1891 / 280 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Nov 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 127, Sitzung vom Donnerstag, 26. November, 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths der Staatssekretär Dr. von Boetticher.

Die zweite Berathung des Krankenkassengeseßes wird fortgeseßt, und zwar beim §8. 53, nach dem die Arbeit- geber berechtigt find, die für die Arbeiter gezahlten Eintritts- gelder und Beiträge vom Lohne abzuziehen. : s

Abg. von derSchulenburg beantragt, den §. 53 dahin zu fassen, daß die Arbeiter verpflichtet sind, sih die Eintritts- gelder und Beiträge bei der Lohnzahlung abziehen zu lassen. Streitigkeiten in dieser Angelegenheit sollen von dem Gewerbe- gerihte entschieden werden.

Der Antragsteller bemerkt zur Begründung: Den ersten Theil seines Antrages habe er gestellt, weil die bisherige Fassung Zweifel darüber lasse, ob die Arbeiter sich den Abzug gefallen lafsen müßten. Der zweite Theil aber fülle eine in der Vorlage enthaltene Lüdke aus, indem er Bestimmung trefffe über das im Falle eines Streites einzus{lagende Verfabren ; die] Verbindung diejes Punktes der Vorlage mit den kürzlih ge\{chafffenen Gewerbeschiedsgerichten sei nah der ganzen Natur der leßteren wohl empfeblen8werth, und er bitte, auf diese bequeme Weise die Lüdke zu beseitigen.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich kann, was die materielle Bedeutung des Antrags des Herrn Abg. von der Sqhulenburg-Beetendorf anlangt, keinen Unterschied zwischen seinem Antrag und der betreffenden Fassung der Vorlage finden. In der Vorlage is gesagt, daß die Arbeitgeber be- rechtigt sind, Abzüge zu machen wegen der von ihnen für die Arbeiter geleisteten Zahlungen. Damit i} selbstverständlich auch die Verpflichtung für die Arbeiter ausgesprochen, sich diese Ab- züge gefallen zu laffen. Es kann also nah meiner Ueberzeugung nach dem Wortlaut der Vorlage kein Zweifel über die Verpflichtung der Arbeiter obwalten, die von dem Arbeitgeber eingezahlten Beiträge beim Empfang des Lohns zu erstatten. Aber weil kein Zweifel dar- über ist und der Antrag des Herrn von der Schulenburg materiell ganz dasselbe sagt wie die Vorlage, so habe ih Nichts dagegen, daß, wenn das Haus der Faffung des Herrn von der Schulenburg den Vorzug giebt, diese Fassung in das Gescß aufgenommen wird.

Was den zweiten Antrag anlangt, die Einfügung eir es Absatzes 3, welcher das Verfahren in Streitfällen regeln soll, so bin ih mit diesem Antrag einverstanden. Der §. 120a der Gewerbeordnung existirt nit mehr, und es ift ganz zweckmäßig, an dieser Stelle an diejenigen Bestimmungen anzuknüpfen, welche {hon in dem Gesetz über die Gewerbegeri{hte vorgesehen sind.

Abg. Spahn: Er bitte, den Antrag Schulenburg für jeßt ab- zulehnen Sein erster Theil sei überflüssig und sein zweiter Theil würde die üble Folge baben, daß danach das erst in dieser Session geshaffene Geseg über die Géewerbegerihte {hon wieder geändert werden müßte; er würde den Mangel an Bestimmungen über das Streitverfahren insofern nit beseitigen, als die Angehörigen des Landheeres und der Marine diesen Gerihten nit unterworfen seien, für sie also auv feine Bestimmungen getroffen würden, Die Regelung dieser Frage werde besser einem späteren Stadium der Gesetzgebung überlassen. :

Der Antrag von der Schulenburg wird darauf abgelehnt, der Kommissionsvorschlag angenommen.

Nach §. 55a, der von der Kommission eingefügt ist, kann die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag von dreißig be- theiligten Versicherten anordnen, daß auch weitere als die von der Kasse bestimmten Aerzte und Apotheken in Anspruch ge- nommen werden können, wenn dur die von der Kasse ge- troffenen Anordnungen eine dem Bedürfniß der Versicherten entsprehende Gewährung der Kassenleistungen nicht gesichert ift.

Abg. Dr. von Dziembows ki beantragt, daß die Verwaltungs- behörde {on auf Antrag von zwanzig Betheiligten diese Bestim- mung zu tren habe; im Falle einer Ablehnung sollten die Gründe angegeben werden. Der Antragsteller führt aus, daß ein solches Kor- rektiv gegenüber dem Aerztezwange nothwendig sei. Die Zahl von dreißig Betheiligten sei etwas hoh gegriffen und die ganze Be- fugniß allzusehr in das Belieben der Bebörde gestelt. Daß bei der Ablehnung eines solGen Antrags die Gründe angegeben werden müßten, sei selbstverständlih. Sonst werde die Ablehnung große Unzufriedenheit hervorrufen.

Abg. Hitze bâlt ebenfalls ein solches Korrektiv, wie 8. 55a. es bietet, für nothwendig; es sei vielleicht auch angemessen, die Zahl der Personen, die einen folchen Antrag stellen müßten, auf zwanzig zu vermindern. Nothwendig sei aber, damit das Korrektiv wirksam werde, daß die letzte Bestimmung: „wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem Bedürfnisse der VersiGerten ent- sprechernde Gewährung der Kaffenleistungen nicht gesichert ist“, gestrichen werde; die Behörde solle den Anträgen nachgeben, „sofern nicht die Vermögensinteressen der Kasse entgegenstehen“.

Staatssekretär Dr, von Boetticher:

Ich werde mich über die Frage der freien Acrztewahl niht weiter äußern. Ich halte die fceie Aerztewahl für ein \{chönes Ideal, was aber prafktisch nicht durchzuführen ist, und ih möhte die Anhänger der freien Aerztewahl, die jeßt darauf hinstreben, daß sie in die Geset- gebung eingeführt werde, auf den Trost verweisen, der darin liegt, daß das Bessere der Feind des Guten ist, daß dur unsere Kranken- kassengeseßzgebung doch in Bezug auf die ärztli&e Fürsorge für die arbeitende Bevölkerung fehr viel geshehen is und daß der Zustand in Bezuy auf die Zuziehung der Aerzte zur Behandlurg von Krank- heiten ein wesentli besserer geworden ift als der Zustand, der vor dem Krankenversicherungs8geseß bestanden hat.

Ich will mi rur mit einigen Worten über die beiden Anträge der Herren von Dziembowski und Hiße-Spahn äußern, und da will ih gleih sagen, daß ich mich für beide Anträge niht sehr erwärmen kann. Ih glaube auch nit, daß die Herren Antragsteller damit etwas wesentlich) Bcfseres schaffen, als es durch den Kommissions- beschluß gegeben ist. Meine Herren, der Kommissionsbeshluß beruht ganz einfach auf der Erwägung, daß es sehr gut und nüglih und namentlich für die Mitglieder der Krankenkassen angenehm sein kann, wenn über den Kreis derjenigen Aerzte hinaus, die von der Kranken- kafse engagirt worden sind, noch weitere Aerzte im Falle eines vor- handenen Bedürfnisses zur Behandlung ter Krankenkafsenmwitglieder ¡ugezogen werden.

Mir gefällt an dem Kommissionsvorshlage au nit recht die Vorschrift, daß auf Antrag von 30 Mitgliedern die Bebörden in Bewegung geseßt werden sollen, um die Frage zu prüfen, ob- dur die Disposition der Krankenkassen ausreihend für das Interesse der Mitglieder gesorgt is. Denn, meine Herren, wir wissen ja Alle, wie leiht es heut zu Tage ift, Unterschriften zu erhalten. Für jeden Antrag, den man beabsichtigt, mate ih mi anheischig, eine Anzabl von Unterschriften zu erhalten, wenn er nur irgend einen Sinn bat und nicht von vornherein thöriht ist. Ja, es giebt sogar thöôrihte Anträge, für die Unterschriften zu haben sind. (Heiterkeit. ) Aber ih

gebe zu, daß jcde Zakl, die man bezügliG der Antragsteller vorschreibt, immerhin einen gewissen Werth hat, die höhere Zahl natürlich einen höheren Werth, als die niedrigere Zabl. Und die höhere Zahl glaube ich um deshalb empfehlen zu sollen, weil es ja bekannt- li, namentli in großen Städten, Krankenkassen mit einer außer- ordentlich großen Zahl von Mitgliedern giebt, und wenn man die Zahl niedrig greift, die Folge sein kann, daß nun -die Behörden unausgeseßt in Bewegung geseßt werden, um deßwillen, weil ein Paar Mitglieder niht mit den Diépositionen des Krankenkassenvorstandes zufrieden sind, indem sie vielleiht einen bestimmten Arzt unter die Zahl derjenigen aufgenommen zu sehen wünshen, welhe von dem Krankenkassenvorstand für die Pflege der Krankenkassen- mitglieder engagirt sind. Nun aber stellt der Antrag des Herrn von Dziembowtki und auh der Antrag des Herrn Hitze nihcht etwa die Berüksihtigung einer solchen An- regung aus der Mitte der Krankenkassenmitglieder in das subjektive, gewissenhafte und sahgemäße Ermessen der Behörde, die darüber ent- scheiden soll. Diese beiden Anträge verlangen, daß ein solcher Antrag nur abgelehnt werden kann aus ganz bestimmten Gründen. Das, meine Herren, hat aber seine Bedenken. Wenn die Herren wollen, daß eine gewisse Direktive gegeben und ein Zwang durch das Gesetz statuirt wird, indem bei dem Vorliegen gewisser Verhältnisse dem Antrage stattgegeben werden muß, dann würde ih es für über- flüssig balten, daß die hößere Behörde noch damit befaßt wird; ih würde es dann für auêreihend halten, einfa die Vorschrift dahin zu geben, daß der Krankenkafsenvorstand einem solchen Antrage, wenn er von 30 Mitgliedern geftellt wird, stattzugeben hat, sofern nit die- jenigen Gründe vorliegen, welche das SVesey für eine Ab- lehnung zuläßt. Dann würden Sie nur in denjenigen Sâllen die vorgeseßte Behörde in Bewegung zu seyen nöthig habey, in welGen das Petitum abgelehat wird; nur hier bliebe der höheren Behörde die Prüfung anheimgegeben, ob die Ablehnung zu Recht oder zu Unrecht geschehen ist,

Was die vorgesehenen Gründe der Ablehnung anlangt, so will der Herr Abg.- von Dziemboweki die Behörde autdrücklich ver- pflihten, diese Gründe den Petenten anzugeben. Ja, wenn Herr von Dziembowski sich damit einverstanden erklärt, daß §. 55 a im übrigen und abgesehen von seinen beiden Amendements in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung verbleibt, dann ist es für die vorgesezte Be- hörde auferordentlich leiht, die Giünde anzugeben, aber, wie mir sckeint, auch überflüssig. Denn diese Gründe ergeben si Gon aus dem Gesetze selber dahin, daß das Petitum abzuweisen ift, wenn eine dem Bedürfniß der Versicherten entsprehende Gewährung der ärztlihen Leistungen gesichert ist. Und darüber, ob eine so!che Se- währung der ärztlichen Hülfe gesichert ift, wird immer das subjektive Ermessen entsheiden kênnen. Die Angabe der Gründe wird \ih also auf die Mittheilung zu beschränken haben: wir sind der Meinung, daß dem Bedürfniß der ärztlihen Leistungen Genüge gesehen ift.

Anders liegt die Sache freilih bei dem Antrage Hitze. Dana soll vorgesehen werden, daß die Ablehnung der Ausdehnung der ärzt- liwen Hülfe zulässig ist, wenn die Interessen der Vermögenslage der Kasse nicht entgegenstehen. Ja, meine Herren, was sind Vermögens- interessen der Kasse? Es giebt, wie ich Ihnen {hon neulih auszufüh- ren die Ehre hatte, cine ganze Reihe von Kassen, die aktives Ver- mögen überhaupt nit haben, und bei denen die Vermögzntinteressen der Kasse sih dabin charakterisiren lassen werden, daß es die Inter- essen der Mitglieder an der Höhe der Beiträge sind. Selbstverständ- li kann man beispielsweise theurere Aerzte engagiren, wenn man die Mehrkoften für diese theureren Aerzte aufzubringen bereit ist. Man kann aber ebenso gut sagen: weil die Heranziehung fernerer Aerzte theurer ift, deshalb sind wir Angesihts der Fassung des Antrags Hitze - Spahn berechtigt, das Petitum auf Erweiterung des Kreises des ärztlichen Personals abzulehnen, denn tie Mitglieder würden böber belastet werden.

Nun hat aber dieser Antrag noch eine ganz besondere und ich glaube in Jhrem Sinne bedenkliße Seite. Nehmen Sie folgenden Fall: es sind bei einer großen Krankenkasse zehn Aerzte engagirt und diese zehn Aerzte erhalten ein bestimmtes Fixum nah Verabredung mit dem Krankenkassenvorstand ; es sind an dem Orte, wo die Krankenkasse residirt, eine Reihe jüngerer Aerzte, die ih sehr nach Praxis sehnen und denen es als ein begehrens8werthes Loos erscheint, auch als Aerzte in der Krankenkasse fungiren zu können- Diese jüngeren Aerzte treten mit Mitgliedern der Krankenkasse in Verbindung und machen ihnen klar, daß das Honorar, das die Krankenkasse an ihre engagirten Aerzte bezahlt, viel zu hoch ift, und daß sie selbst, die nit zur ärztlihen Fürsorge für die Krankenkassen- mitglieder herangezogenen Aerzte, mit der Hälfte des Satzes zufrieden sein würden, den die engagirten Aerzte bekämen. Daß ein solches procedere möglich iff und au die Wahr- \cheinlihkeit des Erfolges, namentli bei großen und zahlrei bevölkerten Krankenkassen, für sich hat, darüber fann unmöglich ein Zweifel sein, und dann haben Sie ein Unterbietungsverfahren, welches im Interesse des ärztlihen Standes äußerst bedenklih erscheint.

Also, meine Herren, lassen Sie es beim Kommissionsvors(lage, die Anträge führen Sie niht weiter, und lassen Sie wenigstens das subjektive Ermessen der höheren Behörde frei darüber ents{heiden, ob Anlaß vorliegt, einem solchen von 20 oder 30 Mitgliedern gestellten Antrag ftattzugeben, dann haben Sie wenigstens eine verantwortliche Instarz, die angefaßt werden kann, wenn sie etwas verfügt, was nit den Interessen der Kasse entspriht. Mit Ihren Anträgen schaffen Sie keine Besserung nach meiner Ueberzeugung, im Gegentheil, Siz bringen sowohl die Kassen wie die Aerzte in eine bedenkliche Lage.

Abg. Ebert y: Er sei dies i l Punkten mit Mis Gua ‘Oberen I ge Moe, i8 T Dr. Virchow je der Meinung, daß die Durchführung der durchaus freien Arztwahl ein {chönes Ideal sei, das nie erreiht werden würde. Man könne si aber, wie in vielen menschli{en Dingen, bestreben diesem Ideal möglichst nahezukommen. Als in Berlin die Agitation für die freie Arztwahl, niht von den Kassen, sondern aus\{ließlich von den Aerzten ins Werk geseßt worden sei, habe die Vereinigung von 61 Ort: kcankenkafsen beshlossen, daß vom 1. Januar 1892 ab für ihre Mitglieder in den Fällen, wo die Behandlung der Kranken nit im Krankenhause, sondern zu Hause erfolge, in bestimmten Ab- schnitten der Stadt die Wahl unter mindestens drei bis ses Aerzten freiftehe, und dies nur bei einer Mehrumlage von 40 für den Kopf und das Jahr. Aber durch Geseß auszusprechen, es solle jedes Mitglied die Befugniß baben, sich selbst einen Arzt zu wählen, das könne er nicht für berechtigt halten. Das Kämpfen um die Höhe des

Aerztehonorars zwishen den Kassen einerseits und den ärztlichen Vereinigungen andererseits würde zu den allershlimmsten Preis-

koalitionen Veranlassung geben, ja für die allerärgerlihften und häß- lihsten Dinge den Ausgangspunkt bilden können, was seine Partei vermeiden möhte. Wie die sogenauate freie Aerztewahl finanziell auf die Kassen wirke, darüber einige Zahlen Die große hiesige Kaffe der

Buthdrucker habe beschlossen, die Aerzte frei wählen zu lassen; in Folge dessen sei sie im vorigen Jahre aus dem Gewerkékrarkenverein in Berlin ausgetreten. Als sie dem Gewerkskrankenverein 1890 an- gehört, habe sie in cinem Vierteljahr für Heilmittel 1614 A aus- gegeben, in dem entsprehenden Quartal des Jahres 1891 4225 #, an Krankengeld 1890: 19386 Æ, für das Vierteljahr 1891: 95 110 4, an Aerztehonorar 1890: 1258 #, 1891: 4818 A Die Herren bedienten \sich der Zahl von 21 Aerzten und 10 Spezia- listen, darunter sei auh Herr Dr. Kaniy, der in feinen (des Redners) Augen kein Arzt sci, und ein Homöopath. Aehnlich lägen die Verkbältnisse bei den Schuhmahern und Schnei- dern. Was heiße denn Arzt des Vertrauens? Das könne auch ein nihtapprobirter Arzt sein, ein Homöopath u. st. w. Solche Aerzte könnten der großen Mehrheit der Kasse aufgedrungen werden, wenn nur eine geschickte Agitation in Szene gefeßt werde. Es sei ja môg- lih, daß man sih die Sache bis zur driiten Lesung Überlege und statt einer festgeseßten Zahl eine Verhältnißzabl, 4 oder | oder 1/5 der Kafsenmitglieder einführe, damit die Reckte auch der Minderheit ge- wahrt blieben, Die Kommission habe bier die Bestimmungen so getroffen, wie sie innerhalb der Gren:en des Möaglichen, Zweck- mäßigen, des Ausführbaren und Wünschenswerthen lägen, er bitte aifo, es in allen Punkten bei den Kommissionsvorshlägen zu éeelafsen.

Abg. Möller: Der vorliegende Paragraph sci aus einer An- regung des Abg. Stoetel hervorgegangen, der bemerkt habe, daß bei gewissen Knappschaftékassen in unangemessener Weise für die Aerzte- wahl gesorgt sei. Jedenfalls, wenn ihm (dem Redner) au Spezial- fälle nidt mitgetheilt seien, könnten folhe ungünstigen Verhältnisse eintreten. Er sei au ein Freund der freien Aerztewahl, die er nit für unerreihbar halte. Jn Krefeld und, wie er höre, auch in anderen Städten sei die freie Arztwahl durhgefübrt; damit müsse freilih eine Chcenraibtkontrole der Aerzte verbunden sein, damit nicht etwa im öInteresse einzelner Apotheken eine Vertheuerung der Behandlung eintrete. Grundsäßlih sei er gegen den Paragraphen überhaupt, weil er nur in wenigen Fällen ein Bedürfniß erfülle, in vielen Fällen aber mißbräuchlih angewandt werden könne, Diese Mißbräuche würden aber dur die Annahme der gefsteliten Arträgce noh vermehrt werden. Alienfalls könnte er dem Eventualanttag Hitze beitreten, aber besonderen Werth brau®e man auch auf ihn nicht zu legen, Der Antrag Dziembowski sei ihm absolut unannehmbar; wollte man den in ihm liegenden Gedanken durchfübren, dann wäre es in der That besser, einen Pro- zentbetrag der Kassenmitglieder zu bestimmen. Unter diesen Um- iert tio könne er sich nur für die Annahme des unveränderten §. 55a erklären.

Abg. Dr. Langerhans: Große grundsäßlice Aenderungen des Gesetzes werde man, nachdem man mit seiner Berathung soweit ges kommen, nit mebr vornehmen können. Also möze man si begaügen mit dem Paragraphen und versuchen, die freie Aerztewahl durch anderweite Einrichtungen zu erseßen. Allerdings sei dieser §. 55a ein bös merkwürdiger. Er lege der Behörde einen Nimbus bei, den siz bei so leinen Dingen ni6t brauße. Warum müsse sie einschreiten, wenn die Kassenverwaltung ohne Widerspru und Streit einen anderen Arzt zu nehmen beshließe? Aber es sei auch willfürlih, wenn dreißig oder zwanzig von 3000 Mitgliedern einer Kasse den übrigen 2970 eine Aenderung in der Wahl des Arztes aufgeben dürften; andere dreißig verlangten wieder einen anderen und die wahre Mehrheit komme darüber doch nicht zum Ausdruck ihres Willens. Dadur@, daß man von Anfang an von der freien Aerzte- wabl abgegangen fei, habe man cine Unzahl geseßliher Bestimmungen widerwillig und im Bewußsein ihrer Undurhführbarkeit {afen müssen. Freilich so, wie sie der Abg. Eberty u. A. auffaßten, kônne man die freie Aerztewahl nicht einführen wollen, man könne nicht sagen: „die Krankenkassen gestatten sie“. Nein, roenn

an sie gestatte, köanten die Kafsen überhaupt nur Kranken- geld geben und jeder Einzelne möge sstiH danahþ ein- rihten. Aber das sei nun einmal eine abgemathte, todte Sache, auf die man jegt nit mehr zurückommen dürfe, da das ganze Gese auf einem anderen Grunde aufgebaut sei. Nur eins noch: Man sprecke

immer über Aerzte, die si so eifrig bewürben ; jeder junge Arzt freue h, wenn er eine solchWe Stelle bekommen könne. Aber wenn die Zwangsversiherung jeßt immer mehr ausgedehnt werde, dann werde sie bald die halbe Bevölkerung Deutshlands umfassen, Früher, als es kleine Kassen gegeben habe er sei noch ein junger Arzt gewesen si er in folhen gewesen, nebenbei habe er noch Anderes zu thun gehabt, und das sei ganz gut ge- gangen. Jeßt werde es vielfah die Hauptbes{äftigung sein. Die Kassznärzte würden die meiste Beschäftigung baben für einen so unzureihenden Lohn, daß es niht zu verantworten sei: bis 1 4 für den Besuch; für 1 4 könne ein Arzt niht einen Besuh machen, davon kônne er nit leben; au naÿ der Taxe von 1815, vie darüber hinausgehe, könne er niht leben und dem Anspru genügen, daß er ein wissenschaftlich und gesellschaftlich gebildeter Mann sein solle. Damit werde der ärztlihe Stand in unerhörter Weise herab- gedrückt, Dabei seien die Anforderungen an einen bezahlten Arzt viel größer als an den Arzt seines Vertrauens, den man \ih selbst suhe. Bei der nästen Novelle zum Geseß werde man besser thun, die freie Arztwahl einzuführen, wie sie die freien Hülfs- kassen früher gehabt und zum Theil heute noch bâätten.

__ Abg, Wurm: Die Frage, ob ein Arzt gut behandelt habe oder nicht, könne nicht nah materiellen Bestimmungen entschieden werden, sondern nur nach dem subjektiven Empfinden des Einzelnen; es komme auf das Vertrauen der Kranken an, und darum könne ein „tluger Mann“ oder eine „weise Frau“ wirkli Erfolge haben, die ein Arzt nit erreihe. Professor Forel habe selb öfentlih gesagt, 5 aller Patienten würden von selbst gesund, F dir übrigen verfielen dem Tode oder blieben unheilbar, und bei den wirkli Geheilten müsse man sich immer frazen, habe man nicht mehr geschadet als genügt, und was sci es denn gewesen, das wirkli genüßt habe ? Professor Nothnagel habe si auf der Naturforsherversammlung in Halle in demselten Sinne ausgesprochen. Damit sei das Todes- urtheil über die Zwangéärzte gesprochen; denn zu dem Arzte, der ibm (dem Redner) aufgezwungen werde, habe er kein Vertrauen, und auf das Vertrauen komme es heutzutage sehr viel an, wo die Kunst des Arztes wesentlih in der Ertheilung von Verhaltungsmaß- regeln bestehe. Hier aber bemühe man sich, ein neues Proletariat zu {afen , nämli die proletarisirten Aerzte. Der Zwangsarzt werde in einer ganz unwürdigen Weise bezahlt. Gerade in Berlin babe man Kassenärzten früher 1200 X, jeßt 1500 Æ bezahlt. Als es fch herausstellt habe, daß für einen gewissen Bezirk zwei Aerzte nöthig seien, seien sie endlich angestellt worden und jeder habe nun 1500 A erhalten, während der früher angestellte keine entsprehende Zulage be- kommen habe. Der Kassenarzt bekomme für den Besu nit einmal 1 Æ, sondern viel weniger, Würde der Arzt das Rezept nit selbft zum Kcanken tragen, sondern durch einen Dienstmann hin- \hicken, so würden die Kosten verdreifaht werden. Ein Dienstmann sei in der That besser gestellt als ein Arzt. Eine sehr wichtige Frage sei auch die des Apothekenzwanges, über die man si bei der Berathung des Antrages auf Verstaatlihung der Apotheken noch genauer auszusprechen haben werde. Man sprech2 von den Apothekern als Neunundneunzigern, aber sie verdienten weit mehr als 99%. Eine halbjährliGe Apothekerre{nung einer hannoverschen Krankenkasse habe er von einem Apotheker nahrehnen lassen; danach habe der Verkaufspceis der Heilmittel 269,83 #, der Kaufpreis nur 590 M betragen, es seien also 437% verdient worden; die Her- stellungskosten in der Apotheke berechneten \sich zu 159 #, nah dem Werth der Arbeitekraft des Provisors betrügen fie rur 50 4, die Tekturen, Gläser, Papier, Korken u. \. w. kosteten 81 #4, der Apotheker habe aber nur 21 4 Auslagen darauf gehabt, also wieder 288 9/9 Verdienst. Dabei sei nah der Angabe hervorragender Aerzte der Werth der Heilmittel für die Heilung ein minimaler da sei der Apothekenzwang doppelt ungerecht. Dem Kranken müsse die Wahl des Arztes und der Apotheke freigestellt sein. Den Grund

den vom Geseß ausgesprohenen Zwang enthülle der Antrag Br in drastischer Weise. Die Bevölkerung sei zu arm, um die Kosten für einen Arzt aufzubringen, die Massen seien proletarisirt, die Aerzte würden es ebenfalls. Die Verstaatli&ung der Aerzte sei das einzige Mitiel zur Abhülfe, sons könne man allerdings die freie Arzt- wabl nicht durchführen, denn sonst würden \sich nur die billigeren Kräfte zur Verfügung stellen, nicht aber die Professoren. Ein Konkurrenzkampf sei bei den beutigen sozialen Zuständen zwischen den Aerzten unvermeidliG. Der Arbeiter habe felbst ein Interesse daran, daß der Arzt gut bezahlt werde, denn nur ein gut bezaklter Arzt könne dem Kranken die nöthige Fürsorge widmen. Aber die Rezepte des Arztes allein hülfen dem Arbeiter noch nicht, dazu gehöre das Rezept, das einmal der Kaiser Joseph von Oesterreich gegeben habe: so und fo viele Gulden und Beeffteaks ; nur eine Besserung der Lebensverkbältnisse könne helfen. Die Würde des ärztlihen Standes, von der so viel gesprochen werde, könne nur der verstaatlihte Arzt wahren. Wenn man frage, wie denn bei der Verstaatlichung der Aerzte bestimmt werden solle, an wel@en Arzt sid ein Kranker zu wenden babe, so heiße das künstlich Schwierigkeiten hineintragen. Eine ähnliche Institution besize man ja hon in den Militärärzten. Der Einzeine wähle einfach seinen Arzt selbst, da werde kein Konkurrenzkaw pf eintreten. Man babe ja au s%on die Ver- staatlihung der Aerzte der Seele; wenn au@© der eine Beihtvater einem liever sei als der andere, so finde do kein großer Zusamrmen- fluß von ihnen an bestimmten Stellen statt, s regele \ich Alles von felbst, und so werde es au bei den verftaatlichten Aerzten sein. Jedenfalls würde dann dem Unfug ein Ende gematt werden, daß die Leiflungen der Aerzte fo \{lecht bezallt würden, daÿ sie ihre PfliGten nit gewissenhaft erfüllen könnten, dern darunter leide nit nur der Arzt, sondern auch der kranke Arbeiter. Der Antrag Hiße verbessere wenigstens die Kommissionsfassung. Die Kosten einer voll- ftändig freien Aerztewabl könnten allerdings von den Kassen nicht getragen werden, es sei aber niht Geld aenug da, um dem Arbeiter die nöthige Fürsorge zu gewähren, Die Unzufriedenheit werde durch solche Zwangsmaßregein im großen Maße geshürt. i

Abg. Dr. Hirsch: Die Sozialdemokraten nüßten ihrer Satte nit durch Verquickung dieser Frage mit dem utopischen Zukunsfts- bild der Verstaallih!ng der Aerzte. Man habe es ledigli mi der Eestaltung der Dinge auf Grund der beutigen Staats- und Gesellscaftsordnung zu thun. Das Strebea nah freier Aerzte- wabl gebe nicht allein von den Aerzten aus, die ihre materielle Lage verbessern wollten, sovdern von den Versicherten selbst, die, so lange er denken könne, über die Behandlung Seitens der Zwangs- kassenärzte klagten. Uebrigens sci das Streben der Aerzte, die nicht die nöthige Protcftion hätten, um Kassenärzte werden zu _können, nach Beschäftigung durhaus berehtigt. Die Kafsenär:te hätten in ihren Sprehstunden funfzig, se{zig und mebr Personen zu untersuchen und müßten, um ihre Familie zu erhalten, noch) nebenbei eine Praris haben. Da sei eine maschinenmäßize Behandlung des Kranken natürliGß. Da sei es erklärlic, wenn die Kranken H an den ersten besien Quacsalber wendeten , wenn fie von dem wifsenscaftlich 1 enes Mann nit die nöthige Hülfe erhielten, und daß sie das

ertrauen zur Wissens(aft selbst verlören. Manche Kassenärzte ver- ständen sich riht dazu, den Kranken im Hause zu besuchen. Es sei wenigstens {hon anerkannt, daß einz Besserung in dieser Hinsicht nothwendig fei. Wenn die freie Aerztewahl in Krefeld, Magdeburg und Leipzig hon möglich sei, könne sie au für das ganze Deuisde Reich eingeführt werden. Seine Partei wende sih mit ihren Anträgen immer an den Staat, aber zuerst müßten die Kassen felbst auf eine freie Aerztewabl hinwirken. Ihre Mitglieder häiten ja felbst bei den Vorstand8waßlen das leßte Wort zu spre@en. Die jehige Regelung sei nur ein Anfang zur Besserung; nur wenn die Kassen fich selbst ablehnend verhielten, müßte der §. 55a eintreten. Alle Wünsche ließen sich natürli nicht befriedigen, es bleibe Alles noch Stückwerk. Er vermisse aber in dem §. 55a und er behalte sih einen entsprehenden Antrag für die dritte Lesung vor —, daß man hierbei von der Vorrichtung der Generalversammlung der Kassen ganz abgesehen habe. Erft wenn auf diesem naturgemäßen Wege nihts zu erreichen sei, müsse die Be- hôrde eintreten. Mit dieser Aenderung könnte seine Partei für §. 55a stimmen. Von ten Anträgen Dziembowski und Hitze habe ein jeder au seine Mängel, und er köane fi heute noch ni&t entschließen, für welchen der beiden er \{ließlich stimmen solle. Mehr und mehr müsse man eine Annäherung aa die freie Aerztewahl erreichen.

Abg. Hitze will die Regelung den Kassen allein nit über- lasen, denn die Minderheit müsse auch gegenüber der Méehrbeit der Arbeiter geschüßt werden Redner vertheidigt das Zwangékafssen- system gegen die erhobenen Angriffe; es müsse mit der Thatsache gerehnet werden, daß die Verhältnifse der Arbeiter eben beschränkt seien. Der Verglei der Verstaatlihung der Aerzte mit derjenigen der Aerzie der Seele treffe niht zu, denn Geistliche seien keine Staatsbeamten. Dem Staatssekretär erwidere er, daß er (Redner) es für kein Unglück ansehe, wenn jüngere Aerzte genommen würden. Es stehe Jedem frei, sh einen billigeren Arzt zu nebmen.

Abg. von der Schulerburg: Er sei für die Streihung des ganzen Paragraphen, weil er überflüssig und unklar sei, Dieser Paragraph enthalte einen Schrei nach der Polizei, aber die Kranken- kassen seien ein Stück Selbstverwaltung der großartigsten Art und könnten dabei erreichen, was der Paragraph wolle. Unklar sei der Paragrapb, weil ein Bedürfniß von Versicherten \chwer festzustellen sei; gerade bei der Wahl des Arztes sprähen Antipathieen und Sympathieen mit. Was beiße ferner „weitere Aerzte“ ? Es solle heißen emehr Aerzte“, es könnten aber auÿ Naturärzte darunter ver- standen werden. Er bitte also, den Paragraph abzulehnen.

Abg. Ebert y: Die Zwangsékassenärzte in Berlin hätten keines- wegs eine geringere Qualifikatioa, als andere Aerzte sie hätten. Das Beste sei hier gerade gut genug für die Arbeiter. Wenn man nur Vertrauensärzte haben wollte, so würde man \chließlich dahin kommen, nur dur Suggestion zu heilen. In dieser Frage spiele ein gut Theil Uebertreibung und vielleicht Mißvergnügen solcher Herren mit, die bezüglich eines Wunsches nach einer Krankenarztstelle nit glüdlih gewesen seien. Ganz unbegründet sei die Behauptung, daß die Zwangskassenärzte Hunger litten. Ein junger Berliner Kassenarzt fange mit 500 Thalern an und habe nur einige Stunden des Tages zu thun. Dur{hschnittlih erhalte jeßt der Krankenkassen- arzt 1950 A Die Zahl der Gewerksärzte fei seit 1885 mebr als verdoppelt worden, und die Aerzte würden im näbsten Jahre genau das Doppelte von dem erhalten, was sie 1885 bekommen bâtten. Gnikleide man die Sace des Nebels und Dunstes der Agitation, o stelle si heraus, daß keineswegs Hungerlöhne gezahlt würden. Ebe man die freie Aerztewahl geseßlich einführe, wolle seine Partei doch erst den Berliner Versu abwarten.

Abg. S inger: Der Abg. Eberiy stehe der Berliner Verwaltung zu nabe, als daß man es ihm übelnehmen könnte, wenn er sie bei jeder Gelegenheit in ein günstiges Licht stelle. Aber er habe des Guten zu viel getkan, und es sci unvorsihtig von ihm gewesen, das Loblied dieser Einrichtungen in Gegenwart von Leuten zu singen, welche die Dinge auch kennten. Daß die Kassenärzte in Berlin na neun Jahren mehr Gehalt bekämen, werde hier keinen Eindruck machen. Jn Folge der Vertheuerung ter Lebensbedürfnisse hätten Staat und Gemeinden eben die Lage ihrer Beamten verbessern müssen. Die Berliner Krankenkassenärzte könnten nur dann eine Nebenpraxis ausüben, wenn P gewifsenlos genug seien, um die ihnen von den Kassen auferlegte Pflicht zu vernachlässigen. Es sei ihm nit etwa von jungen Aerzten, die keine Stelle hätten erhalten können, sondern von alten Aerzten versihert worden, daß die Stelle eines Dantenkassenarztes die volle Zeit eines Mannes in Anspruch nehme. If ebel und Dunst, von dem der Vorredner gesprochen habe, liege B so ganz wo anders. Bei der Vergebung der Krankenkassenarztstellen t E sprähen Rülksi@ten mit, die weit über das hinaus- gingen, was man vernünftiger und anständiger Weise eigentli erwarten müßte. Die Stellen seien au vergeben worden an Leute, die es gar nit nöthig hätten, einen anderen Erwerb zu suchen, und die ih in diese A, nur hineinbegäben, um naher in Kreise zu kommen, in denen sie besser bezahlt würden. Also so engel-

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rein, wie der Abg. Eberty die Dinge in Berlin geschildert habe, seien sie leider nit.

Abg. Eberty: Diese Art der Taktik des Aba. Singer überlasse er der Beurtheilung des ganzen Reichstags. Er (Redrer) für seine Person werde sih auf eine derartige sadlihe Behandlung niemals einlassen. Bei Allem, was er gesagt habe, bleibe er. Jeder Ein- ri{tung, au den Berliner Einrichtungen, bafteten Mängel und Fehler an Er für seine Person stehe auch in dieser Frage nur als Vertreter der Interessen der arbeitenden Klassen und keiner andern hier. Der Abg. Singer habe dann dunkle Andeu- tungen darüber aema@t, wie es bei den Wablen der Krankenkassen- âärzte zuzebe. Man babe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln er (Redner) selbst habe eine direkte amtlihe Einwirkung bierauf nur in beschränktem Maße gesudbt, dahinter zu kommen, ob unlautere Mittel ¿ur Erlangung dieser Stellen angewendet worden seien, und zur Ebre der Aerzte und Kafsenmitglieder stelle er fest, daß auch nicht eine einzige dieser dunkeln Behauptungen irgendwo Gestalt gewonnen babe. Troßdem bitte er den Abg. Singer, ibm (dem Redner) alle die ThatsaWen, die ihm oktjektiv bekaant sci-n, mitzutheilen, er werde sie weiter verfolgen.

Bei der Abstimmung wird §. 55a angenommen unter Streichung des Passus: „Wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem Bedürfniß der Versicherten entsprehende Gewährung der Kassenleistungen nicht gesichert ist.“

Zum §. 56 beantragen die Sozialdemokraten, den frühe- ren §8. 56 beizubehalten, wonach die Krankengelder nit ver- pfändet, nicht übertragen, niht gepfändet und nur auf ge- \chuldete Beiträge aufgerehnet werden dürfen. Die Vorlage will die Aufrehnung au gegen Eintrittsgelder und Geld- strafen gestatten und außerdem die Unterstüßungsansprüche in zwei Jahren verjähren lassen.

Abg. Molkenbuhr empfiehlt den Antrag, weil das Geseß den Kranken die Unterstüßungsgelder in erster Linie sichern müsse.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt.

Abg. Rintelen beantragt die Einschaltung eines 8. 57aa, wonah in Fällen, in denen ein Kassen- mitglied innerhalb der ersten drei Wochen seiner Zugehörigkeit zu einer Kasse an einem Leiden erkrankt, zu dem {hon während seiner Zugebörigkeit zu einer anderen Kasse der Grund gelegt war, die gegenwärtig betheiligte Kasse die für Behandlung und Unterstüßung dieses Mitgliedes verauslagten Kosten von der Kasse soll einziehen können, der der Betreffende früher angehörte, um Abschiebungen von Mitgliedern, bei denen eine Erkrankung zu erwarten ist, und hierdurh hervor- gerufene Schädigungen der Kassen zu vermeiden.

Dieser Antrag wird abgelehnt.

Gegen 5 Uhr wicd die Verbandlung abgebrochen.

Nr. 47 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, bherausgegebenimMinisterium deröffentlihenArbeiten, vom 21. November hat folgenden Inbalt: Ge\{Gichtie des Eisenbahn- Geleises. Landhaus Charlottenau bei Zehlendorf. Protestan- tisher Kirhenbau. Vermischtes: Technishe Sekretäre und König- liche Bauschreiber in der allgemeinen Bauverwaltung. Aus dem Neichshauskhalt für 1892/93, Preisbewerbung für den Entwurf zum Bau eines Thurmes für die altslädtishe evangelische Kirche in Thorn. Preisbewerbung für Entwürfe zu einer Hofsheune. Preisbewerbung um ein S{lachthaus mit S&lachtviehmarkt in Jassy. Ueber Langer’ sche Brückenträger. Themsetunnel bei Blackwall. Selbsttbätige Kupplungen und turhgehende Bremsen an Güter- wagen in Nord-Amerika.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegunec,

ur Lohnbewegung unter den deutshen Buhh- drudckern scheibt, wie wir nah dem „Vorwärts“ mittheilen, der „Correspondent für Deutshlands Buchdr. u. Schriftg.“:

Am vergangenen Montag fanden unter Vorsitß des Herrn Dr. Freund, Magistrats-Assessors in Berlin, Besprehungen zwischen den Herren Büxenstein und Häbringer einerseits, Döblin und Ph. S{mitt andererseits, über einen etwaigen Friedens\{chluß im Buchdruckgewerbe statt. Von den Prinzipalen wurde vorges{lagen, die Gehülfen sollten die Arbeit zu den alten Bedingungen aufnehmen und dann sollte nochmals die Tarifkommission zusammentreten. Dieser Vorschlag fand eine dur- aus unzweideutige Ablehnung. Die Herren Prinzipale konnten {h aber überzeugen, daß die Gebülfen keine2wegs unnabbar sind, und so hatte die Besprehung das eine Resultat, daß man in Prinzipals- kceisen demnächst zu geeigneteren Vorschlägen kommen dürfte.

Aus Liegnitz wird der „Voss. Ztg.“ telegraphish gemeldet, daß die ausständigen Handshuhmacer dort auf Geheiß des Central- vorstandes der Fachverbände die Arbeit wieder aufnahmen. Dreizehn Gehülfen wurden aber niht wieder eingestellt.

Aus Hanau wird der „Frkf. Ztg.“ geschrieben, daß unter den ausständigen Arbeitern der Kohn'shen Diamantschleiferei, namentlich den verheiratheten, bereits ein recht fühlbarer Nothstand eintritt. Die Unterstüzungen sind niedrig bemessen, und es ist daruman die Genoffen die Aufforderung ergangen, im Interesse der Ausständigen Sammlungen zu veranstalten. Troß alledem blieb die in den Lokal- blättern publizirte Aufforderung zur Wiederaufnahme der Arbeit bis jeßt erfolglos, Die Arbeiter behaupten, der Geschäftsführer habe einige ihm unliebsame Persönlichkeiten maßregeln wollen und so die Uebrigen zur Arbeitseinstellung veranlaßt. Die Ausständigen maten die Wiederaufnahme der Arbeit von der Entlassung des Geshäfts- führers abhängig, doch dürfte wohl der in Antwerpen wohnhafte Ge- \{äfteinhaber, dessen Eintreffen erwartet wird, jenem Ansinnen kaum entsprehen. (Vgl. Nr. 277 d. Bl),

, Ueber den Bergarbeiterausstand im Norden Frank- reis liegen folgende Telegramme des Wolff'schen Bureaus vor:

Aus París wird berichtet, daß nah einer telegraphischen Mit- theilung Basly's die Grubenarbeiter im Departement Pas de Calais

ch weigern, das von den Bergwerksgesell\chaften vorgeschlagene Schiedsgeriht anzuerkennen. Ein Telegramm aus Lo ur {es meldet, daß geslern Vormittag in den Kohlengruben von Douchy (Departement du Nord) ein allgemeiner Ausftand ausgebrochen sei. Seit Mittwoch treffen in Roubaix und Tourcoing zahlreiche Sendungen deutscher und belgischer Kohlen ein. Im Kohlen- becken von Pas de Calais is in der Nacht zum Donnerstag kein bemerkenswerther Zwischenfall eingetreten, Dagegen is in einigen Koblengruben des Departement du Nord, wo der Theilausstand fort- dauert, eine lebhafte Erregung bemerkbar. » 5 e

Wie der „Frkf. Ztg.“ aus Brüss el berihtet wird, is auf der Kohlengrube „Produits“ in Flénu (Becken des Borinage) ein Ausstand eingetreten ; 480 Bergleute legten die Arbeit nieder und fordern eine Lohnerhöhung.

In Lyon ift gestern der neunte Kongreß der nationalen Arbeiter-Partei eröffnet worden; es sind 284 Arbeitersyadikate vertreten. Den Vorsig führt der neue Deputirte von Lille, Lafargue.

Kunft und Wissenschaft.

Gesammt-Uebersitht der im Prüfungsijabr 1890/91 bei den Königlich preußi- schen medizinishen und pharmazeutishen Prüfungs- Kommissionen geprüften Doktoren und Kandidaten der Medizin vond Kandidaten der Pharmazie.

Bei den Prüfungs-Kommissionen zu

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I. Doktoren und Kan- | didaten der Medizin: | aus dem Vorjabre .. , „181 10/31} 8] 3529| 6 7/45 [243 neu eingetreten . 149| 95/32/43! 786838 58 9 S 620

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nicht bestanden bezw, zurüdck- E Z N S2 23/23 16| 23/23| 711|15| =223

II. Kandidaten der | |

Pharmazie: 4 | | | aus dem Vorjahre 7 1 3—————-|1 [12 neu eingetreten . « +_06,_21/36/_3|_25/10/11/23/54/__ 29268 ¡usammen | 68! 22/39/ 3] 25/10/11/23/59| 29 280

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nit bestanden bezw. zurück- F | P | getreten E | 12j 1) 7| 11 3|—|—| 31 6! | 33

Die Gesfellschaft für Rheinis®be Geshichtskunde seßt aus der ihrer Verwaltung untecstellten Mevissen-Stiftung für die Lösung folgender Aufgaben die unten angegebenen Preise aus ;

1) Nawweis der im Anfang des 16. Jabrbunderts in Köln vor- handenen Straßen und Plätze, sowie aller Befestigungen, öffentlichen Gebäude, Kirchen, KapeUen, Klöster und Wohnhäuser, nebst Entwurf eines möglichst cenauen Stadtplans, auf Grundlage der gleichzeitigen Pläne und Ansichten, der Sthreinsbücher und der Urkunden. Es wird der Wunsch ausgesprochen, die für das 16. Jahrhundert fest- gestellten Straßen, Gebäude u. f. w. nah Mözlichkeit zeitlih zurück zu verfolgen. Die Arbeit ist cinzusenden bis zum 31. Januar 1897 einschließlih. Preis 4090 4.

2) Entwickelung der kommunalen Verfassung und Verwaltung Kölns von den Anfängen bis zum Jahre 1396, Die Arkeit ift einzusenden bis zum 31. Januar 1894 eins{ließlich. Preis 2005 M

3) Ursprung und Ertwickelung der Verwaltungsbezirke (Aemter) in einem oder mehreren größeren Territorien der Rheinprovinz bis zum 17, Jahrhundert. Die Arbeit ift cinzusenden bis zum 31, Januar 1895 eins{ließlih. Preis 2000 M

Die Bearbeitungen können unter dem Namen der Bewerber oder anonym mit einem Sianspruh eingereiht werden. In letzterem Fall ist ein mit demselben Sinnspruch be\chriebener versiegelter Zettel bei- zulegen, der Namen, Stand und Wohnort des Verfassers entbält. Die Entscheidung über die Verleihung der Preise ecfolgt durch den Borstand der GesellsBaft für Rheinishe Geschichtékunde; es ift hierbei nach der Vorschrift der Stiftungsuarkande neben der Be- herrshung des bearbeiteten Stoffes der Stil und die künst- lerishe Form der Arbeiten wesentlich mit in Betracht zu ziehen. Erscheint keine der über eine Fcage eingercihten Arbeiten preis- würdig, fo kann doch ein Honorar bis zur halben Höhe des Preises zugebilligt werden. Die preisgekrönten Arbeiten werdea Eigenthum der Gesellschaft, die niht preisgekcönten können binnen eines Jahres nach Veröffentlichung der Entscheidung zurückgefordert werden; ge- sieht dies nit, so werden sie ebenfalls Eigenthum der Gesellschaft. Die Arbeiten sind einzusenden an den Vorsitzenden der Gesellschaft E EmiNe Ges@ichtskunde, Herrn Landgerichts-Direktor Ral1jen in Köln.

Wie die Münchener „Allg. Ztg.“ böit, hat am Sonnabend bei Herrn Professor von Lenba% eine Versammlung von über fünfzig der bedeutenderen Künstler Müntens stattzefunden, um für die Anbahnung einer Reformirung des dortizen Aus fstellungs- wesens bestimmte Gesichtspunkte feftzustellen. Man hofft, auf diesem Wege der Ueberschwemmung der Münchener Ausftellungen mit mittelmäßigen Bildern, namentli des Auslandes , vorzubeugen.

In dem Garten des Schwarzviehhändlers Anton Ciazynski in Pleschen ift, wie die „P. Z.* mittheilt, am 18. d. M. ein thöônerner Topf, gefüllt mit alten Münzen, aufgefandea worden. Arbeiter, die in dem Garten einen Kartoffelshober anlegten, fanden beim Aus- werfen der Erde in einer Tiefe von rur einem Fuß den hier vergra- benen Schaz. Der Topf erthielt 38 noch ziemlich gat erhaltene Goldmünzen, 29 Silbermünzen von der Größe eines früheren Zweithalerstückes und gegen 1000 fkleinere Silber- münzen. Die größeren Silbermünzen sind noch gut er- halten, das Gepräge ist deutlich zu erkennen, die kleineren mußten erst gereinigt werden. Die Münzen ftammen sämmt- lich aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Mehrere Geldstücke tragen die Jahreszahl 1564, also des Jakbres, in dem Kaiser Maximilian 11. Ferdinand I. auf dem deutshen Kaiserthrone folgte. Die Münzen sind theils deutshe beziehungsweise österreichische, theils polnishe. Die meisten österreichishen tragen die Namen Ferdinand I. und Rudolf IL.; Münzen mit dem Namen Marimilian, also des Kaisers, der zwischen den beiden genannten regierte, sind niht vor- handen. Die polnishen Münzen \{einen etwas älteren Ursprungs zu sein, so trägt ein Goldstück die Zahl 1535,

Im vorigen Monat wurden, wie man der „Frankf. Ztg.“ schreibt, in Abukir, wenige Meilen östlich von Alexandria, înter- essante Alterthumsfunde gemaht. Unter der Leitung des ge- lehrten Daninos Pascha, dem man die Entdeckang verdankt, werden die Ausgrabungen dort fortgeseßt, und Falls die Regierung die nöthigen Geldmittel bewilligt, können die Arbeiten an dem bisher von den Archäologen völlig unbeahhteten Plaße noch vieles Werth- volle zu Tage fördern, besonders aus der griechish- rômishen Periode, Zwishen vier und sechs3 Fuß unter der Oberfläche fand man drei Statuen in Rosengranit, zebn Fuß hoh, mitten unter Tempeltrümmern auf den Gesichtern liegend; vou dem Tempel wurde ein Theil der O Säulenreste und mehrere ußbodenquadern bloßgelegt. Die Statuen stellen den hieroglyphischen Fuhbotena zufolge König Ramses I1I., den Sefostris der Griechen, und die Königin Hentmara, seine Schwester und Gattin, fißend dar ;. die dritte Figur zeigt Namses Il. stehend; er irägt eine Tunika, Arm- spangen, die Kriegékrone und einen Gürtel mit der Aufschrift: „Geliebt von Seth“. Mit der Linken hält er den Szepterstab, der in tea Kopf seines Sohnes Menepta (des Pharao im Exrodus der Bibel) ausläuft; das Zeichen Menepta's ift in den Stab gravirt. Auf der Thronsessellehne be- findet sih ein Bas-Relief der Königin Hentmara im Profil; über ihrem Kopf steht die Jaschrift: „Tochter des Königs, geliebt von ihrem Vater Gemahl des Königs des großen Lieblings des Seth“. Auf der Rülckseite der Lehne ift das Königlihe Banner des Ramses in vertiefter Arbeit zu sehen, sammt allen Titeln des Königs. Der Stil der drei Statuen ist derjenige der zwölften

Dynaftie, Der Korrespondent der „Times“ in Kairo vermuthet,

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