1911 / 149 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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diesen Antrag den Wunsch äußern, daß unter allen Umständen die Fragen, die in § 14 b geregelt werden, ebenso behandelt werden wie

die Fragen, die der § 14 a regelt. (Bravo!)

Abg. von Brandenstein (kons.): Wenn, wie es nach den leßten Worten des Ministers den Anschein hat, ein Einverständnis zwischen der Staatsregierung und dem Abgeordnetenhause über den Inhalt des Eisenbahngeseßes nicht zu stande kommen sollte, so würde das be- dauerlih sein, es könnte aber niht schr wundernehmen. Nachdem wir von dem Privatbahn- zu dem Staatsbahnsystem übergegangen find, ist aus Anlaß ungezählter Petitionen von Privatpersonen und Korporationen hier sowohl wie im Herrenhause an die Staats- regierung immer und immer wieder das Verlangen gestellt werden, es möchte den veränderten Berit nilies dur eine Aenderung und Er-

änzung des Cisenbahngeseßes abgeholfen werden. Die Königliche Sea tsroatocuna hat sich prinzipiell allen diesen Wünschen und An- trägen und Beschlüssen gegenüber ablehnend verhalten, und noch vor zwei Sahren hat der gegenwärtige Minister der öffentlichen Arbeiten nicht nur namens seines Ressorts, sondern auch namens der Staatsregierung erklärt, daß ein Bedürfnis zu irgendwelchen Aenderungen des geltenden Geseßes nicht anerkannt werden könnte. Zu unserer Freude haben nun der Minister und die Staatsregierung ihre Anschauungen wenigstens etwas geändert. Es liegt uns ein Geseßentwurf vor, der den gegebenen Anregungen folgen will. Wenn nun die Regierung sich entschlossen hat, den Wünschen beider Häuser des Landtags und, wie mir scheint, auch dem Eisenbahnbedürfnis MURS Nechnung zu tragen, daß fie ibren prinzipiellen Widerspruch aufgegeben hat, so ist es natürli, daß sie in bezug auf die materielle Erfüllung der geltend gemachten Wünsche sich zurückhaltend gezeigt hat. Wenn. der Minister es gewissermaßen als eine Vorbedingung für die Einbringung dieses Entwurfs bezeichnet - hat, daß an den Bestimmungen des § 4 des Eisenbahngesezes von 1838 festgehalten werden müsse, fo möchte ih darauf hinweisen, daß der Beschluß der Kommission an dem Wortlaut des § 4 auch niht ein Wort geändert hat. Wir find durchaus damit einverstanden, daß die Nehtsentscheidung darüber, daß eine Eisenbahn gebaut werden soll, dem Minister der öffent- lihen Arbeiten überlassen bleibt. Wir haben nur beschlossen, daß, bevor der Minister entscheidet, über Differenzen zwischen der Eisenbahnverwaltung und den Adjazenten in erster oder mittlerer Fnstanz eine Behörde entscheidet, die niht unmittelbar dem Minister der öffentlihen Arbeiten unterstellt ist, und nicht aus\cließlich aus Eisenbahntechnikern besteht. Ob dies nun gerade der Bezirks- aus\chuß sein soll, darauf legen wir feinen prinzipiellen Wert. Wir haben ihn nur genommen, um niht die Schaffung einer neuen Be- hörde vorzuschlagen. Der Minister hat nun gemeint, der Bezirks- aus\chuß sei nit sahverständig, um in erster Instanz zu entscheiden. Allerdings besteht der Bezirksaus\huß niht aus Eisenbahntechnikern, er entscheidet aber sehr oft über technishe Fragen. Es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen, wo technische Vorkenntnisse gar nicht erforderlih sind, sondern lediglich Lokalkenntnis, wie z. B bei Eisenbahnanlagen, ob Schneisen notwendig sind usw. Die Mitglieder des Bezirksaus\chusses kennen diese Verhältnisse aus eigener Anschauung, während die Herren im Ministerium auf die Berichte der Behörden angewiesen sind. Es findet hierbei ein fkontra- diktorisches Verfahren statt; die Adjazenten können ihre Wünsche vor- tragen; dagegen, daß, wenn der Bezirksaus\huß als erste Instanz zugezogen würde, die Interessenten zu weit gehende Forderungen stellen fönnten, muß ih den Bezirks8aushuß doch etwas in Shuß nehmen. Zu der örtlichen Besichtigung werden vom Bezirksaus\huß nur einzelne Mitglieder entsandt, und auf Grund ihres Berichts trifft dann der Bezirksaus\huß seine Entscheidung. Vor dem Vorschlag des Ministers, die Vorlage nochmals an die Kommission zurückzuverweisen, möchte ih warnen, solange die verschiedenen Parteien sfih nicht dazu geäußert haben. Nach der Erklärung des Ministers ist allerdings anzunehmen, daß das Gesetz in dieser Session niht mehr zu stande kommen dürfte. Denn es ist niht anzunehmen, daß das Herrenhaus eine so wichtige Materie in einer Sitzung erledigen könnte. Es ist wünschenswert, daß die anderen Parteien sih hierüber äußern, damit Klarheit ge- schaffen wird. s

Abg. Strombeck (Zentr.) begründet einen Antrag, wona bei Anlagen auf dem Bahngelände niht nur Gebäude, die dem öffentlichen Personenverkehr dienen, öffentlihe Güteranlagen, Lokomotiv- und Wagenschuppen und Desinfektionsanlagen sowie Gleise über bestehende Wege der landespolizeilihen Prüfung bedürfen, sondern auch Fabrik- anlagen.

Abg. Schwabach (nl.): Wir sind nicht in der Lage, den Be- \{lüfen der Kommission zuzustimmen, wenn auhch aus anderen Gründen als die Staatsregieruna. Daß die Bestimmungen über das Prüfungsverfahren {hon jeßt Bedenken hervorgerufen haben, zeigt der Antrag des Vorredners, mit dem wir im allgemeinen einverstanden find. Aber auch die Bestimmungen über das Feststellungsverfahren sind voll- ständig unklar. Unsere Bedenken werden auch nit durch den Antrag Dr. Arendt-Mansfeld beseitigt, der dem Bezirksausschuß nur soweit eine Entscheidung zuerkennt, als nicht im S 4 des Geseßes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Entscheidung vorbehalten ist. Wenn die einzelnen Bezirksaus\hüsse die entsheidenden Instanzen sind, dann werden in jedem einzelnen Regierungsbezirk andere Grundsäße auf- gestellt werden. Wir sind bereit, an der Wsung dieser Frage mit- zuarbeiten, aber wir beantragen, die Vorlage an die Kommission zurückzuverweisen.

Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird nach Probe und Gegenprobe angenommen.

Zur Geschäftsordnung erklärt der

Abg. von Heydebrand und der Lasa (kons): Gegenüber der Erklärung des Vizepräsidenten Dr. Krause (Präsident von Kröcher hat mittlerweile das Präsidium über- nommen) muß ich fonstatieren, daß meine politishen Freunde der Ansicht find, daß der Präsident über einen Antrag auf Aenderung der Tagesordnung in ihrer Reihenfolge durch Beschluß des Hauses entscheiden lassen muß. Nach dem § 36 der Geschäfts- ordnung darf die Reihenfolge von Anträgen und Petitionen auf der Tagesordnung nicht ohne Zustimmung des Antragstellers geändert werden. Hier aber handelt es sich um Gesetzentwürfe. Wenn diese durch Beschluß des Hauses von der Tagesordnung abgeseßt werden fönnen, dann muß auch durch Beschlüsse des Hauses die Reihenfolge geändert werden fönnen. Bei der beabsihtigten Aenderung der Ge- \chäftsordnung kann auch dieser Punkt berücksichtigt werden. Um aber diesen Punkt jeßt fklargestellt erscheinen zu lafsen, war es not- wendig, einen Widerspruch gegen die Anschauung des damaligen Prä- fidenten zu erheben.

Abg. Fishbeck (fortshr. Vp.): Die Ansicht des Vorredners steht nit mit der Geschäftsordnung im Einklang. Hier handelt es ih nicht darum, einen Gegenstand abzuseßzen, sondern um eine Aenderung in der Reihenfolge der einzelnen Punkte. Gerade die Frage der Neibenfolge der Gegenstände ist von außerordentlicher Wichtigkeit für die Beratung. Nah dem Kommentar von Plate reiht tatsählich der Widerspruch eines einzelnen Abgeordneten gegen eine Aenderung in der Reihenfolge aus. Die Ansicht des Vorredners stimmt auch nicht einmal mit den neuen Beschlüssen der Geschäfts- ordnungsfommission überein, wona eine Aenderung nicht stattfinden darf, wenn 50 Mitglieder widersprechen. Also felbst die Geschäfts- ordnungsfommission steht auf dem Standpunkt, daß ein einfacher Beschluß der Mehrheit eine Aenderung nicht herbeiführen fann. Aufgabe der Geschäftsordnung muß es sein, die Minorität zu hüten. ; : Abg. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Wenn die Gescäftéordnungsfommission diese Bestimmung über den Widerspruch von 50 Mitgliedern eingefügt hat, so ist es ganz etwas anderes als die Praxis, die der vorige Präsident als bestehend angesehen hat.

Aba. Fischbeck (fortshr. Volkep.): Jet, wo eine Aenderung der Geschäftsordnung geplant ist, ist es der allerungeeignetste Zeitpunkt, eine Aenderung in der bisherigen Praxis des Hauses vorzunehmen. Mir batten übrigens gar nicht der Ge]häftsordnungsfemmission den

Huttras gegeben, Verbesserungen dieser Art in die Geshäft8ordnung

hineinzubringen. i i Abg. Swifter (nl.): Die Frage selbst ist zweifelhaft, aber

gane darum müssen wir das Necht des einzelnen so viel wie mögli

wahren.

Abg. von Heydebrand (konf.): Mir lag es nur daran, die

Meinung des Vizepräsidenten Dr. Krause nicht unwidersprochen hin-

gehen zu lassen. L j

Präsident von Kröcher: Jh kann nur fagen, daß ih, wenn _ich präsidiert hätte, ganz harmlos die Majorität hätte entscheiden A ebenso wie ich die Majorität habe entscheiden lassen, ob die Revision der Geshäftsordnung na dem Antrage Hoffmann abgeseßt werden sollte oder niht. Jh gebe aber vollständig zu, daß ih bei näherer Er- wägung mir sagen muß, einen Punkt ganz abzuseßen oder die Sache umzustellen, ist ein großer Unterschied. Deswegen will ich in diesem Fall die Doktorfrage nicht entscheiden.

Es folgt die wiederholte Beratung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Zwe ck- verbandsgeseßes für Groß-Berlin. Die 13. Kommission hat e pu in der Fassung des Herrenhauses zur Annahme empfohlen. /

Bekanntlich hat das Herrenhaus von den im §1 auf- gezählten Aufgaben des Zweckverbandes die vom Abgeordneten- hause eingefügte Nr. 4 „Förderung des Baues von Klein- wohnungen“ beseitigt; von den Zentrumsmitgliedern Bitta und

Gen. ist die Wiederherstellung beantragt.

Die Abgg. Brandenstein, von Bülow - Homburg, Dr. Wuermeling, Freiherr von Zedliß haben folgende Resolution beantragt:

„die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage baldmögli%sst den Entwurf“ eines Wohnungsgeseßzes, zunächst wenigstens zur Besserung der Wohnungsverbältnisse für die in Großstädten und Industriegegenden wohnende Masse von Menschen vorzulegen.

Von der Fortschrittlichen Volkspartei (Abgg. Aronsohn u. Gen.) ist beantragt, die Regierung aufzufordern, „dem Land- tage baldmöglichst den Entwurf eines Geseßes zur Besserung der Wohnungsverhältnisse vorzulegen.“ ;

Neferent Abg. Dr. von Kries (kons.): Die vom anderen Hause be- \{losenen Aenderungen sind zwar ret eingreifender Natur, aber nah Ansiht der überwiegenden Mehrheit machen sie das Gese nicht un- annehmbar. Die Zurückverweisung der Vorlage an das Herrenhaus würde eine Gefährdung des ganzen Geseßes bedeuten; deshalb glaubt die Mehrheit auch, die Zustimmung zu jenen Aenderungen anraten zu sollen, die zweifellos eine Vershlechterung unserer Be- \{lüse darstellen, und das um so mehr, als die entscheidende Frage, ob der Zwekverband sich segensreich entwickeln wird, nit so sehr von den Geseßesbestimmungen als von den Perfonen abhängen wird, die mit warmem Herzen und praktishem Sinn die Geschäfte dieses riesigen Kommunalverbandes zu führen haben werden. Der Geschäftskreis des Zwecverbandes ist durch den Fortfall der Ziffer 4 eingeschränkt ; die Wiederherstellung der Ziffer 4 wurde in der Kommission abgelehnt, nachdem von der Regierung eine Er- flärung abgegeben war, daß sie eventuell, wenn sih die Notwendig- feit herausstellen sollte, alsbald mit einer entsprehenden Ergänzung des Geseßes an den Landtag kommen werde. Jm Anschluß daran wurde angeregt, eine Resolution dem Plenum vorzuschlagen, die Ihnen jeßt als Antrag von Brandenstein vorliegt. Der Geltungs- berei der Vorlage ist eingeschränkt worden durch die Streichung des Kreises Osthavelland : beseitigt ist unter anderen der Sachverständigen- beirat. Hiernach bitte ih Sie, der Fassung des Herrenhauscs zu- zustimmen.

Abg. Dr. Keil (nl.): Eine Reibe von Abänderungen der Vorlage dur das Herrenhaus, besonders die Streichung der Ziffer 4, sind un- bestreitbar Vers{lechterungen. Wir müssen uns mit der von der Ne- gierung in der Kommission gegebenen Zusicherung tröstenund damit rehnen. Ob daneben die eine oder die andere Resolution angenommen werden soll, stellen wir anheim. Sehr bedauern auch wir die Beseitigung des Sachverständigenbeirats. Wir akzeptieren die Veränderungen wesentlich aus dem Grunde, um in dec vorgerückten Zeit der Session das Gese noch zu stande zu bringen, weil wir uns davon doch cinen erfreulihen Erfolg für Berlin und seine Vororte versprechen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Das Gesetz ist noch miserabler

an uns zurückgekommen, als es in das Herrenhaus gegangen war. Der \{hlimmste von den \{limmen Streichen des Herrenhauses ist die Streichung der Ziffer 4 § 1, der einzigen Bestimmung, die in diesem mißratenen Geseß sympathish berührte, der einzigen Maßnahme im Interesse der ärmeren Bevölkerung. Hier kann die Schuld des Herren- hauses vor der Oeffentlichkeit gar nicht genug gebrandmarkt werden. Auch das Abgeordnetenhaus aber ist sich seiner sozialen Pflicht nicht bewußt, sonst hâtten wir wenigstens einen \chriftliGen Bericht. Man will ein Geseß durchpeitshen, das Berlin aus seiner Misere heraus- helfen soll, dem aber die Berliner Vertreter den äußersten Widerstand entgegensegen. Man beruft sih auf die Geschäftslage. Warum aber sfollen wir bei einem so wichtigen Geseßze nicht ein, zwei, drei Wochen länger sigen? Das Herrenhaus müßte vor die Frage gestellt werden, eventuell das Gese scheitern zu lassen. _ Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) befürwortet sowohl den Antrag seiner Fraktionsgenossen auf Wiederherstellung des Abgeordnetenhaus- beshlusses bezüglich der Förderung des Baues von Kleinwohnungen, als au die Resolution von Brandenstein mit dem Bemerken, daß be- sonders für die Wohnungsbedürfnisse der Massenbevölkerung in Berlin gesorgt werden müsse.

Minister des Jnnern von Dallwiߧ:

Der Herr Vorredner hat soeben den Antrag auf Nr. 768 und auch die Refolution auf Nr. 767 dec Drucksachen begründet. Ich glaube daber, auch jeßt {on bei der Generaldebatte auf diese beiden Punkte eingehen zu dürfen.

Zunächst möchte ih bemerken, daß auch ih es lebhaft bedauert habe, daß das Herrenhaus die Bestimmung unter Ziffer 4 des § 1 gestrihen hat, weil auch ih der Ansicht war, daß die darin dem Ver- bande erteilte Befugnis, Flähen zum Bau von Kleinwohnungen zu erwerben, wohl dazu hätte beitragen Æönnen, eine Besserung des Wohnungswesens im Bezirke des Verbandes, im Bezirke Groß- Berlin nah manther Nichtung hin herbeizuführen. Bei dem fast ein- mütigen Gegensaß gerade der Herren Vertreter der Großstädte ist aber feine Aus\iht vorhanden, daß das Herrenhaus zurzeit eine andere Stellung zu diesem Punkte einnehmen könnte. Es würde mithin die Annahme des Antrags Nr. 768 voraussihtlich das Scheitern der ganzen Vorlage zur Folge haben (bört, hört! bei den Sozialdemo- fraten) und dieses mühsam bis hierher geförderte aussihtsreiche gesehz- geberishe Werk vollkommen in Frage stellen. Ich muß Sie daher dringend bitten, den Antrag 768 abzulehnen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, ih kann dies um fo eher tun, als meines Dafürhaltens in den weiteren Bestimmungen, die das Herren- haus in den Entwurf hineingebracht hat, weitergehende Möglich- feiten au zur Förderung des Kleinwohnungêswesens gegeben sind, als se die Ziffer 4 des 1 enthielt. Meine Herren, durch den Zusaß, den das Herrenhaus zu § 5 der Vor- lage beshlossen hat, ist die Möglichkeit gegeben, für das ganze soge- nannte Stadterweiterungsgebiet die Fluchtltnien und Bebauungs- plâne festzustellen. Es is dadurch tem Verbande die Möglichkeit gegeben, für den Kleinwohnungsbau auf einer viel breiteren und weiter-

gehenden Basis zu forgen, als dies der Fall gewesen wäre, wenn thm nur die Befugnis zugestanden hätte, an einzelnen Stellen Flächen selbst zu erwerben und Kleinwohnungen darauf zu errihten. Es ift meines Dafürhaltens daher sehr wobl mit den Intentionen, die auz der Herr Vorredner soeben so beredt vorgetragen hat, sehr wohl ver. einbar, wenn er im Hinblick auf die neu hinzugetretene Bestimmung des § 5 auf die Wiederaufnnahme .der Nummer 4 in § 1 ver

zichtet. Meine Herren, was nun die Einbringung einer Gesezesvorlage

zur Regelung des Wohnungswesens anlangt, so bin ih ja leider nicht in der Lage, namens der Staatsregierung eine Erklärung abzugeben, weil ein Beschluß des Staatsministeriums zur Sache niht hat ge- faßt werden kênnen; wohl aber kann ih zuglei für das Ressort des Herrn Handelsministers bestätigen, daß auch uns die Regelung des. Wohnungëwesens als eine Frage von hoher Bedeutung und Wichtig- keit erscheint, daß wir bereit sind, dieser Frage, zu deren Lösung bereits im Jahre 1904 ein Gesetzentwurf ausgearbeitet und veröffent- lit worden ist, erneut näherzutreten und fie einer Prüfung zu unter- ziehen. (Bravo!)

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die Beschlüsse des Herren- hauses enthalten unbestreitbare Vers{lechterungen der Ab- geordnetenhausbes{lüsse. Wir werden für den Zentrumsantrag auf Wiederherstellung der Ziffer 4 im § 1 stimmen. Der Antrag Brandenstein ist viel zu einseitig, er erweck den An- schein, als ob s{lechte Wohuungsverhältnisse nur in den ien Städten vorhanden wären, und aus den Aeußerungen des Abg Wuermeling geht hervor, daß er für seine Perfon eine Aenderung eigentlih nur für Berlin für notwendig hält. Das steht aber mit den Tatsachen im Widerspru. Der Direktor des Statistishen Amts Berlin hat mir in der Zwischenzeit eins{lägiges Material zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt si, daß die Zahl der kleinsten Wohnungen in Berlin nur 7,59% ausmachen, in anderen Städten ist dies Verhältnis viel ungünstiger. In Aachen z. B. beträgt der p NUEntaN 136, in München 9,3, in Bresíau 19,1, also 2 mal o viel als in Berlin. Aehnlich liegen die Verhältnisse in bezug auf die etwas größeren Wohnungen, und zwar nicht nur in Preußen, sondern au in den Städten des Reichs. Will man die Wohnungs- frage in Angriff nehmen, so muß man es auf einheitlihe Weise tun und nicht etwa bloß an große Städte, sondern auch an das platte Land denken, wo die Wohnungsverhältnisse keineswegs para- diesish sind. In diesem Sinne bitte ih, unseren Antrag anzunehmen. Der Zentrumsantrag dagegen läuft auf eine einseitig zugeschnittene Ausnahmebestimmung hinaus. Die Herrenhausbeshlüsse enthalten auch sonst, namentlich in bezug auf die Befugnisse des Verbands- direktors, so einschneidende Berschlechterungen, daß wir gegen das ganze Gese stimmen müssen. Daß in Groß-Berlin auf kommunalem Ge- biete manche Mißstände bestehen, leugnen wir nicht, aber wir glauben, daß diese nur auf dem Wege der Eingemeindung beseitigt rcerden fönnen. Vor allen Dingen wäre cs nötig, die direkten Wahlen zur gemeinfamen Vertretung in den Gemeinden von Groß-Berlin einzufübren. ImHerrenhause hat der Oberbürgermeister Schustehrus gegen die Berliner Stadtvertretung Aeußerungen getan, die auch in weiten Kreisen der Berliner Bevölkerung Befremden hervorgerufen haben. Mit Recht hob er hervor, daß die Gründung des Deutschen Reiches die Entwilung Berlins gefördert hat. Niemand wird das bestreiten. Aber das Wachstum und die Blüte Berlins ist doch in erster Linie der Intelligenz seiner Bewohner zu verdanken. Der Ober- bürgermeister von Charlottenburg hat dann, darauf hingewiesen, daß die Hälfte der Stadtverordneten Berlins aus Dau gee bestehe, und daß diese wohl nicht die Mittel bewilligt haben würden, die notwendig wären, um die Vororte auf die Höbe zu bringen, zu der sie aus eigener Kraft gelangt sind. Ich muß diese Aeußerung mit der größten Entschiedenheit zurückweisen. Ober- bürgermeister Schustehrus wußte doch, daß die Zusammen- seßung der Stadtverordnetenversammlungen in Berlin ebenso wie in Charlottenburg auf geseßliher Bestimmung beruht, und daß die Stadtverordneten von Berlin sih wiederholt für die Abschaffung dieses privilegium odiosum erklärt haben. Die Verdächtigung des Gemeinsinns der Vertreter der Hauptstadt entbehrt jedes Anhalts. Ih möchte dem Oberbürgermeister von Charlottenburg das volle Recht wahren, von seinem Standpunkte aus gegen die Eingemeindung zu reden, aber ich muß es auf das höchste En und im Interesse des Einvernehmens im Zweckverbande bedauern, daß er seine Argumentationen durch derartige unberechtigte und will- fürlide Behauptungen gegen die Stadtverordnetenversammlung von Berlin gestüßt bat. Es ist aber bekannt, daß sein Standpunkt nicht von allen Mitgliedern der kommunalen Organe von Charlotten- burg geteilt wird. Es handelt sich hier wohl mehr um eine Pikan- terie des Oberbürgermeisters Schustehrus. Jh hoffe, daß troß dieses Ausfalls na Zustandekommen des Zweckverbandsgeseßes eix möglichst einträchtiges Zusammengehen Berlins und der Vororte statt- finden wird.

Das Haus vertagt sich.

Präsident von Kröcher teilt mit, daß eine Interpellation Bitt& u. Gen. (Zentr.), betreffend die Uebershwemmungen an der Oppa, ein- gegangen ist. Er \shlägt vor, die nähste Sißung abzuhalten morgen, Déenstag, 11 Uhr mit folgender Tagesordnung : Interpellation Bitta, Beratung des \{leunigen Antrags Engelsmann, Rest der heutigen Tagesordnung, Petitionen und Anträge.

Abg. Fishbeck (fortshr. Volksp.): Wir haben den dringenden Wunsch, daß auch der Antrag Aronsohn, betreffend das Wabhlredt, zur Beratung kommt. Wenn das Parlament wirklich will, daß diese wichtige Frage erledigt wird, so muß es sih damit einverstanden erklären, daß dieser Antrag an die dritte Stelle der morgigen Tages- ordnung geießt wird. Jch beantrage dies hiermit. - j

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Auch meinen politischen Freunden ift es seit langem ein Bedürfnis, den Wahlrechts- antrag zu verhandeln, damit man im Lande sieht, daß hier noch Parteien vorhanden sind, die an den Grundlageu unseres bestehendeu Wahlrechts festhalten, des Wahlrechts, dem wir Nuhe und Ordnung im Deutschen Reiche und in Preußen und, mit wenigen Ausnahmen, ein so ausgezeihnetes Abgeordnetenhaus verdanken. e

Abg. Hoffmann (Soz.): Unter diesen Umständen werden Sie ja damit einverstanden sein, daß der Wahlrechtsantrag als dritter Punkt der Tagesordnung erledigt wird, damit man im Lande von Ihrer ausgezeichneten Tätigkeit recht viel erfährt. ;

Präsident von Kröcher: Gegen den Antrag Fischbeck habe ih feinen Widerspru gehört, ih nehme ihn als meinen eigenen Vor-

{lag auf.

H Abg. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Ich habe mi damit einverstanden erklärt, den Wahblrechtsantrag an die dritte Stelle zu seßen, in der Annahme, daß die beiden Zweckverbandsge!eße die ersten beiden Stellen der Tagesordnun einnehmen. - Da dies, wie ih hôre, nit e E ist, bitte ih, die Zweckverbandsgeseze vor dem Antrage zu verhandeln.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ih möchte bitten, unter den Petitionen diejenige der Berliner Freien Studentenschaft um einheitliche Regelung des Studentenrechts zu verhandeln. Wir wissen, wie, bei Verhandlung des Falles Dubrowski der Kultusminister in einer, gelinde gesagt, leihtfertigen Weise Auskunft erteilte. (Präsident pes Kröcher ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zu r Ordnuns-

Nach weiterer Erörterung wird beschlossen, den Wahlrechts antrag hinter den beiden Zweckverbandsgeseßen auf die age ordnung zu seßen, nahdem der Abg. Dr. Röchling (nl.) i von ihm während der Debatte gegebene Anregung, au Z rheinische Landgemeindeordnung vor dem Wahlrechtsantrage s

verhandeln, fallen gelassen hat. Schluß 61/4 Uhr.

Zweite Beilage

zum Deulshen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

Qualität mittel

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf

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16,40 16,40 16,40 1640 | 23.6,

17.60 17,40 16,50 16,50

20,90 19,78 19,20 20.04

19:6. 4.6,

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19. 6: 19:6. j

| | |

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strich (-—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen ist, ein Punkt (. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Berlin, den 27. Juni 1911.

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

Sandel und Gewerbe.

Nah der Wochenübersicht der Reichs8bank vom 23. Juni 1911 betrugen (+ und im Vergleih zur Vorwoche) :

Aktiva: - 1911 1910 1909

Metallbestand (Be- Mb E M stand an fkurs- gea deutschen Gelde und an Gold inBarren oder aus- ländisWenMünzen, das Kilogr. fein zu 2784 6 berechnet) | 1 229 747 000 | 1 165 926 000 | 1 152 264 000 (—+ 15 167 000)|(+ 9 493 000)|(+ 28 717 000) darunter Gold 48 B : 00 G B t 000 875 820 000 10 90 5 133 000 23 312 000 Bestand an Neichs- E / kafsens@zeinen .

: 67 374 000 70 435 000 72 976 000 (+ 823000) (4+ 611 000)(+— 8354000)

Bestand an Noten anderer Banken . 31 865 000 28 358 000 31 030 000 (+ 6 935 000) (4+ 5 007 000) (+ 5 788 000)

Bestand an Wechseln und Scheck#s 923 634 000 836 906 000 881 242 000 (—4- 22 043 000) (— 4 838 000)(+ 1 834 000)

Bestand an Lombard- forderungen 54 842 000 75 610 000 84 246 000 (— 11014 000)((+ 953 000)(+ 919 000) Bestand an Effekten 10 504 000 70 466 000 | 195 087 000

527 000) (— 8 971 000 (— 11 290 000 Bean an sonstigen F (3 y /

1 195 016 000 | 166 564 000 | 169012000 (4+ 183 072 000)|(+ 8 969 000) (— 41 000)

Passiva: Grundkapital .

Reservefonds . .

180 000 000 | 180 000000 | 180 000 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) 64 814 000 64 814 000 64 814 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert)

1473 449 000 | 1 460 745 000 | 1 442 568 000 (+ 18 990 000)|(+ 26 082 000) |(-+ 30 645 000)

766 083000 | 676 002000 | 866 732 000 (+4- 27 759 000)|(— 15 279 000) (— 5 687 000) 28 636 000 32 704 000 31 743 000

(+— 804000)(+ 421 000)|((-+ 1 323 000)

Betr der um- laufenden Noten .

sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten, ,

sonstige Passiva .

(Aus den im Reichsamt des Jnnern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “.)

Z Spanien.

Aenderung des Zuckersteuergeseßes. Laut Geseßzes vom at Juni d. J. soll die Steuer für im Inland erzeugten Zucker ag 35 Peseten für 100 kg Neingewicht und für Stärkezucker G lykose) 17,50 Peseten für 100 kg NReingewicht betragen. Die urh Ziffer 6 der „besonderen Vorschriften“ des geltenden [panischen

Budgetgeseßes vom 29. Dezember 1910 festgeseßte Erhöhung, welche vom 1. August 1911 ab Anwendung finden sollte, ist aufgehoben. Der Zoll für Zucker, Stärkezucker, flüssigen Karamelzuckder und andere ähnlihe Erzeugnisse der Nr. 616 des Tarifs beträgt in Zukunft 80 Peseten (bisher 85) für 100 kg NReingewicht. (Gaceta de Madrid.)

Winke für den Handelsverkehr mit Bulgarien.

Der „Oesterreihisch-Ungarischen Export-Nevue“ werden die nach- stehenden Ratschläge für den Handelsverkebr mit Bulgarien ent- nommen: Genaues Studium der Kreditverhältnisse. Einholung von Informationen. Entsendung von slawisch sprehenden Reisenden, die mit einer einschlägigen Musterkollekiion verschen sein müßten. Einheitliche Preise, die womöglich cit Bestellungsort zu stellen wären. Die erhaltenen Aufträge müßten pünktlihst und mit der größten Genauigkeit durhgeführt werden. Der Veryackung der Ware wäre die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Versorgung der Importeure mit illustrierten Preislisten. Anpassung an die bulgarische Geschmacks- rihtung. Hauptsächlich wäre au darauf zu ahten, daß ein anfehn- licher Teil der Bevölkerung Bulgariens auf die Billigkeit vorteilhaft aubsehender Waren großes Gewicht legt. Verläßlichen Firmen könnten günstige Zahlungsbedingungen eingeräumt werden. Die Bestellung tüchtiger ständiger Agenten dürfte sich ebenfalls als nüßlich erweisen. Strikte Beachtung des Markenschußge|eßes. Neisende Kaufleute sollten niemals versäumen, bei dem heimischen Konsulate vorzusprehen. Auf Wechseln follte als Zahlungsort immer der Wohnort des Schuldners angeführt werden, zumal hierdurch die Gewähr für eine pünktlihere Deckung weit größer ist, als wenn die Zahlung tim Ausfuhrlande zu erfolgen hätte. (Ein solHes Akzept ist in Bulgarien sofort exequierbar.)

Hongkong.

Besteuerung beraushender Geträyke. Durch ein Geseß vom 30. März d. J. (Liquors Consolidation Ordinance) ist das Gesetz, betreffend die beraushenden Getränke, bestätigt und in etnigen Puntten abgeändert worden. Die neuen Bestimmungen gleichen den bisher in Geltung stehenden; leßtere werden durch das neue Gesetz aufgehoben.

Nach dem neuen Geseß dürfen zollpflihtige weingeisthaltige Getränke oder vergällter Branntwein nur über jolhe Häfen ein- oder ausgeführt werden, die von dem Gouverneur ausdrücklich dazu bestimmt und in der Gazette bekannt gegeben werden. Die Einfuhr oder Ausfuhr landwärts ist an bestimmte von dem Gouverneur im Nate zu erlassenden Vorschriften gebunden. Die Eingangszölle für beraushende Getränke bei der Einfuhr in die Kolonie bleiben in threr gegenwärtigen Höhe bestehen. (The Board of Trade Journal.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 20. Unt 1911: Ruhrrevier Ober|\chlesishes Revter Anzahl der Wagen Ut GRIOL 9 824 Nicht gestellt ,

E pa Die gesirige außerordentliße Generalversammlung der BreslauerStraßenbahngesell\chafi genehmigte, laut Meldung des „W. T. B.*, mit 6679 gegen 1031 Stimmen den Uebergang des Unternehmens an die Stadtgemeinde Breslau.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der

Desterreihischen Südbahn vom 11. bis 20. Juni: 3761918 Kronen, gegen die definitiven Einnahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 289 363 Kronen und gegen die pro- visorishen Einnahmen 53 881 Kronen weniger. i Belgrad, 26. Juni. (W. T. B.) Ausweis der Serbischen Autonomen Monopolverwaltung: Bruttoeinnahmen der ver- pfändeten Monopole, sowie Nettoergebnisse der Zölle, Obrtsteuer und Stempelmarken für den Monat Mai 1911: 5 220941 Fr. (1910: 9 990 958 Fr.), deêgleihen Januar bis April 17 329 547 Fr. (14 777 159 Fr.), zusammen 22550 488 Fr. (18 768 117 Fr.). Ver- wendung der Einnahmen: 1) Für den Dienst der Staatsschuld 13 390 239 Fr. (11 966 064 Fr.), 2) Meaterialankäufe und Betriebs- spesen 4 253 778 Fr. (5 396 633 Fr.), 3) Kassenbestand 4 906 471 Fr. (1 405 420 Fr.), zusammen 22 550 488 Fr. (18 768 117 Fr.).

__ Berlin, 26. Junt. Marktpreise nad Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte) 20,80 4, 20,78 46. Weizen Mittelsorte{) 20,76 4, 20,74 4. Weizen, geringe Sortef) 20,72 4, 20,70 . Roggen, gute Sortef) 17,50 4, 17,48 #4. Roggen, Mittelsortef) 17,46 4, 17,44 4. Roggen, geringe Sortef) 17,42 4, 17,40 Æ. Futtergerste, gute Sorte*) 18,40 4, 17,60 Æ. Futtergerste, Mittelsorte*) 17,90 4, 16,70 4. Futtergerste, geringe Sorte*) 16,60 4/6, 15,80 Æ. Hafer, gute Sorte*) 19,40 4, 19,00 A. Hafer, Mittelsorte*) 18,90 4, 18,60 4. Hafer, geringe Sorte*) 18,50 4, 18,20 46. Mais (mixed) gute Sorte 16,30 4, 15,90 4. Mais (mixed) geringe Sorte —,— #, —,— . Mais (runder) gute Sorte 16,00 S, 15,70 4. Richtstrob —— M, M. Deu, alt —,— M, —,— M, neu —,— M, —,— (Markthallenpreise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 #4, 30,00 46. Speisebohnen, weiße 50,00 4, 30,00 4. Unsen 60,00 4, 20,00 é. Kartoffeln (Kleinhandel) 10,00 46, 7,00 4. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 4, 1,60 4, do. Bauhhfleish 1 kg 180 6, 120 A Sdweinefleisch 1 kg 1,80 , 1,10 4. Kalbfleisch 1 kg 2,40 4, 1,20 46. Hammelfleish 1 kg 2,20 M, 1,50 4. Butter 1 kg 2,80 4, 2,20 #. Eier 60 Stück 4,40 4, 3,00 4. Karpfen 1 kg 2,20 4, 1,50 #. Aale 1 kg 3,00 4, 1,60 #. Zander 1 kg 3,60 S, 1,50 4. Hechte 1 kg 2,80 46, 1,20 #. Barsche 1 kg 2,00 4, 0,80 #4, Schleie 1 kg 3,40 4, 1,20 . Bleie 1 kg 1,80 4, 0,80 Krebse 60 Stück 36,00 46, 3,00 „6.

{+) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.

Kursberichte von auswärttgen Fondsmärkten. Hamburg, 26. Juni. (W. T. B.) (Swhluß. [Id Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., ea) R es

PBELUR 7 S Gta 7 1,75 Gd.

en, 27. Juni, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Einh. 40% Nente M./N. pr. ult. 92,20, Einh. as Mart Januar/Juli pr. ult. 92,20, Oesterr. 49/0 Rente in Kr.-W. pr. ult.