1891 / 263 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

F

4

amma)

gi A erz aw N Sur art -: Gan S: 2a: ne Pfi E

S Dir reie Series Zig S Ea ZR T in

pie dpa

“Sr

j x & l d

T

dtr Stbimia iei E O D Etu

rere s A F En E 2 t E e L a C E O RE Äm Sem gte h 5 V S REE S E T S t R S E itr E E r S E E R u a5 A E E R A E a M A E =

A EZS

[45123] Oeffentlihe Zustellung.

Die Hôändlersfrau Jobanna Friedländer, geb. Spicker, zu Preuß. Friedland, vertreten durch den Re(tsanwalt Zieliwêki in Konitz, klagt gegen ihren Ehemann, den frühern Tewpeldiener Demuth Friedländer, zuleßt in Preuß Friedland wohn- baft, jeßt unbekannten Aufentbalts, wegen Ebe- \ch{eidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ebe zu trennen und den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Relhts- streits vor die erste Civilkawmer des Königlichen Landgerichts zu Konitz auf den 25. Ms 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öfentliben Zustellung mird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 27/91.

Konitz, den 5. November 1891.

Tilsner, Gerichts\{Greiber des Königlihen Landgerichts.

[45096] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Peter Hinrih Sander aus Kadenberge, Christina Rebecka, geb Steenwerth, zu Kadenberge, vertreten dur den Justizrath Uhr- laub in Stade, klagt gegen ihren genannten Che- mann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen bôs- lichen Verlassens auf Chescheidung mit dem Antrage: die am 6 Oktober 1867 in der Kirhe zu Kaden- berge geschlossene Che dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den huldigen Theil zu erklären und in die Kosten zu verurtheilen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Civilkammer I. des Königlichen Land- gerihts zu Stade auf Montag, den 25. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch heutigen Gerichtsbes{chluß bewilligten öfentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stade, 2. November 1891. :

Gerichts\{chreiber des Königlichen Landgerichts,

[45125] Oeffentliche Zuftellung.

Die verehelicte Bäder Bernecker, Ida, geb. Spengler, zu Magdeburg-Budcktau, Dorotheenstraße 9, vertreten durch den Justizrath Dr. Herrmann hier, klagt gegen deren in unbekannter Abwesenheit leben- den Ehemann Gustav Bernecker, zuleßt in Magde- burg, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Che wegen Chebruchs des Beklagten zu trennen und den Beklagten für den ollein {uldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündliten Verhandlung des Rechts\treits vor die 11. Civilkammer des König- lihen Landgerichts zu Magdeburg auf deu 2. Fe- bruar 1892, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öfffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 31. Oktober 1891.

Blanck, Sekretär, Í Gerichts\shreiber des Königlichen Landgerichts.

[45122] Oeffentliche Zustellung.

Fn Sawen der Schneiderin Caroline Brubn, geb, Wegner, früher zu Rosto, jeßt zu Altona, Klägerin, vertreten durch den Rehtsanwalt Berg zu Rosto, gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Christian Bruhn , früher zu Rostock, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem zwedcks Ab- leistung des ihr dur rechtskräftiges Urtheil vom 19, Dezember 1890 auferlegten Eides bestimmten Verhardlungstermin vor die erste Civilklammer des Großherzoglichen Landgerichts hierselbst auf Moutag, den 18. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug des klägerishen Schriftsaes bekannt gemacht.

Rosto, den 4. November 1891. F. Keding, L.-G.-Sekretär, Gerihts\chreiber des Großh. Landgerichts.

45124] Oeffeutliche Zustellung.

[ Der Arbeiter und frühere Dienstknecht Karl Re- gener zu Magdeburg-Neustadt, S({midtstraße 34, vertreten durch den Rechtsanwalt Reusch daselbft, Ylagt gegen dessen Ebefrau Louise Regener, geb. Herzig, in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Par- teien bestehende Band der Che zu trennen, die Be- klagte für den allein s{uldigen Theil. zu erklären und derselben sämmtliche Kosten aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen ZufeLung wird dieser Auszug der Klage bekannt

emacht. G Magdeburg, den 31. Oktober 1891, Blanck, Sekretär, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[45119] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Hermann Engelen, Catharina, geborne Ricken, zu Ruhrort, vertceten durch den Rechtéanwalt Lürenbaum zu Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Duisburg— Hocbfeld, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen bös- williger Verlaffung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg, 31. Oktober 1891.

Lechner, Rechnungsrath,

[45094] Oeffentliche Zustellung. Die verebelichte Wagner Friederike, geb. Wurm- stedt, zu Magdeburg, im Armenrecht, vertreten durch den Justizrath Stoepel zu Potsdam, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den früberen Tisckler, jeßigen Restaurateur Robert Wagner, zuleßt in Berlin, Markusftraße 10, früher in Brandenburg a./H. wohnhaft gewesen, wegen Chebruchs, mit dem Antrage, die zwischen ibnen bestebende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein \schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Leßteren zur mündlichen Verhandlung des Recbtsstreits vor die zweite Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Potsdam, den 2. November 1891. Reindcke, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

II. Civilkammer.

[45099] Oeffentliche Zustellung. Der Häusler und Viehbhändler Gottlieb Schwenke zu Ero ne , 4 ren durch den Rechtsanwalt irschberg bierselbst, klagt gegen E 1) die Kinder der verstorbenen Gastwirth Karo- line Scholz, die minderjährigen Geschwister Paul, Max und Martha Scholz, vertreten dur ihren Vater, den Gasthofbesißer Heinrich Scholz zu Trachenberg, 9) den Kaufmann Paul Teichmann zu Breélau, Reuschestraße 65, i A : 3) die verehelihte Fleischermeister Ernestine Gelse, geborene Schwenke zu Münsterberg, im Beistande ihres Chemannes, Fleischer- meifter Karl Gelse daselbft, 4) den früheren Musikus Franz Schwenke, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 816,85 #4 für Be- föstigung, Verpflegung u. |. w. der Erblasserin Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer, mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtbeilen, die Forderung des Klägers auf Erstattung von 816,85 46 bei der Theilung des Nachlasses der verstorbenen Aus- züglerwittwe Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer aus Groß-Bresa anzuerkennen, und ladet die Beklagten zu 4 zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 29, Januar 1892, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei tem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Miketta, Gerihts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[45101] Oeffentliche Zustellung. Der Eastwirth Heinri Schindler zu Ruppen- dorf bei Gräfenbain, vertreten dur den Rechts- arwalt Berg zu Neisie, klagt gegen den Wirthschafts» in\spektor Karl Klein, früher zu Seifferédorf b./Ditm., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen - 1) 12 (A Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, i 9) 1 A Gebühren und Auslagen in der Arrest- sahe Schindler c./a. Klein G. 10/88 —, 3) 1,25 Æ Anwaltsgebühren in Sachen Schindler c /a. Klein, 4) 1 Æ Portoauslagn, i mit dem Antrage auf kosterpflihtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 15,25 4 nebst 5 /o Zinsen von 12 # seit dem 16. August 1888, ein- \chließlich der Kosten des Mahnverfahrens , sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserkiärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neisse auf deu 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwette der öffentiihen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaht. I. C. 1209/91,

Pimpl, : als Gerihts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45095] Oeffeutliche Zuftellung. Der Spar- urd Vorschußverein zu Rendéburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Wille daselbst, klagt gegen den früheren Kantor H. Davids in Rendsburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einer baaren Anleihe laut Schuldverschreibung vom 19. März 1890 mit dem Antrage auf Zahlung von 189 A 30 S nebst 59/0 p. a. Zinsen seit dem 1. Oktober 1891, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- lihe Amtsgericht zu Rendsburg auf den 8. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rendsburg, den 2. Oktober 1891,

perling, Eeri{ts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[45098] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Karl Hofsmann zu Neukirch, Kr: Schönau, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Methner zu Schônau, klagt gegen den früheren ständigen Posthülfsboten Hermann Vinner, zul:ßt in Modlau, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus dem Schuldschetn d. d. Neukfirch, den 12, November 1887, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung dur vor- läufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 200 4 nebst 449% Zinsen seit dem 1, November 1890, und ladet den Beklagtin zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schönau a./K. auf den 19. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lamprecht,

Gerits\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

45102] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. H. Fricke zu Hildesheim, vertreten dur den Rechtsanwalt W. Knodt zu Büdeburg, klagt gegen den Krämer Aug. Reinecke, früher zu Lindhor|t bezwse. zu Sachsenhagen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für gelieferte

55 S nebst 6 9% Zinsen seit dem 23. Juni 1891, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Fürftlihe Amts- Amtsgericht zu Stadthagen auf deu S. Januar 1892, Vormittags 114 Uhr. Zum Zwee der öfffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stadthagen, den È November 1891.

hütte, l Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts.

[45103] Oeffentliche Zustelluug. 5

Die Aktiengesellshaft unter der Firma „Reitbahn- Actiengesellshaft* zu Elberfeld vertreten durch Justiz- rath Zurhellen, klagt gegen den Bereiter Alexander von Stülpnagel, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaitsort, wegen Auflösung eines Miethsver- trages mit dem Antrage auf sofortige Räumung der von dem Beklagten bewohnten Wohnung und Stallung 2c urd ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Redtéstreits vor die III Civilkfammer des Köriglihen Landgerichts zu Elberfeld auf Montag, den 4. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug e Klage bekannt gemacht.

tord, als Gerid;ts\{hreiber des Königlilen Landgerichts. Landgericht Hamburg.

[45121]

Oeffentliche Zustellung. : Der Kaufmann Jacob Adutt in Wien, vertreten dur die Rechtsanwälte Dres. Moenckeberg & Brandis, klagt gegen den Bernhard Hoffmann, ar. Theater- straße 42/43 hier, jeßt unbekannten Aufentbalts, wegen dem Beklagten verkaufter und gelieferter Waaren im Betrage von Fl. 2927,10 = K 5178,28, Der Beklagte hat für den leßteren Bctrag dem Kläger in Hamburg zahlbare Accepte der angeblich in London tbomicilirten Anglo-Hamburg Sanatorium Company limited in SZahiung gegeben, der Kläger auch die Accepte gegen die Letztere bei dem hiesigen Landgericht eingeklagt, jedoch durch die Pfändung bei derselben nur einen Nettoerlôs von #4 140,07 erzielt, welher vollständig in Kosten aufgegangen ist. Es wird dem Beklagten Cession der Rechte gegen die Anglo-Hamburg Sanatorium Co. lim, angeboten und Bezahlung des Kau}preises der Waaren ver- langt und beantragt Kläger, den Beklagten zur Zahlung von # 5173,28 nebst 69/0 Zinsen vom Klagetage zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung Seitens des Klägers für vorläufig volistreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer II. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg auf Mittwoch, den 6. Jauuar 1892, Vormittags 97 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 5. November 1891. Th. Kuers, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Kammer 1I1 für Handelssachen.

[45126] Oeffentliche Zustellung. Der Gastwirth Karl Teichmann zu Meichenau bei Grâäfenhain, vertreten durch den Rechts8anwalt Berg zu Neisse, klagt gegen den Wirthschaftsinspektor Karl Klein, früher zu Seiffersdorf b./Dttm., jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen / 1) 13,00 Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 2) 1,00 A Gebühren und Ausëlagen in der Arrestsace Tei& mann contra Klein, 3) 1,25 Anwaltsçcebühren in Sachen Teich- mann contra Klein, 4) 1,65 M Portoauslagen, mit dem Autrage auf kostenpflihtige Verurtbeilung der Beklagten zur Zahlung von 16,90 nebst 5 % Zinsen von 13 # seit dem 13, Juli 1888 einsch{ließlich der Kosten des Mabnverfahrens, sowie vorläufige Vollstreckbar- Feitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neisse auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neisse, den 31. Oktober 1891,

__ Pimpl, 4 als Gerihts\{chreiber des Königlihen Amtsgerichts.

[45120] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlungéfirma Heinr. Meyer zu Leer, ver- treten durch den Rechtéanwalt Tannen hier, klagt gegen den Kolonisten I. H. Müller, früher zu Schwortenberg bei Rütenbrock, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 22. Januar 1890, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver- urtheilung des Beklagten im Wechselprozesse dur vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 1444 4 54 H nebst 6°%/ Verzugszinsen seit dem 22. April 1890 und 3 #4 Protestkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 4. Jauuar 1892, Vormittags 9¿ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu: ens wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- mat.

Aurich, den 3, November 1891,

: Pas, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[45118] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharine Thiébault, Wittwe von Emil Peter Gondard, Spezereihändlerin in Vallièces ver- treten durch Rechtéanwalt Bieringer, klaat gegen die Marie Mangin, Wittwe von Hubert Keschtges, eigenen Namens und der Gütergemeinschaft wegen, sowie auch als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Marie Josephine, Theodosia und Theodor Keschtges, letztere als einzige Erben ihres verstor- benen obengenannten Vaters, früher in Vallières, jeßt in Amerika ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten in ihren obengenannten Eigenschaften zur Zahlung von 632,05 # nebft d prozentigen Zinsen, und ladet die Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des

bruar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwet der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

: Kaiser, Gerichts\hreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

45108

C Die T Ebefrau des Schreiners Hubert Salden, Gertrud, geb. Horsh, zu Düsseldorf, vertreten dur Rechtsanwälte Grieving und Dr. Klein, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor der I Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 30. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Züchner, Gerihtéshreiber des Königlihen Landgerichts.

45110 i l Die ) Ebefrau des Hausirers Josef Geiser, Anna Sibilla, geb. Düren, zu Viersen, vertreten durch Rectsanwalt Lingen bier, klagt gegen ihren genann- ten, daselbs wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Il Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 5. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseld orf, den a November 1891.

rand, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[45111] Bekanutmachung.

frau von Wilßelm Debus, Kaufmann in Mey, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren genannten Cbhemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die oöffentlihe Sißung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerihts zu Meß vom 283. Dezem- ber 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden. Meg, den 2. November 1891. Der Landgerichts-Sekretär : Kaiser.

45105 | l s rechtékräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30, Sepe tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Peter Nicolaus Metzinger, Schreiner, und Anna, geb. Nä&st, beide zu Köln wohnhaft, aufgelöt worden. Köln, den 3. November 1891.

Der Gerichtsshreiber; Masselter.

45104 i E rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep- tember 1891 if die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Mathias Reisdorff, Kleiderhändler, und Anna, geb. Merck, ohne Geschäft, Beide in Köln wobnbaft, aufgelöst worden. Köla, den 3. November 1891.

Der Gerichtsschreiber Masselter.

45106) j l Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep- tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Gheleuten Carl Hefter, Vädcergeselle zu Köln und Margaretha, geb. Mayer, daselbst wohnhaft, auf- gelöft worden,

Köln, den 3. November 1891.

Der Gerihts\chreiber Masselter.

[45115] j

Dur rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlihen Landgerihts vom 22. Sep- tember 1891 is zwishen den Cheleuten Ge- \chäftsmann Iosef Schmiß und Cäcilie, geb. Giesen, früher zu Jüchen, jeßt zu Köln am Rhein, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 9. Juni 1891 ab ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 4 Oktober 1891.

rand, Geri@ts\schreiber des Königlichen Landgerichts.

[45112]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep- tember 1891 ist zwishen den Cheleuten Handelsmann Simon Vouscher und Betti, geb. Stiefel, zu Rheydt die Gütertrennung mit rechtliher Wirkung vow 24. Juni 1891 ab aus gesprochen worden.

Düsseldorf, den 24 Oktober 1891.

Arand, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[45113]

Durch rechtskräftiges Urtheil der IL Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep- tember 1891 ist zwischen den Gheleuten Handels- mann Hermann Schaap und Maria Katharina, geb. Jansen, zu M.-Gladbach die Gütertrennung mit rechtlicer Wirkung vom 23, Juni 1891 ab aus- gesprochen worden,

Düsseldorf, den 24. Oktober 1891.

Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45114]

Durch rechtskräftiges Urtheil der 11. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep- tember 1891 is zwishen den Ebeleuten Kunst- händler August Gloth und Maria, geb. Zweig, früher zu Krefeld, jeßt zu Berlin, die Gütertrennung mit rechtliher Wirkung vom 15, Juni 1891 ab aus- gesprochen worden.

Düsseldorf, den 25, Oktober 1891.

i Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45107]

Durch rechtskräftiges Seenutas der I. Civil- kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vour 6. d. Mts. ist die Gütertrennung zwischen den Cheleuten Diätar August Solbah und Magdalena, geborene Müller, zu Düsseldorf, mit rechtlicher s vom 23. Juni 1591 ab ausgesprochen

en.

Düffseldorf, den 30. Oktober 1891.

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

Waaren, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver- urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 208 4

Kaiserlichen Landgerichts zu Met auf den 3. Fe-

H R E T R R, Tp D erma RERA

/ Züchner, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

Die Wilhelmine Franziska Elisabeth Feuser, Ebe- .

Wi 263.

Personalveränderungen.

Königlich Preuf:ische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen Beföcderungen und Versezungen. Im aktiven Heere- Neues Palais, 28. Oktover. Seine Majestät der König- von Rumänien legt die Un.form des 1. Garde-Feld-Art. Regts. an und ist in den Listen des Regts. zu führen.

Neues Palais, 3. November. Albert Prinz zu Sahsen- Altenburg, Herzog zu Sachsen Durchlaucht, Gen. Lt. mit dem Range eines Div Commandeurs und Commandeur der 3. Garde- Kav. Brig., unter Belassung à la suite des 7. Thüring. Inf. Reats. Nr. 96, zu den Offizieren à la suite der Armee verseßt. v. Kotze, Oberst und Commandeur des 1. Garde-Drag. Regts. Königin von Großbritanien und Irland, unter Stellung à la suite diescs Regts, ¿um Commandeur der 3. Garde - Kav. Brig. ernannt. v. d. Knesebeck, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabs- offizier des Swleswig-Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, mit der Fübrung des 1. Garde - Drag. Reats. Königin von Großbritannien und Irland, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Borcke, Major aggreg. dem 1. Leib-Hus Regt. Nr. 1, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Schleswig-Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15 einrangirt. v. Mühlberg, Majokt agareg. dem Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein ) Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts., nah Württemberg, Behufs Verwendung als etatsmäß. Stabsoffizier des Ulan. Regts. König Wilhelm (2. Königl. Württem- berg) Nr. 20 kommandirt. v. Wicckede, Major und Escadr. Chef vom Shleëwig Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, diesem Regt. aggregirt. Pohl, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. König Karl (1. Königl. Württemberg.) Nr. 19, zur Dienst- [leistung als &Wscadr. Chef zum Schleswig-Holstein. Drag. Regt. Nr. 13 kommandirt. Frhr. v. Gemmingen-Hornberg, Oberst à la suite des Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8 und beauftragt mit der Führung der 16. Kav. Brig., v. Hantelmann, Oberst à la suite des Drag. Regts. Frhr, von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 und beauftragt mit der Führung der 33. Kav. Brig., v. Gott- berg, Oberst à la suite des Leib-Garde- Huf. Regts. und beauftragt mit der Führung der 20 Kav. Brig, v. Thümen, Oberst à la suite des Hus. Regts. Kaiser Franz Joscph von Desterreih König von Ungarn (Schleswig-Holstein ) Nr. 16 und beauftragt mit der Führung der 34. Kav. Brig.,, Synold von Shüz, Oberst à la suite des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 und beauftragt mit der Führung der 4. Kav. Brig., unter Belassung à la suite der gedachten Regtr., zu Commandeuren der betreffenden Brigaden ernannt. v. Willich, Oberst à la suite des 2. Garde-Drag. Regts. und be- auftragt mit Wahrnehmang der Geschäfte des Chefs des Militär- Reitinitituts, unter Belassung à la suite des gedahten Regts., zum Chef des Militär- Reitinstituts ernannt. Steimer, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Niederl. Inf. Regt. Nr. 47, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium, mit Pension zur Disp. gestellt und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uni- form des genannten Regts., zur weiteren Dienstleistung bei dem Kriegs- Ministerium in eine etatsmäß. Stelle für pensionirte Offiziere kom- mandirt. Graf v. Baudisf in, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 2. Nieder- les. Inf. Regt. Nr. 47, Schnaas e, Major à la suite des Gren. Regts. König Friedrih I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 und Vorstand der Arbeiterabtheilung in Königsberg i. Pr., in gleicher Eigenschaft zur Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, Ha b el, Major und Vorstand des Festungsgefängnisses in Neisse, als Vorstand zur Arbeiterabtheil, in Königsberg i. Pr., v. Ahlefeldt, Hauptm. und Vorstand des Festungs8gefängnisses in Danzig, in gleiher Eigenschaft zum Festungs- gefängniß in Neisse, verseßt. v. Kemnißt, Pr. Lt. vom Festungs- gefäugniß in Spandau, unter Befördecung zum Hauptm., zum Vorstand des S nas in Danzig ernannt. Ziegler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Ne. 129 und kommandict zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau, zu diesem Festungsgefängniß, Schroeder, Sec. Lt. von demselben Regt., unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, verseßt. Frhr. v. Shrottenberg, Pr. Lt. vom 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), zur Dienstleistung bei dem Festunzasgefängniß in Spandau kommandirt. v. d. Groeben, Rittm. und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Graf Wrangel (Oftpreuß) Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Milit. Lehrshmiede in Berlin, unter Stellung à la suite des Regt3., zum Vorstand der Milit. Lehrschmiede in Königsberg i. Pr. ernannt. v. Werdeck, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, v. Schleußner, Sec. Lt. von demselben Regt.,, zum Pr. Lt.,, befördert. v. Brauchits\ch, Sec. Lt. à la suite des Gren. Regts. Graf Kleist von Nolleudorf (1. Westpreuß ) Ne. 6, zur Dienste leistung bei dem Auswärtigen Amt, Kühlenthal, Oberst-Lt, à la guite des Garde-Fuß-Art. Regts. und Direktor der Ober-Feuerwerker- \chule, zum Fuße Art. Regt. General-Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Behufs Vertretung des abkommandirten Regts. Commandeurs, Knebel, Major und Bats. Commandeur vom Niederschles. Fuß-Art. Regt. Nr. 5, zur Ober-Feuerwerkers{ule, Behufs Vertretung des abfommandirten Direktors, kommandirt. v. Veltheim, Sec. Lt, vom Kür. Regt. von Seydlit R Nr. 7, in das Kür. Regt. Königin (Pomm ) Nr. 2 verseßt. Büstorff, Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 15, zum Pr. Lt. befördert. des Barres, Hauptm. und Comp. Cbef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 3. November. Leufen, Hauptm. und Vorstand der Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern) Nr. 40, Graf v. d Schulenburg-Bodendorf, Oberst-Lt. mit dem Range eines Regts. Commandeurs, à la suite des Hus. Regts. von Swill (1. Schles.) Nr. 4 und Präses einer Remonte-Ankaufs- kommission, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Evangelische Militär-Geistliche. i

2, November. Dr. Richter, Div. Pfarrer der 33. Div. in Meg, als Div. Pfarrer der 15. Div. nah Köln sofort, Schmidt, Div. Pfarrer der 33. Div. in Mörchingen, als Div, Pfarrer derselben Div. nah Meg zum 1. Dezember d. J., versetzt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßungen x. Neues Palais, 2. November. Geiseler, Kapitän zur See, von der Wahrnehmung der Geschöfte eines Kom- mandanten in Helgoland entbunden. Herbin g, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dcr Stellung als Art Offizier vom Play und Vor- stand des Art. Depots in Geestemünde, mit der vorläufigen Wahr- nehmung der Geschäfte eines Kommandanten in Helgoland, Lavaud, Korv. Kapitän, Commandeur der 3. Matrosen-Art Abtbeilung, unter Belaffung in dieser Stellung, nebenamtlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Art. Offiziers vom Play und Vorstandes des Art. Depots in Geestemünde, beauftragt. s

zum Deutschen Reichs-An

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 7. November

Literatur.

Geschichte. ffÆ Mittheilungen aus der historischen Literatur, herausgegeben von der Historishen Gesellschaft in Berlin und in deren Auftrag redigirt von Dr. Ferdinand Hirs. 19. Jahrgang. 4. Heft. Berlin 1891, R. Gärtner. Das Sthluß- heft des vorliegenden Jahrgangs enthält 46 Referate von kürzlich erschienenen hiftorishen Werken. Bei Weitem die Meisten betreffen Arbeiten aus dem Sebiete der Geschichte; von den besprochenen Werken zur außerdeutshen Geschichte sind die Memoiren Talleyrand's und die Geshihte des englishen Volkes von Green hervorzuheben. Besonders zahlreich sind Berichte über frieg8geshihtliche Abhandlungen vertreten; die bedeutendsten, von denen wir freilih eine genauere Bespre{ung gewünscht hätten, sind Max Jähns, Geschichte der Kriegswissenschaften, und Lettow-Vorbeck, der Krieg von 1806. Sodann verweiser wir besonders auf die der neuesten Geschichte gewidmeten Studien von Biedermann und Schmidt- ti: p endlich auf das Referat von Hirsh über den 3. Band der Forschungen zur brandenburgischen und preußishen Geschichte. _ff Osnabrüdcker Geschihtsquellen. Herausgegeben vom Historishen Verein zu Osnabrück, Bd.T. Die Chroniken des Mittelalters. Herausgegeben von F. Philippi und H. Forft. Osnabrück, Rackborst. 1891. (6 4) Um der lokal- historishen Forshung eine gesicherte Grundlage zu geben, beschloß der Osnabrüer Historishe Verein im Jahre 1889, die Geschichtsquellen Osnabrüdcks Hherauëzugeben. Der vor Kurzem erschienene erste Band dieser Sammlung umfaßt die Chroniken des Mittelalters, und zwar die Osnabrücker Annalen, Geschichtlihe Aufzeihnungen aus dem St. Johannisstift (Beides herausgegeben von Phi- lipvi), die MReimchronik der Bischöfe von Osnabrück bis 1454, die Chronik Ertwin Ertman's und Bruchstücke der Iburger Annalen (herausgegeben von Forst). Ueber den Ursprung und die Bedeutung der einzelnen Stüte machen die Editoren in Vorbemerkungen die nöthigen Mittheilungen. Das widttigste Quellenstück des Bandes is die Chronik Ertman's, eines Bürger- meisters von Osnabrück, im leßten Viertel des 15. Jahrhunderts, der in lateinisher Sprace eine zusammenhängende Geschichte des Bisthums Osnabrück schrieb, Wie feine politishe Wirksamkeit dem Streben, die Einigkeit zwischen der Stadt Osnabrück und ihrem Bischofe auf- recht zu erhalten, gewidmet ist, so vertritt er auch diese Tendenz in seinen bistorishen Arbeiten und vermeidet, an Konflikte zwischen Stadt und Bischof zu erinnern. Auch ist seine Erzählung keineswegs fehlerfrei ; manche Unrichtigkeiten sind aus seinen Quellen, wozu u. a. sämmtliche in diesem Buche zusammengestellten Aufzeihnungen mit Ausnahme der aus dem Iohannisstifte herrührenden gehören, in sein Werk über- gegangen, was der Herausgeber in einem Excurse an einem Beispiele nachweist. Trotz dieser Mängel ist die Chronik, die die Geschi@te Osnabrücks nicht isolirt, sondern im Zusammenhange mit der Ge» \chichte Westfalens und des ganzen Reichs betrachtet, literarisch wie historisch von hohem Werthe. Sie war bereits in Meibom's Sammel- werken na einec einzigen Handschrift publizirt, während der Text der vorliegenden Neuausgabe auf Grund von vier Handschriften hergestellt ist. Ein von Forst angefertigtes Namen- und Sachregister erleichtert die Benußung der Quellenwerke.

ffÆ, Die Geschihtswissenschaft, Abhandlung vom Gym- nasiallehrer Dr Christian Clasen, in dem Programm des König- lihen Gymnasiums zu Hadamar über das Schuljahr 1890/91, Der Verfasser tritt niht mit dem Anspruche auf, über das so oft und eingehend ecörterte Problem, welche Aufgabe die Geschichte hat und welche Stellung ihr unter den übrigen Wissenschaften zuzu- weisen ist, neue bahnbrehende Gedanken ausz;usprehen, sondern er will nur die Hauptrichtungen und Ansichten, die in der Behand- lung dieser Frage zu Tage getreten sind, skizziren. „Die Bethäti- gung des menshlihen Geistes in den ethishen Formen und íInstitutionen, sofern sie in dem allgemeinen Entwicklungsprozeß der Kultur, als deren eizzelne Ausgestaltungen Kunst und Wissen[caft, Religion und Staat, Sitte und Ret anzusehen sind, Bedeutung hat“, ist nach der Auffassung des Verfassers Gegenstand der Geschichte. Mit den Controversen, die durch Namen wie Buckle, Carlyle, Lorenz, Dubois-Reymond und andere bezeihnet werden, seßt er sih aus- einander, während er die neueste durch den Aufsaß Dietrih Schäfer's „Das eigentlihe Arbeitsgebiet der Geschichte“ hervorgerufene Polemik Über diesen Gegenstand nicht berührt.

Gregor X. und Rudolf von Habsburg in ihren beiderseitigen Beziehungen. Mit besonderer Berüdl- sichtigung der Frage über die grundsäßlihe Stellung von Sacerdotium und Imperium in jener Zeit nebst einigen Beiträgen zur Verfassungsgeshihte des Reichs, Von Dr. A. Zisterer, Repetent am Wilhelmsstift zu Tübingen. Freiburg im Breisgau, Herder'schWe Verlagshandlung. 1891. 170 S. (3 M). Die Geschichte des Papstes Gregor R. ist zweifellos als U-bergangsftadium von alten zu neuen Scchßspfungen des fkirhlihen und politi\hen Lebens anzusehen. Der Pontifikat leitete nämlih die Wiederverbindung der beiden Gewalten ein, nahdem sie beinahe ein halbes Jahrhundert auseinandergerissen waren. In der vorliegenden Schrift liefert Dr. Zisterer einen gelehrten und beachtenswerthen Beitrag zur Frage der päpstlihen Approbation hin- sichtlich der römischen König8wahl und über die gegenseitigen Ver- hältnisse der obersten kirchlihen Gewalt zur obersten Reichs- gewalt. Das umsihtig zusammengetragene Quellenmaterial und die umfangreihen, mit fkritisher Gewissentaftigkeit benußten neueren Forshungen wurden zu einer übersihtlihen und gefälligen Darsiellung în act Abschnitten verwerthet. Das Bestreben ging wesentli dabin, die handelnden Personen selbst reden zu lassen und nach dem Befund des Thatbestandes ein abscliefendes Urtheil abzu- geben. Nach der Annahme des Verfassers stellte Papst Gregor X. (1271—1276) fi in der römischen Königs- und Kaiserfrage in erster Linie auf den Standpunkt des Herkommens und des Rechts. Er wollte die curiale Politik auf solid konjervativer Grundlage wieder aufbauen. ties 13.) Wie die Dinge damals lagen, hatte der Papst auch das höchste

nteresse daran, daß wiederum ein deutscher Fürst die erste weltliche Krone der Christenheit trage. (Seite 17.) Der Papst befahl daher den Kurfürsten die Wahl förmlich an, deren Vornahme als ihre Pflicht auf Grund einer alten und gutgeheißenen Gewohnheit erklärt wird. (Seite 18) Die Reichsfürsten vereinigten sih auf den Grafen Rudolf von Habsburg, dessen Wahl Seite 20 bis 61 in all ihren Einzelheiten genau beschrieben is. Kaiser Rudolf (1273 bis 1291) zeigte in einem Notifikationsshreiben selbst die auf ihn gefallene Wahl an mit dem Versprehen, alle Kräfte ein- zusehen für die Ehre des Königs der Könige, für die Ehrfurcht vor der heiligen Mutter und der Kirche und für die Befescigung des katho- lishen Glaubens, (Seite 62) In cinem Erwiderungsschreiben ermahnt der Papst, standhaft in der Erfullung der Pflichten zu bleiben (Seite 84). Der Papst will das alte historishe Ret aufs Strengste gewahrt wissen, daß den Kurfürsten allervigs zustehen sollte, den Kaiser selbst zu wählen; allerdings nur zu wählen, denn die Krönung und Inthronisation beanspruhte er so gut wie alle seine Vor- änger. (Seite 91.) Die Ancrkennung Rudolf's und das Zu- chreiben des Königlichen Titels hat. nach dem Verfasser (Seite 112) feine andere Bedeutung, als die der politis einflußreicsten internationalen Großmacht des Abendlandes. Der Papst erklärte ausdrüdlich, als höchstes Ziel der angerathenen Kaiserkrönung habe

zeiger und Königlih Preußischen Stalits-Anzeiger.

1891.

ihm die Einigung beider Gewalten des Sacerdotium und des Imperium vorges{webt. Beiden {reibt er Gleichheit in ihrem Ursprunge wie denselben Endzweck zu, wenn auch ihre Verwalter verschieden seien (Seite 118). Nachdem am 20. Oktvber 1275 der römische König „seinem heiligsten Herrn und !heuersten VaterGregor“ einen feierlihen Eid abgelegt hatte, bekannte Leßterer noch ausdrücklich, alles GeistliHe der freien Verfügung des Papstes und der anderen Kirchen überlassen zu wollen, damit das, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ift, Gott gegeben werde“. Mit diesem Zugeständniß ist laut dem Seite 147 abgegebenen Urtheile der Grundsaß der strengen Theilung ¡wischen den geistlihen und weltlihen Besißungen ausgesprochen. Rechts--und Stüatswissenscaft.

Mlr. 1) Geseg, betreffend die Kommanditgesell- schaften auf Aktien und die Aktiengesellsbaften. Vom 18, Juli 1884. Erläutert durch Dr, Julius Petersen, Reichs- gerihts-Rath in Leipzig und Wilhelm Freiherr von Pechmann, Rechtskorsulent der Bayerischen Handelsbank in München Siebente (Schluß ) Lieferung. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1890. (Pr. 2,40 A)

2) Das Recht der Aktiengesellshaften nach dem Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuch in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884, unter Berücksichtigung von Doktrin uad Praxis dargestellt und erläutert von Friedrich Hugo Ritter, Ober- Amtsrichter und Justiz Rath in Zwickau. Mit ausfüßrlibem Sach- register. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg’\{en Buchhandlung, 1891, Kl. Oft. 134 S. (Pr. 2,20 6)

Das erstgenannte, jeßt vollendet vorliegende Werk ift im „Reih8- Anzeiger bereits bei Gelegenheit der früher erschienenen Lieferungen gewürdigt worden. Es darf aber nochmals darauf bingewiefen werden, daß dieser Kommentar, der in erster Linie darauf berechnet ist, den Besitzern des bekannten Puchelt'shen Kommexrtars zum Handel8- geseßbuch einen Ersay für den durch „die Aktiennovelle veralteten Theil zu bieten“, cine Reihe von Vorzügen besißt, die ihn vor anderen Arbeiten gleihen Inhalts auszeihnen. Außer der Anordnung des Stoffs in den Noten und der für diese gewählten zusammenhängenden Form der Darstellung mötSten wir hierber vor allen Dingen renen, daß die Verfasser, was sie felbst mit Recht hervorheben, bestrebt gewesen find, die ¿ahlreih aufgetauchten Kontroversen selbständig unt mit ein- gebender Begründung zu lösen und sich nit mit der Gegenüber- stellung und einfilbigen Abwägung der vorhandenen Meinungen zu be- gnügen. Dem Kommentar, dessen Vollendung {ih leider wider Er- warten verzögert hat, ist die weiteste Verbreitung zu wünschen.

Die zweite, ebenfalls in dem Noßberg'’shen Verlage erschienene Schrift behandelt in eigenartiger Weise den gleihen Gegenstand. In der Praxis wird es als ein die Handhabung ber Aktiennovelle fehr erschwerender Umstand empfunden , daß in dem Gesetz die Kommanditgesellschaft auf Aktien an erster Stelle und in Folge dessen einheitlich behandelt worden ist, während sich der Gesetzgeber bei Darstellung der weit üÜüblicheren Aktien- gesell\chaft mit Formulirung der abweihenden Normen begnügt und im Uebrigen auf die analog anzuwendenden Bestimmungen über die Kommanditgesellshaft auf Aktien verwiesen hat. Die Ueber- sichtlichkeit und die Möglichkeit der {nellen Benußung des Ge- eßes haben durch diesen Uebelstand erheblich gelitten. Um diesem abzuhelfen , ist der Verfasser auf den Gedanken ge- kommen, in die von der Aktiengesell\chaft handelnden Artikel überall da, wo eine andere Bestimmung der Novelle allegirt ist, diese einzuschalten. Seine Arbeit bietet somit einen kombinirten Text des Geseßes, der das lästige und zeitraubende Nahsuchen unnöthig macht und vielen Praktikern eine um so willkommenere Gabe sein wird, als in den mit großer Fleiß redigirten Anmerkungen eine Fülle der durch Literatur und Rechtsprehung für die Auslegung des \{hwierigen Ge- seßes gegebenen Winke und Belehrungen niedergelegt ift.

Mlr. Geseße über das Urheberrecht im In- und Ausland nebst den Internationalen Literaturverträgen und den Be- stimmungen über das Verlagsreht. Zweite Abtheilung. Leipzig, Verlag von G. Hedeler. S. 99—172, Das zweite Bändchen dieser verdienstlihen Sammlung, die bei dem aktuellen Interesse, das dem Schutze des „geistigen Gigenthums* entgegengebraht wird, viel- seitigen Anklangcs gewiß sein darf, enthält in deutscher Sprache einen Abdruck der Gesekze und Verordnungen, die über diefen Gegenstand in Belgien, Dänemark, Finnland, Griechen- land, in den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, in Spanien, der Türkei und in Ungarn erlassen sind. Als Kuriosum mag erwähnt werden, daß in dem kleinen Dänemark während der letzten zwanzig Jahre nit weniger als sieben Geseße über den Nach- druck bezw. die Vervielfältigung von Kunstwerken und Photographien ergangen sind. Eine dritte Abtheilung wird die Veröffentlihung abschließen und die internationalen Literaturverträge, sowie ein Register enthalten, :

Mr. Die preußishen Gesetze, betreffend das Notariat in den Landestheilen des gemeinen Rechts und des Land- rechts. Zweite veränderte Auflage, herausgegeben und mit An- merkungen versehen von R. Sydow, Geheimem Ober-Poft- rath, und A. Hellweg, Kammergerihts-Rath. Berlin. Verlag von J. Guttentag (D. Collin). 1890. 186 S. (Preis 1,60 M). Der Rechtszuftand auf dem Gebiete des Notariats in Preußen ist au noch nach Erlaß der Geseze vom 8. März 1880 und vom 15. Juli 1890 ein so mannigfaltiger, daß es nicht leiht hält, sich über die in den vershiedenen Landestheilen geltenden Be- stimmungen zu orientiren. Unter diesen Umständen füllt das obige Werken, das jeßt -in zweiter Auflage vorliegt, eine dur den Mangel anderer Zusammenstelungen fühlbar gewordene Lücke, und zwar in zweckentsprechendster Weise, aus. Neben den oben ge- nannten Gesetzen enthält es die preußischen Notariats8geseße vom 11. Juli 1845, die Hannovershe Notariats: Ordnung vom 18. Sep- tember 1853, die für die Notare maßgebenden Visziplinarbestim- mungen und die in Betraht kommenden Kostengeseze. Durch die zabhlreihen Noten wird nicht nur der Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen aufgedeckt, fie bieten au) in ihrer Vollständig- keit einen zuverlässigen Kommentar, der auf jede Zweifelsfrage eine sachgemäße Antwort ertheilt.

Mlr. Strafgeseßbuch für das Königreih Jtalien (Codice penale per il Regno D'Italia), Nebft dem Einführungsgesetz vom 22. November 1888 und der Einführungsverorduung vom 30. Juni 1889, übertragen und erläutert von Dr. Richard Stephan, Staatsanwalt am Königlichen Landgericht T zu Berlin (jeßt Kaiser- licher Regierungs-Rath im Patentamt). Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer. Gr. Okt. XL. und 223 S. Pr. 7 Æ Nach- dem in JÎtalien, der klassishen Heimstätte der Jurisprudenz, cin neuts, die Ergebnisse moderner Forschung berüdsihtigendes Strafrecht entstanden ist, darf dieses gesegeberishe Wer gewiß sein, auch bei den Nachbarbölkern lebhaftes Intere}sse zu finden. Es ist deshalb eine dankenswerthe Aufgabe, der _sich der durch seine Studien auf dem Gebiete des ausländishen Strafrechts bekannte Herausgeber mit der Uebertragung dieses Gesezbuchs unter- zogen hat. Einen besonderen Werth gewinnt seine Arbeit dur eine umfassende Einleitung, in der die Entstehungsgeschichte des Geseyes, sowie seine charakteristishen Eigenheiten in großen Zügen vorgeführt werden. Fortlaufende Anmerkungen vermitteln dur recht8ge\chichtlihe Notizen und erklärende Hinweise auf den Zusammenhang der einzelnen

Bestimmungen das Verständniß des Ganzen, Wir glauben, die Lektüre des Geseßbuhs allen Kriminalisten, die #\ch für