1891 / 255 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Wagen und Pferden ¿zu werfen und dadurch die Kutsber zu ocfäbrden, feine Gefahr des Fuhrwerksbetriebes darstelle, ist das Reichs-Versicherungsamt in der Rekuréentsheidung vom 28. Sep- tember 1891 der Auffassung des Schiedsgerichts beigetreten. Es ist davon auszugeben, daß nit nur die objektive Gefährlichkeit von Be- trieb¿einrihtungen, sondern auch die subjektive @cfährlihkeit, das fabrlässige oder mutbwillige Handeln von Perfonen, mit welchen der Betrieb die darin Bescäftigten in Berührung bringt, als Betricbs- gefahr zu gelten hat (zu vergleihen die Rekursentscheidung 734, „Amtli@e Nachrichten des R.-V.-A.* 1889 Seite 351), sofern nur der Arbeiter der Gefaßr in höherem Grade ausgescßzt ist, als jede andere, dem Betriebe nicht angehörige Person, Diese Vorauésezung muß hier als gegeben erachtet werden. Denn“ die Unsitte der Kinder, mit Steinen nah Pferden und Wagen zu werfen, besteht thatsächli®, und es ist dem Fuhrwerkskutscher, dessen Aufmerksamkeit auf die Pferde gerichtet ist, besonders erschwert einen Wurf zu bemerken und ibm auszuweichen, ganz abgesch-zn davon, daß der Kutscher auch dur seine Stellung auf dem Boe der Gefahr getroffen zu werden, in er- höhtem Maße ausgeseßt ist. (Zu vergleichen die beiden vorstehenden Entscheidurg?n sowie die Nekursentscheidungen 825 bis 827, 882, 886, 1031, „Amtli§e Nahri®ten des N.-V.-A.“ 1890 Seiten 197, 907, 508, 1891, Seite 248.)

(1052.) Auch in einer Rekursentseidurg vom 9. Juni 1888, deren Sa&verbalt urd Gründe sfi aus Nachsteßendem ergeben, hat das Reichs- Versicberungsamt einen ni&t blos örtlichen und zeitlichen, sondern au ursähhlihen Zusammenkbang zwischen Betrieb und Ver- leßung angenommen. Während in einer Maschinenfabrik die Arbeiter A und B gemeinscaftlich an einem {weren Gußstück arbeiteten, ge- rieth letzteres in Folge der Handhabung Scitens des A dem B derart auf den Fuß, daß es ibm, zumal bei der erhöhten Empfindlichkeit des Fußes anläßlich einer früheren Verleßung, heftigen Smerz ver- ursachte. In plétliher Aufwallung, hervorgerufen dur) diesen Schmerz und den Zorn über die vermeintlice Ungescicklichkeit des A holte B mit einem \{chweren Hebel, den er gerade zu Betriebszwecken in der Hand haite, aus und führte damit cinen Schlag auf den Kcpf des A. Der Sólag erhielt dadurch noch cine besondere WuDbt, daß er von etnem erhöhten Standpunkte aus B stand auf der Bohrmaschine, während A ihm von unten behülfliß war geführt wurde. Hiernach hat B. als er den S6Hkag fübrte, wenn er au ni&t seiner Willensfähigkeit beraubt war, do immerbin und dies hat auch das Strafgericht bei der Vervrtheilung des B wegen vorsäßliher Körperverleßung mit na- folgendem Tode und bei der Annahme mildernder Umstände als fests gestellt erachtet unter wesentlicher Einwirkung der durch ein Be- triebéereigniß hervorgerufenen heftigen S@merz- und Zornetempfindung gestanden, wie andererseits auG A mittelbar unter der Rückwirkung dieses Betricbsercignisses stehend den Schlag erlitten hat. Wern auch B vermöge des auf scincn Willen zurüzuführenden Schlages als der verantwortliche Urbeber des Todes des A erscheint, so beruhte doch die Verursachung auf einer Kette von Bedingungen, unter denen das mehrgenannte Betriebsereigniß als mitwirkend ganz erheblih ins Gewicht fiel. Es \tellt si daber sowohl der Schlag selbst ais die Verwirklichung der dem Ectciebe innewohnenden besonderen Ge- fahren dar, als auch wurde die verhängnißvelle Wirkung des S(hlages wesentli bedingt dur das Werkeug, welches B zu Betrieb8zwecken gerade in Händen hatte, und den örtlichen Stand- punkt, welchen er zu Betriebszwecken cinnalm, (Zu vergleichen die naGfolgenden Eatscheidungen 1053 bis 1057.)

(1053) Ein Arbeiter haite mit mehreren Mitarbeitern eine 73 Ctr. {were Retorte vom Brennofen nah dem Lagerraum getragen. Bei dem Niederseßen der {weren Last stolperte der vorderste Träger, und in Folge dessen ließ jener die Retorte etwas zu ras sinken, wodurch einer von den Mitarbeitern am Finger gequetsht wurde. Dieser gerieth hierüber in Wuth, \@lug den erstgedahten Arbeiter nah larzem Workt- wescl, der bald in Thä!liWkeiten überging, mit dem eben benußten Tragebolz über den Kopf nnd verlchte ihn derartig, daß der Tod kurz darauf eintrat. Das N eichs-Versicherung8amt bat in Uebereinstim- mung mit dem Schied8g eriht durch Entscheidung vcm 13. Oltober 1890 das Vorliegen eines Betriebtunfalls anerkannt. Hierbei waren im Wesentlichen die in der vorstehend abgedruckten Entscheidung, sowie die in der Rekursentscheidung 734 („Umtli®e Nachrichten des R.-V.-A.* 1889 Seite 351) ausgesprochenen Gründe maßgebend (auc) zu vergleichen die nawfo!genden Entscheidungen 1054 bis 1057).

(1054.) Ein Formerlehrling O, welcher eines Formkasiens be- nötbigte, um die ibm aufgetragene Arbeit auszujsühren, seßte sich mit einem rbeiter wegen Ueberlassung des seinigen ins Einvernehmen und verlangte demnächst von einem dritten Arbeiter C., welcher diesen Kasten hinter sich hatte, dessen Herausgabe, (78 fam zum Slreite, in welhem der C. zuerst den O. stieß und ihm darn mittels eines eisernen Stampfers einen S@lag versetzte, welher jenem dcs Schienbein zersWmetterte. Das Reichs Nericherungsamt hat dur Rekursentscheidung vom 3. November 1890 das Vorliegen eincs Betrietsunfalls anerkannt und im Hinblick auf die Rekurtentscheidungen 490 und 565 („Amtlihe Nachrichken des N -V.-A,* 1888 Seiten 139 und 289) zur Begründung ausgeführt, daß eine vorsäßliwe Körperverletzung, welche ein Arbeiter dem anderen

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bei Gelegenheit von 2wistigkeiten und Thätlichkeiten auf der Betriebs- stätte oder bei der Arbeit zufügt, um als Betriebéunfall zu gelten, derart in erkennbarem ursächlihen Zusammenhange mit dem Be- triebe stehen müsse, daß sowohl die Veranlaffung dazu wesentlich in beruhe, als auch di verleßende Handlung selbst als ein l der Betriebégefabr darstelle. Dieser Qusammenkhang sei im vorliegenden Falle nit deshalb zu verneinen, weil der unzweifelhaft bei Gelegenheit der Ausübung eine Betriebsobliegenheit entstandene Streit in seinem späteren Verlauf vielleicht auch persönli gewo es versage deshalb die Bezugnabme Beklagien auf 6

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(oben angeführten) früßeren Ríkurêtentschcidungen 490 und 565 (auc zu vergleicen Ents@eidungen des Reichécerits in Civilsa@en Bard 24 Seiten 124 und 333), deren that- \ätliie Verhältnissc bier festgestellten Zusammenhang nit er- kennen ließen. Es müsse aber au ferner angenommen werden, daß die Verletzurg des Klägers sh als cin Autfluß der Betriebsgefabr darstelle, da in dem in Betract kommenden Betriebe nicht jeder Ar- beiter die von ihm benöthigten Geräthe in auesch@ließlicher Benußung und Gewahrsam babe, also der einzelne auf das kamcrads(aftliie Entgegenkommen sciner Genossen angewiesen sei, winn er ein folches Geräth berußen wolle, Daß diese Kamerads(aftlihkeit und das gegenseitige pflihtgemäße Entgegenkommen gelegentlih einma bei der Unverträglichkeit oder Gewalttätigkeit eines Arbeiters außer Ncht gelassen werden könne, stelle bei dem Verkehr zablrei(er vershicden veranlagzter und dennoch mehr oder minder auf einander angewiesener Personen an einer und derselben Betriebsstätte (zu ver- gleiGen Rekursentscheidung 734, „Amtliche Nachri@ten des R.-V.-A,“ 1889 Seite 351) diejenige Betrieb2gefahr dar, welcher Kläger zum Opfer gefallen sei. Gegen solche Gefahren habe der Gescßgeber die Arbeiter cbenso siber stellen wollen, wie gegen die Folgen unüber- legter oder unbesoznener Handlungsweise (zu vergleicen die Netur®- entsheizungen 561 bis 564 „Amtliche Nawrichten des R.-V.-A.“ 1888 Seiten 288 und 289, fowie die dort angezogenen früheren Entscheidungen). Im Uebrigen ift in den Ertscheidungsaründen dargelegt, daß in allen Einzelfällen von der Art des vorliegenden möge es ih um fahr- lässige oder vorsätzlihe Körperverlezungen handeln immer no die Frage ofen und zu prüfen bleibe, ob etwa der Verleßte [ei es dur absictlihes Hervorrufen des Streits, sei es durch ganz übers» wiegend selbstvershuldete Betheiligung an demselben si außerkalb des Betriebes gesetzt und so den für den Begriff des Betriebsunfalls erforterliden Zusammenhang mit dem Betriebe durbro@en habe. (Zu vergleichen die vorstehenden Entscheidungen 1052 und 1053.)

(1055.) Ein Bergmann batte während der Arbeitszeit auf dem Zeterplate einem Steiger cine {were Verleßung des rechten Arms zugefügt, wegen deren er zu einer dreijährigen Gefängnißstrafe ver- urtheilt worden war. Zu dieser Mißhandlung war er - dadurch be- stimmt worden, daß ter Steiger ibm, als er betrunken auf die Zeche

kom, einzufahren verboten und ihm sein kurz darauf in der Steiger- stube in ungebührliher Weise wiederholt gestelltes Verlangen, ihm den Abkehrschein zu ertheilen, zu erfüllen verweigert batte. Er führte die Absicht, si für diese Behandlung zu rächen, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit aus, a!s der Steiger bald, nahdem Jener zum zweiten Male aus der Steigerstube entfernt war, allein über den Zechervlatz ging, um in dem Zechenhaus die Seilrevision vorzu- rehmen. Der Steiger war in dieser seiner Stellung ebenso berech- tigt wie verpflichtet, dem betrunkenen Bergmann in dessen eigenem Interesse und im Interesse seiner Mitarbeiter und der Sicherheit des Betriebes die Einfahrt in das Bergwe:k zu verbieten, hatte ibm au die Ertheilung der Abkehr mit Recht verweigert und seine Entfernung aus der Stecigerstube im Interesse der Ordnung veranlaßt. Das Rei&8s-Versicherungsamt hat durch Urtheil vom 7. Januar 1899 dem Steiger in Uebereinstimmug mit dem S@ieds- gericht die geseßlihe Entsckädigung zugespro@en aus folgenden Gründen: Allerdings stellt nicht ohne Weiteres jede Körperverlctzung, we!che ein Arbeiter zur Zeit und am Orte des Betriebes dur einen Mitarbeiter erleidet, einen Betriebsunfall dar (zu vergleichen die Rekurs-Entsceidungen 490 und 565, „Amilice Nachrichten des R :V.-A.* 1888 Seiten 189 und 289, fowie die vorstehende Ent- scheidung 1054). Ein Arbeiter aber, welcher durch seine Stellung im Betriebe zur Aufrehterhaltung der Ordnung, im Interesse der Betriebssicherheit oder zu sonstigen dur den Betrieb bedingten Zwecken anderen Arbeitern Befehle oder Verbote zu ertheilen, Anweisungen zu geben, Maßnahmen gegen dies:lben zu treffen, und Ungebörigfeiten derselben zu rüzen befugt ist, ist durch die Ausübung diefer seiner Befugnisse und vermöge der Perfonen von geringerer Bildung, oft mangelnden Selbstbeherrs{ung und der ibnen eigenen Geneigtheit zu Thätlikeiten der Gefahr auêgefcut, im dienstlichen Ver- kehr mit seinen Mitarbeitern beziehungsweise Untergebenen durch Wider- seßlichkeiten und gewaltthätige Angriffe derselben zu Schaden zu fom- men. Bildet die Ausübung jener Befugnisse, wie im vorliegenden Falle, nachweisbar cinen wesentlihen Bestimmung?grund für den Ents&luß des von ihr betreffenen Arbeiters, Gewaltthätigkeiten gegen den Anderen zu begeben, fo find die Vorausfezurgen gegeben, um in der dadurch herbeigeführten Körperverlezung einen Betriebsunfall, das ift einen durch die Cigenthümlichkeiten des Betriebes und die damit zusammenhängenden Gefahren verursacten Unfall zu erkennen. Denn zu jenen Eigenthümli&keiten des Betriebes, gegen deren Gefahren dic ÜUnfallversicherurgsgeseze die Arbeiter sicher siellen wollen, gehören auc die zur Zufrechterbaltung der Ordnung erforderlihen, das Ver- hältniß der Arbeiter unter einander regeluden Vorkehrungen, nicht nur die in dem Betriebe seibst zur Verwendung kommenden äußeren Ein- richtungen, wie Maschinen, Pferde, Wagen 2c. (zu vergleichen au die RekurêentsGeidungen 454 und 734, „Amtliche Nachrichten des N.-BV.- A, * 1888 Seite 69 und 1889 Seite 351),

(1056) Die Grundsätze der vorstehend abgedruäten Rekurs- entsheidung baben in dem folgenden am 4. Februar 1890 zur Ver- handlung gelangten lantwirths{aftlichen Rekursfalle entsprechende Un- wendung dahin gcfunden, daß auch hier ein Betriebsunfall angenommen worden ist: Der erste Knecht eines Landwirths hatte den ihm unter- stellten Stallknezt in dem Pferdestall darüber Vorkaltungen gemawt, daß er zwei auts@liezlih ihm zur Verfügung gestellte Pferde obne seine Erlaubniß zu Feldarbeiten benutzt und eine dem einen Pferde hierbei zugestoßene Verleßung nit zur Anzeige gebracbt hatte. Diese Zurectweisung führte zu einem Wortwechsel und \ch{ließlich zu Thâätlickeiten, wobei der StaUknecht dem ersten Kneht eine {were Verletzung mit einem Messer beibrachte.

(1057.) Auf eincm Seedambpfer bestand zur Aufrechterßaltung der Schifféordnung und Vermeidung von Meibereien die streng durGgeführte Vorschrift, daß die auf dem Schiffe. bcfindlichen, zur Auszshülfe angemusterten Neger in dem Logir- und Waschhaufe der europäischen Feuerleute nicht verkehren sollten. Als diefem Verbote zuwider ein Neger mit einem leeren Gesäß aus dem Waschhause kam, verwies ihm dies ein Hekier unter Anwendung eines gemeinen Schimpfworts, worauf der Neger ihm sofort das rechte Auge aus- \{lug. In der Rekursentsheidung rom 29. September 1890 hat das Neichs-Versierungëamt die Auffassung des Schiedsgerichts gebilligt, welches in dem Vorgang cinen Betriebsunfall erblickt hatte (zu ver- gleichen die beiden vorstehenden Enischeidungen).

Statistik und Volkêtvirthschaft.

Verbrechen und Vergehen gegen ReiGsgesete.

Das soeben vom Kaiserlihen Statistischen Amt Eeraus- gcgebene Monatsheft zur Statistik des Deutschen Nets (Septemberheft 1891) enthält tie vorläufigen, das Berichtsjahr 1890 Lkctrcffenden, FkriminalstatistisGen Mittheilungen. Nach diefen wurden von deutschen Gerichten wegen Verbrechen und BVergeLen gegen Reibéceseze im Jahre 1890 verurtheilt 381441 Personen (darunter 40905 im Alter von 12 bis unter 18 Jahren) geaen 369644 (bezw. 36790) im Jahre 1889. (E8 fallen 1890 auf die Verbrechen und Vergehen aegen Staat, sf lie Ordnung und Religion 63 744 (1889+ 62 817), auf die brehen und Vergehen gegen die Perscn 148 087 (1589; 139 639), auf die Verbrehen und Vergehen gegen das Vermögen 168 112 (1889: 165621) und auf die Verbrechen und Vergeben im Amt 1498 (1889: 1567) verurtheilte Personen. Von den die einzelnen Delikte betreffenden Zablen werden nachstehend besonders wichtige hervorgeboben. Es wurden 1890 bezw, 1889 verurtheilte Personen

gezählt bzi den Deliktéarten : 1890 1889 Ecwalt in Dro Jegen Beamte (88. 113, 114,

117—119 St. S -B. 153 Meincid (88. 153— 1 ; : : 759 Mod (S 21) j L 133 Gcfäßrli®e Körperverletzung (S. 223 : 60 948 Einfacher Diebstahl (8 I O94O Einfacder Diebstahl im wiederßolten Rüdckfalle

(S8, 242/244) E 100988 Sr O S S0 Sc{werer Diebstahl im wiederholten Nüdkfalle

(A a oe e D427 Unia O, c 209209 E ea Betrug im wiederholten Nückfalle (S. 264). . . 1703 Fälschung öffentlier oder zum Beweise von

Rechten dienender Urkunden (§8, 267—273) . 83631 Brandstiftung (§8. 306—308 [311) .. . ., 488 Beftecung [aktive] (§8, 333, 334 Abs. 2) . ; 513 VIADEURGEHNHE G C 962

Centralverein für Hebung der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrtk.

Der Centralverein füc Hebung der deutschen Fluß- und Kanal- \{ifahrt bielt gestern Abend in eincm Zimmer des Reichstags- gebäudes seine erste Aues@ufßsitzung nach den Sommerferien ab und beschloß, im Frühjahr 1892 eine gemeinsame Sißzung des Central- vercins mit den Zweigvereinen zu Hannover abzuhalten und außerdem eine engere Vereinigung ¿wis®en den deutschen und österreichisben Binnen] chiffahrts-Vereinen zu erstreben, Der Vorstand theilte ferner mit, er habe sich im vergangenen _ Sommer mit der Binnenschiffahrts-Ordnung für die Elbe, Oder, Weichsel und die Wasserstraßen ibrer Stromgebiete, mit der Höberlegung der Mühlendamm-Brücke in Berlin, mit dem Entwurf zu einem deutshen Wasserre&t und mit dem fürften internationalen Binnenschiffahrts-Kongrey beschäftigt. Nach langen Arbeiten fei es ge- lungen, die Binnenschiffahrts- Ordnung zum Abschluß zu bringen. Bis jeßt haben zablreihe Interessenten ihre Zustimmung dazu ertheilt,

Die Einführung ter Binnenschiffahrte-Ordnung in die Praris sei so- mit gesichert und solle alsbald nah Eingang noch einiger in Aussicht stehender Zustimmungen allen Vertretern der bei der Binnens(iffahrt betheiligten Wirthschaftëgruppen übersendet werden. Es bleibe nur noch die Aufgabe, die Binnensciffahrts - Ordnung auh auf die Memel-, Pregel-, Rhein-, Ems- und Wesfergebiete auszudehnen und dafür zu sorgen, daß fie stets mit den Bedürfnissen der Zeit in Ein- flang stehe. Zu diesem Zwecke sci in Perioden von je 3 Jahren eine Revision in Nuësidt genommen, deren Anreguna und Dur{hführung dem Centralverein in Vereinicung mit den betreffenden Wirthscafts- gruppen obliege. Die Organisations-Kommission für den im Somtmer 1892 zu Paris stattfindenden fünften internationalen Binnenschiffahrts-Kongreß sei bereits tonstituirt. Als Präsidenten fungiren der Prôsident der Pariser Handelskammer Cousié und der General-Inspektior der Parifer Brücken und Straßen Guillemain. In der Organifations-Kommission sei bisher der Vorstand des Central- vereins, troßdem dieser doch aus\{ließlich ein Organ für die Ver- tretung der Interessen der. deutschen Binnenschiffahrt sei und bei allen bisberigen internationalen Binnenschiffahrts-Kongrefssen im Comité mitgewirkt hatte, bis jeßt noch nit vertreten. Ec (Redner) habe dem Präsidenten der Kommission mitgetheilt, daß der Centralverein nah seiner Bedeutung für die Binnenshiffah:t in Deutschland beanspruhzn müsse, bei ten Borbereitungen für den Kongreß, wie dies bisher stets ges{chehen, mitzuwirken und daher beantraat: Die Mitglieder des vom Centralvezrein auf Grund des Beschlusses des Kongresses zu Manchester gewählten deutschen National. Comités als Mitglieder der Organifations-Kommisfsion zu berufen. Es fei ihm hierauf alsbald die Mittheilung zugegangen, daß der Antcag in der nächsten Sitzung der Kornamission in fehr ernste Erwägung genommen werden cle. Obwohl ein weiterer Bescheid biéher noch nicht ein- getroffen, so dürfe man wohl annehmen, daß die Entscheidung im Sinne des Antrages ausfallen werde. Die Verhandlungen auf dem Konaresse werden in frambsiscer, erglisher und deutsber Sprache geführt werden. Der Schriftführer des Centralvercins, Major z. D. Kurs, berichtete alédann über die Angelegenheit der Durchfahrisßsbe der Mühlendamm-Brücke. Ferner wurde auf den Antrag des Hrn. v. d. Wyngaert beschlossen: bei den zuständigen Behö: den dabin zu petitioniren, daß der von feiner aus den verschiedenften Interessenten- Gruppen zusammençeseßten Kommijssien ausgearbeitete Entwurf zu einem deutschen Wasserreht zum Gesetz erboben werde. Handelskammer- Syndikus Dr. Eras (Breslau) referirte hierauf über das Negierungs- Projekt cincs reuen Großschiffahrtsweges im Weichbilde von Breslau. Der Redner theiite mit, daß, nachtem mehrere Projekte verworfen, die Regierung nunmehr ein Projekt ausgearbeitet babe, das geetgnet sein dürfte, sowohl den Bedürfnissen der Groß- \hifahrt zu entsprehen als au Meliorationen sowie eine Besserung der gesundheitlihen Berhältnisse in der Breélauer Oder: Vorstadt herbeizuführen. Zu bedauern sei es nur, daß der preojktirte Kanal, wäßrend er in seinem oberen Lauf, wozu die alte Oder dienen solle, auf 60 m Soßhlenbreite verans{lagt jet, in seincm unteren Lauf, von der Hundsfelder Brücke bis zum Zehedelherge auf nur 16 m Soß!enbreite prejeftirt sei, Der immer arößec werdende Dur&gangsverkehr erheise dringend eine erbebliche Verbreiterung der Sohlenbreite. Cijen- bahn- und Schiffahrts-Dirckior Siröhler {los sich dem Vorredner an. Den Kanal werden die von Oberschlesien, Berlin und Stettin fommenden Schiffe zu passiren haben. Dazu kommen die in Breélau verkehrenden Schiffe; in dieser Stadt werden stets große Entladungen tattfinden. Angesichts dieser Umstände sei, wenn man eine Stauung der Schiffe vermeiden wolle, eine Verbreiterung des projektirten Kana!s dringend geboten. Regierungs-Baumeister Hönig vom Ministerium für öffentlihe Arbeiten: Es werde allerdings das Bedürfniß hervor- ireten, Lösch- und Ladepläze zu s{affen, es sei daher Sache der Stadt Breslau, die Kosten für die dadurch nothwendig werdende Verbreiterung aufzubringen, Für den Schiffsverkehr an st@© genüge die projektirte Breite, die cs gestatte, daß stets Schiffe hintereinander und zwar eins aufwärts und eins abwärts fahren können. Dr. Eras und Direïtor Ströhler bestritten, daß es sih um Lö\ch- und Ladepläßtze handele. Der große Schiff8verkehr mae cine größere Freiheit der Beroegung nothwendig. Wasserbau-Inspektor Germelmann be- merkte: Die Veischiedenheit der Gangart der Shife mache es hon rothwendig, daß wenigstens drei Schiffe nebeneinander fahren Fönnen. Professor Dr. Schlickdting }schloß sich dieser Meinung an und äußerte die Befürchtung, daß durch die projektirte. Bbzweigung ter Votrfluth bei großem Eisgang einmal Veberschwemzmung entstehen könnte. Es gelangte {ließli folgende Resolution zur Unnahme: „Der Ausschuß des Centralvereins hat von dem neuen MRegierungsprojekt, betreffend die Arlage eincs Groß- \wiffahrtsweges im Weichbilde von Breslau mit Interesse Kenntniß genommen und empfichit dessen Ausführung; er spriht aber mit RüCficht auf den großen S@iffahrtsverkehr den dringenden Wunsch aus, daß die kurze prejektirte Karalfire@e zwis®en der Hundsfelder Brücke und der S@leu!e am Zehedelberge in erbeblih größeren als den projektirten Kanaldimensionen von 16 m Sohlenbreite und 26 m im Wasserspiegel, ausgebaut werden möge.“

Woßblfahrtsbesirebungen.

Die Kaisferlicze Werftverwaltung zu Kiel läßt, wie das „Kieler Tgbl,*“ mittheilt, Kartoffeln und Kohlen in größeren Partien ankaufen, die sie zu dem verhältnißmäßig billigen Selbstkoftenpreise an tibre Arbeiter und Unterbcamten unter dem Beding der Baar- zablung abgiebt. Die damit bethätigte Fürsorge zum Besten der Ar- beiter findet, wie das genannte Blatt hinzufügt, unter diesen vielfache Anerkennung.

Zur Arbeiterbewegung.

In München fand am Montag eine sozialdemokra- tishe Versammlung siatt, in dex die Vertreter auf dem Erfurter Parteitage Bericht erstaiteten. Herr von Vollmar beklagte, wie wir der „Frankf. Ztg.“ entnehmen, den Austritt der Oppositionellen, ebenso die meisten anderen Redner. Vollmar {lug eine Resolution vor, in der Gewicht auf die Taktik gelegt, die freie Meinungsäußerung betont und neben dem großen und leßten Ziel der Sozialdemokratie das Anstreben sofor- tiger und fortschreitender Verbesserungen auf dem Boden der heuti- gen Verhältnisse als nothwendig bezeichnet wird. Die Resolution wurde von anderer Seite als „zu lang und nichtsfsagend“ be- kämpft, und nachdem Vollmar sie zurückgezogen, wurde folgen- der Beschluß gefaßt : „Die Volksversammlung erklärt sih mit Annahme der Resolution Bebel in Bezug auf die Taktik auf dem Partcitage in Erfurt einverstanden und wünscht, daß sämmtliche Parteigenossen sich der Resolution als Richt- schnur bedienen und darnach handeln.“ Die Worte „in Bezug auf die Taktik“ waren auf Antrag Vollmar’'s ein- geschoben worden.

Die Lohnbewegung unter den deutshen Buch- drudckern veranlaßt, wie zuerst in Leipzig, so jeßt auch in Berlin die Hülfsarbeiter zu gleihzeitigem Vorgehen zur Erhöhung ihres Lohnes. Am Dienstag fand hier eine von mehr als 800 Personen besuchte Versammlung der Buch- druckterei-Hülfsarbeiter und -Arbeiterinnen statt, über die der „Vorwärts“ Folgendes mittheilt:

Die Versammlung trat in die Berathung eines von der am 15, Oktober gewählten Kommission ausgearbeiteten Lohntarifes ein. Nah diesem Tarif verlangen Punktirer (weiblihe) 17 #, (männliche) 21 4; Anleger (weibliche) 13 #4, (männliche) 18 ;

Bogenfänger (weibliche) 9 6, (männliche) 12 4 Nachtarbeit bedingt

für alle Arbeiter einen Zuschlag. Hülfsarbeiter an Rotationsmaschinen und denen der Stereotypie haben pro Woche zu fordern 24 M, für Nachtarbeit 27 A Ueberstunden sind zu entshädigen:; bis 9 Uhr Akents mit 334, na 9 Uhr mit 50 und Sonntags mit

100 %. Bei Auflagen bis zu 50 000 kat das Personal pro Tag eine Stunde Ablösung zu beanspruchen, bei Auflagen über 50 000 haben die Arbeiter nur an einer Maschine zu arbeiten. Dicser Tarif wurde einstimmig angenommen. Es wurde dann beschlossen, den Tarif einer gestern tagenden allgemeinen Buchdrucker- versammlung, über die unten berihtet ist, zur Kenntniß- nahme und Begutachtung vorzulegen. Es is besblofen worden, allen Hülfsarbeitern und -Arbeiterinnen, welhe für den Neunstunden- tag eintreten, Unterftüßung zu gewähren, au wenn diese Arbeiter noch nit der Organisation angebören, In cinzelnen dringenden Fällen follen auch Ertra:Unterftüßungen gewährt werden. Am leßten Sonnabend haben gekündigt: gegen 100 Hülfsarbeiter, über 300 Ar- beiterinnen und 26 Stereotypeure. Ein großer Theil der Hülfs- arbeiter hat keine Kündigung. -

Was die eigentliche Buhdruckerbewegung anbetrifft, so ist bemerkenswerth, daß sich auch die Arbeitgeber an verschiedenen Orten außer Leipzig ¿zur Wahrnehmung ihrer Fnteressen zusammenthun. Heute liegen folche Nachrichten namentlih aus Berlin und Magdeburg vor. An weiteren, heute vor: liegenden Nachrichten stellen wir folgende hier zusammen:

In Berlin rourde gestern im Saale der Brauerei Tivoli eine allgemeine Bucckdructer-Versammlung mit Hülfsarbeitern und -Arbei- terinnen abgehalten, die von eiroa 4000 Personen, darunter eine Anzahl weibliver ODruckereiangestellten, besucht war. Nach einem Bericht des Herrn Besteck über die Verhältnisse in Berlin haben bier in 171 BuGdrucereien 2400 Gehütfen, 257 Mascinenmeister, 80 Hôülfsarbeiter, 268 Hülfsarbeiterinnen und 26 Stereo- typeure gekündigt. Entlassen wurden 143 Gebülfen; die Forde- rungen der Gehülfenshaft wurden von 22 Drudereien mit 200 Ge- bülfen bewilligt. Der Redner tadelt das Vorgehen der Prinzipale und das Verhalten eines Theils der Presse. Zum Swluß wurde folgeude Mesolution vorges{lagen: „Die allgemeine Bucbdrucker- Versammlung sieht ih veranlaft, da troß des bei Ueberreichung der Kündigung auL8gedrücten Wunsches auf Verständigung Ver- hantlungen Seitens der Prinzipale nit beliebt wurden, fondern fortgeseßt ganze Personale wie einzelne Mitglieder des Unterstüßungêvereins deuticer Buchdrucker in provokatserischer Weise gemakfiregelt werden, den Kollegen zu enipfehlen, am Donnerstag, 29, d. M., folgende Forderungen an die Prinzipale zu stellen : 1) neunstündige Arbeitszeit, eins{Gließlich Frübstücks und Vesper- pause, 2) Erbêéhurg der Grundpositionen um 10%, 3) Fest- seßung des Lokal:uschlages auf 335% (das Minimum des gewissen Geldes beträct demnach 27,35 4)“ Außerdem em- pfiehlt die Versammlung, da das Vorgehen der Prinzipale eine friedli@e Vereinbarung autges{lofscn erscheinen lasse, überall da, wo die Forderungen nit bewilligt werden, Uceberarbeit zu verweigern, wo die Forderungen der Gehülfenswaft bewilligt werden, die Kündigung zurücuziehen. Herr Döblin gab eine Uebersiht über die in Deutschland biéher Seitens der Gehülfen erfolgten Kündigunzgen, So hätten in MünGen 630 gekündigt, in Dresden 9509, in Hamburg 600 (400 erhielten ihre Forderungen bewilligt), in dec Provinz Hazrover 480, in Leipzig 1353 (200 Bewilligungen), in Halle und Umz3egend 150, in Posen 65, in Rheinland und Westfalen würden die Gehülfen gleih- falls am Sonnabend in Kündigung treten, in S&lesien erfolgten 505 Kündigungen 2c. Im Ganzen hätten etwa 11 000 Gehülfen ge- kündigt, etwa 2000 erlangten Ecfülung ihrer Forderungen. Redner ezeichnete daber die Lage der Gebülfenschaft als keineswegs let. Die vorgeschlagene Resolution wurde einstimmig angenommen. In einer ziemlih lebLßaften Diskussion wurde die Fraae der Besoldung der Hülfsarbeiter und -Ärbeiterinnen behandelt, S{ließlih wurde eine Resolution angenommen, der gemäß sich die Einzelnen verpflichten, bei Stellenbesetungen sih an den Arbeitsnahweis der Gehülfenschaft zu wenden,

Auf gestern Abend war auch eine allgemeine Versammlung der Berliner Buchdrucereibesißer naÞ dem Vereinehaufe (Wilbelmsicaße) berufen worden, um die Vécinaung der gesammten Berliner Arbeitgeber zu erfahren und festzusiellen, welche Haltung diese in der Lohnfrage einzunehmen gedenken. E L

Jn Magdeburg fand am Dienstag eine Versammlung der weitaus größten Zaÿl der Buchdruckereibesißzer Magdeburgs statt; man wollte der „Mgdb. Ztg.“ zufolge darüber {lüssig werden, in welher Weise die in mehreren Druckereien zum Zweck2 der Erreichung des Neunstunden- Arbeitstages geshehene Kündigung der Buchdruergehülfen zu beantworten sci. Nach einer Besprehung dec augenblick- lichen Lage, des zu erwartenden Ausstandes und seiner Folgen, wurde folgende Resolution von sämmtlichen anwesenden Druckereibesitßern du:ch ihre bindende Unterschrift angenommen :

„Die heute im Magdeburger Hof anwesenden Buchdruckereibesiger Magdoeburgs erklären sich damit einveritanden, an ihrer bisherigen Arbeitszeit festzuhalten, und taachen siH durch ihre Namensunterschrift dafür verbindlich.

Magdeburg, den 23, Oktober 1891.

Bendix u. Huhn (David Louis Wolff), Gebr. Bethke. Otto Bor- mann, Fr. Bornstedt. Juolius Brückner. Karl Friese, Königliche Hofbuchdruckerei. Haenel’|Ge Hofbuchdruckerei. Hesse u, Co. Edm. Koch u. Co. Leistner u. Drewss. Louis Mose. Menzel u. Kapp- meyer. Walter O98 u. Co. Pansasche Buchdruckerei (H Otto). C. Pormetter. M, Richter Scarnke, Böker u. Co. L, Sperling u. Co. A. S@&lutius. W. Thiele, Robert Wapler. A. Wohlfeld. i R. Zacharias.“

Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde ein Lokal-Aus\huß gewählt und ein „Verein dec Druderei- besißer Magdeburg“ ins Leben gerufen, dem sämmtliche Buchdruckereibesizer, die die obige Resolution unterzeihuet haben, sofort als Mitglieder beitraten.

Ueber eine Buchdruckergehülfen-Versammlung in Leipzig, die am Dienstag stattfand, berichtet die „Lpz. Ztg.“:

Die Verfammlurg war, gegen die gewöhnlicken gehalten, immer noch sehr stark besu@t, da etwa 1600 Personen erschienen sein mochten ; aber der Saal reichte zur Aufnahme der Erschienenen vollständig aus. Der augenblidlihe Stand der Bewegung wurde von den Leitern als ein überaus günftiger, die gehegten Erwartungen toeit übertreffender dargestellt. 147 Druckereien mit 3—4000 Gehülfen hätten darrach in 56 Ortsckasten die Ford:rungen anslandslos bewilligt, 12 bis 15 000 Gehülfen die Arbeit gekündigt. Auf Leipzig entfallen von den nacgiebigen Druckereien 11, die Anzahl der in diesen besäftigten Gehülfen wurde nit [genannt, Hierauf wurde der Feldzugépian für Leipzig mitgetheilt: Das Hauptquartier der Ausständigen wird in der „Stadt Hannover“ in der Seeburgstraße aufgeschlagen werden. Für alle größeren Drudckereien mit mehr als 25 Arbeitern sollen be- fondere Standquartiere errihtet werden. Die Ausständigen follen ein \charfes Auge auf die vngeseßliGe Auenützung jugendliher Arbeiter L die Prinzipale haben und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige ringen.

In Hamburg hat, wie der „Köln. Ztg.* geshricben wird, der Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandten Be- rufêgenossen Deutschlands (Zahlstelle Hamburg) beschlossen, 1) die Buchdruckergehülfen dadur in ihren Forderungen zu unterstüßen, daß die Berufsgenossen Überall da, wo etwa das Ansinnen an dieselben gestellt werde, Arbeiten zu verrihten, welche in das Buchdrulker- gewerbe schlagen, diese verweigern; 2) im Hinblick auf etwa voc- kommende Maßregelungen der eigenen Berufsgenossen duc Erheben einer Sondersteuer einen Fonds zu sammeln und die an- gesammelten Gelder sowohl für die Bewegung der BuH- druckder als auch für die eigenen gemaßregelten Kameraden verwenden zu wollen. Die in den graphischen - Gewerben beschäftigten Hülfsarbeiter und -Arbeiterinnen beschlossen ein- stimmig, die Forderung der neunstündigen Arbeitszeit zu der ihrigen zu machen und gegebenenfalls da, wo sich die Buchdrucker- gehülfen im Kampfe um den Neunstundentag befinden, thatkräftig mit

einzugreifen und selbst das äußerste Miitel, das der Arbeitseinstellung, nit zu scheuen.

In Trier verlangen die Buhdruckergeßülfen 10 9/4 Aufschlag.

__ In Dresden befinden fich, wie der „Vorwärts“ be- rihtet, die Metallschläger in einem Abwehrstrike, der in dem Versuche einer Lohnkürzung seine Ursa&e haben soll. Es sind 65 verheirathete und 85 ledige Gehülfen sowie 35 Aus- legerinnen zu unterstüßen.

Aus Paris {reibt man der „Köln. Ztg.* unter dem 27. d. M.: Gestern wurde die Steinkohlengrube von Monthieux, die einer bankerotten Gesel\schaft gehört hatte, von dem Syndikat der Bergleute der Loire für die Summe von 10000 Fr. an- gekauft. Das Syndikat wird von den Behörden unterstüßt und will an alle franzéfis@en Gemeinderätze und die Presse einen Aufruf zur Förderung seines Unternehmens riten.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberswlesien.

An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 10613, nicht rets zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 27. d, M. gestellt 4325, ni&t rechtzeitig gestellt keine Wagen,

Subhastation8-Resultate,

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 28, Okiober 1891 die nachhverzeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Kastanien-Allee 50a, Ziorskirstraße 12 und Zionskirchplag 4, dem Techniker Julius Ditges in Berlin gehörig; Nußungêwerth 18 000 4; für das Meistgebot von 256000 #Æ# wurde der Kaufmann Franz George, Große Frankfurterstraße 10, Er- steher. Fricsenstraße und an der Straße 20, dem Tischler- meister Heinrich Gring gebörigz; für das Meistgebot

bauser Allee 32, Ersteher. Pappel-Allee 129, dem Maurermeister Franz Mie und dem Bauführer Franz Conrad in Berlin gleihberechtigt gehörig; für das Gebot von 153600 4 wurde der kaufmann Jacob Leichtentritt in Berlin Ersteher. Auf- gehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundftück in der Liebenwaldersiraße, dem Kaufmann O. Lam p- ret gehörig, und die Termine am 9. November d. I,

Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin n Termine vom 13. und 16. Oktober d. J. betreffend die Verf des Grundftüts zu Stegliß belegen, dem Bauern ahßlmann und Genoffen gehöri f (

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Í entnehmen wir folgenden B: it Stärke nach Mittheilungen

27, Oktober 1891:

Beriht8woh folgende Abschlüsse in Kartof ten mitgethei den. Es wurden verkauft an: Kartoffel 0C0 Sack prima zu 30,25 #4 frei Station in der Altm 200 Sal prima zu 29 4 frei Station an der Ba en—Magdeburg, provisionsfrei gegen Kasse; 1002Sack z1 rung November, frei Station derselben Bahnstrecke, inkl, sion gegen Kasse; 100 Sack zu 31 4 frei Station in ter

Altmark bei sofortiger Lieferung; 100 Sack zu 31,50 M ebenfalls frei Station in der Altinark; 200 Sack zu 31 # frei Station in der Altmark; 200 Sack zu 30,50 #4 frei Station in der Alt- mark; 2009 Sadck zu 31 Æ frei Station im Hannoverschen, November- Lieferung; 100 Sack zu 3050 # frei Station im Braunshweigischen, neito K ez 200 Sack hoGfeines zu 32 46 netto Kasse frei Station in der Altmark; ferner an feuchter Kartoffelstärke: 200 Sack zu 16 4 frei Station an der Vreslau-Freiburger Bahn, gegen Kasse ab 2 9% Provision; 300 Sack zu 15,50 4, Lieferung Oktober-

November, frei Station an der Bahnstre@ Posen Breélau; 200 Sack zu 16 F frei Station an der Bahnstrecke Stargard— Kreuz; 2009 Sack zu 1650 #4 frei Station in der Utermark, 200 Sat zu 16 A4 frei Station an der Bohnstrecke Arnswalde— Kreuz, Lieferung November; 3909 Sack zu 16,25 f frei Station an der Mecklerburgishen Südbahn.

In der gestrigen Generalversammlung der Vereinigten Königs- und Laurahütte, zu welcher 14 202 600 ( Aktien- fapital dur 23 671 Stimmen verireten waren, wurde die Tages- ordnung erledigt und für das verflossene Geschäftsjahr die Verthei- lung einer Dividende von 89%% bes{lossen, Zu Aufsi@teraths3- Mitgliedern wurden die Herren Domänen-Nath Klewiß und Geheimer Nath Sólutow, deren Lurnus abgelaufen ist, wieder- und die Herren Bankdirektor Scinkel-Hamburg und Ober-Bergrath Dr. Wagler- Breëlau neugewählt. Die Generalversammlung erklärte sich mit dem demnäcbstizen Erwerb der Eintrahthütte einverstanden.

In der gestrigen Generalversammlung des BoWumer Ve'r- eins für Bergbau und Gußstahlfabrikation in Bochum waren erschienen 133 Aktionâre, welch2 33909 Stimmen vertraten. Die Bilanz wurde genehmigt, i i bezügli des Reservefonds: a Aus]{eidung vor f aus dem Reservefonds Vebufs BVildurg eines - wendung von zwei Millionen fonds zur Deckung der W in Savona; ferner die WBevollm raths zur Ausführung der ibm bin Vereins bei der Aktiengesell\schafr Tardi erforderlih erscheinenden Maßnahmen beantragte Aenderung der Paragravben 21, betreffend Erhöhung der Mitgliederzabl des Ve sieben auf ncun, wurde ebenfalls genebmigt, Den Verwaltungs- organen wurde mit 3858 Stimmen Decharge ertheilt und die Dividende auf 62 °/o festgeseßt. Zu Mitgliedern des Verwaltungsraths wurden die Herren Herm. Rosenberg und Carl Clönne neugewählt. Zu Rechnungs8revisorcen wurden die Herren Kleye, Bömke wieder- und Herr August Haniel neugewählt,

J der gestrigen Generalversammlung der Cröllwigzer Aktien-Papier-Fabrik wurde der Abschluß genehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 7 2/0 beschlossen. Kommerzien-Nath Bethe legte sein Amt als Vorsitzender des Auffichtsraths nieder ; an feiner Stelle wurde General-Direktor Krug zum Vorsigzenden giwählt.

Leipzig, 28, Oktober. (W. T. B) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. per November 3,675 4, per Dezember 3,70 4, per Januar 3,70 #4, per Februar 3,75 4, per Mârz 3,75 4, per April 3,75 „6, per Mai 3,75 #4, per Juni 3,775 #, per Juli 3,777 46, per August 3,80 #4, per September 3,80 «# Umsaß 85 000 kg. Behauptet.

London, 28, Oktober. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen - ladungen angeboten.

29, Oltober. (W. T. B.) Die Bank von England hat beute den Diskont von 3 auf 4% erhöht.

New-VYork, 28, Oktober. (W. T. B) Na \@hwather Eröffnung verlief die Börse lustlos und matt und {loß zu den niedrigsten Tagescoursen. Der Umsatz der Aktien betrug 1909000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 900009 Unzen geschätt. Die Silberverkä ufe betrugen 40 000 Unzen.

Submissionen im Auslande.

Oesterreich-Ungarn. 9, November 4 Uhr. K. und K. See - Arsenals - Kommando zu Pola. Lieferung von Olivenöl (Loos V), grauer Waschseife und Un- {{littferzen (Loos VIII), Besen und Rohrdecken (Loos 1X), Kupfer- barren und -Blechen, Draht, S e Bootsnägeln, Nieten und ODrahttau aus Kupfer (Loos XIV), Kupfer- und Münzmetallröhren (Loos XV), Münzmetallbarren (Loos XVIT), Messingbarren, -Stangen und -BleHen (Loos XVI111). Näheres bei der bezeihneten Behörde,

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sowie bei der Kanzlei-Direktion der Marine-Sektion des K. und K.

von 352090 / wurde der Kaufmann Felix Collin, Schöne |

Reibs- Kriegs-Ministeriums und bei der Handels- und Gewerbekammer in Wien, Britische Besißungen.

5. November, Mittacs. R. A. Fayrer, Sekretär der Indian Midland Railway Company limited, Covthall House, Copthall Avenue, London E. C.: Lieferung von Schicbebühnen mit versenltem Gleis (pit-traverszers) für Lofomotiven und Waggons. Auskunft in den Bureaus der Gesellschaft.

15. Dezember. Stadtverwaltung von Melbourne (Victoria). Lieferung einer Maf@ine zur Zerkleinerung und Hebung von Kohle, sowie zur automatischen Heizung ron 6 Damypsk-sseln. Das Lastenheft nebft Plänen 2, kann in den Bureaus des „Engineer“ 163 Strand London W. C,, eingesehen werden. :

Italten.

31, Oktober, 3 Ubr. Artillerie-Direktion Terni: Lieferung verschiedener chemis{er Produk 30 Tage. Vorans{l2g 2710 Fr. Kaution 27

Niederlande 2. November, 2 Ußr. Hollandsche Yzeren Spoorweg-Maatschappij ntral-Station zu Amsterdam: Lieferung von 17 200 qm be- iem Sandstein in drei Abtteilungen. Bedingungen käufuch für . im Administratie Gebouw, -Procgbak, Arnfte Portugal.

11. Novemker. Liff S A des Handels und der L } für Landwirtbschaft; carbone) während Weinberge.

5, Dezember.

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11, November, 12 Uhr. Stocktholm. Lieferung von 1000 ke n Barren von mir 10 kg, enthaltend mindestens 99 °/9 reines Silber und frei v lien Verunreinigungen.

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12, November, 2 Uhr. Gleichzei Gemeindeverwaltung (Vinisterium des verwaltung von La Un ritung und AusnLtzun( Borans§lag 38

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weaschafea, Beim Intendanten von rufend, auf wurde mit große: i Rue de la Digue i seiner Frau aufs DachH geflüchtet und gab Nothzeity Dragoner warfen sich ins Wasser, um ibnen Hülfe zu bri der Strom riß sie mit si und fie vershwanden {nell dem Wasser in ihren Betten überrashte Frauen ertranken. junge BVettlerin, die ihren ins Wasscr gefallenen Säugling wollte, wurde ebenfalls fortgerifssen. Endli am Mittag &luß an zu sinken. Von den vers@iederen Nurkten des Departe laufen N2chrichten über ähnlibe Unglücksfäile ein. In Limo zwei Brücken fortgerissen ; sieben Häujer f in, avt Persor getödtet, fieben {wer verwundet. ie er Stecuerka Sparéasse wurden vom Wasser forigesbwemmt, der Eisen

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n d ria 2nb ist auf eine Strecke von 1 km weggerissen. Nah Lezignän hin gleicht das Land einem ungeheuren See; neun Brücken wurden dort zerstört. Die Dörfer St. Coua Plucbécie sind verwüstet, Wäßrend der Katastrophe wüthete s tommender Stur im ganzen Departement mit furchtbar :fti In Perpignan weckten Tromveter der Zeue:w-: ie s Das Viertel Pont Rouge Ebene stand untcr Wasser. Au mmen. In Ceret vern:chtete der H ( O inie von NPrades stürzten zwet Brüdcken ein. Heute hat das i 4 3afsers in diesen Gegender egonnen. Der angerichtete ( uft fih auf viele Millionen. 0, ko Wb L

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Paris. 27, Ditober. as Eisenbabnunglück Moirans wird der „Magdb. 3. [ri : Der Omnibuszug 29 war nicht mehr weit von dem entfernt und fuhr, zwei Lokomotiven gezogen, auf eti hen Eisenbahndan:n, etwas steil abfällt. Bei einer starken Biegung wi die Maschine aus dem Geleise, während di j ie Ketten und allein weiterfußr. Hinter ihr legte ih die andere Lokomotive über die Schienen und nun fuhren die Waggons an diesem Hinder- nisse auf und mit furchtbarem Krach, der weithin gebs i

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it ¿8 Geschrei. Sobald die Retitung3arbeit beginnen konnte, wu ersten fünfs zehn Verleßten nach dem Hospital von Moirant as nur eine geringe Anzahl von Betten besißt, geschaf von deur DDrTiden Urile Und WUPotheter [0 aut f ging, gepflegt. Lie bei solchen Unfällen fast immer, sind die unteren Gliedmaßen am Meisten mitgenommer, den Einen ganz weggerissen, Anderen ge- brochen oder gcquesch{t.

Paris, 28. Oktober. Heute Naë#t fand nah einer Mittheilung des „W, T. B.“ auf dem Bahnhofe Le Mans ein Zusammen- stoß eines Personenzuges mit cinem Güterzuge statt. Die Reisenden des Personenzuges hatten die Waggons bereits verlassen. Von den Bedienfteten ist der Conducteur des Personenzuges schwer verwundet word: n.

Mons, 27. Oktober. Die diŸt an der Eisenbahn von Quóvy nach Ohain gelegene, der Muttergottes von Lourdes gewidmete Kapelle wurde der „K. Ztg.“ zufolge vorgestern Abend von ver- breczerisder Hand mittels Dynamit in die Luft gesprenat. Von dem vielen Reisenden bekannten hübschen Gebäude sind nur einige Reste stehen geblieben. Die Thäter sind noch nit ermittelt.

Chur, 27. Oktober. Das Dôörf&en Scalamisot bei Martinsbruck (Graubünden, an der Tiroler Grenze) ist, wie der „Frkf. Z.* gemeldet wird, abgebrannt. Ursache ist der Föhn.

New-York, 27. Oktober. Eine DepesHe aus Honolulu meldet, daß die Hängebrücke, welhe Pankoa mit Pas-Aiko verbindet, în vergangener Woche cingestürzt und von der See fort- gefchwemmt worden ist.