1911 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

als die Veranlagung vor 50 Jahren nah sehr wechselnden und s{wankenden Grundsägen erfolgte. Erst recht unvollkommen ift diese Steuer, nachdem sih diese Verhältnisse so gründlih geändert haben; da is es doppelt bedenklich, eine Ermächtigung zu geben, sie zur Grundlage für die Auferlegung neuer Lasten zu maden. Nach ‘dem Grundsteuerfuß ist eine gerechte Lastenverteilung nicht möglich. Heute sind vielfach die Ergebnisse von Böden dritter bis achter Klasse höher als die von Böden zweiter Klasse, namentli infolge der verbesserten landwirtschaftlihen Technik und der Kunstdünger- wissenschaft. Von dem Rechte, einen anderen Maßstab zu wählen, ist kaum Gebrauch gemacht worden. Will man nicht den Arbeiterbedarf, dann sollte man den gemeinen Wert der Grundstücke zur Grundlage machen. Es hat auf mich einen geradezu komischen Cindruck emacht, daß ausgerehnet die „Deutsche Tageszeitung“ als Argument für die Bei- behaltung des Grundsteuermaßstabes die Selbstverwaltung angeführt hat. Zum Lachen ist dies geradezu, nachdem die E in der Form angenommen find, wie wir sie die Mehrheit haben annehmen sehen. Es ist verständlih, daß die Bureaukraten es lieben, eine bequeme Veranlagung zu haben, aber eine summarische Veranlagung, wie die Vertreter der verbündeten Regterungen sagen, ist nicht im Interesse der landwirt chaftlihen etricbs- inhaber, die die Kosten zu tragen haben. Mir ist bekannt, vos in Hessen - Nassau von einer Berufsgenossenschaft der Versu gemacht worden ist, an Stelle des Umlageverfahrens nach Arbeits- tagen und Gefahrenklassen den Grundsteuermaßstab einzuführen. Dagegen hat sih die große Mehrheit der in Betracht kommenden landwirtschaftlihen Betriebsinhaber erklärt. Dort wiegen die Klein- bauern vor. Gbenso ist es im Württembergishen. Es will mir niht einleuhten, wieso die Veranlagung nach Gefahrenklassen in Bayern fo außerordentlihe Schwierigkeiten machen soll. In Schleswig- Holstein z. B. bereitet der ertragreihste fette Marshboden, wie wir ihn an der Küste und im Westen haben, geringe Arbeit, während der minderwertigere Boden mit Gespannen usw. bearbeitet werden muß. Fut diese Distrikte bedeutet der Grundsteuermaßstab eine Mehr- elastung und eine Ungerechtigkeit. Wenn wir uns vergegenwärtigen, daß in den Kreistagen, aus denen die Wahlen für die Berufs- enossenschaften hervorgehen, auch der Großgrundbesitz maßgebend ist, o müssen wir gegen diese Bestimmung sehr mißtrauish sein, um so mehr als sie von der „Deutschen Tageszeitung“ empfohlen wird. Alles, was von dieser Seite kommt, nehme ih mit außerordentlichem Mißtrauen auf. Durh die Erfahrungen, wie dur die sachlichen Grwägungen gelangen wir dazu, daß allein die Veranlagun nach Arbeitstagen unter Berücksichtigung von Gefahrenklassen gerecht ift, und bitten daher, dem Antrage Dörksen zuzustimmen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Daß der Grund- steuermaßstab unter gewissen Verhältnissen ungere{Wt wirkt, bat noch niemand bestritten. Das ist von vornherein erkannt und anerkannt. Aber auf der anderen Seite ist ebenso unbestritten, daß für viele Ver- hältnisse der Grundsteuermaßstab von den Beteiligten selbst als ein ganz besonders geeigneter angesehen wird. Man kann also nicht die Notwendigkeit anerkennen, daß er nit da angewendet werden soll, wo er paßt. Wenn der Abg. Fegter meinte, der Umstand, daß F der Berufsgenossenschaften sih für den Grundsteuermaßstab erklärt haben, beweise, daß er den Bureaukraten bequemer wäre, fo handelt es sih ja gar niht um die Verwaltung dur Bureaukraten, sondern um die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften, und wenn von den ibn 5 sich dafür aussprechen, so müssen sie sich doch wohl dabei fühlen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) spricht sih für den Antrag Dörksen -

aus. Es handle sih darum, endlich eine Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, für deren Beseitigung seine Partei {on seit 10 Jahren eingetreten sei.

Abg. Graf von Westarp (dkons.): Daß der Grundsteuermaßstab ein ungerechter ist, wird durchaus niht überall zugegeben, sondern höh- stens, daß er ein unvollkommener ift. Es ist auch nicht richtig, daß er für den kleinen Grundbesißer besonders ungerecht ist. Ni tig ist nur, daß die s{wereren Böden mehr belastet werden. er Großgrundbesiß braucht für dieselben Flächen verhältnismäßig weniger Arbeitskräfte als die kleinen Besißer. Der hauswirtschaftliche Unfall ist in der Landwirtschaft von dem eigentlichen landwirt- schaftlihen Unfall {wer zu unterscheiden. Die Entschädigung der hauswirtschaftlichen Unfälle kommt aber besonders dem kleinen Landwirt zu gute. Der Maßstab der Arbeitskräfte verursacht fehr erheblihe Kosten, erhebliche Arbeitskräfte und wirkt auch nicht überall gerechter als der Grundsteuermaßstab. Der Lohn ist auch deshalb {wer zu Grunde zu legen, weil die kleinen Landwirte keine Buchführung haben. Die Entscheidung über diese Säße muß den Tofalen Organen überlassen werden, die in der Lage sind, die ver- schiedenen Verhältnisse zu berücksihtigen. Man müßte den Selbst- verwaltungsorganen wirklih die Entscheidung diesem Zwecke sind wir dem Abg. Dörksen gekommen, als wir es zugelassen haben, daß in § 1001 a auch andere Maßstäbe zu Grunde gelegt werden können, z. B. die Kulturart, die Fläche in Verbindung mit der Grundsteuer, der Rein- ertrag der Grundstücke als solcher und der Ertragswert aus dem 25 fachen dieses Neinertrages.

Abg. Vogt - Hall (wirts{ch. Vgg.) polemisiert im Sinne des Grafen Westarp gegen die Ausführungen der Abgg. Molkenbuhr und Fegter. Wenn die Umlagen nah dem Grundsteuermaß; stab immer ungerecht wären, dann sollte der Abg. Fegter auf eine bessere und gerechtere Veranlagung der Grundsteuer hinwirken. (Zuruf links.) Dann dürfte man auch die Kosten für diese Aenderung nicht scheuen. Die Erträge des Waldes seien mit den Jahren gestiegen und in seiner Heimat Württemberg bemühe man fi seit Jahren vergebens, den Fiskus zu veranlassen, mit seinem Waldbestande in die Berufsgenossenschaft einzutreten. Er bitte, bei dem Kommissions- beschluß stehen zu bleiben.

Abg. Herold (Zentr.): Zweifellos trifft die Umlage nah Arbeits- tagen und Gefahrenklassen das richtige, aber praktis{ch ist die Durch- führung dieses Gedankens sehr s{chwierig. Mit dem Grundsteuer- maßstabe sind die Berufsgenossenschaften tatsählich in manchen Gegenden ganz zufrieden. Die Verteilung nach einem festen Maßstabe

überlassen. Zu insofern entgegen-

hat den großen Vorzug, daß auch die Nebenbetriebe erfaßt werden.

können. Ich kann Sie auch nur bitten, anzunehmen.

Aba. Fegter (forts{chr. Volkêp.) (von der rechten Seite mit leb- baftem „Oh“ empfangen): Jch freue mich, daß Sie mich gern hören. Große fortdauernde Unruhe rechts und im Zentrum.) Wenn S jo nach Belieben über eine Stunde über diesen Gegenst reden, dann müssen Sie auch uns anhören. Endlich eir haben wir wieder die Herren von den Mehr- beitéparteien wirkli reden hören; ich fonstatiere aber, daß es schon spezifisch agrarisde Fragen sein müssen, die fie veranlassen können, aus ihrer Schweigsamkeit bherauszutreten. Auch der Negierungévertreter hat zugeben müssen, daß die Grundsteuer als Maßstab roh ist. Die Beibehaltung der Grundsteuer dur 34 [andwirtschaftliche Berufégenossenschaften ist anderseits noch fein Beweis für ihre Vorzüge; es können auch dabei egoistishe Motive mitgewirkt haben. In allen landwirts{haftlihen Berufsgenofsen- schaften kommen wie in den Landwirtschaftskammern die Kreise des kleinen und mittleren Grundbesißzes nicht zur Geltung. Der Vorschlag des Abg. Vogt-Hall, die Grundsteuer neu zu veranlagen, würde in seiner Auéführung viel kostspieliger sein als die Umlegung nach Arbeitstagen unter Berücfsichtigung der Gefahrenklassen. Die Herren rechts führen die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften, sie ziehen auch das Prinzip der Gerechtigkeit ins Feld, leider aber nur nicht allgemein fondern bloß dann, wenn es ihnen für ihre Sonder- ¿wee in den Kram paßt. (Schluß -Nufe, die \sich mehrmals stärker wiederholen.) Auch der Abg. Herold hat den Maßstab det Arbeitstage als richtig anerkannt und nur feine Durhführbarkeit bezweifelt. Jh bitte Sie nochmals, den Antrag Dörksen anzunehmen.

Damit {ließt die Diskussion. Ueber den Antrag Dörksen- Gaebel wird namentlih abgestimmt.

die Kommissionsbeshlüsse

Das Ergebnis ist die Ablehnung des Antrags mit 170 gegen 141 Stimmen; 3 Mitglieder enthalten fich der Abstimmung. G :

S 967 hat in der Kommission einen Zusaß e wonach das Reichsversicherungsamt, wenn es die Geschäfte der Genossenschaftsorgane zu führen hat, infolge des Nichtzustande- kommens der Wahl von solchen oder infolge Weigerung der geseßlichen Organe, sie zu führen, nit berechtigt ist, an Stelle der Genossenschaften s zu erlassen und technische Aufsichtsbeamte anzustellen. Diesen Zusa haben die Sozialdemokraten zu streichen beantragt; es so darüber namentlich abgestimmt werden.

Abg. Eichhorn (Soz.) tritt für die Streihung ein. Die T gefahr sei besonders in der Landwirtschaft eine fehr große; die Zahl der Unfälle in der Landwirtschaft sei stetig ga Die von den landwirtschaftlihen Berufsgenossenschaften angestellte Zahl technischer Aufsichtsbeamter sei viel zu gering, das werde auch von den Auf- sfichtsbehörden beklagt. Der Maschinenbetrieb greife in der Land- wirtschaft immer mehr um sih und ihm stehe meist ein Personal von jungen Leuten gegenüber, die in ihrem Leben keine Maschine gesehen aben. Die vorgeschlagene Einschränkung der Befugnisse des Reichs- versicherung8samts könne ja gar keinen anderen Grund haben, als daß die Aufsicht des Reihsversihherungsamts den Herren in den land- wirtschaftlihen Berufêgenossenshaften unbequem und lästig sei.

n einem Jahre wären in der Landwirtschaft niht weniger als 138 000 Unfälle zur Anmeldung gekommen; Entschädigungen erhalten hätten 61 000 Unfallverleßte, darunter niht weniger als 2381 Kinder, d. h. Knaben und Mädchen unter 16 Jahren; auch hätten fich ca. 4000 Erwerbsunfähige darunter befunden. Das ergebe ein grausiges Bild von der Höhe der landwirtschaftlichen Unfallgefahr. Die Agrarier hätten von dem preußishen König selbst die Aufforderung zu hören bekommen, im Punkte der Unfallverhütung mehr als bisher ihre Pflicht zu tun. Sie wären dieser Aufforderung niht nur niht nah ekommen, sondern fielen hier sogar der Regierung direkt in den rin Wo bleibe da die preußische Regierung und die Neichsleitung mit ihrem „Unannehmbar“ ? Sei die preußische Regierung etwa sicher, daß sich an der obersten Stelle au die Meinung gegen früher geändert babe etwa wie in der Frage des Brotwuchers? Die preußische Negierung habe die Gesundheit des Volkes gewissenlos dem Junkertum, dem Brotwucher zum Opfer ris (der Präsident rügt diesen Aus- druck als unzulässig); hier solle auch Leben und Gesundheit der preußishen Landarbeiter dem preußischen Junkertum Üüberantwortet werden. Nühre die Regierung keinen Finger, \o folle wenigstens fe : Aale ein Einsehen haben und den Zusaß der Kommission

reichen.

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Zu den vielen Unbegreiflich- keiten, die die Kommission fertiggebracht hat, gehört auch die Ausnahme- bestimmung, daß das Neichsversicherungsamt nicht berechtigt sein soll, an Stelle der Genossenschaften Unfallverhütungsvorschriften zu er- lassen und tehnishe Aufsichtébeamte anzustellen. Jh hätte nicht ge- laubt, daß man den Mut gehabt hat, eine solche Bestimmung zu eshließen. Es gibt eine ganze Anzahl von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die bisher von ihrem Nechte, Unfallverhütungs- vorschriften zu erlassen, überhaupt keinen Gebrauchß gemacht haben, dazu gehören vor allem die mecklenburgischen Berufsgenossen- schaften. Wo sie aber erlassen sind, sind sie vielfa völlig un- zulänglih. Das Reichsversiherungsamt hätte alle Veranlassung, ÜUnfallverhütungsvorschriften für die gesamte Landwirtschaft zu er- lassen. Der Einwand, daß das Neichsversiherungsamt zum Erlasse solher Vorschriften unfähig sei, ist von der Regierung in der Kommission eis widerlegt worden. Aber auch die besten Unfall- verhütungsvorschristen nüßen nihts, wenn sie auf dem Papier stehen bleiben, wenn die Kontrolle fehlt. Unsere *Technik ist soweit vor- eschritten, daß die Unfallverhütung sehr wohl durchzuführen ist. Man sieht aber auf dem Lande, daß Dreshmaschinen usw. ohne alle Schußvorrichtung vorhanden sind, so daß namentlich zahlreiche Frauen verunglücken. Es ist eigentlich unerbört, K nan hier nit energish vorgeht. Es is unser aller verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, daß die ungeheure Unfallziffer in der Landwirtschaft fällt. Jch freue mich, daß über den sozialdemokratishen Antrac namenilihe Abstimmung beantragt ist. Vielleicht überlegt es si noch mancher von Jhnen, che er dem Kommifsionsbeschluß zustimmt.

Damit schließt die Diskussion.

Berichterstatter Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.) weist unter lebbaften Hört-hört-Nufen darauf hin, daß in der Kommission mehrere Regierungsvertreter sih gegen den Zusaß der Kommission ausgesprochen haben.

Jn namentliher Abstimmung wird § 967 Absay 2 der Kommissionsbeschlüsse mit 188 gegen 130 Stimmen bei einer Stimmenthaltung aufrecht erhalten. § 967 bleibt unverändert. / i

Der Rest der Vorschriften über die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird mit einem mehr redaktionellen Kom- promißantrag Schul ohne Debatte nah den Beschlüssen der Kommission angenommen. s

Der dritte Teil betrifft die „Seeunfallversicherung“.

Die S8 1036—1103 handeln von dem „Umfang und dem Gegenstand der Versicherung“. L ;

Nach 8 1042 gilt die Versiherung für Unfälle beim Be- triebe einschließli der Unfälle, die während des Betriebs dur Elementarereignisse eintreten (Betriebsunfälle).

Die Sozialdemokraten wollen dem hinzufügen: „und ein- hließlih der klimatischen Krankheiten“.

Nach § 1048 sind au Unternehmer gewerblicher Betriebe der Seeschiffahrt versichert, wenn das Seefahrzeug niht mehr als 50 Raummeter Gesamtraum enthält.

Die Sozialdemokraten wollen die Zahl 50 dur 100 er- seßen und die Schlußbestimmung des Paragraphen streichen, wonach die Versicherungspflicht nur bestehen soll, wenn bei dem Betriebe regelmäßig keine oder höchstens 2 Versicherungspflich- tige gegen Entgelt beschäftigt werden.

S 1060 besagt:

„Bei Personen der Schiffsbesatzung, für die kein besonderer Durchschnitt festaesetzt ist, werden dreiviertel des für Vollmatrosen festgeseßten Durchschnitts berechnet.“

Die Sozialdemokraten wollen für solhe Personen die Durchschnittssäße der Personen gelten lassen, die ihnen im Range und der Heuer gleich oder am nächsten stehen.

Zu S 1073 soll sich das Maß der Fürsorge des Unter- nehmers bei neuen Leuten rihten nah den maßgebenden Be- stimmungen des Handelsgesezbuhs und der Seemannsordnung.

f Die Sozialdemokraten wollen diese Fürsorge weiter aus- dehnen.

Abg. Schwar t- Lübeck (Soz.) empfiehlt diese Anträge zur An- nahme, insbesondere den Antrag wegen der klimatischen Krankheiten. Diese könnten mit beruflihen Krankheiten niht verwechselt werden. Viele Seeleute s{leppten diese Krankheiten über drei Monate mit sich herum und wenn die Krankheit zum Ausbruch fommt, haben sie ihren Anspruch verwirkt.

Abg. Molkenbu hr (Soz.) weist darauf hin, daß sehr viel Seeleute an Élimatishen Krankheiten zu Grunde gehen. Die Negierung habe früher anerkannt, daß diese Krankheit eine Begleiterscheinung der Seeschiffahrt wäre, und eine Erwägung darüber zugesagt, ob in einem künftigen Unfallversiherungsgesez eine Gleichstellung der klimatishen Krankheiten mit den Betriebéunfällen einzuführen sei. Den am gelben Fieber Erkrankten und den Hinterbliebenen der an diejer Krankheit Verstorbenen müsse ebenso zu Hilfe ge- fommen werden wie denen, die ein Unfall betroffen habe.

Eine erhebliche Mehrbelastung würde durh Annahme di nicht herbeigeführt werdeh. y Y E Antrag Sämtliche sozialdemokratishen Anträge werden ah

ebenso ein Antrag Potthoff, der im § 1063, ; daß, soweit der Jahresarbeitsverdienst 1800 - 46 nur mit einem Drittel angerehnet wird, statt 18 seßen will. S 1151—1170 regeln das Umlage- verfahren. S 1156 besagt:

»Uebersteigt der Entgelt während der Beitragszeit im Jahres.

betrag 1800 4, so wird vom Ueberschuß nur ein Dritt rechnet ; übersteigt er 3000 4, so wird der Ueber\{chuß O au

rechnet, soweit die Satzung der Versicherung ih auf einen böbere 1

Jahresarbeitsverdienst erstreckt hat.“

Abg. Dr. Potthoff (fortshr. Volksp.) befürwortet ci statt 3000 zu segen 5000 4. \{ p.) befürworte einen Antrag,

Nachdem der Direktor im Reichsamt des Jnnern Ca erllärt bag daß die Regierung gegen diesen Antrag feine e denken habe, wird er angenommen.

__ Der Rest des dritten Buches „Unfallversicherung“ wird mit einigen weiteren mehr redaktionellen Kompromißanträgen s S G U an anen S

a 2 Uhr wird die weitere Beratung auf Fre; 12 Uhr vertagt. Lun Srevag

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 79. Sißung vom 18. Mai 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestri Nummer d. Bl. berichtet worden. gestrigen

Das Haus seßt die zweite Beratung des Geseßentwurfs betreffend die Feuerbestattung, und zwar zunächst die De- batte über § 1 der Regierungsvorlage fort, der lautet:

„Die Feuerbestattung darf nur in landespolizeilich genehmigten Anlagen erfolgen.“

Von den Abgg. von Goßler (kons.) und Dr. S chrock et sind Anträge eingegangen, die, da die Kommission hließlih die ganze Vorlage abgelehnt hat, die Wiederherstellung der Kommissionsbeschlüsse der zweiten Lesung zu den einzelnen Paragraphen vorschlagen.

Abg. von Wenden (konf.): Ih habe ketne Veranlassung, auf die Ergebnisse der Kommissionsberatung einzugehen. Die ablehnende Haltung detjenigen Teils meiner Freunde, welcher auf meinem Stand- punkt steht, ergibt sich aus ganz bestimmten Grundanschauungen, die durh keinerlei Abänderungen des Gesetzentwurfs irgendwie eändert werden können. Tausende und aber Tausende draußen im ande stehen auf unserem Standpunkt. Die Kommissionsberatungen fanden gerade zu der Zeit statt, als in diesem Jahre in deutschen Landen das deutsche Volk ih anschickte, deutshe Ostern zu feiern, als -es seinem Auferstehungs8glauben in den Liedern unserer Kirche warm empfundenen ÄAusdruck gab. In diese Stimmun hinein klang der Ruf nach der Leichenverbrennun , der energis mit einem Aufwand von Pathos erhoben wurde. Daß eine fo ziel: bewußte und energishe Agitation N zum Ziele gelangt, und daß sie auch mit der Zeit die Anschauungen der Re ierung ershüttert, schen wir auf allen Gebieten des öffentlihen beni, Das ift es, was das Herz des Vaterlandsfreundes bluten läßt und in tiefster Seele ershüttert. Wir sind uns darüber längst einig, daß ck sich bei dieser ganzen Sache gar nicht um ein kirhliches Dum handelt, das Gefahr läuft, angetastet zu werden, aber um eint gt: beiligte christlihe Sitte, die hier auf das Empfindlichste angarifm werden soll. Wir leben in einem christlihen Staat, und diese u) christlichen Grundlagen aufgebaute Staat sollte es seinen Bürzm niht geflissentlich erleichtern, \sich über die christliden Sitten hinwegzuseßen. Die Königlihe Staatsregierung hat die Aufgabe, an der Erhaltung des christlichen deutsdhen Volkes mitzuarbeiten.. Ern Moriß Arndt hat einmal ge sagt : Schheue dich nicht, das zu schonen und zu schirmen, was viele. vtelleiht als Torheit oder Aberglauben ein: shäßen; es muß das erhalten werden, woran Glaube und Liebe festhalten. Wer fein Volk wahrhaft liebt, wird eben so denken. - Das is der Kern, um den es si hier handelt. Glaube und Liebe hängt an den Grabstätten unserer Lieben, an den Gottesäckern, an der christlichen Bestattung. Es darf kein Hinter- bliebener gezwungen werden, die irdische Hülle eines Geliebten den verheerenden Feuer eines Krematoriums übergeben zu follen. Cine so erzwungene Leichenvecrbrennung muß die \{merzlichstèn Gefühle hervorrufen. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß die rist- liche Kirhe unter dem starken Schuße des Staates stehen muß, daß aber auch die Kirche eine der starken A des Staates ist.

Abg. D. Hackenberg (nl.): Auf die Abstimmung werden mein Worte allerdings keinen Cinfluß haben, es können neue Gründe nit vorgebracht werden. Die Sache muß ruhig und sachlich behandelt werden. Es gilt immerhin ein zartes Gebiet, das Lebensgewohnbeiten und Gefühle berührt. Es ist nicht am Platz, auf Heiterkeit und Lachsalven hinzuwirken, wie es gestern zu meinem Bedauern geschehen ist. Jch habe nur nohmals den Standpunkt meiner Freunde und aller derer, die der Vorlage zustimmen, kurz und bündîig darzulegen und die Unterstellungen, die in leßter Zeit gemacht sind, zurückzuweisen. Es handelt \sich \{lechterdings nicht um eine religiöse Frage, sondern um eine Frage der Billigkeit und des öffent: lihen Interesses, um eine Forderung, die der moderne Staal ich fage ausdrücklich niht: der christlihe Staat —, f füllen muß, und deren Erfüllung er in seinem Interesse nit länger aufshieben darf. Gegen diesen Standpunkt erhebt ih ein groyer Teil dieses Hauses ; die Einwände dieses Teils sind unbereck{tig“ Der Minister hat gestern nachgewiesen, weshalb die Regierung ihre frühere Stellung gegen die Feuerbestattung aufgegeben dage Vom fkriminalistischen Standpunkt it gerade die gegenwärtige N \chädlicher, als sie nah dem neuen Gesetz sein wird; das ist gei iten flar nachgewiesen worden. Uebereinstimmung ist auf allen T darüber, daß keine christliche Lehre berührt wird, aber ma! Ernst. mit diesem allseitigen Zugeständnis doch nicht red. A Herr Müller - Koblenz sagte nämlich troy dieses 8 geständnisses, daß die Sache doch in einem gewi inde sammenhang mit der hristlihen Lehre stehe, daß die L Ton der Feuerbestattung Freidenker, Buddhisten oder was An- für Leute Jeen. C Ml nt 1a a Wo hänger der Feuerbestattung nicht auf christlichem Boden 1er Wenn man Aeußerungen von Blättern zu Gunsten der darauf bestattung zitiert, die etwas übershwänglich sind, so kann man wf denen, die sie zitieren, sagen: ihr versteht den hristliden erstehungéglauben nicht, wenn ihr sagt, daß er von der Graf die Feuerbestattung apPangia sei. Unwürdig für einen Christen ite des Feuerbestattung niht. Es soll sich um eine alte, geheiligte Nolk?- christlihen Volkslebens handeln. Wer sollte den Wert a E «s sitten, die von den Vätern überkommen sind, unterschäßen, "hristlide ihn bestreiten, und wer wollte die alte, ehrwürdige Männer Begräbniéstätte ören? Niemand will das! Es treten es ) dieser für die Zulassung der Feverbestattung ein, die selbs Unzählige alten christlihen Sitte für ihre Person gern festhalten. Cal ihren fromme Leute wollen aber einen anderen Weg Deren bet zu- Leib auf anderem Wege dem großen Haushalt det i Sie bo führen. Ist es tolerant, diefen Weg zu ershweren 7 f Staaté alle anderen Staaten rings herum an! Jst es des preußisck

und Erhebungs-

tun ? Wir freuen uns, daß die Negierung nicht allein ürdig, E wel beschritten, sondern die Vo fövertretung mit-

um diese Frage in einer Weise zu lösen, die au

‘den ha / v heranges 0 Bristliche Sitte {üßt; die Regierung hat damit die

da der modernen Zeit erkannt. Die alte Begräbniss\itte Forde ht t, aber es wird auch Freiheit gewährt für die ailer Art wirs f ih Phristlichen Sitte und Lehre widerspricht. E Bei der von den Abgg. Dr. Friedberg (nl.) und Dr. P ahnicke (fortshr. Volksp.) beantragten namentlichen Abstim- ung wird § 1 mit 176 gegen 158 Stimmen angenommen; n Mitglied enthält sich der Abstimmung. Für den § 1 stimmen eschlossen die gesamte Linke und die Freikonservativen (leßtere Hi Ausnahme des Abg. Dr. von Woyna, der sih der Stimme enthält), der Däne Kloppenborg-Skrumsager und von den Kon- servativen die Abgg. Bauer, Bethge, Boehmer, vonBredow-Görne, von Brüning, Dr. Busse, Graf Clairon d’Haussonville, Â. Dionysius, von Ditfurth, Eberhard, von Eisenhart-Rothe, Firzlaff, von Goßler, Hammer, Hofer, Hogrefe, Karow, Dr. Li Korn-Rudelsdorf, r. von Kries, Dr. Krüger-Marienburg, (unte, Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Freiherr un Malßahn, von Prittwiß und Gaffron, Quehl, Reinecke- Gußwiß, Reiner-Ruhden, Freiherr von Schoenaich, Schulze- [kfum, Siebert, von Stockhausen, von Tilly, von Waldow, Meissermel, von Wenzel, von Wilkens.

Zu § 2 beantragen die Abgg. von Goßler (kons.) ind Dr. Schr o ck (freikons.) die von der Kommission in zweiter (sung beschlossene Fassung: i

„Die Genehmigung darf nur Gemeinden und Gemeinde- verbänden oder folchen anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, denen die Sorge für die Beschaffung der öffentlichen Begräbnispläße obliegt, erteilt werden, sofern die nach den be- sehenden Staats- oder Kirchengeseßzen erforderliche Zustimmung der für die Körperschaft zuständigen Aufsichtsbehörde vorliegt." (Die is ep ielt die Bestimmung: „Die Genehmigung wird erteilt usw.

4g, von Goßler empfiehlt seinen Antrag kurz zur Annahme.

Minister des Junern von Dallwißt:

Reine Herren! Ich möchte nur ganz kurz erklären, daß gegen die Kommissionsbeschlü}se seitens der Staatsregierung Bedenken nicht geltend zu machen sind.

Abg. Dr. Pachn i ke (fortshr. Volksp.): Wir haben in der Kom- mission diesem Kompromiß zugestimmt, werden also auch hier dafür stimmen.

E Dr. Lohmann (nl.): Jch kann für meine Freunde dasselbe erflären.

Abg, Hoffmann (Soz.): Wir sind nit in der Lage, für die Yershlehterung zu stimmen.

§ 2 wird nach dem Antrage von Goßler angenommen, ebenso werden bei den übrigen Paragraphen Me den Inträgen von Goßler die Kommissionsbeshlü}se wie erhergestellt. Die zur Vorlage eingegangenen Petiti onen werden für er- ldigt erklärt.

Es folgt die Beratung der Denkschrift für 1910 üher die Ausführung der Ansiedlungsgeseße für Pestpreußen und Posen.

De Budgetkommission (Berichterstatter Abg. von Arnim-Züsedom) beantragt, die Denkschrift durh Kenntni s- nahme sür erledigt zu erklären.

Minister für Landwirtschaft 2c. Edorlemer:

Meine Herren! Wenn die Ausführungen, welche ih bei Vorlage

Dr. Freiherr von

der Denkschrift über die Tätigkeit der Ansiedlungskommission im

Jhre 1910 in der Budgetkommission dieses hohen Hauses gemacht kbe, niht in allen Punkten und auf allen Seiten Zustimmung ge- funden haben, so muß ich doch dankbar anerkennen, daß die an die Wrlage der Denkschrift und meine Ausführungen \sich anknüpfende (rörterung eine ebenso eingehende wie ruhige und saŸhliche gewesen ist. # nehme selbstverständlih am wenigsten für das, was ih gesagt kbe, Unfehlbarkeit in Anspruch; aber auf der anderen Seite glaube ih doeh zu der Bitte berechtigt zu sein, daß in einer so wichtigen und id Staatsinteresse lebhaft berührenden Frage auf Phrasen und Ehlagwörter nah Möglichkeit verzichtet wird. Wenn irgendwo, \o tut es im öffentlihen Leben und in der Politik not, \ich auf realen Voden zu stellen und nur das zu erstreben, was unter Berück- shtigung der tatsählihen Verhältnisse und aller in Betracht ommenden Faktoren möglich und erreichbar ersheint. Die Stärke iner Regierung beruht nit überall in dem rücksichtslosen Draufgehen, sondern in dem Festhalten der als richtig erkannten Ziele und in der Map Auswahl der für die Erreichung dieser Ziele geeigneten ittel,

Was ich hier sage, das hat vor einigen Tagen und wohl mit iutreffenderen Worten auf dem deutschen Handelstage der Herr Nihskanzler ausgesprochen, wenn er ausführte: „nüchternes Kalkulieren, sehnen mit realen Größen, fret von allem Phrasentum und doch große Ziele im Auge nur so kann der deutsche Kaufmann seinen Platz n der Welt erobern und behaupten. Kann unser Staatsleben unter nderer Flagge segeln?“ Ich glaube, das hier gestellte Erfordernis vid au bei der Beurteilung der Polen- und Ansiedlungspolitik midt außer aht zu lassen sein. Schon in der Budgetkommission dutfte ich ausführen, daß es mir überflüssig ersien, noch einmal ein- hend auf die Gründe einzugehen, welche die Stellungnahme der Aatöregierung in den Ostmarken seit Jahrzehnten bestimmt

n. Solange der polnishe Volksteil nicht darauf verzichtet, | Unh Absonderung von seinen deutschen Nachbarn eine; Staat im nte zu bilden und Bestrebungen und Forderungen zu vertreten,

"t Erfüllung unmögli und für das Wohl und die Sicherheit des Wischen Staates gefahrdrohend ist, solange in den vorzugsweise

\ Vetracht kommenden Provinzen Posen und Westpreußen die

tung nicht ausgeschlossen erscheint, daß der Rück-

| der deutshen Bevölkerung und des deutshen Besitzes er anhalten und ni{cht imstande sein wird, auch unter

Gi igen Zeitverhältnissen gegenüber dem Vordringen nictdeutscher l Hte bom Osten nah dem Westen einen festen und uners{ütter- Waamm zu bilden, so lange k ‘ines Erachtens von ei n zu bilden, fo lange kann meines | rachtens von einer “Wilihen Aenderung der Stellung der Staatsregierung gegenüber

‘len keine Rede sein. (Bravo! rets.) wX dem Bestreben, dem Deutschtum in den Oftmarken die ibm Uf mende Stellung zu erhalten, hat die Königliche Staatsregierung ata, durch das Gesetz vom 26. April 1886 gezeihneten Wege

A die Ansiedlung deutsher Bevölkerung betrieben, wie au in p, dlen Jahren die Befestlgung des alten deuten Groß- und ¿eithes zu fördern gesudt. Sie mußte si{ch aber von Anfang darüber flar sein, daß die Förderung und

Erhaltung |

des deutshen Besißes nur eine der Maßregeln darstellt, mit denen dem polnischen Volksteil entgegen getreten werden muß. Wer glaubt, daß allein auf dem Wege der Ansiedlung in dem Kampfe um den Boden die polnische Frage gelö\t und Ruhe und Frieden wieder in die Ostmark gebracht werden könnte, der befindet \sich meines Er- ahtens in einem großen Jrrtum; er vergißt, zu erwägen, daß die Vermehrung und Erhaltung des deutshen Besißes sih doch vornehm- lih nahezu aus\{ließli% nur auf dem Lande bemerkbar macht. Der au heute noch festgestellten Zunahme der polnischen Bevölkerung der Städte, dem so vielfach beflagten Nückgang deutschen Handels und Gewerbes in der Ostmark, dem Vordringen der Polen in die benachbarten Provinzen und auch in dem Westen der Monarchie wird auf dem Wege weilerer Ansiedlungstäligkeit sicher ein Damm nit entgegengeseßt werden können. Deshalb war ich auh bere(tigt, in der Budgetkommission zu sagen, daß ich niht den Anspru erheben könnte, die Frage der Zu- stimmung zur Ansiedlungspolitik der Staatsregierung zum Wert- messer nationaler Gesinnung zu machen, daß auch wir mit der Tat- sache zu rechnen haben, daß auch in den Kreisen, welche grundsäßlih mit der Staatsregierung in den Bestrebungen zur Stärkung des Deutschtums und zur Abwehr der Polen übereinstimmen, die An- sichten über die Wirkung der Ansiedlungspolitik vielfa geteilt sind. Aber auch hier möchte ih hervorheben, daß jeder, der unbefangen und auf Grund eigener und örtlicher Kenntnis der Verhältnisse die Zu- stände in den Provinzen Posen und Westpreußen, wie sie gegenwärttg sind, mit denjenigen vor Beginn der Besiedlungstätigkeit vergleicht, sich der Anerkennung nicht verschließen kann, daß mit der Ansiedlung ein hervorragendes Werk geschaffen ist, daß auf diesem Wege Wohl- stand und Kultur in weite Gegenden getragen sind, und daß sie Seg- nungen gebracht hat, die allen Bewohnern und vielleiht nicht zuletzt au den Polen zugute gekommen sind. Wenn man dem gegenüberhbält, daß es in dem harten und heißen Kampf um den Boden, der nunmehr über 25 Jahre dauert, in der Zeit vom Jahre 1896 bis zum Jahre 1910 den Polen gelungen ist, im Landerwerb gegenüber den Deutschen einen Vorsprung von 92 000 ha zu erzielen, dann darf man nit vergessen, auh die Frage zu stellen, was aus der Ostmark unter den ob- waltendenden Verhältnissen geworden wäre, wenn ihr die Hilfe der Staatsregierung und die von Staatswegen betriebene Besiedlung nit zuteil geworden wäre. (Sehr richtig !)

Ich glaube, meine Herren, daß man zu der Annahme berechtigt ist, daß es den Polen im Laufe weiterer Jahre nicht gelingen wird, in gleiher Weise den Landerwerb gegenüber den Deutschen mit Er- folg fortzuseßen. Dafür spriht einmal die zweifellos zutreffende Tats- sache, daß im Laufe der vergangenen Jahre allmählih der größere Teil desjenigen deutschen Besißes veräußert worden ist, der wegen drückender Schuldenlast vom Eigentümer niht gehalten werden konnte; dafür spricht aber auch der große Fortschritt, der in der Be- festigung des alten deutschen Besißes gemaht worden ist. Ich glaube, wir werden uns gegenüber den in leßter Zeit so vielfach besprohenen Zahlen auch vergegenwärtigen müssen, daß {on am Schlusse des Jahres 1910 von dem deutshen Gesamtgrund- besiß in der Provinz Posen, der 1618 680 ha umfaßt, rund 875 000 ha dauernd dem Deutschtum gesichert waren. In Weslpreußen beträgt der gesamte deutsche Grundbesitz 1 839 441 ha, und auch von diesem Besig sind über 872000 ha als Eigentum des Staats und deutscher Korporationen, als Ansiedlungsgrundbesißz, durch fidet- kommissarishe Bindung und durch Befestigung seitens der Deutschen Bauernbank dauernd dem Deutshtum erhalten. In Westpreußen beträgt der ganze polnische Grundbesiß nur 581 375 ha, in Posen 1124024 ha, wird also au hier durch den deutshen Grundbesiß noch heute um nahezu 500 000 ha übertroffen. ,

Meine Herren, ich führe diese Zahlen an, um damit einer vielfach in der Presse und auch sonst hervortretenden pessimistishen Auffassung entgegenzutreten, um auf der anderen Seite auch damit den Beweis zu liefern, daß es zur Unmöglichkeit gehört, wie noch vor einigen Tagen und meines Erachtens mit Unrecht in den „Leipziger Neuesten Nachrichten“ als Programm des Ostmarkenvereins proklamiert wurde, die legte Scholle polnishen Bodens in deutschen Besiß zu bringen. (Hört, hört! bei den Polen.)

Meine Herren, dahin können die Wege der Staatsregierung {hon aus finanziellen Gründen niemals führen! Wenn selbst Amerika den Indianern, troßdem sie noch immer gelegentlich Weiße \kalpiert baben, ihre Neservationen belassen hat, dann werden wir auch als Deutsce und Preußen den leßten Polen niht aus dem Lande treiben können. Wer so etwas fordert, der verdient wirkliß den Namen eines politishen Kurpfuschers; er betritt den Boden der Phrase und er fönnte mit gleihem Neht und vielleiht noch mit besserem Erfolge gegen die Polen die Wiederholung des bethlehemätishen Kindermords in Vorschlag bringen. (Widerspruch und Zustimmung.)

Meine Herren, gegenüber solchen Uebertreibungen, gegenüber solchen Utopien ist es wirklich notwendig, darcuf hinzuweisen, daß die Staatsregierung durch ihre Ansiedlungspolitik nicht den Zweck ver- folgt und au nicht verfolgen kann, den gesamten polnischen Grund- besi in deutshe Hand zu überführen, daß auch die Ansiedlungspolitik vernünftigecweise sih darauf beshränken muß, durch Erhaltung und Vermehrung des deutshen Grundbesitzes dem Deutshtum in den Ostmarkenprovinzen auf dem Lande das erforderlihe Ucbergewiht und eine ausschlaggebende Bedeutung zu \sihern. Ich glaube, aus diesem Gesichtswinkel wird man auch die Frage der Enteignung betrachten müssen. Daß sie keine andere Aufgabe als die eben bezeihnete haben follte auch nah edem ursprünglichen Vorschlage der Staatsregie, rung —, gebt klar aus den bei Beratung des Geseßes vom 20. März 1905 geführten Verhandlungen und au aus dem Wortlaut des § 13 dieses Gesetzes hervor. Nicht minder deutlich ist in dem Gesetze zum Ausdruck gebracht, daß die Staatsregierung die Enteignung nicht be- liebig, )ondern nur nötigenfalls und nur dann zur Anwendung bringen kann, wenn die Sicherung des gefährdeten Deutshtums nit anders als durch Abrundung und Stärkung deutscher Niederlassungen mittels Ansiedlungen mögli erscheint. Ih habe in der Budgetkommission diese geseplih festgelegten Vorausseßungen und Beschränkungen kurz als ultima ratio bezeihnet und ih muß au heute noch an der Be- hauptung festhalten, daß dies die kürzeste und zutreffendste Uebersetzung des deutschen Wortlauts der Geseßesbestimmungen ist.

Nun hat man sich in der Presse meinen Ausführungen gegenüber vor allem auf den früheren Reichskanzler Fürsten von Bülow be- rufen und die „Rheinish-Westfälishe Zeitung" hatte es fogar für erforderli gehalten, den Fürsten selbs über \eine Haltung in der Ostmarkenfrage zu befragen. Die Antwort, die der Fürst Bülow

erteilt hat, bätte auch bei einer Befragung des Delphishen Orakels nicht besser ausfallen können. (Sehr richtig! Große Heiterkeit.)

Da aber auch der Fürst Bülow \ich darauf berufen hat, daß seine Haltung in der Ostmarkenfrage aus seinen Neden und aus seiner gesamten politishen Tätigkeit zweifellos hervorgehe, so ist es wohl erlaubt, auch hier darauf hinzuweisen, daß er im Herrenhause bei Beratung des Enteignungsgeseßes die Worte gesprochen hat :

Entweder Sie gewähren uns die Möglichkeit der Anwendung der Enteignung ih fage ausdrücklihch: die Möglichkeit der An- wendung der Enteignung; ih teile die ausgesprochene Hoffnung, daß im Falle der Annahme des Antrages Adickes die Enteignung so selten wie möglich zur Anwendung gelangen wird

Diesen Worten hat der derzeitige Reichskanzler auß dadur weitere Folge gegeben, daß während seiner Amtstätigkeit die Enteignung nit zur Anwendung gekommen ist. Wie man daraus für die gegenwärtige Staatsregierung ein Abweihen von dem bewährten Kurse des Fürsten Bülow konstruieren kann, ist mir unerfindlih.

Wenn ungeachtet der Tatsachen, welche zum Erlaß des Enteignungs- gescßes geführt haben, wenn ungeachtet des Umstandes, daß die Not- wendigkeit der Enteignung bei Beratung des Gesetzes als besonders dringlich hingestellt wurde, noch anderthalb Jahre ins Land gegangen sind, und der damalige Leiter der Staatsregierung die Entetgnung nicht zur Anwendung gebraht hat, dann darf, glaube ih, auch die gegenwärtige Staatsregierung wenigstens den Anspruch erheben, daß die für ihre Stellungnahme maßgebenden und ausgesprochenen Gründe einer sahlihen Beurteilung unterzogen werden.

Meine Herren, ih habe mit Zustimmung des Staatsministeriums im Herrenhause die Erklärung abgegeben und in der Budgetkommission dieses Hauses wiederholt, daß die Königliche Staatsregierung nicht gesonnen ist, die mit dem Geseß vom 26. April 1886 betretenen Bahnen der Ansiedlungspolitik zu verlassen, und daß sie deshalb auch nit darauf verzichten wird, von der ihr dur § 13 des Geseßes vom 20. März 1908 gegebenen Befugnis zur Enteignung Gebrauch zu machen, sobald die geseßlich bestimmten Vorausf\etzungen der Ent- eignung als vorltegend zu erachten sind.

Cin Mitglied der freikonservativen Fraktion hat in einem sehr beahtenswerten Artikel vor einigen Tagen darauf hingewiesen, daß die Anwendung des § 13 des Gesetzes vom 20. März 1908 nit mit einem bloßen Landmangel der Ansiedlungskommission begründet werden kann, daß es notwendig ist, in jedem einzelnen Falle die Vor- ausseßungen der genannten Geseßesbestimmung zu prüfen und daß nur da enteignet werden kann, wo bereits deutsche Niederlassungen bestehen, wo das Deutschtum in ihnen gefährdet ist und wo eine Sicherung desfelben nicht anders als durch Stärkung und Abrundung, mittels Ansiedlung möglich erscheint.

Der Wortlaut des Geseßes und die thm zweifellos gegebene rihtige Auslegung lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, daß in der Enteignungsbefugnis niht das scharfe Shwert erblickt werden kann, mit dem in einem Schlage die Fräge der Fortseßung der An- siedlungspolitik für ewige Zeiten gelö\t werden kann.

Die Enteignung kann nur für etnen bestimmten Bezirk in Frage kommen. Sie kann dort allerdings, wie ih gern zugebe, zur Abrundung und Erweiterung deutscher Besißungen nüßlich beis tragen. Aber bei dem beschränkten Umfange, der der" Enteignungs- befugnis gegeben ist, glaube ih, ist es ser gerechtfertiat, niht von der Hand in den Mund weiter zu leben, sondern S redt- zeitig und klar die Frage zu beantworten, wie unter den obwaltenten Verhältnissen die notwendige Fortsetzung der Ansiedlungstätigkeit zu ermöglichen ist. Die Staatsregierung wird, wie ih bereis in ter Budgetkommission ausgesprochen habe, si bei Prüfung der Voraus- seßungen der Enteignung lediglich durch sahlihe Erwägungen leiten lassen. Aber zu den hiernah in Betracht kommende: Gesibtzpunkten gehört meines Erachtens nicht allein die Frage, o5 diz Enteignung der einzelnen Ansiedlung oder dem einzelnen Bezirke Nutzen bri: gt, f es wird au die Frage zu prüfen und zu beantworten fc Wirkung die Enteignung auf die gesamte weitere Arfitlunasttrs ausüben fann.

C tiache nah gesetli Bestimmung es jeden rihtiger und näher ] 1 Besiy nah Möglichkeit vor weiterem Ankzu? shüßen und den polnishen Befit niht davonlaufen kann, erst im weitere: spruch zu nehmen.

Zu einem folchen Verfahren nötigen, daß leider vielfa bei den deuts:

Posen nicht die Heimatliebe und das H

welches den Polen besonders auszeichnet

preise dauernd den Anreiz dafür bilden, ten t

ziehung nicht so erfreulichen Besitz in der Ostmark abzustoken und in Gegenden mit besseren Lebens- und Daseinsbedingungen neuen Besitz zu erwerben.

Auch in der Budgetkommission hatte ih bereits darauf bin- gewiesen, daß der hohe Stand der Güterpreise die Verminderung der Ankäufe der Ansiedlungskommission herbeigeführt babe. Wie man von einem guten Kaufmann nicht verlangen kann, daß er zu Zeiten hoher Preise Vorräte aufspeichert, die er nur mit großem Verlust demnächst verarbeiten und wiederverkaufen kann, so kann man es auch der Anfiedlungskommission gewiß nicht verdenken, daß sie in Rücksicht auf ihre Einnahmequellen und auf die Staats. finanzen sich in leßter Zeit auf notwendige und verhältnismäßig gün- stige Ankäufe beschränkt hat. Wenn beim Anhalten der jeßigen

Preise vielleiht im Laufe der nähslen Jahre gegenüber den Vorjahren