1911 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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E E C Dura a A E C R Ln

dieser Vorlage empfinden. Der Kanzler hat in der ersten Lesung für die Entwicklung Ae ann ein Programm entwickelt, das diesem Lande gegenüber mit dem Prinzip der Nivellierung, der Germanisierung, coûite qui coûte, briht. Diejenigen, die der Vorlage die größten Schwierigkeiten in den Weg legen, find auch die- jenigen, die die NReichslande durchaus germanisieren wollen. Ist es denn möglich und nötig, die guten urdeutshen Alemannen zu germani- fieren? Man antwortet „ja“, denn sonst würde in den Reichslanden die Neigung zu Frankreich überwiegen. Eine solche Gefahr besteht einfach nicht. Die Regierung würde dem allgemeinen Frieden am besten dienen, wenn sie den Bstechunash dieser Scharfmacher energisch ent- gegenträte. Irgend ein \charfes Wort eines Studenten, irgend eine unüberlegte Zeitung8notiz wird jeßt sofort in diesem scharfmacherischen Sinne ausgebeutet; damit wird die Unruhe, der Unfrieden in Permanenz erklärt.

Abg. Graef- Weimar (wirts{. Vgg.): Mit den 5 Lesungen der Vorlage hat die Kommission wirklih etnen parlamentarischen Rekord geschaffen, und sie säßen vielleiht noch, wenn der Negierung nicht \chließlich der rettende Engel in der Person des sozialdemokratishen Abg. Dr. Frank-Mannheim erschienen wäre. Der Umstand, daß die Sozialdemokratie freudig der Vorlage zustimmt, macht uns zu Gegnern der letzteren. Der Abg. von Dirksen sprach von einer schwachen Regierung in den Neichslanden. Ich habe namens meiner Freunde zu erklären, daß wir auch das Verhalten der Reichsleitung gegenüber den Kom- missionsbeschlüssen aufs tiesste beklagen. Sie ‘hat den Sozial- demokraten nachgegeben, sie hat in der Frage der Wal lkreiseinteilungen ihren Standpunkt verlassen, in beiden Punkten ist es uns einfach unverständlich, wie es kommen konnte, daß die Negierung den Mut zu einem Unannehmbar niht fand. Es scheint uns, daß die Re- gierung nicht etwas schaffen will, was wirklich befriedigt, sondern daß fie, koste es, was es wolle, einen Erfolg davon tragen will. In den drei Bundeêratsstimmen, die unter den bekannten Bedingungen zu- gestanden werden follen, sehen auch wir, die wir keine Junker sind, ein direktes Ausnahmegeseß gegen Preußen.

Abg. Preiß (Els, b. k. F.): Meine näheren Freunde werden gegen den s. Absatz des Artikels 1 stimmen, da wir ihn als ein Aus- nahmegeseiz gegen V atubas ansehen. Wir tun das als Gegner aller Ausnahmegesete.

Nach einem Antrage Hauß und Genossen (Zentr.) soll der Statthalter auch die Befugnisse und Obliegenheiten haben, die durh Kaiserlihe Verordnung vom 23. November 1907 dem Statthalter in M nen Landesangelegenheiten überwiesen waren; er soll das Recht haben, die Beamten zu ernennen und zu entlassen; alle Anordnungen und Verfügungen des Statthalters bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeihhnung eines Ministers, der dadurch die Verantwortung übernimmt.

Abg. Hauß (Elfässer, Z.): Wir sind ja den verbündeten Negie- rungen ‘von Herzen dankbar, daß sie uns Bundesratsstimmen zedieren, nur müssen wir die Gewähr haben. daß diese drei Stimmen auch wirklich im Interesse Elsaß-Lothringens instruiert werden. Um mir ein Urteil darüber zu bilden, ob Bundesrats\timmen wirklich einen Wert haben bei der jeßigen Form der Verfassung, habe ih mir zwei Spezialisten vershrieben. Staatssfekretär Delbrück sagte bei der ersten Lfung, sie bätten so lange keinen Wert, als der Statt- halter in seiner jetzigen abhängigen Stellung vom König von Preußen verbleibt. Der zweite Spezialist ist Graf Posadowsky, der erklärte, daß Bundesratsstimmen bei einem abhängigen Statthalter lediglich eine Atrappe ohne Inhalt seien. Und als dritter Svezialist fommt noch Professor Hans Delbrück hinzu, der diese Bundcsratsstimmen als ein wertloses Geschenk hingestellt hat. Wenn drei Autoritäten jo denken, müssen wir danah streben, daß dieses Geschenk zu einem brauchbaren Hausgerät wird. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen, indem wir den Statthalter selbständiger machen. Er soll nunmehr Instruktor der Bundesrats\timmen werden. Die jetzige Be- stimmung der Vorlage wird für den Statthalter nachteilig wirken. Das Parlament wird ih bei wihtigen Angelegenheiten informieren, wie der Statthalter die Stimmen im Bundesrat instrutert hat. Hat er sie im Sinne Preußens iustruiert, dann sind {were Konflikte zwischen dem Statthalter und dem Landtag unausbleibli, ‘und diese Konflikte richten sich am leßten Ende gegen den Kaifer, weil der Statthalter nit selbftändig ift, sondern nur einen höheren Willen ausführt. (Ruf bei den Sozialdemokraten: „Das haben Sie selbst beantragt. *“) Ich bitte Sie, die Geschichte niht zu fälshen. (Stürmische Obo- Nufe bei den Sozialdemokraten und Rufe: „Die Anträge sind hier!) Niemals habe ih das beantragt. (Fortgeseßte Unrube links.) Die jetzige Stellung des Statthalters bei der Instruktion der Bundes- ratsstimmen ist auch verhängnisvoll, weil er seine Ratgeber, die thm dabei behbilflich sein follen, niht selbst wählen kann, sondern diese von Berlin ernannt werden. Wir beantragen desbalb, daß der Statt- halter die Beamten selbst ernennt. Wenn beute Regierung und Volk in Elsaß-Lothringen sich- so oft nicht versteben, wie namentli in den letzten Monaten, so kommt das daher, weil unsere Beamten von einer Stelle ernannt werden, die mit dem Lande nur in loser Be- ziehung ift. Die Beamten glauben niht dem Landtage, sondern der Stelle verantwortlih zu sein, die fie ernennt. Unsere Minister können mit falter Schulter die Dinge ansehen, denn sie baben nicht auf den Widerstand des Landtags zu achten, fondern auf die Stimme in Berlin. Geben Sie deshalb dem Statthalter eine größere Selb- ständigkeit. Möglich, daß die Regierung „Unannehmbar" sagt; hat das aber noch einen Wert? Wir haben oft gesehen, wie das „Unannehmbar“ der Regierung unter den Tisch gefallen ist.

Abg. von Oldenburg (dkonf.): Wir hatten gerade den Abg. Wagner gebeten, für uns zu sprechen, weil er Sachse ist. Aber in unseren preußischen Kreisen würde man cs nicht verstehen, wenn in dieser für das preußishe und deutsche Vaterland sebr ernsten Stunde nicht auch ein Preuße \präche. Dafür wird zuerst der Reichskanzler Verständnis baben, denn er hat am 10. Februar 1910 im preußischen Abgeordnetenhause gesagt: „Auh Sie von der fonservativen Partei wollen und müssen Ihre Unabbängiakeit und Selbständigkeit über der Regierung bewahren : je selbständiger Sie find, um fo bester wird es nit nur für die Regierung und den Staat, sondern auch für Sie selbst sein. Aber dieselbe Unabhängigkeit werde ich auch der Regierung Ibnen gegenüber wahren.“ Nun, der Reichskanzler hat scine Unabbängigkcit uns gegen- über gewabrt (Ruf links: „Endlich einmal !“), indem er diese Vorlage obne uns durchführen will. Möge er nun gestatten, daß ih unsere An- schauungen als Preuße offen auëspreche. Der Reichskanzler nennt es be- dauerlih, daß wir die Mitarbeit bier versagt bätten, ja, selbt wenn wir den Zeitpunkt für diese Gesetzgebung für gekommen gehalten bätten, so bâtte doch die Art, wie die Bundesratsftimmen wirken follen, uns jede PVitarbeit unmöglich gemabt, denn das ift für uns ein Ebren- punkt, und ich danke allen den Herren, auch in den anteren Fraktionen, die diese Empfindung mit uns teilen und dem bei der namentlichen Abstimmung Ausdruck geben wollen. Ih möchte die Herren aber bitten, ibre Gegnerschaft gegen den Absaß 3 nicht rein platonisch sein zu lassen, sondern auch einem Geset die Zustimmung zu versagen, das diesen Absatz enthält. Entweder besagt diefer Abjaß nichts, dann ist es ein sehr bitterer Beigeshmack für Preußen, wenn es in seinem Bewußtsein, daß es feine nationale Pflicht in den 40 Jahren des Reiches erfúllt bat, erleb ß ein î l Fübrung obwalten mußz, daß; ei stimmen notwendig erschei bedauere ih, daß de Tommen außer Sache ein C Unrube links.) süddeutschen É Aeuderung

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40 Jahren irgend einer feinèr Nachfolger. das tut auf dem Wege der - Ausnahmegesezgebung gegen Preußen, denn als s\olches wird dieses Geses wirken. Der Reichskanzler exemplifiziert auf die preußische Geschichte. Gewiß, die preußische Geschichte ist so estaltet worden, daß Preußen die Einigung der deutshen Stämme herbeifübrèn konnte, und der Neichskanzler Yat recht, daß bei dieser Einigung alle Opfer gebracht haben, unsere Fürsten voran, die Fürsten aller deutschen Stämme, auch der König von Preußen. Im Privat- leben gilt der Saß: „Edel fei der Mensh, hilfreih und gut“. Aber in dem Leben großer Staaten is die Betätigung dieses Satzes niht angebracht; das ist nicht der Fall gewesen vom kfaudinischen Joch bis zu Olmüy, deshalb glaub:n wir, daß die Stellung Preußens, wie sie im Bundesrat ist, das äußerste Maß des- jenigen darstellt, was vom preußishen Standpunkt aus fkonzediert werden konnte, und daß der Fürst Bismarck dieses Maß getroffen hat. Nun wende ich mich an die Vertreter der außerpreußishen Staaten hier im Hause. Wenn es fo einfa ist, eine Aenderung der be- stehenden Verhältnisse herbeizuführen, dann wird ein Präzedenzfall geschaffen, der sehr unangenehme Folgen auch für die anderen Staaten haben könnte. Es hat mir ein hochgestellter Beamter gesagt : volenti non fit injuria. Wenn die historische Tatsache erst einmal feststeht, dann wird niht mehr gefragt, ob jemand will oder nicht, dann beißt es: nolens volens. Jch warne Sie da vor dieser Möglichkeit, hervorgerufen durch die jeßige Aenderung unserer deutschen Ver- fassung. Dann aber ist es auch fobr {wer ih bitte die Herren, mir das nicht übel zu nehmen für uns Konservative, die wir nur {weren Herzens gegen die Regierung gehen, die wir cs doch im wesentlihen als unsere Aufgabe betrachten, die Regierung zu unterstüßen, die Grenze zu ziehen, bis zu welcher wir geben können in der Nachgiebigkeit. Als wir hier im Neichstage die kleine Finanzreform hatten, habe ich gegen meine Ueberzeugung gestimmt auf die Neden des Freiherrn von Nheinbaben und des Fürsten von Bülow, weil ih die Ueberzeugung habe, daß direkte Steuern - für das Neich niht mögli find. Ich habe troßdem damals für die Einführung der Erbschafts\teuer gestimmt in dem damals beshränkten Maß. Nach 2 Jahren hat aber der Freiherr von Nhbeinbaben für das Gegenteil eine ebenso glänzende Rede gehalten, und der Fürst Bülow hat gesagt, als wir auf diesem Standpunkt stehen blieben, daß wir dann ein frivoles Spiel trieben mit den Interessen unseres Vater- landes. Als wir in Preußen die kleine Wablreform machten, da ist es mir unendlih {wer geworden, diesen ersten Schritt zu gehen. Wir haben dadurch den Sozialdemokraten jeßt im preußishen Abgeordnetenhause Pläße eingeräumt. Ih habe es getan unter dem vollen Druck der Erklärung des damaligen preußischen Ministers des Innern, unseres jetzigen Reichskanzlers, daß damit allem Notwendigen für absehbbare Zeit Genüge gescheben sei. Im Verlauf “von zwei Jahren i} unter der Mit- wirkung des Reichskanzlers dann ein neues Wablrecht für Preußen inaugurièrt worden, sogar niedergelegt - in der Form einer Thronrede. (Zuruf links: Fürchterlih!)) Vor einigen Monaten hat der allverehrte Staatssekretär des Innern eine Erklärung abgegeben, es wäre ein Nonsens, wenn ein amovibeler Beamter ich babe dies Wort auch in mein Wörterbuch eingefügt die Stimmen gegen Preußen abgeben sollte, und jeßt wird verlangt, ih soll nit nur dafür stimmen, ih soll sogar dafür stimmen, daß diese Stimmen nur Geltung haben dürfen, wenn sie gegen Preußen abgegeben werden. Noch ein anderer Fall. In der Nede unseres hochverehrten Reichskanzlers (Stürmishes Ge- lähter links) . . . . jawohl, meine Herren, das erkläre ich Ihnen ganz ofen, daß ih eine bobe Verehrung für den Reichskanzler habe. (Erneutes Lachen links, Beifall rechts.) Der hochverehrte Herr Reichskanzler hat im preußischen Abgeordnetenhause in bezug auf die preußishe Wahlrechtsfrage darauf hingewiesen, welche große Bevenken das allgemeine Wahlrecht hervorrufen muß. Er hat von den gott- gewollten Abhängigkeiten gesprohen, und jeßt wird von mir verlangt, dem allgemeinen Wahlrecht zuzustimmen. Wer noch vor 8 Tagen wie ein Winkelried die Speere auf #ich gerichtet und die Megierung im Kampf gegen die Sozialdemokratie unter- stüßt hätte, der würde das heute gar nicht mehr verantworten können, weil diefe Vorlage nicht zustande kommen kann ohne Hilfe von den Sozialdemokraten. Nun hat der Neichs- kanzler sehr rihtig gesagt, er fann fie ni{cht hindern, dafür zu stimmen, ebenso wenig, wie er uns daran hindern kann, dagegen zu stimmen. Selbstverständlih können wir sie auch nit daran hindern, daß sie einmal mit uns stimmen. Aber eins muß ih sagen: Wir können nicht über das Maß der Macht des deutschen Kaisers in Elsaß-Lothringen oder in dem Punkte der preußischen Stimmen im Bundesrat mit den Sozialdemokraten verhandeln. Das werden Sir nit tun, folange die Kaiserliße Standarte auf dem S{hloß in Berlin weht; das verbietet uns der Respekt vor der Stellung unseres Kaiserlihen Herrn, das verbietet uns unfer Gewissen, und das verbietet uns die Geschichte des Vaterlandes und unserer Partei. Im übrigen möchte ih Sie bitten, für die Streichung dieses Absaßes zu stimmen. Nachdem die Debatte über Art. I und 11 miteinander verbunten ist, balte ich es für notwendig, unsere Abstimmung hierzu zu motivieren. Wir werden für den S 1 des Art. 11 stimmen, denn dessen Inhalt entspricht voll- kommen unserer Auffassung, und wir stimmen gegen das Gesetz, weil der Inbalt des § 1 durch den übrigen Inhalt des Gesetzes ab- ges{chwächt wird.

Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat am Schluß seiner Aus- führungen von den Kaiserlichen Rechten in Elsaß-Lothringen gesprochen, über die er nicht mit den Herren Sozialdemokraten verhandeln könne. Sie, meine Herren von der konservativen Partei, * werden den verbündeten Regierungen nicht zum Vorwurf machen können, daß wir nicht die Kaiserlihen RNebte in der von uns eingebrachten Vorlage bocgebalten baben und bi? zum Schlusse hochalten werden. (Bravo!)

Meine Herren, der Herr Vorredner hat dann weiter der Auf- fassung seiner Partei übec die Bundeëratsstimmen einen scharfen Auédruck gegeben. Er hat dabei den Ausdruck gebraucht, die Klausel, die den Bundesratsstimmen angefügt sei, sei ein Schlag gegen die Ehre Preußens, er kat vom fkaudinishen Ioch, er hat von Olmüß gesprohen. Jch habe im preußischen Abgeordnetenhause und ih habe das heute bier andeutend wiederholt das Opfer anerkannt, das Preußen in der Gewährung dieser Klausel zu den Bundesratsstimmen dieser Vorlage und dem Deutschen Reiche gebraht h Ich habe ausdrücklih aus- gesprochen, taß ih ein volles Verständnis und mehr als ein volles Verftändnis, denn ih selber bin Preuße dafür habe, daß Sie an dieser Klausel Anstoß nehmen. Aber ih habe über die Bedeutung

ih babe über die Bedeutung der Macht Preußens im

ih habe über die Tatsache, daß der Einfluß Preußens

en abhängt, sondern von der Haltung, deutschen Geschäfte ein-

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nur einer in diesein Saale, irgendwie in Widerspruch seben kann. (Lbhaftes Bravo in der Mitte, bei den Nationalliberalen und links.)

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär d Staatsminister Dr. Delta : | anten,

Meine Herren! Von mehreren der Herren Redner, die soeben gesprochen haben, ist den verbündeten Regierungen der Vorwurf einer unzulässigen Nächgiebigkeit gegenüber den Wünschen des Reichstags bei der Beratung dieser Vorlage gemacht worden. Jf diefer Vorwurf tatsählich begründet? Ist er begründet im Vergleich zu dem Maße von Zußeständnissen, das Sie uns toto die bei anderen Gesetzen als etwas Selbslverständlihes zumuten? Sie werden, wenn Sie si die Vorlage in ibrer jegigen Gestalt unbefangen anseben, mir zugeben müssen, ‘daß es den verbündeten Regierungen gelungen ist, das Rückgrat ihrer Vorlage durch alle Fährlichkeiten hindur un, verändert aufrehtzuerhalten. Wenn Sie von dem Artikel 1, über den wir soeben gesprochen haben ih werde naher noch besonders darauf zurückommen —, absehen, so werden Sie finden, daß die Vorla der verbündeten Regierungen unverändert ist in bezug uf die Stellung des Kaisers, daß sie unverändert ist in bey auf die Stellung des Statthalters; Sie werden finden, daß dh Vorlage nur unwesentlich verändert, tn ihren Grundzügen aber aufrecht, erhalten ist in bezug auf das Budgetrecht der elsässishen Regierung, aw das wir den größten Wert gelegt haben; Sie werden finden, daß di: Vorlage grund\äßlih unverändert ist in bezug auf die Zusammenseßung der Ersten Kammer und insbesondere auf die Kaiserlihe Mitwirkung bei der Zusammensezung der Ersten Kammer, und Sie werden, wenn Sie die Vorlage genauer studieren, finden und das ist sehr wesentlich —, daß für den Fall der Verabschiedung dieser Vorlage die Kaiserlihe Macht in bezug auf Elsaß-Lothringen nicht verringert, sondern gestärkt werden wird. Die Ausführungen, die der Herr Abg, Müller-Meiningen vorhin in dieser Beziehung gemacht hat, dürften im wesentlichen zutreffen. Wenn Sie das Wablgeseß ansehen, so finden Sie dort eine anderweite Einteilung der Wahlkreise. Hier handelt es si um eine reine Zweckmäßigkeitsfrage, die die verbündeten Regierungen bereit sind anderweit zu regeln im Einverständnis mit sämtlihen in der Kommission vertretenen Parteien. Sie werden auch finden, daß, wenn au, wie ich zugebe, die aus dem elsässishen Gemeindewahlrecht übernommenen Beschränkungen des allgemeinen Wahlrechts abges{wäht find, so doch der wesentliche Punkt, die Seßhaftigkeitsklausel, aufrehterhalten und diese als solche ver- shärft ist, insofern als, wenn auch unter Abkürzung der Zeitdauer, an die Stelle des Wohnsißes im Wahlkreise der Wohnsiß in der Gemeinde getreten ist.

Im übrigen, meine Herren, ist aus der Vorlage das von den verbündeten Regierungen vorgesehene Pluralwahlrecht vers{chwunden- Ich kann eine endgültige Erklärung der verbündeten Reegierungen zu diesem Beshluß der Kommission beute. niht abgeben. Ihre Ent- {eidung wird von der endgültigen Gestaltung der Vorlage abhängen. (Hört! hört! links.) Aber das kann ih für meine Person sagen, daß ih es nit für rihtig halten würde, an diesem Punkte eine den ver-

bündeten Regierungen sonst genehme Vorlage \cheitern zu lassen. Il

möchte hierbei darauf hinweisen, daß sämtlihe Parteien, die an den Zustandekommen der Vorlage beteiligt gewesen und selbst in Elsaß- Lothringen vertreten sind, auch diejenigen, denen eventuell nach unserer Auffassung das Pluralwablrecht zugute gekommen fein würde, ausdrücklich auf das Pluralwahlre{cht verzichtet, bezw. das Pluralwahblrecht autdrücklich verworfen haben. (Sehr ridFtig! links.) Im übrigen besteht kein Zweifel, daß, wenn das Pluralwablreht eine gelinde Verschiebung des Stimmrechts zugunsten der ansässigen ländlihen Bevölkerung ausübt, diese Verschiebung sebr gering ist und unter den besonderen elsässishen Verhältnissen auch den anderen Parteien zugute kommen kann, und es ift ausdrücklich zu be- merken, daß die elsâssishe Regierung und speziell der Statthalter, die doch in erster Linie zu ermessen haben, welches Wabhlrecht sie für ibr Land als notwendig, nüßlich und möglih ansehen, der Auffaffung gewesen sind, daß an der Forderung der Pluralstimmen das Gefe nit zu \ckeitern brauche, wenn alle beteiligten Parteien ihrerseits der Auffassung seien, daß das Pluralwahlrecht einen besonderen Wert niht babe. Ich bemerke dazu, daß in der Kommission auch ein Ver- treter der äußersten Rechten dieses hohen Hauses dem Paragravben zugestimmt hat, der das Pluralwahlrecht beseitigt. (Hört! hört! linfë.)

In allen übrigen Punkten ist die Vorlage unverändert.

Es bleibt lediglih der Artikel 1 mit den Bundesrat®- stimmen. Nun, meine Herren, ist es rihtig, daß ih bei der erster Lesung in diesem hohen Hause der Auffassung Ausdruck gegeben babe, daß die verbündeten Regierungen nit wohl in der Lage seien, die Verleibung von Bundesratsstimmen an Elsaß-Lothringen zu be- fürworten, einmal weil sie die Minderforderung der wirtschaftlichen Stimmen niht für durchführbar hielten ih werde auf diese Frage nachber noch einmal zurückfommen —, und zweitens aus einer Reibe von staatsrechtlihen Erwägungen heraus, die sih im wesentlichen auf Ausführungen bewegten, die au der Fürst Bismarck seinerzeit bier iz diesem hoben Hause gemacht hat. Aber, meine Herren der Herr Reichskanzler hat bei anderer Gelegenheit {hon darauf hingewiesen —- die verbündeten Regierungen haben \ih troßdem der Erwägung nit verschließen können, daß es eine Verbesserung der Vorlage bedeuten würde, wenn man in der Lage wäre, ein Stimmrecht für Elsaß- Lothringen einzuführen, und wenn wir diese Betrachtungen angestellt haben, meine Herren, so sind wir au damit keinem anderex gefolgt wie dem Fürsten Bismarck. Der Fürst Bismarck hat in der Neiché- tagssißung vom 27. März 1879 hierüber folgendes gesagt

Fch lege hauptsählich aus zwei Gründen Wert zuf die Be- teiligung der Bevölkerung am Bundesrat: einmal if es, wie mir die Herren aus den Reichélanden versichert haben, im ganzen Lande als eine, wie sie \sich französisch auédrüdcken, question de dignité empfunden, also als eins ter Imponderabilien in der Politik, dic oft viel mähtiger wirken als die Fragen des materiellen und direkten Interesses und die man niht mißacten soll in ihrer Be- deutung. JIch glaube aber nicht, daß bloß die Form beteiligt ift, ih halte es im Gegenteil nah der jeßigen Zu- sammensetzung des Bundetrats für . einen Mangel, daß die Ver- tretung des Reichélandes in bezug auf die allgemeine Reichége]eß- gebung, ganz unabhängig von der Landesgesezgebung von Elsaß- Lothringen, lediglih durch die zentralen Reichsbebörden stattfindet, die doch das eigentliche Lantesinteresse bis in seine lokale Ver- ¿weigungen hinein niht mit der Kenntnis vertreten können, wie es in den übrigen Bundesländern dur deren Landesministerien, die im Lande wohnen, ter Fall ist. (Sthluß in der Zweiten Beilage)

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staaisan,eiger.

(S{hluß aus der Ersten Beilage.)

Fürst Bismarck hat sich damals mit einem konsultativen Votum begnügt. Aber, meine Herren, wir dürfen nit vergessen, daß sich nicht nur die Verhältnisse seit dem Jahre 1879 verschoben haben, sondern daß auch durch die Ihnen jeßt vorliegende Verfassung sich die staatsrechtlihen Beziehungen verschoben haben. Die veränderte und verstärkte Stellung des Kaisers hat die Konsequenz gehabt, daß man sich die Frage vorlegen mußte und vorlegen durfte, ob bier nicht eine andere Lösung gefunden werden könnte.

Mir haben bis zur Einbringung der Vorlage eine solche Lösung nicht gefunden. Nachdem aber in Ihrer Kommission die Gewährung von Bundesrats\stimmen mit 23 gegen 4 Stimmen gefordert wurde, haben si die verbündeten Regierungen noch einmal die Frage vorlegen müssen, ob denn in der Tat unter diesen Umständen nicht, wenn ih mi so ausdrücken darf, jeßt reiner Tisch gemacht werden könnte, und den übrigen Vergünstigungen, die man der elsaß-lothringischen Bevölkerung zuwenden wollte, auch das Geschenk der Bundesrats- stimmen, wentgstens in beschränktemMaße, beigefügt werden könnte.

Aus diesen Erwägungen heraus ist die Regelung entsprungen, die im Laufe der heutigen Debatte und auch vorher in der Presse herb getadelt worden ist, viel zu herb nah meiner Anficht, selbst wenn man all den Erwägungen Nechnung trägt, die von seiten der Nechten heute aus- geführt wurden, und die der Herr Neichskanzler als begreiflih an- erkannt hat.

Metne Herren, zunächst ist darauf aufmerksam zu machen: der Fall, daß die Bestimmung, wonach die elsaß-lothringishen Stimmen nicht gezählt werden sollen, wenn dur sie die Stimme der Präsidial- mat aus\{chlaggebend würde kann nur sehr selten eintreten. Sie fann, wenn sämtlide Bunde8ratsstimmen abgegeben werden, nur ein einziges Mal praktisch werden, und zwar nur, wenn die Stimmen wie 31 zu 30 stehen. In allen anderen Fällen wirken die elsaß- lothringishen Stimmen mit und haben das ist das Wichtigste innerbalb der Aus\{üsse die volle Wirkung für und gegen Preußen.

Wenn man nun aber fagt, es sei troß alledem eine unerträglihe Zumutung für Preußen, den Fall zuzulassen, daß unter bestimmten Vorausfeßungen die elsaß-lothringis@en Stimmen gegen Preußen gezählt, für Preußen aber nit gezählt werden, ja, meine Herren,

sehen Sie sich doc), bitte, einmal die Verfassung an, und Sie werden finden, daß es da eine ganze Neiße von ähnlihen Anomalien gibt! (Sehr richtig! links.) Sie finden zunächst, daß eine Verfassungs8- änderung nit eintreten darf, wenn 14 Stimmen dagegen abgegeben werden. Wie sind denn diese 14 Stimmen historisch entstanden ? Es sind die Stimmen der drei Königreiche, das heißt also, wenn die drei Königreiche einer Verfassungsänderung widersprehen, werden die Stimmen aller übrigen Bundesstaaten etinschließlich der preußischen nicht gezählt. (Sehr rihtig!) Meine Herren, Sie finden ferner in der Verfassung die Bestimmung, daß eine Aenderung der Heeres8- verfassung, eine Aenderung der Marine, eine Aenderung der Geseßz- gebung über die in Art. 35 genannten Abgaben nicht etnireten darf, wenn die Stimmen der Präfidialmat dagegen sind. In allen diesen Fâllen ist also die übrige Gruppe der Staaten ihres Stimmrechts3 beraubt. (Sehr richtig! links.)

Sie finden also, daß keineswegs die Verfassung aufgebaut ift auf dem Grundsatze des nackten Majoritätsprinzips, sondern daß die Schöpfer dieser Verfassung das Stimmrecht der etnzelnen Bundes- staaten den Bedürfnissen entsprechend in einer sehr komplizierten Weise ausbalanziert haben.

Und wenn Sie diese Bestimmungen berücksihtigen, so finden Sie auch noch, daß tatsächlih bei der Konzession, die wir gemacht haben, ja eigentli für die elsaß-lothringishen Stimmen nichts weiter übrig bleibt, als die wirtschaftlichen Fragen, für die man in erster Linie das Stimmrecht verlangt hat.

Wenn Sie das alles berücksichtigen, meine Herren, so werden Sie mir zugeben, daß erstens mit der Konzession, die hier gemacht ift, ein Wuns\ch erfüllt ist, der nicht bloß von den Elsässern, niht bloß von der Linken und aus der Mitte dieses. hohen Hauses, sondern auch von den Bänken der Rechten erhoben ist. Wenn den Wünschen der Herren Freikonservativen, die Bundesratsstimmen in der Form der wirts{aftlihen Stimmen zu gewähren, nicht entsprochen ist, so ist das ledigli deshalb nicht geshehen, weil wir der Meinung gewesen sind, daß die von dem Herrn Grafen Posadowsky befürwortete Lösung doch in der Praxis zu Unzuträglichkeiten ühren könnte. Das sind Zwek- mäßigkeitsfragen, meine Herren. Wir haben geglaubt, daß unsere Wsung die bessere ist. Aber zu behaupten, daß Preußen irgendwie geschädigt würde in seinem Ansehen und in dem Gewicht seiner Stimmen im Bundesrat, das ist nach meiner Ansicht nicht aufrecht zu erhalten, und es ist namentlich dann nicht aufrecht zu erhalten, wenn man und darum möchte ich Herrn von Oldenburg besonders bitten einmal die vielen Ausnahmen ähnlicher Art für und gegen Preußen berücksichtigt, die unsere Verfassung bereits enthält. Wir haben hier keinen neuen Weg beschritten.

Also, meine Herren, ich wiederhole: wir die verantwortlichen Männer, die hier vor Ihnen stehen, und die verbündeten Negierungen sind der Auffassung gewesen, daß die Begabung Elsaß-Lothringens mit einer Verfassung eine politishe Notwendigkeit ist, der zur Ver- wirkliGung verholfen werden muß. Wir sind der Meinung gewesen, daß die Opfer, die wir zu diesem Zwecke gebraht haben wenn ih das Wort Opfer hier im beschränkten Sinne gebrauchen darf —, gebraht werden konnten, ohne daß Preußen, ohne daß irgend ein anderer in seiner Macht und in seiner Würde beeinträchtigt würde. Vir sind vielmehr der Auffassung gewesen, daß, wenn überhaupt hier von Dpfern die Nede sein l’ann, dieses Opfer sind, denen der Erfolg niht ausbleiben kann, well sie gebraht werden {m Juteresse der nationalen Entwicklung und Wohlfahrt unseres Vaterlandes. (Lebhafter Beifall links.)

Abg. Dove (forlshr. Vollsp.): Die Zeit drängt zur Entscheidung, und ih möchte dem Abg, von Oldenburg nur sagen: Wir fühlen uns zuer]t als Verireter des deutschen Bolles, aber wir sürhken damit uicht in

Berlin, Mittwoch, den 24. Mai

Widerspruch mit unserem Preußentum zu geraten. Die Ausführungen des Staatssekretärs haben bewiesen, daß es unrichtig ift, als ob der Bundesrat ein Organ sei, in dem sih Preußen in perennierendem Kriegszustand mit den übrigen Bundesstaaten befände. Preußen ist es oft genug gelungen, seine Vorlagen gegen die Mehrheit der anderen Bundesstaaten durhzuseßen, wie in der Schiffahrtsfrage. Haben wir das allgemeine Wahlreht gegeben oder Bismark ? Sie (rechts) gehen nicht die Wege Bismarcks, sondern Gerlahs. Wir halten die Vorlage für notwendig im Interesse des deutschen Volkes und damit auch tenen, und darum bitten wir Sie, die Vorlage mit möglichst großer Mehrheit anzunehmen. i

Abg. Dr. Frank- Mannheim (Soz.): Ich habe den Eindruck, als wenn der Abg. von Oldenburg die Stimmen der Sozialdemokraten fo be- handeln möchte wie die Stimmen Elsaß-Lothringens im Bundesrat, sie sollen nur zählen, wenn sie gegen die Regierung abgegeben werden. Der Abg. von Oldenburg hat gegen das deutsche Interesse das preußishe vertreten wollen. Ich halte mich für berechtigt und verpflichtet, das preußische Volk dagegen in Schutz zu nehmen, daß es durch den Abg. von Oldenburg seine Inter- essen vertreten findet. Was der Abg. von Oldenburg vertritt, sind lediglih ostelbishe Interessen; er geht ja charakteristischerweise hier mit den Polen und den nationalistischen Elsässern zusammen. Nicht die Bahn Bismarcks wandelt der Abg. von Oldenburg, sondern die Bahn Gerlahs; noch im Anfang der 60er Jahre wandten sich die Konservativen gegen den sogenannten Nationalitäten- \{windel, d. h. das Streben, Deutschland wirtschaftlih und politisch zu einigen; ein Nachfahr dieser Herren ist der Mann, der heute als preußischer Konservativer uns diese Nede gehalten hat. Das Ergebnis eines Kampfes von Volksgenossen soll man nicht mit Ergebnissen eines Krieges E man soll nicht vom kaudinischen Joch sprechen, wenn eine Mehr eit von ihrem Neht Gebrauch macht. Ich habe meinen Ohren nicht getraut, als ih hörte, daß zu den gottgewollten Abhängigkeiten au das Pluralwahlrecht gehören soll; denn der Abg. von Oldenburg selb#t war es, der in der Kommission für das allgemeine Wahlrecht gestimmt hat. Hat er bloß einen s{lechten Wiy machen wollen? Hat er nicht zum Zwecke der Erheiterung, sondern ernsthaft für die Beseiti ung der Pluralwahlstimmen in der Kommission gestimmt, fo entspriht es niht dem Ernst unserer Erörterung, wenn er jeßt daraus der Negterung einen Vorwurf macht, daß sie jenen Vorschlag machte. Der Abg. Hauß hat sich mit enthusiastishem Eifer gegen die Ausübung der Staatsgewalt durch den Kaiser in Elsaß-Lothringen gewandt; die Gruppe aber, in deren Namen der Abg. Hauß sprach, hat noch vor wenigen Jahren einen Antrag eingebracht, der dem Kaiser die Ausübung dieser Staatsgewalt zusprah. Es ist der Antrag vom 5. Dezember 1905; unterschrieben sind auch die Herren Wetterlé, 3 Preiß, derselbe Preiß, der heute vor einem Au8snabmegeseß gegen Preußen warnt, das er damals selbst beantragt hat! 1907 wiederbolte fih daëselbe S&auspiel. Sollen wir, soll das elsässishe Volk ihnen da glauben, daß sie ernîtliche Bedenken gegen die Uebertragung der Landesgewalt an den Kaiser haben? Wir müssen uns verwahren gegen die Bebauptung, daß hier direkte Ausnahmegesetze beschlossen werden sollen. Heute stimmen wir für den Artikel I. :

Damit schließt die Beratung. Es Bemerkungen.

Abg. von Oldenburg (konf.): Der Abg. Frank hat erwähnt, daß ih in der Kommission für das allgemeine Wahlrecht gestimmt habe. Die Tatsache ist richtig, ih habe dafür gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen: da ih Gegner des Geseßzes bin, habe ih für diejen Paragraphen gestimmt, nachdem die Yegierung erklärt hatte, daß ibr dann das Geseß unannehmbar sein würde. :

Abg. Dr. Frank (Soz.): Der Abg. von Oldenburg hat also meine

Bebauptung bestätigt und in wertvoller Weise ergänzt.

Aba. Hauß (Elsf.): Ich habe mich niht dagegen gewandt, daß der Kaiser die Landesgewalt ausübt, sondern ih habe dafür gesprochen, daß dem Statthalter ein größeres Maß von Selbständigkeit gegeben wird.

Nach nohmaligem persönlichen Meinungsaustausch zwischen den Abgg. Dr. Frank und Hauß wird zur Abstimmung ge- schritten. Der letzte Absaß des Art. 1 wird mit großer Mehr- heit angenommen; dagegen stimmen nur die Deutsch- konservativen und eine Minderheit der Neichspartei. Ueber den dritten Absay (Bundesratsstimmen) wird namentlich abgestimmt.

Der Passus wird mit 200 gegen 112 Stimmen an- genommen; 2 Mitglieder enthalten sih der Abstimmung, Art. 1 im ganzen wird in der Kommissionsfassung ebenfalls an- genommen. 1 i

8 1 des Art. IT wird ebenfalls in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso § 2, nachdem für den Antrag Hauß sich nur eine vershwindende Minorität erhoben hat.

8 5 bestimmt in der Kommissionsfassung, daß Landes- geseße für Elsaß-Lothringen vom Kaiser mit Zustimmung des aus 2 Kammern bestehenden Landtages zu erlassen sind. Der Landeshaushaltsetat wird alljährlich durch Geseß festgestellt. Steuern und Abgaben für die Staatskasse dürfen nur erhoben werden, soweit sie in den Haushaltseiat auf-

enommen oder durch besondere Geseßze angeordnet

Énd. Nach Ablauf eines Etatsjahres bleibt die Landesregierung bis zum Jnkrafttreten des neuen Etatsgeseßzes ermächtigt, Schaßanweisungen auszugeben, soweit die Einnahmen aus den auf besonderen Geseßen beruhenden Steuern und Abgaben nicht ausreichen, um die rechtlich begründeten Verpflichtungen der Landeskasse zu erfüllen, Bauten fortzuseßen und die geseßlich bestehenden Einrichtungen zu erhalten und fortzuführen.

Abg. Hauß (Els) hefürwortet einen Antrag, folgende Bestimmung aufzunehmen: „Steuern und Abgaben dürfoa, wenn fich die Fest- stellung des Haushalts verzögert, auf di» Dauer von 4 Monaten nah Maßgabe des letzten Haushalts8etats fortgeführt werden.“

Abg. Holt schke (dkons.): Der bisherige Zustand war der, daß Gesege für Elsaß-Lothringen gemacht werden mußten üm Wege der Reichsgesetzgebung oder im Wege der Landesgeseßgebung. Nach dem neuen Entwurf ist der Weg der Neichögesetgebung beseitigt, und darin erblicken wir ein? Verminderung der Kaiterlihen Gewalt. D

Cs T d Ricälm und

folgen persönliche

Vas ist einer der Gründe, die uns die Zustimmung zu diesem Paragraphen unmöglich machen. L L À i :

Abg. Ledebour (Soz.): Diese Regelung widerspricht dem Grund- gedanken des konstitutionellen Rechts und aud der Reichsverfassung.

| ernannten Mitglieder können wir uns nicht begeistern.

In konstitutionellen Staaten muß eine Regierung abtreten und einer anderen Plaß machen, wenn sie ih mit dem Parlament nicht einigt. In der MNeichsverfassung besteht dics Grundsaß in der Theorie wentgstens auch, wenn er auh noch nicht praktis geworden it wollen keinen Schein-Konstitutionalidmus, weder ium Reich, noch den Einzelstaaten, und stimmen deshalb gegen diese Bestimmungon auch) gegen den Antrag Hauß. E |

Abg. Win ler (dkons.) beantragt wegen der grundsäßlichen Be- | denken, die der Abg. Oolts(ke audgesprodden bat, die namentliche | Abstimmung über den Y h. L 1

Nach Ablehnung des Autrags Hauß wird §5 in namon l- lier Abstimmung mit W2 gegen 90 Stimmon boi 5 Skimm enthaltungon in der Kommissionsfassung angenommen.

A,

8 6 trifft Bestimmungen über die Zusammenseßung der Ersten Kammer. Die Kommissionsvorschläge wollen unter anderem auch je zwei vom Landwirtschaftsrat aus den im Hauptberuf in der Landwirtschaft tätigen Personen der Bezirke Oberelsaß und Unterelsaß und Lothringen gewählte Vertreter in die Erste Kammer entsenden, von denen je einer aus jedem Bezirk bäuerlicher Kleinbesizer sein muß.

Abg. Nickl in (Els, b. k. F.) beantragt, dafür zu seßen: Je 2 von den 3 Bezirkstagen des Landes aus ihrer Mitte gewählte Mit- glieder, die beide einen reinen Landkanton vertreten. n

Abg. Hauß (Els., Zentr.) beantragt, daß die Zahl der vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats zu ernennenden Mitglieder nit 12 übersteigen darf, während nah der Vorlage und der Kom- missionsfassung die Anzahl der vom Kaiser zu ernennenden Mitglieder die Anzahl der übrigen Mitglieder niht übersteigen darf. Derselbe Abgeordnete beantragt, statt der Bestimmung „Wählbar find nur Neichsangehörige“ zu sagen: Wählbar sind nur elsaß- lothringishe Staatsangehörige, und ferner die Altersgrenze für die Wählbarkeit auf 25 Jahre statt 30 Jahre festzuseßen, und endlich die Mitgliedschaft der ernannten Mitglieder lebenslänglih zu machen, während die Vorlage und die Kommissionsfassung nur eine Dauer von fünf Jahren vorsehen.

Abg. Ni cklin (Els) führt zur Begründung seines Antrages aus, daß die Bezirkstage die richtigen Instanzen seien, die die Wahl vornehmen könnten.

Abg. Win ckler (dkons.): Jch habe nur eine Einwendung gegen die Bestimmung des § 6 zu erheben, daß auch ein Vertreter der israelitischen Konsistorien in die Erste Kammer gewählt werden soll. Unser Bedenken hat keineswegs antisemitishen Charalt-r, denn wir haben gerade auf religiósem Gebiet für unsere jüdischen Mitglieter volles Verständnis, unser Bedenken ist vielmehr rein staatsrechtlicher Natur. Denn es wird im deutshen Staatsreht zum ersten Male ein neues Moment einacführt. Derartige Privilegien sind bisher nur den großen anerkannt und geschichtlih privilegierten Kirchen, der evangelischen und ter katholishen Kirche, vorbehalten. Aber ein vollständiges Nov: wäre das Privileg für das israelitische Be- fenntnis. Dann könnten auch die verschiedenen kleinen Bekenntnifie denselben Anspruch erheben. Wir legen Verwahrung gegen den ersten S{ritt auf diesem Wege ein und beantragen deshalb gesonderte Abstimmung über diesen Punkt des § 6.

Abg. Fehrenbach (Zentr.): Eine Erste Kammer gibt es bisher in Elsaß-Lothringen niht; das kann uns aber nicht bestimmen, dieser Negelung zu widersprehen. Der Antrag Hauß will, daß auch die vom Kaiser zu ernennenden Mitglieder Elsaß-Lothringens Staats- angehörige sein sollen. Wir haben das Gleiche in dec Kommisfion verlangt, sind aber in der Minderheit geblieben und haben nicht weiter darauf bestanden. Für die lebenslänglihe Mitgliedschaft der Ich boffe, die Regierung wirklich unabhängige, nicht gouvernementale Leute

| ernennen wird. Wir tun gut, wirkli bäuerlihe Elemente in die

Erste Kammer als Gegengewicht gegen die 4 städtishen Vertreter zu entsenden. Wir \limmen für die Kommissionsfassung in der Hoff- nung, daß demnächst auch für Elsaß-Lothringen eine einheitliche Land- wirt]\chaftskammer geschaffen wird. E Abg. Hauß (Els.): Wir bitten Sie vor allem, die vom Kaiser zu ernennenden Mitglieder auf 12 zu beshränken. Wir find nicht gegen das Ernennungsreht, aber wir protestieren gegen die Motivierung, daß die Ernennung der Hälfte der Mitglieder geshehen müsse, weil man der politishen Gesinnung der elsaß-lothringischen Viitglie doch niht recht trauen könne. Die lebenslängliche Ernennung Mitglieder wünschen wir, weil sich nah den Erfahrungen andere Parlamente nur auf diesem Wege selbständige Charaktere beraus- ilden können. Ich bitte Sie, unserem Antrage zuzustimmen. Sämtliche Amendements werden abgelehnt. Für den An- trag auf Beschränkung der ernannten Mitglieder auf 12 stimmen auch die Sozialdemokraten, die Polen und vereinzelte Zentrumsmitglieder. S 8 6 wird unverändert nah der Kommissionsfaqung an- genommen, ebenso §8S§ 7—24. E 8 24a ist von der Kommission neu eingefügt und lautet : „Das Gesey, betreffend die Gleichberehtigung der Konfe?sionen in bürgerlicher und staatsbürgerliher Beziehung, vom 3. Juli 1869 wird in Elsaß-Lothringen eingeführt.“ 8 24h, ebenfalls Zusaß der Kommission, lautet: „Die amtlihe Geschäftssprahe der Behörden untd Körperschaften sowie die Unterrichtssprahe in de Landes ist die deutsche. In Landesteilen mit überwiegend völkerung können aud fernerhin Aut franzöfishen Geschäftssprabe nah Mak von 1872 zugelassen werden. Dezglei den Gebrauch des Französishen als Unterri der bisberigen Uebung auf Grund des § 4 das Unterrichtswesen, vom 12. Februar 1873 c eTI Von den Deutschkonservativen ist beant 1) dem § 24a binzuzufügen „Bei der Einrichtung der lien Volksschulen find die konfesttonellen 2 zu legen.“ : 9) Dem zweiten Absatz „In Bezirken, für die fes pon einer größeren standen wird, kann französische Spracbe | betreffenden Bezirks zulafien. Abg. Dr. Wi ll-Straßburg ( 24b zu streichen und dafür zu „In den Gemeinden erfannten Melig Glementars{ulc angebören, einzur s{ulen fowie in ridt8anfstalten Bestimmung der

att E treffenden kirhli