1891 / 223 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Sep 1891 18:00:01 GMT) scan diff

E i E E e E L Z A

versiherung eine demoralisirende sein soll, fehlt nah dem Vorstehenden und au wobl sonst jeder Anhalt. :

Es ijt ja auch an sich natürlich, daß die Arbeiter \sich vor Unfällen möglihst hüten. Jedermann sucht sih Leib und Leben zu erhalten, dem Schmerz zu entgehen, vorwärts zu kommen; einige erbarmenswerthe oder erbärmlihe Ausnahmen wollen dagegen nichts verschlagen. :

Was soda:n das angebliche Ruhekissen der Arbeitgeber anlangt, so gestatten die deutshen Geseße, den Unternehmern nach Maßgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nawhlässe zu bewilligen. Ganz abgesehen von dem Mitgefühl und von dem Ghrgefühl, wodurch jeder Arbeitgeber gedrängt wird, die Unfälle in seinem Betriebe möglichst zu vermindern, wächst mit den steigenden Umlagen naturgemäß das Interesse des Einzelnen wie der Gesammtheit an der möglihsten Hintanhaltung von Unfällen. Die Berufsgenossenshaften nehmen denn auch gar keinen Anstand, Be- triebe, welhe ihnen große Lasten bereiten, mit entspreWend höheren Beiträgen zu belegen. So ist unlängst in einer süddeutshen Berufs- genossenshaft einem Betriebe, der 4000 Arbeiter beschäftigt und der bereits in eine hohe Gesahrenklasse eingeshäßt war, von der Genessens%hafteversammlung ein Beitragszushlag von 500 %/% auferlegt worden, und das Reihs-Versiherungsamt hat auf die Beshwerde des Betriebsunternehmers den Zuschlag in der Höhe von 200% aufreht erhalten: gewiß ein höchst wirksames Mittel, um einen Unternehmer, der auf seinem „Ruhe- kiffen der Trägheit* etwa einschlafen sollte, aufzuwecken. Dabei wirken einzelne derartige Beispiele, welhe einmal statuirt werden, in dem Kreise der Berufégenossen heilsam anregend. Was heute dem Einen begegnet, kann morgen jeden Anderen treffen, und die Berufsgenossenshaften mit ihren Organen an Vertrauens- männern und Beauftragten wachen, wenn einzelne Unternehmer wirklih \{lafen sollten. Es kommt hinzu, daß auch hier das Ghrgefühl der beste Verbündete der im Dienste der Humanität stehenden Berufsgenossenshaften is. Derartige Strafzuschläge wegen ungewöhnlich häufiger Unfälle werden von den Unter- nehmern bitter empfunden; Jedermann sucht \ich vor ihnen wie vor etwas wenn auch nicht Schimpflihem, so doch jedenfalls nicht Em- pfeblendem nah Kräften zu büten. Endlich steht die Regreßpflicht der Unternehmer mahnend im Hintergrunde.

Insbesondere hat das vorerwähnte Institut der „Beauftragten“ si sehr gut bewährt. Das Verbältniß dieser von den Berufs- genossensckaften angestellten Revisions - Ingenieure 2c, deren Stellen sich gegenwärtig auf 148 belaufen, zu den staatlichen Aufsichtsbeamten, deren Stellung in Folge des Reich8geseßes vom 1. Juni 1891 eine erhöhte Bedeutung erlangt hat, ist fort- gesetzt ein sehr gutes. Beide Beamten haben dasselbe Ziel im Auge und arbeiten Hand in Handz von Konflikten innerhalb dieser Parallel- Organisation hört man nihts. i

Allerdings ist anzuerkennen, daß die vershiedenartige Fafsung der Unfallverhütungsvorsriften der verschiedenen Berufsgenofsenschaften bei gleichartigen Gegenständen und Vorgängen, z. B. bei Dampf- fesseln, Transmissionen, Fahrstühlen, Schneidemaschinen, Auf- zügen, Treppcn und Arbeitsverritungen mancherlei Art wie an si, so insbefondere für die staatlihen Aufsichtsbeamten, in deren Bezirken die vershiedenen Berufsgenofssenshaften thätig sind, mißlich ist; indessen is bereits in Ausfiht genommen und von dem Verband der Berufsgenossenshaften in die Wege geleitet, für gleihartige Gegenstände und Einrichtungen bei den verschiedenen Berufsgenossenshaften möglichst gleichlautende Unfallverhütung8vor- {riften zu erlassen. Es werden auf der Grundlage der bereits geltenden Vorschriften entsprehende Entwürfe ausgearbeitet und den Berufégenossenschaften zur Beschlußfassung im Einvernehmen mit den Arbeitervertretern unterbreitet werden.

Der Eifer und die Sachkenntniß, mit denen die Berufsgenossen- schaften bisher den Erlaß der Unfallverhütungsvorschriften bearbeitet baben, verdient Arerkennuyvg. Bereits vier Fünftel aller gewerblichen Genossenschaften haben derartige Vorschriften, welche nit selten viel weiter gehen, als wie ein Geseß oder cine Verfügung der Polizei zu gehen wagen würde. Die Unternehmer legen eben im Verein mit den Arbeitern die entsprehenden Fesseln ih selbst an, und dem Reichs-Versicherungsamt is es ein Leichtes, sich mit so wohl- wollenden Absichten der Betheiligten zu befreunden und zu ver- bünden. Die Unfallverhütungsvorschriften der See-Berufsgenossen- schaft z. B. enthalten cinen vollständigen Kodex zur Sicherung des Swiffahrtsbetriebes, und von den festländishen Vorschriften enthalten man(e 200 und mehr Paragraphen ap detaillirten Bestimmungen zur Sicherung des Lebers der Arbeiter. So zeichnen sich u. a. aus die mit einem großen Aufwand von tehnischem Wissen erlassenen um- fassenden UÜnfallverhütungsvorschriften der Rheinisch - Westfälischen Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenshaft (Krupp, Bochum, Dort- mund 2c.), welbe unausgesczt an deren Vervollkommnung arbeitet und erst ganz kürzlih wieder einen wustergültig motivirten Nachtrag zu den bereits bestehenden Vorschriften dem Reichs-Versicherungsamt zur Genehmigung unterbreitet hat. ;

Aus dem Gefagien erhellt, daß sich die berufsgenossenshaftlihe Thätigkeit durhaus auf dem Boden einer freien Entwicklung vollzieht. Son die Abgrenzung der Berufsgenossenshaften ist dur@weg nah din Wünschen der Betheiligten, welche dieserhalb vom Reichs-Ver- sicterungëamt zu großen Generalversammlungen einberufen waren, er- folgt ; die Verwaltung innerhalb der Genofsen\schaften vollzieht sich ehren- amtli; der Jnitiative der Versammlungen und Vorstände ift der weiteste Spielraum gewährt, und das Reihs-Versicherungsamt, weit entfernt, alles regieren und reglementiren zu wollen, beschränkt si zumeist auf die Rolle cines wohlmeinenden Berathers, der nur im Falle des Streites die ihm aufgedrungene Rolle des Richters an- nimmt. Das Verhältniß des Amts zu den Berufsgenossens@aften und zu den Arbeitern ift ein gutes, auf Verirauen begründetes. Seine Zusam- seßung aus Mitgliedern des Bundetraths, aus freigewählten Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Industrie, Land- wirthschaft und Seeschiffahrt und aus ständigen Mitgliedern (Berufs- beamten) garantirt die Aufre{chterhaltung des Gleihgewihts zwischen den Interessen des Reichs, der Bundesstaaten, der Arbeitgeber und Arbeit- nehmer. Die im Schoße des Kongresses bereits aus- gesprohene Meinung, als manöverirten die Berufsgenoffen- schaften wie ein „gehorchendes Volk“ unter der Direktion des Reichs-Versicherungsamts, in welhem die „ernannten Funktionäre“ Alles matten, ift ircig, und ebenso die dort nit gerade in wohlwollendem Sinne bereits zum Besten gegebene Ansitht, das Amt sei nur „ein Werkzeug in den Händen des Reichékanzlers*, Das Amt ist frei und unabhängig, seine Entscheidungen endgültige, und diese Selbständigkeit ist son deshalb nothwendig, weil der Gesetzgeber ihm weitgehende quasi gefezgeberische Funktionen über- tragen hat, wie die Begrenzung des Kceises der versicherungepflich- tigen Bens die Genehmigung eventuell Ofktroyirung der Gefahren- tarife u. A.

Was die Berufsgenofsenshaften anlangt, so wurde Won hervor- gehoben, daß dieselben den Wünschen der Betheiligten entsprechen ; die vielen Schiedsgerichte aber erleichtern eine sahgemäße Findung des Rechts und verkürzen dem Arbeiter die Wege, und im Ganzen ist nicht zu übersehen, daß eine große Arbeitélast leihter von vielen als von wenigen Schultern getragen wird. Beträgt doch die Zahl der im Jahre 1820 zur Aunmeldung gelangten Unfäile 2.0 439, unter denen 42 206 \ckwere (zu entshädigende) waren. Rechnet man hinzu, daß im Laufe der Zeit die Verhältnisse der Verleßten sich ändera und neuer Regelung bedürfen, L bei jeder wegen Erhöhung oder weiteren Sinkens der Erwerbsfäbigkeit erfolgenden Rentenbherabseßzung oder Rentenerhöhung Korrespondenzen geführt, Bescheide ertheilt, eventuell \ciedsgerihtlihe Berufungen nnd Rekurse durchgeführt woerden müssen, daß die Umlagen steigen, die Reservefonds anwachsen derjenige der Knappschafts-Berufsgenossenshaft beträgt bereits 12 Millionen Mark daß die Beziehungen zu den Staats- und Kommunalbehörden, die Handhabung der Unfalverhütungsvorschriften, die Kontrole der Be- triebe und das Lohnnachweisungêwesen viele Arbeit verursahen, so wird man sich kaum wundern können, daß der für etwa 14 Millionen Versicherte bestehende Verwaltungsapparat nicht geringe Dimensionen

angenommen hat. Wir sehen eben ein vollkommen neues soziales Gebäude vor uns, das dringendsten Bedürfnissen der Gegenwart ge- nügt und in seinen Dimensionen der Zahl derer entspricht, für die es errichtet worden.

Wie wenig die Berufsgenossenschaften geneigt sind, in ihre Ver- \{chmelzung oder Auflösung zu willigen, is erst vor Kurzem zu Tage getreten, als es \sich um den Antrag der Buchdrucker-Berufsgenofssen- \{aft auf Auflösung der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und deren Vereinigung mit ihr handelte, Die Papierverarbeitungs- Berufsgenossen\schaft sträubte \ich lebhaft hiergegen und führte bei dieser Gelegenheit unter Anderem Folgendes aus: _

„Wir können wohl behaupten, daß die Verhältnisse unserer Berufsgenossen zueinander innerhalb der Genofsenshaft durhaus be- friedigende sind, und wir würden es bedauern, wenn dies gedeihliche Zusammenwirken durch Auflösung der Genossenschaft eine Störung erleiden würde. Die bisher gemeinschaftlih geleistete und uns lieb gewordene Thätigkeit hat ein Band um die Berufsgenofsen ge- \chlungen, welhes ein wohlthätiges Bewußtsein der Interessengemein- \chaft ins Leben gerufen hat.

Dieser ideale Gesichtspunkt, welher auch in der Gesehgebung bei der Schaffung der Berufsgenossenshaften obgewaltet hat, dürfte unserer Ansiht nah niht als gering in Betracht zu ziehen \ein.

Die überwältigende Majorität, mit welcher unsere Genossenschafts- versammlung sich gegen den Antrag der Buchdrucker-Berufsgenofsen- \caft erklärt hat, dürfte ein genügendes Zeugniß von der innerhalb unserer Genofsen\hhaft herrshenden Ueberzeugung ablegen 2c.“

Diese Darstellung führt in wenig Worten eine beredte Sprache ; sie eröffnet eine Perspektive auf die den Berufszenossenschaften, au abgesehen von der Unfallversiherung, innewohnende Ideen- und LebensgemeinsŸhaft, welche sozialpolitisch von hohem Werth ist, Dabei stehen gerade innerhalb der vorerwähnten Genossenschaft manche unter den leitenden Persönlichkeiten auf dem politishen Stand- punkt derer, welche die berufsgenossenschaftlihe Organisation, bevor sie geshafen war, bekämpften. Aehnlihe Beweise dafür, wie schr die Industriellen ih des einmal geschaffenen Zusammenschlusses freuen, wären noch viele beizubringen. Dieses Gefühl der Interefsengemeinschaft durhzieht die großindustriellen wie die kleingewerblihen Berufs- genossenshaften bis hinab zu der Berufsgencssenshaft der Schorn- iteinfegermeister, deren hohe Verwaltungskosten so häufig ins Feld ge- führt werden. Diesen Scornsteinfegermeistern liegt nicht viel an den relativ hohen Verwaltungskosten, die sie bei der Vermögenslage, worin sie sih zu befinden pflegen, mit Leichtigkeit tragen; viel liegt ihnen und allen Anderen dagegen an ihrem nun endlich erfolgten kor- porativen Zusammenschluß, dem zu Liebe sie jeae Kosten gern in den Kauf nehmen. i

Die Berufsgenossenshaften haben sh auch im Uebrigen mit dem Inhalt des Gesetzes in allen wesentlihen Punkten einverstanden er-

flärt. Das Reichs-Versihherungsamt hat im Jahre 1891 unter ihnen

eine Enquête darüber veranstaltet, ob und inwiesern die Geseße etwa geändert werden möchten. Das Votum der Mehrzahl ging dahin, zu- nächst die Unfallversiherung auszudehnen auf die roh nit versicherten Betriebe: Handel, Kleingewerbe, Handwerk, Fischerei, eine Aenderung der Gesetze dagegen zurückzustelleaz; für den Fall der Aenderung aber hat man fundamentale Modifikationen nicht vorges{hlagen. Jasbesondere au is man aus guten Gründen mit dem „Umlagesystem“, modifizirt dur die bestehende Vorschrift der Ansammlung erhebliher Reserve- fonds, durchaus einverstanden. Das Thesauriren an allen Ecken und Enden hat zweifellos seine großen Schattenseiten. Jede Generation und jedes Jahr hat ohnehin für seine Lasten aufzukommen. Es ist nicht zu be- fürchten, daß das in Deutschland geltende System, welches die diêponiblen Mittel im Wesentlichen der Industrie beläßt, statt Schätze der todten Hand anzusammeln, etwa Schiffbruh leiden wird. Mit Unre@t hat man das System ein solches des Vershwenders genannt ; man könnte es besser ein System der Schonung und Sammlung der Kräfte nennen.

Wenn man zu Ungunsten der deutshen Organisation angeführt hat, daß dieselbe die Prozesse doh nit hintanzuhalten vermöge, fo ist die Thatsache an sich rihtig. Allein einerseits werden die Prozesse niht mehr zwisHen dem Arbeiter und seinem Arbeitgeber geführt, sondern es handelt sich um die Geltendmachung eines öffenl- li - reÂtlihen Anspruchs gegenüber einem mit obrigkeit- lien Rechten ausgestatteten Selbstverwaltungsorganismus, also gewissermaßen um die Objektivirung subjektiver Ansprüche ; sodann sind die Prozesse auh gar nicht so übermäßig häufig. Denn wenn im Jahre 1890 bei den vom Reichs- Versihherungsamt ressortirenden 1231 SchiedE8gerihten im Ganzen 14 879 Berufungen anhängig gemacht worden sind, so stehen denselben 80 560 erstinstanzlihe Bescheide gegenüber (50 175 Bescheide, dur welche erstmalig Renten festgestellt, bezichung#weise abgelehnt, 30 385 Bescheide, durch welche laufende Renten abgeändert worden sind), so daß noch nit einmal der fünfte Theil der Bescheide angefochten worden ist. Ebensowenig wird man die Zahl von 2354 Rekursen, die im selben Jahre beim Reichs- Versicherungsamt erhoben wurden, Angesihts der zahlreihen (10090) schiedsgerihtlihen Erkennt- nisse, deren Anfechtung durch Rekurs möglih war, besonders hoh fiaden können, Daß die Arbeiter zur Aufstellung frivoler Forderungen neigten, kann keineswegs behauptet werden; auch spielt die Simulation eine ganz untergeordnete Rolle. Gerade der Umstand, daß sowohl bei den Stiedsgerichten, als auch im Reichs-Versicherungsamt Arbeiter - vertreter an der Rech{tsprehung theilnehmen, hindert die Arbeiter an der Erhebung simulirter Ansprüche; denn sie wissen sehr wohl, daß Ihresgleihen in strenger Gere tigkeit und Ehrenhaftigkeit gerade in diesem Punkt fehr feinfühlend sind. Allerdings läuft natürlich au hier wie anderswo menshliche Schwäche und S@hlechtigkeit mit unter, aber nit mehr als anderswo; die Arbeiter sind eben nicht besser aber auch nit \{chlechter als der Durhschnitt der Nation.

Auf fernere Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen; es möge genügen, zum Schlusse noch hervorzuheben, daß, gleich wie die Arbeitgeber sich freuen, der Haftpflihtprozesse ledig zu sein, auß în der deutshen Arbeitershaft eine allgemeine Be- friedigung wegen der ihr dargeboienen Unfallversiherung besteht. Die Arbeiter fühlen sich und ihre Familien für den Fall, daß das Unglück eines Unfalls sie trifft, vor Elend und Noth ge- sichert. Dazu kommt die heilsame Wirkung, welche die Organisation dadurch ausübt, daß sie die Arbeiter in unmittelbare Beziehungen zu den Arbeitgebern jeßt, und daß die Arbeitgeber, weit entfernt, nunmehr von allen ferneren Pflichten sich entledigt zu glauben, erfahrungsgemäß auf dem Gebiete der Arbeiterfürsorge und der Wohl- fahriseinrihtungen je nach ihren Mitteln die bestehenden Lücken gern immer mehr ausfüllen. Keineswegs Hat das Geseß die Nää stenliebe ertödten wollen oder ertödtet; dasselbe giebt nur ein großartiges Beispiel, zu hüten, zu heilen und zu helfen, und dieses Beispiel zieht naturgemäß wie jedes gute Beispiel vieles andere Gute nah si.

Statiftik und Volkswirthschaft.

(+) Juvaliditäts- und Altersversicherung,.

Im Kreise Schweidniy ist die Zahl der Alterérentner nunmebr bereits auf 321 gestiegen; im Kreise Striegau beträat sie 150; im Kreise Reichenbach 180; im Kreise Grottkau 217; im Kreise Bunzlau 237.

Ländliche Arbeiterverhältnisse.

Wie der „Wes. Ztg.“ mitg:theilt wird, hat der Centrakvorstand der Landwirthschaftszesellshaft in Oldenburg beschlossen, Er- hebungen über die ländlihen Arbeiterverhältnisse des Herzogthums anzustellen. Zu dem Zweck werden Vertrauentëmänner in den vier Distrikten des Landes an der Hand festgestellter Fragebogen Berichte anfertigen, die dann später von vier Centralvorftands-Mitgliedern als Vertreter der vier Distrikte gesammelt und zusammengestellt werden sollen.

Zur Arbeiterbewegung.

Der geshäftsführende Ausshuß der Berliner Stri ke- Kontrol-Kommission erläßt im „Vorwärts“ eine Ansprache an die Gewerkschaften Berlins, in welcher heftig Klage geführt wird über die Theilnahmlosigkeit der Gewerkschasten, namentlih n E M das Unterstüßungswesen. Es heißt in der An- prache u. A. :

„Warum haben viele der in der Kommission vertretenen Gewerk- \chaften keine der eingeführten 5 Pfennigmarken entnommen, troßdem der Erlös derselben für die Unterstüßung der Strikenden bestimmt ist ? Warum, Ihr Delegirten, sorgt Ihr nicht für Einführung der Marken in Euren Gewerkschaften? Heraus mit der Sprache, warum nicht? Wovon soll der Aus\huß die \trikenden Genossen unter- halten, wenn nur von einigen Gewerkshaften Mittel geliefert werden? Die Branchen allein können ih nicht erhalten, dafür sind genügend Beweise da. Die Generalkommission in Hamburg kann auch nur manzelhafte Unterstüßung leisten. Es sind jeßt 53 Mann zu unterstüßen, und durch den Handshuhmacer: Strike vird sich diese Zahl noch erhöhen. Wer unterstüßt nun die strikenden Arbeiter? Die Branche ist zu schwah weäen der bekannten vorjährigen Strikes. Die Strike-Kontrolkommission ? Aber wovon ? Listen wollen wir nit herausgeben, Marken entnimmt man zu wenig soll es so weiter gehen? Wo bleiben unsere Beschlüsse ?*

In einer Berliner sozialdemokratishen Versammlung war die Bemerkung gefallen, daß aus Mitteln der sozialdemokratishen Partei an einen Abgeordneten bedeutende ges{äftlihe Unterstüßungen beroiligt worden seien. Wie nun die Münchener „Neuesten Nachrichten“ mit- theilen, ift der sozialdemokratishe Abgeordnete, welhem ans der Parteikasse mehrere Tausend Mark als Darlehn gegeben worden sind, Hr. Harm (Elberfeld). Das Darlehn sei bewilligt worden, weil sonst ene Neuwahl nothwendig geworden wäre, die noch größere Kosten Seitens der Partei erfordert hätte. Die Neuwahl hätte vor- genommen werden müssen, weil der Konkurs des Kaufmanns Harm diesen unfähig gemacht hätte, dem Reich3tage anzugehören.

Wie die Münchener „Post“, ein sozialdemokratishes Organ, mit- theilt, finden in dieser Woche drei Versammlungen der Sozialdemokraten in München statt. Ursprünglich war nur eine Versammlung geplant, in der Liebknecht und Vollmar auf- treten sollten; aber der Erstere hat sich entschieden geweigert, mit Vollmar zusammenzutreffen, und daher wird ihm eine eigene Ver- sammlung zugebilligt, sobald Vollmar wieder München verlassen hat. Die „unbedeutenden taktishen Differenzen“ der beiden sozialistischen Führer seinen demnach, meinen die Mün. „Neuest. Nachr.*, doch niht so ganz leihter Natur zu sein.

Aus Nürnberg schreibt man der „Voss. Ztg.“ unter dem 21. d. M.: Eine hier abgehaltene sozialdemokratische Partei- konferenz für das nördlihe Bayern bestimmte die Gentralstelle für die Agitation; in erster Linie sei das Centrum zu bekämpfen, doch sei das religiöse Gebiet im Uebrigen außer Acht zu lassen. Ein Delegirter brachte in Anregung, die Berliner „Jungen“ nit „Radaubrüder“ und ähnli zu ‘nennen, da sie immerhin Genossen seien. Grillenberger erwiderte, dec Ausdruck sei der zahmste für jene Gesellschaft. Ferner wurde die Anregung eines sozialistishen Partei- tages für Bayern beschlossen. :

íIn Leipzig - Lindenau dauert, wie der „Vorwärts“ berichtet, der Ausstand der Spißenweber fort.

Der Ausstand der Steinmeten in Pirna ist zu Gunsten der Arbeiter beendet. Der Unternehmer Haupt hatte .nach dem Bericht der „Sächs. Arbeiter-Ztg.* 16 Czehen aus der Prager Gegend engagirt, welche aber von den czehishen Mitgliedern des Pirnaer Facvereins der Steinmegen über die Sa(hlage aufgeklärt wurden und in Folge dessen wieder abreisten.

__ In Arad (Ungarn) legten, nah eixer Mittheilung des „Vor- wärts", die Thonpfeifen-Arbeiter der erma Leopold Flamm Anfang September die Arbeit nieder, weil sie bei 14- bis 15 stündiger tägliher Arbeitszeit (durhweg Akordarbeit) durchschnitt- li nur 6 Fl. die Woche verdienten. Ihre Forderung von 20 %/ Lohnerhöhung wurde von der Firma abgelehnt. Nah fünf- täginaem Ausstand kam jedoch ein Ausgleih zu Stande, indem die Firma 15 9% bewilligte. Die Arbeiter benußten dieses Resultat, um die Arbeitszeit auf ¡wölf Stunden t e und sind fest ent- \{lossen, dur strafe Organisation die Abschaffung der Akkordarbeit, die weitere Verkürzung der Arbeitszeit und einen Minimal-Tagelohn zu erkämpfen.

Wie der „Voss. Ztg.* aus Wien gemeldet wird, brach in der österreihischen Arbeiterpartei in Folge Stellungnahme der Arbeiterführer gegen die durch das Blatt „Volkspr.* vertretene gemäßigte Richtung ein Zwiespalt aus. Eine Arbeiterversammlung besbloß, die Aus\{ließung der „Volkspr.“, weil sie ein Gewaltakt sei und von despotishen Geschäftssozialisten ausgehe, niht anzu- erkennen, bevor niht ein sozialdemcekratisher Parteitag darüber ent- schieden habe.

Na& einem Pariser Telegramm der „Köln. Ztg.* vom 20. d. M. ist der Ausstand der Docktarbeiter in Havre beendet; die Arbeitgeber haben die verlangten 6 Franken Lohnerhöhung zugestanden. (Vgl. Nr. 221 d. Bl.)

Handel und Gewerbe.

Subhastations-Nesultate.

Beim Königlihen Amtsgericht I Berlin stand am 91, September 1891 das Grundstück in der Bärwaldstraße 45 und in der Gneisenaustraße 72, dem Architekten Hugo Wachtel, seit 5, 5, 1891 dem Schneider A. Behrend gehörig, zur Per- steigerung. Das geringste Gebot wurde auf 1018,96 A fest- gesczt. Für das Meiftgebot von 295 100 (6 wurde der Aritekt Max Coßmann, Kochstraße 3a, Ersteher. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in den nahverzeihneten Grundstückden: Gneisenaustraße 64, dem Architekten Emil Luk as gehörigz Bandelstraße 16, dem Rentier Wilhelm Franke gehörig. Eldenaerstraße 7, dem Kaufmann Heinri ch Fischer gehörig. :

Beim Königlichen Amtsgericht II. Berlin stand am selben Tage das Grundstück des Kausmanns Georg Richard Damm, zu Neu- Weißensee belegen, zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 375,06 M festgeseyt. Für das Meistgebot von 17 050 4G wurde der Kaufmann Samuel Engel zu Berlin, Greifswalderstr. 52, Ersteher.

Der Einlösungscours für die hier zahlbaren öster- reihishen Silbercoupons ist auf 172} festgeseßt worden,

Leipzig, 21. September. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. per September 3,674 H, per Oktober 3,677 4, per November 3,70 #4, per Dezember 3,70 H, per Januar 3,72} #, per Februar 3,75 , per März 3,774 #4, per April 3,80 4, per Mai 3,80 4, per Juni 3,827 #4, per Juli 3,827 M, per August 3,827 4 Umsaß 65 000 kg. Schwa.

London, 21. September. (W. T. B,) Wollauktion, Wolpreise unverändert, Kreuzzuhten begehrt, fehlerhafte unregelmäßig.

n der Küste 7 Weizenladungen angeboten.

Glasgow, 21. September. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7650 Tons gegen 8730 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 21, September. (W. T. B.) Wolle fester, Preise unverändert. Garne ruhig. Stoffe unverändert,

New-York, 21. September. (W. T. B.) Bei lebhaftem Geschäft herrshte zum Anfang der Börse große Festigkeit, später gaben die Course etwas nah und zum Schluß befestigte si die Börse wieder. Der Umsaß der Aktien betrug 611090 Stück, Der Silbervorrath wird auf 4 200 009 Unzen geshäzt. Die Silber - verkäufe betrugen 40 000 Unzen.

Visible Supply an Weizen 24544000 Bushels, do. an Mais 9 249 000 Bushels.

M 223.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1891.

Berlin, Dienstag,

den 22. September

1. Untersuhungs-Sachen. , Aufgebote, Zustellungen u. derge : Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. * Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ch.

9. S 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

6. [ ie Deffentlicher Anzeiger. | | Lebte e skm

1) Untersuchungs-Sachen.

[35259] Steckbrief.

Gegen den Goldarbeiter Albert Kopp, geboren am 14. Mai 1858 zu Kochersteinfeld, O.-A. Neckar- fulm, welWer flühtig ift, ift die Untersuhungshaft wegen Beihülfe zur Aufreizung verhängt. Es wird ersucht, a zu verhaften und in das Unter- \suhungsgesängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 16. September 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft. L.

[35260] Steckbrief.

Gegen den flühtigen Photographen, jeßt Platten- budengehülfen Alfred Protzel aus Zawaßki, ge- boren zu Klein-Zabrze am 6. August 1869, ist wegen ge ree Körperverleßung die Untersuchungshaft verhängt.

Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern, mir aber zu den Akten I. 1063/91 Nahricht zu geben.

Schweidnitz, den 14. September 1891.

Der Erste Staatsanwalt.

[35489] Steckbrief.

Gegen den Arbeiter Albert Heise zu Branden- burg a. F: daselbst am 25. Juni 1863 geboren, welcher ch verborgen hält, ift die Untersuhungshaft wegen Körperverlezung in den Akten T. 1054/91 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhasten und in das Gerihts-Gefängniß zu Buandenburg a. H. abzuliefern.

Potsdam, den 14. September 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft.

{35490] M E:

Der am 30. Januar 1865 in Reet geborene, in Frankenfelde wohnhafte Müller Friedrih Danne- berg, 1 m 65 ecm groß, hohe Stirn, blonde Haare, blaue Augen, blasses länglihes Gesicht, ist am 2, August 1891 aus seinem Wohnort ver|chwunden. Danneberg if im L von Geldmitteln gewesen. Es wird um Auskunft über seinen Aufenthalt zu den Akten T. 1685/91 gebeten.

Potsdam, den 17. September 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft.

T S

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[25527] Ywanugöverktecgerung, m Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 9 Blatt Nr. 695 auf den Namen des Zimmermeisters Otto Feldmüller eingetragene, Dragonerstraße Nr. 38, 39 und 40 belegene Grundstück am 19. November 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr, 13, Hof, Flügel C., Erdgeshoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück is zur Zeit weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Dea igte Abschrift des Grundbuhblatis, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nacbweiscingen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- \{hreiberei ebenda, Flügel D.,, Zimmer 42, einge- sehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über- gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Erundbuhe zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks niht hervorging, ins- besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab- gabe von Geboten anzumelden und, falls der be- treibende Gläubiger E dem Gerichte laubhaft zu machen, wid 8 alls dieselben bei eststellung des geringsten Gebots nit berüc{sihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdcsihtigten Ansprüche im Range iede treten. Diejenigen , welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen , werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein- ftellung des Verfahrens her cizusltbten, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu- [ge s un 23. E e Nas ag r, an odenbezeihneter Gerichts-

stelle verkündet wird:n. / 9

Berlin, den 31. August 1891,

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

{35528] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 142 Nr. 6480 auf den Namen des Kaufmanns Max Modckrauer, hier, eingetragene, in der Bölkhstraße, nach dem Katasterauszug Nr. 53, belegene Grundstück am 7. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsftelle —, Neue

riedrihstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre,

aal 36, eime werden. Vas Grundstück ist mit 8350 ußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuhblatts, etwaige Ab bignngen und andere das Grundstück betreffende Nahweisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rihts\{chreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberetigten werden aufgefordert, die nicht von selbft auf den Er- teher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden- ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nit hervor-

ging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten #pä- testens im Versteigerungstermin vor der Aufforde- rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte garn zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest- tellung des geringsten Gebots nicht berüdcksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksictigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Dezember 1891, Nachmittags 1} Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 14. September 1891. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.

[35526] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Nieders{chönhausener Parzellen Band 18 Nr. 691 auf den Namen des Glasermeisters Otto Stier hier eingetragene, in der Pappel-Allee (Nr. 44) belegene Grundstück am 25. November 1891, Vormittags 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. as Grundstück is bei einer Fläche von 14 a 69 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbu{hblatts, etwaige Abshätßungen und andere das Grund- |üdck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesezen werden. Alle Real- berechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhan- densein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital , Zinsen , wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des O Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Ber- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdsih- tigten Ansprüche im Range zurücktreten. ie jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be- anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver- steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. November 1891, Nachmittags 127 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 17. September 1891.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52.

[11471]

Das Kgl. Amtsgeriht München T Abth. A. f. C.-S. hat am 13. Mai 1891 folgendes Aufgebot erlassen:

Bei einem am 4. v. Mts. bei dem Bauern Joh. Krimmer in Purtlhof bei Dachau erfolgten Ein- bruchdiebstahl wurde ein demselben gehöriger und auf feinen Namen vinkulirter 31/2?/ciger Pfandbrief der bayerishen Hypotheken- und Wechselbank dahier, Lit. L. Ser. XXIII Nr. 16355 zu 1000 4 ohne den dazu gehörigen Couponbogen entwendet. Auf Antrag des Eigenthümers wird nun der allenfallsige Inhaber obigen Pfandbriefmantels aufgefordert, seine Rechte bis spätestens im Aufgebotstermine am Mittwoch, 2, Dezember l. Js. Vorm. 9 Uhr im dies- gerihtlihen Geschäftszimmer 40 II (Augustinerstock) anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigen- falls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 15. Mai 1891.

Der Königliche Gerichts\chreiber : (L. S.) Hôvemeyer.

[11477] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 2785 der Kreissparkasse Karthaus, welches über 37,50 #, eingezahlt in der Henriette Klammer'shen Pupillensache (Vormund Johann Kowitz in Klobczyn), nebst 5,54 A zuge- \schriebener Zinsen, im Ganzen über 43,04 4 lautet, ist in seinem wesentlihen Theile angebli verloren gegangen und soll auf Autrag der Eigenthümer,

rbeiter Gottlieb und Alwine, geb. Klammer, Fenskeshen Eheleute in Put, Kr. Berent, amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuhs aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin den 19. Dezember 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 22, seine Ansprühe und Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Karthaus, den 12. Mai 1891.

Königlihes Amtsgericht.

[28144] Aufgebot.

Das Sparkafsenbuch der \tädtishen Sparkasse zu Reppen Nr. 4143 über 675,25 # if angebli gestohlen und vernihtet worden und soll auf Antrag des Eigenthümers desselben, Karl Albrecht zu Reppen, zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.

Es werden daher die etwaigen Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 1. April 1892, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Terminszimmer 1.) das

Sparkafsenbuch vorzulegen und ihre Rechte an- zumelden, widrigenfalls das Bn für kraftlos erklärt werden wird. Reppen, den 3. August 1891. Königliches Amtsgericht.

[35289] Aufgebot.

Der Vettelshofser Kapellenfonds, vertreten dur den Kirchenvorstand zu Neustadt bei Asbach, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pheiffer von hier, hat das Aufgebot der Forderung des Wilhelm Liskam aus Hekenhahn, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus d’r Hypothek in Höhe von 29 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. Band IV. Nr. 35b. des Hypothekenbuchs für die Sultheißerei Flammersfeld für die Minder- jährigen Adam Liskam aus Hecktenhahn und zu Lasten der Wiltwe Theodor Dinkelbah von Dasbach übernommenen, nach Artikel 272 des Grundbuhs für Rott auf das versteigerte Grundstück Flur VII. Nr. 218/109 b. daselbst auf den in der Zwangs- versteigerung K, 20/88 gegen die Erben der Wittwe Theodor Dinkelbah zu Dasbah am 13, November 1888 hinterlegten Betrag von 228 4 88 bes antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 30. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird unter Aus\{chluß der Forderung des 2c. Liskam und seiner Rechtsnachfolger.

Altenkirchen, den 19. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

[35295] Oeffentliche Ladung.

Fn Sagen, betreffend die Anlegung der Grund- bücher für die Gemeindebezirke Menningen und Minden baben:

I. der Ackerer Theodor Charpentier zu Preist das unter Artikelnummer 23 ‘der Grondsteuer-Mutter- rolle des Gemeindebezirkes Menningen auf den Namen des Charpentier Johann zu Irrel ver- zeihnete Grundstü : :

Flur 9 Parzelle 177, auf dem Rheinisch- Eöpfhen, Ader, 12 ar 92 qm, 40/100 Thaler Reinertrag;

II. die Wittwe Iohann Claßen, Susanna, geb. Meier, obne Gewerbe zu Irrel das unter Artikel- nummer 198 der Grundsteuer-Mutterrolle des Gemeindebezirkes Menningen auf den Namen Claßen Fohann Erben und dessen Wittwe Susanna, geb. Meyer, zu Jrrel verzeichnete Grundstück

lur 9 Parzelle 138, auf der Menningerheide, der, 16 ar 55 qm, 15/100 Thaler Rein- ertrag ;

III. die minderjährigen Michel, Margaretha, Katharina, Jakob, Nikolaus und Johann Miel Thommes, bei ihrer Mutter und Vormünderin der Wittwe dcs Schneiders Nikolaus Thommes, Anna Maria, geb. Heinen zu Irrel, geseßlih domicilirt, das unter Artikelnummer 207 der Grundsteuer- Mutterrolle des Gemeindebezirkes Menningen auf den Namen Thome Mathias zu Jrrel verzeichnete Grundstück:

lur 9 Parzelle 184, auf dem Esels8weg, der, 6 ar 86 qm, 22/100 Thaler Reinertrag ;

IV. die Eheleute Fuhrmann Mathias Merten und Eva, geb. Wagner, zu Echternah das unter Artikelnummer ò8 der Grundsteuer-Mutterrolle des Gemeindebezirkes Minden auf den Namen Lanser Johann zu Echternah verzeichnete Grundstück:

Flur 6 Parzelle 2, auf Sauresberg, Aer, 32 ar 25 qm, 1,01 Thaler Reinertrag zu Eigenthum beansprucht.

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Erben

a. des angeblich 1885 zu JIrrel verstorbenen Sohann Charpentier, Namens: Johann Charpentier, zuleßt in Courberie bei Paris,

b. des 1891 zu Irrel verstorbenen Johann Claßen, Namens ; Christof und Johann Claßen in Amerika,

c. des 1868 zu Echternah verlebten Johann Lanser, Namens: Johann, Susanna und Anton Lanser in Amerika, sowie die dem Namen und Auf- enthalte nach unbekannten Erben des angeblih 1855 zu Irrel verlebten Mathias Thommes nit Thomé nämlich die Kinder der angebli vor 16 Jahren in Amerika verstvrbenen Tochter des- selben Elisabeth, Ehefrau Johann Asffelborn und endlih etwa sonst noch vorhandene dem Namen und dem Aufenthalte nach unbekannten Erben und Rechts- nachfolger der im Flurbuhe als Eigenthümer ver- zeihneten Personen werden hierdurch zur Geltend- machung etwaiger Ansprüche auf den 10. Novem- ber 1891, Vormittags 10 Uhr, an die unter- zeichnete Gerichtsstelle öffentlih geladen, mit dem Bemerken, daß, falls Ansprüche ‘an die Grundstücke in diesem Termine niht geltend gemacht werden, die Eintragung der zu 1. bis IV. aufgeführten Personen als Eigenthümer derselben gemäß §. 58 des Gesetzes über das Grundbuchwesen u. |. w. im Geltungsbereihe des Rheinishen Rechts vom 12 April 1888 erfolgen wird.

Trier, den 17. September 1891.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Fe.

Oeffentliche Ladung.

Der Fabrikarbeiter Carl Wagner zu Groß- Bernberg und Genossen machen Eigenthums- ansprüche auf das in der Vemanueg, Gimborn be- legene, unter Artikel 657 auf den Namen des an- geblih verstorbenen Peter Wahbergrans zu- Leppe verzeichnete Grundstück Flur 29 Nr. 243 geltend.

er Peter Osberghaus zu Leppe bezw. dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden damit zu dem

[35285]

auf den 7. November 1891, Vorm. 9 Uhr,

vor unterzeihneter Gerichtsstelle anberaumten Termin unter der Verwarnung geladen, daß, wenn sie in dem Termin ihre Eigenthumsansprüche niht geltend machen, der oben benannte Wagner und Genossen als Eigenthümer werden eingetragen werden.

Gummier8bach, den 17. September 1891.

Königliches Amtsgericht. I[. gez. Bierbaum. Beglaubigt: Draeger, Aktuar,

als Gerichts\Hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

e ie unbekannten Erben des Wilhelm Schmi zu Montjoie werden zur Wahrung ihrer T N dem Grundstück Flur 8 Nr. 347 der Gemeinde Montjoie auf den 24. November 1891, Vormit- i 9 Uhr, vor das unterzeichnete Gerit ge- aden.

Montjoie, den 16. September 1891.

Königliches Amtsgericht. I[.

[35286] Oeffentliche Ladung.

Der Johann Collet (Sohn von Nicolaus Ioseph) zu Montjoie bezw. dessen unbekannte Erben werden zur Geltendmachung etwaiger Rechte an den unter Artikel 92 der Grundsteuermutterrolle von Montjoie eingetragenen Grundfiücken auf den 14, November 1891, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen.

Montjoie, den 14. September 1891,

Königliches Amtsgericht. 11.

[80201] c ie mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ge- shwister Guftav, Wilhelm und Elvira Sürb, Leßtere verheirathet mit Baron Bruno von Reppert, werden zur Geltendmachung ihrer etwaigen Rechte an dem unter Artikel 350 der Grundsteuer- mutterrolle von Roetgen auf den Namen ihres Onkels, des Friedrih Stollewerk (Sohn von Isaak) zu Roetgen eingetragenen Grundstücke auf den 14. November 1891, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeihnete Gericht geladen.

Montjoie, den 14. September 1891.

Königlihes Amtsgericht. Il.

[35294] Beschlufs.

Auf den Antrag der minderjährigen Geschwister Sriedrih und Emilie Frankiewiß zu Cichwalde, als der nächsten Verwandten, vertreten dur ihren Vater, den Korbmacher Michael Frankiewiß zu Eichwalde und dieser wiederum vertreten durch den Rechts- anwalt Lau zu Nevenburg, wird der Müllergeselle Karl Eduard Gaede (Goede) aus Eichwalde, ge- boren zu Münsterwalde, welcher im Jahre 1869, 1870 oder 1871 seinen leßten Wohnsiß Eichwalde verlassen hat, ohne daß seitdem eine Nachriht von ihm eingegangen, aufgefordert, sich späteftens im Aufgebotstermine am 13. Juli 1892, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er- folgen wird.

Neuenburg, den 15. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

[35293] Aufgebot.

Johann Andreas Stock von Erbach, geboren am 24, Februar 1818, ist seit 1845 mit unbekanntem Aufenthalte abwesend. Auf Antrag seiner erb- berechtigten nähsten Verwandten, Georg Heim's Il. Ehefrau zu Erbach, wird derselbe hierdur® aufge- fordert, über sein hierorts kuratorisch verwaltetes, in einer Sparkasseneinlage von 670 A nebst Zinsen vom 1. Januar 1890 an bestehendes Vermögen bei unterzeichnetem Gericht bis zum Termin Freitag, den 18. Dezember l. Js., Vormittags 9 Uhr, zu verfügen, widrigenfalls er als todt erklärt und gedahtes Vermögen seinen sih als solhe ausweisen- den, geseßlichen Erben ausgeliefert werden würde.

Michelstadt, den 14. September 1891.

Großherzoglihes Amtsgericht. Bogen.

[35292]

Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Ptalz vom 14. August 1891 wurden Katharina Ka- rolina Mohr, Wb. von Ferdinand Kunz, und Luise Wilhelmine Mohr, Wb. von Karl Amandus Wagner, Beide in Landau wobnha|\t, welche bei diesem Ge- richte gegen Karl Ludwig Mohr, Küfer von Landau, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, das Abwesenheitsverfahren betreiben, zu dem kontra- diktorish mit der K. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen: ;

„daß Karl Ludwig Mohr von Landau im Jahre 1863 nach Amerika auswanderte und seit dem Jahre 1868 keine Nachriht mehr dur sih oder durch Dritte in seine Heimath gelangen ließ."

Termin zur Beweisaufnahme is bestimmt auf den 5. Oktober 1891, Vormittags 9 Uhr, im Kommissionszimmer des K. Landgerichts dahier.

Landau i. d. Pfalz, deu 18. September 1891.

Der Kgl. Erste Staatsanwalt : F, V. Feldbaush, K. 11. St.-Anw.

[35284] Aufgebot.

Auf Antrag von Christian Abraham Heineken Wittwe, Averie Standish, geb. Parker, hierselbst werden alle Diejenigen, welche als Erben oder Gläubiger Ansprüche auf den Na(hlaß des am 19. August d. I. hierselbst verstorbenen Kaufmanns Johannes Heineken erheben, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche pä- testens in dem auf Freitag, 13. November 1891, Vormittags 114 Uhr, unten im Stadthause hier-

selbs, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden.