1891 / 273 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

1. Weiteriuqun 8-Sachen.

2. nud ote, Zustellungen u. deen

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Kommandit-G

Oeffentlicher Anzeiger. | (5

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10, Verschiedene Bekanntmahungen.

1) Untersuhungs-Sathen.

[47534] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen praktischen Arzt Dr. med, und phil. Gustav Joseph, zulegt hier, Chausseestraße Vr. 29 wohnhaft, welchber \sich ver- borgen hält, ist die Untersu@ungshaft wegen Urkundenfälshung und Betruges in den Akten V. R. I. Nr. 358 de 1891 verhängt. Es wird ersut, den- selben zu verhaften und in das Untersuhungs- Gefängniß hierselbst, Alt-Moabit 12, abzuliefern.

Berlin, den 16, November 1891, :

Der Untersuchungérihter bei dem Königl. Landgericht I.

Beschreibung: Alter 62 Jahre, geboren am 17. Dezember 1828 in Dykbernfurth, Größe 1 m 68 cm, Haare lang, grau melirt, Religion mosaisch, Statur untersctt, Stirn gewöhrlih, Bart grau melinter Schnurrbart, Augenbrauen grau, Augen blau, Nase gewöhnli, Mund dide Oberlippe, Zähne vollständig, Kinn gewöhnli, Gesicht rund, Gesichtefarbe blaß, Sprache deutsch. :

[47538] Steckbrief.

Gegen den Schuhmacher Wilhelm Voigt, am 7. März 1863 zu Bahn bei Greiffenhagen geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Kuppelei, in den Akten I. IV D. 989. 91, verhängt. Es wird ersu@t, denselben zu verhaften und in das Uatersuhungsgefängniß zu Berlin, Alt- Moabit 12a, abzuliefern.

Verlin, den 16. November 1891.

Königliche Staattanwaltsc;aft T,

[46768] Steckbrief.

Gegen den 44 Jahre alten Goldsticker Ernst Stich von Ansba, zuleßt wohnhaft in Nürnberg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhung8haft wegen Privaturkundenfälshung und Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denseiben zu verhajsten und in das Amt3geri1s Gefängniß zu Stuttgart-Stadt abzu- liefern.

Stuttgart, den 12. November 1891. , Der Untersu&ungs8richter bei dem Königl. Landgerichte.

L G. R. Probft.

[47535] Ste{briefs-Erledigung.

Der gegen den Arbeiter Georg Kroll wegen Unter- \@lagung unter dem 18. August 1891 in den Akten U. R 1L 347, 1891 erlaffene Steäbrief wird zurüd- genommen. :

Berlin, den 16, November 1891.

Der Untersuchungsuichter beim Königlichen Landgericht T.

[47536] Bekanntmachung. : Der hinter den Matrosen Augu!t Trunschel im Anz. pro 1891, St. 52, Nr. 67 418 erlassene Steck- brief ift ecledigt. D. 36/90. Nuf, den 13. November 1891, Königliches Amtsgericht,

Veschlufe. : Einsicht des Ersuchens des Gerichts der Division zu Straßburg vom 12. Oktober 1891,

Nach Einsicht des Antragcs der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 6b. November 1891, wird das derzeitige und dereinst zu erwartende im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des entwihenen Er\aßz-Reservisten Joscf Kaufholz, geboren am 31, Oktober 1869 in Vorbrudck, Kreis Molsheim, bis auf die Höhe von drei- tausend Mark mit Beschlag belegt. Zabtern, den 6. November 1891. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Cremer. ODeryzen. Fürst. Für ritige Ausfertigung : (L. 8) Der Lüändgerichtsfekretär: Hoffmann.

47637] Na Köniclichen 31.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[47775] Zwangsversteigerung.

m Wege der Zwangsvoliitredäung soll das im Srundbucke von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnim’s\@en Kreise Bard 80 Nr, 3373 auf den Namen des Maurermeisters Ernst Christ hier ein- getragene, zu Berlin in der Atolfitraße angeblich Nr. 12 b, belegene Grundstück am 19. Februar 1892, Vormittags 107 Uhr, ror dem unter- zcineten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße 13, Hof, steigert werden. Reinertrag und zur Grundfteuer, mit 18270 # Nuzungéwerth zur steuer veranlagt. uszug aus der rolle, etwaige füdck betreffende Kaufbedingungen i ebenda Zimmer 41, eingeschen werden. berechtigten werden aufgefordert, die nicht von telt auf den &rsteher übergehenzen Ansprüche, dere Borhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerfs nit hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden M oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- tecmin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger

und andere

Kbschbätßungen e 1CWw!e

StaËweisungen,

termine ein Gebot nit abgegeben ift. flufivbesceid ist erlassen.

Flügel C,, parterre, Saal 40, ver- Das Grundstück ist mit 3,30 M ciner Flähe von 14 a 11 qm und für das Etatsjahr 1892/3 Gebäude- E Steuer- G T

beglaubigte Abschrift des Grundbublaits, das Grund- besondere können in der GSerihts\{chreiberei, Alle Real-

ringsten Gebois nicht berücksihtigt werden und bei S des Kaufgeldes gegen die be- rödckschtigten AÄnsprühe im Range zurücktreten, Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstüdcks beanspruchen, werden Ua eeT, vor Schluß des Nersteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grunbstücks tritt. Das Urtheil über die Grtheilung des Zuschlags wird am 19. Februar 1892, Nachmittags 123 Uhr, an Serichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 11. November 1891.

Königliches Amtsgericht T. Abtbeilung 92. [47776] : In Sathen der Firma Dampfhandelsmühle Gliesmarode zu Glicsmarode, Klägerin, wider den Bäckermeister August Dürfkop hier, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Wohnhauses No. ass. 229 bieselbît nebs Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be- {luß vom 5, November d, J, verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt t, Termin zur Zwangs“ versteigerung auf den 11. März 1892, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglibem Amtsgerichte Königs- lutter angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothbckenbriefe zu überreichen haben. Königslutter, den 10. November 1891.

Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.

47569] A Sachen, b:trefferd die Zwangsversteigerung des dem Maurer Wilhelm Köppen zu Strasen gehörigen, daselbst sub Nr. 4 belegenen Hauses c, p. wird der auf Sonnabend, den 5. De- zember 1891, Vormittags 10 Uhr, vor uns anstehende Uebirbotétermin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem ersten Verkaufs- Der Prä-

Fürstenberg, den 16. November 1891, Großherzoglih mecklenb. Amtsgericht. Giehrfke.

[47637] i Sn dem Verfahren, betreffend die Zwangsversteige- rung der dem Erbpähter Lebreht W-idel zu Bentwish früher gehörigen Erbpachthufe Nr. II zu Bentwisch is zur Abnahme der Rechnung tes Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 28. November 1891, Vormittags 11 Uhr, : im Amtsgerictsgebäude, Zimmer Nr. 1, hierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangs- versteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Rostock, den 13. November 1891. Großherzoglihes Amtsgericht, Piper.

47779

S4 S0, betreffend die Zwangsrersteigerung der bisher dem Musikus Wilheim Möller hies. ge- hörigen Volllüdnerei Ne. 23 hieselbst, ist zur Ab- nabme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilunçgsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin bestimmt auf den 30. No: vember d. J., Vorm. 10; Uhr. i Lübtheen, 17. November 1891.

Großherzogliches Amtsgeri@t.

[47570] Aufgebot. 7 Auf Antrag der unverehelihten Claca Berthold aus Rixdorf wird der Inhaber des angeblich ge- stohlenen Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Kottbus Nr. 13449 noch lautend über 53 A 61 6, ausgestellt für Clara Berthold aufgefordert, scine Rechte auf dieses Buch spätestens in dem Auf- gebotstermine am 9. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 18, anzumelden, auch zuglei das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für iraftlos erklärt werden wird.

Kottbus, den 8. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[34956] Aufgebot. Dex Vorstand der Kapellengemeinde zu Dangenstorf hat das Aufgebot des Sparkassenbuws Nr. 7460 der Sparkasse der Stadt Lüc:ow, ausgestellt für die Kapellengemeiude zu Dangenstorf und lautend über cin Kapital- und Zinsenguthaben von 1671,62 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 5. April 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotë- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde exfolgen wird. Lüchow, den 12, September 1891, Königliches Amtsgericht, I.

[47584] __ Aufgebot. Es werden aufgetoten; L : a. auf Antrag des Akerwirths Josef Weitekamp

in Großeneder die im Grundbuche für Großeaeder

Bd. 11. Bl. 80 auf Grund der verlorenen Urkunde

Abfindung von 341 4;

L uf Antraa des Akerwirths Carl Fecke zu Ger- mete die auf dessen Grundvermögen Bd. T. Nr. 1 Grundbuchs für Germete Abthlg. III. Nr. 1 für die Freifrau von Elmendorf cingetragene Forderung von 31 Thlrn. 26 Sgr. ;

c auf Antrag des S{uhmachers Werner Henke zu Hohenwepel die auf dessen Grundvermögen im

nebjt Zinsen zu 5 9/0 seit 1. September 1897 und

und 1 Thlr. 15 Sgr. Kostenauslagen Judikat aus

vom 31. Mai 1850 für Franziska Stiene in Große- neder eingetragene, von der Gläubigerin quittirte

III. Nr. 3 und 4 eingetragenen Posten unter Nr. 3 von 6 Thlrn. 28 Sar. 4 Pf. Judikat und unter Nr. 4 eingetragene 3 Thlr. 15 Sgr. ausgeklagte vorge\schossene Mandatargebühren, beide Posten ein- getragen auf Grund der Ersuchen des Königl. Ge- rihts zu Warburg vom 26. resp. 25. April 1850 für den Josef Goebel in Hoh:nwepel mit gleichen Vorzugsrehten zufolge Versügung vom 1. Mai 1850 und

d die auf tem Grundvermögen desfelben Werner Hcnke in Hobenwepel Bd. II. Bl. 84 des Grund- bus für Hohenwepel Abthl. III. Nr. 9 eingetragene Post von 13 Thlrn. 29 Sgr. 7 Pf. Hauptforderung, 17 Sgr. 6 Pf. Zinsenrückstände, 28 Sar. 6 Pf. Kostenauslagen, ausgeklagte Forderung des von Che- frau Kaufmann Woldemar Pi.lsticker laut Quittung der Eheleute Pieisticker beerbten Kaufmanns A. I. Koch in Warburg auf Grund Requisition des Ge- rihts zu Warburg vem 28. Juni 1851 eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Juli 1851;

e, die auf das Grundvermögen Bd. II. Bl. 84 desselben Werner Henke Abthlg. 1II. Nr. 15, 16 und 17 eingetragenen Posten:

1) Nr. 15. Sechs Thaler 15 Sgr. Hauptforderung nebst Zinsen zu 6 °/0 seit 18. April 1857 und 20 Sgr. Kostenauslagen Juvbikat für den S. Motheim in Warburg aus der Requisition des Gerichts da- selbst vom 11. Februar 1838 eingetragen zufolge Verjügung vom 4. Mai 1858; _

2) Nr. 16. Zwei Thaler 20 Sgr. Hauptforderung

18 Sgr. Kostenauslagen Judikat aus der Requisi- tion des Königl. Kreisgerichts zu Warburg vom 4. März 1558 für den Kaufmann Sosmann Motheim in Warburg eingetragen zufolge -Ber- fügung vom 4. März 1858;

3) Nr. 17. Vierundzwanzig Thaler Haupt- forderung nebst 5 9/6 Zinsen scit 2». Februar 1858

dem Zahlungbbefehle vom 29. Dezember 1857 und der Requisition des Kreisgerichts in Warburg vom 11, Vai 1858 für den Samuel Buchthal in Hohenwepel eingetragen zufoige Verfügung vom 15, Mai 1858; : : :

f) auf Antrag des Schmiedemcisters Wilhelm Hilkenbah zu Loewen die auf dessen Grundvermögen Bd. 11 Bl. 67 des Grundbuchs für Loewen Abthl, 111 Nr. 8 für die Brüder Theodor und Albert Hilken- bah eingetragenen Abfindungen von je 65 Thalern und das Recht des freien Cin- und Ausgangs im elterlihen Hause, außerdem für Albert Hilkenbach das Recht auf standesgemäße Erziehung und freien Unterhalt, auf Grund der Schichtungsurfunde vom 17. August 1572 eingetragen am 4. November 1872 und : S g) auf Antrag dcs Taglöhners Iohann Josef Proppe zu Peckelsheim die im Grundduche sür Peckelsheim Bd. VIL Bl. 339 Abthl, III Nr. 6 für die Geschwister Wilhelm und Gertrud Proppe (nicht Profe) zu Peckelsheim ein- getragenen Abfindungen von zusammen 20 Thalern

nebst freiem Cin- und Ausgange im elterlichen 8, Januar

Hause aus dem Kontrakte vom 7, Februar 1860 und

3, Januar Verhandlungen vom Sire 1863 eingetragen ¿u-

folge Verfügung vom 20. Februar 1863. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf vor- bezeihnete Posten Mechte und Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre An!prüche und Rechte in dem auf den 26. Februar 1892, Vorm, 11 Uhr , an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anberaumten Termine çeltend zu maden, widrigenfalls die unbekannten Gläubiger uad deren Rechtsnachfolger mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die Posten für ausgeschlossen, die Urkunden über die Posten für kraftlos erklärt werden. Warburg, den 14. November 1891. Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Laduug. : Die unbekannten Erben des Atckerers Gottfried Bücher aus Spich, auf dessen Namen im Flurbuche der Gemeinde Spih unter Artikel 36 die Parzelle Flur 5 Nr. 218, mitten im Spichbush, Adcerland, groß 8 a 06 m eingetragen stebt, werden auf Grund des S. 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 gemäß 8, 187 Abs. 2 der Civilpro¡eßordnung, zu dem hiermit auf Freitag, den 15. Januar 1892, Vormittags 9F Uhr, vor das unterzeichnete Amts8- geriht, Abtheilung für Grundbuchsachen b., an beraumten Termin geladen, um über ihre elwaigen Eigenthums8ansprüche an dem bezeihneten Grund- üdck gehört zu werden. Wird ein Anspruch an das Grundstück niht angemeldet, so erfolgt die Ein- tragung der Eheleute Schneider Heinrih Schmiß und Eva Dunkel in Spich als Eigenthümer des Grundstücks im Grundbuche. Siegburg, den 12. November 1891. Königliches Amtsgericht, Abtheilung für Grundbuchsacen b. gez. Napp, Gerichts-Assessor. Beglaubigt: (Unterschrift), Aktuar, als Gerihtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47583]

[47573] Anfgebot.

Der Landwirth Karl Voigt zu Belgern hat beantragt, folgende Gruntstücke Belgern’ [her Flur, nämlich:

Kartenblatt 4, Parzelle 280/204, Auf dem S{warzacker X 11, Aer, 9,20 a, ©°/100 Thlr. Reinertrag,

Kartenblatt 4, Parzel'e 303/211, taselbst, Ded- land, 3,80 a, 1/100 Thlr. Reinertrag,

im Grundbuch auf seinen Namen einzutragen.

Etwaige Ansprüche

Ausschließung erfolgt. Belgern, den 14. November 1891. Königliches Amtsgericht.|

auf das Eigenthum der Grundstücke oder dinglide Rechte sind spätestens im Aufgebotstermine am 9. Februar 1892, Vor- mittags 10} Uhr, anzumelden, widrigenfalls ihre

[47778] Aufgebot. Die Todeserklärung des am 25. Juli 1839 zu Neue - Mühle bei Brandenburg a./H. geborenen Werftarbeiters Carl Gustav Otto Emden, wel{her bis zum Sommer 1871 in Brandenburg gewohnt hat, ist von seinem Bruder, dem Tuhmacer Gustav Emden, beantragt worden. Der genannte Otto Emden wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 19. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht Zimmer Nr. 46 anberaumten Termine \chriftlih oder persönli zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Vraudeuburg a./H., den 6. November 1891. Königliches Amtsgericht.

[47581] Aufgebot.

Der hiesige Rechtéanwalt Dr. Otto Meier hat in

Vollmacht

I. des August Ricard Zweikowski als Curators absentis des Conrad Heinrich Julius Pfann-

Tuche,

II. des Jacob Ludwig Heinrichß Pfanrkuhe als

Bruders von Hamann Christian Julius

Pfannkuce, und

IIL, des Erbshaftsamts in Verwaltung des Ver-

mögens des Claus Petersen Langreen 5

den Erlaß eines Aufgebots zweck3 Todeterklärung

nachstehend bezeiGneter Personen beantragt :

I. der Hamburger Vürger Conrad Heinrich Julius Pfannkuchz, geboren am 11. Februar 1793, ist im Jahre 1867 als Kajütspafsagier nah New- York gegangen. Derselbe hat eiwas später an jeinen Bruder geschrieben und ist scit der Zeit verschollen, j

. Hermann Christian Julius Pfannkuche, geboren am 9, März 1841, ais Sobn des obengenannten Verscollenen, ist als Matrofe mit dem Ham- burger Schiffe „Laguna“, Capitain Cruduy, am 30, Dezember 1863 von Manzanillo na Guatemala gegangen, daselbst jedcch nicht ein- getroffen und seit der Zeit mit dem genannten Schiff vers{ollen. l i

, Der biesige Schiffêcapitain Claus Peterfen Langreen, geboren am 3, September 1805, ist mit seinem Schiffe, dem Schooner „Celeritad*, seitdem er den hicsigen Hafen am 9. Juli 1851 verlassen hat, verschollen.

Es mird das beartragte Aufgebot dabin erlafien :

I. daß die naGbenannten

a, Conrad Heinrih Julius Pfannkuche,

b. Hermann Chrisiian Julius Pfannkuche

c. Claus Petersen Langreen

bierdurch aufgefordert werden, sh bei

dem unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthor-

straße 19, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 17. Juni

1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten

Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer

Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil,

daß dieselben werden für todt erklärt werden,

. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger der

genannten Verschollenen hierdurch aufgefordert

werden, ihre Ansprüche bei dem unterzeihneten

Amtégericht, spätestens aber in dem obbezeichneten

Aufgebotstermin anzumelden und zwar Aus-

wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu- stellungsbevollmähtigten bei Strafe des Aus8-

\{lusses und ewigen Stillschroeigens.

DHauburg, den 13. November 1891.

Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr. N Veröffentlicht; Ude, Gerichtsshreibergehülfe.

und

[47693] Bekanntmachung.

Auf Antrag der verehelichten Auguste Krumbholz, geborene Heußner, in Giépersleben viti wird deren Ehemann, der Tüncher August Krumbholz aus Wandersleben, welcher seit dem 20. September 1880 vers{ollen ist, aufgefordert, sh spätestens im Aufgebotstermine am 6. Oktober 1892, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 12, zu melden, widrigenfalls seine Todes- erklärung eifolgen wird.

Erfurt, den 4. November 1891.

Königliches Amtzgericht. Abtheilung III.

[47773] Aufgebot. ,

Von dem MRechtsanwalt Dr. Halle hier als Abroesenheit-Vormund ist der Antrag gestellt worden, den am 29. Mai 1841 hier geborenen, angebli feit dem 7. Sedtember 1869 vershollenen Schuhmacher Karl Friedri Rudoif Heckmann für todt zu er- flären. Der 2c. Heckmaun und die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden in Folge dessen aufgefordert, sch vor oder in dem am 20. September 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte, Neue Friecdrihftraße 13, Hof, Flügel B. parterre, Saal 32, anstehenden Termine persönlich oder \criftlich zu melden, widrigenfalls der 2c. Heckmann für todt erklärt werden wird.

Berlin, den 10. November 1891. Könieliches Amtsgericht T. Abtheilung 48.

[47777] Aufgebot.

Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerits vom

15, April 1891 sind: 1) Christian Friedrich Wilhelm Maaf aus Bagemäühl, 2) Bertha Auguste Plöß aus Brüssow und 3) August Wilhelm Schünemann aus Grimme für todt erilärt.

Auf Antrag des Pflegers derselben werden die un- bekannten Erben dieser drei Personen anfgefordert, spätestens bei dem unterzeichneten Gericht im Termin am 21. September 1892, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche uud Rechte auf den Nachlaß anzu- melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus- geschlossen werden.

Brüsfsoto, den 23. September 1891.

Königliches Amtsgericht.

widerspriht, dem Gerichte gl widrigenfalls dviesclben bei Festste

gor ¿u machen, ung des ge-

Grundbuche für Hohenwepel Bd. I. Nr. 18 Abthlg.

M 23.

1. Untersuchungs8-Sachen.

2, Aufgebote, Zustellungen u. De

3, Unsall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 19, November

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9, Bank-Ausweise.

10. Verschiedene

ise Silk intas

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[47576] Aufgebot.

Der Auctionskommissar Bernhard Blank zu Duiéburg hat das Aufgebot seines Schwagers, des am 20. Sept: mber 1849 geborenen Anstreicher- gehülfen Ludwig Giebfried aus Duisburg, welcher seit dem Jahre 1877 verschollen ist, zum Zwecke der Todeserklärung desf\elben beantragt. Der Verschollene wird deshalb aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. September 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem vuterzeichneten Gerichte, Zimmer 33, an- beraumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigen- falls auf Antrag seine Todeserklärung erfolgen wird.

Duisburg, den 7. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[47574] Aufgebot eines Verschollenen.

Auf den Antrag der unverchelichten Sophie Auhagen zu Stade ergeht mittelst öffentlihen Auf- gebois an den seit dem Jahre 1857 verschollenen Carl Georg Heinrich Auhagen, Sohn des Dr. med. Wilhelm Auhagen zu Bremervörde, die Aufforde- rung, spätestens in dem auf Dienstag, den 10. Januar 1893, Morgens 10 Uhr, hier anberaumten Termine sich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird,

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und für den Fall der dem- nähstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Nach- folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche urter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Veberweisung des Vermögens des Verschollenen auf se keine Rüclksiht genommen werden foll.

Bremervörde, den 11. November 1891.

Königliches Amtsgericht. [47572] Aufgebot.

Nuf den Antrag des Nachlafpflegers, des Gerichts8- sekretärs Rudau von hier, werden die unbekannten Erben des am 17. Januar 1891 zu Wismar ver- storbenen Lcihtmatrosen Adalbert Hopp aufgefor- dert, spätestens im Aufgebotstermin, den 10. No- vember 1892, Mittags 12 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nawlaß bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 2) anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Erman- gelung desfelben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der {G später meldende Erbe alle Ver- fügungen des Erbschaftsbesitßers anzuerkennen s{uldig, von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nußungen ¿u fordern berechtigt ist, sih viel- mehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen beanügen muß.

Tiegenhof, den 10, November 1891.

Königliches Amtsgericht.

[47568] Bekanntmachung. :

Auf den Antrag des Kaufmanns Hugo Kühn zu Freiburg, als Pflegers des Nacblafses nah dem zu- leßt in Freiburg wohnhaften, als Sobn des Guts- befißers Carl Heinri und der Joh. Elisabeth, geb Hähnel, am 10. Februar 1837 zu Goglau bei S(chweidniß geborenen und vom Freiburger Amts- geriht durch Beschluß vom 20, September 1890 für todt erklärten, ehemaligen Bauergutebesißers Johann Gottlieb HSeiurich, werden die Erben des genannten Heinrich aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots- termine, am 16. September 1892, Vorm. 11 Uhr, zu melden, unter der Warnung, daß sonst der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus zur freien Verfügung verabfolgt wird und der sih etwa später noch meldende nähere oder glei nabe Erbe alle Handlungen und Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzuerkennen s{uldig ist und von ihm weder Rechnungslegung, noch Ersatz der ge- zogenen Nußungen, fondern lediglich die Herausgabe des dann noch vorhandenen Nachlasses fordern darf.

Freiburg i./Scchl., den 7. November 1891.

Königliches Amtsgericht. [47575] Aufgebot.

Der Ackerknecht Heinri Winkelmann aus Wester- wisch und der Tischler Johann Friedrich Winkel- mann daher, Söhne des weil. Pflugköthners Claus Winkelmann und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Wisloh, in Westerwish, find zu St. Magnus am 9, April 1882 bezw. 2, Juli 1891 gestorben.

Zur Sicherung der bekannten Erbberechtigten wer- den auf Antrag der Wittwe des weil. Handköthners Iohann Heinrich Winkelmann, Dorothee, geb. Knake, zu Westerwish als Vormünderin ihrer Kinder alle, welche ein näheres oder doch gleih nahes Erbrecht zu haben vermeinen, zur Anmeldung desselben in die hiesige Gerihtsfißung vom 26. April 1892, Morgens 11 Uhr, hierdur® unter dem Rechts- nachtheile geladen, daß die Mündel der Antrag- stellerin für die wahren Crben angenommen werden, und der nah dem Aus\chluß sih etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erb- schaft Uen Verfügungen anzuerkennen \{chuldig, auch weder Rehnungsablage, noch Ersay der erhobenen guhungen zu fordern berehtigt sein, sondern sein Anspruch sih auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noh vorhanden sein möhte.

Lesum, den 14. November 1891,

Königliches Amtsgericht.

[47582] _ Aufgebot.

Der gegenwärtige Besißer der durch Urkunde d d. Warschau, den 16. Januar 1783 gestifteten S Sulkowéki’\{en Ordination, der Ordinat

ürst Anton Sulkowski zu Reisen hat die Errich- tung eines Familiens{lusses beantragt, welcher, wie folgt, lautet:

S L

Der Ordinat Fürst Anton Sulkowski wird er- mächtigt, die im Grundbuche der Fideikommiß- und Rittergutsherrshaft Reisen in Abtheilung 111. unter Nr. 21 und 23 für den Neuen landscaftlihen Kre- ditverein für die Provinz Posen, die jeßige Posener Landschaft, eingetragenen Pfandbriefsdarlehne, im Betrage von 250 000 (Zweihundertfünfzigtausend) und 420 700 (Vierhundertzwanzigtausend und Sieben- bundert), zusammen 670 700 (Sechshundertsiebenzig- taufend und Siebenhundert) Thalern, glei 2 012 100 A (Zwei Millionen und Zwölftaufend und Hundert Mark) zurückzuzahlen und die zur Nückzah- lung der Darlehne und Löschung der dieselben be- treffenden Eintragungen im Grundbuche erforder- lien Rechtshand lungen men,

Der Ordinat Fürst Anton Sulkoroski wird gleich- zeitig ermächtigt, bei der Posener Landschaft ein neues amortisirbares Pfandbriefdarlehn in 3# % Pfandbriefen bis zum Betrage von zwei Millionen Mark unter den statutenmäßigen und sonstigen von der Landschaft erforderten Bedingungen aufzunehmen und der Gläubigerin für das Darlehn, die Zinsen, Amortisationsbeiträge, die Beiträge zum MReserve- fond, etwaige Vorschüsse aus demselben, die Kosten und alle statutenmäßigen Berechtigungen derselben, die Substanz der Fideikommißherrschaft Reisen unter Bestellung von Kautionen zu verpfänden. Auch wird der Ordinat ermächtigt, statt obige Darlehne löschen zu lassen, nah Rückzahlung der auf der Fideikommiß- berrschafi Reisen in Abtheilung TIT. Nr. 21 und 23 eingetragenen Pfandbriefsdarlehne auf Grund der von der Posener Landschaft zu ertheilenden Quittung und Löschungébewilligung die Darlchnspoîten mit Zinsen und unter den sonstigen von der Posener Lands{aft verlangten Nebenbestimmungen an dieselbe unter Uebertritt mit den cedirten Darlehnsposten zum System der Ztprozentigen Pfandbriefe der ge- nannten Landschaft abzutreten, fh allen f\tatutari- \{hen Bestimmungen der Posener Landschaft, ein- \chließlih derjenigen, welhe auf verfassungsmäßigem Wege noch zu Stande kommen werden, zu unter- werfen, sih in Höhe des bei der Ablöfung der vier- prozentigen Pfandbriefdarlehne angercchneten An- theils am Reservefonds zu verpflichten, die Posener Landschaft wegen aller Nachtheile, welche derselben aus der Umwandlung der vierprozentigen Pfand- briefdarlelne in 3èprozentige entstehen sollten, zu entshädigen und zur Sicherheit dieser Berpflichtung die Amortisation der neu zu bewilligenden 3è2pro- zentigen Pfandbriefsdarlehne, sowie deren Antheil am MReservefonds zu verpfänden, auch die Gleih- berechtigung der Pfandbriefsdarleßne sowie das Vor- zugsrecht der nicht amortisirten Beträge vor den amortisirten auszusprechen und zur Sicherheit aller von der Posener Landschaft bei der Umwandlung für nöthig zu erahtenden Erklärungen die Substanz der Fideikommißherrschaft Reisen zu verpfänden und alle Eintragungen zu beantragen und zu bewilligen, Sollte die Posener Landschaft bis zur Ausfüh- rung des Familien\{lufses dreiprozentige Pfand- briefe ausgeben, so wird der Ordinat ermäh- tigt, das neue Darlebn in folchen aufzunehmen, be- züglih die gegenwärtig eingetragenen Darlehne in dreiprozentige nah Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu konvertiren.

S0

Die Darlehns- oder Cessions-Valuta ift nicht an den Ordinaten auszuzahlen, dieselbe soll in Höhe desjenigen Betrages incl. Kosten, welche zur Tilgung der Pfandbriefsdarlehne Abtheilung 111. Nr. 21 und 23 der Ordinationéherrschaft Reisen nothwendig sein wird, an diejenige Person oder dasjenige In- Me welche die Tilgung bewirken wird, gezahlt werden.

Der Mest, welcher au nach Aufnahme des Dar- lehns dur den Ordinaten Eigenthum der Gesammt- familie bleibt, soll nah Einholung der Zustimmung des Ordinaten zur Bildung eines Betriebsfonds, zur Bezahlung der persönliwen Schulden des Ordinaten Fürsten Anton Sulkoweki, zur Tilgung der während der Administration der Ordinationsgüter gegen das Fideikommiß, den Administrator desselben, die Po- sener Landschaft und deren Direktion entstandenen Verbindlichkeiten sowie zur Herstellung des Schlosses zu Reisen cum attinentiis unter Kontrolle der Kö- niglichen Direktion der Posener Landschaft verwendet und zu diesem Zwecke ausgezahlt werden kan den Rechtsanwalt und Notar von Jazdzewski zu Posen als Pfleger der unmündigen nähsten Agnaten Prinzen Alexander und Franz Sulkowski oder an den an dessen Stelle tretenden Pfleger. Dieser hat nur dem Fürsten Ordinaten Rechnung zu legen.

Sollte die Pflegscaft über einen der beiden Prinzen Sulkowéki vor Verwendung der Darlehnsvaluta auf- hören, so- stebt die Verfügung dem Pfleger des zweiten Prinzen zu.

Sollte die Pflegshaft über beide Prinzen wegfallen, so soll das zuständige Amtsgericht zum Zwecke der Verfügung über die Darlehnsvaluta nah Maßgabe der Bestimmungen dieses Paragraphen an Stelle des dur die leßteren an der Verfügung rechtlich und thatsählich gehinderten Fürsten Ordinaten einen Pfleger bestellen.

8. 4.

Der gegenwärtige Ordinat und dessen Nachfolger sind nit berechtigt, über den amortisirten oder durch Zablung getilgten Betrag des aufzunehmenden Dar- lehns oder der gemäß §. 2 konvertirten Pfandbrief8- darlehne sowie über den Reservefond bei der Posener

Landschaft zu verfügen, vielmehr verpflichtet, die durch Zahlung oder Amortisation getilgten Pfandbriefs- beträge im Grundbu@e zur Löschung bringen zu laffen. Diese Dispositionsbeshränkung muß bei Eintragung des Pfandbriefsdarlehns im Grundbuche gleichzeitig vermerkt werden. S

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Die beiden Söhne des jeßigen Ordinaten Prinzen Alexander und Franz Sulkowski erhalten, so lange sie nicht mit eigenen Mitteln einen selbständigen Haushalt begründen oder sonst geseßlih ais aus der vâterlihen Gewalt für entlassen zu erachten sind, jedoh in jedem Falle bis zur erreihten Großjährig- keit und in keinem Falle über das vollendete dreißigste Lebensjahr hinaus vom Tage der Bestätigung dieses Familienschlusses ab eîne in vierteljährlihen Raten im Voraus zu zahlende Rente von je 4500 4, in Worten: „Viertausend Fünfhundert Mark* jährli. Diese Rente soll die Natur des freien Vermögens haben und bis zur Großjährigkeit der Prinzen an den ihnen bestellten Pfleger gezahlt werden,

Die Verwendung diefer Rente bedarf jedoch der vorgängigen Genehmigung des Königlichen Ober- Präsidenten der Provinz Posen, welher auch über dieselbe Rechenschaft zu fordern, sowie weiter be- rehtigt ist, im Falle niht nahgewiesener aecnehmigter Verwendung die weitere Auszahlung der Rente zu untersagen.

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8, 6,

Die unterm 17. September 1870 und unterm 21. November 1872 bestätigten Familiens{chlüsse und die dur dieselben eingeführte Administration werden aufgehoben.

Die Verwaltung der zur Fideikommißherrschaft Reisen gehörigen Güter fteht fortan dem Fürsten Ordinaten zu. Dieselbe wird jedoch der Aufsicht und Kontrole Seitens der Königlichen Direktion der Posener Landschaft, welche diese Aufsiht und Kon- trole lediglich als Behörde ohne jede rechtliche Ver- bindlichkeit für die Posener Landschaft gegen Zahlung von Gebühren nah Maßgabe des §, 3 des Koften- reglements für die Posener Landschaft vom 11. April 1888 führt, in Gemäßheit folgender Bestimmungen unterworfen:

A Der Fürst Ordinat ist verpflichtet, einen Vor- anschlag über die sämmtlichen Einnahmen und Aus gaben der Fideikommißherrschaft für das bevor- stehende Wirthschaftsjahr (1. Juli 30. Juni) pätestens am 1, Mai jedes Jahres zur Prüfung und Feststellung an die Königliche Direktion der Posener Landschcft einzureichen.

Der Voranschlag wird noh erfolgter Genehmigung resp. Aenderung durch die Königliche Direktion dem Fürsten Ordinaten und dem Rendanten der Fidei- rommißherrschaft in Ausfertigung zugestellt.

Der Etat is für die Verwaltung makgebend, Sämmtliche Zahlungen an die Fideikommißherrshaft geschehen zu Händen des Rendanten oder desseu von der Königlichen Direktion der Posener Landschaft zu er- nennenden Vertreter gegen deren alleinige Quittung. Eine Ueberschreitung des Etats ohne ausdrüdliche Genehmigung der Königlichen Direftion der Posener Landschaft ist unzulässig.

B. Der Fürst Ordinat ist ferner verpflichtet, spätestens am 1. September jedes Jahres die Jahres- rechnungen, betreffend das verflossene Wirthschafts- jahr, an die Königliche Direktion der Posener Land- schaft einzureihen und die von der leßteren gezogenen Erinnerungen zu erledigen.

C. Für die Verwaltung der Forsten der Fidei- fommißherrshaft wird auf Grund eines von einem Königlichen höheren Forstbeamten abzugebenden Gut- ahtens von der Königlichen Direktion der Posener Landschaft ein Betriebsplan aufgestellt, von welchem vg Genehmigung derselben nit abgewihen werden

arf,

D. Vezüglih ber Bewirthschaftung der Fidei- fommißgüter wird die Bestimmung getroffen, daß dieselben der Regel nach zu verpachten sind. Die Pachtverträge werden von der Königlichen Direktion der Posener Landschaft im Namen des Fürsten Ordinaten abgeschlossen,

Selbstverwaltung der Fideikommißgüter is nur ausnahmsweise und nur mit Genehmigung der Königlichen Direktion der Posenccr Landschaft zu- lässig, auch müssen in diesem Falle für die Wirth- schafsführung besondere Beamte angestellt werden.

E. Die zur Verwaltung der Fideikommißherrschaft erforderlichen Beamten werden nach Anhörung des jedesmaligen Ordinaten von der Königlichen Direktion der Posener Landschaft ernannt und verpflichtet, auch werden von derselben die Dauer und die Be- dingungen der Dienste der Beamten, sowie insbe- sondere die Höhe und Art der Kautionsstellung des Rendanten festgestellt. Dem lehteren ist die Verpflichtung aufzuerlegen, aus den Revenüen der Fideikommißherrshaft zunächst die Zinsen für das eingetragene Pfandbriefsdarlehn in den bestimmten Zinszablungsterminen regelmäßig abzuführen und die Verwaltungskosten, sowie die Stiftungs- und etatsmäßigen Ausgaben zu leiften,. Die darüber hinausgehenden Beträge stehen zur freien Verfügung des Fürsten Ordinaten.

F, Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Aufsihts- und Kontrolrechts, der Ausführung und Beachtung desselben zwishen dem Fürsten Ordinaten und der Königlichen Direktion der Posener Landschaft fowie über Beswerden entscheidet der Staats- commissarius bei der Posener Landfchaft.

Das im §8. 6 bestimmte Aufsichts- und Kontrol- recht der Königlichen Direktion der Posener Land- {aft bleibt bis zur völligen Tilgung und Löschung des Pfandbriefsdarlehns im Grundbuche der zur Fideikommißherrschaft gebörigen Güter in Kraft.

Dasselbe muß bet Eintragung beziehungsweise Um-

\chreibung des P TET efeans in Gemäßheit des 8. 2 gleichzeitig in dem Grundbuche sämmtlicher

zur Fideikommißberrschaft gehörigen Güter vermerkt werden.

, i go

Kommt der Fürst Ordinat den Verpflichtungen, welde ihm im §. 6 in Folge des dort festgeseßten Aufsichts- und KXontroïirechts auferlegt worden sind, nicht na®, oder wird von ibm die im §. 5 gedachte Rente entgegen dem Verbote des Königlichen Ober- präsidenten der Provinz Posen ausgezahlt, so geht derselbe der Verwaltung der Fideikommißherrschaft Reisen verlustig und wird die Verwaltung alsdann einem von der Königlichen Direktion der Posener Landschaft zu ernennenden und zu verpflihtenden Adminiftrator übertragen, welher mit Aus\{luß der Chrenrehte al'e Befugnisse des Ordinaten und eines unbeschränkten Verwalters fremden Vermögens über- kommt.

Für den Eintritt dieser Aenderung in der Ver- waltung und den Zeitpunkt deéselben ist die auf Grund eiygeholter Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- beiten ergehende Entscheidung des Königlichen Pro- vinzial-Schulkollegiums zu Posen, vor welcher dem Fürsten Ordinatea Gelegenheit zur Aeußerung zu geben ift, zunächst allein maßgebend, jedoch bleibt gegen diese Entscheidung dem Fürsten die Klage auf Freigabe seiner bisherigen Verwaltung gegenüber der genannten Behörde vorbehalten.

Diese Aenderung in der Verwaltung der Fidei- kommißherrshaft ift alsdann auf einseitigen Antrag der Königlichen Direktion der Posener Landschaft im Grundbue sämmtlicher zur Fideikowmißherrsckaft gehörigen Güter an Stelle des früheren Aufsichts- und Kontrolrechts einzutragen.

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Die Bestimmung des am 15. November 1843 be- stätigten Familienshlufses, wona bei allen neuen Schulden mindestens jährlich sieben Prozent zum Tilaungsfond niedergelegt werden müssen, findet auf die dur diesen Familienshluß bewilligte Darlehns- aufnahme keine Anwendung.

Alle sonstigen Bestimmungen der Stiftungsurkunde und des am 15, November 1843 bestätigten Familien- \Mlufses bleiben in Kraft. 6

8. 10,

Auf Grund des Art. Ill. der Stiftungsgurkunde vom 16. Januar 1783 wird anerkannt, daß. zum Zu- standekommen eines gültigen Familienschlufses künftig stets die Zustimmung des Köntglichen Provinzial-Schul» kollegiums zu Pofen oder derjenigen anderen staatlichen Behörde erforderlich sein soll, welcher die Verwaltung des jeßt bestehenden „Posener Provinzial-Schulfonds“ übertragen werden wird.

Auf Antrag des Ordinaten Fürsten Anton Sulkoroski werden :

a. alle unbekannten Anwärter, und

b. die folgenden Personen, und zroar diese dur namentlichen Aufruf:

1) die Töchter der Ordinationsstifter Fürsten Sulkowsfki und die direkten männlihen Nabkommen dieser Tochter;

2) Graf Alexander Szembek und dessen direkte männlide Nachkommen ; ferner seine Töchter und die direkten männlihen Nachkommen dieser Töchter ;

3) die direkten männlihen Na&kommen der Fürstin Johanna Sapicha aus dem Fürstlich Sulkowski- schen Hause, im Falle dieselbe zur zweiten Che ge- \chritten ist, und aus derselben Erben erhalten haben sollte; ferner ihre Töchter und die direkten männ- li&:n Nachkommen dieser Töchter;

4) Graf Alexander Potocki und dessen direkte männlihe Nachkommen; ferner seine Töchter und deren direkte männliwe Nachkommen ;

9) die direkten männliben Nachkommen der Frau Theresia Wielopolska aus dem Fürstlich Sulkowski- schen Hause; ferner ihre Töchter und die direkten männlihen Nachkommen derselben;

6) der Hochgeborene Herr Stanislaus Luba und dessen direkte männlihe Nachkommen ; ferner seine Töchter und deren direÏte männlihe Nachkommen ;

7) Graf Theodor Sulkowski und dessen direkte männliche Nachkommen ; ferner seine Töchter und deren direkte männliche Nackommen;

8) Graf Casimir Sulkowski und dessen direkte männliche. Nachkommenz ferner seine Töchter und deren direkte männlihe Nachkommen;

9) Graf Ignaÿ Su!kowski und dessen direkte männlihe Nachkommen; ferner seine Töchter und deren direkte mänrlihe Nachkommen;

10) die aus den Ehen der Töchter der Ordi- nationss\tifter Fürsten Sulkowski abstammenden Töchter und deren direkte männlihe Nachkommen;

11) die Tochter der Frau Constantia Vagniewska, geborenen Luba und ihre direkten männlihen Nach- kommen;

12) die direkten männlihen Nahkommen der Frau Helena Zbijewska, geborenen Sulkowska ; ferner die Töchter der Frau Helena Zbijewska, geb. Sul- kowéta, und die direkten männlichen Nachkommen dieser Töchter ; Z ; ,

13) die Gräfin Aloise Wodzicka und deren Nach- kommen;

14) der Marquis Alexander Wielopolski und dessen Nahkommen;

sey Folepy Szembek (oder Graf Szembek) und dessen Nachkommen ; i die Grafen Thomas Potocki, Anton Potocki und Heinrich Potocki und deren unbekannte Nach- kommen; ¿

17) Zwei Grafen Franz Potocki und deren Nachkommen ; ß

18) Zwei von den Grafen Alexander Potocki und Thomas Potocki abstammende Grafen Michael Potocki und deren Nachkommen ;

19) die Grafen Stephan Potocki und Ladislaus (Wladislaus) Potocki und deren Nahkomuzen;

20) Stephan von Potocki (oder Graf Potocki), Joseph von Potocki (oder Graf Potocki) und