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seien, allerdings nicht in dem Sinne ¿des Sprichworts: Nur die' Lumpe sind bescheiden. :
Abg. von Brandenstein (kons): Die fozialdemokratisGen An- träge gehen weit über den Rahmen des Gesetzes hinaus. Das hat {hon der Abg. Cassel treffend gezeigt. Im übrigen hätte ih gewünscht, daß wir uns das gestrige Tempo der Beratung zu eigen gemacht hätten, das alle Seiten des Hauses mit Befriedigung aufgenommen haben. Die Frage, ob Spandau herausgelassen werden soll, ist zum mindesten strittig. Man kann sich einen Zweckverband ohne Schöneberg oder Wilmersdorf allerdings nicht vorstellen, wohl aber einen Zweckverband ohne Spandau. Das Hauptargument für die Petition von Spandau fällt allerdings fort, weil durch eine andere Kostenverteilung etwaige Ungerechtigkeiten in der Walderwerbung verhütet sind. Deshalb wird die größte Mehrzahl meiner Fraktion für die Einbeziehung von Spandau stimmen. Daß man den Kreis Osthavelland hineinbeziehen kann, halten wir für niht ausgeschlossen. Das darf aber nur im Wege der Gesehz- gebung geschehen und niht durh einen Beschluß des Verbandes Groß-Berlin. Man muß ferner aber auch daran denken, daß nicht nur Osthavelland in Betraht kommt, sondern später vielleibt au noch andere Kreise, wie Zauch-Belzig. Unsere ablehnende Stellung gegen die Hineinbeziehung des Kleinwohnungswesens beruht nicht auf einer Ablehnung gegen die Wohnungsfrage, sondern wir find der Ansicht, daß man in die Selbstverwaltung nur eingreifen soll, wenn es unbedingt notwendig ist. Gerade die Linke wehrt si doch immer so scharf gegen jeden Eingriff in die Selbständigkeit der Gemeinden. Die Regierung hat ihren Standpunkt zu dieser Frage geändert, wir aber können diese Aenderung nit mitmachen.
Abg. Lüdicke (freikons.): Die Stadt Spandau betreibt keineswegs Éleinlihe Sonderinteressen, sondern sie is gern bereit, den VSnteressen Groß - Berlins entgegenzukommen. Der vorliegende Geseßentwurf enthält zweifellos einen Eingriff in die Selbst- verwaltung, der allerdings notwendig geworden ist. Die RNe- gierung hat sich einer sehr weisen Zurückhaltung befleißigt. Es würde auch gut sein, dieselbe Zurückhaltung gegenüber der örtlichen Ausdehnung des Zweckverbandes zu beobahten. Spandau braucht um seiner felbst willen nicht hineinbezogen zu werden. Es hat alles getan, was der Zweckverband erst tun soll. Es hat die Verkehrsfrage, den Straßenbau, die Baufluchtlinien, die Waldfrage und die Schaffung von Kleinwohnungen geregelt, ohne daß auch nur der geringste Zwang ausgeübt zu werden brauchte. Spandau steht außerdem in einem durchaus engen Zusammenhange mit dem Kreise Osthavelland. Wenn Spandau irgendwie versagt hätte, dann wäre die Einbeziehung Spandaus vielleicht angezeigt. Nach dem freikonservativen Antrage ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, Spandau einzubeziehen, wenn es seine Verpflichtungen gegen Groß - Berlin niht erfüllen sollte.
Abg. Fischbe ck (fortshr. Volksp.): Die Frage, ob Teltow und Niederbarnim in den Zwangsverband htineinbezogen werden follen, beantwortet eine statistishe Arbeit von Professor Silber- gleit sehr treffend. Er zeigt, wie an der Bevölkerungs- vermehrung die weiter entfernten Gemeinden dieser Kreise gar keinen Anteil haben. In einer Entfernung von mehr als 9% km baben die Ortschaften dieser beiden Kreise nur eine Be- völferungs8zunahme von 5,7 9/9 aufzuweisen, während die Gesamt- bevölkerungsvermehrung 7,7 9/6 beträgt. Aber auch innerhalb dieser Zone von 25 km ift die Bevölkerungsvermehrung in den kleineren ländlichen Ortschaften außerordentlih gering; fie beträgt auch da nicht mehr als der Durchschnitt im ganzen Lande. In 73 Ort- schaften des Kreises Teltow, die hineinbezogen werden sollen, ist in den leßten fünf Jahren keine Bevölkerungsvermehrung eingetreten ; ebenso liegt es bei 61 Ortschaften des Kreises Niederbarnim. Wenn diese Ortschaften alle einbezogen werden sollen, dann liegt wirklich fein Grund vor, Spandau herauszulassen. Die Aus\etzungen, die wir an dem Entwurfe zu machen haben, hat {hon der Abg. Cassel dar- gelegt. Vor allem wäre es nötig, urs ein allgemeines Wahlrecht die kommunale Zusammengehörigkeit dieses Verbandes Groß-Berlin zu fördern.
Abg. Frank (Zentr.) führt aus, daß es in Berlin mit der Förde- rung des Kleinwohnungswesens noch sHhlecht bestellt sei. Die Stadt Cöln habe si z. B. diese Aufgabe sehr angelegen sein lassen. Es sei Pflicht der Gemeinde, für den Kleinwohnungsbau Gelände herzu- geben. Er bitte, dem Antrag von Brandenstein nicht zuzustimmen.
Bei der Abstimmung werden sämtliche Abänderungsanträge abgelehnt und dann § 1 in der Kommissionsfassung gegen die Stimmen der fortschrittlihen Volkspartei und der Sozial- demokraten angenommen.
Nach §8 2 übernehmen die Landgemeinden die aus S 1 sih ergebenden Aufgaben in Wahrnehmung der Interessen ihrer nicht als selbständige Glieder dem Verbande angehörenden Gemeinden, sowie ihrer Gutsbezirke als Kreisangelegenheit.
8 3 bestimmt: Der Zweckverband bildet einen Kommunal- verband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Korporation. Er erhält die Bezeichnung „Ver- band Groß-Berlin“. Sein Siß ist die Stadt Berlin.
Die 88 2 und 3 werden ohne Debatte angenommen.
8 4 bestimmt in der Kommissionsfassung im wesentlichen folgendes:
(Absay 1.) Der Verband kann Eisenbahnen erwerben, bauen, betreiben oder durch Dritte betreiben lassen.
(Absatz 2.) Die Kreise und Gemeinden des Verbandsgebiets sind verpflichtet, dem Verbande auf Verlangen ihre Bahnen mit allen Nechten und Pflichten zu übereignen, können jedo ihrerseits beansyruchen, daß die Uebernahme auf diejenigen ihrer Bahnlinien auégedehnt wird, die eine unmittelbare Betriebsverbindung haben, oder deren Betrieb andernfalls unwirtschaftlich werden würde. Darüber, ob diefe Voraussetzung zutrifft, entscheidet die Beschluß- behörde für Groß-Berlin.
(Absatz 3.) Der Verband kann für seine Bahnen Kreis- und Gemeindewege benugen.
(Absay 4.) Die Kreise und Gemeinden des Verbandsgebietes sind verpflichtet, den Betrieb der Bahnen des Verbandes auf Er fordern für seine Rechnung zu übernehmen.
(Absatz 5.) Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder gegen- über vrivaten Bahnunternehmungen gehen auf den Verband über.
(Absatz 6.) Für die Ueberlassung von Bahnen der Verbands- glieder hat der Verband angemessene Entschädigung zu leisten. Soweit die von den Verbandsgliedern den privaten Bahn- unternehmern gegenüber übernommenen Verpflihtungen die Nechte übersteigen oder soweit ledigli Verpflichtungen übernommen sind, hat der Verband Entschädigung zu beanspruchen, falls die zu Grunde liegenden Verträge nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossen find. Wenn solde nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträge Zustimmungen der Wegeunterhaltungspflitigen nach dem Klein- dahngesetz betreffen, die zeitlich über die staatlihe Genehmigung hinausgehen , fällt die Entschädigungspfliht des Verbandes sort. Veber die Entschädigungépflihten und -rechdte beschließt, \ofern feine Einigung unter den Beteiligten erzielt wird, die Beschluß- behörde für Groß-Berlin; gegen ihren Beschluß ist binnen zwei Wochen die Klage bei dem Oberverwaltungsgeriht zulässig. j
(Nbsat 7) Ob und unter welhen Bedingungen einem Berbandsglied Anlage und Betrieb einer noch nicht genehmigten eiaenen Bahn überlassen werden soll, bestimmt die Verbandt- versammlung. Die Uekterlassung darf nur abgelehnt werden, wenn das Unternehmen dem Interesse des Verbandes zuwiderläuft, Gegen die Entscheidung der Verbandéversammlung if binnen zwei Rochen die Beschwerde an die Be‘hlußbehörde für Groß - Berlin und die weitere Beschwerde an die Minifter ter öffentlichen Arbeiten und des Innern zulässig.
Die Abgg. Aronsohn (fortshr. Volksp.) und Genossen beantragen: ; d, i
a. dem Absatz 2 folg-nden Schlußsay anzufügen: „Segen deren Bescheid ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die Minister
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der öffentlichen Arbeiten und des Innern zulässig“; b. im Absatz 6 den Schlußsaß zu fassen: „Gegen deren Beschluß steht den Be- teiligten die Klage gegeneinander im ordentlichen Nehtswege binnen einer Frist von vier Wochen zu.“
Abg. Cassel (fortschr. Volksp ): Eine ‘einheitlih2 Verkehrspolitik
ist niht möglich, wenn der Verband nicht in die Lage gebracht wird, die Eisenbahnen der einzelnen Gemeinden zu übernehmen. Das ist eine ganz natürlihe Bestimmung. Selbstverständlih müssen die einzelnen Gemeinden für die Ueberlassung ihrer Rechte entschädigt werden. Die Regierungsvorlage bestimmte cine „angemessene“ Entschädigung; die Kommission hat aber gesagt, daß eine „Entschädigung“ zu eben ist, weil es zweifelhaft sei, was untec „angemessen“ zu ver- eben sel. Wir werden in dieser Beziehung neue Anträge nicht stellen, um nit diese hon \{chwierige Materie noch weiter zu er- \chweren. Daß der Verband bei Verträgen der einzelnen Verbands8- glieder, die nah dem 1. Dezember 1910 abgeschlossen find, gegenüber privaten Bahnunternehmern eine Entschädigung verlangen kann, wenn dadur für die Verbandsglieder mehr Pflichten als Nechte begründet worden find, ist eine ganz richtige Bestimmung. Unseren ersten Antrag wegen Zulassung der Beschwerde an die Minister haben wir gestellt, um zu verhindern, daß der Verband den einzelnen Gemeinden nur die rentablen Bahnen abnimmt, ihnen aber die unrentablen allein überläßt.
Minister des Junnern von Dallwiß:
Den Ausführungen des Herrn Abg. Cassel, soweit sie sh auf den Begriff der „angemessenen Entschädigung“ beziehen, kann ih bei- pflichten. Es ist zutreffend, daß in der Begründung des Geseßz- entwurfs davon ausgegangen ist, daß Rechte, welche einzelnen Ge- meinden gegenüber Privatunternehmern zustehen und infolge dieses Gesetzes auf den Verband übergehen, von dem Verbande entschädigt werden müssen, und daß, wie dies an einem Beispiele ausgeführt worden ist, sofern diese Nechte Geldleistungen zum Gegenstande haben, die auf den Verband übergehenden Einnahmen vom Verbande den einzelnen Gemeinden würden erstattet werden müssen. Demgemäß habe ich auch in der Kommission niht aus materiellen Gründen einem Antrage widersprochen, eine dahingehende Bestimmung aus- drücklich in das Geseß aufzunehmen, sondern lediglich aus dem for- mellen Grunde, weil es nit angezeigt sein würde, kasuistishe Be- stimmungen für einzelne Fälle zu treffen, die doch den Begriff der angemessenen Entschädigung niht voll erschöpfen können.
Zu den Anträgen auf 379 habe ih zu bemerken, daß gegen den Antrag unter A regierungsseitig Bedenken nicht geltend zu machen sind. Es ist rihtig, daß in ähnlichen Fällen gegen den Bescheid der Beschlußbehörde die Beschwerde an die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Jnnern im Entwurf g?geben ist, daß es mithin folgerihtig sein würde, hier dasselbe Nechts- mittel vorzusehen.
Dagegen muß ich mich gegen den Antrag unter Litera b aus- sprechen, und zwar aus prinziellen Gründen. Es handelt si in dem § 4 nit um Entschädigungen für Rechte, die infolge einer Enteignung auf den Verband übergegangen sind, niht um Privatrehte im engeren Sinne, sondern um öffentlihe Rechte. Demgemäß handelt es fich auch lediglich um ein Ausetnanderseßungsverfahren, um eine Aus- einandersezung zwischen den Einzelgemeinden und dem Verbande über Nechte und Pflichten, welhe auf öffentlih-rechtlißer Grundlage beruhen. Jh kann mih auf die in dem Bericht eingehend wiedergegebenen Kommissionsverhandlungen beziehen, nach denen der Begriff der Entéignung hier nicht zutreffend ist. Darum it es auch prinziel nicht zulässig, die Entscheidung über die nach § 4 zu leistenden Entschädigungen den Gerichten zu übertragen und nicht das Oberverwaltungsgeriht damit zu be- trauen, welches in allen sonstigen Fällen, wo es sich um Auseinander- sezungen zwischen Gemeinden handelt, zu entscheiden hat. Es trifft das beispielsweise zu bei Eingemeindungen, beim Ausscheiden von Gemeinden aus den Kreisen; bei allen solhen Regelungen entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
Abg. von Brandenstein (kons.): Meine Ansichten über die Ent- \hädigungsfrage weihen von denen des Abg. Cassel ab. Aber in diesem Stadium können wir die noch vorhandenen Differenzen nicht zum Austrag bringen, so shwer es uns auch wird, einem Geseßz zu- zustimmen, das noch Bestimmungen enthält, die niht vollständig klar sind. Wir wollen diese Bedenken im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes unterdrücken in der Hoffnung, daß das andere Haus, dessen Mitglieder sich noch nicht auf die eine oder andere Ansicht festgelegt haben, noch eine bessere Fassung finden wird. Eine vollkommene Klarheit über die Bestimmungen des § 4 ist bei niemand vorhanden, aber wir wollen uns weiterer Anträge enthalten. Wie weit die Meinungen voneinander abweichen, ersieht man daraus, daß ein Kommissionsmitglied in der Kommission ausgeführt hat, daß die Große Berliner Straßenbahn nach den Grund- säßen dieses Paragraphen einen neuen Vertrag mit dem Verband gar nit würde abschließen können, da wohl die Stadt Berlin, nicht aber der Verband ein Recht auf die unentgeltliße Uebernahme der Schienen usw. habe. Tatsächlih gehen aber nach dem Gesetz alle Nehte auf den Verband über. Der Weg, eine Cntschädigung zu geben, ist hier der richtige, da es fich um kommunale Aus- einandersezungen zwischen den einzelnen Verbandsgliedern handelt ; ich meine aber, daß der Ausdruck „ „angemessene“ Entschädigung“ hier niht hineinpaßt. Die „angemessene“ Gntschädigung steht im Gegensaß zur vollen Entschädigung und bedeutet, daß der entgangene Gewinn ausgeschlossen werden soll. Wir können hier aber nicht sagen, daß die Gemeinden für alle Zukunft diese Bezüge aus den Bahnen behalten sollen, die sie haben würden, wenn es keinen Ver- band gäbe. Wir fassen die Sache so auf, daß es sih um eine partielle Inkommunalisierung handelt ; dazu ist die Vorlage ein erster Schritt, ihm werden andere folgen, und das erleichtert es uns, einem Gesetz zuzustimmen, über das wir noch andere Auffassungen haben. Wir können dem ersten Antrag Aronsohn wohl zustimmen, ater der zweite Antrag- wegen Zulassung - des ordentlichen Nehtêweges wider- spricht der ganzen Konstruktion des Gesetzes und ist für uns völlig unannehmbar.
Minister des Jnnern von Dallwißt:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat soeben auêgeführt, daß seiner Ansicht nah die materiellen Bestimmungen des § 4, insbesondere die Beslimmungen über die Sperrklausel, noch niht völlig geklärt seien und zu Zweifeln Anlaß geben könnten und daß er sich der Hoff- nung hingebe, deß event. noch eine bessere Lösung gefunden werden fönnte. Ich kann seitens der Königlichen Staatsregierung erklären, daß bei der Staatéregierung cine Unklarheit über die Tragweite der materiellen Bestimmungen des § 4 nicht besteht, und daß die Erklä- rungen, die sie in der Kommission abgegeben hat, ihrer Ansicht nah vollkommen unzweideutig und nicht mißverständlih sind. Jch darf au die Arnahme autsprehen, daß wohl bei der Mehrzahl der anderen Mitglieder der Kommission Zweifel nicht in gleihem Maße bestehen, wie das bei dem Herrn Vorredner der Fall ift.
Abg. Freiherr von Zedli ß und Neu kird (freikons.) : Der Begriff der angemessenen Snts{hädigung würde nah der ZFudikatur vollkommen fklar sein. Die Stadt Berlin würde selbft verständlich von dem Verband beim Uebergang ihrer Bahnen eine
angemessene Entschädigung erhalten. Dem ersteren Antr Volkspartei werden meine Freunde zustimmen, dagegen Wi Ersezung des Oberverwaltungsgerichts durch den prbentt E nah dem zweiten Antrag eine Verschlehterung des en etzes sein. } 9 e. Abg. Cassel (fortshr. Volkep.): Ich kann auf den des Abg. von Brandenstein auf die Berliner Straßenb niht eingehen, da ih amtlich darüber schweigen muß. n aber ein neuer Vertrag abgeschlossen würde, so würde" vollkommen dem § 4 ‘des Geseßes entsprehen. Bej “e Eingemeindung geht allerdings die eingemeindete Gemeinde n ständig unter, hier ist es aber etwas anderes. Ich muß voll. Minister und Herrn von Zedliß vollkommen recht darin geben daß Bestimmungen des § 4 durchaus klar sind. Allerdings hätten n die anders gewünscht, aber die Anwendung des § 4 wird bei geridhtli ' Entscheidungen keine Schwierigkeiten machen. Der Abg. von Brant stein will für unseren ersten Antrag anschetnend mildernde Umst L gelten lassen, weil es sich nicht um wichtige Dinge Lat Es handelt fih doch um wichtige Angelegenheiten, denn es is dys von Bedeutung, wenn der Verband nur eine Bahn mit Uebers
Oinweiz
. übernehmen will. Unseren zweiten Antrag müssen wir aufredt.
erhalten. Wir können nicht einsehen, warum solche rein zivilred) lihen Fragen, wie hoh eine Entschädigung fein soll, nicht im orde l: lichen Nechtswege und nur durh das Dberverwaltungsgericht A schieden werden follen. Wir haben uns neulich über die Üeberlastun: des Oberverwaltungsgerihts unterhalten und überwcisen do an selben immer neue Aufgaben. v
Abg. Dr. Wuermeling (Ztr.): Nach meiner Ansicht lie, Unklarheiten nach der Kommissionsfassung niht mehr vor. Daß di Nechte der Großen Berliner Straßenbabn auf den Verband iben gehen, halte ih für ganz sfelbstverständlich. Den zweiten Teil d fortschrittlihen Antrags werden wir ablehnen. M
Der § 4 wird mit dem Antrage Aronsohn unter 4 q genommen ; der Antrag Aronsohn unter þ wird abgelehnt,
8 5 regelt das Recht des Verbandes zur Festseßung bon Fluchtlinien- oder Bebauungsplänen; soweit diese vom Veh nicht geregelt sind, bleibt das Fluchtlinienwesen Sathe y Einzelgemeinden, die aber ihre Fluchtlinien- und Bebauy pläne dem Verbandsausschusse zur Begutachtung vor haben. Der Vorlegung bedarf es nicht, wenn die Plin wy die Aufteilung einzelner Baublöcke oder die Verbreileru h, stehender Straßen betreffen. ;
Diesen leßten Say beantragt Abg. Dr. Keil (nl) y streichen.
Die Kommission hat dem § 5 als Absatz 3 die Bestimmun q gefügt, daß der Verbandsausschuß nah dem 1. April 1914 q wichtigen Gründen des Verkehrs, der Gesundheit und der Wh nungspolitik die Abänderung von Bebauungsplänen verlang kann, deren Durchführung bis dahin nicht in Angriff genommy ist. Für die Mehrbelastung infolge solcher Abänderungen vn Bebauungsplänen sind die Gemeinden angemessen zu entschädigen, Ueber die Entschädigungen soll im Streitfalle die Beschluß: behörde von Groß-Berlin, gegen deren Beschluß das Ober verwaltungsgericht entscheiden.
Abg. Aron sohn (fortschr. Volkép.) beantragt, daß gegen die Entscheidung der Beschlußbehörde niht die Klage beim her verwaltungsgericht, sondern der ordentliche Nechtsweg mögli sein soll
Die Abgg. von Brandenstein (kons.) und Dr. bon Kries (konj.) beantragen die Streichung dieses ganzen drittn Absatzes.
Abo, Dr. von Kries (kon\.) empfiehlt die Annahme dis konservativen Antrages. Durch den Absaß 3 würde der Vehud zu außerordentlichen Geldausgaben gedrängt werden. Den fortifri lichen Antrag müßten seine Freunde ablehnen, er fordere dslb, was eben für § 4 abgelehnt worden sei. j
Ein Regierungskommissar wendet sih gegen den lun: vativen Antrag. Daß eine Belastung der Gemeinden eintreten wi, sei zuzugeben, aber die Interessen der Allgemeinheit müßten doh in Vordergrunde stehen. Die Bebauungspläne wiesen viele Vängel (f, die der Verband zu beseitigen in der Lage sein müsse. O
Abg. Dr. Keil (nl.) erklärt sih kurz gegen den konservative aber für den freisinnigen Antrag und bittet gemäß dem Anti seiner Freunde um Streichung des A der die Genehmigung von Aufteilungsplänen einzelner Baublöcke niht von dem Verbands aus\{uß abhängig machen will. E ;
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.) bittet, ale Anträge abzulehnen. Durch den nationalliberalen Antrag würde eint große Menge von Arbeit und Schreiberei veranlaßt. Absay 3 |t deshalb nötig, damit der Verband einen einheitlihen Bebauungépla für Groß-Berlin durhführen könne. : E
Abg. Cassel (fortshr. Volksp.): Den S des Abg. Dr. Fel bitten auch wir abzulehnen. Aber Herr von Kries hat damit recht, daß Fürsorge dafür getroffen werden muß, daß der Verband nicht auf u! Bahn geshoben wird, die ihn zu kolossalen Geldausgaben drang Wir müssen ein derartiges Eingreifen in privatrehtlihe Verhältni! ablehnen. Wir werden, falls unser Antrag abgelehnt wird, für konservativen Antrag stimmen. E
Abg. Dr. Wuermeltng (Zentr.): Wir erkennen an, ta nationalliberale Antrag für die Festseßung des Bebauungëplans Wert sein kann, und werden deshalb dafür stimmen. Vie Ann Brandenstein und Aronsohn lehnen wir dagegen ab.
8 5 wird unter Ablehnung aller Anträge in der Kom missionsfassung angenommen.
Um 41/4 Uhr wird die weitere Beratung auf M 11 Uhr vertagt.
Nr. 19 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihe! L sundheitsamts* vom 10. Mai 1911 hat folgenden "p, Personalnachriht. — Arbeiten aus dem Kais. G.-A., XXX (api 4. cel Heft und XXXV1I11. Bd., 1. Heft. (Ankünd fälle
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. En negen im März. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — VEV orge Cholera. — Gejeßgebung usw. (Deutsches Reich.) Fran E htvied- auf Kaufahrtei schiffen, — Arzneibuch. —- (Danrs) S olera! und Fleishbeschau. — (Italien.) Schiffe aus pest- und, muda- verseuhten Gegenden, — (Großbritannien und Irland. P'Suug- Inseln.) Phosphorzündhölzer. — (Französish-Hinterindien.), fd flashen mit Rohr. — (Australisher Bund.) Rauchzwecken. — Tierseuchen im DeutsWhen Reiche. l en — Desgl. im Auslande. — Zeitweilige Maßrege R (ded Tierseuhen. (Preußen, Baden, Frankreich.) — Vermischtes. 2 Neich.) Prüfungen von Seeleuten in der Gesundheitspfle — Geschenkliste. — Monatstabelle über die Sterbefälle m i Orten mit 15000 und mehr Einwohnern, März. Desg rößeren Städten des Auslandes. — Wochentabelle fia fälle in deutshen Orten mit 40000 und mehr Einwohn e ku gleichen in größeren Städten des Auslandes. — E L d Krankenhäusern deutsher Großstädte. — Desgleichen in Stadt- und Landbezirken. — Witterung.
__Len în der mannigfachsten Weise von einander ab
114.
Die Jubiläumssißung des Deutschen Haudelstages.
Jn Heidelberg fand am Sonnabendvormittag in der Aula des neuen Kollegiengebäudes am Ludwigsplaß die Festsipung des Deutschen GHandelstages aus Anlaß der Feter seines 50 jährigen Bestehens statt. Fine große Zahl von Ehrengästen aus allen LTektlen des Reiches waren erschienen, unter thnen befanden sich, „W. T. B." zufolge, Seine Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich von Baden, der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, der Staats- minister und Minister für Handel und Gewerbe Sydow, Seine Hoheit der Prinz Wilhelm, Herzog zu Sachsen-Wetimar-Eisenach, der Chef des Ge- \heimkabinetts des Großherzogs Dr. Fretherr von Babo, die Unter- \taatsfekretäre Wahnschaffe und Dr. MNichter, der Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Koerner," der Wirkliche Geheime Oberregterungsrat Lusensky, der bayerische Geheime Nat Freiherr von Hirschberg, der württembergishe Staatsrat von Mosthaf, die badischen Minister Freiherr von Bodman und Nheinboldt, der badische Landes- ommissar Geheimer Nat Dr. Becker, der Oberbürgermeister Dr. 5ilckens, der Prorektor der Nuperto-Caroltna Geheimrat Pro- {essor Dr. von _Duhn, verschiedene Parlamentarier, ee Mlate-Hannover, (Geheimer Nat Professor Nießer und Oberbürgermeister Gnobloh als Vertreter des Hansabundes, ferner der Sohn
des Anregers der Gründung des Deutschen Handelstages, Konrad Frey aus EGberbah, Geheimrat Dr. Pfister - Heidel- berg, det hei der ersten T N des Deutschen Handelstages als Protokollführer war, sowie zahlreihe andere hervorragende Per- sónllchketten aus dem Inlande und auch viele ausländische Gâste. Namentlich hatten auch die deutschen Handelskammern vollzählig Ab- ordnungen entsandt. An der Spiße des Komitees empfingen der Präsident des Handelstages, Reichstagsabgeordneter Kaempf sowie Generalsekretär Dr. Soetbeer die Gäste. Nachdem Herr Kaempf Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog für Aller- höchstsein Erscheinen gedankt [hatte, nahm Seine Königliche Hoheit das Wort zu folgender Ansprache :
„Meine Herren! Indem ih Ihnen für die liebenswürdige Be- grüßung, die Sie mir durch Ihren Präsidenten soeben zuteil werden ließen, herzlih danke, ist es mir ein Anliegen, Ihnen auszusprechen, wie ich mich freue, der heutigen Seslsipung anwohnen und Ste per- sónlih in meinem Lande willkommen heißen zu können. Wir Badener gedenken mit besonderer S der Tatsache, daß heute vor 50 Jahren gerade hier in Heidelberg der Erste flaeueine ine Handelstag sich konftituierte und es is mir wohl bekannt, welh hohe Befriedigung mein in Gott ruhender Vater über dteses, in nattonaler wie in wtrtschaftliher Beziehung bedeutsame Ereignis empfand. Die 50 Jahre, die hinter uns liegen, haben eine nie geahnte Ent- wicklung auf dem weiten Gebiet des deutshen Handels gebracht, und daß dies in so bedeutsamem Maße möglich wurde, verdanken wir unserer au \{chon von den Teilnehmern der damaligen Tagung in ihren Ansprachen erhofften nationalen Einigung. Diese ist în herr lidhster Weise vor 40 Jahren in Erfüllung gegangen, und wir dürfen 11s seither unter dem Schuße des Reichs einer ungestörten Periode des Friedens erfreuen, einer Zeit, in der unser Handel, beshirmt dur eine starke Flotte, sih eine allseits in der Welt geachtete und ein- flußreihe Stellung erworben hat. Diese Stellung uns zu er- halten, wird uns gelingen, wenn wir au fernerhin vaterländische Gesinnung pflegen und der jungen Generation vor Augen halten, welch unendliher Gewinn nah hartem Ringen aus thr hervor-
gegangen. Ein leuhtendes Vorbild dieser Gesinnung ist unser Kaiser, dessen stete Fürsorge allen Gebieten des Erwerbslebens gewidmet ist. Scharen wir uns denn auch heute um ihn mit dem Ausdruck unserer Liede und Treue, indem wir rufen: Setne Majestät der Kaiser hoch!"
Das Hoch auf den Kaiser fand begeisterte Aufnahme. Darauf ergrif der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg das DOTIi :
„Im Namen des Bundesrats, der Reichsregierung und des Preußischen Staatsministeriums überbringe ih dem Deutschen Handels- tage zu seinem heutigen Feste aufrihtigen Glückwunsh. In die Tage größten idealen und materiellen Aufs{wungs, den unser Vaterland je erlebte, fiel die Jugend des Deutschen Handelstages. Sein Grün- dungsjahr war dasselbe Jahr, in dem Wilhelm I. den preußischen Königs- thron bestieg — König Wilhelm, in dem 10 Jahre später der Perrscher dieses blühenden Landes, Badens unvergeßliher Großherzog &riedrih, als Wortführer der deutschen Fücxsten und freten Städte zum ersten Male den Deutschen Kaiser, den Gründer des Reiches, grüßte. Nicht ungenußt haben die im Deutschen Vandelstage vereinten Berufs\stände die Gunst des Schicksals ge- iassen, sondern in rastloser Arbeit mitgewirkt am Aufstieg unserer ation. Vermessen wäre es, zu erwarten, daß das Wachstum in den kommenden Jahrzehnten ebenso gewaltig fortshreiten werde wie in dem abgelaufenen halben Jahrhundert. Bleibt aber den deutschen Männern die zielbewußte Beharrlichkeit, der weilte Blick, die zuverlässige “Nedlichkeit und der kühne Wagemut, der bisher aufwärts leitete, dann wird der Wechsel der Zeiten nicht hindern, daß der Deutsche Handelstag wie seinen heutigen, so auch dereinst seinen 100. Geburtstag in voller Manneskraft begeht. Das ist der Wunsch ind die Hoffnung, mit der ih Ste, meine Herren, am heutigen Tage Jerzlih begrüße.“
__ Nachdem dann der badishe Minister des Innern Freiberr von Dodman den Handelstag begrüßt hatte, hielt dessen Präsident taempf die Festrede, in der er ausführte: Als heute vor 50 Jahren
in Heidelberg die erste Vollbersammlung des Deutschen Handelstages
roffnet wurde, war der Gedanke der deutshen Einigung bereits aus dem Neih der Träume herausgetreten. Der Zollverein umfaßte ein tet von 490 000 gkm, die Deutsche Wechselordnung war in Kraft, und das Deutsche Handelsgesezbuch stand vor der Einführung. Aber Wf fast allen anderen Gebieten waren dem Verlangen nah i kräftigen wirtshaftlihen Entwicklung durch die Zer- vitterung Deutschlands Schranken geseßt. Es war daher aus Wer Herzen gehandelt, als die badishen Handelskammern 1860 die Înttative zur Einberufung eines allgemeinen deutschen Handelstages griffen. Bei seiner Eröffnung \prach der Präsident des badischen andelsrninisteriums Weizel die prophetishen Worte: „Mögen dre (rfolge auf wirtshaftlitem Gebiet dazu führen, daß Î C Vaterland - au in politisWer Beziehung zu größ gung gelange und daß tbm diejenigen Einrich ll werden, welhe die Bedingungen seiner Kraft d find.“ Und iîin der Tat war der Zwang der wirt- Vftlichen Notwendigkeit einer der mächtigsten Faktoren auc der atlschen Einigung, und in der politischen Einigung wiederum fanden del und Gewerbe die feste Grundlage, auf der der deutsche Unter ‘dmungsgeist seine Kraft und seine \{öpferise Tätigkeit entfalter leinerseits von neuem beitragen konnte zur Festiaung der Macht- Ung des Reiches. Der weite Weg, den die Entwicklung DON ‘utidlands Gewerbe und Handel genommen bat, wird ersi id, wenn man ic die Zustände vergegenwärtig ie no è 1861 bestanden. Die Maße und Münzen der einzelnen 4 iger als 31 Notenbanken, und 140 vetschiedene Sorten von Ban? zirtulierten. Gänzlide Verworrendbeit derrschte im Eisenbdadn- Mit freudiger Genugtuung begrüßen daber Age, die auf diesen Gebieten dur dit ——Giands und die dadur möglich gewordene * Ver und Anfang der 70 er Jadre erzielt word
Zweite Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.
1948.
Berlin, Montag, den 15, Mai
und Handel sind durch sie befähigt worden, den deutschen Bevölkerungs- zuwcichs im Inlande zu erhalten. Während 1861 nur rund 35 0% der Bevölkerung durch Handel, Gewerbe und Verkehr ihren Unterhalt fanden, waren es bei der leßten Gewerbezählung 1907 über 96 9%. In hervorragender Weise hat dazu das deutsche Schulwesen, namentlih auch das kaufmännische und gewerbliche Fach und Fortbildungsshulwesen, beigetragen. Besonders charakteri\tis für die Entwicklung der Industrie war aber thr zielbewußtes Zusammen arbeiten mtt der Wissenschaft und Technik. Wir sehen es tm Damys und Gasmaschinenbau und in der Elektrotehnil, in der Eisengewinnung und -verarbeitung, in der Tertilindustrie und in den graphischen Ge- werben, wie überhaupt in allen Zweigen der Stoffverarbeitung, niht zum mindesten auch in der chemischen Industrie und in der Beleuchtungstehnik. Parallel mit der industriellen Entwicklung läuft die des Handels, der nicht minder produktiy gewirkt hat. Neben dem Binnenhandel hat die veränderte wirtschaftlihe Stellung Deutsch lands den internationalen Handel entstehen lassen, dessen Bedeutung für die Besserung unserer Zahlungsbilanz noch untershätzt wird. Seine Grundlagen find unsere langfristigen Handelsverträge und unsere bewährte Goldwährung, das Palladium des Kredites Deutsch- lands als handeltreibende Nation.“ Unsere Banken und Bankiers haben die Mittel der Nation gesammelt und in wirkungsvoller Weise Gewerbe und Handel angeführt. Dtie- große Bedeutung unserer Börsen hierfür sowie für den internationalen Handel wird leider noch vielfah verkannt. Auch der Warenhandel sah ih durh die technischen Umwälzungen und die Massenhaftigkeit der (Gütererzeugung vor neue Aufgaben gestellt. Sowohl dec Großhandel wie der Kleinhandel haben sie gelöst, Der deutsche „Königliche Kauf
mann“ hat im Julande so gut wie im Auslande für den Absatz des deutslhen Gewerbefleißes gesorgt und das Vorurteil gegen das „Mado in (termany“ beseitigt. Er hat sich als würdiger Nachfolger der stolzen Kaufleute der alten deutshen Hanse gezeigt. Auch der Klein- handel, dem freilich starke Krisen nicht erspart blieben, braucht heute den VBergleih mit dem Ausland niht mehr zu \cheuen. Nicht minder glänzend war die Entwicklung des Transport
gewerbes und der Binnen- und der Seeschiffahrt. An Stelle der 155 Dampfer mit kaum 100 000 t, des Jahres 1860 verfügt unsere Handhdelsflotte heute über 2000 Seedampfer mit 4 Millionen Tonnen Fassungöraum. Bezeichnend für den Aufshwung von Industrie und Handel ist, daß der Verbrauch von Kohle auf den Kopf der Bevölkerung ih verfünffaht, der von Eisen sogar verzehnfacht hat. Vor 50 Jahren legte der Normaldeutsche alljährlih 48 km auf der Eisen- bahn zurü, 1909 dagegen 527 km; sein Anteil am Außéênhandel be- trug damals 64 , heute 247 . Außerordentlih erfreulich ist auch die Förderung der Lage der Arbeitnehmer. Unsere soztale Geseß- gebung ist vorbildlich geworden für alle Nationen. Deutschlands Handel und Gewerbe aber vertrauen auf die Zukunft; sie wissen, daß ihnen Sorgen und Schwierigkeiten nicht erspart bleiben werden, und daß es angestrengter Arbeit bedürfen wird, um ihrer Herr zu werden. Aber wie das Neich die \{lummernden Kräfte der Nation gewedckt hat, so mögen diese Kräfte weiter wirken zum Segen für die Gesamtheit unseres Volkes.“
Weitere Reden uud Ansprachen hielten der Generalsekretär des deutshen Handelstages Dr. Soetbeer, der badische Finanzminister Nheinboldt, der preußishe Staatminister und Minister für Hantel und Gewerbe Dr. Sydow, der Protektor der Universität Heildelberg Dr. von Duhn u. a. An Seine Majestät den Kaiser und König wurde ein Huldigungstelegramm gesandt, für das Seine telegraphisch dankte.
Mit einem von dem Präsidenten Kaem Seine Königliche Hoheit den Großherzog f
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Nachmittags fand în dem großen Saale d Festmahl ftatt, bei dem der Neichskanzler Dr. Hollweg eine Nede hielt, die nach ,„W, T. B laut hatte :
„Lassen Sie mich der Freude darüber Ausdruck € den heutigen, für den deutshen Handel so denfroürdigen Ihrer Mitte verbringen fann, in einer Stadt, in der uns lands Geshi®Ste, sein \chmerzlichstes Un s geistige Größe, sein leidenshaftlihes H Einheit so lebendig ist; in einem Lande, desen haus wir immer mitt besonderer Verehrung 1 wir von unszrer nationalen Einigung spre Anfänge dieser Einigun;- ren un heutigen Tages zurück. Ihr verehrter Festrede die Verworrenheit \ in der der deutsche Kaufmann feinen Fuß verstrickte. Er ha politishen Zerrissenbei B deutshen Handels, wie dürfen Sie sagen,
Stück der Geschichte
die hier vor fünfzig
wurden, das Gerüst ware:
hineinwuchs, nachdem uns di doch wird ni von
Handelstag einberiefen
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Doffen und IYiinc
privates Gut verwaltet, soll es heutzutage tun in procura der All gemeinheit. Darum können Staat und Priyatwirtschaft nur gedeihen, wenn sie sich gegenseitig von dem gleihen Geiste durchdringen lassen. Man rühmt deutsher Staatsauffassung Pflichtbewußtsein und Nechtt- gefühl als treibende Kräfte nah. Kann unser Handel ohne diese Tugenden prosperieren, wäre er ohne fie zu seiner jeßigen Blüte gelangt ? Und wlederum. Nüchternes Kalkuliteren, Nechnen mit realen Größen, frei von allem Phrasentum und doch große Ziele im Auge — nur so kann der deutsche Kaufmann feinen Platz in der Welt erobern und behaupten. Kann unser Staats- leben unter anderer Flagge. segeln 2 Und noch eins. Wirtschaftliches Leben ist ohne Egoismus undenkbar. So auch das staatliche Leben, fo auch das politishe Leben der Parteien. Aber es gibt kurzsichtigen und weitsichtigen Egoismus. Kein verständiger Kaufmann dünkt sich zur Alleinherrschaft berufen, und ebensowentg gibt er um vereinzelten augen- blicklihen Profits willen notwendige Berbindungen und Beziehungen für die Zukunft preis. Solcher Geist, Blick auf das Ganze, nicht Haften am Kleinen und Kleinlichen, weitherziges (Erfassen alles Tüchtigen sollte auch unser politishes Leben erfüllen. In diesem Sinne akzeptiere ih die aus Ihren Nethen so oft erhobene Forderung : ‘Viehr kaufmännischer Geist in unsere öffentlihen Zustände. Die treuesten Wünsche für Sie und in Ihnen für unser Vaterland fasse ih in den Nuf zusammen: Der Deutsche Handelstag hoh! hoh! hoch!“
Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdktngungen, die beim „Neichs- und Staat anzetger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expeditior wahrend der Diensistunden von 9 bis 3 Uhr eingeschen werden.) Oesterreich-Ungarn.
; Spätestens 22. Mai 1911, 12 Uhr. K. K&K. Nordbahndbtrektion in Wien: Bau eines Wasserstationsgebäudes mit zwei Behältern in der Station Mähr.-Ostrau-Montanhahn. Näheres bei der Æ. K. Bahnerhaltungssektion Mähr.-Ostrau-Oderfurt der Æ. K. Nordbahn
und beim „Reichsanzetger“.
__ Sphpâtestens 26. Mai 1911, 12 Uhr. K. K. Direktion für die Lmien der Staatseisenbahngesellshaft in Wien: Bauausführung eines stodthohen Dienerwohnhauses mit vier Wohnungen und von ¿wet doppelten Nebengebäuden in der Station Nai der Linie Brünn Prag. Näheres bei der vorgenannten Direktion, 1, Schwarzenberg- plaß 3, 3. Stock, Abteilung 3 (Hochbau), der K. K. Streckenleitung in Blansko, dem K. K. Bahnerhaltunaschef in Brünn und beim „Neichsanzeiger“.
9, Juni 1911, 12 Uhr. K. K. Nordwestbahndirektion in Wien: Bergebung der Bauarbeiten anläßlih der Bergarößeru des Auf- nahmsgebäudes der Station Alt-Paka. Näheres bei ter vorgenannten Direktion, Abteilung 111, Hochbau!
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