1891 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

, hat am 1. und 2. Oktober in den Räumen der Alterthums- wor cl o Burlington House zu London getagt. Hr. Hit Lang, welcher auch bei dem 1889 in Paris abgehaltenen Kongreß den Vorsitz führte, empfing, toie die „A. C.* berittet, die zablreihen

äste, darunter viele ausgezeihnete einheimishe und ausländische r Mama ri ht wie M. Cosquin, M. Bloir, M. QEUtE, rofessor Monseur, Mr. W. W. Newell und Mr. C. G. Leland. Ar Antrag des Sekretärs Mr. Foster wurde ein Beschluß angenommen, welcher Carmen Sylva, der Königin von Rumänien, „zu dem Fortschritt in dem Befinden der erlauchten Sagenforscherin“ gratulirt. E e He Bn. L E agenrath eînzuseßen, we

internationalen Volks\ f ans gleichfalls angenommen, He. Bang i nn die Eröffnungsrede, in deren Verlau er di E der Volkssagen, wie sie heute gang und gäbe, entwickelte. In der zweiten Sißung sprach der Vorsißende der Abtheilung für Volkssagen, Mr. E. Sydrey Hartland. Die Gelehrten nähmen, so führte er aus, an Volkssagen deshalb so großes Interesse, weil sie über den ursprünglihen Glauben und das Wesen der Menschheit die s{häßbarsten Aufschlüsse verbreiteten. Um zu dieser Kenntniß zu gelangen, sei bas Studium und Sammeln der Volks- fagen von hohem Werth. Die Methode der Gebrüder Grimm sei in vielen anderen Ländern der Welt mit Erfolg angewandt worden. Man habe früher geglaubt, daß alle diese Erzählungen indischen Ursprungs und buddhiitishe Parabeln wären, diese Theorie jeßt jedoh aufgegeben. Es sei nahezu unmögli, den Geburtsort auch nur eines einzigen Märchens mit Gewißheit zu bestimmen. Er, der Redner, halte durchaus nichts von der Theorie, daß ein Märchen nur einmal erfunden sei und sich dann von Volk zu Volk ausgebreitet habe; es lägen Beispiele vor, wo dieselbe Geschihte in zwei ver- schiedenen Kontinenten in nahezu dem gleichen Gewande aufgetreten sei. Daß eine Verbreitung der Sagen und Märchen nah fremden Ländern stattgefunden habe, werde Niemand in Abrede stellen wollen, doch habe, wenn überhaupt, der Osten vom Westen, nit etwa vice versa entlehnt. Als Beispiel hierfür möge man die verschiedenen Versionen der Geschichte von Ali Baba betrachten, welche unzweifelhaft aus dem Deuts®en stammten __Vom Aschen- brôdel seien niht weniger als 150 verschiedene Versionen bekannt, wovon jedoch nur vier des Glasschuhes erwähnen. Der Redner bedauerte zum Schluß, daß in England so wenig für das Studium und Sammeln der Volkslieder und Balladen gefschehe. Hr. W. W. Newell, der Sekretär der amerikanischen Sektion, verlas darauf ein bisher noch niht veröffentlichtes Märchen von der „Fee Federflug“. Daß so wenig englische Märchen bekannt sind, hält Hr. Newell ledigli für eine Folge des Mangels an Eifer, sie zu sammeln. Englische Märchen seien ebenso zahlreich und interessant. wie die jedes anderen Landes. Am Nachmittag hielt Mr. Ioseph Jacobs noch eine Vorlesung über „das Problem der Verbreitung

Kongresse entscheiden so

der Sagen.“ Theater und Musik. Sing-Akademie.

er Komponist Hr. August Bungert gab gestern ein Concert, in in er E zahlrei erschienenen Zuhörerkreise mehrere seiner Klavier- und Gefangékompositionen zu Gehör brachte. Unter den ersteren sind die Variationen über ein Originalthema (op. 13) ganz besonders lobend hervorzuheben. Sowohl die rhythmishen Ge- \taltungen der verschiedenen Variationen, als au) die geshickt durch- geführte S{hlußfuge lassen den tüchtigen Musiker erkennen. Die „Meorgenwanderung“ (op. 9) ift ein melodiös angelegtes, sehr ge- fälliges Klavierstück, während „Jn Venedig“ wenig Anziehendes ent-

Wetterbericht vom 8. Oktober, Schauspielhaus. 211. Vorstellung. Der Glük- Morgens 8s Uhr.

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red. in Millim Celsius

Stationen. Wind. Wetter.

von C, M.

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Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres T [in 09

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Mullaghmore wolkig Aberdeen heiter Christiansund \bedeckt Kopenhagen . Dunst Stockholm . bededlt

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1) Nachts Regen. 2) Abends starker Regen. fang 74 Ubr. / M / Raa Zum 1. Male: Eine Geldheirath.

S i Gustav Schwoarzkopf Der Wirkungskreis der barometrishen Depression R E Akten von Guf chwarzkop

Uebersicht der Witterung.

im Nordwesten, welche si seit gestern -erheblih ver- flaGt hat, hat sich über die Westhälfte Deutschlands ausgebreitet, wo überall trübes Wetter mit Regen-

fall und schwachen südlichea und südwestlichen Win- Wallner-Theater. Freitag: Zum 2. Male:

den eingetreten ist, welher Witterungsstand sh au

land ausbreiten dürfte, wo noch | Telephon, Amt VUL. Posse mit Gesang in Me og Witterung vorherrscht. In West- | 3 Akter von Antony Mars und Maurice Desvallières. deutshland desen, wo der Luftdruck wieder zu- | Deutsh von Herm. PHirshel. Musik von Gaston

ftifter. Drama in 4

Sonnabend: Oberon. Romantische Oper in 3 Aufzügen. Mußk von e S S von F. H Wüllner. Ballet von Emil Grae . In Scene ge- le- Alliance-Theater. seßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent : Kapell- Belle-A h meister Kahl. Anfang 7 Uhr.

Herr. Svauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von it 9 e E (7 Bildern) von Ernf: Niedt. Îm 6. Bilde: Wirk- | Dampfschis;- und Bootfahrten , Wasserfällen,

Alexander Barthel, Derwish: Gustav Kadelburg.

Sonntag: Nathan der Weise.

Berliner Theater. Freitag: 6 Abonn.-Vorst. Der Garnisonsteufel. Sabbath des Herzens. Anfang 7 Uhr,

Sonnabend: Schuldig. E adet E E N Uhr: Wilhelm Tell, | Direktion: Emil KVhomas.

ält. ianist Hr. Theodor Pfeiffer trug alle drei Piecen mit e NE M lebendigem Ausdruck vor, und brate diese Vorzüge seines Spiels noch in zwei Klavierstücken von Liszt zur Geltung. Was die Gesfangskompositionen Bungert's betrifft, so is der Eindruck derselben sehr verschieden. Die Lieder „Ueber die Haide hallet mein Stritt und „Lehn? deine Wang? an meine Wang“, das von Andern bereits so trefflich komponirt ist, machen einen etwas monotonen Eindruck, während in den Liedern „Befreiung“, „Auf der Bleiche“, „Bei der Tröôsterin*, „Müllerlied“ und „Wie s{ön blüht uns der Maien* mehr Driginalität der Empfindung und Schwung in der wusikalischen Behandlung der Texte zu erkennen is. Am Wenigsten gelungen erschien der zu bizarr gehaltene „Zigeunergesang“. Die Concertsängerin Frl. J. Seegert trug \sämmilihe Lieder mit lobens8werther Hin- gebung für ihre Aufgabe vor. Das zweite Concert des Hrn. Bungert findet am 13. Oktober in der Sing-Akademie statt. ast des Königlichen Schauspielhauses Hr. Dr. WAlt ex it durch eine plöglich eingetretene Heiserkeit heute am

s inder t. Ne C s y thause veranstaltet Kavellmeister Meyder morgen,

itag, den zweiten Wagner-Abend. Das Programm wird die Faust- E ' Träume“, Siegfcied-Idyll* „Walters Preislied , den Trauermarsch aus „Götterdämmerung*, „Walküren-Ritt“ und Vorspiel, Köntgsçebet, Akt III. Scene II, sowie Introduktion und Brautchor aus der Oper „Lohengrin“ enthalten.

er Berliner Königlihe Domchor gab am 95. Oktober in der N zu Dresden unter Leitung seines Direktors, des Professors Albert Beer ein Concert, welches einen großen Erfolg hatte und bei den Zuhörern wie bei der Kritik uneinge\{ränkte Anerkennung fand. Die Auswahl der vorgetragenen Stücke war vornehm und gediegen. Es wurden gesungen : eine Motette und ein Adoramus von Orlando Lasso, eine sechsstimmige Motette von dem Portugiesen Lopez, die ahtstimmige Motette „Komm, Jesu, komm“ von F. S. Bach, der 47. Psalm von Rheinthaler, ferner von Professor Albert Beer ein tief empfundenes geistlihes Lied „Bleibe, Abend will es werden“, die Hymne zur Vermählungsfeier Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Vietoria und der tief ergreifende geistlihe Dialog aus dem 16, JIahr- hundert. Beer erzielte auch als Komponist mit diesen Stücken einen bedeutenden Erfolg, An dem Concert waren noch betheiligt die Altistin Frl. C. Schacht aus Berlin und der Königliche Musik- direktor Höôpner, der von Neuem seine Meistershaft als Orgelspieler

an den Tag legte.

Nach Schluß der Redakticn eingegangene Depeschen.

Berlin, 8, Oktober. (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser hat Seiner Königlichen Hoheit dem augenblicklich in Darmstadt weilenden Prinzen Heinrih von Preußen den Befehl zugehen lassen, si zur Beiseßungsfeier nah Stutt- gari zu begeben und Seine Maa dort heute Abend 9 Uhr

dem Bahnhofe zu erwarten. E M Mane L Oktober, (W. T. B.) Wie die „Neuesten Nachrichten“ melden, nehmen die Hand elsvertrags- Verhandlungen heute Vormittag 10 Uhr mit einer Sigzung der deutschen und österreichishen Delegirten ihren Fortgang.

Hamburg, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „Procida“ der Slemanlinie rannte gestern Abend auf der Elbe

vor Develgönne auf den festsivenden Dampfer „Athaba sa: welcher eine Reieladung von Ostindien an Bord 6 Der leßtere erhielt an der Backbordseite nahe der Kommando: brüdcke ein großes Loch und ist im Laufe dcr Nat in der Mitte durhgebrohen. Die Ladung befindet sih zu sieben Achteln unter Wasser, dieselbe wird jedo gelöst werden. Der „Procida“ hat sein Bug eingerannt und blieb selbst festsizen. Nachdem er heute , Vormittag während des Hohwassers flott gemacht war, kollidirte er bei Hamburg nochmals mit dem früheren Norddeutschen Lloyd- dampfer T Se 1 f Deer leiht beschädigt wurde. Menschen: leben sind nit zu beklagen. Gs Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Minister des Auz- wärtigen Graf Käálnoky is ausz Mähren hierher zurüg- ekehrt. Der württembergische Gesandte von Maucler ist mit Unterbrehung seines Urlaubs hier ein getroffen, um ein Traueramt für den verblichenen König anzuordnen. London, 8. Oktober. (W. T. B.) Dem „Reuter {en Bureau“ wird aus Saint Louis gemeldet : der Jrländer OD’Reilly, welcher bei der leßten Jrländischen Konvention in Chicago Delegirter war, habe erklärt, die Leitung der irländishen Angelegenheiten werde in Zukunft in die Hände eines Sicherheits - Comités gelegt werden, welches aus fünf irländischen Unterhausmitgliedern bestehen solle, Der fraglihe von der irländishen Parlamentspartei definitiv angenommene Beschluß sei den Theilnehmern an der Konvention von Chicago bereits bekannt gewesen ; dur diesen N O d Parnell und Mac Carthy ein Ende gemacht werden sollen. S t. Peter a, 8. Oktober. (W. T. B.) Eine Deputation der Wolga- Kama-Bank, der St. Petersburger Jnter- nationalen Bank, der St. Petersburger Diskontobank und der Russischen Bank für auswärtigen Handel erschien gestern bei dem Finanz-Minister und theilte ihm den Beschluß der genannten Banken mit, zusammen für die Nothleidenden in den von der E heimgesuhten Provinzen fünfzig: tausend Rubel zu spenden. : ; Brüssel, 8. Oktober. (W. T. B) Der Kronprinz von Ftalien ist gestern Abend von Rotterdam hier einge- troffen, am Bahnhof vom General Nicaise im Namen des Königs empfangen worden und im Hotel Bellevue abgestiegen, Der italienishe Gesandte mit dem Gesandtschaftspersonal so- wie viele Den Mank h u Kolonie waren gleich: alls auf dem Bahnhof anwesend. | S E el, 8. Oktober. (W. T. _B.) Der Sultan hat am Dienstag neuerdings den englishen Bot- schaster White in Privat-Audienz empfangen. Gestern waren White und seine Gemahlin sowie der englische Ackerbau- Minister Chaplin vom Sultan zum Thee geladen. Die zehntägige Quarantäne für Provenienzen aus dem Hafen Yunbo-el-:Bahr wurde auf die ganze arab ische Küste mit Einschluß von Djedda und Kunfuda ausgedehnt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Anfang 7 Uhr.

Sigmund Lautenburz. Hierauf, zum 10. Male: Von | Urania, Anftalt für volkzihümliche Naturkunde, Aufzügen von Hans Olden. | Dreien der Glücklichste. Schwank in 3 Akten | Ain Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. | von Labiche und Gondinet. Regie: Emil Lessing. Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im Anfang 7 Uhr.

wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag:

Opernhaus. 203. Vorstellung. | Sonnabend u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung. zetiel,

S an | Circus Renz. Kailstraße, Freitag, Abends

71. Male mit durchweg neuer glänzender Ausstattung 74 Uhr: „Auf Helgoland, oder : Ebbe und Fluth“, gr.

A O Cb s S t 5 O C , Schauspielhaus. 2129. Vorstellung. Der neue “n ua A bydrologishe Ausstattungs-Pantomime in 2 Abthei

zur See. Großes Auéstattungs-Zeitbild in 4 Akten

lungen mit National-Tänzen (60 Damen), Aufzügen 2c.

Riesenfontänen mit allerlei Lichteffekten 2c., arrangirt

d lides Rennen auf der Bühne von lebenden un n von Q G O

Anfang 7# Uhr.

Thomas-Theater. Alte

2 mit vollständig neuer Ausstattung: Äbends 71 Uhr: For Garnisonsteufel. Sah- Mädchen hut. eh O le Posse e S Aa A Lay, DoG BEraens. (4 Bildern) von Alexander Bisson. Musik von | Winne T E Louis N Frei Een Richard Genée, ; In Scene gesczr vom Direktor n Tessing = Theater. Freitag: Francillon, So Bis atn Costüme sind aus den Ateliers | S o Rau Lustspiel in 3 Akten ron Alexander Dumas fils, des Kaiserbazars. Anfang 7 Uhr. Berlobt: Frl. Alice Sciffert mi t

| Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. rungs-Baumeister Felix Menßel da 0 aborff

Montag: Wohlthätigkeitsvorstelung zum Besten Verehelicht: Hr. Lieut. Adolf von Pe er B) des unter dem Protestorat Seiner Majestät Kaiser | mit Frl. Elisabeth von Wedell CRNeGeA F A Wilhelms 11. stehenden National danks für Veteranen. Hr. Landrath Ernst Stubenrauch mit

e . . Male: rr und Frau Doktor. Lust- Frida von Gberstein (Berlin). S Bi i “L Att vos ÔŸ. Ad Hierauf: | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Baron Ludwig von

wolfenlos Deutsches Theater. Freitag: Die Kinder e Bi Lldatuna, schwimmerinnen drei Geschwister Johnson. Schluß-

der Excellenz. E : S Sonnabend : Neu tats B der le E (Saladin: Hermann Nissen. Sittah: Marie Frauen- Adolph Erunst-Theater. dorfer. Nathan: Max Pohl. Recha: Teresina s P ) j l he u n G Daja : er: | 39, Male: Der große Prophet. Gesangsposse in | Renz. Sculpferd, geritten v. Frl. Oceana Ren), Geßler. Daja: Paula Carlsen. Tempelherr : N erg Teptow. Louplets don Gustav Re 0A O ‘pm O ¿Walla iarch : : örß. Musik von Gustav Steffens, it voll- | Manöver, ger. v. 16 Damen. Gla en, A L fläntig A Kostümen. Die neuen Dekorationen plastiche Gruppirungen. Mr. F. Chiarini, Jotey- sind aus dem Atelier der Herren Wagner und | xeiter ersten Ranges. —- 3 Gebr. Briatore, _ Bukacz, Ja Scene geseyt von Adolph Ernst, | Y¡lle Theresa, Reitkünstlerin. Sisters Lawrence

Tableau: Grande Fontaine ILumineuse, in einec Höhe von mehr denn 80 Fuß ausftrahlend. Außcr- ; dem: Bal et Concerèi hippique von 8 arabischen Freitag: Zum Schirmnelhengsten, dress. u. vorgef. von Hrn. Franz

am fl. Trapez. Der kl. Postillon mit seinen &

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Ponnies 2c. Komische Entrées und Jntermezzos

v. sämmtl. Clowns. Täglich : Auf Helgoland.

Jakobstraße 30. | Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr

Zum | (1 Kind frei): „Aschenbrödel“ (Ballet-Einlage:

Grellaga Srühlingsreigen). Abends 74 Uhr: „Auf Helgoland“.

Emil Thomas. Familien-Nachrichten.

L Der Präsident. Lustspiel in 1 Akt von W. Kläger. Kleist (Grenzhof in Kurland). Eine Tochter:

Hrn. Rittergutsbesißer Hofmann (Markendorf).

Concerte.

estorben: Hr. Major Oscar von Knoblaud U E Fr. Ober - Stabsarzt Dr. u Zimmermann, geb. Kapp (Vegesack). Hr. Fr meister Robert Koeppel (Berlin). Verw. Ÿk.

die Tapetar e jarendes Weiter zu erwarten, | Serpette. Unfang 74 Ubr. Sing - Akademie. Freitag, Abends 8 Uhr: | Ober-Amtmann Marte Frosch, geb. Laube (P

ie Temperatur ist im Westen meist gesunken, im Sonnabend und die folgende Tage: Telephon,

Osten meist gestiegen, in Deutschland liegt sie fast | Amt VIL, allenthalben über dem Mittelwerthe, am meisten, bis über 4 Grad, in den östlichen Gebietstheilen.

Stornoway meldet 21, Skudesnäs 29 mm Regen. Friedrih - Wilhelmflädtishes Theater. / 4 Deutsche Seewarte. | Freitag: Der arme Jonathan. Operette in Philharmonie.

Müthel.

niß). Hr. Oberföcster Theodor Lignit (Nessel-

Goncert von Anna Kroymann und Harriet von grund). Hr. Landrentmeister Friedri Peters

ig Lange Breslau), Hr. Justiz-Rath Ludwig Lan (Sie aan): Hr. Ober-Regierungs-Rath a. D.

Freitag, Abends 7} Uhr: Ludwig Sack (Breslau). Concert der Deutshen Musikshule (Berlin W.,, ai

L —— d Bauer. Musik von En C. Mot, L OA A von Sli Lüßowstr 61, Dir. : W. Freudenberg u. C. Menge-

wein) unter gütiger Mitwirkung des Opernsängers

Theater-Anzeigen. aro Figente Hr. Kapellmeister Federmann. Hrn. Moritz Frauscher sowie unter Mitwirkung des Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Anfang

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- | Sonnabend: Der arme Jonathanu.

haus. 202. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und

dovic Halévy, nah einer Novelle des Prosper | Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- Merimse Tanz von Emil Graeb. In Scene geleut berg. Freitag: Zam 10. Male: Vesuh nach der - | Sochzeit. Lustspiel in 1 Akt von Alexander Dumas.

meister Weingartner. Anfang 7 Uhr. Deutsch von Paul Block. In Scene geseßt von - ———

vom Ober-Regisseur Tehtlaff. Dirigent : Kape

Hrn. Günther Xreudenberg (Klav.), des „Oratorien- | Berlin —[î[ Vereins", des Philharmon. Orcesters 2c.

Verlag der Expedition (S olz).

i lags ck der Norddeutschen Buchdruckerei und Ver Prt Berlin G Wilhelmstraße Nr. 32.

Concert-Haus. Freitag: Karl Meyder-Concert, ; 11. Wagner-Abend. Anfang 7 Uhr, Sechs Beilagen

(einshließlich Börsen - Beilage).

Erste Beilage zum Deutschen Reihs-Anzeiger und K

R

Rekursentscheidungen des Reichs-Versicherungsamt3.

(1020.) Ein s\tädtisches Wass n Jahren mit einem Bru Vertraasverhältniß des Inhalt bauarbeiten und alle dur Arbeiten gegen bestimmte Lohn- und So stellte der Brunnenbaugew Arbeiter, lohnte denselben und liguidi zur Erstattung für die Befahrung etne Entnahme einer Wasserprobe für die | Der Auftrag hierzu w Magistrat der betreffenden Stadt

führung des Auftrages cin Beamter jedo lediglich zu dem Zwecke, die Entnahme der weise ihrer Echtheit Brunnenbefahrung

das Reichs -

Gesellschaft erkstattbetriebes dar, in gleicher Montagearbeiten, Leute an von

Wie dort regelmäßig die Eisen- r die Maschinen Betriebsarbeit ge\chehen Rekursentscheidunge

arbeiten an den Dampfern der lediglih als ein Ausfluß dieses W

eine Maschinenfabrik auswärts Maschinen Fabrikbetriebes bilden.

Berufêgenossenschaft, de wärts bei der (zu vergleichen Nachrihten des R. Beklagte für die Unfälle, ihr gehörigen Werkstattbetriebes sih e Ein S({lo und Verdichten der S Gebäude einer Erzich dem an sich nit in fabrikmä triebe des betreffenb sechs Arbeitern des die andere Hälfte mit Baus deinselben seit Jahren die säm vorzunehmenden SŸhlofferarbei Jahre einen seiner Arbeiter a Rekursentsheibung vom 5. Janu herungsamt entgegen der fall des Sclosserleb-rlings aus pflichtig erklärt: Es fan gende Arbeit, auch für si Schlosserarbeit bei Bau Anstaltsgeßäudes bildet

terleitungsunternehmen steht cit nnenbaugewerbetreibenden in einem 8, daß dieser die erforderlihen Brunnen- etwa sonst gebotenen Materialienfäße auszuführen erbetreibende auch einen seiner rte den vertragsmäßigen Satz s verunrcinigten Brunnens zur anitätspolizeilihe Untersuchung ar dem Unternehmer von dem zugegangen und bei der Aus- serkunst zugegen, Probe zum Be- während ihm eine Aufsicht Entnahmearbeit Rckursent\cheidung vom 27. Versicherungsamt Baugewerks - Berufsg

Genossenschaft Entnahmearbeit Brunnenbaugewerbetreibenden

ch den Brunrenbetrieb und Stahl-

fabrik angehört, für die aus- en Unfälle avfzukommen hat n 922 und 923, 1890 Seite 600 und 601), #\ Anlaß de3 als reignet haben.

sserlehrling war beim Reinigen, topfbüchsen eines Aufzuges, welcher findet, schwer verleßt worden. In m Umfange \sich vollziehenden Be- ermeisteré wird von den dur{\chnit Werk{chlofserarbeiten,

o hier die des Wassers welche aus Nebenbetricb zu e :

S({mieren der Stadtwa sh in dem

zu - beobachten, ungsanstalt be

nit oblag. die Hälfte mit

chlofserarbeiten b mtlihen in den Gebäuden d ten übectragen, und er bes Ausführung dieser Arbeiten. ar 1891 hat das Auffassung der Vorinstanzen folgenden Gründen für ents4ädigungs- n gestellt bleiben, ob die unfallbrin- allein genommen, ctwa d ten darstellt, weil der Aufzug eine und twoeil die

enoffenschaft, welche

fassuag der Wasserwerke

Berufsgenoss enschaft entschädigungspflihtig währung der verunglückten

Zwecken der Brunnenbaumeister für d Sie bildete

ch¿ftigt im

Entschädigung [lein mit der

Befahrung vorliegenden Art ie Stadtwa} einen Theil der nach

seinen gewerbs8mäßigen Betricb mit

er bezog au aus diesen Arbeiten den eigentlihen Brunnenbauarbeiten zusteßen nach Maßzabe der

höheren Arbeitslshne, wasserkunst berehnete un sicht des Beamten der Erfüllung des Zweckes aus dem verunreinigten Brun manuelle Arbeit der Entnahm dem verunglückten Arbeite nach der ihm als ausgeführt.

gehörte mit zu den von dem erkunst auszuführenden Arbeiten. hm obliegenden, Obliegenheiten, und ihm nah dem Vertrage für die den Entgelt alsGewerbetreibender öhnen jedenfalls Verwaltung der Stadt- Recht batte. ch ferner auf die rihtige affung einer Wasserprobe nen beschränkt; die technishe und e des Wassers selbst wurde da r unabhängig von Anordnungen de eigenen Kenntniß de:

eshalb eine

dem Vertrage i n Theil des

umfassenden

in dem Ge- ie au bei dem hm regelmäßig daß die unfallbringende cherungépfliht unterliegenden gs nah Lage der Sache ört zu jenem sfluß der auf die Ausf chteten gewerblihen Th Rekursentscheidungen 837 „A.“ 1890 Seite 455).

gebörender Fabrikbesitzer den ihm eine erpackung und tsheidung vom 23. Februar Berufsgenossenscha r Fabrikarbeiter bei der den Umstand für nicht ausf\ch 8genossenshaft B ges n ihrer Monteure zur ung der Reis {211 vergleihen da „Amtliche Nachrichten des R

der gesammten Bauschlosserei

effenden Slossermeisters sowohl w dere für die Zwecke der Anstalt i n anzunehmen, n der Versi

bei dem Umfange

werbebetriebe des bet- Umfange der insbesor obliegenden Bauschlof Arbeit ihrer Natur nah diese näher steht, unversiherten Werk\{losserei. Betriebstheile und bildet einen Au Schlofferarbeiten bei Bauten geri S{hlossermeisters (zu vergleichen

Amiliche Nachrichten des R.-V.

zur Berufsgenossenschaft A Arbeiterstamm einen L

gehörende Firma „ohne V Dur Rekursen cherungêamt die eines Unfalls, den einer de

gegenüber den gezahlten L welche er dafür der d zu berechnen das Stadtiwasserkunst hat si der Arbeit Besch

versicherten 8 Beamten ührung von Brunnenbauer Verhältnisse âtigkeit des

So wenig aber z. durch Baugewerbetreibende wortlicfeit ausführen in den Regiebaubetrieb der Gemeinden durch eigene Baubeamte die Ausfüh en und auf ihre Vertrags8mäßigkeit pr dies im vorliegenden Falle angenommen w? mehr noch in dem gewerbsmäßigen Betrich ausgeführt zu erahten (zu vergleichen au unfallversiherungsgeseßes) und als Nebe nd der Beklagten zugehörigen ert (vergleiche dagegen di chten des R.-V.-A.* 1888 Seite 317).

(1021) Ein zur Selbstver welcher sich als Inhaber eines cherung angemeldet hatte, forderlihen Steine aus Arbeit in diesem Bruche stalt der betreffen

die Arbeiter der Gewerbetreibenden eintreten, weil rung der Arbeiten dbeauf- ‘fen laffen, so wenig kann Die Arbeit ift viel- è des Brunnenbaumeisters ch S. 3 Ziffec 1 des Bau- narbeit des versicherungs- Brunnenbaubetriebes auch scheidung 598,

(1024) Ein montirte mit s\cin zur Berufsgenossenschaf Montage“ geliefert batte. 1891 hat das Reihs-Versi Entschädigung erlitt, verurtheilt und dabei erachteï, daß die zur Beruf telegraphis{ches Ersuchen eine Montirung gegen Erstatt Tagelohnes gesandt hatte 922 und 923,

rende Firma auf Hülfeleistung bei ekosten und eines bestimmten gegen die Entscheidungen „V. A." 1890 Seite 600

pflihtigen u: bei diefer rat

«Amtliche Nachri

e Netursent

sicherung verpflihteter Baugewerbe- Maurereibetrieb beschaffte sih die für seine gehörenden Sandstein- erlitt er einen Unfall. Berufs8genossen- allversicherungs-

(1025.) Eine Pferdebab trieb nothwendige Geleisverl\ besonders angestellten Vei dieser Die Berufsgenofsenscha gedörten, weigerte sih, die Ert nehmen, indem sie bch als selbständige Unternehmerin ihrem Bahntransportunternehmea bei einem Baubetrießte ereignet ha des Ausdehnungsgesetzes vvm 28, die erhobenen Ermittelun haft B die Arbeiten für uad gegen Erstaitvng nur mithin keinen Vocthe entsheidung voi 21, Oktober 1 als unbegründet zurückgewiesen igung an den Verletten verurtÿ cht die Gesellschaft B, sonde den Arbeiten als Unternehmer sind daher gemäß Mai 1885 als bei d trieb angehört, mit versi haft B müssen (lshaft A übergeg 280, 308, 377, 4179, 598, 600, Amtliche Nachrichten des R.-V.- 76, 317, 318, 326, 1889 au Bescheid 719, „Amtli

ngesellschaft A ließ einige für ihren Be- für solhze Arbeiten rtigen Gesellschaft B Arbeiter einen

‘gungen durch den Arbeite-stamm der gleicha Gelegenheit - erlitt einec ft, welcher beide Ges schädigung für diesen U ß die Gesellschaft B jene für einen Anderen unaöhängig von ausgeführt, der Unfall sih mitbin be, der nit unter Mai 1885 falle. gen festgestellt worden war, ellshaft A ledigli der Selbstaufwendun gezogen hatte, ist durch Rekurs- 889 jener Einwan

einem ihm

Die Versicherungsan bei welcher gemäß §. 16 geseßes die Selbstversicherung gegen ihre Entscädigungsv gewerksbetrizebe umfasse, daß O der

Steinhauerci-

den Baugewerks- Absatz 3 des Bauunf Baugewecbetrei geltend, daß die Versich

zu denen Steinbruchbetriebe

Verleßte nur mit seinem seinem nebenher hbe- betriebe zur

afall zu über- auptete, da e Bauarbeiten talt nur Bau niht gehörten, Maurereibetriebe, triebenen Steinbruh-, Versicherung angemeldet habe.

nah einer Rekursentscheidung v aiht erahtet werden. Berufsgenossenschaften

S. 1 Ziffer 1 Nachdem durch daß die Gesell- aus Gefälligkeit gen ausgeführt,

und Steinmetz Beide Ablehnungsgrü om 9, März 18 Die Vezsicherungsanstalten umfassen nah §. 16 Abs g8geseßes die Versicherung von Bau ele die Beruf8genossenschaften ober errichtet niht nur f i arëctten, sondern au d gemäß 8 9 theile oder Nebe

91 für zutreffend der Baugewerks- 1 des Bauunfall- arbeiten derjenigen Art, errihtet sind. Leßtere rung eigentliher Bau- g folcher Arbeiten. welche erungsgesecßes als Bestand- e als Hülss- oder Neben- eziehungêweise

il daraus d der Berufs- und sie zur Gewährung eilt worden. Nach Lage rn die Gesellshaft A die in für eigene Rechnung . 1 Ziffer 1 des Aus- Berufsgenossenschaft, ert anzusehen, und für die betreffende Zeit als in (Zu vergleichen 603, 604, 741, .“_1887 Seite 29, Seite 353, 398, he Nahhrichten des

genossenschaft ciner Entshäo der Sache ka in Rede stehen

dehnungsgeseßes vom 28. welcher der Pferdebahnbe ie Arbeiter der Gesell den Betrieb der Gese Rekurzents{heidungen 773, 833, 834, 90, 201, 1888 Seite 1 1890 Seite 452; ferner R-B.-A.* 1889 Seite

(1026) Ein Betriebsunternehuer A wollt Betriebszwecken verwendetes Gebäude abt und Boden andertwe f zu diesem Zwecke mit zwei, Arbeitern B

ch für die Versicherur Absaß 3 des Unfallversih nbetriebe, beziehungsweif von eigentlihen Baubetrieben b cherungsrechtlich für Bauarbeite im §. 4 Zer 4 Absay 1 des wie untex anderen d 864 bis 8686, e 328 und 1

Bauarbeiten n gelten (zu j Bauunfall- er Bescheid 608 und die Nachrihten des 3890 Seite 496 und 497), FJit stversiherung verpflichteten Nebenarbeiten

/ daher versi vergleihen das Allegat siherungsgesetes, so Rekursents\heidungen R-R.-A.*“ 1888 Seit ferner die Anmeldung eines ewerbetreibenden

angen gelten.

unvollständig, indem sie mitaufführt,

t ein Einwand

Unfalle bei einer derarti Denn jeder ve olcher kraft Ge ch überhaupt zur Selbstve s{chw.ige denn ob die von ihm bewirkte nit, mit scinem G Baugewerks: Berufs sihert (zu vergleiche „Amtliche Nachrichten

Versicherungsanstal gegen ihre Entschädigungs- gen Nebenarbcit nicht mit rsiherungspflihtige Klein- feßes und ohne Rüdsicht cherung angemeldet hat, nmeldung seines Betriebes esammtbetriebe, soweit der- genossenshaften n Bescheid 469 und des R.-V.-A.“ 1888 In dem zur Entscheidung stehende lediglich der V des Verleßzter gSanstalt mitversicerte esprochenen Sinne eractet Annahme cines betriebes neben dem der urerei-, Steinmetz: und Stein rtiger (baugewertlicher)

e ein bisher zu seinen | rechen lassen, um den be-

)ergeleitet werden. it im Betrieb

gewerbetreibeade ist als #\ arauf, ob er f

treffenden Grund verwerthen.

sinteresse zu im Uebrigen beschäftigten Uebereinkommen übernahmen erforderlihen Hülfskräfte auf ihr Verlan nehmer zu stellen war. Jedoch hatten si weit von ihnen angenommenen Arbeiter dem Abbruch gewonnenen besseren und Eisentheile, welhe etwa drei Übbruchmaterials darstellten, h Aushebung, die ein Beamter de zuliefern, während ihnen das ü ] theile 2c. gegen Herauszahlung einer Sum werthung überlassen blieb, Bei di-ser Arbeit er von A überlafsenen Arbeiter einen Unfall. welcher der Betrieb des A für diesen Unfall

\gslóndig (ge oder e geleßlich d hat, felbfive, 1

1890 Seite ganz geringe, nde Thâtigkeit

anzugehören Rekursent\chei- Seite 86 und n Falle wurde orbereitung eigener Bauarbeiten in dem Steinbruch für eine bei der Nebenthätigkeit des\elben in dem hervorgehoben , daß gsreWtlich selbständigen Ungsanstalt unzweifelhaft hauereibetriebes den Ver- nicht gerecht

gelegentlih au nternehmers be-

gen von dem Betriebsunter- e diese, sowie die etwa ander- felbst zu bezahlen. Materialien, wie Chamottesteine Viertel des Gesammtwetthes des glihft sorgfältiger n leßteren ab- Mauersteine, Holz- e zur eigenen Ver- litt einer der ihnen Die Berufsgenossen\{aft, die Entsädigung dem B und C von und somit, eine von dem Be- Bauarbeit des B und C vor- hat durch Urtheil vom 13. Ok- Uebereinstimmung die BVerufsgenossenschaft

atten sie unter ms s A überwadhte,

und hierbei brige Material

versiherun

Kleinbetriebe angehörte, weiger

zu übernehmen, da das Gebäude A auf Abbruch verkauft worden set, triebe des A losgelöfte selbständige liege, Das Reichs: Versicherungsamt 1890 diese Schiedsgericht

zur Gewährunz verpflichtet exklärt. Nach dem ganzen Inhalt des Uebere mit B und C liegt kein Kaufgeshäft vor, fehlen, vielmehr nur eine Vergebu ein sogenanntes Generalgedinge , rücksihten von dem A aßhgeschlossen wurde g des Abbruchsmaterials, de Die Ueberlafs

(1022.) Ein regelmäßig als Ob stattbctriebe eines st gelegentlich ein ehmer gehör dampferbetriebes g ast ar. Durch Neku

igungspfliht f

rbauvorarbeiter, Privateisenbahnu er Arbeit verunglückt , enden Seedampfer verrichtet ehört der Unternehmer der rseenischeidung vom 6. Oktober ür den Unfall dex mit folgender Begründung auferl eurtheilung des Thatbe gögescß vom 13. Zu Reichs - Versicherun 2 —, „Amtliche

twa in Frage soweit er dem Seeda es leßteren und als bei der

Nebenbetrieb

auf einem dems a egen des See Berufêgenossen\{ die Entschäd

der re{tlihen B Seeunfallversiche] fhreiben des

elben Untern E j; unzutre ffen Entschädigung inkommens des A dessen rehtlihe Merkmale

ng der Abbruchsarbeite

Privatbahn- egt worden, standes konate es nah li 1887 (zu vergleichen / géamt!s vom 31. Sanuar Nachrichten des R.-V.-A,“ 1888 den Weikstattbetrieb der impserbetriebe dient, als erufs8genossenschaft stattbetriceb unbe- hmens mit diesem

n im Akkord, aus Zwelkmäßigkeits- um eine möglichst ssen werthvollster Theil ung der übrigen Bau- die Herauszahlung des erwähnten sondern nur einen Ausgleich für gegenüber dem Werthe der ge- es sich um

\chonende Behandlun ihm verblieb, herbe malterialien bildete den Akkordlo Baarbetrages nicht einen Kaufpreis, den Ueberschuß des Materialwerthes

hr war der Werk i des Eisenbahnuuterne leisteten Arbeiten. Mithin handelt Bauarbeit,

öniglich Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 8. Oktober

1891.

dur dessen Arbeiterpersonal und für dessen eigene Rechnung aus- geführt worden und daher bei der Berufsgeaofsen|haft mitversichert ist, welher der Fabrikbetrieb des A angebört (zu vergleihen Be- scheid 764, „Amtliche Nachriten des R..V.-A.“ 1889 Seite 379).

. (1027.) Ein Baugewerbetreibender hatte mit seinen Arbeitern die Ausführung der Bauarbeiten für den Neubau einer Schmiede übernommen, während der Schmiedemeister (Bauherr) das Baus- material, insbesondere die eisernen Trägerschienen, in einem unmittel- bar für den Bau verwendbaren Zustande zu liefern hatte. Dem Schmiedemeister wurde auf sein Ersuchen von dem Baugererbe- treibenden einer von dessen Arbeitern zu einer ganz vorübergehenden Hülfeleistung beim Kürzen einer Schiene vor Schluß der Tagesarbeit gestellt. Es war streitig, ob der Unfall, welcher diesen Arbeiter hierbei traf, noch in dem Baugewerbebetriebe seines ständigen Arbeitgebers vorgekommen sei, und diese Frage von dem Schiedsgericht unter Hin- weis auf die Rekursent\cheidung 377 („Amtlihe Nacrichten des R.-V-A 1887 Seite 201) verneint worden. Durch Rekursents\{cei- dung vom 3, November 1890 hat das Reichs-Versicherungsamt diese Auffassung für unzutreffend erahtet und Folgendes ausgeführt: Unter den dargelegten Umständen ist in der gedachten Arbeit nur eine gelegent- lihe Nebenbeschäftigung zu erblicken, während welcher der Kläger niht aufhörte, Arbeiter des Gewerbetreibenden zu bleiben. Dieser hat dem Schmiedemeister für die Arbeit des Klägers nichts besonders in Rechnung gestellt, und leßterer von dem Schmiedemeister nichts für dieselbe erhalten. Die dem Bauherrn gewährte, ganz vorüber- gehende Hülfeleistung war vielmehr für den Gewerbetreibenden mitbezahlt durch den vereinbarten Akkordpreis, wie dieser denn auh dem Kläger den Lohn ohne Abzug für die Zeit zahlte, während welcher er die Aibeit verrihtete. Man würde weder den Absichten und Auffossungen der betheiligten Personen noch auch den wirthschaftlichen Verhältnissen der Fâlle vor- liegender Art, in denen neben dem Gewerbebetrieb eines Baugewerbe- treibendea auf derselben Betriebs\tätte die Thätigkeit des Bauherrn nebenhergeht, gere@t werden, wollte man hier einen Uebertritt des ständigen Arbeiters des Gewerbetreibenden in den Regiebaubetrieb des Bauherrn bei derartigen geringfügigen Hülfeleistungen annehmen. Wenn in folhen Fällen cin Zusammenwirken zweier Betriebe auf derselben Arbeitsstätte und zu cinem und demselben einheitlihen Werke unzweifelhaft angenommen werden muß, so bringt naturgemäß dieses Zusammenwirken die betheiligten Betriebe in marinigfahe Berührung, und es entspriht von vornherein dem Willen und der Auffassung der Unternehmer dieser Betriebe, daß, wenn die Arbeiten des cinen Be- triebes vorübergehend eine Hülfeleistung dur Arbeiter des anderen Betriebes erfordern, diese Unterstüßung durch den Nawhbarbeirieb als folchen geleistet wird, nit aber, daß dieArbeiter, welche zu derartigenHülfe- leistungen \chreiten, sih erst von dem Betriebe ihres ständigen Arbeit- gebers loslösen und in den Betrieb des ihnen fremden Unternehmers eintreten (zu vergleichen die Rekursentscheidungen 279, 377 drittleßter Absatz, 603 leßter Absatz, 738, 889 und 1025, „Amtlihe Nachrichten des N.-V.A.“ 1887 Seite 29, 201, 1888 Seite 32s, 1889 Seite 352, 1890 Seite 509 und 1891 Seite 243), Auch zu ver leichen die drei nafolgenden Entscheidungen.

(1028.) Aus verwandten Erwägungen, wie sie für die vorsteßbend abgedruckte Entscheidung maßgebend waren, hat das Reichs - Ver- fiherungsamt in den nachfolgenden drei Entscheidungen (1028 bis 1030) die Annahme eines Uebertritts des Arbeiters aus dem Betriebe feines ständigen Arbeitgebers in den cines anderen Unternehmers \{chon aus dem Grunde abgelehnt, weil die Thätigkeit des Arbeiters auch dem eigenen Betriebe von wesentlichem Nutzen war. Ein Bauunter- nehmer hatte im Ganzen die Ausführung der Erdarbeiten für einen Brückenbau übernommen und seinerseits die Anfuhr eines Theiles der erforderlichen Erde einem selbständigen Fuhrwerksbesiger übertragen, Ein von letterem herangefahrener Wagen mußte nach dem Entladen durch Rückwärtsbewegen aus den Erdmassen heraustbefzrdert werden, weil an der betreffenden Stelle ni@t umgewendet werden konnte. Auf Ersuchen dcs Fuhrwerksbesizers leistete hierbei ein in der Nähe arbeitender Etdarbeiter Pülfe, indem er die an das hintere Ende des Wagens gespannten Pferde führte. Bei dieser Hülfeleistung traf den Arbeiter ein Unfall. Durch Rekuréentsheidung vom 3, No- vember 1890 hat das Reichs - Versicherungsamt entgegen den Borinstanzen die Tiefbau-Berufsgenossenschaft für versiherungspflitig erklärt. Die unfallbringende Arbeit war zwar nicht aus\{ließlich füc den EGrdbaubetrieb, aber doch jedenfalls auch für denselben ganz wesentlich und unmittelbar nußbringend, insofern se das Heran- fahren weiterer Wagen mit Erde beziehungsweise die Fort- schaffung der durch den Wagen herangeschafften Erdraassen erst ermöglichte oder wenigsteus wesentlich erleihterte. Der Verlette verrichtete dahe!: die Arbeit im wohlverstandenen Interesse seines ständigen Arbeitgebers, und es ersheint hiernah als ein für die red;tliwve Beurtheilung unerheblicher Umstand, daß er den Befehl zur Vercichtung der Arbeit nicht von diesem oder einem Bevollmächtigten desselben die damals nit ¿Ugegen waren erbalten hat, sondern von dem Fuhrwerksbesizer hierum ersucht worden ist. Es geht nicht an, in Fällen diesec Art die ständig in einem Baubetriebe beschäftigten Arbeiter jedesmal in den Betrieb des Fuhrwerksbesitzers eintreten zu lassen, wenn sie auf der für beide Betriebe gemeinsamen Arbeitsstätte cine Arbeit verribten, wclche ih au für den Fuhrwerksbetrieb nüßlich erweist, keineswegs aber den Zusammenhang mit dem Bau- betriebe beziehungsweise mit demjenigen Werke vermissen läßt, an dessen Fertigstellung neben dem Fuhrwerksbesiter der Bauunternehmer hauptsählih und in erster Linie interessirt ist.

(1029.) Ein Fahrknecht erlitt einen Unfall, als er bei Gelegen- beit cine: im Auftrage seines Arbeitgebers unternommenen Fuhre einem Adcerer auf dessen Aufforderung behülfli war, dessen Wagen, welcher die Straße sperrte, auf das anliegende Feld zu bringen. Das Reths-Versicherungsamt hat durch Rekursentsheidung vom 12. Jar nuar 1891 in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgerichte die Fuhr- werks - Berufsgenossenschaft zur Entschädigungsleistung verurtheilt. Bestimmte Umstände, aus denen ein Üebertcitt des Fuhrknects in den fremden Betrieb und dessen eigenthümlihe Gefahren zu folgern wäre, liegen nit vor, Vielmehr war im vorliegenden Falle das Eingreifen des Fuhrknechts wesentli zugleih für den eigenen Betricb förderlich und nüßlich, infofern als ihn das quer über die Straße stehende Fuhrwerk des Ackerers am Weiterfahren hinderte, und außerdem die Gefahr bestand, daß das unruhig gewordene Pferd des Litteren auf das eigene Fuhrwerk des Verleßten eindringen konnte (zu vergleichen die beiden vorstehenden Entscheidungen sowie die nachfolgente).

(1030.) Auf dem gemeinsamen Anschlußgeleise einer Bötterei und einer Cementifabrik waren mehrere Eisenbahnwagen in der Weise aufgefahren, daß cin Wagen der Böticherei zwishen den Wagen der Cementfabrik stand. Die Entladung der Wagen, zu welch{er die Arbeiter beider Betriebe \si{ gleihzeitig eingefunden hatten, mate cine Verschiebung der Wagen nothwendig, und die Arbeiter leisteten sih hierbei gegenseitig Hülfe. Bei der Bewegung eines Wagens der Cementfabrik wurde ein Arbeiter der Böttcherei verletzt. Das Reihs- Versicherungsamt hat durch Rekursentsheidung vom 11. Mat 1891 einen Uebertritt des Arbeiters in den Betrieb der Cementfabrik nicht angenommen, weil unter den obwaltenden Verhältnissen die Ab- schiebung des Wagens der Böttcherei von der vorgängigen Entfernung eines Wagens der Cementfabrik abhängig war, die Gntfernung des

Berufsgenofsenschaft versichert ; Reparatur- * welche, zu Zweken des Fabrikbetriebes des A dienend, Übertoiegend

leßteren somit unmittelbar dem Interesse des eigenen Betriebes diente (auch zu vergleichen die drei vorstehend abgedruckten Entscheidungen).