1891 / 265 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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der bevorstegenden Generalsynode eine Geseßesvorlage zu machen, in welcher die Verlegung der kirchlihen Feier des Bußtages auf den Mitt- woch vor dem leßten Trinitatié-Sonntage ausgesprochen wird. Der Herr Minister betrachtet es als selbstverftändlih, daß die Sanktion dieses Kirchengefeßes nur zu erfolgen baben werde, wenn die bereits früber von der Generalfvnode au?gesprohenen Vorausseßungen nämli, daß auch die anderen norddeutshen Staaten si dem Vorgehen anschließen und dem neuen Tage ebenfalls der volle staatlihe Schuß gesicert wird erfüllt sind Darauf, daß die Zustimmung der Generalsynode zu der Verlegung in Form eines Kirchengeseßes erklärt wird, legt der Herr Minister deshalb Gewicht, weil bei den Berathungen im Hause der Abgeord- neten von einzelnen Seiten verlangt wurde, daß, bevor durch Staats- geseß dem neuen Bußtage der staatliße Schutz verliehen würde, das Zustandekommen des Kirchengeseßzes wegen der Verlegung der kirh- lihen Feier fihergestellt sein müsse.

_Für die in nâbster Zeit zusammentretenden Synoden der evan- gelisch-lutherishen Kirhe der Provinz Schleswig-Holstein, der evan- gelish-reformirten Kirche der Provinz Hannover sowie der evangelischen Landeskirche im Provinzialbezirk Wiesbaden sind gleihfalls entsprehende Kircengeseßentwürfe in der Vorbereitung begriffen.

In erster Linie wird aber die weitere Verfolgung der Sache in der von dem Hause der Abgeordneten angeregten Richtung von der Beschlußfaffung der Generalsynode der älteren preußi\chen Provinzen abhängen. Leicht wird es derselben nit sein, von der früher in diefer Frage eingenommenen Stellung zurückzutreten. Wenn gleihwohl der Evangelis@e Ober-Kirchenrath zu dem Entschluß gelangt ift, der Generalfynode den Entwurf eines der Resolution des Hauses der Ab- geordneten entsprehenden Kirhengeseßes zur verfassungsmäßigen Zu- stimmung vorzulegen, so gründet sih dies im Interesse der evan- gelisden Kirche auf nachfolgende Erwägungen:

1) Wegen der von Iahr zu Jahr zunehmenden Steigerung des Ver- kehrs ift die baldige Herbeiführung cines mit den benahbarten Gebieten gemeinsamen Buß- und Bettages bei der weitumfassenden Berührung der preußischen Lande mit anderen deutschen Staaten eine Nothwendigkeit, 2) Die Erlangung des für die Erreihung dieses Zieles unentbehr- lihen staatlihen Schutzes is bei dem Festhalten an dem von der Eisenaher Konferenz vorgeschlagenen Tage für absehbare Zeit aus- sichtslos. 3) Den aus wirthscaftliben Gründen gegen die Wahl eines Freitags und der leßten Woche vor der Adventszeit er- hobenen Einwendungen i} einiges Gewiht nicht abzusprecen. 4) Einen anderen Miitwoch, ctwa nah dem Sonntag Invocavit, zu Beginn der Passionezeit zu wählen, wäre zwar an si angängig, würde fich aber völlig von den in Eisenah gefaßten Beschlüssen entfernen und nach den Erklärungen des Herrn Ministers der geistlihen Angelegenheiten und dem Beschluß des Abgeordneten- hauses gegenübêr dem Antrage des Abg. Schultz-Lupiß wenig Aus- siht auf Erfolg geben. 5) Der Mittwoh vor dem letzten Trinitatis- Sonntage ist als ein ebenfalls dur§aus geeianeter Tag anzuerkennen. Er liegt dem in Eisena vorgeschlagenen Tage nahe. Für Wahl eines Mittwochs ftatt eines Freitags hatte der Evangelishe Ober- Kirchenrath bei den Verhandlungen der Eisenacher Konferenz ur- sprünglich seine Stimme abgegeben (vgl Verh. von 1879 S. 1148). 6) Die _Generalsynode der älteren preußischen Provinzen ist be- rufen, die Initiative be:üglich der Stellunanabme der evangelishen Kirchen zu dem Beschluß des preußischen Hauses der Abgeordneten zu ergreifen. Für die eingeleiteten Verhandlungen mit den betheiligten deutshen Bundesstaaten wird ihre Entscheidung von maßgebender Be- deutung sein, wie denn in den früheren Vertandlungen mit den deutshen Kirchenregierungen mehrere ihre Zustimmung autdrücklich an das Vorgehen der preußishen Landeskirhe gebunden haben. 7) Das kirchliche und das vaterländische Interesse, das deutshe Volk in Demüthigung, Bitte urd Dank vor Gott an einem gemeinsamen Feiertage, im Blick auf den Ernst der Zeit in den Sotteshäusern zu vereinigen, steht so hoch, daß demselben au berechtigte Empfindungen und Wünsche geopfert werden müssen, soweit durch Entgegenkommen gegen die Resolution des Hauscs der Abgeord- neten nicht erheblihe fkirhlihe Interessen geshädigt werden.

Vorstehende Erwägungen haben den Evangelischen Ober-Kirchenrath bewogen, in Selbstverleugnung das Ziel auf einem neuen Wege in das Auge zu fassen. Allerdings wird die Generalsynode, Falls sie in Aner- kennung diefer Gründe dem vorgelegten Geseßentwurf ihre Zustimmung ertheilt, auch die Erwartung des Evangelishen Ober-Kirchenraths theilen, daß nach erfolgter Vereinbarung der eyvangelishen Kirchen- regierungen in Norddeutschland der staatlihe Schutz für den kirhlicher- seits angenommenen Tag nit versagt werden wird, auch wenn die katholishe Kirche in ihrer ablehnenden Haltung gegen Verlegung des bisherigen Feiertages beharren sollte.

Martin Bugzer.

Die evangelische Kirche des Elsaß begeht morgen, den 11, November, die vierhundertjährige Geburtsfeier ihres Re- formators Martin Bußer. Eine kirhlihe Feier war auf Anordnung des Straßburger Konsistoriums bereits mit dem diesjährigen Reformationsfest verbunden worden. Bei dieser Gelegenheit wurde für den Bau einer „Buzer-Kirhe“ in Molsheim fkollektirt. Die Ausführung anderweitiger Gedächt- nißdenkmale, insbesondere in der Thomas-Kirhe zu Straß- burg, ist ebenfalls ins Auge gefaßt worden.

Martin Bußer wurde geboren zu Shhlettstadt als der Sohn armer Eltern. Um \ich wissens{hastlihen Studien hin- geben zu können, ging er ins Kloster. Nachdem er jedoh mit der freieren Richtung des Erasmus bekannt geworden und in Heidelberg Luther persönlih kennen gelernt hatte, beengten ihn die Fesseln des klösterlihen Lebens. Durch Fürsprache einflußreicher Freunde ward ihm ein päpstliher Dispens von den Klostergelübden zu Theil. Zunächst fand er einen starken Halt in Sikingen, in dessen Diensten er Pfarrec des Städtchens Landstuhl wurde, wo “er sich mit einer ehemaligen Nonne verehelichte. Seines Schirmherrn Mißgeschick zwang ihn, nah Weißenburg zu gehen, wo er äußerst rührig für das Werk der Reformation arbeitete. Sein Eifer zog ihm den kirhlihen Bann zu. Unter den Segenswünschen der Bürger verließ er Nachts die Stad. Er wandte sich nah Straßburg, wo ihn und seine Frau der reformatorish gesinnte Pfarrer Zeil aufnahm. Nach einer Zeit der Noth wurde er Helfer am Münster, später, als der Rath offen für die Re: formation Partei ergriff, Pfarrer an St. Aurelien. Seine Thätigkeit war rastlos und mannigfaltig. Fast täglich predigte er, daneben hielt er lateinishe Vorlesungen und verfaßte zahlreihe theologishe Schriften. Er wurde der Organisator niht nur des fkirhlihen Lebens, sondern auch des Sul- und Armenwesens. So wurde er der thatkräftige, umsihhtige Führer der Reformation. Seine Thätigkeit nah außen war niht gering ; am Rhein und in Süddeutschland wirkte er mit roßem Geschick organisirend, er sandte Evangelisten nah elgien und schrieb theologishe Bücher für Jtalien. Dem Sekten- wesen trat er mit Entschiedenheit entgegen. Abhold allen Gewaltmaßregeln er war Gegner der Hexenprozesse und

Keterhinrihtungen drängte er doch die wiedertäuserische Bewegung, deren Führer fich zeitweise in Straßburg sammelten, zurück. Als 3000 revolutionäre Bauern gegen Straßburgs Mauern vorrückten, ritt er ihnen entgegen und mahnte sie zur Besonnenheit. Dies geshah unweit Molsheim, wo sich demnähst die Kirhe, die seinen Namen tragen joll, erheben wird. Als Theologe war er nah Döllinger's Zeugniß der Gelehrteste unter den Reformatoren.

Er schrieb über hundert Bücher. Dogmatishe Fragen aber, wie die Auffassung des Abendmahls, lagen ihm ferner. Anfangs neigte er in dieser Lehre zu Zwingli, später suchte er fih Luther's Anschauung anzueignen mehr aus kirchenpolitishem als aus theologishem Beweggrunde. Jn der Herbeiführung einer Union zwishen Reformirten und Lutheranern sah er seine Lebensaufgabe, er war „ein Fanatiker des Friedens“. An dem Religionsgespräch zu Marburg nahm er lebhaftesten Antheil, jedoh ohne Erfolg, außer daß er sich das vollste Vertrauen Luther's erwarb. Mit dem Landgrafen Philipp von Hessen verhandelte er über ein Schuß- und Trußbündniß der Evangelishen. Jn diesem Briefwechsel zeigt sih ein seltenes Wissen und Urtheil über die religiösen und politischen Zeitfragen. Das religiöse nteresse trat gegen das diplomatische hier so weit zurü, daß sich Bußer —'wie Martin Luther zur Billigung der Doppelehe Philipp's entschließen konnte. Auch diese Friedens- verhandlungen \chlugen fehl. Ein Gleidbes gilt von den Wiedervereinigungsversuchen zwishen Protestanten und Katho- lifen, an denen Buzer lebhaften Antheil nahm. Der Lebensabend Buger's war getrübt. Nah der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg sollte dur das Augsburger Jnterim das protestantishe Deutschland dem Papst wiedergewonnen werden. Butßer verweigerte, obwohl ihm große Gnadengeshenke in Aussicht gestellt wurden, seine Zustimmung. Das Gleiche that die Straß- burger Geistlichkeit. Der Kaiser bedrohte die freie Reichs- stadt und forderte Buger's Ausweisung, welcher der Rath shweren Herzens nahgab. Buygzer, der inzwishen seine Gattin verloren hatte, ging nach England, wo ihn Erzbischof Cranmer und der König freudig aufnahmen. Er wurde Professor an der Universität Caiibridge und wirkte einige Jahre mit großem Erfolge, der Ausbreitung der Reformation in England große Dienste erweisend. Er starb am 28. Februar 1551. Königin Maria ließ fünf Jahre später seine Gebeine ausgraben und verbrennen. Elisabeth stellte sein Gedächtniß durch einen feierlichen Aft wieder her.

Das Reichs-Versicherungsamt, Abtheilung für Junvaliditäts- und Altersversicherung,

hält jeßt monatlich zweimal je eine Woche hindurch Spruch- sißungen in Revisionssachen ab. Jn legzter Zeit ist eine Reihe von grundsäßlihen Fragen zur Entscheidung gelangt, wobei die Auslegung und Anwendung wichtiger Bestimmungen des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes vom 22 Juni 1889 in maßgebender Weise festgestellt wurden. Den Vorsig führte der Direktor im Reichs-Versicherungsamt Gaebel; außer je zwei ständigen Mitgliedern und einem Richter nahmen als nit ständige Mitglieder aus dem Bundesrath der Königlich bayerishe Over - Regierungs - Rath Landmann bezw. der Großherzoglich badishe Gesandte von Brauer, sowie als Vertreter der Arbeitgeber der Landrath und Ritter: gutsbesißer Graf von Wartensleben aus Genthin und als Vertreter der Versicherten der landwirthschaftliche Arbeiter Jacob aus Dresden Theil.

Besonders erwähnenswerth sind folgende Entscheidungen:

In zwei Fällen, in denen es sich um die Versihherungspflicht der «Kornmesser“ in Emden handelte, wurde erörtert, ob der Umstand, daß diese nah §. 36 der Gewerbeordnung im Allgemeinen zu den selbständigen Gewerbetreibenden zu rechnenden Personen zu einer mit einem Statut versehenen sogenannten „Compagnie“ vereinigt und in gewissem Umfange unter die Aufficht der Stadtobrigkeit gestellt sind, die Folge habe, sie zu unselbständigen Arbeitern zu machen. Der Gerichtshof verneinte diese Frage und sprach in Folge dessen, in Uebereinstimmung mit dem Staats-Kommissar, dem einen der beiden Betheiligten die Altersrente ab, während in dem zweiten Falle, in welchem außecdem ein anderwcites versiherungspflihtiges Arbeitsver- hältniß konstatirt wurde, die Revision Zurückroeisung fand. In einem andern Falle wurde die in der Literatur und Praxis sehr bestrittene Frage, wie die Worte des §. 159 des Invaliden- und Alterversiherungs- geseßes „durhschnittlicher Ja hres arbeitsverdienst des Versicherten während der im §8. 157 bezeichneten 141 Wochen“ auszulegen \ind, dahin entschieden, daß darunter der durchschnittlihe Arbeitsverdienst aus den drei leßten Kalender jähren vor dem Inkraftreten des A 1888, 1839 und 1890 zu verstehen sei. Bei Festseßung der Lohnklasse, nach der sich die für die Höhe der Rente maßgebenden Steigerungs- säße aus der vorgeseßlihen Zeit berehnen, kommen also alle Arbeits- bescheinigungen aus den drei Kalenderjahren, niht blos diejenigen, r Via auf die im §. 157 bezeihneten 141 Wochen beziehen, in

etracht.

Eine Versicherungsanstalt hatte einer Arbeiterin auf Grund einer Bescheinigung, der zufolge sie in den Jahren 1888 bis 1890 «wöchentlih 4 A einshließlich des freien Unterhalts“ bezogen, mittels ordnungsmäßig ausgefertigten und zugestellten Bescheides eine Altersrente zugebilligt. Später entzog sie ihr diese aber wieder dur neuen Bescheid, nachdem sih inzwischen herausgestellt hatte, daß der Arbeiterin als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt worden war (§. 3 Abs. 2 des Inv.- und Alt.-Vers.-Ges.), Diese Wieder- entziehung bder Rente erklärte das Reihs-Versicherungsamt für unzu- lässig. Der_ erste, rechtskräftige Bescheid würde vielmehr gemäß S. 82 a. a. D. nur nah den Vorschriften der Civilprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens (88. 541 ff.) angefochten werden können. Diese aber greifen hier niht Plat, wo es ih um einen Irrthum der Versicherungsanstalt handle, der durch die vielleiht un- genaue, nit aber fälschlich angefertigte Arbeitsbesheinigung herbeigeführt sei, und wo auch der erste Bescheid von der Arbeiterin nit durch eine Handlung erwirkt worden sei, welche mit einer im Wege des gerihtlihen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe be- droht ift. Derartige, immerhin bedauerlihe Fälle würden nur Ab- hülfe finden können, wenn dazu in einer nah §, 82 des Gesetzes zu erlassenden Kaiserlichen Verordnung über die Erweiterung des Wieder- aufnahmeverfak; rens die geeignete geseßliche Handhabe geboten wäre. In einer Reihe von Fällen beschäftigte si der Gerichtshof mit der Auslegung und Anwendung der namentlih für die Uebergangs- zeit wichtigen Bestimmungen der §8. 119 und 158 des Gesetzes, nach denen, wenn ein zwishen einem Versicherten und einem be- stimmten Arbeitgeber bestehendes Arbeits- oder Dienstverhältniß der- art unterbro&en worden ist, daß Ersterer aus der Versicherungspflicht vorübergehend aus\cied, diese Unterbrehung einem Arbeits- oder Dienstverhältniß im Sinne des §8, 157 gleich geahtet, also in An- rechnung gebracht werden soll, soweit die Unterbrechung während eines Kalenderjahres den Zeitraum von vier Monaten nit überstiegen hat. In einem der zur Entscheidung gelangten Fälle hatte der Acbeiter, welcher zu einem bestimmten Arbeitgeber in einem festen Arbeits- verhältniß ftand (Saison - Arbeiter), während der durch Witterungsverhältnisse herbeigeführten Unterbrehung dieses Ver- hältnisses bei einem anderen Arbeitgeber hin und wieder Beschäftigung gefunden. In Uebereinstimmung mit dem Stiedsgeriht hat das MReichs-Versicherungsamt beschlossen, daß der leßtere Umfiand der Anwendung der 88. 119, 158 an si nicht entgegenstehe; selbstverständlih könnten aber die bei dem zweiten Arbeit- geber geleisteten Dierstwohen nicht nochmals auf Grund der Unter- brehung in Anrechnung kommen. Die entgegengeseßte Auffassung würde die vorgeda@ten Bestimmungen für die Mehrzahl der sog.

war bei einer ftaatlihen Chausseebauverwaltunz seit Jahren ändig beschäftigt und das Arbeitsverhältniß nur insoweit unterbrochen worden,

Eine rechtliche Verpflihtung der Verwaltung, dem betreffenden Arbeiter zur segeenen Zeit wieder Arbeit zuzuweisen, sowie eine kontrafktlihe Obliegenheit des Arbeiters, auf An- weisung der Bauverwaltung seine Arbeit wieder aufzunehmen, war nit festgestelt. Glei&wobl hatte das Schiedsgericht die Be- stimmungen der 88. 119 und 158 des Inv.- u. Alt.-Vers.-Ges. für anwendbar erachtet, weil die thatsächliche Gestaltung der Ver- hältnisse ergebe, daß auf beiden Seiten jedenfalls die Ab sit be- standen habe und regelmäßig au bethätigt worden sei, bei günstiger Witterung das frühere Arbeitsverhältniß fortzuseßen Dem- gegenüber sei es unerbebliG, daß diese Absiht nicht in Form eines die Betheiligten rechtlich bindenden Ab- kommens zum Ausdruck gelangt sei. Das R .-V.-A. hat sich dieser Ansicht des Schiedegerihts angeshlcssen. In einem weiteren Falle ist angenommen worden, daß eine an \sich den §8. 119 und 158 a, a. O. entsprebende Unterbrehung des Arbeitsverhältnisses auh dann in Anrechnung kommt, wenn die Unterbrehung bereits vor dem 1. Januar 1888 eingetreten sei und der Arbeiter seine Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber erst einige Zeit nah diesem Zeitpunkte wieder aufgenommen habe. Obgleich im Allgemeinen für die Beurtheilung der Altersrenten- ansprüche nur die Jahre 1888, 1889 und 1890 in Betracht kämen, so würden doc, dem Geiste des Geseßes zuwider, die Saisonarbeiter unbillig ges{chädigt werden, wenn ihnen die erste Zeit des Jahres 1888, während deren sie ihre Arbeit hätten aussezen müssen, in Verbindung mit dem vorhergehenden Jahre nicht angerechnet werden sollte.

Rekursentscheidungen des Reichs-Versicherungsamts.

(1061) Ein Arbeiter verlor bei der Beschäftigung in einer Gewehrfabrik den Zeigefinger der rehten Hand. Mit der ihm wegen dieser Verleßung zugebilligten Entshädigung von 20% der Mente für völlige Erwerbsunfähigkeit erklärte er sich aus dem Grunde un- zufrieden, weil er bei einer etwaigen Entlassung aus der Gewehrfabrik wieder das von ihm erlernte und früher betriebene Shuhmaher- handwerk ergreifen müsse; gerade bei diesem aber sci ibm die Ver- lezung in weit höherem Grade für die Arbeit hinderliß. Das Reichs-Versicherungsamt hat durch Rekursentsheidung vom 27. Oktober 1890 es akgelehnt, die Rente aus dem bezeihueten Grunde zu er- höhen. Das Unfallversiherungsgeseß will dem verletzten Arbeiter eine Entschädigung für die Einbuße gewähren, welhe er durch die Ver- legung für die Zukunft gegenüber demjenigen Verdienst erleidet, welhen er in dem Betriebe, in dem der Unfall \sich ereignet hat, während des leßten Jahres seiner Beschäftigung tbatsählich be- zogen hat. Hieraus ergiebt si, daß der Arbeiter eine Entschädigung niht dafür verlangen kann, daß er dur die Verletzung in der ferneren Ausübung solcher besonderen persönlihen Kenntnisse und Fertigkeiten verhindert beziehungsweise bescz1änkt ist, welhe er während seiner Thätigkeit in jenem Betriebe niht anzuwenden vermochte, und welche daher auch in dem dort bezogenen Verdienste niht ¿zum Ausdruck ges langt sind. Das Gegentheil würde eine Unbilligkeit gegen die ent- \chädigungspflichtige Berufsgenossenschaft in si schließen, welche in den von dem Betriebe zu zahlenden Beiträgen keine Gegenleistung für jene besonderen, im Betriebe sih nicht bethätigenden Eigenschaften des Arbeiters erhält, Hiermit steht die Rekursentscheidung 457 („Amtlihe Nachrichten des R.-V.-A.* 1888 Seite 70) nit in Widerspru. Denn sie bringt nur zum Ausdruck, daß bei der Be- urtheilung der einem Verleßten verbliebenen Erwerbsfähigkeit nicht allein darauf Rücktsiht zu nehmen ist, ob und was er nach dem Unfalle in derjenigen Betriebsthätigkeit, in der leßterer ihn betroffen hat, noch im Verbältniß zu seinem früher dort bezogenen Verdienste zu erwerben vermag. Vielmehr ist darnach zu prüfen, welhen Erwerb der Verleßte unter Benußung der ihm nah seinen gesammten Kenntnissen und körperlichen wie geistigenFähigkeiten auf dem ganzen wirth- shaftlihen Arbeitëmarkt \sich bietenden Arbeitsgelegenheiten überhaupt noch erzielen kann. In dieser Beziehung wird aber Derjenige, welcher noch Grfahrungen und Fertigkeiten in anderen Berufsthätigkeiten besißt, in der Regel von vornherein gerade günstiger, niemals aber ungünstiger gestellt sein als der Arbeiter, welhem solche Kenntnisse und Fertig- keiten abgehen. Ersterer kann daher dieserhalb auch niht die Zu- billigung der einem höheren Grade von Erwerbsunfähigkeit entsprechenden Rente beanspruchen.

Statiftik und Volkswirthschaft.

i Industrie und Handel. __ Wie aus dem Regierungsbezirk Frankfurt geschrieben wird, ist die Steingutfabrik in Vordamm, welche im Laufe dieses Jahres wiederholt eine Verringerung der Arbeiteranzahl um die Hälfte vor- nehmen mußte, seit dem Wiederaufblühen des Exportgesäftes nah Süd-Amerika (Chile) vollbeschäftigt und hat jeßt die alte Arbeiterzahl (150) wieder eingestellt. Die Maschinenbau-Industrie, speziel der Dampfkessel- und Maschinenbau, war in den leßten Monaten andauernd gut be- schäftigt, besonders blühte der Erport landwirthschaftliher Maschinen na) dem Orient. Auf der unter Leitung des landwirth\chaftlichen Ministeriums in Bukarest veranstalteten internationalen Konkurrenz für Dampfdreshmaschinen erhielt die Maschinenbau-Anstalt und Eisengießerei-Aktiengesellchaft Th. Flöther in Gassen, Kreis Sorau den ersten Preis, die goldene Staatsmedaille, Die Leinen-Induftrie war, wie bisher, gut beschäftigt. In Sorau wurde mit der Errichtung einer neuen größeren mehanischen Wee E

e Teppih-Industrie in Kottbus wendet sich jeßt av der Herstellung gewebter Läuferartikel mit Erfolg zu und beob tbtiet eine abermalige Vergrößerung ihrer Anlage im Oktober d. I.

Vertheilung der Berliner Bevölkerung. Der rom Statistischen A mt der Stadt Berlin soeben her- ausgegebenea Schrift über die Volkszählung vom 1. Dezember 1890 liegt ein Plan von Berlin und den Vororten bei, der gerade gegenwärtig bei der Behandlung der Frage der Einverleibung ÎInter- esse erwecken muß. _Es ist darauf die Bevölkerungszunahme und Abnahme in Berlin in 72 Bezirken, in einzelnen Bezirken von Charlottenburg und den verschiedenen Vororten in Farben dar- gestellt, fo daß man die Verschiedenheit dieser Verhältnisse in den einzelnen Theilen des Gebietes sofort überblickt. Während die innere Stadt eixe prozentuale Bevölkerungsabnahme aufweist, zeigen die übrigen Bezirke eine Zunahme, die im Allgemeinen um so größer ift, je mehr man si der Grenze nähert. Die Standetämter 1 und II, die im Innern liegen, wiesen 1871 noch 153 372 Einwohner auf; bei der lebten Zählung nur noch 126 126. Von den äußeren Stadttheilen sei dagegen Moabit hervorgehoben, welches 1871 nur 19 351, 1890 dagegen 93 463 Einwohner zählte. Auf den Kopf kommen in Berlin 1890 nur noch 41 qm, während diese Zahl zehn Jahre vorher noch 57 be- trug. Die Fläche von Berlin bedeckt übrigens nur 6453 ha, während andere deutshe Städte viel „größer“ {ind. Z. B. bedeckt Köln jetzt eine rade von 11 105, Sranffurt a, M. von 7435, Straßburg i. E. von 7820 ha, Groß-Berlin, d. h. Berlin mit den Vororten im Umkreis von etwa einer deutshen Meile um die vormalige Ringmauer, also mit Rummelsburg, Weißensee, Stralau Lichtenberg, Legel, Friedrichsfelde, Reinickendorf, Ober-Schön- weide, Hohen - Schönhausen, Pankow, Heinersdorf, Nieder- Schönhausen, Biesdorf, Grunewald, Schöneberg, Treptow Tempel- hof, S{margendorf, Wilmersdorf, Rirdorf, Steglitz, Friedenau, Dahlem, Brit, Nieder-Schönweide und Charlottenburg umfaßte am 1. Dezember 1890 = 1 847 586 Einwohner, wovon 268 792

Saisonarbeiter unanwendbar mahen. Ein anderer Arbeiter

auf diefe Umgegend kommen. Von den Nachbarstädt hatte Charlottenburg eine Bevölkerung vön T R A

als die Witterung die Ausführung der Bauarbeiten nit gestattete.

ahre vorher nur 30562), Spandau von 45 364, Potsdam O 54 161. In Berlin wurden 21 614 bewohnte Grund- ftüde und 722 unbewohnte ermittelt mit 27 864 eigentlihen Wohn- gebäuden. Die Zahl der auf ein Grundstück entfallenden Einwohner ist auf 73 Personen gestiegen. Vor 10 Jabren betrug diese Zahl nur 61, in den Arbeitervierteln am Görlißer Babnhof kamen 127 Men- \hen auf ein Grundstück, eine Zahl, deren Höhe allein auf ungesunde Wohnverhältnisse hinweist. Von \ämmtlihen Grundstücken gehören 552 dem Staat und 312 der Stadt, das sind 186 und 88 mehr als

10 Jahre zuvor.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Kündigungsfrist der Buhdrucckergehülfen ist in den meisten deut en Städten am legten Sonnabend ab- gelaufen, und in der That traten die Arbeitnehmer, so weit die Forderungen nicht bewilligt wurden, fast ausnahmslos in den Ausstand ein. Es hat sich aber herausgestellt, daß nit nur hier in Berlin, sondern auch an anderen Orten die Ver- suche, Ersaß für die Ausständigen zu schaffen, erfolgreich ge- e sind. Wir stellen in dem Folgenden die vorliegenden auswärtigen Nachrichten über die Bewegung zusammen :

Hier in Berlin fand gestern eine zahlrei besuhte Versammlung des Bundes Berliner Buchdruckereibesißer ftatt. Die Ausführungen des Vorfißenden, daß alle den Bund bei- getretenen Zeitungen fo genügend mit Segern vom Lokal- aus\{chuß versorgt seien, daß sie ersheinen könnten, daß eine Buchdrulkerei, die wirklich in Noth sei, dem Aus\{uß nit bekannt geworden, daß der Ausstand, kaum begonnen, auch |{on überwunden sei und {on Gedrüctheit bei den Gehülfen bestehe, wurde aus der Versammlung bestätigt. Die Versammlung bes{loß, keine Entgegnung gegen das von den Gehülfen ausgegebene Flugblatt zu veröffentlichen. A 5

In Posen hatte die Dedcker’she Hof-Buchdrudckerei Ss der Posener Zeitung) ihren Gehülfen, die sie im eigenen

nteresse sih gern erhalten hätte, vor der Kündigung in bestimmtester Weise erklärt, daß eine abermalige erhebliche Steigerung der Betriebs- kosten mit der gegenwärtigen Geschäftslage niht vereinbar fei und daber unbedingt abgelehnt werden müsse. Zugieich hatte die Druckerei auf Grund eines von den Prinzipalen getroffenen Abkommens den Ge- hülfen eröffnet, daß der Austritt aus dem Verbande zur Vor- bedingung der Wiederaufnahme einzelner Seher in das Geschäft ge- macht werden müsse. Nachdem dann, wie die „Pos. Ztg.“ mittheilt, die Merzbach'’she Druckerei in Posen unter Nichtbefolgung des ge- troffenen Uebereinkommens die Rücknahme der Kündigung erwirkt hatte, sah ih die Decker's{e Druckerei, da überhaupt nur in den beiden größten deutshen ODrudckereien am Orte eine Kündigung erfolgt ift, den ausftändigen Gehülfen gegenüber vereinzelt. Sie verharrte indeß bei tem Ents&luß, _sich von den fortgeseßten Ausftandsandrohungen des Allgemeinen Bucdrucker- verbandes endgültig zu befreien, und traf rasch die erforder- lihen Maßregeln zum Ersay der ausgetretenen Gehülfen. Ein späterer Versuch der Gehülfen, nunmehr unter Aufgabe aller Mehrforderungen die Kündigung rückgängig zu machen, konnte keinen Grfolg mehr haben, da bereits eine ausreihende Anzahl von Segyern neu engagirt war; nur fünf der alten Seßer, welche dem deutscen Buchdruckerverbande nicht angehören, sowie einige ältere Seyter, Familienväter, welche die Zugehörigkeit zum Verbande preisgaben, konnten wieder eingestellt werden. 24 Gebülfen traten in den allge- meinen Ausftand ein. Die Löhne in der Decker'schen Offizin bewegen sich gegenwärtig zwischen 20,50 und 45 #Æ# (Durhshnitt 26 M wöentlich).

E S ettin sind die Seter der „Ostsee- Zeitung“ in den Ausstand eingetreten. Verleger und Redaktion dieser Zeitung ver- öffentlihen eine Erklärung, daß sie nah Möglic@keit für Ersatz Sorge getragen hätten; sie bitten aber um Nachsiht, wenn während der nächsten Zeit eine Einschränkung in dem Umfang des Blattes erfolgt, und hoffen in kurzer Frist die Arbeiterzahl soweit vervoll- ständigt zu haben, daß sie den Ansprüchen der Leser wieder voll ge- nügen können. /

In Halle wurde in einer Buhdruckerversammlung am Sonntag festgestellt, daß im Ganzen 46 Gehülfen ihre Forderung bewilligt er- halten haben und daß 60 im Ausftand sind. 35 Nichtverbandsmit- glieder und 17 Verbandsmitglieder find, wie der „Magdb. Ztg.“ be- richtet wird, niht ausftändiz. i - E

In Frankfurt a. M. wurden, wie der „Vorwärts" mittheilt, 90 Gehülfen die Forderungen bewilligt und 280 legten die Arbeit nieder. Jn der Sozietätsdruckerei, in welcher die e iFrkf. Ztg. er- scheint, ist, wie dieses Blatt mittheilt, der größte Theil der Gehülfen am Sonnabend ausgetreten. :

In Oberhausen haben die beiden vorhandenen Buchdruckereien der „Köln. Ztg.“ zufolge die Forderungen der Gehülfen bewilligt.

In Dresden haben \ich die Druckereien des „Dresdener Anzeigers“ und der „Dresdener Nachrichten“ entschließen müssen, die Forderungen der Buchdruckergehülfen zu bewilligen. Der „Dresdener Anzeiger“ ist Stiftungseigenthum: die Firma E. Blohmann u. Sohn ift durch Kontrakt gebunden, das Blatt in einem ganz bestimmten Um- fang und ohne Zurückweisung von Inseraten bei durch Verzögerung vershuldeter hoher Konventionalstrafe herzustellen. Da es nun aber der Blohmann’shen Druckerei nicht gelungen war, an Stelle der bei ihr in Kündigung befindlißen 55 Sqcriftseßer, welche die Arbeit niedergelegt hätten, ausreihenden Ersaß zu finden, fo mußte sich die Firma zur Bewilligung der Ge- bülfenforderungen entschließen. Aus naheliegenden Gründen, nament- lich auch aus Rücksiht auf Anzeigen, welche keine Verzögerung erfah- ren dürfen, und îin Anbetraht des hohen Werthes, welchen das Publikum auf das \ch{nelle Erscheinen seiner Anzeigen in den „Dres- dener Nachrichten“ legt, hat sich au die Verlagsfirma dieses Blattes zu denselben Zugeständnissen bereit erklärt. E

In Plauen hat, wie die „Lpz. Ztg." berichtet, die Königliche Staatsanwaltschaft gegen den Gauvorstand des Unter- sffüßungsvereins deutsher Bucbdrucker in Chemnig, welher mittels Schreibens vom 3, d. M. am vorigen Mittwoch die Mitglieder des Unterstüßungsvereins in der Buchdruckerei von Moriß Wieprecht in Plauen mit sofortigem Aus\{luß be- drohte, wenn sie sih der allgemeinen, auf Erreichung der neunstündigen Arbeitszeit gerihteten Bewegung nicht anschließen, d. h. nicht kündigen sollten, Anklage wegen Bedrohung und Nöthigung erhoben; die Unter- suchung ist bereits eingeleitet. - :

In Weimar ist der Ausstand der Buchdruckergehülfen glei» falls eingetreten. Ausgenommen sind nur zwei, eine kleinere und die Druckerei der Zeitung „Deutshland*, deren Besitzer fi mit den Gehülfen verständigt haben. Die „Weimar. Ztg.“ erscheint troy des Ausftandes in der Hofbuchdruckerei weiter, da Ersaß für die aus- l: dn t Arbeitskräfte zur Herstellung des Blattes beschafft worden 1st.

In Wien beschloß, wie der „Voss. Ztg.“ telegraphisch gemeldet wird, eine Versammlung von Handelshülfsarb eitern (Geschäfts- dienern) den Anschluß an die sozialdemokratische Partei, ferner die Auf- stellung folgenderForderungen: Einführung der geseßlihen Normalarbeits- zeit, unbedingte Sonntagsruhe, einen Mindestwochenkohn von 10 Gulden, Krankenversiherung und Unfallversicherung. Eine Vertrauenêmänner- versammlung der Opposition -der ôösterreihishen Sozial- demokratie nahm zustimmend die Mittheilung entgegen, daß der Redacteur der eVolkspresse* Hanser von der Leitung des Blattes zurücktrete, um den grundsäßlihen Kampf gegen die sozialdemokratische Parteileitung bis zu deren Sturz zu führen. :

Unter den Kornträgern zu Dublin ist, wie der „Köln. Ztg.“ aus London berichtet wird, ein Ausstand ausgebrochen.

Arbeiterversiherung und Arbeitershuß in Norwegen

(F) Die norwegishe Regierung hat bes(lossen, eine Kommission niederzuseßen, welhe die Bildung von Unfallversiherungs-, Kranken- und Altersversorgungskassen für Seeleute sowie eine möglihe Ver-

besserung der bygienishen Verhältnisse auf den norwegishen Handels- \{iffen in Erwägung nehmen soll. Ferner wird die Regierung zwei Delegirte nach dem Auslande entsenden, die sih mit den Beftimmun- gen über die Arbeitezeit für industrielle Arbeiter sowie mit der Beaufsichtigung der Fabriken bekannt machen sollen.

Branntweinsteuer in Kopenhagen.

Nah einer Uebersiht des Magistrats der Stadt Kopenhagen haben die Einnahmen der Stadt aus der Branntweinsteuer während der Jahre 1888, 1889 und 1890 resp 354 000 Kronen, 348 000 Kronen und 343 070 Kronen betragen. Am 1. April d. J. hatten in der Hauptstadt die Berechtigung zum Branntweinhandel oder Branntwein- aus\chank : 120 Großkaufleute, 11 Branntweinhändler, 72 Weinhändler, 1214 Kleinhändler, 797 Wirthshaushaltec (Budiker), 74 Restaurateure, 122 Gasftwirthe (Hotelwirthe 2c.), 14 Konditoren und 20 sonstige Aus\chankberechtigte. Der Magistrat hat jeßt den Stadtverordneten vorgeschlagen, die bisherige Steuer für die Jahre 1892—1894 beizu- behalten, und zwar; 400 Kronen für Gaftwirthe, 200 Kronen für Konditoren, Restaurateure, Wirthshausbhalter und Aus\chankberechtigte und 100 Kronen für diejenigen, - die mit Branntwein handeln, ohne E N oder ohne das Recht zu haben, sißende Gäste zu balten.

Land- und Forstwirthschaft.

Ernte. Die diesjährige Getreideernte im Regierungsbezirk Potsdam darf im Allgemeinen eine mittlere genannt werden. Der Sirob- ertrag ist ein durchaus befriedigender, und auch der Körnerertrag ist weit besser ausgefallen, als das ungünstige Frübjahr erwarten

‘ließ. Der Ertrag des Weizens und Roggens ist im Großen und

Ganzen der durchschnittlihe. Allerdings ist das Korn stellenweise in Folge Lagerns klein und leiht; dazu kommt, daß bei dem regnerishen Wetter im Juli und August der Roggen mehr oder minder feucht eingefahren werden mußte, sodaß er meist erst nach längerer Bearbeitung auf den Getreideböden marktfähig trocken geworden sein wird. Andererseits ist erfreulicher Weise troß des Regens fast nirgends Auswuch{s vorgekommen. Gerste lohnt recht gut; ebenso meisten- theils der Hafer und das Mengegetreide.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Obersblesien. An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 10299, nicht recht- jeitig gestellt keine Wagen.

Subhastations-Resultate Beim Königlichen Amtsgericht I, Berlin stand am 9, November 1891 das Grundstück, in der Pankstraße 32b belegen, dem Kaufmann Wilhelm Hübner hier gehörig, zur Versteigerung; das geringste Gebot wurde auf 711,35 46 festgeseßt; für das Meist- gebot von 200 000 A wurde die „Dorotheenstädtische Kredit- Actien-Bank“ zu Berlin Ersteherin.

Berlin, 7. November. (Wochenbericht für Stärke, Stärke fabrikate und Hülsenfrücwte von Max Sabers ky.) Ia. Rartoffelmehl 337—34 #6, Ia. Kartoffelstärke 3373—34 H, Ta. Kartoffelstärke und -Mehl 31—33 „#6, feuchte Kartoffel- stärke loco und Parität Berlin 19 #4, Fabriken bei Frankfurt a. O. zahlen frei Fabrik 18 M, gelber Syrup 37 38 S, Gapillair - Grport 39 40 #, Capillair - Syrup / 38 39 m, Kartoffel;¡ucker gelber 37—38 #, do. Capillair 385 39 S, Rum-Couleur 46—47 #, Bier - Couleur 45—46 6, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 40—42 #4, do. fekunda 37—39 „#, Weizenstärke (kleinst.) 42—45 4, Weizenstärke (großst.) 49—50 6, Hallesche und Sthlesishe 49—s51 6, Reisstärke (Strahlen) 47— 48 #4, do. (Stüden) 44—45 „#4, Mais-Stärke 36—37 6, Schabe- stärke 325—36 4, Victoria-Erbsen 23—26 #, Kocherbsen 23¿3—26 e, grüne Erbsen 23—25 #4, Futtererbsen 185—195 #, Leinsaat 27—28, Linsen, große 48—64, do. mittel 38 —48, do. kleine 28—38 4, gelb. Senf 18—28 4, Kümmel 34—40 „6, Mais loco 17—173 #, Pferde- bohnen 18—187 6, Buchweizen 183—20 #, inländishe weiße Bohnen 22—25 M, weiße Flahbohnen 24—27 4, ungarische Bohnen 19— 21 , galizishe und russishe Bohnen 17—19 #4, Wien 153—163 #, Hanfkörner 223—24,4, Leinkuhen 18}3—19}.4, Weizenshale 13—13#.46, Roggenkleie 14—14} #Æ, Rapsfucen 15—16} „#, Mohn, blauer 50—60 #, do. weißer 60—80 #4, Hirse, weiße 22—25 # Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg. i

UVeber die Verkbältnisse der infolventen Firma H. Fried- [länder und Sommerfeld liegen noch keine näheren Angaben vor. Der zweite der Gebrüder Sommerfeld ist gestern Morgen gleichfalls seinen Wunden erlegen. Die Aktiengesellshaften, welche mit der Firma in Verbindung standen, machen in den Börsenbläitern Mittheilungen über die Höhe threr Guthaben. Wir haben gestern bereits über die Beziehungen der hiesigen Weißbierbraueret-Gesellshaft Hilsebein und der Posener Spritbank berihtet und fügen noch Folgendes an: Die Falkensteiner Gardinen-Weberei und Bleicherei erklärt sich für gänzlih unbetheiligt, und auch die Thüringische Nadelfabrik in Jchtershausen meldet, daß sie bei dem Zufammen- bruch der Firma Friedländer u. Sommerfeld nicht betheiligt sei; daëselbe gilt von der Birkenwerder Aktiengesellschaf\t für Baumaterial. Die Aktiengesellschaft Hein, Lehmann u, C omp. theilt mit, daß sie kontraktmäßig verpflihtet war, ihre sämmt- lichen Banquiergeshäfte durch die Berliner Wechselbank Hermann Fried- länder u. Sommerfeld zu machen. Dur den Ankauf des Düfsel- dorfer Etablissements ist die Aktiengesellshaft gegen das Bankhaus in größere Verpflihtungen gekommen, die theilweise dur Accepte, theilweise durch Hypotheken gedeckt sind. Die Aktien- gesellschaft deckt aus eigenen Mitteln ihre laufenden Ver- S LORO das Geschäft nimmt seinen geregelten Fortgang. Aus

nlaß des Zusammenbruck{8s der Firma Friedländer u. Sommerfeld sind in Berlin anwesende Mitglieder des Auffichtsrathes der Berl in- Gubener Hutfabrik, Akt.-Ges., vorm. A. Cohn, mit dem Vorstande zu einer Besprehung zusammengetreten, deren Ergebniß fol- gendes ift ¿Die Gesellschaft ist bei der insolventen Bankfirma mit einem dort deponirten Effektenbestande von 190 000 (6 39/5 Hamburger Rente, deren Werth nach dem gegenwärtigen Coursstande 155800 6 beträgt,

L. n L N ID T q. E TO

Zahl der Reisenden

Betriebs- | Verabfolgte Stadt» jahr Karten Stadt- und Ring- | Vorort- |

verkehr

außerdem nur mit einer Bu@forderung von ca. vierhundert Mark be- theiligt. Der Bestand der Gesellschaft ist, falls das Depot veruntreut sein sollte, in keiner Weise gefährdet. Die Sh iff- und Maschinen- bau-Aktiengefellshaft Germania theilt mit, daß sie bei dem Zusammenbruch der Berliner We{selbark Friedländer u. Sommerfeld in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Die Germania hat mit der Firma zwei Lombardgeschäfte in Höhe von 300 000 M ge» macht und dürfte, da die Deckung in 180 000 4 erststelliger Hypothek auf ein Haus in der Leipziger Straße und in einem größeren Cffekten- depot besteht, ein Verlust aus diesen Geschäften voraussichtlich ihr nit er- wathsen. Dagegen ist aus einer Bürgschaft, welche die Firma Friedländer & Sommerfeld, noch aus der Zeix datirend, bevor die Germania ihre jeßige Barkverbindung mit der Dresdner Bank einging, für ein Lieferungs- geschäft an die türkishe Regierung gegeben hat, ein größerer Verlust zu erwarten. Die Germania hat für dieses Aval ein Depot von 500000 M in Effekten bestellt, darunter befinden sih_ aber 300090 G Aftien der Norddeutschen Dampf- \chifffahris - Gesellschaft in Kiel, die keinen börsenmäßigen Cours haben und sih wahrsch{einlich noh vorfinden werden. Außer- dem ist noch eine ungedeckte Bubforderung von ca, 30 000 4 vorhanden. Die Germania besißt einen ordentlihen Reservefonds, der bereits 987 245 M beträgt und. die statutarische Höhe überschritten hat, ferner einen Extra-Refervefonds von 115 532 M ; selbst im ungünstigsten Falle würden diese Reserven zur Deckung des Verlustes vollständig aus- reihen. Im Uebrigen wird die geshäftlihe Lage der Germania dur diese Angelegenheit in keiner Weise beeinträchtigt.

Der Einlöfungscurs für in Deutshland zahlbare österreihishe Silber-Coupons und verlooste Stücke ift auf 172,90 Æ für 100 Fl. festgeseßt worden, hat somit gegen die leßte Notiz eine Ermäßigung um 50 erfahren.

Die Allgemeine Elektrizitäts-Ges ellschaft und die Firma Siemens u. Halske haben die gemeinshaftlih gegen die Aktiengesellschaft Seel geführte Schadensklage zurück- genommen, nachdem das Reichs8geriht in dem bekannten Prozeß der Swan-Gesellschaft die Bedeutung des Edison’s{hen Glühlamvenfaden- patents eingeschränkt hat, die Seel-Gesellshaft aber wegen Verleßung des der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellshaft gehörigen Maximpatents zu Swhadenersat verurtheilt ift.

Wie die „Köln. Ztg.* meldet, hat der Essener Berg * werksverein „König Wilhelm“ in den Monaten Januar bis September inklusive einen Reingewinn von 1563 887 M erzielt. Der Reingewinn, der im Jahre 1890 si auf 2260 490 4 belaufen habe, werde au in diesem Jahre auf über zwei Millionen Mark ges{chägßt. Die Gesellschaft verfüge über reihlice flüssige Mittel, bei der Reichs- bank allein seien 1365 337 4 in Konsols binterlegt. Von der für 1892 in Ausficht genommenen wesentlich höheren Förterung sei ein Viertel bereits zu sebr guten Preisen verkauft.

Leipzig, 9. November. (W. T. B) Kammzug-Termins- handel. La Plata. Grundmuster B. per November 3,60 , per Dezember 3,60 #4, per Januar 3,62} #4, per Februar 3,65 , per März 3,677 H, per April 3,70 #4, per Mai 3,70 4, per Juni 3,7594 #6, per Juli 3,75 #, per August 3,75 #, per September 3,79 A Umsay 115000 kg. S{wach.

London, 9. November. (W. T. B.) An der Küste 3 W eizen- ladungen angeboten. / :

19, November. (W. T. B.) Dem „Reuter's{en Bureau? wird aus Rio de Janeiro gemeldet: Durch ein amtlihes Dekret vom 8, d. M. wird das Gesetz aufgehoben, nah wel{chem die bisher auf Papier lautenden 5prozentigen „Apolices*“ (innere Staatsschuld) in Gold-Obligationen umgewandelt werden sollten.

Glasgow, 9, November. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 6216 Tons gegen 5881 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Wien, 9. November. (W.T.B.) Dem „Fremdenblatt“ zufolge foll der Vertreter des Hauses Rothschild an der heutigen Börse auf eine an ihn gestellte Anfrage erklärt haben, daß bisher zwishen der Südbahn und der Regierung über die eventuelle Pacht- übernahme keine Verhandlungen stattgefunden haben; von einem Regierungsvertreter sei ledigli eine private Anfrage in diesem Sinne an die Südbahn-Verwaltung gerihtet worden. Der Vertreter des Hauses Rothschild habe weiter versichert, daß, Falls es zu Verhand- lungen mit der Regierung komme, die Interessen der Südbahn- Aktionäre dabei ihre vollste Wahrung finden würden.

St. Petersburg, 9, November. (W. T. B.) Die Börse war heute wegen der Feier der silbernen Hochzeit des Kaisers und der Kaiserin von Rußland geshlofsen.

Warschau, 9, November. (W. T. B,) Nach einer von dem rufsischen Finanz-Ministerium auf eine Anfrage des hiesigen Börsen-Comités ertheilten Auskunft werden Raps, Oelsaaten und alle Arten von Hülsenfrüchten von dem vor einigen Tagen erlassenen russischen Getreideausfuhrverbot nit betroffen.

Madrid, 9. November. (W. T. B,) Wie verlautet, oll der Aufsichtsrath der Bank von Spanien beschlossen haben, den Zinsfuß für Darlehen auf Staatspapiere auf 47/9 zu erhöhen, dagegen den Zinsfuß von 4 9/0 für auf 90 Tage laufende Wechsel bei- zubehalten. Außerdem wurde bes{hlossen, den Gouverneur der Bank zu ermächtigen, im Auslande eine Anleihe von 50 Millionen auf- zunehmen.

New- Vork, 9, November. (W. T. B.) Die Bör se eröffnete in {wacher Tendenz und verblieb so bis zum Schluß. Der Umsatz der Aktien betrug 354000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 400000 Unzen geschäßt. Die Silberverkäufe betrugen 245 000 Unzen, die Silberankäufe für den Staats\{haß 89000 Unzen zu 95 à 95,25. j

Visible Supply an Weizen 38972 000 Bushels, do. an Mais 2 812 000 Bushels.

Verkehrs-Anstalten.

Entwickelung des Verkehrs auf der Berliner Stadt- und Ringbahn.

Im Anschluß an die Mittheilungen über die Berliner Stadt- bahn im Jahrg. 1888 S. 1 ff. des „Archivs für Eisenbahnwesen“ bringt diese Zeitschrift folgende Uebersicht über die weitere Ent- woickelung dieses Verkehrs mit Aus\chluß des Fernverkehrs

in den Betriebsjahren 1888/89 bis 1890/91.

Gtnnahme

Stadt- |Stadt- und i erkebr Borort- Summe | hyerkehr E | Bes | verkehr

| |

| |

4 | | verkehr | Ring- | verkehr | verkehr |

eilfarten 8 886, 3227| 1490| 3 360)

rbeiter- | | karten 185 398) 140066| 105 467| 137596)

Summe |13 329 539 3 317 783| 3 532 644

1888/89

1889/90 Zeitkarien 11 298 3713 1 663) 3530

Arbeiter- karten 180 090! 184099| 151 837| 184 717!

Fahrkarten [13 135 255 3 174 490 3 425 687| 1 435 028 21 170 466

Fahrkarten |15 311 812| 3562 200) 3 799 341/ 1 604 76 24 278 329 |

M « M ] | | | 16 968 |

568 527

j /

| | 1575 989/21 755 95512 094 424,95| 619 694,50) 529 495,30/1 020 678,75/4 264 293,50 j

| | |

| | 20 204 | |

700 743

Summe |15 503 200| 3 750 012/ 3 952 841

| Zeitfarten 19 096 494/ 4879115) 4453 185/ 1 835 024

3 990

1890/91 /| Zeitfarten | 12241 8453 2

e mg 903 815| 278 663| 216 802

Summe

| | | |

| |

| | 1793 as 999 27612 360 926,15] 778 118,55 609 263,05/1 199 235,664 947 543,41 | 30 263 818 |

21 20 | 351 183/ 1050453 | 19 312 550] 5 161 231| 4671 923| 2190 197/31 335 901|2 591 821,43] 994 879,45| 739 335,35 1 548 197,21|5 874 233,44