1911 / 117 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Bolke Vorschub zu leisten, daß sie vielmehr, wenn ihres Dafürhaltens kin derartiger Erfolg von der Vorlage möglih wäre, diese Vorlage Ihnen nicht gebraht haben würde, und daß sie lediglich aus sachlichen Gesichtspunkten und aus dem Gesichtspunkt der Toleranz, wie ih sie verstehe und wie ih sie mir soeben darzulegen erlaubt habe, zu dem Entschluß gekommen ist, eine Vorlage einzubringen, die geeignet ist, den Mißständen, wie sie bei der Verbringung von Leichen über die Grenze zurzeit obwalten, vorzubeugen, ohne irgend welchen Schaden F E Beziehung für unser Volk im Gefolge zu haben. (Bravo! inks,

Abg. Dr.Schro ck (freikons.): Ein großer Teil meiner politischen ecreunde ist Gegner der Feuerbestattung. Es gibt auch Fanatiker der ¿Feuerbestattung, und diefe haben fein Gefühl für die Gründe, die die Gegner der Feuerbestattung vorbringen. Wir würden entschiedene Gegner der Vorlage sein, wenn sie nur den Zweck verfolgte, einen Uebergang zur obligatorischen Einführung der Feuerbestattung zu ermöglichen. Die Linke bemüht \ih jeßt, auf dem Verwaltungswege die Zulassung der Feuerbestattung zu erreichen, obwohl sie sonst doch ein fo ‘großer Gegner eines Vorgehens auf diesem Verwaltungswege ist. Es ist deshalb erfreulih, daß die Regierung diesen Weg nicht eingeschlagen hat, sondern auf dem Wege der Gesetzgebung vor- geganaen ist.

Abg. Styczyn ski (Pole): Die Kommissionsverhandlungen haben unsere Bedenken nit zu zerstreuen vermoht, Wir sind auch jetzt Gegner der Vorlage.

Abg. Dr. Pachnicke (forts{hr. Volksp.): Das Vorgehen der Rechten und des Zentrums wäre zu verstehen, wenn es sich um einen Feuerbestattungszwang handelte. Diese Meinung sucht man im Lande zu verbreiten, um den Boden für die Agitation gegen die Vorlage zu schaffen. Der Entwurf bringt wenig Neues, so wenig, daß die Negierung in der Lage wäre, auf dem Verwaltungs- wege die Zulassung der Feuerbestattung zu ermöglichen. Alle Ein- wände gegen die Feuerbestattung sind widerlegt worden, in religiöser, kriminalistisher und hygienisher Hinsicht. Infektions- bazillen werden vollständig zerstört. Durch die Fassung der Kommission find alle friminalistischen Bedenken hinweggeräumt; es ist die allergrößte Sicherheit gegeben worden, die man sih denken kann. Man male doch nicht das Gespenst einer großen s\teuerlihen Be- lastung durch die Errichtung von Krematorien an die Wand; im Gegenteil, die Gemeinden werden viel Kosten ersparen, die thnen jeßt durch die Anlegung von Kirchhöfen auferlegt sind. Meligiöse Be- denken stehen ebenfalls nicht entgegen. Freiherr von Richthofen, der ein sehr positiver Mann ist, hat selbst anerkennen müssen, daß die Verbrennung mit dem Glauben an die Auferstehung nichts zu tun hat. Der Nedner des Zentrums hat zugeben müssen, daß das Be- gräbnis zwar eine christlibe Sitte, aber keine durch ein Dogma ge- heiligte Sitte sei. Im Staate Friedrihs des Großen konnte jeder nach seiner Fasson selig werden: in den Kulturstaaten der Gegen- wart sollte sich wenigstens jeder fo bestatten lassen dürfen, wie es seiner Anschauung entspricht. Die Feuerbestattung soll ein Werk der Loge, ein Werk des Freidenkertums fein. Wer war denn der oberste Leiter der Logen? Der alte Kaiser Wilhelm ! Halten Sie Kaiser Wilbelm für einen Freidenker ?- Sein Nachfolger war Kaiser Friedrih. War Kaiser Friedrih ein Freidenker 2? Loge und Freidenkertum können Sie doch wirklih niht auf eine Stufe stellen. Wenn der Körper der reinen Flamme übergeben wird, so ift das nicht unästhetisch. Wenn Sie (zum Zentrum) aber in der Kom- mission die Leichenöffnung in allen Fällen fordern, wenn Sie be- antragt haben, daß die Verbrennung erst nah acht Tagen stattfinden darf, nachdem der Prozeß der Verwesung schon begonnen hat, fo ist das würdelos. Das verletzt das Gefühl wettester Kreise unseres Volkes auf das tiefste. Vom parteipolitisen Standpunkt aus könnten wir die Ablehnung der Vorlage nur wünschen. Sie würde ein neues Kennzeichen für den s{warz-blauen Block sein. Jch beantrage die namentliche Abstimmung. : i

Abg. Dr. Bell- Essen (Zentr.): Ein Zeichen für die Intolerenz der Freunde der Feuerbestattung is es, wie in der Presse die Antrag- steller in der Kommission geradezu beshimpft worden sind, wie bier im Hause die stärksten Ausdrücke“ gerade mit Beifall unter- strichen werden. Geradezu unerhört ist es aber, daß unserem Redner, einem siebzigjährigen Mann, von etnem Fraktionskollegen des Vorredners augerufen wurde, er folle sich möglichst bald begraben lassen. (Präsident von Kröcher: Die Bemerkung hatte ich gerügt, darauf dürfen Sie nicht mehr zurückfommen.) Das Wort Feuerbestattung ist nicht richtig gebildet. Unter Bestattung versteht man das Erdbegräbnis ; das beweist das Grimmshe Wörterbuch. Auch im „Brockhaus* steht unter Feuerbestattung: siehe Leichenverbrennung. (Zuruf des Abg. Dosfmann.) Herr Hoffmann, Sie sind ja ciner der größten Bibelkenner: Sie werden nach mir sprechen können. Die Sache wird so dargestellt, als ob lediglih die sahlichen Erwägungen in den letzten Fahren eine Aenderung erfahren bâtten. Es bat einmal einen politischen Zweckverband gegeben, und in der damaligen seligen Blockzeit hat der Ministerpräsident der Linken dieses Feuerbestattungs- geseß versprohen. (Nuf links: Sie verschieben die Beweislast !) Fragen Sie doch cinmal nach, was seinerzeit in Norderney verhandelt worden ist. Ib muß mit allem NachdruE der Bebauptung wider- sprechen, daß si die Sachlage in kriminalistisher Beziehung geändert habe: geändert bat sich nur die Stellungnahme decr Regierung nah der liberalen Nichtung hin. Die Regierung hat die kriminalistishen Bedenken früber mit allem Nachdruck betont, wie kommt also jetzt die Aenderung? (Ruf links: Die Negierung ist klüger geworden !) Jawobl, den Uberalen gegenüber ist sie klüger geworden. Die Statistik liefert keinen Anlaß dazu, daß die Bedenken in fkrimi- nalistischer Hinsicht ih vershoben haben. Die Fälle baben zu- genommen, wo durch Erbumierung nachträglih Verbrechen festgestellt worden sind. Die Leichenshau bietet keine genügende Gewähr, denn in den meisten dieser Fälle hat eine Leichenschau s\tatt- gefunden. Jeder Arzt wird bestätigen, daß durch cine Leichenschau in zablreiten Fällen eine Vergiftung nicht festgestellt werden fann. Sogar bei Leichenöffnungen kann das nicht immer geschehen: damit ist bewiesen, daß selbst die Leichenöffnung nicht die kriminalistishen Bedenken beseitigt. Deshalb halten wir uns für verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Maßregeln getroffen werden, um eine spätere Feststellung eines Verbrechens \sicher- zustellen. Daß: die Leichenöffnung immerhin noch sicherer ist als die Leibenscau, wird jeder medizinishe Sachverständige be stätiaen. (Abg. Leinert: Ein zuverlässiger!) Gewiß, ein zu- verlässiger Sachverständiger, aber niht der Abg. Leiinert! Als im Jabre 1869 das vatikanis{e Konzil stattfand, wurde ein internationaler Freimaurerfonareß nach Nom berufen, auf dem sich die Freimaurer verpflichteten, mit allen Mitteln, revolutionäre Gewalt nicht aus- gesch{lossen, auf die {leunige Beseitigung des Katholizismus hbinzu- arbeiten, und als Mittel dazu wurde hingestellt, die Verweltlihung der Kirchhöfe und die Abschaffung der Erdbestattung. Man sagt, das Gesetz fei aus Toleranz gemacht ; Toleranz is ein Scblagwort. Gerade diejenigen, die die Toleranz immer im Munde führen, sind dieselben, die im Kulturkampf den Beweis der größten Intoleranz erbracht baben. Wenn die fakultative Feuerbestattung eingeführt ist, wird man {on Mittel und Wege finden, um in der Praris die obligatorisde Feuerbestattung zu erreihen. Dazu is nicht einmal der Weg der Gesetzaebung nötig. In einem christlihen Staat darf man nit ungestraft an einer durch Jahrtaufende geheiligten christ- lichen Sitte rütteln.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Gestatten Sie mir, mit einigen Worten auf die suristishe Seite der heute zu behandelnden Frage einzugehen. Die Herren Vorredner haben ja bereits und mit vollem Recht betont, daß gerade diese Seite der Frage von besonderer Bedeutung bei der Beratung des Gesezes sei. Ich kann versichern, daß die Justizverwal-

tung das niemals verkannt hat, sondern daß geräte diese redtlihen

Gesichtspunkte auf das eingehendste geprüft worden sind, als die Frage,

‘ob eine Geseßesvorlage im gegenwärtigen Sinne gemacht werden solle,

erörtert wurde. Jch kann ferner versihern, daß ich mit voller Unbefangenheit an die Frage herangetreten bin, daß ich fogar von den früheren Verhandlungen über die die Feuerbestattung betreffenden Petitionen anfangs keine Kenntnis gehabt habe. Ich mußte mir die Frage vorlegen: muß, wenn eine Beseitigung des menshlichen Körpers dur Feuer gestattet wird, niht die Garantie geschaffen werden, daß die Strafrechtspflege dabei niht leidet, weil etwa durch die Beseitigung des Körpers die Beweisführung dafür, daß ein Verbrechen vorliegt, wesentlich erschwert werden würde, und wie würde sich diese Gefahr beseitigen lassen.

Nun ergab si als erste Frage, ob es niht mögli sei, wenn ein sfolher Fall der Bestattung eintreten sollte, vorher eine Untersuchung vornehmen zu lassen, welhe annähernd Sicherheit dafür gewährt, daß hier ein Verdacht nit vorliegt. Wir haben in unseren Strafrechts- bestimmungen bereits die Vorschrift, daß unter Umständen eine Leichenschau stattfinden soll und daß je nah deren Ergebnis eingehende Maßnahmen Plat greifen sollten, um Ermittlungen anzustellen, ob ein gewaltsamer Tod eingetreten ist, insbesondere ob ein Giftmord vorliegt. Wenn wir die Kautelen, welche unsere Strafprozeßordnung bereits an die Hand gibt, für alle Fälle der Feuerbestattung als Negel ausbilden, so läßt sich nach meiner vollen Ueberzeugung eine genügende Gewähr dafür finden, daß etne Mordtat niht deshalb unentdeckt bleiben wird, weil man die Leiche vollkommen beseitigt hat. Daher der Vorschlag, daß zwei Aerzte in der Regel eine Befichtigung nicht nur, sondern, wenn es notwendig ist, au eine Leichenöffnung vornehmen sollen. Der zunächst berufene Arzt ist der- jenige, welcher den Verstorbenen während seiner Krankheit behandelt hat. Aber die Frage, ob nachher, wenn der Tod eingetreten ist, Symptome vorliegen, welhe auf ein gewaltsames Ende hinweisen, allein zu lösen, ist er niht immer ausreihend qualifiztiert. Es erfordert das eine große Erfahrung und eine große Praxis. Diese haben gerade die beamteten Aerzte, und wenn sie in Verbindung mit dem behandelnden Arzte, der den Krankheitsverlauf \{hildern kann, die Leichenbeschau vornehmen, so ist mit fast voller Sicherheit anzunehmen, daß, wenn Symptome vorliegen, die auf eine Gewalttat deuten, sie entweder alsbald finden oder, wenn sie der Sache niht sicher find, fie sich durch die vorzunehmende Leihenöffnung Gewißheit ver- schaffen. Es ist diese Frage zu beantworten weniger eine juristis{he Angelegenheit, als eine medizinishe, und es ist von sehr \sachkundiger Seite die Versicherung abgegeben, daß diese Untersuhung zu sehr be- atenswerten Resultaten führen müsse, und daß die Gefahr, daß der Körper vollständig beseitigt wird und die Spuren verwisht werden, sehr gering ist, wenn diese Untersuhungen sforgfältig erfolgen und wenn im Zweifelsfalle die Obduktion stattfindet; so wird in der Regel volle Aufklärung erbracht werden.

Es ist aus der Mitte der Kommission, wie bereits erwähnt ist, eine statistische Nachweisung gewünscht, um einen Ueberblick zu ge- winnen, wie sich diese Dinge in der Praxis gestalten. Ich habe sofort gesagt, als ich davon erfuhr, man möge diese

‘Statistik geben, soweit wir sie in aller Eile beschaffen

fönnen, d. h. soweit uns das Material im Ministerium vorlag, soweit wegen Mordes, namentlichß wegen Giftmordes auf diese Fâlle kam es besonders an eine Verurteilung erfolgt war. Die Grhebungen haben \ih auf eine Reihe von Jahren erstreckt, und wir sind im Hinblick auf die Erklärungen medizinischer Sachverständiger zu der Ueberzeugung gekommen, daß in allen diesen Fällen, wenn hier eine sorgfältige amtsärztlihe Besichtigung vorgenommen worden wäre, nimmermehr eine Bestattung durch Feuer stattgefunden hätte. Es würden nämlich dann die Bedenken jedenfalls soglei zu Tage ge- treten sein, und man hätte ihnen dann sofort näher nahgehen können, sodaß nit erst die Exhumierung den Beweis für den Verdacht hätte erbringen- müssen; dieser würde sih eben {on bei der amtsärztlichen Leichenschau ergeben haben. Ich bitte auch zu beachten, daß in den- jenigen Fällen, für welche jeßt diese genaue Besichtigung angeordnet wird, die Möglichkeit, daß eine strafbare Handlung zu Tage tritt, größer ist als früher. Wenn jeßt die Besichtigung vorgenommen wird, und es finden sich Spuren von Gift, dann wird alsbald Verdacht entstehen, und es wird dem Fall nahgegangen werden, während bei dem bisherigen Mangel einer amtsärztlichen Leichenschau viele Erdbestattungen stattfinden können, ohne daß die Frage, ob eine Ver- giftung vorliegt, überhaupt angeregt wird. Es ist also in gewissem Sinne sogar eine Erleichterung für die Aufklärung von strafbaren Handlungen, wenn die jetzige Gesezesvorlage angenommen wird.

Es kommt aber noh hinzu, daß das nit die einzigen Garantien sind, sondern daß auch dann, wenn der Poltzeibehörde Verdachts- momente nah irgend einer Richtung hin bekannt werden, die Feuer- bestattung unterbleiben soll. Jn der Kommission ist dieser sehr richtige Gedanke durch die Einführung der Genehmigung der Ortspolizei- behörde des Verbrennungsorts noch in vershärftem Maße zum Aus- druck gekommen durch einen Zusayzantrag, der, wie ih sehe, jeßt wieder zu erwarten ist.

Wenn wir dies alles zusammenfassen, so ist nach mens{chlicher Berechnung cine Gefährdung der Rechtspflege niht zu befürchten. Wenn wir in der Justizverwaltung diese Ueberzeugunä gewonnen haben, und wenn wir sie verantworten zu können vermeinen, so glaube ich, daß sehr wesentlihe Gründe dafür s\prehen dürften, diese Be- denken zurüdzustellen. (Bravo!)

Abg. Hoffmann (Soz.): Ob man es Feuerbestattung oder Leichenverbrennung nennt, wird an \ih niemand aufregen, aber wenn man der Kommissionssißzung beigewohnt hat, wie ih als Zaungast, lo weiß man, daß damit eine gewisse Tendenz verbunden war; sprach man doch in der Kommission von Leichenbrand und Leichenbrennung. Die Katholiken waren nicht so zimperlih, wenn es fi darum handelte, Lebendige zu verbrennen. Die Sozialdemokratie hat niemals die Feuerbestattung zu einer Prinzipienfrage gemaht. Wir haben Leute unter uns, die fich durchaus als Christen fühlen und doh für die Feuerbestattung eintreten: wir wollen ja nur die Feuerbestattung zulassen, ebenso wie die Erdbestaitung. Nur deshalb haben unsere Freunde in Nürnberg der Errichtung eines Krematoriums zugestimmt. Herr Müller-Koblenz beklagt sid über shlehte Wiße: wenn heute jemand an {hle{chten Witßen etwas ge- leistet hat, so war es Herr Müller-Koblenz. (Präsident von K röcher: Sie dürfen von einem Mitgliede des Hauses wohl sagen, daß er Witze . macht, aber nicht, gal er shlechte Wißze macht.) Ich folge dem Präsidenten und hoffe nur, daß ih denselben Schuß ge- nieße. Herr Müller-Koblenz hat z. B. den Wiß gemacht welche Sorte Wiß das war, will ich Ihrem Urteil überlassen —, daß jemand fih nicht in Spiritus seßen lassen darf. Sie sprechen von den Kosten, die die Allgemeinheit mitzutragen habe, aber Sie

haben sich doch erst wieder 15 Millionen für die Geist

und die Kirchen von der AUgemeinheit im Cn pn Staate g

lassen. Wenn die Regierung jeßt dem Beispiel aller anderen Staaten ringsherum folgt, so tut sie es wohl nur, um nit weiter Preußen als den rückständigsten Staat zu blamiereu. (Präsident von Kröcher: Sie dürfen niht sägen, daß die Regierun den Staat blamiert !) An allem soll die Sozialdemokratie {Guld

sein: wenn die Kartoffeln nicht geraten sind, ist die Sozialdemo.

kratie {uld, fo ‘foll sie auch an der Feuerbestattung s{uld sein. Es hat aber Leute für diese Bestattuug gegeben, ehe es Sozial demokraten gab, z. B. einen Mann, dem Graf Spee noch ertra 10 Stimmen zubilligen würde, nämlich Friedrich den Großen, und genau so wie dieser hat auch die Markgräfin von Bayreuth, seine Tante über ihre Leiche verfügt. Die Städte wissen niht mehr, wo sie Fried. hofsland herbekommen sollen; um die Städte sammeln sich große Schädelstätten, die auch für das Land nicht angenehm sein können. Wenn die Vorlage abgelehnt wird, wird die Anwendung der Feuer- bestattung doch durchgeseßt werden; geseßlihe Hindernisse bestehen niht, es muß höchstens die Polizeistrafe gezahlt werden. So wird die Sache zu einem Privileg der Besißenden. Wenn aber erst eine Reihe von Fällen das Polizeiverbot durhbrochen hat, wird die Re. gierung gar niht anders können, als auf dem Verordnung8wege die Feuerbestattung zuzulassen. Die Regierung hat emel, in wie vielen Fällen durch Crhumierung Verbrechen festgestellt find. Davon entfallen 16 Fâlle auf den Dften, zwei auf Berlin, einer auf Altona und einer auf Verden. Die meisten Fälle kommen also dort vor, wo die Gegner dér Feuerbestattung sißen.. Lehnen Sie die Vorlage ab, o werden Sie m- weiten Kreisen große Unzufriedenheit hervorrufen: es wird sih wieder zeigen, daß das Haus keinen Schritt vorwärts tun kann. Nach den in der Kommission gestellten Anträgen hätte man nur einen einzigen Paragraphen zu machen brauchen: Die Feuerbestattung ist in Preußen gestattet, aber in jedem einzelnen Falle von der Ortspolizeibehörde zu versagen. Wir werden mit einem nassen und mit einem heiteren Auge der Vorlage zustimmen. Wenn sie abgelehnt wird, schadet es uns auh nichts.

Auf Vorschlag des Präsidenten von Krö cher vertagt sich das Haus.

Jn persönlicher Bemerkung erklärt

Abg. Wenke (fortschr. Volksp.), daß er seinen burschikosen Zuruf während der Nede des Abg. Müller „Sie können sih sobald als mög- lich begraben lassen" nit auf dessen Person, sondern nur auf feine Anschauungen über die Feuerbestattung bezogen habe. Der Präsident habe dadurch, daß er nur eine A und keinen Ordnungsruf erteilt habe, gezeigt, daß er diesen Zwischenruf weniger streng genommen habe als die Herren im Zentrum.

Schluß nah 31/2 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 12 Uhr (Fortsezung der zweiten Lesung des Feuerbestattungs: geseßes; Denkschrift über die Tätigkeit der Ansiedlungs: kommission).

Nr. 20 der „Veröffentlichungen des Een Ge- sundheitsamts“ vom 17. Mai 1911 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßkegeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Gesetzgebung usw. (Preußen. Reg.-Bez, Merseditras Fleishverkehr. (Sasen.) Maul- und Klauenseuche. Anzeigepflichtige Tierseuhen. (Hessen.) Apotheken. (Hamburg.) Apotheken. (Oesterreih.) Kampfergeist “v Tierseuchen, Rauschbrandshußimpfungen in Bayern, 1910. Tierseuchen im Aus- lande. Desgl. in Desterreih, 1. Vierteljahr. Desgl. in Norwegen. Desgl. in Spanten, 4. Vierteljahr 1910, Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Melenburz- Streliß, Sachsen-Meiningen, Anhalt, Elsaß-Lothringen, Pruguav. S Vermischtes. (Bayern.) Pferdeversicherung, 1909/10. (Algerin) Gesundheits- und Desinfektionsdienst. Geschenkliste. Wochen tabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mebr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgleichen tin deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Grundwasser- stand und Bodenwärme in Berlin und München, April. Beilage: Gerichtlihe Entscheidungen, betr. den Verkchr mit Nahrungsmitteln (Getreide, Mehl 2c.).

Statistik und Volkswirtschaft.

Nachweisung

der Rohfsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere.

April 1911 | April 1910 M |S M

Wertpapiere

I. Inländische Aktien und Interims- J A e ais ais 5 02090979100) 2 966543120 11. Anteilscheine der deutshen Kolonial- gesellshaften und der thnen gleich- E gestellten deutshen Gesellschaften . 3 070/— Ausländische Aktien und Interims- L 119 842/— Inländische Renten- und Schuld- | verschreibungen und Interimsscheine L außer den unter V genannten . . 493 499/— Inländischeauf denInhaber lautende | und auf Grund DOa ee Genehmi- | gung ausgegebene Renten- und | Schuldverschreibungen der Kom- munalverbände und Kommunen, der Korporationen ländlicher oder städtischer Bu baiuer, der Grund- kredit- und Hypothekenbanken oder der Eisenbahngesellshaften sowie „i dln “nteritissdheinè . „s. » ce. 1 - 601234501 T7180 . Renten- und Schuldverschreibungen | | und Interimsscheine ausländischer Staaten, Kommunalverbände, Kom- munen und Eisenbahngesellschaften VII. Ausländische Renten- und Schuld- verschreibungen und Interimsscheine außer den unter VI genannten VIII. Bergwerksanteilscheine und Ein- | 50 zahlungen auf solhe . ..… ... 92 865/50} 22 806/90 Lx, Gentilaeine ¿4/000 6 ein 35|— 15 064/—

zusammen . | 4 550 021/20] 4 723 321/90 Berlin, den 18. Mai 1911. Kaiserlihes Statistishes Amt. Le: 25:2 Dr. Zacher.

341 200|—| 282 082/20 | 101 703/40} 48 539/20

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Statistik und Volkswirtschaft.

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Im Gemenge mit eter.

P Es nzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 18.

Bodensee- und Nhetingebiet.?)

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Süßwassertiere. kg

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zusammen . , ?) Die Angaben einer Fischereigesellshaft stehen Berlin, den 17. Mai 1911. Kaiserliches StatistisGes Amt.

D 1 Dr. Zacher.

Land- und Forstwirtschaft. Saatenstand in Belgien Anfang Mai

verbältnisse günstig bleiben, auf eine gute Mittelernte.

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Eingeführt wurden: Noggen: aus Deutschland . Uma C Bulgarien den Niederlanden MuUtland Argentinien .

Argentinien . HNumaäaniet ¿4 M Nußland E den Vereinigten Staaten N. a A Ul. Bulgarien Qa A Britis{ch-Indien den Niederlanden der Türkei Großbritannien . DANENaL,

D: M E S D: C M, S

Deutschland Numänien . Juußlanb Bulgarien der Türkei , Argentinien

den Niederlanden Großbritannien .

Deutschland . VCURIONO 02 Argentinien . . Rumänien E Großbritannien . . .

DeutschGland « . s s. . Numänien E L den Vereinigten Staaten von A u Und « E 6 Uan O dem Südafrikanishen Gebiet . den Niederlanden Se den portugiesishen Besitzungen an der ostafrikanishen Küste

Kartoffeln: aus Deutschland . den Niederlanden Großbritannien . Algier A Dänemark. UTRNIQUO +6 Spanien Schweden .

Ausgeführt wurden:

Roggen: nah Deutschland . den Niederlanden

nah Deutschland . den Niederlanden Spanien ° Großbritannien .

Weizen:

4 Im Gewicht von 15 400 kg,

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z Der. Saatenstand ist hinsihtlich aller Getreidearten befriedigend : Klagen find nit laut geworden. Man hofft, wenn die Witterungs-

(Bericht des

Kaiferlihen Generalkonsuls in Antwerpen vom 8. Mai d. J

über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat April 1911. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in A ntwery en.)

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150

80 300 19 330 5 830 10

97 120

480 dz 10900. 82 930 63 180 43 480 13 2530 5 540

A E 376 940 dz.

13 (20 ‘dg

8 640

1 000 610 550 120 100

40

24 780 dz.

2300 dz L'OOO

3390 dz. 416 770 dz

36 590

190

0 E

453 610 dz.

1991.

Gerste: nah Deut Mland 20 500 dz den Vereinigten Staaten von

E L 2900

den Niederlanden . e 1-340.

24 340 dz.

Hafer: Ad) Talent aa 40 da dem Congo « j O O 60 dz.

Mais: nach Deutschland . : 14780 dz Q IEDeTIaTDEN e 00.810- C e ets 11.000 Se «4 S , 0100

96 750 dz.

Kartoffeln: na Großbritannien . 1640 dz E R ZO0! A dem Congo . ¿ ¿ 100 Griechenland. . 20 Sra T 2 UArgentimeln -+ » R 10 210" Uzi

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

„_ Konstantinopel, 17. Mai. (W. T. B.) In Smyrnga na ? e abb Do \_(TON L A Ç 4 E . 1nd tin der Zett vom 26. April bis zum 14. Mai neun Cholera-

[alle vorgekommen, von denen sieben tödlich verliefen.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Neihsbank vom 15. Mai 1911 betrugen (+ und im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva: 1911 1910 | 1909 Metallbestand (Be- b stand an fkurs- fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländishenMünzen, das Kilogr. fein zu 2784 6 berechnet) 1180 433 000 | 1 110 750 000 | 1080 505 000 (+ 41 119 000) (-- 23 773 000) (4- 30 972 000) darunter Gold

861 964 000 (+ 35 244 000) Bestand an Reichs- | | fafsenscheinen . .| 66014 000 68 212 000 71 651 000 (+ 1995 000)((4+ 1 372 000) (+ 429 0C Bestand an Noten Þ E N va, anderer Banken

31 470 000 | 24 29

(+ 9 821 000)|(+

Bestand an Wechseln | und Schels

259 000 | 26 024 000 202 000) (4+ 9 515 000)

922 972 000 931 645 000 294 528 000 39 882 000) (— 13 103 000)(+ 95 124 000)

l ¡

Bestand an Lombard- forderungen , 67 020 000 62 511 000 99 705 000 / (+ 925 000) (— 14 944 000) |(+4- 30 275 099) Bestand an Effekten 2 229 000 79 300 000 | 508 689 000 311 000)(— 891 000) |(4- 20411 000) Bestand an sonstigen : U 6 186 148 000 133 879 000 166 070 000 4 197 000) (— 19 465 000) (4+ 57 000) Passiva: Grundkapital. . 180 000 000 (unverändert) Reservefonds . 64 814 00 (unverändert Betrag der um- i laufenden Noten . : f fonstige täglih fällige Verbindlichkeiten .

sonstige Passiva .

Handels8gericht Name des Falliten

Ilfov Tat lte (Bukarest) Goldstein, OUTaTreit, Galea Masilor 227 u. [Strada Campoduci 1:

Geellt JL

{t Nit gestellt i

In der gestrigen Generalversamm! Cisenbahnbedarfs-Gesellshaft Vorstand, ,„W. T. B.“ zufolge, daß; d Werken in fast allen Abteilungen habe, daß die Preise aber weiter gedrüdt Entwicklung des Baumarktes versvrecke Eisenmarktes, auh bezüglich Preise arbeiten befriedigend. Die Dividende wur

Hamburg, 17. Mai. (W. T. L \syndikat und sämtlichen in Hamburg Kaliinteressenten is am Nachmittag b Preise und Rabatte für den neuen Ka! g erzi vird sofort in die Beratung der technischen Finzelheiten un arbeitung des neuen Vertragsentwurfs eingetreten werden.

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