1891 / 253 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kommission erledigte in den Sißungen vom 14. bis j 91. Oktober die 8. 206 bis 253. _Der S. 206, der aus? spricht, daß Gegenstand des Schuldverhältnisses ein Thun oder Unterlassen des Schuldners (Leistung) sein kann, wurde in veränderter Fassung, die es ver: meidet, als Gegenstand des Scuuldverhältnisses die Leistung zu bezeihnen, sahlich gebilligt. Jnsbesondere trat die Kommission nah einer eingehenden Erörterung der Auf- fassung des Entwurfs bei, daß ein Schuldverhältniß au auf eine solche Leistung gerichtet sein könne, welche für den Gläu- biger ein Vermögensinteresse nicht E i

Die von der alternativen Obligation handelnden 88. 207 bis 212 wurden, mit Ausnahme des §. 208 Abs. 2, des 8. 211 Abs. 2 und des §. 212, deren Streichung beschlossen wurde, im Wesentlihen angenommen, der 8. 211 Abs. 1 jedo, welcher den Fall betrifft, wenn eine der mehreren Leistungen unmöglich ist oder päter unmöglich wird, mit der Abweichung, daß die Beschränkung des Sculdverhältnisses auf die noch mögliche Leistung nit eintreten foll, wenn die Un- möglichkeit der anderen Leistung durch einen von dem niht mwahlberehtigten Theile zu vertretenden Um- stand herbeigejührt is. Die von verschiedenen Seiten im Anschluß an den Gedanken des preußischen Nechts ver- theidigte Auffassung, daß dem wahlberehtigten Theile, min- destens dem wahlberehtigten Gläubiger, in allen Fällen, in denen eine der mehreren Leistungen unmöglich sei oder später unmöglih werde, die Befugniß gegeben werden müsse, das Schuldverhältniß aufzuheben, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Der §. 213, welcher die Lieferbarkeit der nur der Gattung nach bestimmten Sache zu regeln bezweckt, wurde in geänderter Fassung sahlih gebilligt. Bei der Berathung des §. 214 gab die Frage, in welchem Zeitpunkte bei der Gattungsobligation das Schuldverhältniß sih auf eine bestimmte Sage in einer für beide Theile verbindlichen Weise concentrire und ob es angemessen sei, diese Frage dur das Gesetz zu entscheiden, Anlaß zu einer eingehenden Erörterung. Die Mehrheit der Kommission entschied sich für die Aufnahme der Vorschrift, daß die Concentration 1n der bezeihneten Art dann eintrete, wenn der Schuldner alles gethan habe, was von seiner Seite zum Zweck der Bewirkung der Leistung er- forderlich sei, aljo insbesondere dann, wenn er die Sache dem Inhalt des Schuldverhältnisses entsprehend dem Gläubiger an- geboten oder an diesen abgeschickt habe. : i

Die von der Geld\chuld handelnden §8. 215, 216 wur- den unter Streichung des §. 215 Abs. 3 mt der Abweichung angenommen, daß im Falle des S. 215 Abs. 1 dem Schuldner die Wahl zustehen soll, die Zahlung in Reichswährung oder in ausländis&er Währung zu bewirken, sofern nicht ein An- deres ausdrüdlih bedungen ift. S

Zu 8. 217, welcher die Höhe der Zinsen in Ermange- lung einer anderen geseßlichen oder rehtsgeshäfstlihen Be- stimmung auf fünf vom Hundert festseßt, war von verschie- denen Seiten beantragt, statt fünf vom Hundert nur vier vom Hundert zu bestimmen. Die Kommi)sion erachtete jedo unter eingehender Berücksichtigung der in Betracht kommenden wirthschaftlichen Verhältnijje eine solche Aenderung dez be- stehenden geseßlichen Zinsfußes nicht für angezeigt, insbesondere auch nicht vom Standpunkte des Jateresses der nicht be- mittelten Volksklassen aus, und entschied sih deshalb für die Annahme des §. 217.

Den Vorschriften

des Entwurfs über Schadensersaß

(8. 218 bis 223) stimmte die Kommission im Wesentlichen zu,

insbesondere auch dem Grundsage des §. 218 über den Umfang des Schadensersayes sowie dem Grundsaße des, 8. 219 über die Art und Weije, wie der Schadenser)aß zu [leisten ist. Der Grundsay des §. 218 wurde jedoch modifizirt dur Aufnahme der Vorschrift, daß die Hastung des Schuldners wegen Nichterfüllung fich nicht auf den Ersatz desjenigen Schadens erstrecken soll, dejjen Entstehung nah der Kenntniß der Umstände, welche der Schuldner hatte oder haben mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag. Au der Grundsaß des §. 219, daß der Schadenser}aß n erter Linie durch H:rstellung des Zustandes zu leisten ift, welchec vor- handen sein würde, wenn die zum Ersaß verpflichtende That- sache nit eingetreten wäre, und nur insoweit, als die Her- stellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Giäubigers niht genügend 1st, Entschädigung 1n Geld gefordert und geleistet werden kann, erfuhr verschiedene Abshwächungen. Ver Gläubiger soll berechtigt sein, statt der Herstellung den Betrag der Aufwendungen zu fordern, welcher erforderlich ist, um die Her: stellungzu bewirken. Außerdem soll ihm das Net, Entschädigung in Gcld zu verlangen, zustehen, wenn die Herstellung nicht innerhalb einer von ihm bestimmten angemes}jenen Frist be- wirkt wird. Andererseits soll der Schuldner berechtigt sein, den Gläubiger für den Fall, daß die Herstellung nur mit, un- verhältnißmäßigen Kosten möglich ist, in Geld zu entshädigen, wie wenn die Herstellung unmöglich wäre. Der von ver- schiedenen Seiten gemachte Vorschlag, die Entschädigung in Geld als die Regel hinzustellen, dem Gerichte aber die Be- fugniß einzuräumen, nah freiem Ermessen auf Verlangen des einen oder anderen Theils die Herstellung des früheren Zu- standes zu bestimmen, fand nicht die Zustimmung der Mehr- heit. Der §. 220 wurde als entbehrlich gestrichen, der S. 221 wurde mit dem Vorbehalte angenommen, bei den Schuld- verhältnissen aus Verträgen auf die Frage zurücckzukommen, ob und inwieweit wegen Vertragsverlezung eine Entschädigung in Geld auch dann zulässig sein sole, wenn es sih nicht um einen Vermögensschaden handele. Der §. 223 wurde mit der Abweichung gebilligt, daß der Ersaßpflichtige nur gegen Ah- tretung der dem Ersayberechtigten auf Grund des Eigenthums oder sonstigen Rechiís gegen Dritte zustehenden Ansprüche Ersatz zu leisten verpflichtet ist. Die Berathung wandte sih sodann den von der gBVer- pflihtung zur Leistung“ handelnden 88. 224 bis 232 zu. An Stelle des 8. 224 Abj. 1 Sag 1 wurde die Aufnahme einer Vorschrift beschlossen, welche zum Ausdruck bringen soll, daß die Frage, welche Leistung dem Schuldner ovliegt und wie sie zu bewirken ist, nach Treu und Glauben mit Rücksiht auf die Verkehrs sitte zu be- urtheilen ist. Jm Uebrigen wurde Der Q. 2e sahlich niht beanstandet. Auch der §. 229 gelangte zur Annahme. Dagegen wurde der 8. 226 als „entbehrlih ge- strihen. Angenommen wurden ferner die S8. 227 bis 292, der § 230 Abs, 2 jedcch in dem Sinne, daß dadur der aus dem §8. 229 und §8. 230 Abs. 1 sich regelnde Leistungsort nicht geändert wird, und mit der Abweichung, daß, wenn nach der Entstehung des Schuldverhältnis}es eine Aenderung des Wohn- sizes des Gläubigers eingetreten ist, welche die Kosten oder

rfubr der Entwurf durch Aufnahme ‘der Vorschrift, daß

die S der Kosten der Uebersendung dur den Schuldner für si allein nicht die Annahme rehtfertigt der Ort, an welchen die Uebersendung geschieht, sei der Leistungs- ort. Ferner wurde beschlossen, in das Einführungsgeseß die Bestimmung aufzunehmen, daß die Vorschriften der Landes: geseße unberührt bleiben, nach welchen Zahlungen aus öffent- lihen Kassen an der Kasse in Empfang zu nehmen sind.

Die Vorschristen über das Zurückbehaltungsrecht (88. 233—236) wurden unter Streichung des 8. 236 saclich gebilligt, ebenso mit nicht erheblichen Abweichungen die Vor- schriften über die Unmöglichkeit der Leistung und die Folgen der Nichtleistung (88. 237—244). Der §. 238 Abs. 2, der §. 240 Abs. 2 und der §. T wurden jedoch gestrihen. Dagegen erfuhr der 8. 240 Abs. 1 insofern eine Erweiterung, als in den dort bezeihneten Fällen der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Schadensersaßanspruchs auch die im Falle des 8. 238 Absay 1 dem Gläubiger zustehenden Rechte soll geltend machen können. Ferner wurde zu 8. 242 bejschlossen, daß das im Absay 1 dem Gläubiger beigelegte Recht erlöschen soll, wenn es nit innerhalb einer dem Gläubiger von dem Schuldner zur Erklärung bestimmten angemessenen Frist aus- geübt wird. Jm Anschlusse an den 8. 244 gelangte eine die Zulassung von Prozeßzinsen aussprehende Vorschrift zur Annahme. : _

Anlangend die Vorschriften über den Verzug des Schuldners (88. 245—253), 10 fanden auch diese Vor- schriften mit Ausnahme des §. 248 Abs. 3 und des 8. 293, welche als entbehrlih gestrihen wurden im Wesentlichen Zustimmung. Zu §. 247 Abs, 2 wurde jedoch ein gleicher Zusaß wie zu §. 242 beschlossen und an Stelle des § 249 Say 1 wurde die Vorschrift aufgenommen, daß von Zinsen, ohne Unterschied zwischen geseßlihen und auf Rechtsgeschäft beruhenden Zinsen, Verzugs8zin}en nit zu entrichten sind.

Fn den Geschäftsräumen des Kaiserlihen Gesund- heitsamts ist heute Vormittag unter dem Vorsiß des Direktors Dr. Köhler die Konferenz zur Begutachtung eines Gesetzentwurfs, betreffend den Verkehr mit Gift, zu- sammengetreten.

Jm Frühjahr dieses Jahres hatten die am Abo-Flusse wohnenden Stämme dem Gouverneur in Kamerun den Gehorsam gekündigt und den zur Stiftung des Friedens ent- sandten Kanzler Leist angegriffen. Gleichzeitig hatten he ihre Hauptsiße befestigt, den Fluß gesperrt und fort- gesezt Drohungen gegen das Gouvernement gerichtet. Die Behörden des Schußgebietes erachteten es zur Aufrechterhaltung des deutshen Ansehens und Gehorsams für erforderlich, die Abo-Stämme mit Gewalt zur Unterwerfung zu zwingen. Die Mittel boten sich in dem Umstande , daß der Hauptmann von Gravenreuth, mit einer Expedition nah dem Süden des Schußgebiets beauftragt, seine Kolonnen in Kamerun sammeln mußte, sodaß sie zu einem Streifzug gegen die Abos verwendet werden fonnten. Gleichzeitig hatte der stellvertretende Gouverneur, Legations- Rath von Shuckmann beschlossen, den Flußdampsfer „Soden“ zu befestigen und ebenfalls stromaufwärts gegen die aus- ständischen Stämme zu führen. 2 Nach einem foeben eingetrossenen Telegramm des Legations Raths von Schumann ist der Zug gegen die Abos erfolgreih gewesen. Die beiden befestigten feind- lihen Hauptorte Miang und Bonakwase wurden nah erfolgter Landung und _ heftigem Kamps von der Expedition Gravenreuth gestürmt und diese Orte sowie verschiedene Nebendörfer zerstört. Von den Expeditionetruppen sind vier Matrosen verwundet, 1m Uebrigen drei Schwarze todt und vierzehn Schwarze verwundet. Die Verluste der Abo: Stämme sind sehr groß. E Bei dem Ober-Kommando der Marine_ ist hierüber von dem ältesten Offizier der westafrikanishen Statton, Korvetten- Kapitän von Dresky soeben folgende, am 21. Oktober von

Kamerun abgesandte und in Lagos aufgegebene telegraphische

Meldung eingegangen : : i: "Abo.Leuie bestraft. Miang durch „Habicht“, „Hyäne“, Gravenreuth erstürmt. „Habicht“ verwundet: Matrose Spieß s{chwer, Matrosen Baumann, Rudolf Krause, Born, Grebe leiht; „Hyäne“: Bootsmannsmaat Lak \chwer, Matrose

Demwald leiht. Verwundeten geht's gut.“

Jn der Stlußsißzung des Kolonialraths am vorigen Sonnabend gelangten, wie wir berichtet, die von der Kommission vorbereiteten Vorlagen zur Berathung im Plenum. Die Zoll- ordnung wurde im Wesentlichen in der von der Kommission vor- gelegten Form genehmigt. Einige Abänderungen wurden beschlossea mit Bezug auf die Festseßung der Zollgrenze. Eine iebhafte Erörterung wurde der Frage gewidmet, in welcher Weise der Werth der zu verzollenden Waaren zu berehnen sei. Jn der Kommissionssizung war es mit Rücksicht auf den Bericht des Gouverneurs zweifel- haft erschienen, ob es sich empfehlen würde, in dieser Hinsicht schon jeßt bestimmte Grundsäße aufzustellen. Bei der Be- rathung im Plenum wurde aber für rihtiger ge- halten, dem Gouverneur für die Berehnung des Werthes leitende Grundsäße zur Erwägung zu geben. Als solche wurden folgende aufgestellt: Für die Einfuhr der Werth am Ursprungs- bezw. Fabrikationsort mit Hinzurech- nung der Tranéport- und Versicherungskosten sowie eines Zu- \hlages von 10 Proz. dieser Gesammtsumme. Für die Aus- fuhr der Marktpreis am Verschiffungsort, welcher vom Gou- verneur in regelmäßigen Zeiträumen festzustellen ist.

Mit Bezug auf das Verfahren bei der Straffestsezung wurde der Erlaß einer besonderen Verordnung durch den Gouverneur befürwortet. Die Liste der vom Einfuhrzoll be- freiten Gegenstände wurde etwas erweitert. ——

Die Anträge der Kommission, betreffend die Vergünstigung der Missionsgesellshaften bei der Zollbehandlung, wurden ein- stimmig angenommen. Sie lauteten dahin: L

1) Gegenstände, welche unmittelbar den Zwecken des Gottesdienstes der christlicen Bekenntnisse, des Unterrichts und der Krankenpflege dienen, in die Liste der von Einfuhrzoll befreiten Gegenstände auf- zunehmen. i: Z : :

2) Nach Ablauf eines jeden Rechnunaf jahres auf Antrag jeder

irag fúr diejenigen im Laufe des Jahres verzollten Gegenstände, welche zum unmittelbaren Gebrauch der Missionsanstalten und ihrer Mitgliedec bestimmt waren, bis zur Höhe von 1209 # wieder- uerstatten. -

y 3) Bei Regelung der Zollverhältnifse in den anderen Schuß- gebieten unter As E F auf entsprecende- Vergünstigungen Bedacht zu nehmen. 5 : y Dem Vorshlage der Kommission gemäß faßte endlich der: Kolonialrath folgende Resolution: ES

Der Kolonialrath is der Ansicht, daß es zur Förderung von wirtbschaftlihen Unternehmungen in den deutschen Schuyh- gebieten und zur Belebung des Handelsverkehrs diesee Sc{uy- gebiete mit dem Mautterlande ih empfieblt , die Ein- fuhr von Etrzeugnissen aus den deutschen Kolonien nach Deutschland dur Befreiung dieser Eczeugnisse vom Eingangs8zoll oder doch durch Ermäßigung des Eingangszolls zu erleichtern. | : Der Kolonialrath ersuht die Kaiserlihe Regierung, in dieser Richtung eine Aenderung der deutschen Zollgescßgebung herbeizuführen.

Das „Wolff’sche Bureau“ meldet: Gegenüber der Blätter- meldung über den Austritt des Majors von Wissmann aus dem Kolonialdienst werden frühere Nachrichten bestätigt, wonach von Wissmann Austrag hat, in Kairo Sudanesen anzuwerben und diese Ost: Afrika zuzuführen.

Durch eine in Nr. 37 der in Singapore ersheinenden „Government Gazette“ vom 18. v. M. abgedruckte Proklamation vom 15. v. M. ist auf Grund des britischen Kolonialgesees Nr. 18 von 1887 die Ausfuhr vonWaffen, Munition, Schieß- pulver und sonstigen Bedürfnissen für Militär und Flotte von irgend einem Hafen oder Ort der britishen Kolonie Straits Settlements nah Labuan und British North Borneo für die Dauer von sechs Monaten vom 1, d. M. an verboten worden.

Der General der Kavallerie Graf von Waldersee, à la suite des Königs-Ulanen-Regiments (1. Hannoversches) Nr. 13, General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des IX. Armee-Corps, und der General-Lieutenant von Wodtke, Commandeur der 12, Division, sind zu kurzem Aufenthalt hier eingetroffen.

Der Kaiserliche Minister - Resident in Tanger Graf von Tattenbach ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Minister Residentur wieder übernommen.

Der Wirkliße Geheime Ober - Regierungs - Rath im Ministerium dex geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-An- gelegenheiten Dr. Schneider ist aus der Provinz Schlesien zurücfgekehrt.

Dem Regierungs-Assessor Grafen von Rittberg, bisher landräthlichen Hülfsbeamten zu Neuenhaus, Kreis Grafschaft Bentheim, ist die kommissarische Verwaltung des Landrath3- amts im Kreise Schubin, Regierungsbezirk Bromberg, / dem Regierungs - Assessor Lindenberg zu Köln die kommissarishe Verwaltung des Landrath3amts im Kreise Waldbroel, Regierungsbezirk Köln, und : dem Regierungs: Assessor Freiherrn von Wangenheim zu Hannover die tfommissarishe Verwaltung des Landraths- amts im Kreise Diepholz, Regierungsbezirk Hannover, über- tragen worden. i e Der neu ernannte Regierungs-Assessor Lex is der König- lihen Regierung zu Merseburg zur aushülfsweisen Ver- wendung und Ö H

der neu ernaunte Regierungs- Assessor Johanssen der Königlichen Regierung zu Schleswig überwiesen worden.

ur Hülfeleistung sind zugetheilt worden : der Regierungs-

Aer F jur, Bur e\ch dem Landrath des Kreises Labiau, Reg.-Bez. Königsberg, der Negierungs-Ässessor Simon dem Landrath des Kreises Ohlau, Reg.-Bez. Breslau, der Regie- rungs-Assessor Dr. jur. Schreiber dem Landrath des Kreises Trebnitz, Reg.-Bez. Breslau, der Regierungs-Assessor Stute dem Landrath des Kreises Schleswig, der Regierungs-Assessor von Eisenhart-Rothe dem Landra!h des Kreises Burg- dorf, Reg.-Bez. Lüneburg, der Regierungs-Assessor Kötter dem Landrath des Obertaunuskreises im Reg.-Bez. Wiesbaden, der Regierungs- Assessor von Heimburg dem Landrath des Rheingaukreises, Reg.-Bez. Wiesbaden, der Gerihts-A}se}ssor Rehfeld dem Landrath des Kreises Düren, Reg.-Bez. Aachen, der Regierungs: Assessor Roth dem Landrath des Kreises Naugard, Reg.-Bez. Stettin.

Das Kreuzer-Geshwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiff), „Alexandrine“ und „Sophie“, Geshwader-Chef Contre:Admiral Valois, ist am 24. Oktober in Valparaiso angekommen,

S. M. Panzerfahrzeug „Bremse“, Kommandant Korvetten-Kapitän Beer, ist am 24.. Oktober in Hull eingetroffen und beabsichtigt, am 30. nah Wilhelmshaven in See zu gehen,

Bayern.

München, 26. Oktober. Die Kammer der Abge- ordneten erledigte einem Telegramm der „Köln. Ztg.“ zufolge in ihrer heutigen Sißung eine Reihe kleiner Etats. Bei der Münzanstalt spra der Abg. Beckh aus Nürnberg den Wunsch aus, es möchten außer den österreihishen auch die sonstigen älteren Lereinsthaler eingezogen und dafür mehr Fünfmark- scheine ausgegeben werden. Der Finanz-Minister Freiherr von Riedel ‘heilte mit, daß eine größere Summe älterer Thaler bei der Reichsbank aufgesammelt worden sei , die in der hiesigen Münze in neues Silbergeld umgeprägt wer- den sollen.

Sachsen.

Dresden, 26. Oktober. Bei der heutigen Landtag s- Stichwahl in Dresden-Altstadt wurde Weßlich (konjer- vativ) mit 3760 Stimmen gewählt ; der Gegenkandidat Winkler (Sozialist) erhielt 2251 Stimmen.

Württemberg.

Stuttgart, 26. Oktober. Seine Majestät der König hat, wie der „St.-A. f. W.“ meldet, an den Krieas Minister

die Gefahr der Ueb-csendung erhöht, der Gläubiger die Mehrkosien bezw. die Gefahr zu tragen hat, Eine Ergänzung

in Deutsche Ostafrika thätigen christlichen Missionsgesellshaft den Be- è

einen Erlaß gerichtet, demzufolge anläßlich des Regierungs-

antritis auch ein Gnadenakt für Verurtheilte des Militärstandes eintreten soll. Die näheren Umstände und DEYLMaen für die Strafnahlässe werden dab?i angegeben.

Der Direktor im Finanz-Ministerium von Zeyer is an Stelle von Riecke’s zum Mitgliede der Kammer der Standes- herren ernannt worden.

Meckienburg-Schwerin. __ Sqwerin, 26. Oktober. Das Befinden Seiner König- lichen Hoheit des Großherzogs hat sh, wie den „Meckl. Nachr.“ aus Cannes gemeldet wird, weiter gebessert; der

Hustenreiz E zu s{hwinden und die Nächte bringen ruhigen Schlaf, das Körpergewicht nimmt weiter zu.

Oldenburg.

__ Oldenburg, 25, Oktober. Der Erirag der staat- lihen Einkommensteuer pro Mai 1891/92 beziffert fich dem „Hann. Cour.“ zufolge für die Stadt Oldenburg auf 280 600 M gegen 199 749 6 im Vorjahre, sodaß in diesem Jahre 80 850 4 mehr erbracht werden. Davon entfallen auf die jeßt zur Einkommensteuer herangezogenen Aktiengesell- schaften und Genossenschaften 40 805 s, der Rest ergiebt sih im Wesentlihen aus der höheren Steuerskala des neuen Einkommensteuergeseßes. Da nah dem Fuß der staatlichen Einkommensteuer auch die Kommunalsteuern umgelegt werden und auf die Steigerung bei Aufstellung der städtishen Etats für das laufende Steuerjahr noch keine Rücfsiht genommen werden fonnte, so wird sich das Gesammterträgniß der städtishen Steuern um 87000 # höher stellen, als ver- anschlagt. Das zur Steuer angeseßte Kapitalvermögen beträgt in der Stadt Oldenburg 60 005 771 # mit einem Einkommen von 2558 187 M.

Elsaß-Lothringen.

Straßburg, 26. Oktober. Eine Deputation der hiesigen Handelskammer überreichte gest:xn dem Kaiserlichen Statt- halter Fürsten von Hohenlohe eine Adresse, in welcher die genannte Körperschaft ihren Dank für die Aufhebung der Be- schränkungen im Verkehr mit Frankreih Ausdruck giebt. Fn seiner Antwort gab, wie die „Frankf. Ztg.“ berich'et, der Statthalter seiner persönlihen Genugthuung über die Auf- hebung des Paßzwanges Ausdruck, mit der Versiche-ung, daß er N Kaiser den Dank der Handelskammer übermitteln werde.

Der Abgeordnete Sauner, welcher bisher den Kreis Altkirch im Landesaus\chusse vertrat, hat vor der jeßigen Wahl einen Aufruf veröffentlicht, in welhem es nah der „Straßb. Posi“ heißt :

Meine Stellung der Regierung, die i hochahte und werthsdäte, gegenüber ift eine aufrihtige und werde i ibr meine Unterstüßung in Allem leihen, was zum Besten des Landes dient.

Was meine politische Gesinnung betrifft, nehme ih bei dieser elegenheit gerne Anlaß, meinerseits offen zu bestätigen, daß ih mich vollständig im Einklang mit den Gesinnungen befinde, welhen die beim neultiven Empfang Seiner Durchlaucht des Herrn Statt- balters anwesenden Mitglieder des Landesaubschusses unter Be- tonuna der unershütterlihen Zusammengehörigkeit Elsaß-Lothringens mit dem Reiche Ausdruck verlieken haben.

Dentsche §Kolouien.

__ Die Deutsch - Dstafrikanishe Gesellschaft hat einen Bericht über ihre Thätigkeit herausgegeben, der zunächst die Wirkungen des deutsch:englishen Abkommens vom 1. Fuli 1890 behandelt. Die Gejellshaft hat auf Grund einer Ab- machung mit der Kaiserlihen Regierung eine 5 prozentige Anleihe im Nennbetrage von 10 556 000 # schaffen können, für deren Verzinsung und Tilgung ihr aus den Brutto-Zoll- erträgen des Küstengebiets jährli 600 000 # Seitens der Kaiserlichen Regierungzu zahlen sind. Die Anleihe ist zum größeren Theil begeben und an der Berliner Börse zur Einführun gebraht worden. Aus dem Erlöse hat die Gesellschaft nAdA den Betrag von vier Millionen Mark zur Befriedigung des Sultans von Sansibar verwandt und Zwecks Ablösung der von ihr übernommenen Verpflihtung zur Betonnung der“ Häfen im Küstengebiet legthin an die Kaiserliche Regierung die Summe von 100 000 46 entrichtet. Es verbleibt ihr noch die Verpflihtung zur Herstelung von Beleuhtungzanlagen im Höchstbetrage von 250 000 #4 Jm Uebrigen steht ihr der Erlös der Anleihe für dauernde wirthschaftlihe Anlagen zur Verfügung. Es sind ivr also durch den Vertrag ganz bedeu- tende Kapitalien zugeflossen, für die sie um so mehr eine er- sprießlihe Verwendung erhofft, als ihr in §. 7 des Vertrages außerordentlih werthvolle Befugnisse, insbesondere das aus- \chließlihe Ofkkupationsrecht an herrenlosen Grundstücken im Küsten- und im Schußgebiet, eingeräumt worden find. Weiter heißt es in dem Bericht :

Unsere Thätigkeit hatte nunmehr aus\chließlich wirth- \chaftlichen Charakter anzunehmen. Mit ganzem Nachdruck legten wir uns andererseits auf die beshleunigte Fertigstellung unserer Fafk- toreien in den Küstenpläßen des Festlandes, auf dem mit der JIahreéwende die Herrschaft des Sultans von Sansibar zu Ende gehen follte Daselbst nämlich in Tanga, Pangani, Bagamoyo, Dar es Salaam, Kilwa und Lindi ließen wir sür unsere Bureaus und Magazine und für die Unterbringung unserer Beamten fowobhl massive Steinhäuser, wie auch die von Hamburg aus gesandten Fachrwoerkhäuser, aufrichten. Nach der Stockung alles Verkehrs, welhe der Au/stand naturgemäß mit sih gebracht batte, war zunächst nur eine langsame Entwickelung des Geschäfts möglich ; dazu kam, daß die erforderlichen zahlreihen Kräfte für die Thätigkeit an den verschiedenen Orten nur allmählih von uns heranzuziehen und beranzubilden waren. E:st im laufenden Jahre haben wir diese Organisation ganz durchzuführen vermohr, nahdem Herr Konsul Karl Ebenau, von 1872 bis 1885 Vertriter der Herren Wm. O’Swald und Co, in Osft-Afrika die Leitung unserer

ngelegenbeiten in Ost-Afrika übernommen hatte. Wir sind bestrebt gewesen, auf allen Gebieten unsern Aufgaben gerecht zu werden, und haben insbesondere nah Niederwerfung des Aufstandes Herrn Dr.

Baumann nah Ost-Afrika entsandt, um ihn die zukunftsreiche Land- schaft Usambara Zwecks Gewinnung des Materials für die vorläufige Trace der von Tanga in der Richtung auf Korogwe zu erbauenden Eisenbahn bereisen zu lassen. Die Berichterstattung des Herrn Dr Baumann hat uns dazu geführt, die Jnangriffnahme des Eisen- bahnbaues in Usambara sofort zu beschließen.

; Unfer Handelsbetrieb hat gegenwärtig {hon einen beträcht- lihen Umfanz, wir glauben aber, ihn binnen verhältnißmäßig kurzer Frist kräftig weiter steigern zu können. Die Centralleitung muß einstweilen in Sansibar belassen werden, da durch die vorhandenen Berkehrsmittel noch feine genügende Verbindung der einzelnen Küstenpläße unter einander hergestellt ist. Auf die Erwerbsthätigfeit in Mikindani haben wir nah Abgabe der Zollverwaltung verzihtet, weil die Ums&läge an diesem Plaß unter Erwarten gering waren, hingegen nehmen in Tanga, Pangani, Bagamoyo, Dar es Salaam, Kilwa und Lindi unsere Faktoreicen am Geschäft regen Antheil. Die Bevölkerung in der Umgebung der deutshen Häfen bringt der neuen Ordnung der Dinge theilweise Vertrauen entgegen, in einzelnen Strichen indessen,

S(läge, wel{he der Aufruhr gebrabt hat, noŸH abwartend fern, und es wird weiterer Bemühungen und Anknüpfungen bedürfen, bis mit allen Stämmen unweit der Küste der Güteraustaush in dem früheren Maße und der früheren Weise wieder \tatifinden kann. Die augenblickliche unfriedlihe Haltung einzelner Elemente im Inneren der Kolonie dürfte auf den Handel und unsere Interessen kaum irgend welche wesentlihe Einwirkung ausüben und selbst vom Untergang der Expedition von Zelewski im August d. I., mag ibr Schicksal noch so sehr zu. beklagen sein, find nahhaltige ungünstige Folgen für das Ge- \chäâft nicht zu befürhten_ Dank dem seit dem Frühjahr 1891 bestehenden regelmäßigen direkten Dampferverkehr zwischen den deutsben Küsten- plätzen in Ost-Afrika einerseits und Europa andererseits mittels der Schiffe der Deutschen Ost-Afrika-Linie hat die Geschäftstbätigkeit auf dem oft- afrikanishen Festlande angefangen, vom Sansibar-Markt unabhängig zu werden ; die Küstenlinie der genannten esellschaft bietet außerdem monatlich einmal die Möglichkeit zur Verschiffung von einem Hafen- plaß der Küste zum andern und von und nach Sansibar. Eine Besserung des gegenwärtigen Verkehr8zustandes und eine Förderung unseres Geschäftsbetriebes erhoffen wir zunächst von der Herstellung einer unmittelbaren Schiffsverbindung zwischen dem deutsch oft- afrikanishen Festlande und Bombay. Es bestehen die intimften Beziehungen zwishen beiden Ländern durch das zablreihe indische Zwischenhäadlerthum, das überall in Oft-Afrika anfässig ift, und durch die inländishen Großhändler auf Sansibar. Jn diesen Verkehr werden wir im kommenden Frühjahr eingreifen, indem wir gemein- \chaftlih mit der Deutschen Ost-Afrika-Linie eine Rhederei Bombay— Tanga—Darx es Salaam—Sansibar— Bombay betreiben. Einstweilen ist hierfür ein einziger Dawpfer vorgesehen. Dieser soll im Februar 1892 fertig erbaut sein. Nach den Resultaten seiner Fahrt wird die Rathsamkeit weiterer Schiffsanschaffungen zu beurtheilen sein Neben der systematishen Ausdehnung unserer kaufmännischen Anstalten haben wir seit Beginn des laufenden Jahres der Wieder- aufnahme landwirthschaftliher Betriebe obgelegen. Zu- nächst gingen wir daran, unscre Baumwollpflanzung Kikogwe gegenüber Pangani, welche, bis dahin vielversprehend, bei Beginn des Aufstandes hatte verlassen werden müssen, neu anzulegen und ihr einen erweiterten Rahmen zu geben. Unter den Händen unseres bewährten Pflanzers ist die Baumwolle daselbst in den letzten Mo- naten gut vorangekommen und wir düitfen boffen, demnähst ein \chöônes Produkt auf den Markt bringen zu können, Eine zweite landwirthschaftlihe Anstalt, und zwar größeren Stils, wird unserer- seits gegenwärtig in Usambara ins Leben gerufen. In dieser Land- schaft, in welher nah übereinstimmenden Berichten die natürlichen Boraussetzunaen für den Erfolg tropisher Kulturen geaeben sein sollen, beabsihtig:n wir die Anlage von Nußungeplantagen ins- besondere von Kaffee, Thee und Kakao und größere Ver- suche im Anbau der bauptfählihen in anderen Tropenkolonien oedeihenden Pflanzen. Herr Dr. Richard Hindorf, der eine vielseitige theoretisbe und praktische Vorbildung mitbrinut, hat soeben in der Landschaft Msasa, etwa 5 Grad 8 Fuß südlider Breite und 38 Grad 38 Fuß östlicher Länge (von Greenwich), in Höhe von 800 m die Niederlassung Derema begründet. Die Entwickelung dieser Pflanz- stätte verfolgen wir mit lebhaftem Interesse : Der Bau und Betrieb der Usambara- Eisenbahn, vorerst in der Richtung von Tanga auf Korogwe, wird Sache ciner selbst- ständigen Geselischaft sein, welhe den Namen „Eisenbahn-Gesellschaft für Deutsch Ostafrika (Ufambara-Linie)“ führt. Diese Gesellscbaft ist im August d. J. unter unserer namhaften finanziellen Betheiligung konstituirt und mit einem Kapital von 2 Millionen Mark, wovon 25 9/0 eingezahlt sind, ausgestattet worden Zu der definitiven Tracirung der Eisenbahn auf Grundlage der Vorarbeiten des Dr. Baumann ist|st der Ingenieur Meittelstaedt mit anderen Technikern im Juli d I. nah Tangz abgegangen. Die Eisenbahn ift ledigli als Ershließang8bahn gedacht, um einer si boffentlid allmählih entwickelnden großen Produktion Usambaras und der Kilimandscharo-Länder die Bewegung zur Küste zu ermög- liden, Von der Befugniß zur Ausgabe von Kupfer- und Silber- münzen haben wir umfangreihen Gebrauh gemacht. Bis jeyt sind rund 280 000 Ganze-Rupie-Stücke, 30000 Halbe-Rupie-Stüde, 15 000 Viertel-Rupie-Stücke und 9 Miilliowen Pesa-Stücke aus- geprägt und in Verkehr gebracht worden. Die Einführung der Münzen auf dem ostafrikanishen Festlande ift ohne irgend welche Weiterungen vor sich gegangen.

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 27. Oktober. Das relativ günstige Befinden der Erzherzogin Margareta Sofia hielt gestern Nachmittag an, jedo ist die Gefahr noch immer nicht beseitigt. Fhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, der König von Sachsen und die Königin von Spanien, welhe fih nach dem Befinden der Erzherzogin telegraphish erkundigten, wurden dem „W. T. B.“ zufolge in diesem Sinne verständigt, Der Staatseisenbahnrath hai nachstehenden Antrag angenommen: Die Regierung wird dringend ersucht, die d- bahn, abgesehen von der spätestens für 1896 zu erwartenden Ablösung durch den Staat, ehestens im Wege der Vereinbarung in den Staatsbetrieb zu übernehmen.

Das „Fremdenblatt“ meldet gegenüber anderweitigen Nachrichten, daß in der Frage der Decentralisirung der Staatsbahnen in Galizien eine endgültige Ent- scheidung noh nicht getroffen sei.

Großbritannien und Frland.

__ Die „Morning Post“ widmet dem Erfurter Sozia- listen-Kongreß, über den das „Reuter’she Bureau“ der englishen Presse täglich ausführliche telegraphishe Berichte hatte zugehen lassen, einen Artikel, an dessen Schluß sie sagt: gerade die Leidenschastlichkeit der Opposition auf dem Kongreß beweise, daß die neue Politik der deutshen Regierung {on jeßt bedeutende Ergebnisse erzielt habe.

Um der Verwirklichung der auf dem liberalen Parteitage in Newcastie-on-Tyne gefaßten Beschlüsse hin- sihtlih der Hebung der Landwirthschaft näher zu treten, wird im Dezember in London eine Konferenz statt- finden, an Delegirte aus den verschiedenen Theilen des Vereinigten Königreichs, liberale Grafschastsräthe und Parlaments-Abgeordnete theilnehmen werden. AuhGladstone hat sein Erscheinen zugesagt. Unmittelbar nach der Konferenz dürfte der liberale Führer seine Reise nach Jtalien antreten, Aus Dublin wird dem „W. T. B.“ berichtet: „Gestern (Montag) Abend gegen 8 Uhr wurde in das hiefige Bureau der antiparnellitishen nationalen Presse eine Bombe geschleudert, welhe das Untergeshoß des Hauses stark beshädigle. Von den im Bureau beschäftigten Personen wurde Niemand verlegt. Ueber die Motive der That ist bis jeßt nihts bekannt.“

Michael Davitt, der Begründer der irishen Land- agitation, ist am Freitag in Queenstown eingetroffen und be-

geistert empfangen worden. Dadurch, daß er sih auf die

Seite der Partei M’Carthy's gestellt hat, hat diese einen nicht

unbedeuten Machtzuwachs erhalten. Da zwei Ersaßwahlen

in nähster Zeit in Jrland bevorstehen, in Cork und Kil-

kenny, so ist es nicht unmögli, daß Davitt den

Antrag annimmt, in leßterem Wahlkreise zu kandidiren,

namentli des Südens, hält fie sich, eingeshüchtert durch die

worden. Die Parnelliten haben, dem bisherigen Abgeordneten für Werford, John Red- mond, ihre Sache anvertraut, während die M'Car- thyaner fich einen Butterhändler aus Cork Namens Martin Flavin erkoren haben. Bei der verwickelten Sachlage war es natürlih, daß die Unionisten auch einen Kandidaten ins Feld stellten; dieser ist Kapitän Sarsfield von Donglyne. Die Parnelliten entwickeln schon eine fieberhafte Thätigkeit in dem Wahlkreise.

Wie es heißt, werden lebhafte Anstrengungen gemacht, um eine eigene schottische Fraktion im Unterhause zu organifiren, Die Jnitialive haben die Gladstonianer er- griffen. Merkwürdigerweise soll diese schottishe Fraktion sich nicht auf liberale Abgeordnete beshränken, sondern es können auch liberale Unionisten und Konservative aufgenommen werden. Auf den Namen einer Fraktion im gewöhnlichen E dürfte daher die neue Gruppe faum einen Anspruch aben.

Der im Zusammenhang mit der Pamirfrage in leßter Zeit öfter genannte- Kapitän Younghusband war, einer Meldung der „Times“ vom 25. d. zufolge, wohlbehalten in Gilgit angelangt; Lieutenant Davidson befand sich bei ihm. Kapitän Younghusband wollte sich sofort nach SPInagar begeben, um mit dem Vize- Könla dort noch vor dessen Abreise zusammenzutreffen. Zu Ehren Lord Lansdowne's, der bekanntliÞch eine Reise durch die Nord-Provinzen nach Kaschmir unternommen hat, veranstaltete der Maharajah von Kaschmir am 24. d, in Srinagar ein Banquet, bei welhem der Vize-König in einer Tischrede bemerkte, seine Reise nach Kaschmir sei nicht des bloßen Vergnügens halber unternommen, die Angelegen- heiten des Landes beschäftigten vielmehr fortgesezt die Auf- merksamkeit der indishen Regierung. Diese hege jedoch das Gefühl des Wohlwollens gegen den Maharajah, welcher hoffentlih ein für alle Mal jede Befürchtung fallen lasen würde, daß die indische Regierung seine Rechte und Privilegien anzutasten gedächte.

Die Loyalisten Jrlands beabsichtigen, dem scheidenden Ober-Sekretär Balfour in Anerkennung der großen Ver- dienste, die er sich während seiner Verwaltung um die Her- stellung geordneter Zustände erworben hat, ein Ehrengeschenk zu überreihen, Auch der Schwester des Ober - Sekretärs, Fräulein Balfour, welche mit ihrem Bruder die nothleidenden Distrikte West-Frlands bereiste, sol der Dank der Loyalisten dargebracht werden.

Die „Allg. Corr.“ \{reibt:

Die Riesenkanonen der britishen Marine beweisen eine nach der anderen ibre Untaualichkeit. Letter Tage wurden be- deutende Sprünge an einem der 67-Tonnen-Geschütze des auf der Nhede von Portland liegenden Panzerschiffs „Howe“ entdeckt. Das Schif hatte leßte Woche Schieß übungen vorgenommen. Der Schaden ist fo aroß, daß man es für gefährlih hält, dir Kanone weiter zu brauchen. Viele Schüsse sind überhaupt noch gar nicht aus dem Rohr abge» feuert worden. Die Kanone hat 13 000 Pfd. Sterl, gekostet.

_ Das neue Ministerium von Neusüdwales ist wie folgt zusammengeseßt:

Premier-Minister und Kolonialsekretär G. R. DibÞs; Schagy- meister: John Lee; Sekretär für öffentlihe Bauten: W. I. Lyne;z Sekretär für Ländereien : H. Copeland; Unterrihts-Minifster: T. G, Sutton ; Sekretär für Bergbau und Landwirthschaft: T M. Slattery; Justiz-Minister: R. E. O'Conror; General-Postmeiiter: J Kidd; Bize-Präsident des Conseils: F, E. Salomors; General-Staats- anwalt: G Barton.

wie {hon gemeldet,

Frankreich. Pas 20 Dover Dey Sena! har wie W. L. D meldet, gestern mit 150 gegen 55 Stimmen beschlossen, die Vorlage, betreffend die Einfuhr von gesalzenem Fleish am nächsten Donnerstag zu berathzn, Qu Der geittigen Giuung der Deputirtentammer besprach der Deputirte Deloncle bei der Berathung des Budgets des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten die gegenwärtige Lage in Egypten und verlangte eine Erklä- rung wegen der Tuat - Angelegenheit, Der Deputirte Dela- fosse, von der Rechten, wünshte Mittheilungen über die Beziehungen Frankreihs zu Jtalien und s\prach si, unter dem Beifall der Rechten, mißbilligend darüber aus, daß die Regierung an den Festlichkeiten in Nizza anläßlich der Enthüllung des Garibaldi-Denkmals theil- genommen habe, sowie darüber, daß sie die französischen Pilger nicht beshüßt habe, wohingegen fie den Erzbischof von Aix gerichtlih verfolgen lasse. (Beifall rehts, Protestrufe der Linken.) Frankreih denke niht daran, die weltlich: Macht des Papstes wiederherzustellen ; die Regierung könne sich dur ruhige Festigkeit die Achtung Ftaliens sihern. Was die Sympathie Jtaliens anbelange, so müsse zunächst Jtalien Frankreich Sympathie entgegenbringen. Der Minister Ribot rechtfertigte zunächst die Bethei- ligung der Regierung an der Festfeier in Nizza und gab zu, daß die Erregtheit in Jtalien zu den Zwischenfällen vom 3. Of- tober außer allem Verhältniß gestanden habe. Der Zwischenfall sei aber ein internationaler gewesen und die Regierung sei ge- nöthigt gewesen, den Bischöfen das Rundschreiben zugehen zu lasen, das selbst der Papst als gerechtfertigt erklärt habe. Niemand werde bestreiten, daß die Bishöfe der Regierung rüdsihtsvolle Ergebenheit s{uldig seien. (Beifall) Frankreich habe übrigens Ftalien fein Erstaunen darüber nicht verhehlt, daß die Manifestation vom 3. Oktober heftige Angriffe gegen Frankceih zur Folge gehabt habe. Die italienishe Regierung habe ihr Bedauern darüber kundgegeben. Was die Tuat- Angelegenheit angehe, so habe er Marokko bedeutet, daß er eine Einmishung Marokkos in den zur französischen JInteressensphäre gehörigen Gebieten nicht dulden werde, Die Tuatfrage sei eine Frage der Polizei. Jn Egypten ver- größere sich der französishe Einfluß mehr und mehr, Frank- reih habe daselbsi nichts von seinen hundertjährigen Rechten aufgegeben. Bezüglih der Suspendirung des egyptischen Polizeireglements äußerte der Minister, man He da einen Beweis dafür, wie Frankreich seine Rechte und seinen hundert- jährigen Einfluß in Egypten vertheidige. Die öffentliche Mei- nung in England begreife die Pfliht Frankreihs, der Regierung dieses Landes die eingegangenen Verpflichtungen in Ecinnerung zu bringen. Die französishe Regierung erwarte die Antwort mit Nuhe und Festigkeit und werde in dieser Haltung be- harren, wenn man Frankceih auffordere, mit Europa an Ver- handlungen zum Zwecke der Erlangung neuer Garantien theilzunehmen. Am Schluß seiner Rede erklärte der Viinister untec lebhaftem Beifall, die E Rußlands und Frankreichs überrashe Niemanden, fie sei die Folge alter ympathien und gemeinsamer Fnteressen, Niemand zweifle

In Cork sind mittlerweile drei Kandidaten aufgestellt

daran, daß sie eine neue Garantie für den europäischen Frieden bilde. Jm Fortgang der Sißung stellte der