1911 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Molkenb uhr (Soz.) befürwortet einen Antrag, die Be- stimmung über den Vorsiß zu streichen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach § 353 ist für den Vorstand oder Aus\huß der Betriebskrankenkassen weder wählbar noch wahlberechtigt, wer die Mitgliedschaft freiwillig fortseßt. |

Abg. Sa he (Soz.) befürwortet Streihung. Es gebe Fälle, wo in Knappschaftskassen Arbeiter hon deswegen entlassen seien, weil fie als Kandidaten aufgestellt wurden, so auch auf den Fürst Pleßschen Gruben. Es scheine, als ob man annehme, daß ein Arbeiter, der nicht mehr in Arbeit stehe, mit einem Male zum niederträchtigsten Peenschen ausarte.

8 353 wird unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Ae: è 354 wird u. a. der Jnnung das Recht gegeben, den Vorsitzenden und seine Stellvertreter aus den Vorstands- mitgliedern zu bestimmen. Ferner sollen die Arbeitgeber und die Versicherten, wenn sie je die Hälfte der Beiträge tragen, je die Hälte der Vertreter im Aus Q und diese Vertreter je die Hälfte der Vorstandsmitglieder wählen.

Abg. Schmidt -Berlin (Soz.) befürwortet die Streichung beider Bestimmungen.

8 354 bleibt unverändert.

Einen sozialdemokratischen Antrag auf Einfügung folgenden S 354 a N „Einem Arbeitervertreter im Auss{huß oder im Vorstande

eincr Betriebékrankenkafse kann zu einem früheren Zeitpunkt als zum Ablauf seiner Wahlperiode das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grunde gekündigt werden,“

begründet der y

Abg. Emmel (Soz.) mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, den Arbeitervertretern einen ausreichenden Schuß zu geben.

Abg. Dr. Potthoff (fortichr. Volksp.) spricht sich ebenfalls für diesen Antrag aus. Wenn man den Arbeitern Chrenämter über- trage, so müsse verhindert werden, daß Arbeitgeber ihre finanzielle Uebermacht gegen diese Os um sie zu maßregeln. Beim preußishen Bergreht set den Sicherheitsmännern ein noch weiter- gehender Schuß gewährt worden.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) beantragen fol- genden 8 359A:

„Der Vorstand ist verpflichtet, den Gewerbeaufsichtsbeamten auf Verlangen Auskunft über Zahl und Art der Erkrankungen zu erteilen.“

Für den Fall der Annahme dieses Antrags beantragen die Abgg. Schul und Genossen den Zusaß:

„Die oberste Verwaltungsbehörde kann stimmen.“ : n

Abg. Severing (Soz.) begründet den sozialdemokratishen Antrag. Es handle sich um berufliche Krankheiten. Mit dem Kompromiß-

antrag Schultz sei seine Partei einverstanden.

Abg. Schickert (dkons.) erklärt, daß seine Freunde für beide Anträge stimmen werden. :

Die Anträge Albrecht und Schuly werden angenommen.

8 358 bestimmt über die G atbeh des Ausschusses. Unter anderm solle dem Aus\huß vorbehalten bleiben, die Satzung zu ändern und die Kasse aufzulösen oder mit andern Krankenkassen freiwillig zu vereinigen. e

Nach den Beschlüssen der Kommission sollen diese leßteren Beschlüsse der Mehrheit sowohl der Arbeitgeber als der Ver- sicherten bedürfen. e

Abg. Kuntze (Soz.) befürwortet einen Antrag, diese Bedingung zu beseitigen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die übrigen Bestimmungen über Obliegenheiten von Ver- band und Ausschuß (§8 359 bis 361) ergeben keine Debatte.

Die Vorschriften über Angestellte und Beamte (ZF 361a bis 371a) sind bereits gestern erledigt worden.

88 372 bis 376 handeln von der Verwaltung der Mittel. 8 372 bestimmt:

Die Mittel der Kasse dürfen nur zu den saßungsmäßigen Leistungen, zur Füllung der Rücklage, zu den Verwaltungskosten und für allgemeine Zwecke der Kcankheitsverhütung verwendet werden. Nach Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörde ist es zulässig, Kassenmittel für den Besuch von Versammlungen zu verwenden, die den geseßlichen Zwecken der Krankenversicherung dienen sollen.

Abg. Büchner (Soz.) tritt für eine Aenderung des zweiken Satzes dahin ein, daß die Kassen die erwähnte Befugnis selbständig und nicht nach Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörde aus- üben sollen. Der Redner kommt auf die Debatte über die Mißbräuche in den Ortskrankenkassen zurück und wirft dem Zentrum vor, daß es dur die Billigung der Kommissionsbeschlüsse zu den betreffenden Paragraphen einen felinmen Verrat an den Arbeitervertretern geübt habe und die Arbeiter in s{chnöder Weise entrehtet hätte. (Vize- präsident Sch ul § rügt beite Vorwürfe; man dürfe solche Ausdrücke gegenüber Beschlüssen des Hauses nicht gebrauchen.)

Der Antrag wird abgelehnt.

88 377—407 betreffen das Verhältnis der Kassen zu Aerzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken. Es wird zunächst die Arztfrage gesondert verhandelt.

Die Kommission hat die §8 377—398 der Vorlage (Verhältnis zu den Aerzten) abgelehnt und dafür folgende 88 378, 379 und 380 beichlofen : A

L 378: „Die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Aerzten werden dur \criftlihen Vertrag geregelt; die Bezahlung anderer Aerzte kann die Kasse, von dringenden Fällen abgesehen, ablehnen.“

8 379: „Soweit es die Kasse nicht erheblih mehr belastet, soll sie ihren Mitgliedern die Auswahl zwischen mindestens zwei Aerzten freilassen. Wenn der Versicherte die Mehrkosten felbst übernimmt, steht ihm die Auswahl unter den von der Kasse bestellten Aerzten frei. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Behandelte während desselben Versicherungsfalles oder Geschäftsjahres den Arzt nur mit Zustimmung des Vorstandes wechseln darf.“

8 380: „Wird bei einer Krankenkasse die ärztlihe Versorgung dadur ernstlich gefährdet, daß die Kasse keinen Vertrag zu an-

emessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Aerzten fließen fann, oder daß die Aerzte den Vertrag nicht einhalten, so

j Oberversicherungsamt (Beschlußkammer) die Kasse

statt der Krankenpflege oder fonst

erforderlichen ärztlihen Behandlung eine bare Leistung bis zu zwei

Dritteln des Durchschnittsbetrages thres geseßlichen Krankengeldes zu

gewähren. Das Oberversicherungsamt (Beschlußkammer) kann zugleich

b:stimmen: 1) Wie der Zustand dessen, der die Leistungen erhalten soll, anders als durch_ ärztlihe Bescheinigungen nahgewtiesen werden darf, 2) daß die Kasse thre Leistung solange einstellen oder zurück- behalten darf, bis ein ausreihender Nachweis erbracht ist, 3) daß die

Leistungspflicht der Kasse erlisht, wenn binnen einem Jahre nah

Fälligkeit des Anspruchs kein ausreihender Nachweis erbracht ist,

4) daß die Kasse diejenigen, denen sie ärztliche Behandlung zu ge-

währen hat, in ein Krankenhaus verweisen darf.“

Die Polen beantragen, im § 378 hinter „geregelt“ ein-

zustellen : ; L ; / „t ein solher Vertrag geschlofen, so fann jeder avprobierte

hierüber Näheres be-

ermächtigt das i he auf thren Antrag widerruflih,

Kassenmitglieder zu behandeln nur ausgeschlossen werden, wenn ein poieger Srund vorliegt, der weder religiöfer noh politisher Natur ein darf.“

Aba. Hoch (Soz.) befürwortet Abänderung des § 380, wonach im Absaß 1 statt „ermächtigt bis widerruflih“ geseßt werden soll: „gewährt die Kasse auf Antrag des Vorstandes mit Zustimmung des Ausschusses statt der Krankenpflege usw. eine bare Leistung bis zu zwei Drittel des Durchschnittsbetrages ihres geseßlichen Kranken- geldes“. Mit der vereinzelten Bestimmung im § 330 der Kommissións- beshlüsse allein sei gar nichts getan, um den Kassen ihr Verhalten zu den Aerzten zu erleichtern. Innerhalb des Systems von Be- stimmungen, wie sie die Vorlage enthalte, die aber die Kommission beseitigt habe, hätte die betreffende Bestimmung eine wesentlichere Bedeutung gehabt, darum müßten die Kommissionsbestimmungen_ nach dem Antrage seiner Partei geändert werden. Zu dem Ober- versiherung?amt als Aufsichtsbehörde könne man auch nach Er- fahrungen, die man mit der behördlihen Aufsicht bezüglich gewisser Verträge gemacht habe, kein Vertrauen haben. In dieser s{chwierigen Situation müßten die Vertreter der Arbeiter entscheiden.

Abg. oran Ras: Durch die Kommissionsfassung wird den Aerzten die Möglichkeit, sich zu betätigen und ihr Brot zu verdienen, genommen. Die Sache liegt doch so, daß die Ueberzabl der Aerzte, die in den verschiedenen Landesteilen verschieden ist, aus politischen und anderen Nücksihten von der Kassenpraxis ausgeschieden wird zum Schaden der Versicherten. In, meiner Heimat ist in weiten Bezirken der Zustand der, daß polnische Aerzte grund\säßlich von den Krankenkassen au®geschlossen sind. Jch verweise auf Dber- \{lesien. In den Knappschaftsvereinen, sowobl im schlesishen wie im Bochumer, ist eine Bestimmung getroffen, daß auf einen Kassenarzt höchstens 2000 oder 2500 Mitglteder kommen. Es ist bedauerlih, daß von der Kommission nicht eine solche Ein- schränkung afkzeptiert ist. Die Stellung der Sozialdemokraten zur Arztfrage nimmt lediglich Rücksicht auf die Kassen. Es ist ein anz einseitiger arbeiterfeindliher Standpunkt. Für den Arbeiter önnen wir kein anderes System verlangen als das der freien Arzt- wahl. Ich kenne Fälle, wo ein Kassenarzt. in einer Stunde 73 Patienten abgefertigt hat. Man kann ermessen, wie gründlih da die Behandlung des Einzelnen sein muß. Solche Aerzte haben das Monopol und verdienen 20- bis 40 000 4, weil andere Aerzte, die fich gern au betätigen würden, in die Kasse niht hineinkommeu fönnen. Diesen Zustand wollen die Sozialdemokraten aufrecht erhalten. Ich bitte Sie daher, der freien Arztwahl zuzustimmen.

Der Antrag der Polen wird abgelehnt, ebenso die Anträge Albrecht. Die §8 378 bis 380 bleiben nah der Kommissions-

fassung unverändert.

8 381 der Kommissionsvorschläge bestimmt, daß der Vor- stand durch die Saßung ermächtigt werden kann, die Kranken- hausbehandlung nur durch bestimmte Krankenhäuser zu ge- währen. Dabei dürfen Krankenhäuser, die lediglich zu wohl- tätigen oder gemeinnüßzigen Zwecken bestimmt oder von öffent- lichen Verbänden oder Körperschaften errichtet und die bereit sind, die Krankenhauspflege zu den gleichen Bedingungen wie andere Krankenhäuser zu leisten, nur aus einem wichtigen Grunde mit Zustimmung des Oberversicherungsamts aus- geschlossen werden.

d Abg. Binder (Soz.) tritt ein für die Einfügung eines neuen

S 38La:

„Die in § 381 im Schlußsay angeführten Krankenhäuser dürfen die Annahme von Kassenpatienten nur aus einem wichtigen Grunde ablehnen. Ein Streit der Kassen mit Aerzten wegen der Negelung des ärztlichen Dienstes gilt niht als wihtiger Grund.“

Der Antrag wird ohne weitere Diskussion abgelehnt.

Die 88 385 und 386 betreffen das Verhältnis zu den Apothekern. § 385 lautet folgendermaßen:

„Die Satzung kann den Vorstand der Kasse ermächtigen, wegen Lieferung der Arznei mit einzelnen Apothekenbesißern oder -ver- waltern oder, soweit es“ sich um die freigegebenen Arzneimittel handelt, auch mit einzelnen“ anderen Arzneimittelhändlern Vorzugs- bedingungen zu vereinbaren. Alle Apothekenbesißer und -verwalter im Bereich der Kasse können solhen Vereinbarungen beitreten. Der Vorstand kann dann, von dringenden Fällen abgesehen und vorbehaltlih des § 386 Absatz 3, die Bezahlung der von anderer Seite gelieferten Arznei niht ablehnen.“

Dieser Absatz 3 besagt: :

„Beziehen die Berechtigten die im Handverkauf abgegebenen Arzneimittel zu einem Preise, der die Festseßung durch die höhere Berwaltungsbechörde nicht übersteigt, aus einer Apotheke, so kann die höhere Verwaltungsbehörde anordnen, daß die Kasse die Be- zahlung niht deshalb ablehnen darf, weil sie nah §Z 385 mit Arzneihändlern anderer Art niedrigere Preise vereinbart hat.“

Abg. Schickert (dkons.) befürwortet folgende Fassung des ersten Se des 8 385: „Die Saßung kann den Vorstand ermächtigen, inner- halb des Kassenbereihs oder mit Genehmigung des Versicherungsamtes darüber hinaus wegen Lieferung der Arzneien mit einzelnen Apotheken- besigern oder -verwaltern oder, soweit es sich um die dem freien Ver- fehr überlassenen Arzneimittel handelt, auch mit anderen Personen, die solche feilhalten, Vorzugsbedingungen zu vereinbaren.“ Diese Fassung benachteilige niht etwa die Drogisten gegenüber den Apothekern oder umgekehrt, sie bedeute aber eine gewisse Bevorzugung der im Kassenbereih wohnhaften Apotheker und Drogisten gegenüber den auswärtigen.

Abg. G eck (Soz.) erklärt, daß die Sozialdemokraten diesem Antrage wohl zustimmen könnten, und befürwortet im übrigen cine Aenderung der Kommissionsbeshlüsse dahin, daß der zweite Saß des Z 339 der Kommissionsfassung und der vorhin mitgeteilte dritte Absaß des 8& 386 gestrihen werden. Er begründet dies Rae namentlich durch die notwendige Nüksiht auf die Drogisten. ie ungesunde Be mit den Apotheken führe zum Ruin der kleinen

ristenzen. Das hänge damit zusammen, daß die Handverkaufsartikel zum Rezepturwert abgegeben würden, um ein bestimmtes Aktenmaterial über den Umsatz für etwaige Verkaufsverhandlungen zu haben, damit der Käufer dez Apotheke um so besser hineingelegt werden könne. Die Hohenzollernapotheke in Cöln sei 1897 für 330 000 M verkauft, 1908 für 640 000 . Die Ausdehnung der Krankenfürsorge auf weitere 6 bis 9 Millionen Personen werde diese Entwicklung im Apothekenwesen noch fördern, da den Apothekern geseßlich die Kund- schaft zugetrieben werde. In der Kommission habe er die Ver- \staatlihung der Apotheken und die Gründung eigener Kassenapotheken empfohlen, leider ohne Erfolg. Der Redner bittet, die fozialdemo- kratishen Anträge anzunchmen.

Unter Ablehnung derselben werden die §8 385 und 386 nah der Kommissionsfassung mit dem Antrage Schickert an- genommen. i :

Damit ist der vierte Abschnitt des zweiten Buches (Ver- fassung) erledigt. :

Um 41/4 Uhr vectagte das Haus die Fortsezung der Be- ratung auf Montag 12 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 74. Sigung vom 13. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißzung ist in der vorgestrigen

Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus verhandelt in zweiter Beratung über den

Entwurf eines Zweckverbandsgeseßes für (GSroß-

Die Kommission beantragt, der Negi Gesezesvorshlag als Material zu überweisen, nag G der § 53 des Kommunalabgabengeseße's dem | Gemeinden Groß-Berlins abn ber! werden die | von diesen Gemeinden soll jährlih gemeinsam eine Sum ou; Mark aufgebraht werden, die dem sehsfachen Bote in der Gesamtbevölkerung entspriht, und zwar von den ans Tage Gemeinden nah dem Verhältnis ihres Real- und Einkg elnen steuersolls ; von der Gesamtsumme soll die Stadt Berlin des Cr einen Betrag als Zuschuß für die Fürsorge für Obdachlose L halten, während der Rest an sämtliche Gemeinden nad Via NerYGs ¿g Deo erun ggen t kommunalen, gin gaven na 8 O es ommungaia gaben eJeBe L werden I Ubilass béf geseßes verteilt 8 1 der Vorlage bestimmt in der Kommissions ; wesentlichen folgendes : sionsfafiung in (Absay 1.) Die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Sz berg, E Deutsch-Wilmersdorf, Lichtenberg und Spandau lone die Landkreise Teltow und Niederbarnim werden zu einem S verband vereinigt, dem folgende kommunale Aufgaben abi 1) Regelung des Verhältnisses zu öffentlichen, auf Stre betriebe: Transportanstalten mit Ausnahme der Staatseisenbahnen, 2) Bet; gung an der Feststellung der Fluchtlinien- und Bebauungspläne t das Verbandsgebiet und Mitwirkung. an dem Erlaß von Baupolz ordnungen (die Regierungsvorlage sah hier nur eine „gutachtlige! Mitwirkung vor), 3) Erwerbung und Erhaltung größerer, von L Bebauung frei zu haltender Flächen (Wälder, M e, Wiesen A Sc&muck-, Spiel-, Sportpläßyze Um 4) Erwerbung von Flähen fir den Bau von Kletnwohnungen. (Nr. 4 ist Zusaß der Konnissig,|

(Absay 2.) Von den Landkreisen Teltow und Niederbarnim u hören die Gemetnden Steglitz, Groß. Lichterfelde, Friedenau, Köyeniz Boxhagen-RNummelsburg, B attito, Weißensee und Reinickendorf hy Verbande als selbständige Glieder an. n

(Absay 3.) Andere Gemeinden dieser Landkreise werden s, ständige Glieder des Verbandes, wenn sie nah dem Verhältnis iy Einwohnerzahl zu der Einwohnerzahl threr Kreise rechnerish jy Anspruch auf Zubilligung mindestens eines Vertreters in der F, bandsversammlung haben. (Die Regierungsvorlage g: statt 9, stimmungen in Abs. 2 und 3 nur zu, daß aus den Kreise! \ilyy und Niederbarnim Gemeinden nur dann auf thren Antrag (l i, ständige Glieder des Verbandes zugelassen werden können, wy sie mehr als 60 000 Einwohner haben.)

(Absay 4.) Der Landkreis Osthavelland oder Teile del fönnen mit Zustimmung des Kreises durch Beschluß der Verbudy versammlung mit dem Verbande vereinigt werden ; die Zustimny des Kreises kann im öffentlichen Interesse auf Grund des allgemein Zweckverbandsgeseßes ergänzt werden. (Die Regierungsvorlage by stimmte, daß der ganze Kreis Osthavelland nur auf seinen Antra l Verbandsglied zugelassen werden könne.

Die Abgg. von Brandenstein (kons.) und Dr. va Kries (kons.) beantragen, unter den Zwebestimmungen dit Erwerbung von Flächen für den Bau von Kleinwohnungn

sowie den Absay 4 (Osthavelland S zu streichen.

Die Abgg. Hir\ch-Berlin (Soz.) und Genossen bean- tragen, zu den Zweckbestimmungen noch hinzuzufügen:

5) Regelung des Volks\chulwesens, 6) Regelung der Arm, Waisen- und Krankenpflege, 7) Negelung des Steuerwesens.

Die Abgg. Freiherr von Zedliß und N eukird, Lüdicke (freikons.) und Genossen be antragen zu Absaß 1, über „Spandau“ besonders abzustimmen und für den Fl der Streichung dieses Wortes den Stadtkreis Spandau in da Absatz 4 einzuseyzen, für ihn also nur die fakultative Zuteluy zum Verbande, ebenso wie für Osthavelland, zu bestimm

Nachdem Abg. Dr. von Kries nb) über die Verhandlmzt

der Kommission berichtet hat, erhält das Wort

Abg. Ca \\el (fortshr. Volkêp.): Gegen den § 1 haben wir dil größten Bedenken. Wir können nit anerkennen, daß es notwati ewesen sei, die beiden Kreise Teltow und Niederbarnim in d Berbandêegebtet hineinzunehmen. Wenn man von der Schaffung ün Groß-Berlins früher gesprochen hat, so hat man doch nur andi Ortschaften gedacht, die mit Berlin eine wirtschaftliche Einheit bilden oter von denen man annehmen kann, daß fie in absehbart Zeit mit Berlin eine Einheit bilden werden. in sehr großer U der Orte, um die es sih hier handelt, hat keine wirtschastli e Veo bindung mit Berlin, diese Orte haben sogar ganz andere Deduþ nisse als Berlin. Dazu handelt es sih um wettausgedehnte Land strecken, die viel größer sind als das eigentlihe Or Berliner Gebiet. Dadurch wird in die Verwaltung des Zweckverbantt ein Fremdkörper hineingetragen, sodaß miancherlet Reibungen entstehen werden, zumal da diese Teile 18 Vertreter zu wühlu haben. Die Vertreter der entfernten Städte und Landgemeinde werden fürchten müssen, zu Projekten, von denen fie keinen Nu haben, herangezogen zu werden. Andererseits wird aber au d Berband Groß-Berlin sich um Aufgaben kümmern müssen, die n eigentlich ganz und gar fernliegen. Auch das Vertreterp1in? bietet durch die Hinzuzichung der ganzen Kreise viele Schwierigkeit indem die Interessen der kleineren Gemeinden von Vertretern war genommen werden, die niht von den Gemeinden selbst, sondern ko den Kreistagen gewählt sind. Außerdem wird die Negierun durch die Kreistage einen außerordentlih großen Einfluß gewinn Es wird also eine Fülle von Umstimmigkeiten in den A band Groß-Berlin hineingetragen. Ein wirklich einheitlidt Kommunalgebilde wird der Verband nicht sein; dies würde (ll! der Fall sein, wenn die Vertreter aus direkten Wahlen der Bewoh des Verbandsgebiets hervorgehen würden. Den Antrag der K vativen, der die Kleinwohnun Neage dem Verbande Groß- wieder nehmen und die noeaAs ene Hineinbeziehung OsthaveÆŒ \treihen will, müssen wir entschieden ablehnen. Aber aud J \ozialdemokratishen Anträge gehen viel zu weit. Wie soll t Nerband das Volks\hulwesen, das Armen- und Krankenwesen das Steuerwesen regeln? Dazu ist der geplante Verband ja ga! l in der Lage. Wenn das Ziel erreicht werden sollte, müßte eint rei femmen andere Organisation vorgenommen werden. In Berlin ilt find an 10 000 Bürger ehrenamtlih tätig. Jn den Vororten Tin? sich dies ebenso. Wte. soll diese ganze Arbeit erseßt V Ber- Etwas anderes ist es, über dieses Geseg hinaus eine größ Fi, einigung Berlins und der Vororte zu erzielen oder auf Tei gemeindung in weiterem Maße hinzustreben. Gegen den atus die daß der Verband Groß-Berlin nur dazu dienen solle, dem Ft (iden Erzielung eines höheren Preises für seine Waldverkäufe zu ermg langt hat si das Ministerium verwahrt. Die Erklärung ist {ch0 “si: her, über die Bedingungen der Walderwerbungen it ab f bekannt geworden. Bon einem Ministerium wird die Entf das andere vershoben; ich habe doch die Empfindung, daß den Zweckverband wartet, um günstigere Bedingungen zu können. Troß unserer Bedenken werden wir na Kraft für das Gedeihen des Verbandes Groß - arbeiten. E wird eine große Aufgabe für alle ; meinden sein, in ee Eintraht vorzugehen Ab die Schwierigkeiten zu überwinden zu suchen dur gemeinsa vi fassung der ch Garne der Selbstverwaltung. Wir hoffen, E wenn wir tn dieser Weise wirken, dazu beitragen werden, daß Geme einst Schritte erfolgen, die die Bildung eines einheitlichen wesens Groß-Berlin herbeiführen. ; . Merl

Abg. Freiherr von Zedlig und Neukirch (fretkons.) t. egi alle Gemeinden in dem opferwilligen Sinne mitarbeiten, li h 1d Vorredner ausgeführt hat, wird der Verband Groß-Berlin sicher lage segensreiher Wirkung sein. Der von der Negierung einge! n Weg war der einzig mögliche; wenn man einen

Arzt, der im Bereiche der Kasse wohnt, wenn er dem Vertrag riftli beitritt: 1) Kaßen:nitglieder behandeln, 2) von dem Rechte,

Berlin auf Grund des Berichts der 13. Kommission.

nicht mehr erlebt haben. Es ist nicht zutreffend,

‘größeren ZU t {luß erstrebt hätte, würden wir sicher die Bildung va e tos

Vertreterprinzip si kein reges kommunales Leben und Zu

indirekte Bertrel ideln ks Î ;

/ feitsgefühl entwickeln könnte; den Gegenbeweis geben sammen a e, deten Vertretung ebenfalls auf dem indirekten Ver- s beruht. Die Bedenken, die der Vorredner vorgebracht

oterprinat : ; ; L Tau N nit als stihhaltig anerkennen. Meine Freunde empfinden eine Befriedigung darüber, daß, während noch im vorigen

Bedürfnis nah der Schaffung eines solchen Zusammen- Jlisies bestritten wurde, heute über die Zwednäßigkeit keine Zweifel nehr geäußert werden. Den freikonservativen Antrag möchte ich hnen zur Annahme empfehlen; der Streit ist am einfachsten gelöst, Sein wit für Spandau dieselben Bestimmungen treffen wie für den Qreis Osthavelland. Die sozialdemokratischen Anträge hat schon der Abg. Cassel durchshlagend zurückgewiesen, so daß es nicht nôtig ist, Sebr darüber zu sagen. Der konservative Antrag will die Wohnungs- fürsorge dem weckverbande nehmen. Jch bitte, diesen Antrag ab- zulehnen. Denn die Kleinwohnungsfrage steht in unmittelbarem Zu- fammenhange mit der Verkehrspolitik; beide sind niht vonetnander u trennen. Ebenso bitte L auch um Ablehnung des konservativen Äntrags, der den Kreis Osthavelland ganz herausnehmen möchte.

Minister des Jnnern von Dallwiß:

Meine Herren! Gestatten Sie mir, zunächst der Hoffnung, daß die heutigen Beratungen auch zu einem günstigen Erfolge führen mögen, und zugleich der Ansicht Ausdruck zu geben, daß die so außer- ordentlich ershöpfenden, fleißigen und mit großem Sachverständnis ge- führten Verhandlungen der Kommission ganz wesentlih dazu beitragen werden, ein günstiges Ergebnis herbeizuführen, wenn das Gesetz zu- staude fommen sollte.

Herr Abg. Freiherr von Zedliy hat meinez Dafürhaltens die Ausführungen des Herrn Abg. Cassel zutreffend widerlegt, die dahin gingen, daß die Regierung einen falschen Weg insofern eingeschlagen habe, als sie nur mit einer beschränkten Anzahl von Mitgliedern

städtischer Körperschaften Verhandlungen gepflogen und nicht ganz allgemein mit den offiziellen Vertretungen aller beteiligten Gemeinden vor Einbringung und Ausarbettung des Gesetzentwurfs verhandelt habe, Ich glaube, daß, wie Herr Freiherr von Zedlitz das zutreffend ausgeführt hat, die Staatsregierung, wenn sie diesen Weg hätte ein- {lagen wollen, nicht in der Lage gewesen wäre, Ihnen in diesem Jahre eine Vorlage zu bringen, und wohl auch nicht in der Lage ge- wesen sein würde, Ihnen in absehbarer Zeit den \o dringend not- wendigen Entwurf zu bringen. Ein anderer Weg, als den, welchen die ‘Regierung eingeshlagen hat, um zu einem positiven Ergebnis, zu positiven Vorschlägen zu kommen, war meines Dafürhaltens nicht gegeben.

Die Bedenken, die Herr Abg. Cassel gegen die Beteiligung speziell der Landräte der beiden Nachbarkreise an den Verhandlungen des zu bildenden Zweckverbandes ausgesprochen hat, halte ich nicht für begründet. Ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß gerade das Zusammenarbeiten in wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen Berlins wie der größeren Vororte einerseits, andererseits der Kreise bærühren, dazu beitragen wird, das ohnehin {hon gute Verhältnis, welhes zu meiner Freude zwischen den städtischen Behörden Berlins und den Landräten der Nachbarkreise wie auch zwischen der Be- yölferung Groß-Berlins und den Bewohnern der beiden benachbarten, Berlin umschließenden Kreise jeßt {hon besteht, noch weiter zu be- fördem und zu vertiefen. Jch glaube, daß gerade in gemeinsamer Arbeit das Verständnis für die gegenseitigen Bedürfnisse und Zuteressen wachsen wird, und daß etwaigen Mißstimmungen und Unzuträglichkeiten, wie sie jeßt ab und zu hervortreten, in Zukunft dur dieses Zusammenarbeiten wird vorgebeugt werden.

Auf die sonstigen Ausführungen des Herrn Abg. Cassel, glaube id, jeßt bei diesem Anlaß nicht eingehen zu sollen. Es wird sich bei der Beratung der einzelnen Paragraphen noch Anlaß bieten, einzelne Anregungen, die er gegeben hat, noch näher durchzusprehen und zu

erläutern. Ih möchte mich daher darauf beschränken, die vorliegenden Anträge zum § 1 vom Standpunkt der Regierung aus kurz zu be- leuten.

Der Antrag der Herren Abgg. Freiherr von Zedliß und Genossen, der die Einbeziehung von Spandau in den Zweckverband fallen lassen will, s{heint mir dem Interesse des künftigen Zweckverbandes nicht dienlich zu sein. Jh möchte bitten, ihm nicht zuzustimmen. Es liegt auf der Hand, daß das allgemeine Verkehrsinteresse in allernächster Zeit dahin führen wird, daß das Groß-Berliner Bahnneß au nah Spandau ausgedehnt werden muß, daß die Verkehrsbeziehungen zwishen Spandau und Groß-Berlin im Laufe der Jahre, und zwar wahrseinlich {hon in naher Zeit, sich erweitern werden. Es ift meines Dafürhaltens daher nicht möglich, eine verständige Verkehrêpolitik in Groß-Berlin zu treiben, ohne Spandau dabet mitzuberücksihtigen und die Vcrkehrsverhältnisse zwishen Spandau und Groß-Berlin der Negelung durch den Verband mitzuunterwerfen. Dasselbe gilt au für die Festseßung von Baufluchtlinien, den Erlaß von Bauordnungen und so fort, wie sich daraus \{on ergibt, daß Charlottenburg und Spandau räumlih aneinander stoßen, daß am Nonnendamm speziell das Stadtgebiet von Spandau und das Gebiet des Zwekverbands ineinander übergehen, sodaß eine Negelung der Wobnungs-, Bau- und Baufluchtlinienverhältnisse ohne gegenseitige Klitsichtnahme zu sehr \{chwierigen, bisweilen unerträglichen Zuständen führen muß.

Also auch wegen der Aufgabe, die dem Zwekverband unter Nummer 2 des § 1 zngewiesen ist, \{heint mir die Einbeziehung von Spandau unerläßlihch zu sein. Spandau ist ja, wie wohl gesagt werden kann, in wirtsaftliher Beziehung in manchen Nichtungen jeßt {on bon Berlin abhängig, und diese wirtschaftliche Abhängigkeit von Berlin vird, bezw. die wirtshaftlihen Beziehungen, die zwischen Berlin und Spandau jeßt {hon obwalten, werden im Laufe der Jahre immer wehr zunehmen, sodaß auch aus diesem Grunde die Nichteinbeziehung le räumlich {on mit dem Gebiet von Groß - Berlin zu-

ünenhängenden Spandauer Stadtgebiets nicht angebraht sein dde. Daß die Stadt Spandau besondere Nachteile erleiden würde, ua ih niht einzusehen; im Gegenteil, ich bin der Ansicht, % die Stadt Spandau ein Interesse daran hat, in den Verband

*ogen zu werden, damit diejenigen Teile der Waldungen, die

¿dau seinerseits als Freiflähen in Ausficht genommen hat und als

Le von der Bebauung aus\{hließen will, eventuell feitens des Ver- aitdes der Stadt Spandau abgenommen werden können. Die Stadt mo wird ebenso, wie es seitens der Stadt Köpcnick anerkannt as D ist nah dieser Richtung Vorteile davon baben, wenn sie in

* Verbands8gebiet aufgenommen werden sollte. in L nun für den Fall der Ausschließung der Stadt Spandau & L ntrag Nr. 388 weiter vorgeschlagen worden ist, daß dann ¿Ik e Stelle der Worte „der Landkreis Osthavelland oder Teile des-

m die Worte geseßt werden sollen „die Stadt Spandau und der

Landkreis Osthavelland oder Teile dieses Kreises", so würde diese Fassung das Bedenken gegen sih haben, daß unter Umständen Spandau später seinen Beitritt zu dem Verband wünschen Tönnte, die benach- barten Bezirke von Osthgvelland aber ihren Beitritt zum Verbande ablehnen könnten. Das würde eine Zerreißung des Verbandsgebiets herbeiführen, die nicht zweckmäßig wäre. Oder umgekehrt, wenn der Kreis Osthavelland oder die Spandau berachbarten Teile des Kreises Osthavelland dem Verbande beitreten würden, Spandau aber bei seiner Weigerung, dem Verbande beizutreten beharren sollte, so würde das etne Defiguration des Verbandsgebiets zur Folge haben, die nicht wünshenswert wäre.

Ebensowenig kann ih mich für den Antrag der Abgg. von Brandenstein und Gen. aussprehen, den leßten Absatz des § 1 zu streichen, wona der Landkreis Osthavelland oder Teile dieses Kreises mit Zustimmung des Kreises durch Beschluß der Verbandsversamm- lung mit dem Verbande vereinigt werden können. Wenn der Kreis Osthavelland nit jeßt {hon mit dem Verband vereinigt werden foll so licgt das daran, daß die industrielle Entwicklung des Kreises Oft- havelland, die für die Beziehungen des Kreises oder einzelner Krets- teile zu Groß-Berlin maßgebend sein wird, noch wenig geklärt sind. Es wird das im wesentlihen von der Ausgestaltung des Groß- schiffahrtsweges abhängen. Es wäre daher verfrüht, jegt {hon den Kreis Osthavelland oder einzelne Teile dieses Kreises mit dem Ver- bandsgebiete zu vereinigen. Es ist aber anzunehmen, daß in nicht zu ferner Zeit, vielleiht in einigen Jahren hon, die Fertigstellung des Großschiffahrtsweges erfolgen wird, und daß dann das dringende Bedürfnis hervortreten könnte, den Kreis Ofst- havelland oder einzelne Teile mit dem Zweckverband zu vereinigen. Wenn man diese Perspektive vor Augen hat, fo würde es nicht zweckmäßig sein, es lediglih der Gesetzgebung zu über- lassen, diese eventuell in einigen Jahren bereits hervortretende Not- wendigkeit zu berücksihtigen, sondern es erscheint mir zweckmäßig, jeßt hon im Gesey die Möglichkeit zu geben, daß ohne Erlaß eines neuen Geseßes der Anschluß des Kreises Osthavelland oder einzelner Teile dieses Kreises an den Zweckyerband erfolgen kann.

Die Anträge der Herren Abgg. Hirsh und Genossen lassen die Tendenz des vorliegenden Geseßentwurfs vollkommen unberüsihtigt. (Sehr richtig! rechts.) Der vorliegende Gesezentwurf geht davon aus, daß es notwendig ist, einzelne Aufgaben, welche von Berlin und den es umgebenden Ortschaften und Kreisen allein niht zweckmäßig durch- geführt werden können, etnem aus diesen einzelnen Kommunalgebilden zusammengeseßten Zweckverband zu überweisen unter tunlihster Shonung der kommunalen Selbstverwaltung. Es soklen also in den Kreis der Wirksamkeit des neu zu bildenden Zweckverbandes nur diejenigen Aufgaben einbezogen werden, welche tatsählih nicht von den einzelnen Gemeinden allein gelöst werden können. Im übrigen besteht aber nicht die Ab- sicht, die kommunale Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden über Gebühr anzutasten und zu beeinträchtigen. Das würde bei all den Aufgaben, die der Antrag Nr. 370 dem Zweckyerbande überweltsen will, der Fall sein. Die Regelung des Volks\{hulwesens ist eine Auf- gabe, die jede Gemetnde für sich lösen kann. Zur Lösung der Auf- gaben des Volks\hulwesens bedarf es daher der Bildung eines Zweck- verbandes niht. Die Tendenz geht auch wohl dahin, einen Ausgleich zwischen den pekuniären Belastungen herbeizuführen, die das Volks- \{hulwesen den einzelnen Gemeinden auferlegt. Daß das nicht möglich sein würde, ohne gleihzeitig die Verwaltung des Volks\{ul- wesens dem Zweverbande zu überweisen, das haben die Herren durh- gefühlt und infolgedessen niht nur den pekuniären Ausgleich verlangt, fondern die Uebertragung der gesamten Regelung des Volks\{hul- wesens einfchließlich der Verwaltung an den Zweckyerband. Dann geht aber der Antrag nicht weit genug. Wenn Sie das Volks\{hulwesen nicht nur in bezug auf seine finanzielle Seite, sondern auch auf die ganze übrige Verwaltung einem größeren Verbande überwetsen wollen, fo würden Sie dabei nicht stehen bleiben können, sondern Sie müßten das Mittelshulwesen und das höhcre Schulwesen in gleiher Weise be- handeln, weil die Verwaltung der verschiedenen Zweige des Schul- wesens, Volksshulwesen, Mittelshulwesen und das höhere Schul-* wesen, nicht wohl auseinandergerissen; werden können. Wenn Sie die Volksschule allein dem Zweckverbande übertragen wollen, so würden Sie zweifellos eine Schädigung des Mittelschulwesens und des höheren Schulwesens in einem Teile der tin Frage stehenden Gemeinden berbet- führen. Daß aber endlih die Uebertragung des Volksshulwesens, und zwar insbesondere der Verwaltung des Volks\Hulwesens, auf einem großen Komplerx von Gemeinden auf cinen Zweckverband, der eine ganze Reihe großer Städte und zwei Kreise umfaßt, an sch mit den Bestimmungen der Verfassung und auch mit dem Volks- \{hulunterhaltungsgesep überhaupt nicht im Einklang steht, ist in der Kommission des näheren ausgeführt und auch im Bericht eingehend erläutert worden.

Ein praktishes Bedenken aber, das noch gegen spricht, besteht darin, daß die gemetnfame Regelung des wesens naturgemäß niht für den gesamten Bezirk des Zw stattfinden könnte, sondern nur für Berlin und Berlin unmittelbar zusammenhängenden Ortschaf die Bestimmung, die bier vorgeshlagen worden sein; denn eine gemeinsame Verwaltung und Megelung \{chulwesens in Ortschaften, wie Bernau, Teltow, Berlin u. f. f., des Verbandes kann nicht in Frage kommen nur um die Bildung eines neuen, kleinerer Zweckverbands sonderen Aufgaben bandeln, die mit den Aufgaben des allgemei

Zweckverbandes nichts zu tun haben. j Ebenso sind die Armen-, Waisen- und Krankenvflege keine kommunalen Aufgaben. i

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werden können. Wenn man einwenden wollte der Bau von Krankenhäusern, sie bier in Berlin und

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LUmngerend sondern |! è dêllig ausreihender Weise Bedürfnisse auf diesem Gebie: geforgt krankenhäuser vollkommen gestellt werden können. Die Regelung des Steuerwesens \Gliesli& würde fommunale Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden (sehr richtig); denn das Steuerwesen ift kleine Aufyabe an ih, u i

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untergraben, die Bestimmung darüber, welche Aufgaben die einzelnen Gemeinden überhaupt in Angriff nehmen sollen, einem Faktor über- tragen, der außerhalb dieser Gemeinden steht. Es würde mithin der Verbandsausshuß dadur, daß thm die Negelung des Steuerwesens übertragen würde, zu bestimmen haben, welhe Ausgaben z. B. die Stadt Berlin, die Stadt Lichtenberg, die Stadt Nixdorf usw. zu leisten und welche Aufgaben sie zu erfüllen berechtigt sein sollen. Damit würde die Wirksamkeit der Selbstverwaltung8organe der ein- zelnen Gemeinden vollständig beseitigt und ausgeschaltet sein.

In dem Antrag des Herrn Abg. von Brandenstein und Genossen auf Nr. 375 ist beantragt worden, im § 1 den Absay 1 Ziffer 4 zu streihen. Meine Herren, ih möchte Sie bitten, diesem Antrag nicht Folge zu geben. Er wird wahrsheinlih mit denselben Argumenten begründet werden, die ih soeben geltend gemaht habe, um die Anträge der Herren Sozialdemokraten zu bekämpfen. Es wird wohl gesagt werden, es sei dies keine interkommunale Aufgabe, son- dern eine Aufgabe, die die Gemeinden allein für \sich wohl erfüllen könnten, und für die es mithin der Bildung eines Zweckverbandes nicht bedürfe, Ih halte das niht für zutreffend. Es ist bekannt, daß Gemeinden wie Berlin und manche Vororte alle Bauflächen, die ihnen zur Verfügung stehen, bereits mit Gebäuden besetzt haben und daher garnicht in der Lage sind, dem Bedürfnis, kletne Wohnungen zu schaffen, aus eigenen Kräften zu genügen. Sie sind genötigt, zu diesem Zweck auf das Gebiet anderer Gemeinden überzugreifen, und dadurch gewinnt diese Aufgabe speziell unter den hier obwaltenden Verhältnissen den Charakter einer interklommunalen Aufgabe.

Diese Aufgabe steht meines Dafürhaltens aber au in einem ganz natürlichen und logishen Zusammenhang mit den anderen Aufgaben, die dem Zweckverband bereits überwiesen sind; es sind has namentlich die Aufgaben unter Nr. 2 und 3 des § 1: Beteiligung an der Feststellung der Baufluchtpläne, Mitwirkung an dem Erlaß von Bauordnungen, Erwerbung von Freiflähen. Das sind Aufgaben, welche den Zweck verfolgen, bessere hygienishe und sanitäre Verhältnisse für Groß- Berlin und seine Umgebung zu schaffen, als sie zurzeit obwalten, und dafür zu sorgen, daß Verschlehterungen in Zukunft nicht eintreten. Nun is aber der Bau von kleinen Wohnungen ein sehr wichtiges Mittel,” um gute sanitäre und hygtenishe Zustände herbeizuführen, sodaß die Uebertragung dieser Aufgabe an den Zweckverband, die seitens der Kommission erfolgt ist, sh ganz konsequent an die Auf- gaben anschließt, die nach der Regierungsvorlage von den Zweck- verbänden wahrgenommen werden sollen. Ich möchte Sie daher bitten, es in dieser Beziehung bei dem Kommissionsbes{luß bewenden zu lassen, zumal gerade in Berlin und Vororten eine Verbesserung der Wohnungsfürforge dringend not tut und mit allen Mitteln ge- fördert werden sollte.

_Abg. Dr. Keil (nl.): Wir stehen auf dem Boden der Kom- missionsarbeit. Gegen den Antrag, die Kleinwohnungsfürsorge wieder herauszulassen, müssen wir uns erklären. Die Gemeinden sind zum- Teil gar niht mehr in der Lage, freies Terrain herbeizushaffen. Ich begreife niht, warum man diese Kompetenzerweiterung heraus- nehmen will. Das scheint fo, als ob man auf dem fleinlichen Standpunkt der Hausbesitervereine steht, die sich gegen jede Bautätig- feit der Gemeinden wenden. Die fozialdemokratishen Anträge sind von allen Rednern als völlig unannehmbar bezeichnet worden. Sie fallen ganz aus dem Nahmen des Gesetzes heraus, und sind auch {on in der Kommission eingehend behandelt worden. Das Geseg soll doch nur ein Versuch fein. Durch diese Anträge werden den Gemeinden ja alle Grundlagen entzogen. Es eint mir aus dem Grunde auch nicht richtig, eine anderweite Zusamwensezung der Berbandsversamm lung zu erstreben, wie es der Abg. Caffel mit der Wahl der Verbands- vertreter durch allgemeine Wahl will. Die NReibungsflächen würden ih dadur nur vermehren. Denn eine Versammlung, die aus Del: gierten der verschiedenen bestehenden Körperschaften hervorgeht, wird viel eher mit diesen Hand in Hand arbeiten. Den übrigen freisinniaen Anträgen werden wir zustimmen, weil sie Verbesser1 s aer Wir glauben, daß die Kommission Erspiekliches geletst die Érfolge des Gesetzes gut sein werden und ni Beschränkung der Selbstverwaltung eintritt.

__ Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.): Mit dem Entwurf haben wi: sicherlih einen guten Schritt vorwärts getan. Es kommen nit nu die 4 Millionen Einwohner Groß-Berlins trat, sondern di gesunde Entwicklung von Berlin ift eine Notwendigkei unser ganzes Vaterland. | fen und ga Boden der Vorlage und demofratishen Anträge

Aufgaben handelt,

Selbständigkeit genommer

die wirklich