1911 / 150 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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ere teser adi

des Kaiserlich Oesterreichishen goldenen Verdienst- Treuzes und der T aba Lad goldenen edaille:

dem Leibjäger Ries von demselben Hofstaat ;

des Kaiserlich Eve Gen silbernen Verdienst- kreuzes mit der Krone und der Königlich Jtalienischen goldenen Medaille: dem Lakai Fechner und | dem Amts- und Kassendiener Fiebig, beide von demselben Hofstaal ;

des Großherrlih Türkischen Chefakatordens dritter Klasse E der Großherrlich Türkischen Jndustrie- medaille in Silber: der Schwester Luise Hild vom evangelischen Diakonieverein in Zehlendorf, Leiterin der vom Verein in Berlin, Lütticher- A Nr. 5, unterhaltenen Krippe;

der dritten Klasse des Kaiserlich Japanischen Ver- dienstordens der aufgehenden Sonne:

dem Kammerherrn von Carnap;

des Ritterkreuzes des Französishen Ordens der Ehrenlegion: dem Vorsteher einer akademischen Meistershule für musi- falishe Komposition, Professor Gernsheim in Berlin; des Großoffizierkreuzes des Königlich Jtalienischen St. Mauritius- und Lazarusordens: dem Kammerherrn und Hofmarschall Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen Grafen von Bismark- Bohlen; des Kommandeurkreuzes des Königlich Belgischen Kronenordens: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrih Wilhelms-Universität in Berlin, Geheimen Re- gierungsrat Dr. Nernst; des Kommandeurkreuzes des Königlich Nieder- ländishen Ordens von Oranien-Nassau: dem Direktor des Aëronautischen Observatoriums in Lindenberg, Kreis Beeskow-Storkow, Geheimen Regierungsrat, Professor Dr. Aßmann; sowie des goldenen Ritterkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens: dem Regierungsbaumeister von Lüpfke, beauftragt mit der Verwaltung der Stelle des Vorstehers der Meßbildanstalt für Denkmalaufnahmen in Berlin.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marinebaurat für Hafenbau Krüger zum Marine- oberbaurat und Hafenbaubetriebsdirektor und den Marinehafenbaumeister Nübling zum Marinebaurat für Hafenbau zu ernennen.

Dea aon m C M U n, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Bayerischen e in München auf den Fnhaber.

Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der geseßlihen und saßzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Jnhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 M eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

“vori weitere Serie (106) verlosbarer, vom 1. Juli 1911 an innerhalb 70 Jahren im Wege der Kündigung, der Ver- losung oder des freihändigen Rückkaufs einzulösender 4 °/ziger Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von 10 000 000 6.

München, 23. Juni 1911. AALEE

Königlich bayerisches An des Jnnern.

Staatsrat von Krazeisen.

Königreich Preußen.

Auf Jhren Bericht vom 31. März 1911 will Jch die von dem Engeren Ausshuß der Pommerschen Landschaft in der Sißung vom 15./16. Dezember 1910 beschlossenen Aende- rungen des Statuts der Landschaftlichen Bank der Provinz Pommern hierdurch landesherrlih genehmigen.

Achilleion, den 18. April 1911. Wilhelm R. Beseler. Freiherr von Schorlemer. An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister.

Zusammenstellung der vom Engeren Ausschuß de Pommerschen Landschaft in der Sitzung vom 15./16. De ¿ember 1910 beschlossenen Aenderungen des Statut der Landschaftlihen Bank: 1) Im § 2 sind die Worte „Zwei Millionen Mark“ zu erseßen durch die Worte i „Zweteinhalb Millionen Mark“, /

2) ebendort ist die Zahl 400 000 4 abzuändern und zu ersegen dur die Zahl 500 000 4, / f

3) der § 11 wird von Absatz 2 ab dergestalt geändert, daß an Stelle der bisherigen Faffung:

5 § 11 Absatz 2 (alte Fassung). y i i

Der hiernach verbleibende Rest des Reingewinns wird zu einem Reservefonds der Landschafilichen Vank mit Zinfen bis zur Höhe von zwei Millionen Mark angesammelt. In dieser Höhe muß der Reservefonts erhalten werten. Hat er diese Höhe erreiht, so wird der nah Abführung der Zinsen tes Grundkapitals verbleibende Rein- ewinn zur gleihmäßigen Rückzahlung des vorgeshossenen Grund- apitals an die Landschaft verwendet. Die näheren Modalitäten der Rückzahlung bestimmt der Engere Ausschuß. Nach völliger Tilgung

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gleihen Teilen an den Totalitätsfonds der Generallandschaftsdirektion und die Eigentümilichen Fonds der Departements zur gleihmäßigen Stärkung dieser Fonds abgeführt. die nahfolgende Fassung tritt: 8 11 Absatz 2 und 3 (neue Fassung). Absay 2

Der hiernach verbleibende Rest des Reingewinns ist zu verwenden : 1) zunächst zur Ansammlung eines Reservefonds bis zur Höhe von zwei Millionen Mark; der Reservefonds ist in dieser Höhe zu

erhalten ; ¿ Y 2) alsdann zur Bildung eines Pensionsfonds in Höhe von einer

Million Mark; N 3) alsdann zur gleichmäßigen E von der Landschaft vorgeschossenen Grundkapitals; die Art und Weise der Rückzahlung

bestimmt der engere Aus\{uß. q D Na völliger Rührung des Grundkapitals wird die eine

älfte des Reingewinns an den landschaftlichen Generalamortisations-

e und die andere Hälfte zu gleichen Teilen an den Totalitäts-

fonds der Generallandschaftsdirektion und die Eigentümlichen Fonds

der Departements zur A % Meta dieser Fonds abgeführt. a

B D.

Der Engere Aus\{uß ist befugt, die Bestimmungen des Absaß 2 unter Nr. 3 und 4 dahin abzuändern, daß auch nach Einreichung der in Absay 2 unter Nr. 1 und 2 vorgeschriebenen Ansammlungsbeträge der Reingewinn ganz oder zum Teil zu einer weiteren Stärkung des Neserve- oder Pensionsfonds zu verwenden ist.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Navigations\chulaspirant Paul Mol ist unter Ver- seßung von Altona nah Papenburg und Beilegung des Titels Navigationslehrer zum Königlichen Navigationsvorschullehrer ernannt.

Ministerium der M S und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophi chen und naturwissenschaftlihen Fakultät der Westfälischen Wilhelms- Universität zu Münster Dr. Theodor Wegner ist zum außer- ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Jn der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt M.-Gladbach, veröffentlicht.

Nichfamfliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Juni.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Plenar- sizung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen, der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und hebe und für Justizwesen, der Aus\{huß für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sißzungen.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat in diesen Tagen ein umfangreiches Werk „Vers icherungs- Statistik sür 1909 über die unter Reichsaufsicht stehenden Unternehmungen“ herausgegeben. Diese Ver- öffentlihung, die bei J. Guttentag, G. m. b. H. in Berlin, AGitenan ist, ließt P nah Form und Jnhalt im wesent- lihen der im vorigen Jahre herausgegebenen Versicherungs- Statistik für 1908 an. Es werden darin alle größeren und die im Julande zum Geschäftsbetriebe zugelassenen ausländischen privaten Versicherungsunternehmungen sowie zum ersten Male auh die auf Grund des Beschlusses des Bundesrats vom 29. Mai 1908 gemäß § 116 des Versicherungsaufsichts- gesetzes beaufsichtigten deutshen Rückversicherungsunter- nehmungen in umfassender Weise behandelt. i

Eine Einleitung von 79 Seiten bringt zuerst einen Ueber- blick über die Entwicklung des gesamten unter Reichsaufsicht stehenden privaten Versicherungswesens während des Berichts- jahres und daneben Zusammenstellungen und Erläuterungen der Hauptergebnisse des Geschäftsbetriebs in den einzelnen Ver- sicherungszweigen. Dabei sind, wie auch in dem Hauptteile des Werkes, der 359 Seiten statistisher Tabellen umfaßt, die Ver- sicherungszweige in folgender Anordnung behandelt;

Gruppe 1: Lebensversicherung, ;

Gruppe 11: Unfall- und Haftpflichtversicherung, M

Gruppe 111: Landwirtschaftliche (Hagel- und Vieh-) Ver- sicherung, ib i

Gruppe 1V: Feuer-, Sturm-, Wasserleitungsschäden- sowie Einbruchdiebstahl-Versicherung, - , - |

Gruppe V: Sonstige Versicherung (einschl. NRückversiche- rung). Die Tabellen beziehen sich im allgemeinen auf den Ver- siherungsbestand Ende 1909 und auf dessen Bewegung inner- halb dieses Jahres, ferner auf die Ergebnisse des Versicherungs- betriebs und der Vermögensverwaltung und endlich auf die Bilanz für den Schluß des Berichtsjahres. Das allmähliche Anwachsen der wichtigsten Versicherungszweige in den leßten fünf Jahren ist auf einer Tafel bildlih dargestellt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind vorgestern S. M. S. „JFltis“ in Siakwan und S. M. S. „Bremen“ in Char- lottetown (Prinz Edward-Jnseln) und gestern S. M. S. „Tiger“ in Tsingtau angekommen.

Eckernförde, 28. Juni. JhreMajestät At M und Königin und Jhre Königliche Hoheit die rin- zessin Viktoria Luise sind, „W. T. B.7 zufolge, heute früh 7 Uhr 15 Minuten mit der Bahn hier angekommen und haben sih an Bord der „Jduna“ zur Fahrt nah Kiel begeben, wo sie a die dort inzwischen eingetroffene „Hohenzollern“ gehen werden.

Oefterreih-Ungarn. Das ungarische Abgeordnetenhaus hat gestern einen v 24 angenommen, der die Nachtarbeit von Frauen in Jndustriebetrieben verbietet.

Großbritannien und Frland.

Gestern hat in London eine große Protestversammlung gegen die Londoner Deklaration stattgefunden. Wie lin T. B.“ meldet, hielt Balfour eine Rede, in der er aus- rte:

/ Die Deklaration sei nicht eine Verbesserung des internationalen Brauchs, sondern ein Schritt zurück. Sie vermindere Englants Kraft im Gegenangriff durch das Mittel der Blockade, während se dem einde erleichters England auszuhungern. Die Gefahr für England pi jeßt das Verhungern, nicht die Invasion. -

Die Versammlung nahm einen Beschluß an, in dem gegen die Deklaration Einspruch erhoben wird.

Frankreich.

Das Kabinett Caillaux hat si gestern endgültig ge- bildet. Wie „W. T. B.“ meldet, seßt es sich folgendermaßen zusammen: Präsidium und Juneres Caillaux, Justiz Cruppi, Auswärtiges de Selves, Krieg Messimy, Marine Del: cassé, Unterriht Steeg, Finanzen Kloß, Oeffentliche Ar- beiten Augagneur, Handel Couyba, Ackerbau Pams, Kolonien Lebrun, Arbeit und soziale Fürsorge Renoul t.

Die Minister hielten gestern abend einen Kabinettsrat ab und stellten die im Parlament abzugebende ministerielle Erklärung in den Hauptzügen fest. Diese wird, obiger Quelle zufolge, harf den Willen des Kabinetts betonen, zu regieren, und dabei alle Vorrechte in Anspru nehmen, die mit der Aus- übung der Regierungsgewalt verbunden sind. Das Kabinett wird seinerseits die Reformen und das Programm des Ministeriums Monis wieder aufnehmen. Jn erster Reihe wird es bemüht sein, die Wahlreform durchzuführen in einer Ge- stalt, die der gesamten republikanischen artei ihre Annahme möglih macht. Weiter wird das Kabinett die Steuerreform und das Bearatenstatut durhführen und das Budget ohne Verzug beschließen lassen. Sodann wird das Kabinett einen Ge- E einbringen, der die Frage der Abgrenzung

er Weingebiete regelt, und in E Frist der Kammer das Budget für 1912 unterbreiten. Endlich wird das Kabinett bemüht sein, die Wiederanstellung der entlassenen Eisenbahner zu erreichen; es gedenkt aber niht, vom Parlament geseßliche Maßregeln zu diesem Zwecke zu fordern, wie sie das voraufgehende Ministerium beabsichtigte.

Die Kammer hat gestern mit 426 gegen 6 Stimmen das siebente provisorishe Budgetzwölftel bewilligt, das auch die Kredite zur Durchführung der Altersversorgung der Arbeiter vom 8. Juli ab umfaßt. Der Senat hat in seiner gestrigen A ebenfalls das siebente provisorische Budgetzwölftel bewilli ;

Türkei.

igt.

Das Ministerium des Aeußern erklärt, der türkische Gesandte in Cetinje habe in einer bei Podgoriza abgehaltenen Besprehung mit Vertretern aller Schichten der Malissoren diesen versichert, daß die Regierung ihre Wohnungen wieder aufbauen und für den Unterhalt der Be- völkerung sorgen werde. Wie „W. T. B.“ meldet, haben sich nach den leßten Nachrichten die Führer und die Jutelligenz der Malifsoren bereit erklärt, zurückzukehren, nur die unteren Schichten verhalten sich noch abwartend.

Griechenland. Die Kammer hat, „W. T. B.“ zufolge, den Gesegent- wurf, betreffend Einrichtung einer Generalinspektion der Armee, endgültig mit 134 gegen 22 Stimmen ange-

nommen. i Amerika.

Der amerikanische Senat hat gestern, „W. T. Y.“ zufolge, ohne namentliche Abstimmung das Amendement Roots zum Artikel Holzstoff des Gegenseitigkeitsvertrages mit Canada, nah dem die freie Einfuhr von canadischen Holz- stoffen zur Papierfabrikation versagt .wird, bis die diesem Artikel auferlegten canadishen Ausfuhrbeschränkungen auf- gehoben sind, abgelehnt. Einige Senatoren kündigten die Ab- sicht an, eine Beratung der Tarifrevision auf breitester Grund- lage zu erzwingen.

ie eine vom „W. T. B.“ verbreitete Depesche aus

Caracas meldet, hat der Kongreß der Konzession zugestimmt,

die einer einheimischen Gesellschaft zur Befahrung und Er-

forshung des Orinoko-Stromgebiets erteilt worden

ist, an der sih auch britische Kapitalisten zu beteiligen suchen. Afrika.

Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge ist der spanische

Kreuzer „Almirante Lobo“ am Sonntag mit einem neuen Truppentransport in Larrasch angekommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sißungen des Herren- hauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (18.) Sißung des Herrenhauses, welcher der Minister für Landwirtschaft, Domänen und L Freiherr von Schorlemer beiwohnte, erstattete zunächst

Herr Dr. Oehler - Düsseldorf den mündlichen Bericht der Kommunalkommission über den vom anderen Hause in abgeänderter Fassung an das Herrenhaus zurügelangten Entwurf eines Gesezes über die Mg, öffentlicher Wege. Die Kommission beantragt, im § 3 die Bestimmung, Ms örtlihe Geseßesvorschriften und Observanzen 3 Jahre nah dem Inkrafttreten dieses Bens erlöschen sollen, und außerdem den § 7, wonach die Gemeinden die ihnen aus der polizeimäßigen Reinigung öffentlicher Wege erwachsenden Kosten bis zum Höchstbetrage der Hälfte durh Gebühren, Beiträge oder Mehrbelastungen decken können, zu fitelhen, :

Eine Generaldiskussion wird nicht beliebt, Jn der Spezial- debatle werden die §8 1 und 2 (Träger der Reini ungspfliht, Direktiven für die Ortspolizeibehörde) ohne Diskussion in der Fassung des anderen Poutes angenommen,

Zu §3 bemerkt der Neferent, daß der von dem es “el eingefügte oben erwähnte Absaß die Vorschrift des § 3 E ih in ihr G-genteil verkehrt, denn der erste Absaß des § 3 S „Dertliche S E Sen, Observanzen und besondere öffentli f rechtliche Titel über die polizeimäßige Reinigung öffentlicher Weg? wérden aufrechterhalten.“

dieses Vorschusses wird die Hälfte des ganzen Reingewinns an den landshaftlihen Generalamortisationsfonts und die andere Hälfte zu

(Schluß des Blattes.)

H s ; : | 1% S Jn der heutigen (97.) Pun des Hauses der Ab- eordneten wurde zunä Fon eihe von Petitionen nah

Pert Anträgen der Kommissionen für niht geeignet zur Er- örterung imi Plenum erklärt. Sodann wandte sich das Haus der dritten Beratung der Novelle zur Gemeindeordnung für die Rhéinprovinz zu. i

Jn der Sißung vom 28. d. M. hatte die namentliche Ab- stimmung über den Antrag zu § 103 der geltenden Gemeinde- ordnung auf Wahl der Bürgermeister durch die Bürgermeisterei- versammlung statt der bisherigen Ernennung die Beschluß- unfähigkeit des Ba ergeben. Die heutige Wiederholung der namentlichen Abstimmung ergab wiederum die Beschlußunsähig- leit Des Hauses, da nur 198 Mitglieder gestimmt haben.

Der Präsident von Kröcher beraumte die nächste Sitzun auf Mittags 12 Uhr mit derselben Tagesordnung unter Wegfa der rheinishen Gemeindeordnung an.

Schluß 11,55 Uhr.

Der vom Präsidenten von Kröcher um 12 Uhr er- öffneten (98.) Sigung des Hauses der Abgeordneten wohnte der Finanzminister Dr. Lenßte bei.

Bevor das Haus in die Tagesordnung eintrat, bemerkte der

Abg. Dr. von Campe (nl.) zur Geschäftsordnung: Wir tragen Bedenken in die Tagesordnung einzutreien, da nah § 36 der Geschäfts- ordnung die Tage8ordnung gedruckt vorliegen muß. Die Tacesordnung liegt nit gedruckt vor und ih glaube, daß dieses Bedenken im Augenblick um fo zwingender ist, als wir gerade in den leßten Tagen anders verfahren haben. Als angeregt wurde eine neue Sißung an- ufeßBzen, ist dagegen Protest erhoben worden mit Nücksicht auf dite Bestintmung des S 36 der Geschäftsordnung, nah der vorher die TageSordnung gedrudckt werden muß. Ich möchte dagegen Protest erheben. 5 /

Präsident von Kröcher: Ih werde über den Protest abstimmen lassen. L ; ï Abg. Hoffmann (Soz.): Nah unserer Geschäftsordnung ist eine Abstimmung über das, was die Geshäftéordnung bestimmt, über-

aupt nicht zulässig. u ? Präsident Ce Kröcher: Es wird niht darüber abgestimmt, was die Geshäft8ordnung bestimmt, sondern darüber, wie die Ge- \häftSordnung in ‘diesem Falle auszulegen ist. Das ist langjährige Uebung des Hauses. Die Tagesordnung ist in den Händen sämtlicher Mitglieder des Hauses, und ich bin der Meinung, daß ih als Präsident berechtigt und verpflihtet war, die nächste Sißung anzuseßzen, nachdem si die Beschlußunsähigkeit herausgestellt hatte. Die Be1timmung der Geschäftsordnung, daß die Tagesordnung den Mitgliedern gedrudckt zugehen soll, ist gewahrt, denn die Herren haben die Tagesordnung in der Hand. Dagegen hilft alles Wider- sprechen nichts. 58

Abg. von Campe (nl.): Jh kann dem Präsidenten darin durchaus zustimmen, daß es seine Pflicht war, eine neue Sißzurg anzuberaumen, und daß es auch im Sinne des § 36 liegen mag, daß er die Tagesordnung, ohne daß tarüber diskutiert wird, aus eigener Machtvolkommenheit festseßt. Aber daß wir in den leßten Tagen anders verfahren haben, unterliegt doch keinem Zweifel. Darum sollte ih glauben, daß wir gerade in der Handhabung der Geschäft83ordnung, in der Wahrung der Nechte der Minorität, möglichst peinlich sein sollten. Es handelt sich im Augenblick nicht darum, welche Zagesordnung angeseßt werden soll, sondern um die Vorfrage, ob Hier ein Haus versammelt ist, das über die Tagesordnung ver- handeln fann. Ueber diese Vorfrage kann niht per majora ent- shieder: werden.

Abg. Hoffmann (Soz.): Der Präsident meint, es liege eine TageSordnung vor, die gedruckt in unseren Händen wäre: das stimmt niht. Der Präsident hat aus eigener Machtvollkommenheit eine neue Sißung mit einer neuen Tagesordnung anberaumt. Diese Tages- ordnung liegt aber nicht gedruckt vor. Wenn ihm das Haus Necht gibt, daß darüber abgestimmt werden foll, dann beantragen wir darüber namentlicke Abstimmung. Außerdem erheben wir Einspruch dagegen, daß uns der Präsident die dritten Beratungen der Gesetzentwürfe zur Abänderung der Vorschriften über die Abnahme und Prüfung der Rehnungen und wegen der Bullenhaltung für die Nheinprorinz oftroyiert hat.

Präsident von Kröcher: Jch bin nah wie vor der Meinung, daß ich niht bloß berechtigt, sondern verpflichtet war, eine Sitzung anzusetzen, und zwar mit derselben Tagesordnung, wie die der vorigen Sitzung. Das habe ich getan, und da sich Widerspruch dagegen erhebt, fo weiß ih kein anderes Mitlel, um festzustellen, wer recht hat, als M darüber abstimmen lasse.

Abg. Dr. Liebkn echt (Scz.): Nach der üblihen Terminologie des Haujfes bätte der Präsident nicht dieselbe Tagesordnung wie vorhin bestimmen dürfen, sondern nur den Nest dieser Tagesordnung, denn ein Teil davon ift ja \hon erledigt worden.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Ih bitte den Präsidenten, uns aus dem Dilemma dadur zu befreien, daß er jegt auf die Fortsetzung der Sitzung verzichtet und eine neue Sigzung mit derselben Tagesordnung anberaumt, und zwar mit der rhei- nischen Landgemeindeordnung als erstem Gegenstand. Wir sind dann in der neuen Sitzung in der Lage, den ersten Gegenstand, wenn es angebracht scheint, von der Tagesordnung wieder nagen, Wenn das Spiel mit den namentlichen Abstimmungen fortgeseßt würde, so würde nur die Beschlußunfähigkeit des Hauses fortgeseßt werden.

Ubg. Fishbeck (fr. Volksp.): Ich freue mich, daß von einem Redner , der Rechten gesagt worden is, daß das Spiel mit den namentTichen Abstimmungen nicht weiter fortgeseßt werden soll; ich mahe darauf aufmerksam, daß in der leßten Zeit dieses Spiel bon der Mechten und dem Zentrum betrieben worden ist. Wir haben nur aedrudt die TageS8ordnung für die 97. Sitzung, jeßt ist aber die 98. SiBzung, und wir fkönnen die Tagesordnung nicht ohne weiteres übertragen. Das geht gegen den klaren Wortlaut der Geschäfts- ordnung. Nicht eine Abstimmung kann dafür maßgebend sein, sondern die iftdorannng felbst.

Abg. Hoffmann (Soz.): Wenn jeßt der Sen wieder eine neue Sigung anberaumt, so muß diese jeßige Sißung eigentlich die TogeSordnung der nächsten festsezen.

, Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Wir haben niht die Absicht, die Geschäfte des Hauses zu stören; unsere ganze Taktik ist von dem Vunsch eingegeben, noch möglihst viel von dem Arbeitspensum des Vauses zu erledigen, während man von der gegnerischen Seite gegen diese Taktik deshalb opponiert, weil man uns heute guillotinieren will. i bg- offmann (Soz.): Ih habe mih vorhin in einem Jrrtum Befunden, diese ns hier existiert überbaupt niht. Läßt aber der Präsident eine Abslimmung zu, so kalte ih meinen Antrag auf namentlihe Abstimmung aufrecht.

, Präsident von Kröcher: Daß die Sitzung nicht existiert, ist fine etwas üble Behauptung. Die Sigzung ist ordnungsmäßig an- geseßt und jeßt eröffnet, und nun ist die Streitfrage, ob die Tages- ordnung, die ich angesetzt habe, bleibt oder nicht.

, Abg- Hoffmann (Soz.): Wenn dies zutreffend ist, dann hat diese Sitzung nicht nur darüber zu entscheiden, ob die Ges{äftsordnung rihtig ausgelegt wird und ih bestreite, daß eine Entscheidung darüber 1möglich ift fondern auch die Tagesordnung für die nächste Sizun festzuseßen. Das ist logish.

Abg. Freiherr von Zedliß (frkons.): Es handelt sih nicht darum, weldhe Tage8ordnung zu Recht besteht, sondern darum, ob die lepige Sigzung rits anberaumt «p und daher zu Necht besteht. Das wird bestritten, und die Zweifel, die erhoben sind, sind nicht ohne weiteres zurückzuwweisen. Durch eine Abstimmung läßt fih aus dem Dilemma niht berausfommen. Sh möchte dedhalb die Sißung als nicht einberufen erachtet wissen und eine andere Sitzung einzuberufen empfeblen.

ane n Liebknecht (Soz.): Diese Sigzung ist nicht ordentlich tinberufen- Der Präsident hat allerdings das Nccht, die Sihung anzuberaumen, die Streitfrage |st aber, ob die Tagekordnung, die

der Ns uns aufoktroyieren will, auch aufoktroyiert werden sann. Es fragt si, ob dieser Sibung, die an si{ch zu Necht berufen is, auch eine zu Recht bestehende Tagesordnung vorliegt. Der Vorschlag des Abg. von Zedlitz ist unöglidh, Fiese ganze

Sigung, die s\tenographiert ist, aus dem Rahmen unserer Sigzungen herauszustreihen und als nicht vorhanden anzusehen. Wenn eine Tage8ordnung nicht E kann nit verhandelt werden.

Va: Cassel (fortschr. Volksp ): Wenn die Si uge rechtlich nicht existiert, so kann der Präsident in dieser rehtlih niht existierenden Sißung auch nicht die Tagesordnung für die nächste Sitzung fest- seßen. Außerdem men die neuen Einladungen nicht nur an die hier anwesenden Mitglieder gehen, sondern au an die heute nicht bg Freib Zedliß (freikons.): Die Siyung is richti ; g. Hretherr von Zedliß (freikons.): Die Sigung ist richtig einberufen. Zur Vereinfahung möchte ih Vorftian daß der Prâä- sident eine neue Sitzung anseßt mit der Tagesordnung, wie sie vor- hin irraelegen hat, ohne Streichung des ersten Punktes.

Abg. Campe (nl.): Mir hat es ferngelegen, irgendwie in den Fehler der Obstruktion zu verfallen. Wir haben nit dasselbe machen wollen, was von anderer Seite verschtiedentlich hier gemacht ist, wir halten uns nur slreng an den Rahmen des Wortlauts der Geschäftsordnung. Um deswillen sind wir bereit, auf den Vorschlag des Freiherrn von Zedlitz geben, und wir kommen über die juristishen Spißfindigkeiten des Abg. Cassel hinweg.

Abg. von Heydebrand (konf.): Ich trete dem Vorschlag des Präsidenten bei, daß wir in eine Abstimmung eintreten.

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Meine Ausführungen waren keine juristishe Spißfindigkeit, sondern nur eine natürliche Folge der Auffassung, daß der Präsident zwar eine Sitzung einberufen kann, ntt aber in einer bes{chlußunfähigen Sißung zur Festsetzung der Ta esordnung berechtigt ist. Den Vorwurf des Abg. von Campe muß ih mit aller Entrüstung als vollständig unberechtigt zurückweisen.

Präsident von Kröcher: werde jeßt abstimmen lassen, ob die Sitzung mit der Tagesordnung, die ih vorhin angeseßt habe, ab- gehalten werden soll oder nicht.

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde von der Linken und einem Teil der Nationalliberalen genügend unter- stüßzt. Beim Namensaufruf stimmten die anwesenden Mit- glieder der Rechten und des Zentrums und vereinzelte Nationalliberale für die Abhaltung der Sißung mit der vom Präsidenten festgestellten Tagesordnung, dagegen stimmen die Polen, Sozialdemokraten, die fortschrittlihe Volks- partei und die große Mehrheit der Nationalliberalen. Die Polen, Sozialdemokraten und die Mitglieder der fortschrittlichen Volkspartei hatten zum größten Teil bei Beginn der nament- lichen Abstimmung den Saal verlassen.

Nach Feststellung des Ergebnisses erklärte der

Präsident von Kröcher: Das Grgebnis der Abstimmung ist, daß das Haus bes{lußunfähig ist. Gestimmt haben 160 Mitglieder. Ich werde die nächste Stßung 12 Uhr pünktlich abhalten, die Tages- ordnung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden.

Schluß 12 Uhr 55 Minuten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus London wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Im Zu- sammenhang mit der heute stattfindenden Besprehung der Schiffs- eigentümer in Sachen des Seemannsausstandes (vgl. Nr. 149 d. Bl.) teilt die Schiffahrtszeitung mit, es werde ein Vorschlag beraten werden, wonach dite Schiffahrtsvereinigung zu einer Art Normallohn zu gelangen suchen soll, der in den maßgebenden

äfen des Landes zu zahlen wäre. Dies bedeutet, wie das

latt hinzufügt, ohne Zweifel, daß der Beschluß gefaßt werden wird, etwas erhöhte Löhne zu zahlen; denn es werde in der Tat an- erkannt, daß die Lage im Schiffahrtsgewerbe hierfür einige Ver- anlaffung biete. Jn Liverpool sind, wie von dort gemeldet wird, dite Schiffseigentümer in geheimer Si ung dahin übereingekommen, daß in bezug auf die Bewilligung und Verweigerung von Zugeständnissen jeder Gesellschaft völlig freie Hand gelassen werde. Von den Ausständigen wird diefer Beschluß als Anzeichen für eine baldige Beendigung des Konsflikts angesehen. Im Laufe des gestrigen Tages sind in Liverpool die Streikenden mit sieben bedeutenden Schiffahrtsfirmen zu einer Einigung gelangt. U. a. hat die Pacific-Dampfergesellschaft, von der fünf Dampfer am Montag infolge des Ausstandes nit aus- laufen Tonnten, gestern die Forderungen der Ausständigen be- willigt. Jn den anderen Häfen sind wenig Veränderungen der Lage eingetreten. In Hull s\tockt der ganze Schiffahrtsverkebr. Die Streikenden gestatten nit, daß irgend ein Schif auêgeladen wird. Im Laufe des gestrigen Tages wurde die Haltung ter Leute einigermaßen drohend, aber abgesehen davon, daß die Löschung eines Dampsers aus Finnland durch Bewerfen des Fabrzeugs mit Kohlenstücken verhindert wurde, kam es zu keiner ernstlihen Nube- stórung. Die Eisenbahnen sind dur den Ausfall im Warenverkebr schwer betroffen. Die zwischen der Stadt und dem Hafen verkebhrenden Hauptzüge laufen nicht mehr. In einer gestern abend in Hull abgehaltenen Versammlung der Seeleute teilte ein Führer mit, daß die Eisenbahner heute in den Ausstand treten werden. Ein Führer der Dockarbeiter erklärte, es bestebe Grund, zu glauben, daß der Streik innerhalb der nächsten 24 Stunden bet: gelegt sei. In Sunderland hat der Ausstand der Hafen- arbeiter die Schiffahrt völlig zum Stillstand gebraGt. Drei- hundert Zimmerleute haben aus Sympathie mit den Hafenarbeitern ebenfalls die Arbeit eingestellt.

Auf zwanzig von 35 im Hafen von Amsterdam liegenden Schiffen ruht die Arbeit. Auf den übrigen S{iffen, wo die Hafen- arbeiter auf Stücklohn arbeiten, nimmt das Löschen scinen Fort- gang. Insbesondere sind die Dampfer der regelmäßigen Linien dur den Auéstand der Seeleute und Haferarbeiter in Mitleidens{aft ge- zogen. Die Zahl der ausständigen Seeleute beträgt ungefähr 750. In Antwerpen wurde in einer gestern a getaltenen Versammlung der auss\tändigen Seeleute bes{lofsen, daß der Ver- teidigunasaus\chuß sich heute zu den Needern begeben solle; wenn er keine Lohnerhöhung durhseßen könnte, solle der Generalausstand erflärt werden. Die Hafenarbeiter haben sih mit den Seeleuten solidarish erklärt. (Vgl. Nr. 149 d. Bl.)

Literatur.

Quellensammlung zur Deutschen Geschichte, beraus- gegeben von Erih Brandenburg und G. Seeliger. Æipzig und Berlin. Druck und Verlag von B. G. Teubner: Die politis chen Testamente der Le ap llärá nebst ergänzenden Aktenstücken. 2 Bände, herausgegeben von Georg Küntßel und Martin Haß. 1911. 1,60 und geb. 2,20 #. Briefe und Aktenstücke zur Geschichte der Gründung des Deutschen. Reitdes N EZALZN, 2 BVânde, hcrausgegeben von Erich Branden -

urg. 1911. 1 und geb. 2 4. Das neue Unternehmen, mit dem die Le neriee Verlagshandlung hervortritt, bietet wertvolle Hilfsmittel zur geshihtlihen Erkenntnis. In den Politischen Testamenten der Hohenzollern fällt ‘ein helles Liht nit nur auf die Per» fönlihkeiten ihrer Verfasser, sondern au auf die allgemeinen Zustände ihrer Zeiten und ihrer Staatswesen. Die Ueberzeugung, daß bier auf kleinem Naum ein ungewöhnlich bedeutsamer und in n anziebender | Uebungs\toff vorliege, brate Georg Künßtel, in Verdindung mit | Erich Brandenburg, auf den Gedanken, diese Sammlung den Kad. ! genossen und der Allgemeinheit - vorzulegen. Der Druck der Dts | ordnung Kurfürst JoaGims 11. von Brandenburg (1542-1548) t | nah dem zur Verfügung gestellten Manuskript der E en,

ershienenen Ausgabe von Martin Haß (Historiscde Spit divert,

Pest 87. Berlin, Ebering 1910 erfokgt. Diese Dos

ordnung Joachims 11. ist eine wichtige Kultururkunde. ie Be- hörden find noch in den dg patriarhälishen Haushalt Bic E: der Marschalk der dem Hofgesinde vorsteht, ist auch noch, neben dem Kanzler, das Haupt der Ratstube und der ganzen ürstlichen Landesverwaltung. as heute im Hofmarschallamt einer- eits, im Staatsministerium anderseits streng voneinander geschieden st, hängt damals noch miteinander zusammen. Eine lelcht zugäng- lihe Inhaltsübersiht bietet Otto Hinge in Band 96/97 der

eutschen Büherei. Auf die Hofordnung Joachims 11. folgt das

olitishe Testament des Großen Kurfürsten, datiert Cölln a: di

pree, 19. Mai 1667, und glei den folgenden „Politischen Testamenten“ im Königlichen Hausarchiv zu Charlottenburg in eigen- hândiger Neinschrift vorliegend. Der bisherige Druck bei Nanke in den Zwölf Büchern preußischer Geschichte (S. W. 25, 26) gibt das Datum nicht rihtig an und enthält viele Fehler. Nach der Er- mahnung zu einem gottseligen Leben werden Ratschläge für Kirchen- oa Schulen und Justiz erteilt. Bei den Ausführungen über die

otwendigkeit kirhlichen Friedens wird auf die Toleranzedikte von 1662 und 1664 verwiesen. In dem Abschnitt über die Räte fen es: „Lasset alle Briefe, so mit den Posten oder fonsten kommen, Euch selbsten zubringen, eröffnet und dur- leset dieselbigen und teilet hernah die Arbeit unter den Näten aus oder lasset 0s Austeilung durch einen andern tun." An den Beratungen im Gehe men Rat wird noch festgehalten, doch in wichtigen Dingen und wo Verschwiegenheit geboten ist, soll der Kurfürst die Entsh-idun „nicht in der Sißung selbst treffen, sondern erst später in seinem Kabinett. In den eisungen zur auswärtigen Politik wird der Nachfolger darauf aufmerksam gemacht, was er als evangelischer Kurfürst setner Stellung \{uldig sei. „Mit dem Kaiser als Oberhaupt und wegen der Schlesien nahen angrenzenden Länder könnt Ihr sehr wohl in guter Alliance stehen, jedoch aber solcher gestalt, daß Ihr fürnehmlih auf des Reichs, der Evangelischen und Eurer Wohlfahrt fleißige Acht habet und darin dem Kaiser nichts ein- râumet, so dawider und zu des Reiches und der Evangelischen Unter- gang und Benehmung der Teutschen Freiheit gereichen möchte“. Aber der Kurfürst von Brandenburg, seit dem Friedens\{luß zu Oliva (1660) als fouveräner Periog von Preußen anerkannt, nahm zugleich eine europäische Stellung ein, und daraus erwu{sen ibm neue, höhere Pflichten. Brandenburg soll bestrebt fein, zwischen den Fon: Mächten, dem Hause Oesterreich und der spanischen Krone einerseits, Frankreich und S@weden andererseits allezeit die rechte Balance zu halten. Als die bedrohte Stelle seiner Besißun en erscheinen ihm feine Ostseehäfen; sie vor den \chwedishen Machtgelüsten zu bewahren, wird dem Nachfolger zur besonderen Pflicht gemacht. Der Kurfürst stand damals fast mit allen europäischen Staaten in Allianz, aber als Ziel \{webte ihm die Er- höhung der „eigenen Selbständigkeit vor. Nach Aufzählung der be- stehenden Bündnisse fährt er fort: „Mit anderer mehr Alliancien zu machen, wird die Conjunktur der Zeit solches hon an die Hand geben und muß man dann dasjenige tun, was seinem Staat nüßlich und er- \sprießlih sein kann: Älliancen sind zwar gut, aber eigene Kräfte noch besser, darauf kann man si sicherer verlassen, und ist ein Herr in keiner Consideration, wenn er selber nicht Mittel und Volk hat.“ Was ihn selbst „considerabel* matte, war sein stehendes Heer. Die Zahlen, die er angibt, sind allerdings auffallend klein. Rechnet man die erforderlihen Garnifonstärken zusammen, so sind 15 550 Mann für den Krieg und 7162 Mann für den Frieden nötig. Dabei ist freilich zu bedenken, daß von Kontribution und Akzise noch gar nit die Rede ist, sondern die Finanzen im wesentlihen auf dem Kammer- staat, d. h. den Domänen, beruben. Ein Gegensaß gegen die Stände liegt in der Mahnung, nur wenig Landtage zu halten. Auf die Instandhaltung und den Ausbau der Festungen wird der größte Nachdruck „gelegt; die Kommandanten sollen nit von den Statthaltern, londern von dem Kurfürsten selbst abhängen. Zum Schluß wird die väterlihe Mahnung, auf Gottes Wegen zu wandeln, durch die Versicherung bekräftigt: „Alle Welt wird auf Euch sehen und Euch suchen, und Ihr werdet niemanden außer Gott zu fürhten baben * Mit der eindringlihen Mahnung zu einem chrift- lichen Leben beginnt au die Instruttion König Friedrih Wilhelms I. für seinen Na&folger vom 22. Januar bis 17. Februar 1722. Beim Regierungsantritt soll der Sobn die Zügel selbst in die Hand nehmen. „Eure Finanzen müßt Ihr selber und allein traktieren und das Kommando der Armee selber und allein bestellen und die zwei Hauptsachen allein disponieren.“ Unmittelbar nach der Thron- besteigung soll der neue König das Heer vergrößern. Eine „formidable Armee“ wird immer wieder als das Ziel aller An- strengungen bezeihnet. Die Offiziere soll der einbeimishe Adel liefern. Wenn sih der junge Adlige womöglih als Kadett auf den künftigen Heereëdienst vorbereite, werde er zeitlebens keinen Herrn kennen als Gott und den König von Preußen. Ueberaus carakteristisch tit die Schilderung, die tg in einer Uebersicht über die Pro- vinzen von Land und Leuke jon den Pommern heißt es: „Die Pommersche Vasallen sind getreu wie Gold: fie räsonnieren wohl bisweilen, aber wenn mein Successor saget: .es soll sein“, und daß Ihr ihnen im guten zuredet, so wird keiner si dawider movieren gegen Eure Befehle. ® Zum Stluß dieser Zusammenstellung werden dem Nachfolger alljährliche Visitationsreisen eingeschärft. Die Finanzen betreffend, foll jedes Jahr eir neuer Etat aufgestellt und eingebalten werden. Fähr- lide Ersparnisse müßten die Barmittel erböben. „Denn eine for- midable Armee und ein großer Tresor, die Armee in Zeit von Not mobil zu machen, kann Guh einen großen Respekt in der Welt geben und Idhr ein Wort wie andere Puissancen mitreden könnt.“ Zu dem Punkt eSeneralkriegskommifsariat* gibt der König eine vom Mik- trauen nicht freie Charakteristik seiner Minister. Sebr befriedèzt außert sib der König în dem Kapitel „Kirhenwesen“ über diz reiltungen der eingewanderten Hugenotten. „Die Franzosen find feß indu eute, die unfere Länder, in specie die Städte u Nation, kavabel gema zu Manufakturen.“ Die Manufzktær werden als der nervus rerum gerendarum bingestellt

eit erfordere. Was die auswärt S die legitimen Prätensionen des H.

ie Ausficht auf Gewinnung von Land Ents{luß zum Kriege maßgebend fein. I Etfez Kaisers wird gewarnt, und ibm das Ret abgestroSenr, Sefol:z zu fordern. Eine besonders kostbare Gabe der verltegender ift der Abdruck des politisden Testaments FriedridSs de: 1752. Es werden dort alle bisber bekannt zemerderer S Testaments zusammengebracht. Der Hauptbettzndteil aus dem von Hinze aegebenen Abdruck in dew 4 bördenorganisation, Bd. [X (Berlin 1207 Festrede von 1904 über dieses Tef t die „Deuts@e Bücherei", Bd. 98/29 Friedrich bat an seinem Teftenzzt sein Manuskript viel umfang gänger. Jn dem Abs steht der berübmte, î

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