1891 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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liegt 21 m üker dem Fußboden. Die Synagoge, die ahte, wel Berlin erhält, bietet Raum für 1800 Personen: g chte, welche

Braunsberg i. Pr., 17. September. Gestern Nachmittag brah laut Meldung des „W. T. B.“ im Haffdorfe Neupassarge ein Flugfeuer aus, welches daselbft zweiunddreißig und in e sarge fünf Häuser zerstörte. Mehrere Personen werden ermißt.

Marienburg i. Westpr., 16. September. In der heutigen Ziehung der Marienburger Pferde-Lotterie fielen, wie 7W T. B.“ meldet, je eine Equipage auf die Nummern: 24433, 2986, 67 604, 87 288, 57 549, 148 437 und 84145.

Posen, 15. September. Der „Voss. Ztg.“ wird gemeldet: Gestern Nachmittag explodirte zwishen Moulwy und Jno- wrazlaw ein auf einem Wagen liegendes Fäßchen Schieß- pulver, der Kutscher wurde in Stücke gerissen, und der Sohn des Kaufmanns Davidsohn, welhem der Wagen gehörte, erlitt lebens- gefährlihe Verleßungen.

Münster i E., 15. September. Eine merkwürdige Erscbeinung hat sich, wie die „Straßb. E berichtet, vor vierzehn Tagen im Münsterthale eingestelt. Auf einmal sah man große Schwärme weißer Schmetterlinge und bald darauf konnte man auf den Kohbl- und Krautpflanzen in den Gärten und Feldezn wahr- nehmen, daß Raupen in großer Anzahl die Pflanzen abfressen. Kraut giebt es in Folge dessen im Münsterthale gar nit. Das Ungeziefer ist so massenhaft aufgetreten, daß es an den Wänden der Häuser binankriecht und in die Wohnungen eindringt. Die Eigenthümer sudben die Raupen von den Krautpflanzen zv entfernen und sie zu verbrennen, allein diese Maßregel reiht nicht hin, um das Ungeziefer wegzubringen.

__ Wien, 16, September. In Fotscha (Bosnien) wurde nah einer Meldung des „H. T. B.“ in der Naht zum Dienftag ein starkes, fünf Sekunden andaverndes Erdbeben und am andern Morgen ein \chwacher, drei Sekurden dauernder Erdstoß verspürt.

Lille, 16. September. In Salvages brannten nah der «Köln. Z vier Fabriken und sechs Wohnhäuser nieder. Der Schaden wird auf mehr als eine Million Franken geschäßt. Ueber 200 Ar- beiter sind brotlos geworden.

Madrid, 16. September. Ueber die verheerenden Wirkungen der in den letzten drei Nummern des „R.- u. St -A.“ kurz erwähnten Ueberschwemmungen in Spanien entnehmen wir der „Köln. Z.“ folgenden ausführlichen Berit : Spanien is} in den letzten Tagen von einem Unwetter heimgesucht worden, dessen entseßlihe Wirkungen kaum ihres gleichen haben. Ueberall hatte Sturm und Regen den Eisen- bahnverkehr behindert, die Telegraphenlinien zerstört und Uebershwem- mungen veranlaßt. In der Nat vom 11. auf den 12 September wüthete in Toledo ein furdtbarer Sturm, der ein Haus umstürzte und eine Familie von fünf Personen unter den Trümmern begrub; über Nat war der Tajo um 2# m gestiegen, und Trümmer von Hausgeräth und Thierleichen bedeckten seine gelben Fluthen. Das deutete darauf hin, daß \tromaufwärts und an den Nebenflüssen das Unwetter now shrecklicher gebaust habe, und das Ausbleiben aller Na- richten erregte Beängstigung. Als aber die ersten ieldungen vom Amarguillo eintrafen, konnte man die kurz gehaltene Mit- theilung des Bürgermeisters von Consuegra, der um Hülfe flehte und von 1500 Opfern spra, kaum fassen und wolte nicht glauben, daß es sich um Todte handelte. Leider wurden tur die späteren Nalrichten selbst die {chlimmsten Befürhtungen übertroffen ; es steht nunmehr fest, daß von den 7621 Einwohnern Con- [Ee ungefähr zwei Drittel ums Leben gekommen ind. Auch jeßt no treffen die Meldungen nur spärlich ein, der Ver- kehr muß dur Boote vermittelt werden, da das ganze Thal des Amar- guillo in einen See von zwei bis sechs Fuß Tiefe und von mehreren Hundert Quadratmeilen Ausdehnung verwandelt ist. Der General- Postmeister Los Arcos wurde alsbald an den Schauplay des Unglücks abgesandt. Nur unter großen Schwierigkeiten gelang cs ihm vorzu- dringen, {hon in Madrilejos und Cormunas trieben ihm auf den Wegen die Leichen der Verunglückten entgegen. Er hat berichtet, daß in Consuegra mehr als 500 Häuser vollständig zerstört sind und kaum eines unbeschädigt geblieben ist. Jn einem einzigen Hause wurden actundzwanzig Todte unter den Trümmern gefunden, in einem andern ertrank eine Familie von elf Personen, die sh krampfhaft aneinander gekrallt hatten, mehr als 200 Leichen wurden fort-

an der Eisenbahnlinie Toledo-Ciudad Real gelegene Stadt, die ein Hügel mit einer r Es Befestigung überragt, welhe von Trajan angelegt worden sein soll; auch in der Stadt selbst finden sich alter- thümlihe Bauwerke, Ueberreste von Römermauern, eines Amphi- tbeaters und einer Wasserleitung. Die Häuser waren meist aus Stroh und Lehm aufgeführt und vermochten den Fluthen nit stand- zuhalten. In ganz Spanien haben die Unglücksnachrichten Trauer und Bestürzung hervorgerufen. Truppen wurden abgesandt, um hülfreihe Hand zu leisten und die Todten zu beerdigen, da man den AusbruchFeiner Seuche fürhtet ; sie werden auch die Ordnung aufrecht zu erhalten haben, da die hungernden und verzweifelnden Einwohner selbst mit Gewalt Nahiungsmittel nehmen, wo sie solche finden. Die Königin ist wie steis so au diesmal ihren Unter- thanen mit dem Beispiel edelster Mildtbätigkeit vorangegangen, sie hat aus ihrem Privatshaß 50000 Pesetas für die Unglüd- lien gespendet und bei der Bank von Spanien einen unbe- grenzten Kredit eröffnet. - Alle Zeitungen reröffentlichen Auf- rufe zur H cliseng und stellen sih selbst an die Spitze, so hat der „SFmyparcíal* seine Einkünfte von fünf Tagen;für die Nothleidenden an- gewiesen. Auch in andern Provinzen, wie Valencia, Badajoz und Almeria, hat das Unwetter furchtbar gehaust, in leßterer soüen 400 Häuser theilweise zerstört und viele Familien obdaclos sein. Wie es heißt, haben die Bewohner von Consuegra kurz vor dem Eintreten der Katastrophe einen Erdstoß verspürt, unmittelbar darauf brachen die Wasser ein, sodaß keine Rettung mehr möglih war.

NVerviers, 15, September. Bei Micheroux entstand, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, Abends auf dem Gute des Groß: grundbesißers A. Fléron ein Scheunenbrand. Die Ernte- arbeiter beförderten Fruchtgarben mit Gabeln von der Tenne aus nach dem oberen Stodwerk der Scheune, wo vier Personen die Garben in Empfang nahmen und aufspeiherten. Plößlih stürzte die im oberen Raum hängende Petroleumlampe herab und explodirte. Im Nu ftand die ganze Scheune in Flammen. Während die unten befindlihen Arbeiter flühteten, gewann von den oben stehenden Personen nur eine, der Sohn des Gutsbesizers, das Freie. Er war dur den Bretterboden des oberen Stockwerks herab- gefallen und kam mit einer \{chweren Brandwunde am Arm davon. Die andern drei Personen verbrannten Die Scheune ist voll- ständig niedergebrannt. Nur von einer der Leichen wurde noch ein Theil aufgefunden. O Es

Fort de France. Ueber den Wirbelsturm, der am 18. August die Insel Martinique heimsuchte, bringt die eben nach Caropa gekommene leßte Nummer der im Hauptort von Martinique, Fort de France, ersheinenden Zeitung „Petite France“, nah einem Bericht der „Köln. Ztg.“, folgende Einzelheiten : Vom Morgen ab war der Himmel mit s{warzen Wolken bedeckt, die an allen Enden heraufzogen. Der Wind wehte in Wirbeln und ein erster Regen ergoß \ich über uns, worauf das schwarze Gewölk verschwand und der Him- mel eine fahle, unheimlihe Färbung annahm. Es waren dies die Vorzeihen des Otkans und des Unwetters; man fühlte, daß etwas Scauerlihes in der Luft lag. Das Barometer sank ras. Seine Nadel bewegte \ih tanzend über tem Zifferblait; um 5F Uhr Nachmittags zeigte es 723 mm, d. h. Sturm. Der Wind löste, von starkem Böen untermisht, seine Fesseln. Um 7 Uhr Abends braust bereits ein heftiger Wirbelsturm ; die Lampen erlöschen und ein vcllständig bedeckter Himmel hüllt Alles in tiefe Naht. Das Barorneter geht weiter hinab bis auf 710 mm. Der Orkan zer- \hmettert, was ibm begegnet, und versezt uns drei Stunden hin- dur in die höchste Todesangst. Die Dächer der Häuser zerfliegen in Trümmer; Bäume werden entwurzelt und wie Strohhalme hin- geshleudert, andere ihrer Aeste beraubt, welche der Wind weithin davonträgt. Allmäblich wird der aus Nocdwest kommende Sturm immer stärker. Fenster und Thüren werden fortgerissen, Giebel um- geworfen und ganze Häuser brechen zusammen. Allgemeine Ver- wirrung hat sch der Einwohnerschaft von Fort de France bemächtigt ; Alles eilt in wilder Flut von dannen, ohne zu wissen wohin, da eben überall in der Stadt dasselbe Unheil droht. Da scheint sich der Sturm zu besckwictigen, aber es ist nur eine sheinbare Ruhe, denn wenige Minuten nahher \{lägt der Wind nah Ost-Süd-ODst um, und es erfolgt nun dereleßte Theil der Katastrophe, der das, was von Q de France noch übrig blieb, \{chwer heimsuhte. Das große in Eisen aufgeführte Marktgebäude wird vollständig zertrümmert ; die. Werft, die Geschäfts\tellen und Lagerräume der Compagnie Transatlantique theils abgedeckt, theils zerstört ; das Maschinenhaus des Dockpumpwerks und die Schmiedewerkstätte brehen zusammen, ebenso die provisorische Kirche sowie zahlreihe Häuser. Das an das Militärtrankenhaus \toßende Gelände bietet einen Anblick voll-

ständiger Zerstörung; alle dort befindliGen Bäume liegen zu Boden; ein langes Gebäude ist eingestürzt und unter seinen Trümmern wurden drei Todte und mehrere Verwundete hervorgeholt. Das ift der Zustand unserer Stadt, die aber troy ihrer vielfach dachlosen Häujer doch noch dasteht. Zwar haben wir viel gelitten, aber weit weniger als die übrigen Gemeinden der Insel, die fast völlig zer- stört sind. Die neueren Häuser hiesiger Stadt haben dur&weg dem Sturm widerstanden. Auf dem Lande, wo nur ältere Bauten be- \tehen, (P di- Verwüstungen weit gröfer. So wurden auf dem Balataselde alle Häuser mit Ausnahme desjenigen des Gouverneurs \{hwer beschädigt bezw. zerstört. Allerwär1s sieht man nichts als Trümmer: Gebäude, Bäume, anzungen, alles wurde vom Winde weggefegt. In Fort de France zählt man an zwanzig Todte und eben- soviel Verwundete. Von den auf der Rhede befindlihen Schiffen sind zwei untergegangen, eins gestrandet Von den kleinen Ortschaften der Insel haben besonders Morne-Rouge, Gros-Morne, St. Ioseph, Lamentin, Ducos, Robert, Trinité, Saint-Esprit, Rivière-Salée, Frai çois, Vauclin und Schöler gelitten Von Morne-Rouge ift

Familien befanden sich in dem Flecken gerade in der Sommecfrische. Von Gros-Morne stehen noch einige schwer beschädigte Häuser. Von Trinité is der dritte Theil zerstört; sämmiliche dort vor Anker liegenden Schiffe wurden auf die Küste geworfen und erlitten bedeutenden Schaden. Jn Saint-Pierre wurden alle auf der Rhede liegenden vierzehn Schiffe zertrümmert. Der am Abend der Katastrophe vor Anker gegangene franzôsishe Dampfer „Persévérent“ ist mit Mann un» Maus untergegangen. Bon der Minoterie bis zur Galère ift die ganze Küste mit Schiffs- trümmern bedeckt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

“Mühlhausen i. Th., 17. September. (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser begab Sich heute früh gegen 7 Uhr zu Pferde über Görmar und Bollstedt nah dem Breiteberg, nahm dort Meldurgen entgegen und wartete den Anmarsh des I1V. Armee Co;ps ab. Sodann ritt Seine Majestät in nordwestliher Richtung nach dem Weinberg, stieg dort ab und beobattete von der nord- westlihsten Spiße des Berges das Zusammenstoßen der beiden Corps. Das XRI. Corps hatte die Höhen östlih von Mühl- hausen bis Bollstedt und nördlich bis Grabe beseßt. Das IV. Corps erwartete den Angriff auf der Linie Rotheberg— Breiteberg—Koerner und mußte um 12 Uhr den linken Flügel zurückziehen.

Wilhelmshöhe, 17. September. (W. T. B.) -Jhre Majestät die Kaiserin ist heute Mittag hier eingetroffen und am L von dem Ober-Präsidenten Grafen zu Eulenburg und dem Regierungs-Präsidenten Rothe empfangen worden. Die Bevölkerung begrüßte Jhre Maj-stät mit enthusiaslishen Zurufen.

Vitry, 17. September. (W. T. B.) Der Präsident Carnot traf heute früh 9 Uhr hier ein, begab sich alsbald zu den unter dem Kommando des Generals Saussier aufgestellten Truppen, passirte die Front und nahm sodann auf der für ihn errihteten Tribüne Play ; die Kapellen der in Revue stehenden Regimenter spielten die Marfseillaise. Um 91/5 Uhr be- gann der Vorbeimarsh der Truppen vor dem Präfidenten, in dessen Umgebung sich die Minister des Krieges, der Marine, des Unterrichts und des Ackerbaus befanden. Eine große Menschenmenge wohnte dem Schauspiel bei und brachte wieder- holt Hochrufe auf den Präsidenten und die Armee aus.

Christiania, 17. September. (W. T. B.) Von den 114 Neuwahlen zum Storthing sind bis jeßt 38 voll- zogen. Von den Gewählten gehören etwa 19 bis 20 der Linken, 13 bis 14 den Moderaten und 5 der Rechten an. Die betreffenden Wahlkreise waren bisher im Storthing dur 12 Deputirte der Linken, 21 der Moderaten und 5 Deputirte der Rechten vertreten. 4

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

gespült. Die Ernte ist vollständig vernichtet. Consuegra ist eine alte

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Wetterbericht vom 17. September, Morgens 8 Uhr.

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in Deutschland meist etwas gestiegen, dagegen am Nordfuße der Alpen 7 Arwangelsk meldet minus 3 Grad.

Wallner-Theater. Fr-itag:

ist Abküöhlung Deutsche Seewarte.

Wind. Wetter.

Ea | interhaltung.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. Meeres\p

red. in Millim Temperatur

—— in 9 Celsius

u. d.

|

|SW 5 Regen [NNO 2bbedeckt [SW 9 Regen Dunst Nebel

bedeckt Regen bededt

*ck 1 59C. =40R.

I N O

Mullaghmore | Aberdeen .. | 757 Christiansund | Kopenhagen . | 758 Stockholm . | 750 aranda . | 751 t.Petersburg 752 Moskau... | 7658

Cork, Queens- | town ... | 765 beveckt Cherburg .. | 770 bedeckt

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Doris 0 Miet... 767 Karlsruhe . . 769 Wiesbaden . 768 München . . | 770 Chemniy .. | 766 Berlin. . .. ¡ 764 Wien ..….. 768 Breslau... |_766 _|SW 770 |ND 3\woifig 764 |O 1 halb bed. 6 |NO 4wolkig

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5 /bedeckt

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2 heiter

1'bedeckt

4 bedeckt

2\wolkig

3/\bedeckt

Weise.

Brief.

1) Nachts Regen.

Uebersiht der Witterung.

Unter der Wecselwirkung eines barometrischen Maximums über der Biscayasee, welhes einen Aus- läufer ostwärts na Oesterreich hin entsendet, und einer ziemli tiefen Depression an der mittleren Te norwegischen Küste, wehen im Nord- und Ostsee- gebiet lebhafte füdwestliche und westliche Winde, bei trüber Witterung 1nd stellenweise Regenfall. Im füdlihea Deutschland is die Witterung ruhig, troden und theilweise heiter. Die Temperatur ift

liebe.

Theater-Anzeigen.

Königliche Schauspiele. haus. 182. Vorstellung. Mignou. Oper in 3 Akten en Aa AUS, E

oethe'\chen Romans: „Wilhelm Meister's Lehr- | 3 Ak i Ï jahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deuts Alzen yon g. J Ad, Me Ua von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Dirigent : Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus.

769 nebst einem Vorspiel von mit autorisirter theilweiser Benußung der Idee und burg.

einiger Original-Lieder aus J. Victor von Scheffel's y Dichtung ven Rudolf Bunge. Ballet von Charles und Ludovic Halévy. Deuts von Eduard Mauthner. | p-;fenschaftlihen Theater.

Guillemin. Anfang 7 Uhr. In Scene geseyt von Sigmund Lautenburg. Anfang | zettel.

Siaripieltaus Gr GAN J ramatis{ches Gedicht in 5 Au!zü vo G. Lessing. Anfang 7 Uhr. E

Deutsches Theater.

Sonnabend : Romeo und Julia. Sonntag: Der blaue Brief.

Berliner Theater.

Vorstelung. Wilhelm Tell. Sonnabend: Die Neuvermählten. Jugend-

Sonntag, Rahm. 2# Uhr. Abends 7# Uhr: Ein Tropfen Gift.

sfiuz-Cheater.

Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Dumas fils. Sonnabénd : Falsche Heilige. Lustspiel in 4 Akten

na A. W. Pinero von Oskar Blumenthal. Sountag: Falsche Seilige.

D. Kalish. Neu Anfang -7# Uhr.

Freitag: Opern-

Text mit Benußung des | Freitag: Voccaccio. Komische Franz von Suppé. De Laue eme German 100. Bolm, onnabend: Pariser Leben.

als Debüt.) Operette in 3 Akten von Audran.

ictor E. Néeßler. Text

191. Vorstellung. Nathau der 74 Uhr.

von Victorien Sardou.

Belle-Alliance- Theater.

Freitag : an Dekorationen, Kostümen, Ballets,

zur See. Großes Ausftattungs-

Freitag: 3. Abonnements3-

Anfang 7 Uhr. Im prachtvollen Sommergarten :

ulins Caesar. | 7{ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorftellung. Adolph Ernsi-Theater.

Freitag; Fraucillon.

ständig neuen Kostümen.

eingetreten. | Der Manu mit hundert Köpfen. 3 Akten von Henri Moulin und Edmond Delavigne. Hierauf : Mufikalisch - deklamatorishe Abend- Gesangs - Burleske in 1 Akt von bearbeitet von H.

Sonnabend u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung. Friedrih - Wilhelmstädtishes Theater.

Regie : Hr. Binder. Dirigent : Anfana 7# Uhr.

Der neue | 5 Bildern j iele: i : Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von H On S, CORINAeS Bre N Wildenbrub. Jn Scene geseßt vom Ober-Regisseur Mar Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend; Opernhaus. 183. Vorstellung. Der Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten

In Vorbereitung: Onkel Cypriau. Vaudeville-

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten-

reitag: Zum leßten Male. Pariser Sittenbild in 5 Aufzügen von Henry Meilhac | Geöffn:i von"12—11 Uhr. Ss Vorstellung im ä

Sonnabend: Georgette. Schauspiel in 4 Akten

siten, Beleuhtungseffecten 2c. Deli L tien

i eitbild in 4 Akten | Gestorben: (7 Bildern) von Ernst Niedt. Im 6. Bilde: Zum 5 ersten Male in Deutschland: Großes Pferderennen auf der Bühne von lebenden Pferden.

stellung: Großes Promenaden-Concert. Anfang des CGoncerts 6 Uhr. Anjang des Theaters

Freitag: Zum 18, Male: Der große Prophet. Gesangspofse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Ge ay Görß. Musik von Gustav Steffens. Die neuen Dekorationen find aus dem Alelier der Herren Wagner und

Zum 9. Male, | Bukacz. In Scene geseßt von Adolph Ernst. Poffe in Anfang 7{ Uhr. Sonnabend : Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 390.

Graef. | Direkiion: Emil Thomas. Freitag: Zum 50. Male: Jm fiebeuten Himmel. Posse mit Gesang in 3 Akten (4 Bildern) von Jean Kren, Musik von Johannes Doebber. In Scene gefeßt vom Direktor Emil Thomas. Anfang 74 Uhr.

Opérette In Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Musik von

Concerte.

Concert-Haus. Leipzigerstr. 48. 25. Concert-

Saison. Eröffnung mit dem neu erbauten Richard Wagner-Saal. Freitag, Abends 7 Uhr. II. Karl Meyder- Concert.

Operette in

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Frou-Frou. | Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof).

eres die Anschlag-

R Familien-Nachrichten.

Freitag: Zum s ; Der blaue | 50, Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung Geboren: Ein Sohn: Hen. Rehtsanwalt Dr.

Haase (Berlin). Hrn, Achim von Karstedt. (Fretdorf). Eine Tochter: Hrn. Rechts- anwalt Schneider (Egeln) Verw. Fr. Pastor Dorette Wecken, b, Berkefeld (Jeritedt bei Goélar). Hr. auptmann z. D. Felix von Lettow - Vorbeck (Krummhübel). Hr. Landrath a. D. Hermann Flottmann (Sophienhof bei Neustreliß).

Waffen-Requi-

Vor der Vor-

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor. Berlin: -

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Ber! €*V., Wilhelmstraße Nr. 32.

Vier Beilagen (einshließlich Börsen - Beilage).

Mit voll-

nihto mehr übrig geblieben. Man zählt dort 26 Todte, zahlreiche .

M 219.

Mlr. XXLI. Deutscher Juristentag zu Köln. II, (Vgl. die Nr. 216 des „R.- U. St.-A.“.)

Die: er st e Abtheilung beschäftigte sich an dem zweiten Verhand- lungstage zunäcst mit der Frage: _ 2

„Empfiehblt es sich, imkünftigen deutschen bürger-

lichen Geseubuch die Anfechtbarkeit der Schenkun-

gen aus dem vom Entwurf aufgestellten Gesichts- punkt des außerordentlichen Pflichttheils oder aus dem des Uebermaßes festzuseßen?“

Die Referenten über dieses zumeist ein akademishes Interesse beanspruchende Thema, Privatdozent Dr, von Thur Heidelberg und Professor Dr. Ki p p - Kiel, erörterten dasselbe unter Stellung ein- gehender, in den wesentlichen Punkten niht von einander differirender Anträge in einem dem Entwurf günstigen Sinne, Im Gegensaß zu ibnen wünshte Justiz-Rath Dr. Renh' Gießen eine Bestimmung aufgenommen zu sehen, nach welcher der Schenker nur über die eine Hälfte seines Vermögens verfügen, die andere A den Berewtigten verbleiben müsse, und daß bei eincr Zuwider andlung der Erbe und der Beschenkte dem Benacktheiligten gleihmäßig zu haften hätten.

Zur Annahme gelangte \{ließlich ein Antrag des Professors Dr. Endemann- Königéberg, welcher die Vorschläge der Referenten in Kürze dahin zusammenfaßte: i: A

1) Abzulehnen ist der Standpunkt des gemeinen Rechts, die An-

fechtung der Schenkung aus der Verleßung eines angemessenen Verhältnisses zu dem dermaligen Vermögen zu begründen,

2) Der Pflichttheil ist zu berechnen von dem Nachlasse, dem

sämmtlihe Schenkungen hinzuzurechnen sind.

Hatten bei diesem Punkt die Bestimmungen des „Entwurfs" im Allgemeinen die Billigung der Versammlung erfahren, so gab doch \chon der nächste Gegenstand der Tagesordnung zu einem denselben mißbilligenden Votum Gelegenheit. Derselbe handelte über :

„Die zweckmäßigste Regelung des Inventarrechts und die im Entwurf des bürgerlichen Geseybuchs versuchte Gestaltung: desselben.“

Unter den Referenten (Professor Dr. Leonhard- Marburg und Justiz-Rath Wilke- Berlin) fowie in der Versammlung herrschte Debereinstimmung darüber, daß die Kodifizirung dieser Materie in dem Entwurf, der hier gegen seine Gewohnheit ret weitshweifig gewesen, eine zu komplizirte sei und den Nachlaßgläubigern zu geringen Schuß gewähre. Zur Annahme gelangten folgende Thesen des Professors Dr, Leonhard:

1) Das Inventarreck{t des Entwurfs muß vereinfaht werden.

9) Der ten Nachlafßgläubigern in dem Entwurf gewährte Schuß

ist ungenügend. j 3) Für unzulängliche Nachlaßmassen ist den folgenden Entwurfs- sätzen zuzustimmen; a. der Möglichkeit eines gefahrlosen Erbschaftserwerbes für den Erben, : b. der Pflicht konkursre{chtliher Suldentilgung, c. der Möglichkeit, bei dieser Schuldentilgung ein Konkurs» verfahren zu vermeiden.

Der bedeutsame Vorschlag des zweiten Referenten, wonach für Na- laßschulden grundsäglich nicht der Erbe, sondern allein der Nachlaß haften und demgemäß das Nachlaßinventar unter Forlfall seiner jeßigen Be- deutung ledigli dazu dienen würde, den Gläubigern eine vollständige Uebersicht über die zu ihrer Befriedigung vorhandenen Gegenstände zu geten, fand richt die Zustimmung der Abtheilung.

Für die folgende Frage: : :

„Welche Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich des Regresses,

In ne O von Lagersheinen (Warrants)

zu knüpfen ?“ ; hatten Professor Dr. Conrad - Gießen und Bankdirektor Dr. Simon- Berlin das Referat übernommen. Bei der zunehmenden Bedeutung der Lagerbäuser im modernen Verkehr hat \ich für die Handeltreibenden das lebhafte Vetürfniß herausgestclt, in möglichst einfacher Form über ibre in derartigen Häusern lagernden Waaren verfügen zu können. Es geschieht dies besonders in England dur sogenannte Lager- scheine, welhe nach Art der S(ifféconossemente mit der Wirkung gebildet werden, daß an Stelle der Waarenabgabe diejenige des indossirten Papiers zur Eigenthumsübertragung genügt. Man unterscheidet bei Lagersheinen das Einschein- und das Zweischein- system. Lei lehterem kann neben dem Lagerschein noch ein Lager- pfandschein auégéestellt und“ begeben werden. Wesentliche rechtliche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Systemen nur insofern, als das Zweischein\ystem dem Eigenthümer die Verpfändung noch mehr erleichtert, als tas Einscheinsystem, da eine unter der Gel- tung des leßteren erfolgte Verpfändung dem Gläubiger die Verfügungsbefugniß über die Waaren verleiht, während dies bei ersterem, wo der Gläubiger nur den Lagerpfandschein erbält, nicht ohne Weiteres der Fall ist. Bankdirektor Dr. Simon war der Ansicht, daß das Zweischeinsystem in den Undern, welche es eingeführt, keine praktishe Bedeutung gewonnen habe, und daß es im Interesse des Bestehens eines loyalen, gesunden Handels- {tandes bedenklih sei, die Verpfändung von Waaren allzusehr zu erleihtern. Auf Grund dieser Erwägungen nabm die Versammlung folgende Sätze an: | L

1) An die Indossirung der Lagerscheine sind zu knüpfen :

a. der Uebergang aller Rechte aus dem indossirten Papier | gegen das Lagerhaus, b. dieselben re@tlichen Wirkungen, weiche an die Ueber- gabe der Güter selbst sich knüpfen würden.

2) Die Einführung von Lagerpfandsceinen empfiehlt ih nicht.

(Die Einwendungen, welche die „Nörkd. Alg. Ztg.“ dees diesen Beschluß erhoben, haben wir in Nr. 917 des „R.è¿vu. St.-A.* unter

„Stat. u. Volksw.* mitgetheilt. D. Red.) ;

Der zweiten Abtheilung lag an diesem Tage zunächst die Frage vor ; 5

J} die vom Entwurs_des bürgerlihen Geseh- dus angenommene Stellung des Testaments- vollstreckers zu billigen, und wie ist sie nöthigen- falls anders zu regeln?

Die Institution des Testamentsvollstreckers hat sich gerade im deutschen Recht besonders und eigenartig entwickelt. Das Treuverhältniß, in welchem er zu dem Erblasser und dem Erben steht, die großen Be- fugnisse, die er Leßterem gegenüber besitzt, sind aus rein deutscher Rechtsanshauung hervorgegangen. Daß der „Entwurf“ dieser Ueber- lieferung keine Rechnung trägt, daß er in dem Bestreben, feste Be- griffe zu formuliren, den Testamentsvollstrecker zum Verireter des Erben, diesen daher zu seinem Geshäftsherrn urd damit den Testamentsvollstrecker von dem Cinspruch des Erben abbänrgig macht, mußte nothwendig alle Freunde der kräftigen Fortentwiclung dieses Instituts gegen die Bestimmungen des „Entwurfs“ einnehmen. Projessor Dr. Gierke-

Berlin gab diesec Stimmung lebhaften Auédruck, der in der Ab- theilung vielseitigen Anklang fand. Demgemäß wurde beschlossen, daß die im Entwurf vorgesehene Stellung des Testamentsvollstreckers nicht n ean und nah folgendçn Gesichtspunkten umgearbeitet werden müsse: n :

„1) Der Testamentsvollstrecker ist nit als Ee Vertreter

i Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 17. September

abhängigere Stellung einzuräumen Insbesondere muß das dem Erben zugedahte Recht, durch seinen Widerspruch Ausführungs- bandlungen des Testamentsvollstreckers zu hemmen, beseitigt und der Erbe vielmehr auf den Weg der Klage gegen den Testamentsvollstrecker verwiesen werden. 2) Dem Testaments- vollstrecker selbs gebührt in allen Fällen, in denen die Erreichung der ihm vom Erblasser anvertrauten Zwecke es fordert, ein selbständiges Klagerecht gegen den Erben. Andererseits ist der Testa- mentsvollstrecker nit nur dem Erben, sondern allen Betheiligten gegenüber zur Ausführung des leßten Willens zu verpflihten und für die gehörige Erfüllung seines Amts verantwortlih zu machen. 3) Die Bestimmung des Umfanges der rechtlißen Macht des Testamentsvoll- streckers ist în erster Linie in den Willen des Erblassers zu stellen. Der Wille des Erblassers kann, vorbebaltlich gewisser Schranken, die Befugnisse des Testamentsvollstreckers au über den im Gesetz begrenzten Kreis erweitern. Im Zweifel is er zur Verwaltung und Regulirung des Nachlasses nickt berufen. Ist die Verwaltung des Nachlasses eingeräumt, so ist die- selbe vom Gesep im Sinne der freien Vertrauens\stellung des Testamentsvollstreckers auszugestalten. Dem Testamentsvollstrecker ge- bührt der Besitz. Er ift nit nur als rechter Kläger, sondern auch als rechter Beklagter in Ansehung des Nachlafses zu behandeln. Auch ist während der Dauer seiner Verwaltung die Zwangsvollstreckung in den Nachlaß nur auf Grund eines gegen ihn vollstreckbaren Titels zuzulassen. 4) Wer {ih dem Erblasser gegenüber zur Uebernahme der TestamentsvollstreXung bereit erklärt hat, darf nab Eintritt des Erb- falles mindestens die nächste Fürsorge des leßten Willens niht mehr ablehnen. Wer das Amt förmlich übernommen hat, darf es nicht einseitig, sondern nur aus erheblichen Gründen mit Bewilligung des Na(claßgerichts niederlegen. : F Des Beistimmung fand der „Entwurf* bei der folgenden rage, o das System des geseßlichen Güterstandes in dem „Entwurf® einer grundsäßlihen Aenderung und in welcher Richtung bedürfe. Au bier behielt die Partei der Anhänger des deutshen Rechts die Oberhand und nahm nach langer Debatte den Grundsaß an: „Das in dem „Entwurf“ aufgestellte System des geseßz- lihen Güterstandes bedarf, möge es nun ein gesehlihes Güter- ret bleiben oder nicht, einer grundsäßlichen Aenderung in der Richtung, daß das System des ehemännlichen Nießbrauchs in dem Sinne der deutschen ehelichen Verwaltungsgemeinschaft ausgestaltet werde.“

Das Hauptinteresse an dem zweiten Verhandlungstage konzentrirte ih wiederum auf die Verhandlungen der dritten Abtheilung. Der- selben lag an erster Stelle die Frage vor: :

„Soll die Trunksucht als sol che strafre{chtlich ver- folgt werden?“ i

Bekanntlich hat die Reichsregierung nah langer Vorbereitung den Entwurf eines Ge seßes, betreffend die Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke, ausgearbeitet und kürzlich veröffentlichen lassen. Neben einer großen Anzahl von Anordnungen polizeiliher und privatre{tliher Natur enthält er auch eine Reihe von Strafandrohungen, nah welchen derjenize, welcher fich öffentlih in ärgernißerregender Weise in einem Zustande selbstver- \huldeter Trunkenheit befindet, mit Geldstrafe, eventuell mit Haft, der Gewohnheitstrinker nur mit Haft belegt werden soll. E

Bei der Bedeutung, welche diese Strafbestimmungen für die Handhabung und Wirksamkeit des Gesetzes nothwendig haben müßten, wurde das Votum des Juristentages, wenngleich sich er Si nur mit der Frage nah der Strafbarkeit der Trunksucht zu beschäftigen gedachbte, mit Spannung erwartet.

Ueber diese Frage hatten Gutachten erstattet Rechtsanwalt Dr. Ful d+- Mainz und Professor Dr. Hiller: Czernowiß. In Einzel- heiten von einander abweichend, stimmten se darin völlig Überein, daß gegen den in der Bevölkerung immer mehr zunehmenden Alko- 4 E auch auf dem Gebiete des Strafrechts vorgegangen werden müsse. Das mündliche Referat für die Sektion batte Senats-Präsident von Stoeßer“ Karlsruhe übernommen. In seinem sorgfältigen und detaillirten Vortrage führte er etwa Folgendes aus. Er sei für ein Einschreiten des Staats in dieser Frage, da unzweifelhaft, und wie au fast allseitig anerkannt werde, arge Uebelstände herrschten. So wenig die vielfach noch laut werdende Gleichgültigkeit gegen dîe- selben am Plate sei, so dürfe man do auch andererseits von dem Eingreifen des Staats nicht zu viel erhoffen, Insbesondere dürfe man ih nicht auf \trafrehtlihe Vorschriften beshränken. Auch dur Ent* mündigung, Aufhebung der väterlichen Gewall, Entziehung der politi- \chen Rechte, sowie dur polizeilihe Präventiv- und Repressivmaß- regeln müsse man die Trunkenbolde bekämpfen. Endlich könne au dur energische Privatunternehmungen viel Gutes geleistet werden. Zwei solcher Vereinigungen, der deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke und der Internationale Gefängnißkongreß, seien es avch, die neben ihrem wohlthätigen Wirken im Einzelnen seit Jahren {on die moderne Geseßgebung auf die Bestrafung der Trunkenbolde hingewiesen und noch auf ihren leßten Versammlungen Beschlüsse in diesem Sinne gefaßt hätten. Redner gab darauf eine Uebersiht über den Stand der Gesetzgebung auf diesem Gebiet in den europäischen Staaten. Dana bestehen fast überall ¡irgend welche, und zum Theil sehr energische, Strafandrohungen gegen die Trunkenheit. Faft allein wird nur die öfentlibe Trunkenheit geahndet, ohne daß jedo über den Begriff der Oeffentlichkeit wie auch über Rüúckfal und andere er- \chwerende Ums\tände Uebereinstimmung herrsht. Im deut- hen Strafgeseßbuch findet sich neben der Strafsanttion - für groben Unfug, die ja häufig gegen Trunkene zur Anwen- dung gelangt, nur die Bestimmung, daß mit Haft und fakultativ au mit Ueberweisung an die Landespolizeibehörde bestraft werden foll, wer sich dur Trunk zum eigenen sowie zum Unterhalt seiner Familie unfähig mat. L ; ;

Den Charakter eines eigentlichen Delikts habe daher, wie Referent ausführte, die Trunkenheit im deutschen Strafreht nicht, al Bus das jeßt in Aussicht genommene Reichsgesey solle dies

eschehen. N bee seinen eigenen Standpunkt übergehend, wies Hr. von Stoesser darauf bin, daß bei der Formulirung, welche die dem Juristentage vorgelegte Frage erhalten babe, genau unterschieden werden müsse zwischen Trunksucht und Trunkenheit. Trunksucht sei eine moralisch verwerflihe Eigenschaft, könne aber wie jede unsittlihe Gesinnung nicht als solche mit Strafe bedroht werden. Straffällig seien \tets nur die Ausflüsse der Gesinnung, die einzelnen andlungen, vorliegend also die einzelnen Fälle von Trunken- eit, deren sih das Individuum schuldig mache. Natürlich dürfe aber nur dann strafend vorgegangen werden, wenn der Trunkene dur seinen Zustand in die öfentlihen Interessen störend eingreife, sodaß die Voraussezung für die Strafbarkeit der Trunkenheit gegeben sei, wenn sie, in der Oeffentlichkeit tretend, geeignet sei, Aergerniß zu erregen oder die Ordnung zu gefährden. Als subjektives Moment trete hinzu, daß sie eine selbstverschuldete sein müsse. Der Referent er- Zrterte darauf eingehend die aus diesem Standpu nkt sich ergebenden wesent- li mit dem Entwurf des Reichsgesepes übereinstimmenden Konsequenzen und vertheidigte insbesondere seinen Standpunkt hinsichtlih des Straf-

des Erben“ zu behandeln, vielmehr ist ihm auf Grund einer den Erben gegenüber selbständigen Vollmacht eine freiere und un-

erfordernisses der Erregung öffentlihen Aergernisses dahin, daß der

1891.

Strafrichter, um zu einer Verurtheilung zu gelangen, nicht etwa fest- stellen müsse, daß ein Aergerniß erregt worden sei, sondern nur, daß das Verhalten des Trunkenen geeignet gewesen sei, ein (näher zu bezeihnendes) Aergerniß zu geben.

Als Ergebniß seiner Ausführungen stellte Hr. von Stoeßer die

Annahme folgender Grundsäße anheim:

1) Die Trunksucht als solche ist nicht strafbar.

2) Die strafrechtliche Verfolgung der Trunkenheit, welche \elbstverschuldet ist, an öffentlichen Orten ich kundgiebt und geeignet ist, Aergerniß zu erregen oder die offentliche Sicher- heit und Ordnung zu gefährden, ist geboten.

3) Die Trunkenheit bei Verrichtungen, welche zur Verhütung von Gefahr für Leben und“Gt sundheit Dritter oder von Feuersgefahr besondere Vorsicht erfordern, ist abgesehen von Nothfällen strafbar.

4) Auth der Rückfall in die Trunkenheit ist strafbar.

5) Es kann bei Bestrafung des wiederholten Rüdckfalls

a. das auf die Trunkenheit (2) gelegte Strafmaß überschritten, b. auf Sch{ärfung der Hast und c. auf Ueberweisung des Verurtheilten nach verbüßter

Strafe an die Landespolizeibehörde zu dessen Ver-

bringung in ein Arbeitshaus oder zu dessen Verwendung

zu gemeinnüßigen Arbeiten erkannt werden, fofern niht | dessen Pflege in einer Heilanstalt geboten erscheint.

Die auf der Grundlage dieser Thesen sich entspinnende Debatte war eine ungemein lebhafte. Es wurden zahlreihe Bedenken gegen das projektirte Reichsgesez wie gegen die Vorschläge des Referenten laut. Nachdem jeßt mehrere Tage seit jener Verhandlung verflossen sind und die Aufregung, welche die sih ouf die Wiedergabe der Haupt- \chlagwörter beschränkenden Mittheilungen des größten Theils der Presse hervorgebracht hatten, sich gelegt hat, darf wohl hervor- gehoben werden, daß sachliche Argumente gegen einzelne der gemachten Vorschläge zumeist von denjenigen Rednern vorgebracht wurden, welche sich im Prinzip mit der strafrehtlichen Bekämpfung der Trunkenheit einverstanden erklärten, während von den Gegnern dieser Anschauung fast nur Aeußerungen sentimentaler Natur oder agitatorishen Charakters in die Debatte hineingetragen wurden.

So verneinte Rechtsanwalt Scherer- Leipzig jedes Be- dürfniß für ein Vorgehen gegen die Trunksucht, welche in Deutshland bei zunehmender Volksbildung entshieden im Abnehmen begriffen sei. Das einzige Getränk, in welchem in einzelnen Gegenden ein zu starker Konsum herrsche, sei der Alkohol ; hier werde man durch möglichst \{charfe Besteuerung sowie durch Ein- \hränkung des Schankgewerbes genügend Wandel \chafen können. Fede weitere Maßregel sei unnöthig; man dürfe das deutshe Volk, das keine Nation von Lrunkenbolden sei, niht auf eine Stufe mit slavishen oder anderen Volksstämmen stellen.

Rechtsanwalt Be h - Baden-Baden erklärte den Entwurf des Reichsgeseßes für ein {hlecht vorbereitetes, aus zünftlerischen Bestre- bungen hervorgegangenes Polizeigese, das ih bei der Handhabung als ein von den \{limmsten Folgen begleitetes Klassengeseß erweisen müsse, indem sih kein Polizeibeamter finden werde, der eine den besseren Ständen angehörende Persönlichkeit, möge sich dieselbe in noch so ärgernißerregender Weise verhalten haben, zur Anzeige brächte.

Rechtsanwalt Kate Berlin hielt dafür, daß die Trunksucht kein Delikt, sondern eine Krankheit sei. Demnach gehöre die zur Be- rathung stehende Frage mehr vor einen Kongreß von Aerzten. Soweit in der Trunkenheit Excesse begangen würden, reiche bei seiner Dehn- barkeit der den groben Unfug mit Strafe bedrohende Paragraph völlig aus. Eine weitere Pönalisirung sei unnöthig.

Rechtsanwalt G ö - Köln erklärte, daß, wenn das Trunksucht- gesetz durhgehe, er froh sein werde, ein alter Mann zu sein. Man dürfe niht um einiger Trunkenbolde willen das ganze deutsche Volk unter polizeilihe Vormundschaft stellen und dem Gutdünken der niederen Polizeiorgane Preis geben. i:

Auh Rechtsanwalt Kassel - Schweidniß spra sich gegen jede strafrechtlihe Bekämpfung der Trunksucht aus, der man durh Maß- regeln auf dem Wege des Civilrechts Herr werden könne. Der Ent- wurf des Reichsgesezes zeige, daß man neben der Trunksucht noch cin anderes Laster, die Strafsucht zu bekämpfen habe. Das neue Gesetz werde ein Klassengeseß {{limmster Art sein, von dem man sagen werde : die Kleinen hängt man und die Großen läßt man trinken.

Professor Dr. Rubo - Berlin, der \ich ebenfalls als Gegner der oben ad 2 bis 5 aufgestellten Thesen bekannte, führte in sahliher Begründung aus, daß die Bestimmungen des Strafgeseßbuchs über den Rückfall eine Anwendung auf rückfällige Trinker nit wohl würden erfahren können. :

Durchaus zustimmend zu den Thesen des Referenten äußerten sch Rechtsanwalt Fuld, Ober-Landesgerihts-Präsident Dr. Strudckmann, die Reichsgerihts-Räthe Stenglein und Loebell. Letzterer hob den auch \chon von dem Referenten berührten Umstand hervor, daß der Entwurf des Reichsgesetzes nicht die sehr wünschenswerthe Bestimmung enthalte, in welher Weise derjenige bestraft werden Éöônne, der in selbstvershuldeter Trunkenheit ein Delikt begehe und darauf wegen mangelnder Zurechnungsfähigkcit freigesprohen werden müßte.

Dr. Bor nhak- Berlin, Professor Hiller und Dr. Friedmann- Wien standen den Thesen ebenfalls wohlwollend gegenüber, nur wünschten sie im Gegensaß zu Rechtsanwalt Fuld, daß nach dem Vorgange von Oesterrei das Moment der Erregung öffentlichen Aergernisses in Forifall kommen möchte, da die Feststellung, daß ein solches erregt, bezw. daß das Verhalten des Trunkenen hierzu geeignet gewesen, în der Praxis den größten Schwierigkeiten begegnen und zu Ungleich- heiten in der Rehtsprehung führen werde. l i

Professor Dr. Franfk- Gießen, der im Uebrigen gleihfalls energisch für die strafrechtlihe Bekämpfung der Trunksu(ht eintrat, befürchtete, daß das in Aussicht genommene Maß derselben das Uebel nit an der Wurzel treffen werde, so lange man den Gewohnheitstrinker, der sich hüte, seinen Zustand in der Oeffentlichkeit zu zetgen, straf- frei lasse. :

Hierauf gelangte ein Antrag des Rechtsanwalts Scherer, der in der Formulirung: „kein Trunkenheitsgeset !* jeden staatlichen Eingriff abzulehnen wünschte, mit 97 gegen 86 Stimmen zur Annahme. Zu- gleih beschloß jedoch die Sektion, die Frage dem Plenum des Ju- ristentages zur nohmaligen Berathung vorzulegen.

Ueber die folgende Frage: :

Wie ist die Rechtspflege in den Schutgebieten zu ordnen:

a. für die Europäer, b. für die Eingeborenen? referirten V - Staatsanwalt Hamm - Köln und Privatdozent Dr. Preuß.

Na kurzer Debatte, in welcher die Versammlung mit Interesse von den Erfahrungen, welche der anwesende Vize-Konsul von Bury an Ort und Stelle gemacht, Kenntniß nahm, gelangte der inzwischen von beiden Referenten vereinbarte Antrag :

1) Für die Ordnung der Rechtspflege in den Schuh- gebieten ist die jeyige Grundlage zunächst beizubehalten, uns beschadet ihrer Weiterbildung na Maßgabe des dur die praktishe Erfahrung |ch ergebenden Bedürfnisses. 2) Hier- bei ist in erster Linie die Rechtslage der Indier und Araber in Deutsh-Ostafrika zu berücksihtigen, und zwar \fowohl durch Heranziehung dieser Bevölkerungs - Elemente

zur Gerichts-Organisation, als au durch sahgemäß begrenzte Anwendung ihres materiellen Rechts. 3) Von einer Ausoehnung