1911 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

T R Ha zie F N S E I SRII 4 7 V IEE E

S PBET S ICAE j É.

gesprohen und den Bureauangestellten- Dieser Verband ist zunächst keine \ozialdemo-

Vier Fünftel aller Mitglieder in Cöln ge-

Der Abg. Heinze würde die Be- gemeiner Verbrechen verurteilte Kassen- angestellte könnten nah dem Noörmalvertrage nicht entlassen werden, niht aufgestellt haben, wenn er das Krankenkassengesetz kennte. Schon heute macht dies cine solche unglaubliche Auslegung der ver- traglihen Bestimmungen, wie sie hier ein Jurist vorgenommen hat, unmöglich. Wenn man diese Dinge nit kennt, soll man nicht darüber reden. Das Gewerbe der gewissenlosen Verdächtigung der Arbeitereinrihtungen dient den Zwecken des Kapitalismus. Daß wir, wie der Abg. Becker gestern sagte, die politische Gesinnung eine Nolle spielen lassen, ist die Schuld der christlihen Ge- werfshaften. Diese haben bei den Gewerbegeri{tswahlen usw. stets ihre Listen und, ihre Korporationen propagiert. Das ist ihr gutes Net. Uns einen Vorwurf daraus zu machen, daß wir dasselbe tun, ist aber ungeheuerlih. Wie kleinlih ist es, hier anzuführen, daß die hristlich organisierten -Arbeiterpatienten von den Kassenbeamten übermäßig fontrolliert würden. Es ist leiht, daß einem Arbeiter unrecht geschieht. In unsere Arbeitersekretariate kommen auch Arbeiter, die mit ciner Kasscnverwaltung nicht zufrieden find, und wir müssen unsere Parteigenossen darauf aufmerksam machen, Daß es so nicht geht. All das fann gemildert und beseitigt werden. Ich habe in der langen Debatte den Nachweis vermißt, daß die in den Kassen Beschäftigten #\ Die

von den Verträgen verband verdächtigt. kratishe Organisation. hören dem Zentrum an. hauptung, felbst wegen

\ozialdemokratishe Agitatoren wären. Werbefähigkeit unserer Partei würde keineswegs leiden, aber den Kassenverwaltungen das Recht zu nehmen, auch Sozialdemokraten zu wählen, ist ein Naub der freien Willensmeinung. Wir kämpfen gegen die Knüttelpolitik der Nechten; wer das nicht tut, erweist au der Arbeiterschaft keinen Dienst.

Abg. Kulerski (Pole): Gegen - die hier geplanten Ein- \hränkungen der Selbstverwaltung der Arbeiter in den Kranken- kassen müssen auch wir aufs energis{ste protestieren. Wenn die Kommissionsvorschläge Gesez werden, werden die Arbeiter nah wie vor ihre ?/2 der Beiträge zu zahlen haben, aber sie haben bei der Wahl des Vorsißenden auch nicht einmal die Hälfte des Einflusses mehr. Zu etner Einigung der beiden Gruppen wird es jedenfalls niemals kommen, und dann tritt die Behörde dazwischen und stellt den proviforishen Vorsitzenden ; daß sie immer auf der Seite der Arbeitgeber zu finden sein wird, bedarf keines Hin- weises. Der Einfluß der Arbeiter auf die Wahl des Vorsißenden wird einfah ausgeschaltet: das is eine ganz ungeheuerlihe Sache, die man nit mitmachen sollte. Der Zweck dieser Uebung ist ledig- lich, den Einfluß der Sozialdemokraten in den Kassen zu vermindern und shließlich zu beseitigen. Um einen möglichen Mißbrauch bei den Kassen in Zukunft zu verhindern, machen fich die Mehbrheitsparteien selbst eines unerhörten Mißbrauches ihrer Macht \{huldig. Bei den Arbeitern hat sich natürlicherweise über diese Absichten die größte Entrüstung gezeigt. Fast 30 Jahre haben die Arbeiter Nechte gehabt und ausgeübt, die man ihnen jetzt einfach fortnehmen will, während man ihnen die ganze bisherige Beitragslast beläßt. Solche Ausnahme- geseke müssen s\ch{ließlich den entgegengeseßten Erfolg zeitigen. Sie werden lediglich der sozialdemokratishen Agitation noch kräftigere Nahrung geben, wie auch das Sozialistengesez es getan hat ; die Sozialdemokratie wird gerade auf diesem Wege auch in Zukunft von Erfolg zu Erfolg schreiten. Die bürgerlichen Parteien follten es nicht bet der Angst vor der Sozialdemokratie bewenden lassen, sie müssen ihre Trägheit fallen lassen, sie müssen mit dem Volke häufiger in nähere Berührung treten und es aufklären über die \ozialdemokratische Agitation, dann wird dieser der Boden abgegraben werden. Bei uns in den polnischen Landesteilen fet sie ja vor den Wahlen Himmel und Hölle in Bewegung; aber wir be- mühen uns unermüdlich um Aufklärung des Volkes, und darum macht sie bei uns keine Fortschritte. " Wir stimmen für alle Anträge, die eine Verbesserung der Kommissionsvorshläge enthalten : soweit diese die Angestellten betreffen, sind sie für uns unannehmbar. Dahin darf es nicht kommen, daß \{ließlid die Behörde alle Beamtenstellen bei den Kassen mit Militäranwärtern besezt. Wir sehen, daß auch hier wieder die Nebenregierung am Werke ist; mit den Vorschlägen, die wir jeßt als Kommissionsvorschläge diskutieren, hat ja die eigentlihe Regierung und ihre Vorlage gar nichts zu schaffen.

Abg. Irl (Zentr.): Es ist doch auffällig, wie die Polen im Gegensatz zu ihrer Haltung bei der Neichsfinanzreform hier fast in allen Punkten mit der Sozialdemokratie gehen. Der Abgeordnete Eichhorn hat mit seiner gestrigen Mede jedenfalls alle Be- \huldigungen gegen die Ortskrankenkassen als Herde der sozial demokratishen Agitation siegreih zu widerlegen geglaubt Das ist niht der Fall, wie ih namentlich aus Erfahrungen der Handwerkerkreise nachweisen kann. Interessant ist es, mit welcher Sicherheit der Abg. Eichhorn das Müllersche Buch über die Vorgänge in München widerlegt zu haben glanbt. Es ist wirklich wunderbar, mit welcher Kühnheit die Tatsachen verdreht werden. Ich habe feine Ursache, Herrn Müller zu verteidigen. Aber den Vorwurf, daß er Tatsachen untershlagen babe, muß; ih dem Abg. Eichborn zurück- geben. (Der Nedner geht ausführlich auf diesen Fall ein und spricht sein Erstaunen aus über die Dreistigkeit, mit der der Abg. Eichhorn den Gemeindebevollmächtigten Wagner angegriffen hat.) Wenn die übrigen Behauptungen, die der Abg. Eichhorn aufgestellt hat, ebenso fundamentiert find, wie in diesem Falle, dann müßten fe auf sehr s{chwachen Füßen stehen. Es ift in München ein \ozial- demokratischer Kontrolleur angestellt worden, der nit einmal einen Kontrollzettel richtig ausstellen konnte. Daß soztialdemokratische Agitatoren als Kassenbeamte bevorzugt werden, ist nit zu bestreiten. Diese Herren reisen nach wie vor im Lande umber und treiben Agitation. Je unanständiger sie sih benehmen, um so besser für die übrigen Parteien. Ein Mißstand ist es, daß dort, wo die Sozial- demokraten das Heft in den Kassen haben, nur die sozialdemokratische Presse benußt wird. So geschieht es z. B. in München mit der Bevorzugung der Münchener Post bei der Vergebung von Drueksachen. Es würden noch viel mehr Klagen über die sozialdemokratis{e Kassen- verwaltung laut werden, wenn man niht MNepressalien von seiten der Sozialdemokcaten befürhtete. Ich hoffe, daß künftig die Aufsichts- behörde Abhilfe bringen wird.

Abg. Cuno (fortsh:. Volksp.): In der Verurteilung der sozialdemokratischen Mißstände in den sfozialdemokratishen Kassen stimmen wir mit den andern Parteien mit Ausnahme der sozial- demokratischen überein. Einer meiner Parteifreunde hat seit Jahren mit scharfen Worten diese Mißstände getadelt, als die Christlihen Gewerkschaften {wiegen Ein Unterslßicd zwischen den Freisinnigen und den übrigen Parteien ist also nicht zu machen, wie das der Abg. Becker-Arnsberg gestern getan hat; der Abg. Manz hat es nur niht für notwendig gefunden, das besonders hervorzu- heben. Man hat uns gefragt, wie wir uns zu dem § 363 b stellen, worin es heißt: „Eine religiöse oder politishe Betätigung außerhalb der Dienstgeschäfte und die Ausübung des Vereinigungsrechts dürfen, soweit sie niht gegen die Gesetze verstoßen, nicht gehindert werden und gelten an sih nicht als Gründe zur Kündigung oder Entlassung.“ verden dafür stimmen, diese Zustimmung wird uns er-

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und diele leihtert durch den Antrag Schultz, der das Verfahren bei Entlassung eines Angestellten entsprehend den Vorschriften des Neichsbeamten- geseßes geregelt wissen will. Im übrigen kann ih Ihnen nur unsere Anträge zur Annahme emvfehlen, die wir in bezug auf die Wahl der Vorfißenden und der Angestellten den Kommissionsbeshlüssen gegenüber gestellt baben. Die Notwendigkeit der Verschiebung in diesem Punkte gegenüber dem jeßigen Zustande liegt nit vor. Die sozialdemokratischen Vertreter kommen mit vorgefaßter Meinung, mit. auf Vorversammlungen gefaßten Beschlüssen in die Sitzungen der Kaffenvorstände; und wenn fo eine außerhalb des Beratungskörvers liegende Instanz die Beschlüsse liefert und jede Debatte zwecklos ist, so muß dies den Arbeitgebern die Beteiligung überflüssig ersheinen lassen. Die Arbeiter aber versprehen sich von einer durch das Gefeß erzwungenen Ver- ständigung, bei dex die den Arbeitgebern vielleiht nicht un-

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willkommene Ernennung durch die Aufsichtsbehörde im Hintergrunde steht, nihts Gutes. Der Abg. Becker hat. hier aufgezählt, in wieviel Fallen auch in der Zukunft die Arbeitnehmer noch den Aus\{lag geben werden. Es bedurfte niht des Nühmens, daß die Kommission niht noch mehr Fälle ausgenommen ‘hat, um das Necht der Selbst- bestimmung der Arbeiter zu beshränken. Es war bezeichnend, daß der Abg. Becker noch rühmen zu müssen glaubte, wie viel gerettet ist. Wir werden deswegen gegen die Kommissionsbeshlüsse stimmen und hoffen, daß noch bis zur dritten Lesung cine mehr zufriedenstellende Negelung gefunden wird. / Abg. Heine (Soz.) : Quantitativ entspricht das, was die Abgg. Behrens und Heinze heute geredet haben, und was sonst geredet ist, durchaus der Würde und Bedeutung des Gegenstandes. Die Qualität ist eine andere Frage. Jch bestreite, daß sie im entferntesten dem Ernst der Sache gerecht wurde. Die Redner haben betont, daß sie nicht verpflichtet seien, Gründe für die Neuregelung zu nennen. Sie haben eben keine Gründe. Es heißt einfa: stat pro-ratione voluntas. Es ist und bleibt ein Gewaltakt. Der Regierungsvertreter sagte: Wo viel Nauch ist, da ist auch ein Feuer. Das soll cine Beweisführung fein! Der Nauch, der da ist, ist gemacht vom Neichsverband, und das ist zweifellos ein dicker, stinkiger Hauch. Aber die Regierung sollte sich etwas Höheres denken, sie sollte sich diesen Dunst nit gefallen lassen und erklären : der Ge|tank vom Neichsverband beweist uns nichts. Eine Tatsache bedarf keines Beweises. Es ist notorisch, daß die Entwicklung der Krankenkassen in den leßten 20 Jahren darauf zurückzuführen ist, daß wir die sozialdemokratischen Organisationen aufgefordert haben, sich für die Krankenkassen zu interessieren und deren Verwaltung in die Hände zu nehmen. Bei den Betricbskrankenkassen hat der Unternehmer viel- leiht Anlaß, etwas Besonderes zu leisten. Der Ortskrankenkasse aber steht er fremd gegenüber. Es ist eine viel zu große, ihn persönlich nicht interessierende Institution; das natürliche Interesse des Unter- nehmers fann nicht dabin gehen, auf eigene Kosten die Leistung der Ortsfkrankenkasse zu erhöhen. Die Aufsihtsbehörden haben sich nur als Hemmschuh erwiesen. Der Abg. Cuno hat die merkwürdigste von allen Neden gehalten. Er hat damit geschlossen, daß er gegen die Kommissionsbeschlüsse stimmen würde, er bat aber zugunsten derselben gesprochen. Der Block von Westärp bis Cuno ist fertig. Wohl zehn- mal hat der Abg. Cuno von „erwiesenen Mißständen“ geredet : er ist ja als Oberbürgermeister selbst Aufsichtsbehörde, er muß doch Akten haben und bestimmte Fälle kennen. Warum bringt er sie niht vor ? Soweit hier angebliche Tatsachen vorgebraht worden sind, sind es Unwahrheiten oder Entstelungen. Man hat 10- bis 12 Jahre ge- sammelt; herausgekommen sind ein paar Fälle, die man bier vor- trägt, für die man aber die Beweise zu liefern si. hartnäckig weigert. Wir hören das ewige Gerede, daß wir das Bestehen von Mißständen selbst zugegeben hätten: Dieses Zugeständnis ist nur in dem Sinne gegeben worden, daß in allen Institutionen, namentlich in fo neuen, wie cs die Krankenkassen zunächst gewesen sind, Mißbräuche vor- tommen müssen und vorkommen. Mehr haben wir nicht zugegeben ; hätten wir es getan, so wären wir von der Wahrheit ab- gewichen. „Uebers Niederträchtige niemand sich beklage, denn es ist das Mäctige, was man Dir auch sage“: diese Empfindung muß einen \s{licßlich bei sfolchem Geburen der Verleumder überkommen, aber hier genügt es leider nicht, die Verleumder ibrer eigenen Ebr losigkeit zu überlassen. Es steht fest, daß das ministerielle Rund- schreiben von vor 12 Jahren nichts Belastendes ergeben hat. Jn der zweitägigen Debatte ist niht ein Fall erwiesen worden, wo ein sozialdemokratisher Kassenbeamter sein Amt dazu mißbraucht hätte, auf jemand einzuwirken, Sozialdemokrat zu werden usw. Der Direktor Caspar hat uns dann mit 2 Fällen gedient. Der eine war ein Bericht der Behörde, wonach die Kasse im Gewerkschaftshause untergebracht sei. Nun, dort zablt sie ihre Miete so gut wie jeder andere; wo liegt da in aller Welt der parteipolitische Mißbrauch ? Der zweite Fall war noch mehr zum Lachen; denn da waren es doch nicht die Arbeiter, sondern die Unternehmer, die die Politik in die Kassenverwaltung hineintrugen, indem fie drohten, es würden eine Anzahl Betriebe ausschèiden, wenn die Kasse niht den den Unternehmern genehmen nationalen Kandidaten zum Vorsitzenden wählte. Im Freiberger Falle gehen die Konservativen noch mit der Leiche eines entlassenen Angestellten krebsen; da ist es notwendig, den Schleier von der Angelegenheit ganz wegzuzichen. Ich kenne den Fall genauer als Graf Westarp, denn ich habe in dem Prozesse mitgewirkt. Als Graf Westarp gestern das Urteil verlas, hatte ih es noch nicht in Händen; ih fand es erst gestern abend zu Hause vor. (Nufe rechts: Zeitung! Graf Westarp legt eine Zeitung auf den Tisch des Hauses nieder. Heiterkeit rets und im Zentrum). Das beweist nur, welche guten Beziehungen Graf Westarp haben muß. (Unruhe rechts; wiederholte Rufe rechts : itung! Die Zeitung wird dem Medner überreicht.) Die (Graf Westarp habe das Urteil im unrechtmäßigen Wege gt, stelle ih natürli*ß nit auf. (Abg. Graf We star: ürde ih mir auch sehr verbeten. haben !“). Jn dem Prozeß ie Ladung der von mir angedeuteten Zeugen abgelehnt worden; es iit auch abgelehnt worden, wichtige Artikel zu verlesen, die gerade die Behauptung des Klägers stüßtten. Auch Graf Wejtary hat einige Passus des Urteils, die bierber gehören, niht zur Verlesung gebracht. Der Kassenbeamte Grasser wurde zunächst beurlaubt, dann fand noch eine Revision statt, die ergab, daß zwar der Kassenbestand mit den Büchern stimmte, aber nit die Bücher selbst. Die Kreishauptmann- shaft hat dann den Vorsitzenden wverantwortlich gemacht. Sie hat erklärt, der Kassenvorsizende hätte die Unregelmäßigkeiten früher bemerken müssen. Sie hat alfo die Unregelmäßigkeiten an sich anerkannt. Das Urteil sagt, es seien nur drei belanglose Fälle ge- wesen. Auch das ist nicht rihtig. Hätten die sozialdemokratiscen Vorstandsmitglieder die ache vertufcht, dann hätte sich Grasser wahrscheinlih nicht das Leben genommen, aber der Vorsitzende der Kasse wäre wegen der sfozialdemokratishen Lotterwirtschaft ver- antwortlih gemaht worden, und dieser hätte sich wahrschein- lih selber die Kehle abgeschnitten. Die Kreishauptmannschaft hat ein Verfahren - gegen Grasser abgelehnt, weil“ er tot war. Sicher ist, daß er Geld unterschlagen und nicht gebuht hat: troßdem sagt das Gericht, diese Untershlagung sei niht nach- gewiesen, sie hätte auch von cinem anderen begangen sein fönnen. Ein Betrag von 1200 , der ihm übergeben war von andern Bes amten, ist auch nicht gebucht worden. Das ift vor Gericht fest- gestellt worden, findet sich aber auch niht im Urteil. (Lebhafte Unterbrehungen bei den Sozialdemokraten und Zurufe. Vize präsident Schulz: Jh höre den Zuruf: Reichsverband! Ich | j i die eine Kränkung bedeuten,

ersuche, niht zu u : Ünterbrechungen bei den

diese Zwischenrufe, gebrauchen. Stürmische Sozial- demokraten. Zuruf : Vertreten Sie den Reihsverband? Vize- ist empörend, daß Sie den Mahnungen

prâsident Schultz: Es

des Prâsidenten keine Folge leisten!) Ein Zeuge sagte, er kenne noh einen andern Fall, wo die sozialdemokratishe Gesinnung des Beteiligten maßgebend war. Er mußte aber zugeben, daß es ein tüchtiger Beamter war; übrigens ist es gar kein Sozial- demokrat. Auch das vershweigt das Urteil. Das Urteil ver- schweigt auch, daß ein sehr tkostspieliges Gebäude, dessen Bau man dem Vorsißenden aufs Konto seßte, auch mit Zu- stimmung der Arbeitgeber und drei Jahre vor der Berufuna des Vorsitzenden gebaut wurde. (Zurufe rets.) 12 Jahre sind die Lügen verbreitet worden, Sie müssen es sich aljo gefallen lassen, daß Sic 12Stunden widerlegt werden, aber niht von mir. Der Abg, Frl hat von einer vershwenderischen Kassenwirtschaft der Sozialdemokraten gesprochen. Gr hat überseben, daß die Innungen viel mehr auégegeben haben. Der Ministerialdirektor Caspar hat gesagt, daß in Kiel Beamten in umfangreiher Weise gekündigt worden ist. Es handelt sich um drei Fälle. Nur einem ist gekündigt worden; zwet sind entlassen, aber nicht wegen ihrer politishen Gesinnung. So lange der Regierungsvertreter nur sagen ftann, die Betreffenden haben die „Auffassung“, sie wären wegen ihrer politischen Gesinnung entlassen worden, sage ih: es ist niht wahr, und er möge deu Gegenbeweis führen. Der Abg. Beer hat gesagt, es sei in einem Falle

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dur einen sozialdemokratischen Kassenboten die Abwicklung j schäfte verzögert worden. Ach, ih kenne sehr viele Behörden er Ge, d Abwicklung der Geschäfte auch durch böbere Beamte verzöge p de Der Abg. Becker-Arnsberg hat einen Fall vorgebracht, wo t, Strafen verhängt worden seien. Glauben Sie, fri Unteroffizier etwa milder verfabren würde? Gerade y chere Münchener Krankenkasse steht fest, daß von den Kassenk., d noch nicht die Hälfte der sozialdemokratishen Partei aues Aehnlich liegt es mit dem Mannheimer Fall. Wendland soll ott, haben, die Kassen müßten nach sozialdgmokratischen Grundsäßen d waltet werden. Was er sagte, geht darauf hinaus, das Prinzi Net: sein, nur wirkli tüchtige Beamte zu nehmen. Was darübe olle mitgeteilt wurde, ist eine direkte Entstellung der Tatsachen. Get bier soviel ges{himpft . . . . (Präsident Graf von Schwer Es wird hier im Hause nit geshimpft.) Es sind“ anderen Seite solche Ausdrücke gebraucht worden, wenn wir uns in eine Konkurrenz einlassen würden, um Nasfenlängen geschlagen würden. Die Verträge \ind Tendenz bervorgegangen,

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daß- ein: Mensch, der sein ganzes auf seine Tätigkeit und Stellung bei der Kasse i der vielleiht aus cinem Handwerk auszeschieden ist, in da nun nicht wieder eintreten kann, gesichert ift. Au wt geht die Beschränkung der Kündigungsrechte etwas zu weit sie ist zu verstehen - als ein Notwchrakt gegen eine d, ungerehte Praxis der Gegner, die nicht nah der Tj fragt, sondern gerade die Tüchtigsten beseitigen mödte »,: politishen Gründen. Wenn das Oberverwaltungsgericht ih dara beschränkt hätte, daß manche Bestimmungen zu weit gehen, so win. ich seinem Urteile beipflichten; aber es urteilt auf Grund ein Auslegung, die ich vom jurístis{èn Standpunkt als durchaus M widrig bezeihnen muß. Nach dem Vertrage kann der Kassenbegns, niht entlassen werden wegen Verminderung der Beamtenzah[ sei denn, daß diese Verminderung ein unabweisbares Bedürfnis wäre. Wir wollten vermeiden, daß jemand unter dem Vor der Beamtenverminderung entlassen und morgen ein anderer gestellt wird, wie dies in Privatbetrieben, alltägliche Praxis Dazu fagt das Oberverwaltungsgeriht, das unabweisbare Bedürf liege erst dann vor, wenn die Kasse, troßdem \sie.die höchsten Beit erhebe, nur die niedrigsten Leiskïtngen gewähren könne. Auf so 2 ist bisber noch kein Gericht verfallen. Alle Versicherungen, dak gegen Mißbräuche eingeschritten werden solle, sind nichts alzs Dunst. Die ganzen Verhandlungen erinnern mich an diejenige das Vereinsgeseß. Wenn ich “Dr. Delbrück von heute böre & mir Dr. von Bethmann Hollweg von damals ein, Glauben Sie ck daß wir Vertrauen seßen in die Versicherungen einer. loyalen

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Die verbündeten Negierungen können sie ja wenn die Junker pfeifen, und wie sie pfeifen, haben wir. gester Grafen Westary gehört. Seine Ausführungen waren nit and verstehen, als daß überhaupt kein. fozialdemokratisher Kassenbe mehr geduldet werden solle. Man könnte glauben, es handelte hier nur um einen Streit um dio Futterkrippe, : in Wirklichkeit q geht der Kampf um das Wesen und die Freiheit der Selbstverwaltus An die Spitze der Krankenkassenverwaltung gehören Leute, die (6 aus dem Arbeiterstande hervorgegangen sind, die die Lage und d Verhältnisse der Arbeiter kennen. Nun sehe id au durchaus nidt ein, warum die Arbeiter niht Sozialdemokraten in- die Vorstände up) Beamtenstellen follen wählen köunen ? Machen- es denn d Konservativen in den kleinen Städten und auf dem Lande, es denn die Fortschrittlihe Volkspartei in den Städten, w die Oberhand hat, anders? Ueber das Maß - der bloß ted Fähigkeit hinaus wird immer noch ein Maß- persönlichen Vertr gefordert werden. In diefen Sinne «den Sozialdemokrz dies Net absprechen, is eine große Ungerechtigkeit. Wo denn die Berge von Aktenmaterial, die sich - doch bei den Behôja über die Beschwerden angehäuft haben müssen? Die neuen Bs mungen werden die Folge haben, daß die Stellen aus\{liä dur die Behörden beseßt werden, das hat der Kollege Cunoz fÉlar dargetan. Und besser wie ein sozialdemokratis{her A ist ein von der Behörde ernannter Beamter auf alle l, werden sih die Arbeitgeber sagen. „Wenn erst die Majors: und Hauptleute a. D. Kassenvorsißende sind, die die Berührung mitta Arbeitern scheuen, dann werden die Kassengeschäfte nicht meh Personen, die in der Fortbildung der Kassen und der Gese! ibren Stolz und ihre Freude seben, gefübrt werden, sondern der übliche Geschäftsgang mit allen Unzulänglichkeiten der Bur eintreten. Bisher kannten die Krankenkassenvorstände die Göz gebung vielfa viel besser als die Aufsichtsbehörde. Aber das ent! lie wird vermieden werden, daß jemand Kassenvorstand nahher außerhalb seines Dienstes auch Sozialdemokrat Die vorgeschenen Kautelen sind nur Schein : es handelt sich ja nis bloß um die Entlassung, sondern auch um die Anstellung, und n# den Erfahrungen in Preußen darf man zu den Behörden kein Ve trauen haben. Die Leistungen der Kassen werden herabsinken, glei viel, was im Geseß auf dem Papier steht. Die Kassenbeamten, di nh zu diesem Posten vom Arbeiter hinaufgearbeitet haben, sind de Mitglieder des Mittelstandes geworden, den die blaus{warze Met: heit doch besonders s{üßen zu wollen vorgibt. Unser öffentliches ta braucht folche Persönlichkeiten, die sih ihre volitishen Sv der Krankenkassenverwaltung verdient haben. Von allen Sozia geseßzen war das Krankenkassengeseßz relativ unstreitig das beste. Gesetz erging, hatte die Arbeiter]haft Mißtrauen dagegen : dieses zusammen, als die Arbeiter sahen, daß sie auch in dieser Orga etwas arbeiten, etwas leisten konnten, wie sie ja von einem Eifer nah immer neuer Betätigung erfüllt sind. Was die dank dieser freien Arbeit geleijtet haben, ist vorbildlich anderen Nationen geworden. Das Werk, um das wir ei werden, wollen Sie zerstören, vernichten, und diesen selbstmörderisd] Gewaltakt macht ein Neichstag, dessen Mehrheit niht mebr d Mehrheit des Volkes, am wenigsten die der Arbeiterschaft Der Sieg des Scharfmachertums, wie er ih hier vorbereitet von neuem das Volk zerklüften. Wer heute .diesen Bruch m Bestehenden begeht, der will keine friedlihe Entwicklung in Deut'® land und die Verantwortung dafür ich denke nicht an die na Wahlen fällt auf Sie! / Direktor im Neichsamt des Innern Caspar: Mehrere Nedner t der sozialdemokratishen Partei haben gegen meine Darstellungen geantwortet, was ih berihtigen muß. Der Staatssekretär hat richtiggestellt, daß eine vorzugêweise Anstellung der Militäran#* niht beabsichtigt ist. Was ih angeführt habe, beruht # Berichten der Behörde. Man kann -doch nicht deren Glaubnit# ohne weiteres bezweifeln. Jedenfalls kann ich es nw@ richtig finden, dem Hause Einzelheiten vorzuführen und es L scheidung anzurufen, deshalb - bin -ih. auch auf die Einze des Kieler Falles nicht eingegangen. Dann ist darauf bi! worden, daß Unterschlagungen niht in nennenswerter Weile gekommen seien. Jch bin. absihtlich niht darauf eingeganget, # die Motive erwähnen es auch nicht, weil folhe Dinge in allen =# waltungen vorkommen. Anders liegt die Sache, wenn folde fehlungen einen parteipolitischen Beigeshmack haben. Es it g{ *: worden, in Kiel handle es sih nur um die Entlassung Kassenbeamten. Im leßten Jahre sind aber 17 Personen entlt und durch Sozialdemokraten erseßt worden. Es find also na Gesinnte planmäßig entfernt worden. ; 4 Sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, Geheimer al

Hallbauer: Der Abg. Heine hat die Gelegenheit benußt, um 8 (ViL

ein sächsishes Gericht die |{wersten Vorwürfe zu erheben. Ic mo

namens meiner egierung die gemachten Vorwürfe auf tas entschtedente zurücckmwetfen. j i j L

Abg. Dr. Potthoff (fortshr. Volksp.) : Wenn auch die B die Neigung haben, die gestellten Anträge einfah nicderzut so halte ih mich doch für verpflichtet diese Anträge zu vegr A, Wenn Arbeitervertreter die Kommissionsbeschlüsse zu dn =. stimmungen über die Wahl dêr“ Angestellten verteidigt Haven, erscheint mir das vom Standpunkt der Arbeiter einfach unbegre ée Es ist absolut notwendig, diejenigen Angestellten, die chrenam

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zu s{üßen. Wir werden deshalb für den Ankrag (Während der leßten Ausführungen des Redners Éemzeichen, das die Abgeordneten. in den Saal t Mer Saal füllt si ras{, und es entsteht lebhafte Unruhe, E Ausführungen des Nedners unverständlich maht. Der Ms F BanE sucht vergeblih die Ruhe wiederherzustellen. Rufe: 7 f 1) Der Reduer bezeichnet ließli die Kommissionsvorschläge als ie ‘tendenzióse Ausnahbmegesetgebung, die er niht mitmachen könne! Damit schließt die Diskussion. ; Abg. Giesbert s (Zentr.) erklärt zur Geschäftsordnung, daß er 7 das Wort verzichtet habe, nahdem er erfahren, daß auch der Abg. E as verzihtet babe, aber nit etwa, weil er auf die von E Seite gemachten Ausführungen nichts zu erwidern habe, sondern lediglih im Interesse der rechtzeitigen Erledigung der Reichs- persicherungsordnung. ; D Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Cuno, Jrl ntr.) und Heine (Soz.) wird zur Abstimmung geschritten. : 340 lautet in der Kommissionsfassung : Die Vorstandsmitglieder der Ortskrankenkassen wählen aus ihrer Mitte den Vorsißenden des Vorstandes. t Gawählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen aus der Gruppe

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rowohl der Arbeitgeber ‘als auch der Versicherten im Vorstande

Tätigkeit ausüben,

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as Ablehnung der Abänderungsanträge Ablaß, Brandys und Albrecht, für die die Sozialdemokraten, Polen und die fortschrittliche Volkspartei stimmen, erfolgt über den zweiten Absatz der Kommissionsbeschlüsse auf Antrag Albrecht namen t- lie Abstimmung. Diese ergibt die Annahme mit 209 gegen Stimmen. 4 8 341 lautet:

Kommt diese Mehrheit niht zustande, so wird die Wahl quf einen anderen Tag anberaumt. Kommt die Wahl auch în der ¿weiten Sißung nicht zu stande, so benachrichtigt der Vorstand das Versicherungsamt. Dieses bestellt cinen Vertreter, der bis ¡u einer gültigen Wahl die Nechte und Pflichten des Vorsißenden auf Kosten der Kasse ausübt. Auf Beschwerde entscheidet das Oberversiherung8amt endgültig. Ein Arbeitgeber darf nur dann als Vertreter bestellt werden, wenn die Mehrheit der Gruppe der Arbeitnehmer keinen Einspruch erhebt, ein Arbeitnehmer nur, wenn die Mehrheit der Gruppe der Arbeitgeber keinen Einspruch erhebt."

Die fortschrittlihe Volkspartei hat die Streichung des

8 341 beantragt. Nah Ablehnung eines Antrags Albrecht, hinter „auf Kosten der Kasse“ ‘einzufügen: „nah den fest- gesezten Entschädigungssäßen“ wird über § 341 auf Antrag Rebel ebenfalls namentlich abgestimmt. Die Annahme des Paragraphen erfolgt mit 208 gegen 101 Stimme. \

8 361la besagt nah dem Antrage der Kom mission:

Bei den Krankenkassen werden die aus Mitteln der Kassen bezahlten Stellen der Beamten und derjenigen Angestellten, für welche die Dienstordnung gilt, durch übereinstimmende Beschlüsse beider Gruppen im Vorstande beseßt. Einigen sich die Gruppen nicht, so wird die Beschlußfassung auf einen anderen Tag an- beraumt. Wird au dann keine Einigung erzielt, so. kann die An- stellung beschlossen werden, wenn mehr als zwei Drittel der An- wesenden dafür stimmen: ein folcher Beschluß bedarf der Be- stätigung durh das Versicherungsamt. Sie darf nur auf Grund von Tatsachen versagt werden, die darauf {ließen lassen, daß dem Vorgeschlagenen die etforderlihe Zuverlässigkeit, insbesondere für eine unparteiishe Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte oder Fähig- teit fehlt."

Ein Antrag Albrecht, folgende Fassung anzunehmen:

„Angestellte und Beamte..der Krankenkassen werden vom Vor- stande durch Mehrheitsbes{luß angestellt“,

wird abgelehnt.

leber die Kommissionsfassung, die die Sozialdemokraten beseitigen wollen, erfolgt auf Antrag Bebel wiederum nament- liche Abstimmung. Diese ergibt die Annahme der Kommissions- fassung mit 208 gegen 103 Stimmen. N

S 361 þ (Bestellung der Angestellten durch das Versiche- rungsamt, wenn kein Anstellungsbeschluß zustande Tommt oder die Bestätigung endgültig versagt wird) wird in der Kom- missionsfassung unverändert angenommen, ebenso die §8 362, 905 (Dienstordnung), § 363a (Besoldungsplan) und § 363 þ (Kündigung und Entlassung). /

Ueber § 365, wonach sowohl im Vorstand als auch im Ausschuß über die Dienstordnung die Arbeitgeber und die Ver- sicherten getrennt beschließen, und worin Bestimmungen betreffs der Genehmigung der Dienstordnung durch das Oberversicze rungsamt gegeben werden, wird auf Antrag der fortschrittlichen Volkspartei gleichfalls namentlich abgestimmt.

Die Annahme erfolgt mit 255 gegen 53 Stimmen. L

_JIn §8 363 wird ein Kompromißantrag Schultz und Ge- nojjen entsprechend einer Bestimmung hinzugefügt, wonach das Verfahren bei Entlassung eines Angestellten wegen Vergehens gegen die Dienstordnung entsprehend den Vorschriften des Neichsbeamtengesezes geregelt werden soll. i x „,_ Die übrigen Paragraphen des Abschnitts „Angestellte und Veamte“ werden bis inkl. § 371a nach den Kommissions- vorshlägen angenommen, ebenso §8 412, wonach die Ver- ncherungspflichtigen 2/z, ihre Arbeitgeber 1/;, der Beiträge zu zahlen haben und bei Jnnungskrankenkassen durch die Saßungen mit Genehmigung des Versficherungsamts die Halbierung der Veiträge bestimmt werden kann. : = Darauf wird gegen 71/4 Uhr die Weiterberatung auf Sonnabend früh 10 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 73. Sißung vom 12. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Entwurfs eines Zweckverbandsgeseßes auf Grund des Vrichts der 13. Kommission. /

; Vie Kommission hat den § 1 der Regierungsvorlage \mell in 4 Paragraphen 88 1, 1a bis e gerlegt. ih gea § 1 können Städte, Landgemeinden, Gutsbezirke, Bürger- élllereien, Aemter und Landkreise (die leyten drei sind von der einantg in hinzugeseßt) für fommunale Aufgaben jeder Art mit- sa „ver verbunden (Zweckverbände) werden, wenn sie damit einver- gen sind. Ueber die Bildung des Zwekverbandes beschließt der r aa Beteiligung von Städten oder Landkreisen der Vet; sau uß. die Q/2O § 1a ist, wenn die Beteiligten nicht einverstanden sind, gabe ildung eines Zwekverbandes nur für \olhe kommunale Auf- ai die allen Beteiligten ge se §ltch obliegen, und nur dann zu- ist wenn der Zweckverband im öffentlichen Interesse notwendig tra er Dberpräsident kann unter diesen Vorausseßungen auf An

9 von mindestens einem Drittel der Beteiligten (Negterungsvorlage : è grerag eines Beteiligten) oder auf Antrag der Kommunalaufsichts- über t anordnen, daß zunächst der Kreisaus\{uß (Bezirks8aus\chuß)

die Ergänzung der mangelnden Zustimmung

bescließt.

geleßlih

neu

die Aufgabe den Beteiligten nicht

daß l Say. ist von der Kommission

leßte

kann,

(Der

der Regierungsvorlage, daß

(Die Bestimmung de r 1 Willen der Beteiligten für

auch gegen den

Elektrizitätsversorgung und die öffentlichen

Kommission gestrichen.) Baufluchtlinkenplanen verbunden werden.

Zweckverbandes Anwendung.

Fall der Annahme des §8 1a aber folgenden Zusaß:

kein Gebrauch zu machen, a. wenn einer der beteiligten Kommuna

Kommunalyerwaltung zu befürchten ist." Ueber den Beginn der Beratung der 88 1 und 1a bis it bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

der Abgg. Linz (Zentr.) entgegnet der Minister des Jnnern von Dallwih:

gemetnen. stellen. des Verkehrs und des Gemeindelebens es mit sich bringt

eines einzelnen welche auf

welhe sich innerhalb der Grenzen

bezirks zweckmäßig nicht erfüllen lassen, das

Gemeinden zu Zweckverbänden zu lösen. der den Bestimmungen der 88 1 Grunde liegt.

und la des Entwurfs

Interesse au gegen den Willen einzelner Gemeinden eine Verbindu

mehrerer Gemeinden. zu Zweckverbänden erfolgen kann. Ich bitte S diesem Antrage nicht zuzustimmen.

jeßt von der Kommission Jhnen vorgeschlagen wird. vorlage hatte in Auésiht genommen, daß eine zwangsweise

wenn es sih nicht obliegende Aufgaben handelt, welche die Gemeinden {hon als Gemein

zulässig sein sollte, den Gemeinden fakultative Aufgaben,

auch dann zulässig sein sollte, wenu es \sich um mehrerer Gemeinden mit Elektrizität und um gemeinsame Berkel einrihtungen handle.

folhe Aufgaben zur zwangsweisen Zusammenlegung berechtigen, wel die Gemeinden {on als Zweckverbandsaufgaben genommen hatt

nah der Londgemeindeordnung vom Jahre 1891, die 22 Jahre

blicklih {hon die Befugnis gegeben, mehrere Gemeinden dann

den einzelnen Gemeinden obliegende Aufgaben, fondern um solche fakultative Aufgaben . handelt, welhe die bereits in den Bereich ihrer Wirksamkeit gezogen hatten.

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missionébes{hlüsse enthalten meines Dafürhaltens eine fel

Provinzen geltenden Rechts, sodaß eine weitere Abs{chwächung neue Geseß absolut unzweckmäfig und so {lecht gestalten wür es dann besser bei den bisherigen Bestimmungen der ordnung verbleiben wfirde.

In dem Eventualantrag

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nun versucht, den Beg

wird

nicht vorliegt. Eine f\olhe kasuistishe Einschränkung ift und auch \{ädlich. Die Prüfung des öffentlihen Interesses Kreisaus\{huß, dem Bezirksaus\chuß, dem Provinzialrat präsidenten übertragen, mithin drei Selbstverwaltungskörvern staatlihen Aufsichtsbehörde. Ich glaube, daß das g dafür gewährt, daß der Begriff des öffentlihen Inte gemäßer Weise ausgelegt wird.

Wenn unter Litera a des Eventualantrages wird, daß ein öffentlihes Interesse dann nicht anerkannt 1 „wenn einer der beteiligten Kommuaalverbände nicht leist genug ist, um scinen Anteil an den Kosten des Zweckverda tragen“", fo ist das nah meinem Dafürhalten ei Bestimmung: denn daß ein öffentlihes Interesse nicht wenn eine einzelne Gemeinde durch den rband würde, liegt do so auf der Hand, werden brauGßt. Ich glaube, daß der aus\{Guß, der Provinzialrat und de nit bilden werden, wenn die K sein würden, daß einzelne Mitglie ibrem finanziellen Nuin entgegengeben

Des weiteren ist in diefer Utera der 8fentlides Interesse dann nicht gemeinsamen Aufgaben dur eine Cingemes

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gen den auf Beschwerte von dem Bezirksausshuß oder Provinzialrak

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eingefügt. Nach Ergänzung des mangelnden Einverständnisses der Beteiligten beschließt der Oberpräsident über die Bildung des Zweckverbands. ein Zweckverband folhe Aufgaben, die sie bereits als kommunale freiwillig übernommen haben, für die Verkehrseinrihtungen indessen au ohne diese Voraussetzung gebildet werden kann, hat die

gaben jeßt von Gemeinden in die Hand genommen werden müsse Gemeinde (Bebiet anderer Gemeinden mit ausgedehnt werden müssen, wenn diese Auf gaben überhaupt in angemessener Weise erfüllt werden follen, und daß mithin ein Modus gefunden werden muß, der die Möglichkeit gibt, derartige Aufgaben interkommunaler Art durch Verbindung mehrerer Das ist der sahlihe Grund,

fsammenlegung beim Widerspruch einzelner Kommunen auch da nur um geseßlich fondern um

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Durch die Kommissionsbeshlüsse ist daher eine schr weitgehende 2

\Pwächung der Zweckverbandsbestimmungen gegen den bisher in den dchwähung D gen ( östlihen Provinzen bestehenden Zustand herbeigeführt worden; denn

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gefaßten Bes{hluß ist binnen vier Wochen die Klage beim ODber- verwaltungsgericht zulässig, die jedoch nur darauf gestügt rid f obliegt.

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, Nah § 1b fönnen Gemeinden mit Gutsbezirken auch zur ge- meinschaftlihen Festseßung und Durchführung voa Straßen- und

Nach § 1 e finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf eine Veränderung in der Zusammensezung sowie auf eine Auflösung des

Die Abgg. Aronfohn (fortshr. Volksp.) und Genossen beantragen prinzipiell die Streichung des 8 1a, für den

„Von der im § la dem Oberpräsidenten gegebenen Befugnis ist

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verbände nicht leistungsfähig genug ist, um seinen Anteil an den Kosten des Zweckverbandes zu tragen, und die gemeinsamen Aufgaben dur eine Eingemeindung erfüllt werden können, b. wenn die beteiligten Kommunalverbände mit der Etngemeindung einverstanden find, ec. wenn und soweit aus der Beteiligung einundderselben Ge meinde an einer Mehrzahl von Zweckverbänden cine Ershwerung der

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Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen und Büchtemann (fortschr. Volksp.)

Der Herr Vorredner hat soeben ausgeführt, daß die Vorlage wohl zurückzuführen sei auf eine Abneigung gegen die Städte im all Ich kann das seitens der Negierung positiv in Abrede Die Regierung ist davon ausgegangen, daß die Entwicklung daß Auf-

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Nun haben die Herren Aronsohn und Genossen den Antrag ge- stellt, den § 1a des Gesebßes zu streihen, nah welchem im öffentlichen

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Die Negierungsvorlage ist weit über das hinausgegangen, was Die Regierungs

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aufgaben übernommen hatten, und daß ferner eine Zwangéverbindung die Versorgung

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Diese leßteren Bestimmungen sind von der Kommission gestrichen worden ; ebenso aber auh die Bestimmung, daß

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Kraft gestanden hat, ohne Unzuträglichkeiten herbeizuführen, ist augen-

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Zweckverbänden zusammenzulegen, wenn es sih nicht nur um geseßl

Einschränkung nicht nur der Vorlage, sondern auch des in den öttlicben

öffentlihen Interesses insoweit cinzushränken, als in einzelnen Fällen

durh das Gesetz bestimmt werden soll, daß ein öffentliches Inter: f

bestehenden Gesetzesvors{hrift, nämlih mit dem § 2 Nr. 5 der Land- gemeindeordnung bringen. In dieser Vorschrift ist ausdrücklih gesagt, daß eine Zusammenlegung mehrerer Gemeinden, also eine voll- kommene Eingemeindung ciner Gemeinde in die- andere, dann nicht stattfinden darf, wenn die Möglichkeit gegeben ist, die Unzuträglich- keiten, die dur eine vermengte Lage entstanden sind, im Wege der Bildung von Zweckverbänden zu beheben. Es würde mithin hier eine Bestimmung hineingetragen werden, die das gerade Gegenteil eines jeßt schon bestehenden, niht aufgehobenen geseßlihen Grundsaßzes zur Folge haben würde.

Unter þ ift eine weltere kasuistishe Einschränkung des öffentlichen Interesses vorgesehen. Das Vorliegen des öffentlihen Interesses foll dann nicht anerkannt werden, „wenn die beteiligten Kommunal- verbände (Gemeinden, Bürgermeistereien, Aemter und \Kreise) mit der Cingemeindung einverstanden sind“. Es wird dabei aber übersehen, daß es auch bei den- Gemeinden übergeordnete kommunale Körpe1 schaften geben kann, deren Interesse schr wesentlih mitspricht, bei den Gemeinden z. B. die Kreise, bet den Kreisen die Provinzen usw., die unter Umständen mit einer Eingemeindung aus sehr triftigen Gründen nicht einverstanden sein würden, selbst dann, wenn die untersten Körperschaften, die einzelnen Gemeinden, damit einverstanden würden. Es würde damit auch der Befugnis der staatlihen Bel vorgegriffen werden, ihrerseits darüber zu entscheiden, ob eine Eingemeindung ganzer Gemeinden in andere im Interesse notwendig und zweckmäßig ist. dritte Voraussetzung: „wenn teiligung ein und derselben

von Zweckyerbänden eine Ershwerung der Kommunalvyerwaltun; befürchten ift“, ift cine fo kauts{hukartige Bestimmung, daß meines I haltens damit in der absolut nichts anzufa [ (Fine Ershwerung der Kommunalverwaltung kann in eintreten, fie braucht aber nicht cinzutreten. (s {f Sache des verständigen Ermessens der beteiligte1 antragte Bestimmung würde an sich nicht den mindest Erfolg haben.

Ich wiederhole, daß eine solche kasuistische Au lichen Interesses, wie ih glaube, absolut ved nicht alle ergreift, | stimmungen Schlüsse auf das G weil endlih der Schugzz, d Bezirksausschüsse, Provi Borhandensein des öffentli ausreichend ift, um eine wendig erscheinen zu lassen.

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