1891 / 272 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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kanzler zur BerücksiGtizundk und im Falle der Ablehnung dieses Antkages zur Erwägung zu überweisen.

Abg. Reichensperger tritt dem Verlangen der Petitionen bei, daß bei der Bestrafung wegen Wuchers auch vom Eericht ein Schadenersaß in Form einer Buße ausgesprohen werde, denn der Bewucherte sei in seiner Nothlage selten in der Lage, auf dem Wege des Civilprozesses Schadenersaß zu beanspruchen. Redner bemängelt ferner die mangelhafte und dehnbare Fassung des Wucherparagraphen im Strafgeseßbuch

Abg. Dr. Boeckel: Seine Gegner behaupteten, seine Partei fönne diesen Gegenstand nur negativ und einseitig behandeln, sie wolle deshalb auch praktishe Vorshläge machen. Sie empfehle dringend die Ueberweisung der Petitionen zur Erwägung an den Reichskanzler. Sei der Staat verpflichtet, den Wucher zu bestrafen, so habe er auch die moralishe Pflicht, für den Schadenersaß an den Bewucherten zu forgen. Der Richter müsse bei einer Bestrafung wegen Wuchers in feinem Urtheil zugleich den Schadenersaß nor- miren, und dieser müsse Scitens des Gerichts für den Bewucherten eingetrieben werden. Nur fo werde der geriebene Wucherer em- vfindlih \püren, was er an der Gesellschaft gesündigt habe. Damit, daß ein solwer Mann wie Dann sich das Leben nehme, fei dem Bewugerten ein \{le%bter Trost gegeben. Es müsse ihm ersetzt werden, was er verloren habe. Seine Partei verlange au, daß von der Regierung endlich einmal Ernst mit der Verbesserung der Wuchergesetzgebung gemacht werde, anstatt den Reichêtag mit all- gemeinen Versprehungen zu vertrösten. Wenn überhaupt je das Sprüchwort vox populi suprema lex esto gelte, so gelte es bezüg- li der Wugthergesegebung. In den weitesten Volksschiten werde der Wunsch nah Verschärfung des Wuchergeseßes laut. Seit 1880, wo das Wuthergeseß in Kraft getreten sei, habe der Wucher nicht naGgelassen, sondern nur andere Formen angenommen und sei zum ver- {{leierten Wucher geworden, sodaß man die Wucherer mit dem jetzigen MWucherparagraphen nit fassen könne. Wer, wie er (Redner), an der Spitze eines Bauernvereins von 10090 Mitgliedern stehe, wisse, daß der Wucher heute noch s{chlimmer sei als früher, zumal er jeßt im Dunkeln {leihe und man niht wie früher eine Kontrole darüber habe. Die Wudterer seien \{lauer, geriebener und in der Wahl ibrer Mittel wäblerisher geworden. Wenn die Bestrafungen wegen MWucers abnähmen, so komme das daber, daß die Wucherer klüger ge- worden seien und die Lücken des Gesetzes besser ausnußten. Die Re- gierung sei aud ni&t unbelehrt darüber, wie ein Aufsaß des Re- gierungs-Raths Zeller in Darmstadt in der „Zeitung für Agrarpolitik“ beweise. Man könne also hoffen , daß die Regierung recht bald eine Vorlage mate, um der weiteren Ausdehnung des Wuchers vorzu- beugen. Das Bayerishe Statistishe Bureau weise nach, daß der Wugter bei den Zwangsversteigerungen nur eine verhältnißmäßig aering2 Rolle spiele, denn 1888 seien unter 3739 Zwanagsver- steigerungen landwirtb\chaftliher Anwesen nur 330 auf den Wucher zurückzuführen. In der Statistik seien aber noch Zwangsversteigerungen aufgeführt wegen Wechselschulden. Die seien auch auf den Wucher zurückzuführen. Ferner werde als Ursache für eine Reihe von Zwangs- versteigerungen Trunksuht angegeben, Nun, wer die Praxis kenne, wise, daß dem Wucher Verfallene sch dem Trunk ergäben, um ihr Unglück zu vergessen. Die Fassung des Wucherparagraphen fei außerordentli vage. Man verlange, daß die Ausbeutung der Nothlage nachgewiesen werde. Der klare Begriff der Nothlage sei dur die Juristen so unklar gemacht worden, daß er für den Laien unverständlih sei. In Berlin set ein Wucherer, der 200 9% genommen habe, freigesprohen, weil ihm nicht das Be- wußtsein von der Nothlage seines Opfers habe nachgewiesen werden fönnen. Schwarze sage in seinem Kommentar, daß eine momentane Verlegenheit keine Nothlage sei. Welche enorme Schwierigkeit liege darin, das Alles nachzuweisen? Das Reichsgericht babe entschieden, daß der Wutherparagraph nicht anwendbar sei, wenn nur eine der darin erforderten Vorbedingungen nicht vorhanden sei. Warum sei man nit in anderen Paragraphen so feinfühlig und verlange, daß erst drei, vier oder fünf Vordersäße nahgewiesen würden? Wegen einer ganz harmlosen Aeußerung kônne "man wegen Beleidigung bestraft werden, Dem Wudcherer gegenüker verlange man erst die genauesten Nachweisungen, ehe man einen folchen gemeingefährlihen Menschen der Gerechtigkeit überliefere, Nicht nur die Nothlage an si, sondern das Bewußtsein davon bei dem Wucherer müsse nachgewiesen werden, Der Wucherparagraph sei niht nur un- praktis gefaßt, sondern auch außerordentli eng. Er ziehe bloß Darlehne und Stundung von Forderungen in seinen Bereich, die ganzen Vieh -Leihgeshäfte, Grundstücksgeschäfte und den Waarenwucher lasse er außer Acht. Der Paragraph sei so weitshichtig und theil- weise so wenig präzis gefaßt, daß selbst Juristen feine Dehn- barkeit anerkennten. Ein besonderer Mangel sei die Bestimmung über den üblichen Zinsfuß, Der übliche Zinsfuß werde festgeseßt durch die Börse, sei also etwas Schwankendes, je nah der Ansicht der Körperschaft, die niht viel besser sci als der Wugerer selbst. Warum seße man nicht ein Zinsmaximum fest, seinetwegen von 10 oder 12%? Der Richter müsse wissen, woran er sei. Der ge- fährlihste Wucher auf dem Lande werde nicht getrieben durch Gelddarlehen, sondern durch Viehleihe. Dec Viehleiher habe von dem verliehenen Vieh den größten Vortheil, der Bauer, der die Qual damit habe, habe fast gar keinen Nußen davon Einzelne Biehleiher lichen 700, ja 1000 Stück Vieh aus und erzielten damit 33% Gewinn, die von den ärmstenLandleuten aufgebracht werden müßten, denen man doch gerade in erster Linie helfen solle. Was den Grundstücks8roucher anlange, so habe die Gütershlächterei in den leßten Jahren nur deshalb abgenommen, weil in Folge des Darniederliegens der Land- wirtbs{haft der Güterhandel überhaupt abgenommen habe; hebe fi die Landwirthschaft, so werde auch die Gütersclähterei das in den leßten Jahren Versäumte nahholen. Um hier wirkli Abhülfe zu \chaffen, müsse man die rômish-rehtlihe Anschauung beseitigen, daß Grund und Boden eine Waare fei, mit der gehandelt und Spekulation getrieben werden könne. Grund und Boden sei ein Erbtheil des Volkes, um der Gemeinschaft Nahrung zu schaffen. Er boffe, daß das bürgerlihe Geseßbucch, dessen Erscheinen man ja nun in Bâlde entgegensehen könne, diesen Grundsaß wieder herstelle, der früber auch in deutschen Ländern gegolten habe; so sei in Kur- bessen bis 1866 bestimmt gewesen, daß Niemand ein Gut parzelliren dürfe, der es nicht zwei Jahre bewirthschaftet habe, damit sei das Güterausschlacten beseitigt gewesen, denn der Gütershlächter bewirthshafte niemals Land. Mit der Annexion sei diese Bestimmung geschwunden, die in Württemberg noch heute gelte. In einzelnen Bezirken habe das GEüterausshlahten ungeheure Dimensionen angenommen: in Bayern, im Bezirk Rosenheim seien in drei Jahren siebzig Gütershlächtereien vorgekommen, sodaß das Bezirksamt in öffentliher Bekanntmachung eine Warnung dagegen erlassen habe. Dagegen könne man aber ernsthaft einschreiten nur dur Verschärfung der Wucerparagraphen und durch ent- sprechende Fassung des bürgerlihen Geseßbuhes. Auch den MWaarenwuver könne man heute noch niht treffen. Von Zeit zu Zeit lese man in den Zeitungen, daß die Re- gierungen Erhebungen über den Hausirhandel vornähmen, fei nun, frage er, Hoffnung vorhanden, daß man bald zu einem Gese gegen den Hausirhandel komme? Auch hier sei der gefährlidste Punkt der Hausirhandel mit Vieh. In Bezug auf die Abzahlungsgeshäfte habe vor Jahren der Staatssekretär Dr. von Boetticher gesagt, es schwebten Unterbandlungen, doch wisse man noch niht. was man thun solle; es wäre ibm (dem Redner) angenehm, zu hören, daß in den leßten Fahren hier ein Fortscritt gemacht sei. Besonders wichtig sei auch die Frage der Wechselfähigkeit; sie müsse eingeschränkt werden auf Kaufleute, die die Bedeutung des Wechsels kennten, die am Ver- falltage in die volle Kasse greifen könnten; kleinen Leuten, namentli Landleuten, die nicht wüßten, was es bedeute, wenn sie einen Wechsel untersrieben, bringe die Wechselfäbigkeit keinen Nugzen, sondern nur Gefahr, Wolle man den Wucher beseitigen, o müsse man die Wutherprozesse vor die Scwurgerichte bringe; der Wuther sei ein Vergehen gegen die Volks- anschauung, darum gehöre er vor ein Volksgeriht. Gelehrte Richter hätten häufig nit die rechte Anschauung von der wirth\{aft-

lihen Bedeutung des Wuchers. be do eine Strafkammer des Berliner Landgerihts im Jahre 1881 einen Mann, der des Wuchers gegen einen Beamten angeklagt gewesen sei, freigesprohen, weil bei einem Beamten, der sein festes Gehalt babe und daneben noch ein paar Hundert Thaler Vermögen, von einer Nothlage keine Rede seine könne! Damit sei jedes Vorgehen gegen den fo weit verbreiteten Beamtenwucher unmsglih gemacht. Nur das Volksgericht fönne den Wucher bestrafen und beseitigen, und darum bitte er, die Wugherprozesse den Shwurgerichten zu überweisen.

Staatssekretär im Reichs-Justizamt Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat freiliG Thatsachen verlangt und nicht leere Reden. Jh kann nun mit einer Vorlage der Novelle zum Wutergeseß noch niht vor das hohe Haus treten, ih hoffe aber doch, daß dem Reichstage damit gedient ist, wenn ih ganz einfach und wahrheitsgemäß sage, wie die Sache mit der Novelle zum Wuhergesetz licgt. Jch will vorwegshicken, daß die Frage der Abzahlungsgeshäfte doch nur in einem sehr mittelbaren Zusammen- hange mit dieser Materie steht; die Frage der Abzablungsgeschäfte ist gesondert von uns aufgenommen, und es beginnen in diesen Tagen kommissarishe Berathungen zwischen den vershiedenen Ressorts über eine Vorlage, die von der Reichs-Justizverwaltung ausgegangen ist, Aehnlich wird es si, wie mir eben gesagt wird, mit dem Hausir- handel verhalten, der ja nicht zu meinem unmittelbaren Ressort gehört.

as nun die Novelle zum Wugtergesch betrifft, so ist die Reihs- SFustizverwaltung auf cine Anregung des hohen Hauses in die Be- rathung dieser Frage eingetreten. Sie hat \sich mit den größeren deutshen Regierungen in Verbindung geseßt und hat diese um eine Aeußerung über das Bedürfniß und über die Richtung, in der eventuell eine derartige Reform unserer Wuchergeseßgebung anzustreben sein würde, ersucht. Diese Aeußerungen sind zum größeren Theil eingegangen, zum Theil aber noch niht, und i glaube in der That, auch der Herr Vorredner wird zugeben müssen, daß cine gesetgeberisbe Vorarbeit, die so einschneidend ist, wie die Reform unferer Wucher- geseßgebung, niht übers Knie gebrohen werden darf, sie muß so sorgfältig vorbereitet werden, wie Pflicht und Gewissen das erfordern. Ich erinnere nur daran, daß fo tief einshneidende Maßregel:1, wie die Befugniß des Strafrichters, über den Schaden- ersaß in Form einer Buße zu erkennen, oder die bindende Kraft der strafgeritlißen Erkenntnisse für den Civilrichter, Maßregeln gegen den Waarenwucher, wie sie beantragt sind, und in Bezug auf die Viehleihe Dinge sind, die nach alien Richtungen hin erwogen werden müssen, ehe man mit gesetzgeberishen Maßregeln hier vor die Ver- tretung des Reichs treten kann; denn wenn wir darin Schritte thäten, tie nicht gehörig erwogen wären, und Mißgriffe machten, so würde si das wahrscheinli sehr {wer fühlbar machen. Ih glaube, daß wir in allernächster Zeit auch von den Regierungen, die noch nit geantwortet haben, das nöthige Material bekommen werden, und kann hinzufügen, daß uns die Ueberweisung der Petitionen an den Herrn Reich8- kanzler nur erwünscht sein kann; sie wird ihre sorgfältige und ernste Erwä- gung finden. Ih kann mich ja im Voraus über das Resultat, welches dabei berauékommen wird, nit äußern, weil iH es noch niht weiß ; aber das kann ich versihern, die Sahe wird mit allem Ernst be- handelt und na allen Richtungen hin erwogen werden. Und das find nicht leere Reden, sondern ih hoffe, wir werden demnächst auch mit

einer That und einer Vorlage hier vor das hohe Haus hintreten fönnen. (Bravo!) L:

Abo. Rickert: Er babe in diesem Augenblick gar keine Ver- anlassung, auf die Materie selb} weiter einzugehen. Das hohe Haus werde in allen seinen Theilen mit dem Vertreter der Regierung einig sein, daß man wirksame Geseße gegen die Wucherer schaffen müsse und daß es sich andererseits um Maßregeln handle, die mit der größten Vorsiht in Anwendung gebracht werden müßten. Alle Parteien müßten gemeinsam vorgehen, um besonders die Landbevölke- rung über den Wucher aufzuïlären, Er sei der Meinung des Pro- fessors Wagner, der neulich in eirer Versammlung der Christlih- sozialen gesagt habe: Was klagt Ihr die Leute an, \{üßt Euch selber! Er (Redner) sage, wenn die Leute sih nicht selbst vor dem Wudther \{üßten, so würden ihnen auch die besten Geseze nit helfen.

Abg. von Strombeck zieht seinen Prinzipalantrag zurüd und bält nur den Eventualantrag., die vorliegenden Petitionen dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, aufrecht.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Seine Freunde und er freuten sh, von der Regierung eine Auskunft bekommen zu haben ; aber gerade darum, weil man sehr sorgfältig und ohne Uebereilung in dieser Sache zu Werke gehen müsse, sei es nothwendig, sie genau zu prüfen. Der Abg. Rickert habe gemeint, er (Redner) hätte in der leßten Debatte gegen eine große Klasse geahteter Mitbürger Invektiven geschleutert. Er habe sich lediglih gegen jüdische Wucerer ge- wendet Der Abg. Rickert habe einen Unterschicd zwischen guten und \{lechten Wucherern konftruiren wollen, dann aber feine Aeußerungen im stenographishen Berit abgeschwäht. Er habe den Gütershlähtern eine Act von Ehrentitel gegeben, indem er sle als Leute hingestelt habe, die Güter zertrümmerten, um einen kleinen Besiß zu s{afffen, auf dem die kleinen Leute si ehrlih ernähren könnten, Er (Redner) habe nun in Bezug auf die Provinz Brandenburg eine Aufstellung maten lafsen, die er seiner Zeit vorlegen werde. Er könne aber {hon jeßt feststellen, daß die GüterschläHtercien dort keinen Leistungsfähigen Grundbesiß hergestellt hätten. Der Abg. Rickert habe damals ferner gesagt, der badische Verein gegen Wugther sei durch einen Juden veranlaßt worden. Ueberhaupt habe er es so hingestellt, als ob diefer Verein gegen den Antisemitismus gerichtet sei. Das sei ein Irrthum. Eine große Anzahl von ganz geahteten Mitbürgern habe ihren Eintritt in den Vérein von der Erklärung abhängig gemacht, der Verein rihte sich nit gegen den Antisemitismus. Der Abg. Rickert habe seiner Zeit be- hauptet, die Juden in Deutschland seien durch Kaiserliche Edikte zum Wucher gezwungen worden. Aber das fei falsch. Jn Polen und in Spanien hätten die Juden {hon vor dem Erlaß solcher Edikte Wucher getrieben. (Redner zitirt zum Beweise dieser Be- hauptungen Auslassungen verschiedener S{riftstelle: vom 12, Jahr- hundert ab.) Wenn der Abg. Rickert in die emphatishen Worte ausgebrochen sei: es ist wunderbar, daß unsere jüdishen Mitbürger troy des Drukes und troß der Erpressung und Ausplünderung, die an ihnen vorgenommen wurden, \sch im Großen und Ganzen dohch noch derartig frisch und moralisch rein erhalten haben, so fage er (Redner), die Juden seien so rein gewesen, wie Hirschfeld, Wolff, Fried- länder u. #. w. Der Abg. Rickert habe auch von jüdischen Gesehen gesprohen und zum Beweise der Unrichtigkeit seiner damaligen Be- hauptungen gesagt : Lesen Sie doch die betreffenden Bücher. Diese Bücher besagten aber etwas Andercs. Daß der Talmud thats\äGlich noch die Grund- lage für die jüdishe Moral sei, beweise das „Archive des Israé- lites“, das erflärt habe, der Talmud habe unbedingt die Superiorität über das Geseßbuch, dieses Blatt sei niht etwa ein orthodoxes, sondern ein reformjüdisches Blatt es beweise fecner der Juden- spiegel von Professor Justus vom Jahre 1882, Der „Westfälische Merkur“ habe 1883 einen großen Auszug daraus gebracht, er sei darauf von jüdishen Rabbinern verklagt und freigesprochen worden. Die Freisprehung habe __ wesentlich auf ein Gut- achten des Dozenten der semitis&en Philologie, Dr. Eckart, in Münster gestüßt. Dieser Herr habe es ausdrüdllih abgelehnt, Antisemit zu sein oder dieser Bewegung Vorschub leisten zu wollen, und dennoch behauptet, daß si solhe Geseßze im Talmud

fänden, wie es von Professor Justus behauptet sei. (Der Präsident macht den Redner darauf aufmerksam, daß hier über das Wuthergeseß, nicht über den Talmud “verhandelt werde.) Er wolle beweiscn, daß die jüdische Sittenlehre und Moral den Wucher gestatte. Ein solches Talmudgeseß besage (Redner zitirt die betreffenden Stellen), daß ein jüdischer Zeuge niht in einem Wucerprozeß gegen einen Juden aus- sagen dürfe. In einem anderen Geseß heiße es: Das Geld der Nicht- juden ift ein herrenloses Gut und Jeder, der zuerst kommt, hat seinen Vortheil davon. Auf diese Gesetze werde die Staatsregierung zurück- greifen und si vergewissern müssen, daß man diese aus dem Talmud ausmerze, denn sonst lasse es sich allerdings erklären, wie Seitens des jüdishen Wucherers an dem Volke gesündigt werde. Wenn der Abg. Rickert den Wucher in Spanien geleugnet habe, so verweise er (Redner) ihn auf die svanishen Romane Gil Blas? und ähnlie. Der Abg. Rickert k,abe gemeint, die Leute müßten sich felbst belfen, sie müßten aufgeklärt werden. Dazu seien ja aber die Volksvertreter gerade bier. Sie klärten die Leute überall auf über die Gefahren, die ibnen von dem Wucher drohen, nicht blos von dem jüdischen Wucher. Seine Partei verlange, daß die jüdische Moral geprüft werde auf ihren Inhalt, denn sonst laufe man Gefahr, daß alle Gesehe von den Juden immer wieder durchlöhert würden. |

Abg. NRickert: Man habe eben dieselbe Tonart gehört, die {hon in der leßten Debatte von dem Vorredner zuerît, nit voa ihm (dem Redner), angeshlagen worden sei. Die Daten, die der Vorredner ge- bracht habe, seien für ihn (den Redner) unkontrolirbar; er werde auf sie nit eingehen. Es sei unwahr, daß der Talmud das Geseßbuh des Judenthums fei, und daß der Wucer na der jüdischen Moral erlaubt sei, Der Wucher sci nah der jüdischen Moral ebenso ver- werfli&, wie nah der chckristliGen. Das Alte Testament gelte den Juden als die Offenbarung des Judenthums; das Alte Testament ver- urtheile aber den Wucher. Die Methode, daß man aus drei Fällen, die in Berlin vorgekommen seten, Anklagen gegen die Juden konfiruire, halte er für unerhört und verwerflih. Er sei der Meinung der „Kreuz- zeitung“, die in Bezug auf die Unsittlichkeitéprozesse gegen Ariftiokraten g-sagt habe, diese vereinzelten Fälle seien nicht gecignet, um daraus einen Vorrourf gegen den ganzen Stand herzuleiten. Noch heute Morgen habe er ron einem Herrn eine ganze Mappe von Unter- \chlagungen und betrügerishen Bankerotts erhalten , bei denen Christen, zum Theil aus hoben Familien, betheiligt seien. Er lehne es aber ab, in dieser Weise Politik zu treiben. Er erinnere an den „Reichsboten*, der gefagt habe, daß es unzählige cristlihe Geschäfts- leute gebe, die zweierlei Gewissen bätten , das eine, bas Christenthum und Frömmigkeit für nothwendig halte, das andere, das nur ein Gebot fenne: Du follist Geld \chaffen. Er (Redner) hoffe es noh zu erleben, daß man die Tribüne dcs Reichstages nit dazu weiter benuße, um aus folchen einzelnen Fällen gegen einzelne Religions- gesellchaften mit deraitigen Waffen vo1zugchen. Der Vorredner wolle in Baden Studien gemaht haben. Seine (des Redners) Partei habe darüber auch genaue Informationen und der Verein zur Ybwehr des Antisemitismus, dem anzugehören er sich zur hohen Ehre rechne und von dem er nur bedauere, daß sich nit auch die Aristokratie anschließe, wie sie es in Oesterreich thue, habe gerade in der Bekämpfung des Wuhers cine seiner Hauptaufgaben gesehen. In Baden sei auf Veranlassung eines jüdischen Bankiers ein Verein gegen den Wucher gegründet worden, und troßdem die jübdishe Bevölkerung. dort nur 19% oder 14% der Gesammt- bevölkerung bilde, seien in diescin Verein 20/0 Juden, die auf die allervers@iedenste Art gegen den Wucher vorgingen. Vielleicht sei es auch dem Vorredner bekannt, daß der, welcher den Offenburger Wucherfall zur Anzeige gebracht habe, ein Jude gewesen fei, weil die anständigen Juden gegen den jüdishen Wucherer energisBer vorgingen, als die Christen, In Baden habe gerade in Folge dieser Vereinsbildung der Wucher sich erheblih vermindert, und aus Karls8- ruhe werde ihm (vem Redner) heute noch gemeldet, daß die Ein- zigen, die dort verurtheilt seien, zwei Christen feien, Die Statistik des Vorredners stehe auf {wachen Füßen. Er habe damals gesagt, daß im Friedeberger Kreise achtzig Gütershläßtereien vorgekommen seien, davon seien zweiundse(zig von Juden verübt worden. Er habe sich dabei lediglich auf das „Friedeberger Kreisblatt“ bezogen. Aus diesem Kreisblatt ließen sich die Güter- zertrümmerungen gar nit erkennen. Es lasse fich beim besten Willen nit erschen, ob es sch um eine Güterzertrümmerung handele oder ob die Sache überhaupt perfekt geworden sei. Seine Partei habe über die Sacbe selbft Ermittelungen angestellt und gefunden, daß es ih meist garnicht um Gütershlähtereien gehandelt habe. Er verlange von Herrn von Liebermann, daß er hier Namen und Daten gebe: wer sind denn die 62 jüdis@en Güters{lähter, welche Güter sind ausges{lachtet worden und welche Gewinne sind erzielt wor- den? Die hessisWe Güterschlächterliste, worin bewiesen werden solle, wie der Jude im Hessenland arbeite, führe 71 Namen von jüdischen Gütershlähtern auf. Er (Redner) besitze über dreißig von ihnen, amtlihe Dokumente, nach denen die Behauptungen der Liste völlig unwahr seien. Drei von diesen Gütershlächtern feien notorisch Christen, und das nenne man: wie der Jude arbeite! Er habe den Abg. von Uebermann wiederholt aufgefordert, endlich einmal mit Thatsachen herauszukommen, anstatt diese Namen drucken zu lassen und sie der Verachtung preiszugeben. Seine Partei sei bereit , die Uebelstände im öffentlichen Leben aufzutecken,er protestire aber dagegen, daß man hier in dieser leichtfertigen Weise Männer öffentlih brand- marke, ohne die Thatsachen einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen, und daraus sogar noch einen Strick drehe gegen eine ganze Reli- gionsgemeinscaft, mit der man auf demfelben Boden der Verfassung in Frieden und Freundschaft zu leben verpflichtet sei Diese verwerfliche Metbode werde seine Partei immer bekämpfen. Er hoffe, daß der bessere Theil des Volkes si dabei mit ihr verbinden werde. Die Zeiten seien wahrhaftig ern genug, die Uebelstände der leßten Wochen seien allerdings so, daß Professor Wagner mit Recht habe rufen können: „Wer sich ohne Fehl glaubt, hebe den ersten Stein auf!“ Die gehässige und hämishe Weise, einen einzelnen Theil des Volkes an den Pranger zu stellen, gereice dem deutshen Volk und Parlament niht zur Ehre. Er fordere alle Parteien und alle Kon- fessionen auf, si die Hand zu reichen, um diesem verwerf(ichen Treiben entgegenzutreten. :

Ein S{hlußantrag wird angenommen.

Abg Werner bezweifelt die Beschlußfähigkeit des Hauses und beantragt die Auszählung. :

Präsident von Leveßow bemerkt, daß dies nach Annahme des Sélußantrages nit mehr zulässig fei, :

Darauf werden die Petitionen dem Reichekanzler zur Er-

wägung überwiesen. E L S6luß gegen 6 Uhr. Nächste Sißung: Donnerstag

1 Uhr. (Wahl eines Scristführers; Novelle zum Kranken- kassengeseß.)

Aus dem Reichshaushalts-Etat für 1892/93.

Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine.

Die Einnahme, aus Miethen, dem Erlöse aus dem Verkaufe von Grundstücken, Materialien, Utensilien u, \. wo. bestehend, ist auf 348 350 M (—+- 2200 M) angesezt. Die fortdauernden Ausgaben sind mit 46 078 902 M (-+ 3248 620 46), die der einmaligen Aus- gaben im ordentlihen Etat mit 17 426 000 A (— 1026 150 4), im außerordentlichen Etat mit 11 103 600 ( (+ 8 292 600 6) ein- gestellt. Wie sich aus einer dem Etat beigegebenen Denkschrift ergiebt, mat die Steigerung, welche die Schlagfertigkeit der für Deutschland in Betraht kommenden fremden Marinen in den leßten Jahren erfahren hat, eine größere Erhöhung des Personalbestandes, als sie bis- her von der Marineverwaltung ins Auge gefaßt war, nothwendig. Die von den meisten Marinen vorgenommene, sehr erheblihe Vermehrung des Personals hat ihren Grund in der Einsicht, daß es in einem künf- tigen Kriege vor Allem darauf ankommen wird, in furzer Zeit mit einer möglihst großen shlagfertigen Flotte auf dem Kampfplaye zu erscheinen. Daß die Nothwendigkeit einer \{hnellen Konzentration sämmtlicher ver-

wendbarer Streitkräfte für die deutshe Marine in besonders hohem Maße vorhanden ist, ergiebt sih aus der verhältnißmäßig geringen Zahl der Schiffe und der Minderwerthigkeit eines Theiles derselben. Um die Kriegsbereitshaft der Panzerschiffe und Panzerkreuzer, welche in den ersten Wochen nach Ausbruch eines Krieges nur verwendbar sind, wenn bei der Mobilmachung für jedes dieser Schiffe ein genügend starker und ausgebildeter Besaßungsftamm vorhanden ift, sicher zu stellen, ist es erforderli, daß einmal genügend starke Besaßungs8- stämme vorhanden sind, und daß diese Besaßungsstämme im Frieden zu keinem anderen Zweck als der s\orgfältigsten Ausbildung für ihre Shhiffe verwandt zu werden brauchen, daß also für alle übrigen Dienstzwecke anderes Personal in ausreihender Zabl vorhanden ift. Für das Matrosenpzrsonal muß ein Frciedensftamm von der halben Besazungsftärke, und für das Maschinenpersonal bei den neuen Shiffen ein folher von 2/3 der vollen Besaßung gefordert werden. Der Grund für die Verstärkung der Friedens\tämme liegt erstens in der jeßigen größeren Komplizirtheit der Schiffe. Dies irifft nit nur für Neubauten zu, sondern aub für ältere Schiffe, da auf diefen die meisten Neuerungen nachträglich angcbracht worden find, um sie einigermaßen kriegstüchtig zu erhalten. Der zweite Grund für die Verstärkung der Friedensftämme liegt darin, daß man na der Mobil- machung innerhalb eixer sehr kurz bemessenen Frist \chlagfertig sein muß. Anderenfalls werden die feindlicen Stwiffe vor unseren Häfen ersGeiren, beroc unsere Siffe fertig sind, und würden wir genöthigt fein, mit zusammengewürfelten unau®êgebildeten Bescßungen einen dann sehr ungleichen Kampf aufzunehmen. Die Befat:ungbstämme können aber nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie {on im Frie- den dauernd zu einem festen Verbande vereinigt und für ibren Kriegs- zweck auf das Sorgfältizste vorgebildet sind. Um dies zu ermög- lichen, sowie auch um die Kriegsbereiishaft des Materials der Súwiffe selbst sicher zu stellen, ift es mindestens erforderli, ent- weder sämmtli@e Swiffe mit der halben Besaßung oder von je zwei Scchchwesterschiffen eins mit der vollen Besaßung dauernd im Dienst zu halten. Im letzteren Falle giebt bei der Mobilmachung das im Dienst befindlihe Schif} seine halbe Besaßung an das zugehörige Scchwester\{chifff ab. Eine derartige Kriegsbereitschaft läßt sh aber nur erzielen, wenn das für diese Schiffe bestimmte Personal für keine andere dierstlihe Verwendung in Anspruch genommen wird, fondern einzig und allein für diesen einen Zweck vorhanden ist. Zur Zeit ift der Mannschaftsetat nicht derart bemessen, daß die Unantastbarkeit der Friedensstämme für die Schlacht- und Kreuzerflotte dur&zuführen wäre. Versuche in dieser Richtung sind mehrfah gemacht. Sie sind sämmtli am Personalmangel gescheitert, Die auëgebildeten Frie- dersftämme mußten in ihren wesentlichsten Theilen immer wieder aus- einandergerissen werden, um andere zur Zeit sich mehr geltend machende Lücken auszufüllen. Äußerdem sind roc folgende Gründe für die Nothwendigkeit einer Erhöhung des Etats anzuführen : die in Aussicht genommene dauernde Beseßung der südamerikanishen Station; die dauernde Indiensthaltung a. eines Schiffes zur Aus- bildung von Schnellladekanonenshüten, b. eincs dritten Avisos für die Manöver flotte, und ferner der größere Mannschastsbedarf neuerer Schiffe (Ersaßbauten) im Verglei zu den älteren Schiffen. Aus diesen Gründen sind in dem Kapilel 51 „Militä: personali“ 10 475 996 6, 550 858 6 mehr als im Vorjahre, eingestellt worden. Für die Indiersthaltung der Schiffe und Fahrzeuge werden 10 232 700 A, 1542500 A mehr als in 1891/92, verlangt. Diefe bedeutende Steigerung des Bedarfs ist, abgesehen von dem erweiterten Umfange der Indienithaltungen, darauf zurückzuführen, daß einmal die Sjiffe länger als früher bis zu 6 Jahren auf den auswärtigen Sta- tionen verbleiben, bevor eine Ablösung aus der Heimath erfolgt, scdaß viel- fa umfangreiche Reparaturen im Auslande auêzuführen sind; daß ferner die Zahl der Damypftage bei den einzelnen Schiffen und damit der Kohlenverbrauch erheblich zugenommen hat, namentlich durch die Nothwendigkeit beshleunigter Fahrt innerhalb ausgedehrter Gebiete und auf weiten Strecken, wie z. B. durch die Fahrt tes Kreuzer- geschwaders während des Etatsjahres 1891/92 von Oft-Asien nah der Westküste von Amerika ; und daß endlich die Ausbildung der Schiffs- besaßzungen durch das Hinzutreten neuer Dienstzweige, z. B. Elcktro- technik, Minen- und Sprengdienst, besonders erweitert und dadurch der Materialienverbrauch vergrößert worden ist. Für Natural- verpflegung sind 3 627 960 A (+ 250 110 6) ausgeworfen. Dieser Mehrbedarf roicd zumeist dur die größere Zahl der einzuschiffenden Mannschaft, sowie dadur herbeigeführt, daß künftig sämmtliche Scifféjungen während ihrer gesammten Dienstzeit eingeschifft fein werden. Für den Werftbetrieb sind 12 529 397 M (+ 348 918 4), für Artillerie und Fortifikation 2255 740 M (— 48 350 4), für das Torpedo- und Minenwesen 1 185 268 M4 (4-64 654 4) angeseßt. Bei den ein- maligen Ausgaben im ordentlihen Etat werden außer den weiteren Raten für den Bau bereits begonnener Schiffe und Fahrzeuge, an ersten Raten für den Bau der Kreuzerkorvette K. 2 000 000 M, der Panzerfahrzeuge T. V. und W. je 1500000 4, bes Kreuzers F. 750 000 MÆ, des Avisos U. 1200000 4, zu Vor- und Projektirungs- arbeiten an Schiffen 150 000 4, zur artilleristis{hen Armirung der Panzerschiffe „Brandenburg“ und „Kurfürst Friedri Wilhelm“ 4 000 000 M, zu weiteren artilleristiswen Armirungen 2975 700 M, zu Torpedoarmirungen 953 000 A und für den Bau von Kasernen- {chien 532000 46 verlangt. Unter den einmaligen Ausgaben im außerordentlihen Etat befinden sich: zur Ausrüstung der Ge- \chüße der Hafen- und Kültenbefestigungen und der Krieas\chiffe mit Stahlshrapnells 650 000 , zum Bau von zwei großen Trockendocks auf der Werft zu Kiel 1 300 000 6 und zur Befestigung von Helgo- land 7 500 000 M.

___ Etat der Reis-Justizverwaltung.

Die Einnahme ist auf 437 094 A angeseßt, um 8700 ( geringer als im Vorjahre in Folge der Abnahme des Einkommens aus den Gerichtskosten. Die fortdauernden Äusgaben betragen 2048 826 M, 84 220 mehr als in 1891/92, Es entfallen hiervon auf das Reich8- Justizamt 528 970 A (+ 55 800 4), darunter zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlihen Geschbuchs und zu den damit in Ver- bindung stehenden gefeßgeberishen Arbeiten 250 000 6, 50 000 mehr als im Vorjahre. Für das Reich8geriht werden 1519 856 Æ, in Folge der Errictung von zwei neuen Rathsstellen und zwei Ober- Sckretärstellen 28 420 46 mehr als im Vorjahre angesetzt. Die ein- maligen Ausgaben im ordentlichen Etat belaufen sich auf 1071 000 4 (+ 421 000 ), tavon 1 050 000 6 (+ 400 000 6) zur Errichtung des Dienstgebäudes des Reichsgerichts und 21000 46 zur Instand- seßung des Dienstgebäudes des Reichs-Justizamts und der Dienst- wohnung des Staatésekretärs.

____ Etat des Reihs-Eisenbahnamts.

_ Die Einnahmen sind wie im Vorjahre auf 4514 46 angenommen. Die fortdauernden Ausgaben übersteigen die des Vorjahres, da an Stelle einer Dienstwohnung für den Kastellan der Wohnungsgeld- zushuß in Höhe von 1500 Æ tritt, um diese Summe und sind mit 308 240 M eingestellt.

: Etat der Reihs\chuld.

Die Summe der Einnahmen ist wie im Vorjahre auf 14 000 46 angenommen, Die fortdauernden Ausgaben sind mit 60865 800 A (+ 7 004 300 6) eingestellt. Von diesen Mehrausgaben kommen 108 300 M auf die Vergütung an Preußen für Wahrnehmung der Geschäfte der Verwaltung der Reichs\{uld, nahdem sih durch das An- wachsen der Reihéshuld und insbesondere die Errichtung eines Reihs- fchuldbuchs die Nothwendigkeit ergeben hat diese Vergütung anderweit fest- zustellen, 25 500 (G mehr als im Vorjahr werden ferner für die erstmalige Herstellung der Schuldpapiere verlangt, welche zur Realisirung der im Etat für 1892/93 vorg:\ehenen Anleihekredite erforderlich sind, und s dem Dur{schnitt der Etatsjahre 1888/89, 1890/91 und 1891/92 Á 900 M mehr für die Verfolgung der Verfertiger und Verbreiter [0 [Ge Reiskassenscheine u. \. w. Es erfordert ferner die Verzinsung T0 § °/o Reichs\huld 440 000 M, die der 3% Reihs\huld

B 000 M und die Verzinsung der Mittel, welche zur Deckung ein- maliger Ausgaben auf Grund von Anleihegesezen dur Ausgabe von B Gemen geren, 1 226 000 r mehr als im

Ï anzen für Verzinsu n frägt 60 607 500 4 (4. ie E e n ng erforderlihe Summe be

Etat für den Rechnungshof des Deutschen Reis.

Für die fortdauernden Ausgaben sind unter Berücksichtigung der dur die Steigerung der Ausgabesummen des Reichshaushalts-Etats eroahfenen Revisionsges{äfte des Rechnungshofes 17 065 4 mehr als m Vorjahr, im Ganzen 625 648 4 ausgeworfen worden. Die Ein- nahmen sind in Folge der allmähliWen Tilgung der nazuenirihtenden Wittwen- und Waisengeldbeiträge um 239 A geringer, auf 135 # angeseßt worden.

Etat über den allgemeinen Pensionsfonds.

Die Einnahme für Preußen beträgt aus dem Münster'shen Provinzial - Invalidenfonds wie im Vorjahre 10776 4 Die Aus- gaben bei der Verwaltung des Reichsheeres stellen fi für Preußen auf 31 815 500 M (—+- 1 007 200 4), für Sasen auf 2 018 080 M (+4 183 000 46), für Württemberg auf 1615 480 A (+ 137 090 4), zusammen also auf 35 449 060 M (+ 1 327 200 46); bei der Marine- verwaltung avf 1550368 M (+ 169500 M() und bei der Civil- verwaltung auf 1009945 M (+ 70577 Æ). Es werden dabei ge- zahlt: in Preußen a. an Invalidenpensionen und Pensionszulagen der Soldaten vom Feldwebel abwärts 6232015 Æ, b, an Pensionen und Persiorserböhungen für Offiziere und Aerzte 16 851 570 Æ, c. an Beamte aller Grade 2 620 762 A, d. an STnafktivitätsaebältern und Wartegeldern 58500 , e. an Bewilligungen für Hinterblicbene 70 331 #, f. an Gnaden- pensionen für Wittwen, Erziehungsgeldern für Kinder und Unter- tüßungen 240000 Æ ; in Sawlsen ad a. 395922 M, ad b. 1144999 #, ad c. 160545 M, ad d 840 M, ad e. 126574 A; in Württemberg ad a. 336430 Æ, ad b. 865071 A, ad c 103421 Æ, ad d. 4546 A, ad e. 21555 A; bei der Marire ad a. 173000 Æ, ad b. 708650 A, ad c. 296 865 #; ferner an Pensionen für Hinterbliebene ron Dffi- zieren der früheren dänischen Marineverwaltung 67,50 4, an Bewilli- gungen für Hinterblicbene von Offizieren, Beamten u.\.w. 155 578,55 und an Bewilligungen für Hinterbliebene der Soldaten vom Feld- webel abwärts 5772,16 A

Etat über den Reihs-Invalidenfonds.

Für die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds sind 75 380 4, in Folge der Aufbesserung der Gehälter von Bureaubeamtezn 1390 6 mehr als im Vorjahre ausgeworfen worden. Der Zuschuß zu den Kosten der Verwaltung des Reichéheeres beträgt wie im Vorjahr 60 226 « An Invalidenpensionen in Folge des Krieges von 1870/71 find eingestellt: für Preußen 15 594 000 #6 (— 160 000 Æ), für Sachsen 938000 #4 (— 23000 A), für Württemberg 505900 A (— 6000 M), für Bayern 3537590 K (— 60200 M), für die Verwaltung der Kaiscrlihen Marine 16 7599 A (— 198 M). An Invaliderpersionen in Folge der Kriege vor 1870 für Preußen 2546000 # (— 13000 A), für Sawsen 132 437 4 (+4 1647 S), für Württemberg 30130 M (+ 0), für Bayern 354313 6 (— 1435 4), für die Kaiserliche Marine 1793 Æ (+ 0). An Eßhrenzulagen für die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 find eingestellt: 35 316 M (— 1296 M), an Pensionen füc ebemalige französishe Militärpersonen 327 935 (— 22 617 Æ). Für die Invaliden-Institute sind ausgeworfen 351 815 M (+ 14610 4). Die Einnahmen betragen an Zinsen 18 839 000 6 (— 265 000 A), an RKapitalszu\ckchuß 6 325 554 M. (— 23 739 A). Die Einnahme, welche den allgemeinen Reichsfonds zugeführt wird, beläuft sih auf 106 M (+ 7 A).

Etat der Post- und Telegraphenverwaltung.

Die Einnabmen belaufen si auf 247 457 720 4 (+ 11452 500 6). Die Mehreinnahme seyt si aus einer Steigerung des Ertrags aus Porto- und Telegraphengebühren im Betrage von 10500 000 #, ferner aus Bestellgebühren (570 000 46) 2c. zusammen.

Die fortdauernden Ausgaben bilaufen sh auf 226 234 082 46 (+- 13 635 384 A), der Ueberschuß mithin 21 223 638 4 (— 2182 884 M gegen den Etat von 91/92). Von den Mehrausgaben entfallen 88 730 M auf die Gentralverwaltung, 13 546 654 M auf die Betriebs- verwaltung. Letztere entstehen bei dem Titel „Besoldungen“ dur den Zutritt einer Reihe neuer Beamten (7 Posträthe, 8 Post- und Telegraphen-Inspektoren, 4 Ober-Postkassen-Ka\sirer, 43 Bureau- und Rechnungsbeamte LI. Klasse, 5 Bausekretäre, 31 Bureau- und Rechnungsbeamte Ik. Klase, 36 Kanzlisten ; ferner durch Erhöhung dcr Durwschnittsbesoldung der 666 Vorsteher von Postämtern I. Klasse von 3900 M auf 4209 f, mithin um je 209 M, durch Zutritt von 15 Vorstehern von Postämtern und Telegraphenämtern I. Klasse, von 27 Stellen für Kassirer, 47 Stellen für Ober-Sekretäre, 21 Stellen für Vorsteher von Postämtern II. Klasse, von je 60 Stellen für Ober-Assistenten und Assistenten, 400 Stellen für Ober-Assistenten Behufs Beförderung der ältesten Assistenten und 600 Stellen für Assistenten, um die Anstellung der ältesten gegen Tagegelder besckchäftigten Assistenten zu ermöglichen ; ferner Zugang von 40 Stellen für Postver- walter, 123 Stellen für Telegraphengehülfinnen. Hierbei ift in einer Crläuterung bemerkt: Bei der {nell fortshreitenden Entwickelung des Stadtfernsprechwesens hat, da die Berufsbildung der eigentlichen Beamten in dem einfacheren Betriebe des Fernsprehwesens nicht die gehörige Verwerthung findet, dazu übergegangen werden müssen, weibliche Personen für diesen Dienstzweig anzunehmen. Um diese Personen dauernd an den Dienst zu fesseln, wird beabsitigt, dieselben nach längerer Dienstzeit fest anzustellen und zu diesem Zweck die erforderlichen etatsmäßigen Stellen auszubringen. Zu- nächst handelt es \sich darum, die von der früheren selbst- ständigen Telegraphenverwaltung angenommenen, neuerdings fast aus\{licßlid im Fernsprechdienst beschäftigten Telegraphengehülfinnen etatsmäßig anzustellen, Diese Telegraphengchüifinnen dienen 16 bis 18 Jahre; ihre Zahl beträgt 123. Die B.soldungen der Telegraphen- gehülfinnen, welche Tagegelder von 3,75 4 empfangen, werden nah Maßgabe der den Telegraphengebülfinnen in Baden gewährten Gehälter (1100 6 bis 1590 M, durhschnittlih 1300 6) fest- zuseßen fein.“ Ferner treten hinzu 1400 Stellen für Unter- beamte im inneren Dienst, -300 Packetträger und Stadtpost- boten, sowie 500 Landbriefträger, sodaß deren jeßt 14 500 Mann ein- gestellt sein werden. Im Ganzen beträgt die Mehraus8gabe bei dem Titel Besoldungen: 5282750 A Weiter erhöht sich der Titel „Andere persönlihe Ausgaben“ (Hülfsleistungen, Postagenten, Post- praktikanten, Posthülfftellen) um 5 490264 #4, wovon 2182 500 M auf Löhne für Personen im Arbeiterverhältniß entfallen. Für Unter- haltung von Betriebseinrihtungen + 960 000 4, Amtsbedürfnisse (Shreib- und Pakbedürfnisse, Feuerung, Beleuchtung 2c.) + 466 300 A, was mit dem wachsenden Dienstbedürfniß in Folge der Steigerung des Verkehrs, der Vermehrung der Postanstalten 2c. begründet ift; an Micthen für Poftgebäude 2c. + 1122440 Æ, gleihfalls in Folge der Steigerung des Verkehrs.

Die einmaligen Ausgaben des ordentlihen Etats belaufen si auf 7 808 748 M6 (+4 994105 M) und beziehen sih auf Herstellung neuer Dienstgebäude, für die weitere Raten gefordert werden. Erste Raten werden gefordert für Dienstgebäude in Altona (100000 M), Brandenburg (80000 A), Köln (80000 6), Köpenick (70 000 #4, Diedenhofen (75000 4), Dortmund (771499 M), Elberfeld (80000 M), Glauchau (80000 4), Goslar (70 000 4), Halle a./S. (202 000 6), Kattowiß (127 000 46), Mülhausen i. E. (366 736 4), Northeim (Se) (63310 A), Schwerin i./M. (70 000 46), Siegen (70 000 46), Thorn (95 000 46) ; ferner werden gefordert für Postgrundstüke oder deren Erweiterung in Danzig 218 000 4, Forst (L) 130000 4, Freiburg (Schl.) 109257 MÆ, Goldberg (Schl.) 107500 A und Warmbrunn

100 000 M. i Etat der Reichsdrudckerei.

Die Summe der Einnahmen if auf 5260 000 4 angeseßt, 450 000 A mehr als im Vorjahr wegen der namentlih dur die Herstellung der Beitragsmarken für die Invaliditäts- und Altersver- sicherung zu erwartenden namhaften Steigerung des Betriebes. Die Summe der fortdauernden Ausgaben beläuft sih auf 4 006 790 6 (+ 382000 M), sodaß fich ein Ueberschuß von 1253210 M, 67910 M mehr als im Vorjahre, ergiebt. Unter den Mehrausgaben fine zu erwähnen 125 000 # für Lohnungen der vorübergehend be- châftigten Arbeiter u. . w. und werden auch aus den bezüglichen Fonds die Wartegelder bestritten, welche bewährten Arbeitern bei deren aus Veranlassung einer Betriebsftockung erfolgenden zeitweisen

Entlassung zu zablen sind; ferner 220 090 G zur Beschaffung der Bedürfnisse für Betriebs- und Verwaltungszwecke. Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen.

Die Einnahmen sind im Ganzen auf 55639 000 M (+ 677 000 A) angeseßt Davon entfallen auf den Personen- und Gepäckverkehr 11910 009 Æ (+ 811 090 M), auf den Güterverkehr 40 350 000 A (— 224 000 4), auf Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten Dritter 1 010 000 A (+ 32 000 A), auf Vergütung für Ueberlassung von Betriebsmitteln 1 347 000 6 (+ 7000 Æ), auf Erträge aus Veräußerungen 452 000 4 (4- 29 000 M), auf Wittwen- und Waisengeldbeiträge 3000 4 und auf verschiedene sonstige Einnahmen 567 000 M4 (+ 22 000 4). Die fortdauernden Ausgaben stellen sich bei der Centralverwaltung auf 83 200 A (+ 200 M), bei der Betriebsverwaltung auf 35 731 000 (+ 948 2859 Æ), im Ganzen auf 35 814 200 M (+4 948485 A6), sodaß sich cin Uebershuß von 19824 800 4 ergiebt. Unter den Mehrausgaben befinden sich 323149 #4 für Gehaltsverbefserungen und neufreirte Stellen, 10000 ( an Wittwen- und Waisengeldern, 304290 an diâtarischen Besoldungen und Stellvertretungs- kosten im Hinblick auf die Zunahme der Dienstgeschäfte und die ver- mehrte Sonntagêruhe, fowie an Löhnen, Fahrgeldern, Dienftbekleidung, Zuschüfsen an Arbeiter-Kranken- und Pensionskafen und an Pensionen, 76 086 A an allgemeinen sä&lihen Kostcn, 219 000 6 für Kosten der Unterhaltung der Bahnanlagen, 154 §00 4 für Unterhaltung der Betriebsmittel, 43000 4 für Erneuerung der Betriebsmittel und 34000 Æ Kosten für die Benußurg fremder Bahn- anlagen und Beamien. Die einmaligen Ausgaben im ordent- lihen Etat betragen 14348500 4 (+ 7478500 4). Davon entfallen: auf den Ausbau des zweiten Geleises auf der Theilstrecke Diedenhosen— Kedingen 300000 #4 (— 400 009 4), auf die Herstellung einer normalspurigen Bahn von Saarburg na Albershweiler 200 000 A (— 300 009 (6), auf die Erweiterung des Bahnhofs Bensdorf 52 000 4 (— 78 000 4), auf die Herstellung einer normalspurigen Bahn von Selz über Walburg nah Merz- weiler 1500000 M (+ 1500000 4), auf die Herstellung einer normalspurigen Ban von Rös{woog nah Hagenau 1500 000 (+ 1 500 000 4), auf den Ausbau eixes zweiten Geleises auf der Theilstrecke Eberêweiler—Teterhen 1000 000 # (+ 220 000 4), auf den Vergrößerungsbau des Verwaltungsgebäudes am Bahn- bof Straßburg 230 000 Æ, auf die Erweiterung des Bahn- bofs Colmar 120000 A (+ 20000 MÆ), auf die Her- stellung einer normalspurigen Bahn von Mommenheim nach Saar- gemünd 6 000 000 6 (+ 4 000 000 4), auf die Weiterführung der Eisenbahn Colmar—Münster nach Meteral 576 500 4 (—+ 376 500 46), auf die Vermehrung der Betriebsmittel 1259 000 46 (+ 250 009 46), auf die Ecweiterung des Bahnhofs Diedenhofen 420 000 (+ 420 000 46), auf die Vermehrung der Lokomotivstände auf den Bahnhöfen Straßburg und Mülhausen 209 000 4 (+ 200 090 M), auf Grunderwerb zur Erweiterung des Bahnhofs Mülhausen 250 000.4 (+ 250 000 „) und auf die Erbauung einer zweiten Eisenbahnbrücke über die Mosel bei Longeville 750 000 4 (4+ 750 000 M).

Etat der Einnahmen an Zöllen, Verbrauchssteuern und Aversen.

An Zöllen sind für 1892/93 veranschlagt :

339 451 000 Æ (—+ 24 831 009

: aegen das Jahr 1891/92) An SAbaaite 10773000 6 E 238 000 46) An Zuckersteuer :

a, Materialsteuer. . .. 11573000 A (4+ 3267 000 M) b. Verbraucs8abgabe. 56 523 000 Æ (+ 4010 000 46) An Salzsteuer . ; 41 514 000 A (+ 5928 000 M) An Branntiweinsteuer : a. Maischbottih- und Materialsteuer. b. Verbrauhsabgabe und Zuswlag . A An Brausteuer 2c. . An Aversen: a, für Zölle und Taback- e N 46 000 A (+ b. für Zuder-, Salz-, Maischbotti- u.Brannt- weinmaterialsteuer 16 490 A (+ 5 950 M) c, für Brausteuer 1470 A (+- 1 370 M) insgesammt 603 833 960 A (+4 25 080 320 M)

: Etat der Einnahmen an Stempelabgaben. Spielkartenstempl 1206000 M (+4 21000 A) Wechselstempelsteur . ..., 7046 090 (+342 000 „) Stempelabgabe für Werthpapiere 28 219 000 „(4-2 219 000 „) State O 638000 , (F 21000 2).

: Etat des RNeichs\chatamts.

Einnahmen 187 455 4 (— 495 310 46). Das Minus rührt daher, daß der Betriebs8übers{huß des „Neichs- und Staats-Anzeigers“ auf 173 360 M veranshlagt ist und demgemäß die hiervon auf die Reichskafse entfallende Hälfte 86 680 #, d. h. 13 435 M weniger als im Etat für 1891/92 beträgt, und daß der Gewinn aus dem Münz- wesen sich von 582 000 M auf 109 000 4 vermindern wird

Unter den fortduuernden Ausgaben, die auf 356 059 740 4 (+ 19 836 870 #4) veranschlagt sind, sind die Ueberweisungs- summen aufgezählt, die aus den Zöllen und der Tabacksteuer

220 270 000 6 (+ 25 087 900 4) aus dem Eitrage der Brannt-

weinverbrauh8abgabe . 102 607 000 A (— 7563 000 4)

aus dem Ertrage der Reihs- / 28 219 000 6 (+ 2219 000 6)

stempelabgaben . insgesammt , 351 096 000 Æ (+ 19 743 000 A6)

17 452 000 6 (— 1422000 46)

102 607 000 A (— 7563 0090 6) 23 877 000 A (+ 1168 000 A6)

18 000 A)

betragen. - Die einmaligen Auëgaben des ordentlihen Etats betragen 331 400 6 (+ 42 400 6), die Auegaben des außerordentlichen Etats 4 000 000 M als Beitrag des Reichs zu den Kosten des Zollanschlusses von Hamburg als leßte Rate; diese Ausgabe wird aus der An- leihe gedeckt.

Zum S@[uß geben wir den Wortlaut des Geseßentwurfs über die Feststellung des Reihshaushalts-Etats:

«o: 1, Der N SeEe als Anlage beigefügte Reichshaushalts- Etat für das Etatéjahr 1892/93 wird, wie folgt, festgestellt :

in Ausgabe auf 1 222 416 597 Æ, nämli auf 991 683 030 4 an fortdauernden, auf 71774745 , an einmaligen Ausgaben des ordent- lihen Etats, und auf 158 958 822 an einmaligen Ausgaben des außer- ordentlihen Etats, : und in Einnahme auf 1 222 416 597 4 2

8, 2. Der diesem Geseße als weitere Anlage beigefügte Be- soldungs-Etat für das Reichsbank-Direktorium für die Zeit vom 1. April 1892 bis 31. März 1893 wird auf 148 374 A festgestellt.

8 3, Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlihen Betriebsfonds der Reihs-Hauptkasse nah Bedarf, jedo nicht über den Betrag von cinbundertfünfundsiebzig Millionen Mark hinaus, Schaßanweisungen auszugeben.

8 4, Die Bestimmung des Zinsfaßes dieser Schaßanweisungen, deren Ausfertigung der preußishen Hauptverwaltung der Staats- \{ulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. September 1893 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Jnnerhalb dieses Zeitraums kann, nah Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung dec in Verkehr geseßten Schaßanweisungen ausge- gegeben werden. :

8, 5, Die zur Verzinsung und Einlösung der Schaßanweisungen erforderlihen Beträge müssen der Reichs\hulden- Verwaltung aus den