1891 / 254 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

__— In Bezug auf §. 330 des Strafgeseßbuchs (,Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hieraus für Andere Gefahr entsteht, wird mit Geldstrafe bis zu 900 4 oder mit Ge- fängniß bis zu einem Jahre bestraft“) hat das Reihsgericht, III. Straf- jenat, durch Urtheil vom 2. Juli 1891 ausgesprohen, daß auch Derjenige, welcher, ohne die allgemein anerkannten Regeln der Bau- kunst zu wissen, gegen dieselben bei der Bauausführung zuwider- handelt, unter diese Strafbestimmung fällt.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die dritte englishe Post über Ostende vom 27. d. M. ausgeblieben. Grund: Sturm im Kanal.

Bremen, 27. Oktober. (W T B.) Norddeutscher Lloyd. Der Sw&nelldampfer „Saale“ ist gestern in Bremerhaven eingetroffen. Der Dampfer „Kronprinz Friedrih Wilhelm“, nah dem La Plata bestimmt, hat geiern St. Vincent, der Dampfer „Bravnschweig“ heute Quessant passirt. Der Dampfer „München® is heute in Antwerpen angeko:nmen, der Dampfer „Straßburg“ ist von Antwerpen abgegangen. Die Dawpfer „Darmstadt“ und „Preußen“ sind heute in Genua angecommen. Der S(nelldampfer „Spree“, von New-York kommend, ist heute Vormittag in Southampton eingetroffen.

28. Oktober. (W. T. B) Der Postdampfer Weimar“, von Baltimore kommend, is am 27. Oktober Nahm. auf der Weser angekommen.

Hamburg, 27. Oktober. (W. T. B) Hamburg Amerxi- kanishe Padletfahbrt - Aktienaesellshaft. Der Pos dampfer „Wieland“ hat, von New York kommend, heute Morgen Scilly passirt. Der Postdampfer „,Galicia“ hat, von New-York kommend, heute Nachmit!ag Lizard passirt.

London, 27. Oktober. (W. T. B) Der Castle-Dampfer «Drummond Castle“ ist heute auf der Heimreise in Plymoutb angekommen.

Theater und Musik.

Sing-Akademie.

Der Königlich säbsiihe Pof-Opernsänger Herr Paul Jensen gab gestern in Gemeinschaft mit dem gleichfalls in Dresden wohl- bekannten Pianisten Herrn Percy Sherwood ein Concert, das zablreich besucht war. Der Sänger besißt eine klangvolle und wohbl- geshulte Baritonstimme, die in allen Lagen gleimäßig leiht an- spricht; d'e Aussprache ist von musterhaster Deutlichkeit. Füc feine Art des Vortrages eigneten sich ganz besonders die Arie aus „Susanna* von Händel, das heitere Lied des Rugantins von Beethoven und die Ballade von Löwe, während für die Lieder von Shumann, Schubert und Brahms etwas mehr Tiefe der Empfindung zu wünschen blieb. Der Pianist gebietet Über eine sehr weit vorgeschrittene technische Fertigkeit. Eine größere Ruhe und Klarheit im Vortrage wird der sehr begabte Künstler gewiß noch zu erlangen im Stande sein. Er spielte außer Beethoven?'s E-dur-Sonate (op. 109) und Schumann's großer Phantasie (C-dur) noch einige kürzere Stücke von Bach-Liszt, Chopin und Rubinstein, die ihm ganz besonders gut gelangen.

Sm Deutschen Theater sind am Sonnabend bei der ersten Auffüßrung des vieraktigen Schauspiels „Die Sklavin“ von Ludwig ulda die Damen Marie Frauendorfer, Paula Carlsen, Hedwig Meyer, Rosa Retty und Eugenie Lenau sowie die Hecren Hermaan

" Käthe Freudenfeld,

Nissen, Georg Engels, Max Pohl, Claudius Merten und Gustav Kadelbura beschäftigt. /

Feuillet’'s Schauspiel „Montjoye“, das, wie {on mitgetheilt, neu einstudirt und mit theilweise neuer Beseßung im Berliner Theater am Sonnabend zum ersten Male in dieser Spielzeit in Scene geht, wird in der Titelrolle von Ludwig Barnay, in den übrigen Hauptrollen von Agnes Sorma, Nuscha Buge, Arthur Kraußneck, Albert Ulrih, Emanuel Stockhausen und Paul Nollet dargestellt. In den übrigen größeren Rollen treten Jrma Selken, sowie die Herren Haack, Suske und Weiß auf.

Morgen, Abends 8 Uhr, findet in der Philharmonie das große Concert von Francesco d’Andrade siatt, in welchem die Klaviervirtuosin Fräulein Marie Wonsowska sowie das Philharmo- nische Orchester (Dir. Herr Rud. Herfurth) mitwirken. Das Pro- gramm des Liederabends, welchen Fräulein Helene Oberbecck am Sonntag unter Mitwirkung der Pianistin Fräulein Helene Geisler in dec Sing-Akademie veranstaltet. bringt von Scbubert’shen We!ken „Ganymed“, „Suleika“, „Erlafsee“. von Schumarn'shen Lie- dern: „Jh wandelte unter den Bäumen“, zwei „Lieder der Braut *, „Schöne Fremde“, ,„ Aufträge"; außerdem sind Brahms. R. Franz, Blumner 2c. auf dem Programm veitreten. Der nächste große Volksunterhaltungs-Abend ist wegen des bedeutenden Andrangs bereits auf diesen Sonntag in Kroll’'s Theater angeseßt; die Altistin Fräulein Ida Rosenmund und der Piauist Herr Gün- ther Freudenberg werden u. A. darin mitwirken In dem am Montag in der Philharmonie stattfindenden I. Corcert des „Philharmoni- \chen Chors“ (Dirigent S. Ochs) werden folgende Solisten auf- treten: Fräulein Clotilde Kleeberg. Fräulein Emma Koch, Fräulein Fräulein E. Lampe, Frau E. Pfänter- Sre ferner die Herren Eugen Gura, Raimund von

ur Mühlen und Dr. Heinrich Reimann. Fräulein Käthe Lenba ch wird in ihrem am 4. November in der Sing-Akademie statt- findenden Concert u. A eine Arie aus „Figaro’s Hochzeit" und Lieder von Schubert, Schumann und Rubinftein zum Vortrag bringen. Im zweiten Philharmonischen Concert unter H.v Bülow's Leitung am 9, November wirkt Herr Prafessoc Dr. Jos. Joachim als Solist mit, und bringt das neue Violin-Concert von Bruch zur Auf- führung Die Ouverture zu Schumann's „Genoveva“, Raff's „Leonoren*“-Symphonie und das Adagio aus der IIl. Symphonie von Spohr bilden den übrigen Theil des Programms. Der Kartenverkauf wird morgen bei Bote u. Bock eröffnet. Die Kammersängerin Fräulein Jettka Finkenstein veranstaltet in der zweiten Hälfte des November in der Sing-Akademie einen Liederabend. Die Concertsängerin Fräulein Helene Frank wird in ihrem am 6. November im Saale der Gesellschaft der Freunde stattfindenden Concert u. A. Gesänge voa Pergolese, Schubert, Weber, Liszt, Brahms und O. Eichberg zu Gehör bringen.

«Jagd.

Freitag, den 30. d. M., findet Königliche Parforce- jagd statt. Stelldihein: Mittags 1 Uhr auf der alten Langerwischer Straße am Moosfenn. Forstrevier Potsdam, Belauf Plantagenhaus.

Mannigfaltiges.

Nah dem Bericht der - Verwaltungs- Direktion des großen Friedrihs-Wa isenhauses an den Magistrat über die Waisen- pflege und Zwangserziehung hctte sich in dem Vierteljahr Juli/ September 1891 in der Waisenpflege die Kinderzahl um 235 ver- mehrt. Am 1. Oktober bifanden \ch in der siädtishen Waisen- pflege im Ganzen 4817 Kinder (2514 Knaben, 2303 Mädchen). Bis zum 1. Oktober cer. sind zur Zwangserziehung überwiesen 808 Kinder (653 Knaben, 155 Mädchen), ausgeschieden sind 417 Kinder,

\fodaß am 1. Oktober noch in Zwaneterziebeng waren 391 Kinder

(323 Knaben, 68 Mädwen). Von diesen waren entlaufen 24 Knaben

und 4 Mädchen, im Gefängniß 3 Knaben.

Veranlaßt durh die guten Erfolge, die mit den im Jahre 1887 auf den städtischen Rieselgütern Blankenburg und Heiners- dorf ins Leben gerufenen Heimstätten für Genesende erzielt worden sind, haben die siädtishen Gemeindebehörden im vergangenen Jahre beschlossen, zur weiteren Ausdehnung der Rekonvaleszentenpftege auf dem im Norden Berlins bei Pankow belegenen Gute Blanken- felde eine dritte derartige Anftalt zu errichten, die aus\{lteßlich dazu dienen soll, Wöchnerinnen, welhe die nach ihrer Ent- bindung erforderlibe Pflege im eizenen Hause oder anderweit niht finden, mit ihren Kindern Unterkunft, ärztlihe Ueberwachung und sachgemäße Verxflegung zu gewähren. Diese Heimstätte ist nunmehr fertiggestelt und soll vom 1. November d. I. ab belegt werden. Für die Aufnahme von Personen in diefe Anstalt find folgende Grundsäße aufgestellt worden: Die Uebeiweisung einer Wöchnerin foll nicht vor dem zehnten Tage und. in der Regel nicht nah dem einundzwanzigsten Tage nah. der Entbindung erfolgen, doch werden spätere Aufnahmen nit grundsäßlih ausgeschlossen. Be- dingung ist, daß die Wöchaerin sch in normalem Wochenbettzustande befindet und im Uebrigen wie auch ihr Kind nah ärztlicher Be- scheinigung gesund, leßteres namentlih nit augenkrank ist. Vor- ¿zugsweise sollea solhe Mütter berücksichtigt werden, die ihr Kind mit in die Heimstätte bringen und im Stande find, es selbs zu nähren. Ausgeshlofsen sollen nur solWe Wöchnerinnen sein, welche unter s\ittenpolizeiliher Kontrole stehen. Der Aufenthalt in der Anstalt foll, wie in den bereits vorhandenen Heimstätten für Genesende, in der Regel nicht über drei Wochen währen. Die Kosten für die Verpflegung einer Wöchnerin mit Kind find vorläufig auf 2,25 46 für den Tag festgeseßt. Die Anträge um Aufnahme von Wöchne- rinnen find \{riftiich von opprobirien Aerzten an das Bureau der \tädtishen Heimstätten für Genesende bier, Klosterstraße 68 I, zu rihïen, und es ift dazu ein bestimmtes Formular, welches von dem Bureau kostenfrei verabfolgt wird, zu benußen. Die Entscheidung bierauf ist in jedem einzelnen Falle dem Kuratorium der städtischen Heimstätten für Genesende vorbehalten.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 28. Oktober. (W.T.B.) Der Herzog Albrecht von Württemberg wird mehrere Tage als Gast des Erz-

| herzogs Albrecht hier verweilen. Der Herzog gedenkt auch noch gegen Ende der Woche, bevor er sih zur Notifizirung der Thron-

besteigung König Wiihelm's nah St. Petersburg resp. Livadia begiebt, seinen Eltern in Gmunden einen Besuch abzustatten. _St. Petersburg, 28, Oktober. (W. T. B.) Die Tscherepowezer Kreis-Landschaftsoersammlung im Gouverne- mert Nowgorod beschloß, die Regierung um cin Verbot der Ausfuhr von Roggen, Roggenmehl und Hafer aus dem Kreise Tscherepowez zu ersuchen. _ Moskau, 28. Oktober. (W. T. B.) Die „Moskauer Zeitung“ meldet gerüchtweise, die für die Vißwahs-Gouverne- ments geltenden ermäßigten Eisenbahn-Getreidetarife follten auf das ganze Reich ausgedehnt werden.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

G A O T S S E H S T I O E I S C I G A D T T A I U i O R I R FOIS L O H S P I I STSENIA D (A4 V M A L E E E75 P

Wetterbericht vom 28. Oktober, Morgens 8 Uhr.

ip m

Stationen. Wind. Wetter.

in 9 Celsius

Bar. auf 0 Gr

u. d. Meeres

red. in Milli Temperatur

Mullaghmore ONO Aberdeen S Christiansund WNW Kopenhagen . NW Stockholm . NW aparanda . | 772 |N t.Petersburg| 761 |ND Moskau... | 754 [N

Cork, Queens- town... | 764 |O Cherbourg . | 760 |ONO elder... | 770 |O Sylt 771 |NO Siburo O winemünde | 768 Neufahrwasser| 764

Memel ... |_763_ Dee G1 - Münster... | 768 Karlsruhe . . | 764 Wiesbaden . | 766 Sena S E emniß …. Berlin... . | 769 Wien .…... | 765 Breslau... |_766_ gle d'Aix .…| 753 Ta el O IND wollt Triest .….. | 757 |ONO bede

1) Reif. 2) Regen und Hagelböen. 3) Reif.

_ Pebersicht der Witterung.

_ Während das barometrische Maximum \ih etwas südwärts über das Nordseegebiet ausgebreit:t hat, ist das Minimum, welches gestern über Galizien lag. ostwärts nah Rußland fortgeschritten. Dement- sprechend herrsWen in Deutschland nördli&e und nordöôstlihe Winde, welche in Süddeutschland stark auftreten und unter deren Einflusse in unseren GVe- enden die Temperatur stark herabgeaangen ist. Das

ufklaren, welches sih gestern im Nordwesten zeigte, hat si sast über ganz Nord- und Mitteldeutshland ausgebreitet, wo vielfah Nachtfröste \tattfänden Leptere dürften sih bei klarec Witterung demnächst wiederholen und stich über ganz Deutschland aus-

breiten. L Deutscbe Seewarte. R S CO O S O0 I Theater-Anzeigen.

Königlihe Schauspiele. Donnerstag: Opern- Haus. 220 Vorstellung. Cavalleria rusti- eana (Bauern Ehre). Oper in 1 Aufzug, nah

wolkig halb bed, Regen wolkig bedeck halb bed. wolkig bededt

bededt bededt wolkenlos beiter heiter!) wolkio bedeckck12) heiter wolkenlos heiter wolkig halb be». bededcki halb bed wolkenl.3) wolkig wolferlos

bedeckt

__’A—_A—Y N O

L Wm N] H —4R.

bak k 1) O O V O O

| D

s) g pi

hi pur prach: E S O D s do D

I D bo dbO dDO D L O V D O A D P D D N

dem gleihnamigen Bolksftück von Verga Musik

von Pietro Mascagni. In Scene geseht vom Ober-

Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein- gartner. Vorher: Das Nachtlager in Granada. Oper in 2 Abtheilungen von Kreuger. Text vom Frei- herrn von Braun. Dirigent { Musikdirektor Wegener. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 230. Vorstellung. Was ihr wollt. Lustspiel in 4 Aufzügen von Shakespeare, nach Slegel's Uebersegung. In Scene geseß: vom Ober- Regisseur Max Grube. Anfang 7 Ühr.

Freitag: Opernhaus. 221. Vorstellung. Tanu- häuser und der Sängerkrieg auf der Wart- burg. Romantishe Oper in 3 Akten von R. Wagner. Ballet von Emil Graeb. Jn Scene ge- seßt vom Ober-Regisseur Teblaff. Dirigent: Kapell- meister Sucher. Änfang 7 Uhr. A

Schauspie! haus. 231. Vorstellung. Wohlthätige Franen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph L'Arronge, In Scene geseßt vom Ober-Regifseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. i

Deutshes Theater. Donnerstag: Romeo und

Julia.

Freitag: Die Kinder der Excellenz. « Sonnabend; Zum 1. Male; Die Sklavin. Schauspiel in 4 Auzügen von Ludwig Fulda.

Berliner Theater. Donnerstag: Ein Tropfen

Gift. Anfang 7 Uhr.

Freitag: 9. Abonn -Vorstellung. Esther. Der Geizige. ‘Sonnabend. Neu einstudirt: Montjoye.

Lessing - Theater. Donnerstag: Die Grof- ftadtiuft. Schwank in 4 Akten von Oscar Blumen- thal und Gustav Kadelbura. Arfang 7 Uhr.

Freitag: Die Grofßstadtiuft. Schwank in Ï Rkten von Oscar Blumenthal und Gustav Kadel-

urg.

Walluer-Theater. Donnerstag : Z. 10 Male: Gewagte Mittel. Lustspiel in 3 Akten von Francis Stabl. Hierauf, auf allgemeines Ver- langen: Cavalleria Berolina. ‘infang 74 Uhr.

Freitag u. die folg. Tage: Dieselve Vorstellung.

Friedrih - Wilhelmftädtishes Theater. Donnerstag: Zum 1. Male, mit durchaus neuer Ausftattung und wverstärktem Dtr 1 Die Basoche. Komische Oper in 3 Akten bon Carré. Deutsch von R. Genée Musik von André Messager. In Scene geseßt von Julius Fritsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. „Basoche* war eine Zunft der Pariser Parlaments- Advokaten, welche mit ver- \hiedenen Privilegien ausgestattet, Der König der Basoche, welcher auch Münzen prägen durfte, wurde alljährlih in der feierlihsten Weise neu gewählt und im glänzenden Umzuge zum Swloß geleitet, wo ihn der König von Frankreich in Audienz empfing. An- fang 7 Uhr.

Freitag: Dicselbe Vorstellung.

Refsidenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten-

burg. Donnerstag: Vorleßte Aufführung. Zum 30. Male: Vesuh nach der Hochzeit. Lust- spiel in 1 Akt von Alexander Dumas. Deuts von Paul Block, In Scene geseßt von Sig! mund Lautenburg. Hierauf, zum 30. Male: Von Dreien der Glücklichste. Schwank in 3 Akten von Labihe und Gondinet. Regie: Emil Lessing. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Dieselte Vorstellung.

Sonnabend, zum 1 Male: Das Hiudernif SOO Scauspiel in 4 Akten von Alphonse audet.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Zam 91. Male mit dur@weg neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Ballets, Waffen-Nequi- fiten, Beleuchtungseffecten 2c. C A zur See. Großes Ausstattungs-Zeitbild in 4 Akten (7 Bildern) von Ernft Niedt. Im 6. Bilde! Wirk- lides Rennen auf der Bühne von [lebenden Pferden. Anfang 7F Uhr.

Freitag: Jung- Deutschland zur See.

Voranzeige. Sonnabend: Kinder-Vorstellung zu bedeutend ermäßiaten Preisen. Zum vorleßten Male: Die Heinzelmäunchen. Märchen-Komödie mit Gesang und Tanz von Oscar Klein.

Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum 59, Male: Der große Prophet. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Guftar Steffens. Mit voll- ständig neuen Kostümen. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Wagner und Bukacz, In Scene geseßt von Adolph Ernst. Anfang 7# Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30.

Direktion: Emil Thomas. Donnerstag: Z. 8. Male: Unruhige Zeiten, oder: Lieze's Memoiren. Posse mit Gesang în 3 Akten (8 Bildern) von Emil Pohl für tas Tkomas- Theater neu bearbeitet. Die neuen Couplets von A. Bender. Mußk von A. Conradi und I. Doebber, Jn Scene geseßt von Emil Thomas. “Anfang 7} Uhr,

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Concerte.

Sing - Akademie. Donnerstag, Abends 7+ Uhr:

Concert von Clara Schwar, Violine, und Hugo Koppel, Bariton, unter Mitwirkung der Pianistin Fräulein Magdalene Voigt...

Philharmonie. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

Andrade-Concert unter Mitwirkung von Frl. Marie Wonsowska (Kl.) u. des Philharmonischen Orchesters (Dir. Rud. Herfurth).

Concert-Haus. Donnerstag: Karl Meyder- Concert. Gesellshaf18-Abend. Anfang 7 Uhr.

1 74 Uhr: „Auf Helgoland“.

Urania, Anftalt für volksthümlihe Naturkunte. Am Landes - Ausstellurgs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöôffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im Sen Theater. Näheres die Anschlag» zettel,

[37221] —— Nur nocch kurze Zeit. National - Panorama Herwarthstraße 4. am Königsplat. „Das alte Rom“‘ mit dein Triumphzuge Kaiser Constantins. k __v. Morg. 9 Uhr bis zur Dunkelheit. Eintr. tägl. 50 Z. Soldaten u. Kinder 25 §.

Circus Renz. Karlstraße. Donnerstag: Abends

74 Uhr: „Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth“, gr bydrologishe Ausstattungs-Pantomime in 2 Abthei- lungen mit National-Tänzen (60 Damen), Aufzügen 2c. Dampfschis{- und Bootfahrten, Wasserfällen, Riesenfontänen nait allerlei Lichteffekten 2c., arrangirt und inscenicrt vom Dir. E. Renz. Kunst- \{chwimmerinnen drei Geshwister Johnson. Schluß- Tableau: Grande Fontaine Lumineuse, în etner Höhe von mehr denn 80 Fuß ausstrahlend. Außerdem : 6 irlärd. Iagdpferde (Original-Drefsur), zusammen dress. u. vorgef. von Herrn Franz; Renz. Schul- pferd Solor, ger. von Fl. Clot. Hager. Emperor, geritten von Herrn Gaberel. Mle. Theresina auf dem 20 Fuß hohen Drah!seil. Mr. F. Chiarini, Jokeyreiter. Mr. Fascio, Voltigeur. Mr. Ziexander, Saltomortalesreiter. Mm. Bradbury, Parforcerciterin. Mlle. Zephora auf ungesatteltem Pferde. Komische Entrées und JIntermezzos von sämmtlihen Clowns.

Täglich: „Auf Helgoland“.

Sonrtag ; 2 Vorstellungen Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei): „Die lustigen Heidelberger“. Abends

Familien-Nachrichten. Verehelicht: Hr. Hauptmann Noeldehei mit Frl. Marie Rojahn (Nanke). |

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Gref voa Steinberg-Brüggen (Schloß Brüggen, Hatnover). Hrn. Gen.-Lieut. z. D. Frhrn. Eller-Eberstein (Hannover).

Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Ulcih von Dewitz, genannt von Krebs, auf Weitenhägen und Veltheim (Berlin), Hr. Pastor em Hermann Viedebantt (Bonn). Hr. Major a. D. Julius Alexander Hetnrih von Prittwiß und“ Gaffron aus dem Hause Rosen (Biebrich).

Redacteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: S S Verlags der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Datrueerel und Verlags* Nastalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr.'32,

Sechs- Beilagen (einshließliÞ Börsen - Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staais-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 28. Oftober

LRZ

M 294

Königreich Preußen.

Privilegium

wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Anleihescheine der Stadt Remscheid im Betrage von 3 000 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Stadiverordneten-Versammlung zu Remscheid unterm 21. Avril 1891 bes{lossen hat, die zur Ecbauung einer Thal- \sperre und Erweiterung der Wasserversorgungs-Anlagen, zur Er- bauung eines städtischen Shlachthofes und einer städtischen Bade- anstalt, zur Rückzahlung vorhandener S{hulden, zu Eisenbahnzwecken u. \. w. erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung, zu diesem Zweck auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 3 000 000 4 ausstellen und nah Bedarf verausgaben zu dürfen, da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden bat, in Gemäßheit des S. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Anleihescheinen zum Betrage von 3 000 000 M, in Buchstaben: drei Millionen Mark Reichswährung, welche in Abschnitten von 5000, 2000, 1000 und 500 6 nach dem anliegenden Muster auszufertiges, mit viec Prozeat jährlich zu ver- zinsen und nah dem festgestellten Tilgungsplane dur Ausloosung oder Ankauf vom 1. Januar 1892 ab mit jährli wenigstens Einem und einem halben Prozent des u:spzünglicen Kapitals, vnter Zuwachs der dur die laufende Tilgung ersparten Zinsen, zu tilgen sind, dur) gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung er- theilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtliden Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Antheilsheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu maten befugt ist, ohne zu derm Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. /

Durch voi stehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Besriedigung der Inhaber der Anleihe- scheine eine Gewährleistung Seitens des Staats niht übernommen.

Vrkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Rominten, den 6. Oktober 1891.

(L, 8.) Wilhelm R. Herrfurth. Miquel. Regierungsbezirk Düsseldorf. Anleiheschein der Stadt Renmischeid .. , ,_te Ausgabe

Be M über... . Mark Reichswährung. E

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 6. Oktober 1891 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom .. . ten 1891 Ne... Seite... . und Geseßsammlung für 1891 Nr. . .. Seite .. .). l

Auf Grund des vom Bezirks-Auss{huß, Erste Abtheilung zu Düsseldorf, unterm 12. Mai 1891 genehmigten Beschlusses der Stadtverordneteu-Versammlung vom 21. April 1891 wegen Aufnahme einer Schuld von 3 000 000 #4 bekennt sich der unterzeichnete Ober- Bürgermeister Ncmens der Stadt Remscheid dur diesen für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehns\chuld von Reichsmark, welche an die Stadt Remscheid baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rüczahlung der ganzen Schuld von 3000 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungêplanes mittelst Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine aus. einem Tilgungsstocke, welcher vom 1. Januar 1892 ab mit ein und einem halben Prozent des ursprünglichen Kapitalbetrages unter Zuwachs der durch die laufende Tilgung ersparten Zinsen jährlih gebildet wird.

Dre Ausloosung geschieht im Monat Mai jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Lilgungestock zu ver- flärken oder auch sämmtlihe noch im Unlauf befindlihe Anleihe- cheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsitocke zu.

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlich be- kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monatc vor dem Zahlungstermine in dem „Deulschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Nnuzeiger“‘, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, der „Kölnischen Zeitung“, in der „Remscheider Zeitung? und in dem „Bergischen Tageblatt“.

Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmizung des Königlichen Regierungs- Präsidenten in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.

Erfolgt die Rückzahlung der Schuld dur Ankauf, so ist der Betrag der angekauften Schuldverschreibungen alsbald, nachdem der Ankau7r bewirkt ift, in gleicher Weise, wie die Rückzahlung dur Äus- loosung bekannt zu machen. :

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. Juli und 2. Januar, von beute an gerechnet, mit vier Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungêweise dieses Anleihesheins bei der Stadtkasse zuu Remscheid, und zwar auc) in ver nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleiheschein sind die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahre nah dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahre nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunstea der Stadt Remscheid. Das Aufgebot und die Kraftloserklä- rung verlorener oder vernihteter Anleihescheine erfolgt nah Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs-Gesezblatt Seite 83) beziehungsweise nah §8. 20 pes Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseßblatt Seite 231), Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, Doch soll dem- jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der fünfjähecigen Verjährungsfrist bei dem Ober-Bürgermeister zu Rem- \heid anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine dur Vorzeigung des Anleihesheins oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit vorgetommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden.

Mit diesem Anleiheschein sind ha!lbjährlihe Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .… . . ausgegeben. Die ferneren Zins«- scheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- kasse zu Remscheid gegen Ablieferung der der älteren Zinsfceinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Jnhaber des Anleihe- scheines, sofern dessen Vorzeigung rehtzeitig erfolgt kft.

Rheinprovinz.

Zur Sigherung der hierdurch eingegangenen Verpflihtungen haftet die Stadt Remscheid mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde is diese Ausfertigung eigenhändig unter- \ch{rieben worden. n IS9E

Remscheid, den . E Der Ober-Bürgermeister. (L, 8.) (Eigenhändige Unterschrift.) Eingetragen Kontrolbuch Seite . .. (Unterschrift) Kontrolbeamter.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein

._._._. Reihe zu dem Anleihesheine der Stadt Remscheid .. , . te Ausgabe. i Buchstabe . . . Nr. . …. über... . Mark zu vier Prozent Zinsen über . .. . Mark. l Der Inhaber dicses Zins\cheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . . ten ab die Zinsen des vorbenannten Anleihe\cheines für das Halbjahr vom . . ten _. bis ._. ten mit... . Mark bei der Stadtkasse za Remscheid. Remschcid, den . . ten 189 . | : Der Oberbürgermeister.

Rheinprovinz.

Eingetragen Kontro!buch Seite . _(Unterschrift.) Kontrolbeamter. : Dieser Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er- hoben wird. f | Anmerkung. Die Namensunterschrift des Ober-Bürgermeisters kann. mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinéschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Kontrol- beamten versehen werden,

Regierungsbezirk Düsseldorf. Anweisung zu dem Anleiheshcin der Stadt Remscheid . . . te Ausgabe. Bugstabe . . Nr. . .. über . .. Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. . Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von bis bei der Stadtkasse zu Rem- {cheid sofern nicht rechtzeitig von dem als solhen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird,

Remscheid, den . . ten L U

Der Ober-Bürgermeister.

Rheinprovinz,

Eingeiragen Kontrolbuch Seite . (Unterfchrift.) Kontrolbeamter.

Anmerkung. Die Namensunterschrift des Ober - Bürger- meisters kann mit Lettecn oder Facsimilestempeln gedruckt werden, do muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung is zum Unterschiede äuf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

._. „ter Zinsschein. ._. „ter Zins\chein.

Anweisung,

Nekursentscheidungen des Neichs-Versicherung8anits,

(1040.) Ein in einer Fabrik? als Lackirer angestellter Arbeiter pflegte auf Veranlassung der Ehefrau des Direktocs und Mitbesißzers der Anlage allwöchentlih das Bohnen der Fußböden in dem Wohn- hause des letzteren zu besorgen. Als er eines Tages in der Küche dieses Wohnhauses mit der Herstellung der zu feiner Arbeit erford erlihen Behnermasse beschäftigt war, entzündete ih diese, und der Arbeiter erlitt so erbebliGe Brand- wunden, daß er am folgenden Tage verstarb. Den von den Hinter- bliebenen erhobenen, von der Berufsgenossenshaft und dem Schieds- gecicht zurückgewiesenen Entschädigungsanspruh hat das Reich8-Ver- fiherungsamt im Hinblick auf das Ergebniß der von ihm veranlaßten weiteren Beweisaufnchme mittelst Urtheils vom 23. Februar 1891 als begründet anerkannt. Diese hatte nänmlih ergeben, daß das zur Fabrikanlage gehörige Wohnhaus des Direktors im Geviert der Fabrik- anlage und unmitteibar neben den eigentlihen Fabrikgebäuden belegen war, Ferner war festgestelt worden, daß dem Verstorbenen außer dem Lackiren der in der Fabrik hergestellten Gegenstände (wie Pumpen, Röhren und dergleichen) die Ausführung der sämmtlichen innerbalb des Fabrikfompleres vorkommenden Anstreiherarbeiten einschließli der für das Wohnhaus erforderlichen übertragen gewesen war, ohne daß er hierfür besondere Vergütungen neben seinem als Fabrikarbeiter bezogenen Lohn erhielt. Es war endlih erwiesen, daß der Arbeiter die Materialien, deren er zur Herstellung der zu verwendenden Farben, Lake und Firnisse bedurfte, stets den Fabrikvorräthen entnommen, die erforderlihen Mischungen abec in der Regel in einem nicht im Wohubßause des Direktors, sondern in einem besonderen Gebäude belegenen Anstreihzimmer hergestellt hatte. Bei dieser Saw(hlage stand die Arbeit, bei deren Ausführung der Ver- storbene verunglückte, mit dem versiherungspflichtigen N in so wesentlicher Beziehung, daß ein ausreichender ursächlicher Zu- sammenhang zwischen dem letzteren und dem Unfall als gegeben er- achtet werden mußte. Insbesondere lag kein Grund vor, die von dem Verstorbenen während der in der Fabrik üblichen Betriebszeit

! unternommene Arbeit, welche ledigli die Jnstandhaltung der Fuß-

bôden des mit Recht als Direktionswohnung bezeichneten Wohnhauses bezweckte, eben um deshalb als außerhalb des Rahmens des ver- sicherungépflichtigen Betriebes liegend anzusehen, weil der Arbeiter, sei es aus Bequemli@hkeit, sei es aus Zweckmäßigkeiis8gründen, zur Herstellung der zum Bohnen erforderlihen Masse den Herd in der Küche des Wohnhauses benußt hatte. Die Arbeit diente immerhin, wenn auch nur unmittelbar, den Interessen des Fabrikbetriebes, und cs kann nicht darauf ankommen, an welcher Stelle der ausgedehnten Fabrikanlage sie gerade vorgenommen wocden ist, wenn nur, wie hier, der Verlette bei ihrer Aueführung si weder zeitlich noch örtlich) aus dem Banne des Betriebes entfernte (zu vergleichen die Rekursent- scheidungen 523, 531 und 601, „Amtliche Nachrichten des R.-BV.-A.“ 1888 Seite 228, 240 und 325).

(1041.) Ein in einer chemischen Fabrik angestellter Chemiker

batte sich bei seinem Dienstantritt dem Betriebsinhaber gegenüber { zriftlih dahin verpflichtet, daß alle von ihm während der Zeit feines

1891.

Engagements gemachten Verbesserungen und Erfindungen als für den Betrieb des Arbeitgebers gemacht gelten sollten. Er kündigte das Dienstverhältniß zum 1. Januar 1890. Da der Betriebsinhaber be- sorgte, jener könne die leßte Zeit seines Aufenthaltes dazu benugen, h gewisse Betriebsgeheimnisse zur. späteren Verroerthung im eigenen Interesse anzueignen, so ersuchte ec ihn bereits im November 1889, die Betriebsräume nicht mehr zu bctreten und keinerlei dienstlihe Ver- richtungen in dem Betriebe oder für denselben mehr vorzunehmen. Der Chemiker ging hierauf mit dem Bemerken ein, daß er von nun ab seine dienstlichen Beziehungen zu der Firma als gelöst betrachte. Weiterhin wurde vereinbart, daß der Chemiker in seinec Dienst- wohnung noch für einige Tage verbleiben dürfe, um inzwischen ein ander- weites Unterkommen zu suchen, und daß ihm sein Behalt, sowie eine Entschädigung für das Aufgeben der freien Wohnung bis zum 1. Januar 1890 gezahlt werden follte. Während jener Tage, in dexen er noch in der Dienstwohnung verweilte, erlitt der Chemiker bei einem mißglückten Experiment, welches er daselbst vornahm, einen tödtlich verlaufenden Unfall. Die Berufsgenossenshaft der chemischen Industrie wies den Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen des- halb ab, und das Reichs: Versiherungsamt hat sich durch Rekurs- entsheidung vom 20. April 1891 dieser Auffassung angesch{lofsen. Na der ganzen Saclage mußte angenommen werden, daß der Ver- unglückte im Augenblicke des Unjalles experimentirt hat, um eine Erfindung im eigenen Interesse fertig zu stellen. Nach der von ihm eingegangenen ursprünglihen Verpflichtung - hätte zwar die Erfindung, wenn sie gelang, als zu Gunsten des Beo triebes gemacht, der Unfall also als bei dem Betriebe erfolgt gelten müssen, sofern jene Verpflichtung noch fortbestanden hätte. Dies war indessen nit der Fall. Denn im beiderseitigen Einverständniß der Betheiligten war das dienstlihe Verhältniß des Chemikers zu dem Betriebe vollständig beendigt; lediglih ein Geldanspruh gegen seinen früheren Arbeitgebec war ihm verblieben. Der Betriebsinhaber würde, selbst wenn er dies beabsichtigt bätte, nit mehr in der Lage gewesen sein, die Erfindung, falls das Experiment gelungen wäre, als im Be- triebe und für den Betricb gemacht mit Erfolg zu beanspruchen.

(1042) Ein in einer chemischen Fabrik beschäftigter Schlosser starb an einer Vergiftung infolge des Genusses von Methylalkohol, den er aus den Vorräthen der Fabrik entnommen hatte, obgleich die Arbeiter der Fabrik dur Warnungstafeln auf die Gefährlichkeit. des gedachten Stoffes als Genußmittel hingewiesen worden waren. Das Reichs-Versicherungsamt hat, in Uebereinstimmung mit dem Shieds- geriht, den von den Hinterbliebenen erhobenen Entscädigungs8anspruch bur Rekursents{eidung vom 23. Februar 1891 znrückgewie]en, indem es das Vorliegen eines Betriebsunfalls verneinte, da der Arbeiter davurch, daß er den gesundheitshädlihen Methylalkohol genoß, einer Gefahr erlegen ift, welche mit dem Betriebe an sih in keincm Zu- sammenhange stand. Selbst wenn man den Metbylalkohol an fich als Betriebsmittel anschen wollte, so hörte diese Cigenschaft jedenfalls dann auf, wenn ihn der Arbeiter zu einem dem Betriebe vollständig fremden, mindestens aber mit diesem in keiner Verbindung stehenden Zwecke, dem eigenen Genusse, aus freien Stücken verwendete (zu ver- gleichen die Entscheidungen 567, 611, 695 und 884, „Umtliche Nach- rihten des R.-V.-A.“ 1888 Seite 2909, 333, 1889 Seite 192 und 1890 Seite 508).

(1043) Ein Arbeiter, welcher ch durch cinen unbestrittenen Betriebsgunfall eine Quetschung zugezogen hatte, sollte von einer da- durch entstandenen gefährlichen Geschwulst mittelst einer s{chweren Operation unter Chlioroformnarkose befreit werden, nachdem er vor- her von dem behandelnden Arzt auf ein etwa vorhandenes Herzleiden untersucht, ein solches ab ernit festgestellt worden war. Im Uebrigea war er von ängstliher Gemüthsart und seine Konstitution durch das Leiden und die damit zusammenhängenden Kuren ges{chwächt. Während der Vorbereitungen zur Operation, die ihn in hohgradige Aufregung versetzten, starb er plsylich, bevor die Chloroformirung überhaupt be- gonnen hatte, an einem Herzshlage. Das Reichs-Versicherungsamt hat ducch Entscheidung vom 10. Juli 1891 den Rekurs der Berufs- genossenschaft gegen das Urtheil des Schiedsgerichts, welhes den Tod als eine Folge des Betriebsunfalls erahtet und der Wittwe und den Kindern eine Rente zugesprochen hatte, zurückgewiesen und in den Gründen unter Anderem Folgendes ausgeführt: Da die äußere Untersuchung des Verletten irgend welche Anzeichen für ein organisches Herzleiden nicht ergeben hatte, so ist nach dem ärztlihen Gutachten mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Herzshlag, welchem der Verstorbene erlegen is, eine Folge der hochgradigen feelischen Aufregung und der Furcht vor der Operation war, wel{he zur Beseitigung eines durch Betriebsunfall verursachten Leidens vor- genommen werden sollte. Der Tod war hiernach die mittelbare Folge des Betriebsunfalles beziehungsweise des Leidens, welhes si der Verstorbene durch denselben zugezogen hatte (zu vergleichen da- gegen die Rekursentscheidung 664, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A,* 1889 Seite 154). Wenn die Berufsgenossenschaft \ich darauf sttüßt, daß rein seelishe Vorgänge, wie sie hier vorliegen, den Zusammenhang zwischen Unfall und Tod nicht vermitteln können, vielmehr selber nur als Ursache des Todes in Betracht kommen Fönnen, so find diese Ausführungen nit zutreffend. Sie lassen will- körlih mit jenen seelischen Vorgängen eine neue selbständige Kausal- reihe beginnen und verkennen damit das Wesen des ursählihen Zu- sammenhanges, indem sie außer Acht lassen, daß die Gemüths- erregungen, die s{chließlich zum Tode führten, ihrerseits wieder durch den Unfall und seine Folgen zwar nur mittelbar, aber doch ganz wesentlich bedingt waren (zu vergleichen die nahfolgende Entscheidung).

(1044) Der Führer eines Seeschiffes, welcher seit längerer Zeit an einer organishen Erkrankung des Herzens litt, ohne daß jedoW laut ärztlihem Attest —— dieser Zustand irgend einen Anlaß za ernst- lichen Befürchtungen geboten hätte, starb auf der Fahrt, während ein hestiger Typhon das Schiff und das Leben der Besaßung in hohem Grade gefährdete, plöylih am Herzschlag. Die ärztlichen Gutachten sprachen es als sehr wahrscheinlich aus, daß der Tod in Folge der \chädigenden Einflüsse des Typhon, insbesondere auch der dadurch bei dem Betroffenen hervorgerufenen Aufregung, eingetreten sei. Das Reichs-Versicherungsamti hat unter diesen Umständen in Ueberein- stimmung mit dem Sciedsgericht durch Urtheil vom 29. September 1890 das Vorliegen eines Betriebsunfalles anerkannt. Nicht nur äußere Berletßungen, sondern auch krankhafte innerorganishe Vorgänge physisher wie psychisher Natur erscheinen als Unfall, wenn sie dur ein plögliches äußeres Ereigniß im Körper des Betroffenen hervor- gerufen werden. Es kann hier dahin gestellt bleiben, ob das Elementar- ereigniß niht auch —- infolge des Atmosphärendrudes, der {weren Schwankungen des Sciffes u. #. w. unmittelbar physish s{chädigend auf den Körper des Schiffers eingewirtt hat; jedenfalls spricht eine dem vollen Beweise sich ausreihend nähernde Wahrscheinlichkeit dafür daß die unmittelbar drohende Lebensgefahr und das Gefühl der au ihm lastenden Verantwortung den Schiffer in eine hohgradige Auf- regung verseßt hat, die wie dies bei Herzleidenden notorisch der Fall ist wohl geeignet war, einen ungünstigen Einfluß auf sein Leiden auszuüben, und ihn auh thatsählih ausgeübt hat. Mithin muß das Elementarereigniß als wenigstens mitwirkende Ursache für den plöylihen Tod des Schiffers angesehen werden, und dies genügt zur Annahme eines Betrieb8unfalls (zu vergleichen die vorstehende Eritscheivung).