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dieser Beshluß wird in dem neuen Vertragsentwurf kraß mißachtet. Eine Reihe ausländischer Staaten hat sich mit vollem Recht gegen einen derartigen Vertragsbruch gewendet. (Vizepräsident Schul 6 ersuht den Redner, - bei der Sache zu bleiben.) JIchG muß darauf eingehen, tenn der preußtshe Staat bat einen solhen Vertragébruch begangen. (Vizevpräsident Schulß: Ih wollte sie ersuchen, solhe \charfen Ausdrücke zu unterlassen) Italien und Oesterreich baben Beschwerde über diesen Vertragsbruch geführt. Italien hat sogar eventuell die Entscheidung des Schiedsgerichts im Haag anrufen zu wollen erflärt. Die Schweiz hat si ebenfalls beim Autwärtigen Amt über die Ver- leßzung des bestehenden Vertrages beschwert. s ist eine Rechts- widtigkeit, daß die Schweizer Arbeiter sich eine Legitimationékarte lösen solle. Das ist ein Ausnahmegesey lediglich gegen die Arbeiter, die 2 oder 5 16 bezahlen müssen; tun fie das nicht, 0) können sie auêsgewicsen werden. Gibt es eine stärkere Beleidigung gegen die Arbeiter, als wenn unterschieden wird zwischen Arbeitern und Nichtarbeitern? Das ist ein Verstoß gegen das internationale und au gegen das Reichsrect,- namentlich ist dies der Fall bezüglich der Ausweisung. Unsere Reichsverfassung sagt ganz kflar, daß die Regelung der Freizügigkeit und der Fremdenpolizei aus- \Lließlid dem Reih zusteht. Zuständig zu einem eventuellen Legitimationskartenzwang ist also nicht Preußen, ein Einzelstaat, sondern das Reih. Kaiser Wilhelm 1. und Fürst Bis8marck haben 1870/71 die Ausweisung aus Frankreich sebr ecnergisch als cine Ver- legung des Völkerrechts gekennzeihnei. Nicht nur der Paßzwang ist aufgehoben, auch die Aufenthaltskarten sind aufgehoben. Sie dürfen weder eingeführt, noch, wo sie besteben, beibebalten werden na der Ansidt hervorragender Staatsrechtslehrer. Legitimationskarten find aber Aufenthaltsfarten, und damit rechtswidrig, dasfelbe gilt au von den Gebühren. Die Legitimationskarten find völlig wertlos, und stë werden von einer privaten Gesellschaft, der Feldarbeiterzentrale, auégestellt. Was würde ein Minister sagen, wenn ihm in der Schweiz gesagt würde: Du willsi hier arbeiten und mußt eine Legitimationskarte lôfen, wenn nicht, dann wirst du ausgewiesen! Er würde das für eine Erprefsung erklären. Der Einwand, daß die Zentrale so viele Beamte anstellen und daber die Gebühr erheben müße, ist doch nur eine nicht ernst zu nehmende Ausfluht. Fremdenpolizeilihe Vorschriften darf Preußen überbaupt nit erlassen, das steht im Widersvruch zu den Verträgen. Man sagt, die Ausweisung Fremder geschehe aus Giünden der Ordnung. Das sind Redewendungen, aber keine Gründe. Von einer Störung der inneren Ordnung durch die fremden Arbeiter kann keine Nede sein. Wozu macen wir Niederlassungsverträge, wenn Preußen sich heraus- nimmt, sich einfach darüber hinwegzufeßen. Welche Entrüstung würde entsteben, wenn einem Kommerzienrat oder Professor in der Schweiz begegnete, was cinem Schweizer Arbeiter bei uns passiert? Man würde. das für eine Shmah und Schande erklären. Einem solchen Vertrag, der implicite die Benußung von ausländischen Streik- brecern gewährleistet, kann ich nit zustimmen.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Frantzius: Cine Ver- ständigung über die in Betracht kommende Polizeiverordnung mit einem fremden Staate herbeizuführen, wird sehr {wer fein. Der Abg. Stadthagen hat sh sehr eingehend mit den Arbeiter- ausweisungen beschäftigt. Es ist rihtig, daß die Schweiz bei uns freundscaftlihe Voistellungen wegen der Arbeiter- legitimationékarten erboben bat. Auf die von uns gegebene Aufklärung aber hat ih die \chweizeriste NRegierung_ beruhigt. Wegen der Gebühren befindet sich die von dem Abg. Stadthagen vermißte Bestimmung in dem zweiten Teile des Vertiages, der die Nechtéverhältnisse regelt.
Der Anirag Stadthagen auf Kommissionsverweisung wird abgelehnt.
In der zweiien Beraiung bei Artikel T seßt der
Abg. S tadthagem(Soz.) seine Darlegungen, daß der neue Vertrag den bestehenden Zustand zu Ungunsten der ausländischen und au der deutschen Arbeiterschaft, die ins Ausland gebe, vershlehtere, fort. Mas nütze ein Vertrag des Neiches, wenn ein Einzelsiaat die Be- stimmung eines Nicderlafsungsvertrages durch eine solhe Verordnung,
o K UNagttintt At Ser Af wie den LegtttnaltonSzwang LUTDTLEG?E z
Darauf werden die beiden Verträge im einzelnen unver- ändert angenommen.
Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs, betref fent die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten des Deutschen Reichs. Das Geseß soll, naddem das neue Konsulatsgebührengeseß am 1. Januar 1911 in Kraft getreten ist, an die Stelle des Geseßzes vom 25. März 1880, betreffend die Schiffsmeldungen, treten.
Abg. Dr. Heck) cer (fort’hr. Volksy.): In diesem Gesetze ist eine
qeluna der Anmeldungen der Schiffe eingeleitet. Im Gegenfaßz
iräberen Gebrau müssen jeßt die Kapitäne sämtliher Schiffe, fobald se einen Hafen anlaufen, unverzüglich ihre Ankunft dem
Konsul anmclden. Es läßt sich wesentlices gegen das Geseß nicht einwenden. Wllerdings erlegt das Geseß dem Kapitän eine mchckt gerince Menge von neuen Scbreibereien auf. ‘Der Kapitän und der Sckifféoffizier gehören erfreuliherweise noch zu den Menschen, die
ein wenig gegen die Schreibseligfkeit unseres Zeitalters aufzulehnen
pflegen: deshalb glaube ib, daß vielleiht unnöôtig von d vit
c y 11h
dern Kapitan, beispielsweise auc) cines Scblevpers, jedesmal beim Anlaufen cines Hafens aus irgendeinem Grunde alsbald die schriftlihe Meldung erstattet werden uß. Ich sehe von Anträgen ab, aber ih mwâre dankbar für eine Erflärung de daß
1 0Cren Fällen N
G zitäne vorgehen 1
s »ckv ly; +5 70 on Sahît r verbündeten Megterungen dahin, chnung tragen und nicht gar zu rigores8
man den beîo h ird, 3. B. wenn das Schiff nar aus
gegen die K der Neede liegt.
Direktor um Auswärtigen Amt Dr. von Körner: Es ist keines- wezs die Absicht der Vorlage, die bestehenden Verhbältnifse zu er- \{weren. Der Anregung des Vorrednerë, eine Erklärung abzugeben, daß tas Gesetz milce gehandhabt werden wird, folge ich gern. Die JInsiruftionen werden in diefem Sinne abgefaßt werden.
Damit schließt die erste Beratung. Das Gefeß wird ohne Debatte darauf auch in zweiter Beratung unverändert an- genommen.
Es folgen die am 23. September 1910 in Brüssel ab- geschlossenen Uebereinkommen a. zur einheitlihen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen, b. zur ein- heitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot.
Abg. Eickboff (forts{r. Volksp.) wünscht eine Auskunft von den verbündeten Regierungen, ob es si bestätige, daß über die Materie, iber die auf der Brüsseler Seerechts-Konferenz eine Verständigung no& nicht erzielt worden ist, die Verhandlungen wieder au® genommen sind.
Eine weitere Debaite entsteht nicht, die beiden Ueverein- fommen werden in erster und zweiter Lesung genehmigt.
Namens der 18. Kommission erstattet der Abg. Stubben- dorf (Rp.) mündlichen Bericht über den Gesetzentwurf, be- treffend die Bescitiguna von Tierkadavern. Die Kom- mission empfiehlt die Vorlage zur unveränderten Annahme und schlägt folgende Resolution vor:
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den einzelnen Bundesregierungen darauf binzuwirfken, etwa bestehende Abdeerei- privilegien zu beseitigen.
Außerdem beantragt der Referent, in das Geseh eine Bestimmung einzufügen, wonach es gleichzeitig mit dem Vieh- seuchengeses vom 26. Juni 1909 in Kraft treten soll.
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Ohne jede Debatte beschließt das Haus nah ten Anträgen
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Ueber den Geseßentwurf, betreffend den Paten t- ausführungszwang, hat der Abg. Dr. Jun ck (nl.) namens der 22. Kommission Bericht erstattet, die Kommisfion hat die Vorlage nur dur die Bestimmung erweitert, daß die Ueber- tragung des Patents auf einen anderen insofern wirkungslos sein soll, als fie nur den Zweck hat, der Zurücknahme zu ent- gehen. : ; Abg. Erzberger (Zentr.): Der Referent hat einen so ausführliden und vorzüglichen Bericht erstattet, daß es nicht angebracht erscheint, über Einzelheiten zu \sprechen. Meine Freunde werden für die Vor- lage stimmen, die ein Notgeset darstelit. Sie gibt mic aber Ge- [legenheit zu der Erwähnung, daß man dem deutschen Verfahren der Vorprüfung, das so viel Anfeindung erfahren hat, in weiten Kreisen auch des Auslandes den Vorzug gibt. Es ist festzustellen, daß die deutshe Industrie mit der bisherigen Handhabung einverstanden 11t. Man fann nur wünschen, daß das Patentamt in derselben gewisfen- haften Weise weiterarbeitet. E N
_Aba. Freiherr von Gamp (Rp.): Diese Frage steht in einem ge- wissen Zusammenhange mit dem Entwurf, denn -wir haben ein Inter- esse daran, die Autorität unseres Patentamts namentlich im inter- nationalen Verkehr aufrecht zu ertalten. Wir müssen dafür forgen, daß nicht im Auslande der Eindruck erweckt wird, als ob das deut}che Patentamt eine minderwertige Institution ist. Ich möchte Bezug nehmen auf einen Artikel „Der Rückgang des deutshen Patentamts" von Dr. Wirth. Dieser Artifel enthält zwei außerordentlich \chwere Anschuldigungen. Die erste geht dahin, daß die Beamten des Patentamts, namentlih wenn sie eine rihterlihe Tätigkeit ausüben, nit frei find in ibrem Urteil, fondern von dem Präsidenten des Patentamts beeinflußt werden. Es ist der s{werste Vorwurf, der einem Beamten gemacht werden kann, daß er rechts- widrig seine Untergebenen zu beeinflufjen sucht. Dieser _Punkt muß aufgeklärt werden. Die Behörde fann den Vorwur| nicht auf dem Patentamt fißen lassen. Der zweite schwere Bor- wurf richtet fich gegen die Industrie sowohl wie gegen das Patentamt. Er lautet dahin, daß die Industrie unzufrieden sei mit der Judikatur des Patentamts, es jedoch nicht wage, ibrer Unzufriedenheit Avédruck zu geben, um nit beim Patentamt ungünstige Entscheidungen berbei- zuführen. Die maßgebenden industriellen Kretje haben dieje Angriffe scharf mißbilligt. Die Unparteilichkeit unseres Patentamts muß bei internationalen Verträgen bervorgebvben werden. 1910 wurden 45 000 Patentanmeldungen eingereiht und 12 100 Patente erteilt. Dies spricht dafür, daß die Bedürsnisse des Verkehrs ausreichend be- rücsichtigt werden.
Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü:
Meine Herren! Ihnen allen ist ja bekannt, daß von verschiedenen Seiten und aus verschiedenen Gründen eine mehr oder minder dur- greifende Veränderung unserer Patentgeseygebung verlangt wird; wiederbolt ist auc bier in diesem hohen Hause auf die Notwendigkeit einer Abänderung unseres Patentgeseßes hingewiesen. Darüber, wie diese Abänderung aber vorzunchmen ist, gehen Hier wie außer- halb dieses Fohen Hauses die Meinungen außerordentli awveit auseinander, (sehr nichtig! in der Mitte) und der Kampf, der \fch um die grundsäßlihen Fragen, die bei der Abänderung des Patentsgesczes in Frage kommen, entsponnen hat, ist mit die Ursache der maßlosen Angriffe, die gegen das Patentamt und gegen einzelne Beamte desselben erboben werden. Wie diese Fragen sachlih zu lösen sein werden, darüber will ich mich beute nicht aus\vre&en. Das eine aber glaube ich, auf Grund meiner Kenntnis der Verhältniffe und der Akten, heute feststellen zu müssen : daß unsere Industrie, oder wenigstens tie zahlreihen Vertreter der- selben, die wir zur Sache gehört haben, fiets die Yortrefflichkeit und Zuverläisigkeit der Arbeiten unseres Patentamts und die Brauchbar- feit des jetzigen Verfahrens betont haben. (Bravo! rechts.) Wenn id das hiermit feststelle, so fällt die gegenteilige Behauptung der Wirtbschen Broschüre, auf die bier eben Bezug genommen wurde, in fic zusammen. (Sehr richtig! rechts.) Im übrigen ist diese Broschüre ter Aufmerksamkeit meines Amtes niht entgangen und wird auf ihren Inhalt genauer geprüft werden.
Wenn über eine abgeklärte Kritik hinaus gegen einzelne Beamte des Patentamts in der Oeffentlichkeit sahlih unbegründete und formell ungebörige Angriffe erhoben werden, so wird felbstverständlih, foweit ein Anlaß dazu vorliegt, das Nôtige gesehen, um die Beamten gegen derartige Angriffe zu schüßen.
Ich glaube, die Antwort genügt auf die Anregungen, die die beiden Herren Vorredner gegeben haben. (Zustimmung rechts und in der Mitte)
Aba. Dove (fortschr. Volksp.): Diese Frage wäre besser beim Etat des Patentamts beiprochen worden. Ich will zu den Angriffen gegen das Patentamt keinerlei Stellung nehmen, aber jeder Preuße hat das Recht, seine Meinung zu sagen, und Dr. Wirth speziell ist ein Mann, der in den mit dem Patentamt in Verbindung stehenden Freisen bekannt ist und über dessen Aeußerungen, mögen he auch in
er Form maßlos sein, man nicht ohne weiteres hinweggehen kann.
Der Berichterstatter Abg. Dr. Ju n ck beantragt, das Geseß am 1. Juli 1911 in Kraft treten zu la)jen.
Abg. Ge ck (Soz.): Die Ausführungen der Abg. Erzberger und
von Gamv steben in einem fo losen Zusammenhange mit der Materie, daß auch wir auf audere Dinge eingeben könnten; wir würden dann bauptfädlih die Frage der Patentanwaltschaft bebandeln, baben uns aber strerg auf die vorliegende Frage beshränkt, und zwar in der Meinung, daß die Aenderung des Patentgeseßes ganz bestimmt den künftigen Reichêtag beschäftigen wird. Mit dem Gesey sind wir ein- veritanden.
Die Vorlage wird darauf in der Kommissionsfassung mit dem Antrage Junck angenommen, und auf Antrag des Be- richterstatters sofort auch, da niemand aus dem Hause widerspricht, in dritter Lesung endgültig.
Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildet der Gesezentwurf über die Ausgabe kleiner Aftien in den Konsulargerichtsbezirken und in dem Schuß- gebiet Kiautschou. Der Reichstag hat einen fast Gleich lautenden Entwurf am 6. Mai 1910 in zweiter Lesung ab- gelehnt. Die verbündeten Regierungen haben ihn wieder vorgelegt, nahdem die deutschen Interessenten in Ostasien in zahlreichen Petitionen um nachträglihe Annahme des Geseß- entwurfs fih an den Reichstag gewendet haben und dessen
Letitionskommission beschlossen hat, die Petitionen dem Reichs- kanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.
Auf Antrag des Abg. Dr. Belzer (Zentr.), der sih mit
anderen Fraktionen vorher besprochen hat, wird jedoch dieser Gegenstand von der Tagesordnung abgeseßt.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß 4 Uhr.
Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr (Abänderung des Diäten- gesezes: Abänderung des Zündwarensteuergeseßes ; dritte Lesung der Gesezentwürfe, betreffend die elsaß-lothringishe Verfassung und die Reichsversicherungsordnung; zweite Beratung des Ein- führungsgefeßes zur Reichsversiherungsordnung).
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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 83. Sitzung vom 24. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs TelegraphisWem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Junter- pellation der Abgg. Aronsohn (forishr. Volksp.) und Genoffen:
„Ft der KönigliGen Staatsregierung bekannt, doß dem russishen Studenten Demetrius Dubrowsky das Studium an der hiesigen Universität versagt worden ist? Durch welhe Organe und nach welchen Grundsäßen wurden in diesem Falle und werden im allgemeinen die politische Zuverläisigkeit und der Besitz ter erforderlihen Subsistenzmittel bei ausländischen, insbesondere russishen Studierenden geprüft?“
Nach der Begründung der Jnterpellation durch den Abg. Dr. von Liszt (fortishr. Volksp.), über die bereits in der vor: gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden is, nimmt das Wort der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten D. von Trott zu Solz:
Meine Hecren! Die Frage ter Benußung unserer Universitäten dur Ausländer ist {on wiederholt der Gegenstand von Erörterungen in diesem hohen Hause gewesen. Ich selbst habe bei Beratung tes leßten Etats Gelegenhett gehabt, mich zu diefer Frage zu äußern Fch babe damals ausgeführt, daß es einer alten, gern geübten Tradition entspre%e, wenn unsere Universitäten den Ausländern in weitem Maße Gastfreundschaft in ihren Hörsälen gewähren, und daß diese Tradition für uns auch infofern einen direkten Vorteil bate, als gerade ‘diejenigen Ausländer, welhe an unseren Universitäten jtudiert baben, uns in ibrer Heimat treue und bewährte Freunde geworden find und dort Sympathien für Deutschland verbreitet haben. An dieser Tradition, meine Herren, ift bisber stets festgehalten worden, und an dieser Tradition wollen wir auch in Zukunft festhalten.
Aber selbstverständlih, meine Herren, diese weitgehende Gast- freundshaft kann nicht obne jeden Vorbehalt, ohne jede Eins&ränkung geübt werden; es ist selbstverständlih, daß sich die Ausländer den- selben Bestimmungen unterwerfen müssen, denen fich unsere Inländer zu unterwerfen haben, wenn sie die Universität besuchen, und es ist insbesondere selbstverständlih, daß die Ausländer dieselben oder wenigstens eine gleihartige Vorbildung nachweisen müssen, die wir von den Inländern fordern, wenn sie zur Immatri- fulation oder als Hörer an unseren Universitäten zuge- lassen werden wollen. (Sehr rihtig!) Wir können unmögli in dieser Beziebung die Inländer sirenger behandeln als die Aus- länder. Aber auc dann, meine Herren, wenn alle diese Bedingungen erfüllt find, kommt noh in Betracht, ob etwa die Zahl der Aus- länder an unseren Universitäten eine so große geworden ist, daß tar unter die Inländer leiden, daß es ihnen erbeblih ers{wert eder gar unmögli gemaht wird, die Hörsäle und Institute, die doch in ersier Linie für die Inländer bestimmt sind (Abg. von Kardorff: richtig !), nah ibrem Uaterrihtsbedürfnis zu benußen. Im allgemeinen, meine Herren, ist dieser Gesichtspunkt bei uns noch nit praklish geworden, wohl aber gegenüber den russishen Studenten, die bekannt- lih in außerordentlich großer Zahl den deutschen Univerätäten zu- streben und insbesondere die Berliner Universität aufsuhen. Si baben vielleiht in ten Zeitungen gelesen, daß kürzli die Könitalid baverishe Regierung, um Abhilfe zu schaffen, dazu übergegangen ist, eina numerus clausus einzuführen, eine Zahl festzulegen, über die hinauz russisheStudenten an der Münchener Universität nicht mehr immatrifkuliert verden dürfen. Wir sind bisher, meine Herren, niht so weit ge- gangen; wir haben uns damit begnügt, bei der großen Anzahl der Gesuche von russishen Studenten um Immatrikulation etwas strenger zu verfahren, eine gewisse Auswahl zu treffen, um auf diese Weise die Gesamtzabl der russishen Studenten berabzumindern. Meine Herren, ein solches Verfahren empfiehlt sich gerade rusfischen Studenten gegenüber au aus anderen Erwägungen.
Ganz gewiß ist unter den rufsishen Studenten, die Deutschland zu ihrem Studium aufsuchen, eine große Reibe von woblgesitteten,
strebsamen, intelligenten jungen Leuten, die wir gern bei uns auf- nebmen, die wir gern als Gäste an unseren Univerfitäten sehen. Aber es ist bekannt, daß unter ibnen sh eine niht geringe Zahl von Ele- menten befindet, die man nicht so güastig beurteilen kann, bei denen man auch bei noch so weitem Entgegenkommen, bei noch fo weite Auffassung wirkli nicht sagen kann, daß cs erwünshte Gäfle auf unseren Universitäten sein würden, denen gegenüber wir vielmehr allen Anlaß haben, sie von unseren Universitäten fern zu halten
Das ist auch durhaus die Ansicht der biesigen Universität, demgemäß hat sie ihre Einrichtungen getroffen. Den äußeren Anlaß dazu gab ein Vorkommnis im Jahre 1901, dessen fi vielleicht einig der Herren noch erinnern. Damals unterstanden ih rusfsiscke, namentli russish-polnishe hier immatrikulierte Studenten, in den Hörsälen der Universität bei einer Vorlefung deuts-feindliche De- monstrationen zu veranstalten. (Hört, hört! rets.) Damals, meine Herren, sind die entsprechenden Maßnahmen dazegen getroffen worden. Und die Universität hat \sich ihrerseits unter Zustimmung des Ministeriums entschlossen, bei der ihr nah den Statuten obliegenden Prüfung der Persönlichkeit vor der íSimnmatrikulation bei den russischen Studenten etwas schärfer zuzusehen, etwas strenger zu verfahren. (Sehr richtig! rets.)
Meine Herren, es kam hinzu, daß damals zahlreiche Klagen von Kaufleuten und Zimmervermieterinnen eingegangen waren, die sih darüber beschwerten, daß sie russishen Studenten 1m Vertrauen auf die ihren bei der hiesigen Universität gewährte Fmmatrikulation Kredit gewährt, ihre Zimmer vermietet hätten und nun um ihr Geld kämen, weil diese rusfischen Studenten spurlos ver- {wunden wären. (Hört, hört! rechts.) Es hat sich in der Tat er- geben, daß eine große Zahl von gänzlich mittellosen Studenten hier anwesend waren. 4
So hat tenn die Universität, da sie selbst nicht die geeigneten Organe hat, um die notwendigen Erkundigungen einzuziehen, seitdem so verfahren, daß sie in jedem Falle, wo es sich um die Immairi- Falation cines russishen Studenten handelt, sich unter ebersendung dér von diesem ihr gegebenen Ausweispapiere an d Polizel- präsidium mit der Frage wandt?, ob etwa dort Bedenken aus der Persönlichkeit des Antragstellers zu entnehmen seien, usnd mit der Bitte, sich den Nachweis liefern zu lassen, daß der A ragstellcr im Besitz der nötizen Subsistenzmittel sei, um bier in Berlin fein Leben
des Berichterstatters.
als Student zn unterhalten.
Dieses Verfahren ift seittem in Anwendung gekommen, und es ist dabei keineswegs in engherziger, in kleinliher Weise porgegangea worden, wie {hon daraus hervorgeht, daß im vorigen Winter an der hiesigen Universität 480 russishe Studenten immatrifuliert waren (hört, bört! rechts), und in diesem Sommer 429 russische Studenten immatrifulieri sind. Das bedeutet ein Drittel aller auéländischen Studenten, und das find Zahlen, die fo erbeblih sind, daß man, wenn sie sih etwa noch weiter erhöhen sollten, vor die Frage gestellt wäre, auf anderem Wege Abhilfe zu \chafffen, um einer zu starken Zunahme der russis{Wen Studenten an der Berliner Universität entgegenzutreten. (Sehr richtig! rechts.) Es ift also das Verfahren keineswegs auf cinem Gebeimerlaß, wie ihn der Herr Interpellant vorhin gekennzeichnet hat, basiert, durch den die Universitäten angewiesen worden wären, der Auskunft des Polizei- präsidiums unbedingt - zu folgen, welche auf ihre Anfrage erteilt worden ist. J kann also diese Frage verneinen.
Was nun, meine Herren, den bedauerlihen Fall anlangt, der den Anlaß zu der Interpellaticn gegeben hat, so möchte ih mir erlauben, folgendes zu bemerken.
Dex rufsische Student Demetrius Dubrowsky iït Mitte April von Jena aus bier zugezogen. In Jena war er, von Peteréburg kommend, vier Wochen anwesend, ist dort aber weder immatrikuliert, noch als Hörer an der Universität zugelassen gewesen; die entgegengeseßten Nachrichten der Zeitungen find also fals. Nah seiner Ankunft in Berlin riGtete er das Gefuch um Immatrikulation an die Uni- varsitäisbehörde. In der üblihen Form wurde auch über ibn und gleichzeitig über drei andere russishe Studenten die Anfrage an des Polizeipräfidium gerichtet. Dieses hatte keine Bedenken gegen die drei anderen Studenten zu erheben, die infolgedessen aub unmatrikuliert worden sind: gegen den russischen Studenten Dubrowétky machte das Polizeipräsidium tagegen geltend, daß er volitisch nicht unbedenklih erscheine und daß er den Naclweis von Subsiftenzmiiteln nicht habe führen können. Dieser leßte Grund würde {Gon nach der bestehenden Uebung haben ausreichen müfsen, die Immatrikulation zu verweigern, auch wenn Bedenken gegen Dubrowéky vom Polizeipräsidium überbauyt nit erhoben worden wären. Und so ist tenn unterm 28. April die Immatrikulation ab- geletnt worden.
Keineswegs hat nun Dubrowsky gleich nach dem Empfang dieses Bescheides, wie in den Zeitungen stand, zur Waffe gegriffen; er ist vielmehr zwei Tage später, am 1. Mai, auf der Universitätsbebörde erschienen und bat dort die Frage gestellt, ob es nicht toch mögli sei, ihn zu immatrifulieren. Da wurde ihm der Rat gegeben, \#icch an eine, genau bezei{nete, Stelle des Polizeipräsidiums zu begeben und dort zu versuher, die gegen ihn erhobenen Bedenken zu zerstreuen, und den Nachweis zu liefern, daß er im Vesiß der nötigen Mittel
ci, u sein Leben hier zu unterhalten. Es war ibm also y die Gelegenheit gegeben, das zu tun, was der Herr Interpellant für nectwendig bielt, nämlich çegen die gegen ihn erhobenen Bedenken zu remcenstrieren und Aufkiärung in der Sage zu geben. Das hat Dubrowsky leider nicht getan. Er ist seitdem an einzr amtlichen Stelle überhaupt niht mehr erschienen und bat dann Hand an fit gelegt.
Es ift nun mit Bestimmtheit geriß nicht festzuftellen, welchen Grund Dubrowsky batte, zu dieser bedauerliden Tat zu schreiten. Aber diese Tat kann s{lechterdings nicht in Verbindung mit der ver- weigerten Immatrikulation gebracht werden, sie muß vielmehr aller Vahrscheinlihkeit nach darauf zurückgeführt werden, daß Dubrowsky, vie von Freunden von ihm bezeugt worden ist, fh {on seit längerer Zeit in cinem hochgradig nervösen Zustand befunden bat, der auch don in Jena, wie mir von dort mitgeteilt worden ift, 6 bemerkbar gemabt baite. Zudem bat er selbst, wie von einem Schulfreunde und von dem Krankenwärter ausgesagt worden ist, noch auf feinem Krarfkenlager auëdrüdlich ausgesprochen, daß seine Tat niht mit der abgeriesenen Immatrikulation in Verbindung stände (bört, bört! rechts), er habe fo wie fo {on den Entschluß gefaft gehabt, seinem ben ein Ende zu maden. So bedauerlich also auch diese Tat ist, sie kann in keiner Weise zu einem Vorwurf dienen für die Universitäts- verwaltung, und fie kann auch keinen Anlaß bilden, an den besiehenden Einrichtungen irgend etwas zu ändern. (Bravo rechts — Abg. Hoff- mann : Hört, hört !)
Minister des Jnnern von Dallwißt:
Wie der Herr Minister der geistlihen Angelegenheiten soeben dargelegt hat, legt die Universitätébehörde die Pässe oder fonstigen Ausweiépapiere der bei thr zur Immatrikulation angeme lteten russischen Studenten der Polizeibebörte vor mit dem Ersuchen, ikr eiwaige Bedenken, die gegen die Immatrikulation obwalten, mitzuteilen. Die Polizeibehörte ift sckon auf Grund der bestehenden Bestimmungen über die gegenseitige Hilfeleistung staatliGer Behörden gehalten, der- artigen Ersuckea zu entsprehen. Bei der Kürze der Frist, innerhalh deren im Interesse der rechtzeitgen Immatrikulation der betreffenden Autéländer die gewrüns@te Auskunft erteilt sein muß, ist zu {rift- lißen Anfragen und fonftigen zeitraubenden Ermittlungen in folhen Fällen fein Raum gegeben. Die eîinzioen Informationsquellen, auf die die Polizeibehörde mithin angewiesen ist, find die von den beteiligten Ausländern etwa selbst beigebrahten Unter- lagen und die allgemeinen polizeilihen Akten, welche daraufhin dur&zgesehen werden, ob in ihnen Notizen über die betreffen- den Persörlihkeiten \ih vorfinden, die infolge von Mitteilungen anderer Bebörden oder auf Grund früherer Ermittlungen und Fest- stellungen darin haben Aufnahme finden können. Eine Rücfrage bei der Heimatébehörde, beim Heimatsftaat, bei sonstigen ausländischen Behörden oder Beanuten findet nicht statt und ist auch mit Nücksicht auf die Eilbedürftigkeit der zu erteilenden Auskunft ausges{lofsen. Die zu erteilende Auskunft beschränkt sich auf etwaige sittlihe und politise Bedenken und auf den Nachweis des Vorhandenseins der zum Unterhalt während der Dauer des hiesigen Studiums erforder- lihen Mittel.
In dem vorliegenden Fall ist infolge eines die Immatrikulation von vier russishen Ausländern, betr. Ersuchens der Universitäts- verwaltung die Auskunft erteilt worden, daß gegen die Immatriku- lation der Studenten Josef Ehrlih, Morduh, Zuckermann und der Studenlin ODukennikfowa Bedenken weder in moralischer, noch in politiser nochþ in materieller Vezichvng vorlägen, daß aber der Student Demetrius Tubrowéki in politischer Beziehung nicht zu- berlässig ersheine urd ten Nachweis der zum Unterhalt
erbringen können. Diese Auskunft lautet etwas - ander, als der Begründer der Interpellaticn, Herr Abg. Liszt, sie mitgeteilt hat. Die Polizei hat nicht gesagt, daß er politisch nit zuverläisig ci, sondern daß er politisch nit zuverlässig erscheine (Lachen links), und sie hat ferner nit gesagt, daß er nicht in dem Vesiß der erforder- lien Geldmittel sei, sondern daß er den Nachweis über den Besiß der erforderlichen Geldmittel nit babe führen können. (Lachen links.)
| Dieser Auskunft liegt folgender Sacverbalt zugrunde. Im dierstlihen Auftrage der Abteilungédireltive bat am 24. April ein Polizeibeamter mit Dubroweki über die ihm zur Verfügung stehenden Subsistenzmittel verhandelt. Dubrowski ift bierbei nicht in der Lage gewesen, irgend welwe Beläge, scien es auch nur Briefe, Postanweisungabfchritte, Schecks oder sonstige NaŸhweise über das Vorhandensein ihm zustehenter Geldmittel zu erbringen. Als der Beamte \sch hierauf entfernen wollte, richtete Dubrowski die Frage an ihn, ob es in Berlin politishe Ver- eine russis@er Studenten gäbe. Auf die Antwort des Befragten, daß es feines Wissens in Berlin zurzeit nur eine russische Landêmannstaft gâbe, der auch einige Mitglieder der russishen Botschast als Ehren- mitglieder angebörten, äußerte Dubrowskfi, daß sei kein Verein für russiïche Studenten, daß sei eine fonservative Gesellschaft, die von Politik keine Abnung babe. Es müßten doch auch in Berlin politische Vereine russischer Studenten vorhanden fein, wie sie an den russischen Hochschulen tro aller polizeilihen Verfolgungen immer noch be- stünden. (Lachen links.) Die infolge dieses zweifellos auffälligen Verkaltens erteilte Auskunft stellt fich keince2wegas als eine endgültig Entscheidung über die für die Immatuikulaticn des Dubroweki in Frage tommenden Momente dar: vielmehr sind die Fälle fehr bäufig, in deren die zunächst geltend gemechbten Bedenken gegen die Immatrikulation von den Iniercssenten tennädst beseitigt werden, und namentli der Nahweis des Verbanteuseins genügender Sukbsistenzmittel durh die Vorlegung von Attesten beigebraht nid des Inhalts, daß die Angebörigen bereit und fäbig seien, den Unterhalt während des Aufent- halts in Berlin zu bestreiten. z. B. in den leßten zwei Jahren in mehr als der Hälfte der F in denen zunäwst die Immatri- fulation wegen des Mangels vorbhandencr Geldmittel batte“ versagt werden müßsen, demnächst diefer Nachweis gefübrt worden und alsdann infolge einer die erste Auskunft ergänzenden Mitteilung der Polizei- bebörde die Immatrikulation der ktetrefenden Studenten anstandétlos erfolgt.
In dem vorlicgenden Falle hat die Polizeibehörde um so weniger Anstand nebmen können, neben ter materiellen auch auf das politishe Bedenken hinzuweisen, als Dubrowéki obnebin wegen des mangelnden Nachweises der Subsistenzmittel zunächbst nicht immatrikuliert werden konnte und durch die gleichzeitige Mitteilung aler obwaltenden Bedenken dem Dubreowski die Möglichkeit gegeben war, bei dem eventuellen späteren Nachweis des Vorhandenseins genügender Subfsistenzmittel auch die gegen ibn entstandenen politishen Zweifel aufzuklären. Dems- gemäß ist Dubrowski auch ven dem Universitätêrichter ausdrücklih auf diesen Weg verwiesen und ihm der Rat erteilt worden, bei der betreffenden Polizeiabteilung sch über seine Subsistenzmittel und über seine politishe Zuverlässigkeit auszuweiscn. Aus welchen Gründen Dubrowéki diesen Rat nicht befolgt bat, entzieht sich meiner Kenntniz- Ich bedaure es um fo mehr, als nah den Ausführungen des Herrn Abg. Liszt es ibm ein Æichtes gewesen sein würde, sowohl fich über eine Subsistenzmittel wie über seine volitishe Zuverlässigkeit auszu- meisen. (Bravo! reis.) j
Auf Antrag des Abg. Fischbeck (fortshr. Volksp.) tritt das Haus in eine Besprehung der Jnterpellation ein.
Abg. von der Often (kons.): Die Berechtigung von-Kautelen gegen Ausländer dürfte wohl von keincr Seite des Hauses bestritten werden. Die Tatsachen, die der Minister angeführt hat, sprechen genügend dafür, daß unser Staat ein vitales Interesse daran bat sich von Elementen frei zu balten, “die dem Staate gefährlich sein fönnten. Gerade unser Staat geht weiter als alle übrigen Staaten; an der Hohschule zu Charlottenburg waren 17,4 9/9 der Studenten Ausländer. Es sind so viele Aueländer vorbanden, daß aus den Kreisen der deutschen Studenten lebhafte Klagen kommen. Der Tat bestand des vorliegenden Falles zeigt fo flar die Gründe, daß je weitere Besprehung unnötig wird. Der Abg. von Liêzt hat selbst zu- gegeben, daß der junge Student an Nervenzerrüttung litt. Die Inter- pellation ist niht an die richtige Adresse gerichtet. Ich gebe zu, daß der Fall ein größeres allgemeines Interesse hat, aber nicht in dem Sinne, wie es die Interpellanten meinen. Dieser Fall fowie
e vielen Schülerselbstmorde - zeigen, daß eine sehr \{ädliche
trômung hberrsht, eine Strömung fittlicher, religiöser und | volitisGer Art, die der Jugend die ge*unden Grundlagen nimmt. | Dazu gehèren auch die politishen Irrlehren. Dadurch ent tehen für einen Teil der Jugend Konflikte, die ihr den inneren Halt nebmen. Jn dieser Hinsicht sprechen wir der Regierung die Er- wartung und das Vertrauen aus, daß sie dieser Krankheit unserer Jugend mit allem Nachdruck entgegentreten wird. (Abg. Hoffmann: Ja, Bonner Korpsftudenten!) Diefer Zwischenruf, Herr Hoffmann, zeigt nur, daß Sie die Bonner Skudenten nit kennen und niemals in Boun gewesen sind. Die erste Negel der Bonner Studenten und vor allem der Bonner Korpsstudenteu heißt Selbstzucht. (Abg. Hof f- mann: Zufammen Eisenbal:nwagen zerstören!) Diese Ausschreitungeu ind bekannt, die Ausschreitungen Ihrer Partei sind aber auch tefannt. Bir erwarten von dem Kultusminister und dem Minister des Innern, daß fie diesen s{ädlihen Strömungen in unserer Jugend entgegen- treten. Die Negierung darf vor keinen Maßregeln zurückshrecken. Abg. von Kardorff (freikons.) : Ein stichhaltiger Grund für eine Interpellation liegt niht vor. Von dem Nechte der Interpellation soll man immer nur Gebrauch machen, wenn wirkliß wichtige politische Fragen vorliegen. Ist tas bier eine Frage, um derentwillen wir hier zwei Stunden zubringen müssen ? Wir hâtten lieber eine Reihe von Jnitiativanträgen erledigen können. Der Fall des unglücklihen Studenten it durch die Ausführungen der beiden Minister vollständig klargestelt. Auf die Verweigerung der Immatrikulation hin hätte er nur zur russishen Botschaft zu gehen brauchen, die ihm sicher geholfen bätte. i _ Abg. Dr. Köntg (Zenr.): Es ist binreihend klar, daß der Selbstmord des unglücklichen Studenten nicht auf die Verweigerung der Immatrifulation zurückzuführen ist. Der junge Mann litt an Nerven- zerrüttung. Der Selbstmord bat anscheinend denselben Grund wie alle die Schülerselbstmorde, in all den modernen Anschauungen, die keine Selbstzuht mehr kennen. Auch meine politiscben Freunde wünschen unter allen Umständen, daß die deutschen Universitäten den Aueländern geöffnet sein follen; die große Zabl der ausländishen Studenten ist auch ein Beweis dafür, daß in keiner Weise kleinlih verfahren wird und daß den Universitätsbehörden keinerlei Vorwuïf zu machen ist. Aber Elemente, die nicht geeignet sind, ür unseren Hörsälen zu sißen, müssen ferngehalten werdea. Deshalb wünschen wir auch eine strenge Kontrolle, wie sie au gehandhabt wird. Abg. Dr. Friedberg (nl.): Es scheint, daß nah der amtlichen
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geübt wird, zweckmäkig ist. Ih nehme auch Notiz von der Erklärung des Ministers, daß die}es Verfabren von der Uñiversitätsbebörde selbst angeregt worden ist. Tas Bestebeu eines Gehbeimerlasses is vom Minist. r auf das entschiedenjie m Abrede gestellt worden. Bestände ein folher Erlaß, dann müßte er den s{örfsten Protest hervorrufen. Das eine ist abcr in diesem Fall tesigéstellt, daß die Auskunft, die der Universitätebehörde gegeben ist, eine ncht oberfläliche gewesen ist. Dem Minister wird ja auch bekannt sein, daß bei den politischen Answeifungen die Regierung niht immer eine alückliche Hand ge- babt hat. Die Ausfübrungen dcs Abg. von der Osten verstebe 1 nicht recht. Wenn der Selbstmord des russishen Studenten auf Nervenzerrüttung zurückzufübren ist, so weiß ih niht, wie man hier von gewissen jubversiven Anschauungen reden fann, die in der Studenten!ckaft verbreitet seien. Es lieat doch viel näher, anzunebmen, daß eine körperliche Kranfheit den Anlaß zu dem traurigen Fall ge- aeben bat. Ich weiß nicht, was er darunter versteht, wern er die Negicrung zu’ energischem Vorgeben auffordert. Will er damit fagen, daß der Studentenschaft mit Gewalt ein anderer Gei eingefleßt werden soll ? In der Freiheit liegt der Vorzug unseres Univ rnitäls- wesens, davon wollen wir uns nichts nehmen lassen. bitvers lid müssen wir von der Jugend Selbstzucht verlangen.
müssen gerade die feudalen Kreise den Kommilitonen, die aus Kreisen hervorgehen, ein Beispiel geben.
__ Abg. Korfanty (Pole): Dem Herrn von Kardor
dos nur angenebm fein, wenn durch russichez Studenten, di
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r Don Tg: S, P C A Kenntnis der deutschen Sprache v rN L hat »T 1: n! 1A C D ird. Ich habe selbt mit ru}si]cden Studenten
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itud! uns nit immer sympathi\ch, namenili [C in throz: o Mag Ÿ J Ce lies at 4 n ¡ußeren ¡E aber zum größten Teil find Eo is Do! E Ho E E A C. iuctige und fletß'ge Leute, die nur für thre außere Crsceinung ckto Nj ittel j f M nahopruner (Sf nte VIC ZAULLC a engt Cr3ztger (S -BaubIntSmus
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p ze Mann auf [nicht mit der Verwei stände. Ich sage nicht, daß der I , aber der VMinitter ist fal!ch infor inn, daß zu Dubrowsky in tas Kiankenbaus niemand von russi\cben Freunden zugelassen worden ist? Dafür müssen Gründe vorhanden gewesen sein. Das Polizeipräsidi:m einen ganz gewöhnlihen Schußzmann zu : ungen einziehen follte; der Beamte C I0N, : 00g dem ru!fschen Verein beitreten wolle, der unter dem Protektorat de russischen Botschafters stehe. Ju diesen Verein werden tein: Juder ufgenommen, aber w-nn es sich um Spenden bandelt, nim
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Hn Cer Dan - ¿E 4 c ‘ von Juden. Kann man da niht von Schnorrern sprechen ? em Beamten: „Mein Gott, ih babe gar feine Cc s -. Y A beizutreten.“ Daraufhin machte der Beamte det
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Kronzeugen ter den Vorfall gelagt haîte, Kopp und ten geb wuêgebe, ein zwischen Rußland Prevßen zu errihicn und s{hlieflid ‘wieder in den Schoß der katholischen Kirche zuri Polizei fordert einfa alle Leute, die nur einen po iden Namen baben, auf, fih \chriftlich zu verpflich litischen oder nationalëtonomif{hen Verein beizuti dem Sohne des echt preußischen Landesbauptmar: ergangen, der gerade den Namen von er sich weigerte, zu unterichreiben, nabu davon Abstand. Die Wilmerédorfer Poliz geordnet; daß die russischen Studenten und Studentinnen Polizei melden, um ihre Subsistenzmittel nahzuweisen, m fie also wie die Prostituierten. ;
Ein Schlußantrag wird von konservativer Se (Bevatte Rufe bei den Sozialdemokraten : Unerhört' der Rednerliste stehen n: ie 2 Dr. Li ¿cht und Dr von Liszt Dee Antrag, für d 00. hs AERIENE Uns B V 18zi. Ver Antrag, den nur die betden Ton)ervativen Parteien stimmen, wird abgelehnt.
Abg. Dr. Licbknehcht (Soz.): Man ift vorhin an h heran- getreten und wollte von dem Schlußantrag absehen ¡h mich verpflichtete, nicht länger als 10 Minuten zu spreche feine Veranlasjung, diskret zu fein, und will das einmal öf [-ststellen denn es ift ein Skandal, der festgestellt werden muß. Die Partzien baben, wie ich aus bester Quelle weiß, vereinbart, jeyt nögl:chst wenig über russische Angelegenheiten zu tagen und die Beziehung id Deutschland und Rußland überhaupt nit zu erörtern. W ier wiederholt mit dem V
schäftigt; die Polizei hängt den verdächtigten russischen ssermaßen ein Zeichen an, damit fie an feiner
s Einem Nussen wurde die Zula/i
cher wenn er der Polizei - Minister, den man nicht Polize cem Verfahren nihts Unrechtes gesehen. ndfatz, daß Ausländer nicht ungünstiger
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l änder ; außerdem baben wir einen Vertrag mit Nu 1904, wonach die Angebörigen des andern Staats nic?! u behandelt werden follen als die Angehörigen des meiftbegünstigten Staats. In diesem Vertrage ist alîo jener völkerrech!liche Grund-
ausdrücklich anerkannt worden, aber dic Polizei vinmmt bcl Hausfnhungen, Verhaftungen, Beshlagnahmen usw. vor,
altet Razzien und bringt die Leute auf vierzehn Tage un'
aft. So wurde es 1907 mit der russischen Lefeballe in Be
ren Mitglieder wie diz Leute aus den Kashemmen beh nd Die Lesehalle wurde aufgelöst und den Ruffen der Mittelpu nommen, dessen sie zur Aufrechterhaltung ihrer Existenz Statt dessen trat der sogenannte Botschafterverein in Aftion. Der Redner geht dann, während nur ,noch einige wenige übgeordnete im Saale an- wesend sind, näher auf den Fall Dubroweky ein. Der junge Mann ist nicht politis verdächtig gewesen, er hat wiederholt seiner Wirtin gesagt, er wolle keinem Verein beitreten, weil er keine Zeit dazu habe, und er wolle überhaupt keinen Verkehr mit Ruffen haben. Er ist der Sohn eines rufsishen Staatsrats am heiligen Synod; der Vater ift alo fast ein Kollege des preußishen Kultusministers, der ihm diesen Stoß ins Herz verseßt hat, und er hat am leßten Geburtstage des Zaren von diesem einen der höchsten Orden, ‘den Stanislaus-Orden 1. Klasse, bekommen, vielleilßt zum Trost. Es ist eigentli cine Beleidigung des Hauses, wenn der Minister des Innern hier von dem Bot\chafterverein in einer Weise \priht, die man nur als einen Scherz ansehen kann. (Vizepräsident Dr. Krause: Ich bitte Sie, sich in Ihren Auêédrücken zu mäßigen : der Minister hat das Haus nicht beleidigt.) Die innere Wahrscheinlichkeit spricht durchaus gegen die Darstellung der Minister über das Verhalten der Polizei in diesem Falle. Gegen“ den Verdacht dec politischen Un- zuverlässigkeit kann man sich in keiner Weise wehren, da alles in den geheimen Akten der Polizei vergraben ist; die Polizei wird au niemals ihre einmal gefaßte Meinung fkorrigierea: Nachocm Dubroweky von Berlin zurückgewiesen war, waren ihm alle preußi'chen Universitäten vershlossen. (Widerspruch tcs Abg. von Kardorff.) Herr von Kardorff, Sie sind ja wie eia uens« aeborenes Kind, Sie sind ganz unschuldig îin diesen Dingen: i
Darstellung festgestellt ist, daß berechtigte Vorwürfe weder gegen die Universitäts- nech gegen die Polizeiverwaltung erhoben werden fönnen.
während seines Studiums crforderliten Geltmititel nit habe
Jch glaube auch, daß im großen und ganzen das Verfahren, wie es |
kenne Herrn von Kardorff als einen grundcf lien Mann, unscbuldi, wie ein Läammchen, aber ih kann ihm in diesen Dingen Belehrung erteilen. Damit war Dubrowsky überhaupc seine ganze Lufbahn gestört,
E S A E E U Me anz ai