1891 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Oct 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Auch die 88. 263 bis 271, welche die „Erfüllung“ |

betreffen, wurden mit niht erheblihen Abweichungen angenommen. An Stelle des §. 266 fand die Bestim- mung Aufnahme, daß die an einen Anderen als den Gläubiger zum Zwecke der Erfüllung erfolgte Leistung unter denselbea Vorausseßungen als Ecfüllung wirksam werden soll, unter denen nach der zum Algem-inen Theile als 8. 127 e beschlossenen allgemeinen Vorscd;rift die von einem Nichtberechtigten erfolgte V21fügung über einen Gegen- stand wirksam wird. Ferner wurde der 8. 267 Abs. 2 dahin ge- ändert, daß unter mehreren fälligen Schulden zunächst diejenige ge- tilgt wird, welhe dem Gläubiger geringere- Sicherheit bietet, und wurde der §. 268 Say 2 durch die Vorschrift erseßt, daß, wenn der Schuldner eine andere Abrehnung verlangt, als die im Say 1 bestimmte, der Gläubiger die Leistung abzulehnen be: rechtigt ist. Bei der Berathung des 8. 269 Abs. 1, w:lcher bestimmt, daß der Gläubiger gegen Empfang der Leistung dem Schuldner auf dessen Verlangen ein \chriftlihes Empfangsbekenntniß (Quittung) zu ertheilen hat, war beantragt, dem Gläubiger die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Schuldner eine Quittung im Sinne eines den Empfang der geschuldeten Leistung fest- stellenden Anerkennungsvertrags zu ertheilen. Der An- trag wurde jedoch nach einer eingehenden Erörterung über die rehilihe Bedeutung der Quittung abgelehnt, in- dem die Mehrheit der Ansicht war, daß nach der Verkehrsauffassung die Quittung regelmäßig nur die Bedeutung eines Beweismittels habe und dakter der Gläubiger auch nur in diesem Sinne zur Ertheilung einer Quittung geseblich verpflihtet werden könne. Eine Er- gänzung erfuhr der §. 270, dec die Kosten der Quittung als Regel dem Schuldner auferlegt, durch die Vorschrift, daß, wenn an die Stelle des ursprünglihen Gläubigers in Folge einer Uebertragung der Forderung oder im Wege des Erbgangs mehrere Gläubiger treten, die dadurch veranlaßte Erhöhung der Quittungskosten den Gläubigern zur Last fällt. Außer- dem wurde eine dem Art. 296 des H. G. B. entsprechende Vorschrift aufaenommen, daß der Ueberbringer einer Quittung für ermächtigt gilt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Schuldner befannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen.

Anlangend die Vorschriften über -die Befreiung durch „Hinterlegung“ (8. 272 bis 280), so fand der S. 272 Abi. 1, der die zur öffenilihen Hinterlegung geeigneten Gegenstände und die Gründe der Hinter- legung bestimmt, mit der Ecweiterung Zuslimmung, daß nicht nur Geld und Werthpapiere, sondern auch sonstige Ur - funden sowie Kostbarkeiten hinterlegbar sein sollen. Ein Antrag, der die reihsgeseßlihe Zulässigkeit der Hinterlegung auÿ auf andere beweglihe Sachen auszudehnen und im Zusammenhange damit das - im 8. 278 be- stimmte Recht der Verkaufsselbsthülfe auf die Fälle zu beshränkea bezweckte, in denen der L'slungsgegen- stand dem Verderb ausgeseßt ist oder die Aufvewahrung unverhältnißmäßige Kosten erfordert, wurde abg: l?hnt und insoweit der Standpunkt des Entwurss gebilligt, der im 8. 280 Abs. 2 dea Landeegeseßen die Bestimmung vorbehält, daß bie öffentlichen Hinterlegungsstellen auch andere Sachen als die im §. 272 bezeihneten anzunehmen haben. Die von der Wirkung der Hinterlegung handelnden Vorschriften Des L: 272 Abs. 2 und der 88. 275, 276 erfuhren zwar sach- lih feinen Widerspruch, jedoch wurde beschlossen, das Verhältniß, so lange der Schuldner das Recht hat, den hinterlegten Gegenstand zurüczunehmen (8. 274), in der Art zu gestalten, daß dem Schuldner gegenüber dem Anspruche des Gläubigers eine Ein- rede zusteht, kraft deren er den Gläubiger auf den hinterlegten Gegenstand zu verweisen berechtigt ist, und daß er während dieser Zeit die Gefahr des hinterlegten Gegenstandes nicht zu tragen und Zinsen nicht zu zahlen hat. Vüt der Zurücknahme soll der Anspruch des Gläubigers wieder wirkjam werden, wie wenn die Hinterlegung nicht erfolgt wäre. Um das durch die Hinterlegung begründete Reht des Gläubigers auf Auslieferung des hinterlegten Gegenstand: s gegenüber der Hinter- legungsstelle Élarzustellen, wurde ferner beschlosses, im §. 272 Abs, 1 zum besonderen Ausdruck? zu bringen, daß die Hinterlegung „für den Gläubiger“ erfolgen müsse, wobei man davon ausging, daß im Falle der Ungewißheit über die Person d:5 Gläubigers die Hinterlegung in der Art erfolgen könne, daß unter Angabe des Grundes der Hinterlegung für den unbekannten Gläubiger, z. B. den unbekannten Erben, hinterlegt werde. Zur Beseitigung von Zweifeln soll außerdem als §. 272a die Vorschrift aufgenommen werden, daß der Schuldner, wenn er nur Zug um Zug gegen eine von dem Gläubiger zu bewi-k:nde Leistung zu leisten verpflichtet ist, bei der Hinterlegung das Recht des Gläubigers auf Auslieferung des hinterlegten Gegenstandes von der Bzwirkung der Gegez«leistung abhängig machen kann. Weiter hielt man es, um dem Gläubiger den Nachweis seiner Empfangsberehtigung gegenüber der Hinterlegungsstelle zu er- leichtern, für geboten, zu bestimmen, daß der Gläubiger unter denselben Vorausseßungen, unter denen er die Leistung zu fo: dern berechtigt war, von dem Schuldner dessen Einwilli- gung in die Auslieferung des hinterlegten Gegenstandes verlangen kann, soweit nach den Vorschriften über die öffentliche Hinter- legung (vgl. §. 280 Abs. 3) die Beibringung dieser Einwilli- gung zum Nachweise dec Empfangsbercchtigung erforderlich oder genügend ist, Die Vorschristen des 8. 273 Abj. 1 und des §. 274 ersuhren keine Anfcchtuna. Der 8. 273 Abs. 2 wurde gestrichen und statt dessen dem §. 280 Abs, 3 der Sag hinzu- gefügt, daß die Hinterlegung von einer gerihtlihen Anordnuag niht abhängig gemacht werden kann. Der §. 277 fand fahlich mit der Erweiterung Zustimmung, daß das Recht des Schuldners, den hinterlegten Gegenstand zurückzunehmen (§8. 274), der Pfändung nicht unterworfzn ist. Auch die 88.278, 279 wurden sahlich nach dem Entwurfe angenommen. Zustimmung fanden ferner die im §. 280 enthaltenen Vorbehalte für die Landes- gesezaebungen, der Abs. 2 jedoch mit den aus dem Veschlusse zu 8 272 über die Ausdehnung der reihsgeseßlih hint:rlegbaren Gegenstände sich ergebenden Aenderungen und mit der Ein- schränkung, daß, soweit landesgeseßlih noch andere Gegenstände als zur öffentlichen Hinterlegung geeigiet crklärt sind, die Vor- schriften des §8. 272 kraft Reicherechts Anwendung finden sollen. Im Abs. 3 wurde cußcrdem die Vorschrift, die den Landesgeseß- gebungen vorbehält, die Wirkungen der Hinterlegung s{chou mit dem Zeitpunkt der Absendung an die Hinterlegungsstelle ein- treten zu lassen, gestrichen und statt derselben im Anschluß an das Preußische Iecht als Abs. 2 des §8. 273 beschlossen, daß, wenn die zu hinterlegende Sache der Hinterlegungsstelle ourh die Post übersendet worden ist, die erfolgte Hinterlegung auf den Zeit- punkt der Absendung d-r Sache zurückwirkt. Die zu §. 280 angenommenen Vorschriften sollen in das Einführungégeséb eingestellt werden.

Seitens des Ministers für Landwirthschaft, Domänen | und Forsten ist die Einfuhr von lebenden Shweinen aus Bieliz-Biala, Steinbruh und Wiener-Neustadt über Dziediß und Oderberg in die Shlachthäuser zu Neumarkt und Schweidniß und nah Leßterem über die Grenz Zollämter an der \chlesish- österreichishen Grenze auch die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreih-Ungarn unter geeigneten Sicherheitsmaßregeln mit der Maßgabe widerruflih gestattet worden, daß die für Schweidniy bejtimmten Viehsendungen erst vom 1. Dezember d. J. ab eingeführt werden.

Der General der Artillerie 4. D. von Voigts-NRhet, à la suite des 1. O und der General-Lieutenant von Wodtke, Commandeur der 12, Di- vision, haben Berlin wieder verlassen.

Der General-Lieutenant von Krosigk, Jnspecieur der L p hat sich mit Urlaub nah Hannover egeben.

Der General-Lieutenant von Rosenberg, à la suite des Husaren - Regiments von Zieten und Fnspecteur der 2. Kavallerie-Jnspektion, hat eine Dienstreise angetreten.

Der Landrath Dr. Sander, bisher zu Waldbröl, im Regierungsbezirk Köln, is in die allgemeine Staatsverwaltung übernommen und, unter Belassung seines bisherigen Amts- charakters, bis auf Weiteres der Könialichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Dem Regierungs: Assessor Dr, jur. Bahlmann zu So- lingen ist die kommissarishe Verwaltung des Oberamts zu Gammertingen, Regierunasbezirk Sigmaringen, und

dem Regierungs Affsessor Hoffmann zu Frankfurt a. O. die kommissarishe Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Beckum, Regierungsbezirk Münster, übertragen worden.

_ Der neu ernannte Regierungs-Assessor Dr. jur. Sartorius ist der Königlichen Regierung zu Stade überwiesen worden.

Kassel, 28. Oktober. Bei dem 2jährigen Ju- biläum des Jnfanteri e- Regiments von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83 fand nach einer Meldung des „W. T. B“ Abends in dem glänzend erleuchteten und dekorirten Exerzierhause die Aufführung eines Festspiels statt, in dem die Ruhmesthaten des deutschen Heeres und des Regiments dargestellt wurden. Die Auffüh- rung {loß mit einer Huldigung für Seine Majestät den Kaiser. Der Chef des Regiments, Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck wohnte mit seiner Gemahlin und der Prinzessin Elisabeth dem Festspiele bei, ebenso Jhre Durch: lauten der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Hohenzollern.

Am 27, d. M. feierte der Ober--Auditeur des XI. Armee- Corps, Geheime Justiz Rath Micheli s das Jubiläum seiner fünfzigjährigen Dienstzeit, aus welche.m Anlaß ihm, wie die „Magd. Ztg.“ berichtet, mannigfahe Ehrenbezeugungen zu Theil wurden. Der Chef des Generalstabs des XI. Armee- Corps, General-Major von Mikusch-Buchberg, brachte dem Jubilar die Glückwünshe des Generalstabs dar. Die Glücckwünshe der Auditeure des X!, Armee - Corps brachte Garnisons:Auditeur Justiz-Rath von Schirp in einer Ansprache zum Ausdruck. Als Geschenk überreichte er eine große Kaiserbüste. Der kommandirende General von Grol- man hatte von Jtalien aus, wo er zur Erholung weilt, ein Glückwunschshreiben übersandt. Das Gleiche geshah von Seiten des Divisions:Commandeurs, des Prinzen Friedrih von Hohenzollern, von Sigmaringen aus.

Vayern.

München, 29, Oktober. Der hiesige Magistrat hat in seiner gestrigen Sizung den Antrag der Gemeinde-Bevoll- mächtigten angenontmen, daß die Petition um die Ab- änderung des Landtagswahlgeseßes zu Gunsten einer Vermehrung der Abgeordneten der Stadt München sowohl an die Staatsregierung als auch an die Kammer der Abgeordneten geleitet werde. Am Montag hat, wie die „Allg. Ztg.“ bei diesem Anlaß nachträgt, eine Versammlung der hiesigen frei- sinnigen Partei die folgende Resolution angenommen:

„Die im Orpheum zu München tagende Volksversa:inmlung er- achtet es als ein zwingerdes Getot der Gerechtigkeit, daß dem An- suden des Magistrats München und der anderen garößcren sich an- \{ließenden Städte um Abänderung des Ubsatzes 2 des Urtikels 1 des Land!agémahlgesetzes entsprocen werde. Weiter erachtet die Ver- sammlung die Einführung des gleichen, direkten und allgemeinen et Bd für den baverishen Landtag als dringend wünschens- werth.“

Sachsen.

Dresden, 29. Oktober. Heute Vormittag wu1de, wie das „Dr. J.“ berichtet, in der hiesigen katholi\hen Hoffkirche zum Jahresgedächtniß für weiland Seine Majestät den König Johann (7 1873) ein feierlihes Requiem abgehalten, welhem Seine Majestät der König, sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz Georg und die Prinzessin Mathilde anwohnten. Nachmittags ertheilte der König im hiesigen Schlosse dem in außerordentlicher Mission hier angekommenen kommandirenden General des Königlich

Württembergischen Armee-Corps, General-Lieutenant von Wöldckern eine besondere Audienz. Der General nahm dann später an der Hostafel in Strehlen Theil.

__ Dem Ober- Hofmarschall Freiherrn von Koenneriß ist die aus Gesundheitsrücksichten nahgesuchte Dienstentlassung, las Verleihung des Haus-Ordens der Rautenkrone, bewilligt worden,

MecKenburg-Schwerin.

__ Schwerin, 29, Oktober. Das Befinden Seiner König- lihen Hoheit des Großherzogs ist den „Meckl. Nachr.“ zu- folge zur Zeit ein recht befriedigendes; der Reizhuslen ist gänzlih geschwunden, und sind Anfälle von Asthma oder Nervenziehen in den legten Tagen nicht eingetreten. Erfreuliher Weise hat sich namentlich die Beweg- lihkeit der Hände bei Seiner Königlichen Hoheit der Art gebessert, daß der schriftlihe Vertehr mit den Behörden, der im August und September ruhen mußte, zunächst dur kurze eigenhändige Dekrete und Unterschriften, dann aber au in längeren eigenhändigen Verfügungen wieder

aufgenommen worden ist, Der Staatsrath von Bülow

wird sih in den nähsßen Tagen nah Cannes begeben, um

dem Großherzog noch vor Beginn der Sißungen des Land- tages Vortrag über Regierungsangelegenheiten zu halten.

Anhalt.

__ Dessau, 28. Oktober. Jhre Königlihe Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen is, wie der „A, St.-A.“ meldet, hier eingetroffen.

Waldeck und Pyrmont.

Arolsen, 28. Oktober. Der zur diesjährigen verfassungs- mäßigen Sißung einberufene Landtag dec Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont wurde heute Mittag 12 Uhr: im landständishen Sißungssaale im Gerichtögebäude von dem Königlichen Landes-Direktor von Saldern mit nachfolgender Rede eröffnet :

Meine Herren!

Seine Majestät der König von Preußen haben durH Allerh3chften Erlaß, gegeben zu Wilhelméhöbe am 21. v M, mi Aller- gnädigst ermächtigt, den Landtag der Fürftenthümer Waideck und Pyrmont zur dietjährigen verfassungsmäßigen Sitzung zu berufen, in Allerhöchftseinem Namen diese Stßung zu eröffnen, den Land:ag na Erforderniß zu vertagen und die Sitzung nah Erlediguag der Vorlagen zu {ließen

_ Indem ih Sie, meine Herren, demgemäß bei Ihrer heutigen Zusammenkunft begtüße, gedente ih zunächst des seit Ihrern leßten Beisammensein eingetretenen, füc das Fürstlibe Haus und das Land bedeutungsvollen Ereignisses, von welhem im Auftrage Seiner Dur@blauŸt des Fürsten ich dem Landtage hiermit amtliGe Mit- theilung made.

Seine Durchlaucht der Fürst haben Sih am 29. April d J in zweiter Ebe mit Jhrer oheit der Prinzessin Louise zu S{leswig- Holsiein-Sonderburg-Glücksburg, Tochter weiland Seiner Hobeit des ail A Friedrich zu SHleswig - Holstein - Sonderburg - Glücksburg, vermà

Welche aufrichtige Freude dieses Ereigniß überall im Lande hervor- gerufen, hat der warme herzliche Empfang gezeigt, welchzer Ihrer Hoheit der Fürstin mit Seiner Durhlauht dem Fürsten bei Höchst- deren Einzuge in das Land und beim Besuch der Kreisstädte ron Seiten der Landesangehörigen zu Theil geworden ist In all die Glück- und Segenswünsche, welchwe bei diesen Gelezenheiten deu £ö{bsten Herr- schaften ausgedrückt worden sind, werden auch Sie, meine Herren, gewiß aus vollen Herzen einstimmen.

In der dieëjährigen Sißurg wird Ihnen ein Gesezentwurf, be- treffend einige Abänderungen der Dienftboten-Ordnung, zur Berathung und Beschlußfassung und ferner die Staatskassenre@nung vom Jahre 1889 zur Wahrnehmung Ihrer verfassungémäßigen Rechte vorgelegt werden. Außerdem sind Ihnen dieses Mal nur noch einige minderwictige ge- \hâftlihe Vorlagen und Mittheilungen, welche die laufende WVerroal- tung der Landesangelegenheiten betreffe, zu machen.

Im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen erkläre i den Landtag der Fücstentbümer hiermit für eröffnet

Der Alters:Präsident Abg. Bürgermeister Schulze: Vaßbeck brate hierauf, dem „Hann. Cour.“ zufolge, ein Hoch auf Seine Majestät den König und Seine Durchlaucht den Fürsten aus. Bei der sodann vorgenommenen Wahl wurde der Amts- gerihts-Rath Moak aus Korbach zum Präsidenten, der Amtsrichter Dr. Mommsen aus Pyrmont zum Vize- Präsidenten und der Regierungssekretariats-Assistent Bade- Arolsen zum Schriftführer gewählt. Der Landes Direktor theilte im Laufe der Sißung noch mit, daß dem Landtage noch eine Vorlage wegen Reform der Gewerbesteuer und Klassensteuer zugehen wird. Zur Vorbereitung dieser Vorlage wird eine Kommission, bestehend aus dem Landes-Direktor, verschiedenen Landtags-Abgeordneten, Kreisamtmännern und Rentmeistern, zusammentreten.

Neufîz j. L.

Gera, 29. Oktober. Jhre Majestät die Kaiserin wird, wie die „Ger. Ztg.“ amtlih meldet, morgen Abend auf Schloß Osterstein eintref.n, um der Taufe des jünstgeborenen Sohnes der Erbprinzlichen Herrschaften beizuwohnen.

Lippe.

Detmold,28, Oktober. Den Mitgliedern des Landtages, der auf den 23. November einberufen ift, sind nach der „Köln. Ztg.“ bis jeßt vier Vorlagen zugegangen. Zwei derselben betreffen Ge- haltéerhöhungen für verschiedene Unterbeamte und die Ec- höhung des bisher gewährten Zuschusses für die höhere Mädchenshule in Detmold. Eine dritte Vorlage beantragt, zu Gunsten der durch Hagelschlag im Anfang Juli Geschädigten Darlehen bis zum Betrage von insgesammt 40 000 6 zu ge- währen. Die vierte Vorlage endlich bringt die Aufbesserung der Gehälter der Volksschullehrer. Die Regierung be- absihtigt hierzu jährlih 30 000 6 zu verwenden. Die Neben- lehrer erster Altersklasse sollen statt 600 # neben freier Wohnung 720 A erhalten, das Gehalt der Nebenlehrer zweiter Alteréflasse, d. h. derjenigen, welche die zweite Prüfung be- standen und eine fünfjährige Dienstzeit zurückgelegt haben, soll von 750 « auf 800 6 erhöht werden. Die Hauptlehrer erhalten wenigstens 1000 # neben freier Wohnung und steigen dann nah zwölfjähriger Dienstzeit seit ihrer Anstellung als Lehrer überhaupt von fünf zu fünf Jahren bis auf mindestens 600 M, also jedesmal um 150

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 30. Oktober. Das Befinden der Erzherzogin Mid rg arethe Sophia hat sih bis gestern Abend nicht ver- ändert.

Wie das „Fremdenblatl“ mittheilt, hat der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky anläßlih der der serbischen Regierung kundgegebenen Befriedigung über deren Entschluß, Delegirte nah München zu entsenden, die Nothwendigkeit einer kurzen Vershiebung der Entsendung be!ont, weil die ößerreichish-ungarishen Unterhändler in den nächsten Tagen durch die in dem legten Stadium befindlihen Verhandlungen mit Jtalien vollständig in Anspruch genommen seien. München ist, wie das „Fremdenblatt“ hinzufügt, auch weiter als Ort für die Verhandölungen mit Serbien in Aussicht ge- nommen.

“E Dasselbe Blatt konstatirt, daß bie ¿viteïreihishe Regierung bisher der Südbahn k4" ¿in festes Angebot gemacht habe. Das Handels-Mir: " \sieriuum habe nur Studien eingeleitet, um die Frage klar 27 stellen, ob sih eine für beide Theile annehmbare Forr-= finden ließe, unter der. die Uebernahine des Betrieb-/ ¿ns der Südbahn durch den Staat

stattfinden könne,

/ Im Finanzau7" cHuß des ungarishen Unter- a S Uen e db einem Bericht des „W. D. D.“ a É t A pa über das Budget mehrere Redner die al L G2 Finanz: Ministers um die Aufreht- erhaltung, des E/ \/leichgewißts hervor. Der Finanz-Minister r, Wecerle ?! zankte und erklärte, das Gleichgewicht im un-

arishen Budget könne au nah der rigorosesten Auffassung als

dergeftellt, die Finanzlage als fkonsolidirt angesehea werden. Er halte es nicht für eine krankhafte Erscheinung, daß der Uebershuß im Budget gering sei; er würde gerade einen beträchtlichen Ueberschuß für krankhaft halten, da er im Stande gewesen wäre, erheblih höhere Voranschläge zu machen. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen des Staats- kredites müßten jedoch die Einnahmeposten innerhalb stabiler, mäßiger Grenzen veranschlagt werden. Jn Betreff der An- häufung der Kassenvorräthe sei zu bemerken, daß be- deutende Lasten getilgt und beträhtlihe Summen dem Finanz- markte zur Bertlgung gestellt worden seien, was zur Be- [ebung des Finänzmarktes beigetragen habe. Was die Frage wegen der eldverkehrsmittel anbelange, fo erkenne er an, daß die Quantität der Baarzahlungsmittel ungenügend sei. Jn dieser Beziehung Maßnahmen zu treffen, wäre jedo ungerecht fertigt, da diefe Frage eine gründliche Lösung nur in Verbindung mit der Vatutaregulirung finden könne, wozu Ungarn bereit sei. Er habe niemals gesagt, daß die Valuta- regulirung ad calendas graecas verschoben sei. Der Minister spra sich ferner sehr anerkennend über die Zuvorkommen- heit der österreihish:-ungarishen Bank gegenüber den natio- nalen Ansprüchen aus. Auf die Anfrage, ob es wahr sei, daß bei der Ablösung der Oesterreichish- Ungarischen Staats- bahn Betreffs 40000 Aktien von der Regierung an die österreihishe Bodenkredit : Anstalt eine Sicherheit gegeben worden sei, erklärte der Minister, er wisse, daß dieses Instistut eine bedeutende Menge Afklien gekauft habe. Der Staat habe jedo hierzu keine Ocdre ertheilt, weder für eigene, noch für andere R¿chnung.

Großbritannien und JFrland.

Der 50. Geburtstag des Prinzen von Wales (9. November) soll, wie aus England verlautet, auf besonderen Wunsch des Prinzen niht anders gefeiert werden, als es bisher üblich gewesen ist. Die geplanien besonderen Ver- anjtaltungen werden daher wohl unterbleiben müssen. Wie dem „Leeds Mercury“ aemeldet wird, _ beabsichtigen die Radikalen, in ver nächsten Parlainents-Sesfion mit aller Wudht einen Angriff auf das Haus der Lords zu unter- nehmen. Der Angriff soll sich nicht auf den üblichen Labouchère’ schen Antrag über das erbliche Prinzip beschränken, sondern es soll der Hauptanslurm gegen den Etat des Ober- hauses gerihtet werden. Die Radikalen wollen alle Gehälter der Beamten des Oberhauses einfah verweigern, weil, wie sie behaupten, tas Oberhaus eine ebenso unnüße wie \chädliche Einrichtung sei. : Der Staatssekretär für Jndien Lord Croß hat, wie die „A. C.“ wissen will, allen Offizieren und Aerzten der indischen Armee, welche die nöthigen Qualifikationen besizen, gestattet, nah Rußland zu reisen, um ihre russischen Sprachstudien zu vollenden, damit es an kompetenten Dolmetschern nicht mar gele. Jeder Offizier und Arzt hat die Unkosten der Reise selbst zu tragen, erhält aber eine Gratifikation von 200 Pfd. Sterl. und außerdem eine R-iscentshädigung, wenn er die später abzuhaltende Prüfung im Russischen besteht. Michael Davitt hat sich entschlossen, nicht als Kan- didat der nationalistishen Partei bei der binnen Kurzem in dem iriscen Wahlkreise Kilkenny stattfindenden Ersaßwahl aufzutreten. Er meint, er köane der irischen Sache mehr nüßen, wenn er bis zu den allgemeinen Parlaments wahlen kein Mandat aaunehme. Der nationalistische Kandidat wird P. Mc. Dermott von Woodford fein. E E In Cork ist es nach der blutigen Schlägerei des Mitt- wos am nähsten Tage ruhig geblieben. Das Militär war jedoch für alle Fälle in den Kasernen konsignirt. Beide Parteicn betreiben die Wahlagitation mit der größten Rührigkeit weiter. Dillonund D'Brienwarcn auf ihrenRund- gängen von mehreren Priestern begleitet. Die beiden Red- monds und andere parnellitishe Abgeordnete waren gleichfalls den ganzen Tag auf den Beinen, | | : Ueber das Dubliner Dynamit-Attentat liegen in englischen Blättern jeßt folgende weiteren Einzelheiten vor: Die „National Preß“ hatte \&@on seit Wochen wuthshnaubende Drobbricfe erhalten. Die Polizei hátt? deslab tie Wache vor dem Gebäude des Blattcs verdoppelt. Zur Zeit der Explosiou war die Abbey- traße, wo das Bureau der , National Preß“ liegt, äußerst still. Es heißt, daß- man vers&iedene Gruppen von Leuten in der Nähe habe umhcr- [ungern sehen, die anscheinend auf etwas warteten. Dann wurde eine Slägeret in einer berahbarten Wirthschaft in Scene gesetzt, um die Nufmerkiamkeit der wachthabenden Schutleite abzulenken. Die Polizisten verhafteten einen Mann und eine Frau. ‘Das war der aclegene Zeitpunkt zurVerübung des Dynamitattentats. Ein merkwürdiger Unmistand ist auch noÞ der, daß unmittelbar nach der Explosion si cinz Bande von 50 bis 60 Kerien in das Zeitungëbureau stürzte mt dem Rufe: „Zur Hölle mit Healy!*“ „Die Möcder!“ Ein Schurfe fragte böhnend: „Ist Tim (Healy) todt ?* Ehe eine Polizei- abtheilung angekommen war, hatten die Angestellten des Blattes nur eine Besorgniß, nämlich, daß die grimmiz dreinshauenden Gesellen die gesamm!en Bureaux plündern möhten. Wie die „National Preß“ in ihrem eigenen Bericht angiebt, wußten die Direktcren schr wobl, daß eine dunkle Sorte von Politifern einen Anschlag gegen das Blatt im Schilde hatte. Sie glaubten aber, daß €8 auf eine „Mondswein“-Expedition abgesehen roar, und die Vorbereitungen waren deshalb namentli gegen eine folde getroffen. Die Angestellten der „National Pceß* waren in Folge dessen seit Wocten mit Revolvern bewaffnet. Die Leidenschaft der unteren S®@icten der Parrellitea in Dublin kennt Überhaupt seit Wochen faum eine Grenze. Vor Kurzem ist ein Wagen, auf dem si nationa- listishe Zeitungen befanden, voa ciner Bande mit Revolvern bewaff- neter Kerle argefallen worden. Die Zeitungen wurden in alle vier Winde geworfen. Der Werkmeister des „J:ish Catholic* wurde auf dem Heimgang von der Arbeit erst vor einigen Tagen auf offener Straße überfallen.

Frankreich.

Paris, 30. Oktober. Ein von dem Justiz-Minister vorbereiteter Geseßentwurf gegen das Zuhälterwesen enthält, dem „W. T. B.“ zufolge, auch Bestimmungen zur Unterdrückung pornographischer Publikationen.

Der Senat begann gestern die Berathung der Vor- lage über den Eingangszoll für gesalzenes gs und beshloß die Dringlichkeit. Fresneau be- ämpste die Vorlage im Jnteresse der öffentlihen Gesundheit. Cornil behauptete, daß das amerikanishe Fleisch in gekohtem Zustande unschädlich sei. Der Handels-Minister Jule s Roche erklärte, alle gelehrten Körp:rschaften sprächen sich dahin aus, daß das aus Amerika kommende gesalzene Fleis keinerlei Gefahr biete, und daß dasjenige Fleisch, gegen welches man Vorsichtsmaßregeln treffen müsse, das frei aus Deutschland nah Frankreich eingehende, nicht selten trichinöse Fleish sei. Uebrigens komme amerikanisches Fleish jeßt wieder mehr nah Frankreih. Die Regierung bitte um An- nahme des Geseßentwurfs, weil sie Beschwerden der Vereinig-

ten Staaten erhalten habe, die als berehtigt anerkannt werden müßten. Frankrei habe ein Jnteresse daran, diefen Beschwerden gerecht zu werden, denn die Vereinigten Staaten führten in Frankreih vorwiegend Rohstoffe ein und fauften ihm Fabrikate ab. Der Senat beschloß mit 179 gegen 64 Stimmen, zur Berathung der einzelnen Artikel der Vorlage überzugehen. /

Die Deputirtenkammer genehmigte bei der Be- rathung des Budgets des Auswärtigen einen Kredit von 100000 Fr. für die Kolonisirung in Madagascar. Ferner wurde ein Antrag angenommen, den Plaß, auf dem sich die Ruinen des Rehnungshoses befinden, zum Bau eines Museums für dekorative Künste zu verwenden. Auf eine Anfrage wegen des Eisenbahnunglüdcks bei M oirans erklärte der Minister der öffentlihen Arbeiten Yves Guyot, der Unfall sei der Verwendung von zwet

okomotiven zuzushreiben. Dumay interpellirte wegen der Maßregelung von Eisenbahnbeamten und wegen der jüngsten Eisenbahnunfälle, die er der Ueber- bürdung der Beamten zuschreibt. Der Arbeits- Minister Yves Guyot erwiderte, es bestehe kein Zusammenhang zwishen diesen Unfällen und dem jüngsten Strike der Eisenbahnbediensteten. Dumay brachte darauf eine Lages- ordnung ein, in der die Verwaltungsorgane der Eisenbaÿn- aesellshasten für die Unfälle verantwortlih erklärt werden. Die Kammer nahm dagegen die einfahe von dem Minister acc-ptirte Tagesordnung mit 267 gegen 205 Stimmen an. Hierauf wurde das Budget der öffentlichen Arbeiten und der Staatseisenbahnen genehmigt. Der Abg. Drey fuß brachte unter dem Beifall der äußersten Linken einen Antrag wegea Trennung der Kirhe vom Staat, ein und beantragte die Dringlichkeit. Nach einer lebhaften Erörterung z3g der Deputirte seinen Antrag zurü. E E

Der Prinz Damrong von Siam wird sich am Sonn- abend nach Kopenhagen begeben und nah einem kurzen Aufenthalt daselbst nach Livadia weiterreisen. L

Das gestern Abend zu Ehren der Offiziere des russischen und französishen Geschwaders von der Munizipalität in Brest veranstaltete Bankett verlief glänz:-nd. Die russischen Offiziere wurden bei der Landung von mehreren Munizipal- Räthen empfangen und auf dem Wege zum Stadthause von der Menge lebhaft begrüßt.

Rußland und Polen.

Wie die „Revaler Ztg.“ aus St. Petersburg erfährt, würde dort an einem Projeït zu einer ganz eigenthümlichen einmaligen Besteuerung gearbeitet, die dur die Lage, in welhe der landwirthschaftlihe Nothstand die Finanz- verwaltung gebraht habe, hervorgerufen sei. Es soll nämlich für dieses eine Jahr eine Besteuerung der Ernte in den von der Mißernte niht betroffenen Land- strichen eintreten, hierbei aber nur der erzielte Ertrag

diese Weise sollen zehn Millionen aufgebraht werden, während die gesammte Staatsgrundsteuer etwa 131/54 Millionen Rubel beträgt. Unter den Gründen, die zu diesem Gedanken führten, soll auch die Erwägung eine Stelle gefunden haben, daß die durch die Mißernte hervorgerufene enorme Steigerung der Preise für Roggen und Weizen den mit mittleren und guten Ernten gesegneten Landstrihen außergewöhnlichen Gewinn gebracht habe. Die Erntefieuer würde nun einen Theil dieses Gewinnes zum Besten der Landstrihe ver: wenden, deren Mißernte jenen Gewinn gezeitigi habe.

Ueber die Russifizirung der Universität Dorpat bringt das Revaier Blatt „Kolywan“ verschiedene Mit- theilungen, denen die „St. Pet. Ztg.“ entnimmt, daß die radikale Reorganisation der Universität in ihrem Vorbereitungs- stadium schon stark vorgeschritten sei. Das Russisch? fei als Lehrsprache niht mehc in der juristishen Fakultät allein an- zutreffen: in der medizinishen Fakultät würden zwei, in der philologishen Fakultät sechs Fächer russisch gelesen, von denen eines obligatorisch für die Studenten aller Fakultäten sei. Der Lehrkörper komme den Absichten der Regierung entgegen; eine aroße Gruppe von Professoren und Dozenten erlerne oder habe schon das Russische erlernt, sodaß 35 von ihnen die Sprache bereits beherrshten. Das Blatt knüpft daran die Hoffnung auf größzrcn Besuch der Universität dur nationalrussishe Studenten, wodu- ch andererseits die in- neren Zustände des dortigen akademshen Lebens wesentlich verändert werden dürften. Auch die Universitätsstatuten und der Etat seien bereits von der R-form berührt worden, und im nächsten Jahre würde die neue Ordnung auch in der philo- logishen Fakultät eingeführt werden. :

Ueber neue militirishe Maßregeln zur Beschleu- nigung der Kriegsbereitshaft wird der „Köln, Zig.“ berichtet : Im Militärbezirk Warshau werden auf Verlangen des dortigen Ober - Befehlehabers Generals Gurko sämmtliche Feldbatterien vom 1. Janua: 1892 an mit aht be- spannten Geschüßen und dreiviertel der im Kriege nothwendigen bespannten Munitionswagen ausgerüstet sein. Die Ober-Befehlshaber in Kiew und Wilna, die Generale Dragomirow und Ganeßki, haben für ihre Militärbezirke das Gleiche beantragt, sind aber vorläufig der großen Kosten wegen abgewiesen worden. Die Verlegung der 38. FJnfanterie- Division aus Kutais (kaukasisch-türkishe Grenze) nah der deutsch: österreichishen Grenze hat begonnen.

Nach einer dem „Hamb. Corr.“ aus St. Petersburg zu- gee! Meldung würde die in Aussicht genommene, aus

ertretern Rußlands, Englands, Chinas und Afghanistans be- stehende gemishte Kommission für die Grenzabsteckun g im Pamirgebiet, da die Jahreszeit schon zu sehr vorgeschritten ist, niht vor dem nächsten Frühjahre zusammentreten, um ihre Arbeiten an Ort und Stelle beginnen zu können. Wie die Meldung hinzufügt, sollen verläßlihen Fnformationen zu- folge in der Zwischenzeit direkte Verhandlungen zwischen den interessirten Mächten gepflogen werden, um eine freundschaft- lihe Lösung der Pamir-Angelegenheit herbeizuführen.

Schweiz.

Am Mittwoch Vormittag hielten die Vorsteher des Departements des Aeußern, des Departements für Land- wirthschajt und Jndustrie und des Finanz-Departements, die Herren Droz, Deucher und Hauser, im Bundesrath- haus in Bern eine Berathung über den Handelsvertrag mit dem eidgenössishen Gesandten in Wien Aepli und den Unterhändlern Hammer und Cran:er-Frei. Der Gesandte in Berlin Dr, Roth konnte aus Gesundheitsrücksihten nicht er-

,

aufenthalt verordnet hatten. Wie der „Bund“ meint,

dürfte gegenwärtig noch niht -entshieden sein, ob

an Roggen und Weizen in Betraht kommen. Auf

scheinen, da die Aerzte ihm dringend einen shleunigen Bade- È

die Schweiz die Verhandlungen mit Deutschland und Oesterrei Ungarn wieder aufnehmen werde, bevor die Ver- handlungen mit Jtalien eingeleitet seien. Da man 11 München nur langsam von der Stelle rücke, so wäre es wohl mögli, daß Jtalien mit der Shweiz unterhandeln möte, bevor es mit den übrigen Mächten ins Reine gekommen sei.

Den dur Vertrag zur aus\chließlihen Verarbeitung 1n- ländisher Rohprodukte verpflichteten 54 Brennereten der Shweiz hat der Bundesrath gestattet, in der Brenn- campagne 1891/92 bis höôhiîtens 80 Prozent fremde Roh- stoffe zu brennen. Sollten jedoch der Alkoholverwal- tung annehmbare Anerbietungen von einheimishen Roh- materialien, Kartoffeln, Getreide gemaht werden, so kann sie die Brennerei von ausländischen Stoffen entsprechend beschränken. Mit denjenigen Brennern, die vertragsmäßig theilweije aus- ländische Rohstoffe brennen, sowie mit denen, die gleichzeitig Preßhefe fabriziren, werden bejondere Vereinbarungen über die ihnen zu zahlenden Spritpreise getroffen.

Belgien.

Aus dem jeßt veröffentlichten Bericht der Centralsektion der Kammer über die Reform des Wahlrechts giebt eine dem „W. T. B.“ aus Brüssel zugegangene Depesche folgenden Auszug: Der Bericht tritt im Namen der Mehrheit für das Belgien angepaßte englische System des Wahlrehts auf Grund des Besitzes einer eigenen Wohnung ein, durch dessen Ein- führung die Zahl der Wahlberehtigten sih auf 300 000 er- höhen würde. Der Abgeordnete Frère-Orban vertheidigte in den Verhandlungen der Sektion das Kapazitäts- system, das nach dem Gesep von 1883 eine Zahl von 550000 Wählern ergeben würde. Ferner wird in dem Bericht betont, daß keine belgishe Kommer Ein- shüchterungen nahgeben werde. Eine Verständigung werde im Lande gewünsht. Die Rechte sei einmüthig für das Wahlrecht auf Grund des Besißes einer eigenen Wohnung und werde auf diesem Boden vor die Wähler treten. Der Bericht fordert dringend zur Verständigung über die vom Lande gewünschte Reform auf. Die Verantwortung für das Nichtzustandekommen einer Verständigung würde derjenigen Partei zur Last fallen, die sich zu keinem Entgegenkommen verstehe.

Türkei.

Die „Agence de Constantinople“ meldet: Betreffs des Verbots der Einwanderung von Juden. in das tür- kishe Gebiet erklärte der Großvezier: das Vecbot sei aus- \chließlih durch die Ansammlung einer großen Zahl ein- gewanderler Juden hervorgerufen. Der ärmlihe Zustand der Einwanderer habe die augenblicklich ohnehin heiklen Gesund- heitsverhältnisse von Konstantinopel bedroht. Das Verbot sei ledialih aus bygienishen Rücksihten erflossen und habe mit der Religion und Nationalität Nichts zu schaffen.

Amerika.

Vereinigte Staaten, Der provisorishe chilenische Gesandte Señor Montt wurde, wie „R. B.“ aus Washington meldet, am 28. d. zum ersten Mal von dem Staatssekretär Blaine empfangen. Dem Präsidenten wird er erst vor- gestellt werden, wenn er seine Beglaubigungsschreiben , die unterwegs sein sollen, erhalten hat.

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Es ift bisher zweifelhaft gewesen, wie die Verfügungen der mit | polizeilihen Funktionen ausgestatteten Wa sser-Bauinspektoren angegriffen werden können In einem Erkenntniß vom 10. September 1891 (111 771) kat das Ober-Verwaltungsgericht die Frage folgender- maßen entshieden: Die Wasser-Bauinspektoren sind keine Orts- oder Kreispolizeibehörden im Sinne des §. 127 des Gesezes über die allgemeine Landesverwaltung. Gegen ihre polizeilihen Ver- fügungen findet daber die im §. 128 a. a. O, vorgesebene Klage ni&t statt. Die Verfüzungen der Wasser-Bauinspektoren find strom- oder \ch{iffabrtspolizeili che. Ihre Aufhebung im Wege der Klage würde, da die Strom- und Sciffahrtspolizei ein Theil der Landetpolizei is, nur dadurh herbeigeführt werden föônnen, daß nach den Vorschriften des S. 130 a. a O. gegen einen in leßter Beshwerdeinstanz ergangenen Bescheid des Ober-Präsidenteu geklagt wird.. Eine Vorschrift, vermöge decen auf Aufhebung einer von einem Wasser-Bauinspektor erlassenen polizeilichen Verfügung gegen den Wafser-Bauinspektor f elbt geklagt werden könnte, besteht nicht.

Gemäß dieser Entscheidung is gegen die polizeilihe Ver- fügung eines Wasser-Bauinspektors die Beschwerde direkt an den Ober-Präsidenten binnen zwei Wechen zu ricbten, sofern es nah Lage der Sache die Partei niht für angängig hält, sih vorher im Wege derRemonstration an den Regierungs-Präfidenten zu wenden, in deffen Auftrage der Wasser-Bauinspektor gehandelt hat.

Nach §8. 5 Nr. 5e der revidirten Börsenordnung für Berlin ist mittelst Beschlusses der Aeltesten der Kaufmannschaft von den Börsenversammlungen auszuschließen, wer in den Börsensälen oder den zugehörigen Nebenräumen von dem Zeitpunkte der Oeffnung bis zu demjenigen der Schließung der Eingangsthüren si der Verbreitung falsher Gerüchte shuldig maht. Nach dem Wortlaute und nach dem offenbar auf Verhinderung jeder grundlosen Beunruhigung des Börsenverkehrs gerichteten Zwecke der Vorschrift ist unter einem falshen Gerücht nicht lediglich eine als tictig hingestellte Thatsahe, welche sich nadträglich als unrichtig erweist, sondern jede objektiv nicht richtige That- sahe zu verstehen, gleichviel in welcher Form dieselbe mitgetheilt wird. Es ift also namentli gleichgültig, ob die Mittheilung in Form einer positiven Behauptung geschieht oder ob sie in dem Bekanntgeben einer von anderer Seite gemachten Mittheilung besteht, ob sie in einer die Existenz anderweiter Mitthei- lungen überhaupt bloß referirenden, oder in fragender, oder auc selbft nur in zweifelnder Form geschieht. Zum Begriffe des Verbreitens gehört nicht die Absicht, das Gerücht in weitere Kreise gelangen zu lassen. Im Sinne obiger Bestimmung ist vielmehr eine Verbreitung vorhanden auch ohne folche Absiht und selbst bei Mittheilung nur an eine einzige Person, welhe das Mitgetheilte bereits kannte und von welher dec Mitthecilende dies wußte, oder von welcher er annehmen durfte, daß sie das Mitgetheilte nicht weiter mittheilen werde. (Erk. vom 5, Oft. 1891. IIT 866.)

Das Votrsluthgeseß vom 15. November 1811 gewährt zur Herbeiführung einer auêgiebigen Benußung des Grund und Bodens ausnahmsweise die Befugniß, sih unter gewiffen Vorausseßungen fremdes Eigenthum dienstbar zu machen. Die Ausübung dieses Rechts sett aber voraus, daß es für den Grundbesißer nit thunlich ist, das Wasser dur Veranstaltung auf eigenen Grund und Boden abzuführen, sei es, daß dies in techniswen Schwierig- keiten, sei es, daß es in einem ganz unverbältnißmäßigen Kosten- aufwande oder in fonft hervortcetenden, im einzelnen Falle auf ibre Erbeblithkeit zu prüfenden, Nachtheilen seinen Gcund hat. Erk. vom s. Oktober 1891. IIT 880,