1911 / 143 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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an sih dem Verkehrsbedürfnis genügende Bahn für den Verband als Zubringer oder dergleichen nôtig ist, daß sie dem Verbandszweck viel besser dienen kaun, wenn sie sein Eigentum, als wenn fie Eigentum einer Gemeinde ist.

__ Der Antrag Körte, statt „Aufkündigung“ zu segen „An- kündigung“, wird fast einstimmig angenommen, der zweite An- trag Körte abgelehnt; in dieser Fassung gelangt 8 4 11 zur Annahme. i :

D4 ITT und 8 4 IV seßen hinsichtlih der staatlich schon genehmigten und der noch nicht genehmigten Bahnen eine sogenannte „Universalsukzession“ des Verbandes fest. Hier beantragt Herr Körte, den Eingang von 8 4 [1] zu fassen: „Sobald der Verband es verlangt, gehen mit dem Jukraft- reten“ usw.

: Nach einer weiteren Bestimmung des 8 41TIT hat der Verband Entschädigung zu beanspruchen, falls und soweit bei nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträgen der Wert der überommenen Verpflichtungen jenen der erworbenen Nechte übersteigt; hier will Herr Körte die Worte „bei nach dem 1. Dezember 1910 abgeschlossenen Verträgen“ beseitigen. __Verr Dr. Nive: Jh hege gegen diese Bestimmungen dieselben Nechtsbedenken wie gegen § 4 11, verzichte aber auf eine Darlegung im einzelnen. Daß hier eine Universalsukzession vorliegt, muß ih mit der gesamten Minderheit der Kommission bestreiten. Es geht doch

hier kein Nechts\ubjekt unter, fondern jedes bleibt bestehen: der be-

liebte Ausdruck ist nur der Ausdruck der Verlegenheit, in der man -

sih der unklaren Konstruktion des Gesetzes gegenüber befindet.

8 Herr Körte tritt für seine Anträge ein. _Für ihn stehe fest, daß die 2000 Berliner Nechtsanwälte in Zukunft um lohnendes Brot nicht mehr verlegen sein würden, denn es würde si aus dem Gesetz ein wahrer Nattenkênig von Prozessen ergeben, bei deren jedem es lh um ein Millionenobjekt und also um fette Gebühren handle. Für seinen zweiten Antrag führt er insbesondere den zwischen der Stadts gemeinde Deutsch Wilmersdorf und der (Großen Berliner Straßenbahn jowie der westlichen Borortbahn geschlossenen Vertrag ins Feld: es wurde geradezu eine babylonische Nechsverwirrung eintreten, wenn man die Kommissionsfassung bestehen lasse.

(Fin Regierun gsktommissar: Ih möhte bitten, die Anträge abzulehnen. Der Grundgedanke, der diesem Paragraphen zu Grunde geltal Ul ürde verleßt werden. Es sollen den Privatbahn- unternehmern , zukünftig die zum Verband zusammengeschlossenen Gemeinden, nicht die einzelnen Gemeinden gegenüberstehen. Schon in der Kommissionsberatung is hervorgehoben, daß Klarheit bestehen muß, daß es einen Zeitpunkt geben muß, wo feststeht, auf wen sämt- liche Rechte und Pflichten übergehen. Das muß der Augenblick sein, wo der Verband in Kraft tritt. Wird noch weiter hin und her verhandelt, fo entsteht eine Nechtsunsicherhcit und Nechts- unflarheit, die nicht im Sinne des Geseßes liegen kann. Der An- nahme des Antrages auf Streichung der Worte „bei den nah dem 1. Dezember 1910 abges{lossenen Verträgen“ stehen Bedenken nicht entgegen.

Graf von Behr-Behrenhoff: Ich bitte ebenfalls, es, ab- gesehen von dem leßten Punkte, bei der Fassung der Kommission zu belassèn. Es muß einmal reiner Tis gemacht werden. Die Rechte und Pflichten müssen auf den Verband übergehen, damit dieser den Privat- unternehmern allein gegenübersteht.

err Bender- Breslau {ließt si{ Herrn Körte an.

Die Anträge Körte zu S 4111 werden abgelehnt, nur der Antrag auf Streichung der Worte „bei den nah dem 1. De- zember 1910 abgeschlossenen Verträgen“ und einige redaktionelle Vorschläge finden Annahme.

D N è T e: : j s : 7 c

_ Nach § 4 VT sind die unter [L bis I\ vorgesehenen Enl{- shädigungen, wenn keine Einigung erzielt wird, durch die Be- \hlußbehörde für Groß-Berlin festzuseßen. Gegen diesen Be- {luß steht den Beteiligten binnen vier Wochen, von der Zu- stellung ab gerechnet, die Klage im Verwaltungsstreitverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht offen.

__ Wer Kör te befürwortet einen Antrag, wonach die Ent- schädigungen, wenn Teine Einigung erzielt wird, unter finngemäßer Anwendung der m Snfkeignungsgescy von 1874 enthaltenen Grundsätze durch die Beschlußbehörde sür Berlin erfolgen sollen; gegen deren Beschluß [oll den Beteiligten binnen vier Wochen der ordentliche echtsweg offen stehen. (r bedaure, daß während der ganzen Kommisfionsverhandlungen kein Vertreter des Iustizministeriums zugegen gewesen sei. Die Verbandlungen sprächen dafür, daß es zweämäßzig gewesen „ware, wenn die preußische Justizverwaltung etwas inlensiver mitgearbeitet hätte. Es sei sehr zweifelhaft, ob die Aus- führung gegen die Ungeeignetheit der ordentlichen Gerichte zur Ent- iceidung derartiger mit offentlichrechtlichen Gesichtspunkten vermischten Cigentumsfragen nicht den Widerspru der Vertreter des Justiz- ressorts gefunden baben würdên. Wenn auch die Entscheidung etwas verzögert würde, fo follte man sie doch nach Analogie des Kleinbabn- geleßes den ordentlichen Gerichten übertragen, selbst wenn in ähn- lichen Fällen das Dberverwaltungsgericht mit Entschädigunasfragen befaßt fein möge. Der Antrag solle einen Schutz des Eigentums- rechtes darstellen, das durch die Gesetzgebung der leßten Jahre {on mannutgfah schwer angegriffen sei. Er erinnere nur an das Polengeset.

Minister des Jnnern von Dallwißt:

Ich mêchte Sie bitten, dem Antrage des Herrn Oberbürger- meisters Körte nicht stattzugeben. Der Antrag geht dahin, an die Stelle der Auseinanderseßzung, wie sie im Geseß vorgesehen ist, in den Fällen tes 8 4 das Enteignurgsverfahren zu seßen. Das Ent- eignungsverfahren würde in diesen Fällen nah meinem Dafürhalten nit am Platze sein. Das Enteignungéverfahren bat zweierlei Vor- aus]eBungen : erstens, daß eine Kollision des Privatrects mit dem öfent- lichen Nechte vorliegt, und zweitens, daß: das Privatrecht aufgeopfert wird. Diese beiden Voraussezungen treffen bier niht zu. Die Tätigkeit des Verbandes erfolgt zunächst genau wie die der Einzelgemetnde bei dem Betriebe der Eisenbahn, der Kleinbahn und Straßenbahn einer- seits und bei der Festsezung von Fluchtlinien. Das sind die beiden einzigen Punkte unter den gleich{en, und zwar öffentlichre(tlichen Gesichtépunkten, bei denen überhaupt von ciner Enteignung die Nede sein könnte, denn bei Nr. 3 des § 1 würde sie überhaupt nit zur Anwendung gelangen können. Die Tätigkeit des Verbandes ist in allen diesen Beziehungen genau die gleiche, die öffentlihreWßtlihen Interessen berüsichtigende, wie die ter Gemeinde es zurzeit ist: des- halb liegt eine Kollision von öffentlihrechtliden Interessen mit privatrechtlichen Interessen in der Tat nicht vor. Aber auch eine Aufopferung des Privateigentums liegt niht vor, denn zur Auf- opferung des Privateigentums gehört zweierlei: einmal tas rechbtliche Uebergehen, dann aber auch das wirtsckaftlide Vebergeben des Eigentums, die bollklommene wirtschaftliche Loslöfung von dem bisherigen Eigentümer. Diese Vorausseßung trifft gleihfalls in tem Falle des Verbandes Groß-Berlin deéhalb nicht zu, weil die Einzelgemeinde ihr Eigentum wirtschaftlih niht aufgibt, sondern tadurch, daß es in den Besitz des Verbandes Groß-Berlin üktergeht, das Eigentum lediglih rechtlich aufgibt, wirtscaftlich aber aw den Einkünften und den Vorteilen aller dieser Anlagen in derselben Weise wie bisher als Teil des Verbandes Groß-Berlin teilnimmt. Es handelt \ich hier also nit um die Auf- opferung des Privateigentums, sondern um die Illation des Privat- cigentums in eine größere Gemeinschaft, der die einzelnen Glieder in Zukunft auÿh angehören werden. Wenn nah den Grundsätzen der

i

Enteignung in allen folchen Fällen Entshävigung geleistet werden sollte, so würde häufig niht volle, sondern cine übervolle Entschädi- gung geleistet werden müssen, weil cben vit würde berücksichtigt werden können, daß die einzelnen Glieder, die bisherigen Eigentümer, auch in Zukunft an der Nußzung weiter teilnehmen, auch dann, wenn das Eigentum auf den Gesamtverband übergegangen ist.

Nun hat der Herr Vorredner das Kleinbahngesei angezogen und gesagt, daß dort ganz analoge Verhältnisse in der von ihm für den Verband Groß-Berlin gewünschten Weise geregelt seien. Ih möchte darauf hinweisen, daß die beiden Boraussetzungen, die hier bei dem Verbande Groß-Berlin nicht zutreffen, bei dem Kleinbahngeset vor- liegen, und daß cs darum im Kleinbahngesey allerdings richtig war, die Grundsäße der Enteignung bei der Verstaatlihung von Klein- bahnen analog anzuwenden und die Entscheidung über die zu ge- währende Entschädigung dem ordentlichen Nichter zu übertragen. Denn dort handelt es sich um Privatunternehmungen, die nicht im öffentlihre{tlichen Interesse geleitet werden, fondern im Erwerbs- interesse der Privatunternehmer, denen die Kleinbabnen gehören. Es handelt si dort auch nit um eine JIllation eines Vermögensobjektes in einen größeren Verband, sondern das Eigentum soll von den Privatunternehmern der Kleinbahn auf den Preußischen Staat über- tragen werden. Mithin liegt dort eine vollständige Aufopferung des Eigentums eines Privatunternehmens an den Staat in wirtschaft- liher und in rehtliher Beziehung vor. Diese Analogte ist also meines Dafürhaltens nicht geeignet, die Verechtigung des Antrags des Herrn Oberbürgermeisters Körte darzutun.

Man darf den Gesichtépunkt nit außer acht lassen, daß es ih hier um eine interkommunale Vereinigung handelt, um die Zusammen- legung mehrerer Gemeinden zu einem gemeinsamen größeren Kom- munalverbande, mithin um eine Negelung kommunaler Verhältnisse, wie wir sie in Preußen in vielen Fällen haben, fo in den Fällen’ der Eingemeindung, Ausscheidung von Gemeinden aus größeren Verbänden, Kreisverbänden und dergleichen. In allen diesen Fällen hat der Ge- seßgeber nie daran gedacht, die aus einer Aenderung der kommunalen Grenzen und Verhältnisse resultierenden Aenderungen der privatret- lichen Beziehungen der einzelnen Bestandteile nach den Grundsätzen der Enteignung zu regeln, sondern überall ist grundsäßlich der Weg der Auseinanderseßzung beschritten worden. Sie sehen das It D 22 Des Zuständigkeitsgesetzes, im § 130 der Land- gemeindeordnung, der speziell Zweckverbände, wie hier einer in Frage steht, behandelt, im § 3 der Kreiéordnung, im S 4 der Kreisordnung und im §8 2 der Städteordnung. Es handelt sich also bei der gegenwärtigen Vorlage keineswegs um die Aufstellung neuer Grundsätze. Es ist aber auch unrichtig, was der Herr Vorredner ausgeführt hat, daß der Gesetzentwurf eine Ab- {wähung oder Verwässerung des Eigentumsbegriffs herbeiführen werde, daß ec von einer niht genügenden Nücksichtnahme auf städtisches Eigentum zeuge, es handelt fich vielmehr lediglich um ein seit vielen Jahrzehnten in der preußischen Gesetzgebung anerkanntes und auf- genommenes Prinzip, welches dahin geht, daß in Fällen kommunaler Veränderungen die Negelung der daraus resultierenden privatrecht- lichen Veränderungen im Wege der Auveinandersezung und nicht nah den Grundsäßen der Enteignung stattzufinden habe und daß die Ent- scheidung nicht dem ordentlichen Richter, sondern dem Verwaltungs- richter gebühre.

Graf von Behr-Behbrenhoff: Jch möchte ebenfalls bitten, dem Antrage die Ooustimmung zu versagen. Den rechtlichen Gründen möchte ih nur noch praktishe Bedenken hinzufügen. Die Ent- [scheidung durch die ordentlichen Gerichte würde Jahre dauern; ein \hnelles Vorgehen wird nur erreicht, wenn Beschlußbehörde und Dberverwaltungsgericht für zuständig befunden werden. Ich möchte unterstreichen, daß das L be rverwaltungégerit in einer großen eihe ahnlicher Fälle zu entscheiden und daher eine weitgehende Praris hat, während die ordentlihen Gerichte erst Erfahrungen sammeln mußlen.

Herr Körte: Tie Verzögerung bedeutet für die Praxis nichts.

Dv die Höbe der Entschädigung definitiv nah fünf oder anderthalb Jahren feststebt, ist für den Verband gleichgültig. Wir müssen uns in der Verwaltung großer Gemeinden oft damit abfinden, daß die endgültige Feststellung erst Jabre später ersolgt. Den vom Minister des Znnern vorgetragenen Theorien über den Begriff des Privateigentums würde der Justizminister sicherlih nicht zu- slimmen. Der wirtschaftliche Zufammenhang ist niemals maßgebend gewe]en. Der Einguiff in das Privateigentum ift hier besonders tief, weil es sid um hohe Summen, unter Umständen um Hunderte von Millionen handelt, und weil nicht gesagt ilt, was aus den Lasten, den aufgenominenen Anleihen, wird. Dafür müssen die Gemeinden verpflichtet bleiben, da der Verband Jetner ganzen Konstruktion nach sich darum gar nicht tüummern fann. Wir möchten, daß nicht wieder ein Eingriff in das Privateigentum geschieht, wie vor dret Jahren. __ Herr Dr. Kirschner: De Ausführungen des Ministers ent- ]prechen niht ganz der Wirklichkeit. Nebmen wir an, die Stadt Berlin baut eine Untergrundbahn für 80 Millionen. Jett kommt der Verband und fagt, ih will dies Unternehmen für mich erwerben. Da meint der Minister, da geht das Vermögen der Stadt nicht verloren. Ja, das ist doch für Berlin die Abgabe des Unternehmens zu threm vollen Wert, und wenn sie entschädigt werden foll, so muß ihr von dem Verbande der volle Wert erstattet werden. Die Ent- schädigung i!t nur dann gerecht, wenn der volle Wert der entzogenen Objekte zurückgewährt wird. Darauf kommt es an.

Der Antrag Körte wird abgelehnt, § 4 VI bleibt unver- ändert, ebenso 8 4 VIII, wonach über Streitigkeiten, welche, abgesehen von dem Falle der Entschädigung, sih aus den in S 4 geregelten Beziehungen zwischen dem Verbande und dem Kretse, Gemeinde oder Gutsbezirke des Verbandsgebiets er- geben, endgültig die Beschlußbehörde für Groß-Berlin ent- scheiden soll.

Die S8 5 bis 7 betreffend die Festseßung der Fluchtlinien.

S 5 bestimmt:

._… Der Verband kann für Teile des Verbandsgebiets Fluchtlinien sesheßen, soweit dies für die Schaffung oder Ausgestaltung von Durchgangs- oder Ausfalistraßen, für die Verstelung von Bahnen odér für die Ausgestaltung der Umgebung von Freiflächen erforderlich ersheint. Für leyteren Zweck können auch VBebauungspläne fest- gesetzt werden. Als Durchganas- und Ausfallstraßen sind diejenigen anzusehen, welche über den Bereich einer Einzelgemeinde hinaus dem allgemeinen Verkchrsinteresse des Verbandes zu dienen bestimmt sind. j i j „Derr Dr. von Bitter beantragt, hinzuzufügen: „Auch über den vorstehend bestimmten Umfang hinaus fann der Verband aus wichtigen Gründen des Verkehrs, der Gesundbeits- und der Wohnurgsfüt!so1ge in dem noch nit bebauten Teile des Verbandégebiets esluchtlinien- und Bebauungépläne festseyen. j i „Mitberichterstatter Herr Körte erklärt sih gegen diesen Antrag, weil er die Tätigkeit des Verbandes auf diesem Gebiete in bedenk- licher Weise erweitert und seine Fassung unklar sei. i

Derr Dr. A dies: _Die Kommission hat cinen Zusaß

des Abgeordnetenhauses gestrihen, wona der Verbantsauss{huß

i

abgeordne

nach dem 1. ratungen

Verkehrs, der Gesundheit und der Wo von Bebauungéplänen verlangen kann, nicht in Angriff genommen is. J stimmung wieder herzustellen. wirksame Zentrale Verbandsaus\chu indessen meinen

April 1914 Gründen deg le Abänderung

g bis dabin

hnungspolitik d deren Durchfüh batte beantragt, Wer das Bedürfnis anerk, gsfragen zu schaffen, ompetenzen geben.

für Stadterweiterun auch die nötigen K trag zugunsten des Antrags Bitter zurück.

der vorliegenden Frage Zuständigkeit des ein Wirrwarr

von Bitter: C liegt die unbedingte Notwendigkeit vor, die

der Bebauung entstehen, Hätte ih die Ueberzeu gebung und unsere Behörde: Wandel zu schaffen, so würde i Dem wilden Bauen und dem wild nur durch Geseß entgegengetreten diesem Gebiète versagen. vitalsten Interessen einzelne Gemeinde,“ sondern verband, lösen fann.

der Verband eingreifen. überweisen, wünsche ih niht, denn ich wünsche eine überhaupt nicht.

Herr von Buch:

gung, daß unsere bestehende

ch den Antrag nicht gestellt h en Festseßen von Fluchtlinien Polizei muß auf Es handelt fih um eine gabe, die die Groß-Berlins i wie der Zwet. 1s wichtigen Gründen fann Diese Au'gabe einer zukünftigen Nov solche Novelle

Ich kann dern Antrag nicht zustimmen, obwohl er viel milder als die Fassung des Abgeordnetenhauses ist. Staatsregierung hat ihrerseits keinen dahingehenden aufgenommen.

politischer Natur sind erst Ich erkenne nun die heutigen so in vielen Richtungen als berechtigt an, des Notwendigen müssen wir auch den Verband bewahren, -von

Nur aus besonde

Untrag in die Bestimmungen tenhaus hineingebradt zialpolitishen Bestrebungen

aber in vielen Punkten Nütßlichen. hin-

betreffenden durch das Abgeordne

die Grenzen ausgegangen. Davor

1, daß die Parlamente die Gesetze vers{chwindende keit. In folchen Fragen hat die Staatsregierung die Pf Ich bei meinem beschränkten Untertanenverstande Lage, zu sagen, ob der Zweckverband eine solche eine entsprechende ag erschwert dem Verbande allzu- te iy, den Antrag abzulehnen. Ich bin gewohnt, sonst mit Herrn von

Herr von Buch ist doch Gs fomnmt

Es ift beutzutage der Uebelstand eingerisser der MNegierung

Vorlage zu machen. bin niht in der Aufgabe haben Nesolution anzunehmen. sehr seine Existenz, und deshalb bit Herr von Buch Hand in Hand ih ihm die Freundschaft auffkündigen. sonst nit so ängstlich gegenüber darauf an, ob hier lose Aufgaben werden doeh dem Verbande ni band soll nicht Wohnungen bauen, fondern Sinne feststellen, daß die Wohnungsfürsorge Verband foll auch keine Wohnungépolizei Gemeinde kann die Aufgaben auf diesem Bebauungspläne sind bis iet in nachlässigt worden. Herr Wilms- Posen : lehnen, weil dessen Tragweite nicht Herr Becker: edel beistimmen. Bebauungsplan nicht aufstellen, weil in der Pläne selbständig aufstellen oder nicht, worauf Berlin keinen Einfluß; Deshalb ift es dringend notwendi der Bebauungspläne für Groß-Berlin i ist der Zweckverband am besten geeignet. weil die Verhältnisse von Tag zu Tag Gefahr im Verzuge, und desh Angriff genommen werden.

Herr Schustehrus:

des Schlechten ctwas Besseres zu setzen. funfstöctigen Hauser immer mehr Licht

Etwas anderes

der Staatsregierung. etwas Nüßliches- geschaffen werden f\oll. Ufer- cht zugemutet; der Ver- Bebauungspläne in dem berücksichtigt wird. Die - einzelne Gebiete nit erfüllen. Berlin in weitem Umfange ver den Antrag Bitter anzunehmen.

Jch bitte Sie, den Antrag Bitter abzu-

Ich bitte Sie, zu überschen ist. ; Ich kann nur den Ausführungen des Herrn

Nabe die Gemeinden

g, daß die Zusammenstellung n ciner Hand liegt, und dazu Es ist auch Eile nôtig, \{le{chter werden. alb muß die Sache je eber je lieber in Nehmen Sie den Antrag Bitter än.

Wohnungswescn

Es geht nicht an, daß die und Luft nehmen. könnte. Bisher hat sich mit dieser Frage Groß-Berlin fehr wenig die Ausstellung der Architekten hat uns über Der Zweckverband ist in b.sseren Entwicklung auf diescm edenken getragen, dem Antrage Adikes zu § 1 zuzustimmen. Hier handelt es sich aber um eine ganz andere Frage, um das Interesse des ganzen Groß-Berlin, und da im Interesse des großen Ganzen ‘die Lasten braucht diesen Antrag nicht zu fürchten. vielstöckiger Häuser beschränkt werden. in die Rechte der Gemeinden einzugrcifen, Einlegung von Nechtsmitteln zu

die Augen geöffnet. Ich babe B

müssen die einzelnen Gemeinden Die Stadt Berlin

Herr Wilms: Vororten kann geht aber niht an, mne sie zu hôren und ihnen die ermöglichen.

e Diskussion wird geschlossen.

Mitberichterstatter Herr Körte weist darauf bin sih nicht nur a f die Frage der Fluchtlinien Aufgaben, wie die mit der Bebauung zusammen- arum habe die Verwaltung nicht von dem Rechc Gebrauch gemacht, durch Polizeiverorduung den Bau von Mietskasernen in der Umgebung von Berlin zu verhindern ? Antrag von Bitter wird angenommen und mit diesem mit einem redafktionellen Antrag des burg-Angern angenommen, ebenso §8 7. Jm § 8 hatte das Abgeordnetenhaus als ersten Absatz chlossen: Der Oberpräsident kann mit 1dsausshusses Baupolizeiverordnungen Verbandsgebiet oder Teile desselben erlassen. Die Zustimmung des Verbandsaus\chusses kann durch die Beschluß- behörde von Groß-Berlin ergänzt werden. Die Herrenhaus- kommission hat diese Bestimmung gestrichen.

Herr Adickes beantragt, diese Fassung wiederherzustellen.

Minister des Jnnern von Dallwißt: Königliche Staatsregierung ist seinerzeit einem dahin gehenden Beschlusse des - Abgeordnetenhauses beigetreten. Sie hat keinen Anlaß, jeßt gegen dén Antrag Stellung zu nehmen, und würde also für den Fall der Annahme stimmen können. Herr Körte spricht sich gegen ten Antrag Adickes aus. Der Antrag Adickes wird abgelehnt.

Die §8 8 bis 11 werden ohne Debatte unverä genommen.

Nach § 12 ist der Verband berechtigt und Provinzialabgabengeseßes von e zu erheben. von Dziembowski beantragt, hinte „der für die Prosvinzial-

Polizeiverordnung

, daß der Eingriff, der hier beabsichtigt sei, rung erstrecke, sondern auch auf andere fommunale Kanalisation, Beleuchtung usw.,

Zusaß 8 5. 8 6 wird

Grafen von der Schulen

folgende Bestimmung bef Zustimmung des Verbai

des Antrags ihm wiederum zu-

ndert ove

, in sinngemäß wendung des Kreis- Gebühren und Beiträg Petr Dr. „Anwendung“ einzufügen: abgaben geltenden Bestiminungen“. Mtinisterialdirektor Dr. Freund: Die Staatsregierun: in dem Antrag eine Verdeutlihung und stimmt dem Antrag zu. Der Antrag wird einstimmig angenommen. S 40 beantragt Graf von Behr-Behre/ zufügen; „der Oberpräsident sowie die zu seiner

daher Verbesse

1hoff ein- Vertretung

ten Staatsbeamten sind auf Verlangen bei den Be- der Verbandsversammlungen zu hören.

Minister des Jnnern von Dallwißt: Aus den vom Herrn Antragsteller dargelegten Gründen würde tie

Staatsre,terung in der Lage fein, dem Antrage zuzustimmen.

Der Antrag wird angenommen. Der Nest des Geseßes

ird ohne Debatte angenommen, ebenso die Bestimmung, daß wird Sie am 1. April 1912 anstatt, wie das Abgeordneten-

haus

beschlossen, am 1. Oktober 1911 in Kraft tritt. ù Von Herrn Körte liegt folgende Resolution vor:

Die aus dem Mangel einer einheitlichen Verwaltungs- organisation für das einheitlihe Wirtschaftsgebiet Groß-Berlin ent- standenen großen Nachteile können nahhaltig und unter Erhaltung des für das Gedeihen der Gemeinden wie des Staats gleich wichtigen Zelbstverwaltungsrehtes auf dem durch den vorliegenden Gesetz- entwurf vorgeschlagenen Wege nicht erreicht Werben.

Die Königliche Staatsregierung wird deshalb ersucht, sobald als möglih den Entwtirf eines Geseßes vorzulegen, welcher die Nereinigung aller dem wirtschaftliven Cinheusgebiete Groß- Berlin angehörigen Gemeinden zu einer einheitlih zu verwaltenden Stadtgemeinde vorsieht.“

Herr Körte empfiehlt als Mitberichterstatter die Ab-

lehnung dieser bereits in der Kommission abgelehnten Re- solution, bittet aber im Anschluß daran als Antragsteller um

Annahme. 3 : N Die Resolution wird abgelehnt, das Geseß im ganzen

mit großer Mehrheit angenommen. E

Die zu dem Entwurfe eingegangenen Petitionen werden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt. din

Hierauf erstattet namens der Finanzkommission Dr. Frei- herr Lucius von Ballhausen mündlih Bericht über die Denkschrift für das Jahr 1910 über die Ausführung des Ge- sezes, betreffend die Beförderung deutscher Ansied- lungen in den Provinzen Westpreußen und Posen vom 9%, April 1886 und seiner Ergänzungsgeseßze. Er beantragt, die Denkschrift in Uebereinstimmung mit dem Abgeordneten-

hause durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären.

Ohne Diskussion entspricht das Haus diesem Antrage. Es folgt die einmalige Schlußberatung des Geseßentwurfs,

betreffend die Losgesellschaften, die Veräußerung von Jnhaberpapieren mit Prämien und den Handel mit Lotterielosen.

Berichterstatter Graf von der Schulenburg-Grünthal

empfiehlt die Annahme in der vom anderen Hause beschlossenen Fassung.

Das Haus beschließt ohne Diskussion nach diesem Antrage;

die Vorlage wird en bloc angenommen.

Den mündlichen Bericht der Finanzkommission über die

allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt und über die Rechnung der Preußischen Zentralgenosjenschaftskasse für 1907 erstattet Herr Dr. Oehler- Düsseldorf.

Jn Uebereinstimmung mit dem anderen Hause werden die

Etatsüberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben nachträglich genehmigt und die Regierung entlastet.

Ebenso werden auf den Antrag desselben Kommissions-

referenten die in der Uebersicht der Staatseinnahmen und -Ausgaben für 1909 nachgewiesenen Etatsüber shreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben unter dem Vorbehalt der Prüfung und der Erinnerungen der ‘Ober-

rechqnungskammer vorläufig genehmigt.

Für die Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer für 1909 wird die Entlastung erteilt. À

Die im Verfolg des Gesetzes, betreffend die Reisekosten, Tagegelder und Fuhrkosten der Staatsbeamten, ergangenen

Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Verfügungen werden auf Antrag der Finanzkommission, Referent Herr Körte, durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß nah 6 Uhr. Nächste Sizgung Dienstag, 12 Uhr (Feuerbestattungsvorlage; Petitionen).

Haus der Abgeordneten. 90. Sigung vom 19. Juni 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Neber den Beginn der Sißung, in der die zweite Beratung des Geseßentwurfs, betreffend Abänderung der Ge- meindeordnung für die Rheinprovinz, fortgeseßt wird, ist in der gestrigen Ausgabe d. Bl. berichtet worden. :

Abg. Dr. Gott schalk- Solingen (nl.) kennzeichnet die (gestern mit- geteilten) Anträge des Zentrums als industriefeindlich : sie würden eine \hreiende Ungerecht!gkeit gegen die Industrie bedeuten. Keinem Wähler dürfe mehr angerechnet werden an Staatseinkommensteuer, als er in der betreffenden Gemeinde bezahlt. Der Nedner befürwortet die Annahme des nationalliberalen Antrags. Wenn die Industrie zur Gesellschafts- orm übergebe, so tue sie es niht aus Uebhaberei, sondern unter dem vwange der wirts{aftlihen Verhältnisse. /

Abg. Fleuster (Zentr.): Wir wissen ganz genau, daß mit der Industrie auch- die Landwirtsast blüht. Wir müßten ein Brett vor dem Kopf haben, wenn wir industriefeindliche Antrage stellten. Unsere nträge rihten sih nur gegen die großen Gesellschaften; wie kann man da von einer s{hreienden Ungercchtizkeit sprehen. Gegen die dustrie an fi sind wir nit, sondern wir wollen nur, daß auch

L Landwirtschaft zur Geltung kommt und auch ihren Platz an der Lonne erhält. i =, Abg. Dr. Röchling (ul.): Wenn man die Nede des Herrn Lleuster hört, fann man an seine Industriefreundlichkeit glauben, aber ¿n der Praxis zicht er nicht die Folgerungen daraus. Die Anträge c Zentrums richten ih gegen die großen Gesellschaften, die In- „ellrie geht aber zu der Gesell\chaftsform über, weil sie aus national- ofonomishen Gründen dazu übergehen muß. Der einzelne ist unter den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen gar nicht mehr imstande, d Didustrie vorwärts zu bringen, es ist dazu ein Zusammen)chluy ‘& Kapitals in Gesellschaften notwendig. Die Regierung hat das erkannt, indem sie die Industriegesell\haften den Meistbegüterten 9 cichstellte, und das halten wir für richtig. Das Zentrum hat fich Vier «he eine Industriefreundlichkeit zu entscheiden, hie Rhodus, “c salta,

Jn der Abstimmung werden sämtliche Abänderungsanträge gelehnt, da nur die einzelnen antragstellenden Parteien dafür immen, bis auf den Eventualantrag Bell, wonach die Kom- m\hionsfassung dahin ergänzt wird, daß bei den Berechtigten „nter A die in der Gemeinde wohnenden den auswärts wohnenden vorgehen sollen; dieser Antrag gelangt mit den immen des Zentrums und der Konservativen zur Annahme. ut dieser Aenderung und im übrigen in der Kommissions- l0)ung wird der ganze 8 46 angenonmen. i Ab a) ol der geltenden (Gemeindeordnung beantragen die 8 9, Dr. Bell (Zentr.) und Genossen den Zusaß, daß Be- mächtigte, Beamte oder Teilhaber einer und derselben \ristischen Person nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeinde- rals sein können. |

n

Der Antrag wird ohne Debatte gegen die Stimmen des Zentrums abgelehnt.

Z 99 regelt das Wahlverfahren Und bestimmt ins- besondere, daß die Stimmabgabe mündlih zu Protokoll er- folgen soll.

Abg. Dr. Bell (Zentr.) beantragt die geheime Stimm- abgabe mittels verdeckter Stimmzettel, sowie einige Aende- rungen in dem Wahlverfahren.

Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Genossen beantragen die geheime Stimmabgabe mittels vetdeckter Stimm- gettel, und zwar nach dem für das Reichstagswahlrecht geltenden Vorschriften.

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Die Anträge auf Einführung des geheimen Wablrechts für die Gemeinden sind nicht neu. Schon im Jabre 1856 beschäftigte sih das Haus mit dem Wahlrecht für die Rheinprovinz, nachdem schon 1853 über das Wahlrecht für die östlichen Provinzen beraten worden war. Wir ecfüllen nur eine Chrenpfliht gegen unseren Führer Neichensperger, der damals in einer großzügigen Mede die Einführung des geheimen Wahlrechts begründet hat. Er war nicht ein grundsäßlicher Gegner der öffentlichen Wahl, sondern begründete die geheime Wahl vor allem damit, daß der eigentliche Sinn einer öffentlichen Wahl nicht zum Durchbruch kommen könnte : es handle sih nit um grundsäßlihe Fragen, sondern um Personen fragen, bei denen allgemein geheime Stimmabgabe üblich fei. Wir haben doch auch das gehenne Wahlrecht in der Geschäftsordnung unseres Hauses bei der Präsidentenwahl. Es gilt jetzt das Wort &Friedrih Wilhelms 111. vom Jahre 1815 einzulösen, daß die Nbein- lande in der Freiheit und Unabhängigkeit Deutschland vorangehen sollten. Wir erwarten, daß auh die Nationalliberalea, ent sprehend ihren früheren Aeußerungen, für das geheime Wahl- recht eintreten werden. Es gilt auh für sie: Hie Rhodus. hie salta! Wir hoffen, daß die nâtionalliberale Partei Schulter an Schulter mit uns kämpfen wird. Durch die Statistik is bewiesen, die Beteiligung bei geheimen Wahlen größer ist wie bei öffentlilen Wahlcn. Der Grund liegt darin, daß bei der öffentlichen Wahl zahlreiche Persouen sich beeinträchtigt fühlen. Die Wahlen follen aber ein getreues Abbild der Stimmung der Wähler aeben. Schon bei der Beratung der Wahlrechtsvorlage für das preußische Abgeordnetenhaus sind zahlreiche Petitionen eingelaufen, die die Be- seitigung der öffentlichen Wahl forderten : besonders Geschäftsleute, Handwerker usw. fühlten sih durch die öffentliche Stimmabgabe beeinträchtigt. Für die Stadt Frankfurt gibt es schon “das geheime Wahlrecht, ebenso in der hohenzollernshen Landgemeindeordnung. Wem es ernstlich darum zu tun ist, das geheime Wahlrecht einzuführen, der würde sih niht nur mit fich selbst in Widerspruch seßen, wenn er hier gegen das geheime Wahlrecht stimmte, sondern er würde damit aucl) dem Prinzip des geheimen Wahlrechts einen {weren Schlag versetzen.

Abg. Hirs ch- Berlin (Sdòz.): Wir werden in erster Linie für den Antrag der Volkspartei, wenn dieser abgelehnt werden sollte, für den Zentrumsantrag stimmen. Ich hätte gewünscht, daß die Partei des Abg. Bell stets so energisch für das geheime Wahlrecht eingetreten wäre. Denn gerade dur die Haltung des Zentrums ist die geheime Stimmabgabe bei der preußischen Wahlrechtsreform zu Fall gebracht worden. Gewiß hat die Negterung eine Ehrenschuld abzutragen, aber sie hat noch manche andere Chrenschuld abzutragen, und daß sie sie nicht abtragen fonnte, ist die Mitshuld derjenigen Partei, die im Hause eine ausschlaggebende Stellung einnimmt, des Zentrums. Die preußische Regierung hat vor allem die CGhrenschuld gegen das ganze preußische Volk ‘einzulösen. «Hoffentlich forgen die Antragsteller jetzt dafür, daß ihre Parteimitglieder auch da sind, wenn es zur Abstimmung fommt, damit die geheime Stimmabgäbe angenommen wird.

Abg. Dr. Bell- Essen (Zentrum): Unsere Haltung bei der preußishen Wabhlrechtsreform war so klar, daß unsere Wähler uns vollkommen verstanden haben. (Gerade durch unsere geschickte Taktik ist es erreiht worden, daß; eine so große Mehrheit des Hauses sih damals für das geheime Wahlrecht ausgesprochen Dar, Datur, daß unsere Parteimitglieder anwesend sind, .forgen wir s{on. Das hat sih doch bei den Abstimmungen am Sonnabend gezeigt, wo das Zentrum sogar die Mehrheit bildete. Weshalb gerade der Abg. Hirsch seine Angriffe gegen das Zeutrum gerichtet hat, kann ich nicht verstehen. Cr möge doch einmal vor allem auf die ihm näher stehenden Herren im Hause einwirken. Da sehe ih noch sehr viele leere Pläße. Jch habe übrigens zu erklären, daß wir die Fassung des freisinnigen Antrags für besser halten und demgemäß nur den Teil unseres Antrages aufrecht erhalten, der die geheime Stimm abgabe fordert, und dafür die Fassung des freisinnigen Antrages über nehmen.

Unterstaatssekretär Holt: Ob für die Kommunalvertretungen das öffentliche oder geheime Wahlrecht das richtige ist, tfann nicht für die Nheinprovinz allein entschieden werden, sondern muß gemeinsam für eine Reihe anderer Landesteile Preußens geregelt werden. Als ih der Landtag der Monarchie zum ersten Male im Jabre 1891 mit einer Verfassungskodifikation für die Landgemeinden beschäftigte, als die Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen geschaffen wurde, ist die Entscheidung für das öffentlihe Wahlreht gefallen. Diese Frage kann nicht so behandelt werden, wie es die Vorredner wollen. Wenn es sih um die geseßliche Verabschiedung einer so eingreifenden Frage handelt, dann fann es nur auf der Grundlage ciner allgemeinen geseßgeberischen Yerorm geshehen. Durch die Einführung des ge heimen Wahlrechts würde die Vorlage einer Belastung ausgeseßt werden, die dem anderen Hause die Annahme \{chwerlich ermöglichen wird. Wenn die Schäden beseitigt werden sollen, die dringend bescitigt werden müsser, dann kann es nur auf Grund der Vorlage der Regierung geschehen. i

Abg. Hirsch-Berlin (Soz.): Sollte das Herrenhaus an der ge heimen Wahl Anstoß nehmen und die Vorlage scheitern lassen, so ift die Regierung gezwungen, im nächsten Jahre eine neue Vorlage ein zubringen. Gegen das Zentrum habe ih mich nur gewandt, um den Gegensatz zwischen seiner heutigen Hallung und der Stellung sest- zunageln, die es. damals ‘bei der preußischen Wahlrechtsvorlage ein genommen hatte. (Widerspruch im Zentrum.) Daß Ihnen Jhre damalige Haltung jeßt unangenehm isr, glaube ih Jhnen gern. Wenn Ihre Wähler wirklich erfahren hätten, wie Sie sih verbalten haben, dann bâtten sie fih in Scharen von Ihnen abgewandt. Ich möchte aber dem Zentrum raten: Beantragen Sie namentliche Abstimmung über die geheime Stimmabgabe. : E :

- Abg. Dr. Gott \chalk-Solingen (nl.): Wollen“ die Herren, daß die Vorlage verabschiedet wird oder niht? Wir wollten die Ver- handlung über diese Vorlage früher anjeten, aus den Kreisen des Zentrums hat man aber gesagt, diese paar Paragraphen könnten wir mit Leichtigkeit shaffen. Glauben die Herren, daß, wenn die Vor lage mit dieser wichtigen prinzipiellen Frage belastet wird, die geringste Aussicht vorhanden ist, daß sie vom Herrenhause ängenommen wird? Wir haben von vornherein erklärt, daß wir ein dringendes Interesse an der Verabschiedung dieser Vorlage haben. _ Wenn das Herrenhaus {on in der Frage der beschränkten Oeffentlich- keit der Sißungen große Schwierigkeiten _ bereitet, glauben Sie dann, daß das Herrenhaus so nebenber diese große Frage mit erledigen wird. Ich wiederhole: Wir haben ein Interesse ‘an der Verabschiedung. Wir haben im vorigen Jahre bei der Wahlreckchts- vorlage gewiß gezeigt, daß wir für eine geheime Wabl sind, auf demselben Standpunkte stehen wir auch in bezug auf die Kommunal wahlen. (Zuruf im Zentrum: Dann stimmen Sie doch dafür!) Nein, nachdem ich Ihnen vorgehalten habe, daß diese Belastung das Gese gefährden würde, können wir nicht dafür stimmen. Wer hat denn bei der vorjährigen Vorlage die Verbindung der geheimen Stimmabgabe mit der direkten Wahl verhindert? Das war das Zentrum. Wir wollen diese Vorlage niht wte einen Spielball behandeln, der bald nach rechts, bald nach links geworfen wird, fondern wir wollen fie verab-

schieden. Wenn Sie großes Gewicht auf die geheime Stimmabgabe legen, dann können wir ja eine folhe Resolution annehmen. Das

Gese wollen wir aber nicht gefährden,

Abg. Fleusker (Zentr.): Wir sében keinen Grund, daß die National- liberalen bier nicht mit ‘uns für die geheime Wahl ihre Stimme abgeben. Auch wic wünschen das Zustandekommen des Gesetzes. Die Nationalliberalen fêönnck es mif uns zusammen zu \tande bringen, aber wir wollen es nit zu stande bringen, ohne auch bei di fer Gelegenheit für die geh.ime Wahl eingetreten zu sein.

Ein Schlußantrag wird abgelehnt.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Ich will nur nochmals gegenüber den Angriffen des Zentrums erflären, daß wir nah wie vor auf dem Standpunkt des geh. imen Wahlrechts auch bei den Kommunalwahlen stehen; wir verzidten aber darauf, den Gesetzentwurf mit dieser Frage zu bes{weren, weil wir das Zustandekommen des Gesetzes wünschen, anders als das Zentrum dieses Gesetz tot machen will. Wenn es den Herren vom Zentrum ernst ist, so mögen fie einen JInitiativantrag für die Einführung des geheimen Wahlrechts bei den Kommunalwahlen generell einbringen: dann würden wir auf ihrer Seite sein, aber den unpraktishen Vorschlag hier machen wir nicht mit.

Abg. Linz (Zentr.) beantragt die namentliche Ab- stimmung über den Zentrumsantrag in der Fassung des Antrags der Volkspartei.

Bet der Abstimmung stimmen die Nechte und die National- liberalen geschlossen gegen den Antrag, die übrigen Parteien geschlossen dafür. Der Antrag wird mit 145 gegen 117 Stimmen abgelehnt. § 55 wird in der Kommissionsfassung ( genommen.

Im 8 62 hatte die Regierungsvorlage die beschränkte Oeffentlichkeit bei den Sißungen (Gemeinderats vor geschlagen; es sollten als Zuhörer alle zu den (Gemeindeabgaben herangezogenen männlichen großjährigen Mitglieder der Ge- meinde zugelassen werden. Das Herrenhaus hat diese Vor- schläge gestrichen, die Kommission des Abgeordnetenhauses hat ste aber wieder eingefügt.

Die Abgg. Aronsohn -(fortshr. Volksp.) und Genossen beantragen die völlige Oeffentlichkeit der Gemeinde ungen und nur die Möglichkeit eines Ausschlusses der Oeffentlichkeit für einzelne Gegenstände durch besonderen, in geheimer 2 ratung zu fassenden Beschluß. : ;

S 02 wird ohne Debatte in der Kommissionsfa\sunz genommen.

Die Abgg.

Einfügung einer Aenderung des 8 103 der geltenden (Gemeind ordnung, wonach die Landbürgermeister auf die J

12 Jahren angestellt werden. Zu dem Amk l erster Stelle angesehene Personen des Bürgermeisterei bezirks, insbesondere größere Grundbesißer, berufen werden. Ein besoldeter Bürgermeister foll nur angestellt werden, wenn ein geeigneter Ehrenbürgermeister nicht zu gewinnen ist. Der Bürgermeister soll von der Bürgermeistereiversamm lung gewählt werden und der Bestätigung durch den Ober präsidenten nah Anhörung des Kreisausschusses bedürfen.

Die Abgg. Aronsohn (fortshr. Volksp.) u. Gen. fragen in diesem Antrage die Streichung der Worte „NS- besondere größere Grundbesitzer“.

Abg. Hoeveler (Zentr.) begründe! dem Interesse der Selbstverwaltung. We

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Unterstaatssefretär Holt: Ich daß unsere praktishen Ei fahrungen bürgermeister sehr gut sind. Dic Unie ein staatlihes Verwaltung: )

Wählbarkeit der Bürgermeister nur berangehe1 \aßliche Yeform durchgeführt wird. Eine aber jeßt nicht lölen. :

Abg. Dr. Gotti chalk- Solingen (nl.) erklärt ich gegen die L barkeit der Bürgermeister.

Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) befürwortet den Zentrums uintrag und tritt für die Wählbarkeit auch der Amtmänner von Westfalen ein; es dürfe sih nicht nur die 9he lichten Höhen der Selbstverwaltung aufschwin vecke nur, daß die Bevölkerung den ihr zukommenden Anteil an der Verwaltung erhal

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TE. Abg. Fleuster (Zentr.) tritt ebenfalls kurz für Der Anirag Aronsohn wird gegen die Stimmen der An tragsteller abgelehnt. Ueber den Antrag Bell findet auf Antrag des Abg. Hoeveler (Zentr.) namentliche Abstimmung statt. Nach dem Namensaufruf und der Zählung der Stimmen schlägt der Präsident von Kröcher vor, gleich mit den Ver handlungen fortzufahren und das Ergebnis der Abstimmung später bekannt zu geben. | Abg. Lippmann (forts{r. Volkêy.) widerspricht Anregung, da sich leicht die Beschlußunfähigk ( tónne, und die folgenden Verhandlungen dann hinfällig Präsident von Kröcher erflart, daß noch mckt ge}

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lbg. Bell (Zentr.) begründet einen Antrag, der die L U

Gemeindebeamten beseitiger egierungsrat Dr. Sänger sprechen, find bereits von dem und nicht widerlegt worden. allgemeinen Disziplinarrehts der Bean provinz îin threr Bed:utung hinauegeht. Aba. Freiherr von Zedlitz un richtig, daß der vorliegende Antrag etwas geht. Er deckt fh aber im wesentliche meine Freunde in der Kommission meiner Freunde wird ihm also zustimmen. Abg. Gottshalk-Solingen (nl.): dem Standpunkt, daß die Arreststrafe besci aber keine Veranlassung

Arreststrafe dazu beizutragen, daß der Kam) e erla

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j f V T5) A Jt «y , A Ey »t I 145 t S Wir müssen auch dafüc sorge al ein Beamter en

gegenüber ins Hintertrefen gerät.

Präsident von Kröcher gibt nunmehr das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag Bell (Wahl der Landbürgermeister) bekannt. Für den Antrag haben gestimmt 109, dagegen 134 Abgeordnete. Der Antrag ist also abgelehnt.

Abg. Eickhoff (fortshr. Volfksv.) erklärt: die Zustimmung sei Freunde zu dem Antrage auf Beseitigung der Arrestitrafe.

Abg. Hirs ch- Berün (Soz.) stimmt ebenfalls dem Antrage zu

Abg. Gottschalk. Solingen (ul.): Ein prinzipieller Gegensaß gegen die Abschaffung der Arreststrafe besteht bei uns natünlih nich Wir müssen aber doch gegen den Antrag stimmen.

Abg. Bell (Zentr.): Auch hier gebe |

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