1911 / 124 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Bestimmungen sind verschieden. Dieser Antrag hat {hon früher eine Kommission des Hauses beschäftigt, es wurde damals gesagt, es müsse ein Unterschied zwischen Stadt und Land gemacht werden. In einem einheitlihen Geseg kann es sich um einen solchen Unterschicd niht handeln. Allerdings haben sich territoriale Nebungen ent- wickelt, so daß es auf dem Lande sogar vorkommt, daß die Kinder vor dem vollendeten 14. Lebensjahre aus der Schule entlassen werden. Das ist aber ein Brauch, dessen Bruch besser wäre als die Be- folgung. Nach dem Geseß soll das Kind nicht über die Vollendung des 14. Jahres hinaus in der Schule gehalten werden, aber dem Kreisshulinspektor ist es gestattet, unter Umständen die Schulpflicht bis zu einem Jahre zu verlängern; damit soll nicht gesagt sein, daß nun das Kind ein volles Jahr länger festgehalten werden soll, sondern nur bis zu dem nächsten allgemeinen Schulentlassungstermin. Zum Teil wird das Svstem befolgt, daß die Kinder allgemein nah Vollendung des 14. Jahres bei dem nächsten allgemeinen Entlassungs- termin die Schule verlassen. Jedenfalls bestehen überall Verschieden- heiten, und damit hängen auch die Verschiedenheiten in der Be- \trafung der Schulversäumnisse zusammen. Das Geschwüx ist also da, und es muß eine Operation vorgenommen werden. Das Kammer- gericht hat in diese vielfach veralteten, vermoderten Verwaltungs- bestimmungen über die Bestrafung der Schulversäumnisse hineingeleuchtet. Warum will nun die Negierung unseren Anregungen, die wir seit Jahren gegeben haben, nicht folgen? Im vorigen Jahre wurde uns gesagt, daß wir uns mitten in der Verwaltungsreform befänden, die erst abgewartet werden müsse, und daß auch erst die Frage der Pflichtfortbildungs\chule erledigt werden müsse. Ein Baumeister baut erst das Erdgeschoß und dann den ersten Stock; hier soll aber erst der erste Sto, die Fortbildungsschule, fertig gemacht und dann das Erdgeschoß in Angriff genommen werden. Auf die Verwaltungs- reform brauchen wir niht zu warten. Jch bitte, den Antrag an- zunehmen; er schreibt gar keine Bestimmungen vor, fondern überläßt die Cinzelheiten vollkommen der Regierung. Darum hätte auch eine Kommissionsberatung keinen Zweck, die- Kommission könnte auch keine einzelnen Vorschläge machen, es würde dabei nicht mehr heraus- kommen, als bei der Debatte im Plenum.

Abg. Or. Kaufmann (Zentr.): Es handelt sich um eine fehr \{wierige Materie, und eine Negelung außerhalb des Rahmens eines allgemeinen Schulgesetes erscheint uns als bedenklich. Starre Vor- schriften über die Schulpflicht möchte ih nicht empfehlen. Der frühere Zedlißsche Schulgeseßentwurf von 1892 enthielt einen Abschnitt „Schulpflicht und Schulvexsäumnisse“, aber dieser Geseßentwursf ist nicht zustande gekommen. Si diese Frage spielen die \{chwierige Frage des Privatunterrichts und andere wichtige Fragen, wie der Besuch auswärtiger Schulen usw., hinein. Die Grundlage der Schulpflicht bildet noch immer die alte Kabinettsorder von 1825, wonach der Schulbesuch so lange fortzusetzen ist, bis das Kind nach der Meinung seines Seelsorgers die nötigen Kenntnisse erworben hat. Große Schwierigkeiten sind bisher niht entstanden, ih kann deshalb eine einheitliche starre Regelung für den ganzen Staat nicht empfehlen. Man kann mit den provinziellen Bestimmungen auskommen. Ich beantrage die Ueberweisung des Antrags an die Unterrichtskommission.

Abg. Hoffmann (Soz.): Wir stimmen dem Antrage zu. Wenn ein allgemeines Schulgeseß, wie das von 1892, das gescheitert ist, jeßt möglih wäre, würde das Zentrum für eine einheitliche Regelung sein, so aber glaubt das Zentrum mit der alten Kabinetts- order von 1825 es ist ja not keine hundert Jahre her aus- fommen zu fönnen, wona der Seelsorger zu entscheiden hat. Pit der Volksbildung hat man es allerdings in Preußen nicht sehr eilig, namentli nicht auf seiten derjenigen, die billige Arbeitskräfte haben wollen. Ist doch einmal gesagt worden, zum Kartoffel- buddeln lernen unsere Jungen noch viel zu viel. Ich erinnere nur an das System der Halbtagsschulen, ja sogar der Dritteltags- \chulen und an das System der Hütejungen und der Rübenferien. Das sind die Zustände in einem Staate, der in der Welt voran sein soll. Zum Teil gilt die Bestimmung, daß das- Kind mit der Konfirmation aus der Schule entlassen wird, und daß es, wenn es an ciner Konfirmation niht teilnimmt, weil es z. B. freireligiós ift, noch ein Jahr länger in der Schule fe\tgehalten werden fann. Alle diese Dinge zeigen “die Notwendigkeit einer geseßlichen Regelung der Schulpflicht. Fn einer Schule sind den Kindern Schläge an- gedroht worden, wenn sie ihre Sqchulbücher in einer Buchhandlung faufen, wo der sozialdemokratishe Volksbote zu haben it. Gin Kind sollte von der Schule verwiesen werden, weil es nicht an der Kaisergeburtstagsfeier teilgenommen hatte. Auf der einen Seite nennt man die Eltern der Kinder Leute, niht wert, den Namen „Deutsche“ zu tragen, und auf der anderen Seite verlangt man, daß die Kinder an Feiern teilnehmen und Hurra rufen. Es ist cine Schmach, daß wir es mit einer Gesetzgebung zu tun haben, die nicht einmal das dringende Bedürfnis eines allgemeinen Schulgesetzes be- friedigen kann.

Abg. Waldstein (fortshr. Volksp.): Wir stimmen dem Antrage zu und find mit einer Kommissionsberatung einverstanden. Eine ein- heitlihe Regelung ist erwünscht, der Antrag selbst läßt aber eine Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Landesteile zu. Die Einführung der Fortbildungsschulpfliht mat cs ebenfalls not- wendig, einen Grenztermin zwischen der Volks\{Gule und der Fort- bildungs\cule festzuseßen. Wir halten es nicht für nôtig, daß zu- gleih die Sculpflicht in Privatshulen und in Ersaßschulen ge- regelt wird.

Abg. Dr. Gott \ chalk-Solingen (ul.) : Es ist nicht{richtig, daß nur die Kabinettsorder von 1825 die Grundlage bildet, ich habe \chon in früheren Jahren alle die einzelnen provinziellen Bestimmungen an- geführt, die ergangen sind. Da eine Kommissionsberatung gewünscht worden ist, so bin ih damit einverstanden.

Der Antrag wird der Unterrichtskommission überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs einer Wegeordnung für die Provinz Ostpreußen auf Grund des Berichts der 18. Kommission.

Berichterstatter Abg. Braemer (konf.) referiert über die Kom- missionsverhandlungen und beantragt die Annahme des Entwurfs in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung. Auf eine Anfrage erwidert

Unterstaats\ekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen, daß die Bestimmungen über das Verfahren der Ablösung von privat- rechtlichen Vervflichtungen sih hon in den Wegeordnungen für Sachsen, Westpreußen und Posen befinden. Es sei nicht beabsichtigt, an dem Geseß von 1850 zu rütteln; man wolle nit ungünstigere Ablöfungs- verhältnisse für die {on nah früheren Ablösungsgefeßen ablösbaren Wegeverpflichtungen schaffen.

Abg. Glatzel (nl.) spricht seine Befriedigung über die Negierungs- erflärung aus und erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu den Kommissionsbeschlüssen.

Auf eine . Anfrage des - Abg. . G yßling - (fortshr. , Volkép.) wiederholt

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Hecht die Erklärung, die er bereits in der Kommission über den Paragraphen, der die Teilnahme der Gemeinden an den Wegebaulasten regelt, abgegeben hat.

Der Geseßentwurf wird darauf ohne weitere Debatte un- verändert angenommen, ebenso in dritter Lesung.

Es folgt die zweite Beratung des Geseßentwurfs über die Beschulung blinder und taubstummer Kinder. Bericht über die Kommissionsberatung erstattet Abg. Graf Clairon d’Haussonville (kons.).

Die Unterrichtskommission hat die Vorlage fast ganz in der Herrenhausfassung angenommen und nur im S 6 folgende ver- änderte Fassung beschlossen :

„Das Kind ist, soweit das in dem Bezirk deéselben Kommunal- verbandes möalih ist, in einer Anstalt seines Befkenntnisses unter- zubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß tunlichst in ciner Familie seines Bekenntnisses untergebraht werden. Dem Antrag der Eltern und des geseylichen Vertreters des Kindes auf

anderweite Unterbringung ist Folge zu geben." (Die Herrenhaus-

fassung lautete: „Bestehen in dem Bezirk des verpflihteten Kommunal-

verbands konfessionell getrennte Blinden- und Taubstummenaunstalten, so soll die Unterbringung -des Kindes in eine Anstalt seines Be-

Fenntnisses erfolgen, soweit die vorhandenen Einrichtungen der An-

stalt dies ermöglichen.“)

Die Kommission beantragt ferner zwei Resolutionen, wonach a. auch für die Taubstummblinden die Schulpflicht

eingeführt werden soll, sobald sich die Ausbildungsmethode bewährt hat und fich die Anstaltsunterbringung ermöglichen läßt, þÞ. baldigst eine Erhöhung der Provinzialdotationen erfolgen soll, da diese ins- besondere auf dem Gebiete der Fürsorge für Irre, VFdioten, Epi- leptiker, Taubstumme, Blinde und Sieche nicht mehr der gegen- wärtigen Größe der Aufgaben entsprechen. /

8 1 sett für blinde Kinder vom sechsten, für taubstumme Kinder vom siebenten Lebensjahre ab die Schulpflicht in den Anstalten fest. s

Die Abgg. Styczynski (Pole) und Genossen bean- tragen den Zusaß:

„Die Schulpflicht tritt erst dann ein, wenn durch den Arzt festgestellt ist, daß das Kind kräftig genug ist, erstens um die mütterlide Pflege ohne Störung seines Wohlbefindens und seines Gemütslebens entbehren zu können und zweitens um die strenge shematishe Zucht namentlich im Internat ertragen zu können.“

Zu § 4 (Ueber den Eintritt der Schulpflicht beschließt die Schuldeputation bezw. die Schulaufsichtsbehörde) beantragt Abg. Styczynski (Pole) folgenden Zusaß:

„In den Landesteilen mit sprachlih gemischter Bevölkerung erhalten die Taubstummen und Blinden von den unteren Klassen an fakultativen Unterricht auch in der nichtdeutshen Umgangssprache ibres elterlichen Hauses. In größeren Taubstummenanstalten werden die Schüler vom zweiten Schuljahre ab beim Unterricht nach Fähig- feiten getrennt: und zwar erhält der Kursus für die shwächer be- anlagten Schüler einen in den Lehrzielen beschränkten Lehrplan, in welhem die Zulässigkeit der Anwendung der gemischten Lehr- methode ausgesprochen sein muß.“

Zu § 6 beantragen die Abgg. Bres ler (Zentr.) u. Gen. die folgende Fassung:

„Fm Falle der Anstaltserziehung ist das Kind, soweit mögli, in einer Anstalt scines Bekenntnisses unterzubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß es tunlihs in einer Familie oder Pflegeanstalt seines Bekenntnisses untergebraht werden. Aus- nabmen find mit Zustimmung der Eltern oder geseßlichen Ver- treter zulässig.“

Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages beantragen dieselben Abgeordneten zu der Kommissionsfassung einen Zusaß, wonach das Kind wenigstens in einer Anstalt unterzubringen ist, in welcher die regelmäßige Erteilung des Religionsunter- richts sowie der regelmäßige Besuch des Gottesdienstes seines Bekenntnisses gesichert ist.

Nach § 11 fallen die Kosten, welche durch die Ueberführung des Kindes in die Anstalt und durch seine reglementsmäßige erste Ausstattung entstehen, dem Ortsarmenverbande zur Last ; die übrigen Kosten des Unterhalts, des Unterrichts und der Er- ziehung tragen die verpflichteten Kommunalverbände.

Die Abgg. Hirsch-Berlin (Soz.) und Genossen be- antragen, daß die erstgenannten Kosten vom Staat getragen werden, und daß eine Erstattung aller Kosten durch die Unter- haltspflichtigen nicht stattfinden joll.

Abg. Styczynski (Pole) begründet seine Anträge. In der

Kommissionéfassung sei das Gesey ein Ausnahmegese gegen die polnishe Bevölkerung; denn die polnischen Kinder würden ihrer Muttersprache gewaltiam entfremdet und aus ihrer Familie heraus- gerissen. Abg. von Kölichen (kons.): Wir werden für das Geseß in der Kommissionsfassung stimmen und alle Abänderungsanträge ablehnen. Auf die vom Herrenhause gefaßte Resolution legen meine Freunde ganz besonderen Wert und bitten dringend um deren Annahme.

Abg. von Kardorff (freikons.): Auch wir werden alle Anträge ab- lehnen. Ich muß es aufrichtig bedauern, daß die Regierung si nicht bat bereitfinden lassen, fih an den Mehraufwendungen, die durch das Gesetz für die Provinzen geschaffen werden, zu beteiligen. Die Provinzen find {on jeßt außerordentlih hoch belastet. Ich muß es auch bedauern, daß das Herrenhaus nicht die Fassung seiner Kom- mission angenommen hat, nur weil die Regierung das Unannehmbar erflärt batte. Aber wann hat die Regierung niht {hon ein Un- annehmbar auêgesvrohen und naher doch nahgegeben. Wenn das Herrenhaus seinen Kommissionsantrag angenommen und auch dieses Haus zugestimmt bätte, hätte die Regierung nicht die Verantwortung vor dem Lande auf fh genommen, dieses Gese scheitern zu lassen. Auf jeden Fall bitte ich um Annahme der Resolution, und spreche lebhaft die Hoffnung aus, daß die Regierung sie niht in den Papier- korb wandern lassen wird.

Abg. Bresler (Zentr.) begründet seine Anträge und bemerkt: Wir legen außerordentlichen Wert darauf, daß die fonfessionelle Erziehung gewahrt wird. Gerade bei den Blinden und Taubstummen ist die religiöse Erziehung besonders notwendig; denn vor dem Eintritt in die Schule konnte von einer religiösen Unterweisung gar feine Rede sein. Wenn Sie unseren Hauptantrag nicht annehmen, dann müssen wir aber unbedingt die Annahme unseres Eventualantrags fordern. Das ist das Mindeste, das wir verlangen müssen. Oie katholischen Taub- stummenlehrer werden erbeblich zurügeseßt. Wir müssen für die Durchführung einer wirklichen Parität eintreten.

Aba. Ernst (fortschr. Volksp.) erklärt seine Zustimmung zu dem Gesetz, bedauert jedo, daß das Herrenhaus die von seiner Kommission vorgesehene Beteiligung des Staates an den Kosten nicht angenommen habe. Die Regierung würde das Gescy an dieser Bestimmung nicht haben scheitern lassen.

Abg. Dr. Schroeder- Cassel (nl.) führt aus, daß seine Freunde ¡war Bedenken bätten, daß sie aber, um das fo dringend notwendige Gesetz zustande zu bringen, der Kommissionsfassung zustimmen würden. ebenso auch den Resolutionen. Wie ein Ausnahmegeseß gegen die Polen vorliegen solle, könne er nicht verstehen; es fomme doch vor allen Dingen darauf an, die taubstummen Kinder erwerbsfähig zu machen. Den Zentruméanträgen tkönnten feine Freunde nicht zu- stimmen; den fonfessionellen Forderungen trügen die Kommissions- beshlüse hon genügend Nechnung.

Abg. Or. Liebknecht (Soz.) - bedauert, - daß das? Geselz einen wenig “weitherzigen Standpunkt ‘eingenommen habe, und begründet den sozialdemokratishen Antrag, der das Mindeste fordere, das noch an dem Entwurf verbessert werden müsse.

Abg. Burchard (kons) kommt noch einmal auf die Kostenfrage zu \spreden und erklärt im Namen eines kleinen Teils seiner Freunde, daß sie der Vorlage nicht zustimmen könnten, wenn die Negierung nit eine bündige Grflärung darüber abgebe, daß sie der Neuregelung der Provinzialdotationen nähertreten werde.

Abg. Schmedding (Zentr.) fübrt ein Beispiel für eine angebliche Zurückseßung der katholishen Taubstummenlehrer an und bittet noch- mals um die Zustimmung zu den Zentrumsanträgen.

Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten D. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Nah den bisherigen Ausführungen der Herren Nedner ist wobl die Annahme berechtigt, daß der vorliegende Gesetz- entwurf in der Form, wie er aus Ihrer Kommission hervorgegangen ist, Annahme finden wird, und daß damit zugleich auch die Vorlage in der Form Annahme findet, wie sie das Herrenhaus beschlossen hat,

mit Ausnahme des § 6, dessen vierter Absay von Ihrer Kommission einer Abänderung unterzogen worden ist. :

Die Regierungsvorlage hatte eine Bestimmnng über die in diesem Absay geregelten Verhältnisse nicht enthalten, und zwar aus der Erwägung heraus, daß es einer solchen Regelung in dem Geseh nicht bedürfte. Wäs in dem Absaß 4 des § 6 in der Fassung des Herrenhauses gesagt ist, entspriht dem, was in der Praxis tatsächlich geschieht. (Abg. Dr. Schroeder (Cassel): Sehr richtig !) Es ist auch ganz selbstverständlih, daß man, wenn in einer Provinz Taub- stummenanstalten oder Blindenanstalten mit fonfessionellem Charakter vorhanden sind, die Kinder dann in diejenige Anstalt gibt, die der Konfession entspricht, der das Kind selbst angehört. Dafür wird nun eine Direktive auch noch in dem Gesey beabsichtigt. Dagegen hat die Staatsregierung selbstverständlih nichts einzuwenden, und ih glaube, daß es genügen würde, wenn die Bestimmung auch hier Annahme fände, die im Herrenhause Annahme gefunden hat. Ich glaube das umsomehr, weil, wie Sie wissen, dieser Antrag im Herrenhause von einer Stelle ausgegangen ist, die gerade auf diesem Geblete gewiß sich autoritativ äußern kann und au als autoritativ angesehen wird.

Nun aber, meine Herren, haben Sie in Ihrer Kommission eine andere Fassung dieses Absayes beschlossen. F kann meinerseits er- klären, daß au gegen diese Fassung nichts einzuwenden ist; auch sie entspricht dem, was bisher in der Praxis geschehen ist, was aller Voraus\iht nah in Zukunft auch ohne diesen Paragraphen geschehen würde. Insbesondere würde ih es als selbstverständlich ansehen, daß, wenn ein Kind nicht in einer Anskalt untergebraht wird, sondern in einer Familie, dann auch eine Familie derselben Konfession au8gesucht wird, welcher das Kind angehört. Wenn daher eine solche Bestim- mung nicht in das Gese aufgenommen würde, könnte id Ihnen ohne weiteres hiermit zusagen, daß i sie in die Ausführungsanweisung aufnehmen würde. Vielleiht könnte das dazu führen, daß Sie sich dazu noch entschlössen, die Vorlage fo anzunehmen, wie sie aus dem Herrenhause an dieses Haus gekommen ist. Das würde den Vorteil haben, daß wir mit dem Entwurf nicht noch einmal in das Herrenhaus müßten, und zwar wegen einer Angelegen- heit, die eigentlih in der Sache gar nit strittig ist, und bei der es, wie mir scheint, auf die Fassung nicht fo sehr ankommt, bei der die Fassung nicht von großer Bedeutung ist. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen.) Wenn Sie aber darauf bestehen, so wird, wie gesagt, die Regierung \sih damit abfinden, und ih hoffe, daß dann auch das Herrenhaus der Bestimmung zustimmen wird.

Bedenken aber muß ih erheben gegen den Antrag, der ih auf Nr. 511 der Drucksachen befindet und von den Beschlüssen Ihrer Kommission si insofern unterscheidet, als dana unabhängig von den Grenzen der Provinz die Angelegenheit geregelt werden soll, daß also auch ein Kind in einer konfessionellen Anstalt untergebraht werden muß, wenn in der Provinz felbst eine solhe gar nit vorhanden ist. Das würde ih für eine schr erheblihe Erschwerung der Verwaltung halten (schr richtig! bei den Freikonservativen und Nationalliberalen) und für einen Eingriff in die Verwaltung der Provinz, der in der Praxis \{chwer oder kaum zu ertragen ist. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen und Nationalliberalen.) Grundsägßlih ist dagegen nidts einzuwenden ; aber praftisch stehen so große Bedenken entgegen, daß ich dringend bitten muß, diesen Antrag nicht anzunehmen.

Der Befürworter dieses Antrages bat ferner ausgeführt, daß, falls der Antrag etwa abgelehnt werden sollte, der Antrag Nr. 912 als Eventualantrag in Betracht käme, daß die Herren, die für diesen Eventualantrag eintreten, ihn aber fallen lassen würden, wenn ich eine Erklärung hier abgäbe, die das sicher stellte, was in diesem Antrag beabsichtigt wird. Meine Herren, das kann ih ohne jedes Bedenken tun. Denn auch der Inhalt dieses Antrages entspricht der Praxis, die geübt wird, wie Sie auch {hon aus den Verhandlungen der Kommission entnommen haben; und wenn etwa in Zukunft von dieser Praxis abgewichen werden sollte, so würde ih es für meine Aufgabe halten, dafür zu forgen, daß diese Praxis beibehalten wird. Jch hoffe, daß ih hiermit die Erklärung abgegeben habe, die der Herr Antrag- steller gewünscht hat, und daß er mit Rücksicht hierauf den Antrag Nr. 512 zurückzieht.

Im übrigen bitte ih, meine Herren, der Vorlage so zuzustimmen, wie sie aus dem Herrenhause bei Ihnen eingegangen ist.

Bei der Abstimmung wird § 1 unter Ablehnung des Ans-

trags Styczynski angenommen.

Zu 8 4 erklärt sih

Abg. Sh medding (Zentr.) gegen den Antrag der Polen, der den Unterricht unnötig erschwere, da son der Unterricht in einer Sprache genug Schwierigkeiten bereite. Jedenfalls würden die Kosten ganz erheblich anshwellen.

Abg. Dr. Schroeder- Cassel (nl.) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und erklärt, daß auch seine Freunde den Antrag Styczynski ablehnen.

Abg. Styczynski (Pole): Es wundert mich, daß der Zentrums- redner denselben Nationalhaß angewandt hat, wie die Nationalliberalen. In der Provinz Posen wird der Unterricht an die taubstummen Kinde în polni1her Sprache erteilt, aber erst vom fünften Schuljahre ab Das genügt nicht zur Erlernung der polnishen Sprache ; dazu ist erforderli, daß der polnishe Unterricht {on in den unlkeren Klassen erteilt wird. Vom pädagogischen Standpunkt ist es gerecht- fertigt, daß die polnishen Kinder in zwei Sprachen unterrichtel werden; daß das möglich ist, das sehen wir in der Provinz Posen. Wenn es aber wirkli nicht möglich sein follte, dan müssen wir verlangen, daß die volnishen taubstummen Kinder nur in der polnishen Sprache unterrichtet werden. Polen werden Polen bleiben und werden son für ihre taubstummen Kinder }orgell- Die ganze Schulpolitik in unserer Provinz ist verfehlt, aber ki? Germanisierungspolitif auf die Taubstummen anzuwenden, ist gänzlich unangebracht. Das Unglück ist international, gegen die unglücklichen Taubstummen * ist nur“ die wahre. Humanität- am Playe, nit “die Barbarei. Ferner verlangen wir für ‘die {wäcer beanlagten taub- stummen Kinder die Zulassung der gemischten Lehrmethode, das heißt der Lautsprache und der (Geberdensprache. :

Abg. Dr. Schroeder - Cassel (nl ): Die ins einzélne gehenden Aus- führungen des Vorredners können mi nicht zu anderer Stellungnahme bestimmen: er hätte diese Ausführungen in der Kommisson machen sollen, aber in der Kommission wurde nicht einmal eine zweite Lesung beliebt. Im Plenum können wir alle diese Ausführungen nicht prusen- Bom Standpunkt nationalen Hasses hat Herr Schmedding nicht G prochen, sondern ih habe ledigli \{ultechnisde Ausführungen von ibm gehört. Jch erhebe für meine Freunde gegen die Bemerkung des Vorredners entschiedenen Protest: unsere Haltung wird durch das Wohl des Staats bestimmt, aber niht dur Nationalhaß. E Cord

Abg. Styczynski (Pole): Mit Rücksicht auf diele Au : führungen beantrage ich nunmehr die Zurückweisung der Vorlage a! die Kommission.

Dieser Antrag wird abgelehnt. S Abg. Shmed ding (Zentr.): Bei unserer Beshlußfa}sung di lich

politischen Tendenzen nicht die ede. Wir wollten die Anträge ledigl!

aus s{ultechnisGen Gründen ablehnen. Wir bedauern, daß uns ni ; un in der Kommission von dem Antragsteller näher dargelegt bu tg daß diefe s{ultechnishen Gründe [nicht zutreffen; der Antragsteller hätt in zwei Sigungen Gelegenheit gehabt, uns darüber zu belehren. In der ersten Sibung ist aber kein Vertreter der Polen erschienen und in bex zweiten Sißung hat der Abgeordnete es unterlassen uns irgend welche Aufklärungen zu geben, "er hat auch für die Verzicht- av auf die zweite Lesung in der Kommission gestimmt. Erst E E) e a Mrs erklärt worden. Meine reu Ur den ersten ¡Teil des Antrags stimmen, der Antrag wegen der s{hwächer begabten Kinder gehört C, vid in das Gesetz, sondern in die Ausführungsbestimmungen.

R SINe wv 4) e COIE ae hat keinen B j . __ beantragte deshalb bei d erten Fn dieser Vorlage die Verstärkung der Kommission, dantit n N 2% ne men konnten, die Verstärkung wurde aber abgelehnt. R Lui p coul E Siß in der G ton is erfuhr die sehr {nell anbe

erie Pon olga in meiner Heimat REE E elégeaznin: Gs E ene 8 Berim e Ma Phleate aber meine O E onSgenosjen, der sie auch einem Herr Mid: n der Kommission übergab. Ein Antrag auf s A elung in der Kommission war gestellt worden, wurde aber abgelehnt.

Der Antrag der Polen wird ab : rag d gelehnt, und zwar der erst Teil gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen und Siu

demokraten, während für den zweiten Teil de Zentrum nur ein Teil stimmt. E 8 4 wird unverändert angenommen.

Auf Vorschlag des Präsidenten von Kröcher

Vors ; r vertagt das Haus die weitere Beratung dieses Gegenflaribs und erledigt nur noch ohne Debatte eine Reihe von Petitionen nach den Kommissionsanträgen; die Petitionen betreffen meist persönliche E ADOREDANYERE,

Dur ebergang zur Tagesordnung werden erledi Petitionen um Berücksichtigung der Amtszulage e E E Hauptlehrer in Posen und Westpreußen bei Berehnung der Ost- markenzulage sowie cine Petition aus Görliß um Verlängerung der Verkaufszeit für Wild auf vier Wochen nah Schluß der Jagd und eine Petition des Vereins der Obershweizer in Steinau (Oder) um Errichtung von Zwangsinnungen für die Oberschweizer.

S Mer Bu Petition des Gemeindevorstehers in Lübars

T n e i C E 9 L 5 ¿e c 2 rung fbeenie H r fiskalischen Forsten im Norden Berlins der Negie- Zur Berücksichtigung überwiesen werden Petiti Ab- änderung des § 8 des Einkommensteuergesetzes R A T zinsen von dem Nobertrage eines Grundstücks). :

Schluß nah 5 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 11 Uhr. (Gese über die Beschulung taubstummer und blinder Kinder ; Gese über den Erwerb von Fischereiberehtigungen durch den Staat; Anträge; Petitionen.)

Statistik und Volkswirtschaft. Die häufigsten Preise für Fleis im Kleinhandel betrugen im Wochendurchschnitt der

r

Rindfleisch

in den

preußischen Orten

chwanzstüdck, lume, Kugel, Nuß, Oberschale) vom Bug (Schulterblatt, Schulterstü, Schuft) (Schlägel) vom Bug (Schulter, Blatt)

e

von der Keule im Gesamt- durchschnitt von der Keule im Gesamt- durchschnitt von der Keule

f ü Kalbfleisch | Vammel-

(Schlägel)

I. Hälfte des Monats Mai 1911

1: Kilogramm

Schweinefleis\ch

__ (eins{l. von Rüdenfett) inländischen,

geräucherten

Schweine-

fleisch

vom Bug (Schulter, Blatt vom Bug (Schuft, (fris) im Gesamt- Roßfleish

von der Keule Schulterstück,

(Hinterschinken)

Vorderschinken) Kopf und Beine Rückenfett durchschnitt

im Aus- schnitt

Königsberg i. Pr. Memel . SUW E Allenstein Danzig . Graudenz 130 Berlin . L ; 180 Potsdam A 20| 180 Brandenburg a.H. 160 E a. Oder 170 O L 30| 140 Stettin l 195) 175 Köslin. (7 140 Stralslind . . 180 De t 160 Bromberg . . 30 140 Bre, 180 Görliß . .. 165 S A i 170 Königshütte O.-S 150 E N 130 Magdeburg . . 20| 200 La e a. Saale . C 195 u e 185 Bon" +556 39| 215 Kiel : 170 lensburg .'. » 20| 160 AnnoDer- . - « 220| 180 Hildesheim . . 170 Harburg a. Elbe 220| 180 S 20} 180 Osnabrück . .. 170 Cd 180 U )0| 130 Dil, 160 Paderborn d ) | 150 ortmund . 70| 160) C 95| 170 Dana [170 Frankfurt a. M. 190 Wiesbaden . .. | 190 Nb 75 | 17d Düsseldor. 220| 200 Cssen 170| Crefeld s ) 200| 200 Nel 20| 220 E / 188 U 10 E E 200 Sigmaringen 180) Wilhelmshaven 210| 180 im Durchschn. (aus\chließl. von Wilhelmshaven): l. Hälfte Mai r 4A e . Hälfte April 1E , /

1. Hälfte Apri 10S (pril |

I. Hälfte Mai og Mai |

1. Hälfte Mai 18 fte Mai

1802| 162,0/145,5/165,0 195,4 /177,5 188,2 183,0/166,3/176,3 163,6| 152,3 | 79,7/143,0 179,6| 162,0/145,4/164,7|/194,5/175,5/186,9/182,0 1692| 154,1/137,4/155,9 185,8/163,7 177,0/177,0

| | | 181,6| 162,3/145,3/165,5]198,4/177,1/189,9 184,1 166,9 177,2 165,2/ 152,6 | 78,3/142,7| 147,8 | | [778 L

248,9 341,1 173,9

| 147,1 249,5/342,2| 175,7 165,3/175,3| 164,1| 152,8 82,1/143,6 148,0 249,4/342,0| 178,6 159,7 170,1 174,5) 164,5 | 91,5 161,2, 160,1| 74,9 254,61340,0 186,9

|

| | |

D 167,4 155,31132,71154,41183,5/163,71175,5 169,7/153,0/162,8 171,2/ 162,2 83,9/161,3| 155,01 73,81 255,7 1177,0.

(Stat. Korr.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts*, Nr. 21 vom 24. Mai 1911.)

Pet. (i p Tegypten, Vom 6. bis 12. Mai wurden #60 Erkrankungen S 40 Todesfälle) gemeldet, davon 14 (16) in Kuß, 8 (8) in G etrut, 8 (5) in Senures, 7 (2) in Sammalut, 4 (5) in a 3 (4) iîn Menuf, 3 in Abnub, 2 in Fachu und 1 in

Persien. In Buschär sind vom 23. bis 27. April an der Pest 6 Personen erkrankt und b orden, X 15 geritisch-Ostindien, Jn den 3 Wochen vom 26, März bis l i wes wurden in Indien 47 029 -|- 48023 + 42363 Er- T angen und 41 070 +4 42 770 + 37 348 Todedfälle an der Pest N oeleigt. Von den 121 188 Todesfällen kamen 66 029 auf die Mee n tgten Provinzen (davon 19851 auf die Division —eerut), 27874 auf das Punjabgebiet (davon 11 709 auf die

Division Delhi), 12283 auf Bengalen, 5796 auf Rajputana, 4843 auf die räjidentshaft Bombay (davon 919 auf - die Stadt ‘Bombay « und 656 .auf..Karacht), 1955 auf die Zentralprovinzen, 1262 auf“ Zentralindien, 304 auf Burma (davon 133 auf die Stadt Nangun), 254 auf die Präsidentschaft Madras, 194 auf Hyderabad, 169 auf den Staat Mysore, 167 auf Kaschmir, 54 auf die Nordwestgrenz- provinz und 4 auf Ostbengalen.

__ Innerhalb von 3 Monaten, vom 15. Januar bis 15. April, sind Mas in Ostindien niht weniger als 379 439 Personen der Pest erlegen.

Niederxländisch-Indien. Auf Java sind in der Abteilung Malang am 4. Mai 23 Erkrankungen und 14 Todesfälle an der Pest festgestellt worden; von den Erkrankten der vorhergegangenen Tage sind d gestorben, darunter 1 an Lungenpest. Soerabaya ist am 5. Mai e p perleus erklärt De

Siam. In Bangkok wurden im ârtz 31 Pestfälle, davon 26 mit tödlihem Verlauf, gemeldet. Pestf

China. Zufolge Mitteilung vom 27. April sind in T\chifu

gekommen; die Prov. Schantung is seit dem 14. April für pest- frei erklärt worden. Die Gesamtzahl der in der Prov. Schantung seit dem Auftreten der Pest bis zum 13. April festgestellten Fälle wird auf 3060 angegeben.

Mauritius. Vom 3. bis 30. März wurden 4 Erkrankungen und 2 Todesfälle an der Pest festgestellt.

Ecuador. Im MWVéärz wurden aus 3 Ortschaften 20 Er- krankungen (und 10 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 18 (9)

aus Guayaquil, Pest und Cholera.

British-Ostindien. In Kalkutta starben vom 9. bis 15. April 163 Personen an der Pest und 77 an der Cholera.

; 4 Cholera. Türkei. In Smyrna sind weiterhin vom 27. April bis 6, Mai 7 Personen an der Cholera erkrankt und 3 gestorben. Siam. Vom 26. Februar bis 1. April starben in Bangkok

450 Personen an der Cholera, davon 289 innerhalb der beiden leßten E G

awai e Inseln. In Honolulu wurden vom 15. bis 20. April 3 neue Cholerafälle gemeldet; sie sind ebenso wie die 3 bisher seit dem 12. d. M. festgestellten Erkrankungen tödlih verlaufen.

Gelbfieber.

Es erkrankten und (starben) vom 1. bis 31. März in 3 Orten A T L T Mnn O in Guayaquil 41 (14), aranjito 3 (1) und in San Antonio 1 (1); ferner v 19. bis 25. März in Manaos (9). E O

Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 14. bis 20. Maï wurden 7 Erkrankungen (darunter 4 bei Personen aus dem Ausland) festgestellt, und zwar je 1 in Bauditten (Kreis Mohrungen, MNeg.- Bez. Königsberg), Eydtkuhnen (Kreis Stallupönen, Reg.-Bez. Gumbinnen), Dirschau (Neg.-Bez. Danzig), Misburg (Landkreis und Neg.-Bez. Hannover), Mühlau (Amtshauptm. Nochlig, Kreiss hauptm. Leipzig), 2 in Hamburg.

ODésterreih. Vom 7. bis 13. Mai in Triest 1, in Galizien 4 GURRO Ren, / “Hongkong. Vom 2. bis 8. April 11 Erkrankungen (davon 7 in der Stadt Viktoria) mit 9 Todesfällen. s

u Fledfieber.

Deutsches Neich. In der Woche vom 14. bis 20. Mai wurde 1 Ertrankungsfall (bei einem galizishen Arbeiter) in Speck (Mediz.- Bez. Waren, Mecklenburg-Schwerin) festgestellt. Oesterreich. Vom 7. bis 13. Mai in Galizien 63 Er-

krankungen. Geni@starre. ___ Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Mai sind 10 Er- krankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Me - gierungsbezirken [und Kreisen): Allenstein 1 [Rössel], Arnsberg 2 [Schwelm], Koblenz 1 (1) [Neuwied], Cöln 1 [Cöln Stadt], Düsseldorf 2 (1) [Duisburg 1 (1), Essen Land 1], Magdeburg 1 (1) [Magdeburg], Oppeln 2 [Pleß]. Desterreich. Vom 30. April bis 6. Mai in Böhmen 2 Er- kfranfungen, davon 1 in Prag, ferner in Steiermark, Mähren und der Bukowina je 1. : Schweiz. Vom 7. bis 13. Mai 1 Erkrankung im Kanton Waadt. Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Mai ist 1 Erkrankun gemeldet worden im Kreise Ruppin des Reg -Bez. P otsdam

Oesterreih. Vom 30. April bis 6. Mai in Ober ö ste

1 Erkrankung. Verschiedene Krankhbetten.

Pocken: Moskau 9, Odessa, St. Petersburg je Kalkutta (9. bis 15. April) je 4 Todesfälle: London anfer i Odessa je 7, Paris 1, St. Peterëburg 13, Warschau (Krankenbäuser) 4 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 40, New York 1 DL, St. Petersburg 25, Wicn 55 Erkrankungen: Fledfi Moskau 10, Odessa, Warschau je 1 Todesfälle; Odessa 40, War (Krankenhäuser) 1 Grkrankungen; Rüfallfieber: Mosëftau, Odeffa je 1 Todesfall; Odessa 7 Erkrankungen; Genickstarre: Kon- stantinopel (1. bis 7. Mai) 1, New York 5 Todesfälle; New York 13 Wien 2 Erkrankungen; Tollwut: Neg.-Bez. Düsseldorf 1 Er- Trankung; Milzbrand: Reg.-Bezirke Breslau 4, Düsseldorf 1, Liegniß 2, Posen, Potédam ije 1 Erkrankungen, Trichinose: Neg.-Bez. Magdeburg 1 Erkrankung; epidemische Dhrspeichel- R E An TIL U: 2ER 47 Erkrankungen: Influenza: T erlin 3, Halle 2, Brüssel, Budapest, Cdinburg, Kopenhagen je 1, London 7, Moskau 8, New York 10, Paris 4, St. Petersburg 7, Nom 12 Todesfälle ; Kopenhagen 78, Odessa 38 Erkrankungen; Körnerkrankhetit: Reg.-Bezirke Allenstein 80, Marienwerder 48, Budapest 23 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen )starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 9/6); in Buer Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 170 (Stadt Berlin 120), in Breslau 21, in den Reg.-Bezirken Arnsberg 114, Düsseldorf 145, in Hamburg 51, Budapest 100, Kopenhagen 44, London (Kranken- häuser) 167, New York 573, Paris 85, St. Petersburg 48 Prag 26, Stockholm 27, Wien 101; desgl. an Ma 1 Röteln (1895/1904: 1,10 %): in Dessau C famen zur Anzeige im Neg. - Bezink Frankfurt Kreise Luckau), in Nürnberg 48, Hamburg 32, But Christiania 26, Kopenhagen 185, London (Krankenhäuser York 1025, Odessa 26, Paris 146, St. Petersburg Tag Wien 197; desgl. an Diphtherie und Krupp (189519 1,62 9/0): in Gr. Lichterfelde Erkrankungen wurden angs ; Landespolizeibezirk Berlin 204 (Stadt Berlin Reg.-Bezirken Arnsberg 103, Düsseldorf 1: Schleswig 116, in Hamburg 103, Budapest 22, Kopenhage: London (Krankenhäuser) 96, New York 254, Odefiz 3 Pan St. Petersburg 53, Wien 50; ferner gelangten Anzeige an Keuchhusten in Kope bâuser) 29, New York 54, Wien 39; desal. York 23, Paris 31, St. Petersburg 40.

Handel und Gewerbe.

Wagengestellung für Koble, Koks und am 26 Mai 1911: m Obers(lefishes nzahl der Wagen Gestellt « ° a“ 25 997 8 999 Nicht gestellt .

- Laut Meldung des „W. T. B.* betrugen die Einnahmen d Macedonishen Eisenbahn (Salonik—Monastir) vom 7. bis 13. Mai 1911: Stammlinie (219 km) 85 305 Fr. (weniger 8835 F r.) seit 1. Januar 1911: 1 107 108 Fr. (mehr 39 050 Fr.).

nahmen der Anatolischen Eisenbahnen betrugen

13. Mai 1911: 284 886 Fr. (4- 138 141 Fr.), seit 1. ch

4 067 0422 Fr. (4 1494713 Fr.). Die Brutte Orientbahn betrugen vom 14. bis 20. Mai 1911: N

(mehr 30656 Fr.), seit . 1. Januar 1911: 5 123 926 Fr.

72 483 Fr.) :

Leipzig, 27. Mai. (W.T. B.) Laut Mitteilung det

kammer wird die Æipziger Garnbörse in Zukunft jährti

abgehalten werden. Die näthste Garnbörse findet

Saale der alten Handelsbêrse am Nashmaikt statt.

und Umgegend seit dem 14. April keine neuen Pestfälle mehr vor-