1891 / 263 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

[45123] Oeffentliche Zustellung.

Die Hâändlersfrau Johanna Friedländer, geb. Spicker, zu Preuß. Friedland, vertreten durch den Rechtsanwalt Ziel:wéki in Konitz, klagt gegen ihren Ebemann, den frühern Temwmpeldiener Demuth Friedländer, zuleßt in Preuß Friedland wohn- baft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ebe- scheidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ebe zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Reibts- streits vor die erste Civilkawmer des Königlichen Landgerichts zu Konih auf den 25. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentliden Zustellung wricd dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 27/91.

Konitz, den 5. November 1891.

i : Tilsner, Gerichts\{chreiber des Königlichen Landgeri{hts.

[45096] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Peter Hinrih Sander aus Kadenberge, Christina Rebecka, geb Steenwerth, zu Kadenberge, vertreten dur den Justizrath Uhr- laub in Stade, klagt gegen ihren genannten Ghe- mann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen böôs- lihen Verlafsens auf Ehescheidung mit dem Antrage: die am 6 Oktober 1867 in der Kirhe zu Kaden- berge geschlofsene Che dem Bande nah zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die Kosten zu verurtheilen, Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die Civilkammer I. des Königlichen Land- gerihts zu Stade auf Montag, den 25. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch heutigen Gerichtsbes{luß bewilligten öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat.

Stade, 2. November 1891. i

Gerihts\chreiber des Königlichen Landgerichts,

[45125] Oeffentliche Zuftellung.

Die verebelicte Bäder Bernecker, Ida, geb. Spengler, zu Magdeburg-Bucktau, Dorotheenstraße 9, vertreten durch den Justizrath Dr. Herrmann bier, klagt gegen deren in unbekannter Abwesenheit leben- den Ehemann Gustav Berneeker, zuleßt in Magde- burg, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe wegen Ehebruchs des Beklagten zu trennen und den Beklagten für den ollein \{uldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il. Civilkammer des König: lichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 2. Fe- bruar 1892, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 31. Oktober 1891.

Blanck, Sekretär, j Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[45122] Oeffentliche Zuftellung.

Fn Sawen der Scneiderin Caroline Brubn, geb. Wegner, früher zu Rostock, jeßt zu Altona, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Berg zu Rosto, gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Christian Bruhn, früher zu Rostock, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem zwecks Ab- leistung des ihr durch recktskräftiges Urtheil vom 19. Dezember 1890 auferlegten Eides bestimmten Verhardlungêtermin vor die erste Civilklammer des Großherzoglichen Landgerichts bierselbst auf Moutag, den 18. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. /

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auëzug des klägerishen Schriftsazes bekannt gemadt.

Rostock, den 4. November 1891.

. Keding, L.-G.-Scfkretär, Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts.

[45124] Oeffeutliche Zustellung. E

Der Arbeiter und frühere Dienstkneht Karl Re- gener zu Magdeburg-Neustadt, Smidtstraße 34, vertreten durch den Rechtsanwalt Reus daselbft, klagt gegen dessen Ebefrau Louise Regener, geb. Herzig, in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Par- teien bestehende Band der Che zu trennen, die Be- klagte für den allein sculdigen Theil- zu erklären und derselben sämmtliche Kosten aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IL. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 31. Oktober 1891.

Blanck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[45119] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Hermann Engelen, Catharina, geborne Rieken, zu Ruhrort, vertreten durch den Retéanwalt Lürenbaum zu Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Duisburg— Hofeld, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen bös- williger Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwee der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg, 31. Oktober 1891.

Lechner, Recnungsrath,

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[45094] Oeffentliche Zustellung. Die verebelihte Wagner Friederike, geb. Wurm- stedt, zu Magdeburg, im Armenrecht, vertreten durch den Justizrath Stoepel zu Potsdam, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den früheren Tis&ler, jeßigen Restaurateur Robert Wagner, zuleßt in Berlin, Markusftraße 10, früher in Brandenburg a./H. wohnhaft gewesen, wegen Ehebrus, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestekende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein \schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Leßteren zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerihts zu Potsdam auf den 3. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Potsdam, den 2. November 1891, Reindcke, i

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

II. Civilkammer.

[45099] Oeffentliche Zuftellung.

Der Häusler und Viehbändler Gottlieb Sbwenke

zu Groß-Bresa, vertreten durch den Rechtéanwalt

Hirschberg bierselbst, klagt gegen

1) die Kinder der verstorbenen Gastwirth Karo- line S(olz, die minderjährigen Gesckwister Paul, Max und Martba Scholz, vertreten durch ihren Vater, den Gasthofbesitßer Heinrich Scholz zu Trachenberg,

2) den Kaufmann Paul Teichmann zu Breélau, Reuschestraße 65,

3) die verehelihte Fleischermeister Ernestine Gelse, geborene Schwenke zu Münsterberg, im Beistande ihres Ehemannes, Fleischer- meifter Karl Gelse daselbft,

4) den früheren Musikus Franz Schwenke, jeßt unbekannten Aufenthalts,

wegen einer Forderung von 816,85 #4 für Be-

föstigaung, Verpflegung u. |. w. der Erblasserin

Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer,

mit dem Antrage:

die Beklagten zu verurtheilen, die Forderung des Klägers auf Erstattung von 816,859 4 bei der Theilung des Nachlasses der verstorbenen Aus- züglerwittwe Hedwig Schwenke, geb. Neugebauer aus Groß-Bresa anzuerkennen,

und ladet die Beklagten zu 4 zur mündlihen Ver-

handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer

des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den

29, Januar 1892, Vormittags 9¿ Uhr, mit

der Aufforderung, einen bei tem gedahten Gerichte

zugelaffenen Anwalt zu bestellen. i:

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Miketta, : Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts. [45101] Oeffentliche Zustellung.

Der Eastwirth Heinri Schindler zu Ruppen-

dorf bei Gräfenbain, vertreten durch den Rects8-

arwalt Berg zu Neisse, klagt gegen den Wirthschasts- inspektor Karl Klein, früher zu Seifferédorf b./Ditm., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 1) 12 M Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 9) 1 4 Gebühren und Auslagen in der Arrest- sahe Schindler c./a. Klein G. 10/88 —, 3) 1,25 Æ Anwaltsgebühren in Sachen Swindler c/a Klein, 4) 1 M Portoauslagen,

mit dem Anirage auf kosterpflichtige Verurtheilung

des Beklagten zur Zahlung von 15,25 A nebst 5 °/o

Zinsen von 12 # seit dem 16. Auaust 1888, cin-

\chließlich der Kosten des Mahnverfahrens, sowie

vorläufige Vollstreckbarkeitserkiärung des Urtheils, und

ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits vor das Königliche Amtégericht zu Neifse

auf den 29. Dezember 1891, Vormittags

9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen “Zuftelung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaht.

I. C, 1209/91,

Pimpl,

als Gerihtsshreiber des Königlichen Amtêegerichts.

[45095] Oeffeutliche Zuftellung. Der Spar- urd Vorschußverein zu Rendéburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Wille daselbft, klagt gegen den früheren Kantor H. Davids in Rendsburg, jeyt unbekannten Aufenthalts, aus einer baaren Anleihe laut Schuldverschreibung vom 19 März 1890 mit dem Antrage auf Zahlung von 1599 A 30 S nébst 59/0 p. a. Zinsen seit dem 1. Oktober 1891, und ladet den Bekiagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- lihe Amtsgericht zu Rendsburg auf den S. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanni gemacbt.

Rendsburg, den 2. Oktober 1891,

Sperling,

Geri&tsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45098] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Karl Hofsmann zu Neukirch, Kr. Schönau, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Methner zu Schönau, klagt gegen den früheren ständigen Posthülfsboten Hermann VBinner, zulit in Modlau, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus dem Schuldschetn d. d. Neufir{, den 12, November 1887, mit dem Antrage auf koster.pflihtige Verurtheilung durch vor- läufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 200 #4 nebst 44 9/0 Zinsen seit dem 1. November 1890, und ladet den Beklagtin zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schönau a./K. auf den 19, Januar 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lamprecht,

Geri{ts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

45102] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. H. Fricke zu Hildesheim, vertreten durch den Rehtsanwalt W. Knodt zu BVüdeburg, klagt gegen den Krämer Aug. Reinecke, früher zu Lindhor|t bezwse. zu Sachsenhagen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für gelieferte Waaren, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver-

55 & nebft 6 9% Zinsen seit dem 23. Juni 1891, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Fürftlihe Amts- Amtsgericht zu Stadthagen auf den S. Januar 1892, Vormittags 113 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanrt gemacht. Stadthagen, den 3. November 1891.

Schütte, ; Gerichts\{reiber des Fürstlichen Amtsgerits.

[45103] Oeffentliche Zustellung. :

Die Aktiengesellschaft unter der Firma „Neitbahn- Actiengesellschaft“ zu Elberfeld vertreten dur Justiz- rath Zurhellen, klagt gegen den Bereiter Alexander von Stülpnagel, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaitsort, wegen Auflösung eines _Miethsver- trages mit dem Antrage auf sofortige Räumung der von dem Beklagten bewohnten Wohnung und Stallung 2c urd ladet den Beklagten zur münd- liden Verhandlung des Recbtéstreits vor die IIT Civilkfammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf Montag, deu 4. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedcechten Gerihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stordck, : als Gerid;tsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Landgericht Hamburg.

[45121]

Oeffentliche Zustellung. : Der Kaufmann Jacob Adutt in Wien, vertreten dur die Re&tsanwälte Dres. Moenckeberg & Brandis, klagt gegen den Bernhard Hoffmaun, gr. Theater- straße 42/43 bier, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen dem Beklagten verkaufter und gelieferter Waaren im Betrage von Fl. 2927,10 = 4 5178,28. Der Béklagte hat für den leßteren Bctrag dem Kläger in Hamburg zahlbare Accepte der angeblich in London domicilirten Anglo-Hamburg Sanatorium Company limited in Sahiung gegeben, der Kläger auch die Accepte gegen die Letztere bei dem biesigen Landgericht eingeklagt, jedoch durch die Pfändung bei derselben nur einen Nettoerlôs von # 140,07 erzielt, welcher vollständig in Kosten aufgegangen ift. Es wird dem Beklagten Cession der Rechte gegen die Anglo-Hamburg Sanatorium Co. lim. angeboten und Bezahlung des Kau!preises der Waaren ver- langt und beantragt Kläger, den Beklagten zur Zahlung von # 5173,28 nebst 6°/9 Zinsen vom Klagetage zu verurtbeilen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung Seitens des Klägers für vorläufig volistreckbar zu erflären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor die Kammer I1. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg auf Mittwoch, den 6. Jauuar 1892, Vormittags 97 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 9. November 1891. Th. Kuers, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Kammer I]T für Handelsfachen.

[45126] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirth Karl Teichmann zu Reichenau bei Gräfenhain, vertreten durch den Rechtsanwalt Berg zu Neisse, klagt gegen den Wirthschaftsinspektor Karl Klein, früber zu Seiffersdorf b./Ottm., jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen

1) 13,00 A Kaufgeld für gelieferte Getränke und Cigarren, 2) 1,00 Æ Gebühren und Auêlagen in der Arrestsawe Teictmann contra Klein, 3) 1,25 4 Anwaltscebühren in Sachen Teich- mann contra Klein, 4) 1,665 M Portoauslagen, mit dem Autrage auf kostenpflichtige Verurtbeilung der Beklagten zur Zahlung von 16,90 nebst 5 °%/% Zinsen von 13 A seit dem 13, Juli 1888 einsck{ließlich der Kosten des Makbnverfahrens, sowie vorläufige Vollstreckbar- feitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neisse auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der dsfentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neisse, den 31. Dktober 1891,

V : als Gerihts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45120] Oeffeutliche Zusteilung.

Die Handlungéfirma Heinr. Meyer zu Leer, ver- treten durch den Rechtéanwalt Tannen hier, klagt gegen den Kolonisten I. H. Müller, früher zu Schwortenberg bei Rütenbrock, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wesel vom 22. Januar 1890, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver- urtbeilung des Beklagten im Wechselprozesse dur vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 1444 M 54 S nebst 6°%/ Verzugszinsen seit dem 22. April 1890 und 3 # Protestkosten und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 4. Januar 1892, Vormittags 9# Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- erung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- mat.

Aurich, den 3, November 1891,

S Pasch, Gerichts\ckreiber des Königlichen Landgerichts.

[45118] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharine Thiébault, Wittwe von Emil Peter Gondard, Spezereihändlerin in Vallièces ver- treten durch Rechtéanwalt Bieringer, klaat gegen die Marie Mangin, Wittwe von Hubert Keschtges, eigenen Namens und der Gütergemeinschaft wegen, sowie auch als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Marie Josephine, Theodosia und Theodor Keschtges, letztere als einzige Erben ihres verstor- benen obengenannten Vaters, früher in Vallières, jeßt in Amerika ohne bekannten Wohn- und Aufent- baltsort, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten in ihren obengenannten Eigenschaften zur Zahlung von 632,05 #4 nebst d prozentigen Zinsen, und ladet die Beklagten zur wündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des

bruar 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedahten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwe®/ der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kaiser, Gerichts\chreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

45108]

y Die Ehefrau des Schreiners Hubert Salden, Gertrud, geb. Horsb, zu Düfseldorf, vertreten durch Rechtsanwälte Grieving und Dr. Klein, klagt gegen ibren vorgenannten Ehemann auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlien Verhandlung des Rechts- streits vor der 1 Civilfammer des Königlichen Landaerichts zu Düsseldorf auf den 30. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

üner, Geritéschreiber des Königlichen Landgerichts.

45110) i ; Die Ebefrau des Hausirers Josef Geiser, Anna Sibilla, geb. Düren, zu Viersen, vertreten durch Rechtsanwalt Lingen bier, klagt gegen ihren genann- ten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Il. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 5. Jauuar 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Düsseld orf, den 3. November 1891,

Arand, Gerichts\creiber des Königlichen Landgerichts.

[45111] Bekanutmachung.

frau von Wilkelm Debus, Kaufmann in Met, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren genannten Ebemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentlihe Sißzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Met vom 23. Dezem- ber 1891, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden. Mes, den 2. November 1891. : Der Landgerichts-Sekretär : Kaiser.

[45105] : Durch rechtékräftiges Urtheil der I1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sepe tember 1891 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Peter Nicolaus Metzinger, Schreiner, und Anna, geb. Näckst, beide zu Köln wohnhaft, aufgelöst worden.

Köln, den 3. November 1891.

Der Gerichtsschreiber: Masselter.

45104 l Bie rechtékräftiges Urtheil der IT. Civilfkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep- tember 1891 i die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Mathias Reisdorff, Kleiderhändler, und Anna, geb. Merck, ohne Geschäft, Beide in Köln wobnhaft, aufgelöst worden. Köln, den 3. November 1891.

Der Gerichtsschreiber Masselter.

[45106) :

Durch rechtskräftiges Urtheil der TI. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 30. Sep- tember 1891 ist die Gütergemeinshaft zwischen den Gheleuten Carl Hefter, Vädtergeselle zu Köln und Margaretha, geb. Mayer, daselbst wohnhaft, auf- gelöst worden,

Köln, den 3. November 1891.

Der Gerichtsschreiber Masselter.

[45115]

Dur rechtskräftiges Urtheil der II. Civilklammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 22. Sep- tember 1891 is zwishen den Eheleuten Ge- \chäftsmann Iosef Schmitz und Cäcilie, geb. Giesen, früher zu Jüchen, jeßt zu Köln am Rhein, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 9, Juni 1891 ab ausgesprohen worden.

Düsseldorf, den 24. Oktober 1891.

Arand,

Gerihtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45112]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des biesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep- tember 1891 ift zwishen den GCheleuten Handelsmann Simon Bouscher und Betti, geb. Stiefel, zu Rheydt die Gütertrennung mit re{chtlicher Wirkung vow 24. Juni 1891 ab aus gesprochen worden.

Düsseldorf, den 24 Oktober 1891.

Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45113]

Durch rechtskräftiges Urtheil der IL Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerihts vom 30. Sep- tember 1891 ist zwishen den Eheleuten Handels- mann Hermann Schaap und Maria Katharina, geb. Iansen, zu M.-Gladbach die Gütertrennung mit rechtlicer Wirkung vom 23. Juni 1891 ab aus- gesprohen worden,

Düsseldorf, den 24. Oktober 1891.

Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45114]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I1. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 30. Sep- tember 1891 ist zwishen den Eheleuten Kunst- händler August Gloth und Maria, geb. Zweig, früher zu Krefeld, jeßt zu Berlin, die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 15. Juni 1891 ab aus- gesprohen worden.

Düsseldorf, den 25, Oktober 1891.

: Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45107]

Durch rechtskräftiges Sens der I. Civil- kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 6. d. Mts. ist die Gütertrennung zwishen den Gheleuten Diätar August Solbah und Magdalena, geborene Müller, zu Düsseldorf, mit rechtlicher Ta vom 23. Juni 1891 ab ausgesprochen

orden.

Düffeldorf, den 30. Oktober 1891.

urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 208 M

Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 3. Fe-

Züchner, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

Die Wilbelwine Franziska Elisabeth Feuser, Ebe- .

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Stalts-Anzeiger.

„M 263.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepeec-Fähnrihe x. Ernennungen Beföcderungen und Versezungen. Im aktiven Heere, Neues Palais, 28. Oftooer. Seine Majestät der König: von Rumänien legt die Un.form des 1. Garde-Feld-Art. Regts. an und ist in den Listen des Regts. zu führen.

Neues Palais, 3. Nooember. Albert Prinz zu Sachsen- Altenburg, Herzog zu Sachsen Durchlaucht, Gen. Lt. mit dem Range eines Div Commandeurs und Commandeur der 3. Garde- Kav. Brig., unter Belassung à la suite des 7. Thüring. Inf. Reats. Nr. 96, zu den Offizieren à la suite der Armee verseßt. v. Kotze, Oberst und Commandeur des 1. Garde-Drag. Regts. Königin von Großbritanien und Irland, unter Stellung à la suite diescs Regts, ¿zum Commandeur der 3. Garde - Kav. Brig. ernannt. v. d. Knesebeck, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabs- offizier des Sw(leswig-Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, mit der Fübrung des 1. Garde - Drag. Reats. Königin von Großbritannien und Irland, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Borcke, Major aggreg. dem 1. Leib-Huf Regt. Nr. 1, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Scchleswig-Holstein Ulan. Regt. Nr. 15 einrangirt. v. Mühlberg, Majok agareg. dem Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein ) Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts., nah Württemberg, Behufs Verwendung als etatsmäß. Stabsoffizier des Ulan. Reats. König Wilhelm (2. Königl. Württem- berg.) Nr. 20 kommandirt. v. Wickede, Major und Escadr. Chef vom S(hleêëwig Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, diesem Regt. aggregirt. Pohl, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. König Kari (1. Königl. Württemberg.) Nr. 19, zur Dieníst- leistung als WVécadr. Chef zum Swhleswig-Holstein. Drag. Regt. Nr. 13 kommandirt. Frhr. v. Gemmingen-Hornberg, Oberst à la suite des Kür. Regts. Graf Geßter (Rhein. ) Nr. 8 und beauftragt mit der Führung der 16. Kav. Brig., v. Hantelmann, Oberst à la suite des Drag. Regts. Frhr, von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 und beauftragt mit der Führung ter 33. Kav. Brig., v. Gott- berg, Oberst à la suite des Leib-Garde-Huf. Regts. und beauftragt mit der Führung der 20 Kav. Brig, v. Thümen, Oberst à la suite des Huf, Regts. Kaiser Franz Joscph von Oesterreih König von Ungarn (Schleswig-Holstein ) Nr. 16 und beauftragt mit der Führung der 34. Kav. Brig, Synold von Shüz, Oberst à la suite des Huf. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 und beauftragt mit der Führung der 4. Kav. Brig., unter Belafsung à la suite der gedachten Regtr., zu Commandeuren der betreffenden Brigaden ernannt. v. Willich, Oberst à la suite des 2. Garde-Drag. Regts. und be- auftragt mit Wahrnehmang der Geschäfte des Chefs des Militär- Reitinitituts, unter Belassung à la suite d23 gedahten Regts., zum Chef des Militär- Reitinstituts ernannt. Steimer, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 47, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium, mit Pension zur Disp. gestellt und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uni- form des genannten Regts., zur weiteren Dienstleistung bei dem Kriegs- Ministerium in eine etatsmäß. Stelle für pensfionirte Offiziere kom- mandirt. Graf v. Baudisf\ in, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 2 Nieder- {les Inf. Regt. Nr. 47, Schnaas e, Major à la suite des Gren. Regts. König Friedrich T. (4. Oftpreuß.) Nr. 5 und Vorstand der Arbeiterabtheilung in Königsberg i. Pr., in gleicher Eigenschaft zur Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, Ha b e l, Major und Vorstand des Festung8gefängnisses in Neisse, als Vorstand zur Arbeiterabtheil. in Königsberg i. Pr., v. Ahlefeldt, Hauptm. und Vorstand des Festung8gefängnisses in Danzig, in gleiher Eigenschaft zum Festungs- gefängniß in Neisse, verseßt. v. Kemnit, Pr. Lt. vom Festungé- gefängniß in Spandau, unter Beförderung zum Hauptm., zum Vorstand des Festun d is in Danzig ernannt. Ziegler, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 129 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau, zu diesem Festungsgefängniß, Schroeder, Sec, Lk. von demselben Regt., unter Beförderung zum Pr. Lt, in das Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, verseßt. Frhr. v. Shrottenberg, Pr. Lt. vom 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), zur Dienstleistung bei dem Sestuxa8gefängniß in Spandau kommandirt. v. d. Groeben, Rittm. und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Graf Wrangel (Oftpreuß) Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Milit, Lehrschmiede in Berlin, unter Stellung à la suite des Regt3., zum Vorstand der Milit. Lehrschmiede in Königsberg i. Pr. ernannt. bv. Werdeck, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, v. Swleußner, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt, befördert. v. Braucitsch, Sec. Lt. à la suite des Gren. Regts. Graf Kleist von Nolleudorf (1. Westpreuß ) Nr. 6, zur Dienst- leistung bei dem Auswärtigen Amt, Kühlenthal, Oberst-Lt. à la suite des Garde-Fuß-Art. Regts. und Direktor der Ober-Feuerwerker- schule, zum Fuß- Art. Regt. General-Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Behufs Vertretung des abkommandircten Regts. Commandeurs, Knebel, Major und Bats. Commandeur vom Niederschles. Fuß-Art. Regt. Nr. 5, zur Ober-Feuerwerkers{chule, Behufs Vertretung des abfommandirten Direktors, kommandirt. v. Veltheim, Sec. Lt, vom Kür. Regt. von Seydliß (Magdeburg) Nr. 7, in das Kür. Regt. Königin (Pomm ) Nr. 2 verseßt. Büstorff, Sec. Lt. bom Feld-Art. Regt. Nr. 15, zum Pr. Lt. befördert. des Barres, Hauptm. und Comp. Ckef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 3. November. Leufen, Hauptm. und Vorftand der Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitstein, mit Persion und der Uniform des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern ) Nr. 40, Graf v. d Schhulenburg-Bodendorf, Oberst-Lt. mit dem Range eines Regts. Commandeurs, à la suite des Hus. Regts. von Schill (1. Sÿles.) Nr. 4 und Präses einer Remonte-Ankaufs- kommission, mit Penfion und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Evangelische Militär-Geisftliche. /

2, November. Dr. Richter, Div. Pfarrer der 33. Div. in Meg, als Div. Pfarrer der 15. Div. nah Köln sofort, Schmidt, Div. Pfarrer der 33. Div. in Mörchingen, als Div. Pfarrer derselben Dio. nah Meg zum 1. Dezember d. J., versegt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere c. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßungen 2x. Neues Palais, 2. November, Geiseler, Kapitän zur See, von der Wahrnehmung der Geschöste eines Kom- mandanten in Helgoland entbunden. Herbin g, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dcr Stellung als Art Offizier vom Plaß und Vor- stand des Art. Depots in Geestemünde, mit der vorläufigen Wahr- nehmung der Geschäfte eines Kommandanten in Helgoland, Lavaud, Korv. Kapitän, Commandeur der 3. Matrosen-Art Abtheilung, unter Belaffung in dieser Stellung, nebenamtlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Art. Offiziers vom Play und Vorstandes des Art. Depots in Geestemünde, beauftragt. s

Berlin, Sonnabend, den 7. November

Literatur.

Geschichte.

ff Mittheilungen aus der historishen Literatur, Herausgegeben von der Historishen Gesellschaft in Berlin und in deren Auftrag redigirt von Dr. Ferdinand Hirs. 19. Jahrgang. 4. Heft. Berlin 1891, R. Gärtner. Das Sthluß- heft des vorliegenden Jahrgangs enthält 46 Referate von kürzlich erschienenen historishen Werken. Bei Weitem die Meisten betreffen Arbeiten aus dem Gebiete der Geschichte; von den besprochenen Werken zur außerdeutshen Geschichte sind die Memoiren Talleyrand's und die Geschihte des englishen Volkes von Green hervorzuheben. Besonders zahlrei sind Bericte über frieg8gcshihtlihe Abhandlungen vertreten; die bedeutendsten, von denen wir freilich eine genauere Besprebung gewünscht hätten, sind Marx Jähns, Geschichte der Kriegswissenschasten, und Lettow-Vorbeck, der Krieg von 1806. Sodann verweiser wir besonders auf die der neuesten Gesc;ibte gewidmeten Studien von Biedermann und Schmidt- I E endlih auf das Referat von Hirsh über den 3. Band der Forschungen zur brandenburgishen und preußishen Geshite.

_ff Osnabrüdcker Geschihtsquellen. Herausgegeben vom Historishen Verein zu Osnabrück. Bd.1. Die Chroniken des Mittelalters. Herausgegeben von F. Philippi und H. For ft. Osnabrück, Ralkborst. 1891. (6 S) Um der lokal- historiswen Forshung eine gesicherte Grundlage zu geben, bes{chloß der Osnabrücker Historishe Verein im Jahre 1889, die Geshichtequellen Dsnabrüdcks berauêzugeben. Der vor Kurzem erschienene erste Band dieser Sammlung umfaßt die Chroniken des Mittelalters, und zwar die Osnabrücker “Annalen, Geschichtlihe Aufzeihnungen aus dem St. Johannisstift (Beides herausgegeben von Phi- lippi), die Reimthronik der Bischöfe von OVsnabrück bis 1454, die Chronik Ertwin Ertman'ss und Bruchstücke der Iburger Annalen (herausgegeben von Forst). Ueber den Ursprung und die Bedeutung der einzelnen Stücke machen die Editoren in Vorbemerkungen die nöthigen Mittheilungen. Das wichtigste Quellenstück des Bandes if die Chronik Ertman's, eines Bürger- meisters von Osnabrück, im lezten Viertel des 15. Jahrhunderts, der in lateinischer Sprace eine zusammenhängende Geschichte des Bisthums Osnabrück schrieb. Wie seine politishe Wirksamkeit dem Streben, die Einigkeit zwishen der Stadt Osnabrück und ihrem Bischofe auf- ret zu erhalten, gewidmet ift, so vertritt er auch diese Tendenz in seinen bistorishen Arbeiten und vermeidet, an Konflikte zwischen Stadt und Bischof zu erinnern. Auch ist seine Erzählung keine8wegs fehlerfrei ; manche Unrichtigkeiten find aus seinen Quellen, wozu u. a. sämmtliche in diesem Buche zusammengestellten Aufzeihnungen mit Ausnahme der aus dem Iohannisstifte berrührenden gehören, in sein Werk über- gegangen, was der Herausgeber in einem Excurse an einem Beispiele nachweist. Troß dieser Mängel ift die Chronik, die die Geschi@te Osnabrücks nicht isolirt, sondern iw Zusammenhange mit der Ge» \chichte Westfalens und des ganzen Reichs betrachtet, literarisch wie historisch von hohem Werthe. Sie war bereits in Meibom’'s Sammel- werken nach einer einzigen Handschrift publizirt, während der Text der vorliegenden Neuausgabe auf Grund von vier Handschriften hergestellt ist. Ein von Forst angefertigtes Namen- und Sachregister erleichtert die Benußung der Quellenwerke.

ff Die Geschichtswissenshaft, Abhandlung vom Gym- nasiallehrer Dr Christian Clasen, in dem Programm des König- lihen Gymnasiums zu Hadamar über das Schuljahr 1890/91. Der Verfasser tritt nicht mit dem Anspruche auf, über das fo oft und eingehend erörterte Problem, welche Aufgabe die Geschichte hat und welche Stellung ihr unter den übrigen Wissenschaften zuzu- weisen ist, neue bahnbrechende Gedanken auszusprechen, sondern er will nur die Hauptritungen und Ansichten, die in der Behand- lung dieser Frage zu Tage getreten sind, skizziren. „Die Bethäti- gung des menschlichen Geistes in den ethishen Formen und Institutionen, sofern sie in dem allgemeinen Entwiccklungsprozeß der Kultur, als deren eizzelne Ausgestaltungen Kunft und Wissen|\caft, Religion und Staat, Sitte und Ret anzusehen sind, Bedeutung hat“, ist nah der Auffassung des Verfassers Gegenstand der Geschichte. Mit den Controversen, die durch Namen wie Budckle, Carlyle, Lorenz, Dubois-Reymond und andere bezeihnet werden, seßt er sfih aus- einander, während er die neueste durch den Aufsaß Dietrich Schäfer's „Das eigentlihe Arbeitsgebiet der Geschichte" hervorgerufene Polemik Über diesen Gegenstand nicht berührt.

Gregor X. und Rudolf von Habsburg in ihren beiderseitigen Beziehungen. Mit besonderer Berüdl- sichtigung der Frage über die grundsäulihe Stellung von Sacerdotium und Imperium in jener Zeit nebst einigen Beiträgen zur Verfassungsgeshtichte des Reichs. Von Dr. A. Zisterer, Repetent am Wilhelmsftift zu Tübingen Freiburg im Breisgau, Herder'sche Verlagshandlung. 1891, 170 S. (3 4). Die Geschichte des Papstes Gregor X. ist zweifellos als U-bergangsstadium von alten zu neuen Scchspfungen des firwlihen und politi\hen Lebens anzusehea. Der Pontifikat leitete nämlich die Wiederverbindung der beiden Gewalten ein, nachdem sie beinabe ein balbes Jahrhundert auseinandergerissen waren. In der vorliegenden Schrift liefert Dr. Zisterer einen gelehrten und beahten8werthen Beitrag zur Frage der päpstlichen Approbation hin- sihtlih der rômishen Königëwahl und über die gegenseitigen Ver- hältnisse der obersten fkirchlihen Gewalt zur obersten Reichs- gewalt. Das umsihtig zusammengetragene Quellenmaterial und die umfangreihen, mit fkritisher Gewissentaftigkeit benußten neueren Forshungen wurden zu einer übersihtlihen und gefälligen Darstellung în act Abschnitten verwerthet. Das Bestreben ging wesentlich dabin, die handelnden Personen selbst reden zu lassen und nach dem Befund des Thatbestandes ein abscliefendes Urtheil abzu- geben. Nach der Annahme des Verfassers stellte Papst Gregor X. (1271—1276) ih in der rômischen Königs- und Kaiserfrage in erster Linie auf den Standpunkt des Herkommens und des Rechts. Er wollte die curiale Politik auf solid konjervativer Grundlage wieder aufbauen. (Seite 13.) Wie die Dinge damals lagen, hatte der Papst au das höhste Interesse daran, daß wiederum cin deutscher Fürst die erste weltlihe Krone der Christenheit trage. (Seite 17.) Der Papst befahl daher den Kurfürsten die Wahl förmlich an, deren Vornahme als ihre Pflict auf Grund einer alten und gutgeheißenen Gewohnheit erklärt wird. (Seite 18.) Die NReichsfürsten vereinigten sich auf den Grafen Rudolf von Habsburg, dessen Wahl Seite 20 bis 61 in all ihren Einzelheiten genau beschrieben ist. Kaiser Rudolf (1273 bis 1291) zeigte in einem Notifikationsschreiben selbst die auf ihn gefallene Wahl an mit dem Versprechen, alle Kräfte ein- zuseßen für die Ehre des Königs der Könige, für die Ehrfurcht vor der heiligen Mutter und der Kirche und für die Befescigung des katho- lischen Glaubens, (Seite 62 ) In cinem Erwiderungsschreiben ermahnt der Papst, standhaft in der Erfüllung der Pflichten zu bleiben (Seite 84). Der Papst will das alte historishe Recht aufs Strengste gewahrt wissen, daß den Kurfürsten aues zustehen sollte, den Kaiser selbst zu wählen; allerdings nur zu wählen, denn die Krönung und Inthronisation beanspruhte er so gut wie alle seine Vor-

änger. (Seite 91.) Die Ancrkennung Rudolf's und das Ae chreiben des Königlichen Titels hat nach dem Verfasser (Seite 112) feine andere Bedeutung, als die der politisch einflußreihften internationalen Großmaht des Abendlandes. Der Papst erklärte ausdrücklich, als höchstes Ziel der angerathenen Kaiserkrönung habe

1891.

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ihm die Einigung beider Gewalten des Sacerdotium und des Imperium vorgeschwebt. Beiden {reibt er Gleichheit in ihrem Ursprunge wie denselben Endzweck zu, wenn auch ihre Verwalter verschieden seien (Seite 118). Nachdem am 20. Oktober 1275 der römische König „seinem beiligsten Herrn und !heuersten VaterGregor“ einen feierlihen Eid abgelegt hatte, bekannte Leßterer noÿ ausdrüdlih, alles Geiftlibe der freien Verfügung des Papftes und der anderen Kirchen überlassen zu wollen, damit das, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ift, Gott gegeben werde“. Mit diesem Zugeständniß ist laut dem Seite 147 abgegebenen Urtheile der Grundsaß der strengen Theilung ¡wischen den geistlihen und weltlihen Besitzungen ausgesprochen. Rechts8--und Stüatswissenschaft.

___ Mle. 1) Geseg, betreffend - die Kommanditgesell- schaften auf Aktien und die Aktiengesellsbaften. Vom 18. Juli 1884. Erläutert durch Dr. Julius Petersen, Reichs- gerihts-Rath in Leipzig und Wilhelm Freiherr von Pechmann, Rechtskorsulent der Bayerischen Handelsbank in München Siebente (Schluß ) Lieferung. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1890. (Pr. 2,40 4) i

2) Das Recht der Aktiengesellschaften nah dem Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuch in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884, unter Berücksichtigung von Doktrin und Praris dargestellt und erläutert von Friedrih Hugo Ritter, Obver- Amtsrichter und Justiz Rath in Zwickau. Mit ausführliwem Sach- register. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'’s{chen Buchhandlung, 1891. Kl. Oft, 134 S. (Pr. 2,20 6) :

Das erstgenannte, jeßt vollendet vorliegende Werk ist im „RNeichs- Anzeiger“ bereits bei Gelegenheit der früher erschienenen Lieferungen gewürdigt worden, Es darf aber nochmals darauf hingewiesen werden, daß dieser Kommentar, der in erster Linie darauf berehnet ist, den Besitzern des bekannten Puchelt'shen Kommexntars zum Handel8- geseßbuch einen Ersaß für den durch „die Aktiennovelle veralteten Theil zu bieten“, cine Reibe von Vorzügen besißt, die ihn vor anderen Arbeiten gleihen Inhalts auszeihnen. Außer der Anordnung des Stoffs in den Noten und der für diese gewählten zusammenhängenden Form der Darstellung möGten wir hierher vor allen Dingen rechnen, daß die Verfasser, was sie selbft mii Recht bervorbeben, bestrebt gewesen sind, die zahlrei aufgetaubten Kontroversen felbfländig unt mit ein- gehender Begründung zu lösen und sich nicht mit der Gegenüber- stellung und einfilbigen Abwägung der vorhandenen Meinungen zu be- gnügen. Dem Kommentar, dessen Vollendung si leider wider Er- warten verzögert hat, ift die weiteste Verbreitung zu wünschen.

Die zweite, ebenfalls in dem Roßberg’ schen Verlage erschienene Schrift behandelt in eigenartiger Weise den gleihen Gegenstand. In der Praxis wird es als ein die Handhabung der Aftiennovelle sehr ers{chwerender Umstand empfunden, daß in dem Gesetz die Kommanditgefellshaft auf Aktien an erster Stelle und in Folge dessen einheitlich behandelt worden ist, während si der Gesetzgeber bei Darstellung der weit üÜüblicheren Aftien- gesell)chaft mit Formulirung der abweichenden Normen begnügt und im Uebrigen auf die analog anzuwendenden Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft auf Aktien verwiesen hat. Die Ueber- sichtlichkeit und die Möglihkeit der {nellen Benußung des Ge- seßes haben durh diesen Uebelstand erbeblih gelitten. Um diesem abzuhelfen, ift der Verfasser auf den Gedanken ge- kommen, in die von der Aktiengesell\chaft handelnden Artikel überall da, wo eine andere Bestimmung der Novelle allegirt ist, diese einzushalten. Seine Arbeit bietet somit einen kombinirten Text des Gesetzes, der das lästige und zeitraubende Nasuchen unnöthig macht und vielen Praktikzrn eine um so willkommenere Gabe sein wird, als in den mit großem Fleiß redigirten Anmerkungen eine Fülle der durch Literatur und Rechtsprechung für die Auslegung des \{chwierigen Ge- seßes gegebenen Winke und Belehrungen niedergelegt ift.

Mlr. Geseße über das Urheberrecht im In- und Ausland nebst den Internationalen Literaturverträgen und den Be- stimmungen über das Verlagsrecht. Zweite Abtheilung. Leivzig, Verlag von G. Hedeler. S. 99—172., Das zweite Bänden diefer verdienstlichen Sammlung, die bei dem afktuellen Interesse, das dem Schugze des „geistigen Eigenthums“ entgegengebracht wird, viel- seitigen Anklangcs gewiß sein darf, enthält in deutscher Sprache einen Abdruck der Gesekze und Verordnungen, die über diesen Gegenstand in Belgien, Dänemark, Finnland, Griechen- land, in den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, in Spanien, der Türkei und in Ungarn erlassen find. Als Kuriosum mag erwähnt werden, daß in dem kleinen Dänemark während der leßten zwanzig Jahre niht weniger als sieben Geseße über den Nach- druck bezw. die Vervielfältigung von Kunstwerken und Photographien ergangen sind. Eine dritte Abtheilung wird die Veröffentlichung abschließen und die internationalen Literaturverträge, sowie ein Register enthalten, i

Mr, Die preußischen Gesetze, betreffend das Notariat in den Landestheilen des gemeinen Rechts und des Land- rechts. Zweite veränderte Auflage, herausgegeben und mit An- merkungen versehen von R. Sydow, Geheimem Ober-Poft- rath, und A. Hellweg, Kammergerihts-Rath. Berlin. Verlag von J. Guttentag (D. Collin). 1890. 186 S. (Preis 1,60 M4). Der Rechtszustand auf dem Gebiete des Notariats in Preußen ist auch noch nach Erlaß der Geseze vom 8. März 1880 und vom 15. Juli 1890 ein so mannigfaltiger, daß es nit leiht hält, ih über die in den verschiedenen Landestheilen geltenden Be- stimmungen zu orientiren. Unter diesen Umständen füllt das obige Werken, das jeßt -in zweiter Auflage vorliegt, eine dur den Mangel anderer Zusammenstellungen fühlbar gewordene Lücke, und zwar in zweckentsprechendster Weise, aus, Neben den oben ge- nannten Gefeßen enthält es die preußisden Notariatsgeseße vom 11. Juli 1845, die Hannovershe Notariats: Ordnung vom 18. Sep- tember 1853, die für die Notare maßgebenden Dikziplinarbeftim- mungen und die in Betraht kommenden Kostengeseze. Durch die zahlreichen Noten wird nit nur der Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen aufgedeckt, fie bieten au in ibrer Vollftändig- keit einen zuverlässigen Kommentar, der auf jede Zweifeléfrage eine sachgemäße Antwort ertheilt.

Mir. Strafgeseßbuch für das Königreih Jtalien (Codice penale per il Regno D'Italia). Nebft dem Einführungsgefetz vom 22. November 1888 und der Einführungsverorduung vom 30. Juni 1889, übertragen und erläutert von Dr. Rihard Stephan, Staatsanwalt am Königlichen Landgericht T zu Berlin (jeßt Kaiser- liher Regierungs-Rath im Patentamt). Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer. Gr. Oft. XL, und 223 S. Pr. 7 A Nat- dem in Italien, der klassishen Heimstätte der Jurisprudenz, ein neuès, die Ergebnisse moderner Forschung berücsihtigendes Strafrecht entstanden ist, darf dieses gesetgeberishe Wer gewiß sein, au bei den Nachbarvölkern lebhaftes Intere)se zu finden. Es ist deshalb eine dankenswerthe Aufgabe, der sich der durch seine Studien auf dem Gebiete des ausländishen Strafrechts bekannte Herausgeber mit der Uebertragung dieses Geseßbuchs unter- zogen hat. Einen besonderen Werth gewinnt seine Arbeit durch eine umfassende Einleitung, in der die Entstehungsgeschichte des Gesegzes, sowie seine carakteristischen Eigenheiten in großen Zügen vorgeführt werden. Fortlaufende Anmerkungen vcrmitteln durch rechtsgeschichtlihe Notizèn und erklärende Hinweise auf den Zusammenhang der einzelnen Bestimmungen das Verständniß des Ganzen. Wir glauben,

die Lektüre des Gesezbuhs allen Kriminalisten, die {|{ch für