1911 / 123 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Es ist nicht \{öôn, wenn sich die Regierung binter tem Zeugnis des \{werperwundeten, bald sterbenden Menschen auf dem Krankenlager verschanzt. Die Blutschuld lastet in diesem Falle auf der Regierung, nichts fann sie abwälzen. Dubrowsky ist allerdings vom Universitäts- richter empfangen worden, aber man kennt ja aus eigener Erfahrung die Energie dieses Herrn und weiß, was es bedeutet, wenn er sagt : Grkundigen Sie sih beim Polizeipräsidium. Der eigentlihe Gründer und Leiter der russischen Landsmannfschaft, dieses Vereins eht russischer Studenten, ist der russishe Botschafter. Daß der Verein troßdem nur 16 oder 17 Mitglieder hat, ist ein Zeichen für das starke Reinlichkeitsgefühl unserer russishen Studentenschaft. Daß der Geheimerlaß niht bestehen soll, is eine ungeheure Beruhigung für uns; es genügt für uns, daß nah diesem Erlaß ge- handelt wird. Die Antwort des Ministers war doch ein wenig zu svißfindig. Die Unzuverlässigkeit der Beamten, die sich auch in diefem Falle gezeigt hat, ist nur eine Folge der politischen Geheim- polizei. Dieses System, das keine Kontrolle zuläßt, erzieht direkt Lügner und ‘unwahrhaftige Menschen. Politishe Provokateure und Agenten balten \sih hier mit Genehmigung der Polizei“ auf. Auch jeßt hat sih wieder ein Attaché bei der russishen Botschaft, ein Herr von Zakreweki, in unwürdiger Weise an Russen heran- ges{lihen. Ih nenne diesen. Namen, um den Mann vor der ganzen Welt zu brandmarken. Die Universitätsverwaltung füblt si nur. noch als Dependance der politishen Polizei. Ich möchte cinmal einen preußischen Professor seben, der dagegen einmal als Mann aufsteht. Wo ist der Mann? Auch für den Kultusminister und die Universitätsverwaltung heißt es nur: Ein treuer Kneht war Fridolin, ein treuer Knecht der politishen Polizei. Man hat dem Unwersitätsrektor die Reden Fichtes an die deutsche Nation vorgehalten; aber zu diesem Mut kann fich kein Rektoc jeßt aufraffen. Die Herren auf dec Nechten sind jeßt die Angeklagten, denn sie haben dieses System geschaffen; aber auch diese Gelegenheit benußen die Konservativen, um zum Erlaß cines Soiialiften- gesetzes aufzufordern. Der Redner der Konfervativen versuchte, den Tod des unglücklihen jungen Mannes der Sozialdemokratie an die Nokschöße zu hängen. Wir aber sind die einzige wirkiüicbe Kultur- partei: nur die Sozialdemokratie hat das Richtige und Wesentliche aus diesem Fall berausgeschäâlt, um die Ebre und das Ansehen des deutshen Namens zu wahren.

Abg. Dr. von Liszt (fortschr. Volksp ): Wenn ih einmal in die Lage kommen sollte, Reden an die deutsche Nation zu halten, }o wücde ich sie wenigstens kürzer balten, als die Nede des Abg. Dr. Liebknecht jeßt war. Mit dem Ergebnis der Debatte können wir durchaus zufrieden sein, da die Tatsachen klaraestellt Besonders erfreulich ist die Feststellung, daß kein Gebeimerlaß be- stebt, sondern daß die Anfrage an das Polizeipräsidiuin freuvillig ven der Universitätsbebörde ausgeht.

Damit schließt die Besprechung.

Persönlich bemerkt

Abg. von Dewitz - Oldenburg (freikons.): Es war vorhin ein An- trag auf Schließung der Debatte in der Shwebe. Jch habe dem Abg. Dr. Lebkneczt mitgeteilt, daß i diesem Antrage beitreten würde, aber noi bereit sei, ihm das Wort zukommen zu lassen, hate ibn jedoch gebeten, ih wie die übrigen Redner auf eine bestimmte Zeit von 10 oder 15 Minuten zu bes{ränken. Das ist ein Verfabren, welches bekanntli überall bei uns gang und gäbe ist. Herr tebt hat mir darauf feine bestimmte Antwort gegcden : 5 Minuten ist er aber zu mir gekommen und bat gesag nidt mit 15 Minuten autfommen, er brauche eine es sei für ibn iz meine Bedingung Nawber hat Herr Liebknecht erklärt, dieses ganze V ein Skandal. Wenn - dor

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cntwürdigend, auf erklär } Abo. Liebkneht sich selbst im volitishen Leben fkeincs größeren Skandals s{uldig gemacht kat, fann ih ihm nur gratulieren. J bin jedenfalls gegen Versuche, mit ibm oder anderen Herren seiner Partci zu verhandeln, jet dauernd gefeit. Abg. : gesagt : Meni e nd ) dann wird kein Sclußantrag einer derartigen Angelegenbeit, die ist, mit 10 Minuten auskommen? Um zu kommen, sagte ih schließlich mit würde mir Mühe geben, nad sein. (Zuruf : übrigen P

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Der Aba. von Dewitz hat mir vervflichten, nur 10 Minuten zu sprechen, gestellt. sollte ich bel wahrhbafiig kein Pappenf überhaupt N

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Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs zur Abänderung der Vorschriften über die Abnahme und Prüfung der Rechnungen.

Finanzminister Dr. Lenße:

Meine Herren! Der zur Beratung stehende Gesetzentwurf ift das erste Gesez, welches zur Durchführung der Verwaltungtreform Jhnen vorgelegt ist. Wenn man die Bedeutung des Geseßes nah seinem Umfange einshägen wollte, so würde man es sehr gering ein- \{äßen; denn sein Umfang ist klein, und sein Aussehen ist auch nicht so, daß man glaubt, es wäre ein \{werwiegendes Gesez. Man würde ibm aber unrecht tun; denn an sich ist das Geseß doch von fehr weit- tragender und großer Bedeutung. (Sehr richtig !)

Es war eine der genialsten und lebensvollsten Schöpfungen Königs Friedri Wilbelm I., als er die preußishe Oberrechnungs- fammer ins Leben rief. Fast 200 Jahre lang die Oberrechnungs- fammer ist am 16. Junt 1717 ins Leben gerufen bat fie ihre segen8- reide Tätigkeit entfaltet, und ih behaupte wobl nit zu viel, wenn i sage, daß; gerade die Oberre&nungskammer wesentlich mit dazu beigetragen bat, unsere Beamtenschaft und damit au unser Volk zur Sorgfalt, zur Rechtlichkeit und zur Gewissenbaftigkeit zu erziehen. (Sehr richtig !) Denn dadur®, daß eine besondere Behörde, welche, unabhängig von allen Ministerien. die sämtliden Staatseinnahmen und Staatsau8gaben auf das eingebendste fontrollierte, wurde es unmöglih gemacht, daß im Rechnung®wesen und bei den Einnahmen und Ausgaben des Staats iraendwelche Unregelmäßigkeiten vorkommen konnten, und dadur, daß diefes Gesetz bestand und diese Behörde ibres Amtes waltete, ist es Gemeingut unseres Volkes geworden, daß Nebtlichkeit und Gewissen- baftigkeit bei sämtlihen Rehnungen unserer Staatsverwaltung ihre Heimftätte haben.

Meine Herren, im Laufe der Zeit ist das Gebiet, für welches die Oberre@nurasfammer die Kontrolle ausüben muß. fo unendli§ gewachsen und so groß geworden, daß es dringend notwendig ift, die Ober- redenfammer zu entlasten: es drobt sonst die Gefahr, daß sie erstidt unter der Fülle der Arbeit, und daß sie nicht mebr imstande ist, ihrer Hauvptaufgabe, in wirts{aftliGer und etatsrehtliher Hinsicht die Kontrolle zu üben, gerecht zu werden.

Die Oberr-chenkammer hat, troßdem alle die großen Betriebs- verwaltungen des Staats den immer weiter ausgedehnten Staat®- verwaltungen binzugetreten find, mit nur geringer Vermehrung ibrer Arbeitskräfte ihres Amtes gewalt-t. Sie werden aus der Begründung erschon baben, daß, obsdon die Gesbäfte fchG seit dem Jabre 1872 versebenfa%t Faben, niGtédestoweniger in demselben Zeitraum das Personal der Oberrebenkammer in erbeblih geringerem Maße ver- mebrt worden ift. Bisher hatte die Oberrechenkammer versuchbt, fi dadur Entlastung zu \chaffea, daß sie kleinere Rechnungen auf andère Behörden zur Revision delegierte. Diese Re{bnungen mußten aber, so lautete das Kriterium, von „untergeordneter“ Bedeutung sein, und infolgedessen wurden nur solche Fonds, deren Entlastung nah dem Staatshaushalt und für den Landtag keine besondere Bedeutung batte, auf die unteren Bebörden überwiesen. Im übrigen mußte aber die Oberrechenkammer die sämtlichen Prüfungen felbst vornehmen.

Es wird nunmehr vorges{lagen, daß die Oberrehenkammer Recknurgen von „geringerer“ Bedeutung auf die unteren Behörden deleaieren kann, und zwar nit allein Nebenfonds, sondern auch Fonds- wel? vollständig für fch besteben und welchbe bis dabin von der selbständig revidiert werden müssen. Die Ober- also Recbnungen von geringerer Bedeutung und

erfabruna3mäßig die bestehenden Vorschriften

baætet find und bei dtènen erfabrungëmäßig ame Abwei{ungen von den Vorscbriften nit tie unteren Behörden überweisen können. die Art und den Umfang der Revision man der können die Bebörden, Obferredenkammer na

Zed % ; §% ind, gerade wle TIE 2,

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not ; Metres g N 1 . Tay S Anweisung die Prüfung vornebmen und fönnen sowokl dur S I G D 25 i o o M T2

durch Verzicht rlegen einzelner Beläge

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außerdem den großen Vorzug

ar, nachdem das Rechnung8geschäft seine an Ort und Stelle selbs vorgenommen ine Reibe von Rückfragen und sonstigen j ? erst nah unmittelbar

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n. m Schreibereien, Rüdfra und î Ferner ist es au b, daß auf rredenfammer fi im Laufe der Zeit immer die Rechnungen von Behörden, welcke ciner r Zehörde un ind, alîo von Lokalbebörden, welche die ständige Anweisung der Einnabmen und Ausgaben haben, d ganz besonders eignen. Es tsregierung sein, wenn Uebertragung

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ift, durch on Einnahmen und n an Lofkal-

Die Oberrehnungskammer wird dadurch gleichfalls in die Lage ver- seßt werden, sich ihrer Haupttätigkeit mehr zu widmen. Das Gese sieht ferner vor eine Deklaration des Begriffeg der Etatsüberschreitung. Gerade bei den übertragbaren Etatstiteln oder bei solchen Fonds, welchen wieder Einnahmen zufließen, bei denen also die Ausgaben dur den Etat nit ganz fest limitiert sind, waren biéher oft Zweifel entstanden, ob es sich wirklich um Etattüber- \hreitung bandelte oder nit. Das neue Gesey deklariert den Be. griff der Etatsüberschreitung für diese Fälle, und es is dadurch in Zukunft die Oberrechnungskammer von der Pflicht enthoben, in \solcken Fällen Monita zu ziehen. Zum Schluß gibt das Geseß der Ober- rechnungéfammer das Recht in Fällen, in denen die Rechnung legenden Behörden eine materielle Vorprüfung vorzunehmen haben, diesen Be- hörden die materielle Vorprüfung zu erlassen. Es hat sich nämli in der Praxis hberau8gestellt, daß diese sogenannte materielle Vor- prüfung in vieler Hinsicht versagt. Weil die Oberrechnungskammer doch binterber die materielle Nahprüfung vornimmt, erstreckie fh diese materielle Vorprüfung meist mehr auf Aeußerlihkeiten und Förmlichkeiten, als auf cine wirklich materielle Prüfung. Wenn der OberrechWnungskammer durch diese Entlastungen die Arbeit etwas abgenommen wird, bekommt fie Luft zu ihren weiteren größeren Aufgaben. Die Königliche Staatsregierung ist überzeugt, daß die Oberre&nungskammer dann weiterhin ihrer hohen Aufgaben auch in der modecnen Zeit gerecht werden fann in derselben Weise, wie sie das früher getan hat zu einer Zeit, wo der Verwaltungs- apparat ncch nicht so ausgedehnt war. Durch die Delegierung mancher Rechnungen und den Fortfall kleinliher Rügen wird die Ober- re{nungsfkfammer für die größeren Aufgaben wieder frei, und das ist der Zweck des Gesetzes. Die Immediaikommission, welche zur Ver- waltungSreform niedergeseßt ist, bat diesen Gesetzentwurf eingehend begutachtet und nah ciner gründliheren Beratung sowobl im Aus- {uß wie im Plenum einstimmig die Annahme des Gesezentwurfes befürwortet, indem auch sie mit der Königlichen Staat8regierung der Meinung ist, daß das Geseß einen großen Fortschritt bedeutet und wesentlich zu einer Verwaltungsreform mit beiträgt. (Bravo!) Abg. von Goßler (kons.) : Gewiß war es immer unbequem, wenn ganz fleine Beträge nacgefordert wurden, aber im Grunde waren wir doch alle in Preußen recht froh darüber, daß wir die Ober- re&nungëfammer baben. Wenn ih die preußishe Beamtenschaft ihr persönliches Verantwortung8gefühl erhalten bat in diefer Zeit, in der wabrlid niht mehr so auf das Geld gesehen wird, so ist das ein V der Oberrechnungskammer. Es fragt sid, od die nidt dieses Verantwortungëgefühl etwas abstumvfen zu moderne Auffassung in Geldsahen herbeiführen Diese unsere Bedenken sind nicht ganz von der Hand 1, aber durch die Begründung der Vorlage sind fie be- und wir verschließen uns nmcht der Notwendigkeit der Aenderung. Der Weg, bei den Provinzialbebêrden besondere Rehnungs- ämter einzusezen, is gangbar, wenn daraus nicht Beamten- vermebhrung und Mehrkosten hervorgehen; aber die Oberre{nungs- fammer muß die Verantwortung selbst bebalten, die Delegierung von Rechnungen darf nur auf Beschluß des Gesamtkollegiums und nit dur die einzelnen Beamten erfolgen. Im einzelnen ist die Vorlage so, daß wir sie obne Kommissionsberatung aunehmen Tönuen; wenn aber von dritter Seite Kommissionsberatung gewünscht wird, so sind wir damit einverstanden und empfehlen nur, die Rehnungskommis}ion dafür zu bestimmen.

Abg. Dr. K önig- Crefeld (Zentr.): Meine Freunde wünschen, daß die Oberrechnunaskammer nach wie vor die streage Oûterin des Etatêrechts bleiben möge. Unser Etat ist jetzt fast auf 4 Milliarden angewachsen, die Arbeitslast der Oberrehnungskammer ist gewaltig gestiegen, und

wir können deshalb mit dem Gedanken der Vorlage einverstanden sein. Durch Stichvroben kann die Oberrehnungskammec prüfen, ob die delegierten Rebnungen ordnungsmäßig erledigt sind. Darüber sind wir wobl alle einig, daß die jeßige Art der Prüfung aller Einzel ie Oberrechnungskammer zu weit ( er es fragt si,

vereinbaren

i ge mit dem Artikel 104 der Verfaffung zu iit, wonach echnungen über den Staatshaushalt von der Ober rechnungsfammer geprüft werden. Es wird also doch eine eingehende Prüfung der Vorlage stattzufinden baben, der Richtung, ob eine Beamtenvermehrung notwendig werden wird, oder ob eine Ersparnis zu erwarten ist. Daß geringfügige Beträge niht na gefordert werden sollen, mag richtig sein, aber es überrascht mi daß man dazu auch Beträge über 100 Æ rechnen foll. Ich halte i 2 Prüfung der Vorlage in der Kommission für not beantrage namens meiner Freunde die Ucberwei!'ung

aub am M ha A L H,

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E Har 4.; oor Ivo R v5 géfomnmisjsion, die zu dietem Zweck uui Mitglieder

e Freunde sind der Ansicht, daf: die

ihrer f reichen Tätigkeit crbalten werden begrüßen diese Vorlage, weil die Ot

hei der jeßigen Art der Geschäfte ihre Aufgabe

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U T ck tro r). Min Abg. Gert (freikons.) : Meir

e owr hne nnBEa ne naztamme

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ebr erfüllen fann und entlastet werden muy. Se n letzt

Befugnisse rechnungsfammer geregelt

gewaltig geändert ; die Ge ) seitdem versiebenfacht ,

Nerstaatlibhung der Eisenbabren hinzugefommer Oberrehnungskammer hat sich nur um ein D

die Delegation von Rechnungen an die unter

ie Kontrolle des Landtages nicht beschränkt werde

die Bestimmung, daß geringfügigere Beträge u:

fordert werden sollen; das wird bei allen Beamten gre

Die Oberrechnungékammer is dadurch etwas 27

geworden, daß sie ganz geringfügige Beträge noch nad

Jabren eimtreibt; man- bat da die Obrrrehnungékammer nit gar

it der v4 L 4D

ernst gencmmen. Ich schließe mih dem Antra LonS-

beratung Ls 5 ohn (forte. Nollav.) spricht i aleifaálls kurz 1 g. Aron sohn (forishr. Volkép.) spricht sich gleichfalls iurz i der Vorlage aus und“ erklärt sih mit

Sts Do einveritanten.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

M2 123.

(S@luß aus der Zweiten Beilage.)

; Abg. Bart} her (Zentr.): Die Oberrehnungskammer ist cigentlih ein rgan des Landtags. Sie hat, {on durch ihre bloße Cristenz, das Verantwortungsgefübl der Beamten gestärkt. Cine Entlastung der Oberrehnungskammer i notwendig geworden und die Vorlage trifft im allgemeinen das Richtige; die Oberrechnungskammer soll sih mit allgemeinen etatsrehtlihen Gesichts- punkten beschäftigen und nicht. mit fkleinlicher Pfennigfuchserei. Mit dieser Vorlage, mit der Dezentralisation allein ist noch nichts für die Vereinfachung der Verwaltung getan, es müssen au die Anordnungen der Zentralbehörden an die mittleren Behörden, die das \chwierige Nehnungswesen zu verwalten haben, klarer werden damit die Arbeit dieser Behörden einfaher wird. Dann wird die Verwaltungsreform auch für die Steuerzahler von Nutzen sein. Die Vorlage wird an die verstärkte Rehnungskommission

überwiesen. h : Jn der Beratung des Berichts der Rehnungskommission über die allgemeine Rehnung über den Staatshaus- halt für das Etatsjahr 1907 werden auf Antxag der Kom- mission die Etatsüberschreitungen und außeretat8smäßigen Aus- gaben nachträglih genehmigt. S

Jn der Beratung der Uebersicht von den Staats- einnahmen- und -ausgaben für das Etatsjahr 1909 beschließt das Haus auf Antrag der Rechnungskommission die Genehmigung der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen

Dritte Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Mas,

R CREDE Ot E R À

kammer. ¿ __ Für die Rechnung der Kasse der Oberrech1 ungskammer für das Etatsjahr 1909 wird Entlastung cte t gea

Jn erster Beratung wird dann die von dem Abg. Albers (Zentr.) mit Unterstüßung anderer westfälisher Abgeordneten beantragte Novelle zur Provinzialordnun1g für West- falen, wonach für jeden Kreis mit weniger als 60 000 Ein wohnern ein Abgeordneter, für jeden Kreis 1nif 60 000 oder mehr Einwohnern zwei Abgeordnete gewählt. werden sollen (bisher ist die Grenze 35000 Einwohner), nah kurzer Empfehlung durch den Abg. Schulze-Pelkr;m (kons.) an die Gemeindekommission zur Vorberatung überwiesen.

Jn erster und zweiter Beratung wird ohne Debatte der von dem Abg. von Pappenheim (konf.) beantragte Gesetz- entwurf angenommen, wonach in dem ehemaligen Kur- fürstentum Hessen bestimmt wird, daß die Begzirksregierung für die Shulversäum nisse Geldstrafen bis zu 3 6 oder Haftstrafen von einem Tag für jeden Tag Schulversäumnis festseßen kann.

Schluß nach 4!/, Uhr. Nächste Sißzung Freitag 12 Uhr.

(Geseß über die Zuwachssteuer; Wegeordnung für Ostyreußen : Gesez über die Beschulung taubstummer Kinder: Fleinere Vorlagen.)

Statiftik und Volkswirtschaft.

Ein- und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. Mai 1911 und im Betriebsjahr LOLONUE. beginnend mit 1. September.

Gattung des Zuckers

Einfubr

im Speztalhandel

1. Sept. | 1. Se! 1910 1 bis i

20. Mai 1911

11. bis

20. Mai

dz rein dz rein

Ve:rbrauchszucker, raffinierter und dem inierte gleihgestellter biinle O e O M More G0) A 5 davon Veredelungsverkehr . . . Rübenzucker : aer (granulierter), (auch í

Zand

zuer)

DRDON SELEDELIUNOSVELTENT «ae e Platten-, Stangen; und Würfelzucker (176 c) aa C) C davon Veredelungsverkehr . . Stüccken- und Krümelzuckter S davon Veredelungsverkehr . . gemahblene Raffinade (176) . .. davon Veredelungsverkehr . . S O) aae E E e id co e davon Veredelungsverkehr . L Kandis (176 i) E E davon Veredelungsverkehr a derer Uer (176K) «e E, a! ais Menne, roher, fester und flüssiger (176k) .. s Rübenzudcker, roher, fester und flüssiger e). à G L fest Z L cte (Gr ehe e U E A ais s anderer fester und flüssiger Zuker (flüssige Raffinade einschließli des Invertzuckersirups usw.) (176m) . . I C D O N Füllmaf dg Prabläufe (Sinooo De a: iten üllmassen und Zudlerabläufe (Sirup, Melasse), Melafsekraft- futter; Rübenfaft, Ahornsaft (1760) ....... e NE E davon Beredelungsverkehr ....., Zuckerhaltige Waren unter steueramtliher Aufsicht: Gesamtgewiht . .. e e E

Menge des darin enthaltenen Zuckers ; C Berlin, den 24. Mai 1911.

KaiserliGßes Statistis%es Amt.

van der Borghbt.

12 630 164563 | 3610316 | 3 11 462 2 M s: 1515 dis 87 125 566 | 2430 444

111 | 16652 | 442783 Z 11477 | 9256131

2681 | 185162 3481 | 140212

3129 | 115320 | 385 | 17621

1192| 22641 302 278 | 4137 928

—— 9 301 692

2143 067 9 113 331 033 250 220 31 706 199 930

115 889 990

96 848 38 509 23 315 22 452

2 764 766 9 722 020

| 4103 220

2 565 41

31 541

3 065 65

39 681 21894 | 32 583

ä | 51468 | 46645 . Ï j î 17158

Ein- und Ausfuhr einiger wihtiger Waren in der Zeit vom 11. bis 20. Mai e Tito leßten Jahre. 9

[Ausfuhr

Einfuhr | | im Spezialhandel

dz = 100 kg

I910

Warengattung

1911 | 1910 | 1911 100 427 99459) 17880 7177| 2 108)

| |

Daumvolle., 6 15 024

Flachs, geb1ochen, ge-

s{chwungen usw. . 4 958 I 519

Verkehrswesen.

i Von jevt ab können îim Verkehr zwishen Deutshland und Bolivien Postpakete, die nah bolivianishen Postorten an einer Eisenbahn bestimmt \înd, bis zum Gewichte von 5 kg bisher nur bis 3 kg versandt werden. Die Taxen sind dieselben wie für Pakete bis 3 kg. Diese find fortan auch nah allen übrigen Orten in Bolivien zugelassen. Nah welchen Orten Postvakete bis 5 kg versandt werden können, darüber geben die Postanstalten Auskunft «

__ Vom 1. Juni ab werden von den deutschen Postanstalten ge- wöhnlihe Pakete im Gewicht von mehr» als 5 bis 20 kg nad

Ausgaben vorbehaltlih der Prüfung dur die Obe:-rrechnungs-

Preußischen Staatsanzeiger.

1911.

kommissionär in Europa senden die Verschiffungsdokumente an eine der Banken in Chile, und zwar deutsche Fabrikanten usw. zumeist an die deutschen Banken Banco Alemán Transatlántico. Banco de Chile y Alemania, Banco Germanico de la America L A in Valparaiso, Santiago usw., mit der Weisung, diese e D e 0 Tage nah Sicht, in Auênahmefällen bis «0 Zage nach Sicht, hier und da wohl auch darüber hinaus bis [80 Tage Sicht, dem Käufer auszuhändigen. Es ist notwendig, in die Verkaufsbedingungen vorher die sogenannte Kursklausel auf- zunehmen, d. h. festzuseßen, ob der Kunde am Verfalltag seinen in Ae, Pfund Sterling oder Franks ausgestellten Wechsel mit Avista- urs oder 90 Tage Sichtkurs auf Europa zu zahlen bat. Letzteres pslegt die Regel zu sein. Es ist selbstverständlich, daß die Kurs- clausel, ob zahlbar zum Ziebungskurse für 90 Tage Sicht- oder zum Ziehungskurse für Sichtwechsel, nihts mit der Verfallzeit des Wechsels zu tun hat. Praktisch liegt es mit der Annahme der Wesel Udrigens so, daß leßtere eigentlich aus8nahmslos erst bei Ankunft des Schiffes, welches die betreffenden Waren bringt, akzeptiert. werden. Im allgemeinen erfolgt Bezahlung an den europäishen Verkäufer in guten Bank- oder guten kommerziellen Wechseln. Erportkom- missionâre bedingen sich in der Negel in der Order Zinsen aus, die am Schlusse der Faktura berechnet zu werden pflegen, und zwar bei Vampsferladungen 9 Monate Zinsen, bei Seglerladungen 10 Monate Zinsen, je nah den Verkaufébedingungen, zumeist 6 9% für d«s Jahr. Fabrikanten verkaufen größtenteils ohne Berechnung besonderer Zinfeu; sie kalkulieren dieselben in den Preis der Ware hinein. Die Aäufer in Chile zahlen nie gern Zinsen. Die Banken in Chile klagen darüber, daß die europäischen Fabrikanten usw. es ihnen gegen- über häufig an den nötigen Weisungen fehlen lassen, fo beispieläweise sür den Fall der Nichtannnahme oder Nichtzahlung des Wechsels, ob also Protest erfolgen soll, ob eventuell Zielverlängerung oder Nachlässe, und in welcher Ausdehnung beziehungsweise in welcher Höhe einzuräumen sind usw. Wichtig ist auch die Benachrichti- gung, ob Aussteller an dem betreffenden Plate (Valparaiso, Santiago usw.) einen Vertreter besitzt, und wie weit dessen Befug- nisse gehen. Die JInkassobanken in Chile versenden auf Wunsch spezielle Inkafsotarife, die detaillierte Weisungen für den Verkehr mit Chile enthalten.» Nimmt man an, daß die Verkaufébedingungen gegen „Akzept

nach Sicht“ lauten, so kann Verkäufer (Fabrikant usw.) eist nach folgendem Zeitraum das Geschäft mit Chile als abgewidelt beziehungêweise gänzlich risikofrei ansehen : a. nad rund 60 Tagen, nämlih Neisezeit der Waren bis Chile, bei deren Ankunft, wie erwähnt, der Wechsel erst akzeptiert wird;

b. nah weiteren 90 Tagen : Laufzeit des Akfzepts: i S nah weiteren 30 Tagen: falls Käufer mit Avistakurs zahlt, in diesem Falle also nur Neisezeit Chile—Europa, welche die Nimesse braucht, oder d. nach noch weiteren 90 Tagen: falls Käufer zum Ziehungskurse für 90 Tage Sichtwechsel reguliert hat.

In Wirklichkeit kann ja aber das Geschäft für den Fabrikanten hon als abgewidelt, d. h. ohne weiteres Risiko für ihn gelten, fo- bald der Kunde in Chile der mit dem Inkasso betrauten Bank in Valparaiso usw. Zahlung leistet. (Bericht des Handelsfachverständigen bei dem Kaiserlihen Generalkonfulat in Valparaiso.)

Winke für die Ausfuhr nah Chile, Bolivien und Peru. Neisende der Exportkommissionäre und Fabri- kanten für Chile, Boltvien und Peru. Es is äußerst wichtig, _ daß die Neisenden, speziell der sogenannten Exrport- kommissionäre die erforderlihen Waren-, vor allem aber die ôtigen Markt- und Plazkenntnisse mitbringen. Der Reisende eines Erportkommissionäârs, der von den verschiedensten Fabri- fanten fauft kann natürlih nicht in dem Maße Waren- kenntnis besißen, wie etwa ein Fabrikreisender. Da ersterer unter Umständen dte verschiedenartigsten Artikel mit sich führt, fo ergeben sh in der Tat große Schwierigkeiten für ihn, di ; welhe er verkaufen soll, auch wirklich gut zu mangelnder Sahhkenntnisse sind Netsende häufig nid über die Natur der Ware, Abänderungsmöglichkei über Preise im Falle größerer Verkäufe usw , genügen zu geben. Die Folge davon ist dann leit die, daß bei der Aufnahme seiner Otders eventuell mehr oder etwas verspriht, was niht ausgefübrt werden fann. die Eraktheit der Lieferung und natürlich auch heimischen Industrie im allgemeinen. ( __ Jeder Provisionsreisende hat ganz begreiflie streben, möglihst große Umsäße zu machen, uni auch zunächst an die Großimporteure, an die Hâuser, bei denen er freilih in der Regel fei ja durhweg ihre eigenen Einkaufsbäuser in Verelnigtcn Staaten von Amerika besigen. hand: Häusern gehts ibm wohl zumeist nicht importieren {hon vielfachß durch eigene Ein kaufen von der erften, Hand am Plate. dann in der Negel nihts anderes übrig mittleren Ladengeschäfte zu wenden, t den direkten Import und damit alc niht in Frage kommt. Ein Nei! s ird in folhen Fällen vorsichtig zu Werke artigen Kundenkreis genau anteden welhe ibren Posten sehen natürlih auf folWer kaufen, um die Un n verdienen,

fommt.

Cnoer, Ie

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Hanf, gebrochen, ge- s{chwungen usw. . . Iute und JIutewerg .

g. Schwabah (nl.): Auch nah ter Meinung meiner pet nt.

Freunde darf an der Grundlage der Tätigkeit an Erste» un Oberrechnungskammer niht gerüttelt werden: daran haî

ríter Linie das Parlament ein Interesse. Aber die Verhältnie

eröffnen, e weitere Ueber-

Rechnungen ftattfindet, als wie es sonst möglih wäre.

aa m Cet. L. E 9 B. bisder die Forterung8-

4028

24 144 18 807

Amt Do Ds &

9 502! 4109| 1 138 Siam (nur nah Bangkok) zur Versendung über Hamburg oder | 0 36 418 3179| 3 031 Bremen zum unmittelbaren Austausch zwishen den deutsden und | Ladengescäften 14 803 75 189 siamesischen Posten angenommen werden. Auskunft über die Ver- | alfo der Ersten | sendungsbedingungen erteilen die Postanstalten. nehmen. Weiß dei 29960| 17169) 362 42 pay 2467 656| 827 379] 1326 890| 728710 Handel und Gewerbe. Neilenden r. c | Pry: ay i VICUHCnoden Cric S D a N O (Aus den im Reichsamt des Jnnern zusammen gestellten zumal man jc i 245:747 930 M „Nachrichten für Handel und Industrie *.) allgemeinen n 2A 384 310| 267 842] 18472 6 883 Jahresberichte der amerikanishen Konsulate für 1909. e O ñ 53877 41761] 8383643| 204556 Von den Jahresberihten der amerikanisWen Konsulate (Com E R. | morcial Relations of tho Unitod Statos with foroign Countrios) | Sat M3 Sdung 2328| 1673] 183364 98825 | für das Jahr 1909 sind Abdrücke hier eingegangen. Sie liegen | nur folde Warer 13| 361 101881| 106 722 während der nächsten drei Wochen im Bureau der „, Nac+ | deu Glima. Hay 2 rihten für Handel und Industrie“, Berlin W.8, Wilbelm- | paßt paßt 1 1 558 14 straße 74 111,’ im Zimmer 164 zur Einsidtnabme aus | win f und können {nländishen Interessenten auf Antrag für | cinmal lurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das | dex of genannte Bureau zu richten. neen Viel

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A S L E d in t 1 Merinowolleim Schweiß Kretirftanz entiieen, erft au dem Umwege | baben sich dcch vollkommen geändert. Eine Vermehrung des Beamten Kreuzzutwolle im nzen wieder an die Kreisfafsen zurüdckgeben. | personals bei der Oberrehnungéfammer entsprehend der Zunabme Va » , » n Zukunft tem Lantrat das Recht der | der Geschäfte darf nit in dem bisberigen Umfange fortgeseßt werden, Eisenerze . wiesen werden. Es ist dann die Revisions- t die Einbeitlihfeit des Verfahrens verlorcn gebt qZege Steinkohlen L E S die Entlastung der Oberrehnungékammer auf anderem S Braunkohlen . d UNIORDE, CIe SUCIIRSP E O: DOTIRNC E, Der vorliegende Entwurf ist im großen und ganzen dem en? Erdól, gereinigt , ju renen hat, daß dieselbe Be- Neichégesez nahgebildet worden. Dic unteren Mevisi 1e Chilesalpeter . Auégaben angewiesen hat, nun auch | infionzen ind verfafungemäßi als Organe Le E Meinen Roheisen e oh L a .. E : Die Borlage ift cin Stuc og- gad obluvy Í í Nur die raectèneten Bebörden rleobäuan T R S Folge wird niht bedeutend sei R giMlenen, und fie würten sie daher enwesen wie in der ganzen Verwaltung müssen noch viel E E Bereinfahungen vorgenommen werden; nach dem, was biete Eisenbahn-, Zahnrad-, ehen ift, sdeint m:hr oder weniger alles beim älten zu b T Platt-(Flach-)\hienen werden jedenfalls aus déèr Verwaltungsresorm venbahnschwellen aus cichterungen für tie Steuerzahler nicht herausfommen. ieine G E E worden oder zu viel a1 Freunde beantragen ebenfalls die Ueberweisung der Vorlage an E L ¡u wenig Ce: 1m sieben Mitglieder verstärkte Rechnungékommtishion. feingold, legiertes Golb 6,78! 13,57 3,04 1,10 i E a R tremungttammer 4 eutsche (Goldmünzen . 1,26) 1,32 2,08) E : E ad 1 twoerten braudhe: soll in Zukunft nah dem Ermessen (Sé&luf{’‘in der Dritten Beilage.) vremde Goldmünzen : 0,19) 021 0,26| 98, Zahlungsbedingungen im Verkebr mit Chile, | weile den N Berlin, den 26. Mai 1911, Die üblichen Zahlungöbedingungen im Verkeby wilden euro Kaiserliches Statistishes Amt. vlilschen Fabrikanten bew. Crportkommissionären und deren Wutern van der Borghk{. in Chile pflegen die folgenden zu sein: Fabdrifaut CErport

E M e - r er Obtercehnungéfammer davon abgesehen werden können, hier noch Nacbforteruraen ju erheben cter entspredente Erinnerungen ju ziehen.

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