1911 / 116 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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schen wir feinen Anlaß. Soll die eben mitgeteilte Aenderung des

Antrags Schulß \sich unterschiedslos auf alle Knappschafts--

kassen beziehen, so würde unser Antrag damit überflüssig werden, weil damit das|elbe erreiht würde; ich erwarte aber darüber zunächst eine Erklärung der Antragsteller und der Regierung. Wenn freilich auch die saclichsten Begründungen nihts nüßen, die Mehrheit vielmehr die Anträge einfa ablehnt, dann könnten wir uns ja die Arbeit sparen und alle Abstimmungen vorwegnehmen ; jedenfalls kann ein solches Verfahren der Mehrheit, die nur die anderen reden läßt und dann auf alle Fälle ablehnt, zur Vermehrung des Ansehens des Neichstags nicht beitragen. Nur dann werden wir etwas Wertvolles schaffen, wenn alle Teile ernsthaft daran arbeiten, dem Frieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu dienen.

Abg. Korfanty (Pole): Auh wir protestieren gegen die Charakterisierung der Anträge Albrecht, wie sie der Direktor Caspar beliebt hat. Die große Mehrheit des Reichstags hat sich wiederholt für die soziale Umgestaltung des Bergrehts durch die Neichsgeseßz- gebung ausgesprochen, und an der Nichterfüllung dieses Verlangens tragen die Bergherren und die Negierung, insbesondere die preußische, aus\{ließlich die Schuld. Der Abg. Gothein wundert fich zu unrecht darüber, wie es gekommen sein mag, daß die preußische MNegierung umgefallen und von threm Vorschlag der geheimen Wahl zurügetreten ist; er erinnert sich niht mehr an den Petitionssturm namentlich aus Oberschlesien, daß es, wenn die Wahl geheim wäre, mit der Vorherrschaft des Deutshtums vorbei wäre. Das war der Grund. Im Nuhrrevier sind die Wahlen geheim, in Oberschlesien find sie öffentlich, und der Effekt ist, daß wir fast gar keine Arbeiter als Vertreter in den Kassenvorständen haben, sondern mit ver- \{chwindenden Ausnahmen nur Beamte. Bei der Geseßgebung über die Sicherheitsmänner haben wir in Preußen nah Kautelen für die Wahrung der Unabhängigkeit derselben gesuht; die beschlossenen Kautelen haben sich in der Praxis als unzulänglich herausgestellt. Wenn Sie für die Wahlen der Knappschaftskassenvertreter nicht größere Kautelen als für die Sicherheitsmänner schaffen, wenn {sie niht wirkliße Garantien für ihre Unabhängigkeit schaffen, dann werden die Bergleute ebenso rechtlos sein wie bisher. Deshalb fordern wir die passive Wählbarkeit für die Berginvaliden, wie es der Antrag Albrecht ebenfalls wünscht. Jn Oberschlesien werden die Nechte der Bergarbeiter ebenso mißahtet wie im Saargebiet. Bei uns werden keine Aerzte angestellt, die polnisch können : der Arzt foll germanisieren, er soll dem rechten Flügel der nationalliberalen Partei angehören und evangelisch sein.

Abg. Beer (Zentr.): Der Abg. Hue hat mi persönlich angegriffen. Meine Freunde im Hause und im Lande würden es mir {wer verübeln, wenn ih ihm auf seine Angriffe antworten wollte.

Abg. Behrens (wirts{ch. Vgg.): Wenn die Sozialdemokraten sih für eine reichsgeseßlihe Regelung so sehr ins Zeug gelegt haben, fo wundert es mich, daß die Abgg. Hue und Sachse sich nicht in der Kommission haben sehen lassen. Jett kurz vor Tores\hluß können wir doch eine so wichtige Materie nit regeln. Die Sozial- demokraten haben in der Kommission doch keine Anträge in dieser Be- ziehung gestellt. Damit ist für mich diese Frage für heute abgetan. Die Kommissionsbeshlüsse sind jedenfalls ein erheblicher Fortschritt für die Knappschaftsmitglieder. Der Abg. Gothein hat ja auch an- erkannt, daß die Einführung der geheimen Wahl nah § 525a ein erbeblicher Fortschritt ist. Es wird vielleicht den Abg. Hue interessieren, daß diese Bestimmung auf Antrag der christlihen Arbeiterführer beschlossen worden ist. Es ist erreiht worden, was im Rahmen der MNeichsversiherung8ordnung für die Bergleute erreiht werden konnte. Die Freunde des Abg. Hue in Bochum haben auch nit mehr ver- langt. Der Abg. Hue hat mit Beziehung auf die Angriffe seiner Parteifreunde anläßlich seiner Essener Wohnungsrede den Alten &riben zitiert, der gesagt hat: „Niedriger bängen!“ Ich meinerseits möchte auf den Aus\pruh hinweisen, den Friedrih der Große nach der Schlacht bei Zorndorf getan hat. ca hay

Abg. Dr. Semler (nl.): Wenn wir das Gese unter Dach und Sach bringen wollen und wenn die Sozialdemokraten ¿weistündige MNeden halten, dann verurteilen sie uns zum Schweigen. Sie (zu den Sozialdemokraten) dürfen sich also niht wundern, daß wir \{weigen. Als Mitglied der Kommission muß ich der Wahrheit gemäß be- stätigen, daß die Abgg. Behrens usw. bemüht waren, alles für die Bergarbeiter herauszushlagen, was nur möglich war. Auch wir unserseits haben versucht, dabei mitzuwirken. Wir können dem An trage Hue nicht Folge geben, in die preußische Gesetzgebung ein- zugreifen, aber wir können nur den Wunsch wiederholen, daß die preußische Negierung selber die Initiative ergreifen möge.

Abg. Sachse (Soz.): Der Abg. Behrens hat uns vorgeworfen, wir, der Abg. Hue und ich, hätten uns nit in die Kommission wählen lassen. Wenn Sie weiter keinen Vorwurf gegen uns machen können, dann packen Sie nur ein. Sie wissen, wie das Verhältnis im vorigen Jahre in der Rei&sversicherungs ordnungskfommission war, daß ein Mitgliederwechsel nicht so leicht ist, wenn der Neichêtag nicht beisammen ist. Sie wissen ferner, daß meine Kollegen Molkenbuhr, Hoh und Shmidt-Berlin es genau \o gut machen wie der Abg. Hue und ih. Nehmen Sie wenigstens den von uns foeben noch eingebrachten Antrag an, wonach auch die Vorschriften des § 190 über die freiwillige Versicherung für die Knapvschaftskassen in Geltung geseßt werden. Dann wird im wesentlichen auch das erreicht, was wir bei den Knappschaftsinvaliden erreihen wollen. Die Abg. Hitze und Genoffen baben früber genau dieselben und noch weitergehende Anträge gestellt. Die säGsischen Bergwerksbesizer haben Stimm- zettel im Format eines halben Foliobogens beschaft, deshalb beantragen wir ausdrücklich, daß über die Größe der Zettel der Kassenvorstand zu bestimmen hat. Nehmen Sie auch unsern Antrag an, daß feine kleinen Knappschaftékassen mehr gegründet werden können; eine solche Bestimmung müssen wir für ganz Deutschland haben. Erst unsere Anträge verhindern, daß irgendwel{(he Hintertüren offen bleiben. :

Abg. Schirmer (Zentr.): Die : des Abg. Gotk züglich er Streichung der Worte „mit besonderer 1

it dabin beantworten, uédebhnung der beabsichtigen, un

Nach einigen emerftungen der Abgg. Schmidt- G c. N

Berlin (Soz.) und (Soz.) \hließt die Debatte. r

Von dem Antrag Albreht auf Jngeltungsseßung einer Neihe von Paragraphen des Abschnitts „Krankenversicherung“ für die Knappschaftskafsen wird nur derjenige betreffend 5 226 angenommen (Fortwirkung des Anspruchs auf Krantenversiherung im Falle des Ausscheidens infolge Er- werbslosigfkeit). Abgelehnt wird der Antrag Albrecht, be- treffend die Größe der Stimmzettel und der Wahlkuverts owie der Antrag, daß auch Knappschaftsinvaliden ohne jede Einschränkung wählbar sein sollen. Der Antrag der fortschritt- lichen Volkspartei auf Jnkraftsezung des § 14 für die Wahl der Knappschaftsfassenvertreter fällt gegen die Stimmen der Sozialdemotraten, der fortschrittlihen Volkspartei, der VRolen und einiger Naiionalliberaler.

JNamentlich abgestimmt wird über den während der

s eingelaufenen Antrag Albrecht, den § 525 a wit

sow n

Ueber den Antrag Schul ; u. Gen. wird Ra in namentlicher Abstimmung entschieden; seine Annahme er- folgt einstimmig mit 297 Stimmen. Jm übrigen werden die Bestimmungen dieses Abschnitts nah der Kommissions- fassung angenommen.

Der Prâsident Graf von Schwerin schaltet an dieser Stelle der Beratung die Mitteilung ein, daß ihm eine an den Neichstag und den Bundesrat gerichtete Cinladung des Dresdner Magistrats zum Besuch der Internationalen Hygieneausstellung zum Sonntag, den 28. Mai, mit der Bitte zugegangen set, der YNeichstag wolle seine Bereitwilligkeit bazu erklären; ein Extrazug werde zur Verfügung stehen, mit dem die Ankunft um 104 Ühr Vormittags in Dresden erfolge; auch werde das Programm, Besuch der Ausstellung, der Stadt und des Nathauses, so stattfinden, daß die Teilnehmer \chon Sonntagabend wieder in Berlin eintreffen können; besonders freudig werde die Teilnahme der Damen der Mitglieder begrüßt wecden. Der Präsident wird das spezielle Programm den Mitgliedern fofort zugängig machen und ersucht diejenigen, die dieser sehr freundlihen und dankenswerten Einladung Folge leisten wollen, dies bis Sonnabendabend im Bureau anzuzeigen. |

Die Beratung wendet sich zum zehnten Abschnitt „Ersaß- kassen“ §§ 528—548. Die Diskussion über 88 528—545 wird verbunden. i ;

S 528 der Kommissionsbeschlüsse lautet:

„Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, denen als einge- schriebenen Hilfskassen vor dem 1. April 1909 eine Bescheinigung nah § 75a des Krankenversicherung8gesetes erteilt worden ist, sind auf ihren Antrag für den an diesem Tage durch die Saßung be- stimmten Bezirk und Kreis ihrer versicherungspflichtigen Mitglieder als Ersaßkassen zuzulassen, wenn ihnen dauernd mehr als 1000 Mit- glieder angehören und ihre Saßung den in diesem Abschnitt gegebenen Bestimmungen genügt. Auf Antrag eines solchen Versicherungs-

vereins kann für ihn die oberste Verwaltungsbehörde seines Sitzes die Mindestzahl der Mitglieder auf 250 herabseten.“

Der Abg. Albrecht und Genossen wollen in § 528 aus- sprechen:

„Versicherungêvereine auf Gegenseitigkeit, die ihren versiche- rungspflihtigen Mitgliedern mindestens die Negelleistungen der Ortskrankenkassen gewähren, sind als Ersatzkassen zuzulassen, \ofern ihnen dauernd mehr als 500 Mitglieder angehören“,

und in einem neuen § 528a den in 8 528 der Kom- mission genannten Vereinen die Befugnis geben, sich zu ver- \{chmelzen.

Von dem Abg. Ablaß und Genossen (fortshr. Volksp.) ist ebenfalls beantragt, statt „1000“ zu seßen „500“: außerdem soll ein Absatz hinzugefügt werden folgenden Wortlauts :

„Versicherungévereine auf Gegenseitigkeit, denen die Bescheini- gung nicht vor dem 1. April 1909 erteilt ist, sind als Ersatzkassen zuzulassen, wenn ihnen dauernd mehr als 1000 Mitglieder angehören.“

Abg. Brühne (Soz.): Wir haben auch zu den Ersatzkassen cine Neiße Anträge gestellt, die Sie wohl ebenso ablehnen wie die übrigen Anträge. Nach den gefaßten Beschlüssen bleiben die kleinen Betriebskassen bestehen, natürlich auch die Innungéskassen. Nur den freien Hilfskassen will man den Todess\toß geben. Diese haben \ich allerdings niemals einer Liebe von oben erfreut. Einige hat man auf Grund des Sozialistengesetes aufgelöst, so die der Schuh- macher. Meine Fraktion hat von jeher fich bemüht, das Kranken- kassenwesen zu zentralisieren. Wir wollen auch die kleinen Hands werker usw. versichern. Die freien Hilfskassen bestehen schon seit langen Jahren, und die Regierung hat anerkannt, daß sie Gutes geleistet haben. Die eingeschriebenen Kassen haben für die jungen Arbeiter, die auf die Wanderschaft gingen, sehr Ersprießliches ge- leistet. Hunderttausende von leinen Handwerkern gehören ihnen au an, und diese werden am s{limm#ten getroffen. Darum haben alle Parteien cin Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Kassen. Nun fagt man, die Schwindelkassen müßten beseitigt werden. Die soliden freien Hilfskassen haben sie immer aufs schärfste bekämpft, wir sind aber bei diesem Kampfe von der Regierung im Stich ge- lassen worden. Schwindelkassen, wie die „Germania“, bestehen in Preußen, niht in Süddeutschland, ebenso die „Viktoria“. Ich bean- tragte auf dem Krankenkassenkongreß, diese Kassen von dem Kongreß auszusließen, und dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Zentralkasse der Shuhmacher in Hamburg wird jährlih von der Behörde revidiert, und es ist festgestellt worden, daß alles in bester Ordnung sei. Hätte Preußen dasselbe mit den preußischen Hilfs- kassen getan, so bätte man si über solche Mißstände nit zu be- shweren. Geben wir uns keiner Täuschung hin: die Schwindelkassen werden au unter dem neuen Geseß nicht verschwinden. Wir haben seit Jahrzehnten auf die Schwindelkassen hingewi-sen. Unsere NRedakteure, die diese Mißstände aufgedeckt haben, sind aber wegen Beleidigung verurteilt worden! Gerade eine große Zahl kleiner Handwerker kommt nah diesem Gesetz in eine {limme Lage. Es sollen nach dem § 528 die kleinen Kassen ausscheiden, die unter 1000 Mitglieder zählen. Wir beantragen, diese Zahl auf 500 zu er- mäßigen, um den Ersaßkassen das Leben möglih zu machen. Wir {lagen vor, dem § 541 folgende Fassung zu geben : „Versicherungs- pflichtige, die Mitglieder einer Ersatkasse sind, sind von der Ver- pflihtung, einer Krankenkasse beizutreten, befreit. Jhre Arbeitgeber baben den eigenen Beitragsteil an die Ersaßzkassen abzuliefern.“ Vom Zentrum erwarten wir nichts mehr. Es hat uns bei diesem ganzen Gese bisher im Stiche gelassen. Wenn Sie unseren Antrag nicht annehmen, so geben Sie uns das beste Agitationsmittel in die Hand.

Oldenburgischer Gesandter, Wirklicher Geheimer Rat Dr. von Eucken-Addenhausen tritt für den S{lußsaß des 8 528 im Interesse des Fürstentums Lippe und seiner Kassen ein. Es handle ih besonders um die lippeshen Ziegler, die eine Reihe folcher kleinerer Hilfskassen besäßen und diese nicht entbehren können, näms lih 29 mit 17 000 Mitgliedern.

Abg. Dr. Neumann-Hofer (fortshr. Volksp.): Die Hilfékassen

‘freuen fich bekanntlih bei meiner Partet einer großen Beliebtheit, ih habe bei anderer Gelegenheit {on darauf hingewiesen. Wir sind

Ansicht, daß die Behandlung, die diese Kassen in der Ver- siherungsordnung erfahren haben, ihrer Bedeutung nicht entspricht. Die Grundrichtung des Gesetzes, möglichst große Kassen zu schaffen, ist bei den Innungs- und den Betriebskassea verlassen worden : darum ist es unverständlißh, weshalb man gegenüber den freien Hilfskassen so engherzig geworden ist. Wir könnten doch den Antrag der Sozialdemokraten unterstüßen. Da dieser aber feine Aussicht auf Annahme hat, so haben wir einen nicht so weit gehenden Antrag gestellt, der die Zakl der Mitglieder auf 500 ermäßigt. Auf den S{hlußsaß des § 528 wollen wir natüriich im lippischen Interesse niht verzichten. Ich danke dem Bundeébevollmächtigten, daß er ih der lippischen Kassen angenommen hat. Es geht aber nicht, daß neue Hilfskassen als Crsaßzkassen

vrinziptell nicht mebr in Frage kommen fönnen, wie es der

will. Niemand fann die Entwicklung auf um dies zu verhüten, haben wir einen

Kommissionsbes{luß

r. Junck (nl.): Was der sozialdemokratishe Redner vor-

hat, gehört zu der Novelle zum Hilfskossengeseß. Jn der

elbst stehen wir auf dem Standpunkt, daß die freien Hilfs-

die sih bewährt haben, möglihst geschütt werden sollen, denn

vir halten fie für eine Notwendigkeit. Gerade in den freien Hilfs- fassen verkörpert sih doch der Grundgedanke der ganzen Sozialreform, ur die sie vielfach geradezu vorbildlich gewesen sind. Ich finde aber auch nicht, daß dem Fortbestehen derselben durch die Neichsversfiherungsordnung zu nahe getreten würde; sie können nh sogar beliebig auëdehnen. Von einem Ausnabhmegesetz gegen sie fann feine Rede fein. Für das Begründen neuer Kassen der Art besteht aber ein Bedürfnis nicht. Der Antrag der fortshrittlihen Volks- partei wird in seinem wesentlihen Jnhalt {on turch den Scchluß-

sab des § 528 gedeck. Der gewählte Termin des 1 9... kann allerdings Schwierigkeiten für ewisse Kassen f g : diesem Termin noch nicht die Bes einigung erlangt batte fe mit chon vorher in Tätigkeit getreten waren, so für die Hilfskaß aber Buchhandlungögehilfen in Leipzig. Hoffentlich wird big tele, der Lesung, eventuell im Einführungsgeseß, Abhilfe geschaffen für Uten Kassen, bei denen es nur ein Jujall ist, daß sie an diesem Olde die Bescheinigung noch nicht erhalten hatten. ermin

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Termin zu aus wohlerwogenen Gründen beibehalten werden. Für dite Kasse g der Vorredner erwähnte, wird sh im Einführungsgeseßz die gewi die Klausel einfügen lassen. ns{te

Abg. M olkenbu hr (Soz.): Ob die freien Hilfskassen wirkl; so wenig gefährdet sind, wie der Abg. Junck annimmt, ift do 1h zu bezweifeln. Es liegt uns doch ein Gesetz vor, das: in Wirklhte die Aufhebung der freien Hilfskassen anstrebt. Der Abg. Dr. Ves meint, für neue freie Hilfskassen sei kein Bedürfnis, und zuglei ee uns beweglih auseinander, wie dringlich das Bedürfnis für die n Buchhändlerhilfskasse ist! Vor 2, 3 Jahren bestand für de Buchhändler dieses Bedürfnis nicht; es hat {ic erst in den ale, leßten Jahren herausgestellt. Ebensogut kann \ich in den nächsten Jahren für zahlreihe andere Gewerbtzweige dasselbe Bedürfnis herausstellen, zumal nachdem die Lehrer und Erzieher in die Versich di rung einbezogen sein werden. Das Geseß aber verbietet direkt die Errichtung neuer Hilfskassen, ja, es stellt den Gedanken daran, den selben Gedanken, der vor 50, 60 Jahren als eine erlösende Tat ge- priesen wurde, fast als ein Verbrechen hin. Während {on 25 Innungsmeister eine Kasse gründen können, follen Tausende von angestellten Lehrern eine solhe Kasse niht gründen können, es set denn, fie gründeten zuvor eine Lehrerinnung.

Nachdem der oldenburgische Gesandte Dr. von Euen- Addenhausen noch festgestellt hat, daß er lediglih im Auf: trage der Lippischen Regierung diese Spezialität von Kranken- kassen vertreten habe, und der Abg. Molkenbuhr keinen Anlaß zu einem Angriff gegen ihn habe, und nachdem der Abg. Molken- buhr (Soz.) erwidert hat, daß ihm die Absicht, den Bundes- ratsbevollmächtigten anzugreifen, ferngelegen habe, wird zur Abstimmung geschritten.

Die sozialdemokratishen und fortschrittlichen Anträge werden abgelehnt. § 528 nah der Kommissionsfassung ange- nommen. Zu § 530 gelangt ein Kompromißantrag Schul zur Annahme; im übrigen beschließt das Haus bis inkl. 8 540 nach den Anträgen der Kommission.

S8 941—548 regeln das Verhältnis der Ersaßkassen zu den Krankenkassen.

8 541 bestimmt :

„Für Versicherungspflichtige, die Mitglieder ciner Ersaßkasse sind, ruhen auf ihren Antrag die eigenen Nechte und Pflichten als Mitglieder der Krankenkasse, in die sie gehören; fie haben keinen Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse und \ind weder wählbar noch wahlberechtigt. Jbre Arbeitgeber haben nur den eigenen Bejs reu an die Krankenkasse einzuzahlen; der Anteil des Versicherten allt weg“. 2 N

S 541 a, von der Kommission eingeschaltet, bestimmt, daß für gewisse Hilfskassen (für Schausteller, Wanderarbeiter und dergleichen, Ziegler und andere Versicherte, die im Berufe häufig den Ort wechseln) auf Antrag dieser Ersatzkasse der Bundesrat widerruflih anordnen kann, daß die Krankenkassen an die Ersaßkasse die bei ihnen für deren Mitglieder eingehenden Beitragsteile der Arbeitgeber zu 4/; abzuführen haben.

Der Abg. Albrecht (Soz.) u. Gen. beantragen, § 541 dahin zu fassen :

„Versicherungspflichtige, die Mitglieder einer Ersaßtzkasse sind, sind von der Verpflichtung, einer Krankenkasse beizutreten, befreit, Ihre Arbeitgeber haben den eigenen Beitragsteil an die Ersakkisse abzuliefern.“

Eventuell foll dem § 541 hinzugefügt werden:

„Die Krankenkassen haben an die Ersaßtzkasse die bei ihnen für peren Mitglieder eingehenden Beitragsteile der Arbeitgeber zu ‘/; ab- zuführen.“

Der Abg. Ablaß (fortshr. Volksp.) und Genossen wollen im § 541 a auch. die Bureauangestellten einshließen.

Abg. Dr. Neumann - Hofer (fortshr. Volksp.) spricht sich für den fozialdemokratishen Antrag aus und empfiehlt den seiner Partet zur Annahme. i

Aba. Hoh (Soz.) tritt für die Anträge seiner Partei ein. Viele Arbeitgeber hätten, um an Kosten zu sparen, vielfach ihre Angestellten veranlaßt, einer freien Hilfskasse beizutreten.

Abg. Dr. Mugdan (forts{chr. Volksp.) bestreitet dies. Wenn er gegen eine Veitragsleistung an die Krankenkassen sei, so geschehe dies nicht, weil er diefen Kosten ersparen wolle, sondern weil in dieser erzwungenen Beitragsleistung eine s{chwere Schädigung der Ersfatzkassen liege. Es müsse alles vermieden werden, was die Eristenz der Ersaßzkassen noh mehr ershwere. Dazu komme, daß dur § 541 die Einnahmen der freien Hilfskassen und der Anreiz zum Beitritt vermindert worden wäre.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar verteidigt dem Abg, Hoch gegenüber, die Fassurg der Kommission.

Abg. Hoch (Soz.) bleibt bei seiner Behauptung wegen der Arbeitgeber stehen.

SS 541 und 54l1a werden unverändert nah der Kom- missionsfassung angenommen. S

S8 542 bis 548 werden mit einigen Kompromißanträgen Schuly und Gen., sonst nah der Kommissionsfassung an- genommen. : S

Es folgt der 11. Abschnitt (Schluß- und Straf- vorschriften). (§8 549 bis 599.) Dieselben werden ohne Debatte mit einem Kompromißantrage Schul und Genossen angenommen. ;

Damit ist das zweite Buch „Krankenversicherung“ erledigl.

Es folgt das dritte Buh: „Unfallversicheru8, S8 960’-bis 1211. Erster Teil „Gewerbeunfallversierung

S 560 bis 912. i; i: s

Referent für dieses Buh ist der Abg. Dr. Mugdan (fortshr. Volksp.). Ï ll

S 960 bestimmt über den Umfang der Gewerbeuns& versiherung. Dazu liegt vor der Antrag Albrecht und M der Unfallversicherung sämtliche krankenversicherungspflihtigen Personen und außerdem die Schiffsbesazung deutscher Æ fahrzeuge sowie die Besaßung von Fahrzeugen der Vinnew hit und Personen, die bei der Rettung von Fe oder Sachen verunglückt find, zu unterwerfen. Eventuell 016 wenigstens die kaufmännischen Betriebe, die Gast- und S wirtschaftsbetriebe, die gewerbsmäßigen Schaustellungen und Vühnenbetriebe in die Unfallversicherung einbezogen wexpei. b

Abg. Severing (Soz.): Das Verzeichnis der in die Unfa versiherung niht einbezogenen Personen ist leider ungeheuer N Wir wollen alle Krankenversicherungspflichtigen in den Perier die der Unfallversicherung einbeziehen und zur Vereinfahung au gen Seeleute. In der Kommission haben die verbündeten a 6 y is erklärt, daß historishe Gründe dem widersprähen. Ich ha oen Eindruck, daß man historisch geworden immer das nennt, e ilt, aus materiellen Interessen beibehalten möchte. Hier wO rfüllung die Versprehungen des Reichskanzlers von 1907 in t bren: zu, bringen, sollten die Grenzen des historisch Gewordenen au}?

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni

Vi 116.

E E N E

(S{luß aus der Ersten Beilage.)

Die Prüfung der Verhältnisse hat die Regierung auch nit dazu zebraht, die handwerksmäßigen Betriebe der Unfallversicherung zu unterwerfen. Durch die Ueberlandzentralen und die Berbilligung der elektrishen Energie lind die Unfallgefahren erhöht. Selbst in den kleinen Betrieben sind Motore aufgestellt, wie die Negie- rung durch eine Umfrage 1909 dies im einzelnen in Erfahrung gebracht hat. Die Klempner z. B. arbeiten mit Säuren, im Stein- gewerbe sind die Beschäftigten durch abspringende Steinteile Augen- perleßzungen ausgeseßt, die Barbiere ziehen \ich häufig durch Perlezungen und Blutvergiftungen zeitlebens Erwerbsunfähigkeit zu, in den Gast- und Hotelbetrieben sind ebenfalls die Unfall- gefahren groß. Auch das ganze Handelsgewerbe, nit nur einzelne Teile desselben, müssen einbezogen werden. Es handelt sich dabei nit um etne agitatorische Forderung der Sozialdemokraten. Der Zentralverband der taufmännischen Angestellten hat auf seiner General- versammlung 1910 und ebenso der Verband der katholishen kauf- männishen Vereine erklärt, daß der Ausschluß eines Teiles der Handelsangestellten der Begründung entbehre. Gbenso kann man uidt den Ausf{chluß der Bühnenangestellten damit ablehnen, daß so vershtedene Clemente nit zusammenzufassen seien. Die Erzieher hat man doch der Krankenversicherung unterstellt. Auch für die Haus- zwerbetreibenden müssen wir die Unfallversicherung verlangen. Jirressant ift die Vorgeschichte unseres Antrages auf Ausdehnung y Unfallversiherung auf Personen, die bei Nettungsarbeiten ver- olen. Nationalliberale und Zentrum haben durch Anträge darauf @¿rangt {on vor 1900, und es ist als Weg eine Novelle zum Unfall- psey bezeihnet worden. Als dann später meine Freunde diese Forde- ¡uug aufnahmen, lehnte der nationalliberale Abg. Franken sie ab. Nah Mitteilung der Negierungsvertreter sei die Lösung im Nahmen des Unfallgeseßes niht möglich. Das hat aber die Nationalliberalen und das Zentrum niht gehindert, die gleihe Forderung in Resolutionen immer wieder aufzunehmen. Der Staatssekretär er- tflârte, daß ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, aber außerordentlich shwierig sei, und noch einmal nachgeprüft werden müsse. Nachdem 1598 in Bielefeld von hoher Stelle das Zuchthausgeseß angekündigt war, lag es alsbald dem Reichstage vor, aber hier hat man bis beute nh nicht mit ciner Vorlage kommen können. Wartet man viel- leiht auf einen amerifanischen Milliardär? Wenn es den ver- bündeten Regierungen ernst gewesen wäre, die seit den achtziger Jahren geäußerten Wünsche in die Tat umzuseßen, so hätte es feine bessere Gelegenheit gegeben als die Reichsversicherungsordnung.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Wie der soztalpolitishe Kurs in Deutschland hin und her s{wankt, läßt ih besonders deutlih an der lnfallversicherung erkennen. Seit 13890 wurde die Erweiterung dieser Versicherung ventiliert und 1894 erschien auch ein dahingehender Entwurf, der aber im Bundesrat stecken blieb: der hat alles ent- halten, was wir heute auch wieder und wahrscheinlich vergeblich jaautragen. Cs war eine einfache Vorlage, die auch das ganze Hand- vert und auch die Feuerwehren umfaßte und die _Berufs- znossenschaften nur für die großen Fabrikbetriebe bestehen - ließ. 0 Paragraphen hätten für das ganze ausgereiht. Woran ist zer Entwurf gescheitert? Am politishen Widerstande. Der œruarturs von 1890 war allmählich zum Stillstand ge- immen, und da fam der Zentralverband deutshes Industrieller mt seinem Veto, so daß die Regierung ihren Entwurf \{leunigst jurüzog, Warum hat man jenen Cntwurf nit in die Neichs- bersicherung8ordnung einzushmuggeln versuchßt?2 Wobl weil man lane Pappenheimer, den Zentralverband, fannte. Noch heute sind zauende und aber Tausende von Personen, die dieser Versiche- ung durch den Entwurf von 1894 teilhaftig werden sollten, nit

ternichert. G8 heißt nun, fie brauchten nicht versichert zu werden, weil die Unfallgefahr eine sehr geringe ist. Das ist doh aber nur ein Grund mehr, sie zu versichern. Heute ist für das verleßte Dienst- maden, das aus dem Fenster stürzt und zeitlebens zum Krüppel wird, jene Tatsache ein sehr \{le{chter Trost, ebenso für die Ynterbliebenen eines freiwilligen Feuerwehrmannes, der sein Leben bei einem Brande einbüßte. Eine einheitlihe Unfallversiherung hâtte sich sehr leicht durchführen lassen, wenn man die Krankenkassen mit als die Träger der Versicherung benügte. Uber die Herren von der Negterung fürchten ja niemand mehr als die Mitglieder des Zentralverbandes der deutshen Industriellen. Vie Herren Bueck und Beumer spielen \ich für diese soziale In- stitution immer als besondere Sachverständige auf; dabei war Oueck von Hause aus Oekonomiker und Beumer Gymnasial- lehrer. Wie soll die deutsche Industrie durch die Unfall- bersiherung geshädigt werden? Fast alle Kulturstaaten haben die Unfallversicherung. Die deutsche Baumwollindustrie, eine der be- deutendsten Exportindustrien, hat auf jede 1000 6 64,8 auf die Ünfallprämie zu leisten. Soll davon etwa die Eristenz des Crports abhängen, soll _daran die Industrie ‘zu Grunde gehen? Don folhen Mätchen lassen wir uns nicht imponieren. Die Groß- lenindustrie, die am schwersten belastete Industrie, hat 1879 Millionen Tonnen, 1909 aber 11 Millionen Tonnen produziert, il das vielleiht ein Beweis des Niederganges? Allein die Noh- cisenzölle bringen ihr das mehrfache der Ausgaben für die Unfälle wieder ein, Trotzdem lehnen Mehrheit und Regierung jede weitere Velastung der Unternehmer ab. Wir werden nit ablassen, für die arbeiter zu sorden, was wir für sie für notwendig halten.

Der Neferen t verweist auf die Kommissionsverhandlungen, in wvelhen die sozialdemokratischen Anträge, auch diejenigen bezügli der reiwilligen Feuerwehren und der Bahnangestellten, eine ausgiebige Vrörterung erfahren hätten. Die Mitwirkenden bei den Theater- und virktusunternehmungen wären außerordentlich {wer von der Unfall- Lrsicherung zu erfassen.

,_§ 560 wird nah Ablehnung der sozialdemokratischen An- lge unverändert in der Kommissionsfassung angenommen. „Nach 6 Uhr, also nach siebenstündiger Sitzung, schlägt der bräsident Dr. Graf von Schwerin-Löwiß dem Hause die Ærlagung vor. Die Mehrheit, bestehend aus der Rechten und m Zentrum, entscheidet nah Probe und Gegenprobe gegen ltjen Vorschlag.

„_ F 61 gibt eine Definition des Begriffs „Fabrik“ im “inne des § 560. Danach: gelten als Fabrikbetriebe, die u. a. #werbsmäßig Gegenstände bearbeiten oder verarbeiten und zu mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigen.

Abg. Lehmann - Wiesbaden (Soz.) begründet einen sfozial- Wfratishen Antrag, statt 10 zu seßen 3, verinag sich aber bei der ¡Hause herrschenden Unruhe niht Gehör zu verschaffen und ruft erholt die Hilfe des Präsidenten an.

Der Antrag wird abgelehnt.

,_ S 969, wonach Betriebe ohne besondere Unfallgefahr vom Andesrat bas versicherungsfrei erklärt werden können und das “hsversicherungsamt die Entscheidung des Bundesrats vor- Wereiten hat, wobei der Beschlußsenat sih zu äußern hat, antragen die Sozialdemokraten zu streichen.

, „Der Antrag wird nach Begründung durch den Abg. "Usold (Soz.) abgelehnt.

„n 566 wollen die Sozialdemokraten, Arbeiter, Ge- en, Gehilfen und Lehrlinge „einschließlich der Kolonnen-

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17, Mai

arbeifer“ gegen Betriebsunfälle sowie gegen Unfälle auf dem Wege nach oder von der Arbeitsf\tätte versichert wissen.

Die Abg. Lehmann-Wiesbaden (Soz.) und Molkenbuhr (Soz.) treten für diese Erweiterung ein. *

Der Antrag wird verworfen.

Ein weiteres Amendement der Sozialdemokraten zum I 968, wonach sich die Versicherung auf häusliche und andere Dienste erstrecken foll, zu denen Versicherte, die hauptsächlich im Betriebe oder bei versicherten Tätigkeiten beschäftigt sind herangezogen werden, begründet der Abg. Bre y (Soz.); der An: trag will auch gewerbliche Berufskrankheiten unter die Ver- sicherung stellen. Mit dem Kommissionsbeshluß, der dem Bundesrat nur eine entsprechende Ermächtigung gebe, sei nichts getan. :

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach Annahme des 8 5684 wird gegen 71/, Uhr die weitere Beratung auf Mittwoch 12 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. . Sißung vom 16. Mai 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Burcau.)

Das Haus sezt zunächst die allgemeine Besprechung des

Entwurfs eines Zweckverbandsgesezes für Groß- Berlin fort. 2 Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ein Mann, der fleißig für seine &amilie ârbeitet, leistet zugleih für seine Gemeinde nüßzliche Arbeit : es gibt keinen Maßstab für den Unterschied zwischen dem Einkommen und der persönlichen Leistung für die Gemeinde. Allerdings handelt es sih bei dem Zweckverband um wirtschaftlihe Fragen, aber hierauf tommt es niht an, sondern darauf, zu welchem Zwecke solche finanziellen Transaktionen geshehen. Die minder bemittelte Be völkerung muß cine Vertretung haben.

Abg. Waldstein (fortshr. Volksy.): Der Irrtum der Sozial-

demokraten ist größer als ihre politishe Weisheit. Es ist zum Beispiel unrichtig, daß die Freisinnigen in Schleswig-Holstein elne Herauf]seßung des Zensus beantragt hätten. Eine Wahlrechts- vers{lechterung in Kiel ist durch die Freisinnigen verhindert worden. Die Freisinnigen haben \ich überall bemüht, das Wahlrecht zu ver bessern. Gründer der Sozialdemokratie, z. B. Karl Marr, haben nh gegen das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht ausgesprochen, sogar für den Staat. In den 60er Jahren hat Marr dieses Wahlrecht für Preußen ausdrücklich abgelehnt. Auch in der sfozial- demokratischen Literatur ist dieses Wahlrecht abgelehnt worden. (Nuf bei den Sozialdemokraten: Wo denn ?) Das ist nicht cinmal, sondern zehnmal nachgewiesen worden. (Abg. Hoffmann (Soz.): Zeigen Sie es uns einmal!) Man kann niht alle Bücher darüber mit sih herumtragen. Ich bedauere, daß die politische Weisheit der Sozialdemokraten es für rihtig gehalten hat, diese Debatte zu entfesseln. _ Abg. Ströbel (Soz.): Die politische Weisheit, die Herr Wald- stein zum Besten gegeben hat, ift nicht weit her. Herr Waldstein sollte uns nur ein einziges Mal zeigen, wo sih Anhänger von uns gegen das allgemeine, gleihe Wahlrecht erklärt bätten. In Schleswig-Holttein, in Neumünster, Kiel usw., sind die ¿Freisinnigen für die Heraufsetzung des Zensus eingetreten. Wenn jeßt die Freisinnigen in Kiel gegen die Einführung des MlafsäntbablreSis gewesen sind, so steht dies auf einem anderen Blatte. Wenn es sich um das kommunale Wahlrecht handelt, versagen die Freisinnigen immer. Es mag auch in unserer Partei Mitglieder geben, die mit den Prinzipien der Partei nicht ganz übereinstimmen, sie können nicht ausgeschlossen werden, weil es bei uns über den Aus\{luß ganz bestimmte Bedinaungen gibt. Aber niemals ist im Parlament ein Mitglied unserer Partei gegen un}ere Prinzipten aufgetreten.

Damit ließt die allgemeine Besprechung.

Jn der Spezialdiskussion werden die SS 1 bis 4 ohne Debatte angenomnien.

5 9 bestimmt u. a., daß Fluchllinien- oder Bebauungspläne der Einzelgemeinden dem Verbandsauss\chusse zur Begutachtung vorzulegen find, daß es aber der Vorlegung nicht bedarf, wenn die Pläne nur die Aufteilung einzelner Baublöcke oder die Ver breiterung bestehender Straßen betreffen.

Die Abgg. Dr. Keil (nl.) und Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.) beantragen den Zusaß: „sofern nicht in besonderen Fällen der Verbandsausshuß die Vorlegung beschließt“.

Abg. Dr. Keil (nl.) begründet diesen Antrag, der ein Koms- promiß zwischen dem bei der zweiten Lesung abgelehnten national liberalen Antrag und den Beschlüssen des Hauses darstelle. Dem Verbande müsse die Möglichkeit gegeben werden, auch bei der Auf- teilung einzelner Baublöcke einzugreifen.

Abg. von Brandenstein (konf.) erklärt si gegen den Antrag. Die Gründe, die seine Freunde bei der ¿weiten Lesung veranlaßt hätten, gegen den Antrag zu stimmen, beständen auch jeßt noch.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) bittet um Annahme des Antrages.

Minister des Jnnern von Dallwit:

Ich möchte nur kurz erklären, daß seitens der Staatsregierung Bedenken gegen den Antrag nicht geltend zu mähen sind.

Abg. Bitta (Zentr.) spricht {ih für den Antrag aus.

S 5 wird mit dem Antrage angenommen.

S 12 (Berechtigung des Verbandes zur Erhebung von Ge- bühren und Umlagen) bestimmt u. a., daß gegen Beschlüsse der Verbandsversammlung, welche ausschließliche Belastung oder Mehr- oder Minderbelastung einzelner Berbandsmitglieder betreffen, die Beschwerde bei der BeschlußHehörde für Groß- Berlin und gegen ihren Bescheid die Klage beim Oberverwal- tungsgericht binnen vier Wochen stattfindet. (Die leßtere Be- stimmung war bei der zweiten Lesung auf Antrag der Volks- partei beschlossen worden.)

Der Abg. Dr. von Kries (kons.) benntragt die Wieder- herstellung der Kommissionsfassung: „und gegen ihren Bescheid binnen zwei Wochen die Beschwerde an die Minister des Jnnern und der öffentlichen Arbeiten“.

Abg, Dr. von Kries (kons.) bittet, den Antrag «nzunehmen, da es sich hier nicht um cine Nechtsfrage handle, sondern nnr um die Ent- scheidung bloßer Zweckmäßigkeitsfragen, die am besten den beteiligten Ministern überlassen würden.

Ministerialdirektor Dr. Freund: Bei dem Beschluß der zweiten Lesung scheinen Zweifel und Mißverständnisse obgewaltet zu haben. Die Wiederherstellung des Kommissionsbeschlusses entspriht au nur den übrigen Bestimmnngen des Gesetzes. |

glih Preußishen Staatsanzeiger.

191.

Abg. Bitta (Zentr.): Die Frage ist doch die, ob gegen die Cnt=- scheidung der Beshlußbehörde die Beschwerde an die Minister oder an das Oberverwaltungsgeriht zulässig sein soll. Nach unseren geltenden Nechts8grundsäßen muß das Oberverwaltungsgericht die zus ständige Instanz sein. :

Ministerialdirektor Dr. Freund betont demgegenüber noch eins mal die Gründe, die für den Antrag sprechen.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.), Cassel (fortshr. Volksp.) und des Ministerialdirektors Dr. Freund wird 8 12 unter Ablehnung des Antrags in der Fassung der zweiten Lesung angenommen, ebenso der Rest des Gesezes ohne Debatte.

Bei der Gesamtabstimmung gelangt das ganze Gesetz gegen die Stimmen der Volkspartei mit einigen wenigen Ausnahmen und der Sozialdemokraten zur Annahme.

Das Haus geht zur Beratung der von der Kom mission vorgeschlagenen Resolution über:

_ „die Regierung zu ersuchen, s\obald als mögli, jedoch spätestens bei Beginn der nälhsten Session, den Entwurf eines Ge- eßes vorzulegen, das für die wirtscaftlich zusammenhängenden Ge- meinden von Groß-Berlin unter Wahrung ibrer Selbstverwaltung einen nah der Steuerkraft zu bemessenden A u 8gleih in den geseßlihen Volksfschullasten herbeiführt, unter ge- eigneter Berücksichtigung des Aufwandes für die S@ulkinder der mittleren und höheren Schulen, soweit diese Schulkinder sih nochch in shulpflihtigem Alter befinden.“

Abg. von Treskow (kons.) beantragt für die Reso- lution folgende Fassung:

„die Regierung zu ersuchen, in der näbsten Session den Ent- wurf eines Gesetzes vorzulegen, das, wie der § 53 K.-A.-G. einen Ausgleih der Volksschullasten zwishen Betriebs- und Arbeiter- wohnsißgemeinden ermöglicht, für die wirtschaftlih zusammen- hängenden Gemeinden Groß-Berlins unter Wahrung ihrer Selbst- verwaltung einen den besonderen Verhältnissen des Wirtschaft8gebiets Groß-Berlin Rechnung tragenden Ausgleih der Volks\{ullasten herbeiführt.“

Die Kommission beantragt“ ferner, der Regierung einen Geseßesvorschlag als Material zu überweisen, nach dem der S 53 des Kommunalabgabengeseßes für die Gemeinden Groß- Berlins abgeändert werden soll; von diesen Gemeinden soll danach jährlih gemeinsam eine Summe in Mark aufge- bracht werden, welche dem sechsfachen Betrage der (Gesamt- bevölkerung entspriht, und zwar von den einzelnen Ge- meinden nah dem Verhältnis ihres Real- und Einkommen- steuersolls; von der Gesamtsumme soll die Stadt Berlin zu- nächst einen Betrag els Zuschuß für die Fürsorge für Obdach- lose erhalten, der Rest wird an sämtlihe Gemeinden nah dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen für die fommunalen Auf- gaben nach § 53 K.-A.-G. verteilt.

Abg. Ziethen - Lichtenberg (freikonf.): Ih empfehle die Nesolution der Kommission zur Annahme. Gegen den gewünschten Ausgleich find in der Kommission verschiedene Einwendungen gemacht worden ; vor allem wurde eingewendet, daß ein solcher Ausgleich verfassungs=- woa [60 da na Art, 25 “der Verfassuing die Volks- schullasten von den Gemeinden zu tragen sind und der Staat nur ergänzung8weise eintritt. C8 fei deshalb unzulässig, die Volksschullasten auf einzelne Gemeinden zu verteilen. Es handelt fich aber nicht darum, dieselben Volks\Mullasten auf einzelne Gemeinden zu verteilen, sondern darum, daß einer mit den Volks\chullasten überbürdeten Gemeinde die Last durch einen Zuschuß von einer anderen Gemeinde etwas erleichtert wird. Ver- fassungsbedenken \{cheinen mir also unzutreffend zu fein: denn dann wäre auh der § 53 K.-A.-G. mit der Verfassung nit vereinbar. Auch der Einwand, daß der Unterschied in den Volks\{ul- lasten in den einzelnen Gemeinden Groß-Berlins nit groß genug sei, um einen Ausgleih nötig zu machen, ift nicht zutreffend : der Unterschied ist sehr groß, und der Ausgleich ist um fo dringender, weil es sich um die Gemeinden eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets handelt. Ich muß bestreiten, daß die Gesamt- lage der Gemeinden eine so günstige ijt, daß ein Ausgleich nicht nötig ist; denn wenn auch manchmal die Zuschläge nicht allzu hoch find, fo werden doch eine große Zahl von Ausgaben dur Anleihen gedeckt, die sonst durh Steuern aufgebraht werden müßten. Der Zweck- verband wird, wenn er seine Aufgaben ernst erfaßt, eine weitere Er- höhung der Ausgaben bringen. Der Zweckverband ist für die öst- lichen Gemeinden ohne einen finanziellen Ausgleih der Scullasten eine finanzielle Unmöglichkeit. Nach § 53 des Kommunalabgaben- geseßes ist die Möglichkeit gegeben, daß die Betriebsgemeinde zu den Steuern der Wohnsitzgemeinde herangezogen wird. Nach diesem Grundsatz könnte die Regierung uns sehr gut ein Ausgleichs- gese vorlegen , sodaß das Schulwesen der östlihen Gemeinden auch noch mehr gehoben werden fann.

Abg. Vr. von Campe (ul.): Es würde ih hier nit um eine Welegenheitsgesetzgebung handeln. Wir stehen aber vor einer Aenderung des ganzen Kommunalabgabengeseßes, sodaß dabet alle Mängel beseitigt werden können. Wenn die Verfassung vorschreibt, daß die Gemeinden die Schullasten zu tragen haben, fo dürfen wir nicht eine Gesamtheit von Gemeinden schaffen, die zu Trägern der Schullasten gemacht werden follen. Das gilt au, wenn es ih nur um einen Teil der Schullasten handelt. Dieser Weg ist aber auh schulpolitisch bedenkliz. Der Finanzminister hat damals ausdrücklich erklärt, daß das Besoldungsgesez für ihn unannehm- bar sei, wenn man ihm eine Grundlage gebe, wie die Lehrer- befoldungskassen. Diese würden aber hier wieder aufleben. Sie würden außerdem den Weg zur Staatsschule gehen. Auch finanziell wäre der Antrag außerordentlih bedenklihß; die Gemeinden würden das Bestimmungsrecht erhalten, die Kosten müßten aber von der All- gemeinheit aufgebraht werden. Es würde ein großer Topf ge- schaffen, in den alle zu zahlen haben, und jeder greift in diesen Topf nach Belieben hinein. Die Kosten würden ins Ungemessene empor- \{hnellen. Der Antrag Treskow stört die Ruhe, die wir glücklicher- weise in der Lehrerbesoldung erreicht baben.

Minister des Jnnern von Dallwißtß:

Meine Herren! Bereits bei den Kommissionsverhandlungen habe ich mich dahin geäußert, daß ih bereit sei, bei einer Revision des Kom1.nunalabgabengeseßes in Erwägungen darüber einzutreten, ob und inwieweit etwaigen Unzuträglichkeiten, welhe bei den hier beteiligten Gemeinde.n obwalten, dur eine veränderte Fassung des § 53 des Kommunala bgabengeseßes würde abgeholfen werden können. Darüber hinaus verbin'dlihe Erklärungen im Sinne der hier vorliegenden Resolution abzu,teben, ist mir nicht möglich, und zwar um so weniger, als das Ressort d.8 Janern keineswegs allcin an der Lösung der bier in Nede stehenden ¿ragen beteiligt ist.

Abg. Bitta (Zeatr.): Die einzelnen Gemeinden haben zwar an \ih die Aufgabe, die Volksschullasten zu tragen. Nach dem Sinn des Zweckverbandes sollen aber folhe Aufgaben, welche die einzelnen Ge-

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