1911 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 181. Sißung vom 22. Mai 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortseßung der E Beratung des Entwurfs einer Reichsversicherun gs- ordnung.

Ueber den Anfang der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. : |

Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Wenn die Dinge sich jedesmal fo entwieln würden, wie es der Vorredner schilderte, würde aller- dings ein ungeheuer komplizierter Apparat vor uns entstehen, Aber es werden doch durchaus nicht alle Fälle alle Instanzen durchlaufen. In der Praxis wird nur ein Teil in das Stadium der Dauerrente einmünden. Ideal is das Verfahren allerdings nicht, und au hier begeben wir uns auf den Boden cines Kompromisses ; anderseits ist aber anzuerkennen, daß eine ganze Reihe von Streitfragen dadur virs{winden wird. Der Wille des Ver- leßten kann für die Entscheidung des Versicherungsamtes nicht maßgebend sein, dieses hat vielmehr sowohl die Interessen des Aerleften, wie die Interessen der Berufsgenossenschast abzuwägen. Bislang war der wunde Punkt die Arztfrage, und hier erzielt die Neichsversicherungsordnung ganz enorme Fortschritte. In Zukunft kann ein Arzt, der in einem Vertragsverhältnis zur Berufsgenossen- schaft steht oder auch nur als regelmäßiger Gutachter von einer Berufegenossenschaft verwendet wird, niht mehr Vertrauensarzt des Versicherungsamts, Schiedsg richts oder NReichsversicherungsamts sein. Schon damit ist dem Verletzten eine Wohltat erwiesen, die deshalb gar niht hoch genug zu veranschlagen ist, weil, wie die Recht- \prehung sich im Laufe der Jahre entwicktelt hat, schließlich das ârztlihe Gutachten den Ausschlag für das Urteil gibt. Nachdem wir so den Arzt von den Fesseln der Berufsgenossenschaft befreit haben, haben wir wirklich objeftive Gutachten fichergestelt. Gewiß ist das Gutachten kein Urteil, aber das Oberversicherungsamt fann do an dem Gutachten niht einfach achtlos vorüber- gehen. Es fommt hinzu, daß bisher die erste Instanz, wo der Verleßte persönlich eingreifen konnte, das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung war, das gewöhnlich weitab [ag. Jetzt tritt das Versiberungsamt als Anwalt des Verleßten ein. Schon vor dem Versicherungsamt kann dieser den Tatbestand fest- stellen. So. werden Kosten gespart, und der Verleßte kann von Anfang an sein Beweismaterial vorbringen. Cs ist bemängelt worden, daß nah § 1572 ed die Genossenschaft \sih durch einen Vertrauensmann vertreten lassen darf, der Berechtigte nur durch erwachsene Angehörige oder andere geeignete Personen, die das Nerhandeln vor Behörden nicht geschästsmäßig betreiben, alfo nicht durch Arbeitersekretäre. Immerhin kann der Berechtigte doch andere geeignete Personen als Beistand zur Verhandlung zuziehen. Nun steht do die deutsche Arbeiterschaft heute niht mehr un- organisiert da; in jeder kleinen Gemeinde gibt es jeßt \ach- fundige Leiter der Lokalorganisationen, die dem Verletten zur Seite stehen fönnen. Nicht überall, wo ein Versicherungvamt ist, kann ein Arbeitersekretariat bestehen. Alles in allem haben wir es hier nicht mit einer Benachteiligung der Arbeiter zu tun, fondern im Gegenteil mit einem bemerkenswerten Fortschritt zugunsten der O: _ Abg: Dr. Mugdan (fortfhr. Volksp.) : Der Vorredner scheint voll- ständig übersehen zu haben, daß dieses Einspruchsverfahren ein Ausgleich ist dafür, daß man dem Versicherten den Rekurs außerordentlich beschränkt hat. In 65 9% der Fälle ist ihm dieser genommen, und als Ausgleih für diese Rechtsmittelvershlehterung das Einspruchs- verfahren eingeführt. Das muß man sich vor Augen halten, um zu erkennen, daß der Versicherte in Zukunft zweifellos \{lechter dastehen wird. In der Zuziehung des Arztes ist das -Versicherungsamt vollständig souverän. Wir sprehen von Dauerrente , troßdem cs fich gar niht um eine Dauerrente handelt, und vom Versicherungs- amt, troßdem nur eine Person in Frage kommt, ‘der Vorsitzende. Es wird gar keine amtlihe Vernehmung sein, die mit Rechtskautelen umgeben ist. Der Vorsitzende wird einfach die Ausfagen aufschreiben und an die Berufsgenossenshaft shicken. Diese ist dann absolut frei und fann entscheiden, wie fie will. Diese ganze Regelung kann nur ein paar Tage Gesetz bleiben. Man kann nicht ein Amt damit be- lästigen, eine Vernehmung zu veranstalten, obne daß es dann naher irgend welche Einwirkung hat. So etwas ist bisher: in der Geseh gebung noch nicht vorhanden. Das Einspruchverfahren wird zu einer ungeheuren Verschleppung und zu ciner Vermehrung der Zahl der nervösen Unfallerkrankungen führen. Die Zuziehung von Aerzten, die mit Berufsgenossenshaften in Verbindung stehen, als Sachverständige zu den Shchiedsgerihten war eigentlich jeßt hon nicht möglih. In Zukunft werden erst recht die Oberversicherungs- ämter aus\{ließklich beamtete Aerzte hinzuziehen. Diese werden aber den Versicherten gegenüber nicht die Vertrauensstellung ein- nehmen wie frei praktizierende Aerzte. Das mag unberechtigt sein, die Tatsache aber steht fest. Gewiß wird ein Teil der Verleyten eines Arbeitersekretärs als Beistandes nicht bedürfen, aber in vielen Ein- \spruchsverfahren von den Versicherung8ämtern wird eine solche Mit wirkung - durchaus notwendig und zweckmäßig sein. Die Berufs- genossenschaften wünschen sogar selbst die Zulassung von Arbeiter- \efretären, aus der richtigen Erkenntnis heraus, daß dadurch die Streitigkeiten verkürzt werden. Sie haben uns in einer Petition ge- beten, die beantragte Streichung vorzunehmcn. Wenn so die beiden ih entgegenstehenden Parteien, Versicherte wie Berufsgenossenschaften, den gleichen Wunsch haben, \ehe ih nidt ein, warum wir dem nicht entsprechen follen. Jett, wo die Neichsversicherungsordnung an- genommen wird, habe. ih nur noch den einen Wunsch, daß meine Be sürchtungen sih nicht erfüllen mögen.

Abg. Behrens (wirts{. Vgg.): Ih kenne den Vorredner gar nit wieder, er war fonst immer gegen die vielen Instanzen; hier will er sie noch vermehren. Die Necht\pre{chung des Neichsvrersicherunge- amts blieb bisher nur zu sehr im Rückstande. Da mußte irgendwie eingegriffen werden, und shließlih hat die Kommission gefunden, daß ihre Vorschläge das zweckmäßiaste sind. Nah Abschluß des Heil- verfahrens, svätestens nach 2 Jahren, wird die Dauerrente festgeseßt und tritt dann auch das NRekursverfahren nieder ein. Nur in Ausnabmefällen wird der Berufsgenossenschaftëvorstand von dem Gutachten abweichen, da sonst ja der Verleßte sofort an das Ober- veisiherungsamt gehen fann. In den Otterferien babe ich mit zablreiden Arbeitersekretären und MRechtsschußbeamten die neuen Kommissiontvorschläge durhgesprochen, und alle haben der Kom- missionévorlage den Vorzug gegeben gegenüber dem jeßigen Zustande. Darüber täuschen theoreti)he Erwägungen nicht hinweg. Nicht in allen Bezirken der Versiherungéämter gibt es Arbeitersekretäre; diese Ungleichheit würde - einseitig gerade für die Berufsgenossenschaften einen Borteil ergeben, wenn nach dem Antrage Albrecht verfahren würde.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Herren, die die umfangreichen und weitschweifigen Bestimmungen der §§ 1565, 15965a—1565 d, 1566, 1967, 1567a, 1568— 1572, O 15724, 1572 e 1972 68, 1572 eb, 1572ec, 1572 ed, 1572ee, 15721 in der Kommission ¡usammengebracht baben, find ja gewiß der Meinung, aller Shwie1ig- keiten Herr geworden zu sein und ein großes Werk geschaffen zu haben. Tatsächlih wird die hon vorhandene Komplifation dadurch nur noch vers{limmert, und der einfohe Arbeiter kann sich da un- möglich zureht finden. Dr. Fleisdec bält es geradezu für ein Glüd, daß tie Arbeitersekretäre ausgeschlossen sein follen. Dadurch fommt der Verleßte in den allergrößten Nachteil gegenüber der Berufsgenossenschaft. Was nüßt es dem Verleßten, wenn er zwar seine Großmutter “mitbringen kann, niht aber jemand, der die Arbeiterinteressen auf Grund vielseitiger Erfahrungen wabrzunehmen versteht 2 Was dem Vertrauensmann der Berufegenossenschaft recht ist, muß dem Arbeitersckretär billig sein; sonst müßte auch die Berufêgenossenschaft bei der Verbandlung vor dem Bersicherungsamt unvertreten bleiben. Weshalb ignoriert die Mehrheit, daß auch

die Berufsgenossenschaften die Regelung nah den Vorschlägen der f

Kommission. in diesem Punkte ablehnen? Der „unparteiische" Ver- sicherungsamtmann i doch in Preußen der Landrat, der Helfer der Verletzten, also zugleih Vertreter der landwirtschaftlihen Berufs- genossenschaft; wie eigenartig muß eine solche Personlichkeit kon- ftruiert sein, wenn sie nah beiden Seiten gerecht abwägen soll! Die selbständigen Versicherungsämter sind ja durch die Kommission be- seitigt und dafür die unteren Berwaltungsbehörden eingeseßt worden ; in die Landkrankenkassen werden ja die Arbeitervertieter von den Arbeitgebern gewählt. Auch bezüglich der Rentenkürzung ist das neue Rerfahren ein Nachteil für die Verlezten gegenüber dem jeßigen Nechtszustand. j

Abg. Be ck er- Arnsberg (Zentr.): Die leßtere Behauptung ist nicht rihtig; die heutige Bestimmung wegen der Kürzung der Nenten nach der Schußfrist von 5 Jahren mußte auégemerzt werden, gerade um den Verleßten gegen heute nicht \{lechter zu stellen. zan Abg. Schmidt: Berlin (Soz.) erklärt diefe Deduktion für hin- aulg. j Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Mugdan und Becker- Arnsberg werden die Kommissionsvorschläge nach Ablehnung der Anträge Albrecht angenommen.

S8 1597 ffff. betreffen die „Feststellung im Spruchverfahren““ und zwar zunächst vor dem Versicherungsamt (Vorverfahren, mündliche Verhandlung). :

8 1615 wird mit einem redaktionellen Verfassungsantrag Dröscher angenommen.

Die Kommission hat einen neuen § 1619b eingefügt : „Der Vorsißende kann in allen Sachen ohne mündliche Berhandlung eine Vorentscheidung treffen.“

Abg. Molkenbuhr (Soz.) beantragt, diese Bestimmung zu

streichen.

Der Antrag wird abgelehnt. -

Nach 8 1620a, von der Kommission eingefügt, entscheidet der Vorsitzende in öffentlicher mündlicher Verhandlung allein über Leistungen der Krankenversicherung, wenn es sich handelt um: 1) lediglich rechnerische Feststellung der Dauer und Höhe der Krankenhilfe, 2) Gewährung der, Krankenhauspflege an Stelle der Krankenhilfe, 3) Sterbegeld, 4) Leistungen im Ge- samtwert von weniger als 50 4.

Ein Antrag Albrecht, die Ziffer 4 zu streichen, wird ab- gelehnt.

88 1638 ff. betreffen das „Verfahren vor dem Ober- versicherungsamt“.

Nach § 1639 a is in Sachen der Seeunfallversicherung für die Zuständigkeit des Oberversicherungsamts der Heimat- hafen desjenigen Fahrzeuges oder der Siß desjenigen Betriebes maßgebend, in dem der Unfall sich ereignet hat. Jst der Heimathafen nicht im Bezirk eines Oberversicherungsamts be- legen, so ist die Berufung bei dem für den Siß der See- berufsgenossenschaft erheben.

Abg. Shwar § - beck (Soz.) beantragt, diese Bestimmung zu streichen.

er Antrag wird abgelehnt.

Nach §8 1645 is die Spruchkammer nicht deshalb beschluß- unfähig, weil außer dem Vorsißenden nur je ein Beisitzer aus den Arbeitckebern und Versicherten erschienen ist. Sind drei Beisißer erschienen, so scheidet aus der doppelt beseßten Gruppe der dem Lebensalter nach jüngere aus.

Abg. Scchmidt-Berlin (Soz.) will diese Bestimmung streien.

Der Antrag wird verworfen.

___ "88-161 regeln das Versahren versicherungsamt.

Nach 8 1651 der Kommissionsbeschlüsse ist gegen die Urteile der Spruchkammern in Sachen der Krankenversicherung Een der Invaliden- und Hinterbliebenenversiherung Revision zuignng.

Abg. S{ midt - Berlin (Soz.) begründet einen Antrag Albrecht, in Kranken- und Unfallversicherung den Rekurs wie bisher zuzulassen, wentuelt wenigstens auch für die Unfallversicherung die Revision zu- zutia}sen.

Die Anträge werden abgelehnt.

Nach 8 1657 soll der Rekurs geaen die Urteile der Spruchkammern in Sachen der Unfallversicherung ausgeschlossen sein u. a. bei Neufeststellung von Dauerrenten wegen Aende- rung der Verhältnisse.

_ Abg. Dr. M ugdan (fortschr. Volksp.) beantragt, diese Be- stimmung zu streichen.

Ein gleicher Antrag liegt von dem Abg. Albrecht vor.

8 1657 wird aufrecht erhalten.

88 1662—1665 (Zuständigkeit des Reichsversicherung8- amts bezw. der Landesversicherungsämter) werden mit einigen Amendements Schulß und Genossen, - die der Abg. Schickert (dkonf.) kurz begründet, im übrigen nach den Kommissions- anträgen genehmigt.

Der Rest des sechsten Buches bis inkl: § 1754 wird ohne Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen, nachdem auf eine Anfrage des Abg. Hausmann (nl.) der “Direktor im Neichsamt des Innern Caspar erklärt hat, daß eine Absicht, die technischen Senate abzuschaffen, niemals bestanden hat.

Die von der Kommission vorgeschlegenen Resolutionen werden mit einem Amendement angenommen.

Damit ist um 3 Uhr 10 Minnten die!* zweite Lesung des Entwurfs einer Reichsversichherungsordnung bis auf § 1341 abgeschlossen. Die namentliche Abstimmung über diejen Para- graphen wird erst um 5 Uhr stattfinden.

Es folgt die erste Lesung des \{chwewvischen Handels- verirags.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Stacrtssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Delbrü:

Meine Herren! Sie wissen, daß der mit Schweden abgeschlossene Handelsvertrag vom 8. Mai 1906 ursprünglich nur eine Geltungs- dauer haben sollte bis zum 31. Dezember 1910. , Die relativ kurze Zeit, für welche dieser Vertrag abgeschlossen war, erklärt ih daraus, daß Schweten bereits damals einen- Zolltarif in Vorbereitung hatte, der eine erbeblihe Erhöhung des gesamten Zollshußyes für Schweden bringen sollte, und ih dementsprechend die Möglichkeit ofenhalten wollte, nach Fertigstellung diescis Tarifs alsbald auf dessen Grundlage einen neuen Handeltvertrag abzuschließen. Der flark vrotektionistishe neue \{wedishe Tarif ist inzwishen Geseß geworden und tritt mit dem 1. Dezember 1911 in Kcaft. Bei dieser Sachlage würde cin- Vakuum eingetreten sein, wenn der jeyt geltende Handels- vertrag, wie ursprünglich vereinbart, , bereits am 31. Dezember 1910 außer Kraft getreten wäre. Die deutshe und die {chwedische Negie- rung haben \sich dementsprehend in U ebereinstimmung mit einem Beschluß dieses hohen Hauses dahin geei aigt, daß der jeyige Handels- vertrag fortdauern soll, bis der neue shwc dische Tarif in Kraft tritt. Die

zuständigen Oberversicherungsamte zu

vor dem Reichs-

s

hierdurch gewonnene Zeit ist benußt worden, umeinen neuen Handelsy s mit Schweden zu vereinbaren: und Sie sehen, daß diese Zeit kaum

ausgereicht hat, um diesen neuen Vertrag so rechtzeitig zum Ab\{luß zu bringen, daß er noch die Genehmigung des deutschen und deg

\{wedischen Parlaments erlangen konnte. .

Der neue Vertrag ist Jhnen und der Oeffentlichkeit alsbald nah seinem Abschlusse bekannt geworden durch die unter dem 3. d. M. erfolgte Wiedergabe in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung". In derselben Nummer sind auch eine Reihe von Aug. führungen zur Begründung und Erläuterung des Vertrags enthalten, sodaß ih hoffe, Sie werden in der Lage sein, alsbald in eine Beratung des Vertraçes einzutreten. Ich bin jedenfalls meinerseits bestrebt gewesen, den Vertrag der Oeffentlichkeit zugänglih zu machen, \öbald als dics nah Lage der Verhältnisse irgend möglich war. Ich darf mit Nüksicht hierauf mi heute wohl auf einige kurze einführende Betrachtungen zu dem Vertrage beschränken und \peziellere Erörterungeh den Verhandlungen der Kommission überlassen, welcher der Vertrag wohl überwiesen werden wird.

Meine Herrcn, wenn Sie auf die Zeit zurückschauen, während welcher der abgelaufene Handelsvertrag mit Schweden in Gültigkeit ist, so werden Sie Sie finden die speziellen Daten in der Ihnen vorliegenden Denkschrift zu dem Ergebnis kommen, daß \if die Handelsverhältnisse zwishen Deutschland und Schweda in dieser Zeit nicht ungünstig entwickelt Sahre 1910 um nur diese Zahlen zu die deutshe Einfuhr aus Schweden die deutshe Ausfuhr nach Schweden 190 Millionen Mark betragen, Die letzte Ausfuhrziffer ist die bedeutendste, die bisher im Verkehr mit Schweden erreiht wurde, die Einfuhr wird nur von der des Jahres 1907, die um eine Kleinigkeit höher gewesen ist, etwas über- troffen. Wenn Sie diese beiden Zahlen neben einander halten, \o werden Sie das ist carakteristisch für die Lage sehen, daß unsere Handelsbilanz mit Shweden um 26 Millionen Mark aktiv ist. Immerhin geben diese Zahlen allein kein richtiges Bild von der handelspolitishen Situation zwischen Schweden und uns; man muß, um diese Situation richtig und voll beurteilen zu können, sid noch einige andere Momente und Zahlen vor Augen führen.

Die Ausfuhr von Schweden nah Deutschland und die deutsche Ausfuhr nach Schweden spielt, verglichen mit dem \{chwedischen Ge- samthandel, für Schweden eine weit größere Nolle als für Deutsch- land. Von der \{chwedishen Gesamteinfuhr entfielen im Jahre 1909 allein etwa 35 °/6 auf die Einfuhr aus Deutschland, und von der ge- samten \{chwedischen Ausfuhr gingen in diesem Jahre 21 9/4 nah Deutschland. Schweden mit dem gesamten deutshen Außenhandel ver- gleihen, so wétden Sie zu dem Ergebnis kommen, daß, unter diesem Gesichtspunkt betrahtet, für Schweden der Vexkehr mit Deutschland in der Tat eine größere Nolle spielt als für uns. Immerhin dürfen wir nicht vergessen, daß gewisse deutsche Ausfuhrartikel, namentli solhe landwirtschaftliher Art, in Schweden ihr natürlihes Absaßfeld haben, und daß infofern und soweit diese Güter in Betracht fommen, das deutshe Interesse größer ift, als es nach den eben ven mir angegebenen Zahlen erscheint. Der \{chwedische Absatz nad Deutschland besteht überwiegend in Rohstoffen und Halbfabrikatew die wir industriell weiter verarbeiten, während “Deutschland überwiegend Fertigfabrikate nah Schweden liefert. Aber auf der andern Seite besteht ein ganzes Drittel der s{wedishen Einfulr nach Deutschland in Eisenerzen, an deren gesihertem Fortbeiu unsere Industrie in hohem Maße interessiert ist. Wenn man dik Zahlen und Erwägungen objektiv würdigt, fo wird man zu dem C gebnis kommen, daß ‘die beiderseitigen Interessen an den Zustandekommen dieses Vertrages balanzierèn. Es fragt #sich nur wie sich diesen balanzierenden Interessen gegenüber die Chancen des Kampfes um das Zustandekommen des Vertrags stellten, und da ist es vielleiht niht uninteressant, wenn ich darauf aufmerksam mat, daß unsere ursprünglihe Forderungsliste zum \{chwedischen Zolltarif, als unsere Verhandlungen begannen, fich auf, wenn mein Gedächtnis mi nicht täuscht, rund 500 Positionen bezog, während auf {wedischer Seite etwa nur der, sech{ste Teil von Forderungen erhoben wurde.

Die S{hwierigkeiten, die sih- aus der Sachlage für uns ergaben, lagen darin, daß Schweden áuf Grund eines neuen, gegen die bis- herigen Zollsäße außerordentli erhöhten Zolltarifs verhandelte, daß also der Kampf si in erster Linie drehen mußte um eine Herabseßung der Sätze des neuen s{chwedischen Tarifs, daß aber die Möglichkeit, eine Herabsegung der \chwedishen“ Zölle unter den status quo zl er- reihen, für uns sehr s{chwierig war. Der Vertrag ist unter diesen Umständen das Ergebnis einer Summe bon Komvpromissen, die naŸ endlosen und zähen Kämpfen von beiden Seiten zustande gekommen find. m einzelnen möchte ih auf folgendes hinweisen.

Sn den allgemeinen Abmachungen - zum Vertragétet! werden Sie die Erfüllung manhen Wunsches vermissen und id tue das mit Ihnen —, der über den bestehenden Zustand hinauêgirg- Dahin rechne ih in erster Linie, daß es uns nicht gelungen ist, tut Herabsetzung der Patentgebühren füc die Handlungsreisenden zu t reichen. Auf der anderen Seite ist es aber, wie ih schon ansführte, wesentlichen gelungen, hier den status quo aufrechtzuerhalten. Daë gil insbesondere von den Abmachungen über den Betrieb von Hand Gewerbe und Schiffahrt, über Erwerb und Veräußerung von E lichem und unbeweglichem Vermögen, über die wechselseitige E erkennuyg der Aktien- und anderen kommerziellen, industriellen U finanziellen Gesellschaften; eins{ließlich der Versicherungsgefellcha!ter" Es gilt das ferner von der Zulassung der Handlungsreisenden, dn dabei zu entrihtenden Abgaben und zu beobachtenden Formalitalen, von dem Musterverkehr und der Zulassung des Neisens mit unpunzierien Edelmetallwarenmustern, von der Behandlung arsenikhaltiger Maren, sowie von den detaillierten Besiimmungen, die unserer an dem Verkehr mit Schweden bekanntli sehr stark beteiligten Schiffahrt die Gleid)- stellung mit der s{wedishen Flagge oder do die Meistbegünstiguns sichern sollen. 4

Nicht zu untershäßen ist in diesem Teile des Vertrags dIe Zusage, daß Schweden während der Dauer des neuen Handelsver“ trags die Eisenerze nicht mit einem Ausfuhrzoll belegen dar Darüber hinaus hat Schweden si verpflichtet, während der Vertragsdaut! eine Aenderung der Verträge des schwedischen Staates mit den E gesellschaften zu unseren Ungunsten nicht eintreten zu layjen- ch er ate dies für ein sehr wertvolles Zugeständnis, das zu erlangen un mögli gewesen ist.

geben

haben. Jn hai 164 Millionen Mark 5

Wenn Sie die Zahlen unseres Handelsverkehrs mit

_ Gegenstand eingehender Erörterung in den Verhandlungen mit

à

Schweden ist ferner die Anwendung der \{chwedischen Import-

‘yermerkverordnung gewesen. Die bisherige Handhabung der swedischen Bestimmungen hat unserer Industrie zu erheblihen und berechtigten Beschwerden Anlaß gegeben. Wir haben auf Grund der PBerhandlungen und der uns gemachten Zusagen die Hoffnung, daß auf diesem Gebiete eine wesentlihe Besserung eintreten wird und ein Zustand, der den berechtigten Wünschen unserer Erxporteure entspricht.

Mas nun die Zugeständnisse Shwedens auf dem Gebiete seines Zolltarifs anlangt, so habe ich {on vorher darauf hingewiesen, daß wir uns hier nach Lage der Verhältnisse in der Hauptsache damit haben begnügen müssen, eine Reduktion des neuen Zolltarifs zu er- reichen, daß es uns aber nicht vergönnt gewesen ist, die Aufrechter- haltung des status quo in vielen Fällen oder gar eine Ermäßigung unter den status quo zu erzielen. Immerhin haben wir auch in leßterer

* Hinsicht eine Neihe von Erfolgen zu verzeihnen. Ich rechne dahin die Ermäßigung unter den derzeitigen Zollstand für Porzellanperlen, Albums,

Perlmutterwaren, Briefordner und Schnellhester, gewisse Hautpapier- waren, Masken, baumwollenen Nähzwirn, emaillierte Blechwaren, Fahrräder und Fahrradtéile, Metalluhren mit Spielwerk, Steinnuß- fnöpfe und noch andere. Diese Zugeständnisse werden zweifellos von den betreffenden Industrien mit Freude begrüßt werden. Immerhin ist der wihtigere Teil unserer Erfolge auf diesem Gebiete in der doch zum Teil nicht unerheblihen Herabdrückung des neuen autonomen s{chwedishen Zolltarifs zu suchen

Die Bedeutung der Verhandlungen in dieser Hinsicht darzustellen und zu verstehen, ist nicht ganz leiht, {hon weil infolge der völlig veränderten Systematik des \{wedischen Zolltarifs erheblihe Ver- siebungen eingetreten find, infofern Artikel derselben Branche in dem neuen Zolltarif in Positionen gekommen sind, die- für fie teils eine Ermäßigung, teils eine Erhöhung bedeuten. Immerhin ist es uns gelungen, für 250 Positionen des \{chwedishen Tarifs Zollherab- seßungen zu erreichen. Abgesehen davon find Sie werden das finden, wenn Sie den Vertrag genauer ansehen eine erhebliche Menge von Anmerkungen zum Tarif vereinbart, die im Erfolge be- trächtlihen zolltarifishen Zugeständnissen gleihkommen. Ich will, obne behaupten zu wollen, daß ih damit ein erschöpfendes Bild der erzielten Ergebnisse mitteile, hier auf folgendes aufmerksam machen. (s beträgt die vertragsmäßige Ermäßigung: für Hopfen 6609/0. für Lederhand\{uhbe 25 9/6, für Täschnerwaren 33 9/6, für Papierwaren 25 °/o, für Ansichtskarten und Glückwunschkarten, je nah der Bearbeitung 33, 50 und 75 9/6, andere Erzeugnisse der Bilddruckmanufaktur vielfach 9% bis 70 9/0, ganz- und halbseidene Gewebe 40 9/0, wollene Gewebe in großem Umfang 30 9/6, gemusterte Leinengewebe, feinere 20 %/o, bei Baumwollsamt 30 und 44 °/6, bei gemusterten Baumwollgeweben zumeist 20 und 23 9/0, bei gewirkten Handschuhen 20 9/9, bei Korsetts 9 9/6, bei Tüllstickereien 19 9/6, bei seidenen Kleidern 25 und 30 ®/o, bei halbscidenen Kleidern 31 und 35 9/9, bei baumwollenen Kleidern großenteils 24 und 30 9/6, bei Platten und Packungen aus Kautschuk 37 9%, bet Fahrradshläuchen aus Kautschuk 7 9/9, bei Kautschuk- waren 20 9/6, bei Luxusgegenständen aus Porzellan und Majolika 40 und 709/69 bei wichtigen Artikeln der Kleineisenindustrie 20/0, 3390 und mehr, bei Taschen- und Federmessern 31 %/, bei Gas- und Petroleum- motoren teilweise 20 und 40 9/6, bei Metallbereitungsmaschinen teil- weise 20 9/6, bei - Näh- und Strickmaschinen großenteils 20 %/o, bei elektris{en Maschinen bis zu 209/69 und mehr, bei Aumulatoren 40 9/6, bei Blei- und Farbstiften 30 9/9, bei Barometern, Thermo- metern und Wassermessern 50 9/0, bei Akkordeons 50 9/9, bei Phono- graphen 33 9/06, bei Metalluhren 47 °/9 und bei Spielzeug 40 9/6 des uen autonomen {wedischen Tarifs.

Meine Herren, es ist nit leiht gewesen Ermäßigungen des in seiner Gesamtheit sehr hohen neuen \{chwedishen Tarifs in einem Umfang zu erzielen, die nah dem Gutachten unserer Sachverständigen und unserer Interessenten diesen den Import ihrer Produkte nah S@{weden noch sicherstellen werden.

Außer diesen 250 Herabsezungen haben wir aber auch 200 Bin- dungen der neuen Zollsäße erreicht. Au diese Bin- dungen sind Gegenstand heftiger Kämpfe gewesen. Sie sind zum Teil von unseren Interessenten stürmish verlangt und deshalb von uns vertreten worden ; allerdings ist \{ließlich die Wahrscheinlichkeit von Zollerhöhungen während der Dauer der neuen Vertragsperiode gering, und jede Bindung von seiten Schwedens wurde uns natürlich als eine Konzession bewertet.

In 7 Fällen sind wir so vorsichtig gewesen, an Stelle der nicht zu erreihenden Bindung des bestehenden Zollsatzes wenigstens die Höhe zu vereinbaren, über die hinaus während der Vertraägsdauer Zollerhöhungen nicht eintreten dürfen.

Mit diesen Bindungen und Ermäßigungen wird aber in der

* Totalität das Ergebnis unserer Verhandlungen noch nicht erschöpft ;

denn es liegt in der Systematik des \{chwedishen Tarifs, daß die hier von uns errungenen Erfolge auch für eine Reibe anderer niht besonders aufgeführter Artikel ihre Wirkung baben werden. Der Ausfuhrwert der durch diese Ermäßigungen und Bindungen stabilisierten Positionen des Zolltarifs berechnet \sich für das Jahr 1909 auf 1074 Millionen Mark, d. h. auf 699 unserer Gesamtalsfuhr nah Schweden. Bei dem vorigen Vertrage betrug der Wert der deutschen Ausfuhr in den durch Fest- legungen gesicherten Artikeln nur 55/6 unserer Gesfamtausfuhr. Dabet muß berücksichtigt werden, daß der restierendende, von unseren Abmachungen niht getroffene Teil unseres Exports wesentlich auf Waren entfällt, die Schweden selbst zu seiner Produktion bedarf, wie Wolle, Häute, Kohlen, Staßfurter Salz und dergleichen mehr, für die also ohnehin eine Zollerhöhung nicht in Aussicht steht.

Was nun die Zugeständnisse bei dem deutschen Tarif an Schweden betrifft, so liegt die Masse unserer Zugeständnisse bereits in der Gewährung unserer Meistbegünstigung, und au darin hg für uns eine Schwierigkeit bei den Verhandlungen, weil wir diese Neistbegünstigung nur als Ganzes und nicht in einzelnen Teilen zu ver- geben in der Lage waren. Ueber die Meistbegünstigung hinaus sind Schweden im allgemeinen dieselben Sonderzugeständnisse zugebilligt, die ihm {on nach dem jezigen Vertrag zustanden. Dahin gehört in erster Linie die Zollfreiheit der Preißelbeeren unter Ausdehnung auf die ohne Zucker eingekochten, die Ermäßigung für Tinte, Kautschuks{huhe, Klinker, verzinkten Draht, Pferderehen, Wagenfedern, Hufnägel, Milchentrahmungsmaschinen, insbesondere aber die Zollfreiheit für Pflastersteine und der Say von 4 F“ für Türen und Fenster und andere groben Tischlerwaren in dem bisherigen

Ausmaß. Nur diese beiden lezteren Konzessionen, die aber die Aufrecht- erhaltung des status quo bedeuten, sind für uns von erheblicher wirtischaftliher Bedeutung.

Dem hohen Hause sind die Klagen unserer Haristeinindustrie und insbesondere unserer Pflastersteinindustrie zur Genüge be- fannt, und auch die verbündeten Regierungen haben si redlich bemüht, diesen Klagen wenigstens insoweit Rehnung zu tragen, als ein mäßiger .Zollsay entgegen dem jeyt bestehenden Zustande der Zollfreiheit für die Pflastersteine zu erringen versucht wurde. Aber in diesem Punkte, um den sch der Kampf bis zur leßten Stunde gedreht hat, war Schweden unerschütterlih, und es war auch in der Lage, uns glaubhaft zu machen, daß gerade in dieser Position und in det Position der groben Tishlerwaren für Schweden die beiden Konzessionen lagen, die für seinen Reichstag die Annahme eines Vertrags möglih machen würden.

Nun haben wir uns ja wohl sagen müssen, daß, wenn auch die in Betraht kommende Menge der Pflastersteine immerhin einen nicht sehr exrheblihen Teil unserer Gesamteinfuhr aus- mat es sind, wenn ih. niht irre, 8,3 Millionen Mark —, es doch immerhin außerordentlich hart für die beteiligten Industrien sein mußte, wenn hier nicht geholfen werden konnte. Auf der anderen Seite haben wir uns aber auch die Frage vorlegen müssen, ob wir etwa an der Unmöglichkeit, hier eine Verbesserung des status quo zu erzielen, den Vertrag scheitern lassen sollten, und diese Frage haben wir aus einer ganzen Neibe von Gründen geglaubt verneinen zu müssen.

Zunächst, meine Herren, muß man fi die Frage vorlegen, ob denn ein so mäßiger Zoll, wie er eventuell in Betracht gekommen wäre es würde ih in Wirklichkeit um 20 Pfennigé für den Dopelzentner gehandelt haben überhaupt geeignet sein würde, der notleidenden Industrie tatsählich zu helfen. Diese Frage is von einer Neibe von Sachverständigen aus guten Gründen verneint worden. Man hat meines Erachtens niht mit Unrecht darauf hingewiesen, daß die Lage der s{hwedishen Brüche, die Qualität und Größe ihres Vorkommens, die billigen s{chwedishen Arbeitslshne {hon jeßt den Schweden für den Nordosten und Norden Deutschlands eine Monopol- stellung geschaffen haben, die bei Durführung einer Syndizierung und bei Verbesserung der Produktionêmethode den Schweden wahrscheinlih die Möglichkeit bieten würde, ihre Absayz- gebiete im Norden Deutschlands im vollen Umfange auf- rechtzuerhalten und \sich für die geringeren Preise, die Schweden eventuell genötigt sein würde, in dem Konkurrenz- gebiete unserer eigenen Industrie zu nehmen, durch höhere Preise bei den Abnehmern in unseren nordöstlihen und nördlichen Gebieten \hadlos zu halten.

Man hat ferner darauf hingewiesen, daß ohnehin bei einem großen Teil unjerer Kommunen das Bestreben besteht, zu einer anderen Befestigung der Straßen überzugehen, und daß man diesen der Pflaster- steinindustrie unerwünshten Prozeß unter Umständen beshleunigen würde, wenn man dur einen Zoll die Preise für diese Materialien noch erhöhen würde. Endlich hat man si gesagt, daß man doch die sehr beweglichen Petitionen einer großen Anzahl von Kommunen und wegeunterhaltungspflihtigen Verbänden aus dem Nordosten und Norden unseres Vaterlandes nicht völlig außer Betracht lassen könnte. Es ist Ihnen ja allen bekannt, daß unsere nordöstlichen und nördlichen Kreise, Provinzen und Städte ohne das {wedische Material eigentlich nit mehr in der Lage sind, ihre Straßen sachgemäß und zu einem angemessenen Preise zu unterhalten.

Alle diese Erwägungen, zu denen noch der Umstand tritt, daß an der Aufrechterhaltung des bisherigen Imports auch unsere Schiffahrt ein erbeblihes Interesse hat, haben \{ließlich dahin den Ausschlag gegeben, daß wir uns gesagt haben, wir würden an einer Máßnahmie, deren Erfolg zum mindesten zweifelhaft sein würde, an einer Maß- nahme, die unter Umständen andere Vnteressentenkreise schädigen würde, einen Vertrag wie diesen, der für unsere gesamte úIndustrie immerhin von einer erheblihen Bedeutung ist, nit \ceitern lassen können.

Wir sind aber bestrebt gewesen, den Schädigungen, die unsere Hartsteininteressenten befürchten, insoweit zu mildern, als wir uns bemüht haben, in anderen Positionen - der Hartsteinindustrie eine Besserung des bisherigen Zustandes herbeizuführen, und diese Versuhe, meine Herren, sind von Erfolg gekrönt gewesen. Es is uns insbesondere gelungen, eine Erhöhung des Zolles bei einem niht unwichtigen {chwedischen Einfuhrartikel der Steinindustrie zu erreichen, nämli bei den Bordsteinen. Hier ist der Zoll von 25 auf 35 S pro Doppelzentner gegen den bisherigen Ver- tragszoll erhöht worden. Für die s{licht bearbeiteten anderen Stein- megzarbeiten aus Granit, wie Fensterbänke, niht profilierte Gesims- steine u. dergl. ist ein Zoll von 60 statt bisher 50 4 vereinbart worden.

Was die Aufrechterhaltung des status quo für die Tiscler- waren anlangt, so haben auch hier ähnliche Erwägungen uns dazu führen müssen, den Vertrag an dieser Frage niht zum Scheitern kommen zu lassen, wobei wohl zu bemerken ist, daß der jeßige Zu- stand, wie.er in den neuen Vertrag übergeht, immerhin eine Besser- stellung dieser Industrie um 33# 9% bedeutet gegenüber dem Zustand, vor Inkrafttreten des deutschen Zolltarifs vom Jahre 1902.

Es ist im übrigen auch gelungen, auf anderen Gebieten Zoll- herabsezungen niht wieder an Schweden “zu bewilligen. Das ist geschehen bei Kalziumazetat, bei gereinigtem Holzgeist, bei Hufeisen und bei Drahtseilen. Ebenso ist von Bedeutung die Regelung, welche die Frage der sogenannten Papapterklausel erfahren hat. Diese Klausel, nämlich die im deutsch-österreichischen Handelsvertrag verein- barte Anmerkung zu den Nrn. 654 und 655 des deutschen Tarifs über den Begriff des Paepapiers, die sh auch in dem jeßigen Vertrage mit Schweden findet, ist in dem neuen Vertrage nicht wieder ent- halten. Das bedeutet, daß Schweden diese Klausel nicht mehr aus eigenem Rechte besißt, sondern nur in dem Umfange, wie sie ihm auf Grund der Meistbegünstigung mit Rücksicht auf den deutsh- österreichishen Handelsvertrag zusteht. Die Folge davon ist also, daß Schweden gegen sich diejenige Interpretation dieser Bestimmung gelten lassen muß, die der deutsch- österreihishe Handels- vertrag in diesem Punkte erfährt; diese weicht aber befkanntlich er- heblih ab von der Interpretation, die Schweden seinerseits der thm in dem bisherigen Handelövertrage gleichfalls zugebilligten Anmerkung geben wollte. Diese Regelung entspriht dem ausdrücklichen Wunsche einer erheblihen Mehrheit unserer Papierproduzenten.

Alles ín allem wird man sagen können, daß es uns gelungen ist, die von uns zu vertretenden Interessen in dem Umfange zu wahren, wie es nach Lage der Verhältnisse möglich ‘war. Ueber das bisherige Maß: hinaus sind Schweden Konzessionen nur in unerheb- lihem Umfange für gewisse Spezialitäten gemacht. Es ist herab- geseßt der Zoll auf die sogenannten *sländer Jaden und auf nafse Holzmasse, Zugeständnisse, die wirtschaftlih unbedenklih sind; ferner sind Vergünstigungen auf dem Gebiete der Großeisenindustrie ein- geräumt worden, nämlich für Knüppel, Rohschienen, Stabeisen, Bandeisen und Draht, die durhgehends auf technishen Erwägungen beruhen und im Hinblick auf den Stand unserer eigenen Produktion wirfschaftlihen Bedenken niht begegnen, teilweise aber au, wie beispielsweise f Bandeisen und den

bei den Zugeständnissen für ; sogenannten Silberstahl, den mit Nachdruck vertretenen Wünschen

unserer eigenen Verarbeiter entsprachen.

Meine Herren, ich will Sie mit weiteren Einzelheiten über den Vertrag hier niht länger aufhalten. Ih hoffe, daß ih dur das, was ih auszuführen die Ehre haite, Ihnen ein ungefähres Bild ges geben habe über die Schwierigkeiten, mit denen wir zu kämpfen hatten, über das, was wir erreiht haben, und über den Wert des Er- reiten. Ih hoffe, daß die Verhandlungen in der Kommission SFhnen die Ueberzeugung geben werden, daß unsererseits geschehen ist, was gesehen konnte, und daß der Vertrag Ihre Zustimmung finden wird. Ich hoffe das um so mehr, als, worauf ih auch jeßt noch einmal hinweisen mödhte, bei diesem Vertrage nicht nur der Wirtschaftliche Aus\{huß in einem weiteren Umfange in den ver- schiedenen Stadien der Verhandlungen beteiligt gewesen ist als früher und Mitglieder des Wirtschaftlichen Aus\hufses in allen Stadien der Verhandlungen in Stockholm wie in Berlin zugezogen gewesen sind, sondern auch den Interessenten und Sachverständigen aus den Kreisen aller beteiligten Industrien die Möglichkeit, ihre Wünsche zu äußern, mündlich und \riftlich, dur Besprechungen an Ort und Stelle in Gegenwart der Mitglieder des Wirtschaftlichen Ausschusses oder unter deren Mitwirkung, in viel weiterem Maße gegeben war, als das früher irgend einmal der Fall gewesen ist. Ich hoffe, Sie werden mindestens die Ueberzeugung gewinnen, daß wir es an Sorgfalt und Mühe bei der Vorbereitung dieses Vertrags niht haben fehlen lassen.

Abg. Spe ck (Zentr.): Der zweite Teil des vorigen Kalenderjahres hat unzweifelhaft einen industriellen Aufschwung zu verzeichnen, der ih in die ersten Monate dieses Jahres fortgeseßt hat. Unsere Ausfuhr ist stärker gewachsen als die Einfuhr, und unsere Handels- ilanz hat sich entspre{end verbessert. Auch unser Handel mit Schweden kommt dabei in Betracht. Es ist außerordentlich harafkteristisch, wie sich seit dem ueuen Handelsvertrag mit Schweden, der jeßt dem Ablauf nahe ist, die Gesamthandelsziffern verschoben baben: bedauerlich aber gerade Schweden gegenüber Ut, DAB die Ausfuhr nicht in gleihem Maße wie die Einfuhr gewachsen ist. Der Ueberschuß des deutschen Erports über den schwedischen ist nah der deutschen Statistik auf 23 Millionen zurückgegangen. Bekanntlich bestehen ‘indes in der Handeléstatistik zwischen uns und Schweden infolge déèr verschiedenen Abschreibungen des überseeischen Exports ganz erheblihe Abweichungen. Unser Handelsvertrag mit Schweden war immerhin für unsere Handelsbilanz von Borteil. Wenn auch der Gesamtverkehr mit Schweden etwas geringfügig er- scheint, so haben wir doch alles Interesse , günstige Handels- beziehungen auch in Zukunft zu Schweden zu besißen. Der Außenhandel mit Schweden wird au) in den nächsten Jahren ih aufsteigend entwickeln, leider aber - wohl mehr zugunsten Schwedens, insbesondere, nahdem wir bei den neuesten Vertrags- verbandlungen Schweden größere Konzessionen gemacht haben. Eine Verschlehterung unserer Handelsbilanz mit Schweden würde ja auch auf unsere Zahlungsbilanz nachteilig zurücwirken. Der Staats- sekretär suchte die Vorteile, die wir bei diesen Verhandlungen er- reiht haben, in möglichst günstigem Lichte erscheinen zu lassen ; aber in den weitesten Kreisen wird man die Meinung nicht teilen, daß dieser Handelsvertrag für Deutschland ein Vorteil ist. Deutschland is dabei mehr der gebende, Schweden mehr der empfangende Teil. Auch in Negierungskreisen scheint man nicht allzu sehr davon überzeugt zu sein, daß dieser Handelsvertrag eine große Tat ist. Wichtige deutsche Interessen sind preisgegeben worden, so die der Hart- und Pflastersteinindustrie. Gewiß waren die Verhält- nisse für die deutshen Unterhändler ungünstig gelagert, die mit einem Lande zu verhandeln hatten, das soeben einen hoh- \{chutzzöllnerischen Tatif aufgestellt hatte, dazu kommt, daß wir durch die frühere Gewährung der Meistbegünstigung an die anderen Vertragsstaaten Schweden gegenüber diefe wichtigste Waffe nicht mehr zur Verfügung hatten. Schweden seinerseits befand sich aber insoweit in minder günstiger Position, als die Ausfuhr Schwedens nach Deutschland in der schwedischen Statistik eine ganz andere Nolle spielt als die deutshe nah Schweden. Fmmerhin hat man bei den Verhandlungen den Wünschen des Reichstages in danfkenswerter Weise Rechnung getragen, wenn auch Klage darüber geführt wird, daß die Unterhändler wohl {chwedische, aber nicht deutsche Pflastersteinbrüche besichtigt haben. Daß die überwiegende Mehrheit des Wirtschaft- lien Ausschusses den Vertrag für Deutschland als förderlih er- flärt hat, wird wohl nur gelten können, wenn man das Wort „förder- li“ relativ nimmt. Falsch ist der Standpunkt, daß man Schweden cinen selbstverständlihen Anspruch auf die Meistbegünstigung zu- spricht. Gewiß haben wir auch von Schweden die Meistbegünstigung fonzediert bekommen, aber der Wert beider ist sehr ungleich, die Konzession Schwedens an Deutschland ist gleich Null, weil Schweden noch feinen anderen Meistbegünstigungsvertrag abgeschlossen hat. Selbst bezüglich Norwegens ist ausgemacht, daß die Vergünstigungen, die dieses Schweden gewährt, dem Deutschen Neiche nicht ge- währt werden follen. Ist es überhaupt richtig, die Meistbegünstigungs- flausel auch künftighin in die Verträge mit allen anderen Staaten hineinzuschreiben? Es ist nicht richtig, dies ohne weiteres, ohne Gegenleistung den anderen Kontrahenten zu gewähren; wir müssen auf gleichwertige Gegenkonzessionen drängen. Indem wir Schweden die Holzpflasterzollermäßigung gewähren, erlangt sie auch Oesterreich auf Grund der Meistbegünstigung ohne jede Gegen- leistung. Die große Zollermäßigung Schwedens auf Hopfen ist in Wirklichkeit keine, denn der Zollsaß von 10 Oeren bleibt unverändert. Bei der 'Erzeinfuhr hat die Regierung eine Art Schwenkung gemacht; die Erzeinfuhr aus Schweden foll nicht mebr die frühere wirtshaftlihe Bedeutung haben, entsprechend den Ausführungen, die hier früher der Abg. Vogel gemacht hat. Die Erzeinfuhr“ ist in den Monaten Januar bis April 1910 gegen 1909 um 10 Millionen Doppelzentner gestiegen, wovon ein großer Teil auf außerschwedische Länder kommt ; wir sind also nicht mehr auf Schweden allein angewiesen. Mit dem neuen Veitrag ist alles in allem außerordentlich wenig erreiht worden. So isl es nicht gelungen, eine Ermäßigung der folossalen Abgaben der Handlungs- reisenden in Schweden zu erreichen. Die vom Staats- sekretär erwähnten, von Schweden zugestandenen Zollerhöhungen haben zum Teil keine praktische Bedeutung, weil Schweden in diesen Artikeln gar nicht nah Deutschland erportiert. Alle wich- tigen Forderungen, die wir an Schweden gerichtet haben, sind an dem \{chwedischen „Unannehmbar“ gescheitert , so der Preißelbeer- und der Pflastersteinzoll. Nach unserem Standpunkt zux Schußz- zollpolitik, der doch auch der der Negierung sein sollte, kann man nit damit einverstanden sein, daß, wie es in der Denkschrift heißt, wirtschaftlihe Bedenken gegen die Aufrechterhaltung der Zolfreiheit für Preißelbeeren von keiner Seite erhoben worden seien. Ja, gelten denn unsere Reichstagsverhandlungen für gar nichts ?