1911 / 111 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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sonstige Spiele mit ihnen zu veranstalten; es wixd im Gegenteil er- wünscht sein, wenn auch in dieser Richtung--inæden ländlichen Fort- bildungs\{ulen, wo die Verhältnisse es ‘gestatten, die freie Zeit am Sonntag ausgenußt wird. (Bravo!)

Ueber den Inhalt des Lehrplanes und über den Inhalt des Unterrichts, der in den ländlihen Fortbildungs\{hul& erteilt wird, enthält der Geseßentwurf, in Uebereinstimmung mit seinen Vor- gängern, keine Bestimmungen. Ih möchte auch die dringende Bitte aussprechen, es hierbei zu belafsen, vor allem {hon deshalb, weil die Regelung dieser Materien vielfachß den örtlihen Verhältnissen und Bedürfnissen angepaßt werden muß, und es niht ang&igt er- scheint, im Entwurf nah dieser Richtung hin net und allgemein gültige Vorschriften zu treffen. Aber mik NRü- siht auf den bisher für die ländlihen Fortbildungs\{hulen innegehaltenen Lehrplan möchte ich auch hier hervorheben, daß die ländlichen Fortbildungs\{hulen nicht die Aufgabe haben, den Unterricht in den landwirtschaftlichen Wintershulen oder ähnlichen Anstalten zu erseßen oder denselben Konkurrenz zu bereiten. In diesem Sinne ist die ländlihe Fortbildungsshule keine Fahschule, wenngleich sie in ihren Lehrplänen und in ihren Unterrichtsgegen- ständen andererseits nicht darauf verzihten fann, gerade die weitere Ausbildung in denjenigen Fächern zu fördern, deren Kenntnis für die ländliche Jugend und für ländlihe Berufe von ganz besonderem Wert uud Nutzen ist. Die Natur- und Bürgerkunde bieten ja Gelegenheit, solche Gegenstände zu berühren, welche teilweise wenigstens auch den Gegenstand des Unterrichts in speziellen landwirtshaftlihen Fach- \{hulen bilden. Aber es ist doch ein großer Unterschied, ob derartige Unterweisungen als Grundlage eines eigentlich Tandwirtscaftlihen Unterrichts genommen werden oder ob sie sih darauf beschränken, allgemeine Kenntnis zu vermitteln, die auch diejenigen gebrauchen und verwerten können, die nicht aus\{ließlih landwirtshaftlihen Berufen angehören. Jch halte es durchaus ntcht für unrichtig, sondern sogar für wünschenswert, daß z. B. auch die ländlihe Fortbildungsschule dazu benugt wird, um die Schüler über den Wert der menschlichen Nahrungs- und Genußmittel, über den Wert einzelner Futtermittel, über die Entwicklung einzelner Pflanzen und ähnliches aufzuklären: Damit kann höchstens in den Schülern das Verlangen geweckt werden, sich, wenn sie Zeit und Geld dazu haben, über diese Fragen im eigentlihen Fahunterriht weiter zu unterrihten. Dem- entsprehend haben wir tatsählich auch in den Gebieten, wo die länt- lien Fortbildungs\{ulen in größerem Maße Eingang gefunden haben, nicht die Erfahrung gemacht, daß der Besuch landwirtschaftlicher Wintershulen und ähnlicher Anstalten nachgelassen hat, sondern im Gegenteil, daß er auch durch die ländlichen Fortbildungsshulen ge- fördert und beliebter geworden ift.

Es ist mir nicht bekannt, welhe Wünsche in bezug auf die Gestaltung des Unterrichts in diesem Hause noch geltend gemaht werden; ih möchte aber mit Rücksicht auf die Ver- handlungen bei früheren Gelegenheiten und auch mit Nücfsicht auf die im Herrenhause angenommere Resolution ausdrücklich bemerken, daß die Königlichen Staatsregierung in bezug auf die Erteilung obli- gatorischen Religionsunterrihts denselben Standpunkt einnimmt, der im vorigen Jahre bei der Beratung des Geseßentwurfs über länd- lihe Fortbildungs\hulen für die Provinz Schlefien zum Ausdruck gebracht ist. Sie stebt auf dem Standpunkt, daß der obligatorische Neligionsunterriht in dem Lehrplan der ländlichen Fortbildungs\hulen keine Aufnahme finden kann, daß andererseits aber auch in den länd- lichen Fortbildungsshulen und mit denselben erstrebt werden muß, für eine christlih-religtöse Erziehung der Schüler Sorge zu tragen, und daß die ländlichen Fortbildungs\hulen ach die Gelegenheit bieten können, neben dem schulplanmäßigen Unterriht auch noch einige Stunden im Laufe des Winters für den Religionsunterriht zu ge- winnen! Ich verweise in dieser Beziehung auf den gemeinschaftlichen Erlaß der beteiligten Minister vom 26. März 1897, der auch dieser Auffassung Rechnung trägt und die beteiligten Behörden ganz be- sonders ersucht, der Geistlichkeit nach dieser Nihtung hin entgegen- zukommen. Ich mache dann aber auch noch darauf aufmerksam, daß in den meisten ländlichen Bezirken die Verhältnisse doch \o liegen, daß ein großer Teil der Geistlichkeit auch einen Teil des Unterrichts in der ländlichen Fortbildungsshule übernehmen wird und {on dadurch die Gelegenheit hat, auch im christlihen und religiösen Sinne auf die Schüler einzuwirken. (Bravo! rechts und im Zentrum.) Dasselbe wird auch bezüglich der Lehrer der Fall sein; denu der weitaus größte Teil der Lehrer der Fortbildungëshulen wird aus den ländlichen Volks\{ullehrern entnommen werden müssen. Die Volksschullehrer gehören bekanntlich mit verschwindenden Ausnahmen der Konfession der Schüler an, die die Volks\{hule und auch demnächst die Fort- bildungs\hule besuchen werden, und auch diesen Lehrern ist Gelegen- heit geboten, besonders bei dem Unterriht in Natur- und Bürger- kunde, auch entsprechende religiöse Ermahnungen und Unterweifungen an ihre Zöglinge zu rihten! Meine Herren, ih möchte mi, in der Annahme, daß auch dieser Gesezentwurf vorausfihtliß noch einer Kommissionsberatung unterliegen wird, hier jeßt auf diese Be- merkungen beschränken und nur noch hinzufügen, daß die Abände- rungen, welche der Geseßentwurf durch die Beschlußfassung des Herren® hauses gefunden hat, keinen Bedenken der Königlichen Staatsregierung begegnen!

Abg. von Gescher (kons.): Meine Freunde stehen im großen und ganzen auf dem Boden der Vorlage. Ein Bedenken liegt allerdings darin, daß eine weitere niht unerbheblihe Belastung der Landwirt- schaft erfolgt, die so hon unter dem Arbeitermangel zu leiden hat. Ferner sind wir nicht vollkommen klar darüber, was eigentli die Fortbildungss{hule lehren sol. Mit den Zielen des Ministers find wir im großen und ganzen einverstanden; danach sfoll die lärdlihe Fortbildungs\hule keine eigentlihe Fachshule sein, anderseits foll sie in der Fortführung des Lehrstoffes der Bolkéschule auf den künftigen Beruf des Schülers Nückfiht nehmen. Namens aller meiner Freunde wohl kann ih sagen, daß wir diese Ziele billigen, aber es wäre doch wünschenswert, daß in der Kom- mission die Lehrpläne vorgelegt werden; es ließe fh doch wohl das einc oder andere darüber sagen. Auch die Frage ist berechtigt, ob es denn überhaupt nötig ist, daß wir eine er bilenon ule mit Zwang einrichten. Im Münsterlande ist die ortbildungs\{hule auf dem Boden der völligen Freiwilligkeit zu großer Blüte gekommen, und es fragt \sich, ob niht mit dem Zwang die entgegengeseßte Wirkung erzielt wird. Aber meine Freunde sind do zu der Ueber- zeugung gekommen, daß wir im allgemeinen nur mit dem Zwang zum Zicle kommen können. Es ist doch von Wert, daß unsere ganze länd- sihe Jugend einen Fortbildungsunterriht erbält Uber die Volksschule binau3; es ist auch gut, wenn die fungen Leute zwishen der Volks-

ule und der Militärzeit einen gewissen Halt bekommen, den ihnen die Fortbildungs\{ule gewähren kann. Mein- Freunde stehen üferwiegend auf dem Standpunkt, daß der Unterriht am Sonntag zu verbieten ift;

eine Minderheit: steht auf dem andern Standpunkt, und ih persönlich

halte es für eine ganz falsche M daß der Unterricht am

Sonntag verboten wird. Man sagt, am Sonntag müsse die Jugend der Familie erhalten bleiben. as ist auf dem Lande nicht fo nôtig wie in der Industrie, denn auf dem Lande arbeitet die Familie immer zusammen, sodaß während einiger Stunden am Sonntag der Unterricht stattfinden kann. Man sfagt ferner, man foll die Jugend des Sonntags in Gottes freier Natur sich tummeln lassen; das trifft für die gewerblihe Bevölkerung zu, aber - die Landjugend ist Gott sei Dank den ganzen Tag im Freien. Der Fortbildungs- unterriht am Sonntag wäre der Ren Jugend besser, als wenn sie in dieser Zeit Schnaps trinken lernt. Aber das find alles meine persôönlihen Ansichten, die Mehrheit meiner Freunde sagt dagegen, die Landjugend habe die ganze Woche ihre \hwere Arbeit und müsse deshalb den Sonntag ganz frei haben. Dem religiösen Punkte hat das Herrenhaus in einer Resolution Rechnung getragen; der Grundgedanke diefer Ma ist uns allen \sympathi]ch und eigen, daß in der Fortbildungsshule ebenso wie in der Volksschule eine sittlih-religióse Grundlage den Untergrund des ganzen Unterrichts bilden foll, daß der ganze Geist des Unter- rihts davon getragen sein soll. Wie dieser Gedanke in dieser Vor- lage zum Ausdruck zu bringen ist, das behalten sich meine Freunde für die zweite Lesung vor. Dieselbe Streitfrage s ja jeßt die Kommission, welche das allgemeine Geseg über die Pflicht- rbe unga ae zu beraten hat. Das können wir {on heute er- lären, daß wir einen obligatorischen Neligionsunterriht nach der Art des Unterrichts in der Volks\hule nicht haben wollen; wir wünshen nur nach dem Vorschlag der Herrenhausrefolution eine religiöse E in einer den Bedürfnissen der Zeit ent- Ee Form. Wir halten eine s für die orlage niht für nötig, würden ihr aber zustimmen, wenn es von anderer Seite gewünscht würde.

Abg. Dr. Sderhoff (freifons.): Meine Freunde wünschen, daß diese Vorlage möglichst bald Geseß werde, und sind dem Minister für die Einbringung derselben dankbar. Wir teilen niht die Bedenken des Vorredners bezüglich des Zwanges, denn diese Vorlage will keinen direkten Zwang ausüben, sondern fie will nur der Gemeinde die Möglichkeit geben, nah ihrem Ermessen einen Zwang auszuüben. Ih wünsche, daß möglichst überall Fortbildungsshulen erxistieren, denn wir kommen nicht zum Ziele, wir kommen ohne den Zwang nicht an diejenigen Ens Personen heran, die für den freiwilligen Unterricht nicht zu haben sind, die es er gerade am nötigsten haben. Nur das Bedenken der Belastung der Gemeinden bält mich ab, \chon jeßt weiter zu geben als diese Vorlage. Wir sind mit allen Ginzelheiten der Vorlage einverstanden, nur in bezug auf den Punkt, daß das Ortsstatut weitere Ausnahmen von der Schulpflicht machen kann, bin ih bedenklih. Mit der Zulassung von Ausnahmen muß man sehr vorsichtig sein. Eigentümlih würde es sein, wenn in einer Gemeinde, wo eine Fortbildungsshule auf Grund dieses Geseßes und daneben eine Fortbildungs\{hule auf Grund des allgemeinen Pflichtfortbildungss{ulgeseßes besteht, in der einen Schule der Sonntagsunterriht zugelassen würde und in der andern niht. Jedenfalls muß da für Uebereinstimmung gesorgt werden. Gegen fakultative Neligionéunterweisung baben wir nichts einzuwenden. Ich beantrage, den Geseßentwurf der Kommission zu überweisen, Partie mit dem allgemeinen Pflichtfortbildungsschulgeseß be-

äftigt ist. «

Abg. Dr. Kauf mann (Zentr.): Die Religion muß Kern und Stern au in der Fortbildungsshule sein. Wir haben schon 1904 bei dem leihen Geseß für Hessen - Nassau den bestimmten Antrag ge- stellt , daß eine Stunde NReligionsunterriht eingerihtet werden muß, aber die Mehrheit des auses hat den Antrag abgelehnt. Die Erfahrungen mit dem fakultativen Religionsunterriht find nicht befriedigend. Auch bei dem Geseß für die Provinz Schlefien im vorigen Vaidre beantragten wir den obligatorischen Religions- unterriht oder wenigstens defsen Zulassung durch Ortsstatut. Wir waren dur die Haltung der Mehrheit gezwungen, das Gesetz auch ohne diese Bestimmung anzunehmen, aber der Fortbildungs- unterriht ist nur eine halbe Maßregel, wenn nicht auch die Herzensbildung berüdcksihtigt wird. Die Methode der religiösen Ünterweisung brauht ja nicht dieselbe zu sein, wie die Methode des Religionsunterrichts in der Volks\{ule. In den Een am ganzen Nhein ist bereits die Religion obligatorischer Ünterrichts- gegenstand, ohne daß die geringsten Änstände daraus erwatsen sind. Wenn dieser Unterricht in E möglich ist, dann muß er erst recht in der allgemeinen Fortbi Una le möglich fein. In Nhein- land und Westfalen ist man bedenklih gewörden, ob die völlige Ab- lehnung des Sonntagsunterrihts das Richtige trifft. In den weit zerstreuten Gemeinden in Westfalen könnte man den Sonntagsunterricht zulassen, natürlich außerhalb der Gottesdienststunden. Man könnte überhaupt den Gemeinden es überlassen, nah ihren örtlihen Ver- hältnissen darüber zu entsheiden. In Erwägung zu ziehen ist ferner, ob nicht nach der Analogie des allgemeinen Fortbildungs{hulgeseßes auch für die obligatorishen ländlihen Fortbildungsshulen ein staatliher Zushuß nah bestimmten Grundsäßen vorzu)ehen ist. Ich beantrage namens meiner Freunde die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission für das Gese über die Pflichtfortbildungsschule, weil bei dieser Vorlage analoge Fragen zu entscheiden und auch einige Grenzfragen zwischen der ländlichen und gewerblihen Jugend zu er- örtern find. Ich hoffe, daß diese Fortbildungsschulgeseße das Wort des alten Kaisers zur Wahrheit machen werden: Unserm Volke muß die Religion erbalten bleiben.

Abg. Dr. Schroeder- Cassel (nl.): Die Anträge auf Er- rihtung obligatorisher Fortbildungsshulen kamen \ecinerzeit in dem Provinziallandtag von Hessen-Nassau gerade aus landwirt- \chaftlihen Kreisen. Der Abg. Dr. Iderhoff hat recht damit, daß hier kein wirkliher Zwang eingeführt wird, sondern daß jede Ge- meinde für sich entscheiden kann, ob sie einen Zwang einführen will. Schwierigen Verhältnissen ist ja dadurch Rechnung getragen, daß dur Orts)tatut Ausnahmen von der Schulpfliht gemacht werden fönnen. Die Fortbildungëss{hule soll keine Fahshule fein. Jn bezug auf den Religion8unterriht f{ließe ich mich dem q Iderhoff an. Der obligatorische Religionsunterriht paßt aber absolut nicht in den Lehrplan der Kortbildungs\shule. Bei Fahshulen mag es noch etwas anderes sein; da dauert der Unterri%t den ganzen Tag, während in den ländlihen Fortbildungsshulen die wenigen Stunden Unterricht nicht durch den Religionsunterriht beschränkt werden dürfen. Nach meinem persönli Standpunkt dürfte Sonntcgs kein Unterricht gegeben werden, aber in den ge- werblihen Schulen muß man des Sonntags den Zeichenunterriht zu- laffen, da er am Tage erteilt werden muß; sonst würde ih auch in den gewerblihen Schulen den Sonntag ganz frei lassen. Wir müssen auch an die Lehrer denken und diesen den freien Sonntag lassen. Eine Kommissionsberatung ist niht notwendig, denn wir haben diese Gesetze {on wiederholt angenommen. Das Schicksal des allgemeinen Gesetzes über die Fortbildung8shule ist zudem noch so zweifelhaft, daß wir damit diese Vorlage niht verquicken können. Ich wünsche, daß diese Vorlage hier möglichst bald zu stande kommt.

Minister für Landwirtschaft 2c. Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Gescher hat den vorliegenden Entwurf als einen Sprung ins Dunkle bezeihnet. Ih möchte dieser Auffassung doch entgegentreten. Wir haben bereits in zahlreichen Bezirken, wie die Begründung des Gesetzentwurfs nachweist, eine große Reihe von landwirtschaftlihen Fortbildungss{hulen mit fest- stehenden Lehrplänen und Lehrzielen, und aus diesen Lehrplänen ift ersihtlich, wohin die Wege der ländlihen Fortbildungsschulen gehen. Außerdem ist bereits im November vorigen Jahres eine größere An- leitung für die Aufstellung ‘von Lehrplänen in den ländlihen Fort- bildungs\{chulen seitens meines Ministeriums herausgegeben worden. In dieser Anleitung ift entsprechend metnen früheren Ausführungen

der Grundsaß zum Ausdruck gebracht, daß auch die Lebrpläne sh den örtlihen Verhältnissen und Bedürfnissen anzushließen haben, und es ist insbesondere auf Seite 5 dieser Anleitung auch die Verfügun “e g an die unterstehenden Behörden ergangen, daß, um alle in Betracht kommenden Interessen und Wünsche nah Möglichkeit zu berücksihtigen bei der Ausarbeitung allgemeiner Lehrpläne Vertreter der allgemeinen Schulverwaltung, der Kirche, der Landwirtschaft (der Landwirtschaft, kammer), des Gewerbes (der Handwerkskammer, der Innungen) zy beteiligen find. Jch glaube, die Staatsregierung hat mit dieser An, [eitung einen Weg beschritten, der ofen vor aller Augen liegt, und der meines Grachtens in dunkle und undurchsihtige Gebiete nidht führen kann. (Sehr richtig! links und bei den Freifonservativen.) Was nun den Zwang zum Besuche der ländlihen Fortbildungs. \hulen anbetrifft, so freue ich mi, daß auch Herr Abg. von Gester anerkannt hat, daß die Mehrzahl seiner politischen Freunde auch dieser Bestimmung freundlich gegenübersteht. Ih möte aber au gerade Herrn Abg. von Gescher gegenüber hervorheben, daß sowohl die Landwirtshaftskammer wie der Provinziallandtag der Provinz Westfalen sich ebenfalls für diesen Entwurf und für den Zwang zum Besuche der Fortbildungs\{hule ausgesprohen haben, (Hört, hört! links und bei den Freikonservativen.) Ih möchte au darauf hinweifen, daß die ländliche Fortbildungs\{ule doch nit allein für diejenigen Schüler bestimmt ist, die ohne Zwang fih einer weiteren Ausbildung unterziehen, sondern gerade auch die Ausbildung derjenigen ins Auge fassen muß, deren Ausbildung ohne Zwang in Frage gestellt würde. Will man mit der ländlihen Fortbildungg: \hulefjallgemeinen und weitgreifenden Nußen hafen, dann geht es ih sage: vielleiht bedauerlicherweise ohne Zwang nit voran.

Dann möchte ih bitten, es auf dem Gebiete des Sonntags. unterrihts bei der Stellungnahme der früheren Gesegentwürfe auh in diesem Gesetentwurfe zu belassen. Meine Herren, ich gebe ja zu, daß gewisse ländliche Verhältnisse den Unterriht au} am Sonntag angezeigt erscheinen lassen; aber ich glaube, die NRüdsicht auf tj Interessen der Lehrer und auch der bei den ländlihen Fa bildungsshulen tätigen Geistlichen überwiege, die den Sonnt gern für sich baben wollen, und denen auch ein freier Tag in da Woche wohl zu gönnen ist. Und wenn darauf hingewiesen worden ift, daß der Sonntag ohne Fortbildungs\{hulunterriht sehr leiht zun Besuche der Wirtshäuser von den jüngeren LÆuten benußt werden Fönnte, so möhhtezi glauben, daß in ländlichen Bezirken vielfach dai Gegenteil ider Fall ist. Wenn die jungen Leute nit genötigt find, zum Besu der Fortbildungs\hule in das Dorf zu geben, so bleiben sie bei den Eltern zu Hause (Sehr richtig! rechts), und wenn sie die ländlihe Fortbildungsshule bejuhen müssen, so ist ihnen auf dem Hin- und Nückwege vielfah Gelegenheit geboten, auch einen Abstecer ins Wirtshaus zu machen, der ohne den Sonntagsunterricht in der ländlichen Fortbildungsshule nicht stattgefunden haben würde.

Meine Herren, ih komme nun nohmals zu der Frage des o*‘ligatorishen Religionsunterrichts. Jh möchte ganz in Ueber- einstimmung mit Herrn Abg. von Gescher hervorheben, daß auc id den Grundgedanken der Resolution des Herrenb-auses durchaus teile, und daß ich keine Bedenken habe, diesem Grundgedanken weitere Folge zu lgeben, soweit damit nicht die Aufnahme des Religiont- unterrihts als Fobligatorishen Gegenstandes in dem Lehrplan ge- fordert wird.

Meine Herren, ich glaube, daß mit dieser Auffassung allen be: rechtigten Wünschen Rechnung getragen werden kann. Aber Sie dürfen au znicht {vergessen, daß auf der anderen Seite die Staatë- regierung an dem Grundsaß festhalten muß, daß mit dem Ende det Zwanges zum ‘BesuhJ der Volks\{ule auch der Zwang zur Teil- nahme am Religionsunterriht sein Ende erreiht (Zuruf im Zentrum: Gymnafium !), daß gerade die Religion doh etwas Innerliches und etwas Freiwilliges ist, und daß der Staat seine Aufgabe damit erfüllt, daß8 er bis zur Grreihung des 14. Lebensjahres auch den Zwang zum Besuch des Religionsunterrichts aufrecht erhält, daß er aber nach dieser Zeit den Konfessionen in dieser Beziehung die weitere Tätigkeit überlassen und #sch darauf be schränken muß, sie in der religiösen Einwirkung auf ihre Glauben angehörigen zu {hüßen und so weit als möglich au zu unterstügen. (Sehr gut! bei den Freikonservativen.)

Wenn entgegengehalten worden ist, daß an landwirtschaftliden Wintershulen regelmäßig und obligatorisch Religionsunterricht erteilt würde, so hat der Herr Abg. Kaufmann vergessen, auch hervorzuheben, daß der Unterriht an landwirtschaftlichßen Winterschulen kein oblig- torischer, sondern ein bloß fakultativer ist (Abg. Freiherr von Zedliz und Neukirh : Sehr richtig !), und daß außerdem doch auch zu bea\ten ist, daß? die [landwirtshaftlihen Wintershulen den ganzen Tag fir den Unterricht frei haben und also auch in der Lage sind, 1 bis 2 Religionstunden in den Wochenlehrplan aufzunehmen. (Sebr richtig ! links.) Für die landwirtschaftliche Fortbildungsschule wi? in rein ländlichen Bezirken kaum die Zahl von 6 Stunden in d Wothe erreiht werden können, und da wird es kaum möglich set, in diesen 6 Stunden, auch wenn man es wollte, noch regelmiß 1 bis 2 Stunden Religionsunterriht zu erteilen. (Sehr rit: links und bei den Freikonservativen.) |

Meine Herren, ih habe gegen die Beratung dieses G# entwurfes in einer Kommission und vor allen Dingen in der# mission, die sich mit dem Geseh über Pflichtfortbildungsshulen K Bedenken nit zu erheben. Aber ih trete anderseits doch da W führungen des leßten Herrn Redners bei ; ih glaube, es wäre nègià und vielleiht auch nüglich gewesen, diesen Geseyentwurf án kommiffarishe Beratung zu erledigen. (Sehr richtig ! und Bratt' links und bei den Freikonservativen.)

Aba. Ernt (fortshr. Volksp.): In der Thronrede ist au b einem Gesetßzentwurfe für Schlegel Holstein die Rede. Ich mó&e den Minister fragen, ob ein solcher Entwurf noch zu erwarte 4 Der deutshe Sprachunterriht muß auch in der ländlihen L G bildungsshule gepflegt werden, damit das, was die Volksschule E aeben hat, nicht vergessen wird. Ob es möglih sein wird, au rebrt Wunsch der Polen zu erfüllen, daß die polnis{e Sprache A ble wird, muß ih bei den wenigen Stunden, die der Fortbildung?! »4 zur Verfügung stehen, dahingestellt sein lassen. Die ostlihen se vinzen, besonders Posen, müßten aber auf jeden Fall in das mitaufgenommen werden.

(Sluß tn der Zweiten Beilage.)

zuni Deutschen Reichsa

„V 101.

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(Shluß aus der Ersten Beilage.)

Aba. Namdo hr (freikons.): Ich permisse, daß hier ein Redner ter „allergrößten Partei * des Landes, wie sie sih gern nennt, das Wort er- griffen hat. Das zeigt wieder, daß ihnen das eigentliche Land ziemli ‘leihgültig ist. Auch ih vermisse die Ausdehnung auf Posen und die Provinz Sachsen. Den Sonntag möchte ih für den Fortbildungs- \{ulunterriht nit missen, vor allem für Ausflüge. Wir müssen unsere Jugend sehen lehren; darum müssen drei- his viermal im Jahre an Sonntagen Ausfluüge s\tatt- finden. Der Eifenbahnminister könnte durch Ermäßigungen auf der Bahn seinem Kollegen hier sehr zu Hilfe kommen. Im Herrenhause ist das Wort gesprochen worden, daß die ganze evangelische Geist- lihfeit aufgerufen werden könne und zur Verfügung stehe zum Zwecke der Fortbildungsfchule ; das kann ih nur untershreiben. Die ganze evangelishe Geistlichkeit ist zur Mitarbeit bereit, ganz glei, ob der Neligionsunterricht obligatorisch oder fakultativ ist.

Damit schließt die Beratung.

Die Vorlage wird der Kommission, die bereits mit der Rorberatung des Geseßentwurfs über die Pflichtfortbildungs- schulen betraut ist, überwiesen.

Jn zweiter Beratung wird der Geseßentwurf, betreffend die Auflösung der Tertialverhältnisse im Regierun gs- hezirf Stralsund, mit einigen unerheblichen, von den Abgg. Freiherr von Malßahn (kons.), Dr. Rewol dt (freikons.) und Lippmann (fortshr. Volksp.) gemeinsam gestellten Abänderungs- anträgen angenommen. Der Geseßentwurf wird auch sofort in dritter Lesung und bei der Gesamtabstimmung im ganzen end- gültig angenommen.

Schluß gegen 41/4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Anträge aus dem Hause; Ausführungsbestimmungen zum Neisekostengeseß; Petitionen.) i

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Gesundheitêwesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Das Kaiserlihe Gesundheitsamt meldet den Aus [k : Maul- und Klauenseuche vom Viehhofe zu Cöln dura, M10

Malta.

Jn Malta if dur eine NRegierungsverfügung vom 2. d. M Smyrna für choleraverseucht erklärt örden, Von ‘dort kommende Sciffe unterliegen nebst ihren Passagieren den vor- geschriebenen gesundbeitspolizeilißen Maßnahmen.

Jtalien.

Die italienishe Negierung bat dur secesanitätspolizeilihe V orduung vom 4. d. M. den Hafen v zeilihe Ver- fie pesberseut ai E oon. Soerabata (Zusel: Java)

China.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Schanghai hat f

i | n l j ghai hat unterm 21. y. M

die gesundheitspolizeilihe Kontrolle ter aus Tientsin

184 R LA Ee f (tit und die Häfen von Woosung Manghat anlaufenden deutshen See ?

msgeboben. \chen Seeschiffe wieder ie Einfuhr von Lumpen, altem Papier, Särge i

; i ) ; n

ay N d E pn un feuchter de qud Tientsin a

eJMinwangiao ist au fernerhin verboten. (Vergl. „N.-Anz." vo

30, März d. J.. Nr. 77.) C A

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Neichsamt des Innern i : / nt d zusammengestellt „Nachrichten für Handel und Anbalt 2

Di Ai Schweiz.

Vie Bestimmungen des \{chweizerische ivi ze bus über die Ba E I Ti G eh n S ibilgesé. „Shwehzerishen Bundesblatts“ vom 5. April d. I. ist das Bundes- gee vom 30. März 1911, betreffend die Ergänzung des \hweizerischen Zivi geseßbuchs (Fünfter Teil : Obligationenreht), veröffentliht. ia Die dritte Abteilung des Geseßes enthält in den Artikeln 552 rol is angen über die Handelsgesellshaften. Das Gesetz O nf uar 2 in Kraft treten. Die Referendumsfrist läuft

Handel mit photographischen Artikeln in Guatemala.

Nach einem amerikanischen Konsulatsberihte foll die S gruatemala einen guten Markt für Photograpbiske Mike emel So T «4° „andere Waren einschlägiger Art, darbieten. Es gibt da K iglih einen Händler für solhe Waren, der nah dem Urteil S E scine MonopolsteDung durch Forderung hoher Preise fanisdon Die Firma ist dem Namen nah Vertreterin eines ameri- Eren en vaufes, verkauft aber überwiegend deutsche und englische Paf ise. Amateure werden durch die hohen Preise von der Be- Einwoh, s mit der Photographie abaeshreckt. In der fast 100 (00 ür Ao ai zâhlenden Hauptstadt, wo sich alle günstigen Vorbedingungen Preisen eurphotographie vereinigt finden, würde sich bei angemessenen laffen ein günstiger Absaß der genannten Waren sicher ermöglichen

° (Nah Daily Consular and Trade Reports.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10. Mai 1911: Nuhrrevier Oberf(hlesishes Nevier

A e 26 0g M Dad 28

Nicht gestellt e H

9 :

Jahr Fahresberihten von Handelskammern über das

Elberf o Na dem Jahresbericht der Handelskammer zu

befriedi ees (erster Teil) war in der Textilindustrie die Seidenweberei

bera für C beschäftigt, und zwar sowohl für Kleiderstoffe wie insbeson-

qand Éa J hirmstoffe, Tücher und undihte Gewebe. In Herrenhut- veate si das Geschäft in normalen Grenzen. Sehr ungünstig

war die Mode für Da ß im Herbst ni

Stí 2 menband, sodaß im Herbst ni{cht wentge mit dle stillftanden. Auch kunstseidene Besäße und Neuheiten und Ungunst be die Fabrikation von Kunstseide hatten unter der ugust unh Ge zu l[eiden, doch brahten hier die Monate färberei mw eptember eine wesentlie Besserung. Die Seidenstü- S ar außer in einzelnen Artikeln normal beschäftigt. Die

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 11. Mai

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Streik der Färbergesellen {wer zu leiden. In der Elberfeld-Barmer Seidentrocknungfanstalt wurden inégesamt 757 549 ke Seide kon- A Os N Ren erfelder, Firmen von 22195 kg auf Bandfab ‘g „teig _tablenmäßig die Wirkung der Konjunktur in der R rifalion, Bietet die Uebe: sicht über den Beschäftigungsgrad Fei lte fein einbeitlies Bild, fo siimmen darin die Berichte fa aller Geschäftszweige übcrein, daß die erzielten Preise nit im Verhältnis zu denen der Robstoffe und der sonstigen Nerteuerung der Produktion gestanden baben und das Eewinnergebnis “dober vielfa unbefriedigend geblieben ist. Die Konfektion für Männer- und Knabenkleider, ebenso die Damenkonfektion hatten ein, im ganzen genommen, gutes Jahr zu verzcihnen, während es der Wäshekonfektion an Stetigkeit fehlte. Der Großhandel mit Manufakturwaren sah die Hoffnungen auf das Jahr 1910 zwar nur zum Teil erfüllt konnte aber namentlih mit dem Anfang des Jahres und dann wieder mit dem Abschluß in den großen Weihnactsverkaufstagen sehr zufrieden sein. Auch der Großhandel mit Kurzwaren und mit Schneiderartikeln, ebenso das Ges@äft im Kleinbandel mit Manufakturwaren hatten ßch nit ungünstig entwickelt. Nah dem Jahresbericht der Handelskammer zu M.-Gladbach (erster Teil) war der Haupterwerbs8zweig des Bezicks, die Vaumwoll- industrie, von der allgemeinen Besserung nit berührt worden. Diese Gestaltung der Verhältnisse war vor allem in der Entwicklung des Nohstoffmarktes begründet. Von Anbeginn des Jahres erzeugte der außerorden tlih hohe Preisstand ter Baumwolle bei allen Abnebmern eine starke Zurückhaltung, die bis weit in die Sommermonate anbielt und von der Baumwolle verarbeitenden Industrie von Monat zu Monat drückender empfunden wurde. Besonders die Baumwoll- spinnereien, die ohnehin {hon mit großen Garnvorrätzn in das Fabr getreten waren, konnten unter dem Drange dieser Verhältnisse einen Absaß zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe nur dur verlusibringende Preisopfer erzwingen. Erst als sich in den Herbstmonaten herausstellte, daß die neue amerikanische Baumwollernte allen früheren Erwartungen zuwider, aberinals hinter dem Baumwoll- bedarf zurübleiben und sh damit auch der hohe Preiéstand behaupten werde, begann sih die Nachfrage zu heben. Auch dann vermochte die Spinnerei ihre erhöhten Forderungen erst nah und nah durdzuseßzen, fo daß auch am Schluß des Jahres noch immer zu Preisen verkauft werden mußte, die die Selbstkosten bei weitem niht deckten. Das Jahr 1910 hat unter diesen Umständen für die Baumwoll- spinnereien des Beztrks fast durchgehends mit starken Verlusten ab- geschlossen ; nur diejenigen wenigen Betriebe, die bei den vielfach stark \chwankenden Märkten sich in flauen Momenten mit Rohstoff zu ver- sehen verstanden, dürften hiervon vereinzelte Ausnahmen bilden. Auch die Daumwollwebereten und Halb wollwebereien haben während des ganzen Jahres unter der allgemeinen Zurückhaltung außerordentli zu leiden gehabt; wenn größere Arbeitseinshränkungen troßdem vermieden werden konnten, so war dies nur möglich auf Grund der großen Ausfuhraufträge, die im Vorjahre und auch noch im Berichtsjahre von einzelnen der aufblühenden Auslandsmärkte erteilt worden waren. Besser gestaltete sih die Lage der Seidenindustrie und besonders der Samtindustrie, die, durch die Geschmacksrihtung des Jahres be- günjtigt, eine flotte Beschästigung hatte. Nach dem Jahresbericht ad Großherzoglichen Handelskammer zu Offenbach am Main für die Kreise Offenbah und Dieburg (1. Teil) beinflußte die ungünstige Lage der Lederfabrikation auch den Lederhandel empfindlich. Das Geschäft in den von der Shuhfabrikatton verlangten Lederforten shleppte, da der Konsum der Anlage höherer Preise widerstrebte. Ein Export war auch nur in kleinem Umfang nah Nußland und Oesterreich möglih. Etwas günstiger war der Absatz in Portefeuille- und Buchbinderleder. Am günstigsten war von der gesamten Leder- branche im Berichtsjahre wohl die Industrie feiner Lederwaren und der Yeiseartikel gestellt. Eine große Ausdehnung hat der Umsaß mit den Warenhäufern angenommen, ein Geschäft, das jedoch nur mit beshränktem Nutzen zu machen ist. Günstig für die Portefeuille- branche war das durch die Mode beeinflußte Bedürfnis der Damen, zuglei mehrere Taschen, zu den Kleidern und zu verschiedenen Ge- legenheiten wie zu Einkäufen, Gesellschaften, Besuchen usw. passend, zu besitzen. Demgemäß war auch das Weihnachtsgeschäft 1910 ein flottes und find größere Nachbestellungen für das Frübjahr einge- gangen. Nach England hat sich der Export im Berichtsjahre bedeutend gebessert. Die Nachfrage nach besserer Ware war allgemein. Auf etwa der gleihen Höhe wie im Vorjahre hielt sh der Umsay nach Australien und Neuseeland. Betreffs Canada haben \ch in den leßten Jahren die nordamerikanishen Fabrikanten sehr stark auf diesen Markt ge- worfen und hat man in Canada selbst begonnen, eine große Anzahl Artikel, namentlich Reisetaschen, zu fabrizieren. Der Absag nach Frankreich ist im Berichtéjahr sehr erschwert worden und hat si gegen tas Vorjahr ganz bedeutend vermindert. Nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sih das Geschäft in den lezten Jahren gebessert. Dasselbe trifft auch auf das Geschäft na Argentinien und anderea südamerikanishen Staaten zu, während der Absatz nah Mexiko infolge der dort in den leiten Jahren herrschenden polilishen und wirt- schaftlichen Verhältnisse schr unbedeutend war. Bemerkenswert ist die Steigerung der zur Lederwarenfabrikation gehörigen Ledersorten, wie Saffiane, Juchten und Nindsbäute sowie Nrokodile. Die Verkaufs- preise der fertigen Waren konnten aber nur unbedeutend oder gar nit erhöht werden, sodaß der Nutzen entsprehend ges{chmälert wurde. Der Schiffs- und Güterverkehr im Offenbacher Hafen betrug im Jahre 1910: 1763 Fahrzeuge mit einer Gesamttragfähigkeit von 476 907 t und einer Gefamtladung von 362 238 t gegen 1713 Fabhr- zeuge mit einer Gesamttragfähigkeit von 450 796,5 t und einer Ge samtladung von 331 535 t tim Jabre 1909. Die Gesamtanküäunft im Jahre 1910 betrug 348 429 t, und der Gesamtabgang 13 809 t Güter gegen 315 335,5 t im Anlauf und 16 1995 t im Abgang im Jahre 1909. Erschienen sind ferner die Jahresberichte der Handelskammern für München, Potsdam, Hannover, O3nabrück, Dortmund, Bochum, Bromberg, Posen. : Nach einer der Firma Hardy “u. Co., G. m. b. H., zugegangenen Depesche der Transvaal Chamber of Mines betrug, laut Meldung des W. T. B.“ aus Berlin, die Goldausbeute der in obiger Kammer vereinigten Minen im April cr.: 638421 Unzen im Werte von 2711 §840 Pfd. Sterl. gegen 649 247 Unzen im Werte von 2757 824 Pfd. Sterl., der Außendistrikte 29 293 Unzen im Werte von 124 427 Pfd. Sterl. gegen 26 818 Unzen im Werte von 113 916 Pfd. Sterl. im März cr. Ende des Monats waren in Goldminen 194 328, in Koßblenbergwerken 8511 und in Diamantminen 10272, insgesamt 213 111 Arbeiter beschäftigt. Das Ergebnis der Dynamit - Aktien - Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co., Hamburg, im Geschäfts- jahre 1910 zeigt unter Berücksichtigung des Vortrages aus 1909 und nah Abzug von 1 320 000 4 für Abschreibungen einen Neingewinn von 2877 881,78 \&. Die wenig befriedigenden Verhältnisse auf dem Sprengstoffmarkt im Jn- und Auslande haben sih während des YWerichtsjahres durch eine ganz außerordentlihe Steigerung eines der hauptsächlihßsten Rohmaterialien der Gesellschaft, des Glyzerins, er- heblich verschärft; troß der gesteigerten Herstellungspreise der Spreng- stoffe war es niht nur nicht mögli, die Verkaufspreise entsprechend zu erhöhen, vielmehr mußte die Gesellschaft zur Behauptung ihres Absatzes teilweise wesentlih bheruntergehen. Daß troßdem wieder die

trangfärberei h *fti Beo afte unter der flauen Beschäftigung der Band- und sasabrikation, ganz besonders aber unter dem 11 Wochen dauernden

vorjährige Dividende zur Verteilung vorgeschlagen werden kann,

nzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

19049,

eiklärt der Bericht mit den Erträgnissen auf anderen von der Gesell- schaft bearbeiteten Gebieten und den Ergebnissen ihrer verschiedent- lien Beteiligungen. Vor Unglücksfällen ist die Gesellschaft bewahrt geblieben. Die Dividende beträgt 22 9/6.

Nach etner durch ,W. T. B." übermittelten Meldung der Kaiserlih russisGWen Ftnanz- und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Nussishen Staatsbank vom 6. Mai d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprehen den gleichen B fltanen des befannten Bilanzformulars der Staats- bank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Nubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1252,5 (1243,1), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 196,8 (195,1), Silber- und Scheidemünze (Nr. 1c und d) 75,2 (71,1), Diskont- und Spezialrechnungen (Nr. 5) 239,4 (242,1), Spezialrechnungen, \ichergestelt durch Wechsel und Wert- papiere (Nr. 6 und 7) 118,7 (132,3), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8—18) 185,5 (190,4), Protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sicher- gestellt dur unbeweglid)es Eigentum (Nr. 19 und 20) 4,1 (4,5), Wert- papiere (Nr. 21 u. 22) 118,4 (116 4), Wertpapiere auf Kommission er- worben (Nr. 23) 0,7 (0,5), Summen zur Verrechnung mit den Adels- und Bauernagrarbanken und anderen Negterungsinstitutionen (Ir. 24) 0,2 (0,1), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 25) 25,4 (24,0), Saldo der Nechnung der Bank mit ibren Filialen (Nr. 26 Aktiva und Nr. 12 Passiva) (1,6), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (27 Aktiva, 13 Passiva) 2,9 (7,6), zusammen 2219,8 (2228,8). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen I paffiv und Ia aftiv) 1194,1 (1207,3), Kapitalien der Bank (Nr. 3—4) 55,0 (59,0), Einlagen und laufende Nehnungen (Nr. 5, 6, 7h, c, d, e, 8) 912,2 (526,6), Laufende Rehnungen der Departements der Reichs- rentei (Nr. 7 a) 402,4 (402,4), Verschiedene Konten (Nr. 2, 9, 10, 11) 37,9 (37,9), Saldo der Nehnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 26 Aktiva und 12 Passiva) 18,2 (—), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (Nr. 27 Aktiva und Nr. 13 Pasfiva) (—), zu- tammen 2219,8 (22288).

_ Laut Meldung des „W. T. B." betrugen die Einnahmen der Canadian Pacific-Etsenbahn vom 1. bis 7. Mai: 1 957 000 Dollars (102 000 Dollars mehr als i. V.).

_ New York, 10. Mai. (W. T. B.) Der Austragsbestand des Glarus. am Ende des Monats April d, F betrug 3 219 000 t gegen 3 447 000 & am Ende März, dies entspricht einer Abnahme von 228 000 t. :

Berlin, 10. Mai. Marktpreise nad Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner sür: Weizen, gute Sortef) 20,50 46, 20,48 4. Weizen Mittelsorte|) 20,46 M, 20,44 A. Weizen, geringe Sortef) 20,42 M, 20,40 Æ. Noggen, gute Sorte) 16,90 4, —,— M. Roggen, Mittelsorte —,— M, —,— M. Roggen, geringe Sorte —,— M, —,— M Futtergerste, gute Sorte*) 18,60 M, 17,70 M. Futtergerste, Mittelsorte*) 17,60 X, 16,80 M. s geringe Sorte*) 16,70 M, 15,90 M. Hafer, gute 19,10 A. Hafer, Mittelsorte*) 19,00 4, 18,60 - geringe Sorte*) 18,50 M, 18,10 AÆ. Mais (mired) 15,60 f, 15,20 M. Mais (mirxed) geringe Sorte —,— M. Mais (runder) gute Sorte 15,40 M, 15,00 A. Richtstrob —,— —,— k. Heu 7,00 M, 4,50 M. (Markt- Fallenpreise.) Erksen, gelbe, zum Kochen 50,90 M, 30,00 MÆ. Speisebohnen, weiße 50,00 4, 30,00 Æ Linsen 6090 M, 20,00 M. Kartoffeln (Kleinhandel) 9,00 X, 6,00 M. Rindfleisch von der Keule 1 kg 240 S, 1,60 A, do. Baußfleish 1 ke 170 A, 120 A. Sdtweltinefleisch 1 kg 1,90 M, 1,20 . Kalbfleisch 1 kg 2,50 M, 1,50 M. Hammelfleisch 1 kg 220 M, 1,40 AÆ. Butter 1 kg 2,80 6, 2,20 Æ Elter 60 Stück 4,50 M, 2,80 AÆ. Karpfen 1 kg 2,40 M, 1,20 M. =— Yale 1 kg 3.00 M, 1,40 A. Zander 1 kg 3,60 M, 1,30 M. Hechte 1 kg 2,80 M, 1,30 X. Barsche 1 kg 2,00 M, 0,80 M. Stleie 1 kg 3,40 M, 1,20 M. Bleie 1 kg 1,60 M, 0,80 M. Krebse 60 Stück 30,00 M, 2,90 H.

+7) Ab Bahn.

*) Frei Wagen und ab Bahn.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvieh - martri vom 10. Mat 1911. (Amtlicher Bericht.)

Auftrieb: Rinder 421 Stück, darunter Bullen 195 Stück, Odbsen 41 Stück, Kühe und Färsen 185 Stück; Kälber 9831 Stück; Schafe 1189 Stück; Schweine 16 131 Stück.

Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender fetnster Mast, Lebend- gewiht 80—102 #4, Schlachtgewict 111-136 4, 2) feinste Mast- fälber, Lg. 60--65 Æ, Schlg. 100—108 #4, 3) mittlere Masts und beste Saugkälber, Lg. 933—58 #, Schlg. 88—97 A, 4) geringe Mast- und gute Saugkälber, Lg. 44—50 #, Schlg. 77—88 M, 5) geringe Saugkälber, Lg. 28—35 #4, Schlg. 51—64 4.

Schweine: Für den Zentner: 1) Fettshweine über 3 Ztr. Lebendgewiht, Lebendgewicht M, Schlahtgewiht x, 2) vollfleishige Schweine von 240—300 Pfd. Lebendgewicht, La. 42—44 M, Schlg. 52—55 M, 3) vollfleishige Schweine von 200—240 Pfd. LÆbendgewicht, Lg. 42—43 #4, Schlg. 52—54 , 4) vollfleisige Schweine von 160—200 fd. Lebendgewicht, 2g. 40—42 M, Sdlg. 50—53 M, 5) vollfleishige Schweine unter 160 Pfd., Lg. 38—40 #, Schlg. 485—50 H, 6) Sauen, Lg. 37—38 #, Schlg. 46—48 S.

Marktverlauf : Nom Ninderauftrieb blieben etwa 60 Stück unver?aust. Der Kälber handel gestaltete sh ruhig. Bei den Schafen war der Auftrieb nick&t zu räumen. Maß gebende Preise waren nicht festzustellen. Der Schweinemarkt verlief ruhig, wurde aber geräumt.

Berlin, 10. Mai. Berit über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Der Markt blieb unverändert rubig, doch konnten die Ankünfte feinster reins{meckender Butter zu unveränderten Preisen geräumt werden. Die Angebote von ausländischer Butter sind niedrig und drücken auf den Markt. Die beutigen Notierungen sind: Hof- und Genofsenschaftsbutter la Qualität 117—119 , Ila Qualttat 114—116 A. Schmalz: Die Nachfrage bleibt für alle Termine gut, andererseits sind die Shweinezufuhren in Amerika nur mäßig. Die Tendenz der amerikanischen Fettwarenmärkte ist daher fest, und die erhöhten Forderungen der Pader mußten bewilligt werden. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 48{—48} K, amerikanisches Tafelshmalz Borussia 50} 4, Berliner Stadtshmalz Krone 50—58 46, Berliner Bratenschmalz Kornblume 50]—58 #Æ. Speck: Die bessere Nachfrage hat angehalten.