1891 / 288 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

als der Reiéstag am 6. Feocruar 1391 fa#ï ciaftimmig erklärt babe, die Immunität der Reichstagsmitglieder dauere während jeder Vertagung fort, und den Reichskanzler aufgefordert habe, bei den Einzelregierungen dahin b wirken, daß die zur Dur(führung dieser Auffaffung nöthigen Maß- regeln getroffen würden. Ueber die Materie selbft also hberrsde keine Meinungs8verschiedenheit. Umsoweniger gebe er auf den Vor- \@lag ein, der ni§t nur cine Gesezes-, sondern au eine Ver- faffung8änderung bezwecke und sich in den Spuren einer Ge- wohnbeit bewege, von der er gehofft babe, daß die icgige Regierung sie aus der Welt s{haffen werde. Es handele sih ja um keinen fur@tbaren Anfturm auf die Verfaffung, man könne die Sache rubig besprehen und rubig ablehnen Die Be- timmung, daß ein Parlament8mitglied während der Sessiontperiode nicht verhaftet werden dürfe, sci sehr alt und fiammwe aus England, wos die Immunität der Abgeordneten nit als ein Ret des Einzelnen aufgefaßt werde, sondern als ein Ret des Parlaments, das cinen Anspru darauf babe, in sciner Téâtigkeit ni@t dur die ohne zureihenden Grund berbeigeführie Entziebung einzelner Mit- glieder gestört zu werden. Dieses Ret fei in Englard fech8 Jabr- bunderte biadurch durch alle Parte!kämpfe und gegen ale Schwierig- keiten verfowten worden, es Habe sich früber sogar auf die Diener der Mitglieder au8gedebrt. Von da fei die Immunität auf alle parlamentarisch regierten Länder des Kontinents übergegangen, und ¿war faft überall in weiterer Auëdehnung als in Deuts&land. Die Immunitätebestimwungen in der deutshen Verfassung stammten roch aus der des Norddeuts&en Bundes, wo fie unter befonderer Mitwirkung tes Abg. Dr. von BVexnigfen redigirt und ohne Besprehura genehmigt worden scien. Aus Anlaß der be- kannten Majunke’schen Verhaftung im Jahre 1874 habe der Reibétag den Art. 31 der Verfassung nur für anwendbar cr- Tlärt auf die Untersuhungsbaft, auf das Vorverfahren, nit aber auf cine rechtskräftig gewordene Verurtheilung. Die Sache sei ftreitig geblieben. Im Großen und Ganzen babe die Frage in Deutschland aber nit die Bedeutuna, die fic în England gehabt babe. Meiftens Hätten Preßvergehen und Beleidigurgeklagen - zu einer Verhaftung von Abgeordneten gefübrt, und er wünsche, daß die üble Tradition einer jeyt boffentliG vergangenen Zeit, in der der Staats- anwalt beständig arf der Lauer geftanden habe, endli beseingl fei. Was babe nun zu einen fo außergewshniicen Ab- änderunzZantrag geführt? Es sei die zweimalige Vertagung des Reicéstags seit derm Mai 1890. Dieser Zustand sei ein an und für si ganz ungewöhnliher und naturwidriger. Nur dur eine Fiktion sei man feit 1820 noch in derselben Sesfion, und um diesen fiktiven Zustand gezen diz Natur des Gesetzes, die Absiht der Sescäfts- ordnung und die ReichSverfafsung aufrecht zu erhalten, {lage man eine Verfassungeänderung vor. Der Grundsaß der Diskontinuität zwishen den verschiedenen Legiéelaturperioden werde in der parlamentarischen Praxis Eng!ands auf das Särfite fesigehalten und habe sid praktis als nüßliG bewährt. Jede Legislatur- periode bestehe für sih und habe ihren natürliden Anfang und ibr natürlihes Gnde. Die Folge davon sei. daß alle gesezliben und ge- \chäftliwen Initiativen, die in einer Legiëlaturveriode zu Tage ge- treten seien, mit ihr selbst eines natürli@en Todes ftürben. Man babe allerdings bei der großen Justizzesetzgebung das Bedürfniß ge- fühlt, Kommissionen einzusezen über die Dauer einer Legislatur- periode hiraus. Der betreffende Antrag Lasker sei 1871 vem Reiche- tag verwo:fen worden. Unter den Gegnern habe sich Windtborft befunden, der als Folge dieser Fortsbleppung der parlamentarischen Thätigkeit cin allzu großes Anwachsen der Mat des Parlaments und eine Erschütterung der Rechte des Kaisers und der verbündeten Regierungen befürch@tet habe. Von diefer Beunrudigung sei man allerdings zurückgekommen. Später sei es do zu solchen Zwistenkemmissionen gekommen, aber die SaWe sei von ciner organischen Einrichtung herabgeminderi worden zu einer konkreten Vor- \{rift für bestimmte Fälle. 1874 sei beinahe einstimmig die Justiz kommission für die Berathung der Civilprozcßordnung und für die GerihtSordnung, 1876 für die Koxrkurs8ordnung eingeseßt worden. Der gegenwärtige Zuftand sei cin ganz anderer, als er damals ge- wesen sei. Damit die Beschlüffe einer Kommission niht verloren giagen mit dem Schluß der Session, habe man 1890 wegen der Gewerbeordnungs- und 1591 wegen der Krankenkafsennovelle einc fiktive Vertagung cingeführt. Nun sei es für ihn {on an und für sid hôcst anstôßig, daß nur wegen solher Spezialfragen eine so gründliche Veränderung der Verfaffung vorgenommen werden folle. Er halte dicse Prozedur der ewigen Vertagung überbaupt für ein Unglüd. Anträge und Gesetzesvorlagen sollten immer das Ergebniß gewisser Zeitumfiände sein und nicht in alle Ewigkeit au? der Tagetordnung stehen bleiben. Was des Lebens werth fei, körne bei jeder neuen Legislaturperiode von Neuem eingebraht werden. Außerdem werde durch diese Vertagung die Bestimmung der Verfafsurg, wona der Reichstag jährli berufen werden folle, vollständig außer Kraft geseßt. Es handele fich hier nit um etwas Formales. Man babe ¡war rit mehr, wie in anderen Parlamenten, die Beantwortung von Thronreden durch Adressen, aber die Eröffnungëbotschaft bei Beginn der Session sei kein gleiwgültiges Ding; die ganze Welt warte auf die Worte, die vom Throne berab an das Volk und aus an die Welt erklingen würden. Der Reichstag sei in den leßten Jahren zweimal eröffnet worden, ohne diese Manifestation von Allerb5+ster Stelle, ebenso habe auch der Schluß des Reicstags in Gegenwart des Kaisers gefehlt. Rur der Gewerbeordnungs- und der Krankenkafsen- novelle wegen habe man doch richt zu einem solchen Mittci zu greifen brauen, um so weniger, als man sich damit formell in Widerspruch seße mit den Verfassungen der Einzelstaaten. In Folge dieser Vertagungen laufe man auch Gefahr, daß man von dem Bundeërath keine Entscbließungen über die vom Reichêtag angenommenen Jrnitiativ- anträge erfahre. Er erinnere nur an die witigen Beslüsse in Bezug auf Tarifwesen, bezügli des Zolls auf Petroleumfäfser u. \. w. Es könne weiter die Frage entstehen, ob ¿. B. ein Richter als Mitalied des Reichstags während der Vertagung keinen Dienst zu thun brauche, ob die Abgeordneten von Berlin nach ihrer Hemals freie Fahrt hätten, Gebe es denn wirklih kein anderes, einfa@eres Auskunfts- mittel? Die Geschäftsordnung bestimme, daß alle Wirkungen der Legislaturperiode mit ihrem Schluß aufhörten. Daniit seien auch die Kommissionen zum Tode verurtheilt. Nun follte man den Reichstag möglichst verschonen mit Geseßen, die derartige langathmige Kommissionsarbeiten nothwendig machten, wenn die Kom- missionen nicht, wie für die Justizgesesze, ad hoc cin- eseßt würden. Man könne im Einzelfall bestimmen, daß die rbeiten einer wihtigen Kommission, wenn sie am Schluß einer Sigungéperiode nit zum Ende kämen, niht verloren seien. In erster Reihe halte seine Partei eine kTommissarische Berathung der Vorlage für überflüssig, follte fie aber von anderer Seite beliebt werden, fo empfehle er die Ucberweisung an die Geschäftsordnungs- Kommission zur Prüfung, wie die entstandenen Schwierigkeiten dur Nenderungen der Geschäfttordnung zu beseiligen seten. Staatssekretär Dr. von Boetticher: Mit dem Herrn Vorredner bin ich in zwei Punkten von vorne- herein einverstanden: einmal damit, daß wan nicht ohne zwingende Noth zu Verfafsungsänderungen schreiten soll, und zweitens damit, daß der vorliegende Gegenstand nicht so geartet ist, daß man si darüber in irgend welhe Erregung zu verseßen nöthig hätte, daß wir vielmehr ganz ruhig und objektiv überlegen können, wie wir aus den Verlegenheiten, die bisher in der Praxis rücksihtich der Auslegung des Artikels 31 entstanden sind, herauskommen können. Ich bin ihm au dankbar dafür, daß er die Frage, was die materielle Seite der Vorlage der Regierungen anlangt, nit unfreundlih beurtheilt hat. Seine Augeinandersezung ging in der Hauptsa%e dahin, es sei kein augreihender Grurd vorhanden, um eine Verfassungëänderung vor- zunehmen, und wenn man auch gewisse Mißstände anerkennen müsse, so ließen fh diese vielleicht auf anderem Wege beseitigen, namentli

auf tem Wege, daß man die Veitagurgen, ie dic Veranlassung zu den Mißftänden gegeben baben, künftig vermeide.

Meine Herren, die Regierungen befanden sib, als sie in diesem Somæmer sih mit der Frage bes&äfiigen mußten: wie ift den unleug- baren Mißständen, die aus einer verschiedenartigen Auslegung und Anawendung des Artikels 31 si ergeben, zu begegnen ?— der Refolution des Reichétags vom s. Februar dieses Jahres gegenüber. Diese Resclution giebt dem Artikel 31 der Verfafsung eine ganz bestimmte Deutung und fordert die verbündeten Regierungen, oder vielmehr den Reichskanzler auf, bei den verbündeten Regierungen -dahin zu wirken, daß die Deutung, welbe der Reich2tag für die rihtige bält, au in der Praxis der Staatsanwalts{chaften und Gerihte zur Anwendung komme. Bei der Frage, was auf Gcund diefer Resolution zu thun sei, flellte sich sofort heraus, daß die verbündeien Regierungen über die Auslegung des Artikels 31 fi selbt nicht in Uebereinstimmung befanden, und daß es znmöglich war, auch diejenigen Regierungen, welche dem Artikel 31 die Deutung caben, die im Jabre 1835 bier des Weiteren rom Regierungt2tische entwidelt ifi, zu nötbigen, ; dazi überzugehen, daß sie si der von den andern Regierungen und vom Reichstag für rihtig gehaltenen Auslegung anfschli?ßen. Weiter mußte man fich aber fagen, daß, selost wenn s möglih sei, dur einen Majoritätsbes{luß, im Vundesraih eine bestimmte Aus- legung des Artikels 31 festzulegen, doh damit gegenüber der Berichiépcaris gar nihts gewonnen sci. Die Staatsanwalt schaften können wir anweisen, si des Einschreitens gegen Reich3tags-Abgeordnete während der Dauer der Vertagung zu enthalten. Auf die Gerichte haben wir bei ibrer Souveränetät keinen Einfluß, und es wäre namentli unmögli gewesen, in derjenigen Fällen, die sih in diefem Sommer ereignet, und die namentli in der sozialdemokratishen Presse eine so scharfe Verurtheilung erfabren haben, von Seitea der Regierung irgendwie belfend einzugreifen. /

Also das Ergebniß unserer Betrahtungen war das, daß wir auf dem Wege der Anweisung an die Behörden nit zu dem Ziel kommen können, welches der Reichztag wünscht und welchem er in seiner Reso - lution Ausdruck gegeben hat. Wir müfsen also den Weg der Geseg- gebung beshreiten. Und dabei bat man sh aus den Gründen, welhe der Vorlage beigegeben find, in voller Einmütbhigkeit dafür entf Hieden, daß die im Artikel 31 für die Mitglieder des Reichstags gegebene Immunität während einer Vertagung außer Beltung zu treten hat. Diese Dründe sind von dem Herrn Vorredner einer Betrachtung nit unterzogen worden. IH brauche also an dieser Stelle auÿ nit derauf einzugeben.

Nun bat der Herr Vorredner gemeint, gegenüber der gewiß be- re&tigten Empfindang, daß man zu VerfassungSänderungen nit über- geben soll obne. zwingende Notb, wäre es viel einfaher, wenn man die Vertagungen vermiede, wie fie nun son zwei Jabre hintereinander vor- genommen sind und die dazu geführt baben, daß wir uns jeßt immer noch in der ersten Sißungëperiode der gegenwärtigen Legi2laturperiode befinden.

Meine Herren, ih bätte gewüns@t, daß der Herr Vorredner seine für mih sehr interefsanie Aus8einanderseßuzng damals vorgebra@t bâtte, als es fich um die Zvfstimmung des Reichstags zur Vertagung im Interesse der Aufre{terhaltunz der Kommissionk2arbeiten handelte. Die verbündetcn Regierungen würden mit sich baben reden lassen; denn uns kam es nur darauf an, daß die große Mühe und Arbeit, die von Seiten der Kommissionen des Reichstags im vorigen Jahre auf die Arbeiterschußgeseßgebung, ia diesem auf die Krankenkassen- novelle verwendet war, nicht verloren werden sollte. Im vorigen Jahre hâtte man auf dem bei der Beratung der Justizgesete beliebten Wege helfen können, in diefem Jahre aber konnte eine sogenannte Zwisenkommission garriht in Frage kommen, dern die Kommissions- arbeiten waren vor der Vertagung abgzeshlofsen. Es handelte sich nur darum, daß man das Opus, welches die Kommission geliefert haite, chnz Weiteres in die Plenarberathung des Reich8iags bei Wiederaufnabme feier Sißungea bringen konnte. Und wenn der Herr Vorredner damals den Vorschlag gemacht bätte, ob man nicht durch cine Aenderung der Geschäftsordnung oder auf irgend wezlchem anderen Wege diescs Ziel hätte errcichen wollen, i würde, glaube i, Namens der verbündeten Regierungen auh obne besondere Sondirung haben erklären können, daß der Bundeërath durchaus da- mit einverstanden sei. Also die Sade liegt einfah so, daß wir lediglih die Initiative ergriffen haben, um auch unsererseits dazu mitzubelfen, daß ein unzweifelhafter Mißftand beseitigt wird. Wenn œir die Initiative ergriffen haben, fo habcn wir das auhch nicht obne genaue Prüfung der Frage gethan, ob es mit Rücksicht darauf, daß es si hier um ein Reht des Reihsiags handelt, taki- voll sei, die Initiative gewissermaßen dem Reichstag über den Kopf zu nehmen. Au diese Frage ift eingehend erwogen worden, und ih bin heute durch die Ausführungen des Herrn Dr. Bamberger in der Empfindung bestärkt worder, daß wir Recht gethan Haben, die Initiative zu ergreifen, denn es würde für den Reichstag eine gewisse Verlegenheit gewesen sein, seinerseits in dieser Beziehung den ersten Sthritt zu thun, und ich glaube kaum, daß fih dort eine ftarke Initiative entwickelt baben würde. Jett aber, meine Herren, sind Sie vor die Frage gestellt, befinden Sie darüber nah Ihrem Er- messen; halten Sie sih gegenwärtig, daß, wenn Sie diesem Gesetz, oder irgend einer anderen Vorschrift nit zuftiminen, welHe den Miß- ftand beseitigt, dieser Mißfsiand ein daaecrnder sein wird, und daß es außerhalb der Machtoollkommenheit der verbündeten Regierungen liegt, einen Reichstags-Abgeordneten vor einer Verfolgung während einer auch in Zukurft do immerhin möglihen Vertagung zu \{chüßen.

Also i gebe die Bes{lußfaffuag Ihrem Ermessen anheim, will aber darauf bindeuten, daß die Wirkung der von Ihnen am 6. Fe- bruar d. I. gefaßten Resolution nicht eintritt, wenn Sie den Geseyz- entwurf ablebnen, oder nicht etwas Anderes an seine Stelle seten, was eben zweifelsfrei die Anwendung des Artikels 31 der Verfaffung

siher ftelt. (Bravo!)

Abg. Dr. Lieber: Gegensaß ¿um Abg. Dr. Bamberger sei seine Partei für kommifsarishe Berathung der Vorlage, ftehe ihr aber darum nicht freundlier gegenüber. Selbstverftändlih ftehe seine Partei auch heute noch auf dem Standpunkt vom 6. Februar 1891 und freue fi, daß weder die Gesammtheit noH die Mehrheit der verbündeten Regierungen über Art. 31 eine andere Auffafsurg babe, als der Reichstag fie damals ausgesprochen habe. Alierdings reiche für wiederholte längere Vertagungen, wie sie in den leyten

abren etreten seien, Art. 31 nit aus. Die Immunität der eihstaas-Abgeordneten müsse jederzeit durh den Reichstag seibst aufgehoben werden können, und das eben sei bei Vertagungen ni möglich, Zur Beseitigung dieser Schwierigkeit die Verfaffung zu

änder, sei abir au seíné7 Partei bedenklich. Die SchWwierigkeit bätte wobl vermieden werden könen, und der rem Staatstekcetär ge- macie Vorwurf treffe nit nur den Abg. Dr. Bamberger, fond:rn mebr oder weniger alle Mitglieder. Er freue sih, daß die Megte- rung anhbeimgebe, eine Entsliefung zu fassen, und jeire Partei wolle gerade deshalb fkomn:ifjarisde Beratbuno, damit man hier» nach bestimmte Vorschläge ins Plenum bekomme, abzefehen davon, daß er es nichi für gut halte, eine ciae Verfafung3- änderung anfstrebende Regierungsvorlage, die auch nur gen

nen,

-den Reicstag gerichtet zu sein scheinen könnte, kurzerhand abzule

Verwunderlih ersheine es nun, daß man beri Schaffung der Geschäfig- ordnung uit s{chon Vorkebrungen gegen die jeßt akui gewordenen Mißftände getroffen habe. Die ei Brmogn der Ver» faffung feien auf aus dem Norddeutshen Bundestage hervorgegangene Initiative aus der preußishen übernemmen worden; es sei no& un- aufgeklä:t, warum dezr Verfassancsentwurf der Regierung die Jnrmmu- nitât gar nicht enthalten habe. Nachdem aber die beireffenden Be- stimmungen übernommen feien, halte er eine Verfassung2änderung füc um fo bedenklicher, als sie sonît au eine solhe in Preußen zur Folge baben könnte, die seine Partei unbedingt vermieden fehen mödte.

Abg. Hahn: Seine Partei {lage vor, die Voriage ciner be- sonderen Kommission von vierzehn Mitgliedern zu überw-isen. Auch fie flehe noŸ auf dem a 2. Februar eingenommenen Stand- punkte, aber sie erkenne mit der Regiervzrg die Notbwendigkeit an, den S(bwierigkeiten Abbülfe zu schaffen, die aus einer Jmmunität bei einer tängeren Vertagung des Reichstags entständen. Der Reichstag solle -nach der Verfaffung jedes Jahr berufen und am Ende seiner Arbeiten ges{lossen werden. Monate lange Vertagungen seieri bei der Eirführung der Bestimmungen über die Jamuzität sicherlich nicht in Ausficht genommen worden Das folge ja auch daraus, daß bei felden Vertagungen die dem Reichstag zustehende Aufhebung der Immunität fortfalle, denn selbfiverständiid könre man zu diesem Zwelke den Reichétag ni@t besonders berufen. Der Zustand, daß die Gerichte in der Auslegung der Verfaffung nit der einmüthi- gen Ansiét des ReiŸttacs im Widerspruch ständen, dürfe nicht fort- dauern. Gebe man in dieser Hinsicht geseßgeberis§ vor, so müsse es in der Richtung der Vorlaze geshehen: die Jmmurität nur während der Versammiunz des Reicstags zu konstituiren. Jn der Kommission sei aub zu prüfen, ob die Immznität sofort nah der Vertagung oder erft nach Ablauf der Frist von dreißig Tagen erlôöshe und wie für während der Vertagung verhandelnde Kommifsionen zu sorgen fei.

Atg. S inger: Er könne den Standpunkt, den sämmtli®e Vor- redner eingenommen, als ribtig nicht anerkennen. Der Reichstag müsse si diesem Versuch, seine Reckte eiazusckränken, auf das Ent- \ckiedenfte widerseßen. Die ganze Vorlage fei dur das gerihilihe Vorgehen gegen soziaidemokratis@e Abgeordnete veranlaßi Gleich nah der vorjährigen Vertagung sei durch die Staatsanwalischaften die Jagd auf die Sozialdemokraten eröffnet worden. Der Abg. Smidt sei während der diecjährigen Vertagung in Chemniß vor Sczickt geführt und zu fünfzetn Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Er sei wegen Privatbeleidigung angeflagt gewesen; die sächsishen Staatëanwalte verfolgten sol@&e ja mit Vor- liebe gus óffentlicem Interesse, falls der Beleidigte nit etwa Sozialdemokrat fei. Der Abg. Schmidt solle dadur groben Unfug verübt baben, daß er zum Vierteljabrswe@sel in seinem Blatt in einem Artikel zum Abonnement aufgefordert babe. Dieser Prozeß sei sogar vollständig ungeseßliG während der Sißzung des Reichs- tags, obne die Genehmigung zur Strafverfolgung nabzusuwen, ein- geleitet worden. Der Abg Schmidt folle ferner einen Gemeinde- vorstand beleidigt baben: weil er ibm gesagt babe, daß er einen Wahl- aufruf mit seinem Titel unterzeibnet habe. Den Amtsgerichts- Rath Brettscneider folle er dadurch beleidigt haben, daß er ibn in seiner Zeitung Amtéêriter genanrt habe. Wegen aller dieser Fälle sei er zu fünfzehn Monaten Gefängniß verurtheili worden. Die Thatsache, daß der säcksfisde General-Staatsanwalt Held beute hier sei, sei carakteristis dafür, daß man die Urkbeber der Vorlage in der säEsishen Regierurg zu su@en habe. Der Staatssekretär habe zugegeben, daß die vertündeten Regterungen über die Auslegung der Verfaffung nicht übereinstimmten Diese MeirungEversciedenheit werde wobl durch die säcksishe Regierung gestüßt fein; sci man do seit Jabrzehnten gewobät, bei allen Maßregeln gegen die Sozialdemokratie die Herren aus Sa{sen die Rolle der Piqueure bi der Jagd spielen zu sehen. Eine Kommissionsberaihung sei nit nôtbig, die Vorlage sollte einfa mit einem entsckiedenen Nein beantwortet werden. Der Abg, Hahn, defsen Partei sich im vorigen Jahre durch den Abg. Dr. Hartmann für die Aufrechi- erbaltung der Immunität während jeder Vertagung ausgesprochen habe, sei jeßt zu der Arsit der Regierung übergegangen. Für die Natioralliberalen und die Reichépartei häiten damals die Abgg. Dr. von Marquardsen und Freiherr von Unruhe-Bomsfst ebenfalis im Sinne feiner Partei gesprochen. Die Vorlage spreche aber das Gegens theil von dem aus, was der Reichêtag einmüthig beschlossen habe. Der Reicstag müsse an seiner Immunität in allen Fällen festhalten. Mane anderen Staaten gingen über die Auffaffung seiner Partei noch binaus, fo tätten Portugal und Ungarn die Immunität während der ganzen Legislaturperiode. Die Regierung befürchte bei Aufrechterhaltung der Immunität eine Verjährung von Preßvergehen. Dann sollte sie doch den Art. 69 des Strafgeseßbuhes dabin zu ändern beantragen, daß die Verjährung während der Reichstagévertagung rube, wogegen seine Partei keinen Widerspru erheben würde. Die Regierung sehe kein Bedürfniß für eine so weit gehende Immunität, aber sie verseude doh selbft während der Vertagung Aktenstücke an die Abgeordneten, seße also eine Thâtigkeit von ibnen auch während der Vertagung voraus. Er könne den Staatssekretär nicht von ciner gewissen Swuld an der Interpretationewuth der Staat8anwälte und Gerichte freispreWen, denn aus seiner Rede im vorigen Jahre hätten dieselben wohl einen Anlaß nebmen können, sich richt um die Vertagung zu kümmern. Die Regierung hätte riht eine Einfchränkung der Immunität, sondern ihre Erweiterung vorihlagen sollen. Seine Partei wolle diese Grweiterung selbst beantragen, wolle aber erft die Ents@eidung des Reichégerichts über die Auelegung des Chemnitzer Geri®ts abwarten. Das Reichsgeriht habe sich zwar au {on Unglklaubliches geleiftet er erinnere nur an die Ent- scheidung über die konkludenten Handlungen —, aber er hoffe, daß das Reich8gericht die Auslezung des Chemnizer Gerichts für un- geselich erklären werde. Beantrage seine Partei die Erweiterung der Immunität und der Reichétag werde die Aufrechterhaltung seiner frükeren Beschlüsse hier hoffentlich annehmen —, fo bleibe der Regi überlaffen, dazu Stellung zu nehmen, Die Regierung werde übez müssen, ob sie einen Konflikt mit dem Reicétag hervorrufen wolle in einer Sache, die der Würde, - dem nsecen urrd der Ehre des Reichstags zu gute komme. Bedauerlih sei, daß die übrigen Fraktionen, au der , Dr. Bamberger, beute die Frage so nühtern und geshäftsmäß bekandelten, hier heiße e#: principiis obsta gegenüber dem erften Versu eines Eingrifss in die Privilegien des Reichstacs. Für den Reichstag gebe es kein höheres Geseg als das Wohl des Volks, und eine Einschränkung der Rechte der Volksvertretung sei ein An-

rif auf das Volkswobl. Keine bundesftaatlihe Verfassung eut- balte eine ähnliche Bestimmung wie die Vorlage, Hessen babe sogar die Immunität für die ganze Legiélaturperiode. Man würde mit diesem Gesez den Reichstag in seinezn Rechten alfo f stellen als die Parlamente der Einzelstaaten.

s Dr. Bosse:

Staatssekretär des Reihs-Justizamt

Meine Herren! Ich will den Autführungen des Herrn Vor- redners im Ginzelnen niht nahgehen, ih kann das meinem sächsische@ Herrn Kollegea im Bundesrath überlassen, Ich habe aber cinen hee stimmten Anlaß, als Vertreter der Reih#-Justizvexrwaltung, dem Herrn Abg. Singer zu widersprehen. Er hat es für rihtig gehalten, zu behaupten, daß auch das Reihsgeriht bereits Unglaubliches geleistet habe, und dieses Unglaubli@e soll offenLar ein Tadel und ein Urtheil über das Reichsgericht sein, das wohl geeignet ist, Bedenken zu erregen

K wenn es hier an dieser Stelle, ohne Widerspruch zu finden, aus-

Meine Herren, das Reih8geriht und ih glaube mi dabei auf die überwiegende Mehrheit hier im Hause und auch im ganzen Reiche berufen zu können hat während seiner Wirksamkeit Aus- gezeicnetes geleistet. Es hat sich das Vertrauen des deutshen Volkes in den weitesten Kreisen erworben, und ih halte es für meine Pflicht- das bier ausèrücklich auszuspreen und das Reihsgeriht ge2en die Insinuationen de Herrn Abg. Singer zu verwahren. (Bravo rets.) Wir können froh sein, daß wir das Rei&sgeriht baben und daß das Réeichégericht scine Pfli£t in der ausgezeichneten und von Menfcen- furcht freien Weise erfüllt hat, wie es dies bis jzgt gethan hai. Ich bin es dem Reichsgeri®t schuldig, das vor dem Haufe und dem Lande ausdrüdcklich zu b-zzzugen. (Bravo rets.)

Da ih einmal das Wort babe. ss will ih nur Folgendes binzu- fügen: wern der Herr Abg. Singer gesagt hat, es sei bedauerliŸ, daß die Staat8anwälte und die Gerite Intecpretationen derari, wie es ja vorgekommen ist, auffiellen, und er körne den Herrn Staats- sekceiär des Innern von einer gewissen Mitiichuld davon nichi frei- sprechen, so will ich, da der Herr Staatësekretär des Innern nicht anwesend war, als diese Aeußerung fi:l, nur bemerken, daß es mir volifommen unfaßli® ift, in wel@er Weise der Staatssekretär des Innern im Stande sein sollte, der von dem Herrn Abg. Singer als Jnterpretationswuth bezeihneten Thätigkeit der Staatsanwälte ent- geaenzutreten. Meine Herren, eine solhe Jnterpretationswuth bcfteht fo wenig, wie bei den Staat8anwälten cine Jagd auf Demckraten besteht. (LaHen und Widerspru bei den Sozialdemokraten.) Wenn die Staaisanwälte Rechtswidrigkeiten verfolgen, so verfolgen sie sie gegen Jedermann, gegen Sozialdemokraten so gut, wie gegen An- gehörige anderer Parteien, und damit thun sie nur ibre Pfliht und Schult igkeit. Sie verdienen aber nit, in diefer Weise deshalb an-

gegriffen zu werden. (Leblaftes Bravo! rechte.)

SäwbsisWer Bundesratb8bevollmättigter, General-Staat2anwalt Held: Die Mittheilungen des Abg. Singer aus dem Chemnitzer Prozeß seien so unvollkommen gewesen, daß er ihnen gar nit anders entgegentreten könnte, als ras er den garzen Prozeß bier vorführte; dies würde ihnaber zu weit führen. Er müsse die sächsiséen Staats- anwalte gegen den Vorwurf in S&uß nehmen, daß fie in ibrer „Verfolgungësucht“ vornehmliÞh gegen Anhänger der Soijial- demokratie vorgingen. Worum handele es si denn? Die Staats- arwalte und Gerichte seien in ihrer Interpretation anderer Meinung ge- wesen als der Reicétag, und der Jurist, der nit eixer anderen Véeinung sein dürfte, der hâtte scinen Beruf verfehlt. (Heiterkeit.) Seltea sei eine Frage mit einer solhen objekticen Küblheit behandelt worden von der Presse sämmtli®@er Parteien, mit Ausnahme der sozial- demokratischen, wie diese. Blätter von der Linken bâäiten zwar den Ari. 31 im Sinne des Reichétags interpretirt, aber es sei allseitig anerfannt worden, daß diese Interpretation zu Mißständen führe, die unerträglich seien. Der Abg. Dr. Bamberger habe wiederbolt die Ber- tagungen als einen abnormen, fiktiven Zustand erklärt. Was fage denn die Regel der logishen Interpretation? Sie fra2æe nah den Gründen, den Zwecken des Gesetzes, was der Wille der Gesetzgeber

ewesen sei, und wenn man erkenne, daß der Gesetzgeber einen S erbeigeführt habe, den er niht habe herbeifü*tren wollen, so müsse man au erklären, daß dieses Gesey nit in diesem Sinne zu erklären sei. Man möge ihm beweisen, daß der Reichstag, als er diesen Paragrapben in die Verfaffung aufgenommen habe, ih dieser Trag- weite bewußt gewesen sei! Habe er denn diese Erfahrungen gemabt? Es liege ihm nur daran, zu sagen: es ift ein Unrecht, eine Behörde deswegen, weil sie einen Verfafsungsartikel anders interpretirt als Sie, der Verfolgungswutk zu zeiben. Es wäre {hon viel gewonnen, wenn festgestellt würde, daß die Verjährung während der Dauer der Sefsion rube,

Abg. Dr. von Marquardsen: Er interpretire den Art. 31 der Verfaffung heute noch so wie früher, dürfe fich aber den L:hren der Erfahrung nit verschließen, die auch nach der Meinung feiner Partei dabin gehe, daß diese wichtige Auslegung des Artikels in der Praris zu sehr {weren Mißständen gesührt habe, besonders in Folge der langen Vertagungen, die in den leßten Jahren vor- gekommen seien. Der Forderung, daß die Rechte des Reichstags und der Reichstagsmitglieder der Ausgangépunkt diefer ganzen Besprehung sein sollten, halle er das Wort entgegen: justitia fundamentum regnorum Bei den langen Vertagungen komme die Gerechtigkeitêpflege zu kurz, und der Reihs- tag2-Abgeordnete babe au in Anwendung auf si selber vor allen Dingen darauf zu schen, daß ein Rehtss@ut bestehe für solche Per- fonen, die in irgend welcher Weise durch Mitglieder des Reichstags sich verlegt glaubten. Dies werde aber durch die Immunität der Abgeordneten während der langen Vertagung illusorisch gemacht. In Folge dessen könne eine Reibe von Strafverfolgungen als verjährt erfcheinen. Auch er sei der Meinung des Abg. Dr Bamkerger, daß man nit leiter Dinge an eine Verfassungëänderung geben sollte. Man müfse um so vorsichtiger sein, als Verfaffungsänderungen niht mit besonderen Garantien în Bezug auf ihre geshäftlihe Behandlung versehen seien, sondern wie einfahe Geseße behandelt würden. Er sei auch gern bereit, die anderweitigen Vorschläge in einer Kommission zu prüfen. Auch einer autbentischen Interpretation des Verfafsungzartikels würde er niht abgeneigt sein. Dem Antrage auf kommissarische Beratbung stimme feine Partei zu. Im Anfschluß an die Worte des Staatsfekretärs des Rei(8-Justizamis möchte er aus der Mitte des Hauses sagen, daß das Reich8geri{t das Vertrauen der großen Meehrbeit und des Volkes genieße. Selbst wenn die Entsceidung des Reichsgerichts in dieser Frage anders ausfiele, als der Abg. Sinaer wünsche, fo bätte man doch die Entscheidung dieses aus unabhängigen Ehrenmännern bestehenden Gerichts zu achten.

Abg. Dr. Bamberger: Der Siaatsfefreiär habe ibm vorge- worfen, warum er nit damals, als es si@ um die Vertagung ge- handelt babe, ieine jeßigen Bedenken vorgebracht habe. Welches Gesicht hätte man wohl gemacht, wenn er sih damals gegen die Vertagung erklärt hätte, weil ein Gerict in der Zwischenzeit etwa einen Abare ordneten verhaften könnte? Daß eine Vertagung aus anderen Gründen als wegen Zwischenkommissionen eintrete und man dann in derselben

e sci, müsse man do erft abwarten, bevor man die Verfassung

e. , Abg. Hahn: Es sei durchaus ni&t rihtig, daß er jegt auf einem anderen Standpunkt stehe, ais dem kürzli Mas g. Dr. Hartmann vertretenen: Seine Partei lege auch jeßt den Art. 31 so aus, wie am 2. Februar. Aber irzwishen vorgekommene Er- ciquisse ließen ihr eine Aenderung dieses Paragraphen wünschenswer1H

einen. Werde diese Aenderung nicht vorgenommen, so lege sie eben den Paragraphen unverändert aus.

Abg. Stadthagen: In einem der gegen Sozialdemokraten angeftrengten Prozefse sei sogar während des tagenden Reichstags, nicht während der Vertagung eingeshritten worden. Daß in Sahfen eine besondere Verfolgun sfut gegen dit Sozialdemokraten bestehe, folge ja au mit Deutlichkeit daraus, daß vom Gerich1shof selbst gerügt worden sei, daß die Staatsanwaltschaft tinen unbescholtenen und unbestraften Abgeordneten einen „gewerb8mäßigen Ehbrabschneider“

can abe. Dagegen sei freilich kein Ober-Saatsanwalt einge- ritten, Die Behau ung daß eine so large Vertagung zur rerlährung der Strafthat führen müsse, sei auh unrichtig, die Ver- hrung werde durch jede richterliche Handlung unterbrochen, also Pa N A D Je Neithstag ftiGietes Sn, die Strafver- ehmigen, ohne versanmeit fe ge / iht darauf, ob der Reichstag Helk {her Bundésralhébevollmächtigter, General-Staatsanwalt eXd: Die vom Vorredner getadelte Aeußerung des Chemnitzer

Staatsanwalts sei nur zur Begrlindung des Strafantrages vorgebra@t worden. Wäre über diesen Aus\pruh Beschwerde hoben Hd, so bätte er Remedur eintreten laffen. __ Die SerrEne wird an eine besondere Kommission von vierzehn Mitgliedern verwiesen. Schluß 1/4 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 1 Uhr. (Anträge aus dem Hause.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Bierbrauerei und Bierbesteuerung.

_ Das Ofktoberhbeft des Jabrganzs 1891 der Monatsbefte zur Sia- tiftik des Deutschen Rei{8 enthält die Statistik der Bierbrauerei und Bierbestezerung im deutschen Zollgebiet für das Etatsjahr 1890/91. Bekanntli® wird das Bier im Deutschen Rei rit glei&mäßig besteuert, vielmebr best-ben fünf deute Steuztrgebizte, die fi darch die versiedene Art der Bierbeïsteuerurg und die Höbe der Steuer- säge weferntli _untersZeiden. Das größte diefer Gebiete, das so- genannte Vrausteuergebiet, umfaßt diejenigen innerhalb der Zolllinie liegenden deutsckchen Staaten, welche die Brausteuer für ReGnung der Reichskaffe erheben. Bayzrn, Württemberg, Baden und Eisafß-Loth- ringen bilden sodann je für sid besondere Steuergebiete und besteuern den Bierverbrauh für eigene Rehnung, also nit für Rechnung der Reickafse.

Im Brausfteuergebiet waren während des Etatsjahres 1890/91 8969 Brauereien im Betriebe, dtarurter 915 nicht gewerbliche, d. h. sole fteuerpfli&tige Brauereien, die nur für den Bedarf des eigenen Hauthalis obne besondere Brauanlage Bi:r bereitet baben. Unter den übrigen 8054, den sogenannten gewerbliGen Brauereien, waren 4916, die vorwiegend obergäkriges, und 3138, die vorwiegend untergähriges Bier bereitet haben. Die Zahl der Bierbrauereien nimmt von Jahr zu Jahr ab, und namentli die Zahl derjeaigen, die vorwiegend obergähriges Bier bereiten. Wie groß diese Abnabme ist, gebt daraus hervor, daß im Iabre 1873 noch zusammen 10 927 gewerblie Brauereien im Betriebe acwesen sind, von denen 7544 (alfo 2628 mehr als 1890/91) vorwiezend obergähriges und 3383 vor- wiegend untergäbriges Bier bereiteten. Mit der Herfiellung der ober- gäbrigen Biere befassen \ih bauptsäbli® die wittleren und kleineren Brauereien, und diese werden mehr und mehr dur den Großbetrieb zurückgedrängt, der vorwiegend untergährige Biere herstellt und den Absatz feiner Erzeugnisse dur den Vertrieb in Flashen immer weiter ausdcbnt. Im Vergleich zum untergährigen gebt daber die Produktion des ober- gährigen Bieres mehr und mebr zurück, denn, während noch 1879/80 von der Sesammtmenge det erzeugten Bieres durchs{nittlih 40 % der leßtgenannten: Braugattung angebörten, waren s 1890/91 nur dur&s(nittli% 26%. An fsteuerpflihtigen Stoffen wurden im leuten Jahre verbraut 630,6 Millionen Kiiograrm Getreide, darunter 612,8 Millionen Kilogramm Serftenmalzschrot nnd 9,4 Millionen Kilogramm Mal;surrogate, hierunter 3,3 Millionen Kilogramm Reis. Wenn man run au den Reis zu dem Getreide rehnet und lediglih die anderen Surrogate, die bhauptsäSlich aus Zucker und Zuckerkouleur bestehen, in Betracht zieht, so stet fih doch beraus, daß die Verwendung von Surrogaten zur Bierbereitung stetig zunimmt, die Verwendung von Geireide dagegen fortwährend abnimmt (ju 1 b1 Bier wurden durchschnitt- li neben einander verwendet 1873: Setreide und Reis 20,76 kg, Surrogate 0,11 kg; 1890/91; Getreide und Reis 19,64 kg, Surro- gate 0,19 Kg).

Die gesammte Biergewinnunz im Brausteuergebiet belief si 1890/91 auf 32,3 Millionen hl. In Bayera sind im Kalenderjahr 1899 hergeftellt worden 14,4 Millionen b1 Bier, in Württemberg während des Etatsjahres 1899/91: 3,5 Millionen hl, ia Baden während des Steuerjahres 1. Dezember 1889/90: 1,7 Millionen 1] und in Elsaß-Lothringen während des Etatsjahres E es Hl. É

erechaet man urter Berüksichtigung der Bier-Einfuhr und Aus- fuhr den muthmaßlien Verbrauh von Bier, fo stellt sib dieser für den Kopf der Bevölkerung und das vorgenannte Jahr im Brausteuer- gebiet auf 87,8 1, Bayern auf 221,2 1, Württemberg auf 173,0 1, Baden 103,2 1. Elsaß-Lothringen 63,7 1 und im ganzen deutschen Zollgebiet (also einschlieslich Luxemburgs) auf 105,9 1. Interessant ift, aus der in der vorliegenden Statistik zum ersten Male gegebenen Berechnung des Verbrauchs in den einzelnen Steuergebieten zu erfeben, wie im Laufe der b:iden leßten Jahrzehnte (die Berechnung gebt bis 1872 rüdwärts) fich der Bierverbrauch in den verschiedenen deutscken Gebieten vershiedenartig entwickelt hat; da jedoch diefe Frage hier ni&t näber erörtcri werden kann, fo genüge ein Hinweis auf die Veröffeitlibung. Die Einnahme von den Bierabgaken be- trug im leßten Jahr im Brausteuergebiet 30,2 Millionen Mark oder 0,79 (4 auf den Kopf der Bevölkerung, in Bayern 30,9 Millionen Mark oder 9,94 Æ auf den Kopf, in Württemberg 8,7 Millionen Mark oder 4,2% auf den Kopf, in Baden 5,5 Millionen Mark oder 3,38 M auf den Kopf, in Elsaß-Lothringen 2,3 Millionen Mark oder 1,44 „4 auf den Kopf, und in fämmtlihen deutshen Steuer- s ¡usammen 77,6 Millionen Mark oder 1,57 4 auf den

i Selibftmordstatistik.

Tie Anzahl der Selbstmorde der Welt beträgt nah den Beret- nungen des Statiftikers William Mattheus jährli 180 000. Diese Ziffer sei alliährlih im Watsen begriffen, und diese Zunabme stehe in direkter Beziehung zu der fortshreitenden Civilisation. Aus dieser Statistik geht bervor, daß die Gebirgsbewohner fast nie ihre Lebeng- zeit abkürzen und die Bewokner von sumpfigen Ländern nur sehr selten. Hingegen fiellen die Bewobner von Gegenden, die von großen Flüssen durchftrömnt werden, ein böhberes Kontingent. Die meisten Selbst- morde ereiznen si im Juni, die wenigsten im Dezember, und zwar vornebmli in den ersten zehn Tagen des Monats.

Die endgültigen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 in Elsaß-Lothringen.

Die Zählung am 1. Dezember 1890 ergab eine ort8anwe ende Bevölkerung von 1 603 506 Personen gegen 1 264 355 am 1. Dee rade 1885. Es hat mithin eine Zunahme Aattgrfuben, die 39 151 Per- sonen = 2,50% beträgt ; nit ganz 2/s dieser unabme entfällt auf die Civilbevölkerung. on der Gesammtbevölkerung entfallen auf den Bezirk Unter-Glsaß 621 505 Personen = 38,76 9%, auf Ober-Elsaß 471 609 Personen = 29,41 9/0 und auf Lothringen 510 392 = 31,83 9%, Die Bevölkerungszunahme vertheil: fic auf alle drei Bejzirke und beträgt für Unter-Elsaß 9428 Personen = 1,54 9%, für Ober- Elsaß 9060 Personen = 1,96%, für Lothringen 20 663 Personen = 4,22 °/o. Der Bezirk Lothringen hat die größte Zunahme erfahren, sie E über 2000 Personen mehr als die Zunahme der beiden anderen Bezirke zusammen. Unter der Gesammtbevölkerung befinden sich: in Unter-Elsaß 307 994 männl. Pers., in Ober-Elsaß 230 417 männl. Perf., in Lothringen 267575 männl. Pers., zusammen 805 986 mänyvl Pers. = 50,26 %/o, in Unter-Elsaß 313 511 weibl. Pers, in Ober-Elsaß 241 192 weibl. Pers., in Lothringen 242 817 weibl. Pers, ¡usammen 797 520 weibl. Pers. = 49,74%. Am 1. Dezember 1885 betrug der; Antheil der männlichen Personen an der Gesammtbevölkerung 49,30% und der der weiblihen Bevölkerung 50,70%. Nach der Zählung von 1890 ist also das männliche Geshlecht stärker vertreten als das weib- lie, während nach den früheren Zählungen das weibliche Geschlecht stärker vertreten war. . Dies hat seinen Grund darin, daß die Militär- bevölkerung seit dem 1, Dezember 1885 erheblich zugenommen kat; wird die Militärbevsikerung ausgeschieden, dann ist die Vertheilung der Geschlechter fast die gleiche wie 1885 bezw. wie bei den früheren ählungen. Die Zunahme in der Gesammtbevölkerung vertheilt sih ehr ungleihmäßig über die Kreise. Im Bzzirk Lothringen bat mit Ausnahme des Kreises Bolhen die Bevölkerung aller Kreise zu-

während in den Bezirken Unter- und Ober-Elsaß dies nur e S Kreisen der Fall ist. Nach den Verhältnißziffern hat der

Stadtkreis Mey die größte Bevölkerungs;unaßme und der Kreis Weißenburg die größte Bevölkerungsabnahme erfahren.

Zur Arbeiterbewegung.

Ueber die Entwickelung der Lohnbewegung unter den deutshen Buchdruckern liegen heute folgende Nach= rihten vor:

Aus Leipzig wird telegraphish mitgetbeilt, daß die Central- Invalidenkasse für die Bucbdrucker Dertstlards, :m die Ver- wendung zu Ausftandszwecken zu verbindern, auf Antrag einer großen Anzabl von Mitgliedern, die dur&® den Rechtsanwalt Dr Pauk Schmidt-Leipzig und den ReŸtsanwalt Dr. E. Kielmever-Stuttgart vertreten waren, am Sonnabend im Wege einstweiliger Vecfügung vom Amtsgericht Stuttgart in Sequester gezommen wurde.

Am Freitag fanden in Leipzig der „Lpz Zta.“ zufolge drei größere Versammlungen ftatt, die sich mit dem BuchdruFerausftande beschäftigten. Die erste Versammlung bestand aus den Buchckruckern und den ausftändigep Hülfsarbeiterinnen felb# uad war einberufen worden zur Erwiderung auf eine Veröffentii®una der vereinigten Buédruckereibesißer. Die Versammlung war sehr ftark besuHt; der Saal mußte, nachdem etwa 2000 Perfonen Plaß gefunden batten, polizeilich abgesperrt werden Besonders zablrei® waren die Arbeiterinnen vertreten. C3 wurde nach dem Vorschlage des Vorsitzenden besch&lofsen, den Ausftand so lange fortzuseßen, bis die Forderungen der Gebülfen bewilligt wären. Die beiden anderen Versammlungen bezeichnet die eLpz. Ztg." zum Uatershied von den zablreiden gewerkicaftlihen, zur Unterftüßung des Buwdrucker - Ausftandes einberufenen, als foziald emokratische Volksversammlungen. Wer noS einen Zweifel darüber gehegt häite, in welcher engen Verbindung der ganze Ausftand und die fozialdemokratische Partei mit einander ständen, dem hätten jeßt die Augen geöffnet werden müssen. In der einen V-rsamm- lung zu Plagwig legte der Vorsißende der örtlichen Tarifko:nmission Herr Schöps die Bedeutung des Ausftandes der Buchdrucker für die Arbeiter aller anderen Berufe dar. Der Sieg der Badrucker werde das Signal für alle anderen Arbeiter sein, auch in ihren Berufen auf dem Wege zur Verkürzung der Arbeitszeit einen S(ritt vorwärts ¿u thun. Er knüpfte an _\einen Vortrag die Bitte um mwmoralis{@e und finanzielle Unterstüßung der Auéständigen, namentli der ftrikenden Arbeiterinnen In einer Resolution erklärte sh die Versammlung mit dem Ausstande einverstanden und sagte Unterstützung zu. In der andern von etwa 800 Personen besuhten Versammlung trat der Führer der Sozialdemokratie des 12. und 13. Reicbstagswabhlkreises, Herr Geyer, felbst für die Bu@Gdrucker in die Shranken Die Versammlung faßte einen ähnlichen Beschluß wie die vorerwähnte. Ein Artrag, die für den Bau eines Arbeiter-Vereinshauses ge- sammelten Gelder im Betrage von 2000 zur Unterstüßung des Budruckerausftandes zu verwenden, wurde dem Beschlusse einer zu diesem Zweck einzuberufenden Versammlung vorbehalten,

Ueber den Stand der Bewegung in Dresden schreibt der „Dr. Anz.*“, daß auf ErsuWen der Vertreter der dortigen Gehülfenschaft sfi der Geheime Regierungs-Rath Dr. Böhmert vor einigen Tagen veranlaft gesehen hat, Vermittelungsversube für eine Ver- ständigung zwischen beiden Theilen anzuknüpfen, die aber erfolglos verlaufen mußten, weil die Arbeitgeber der einzelnen Orte nicht in der Lage sind, mit ihren Gehülfen sich in irgend welWe Verhandlungen einzulassen, vielmehr zu allen Verhandlungen derart nur die Centralleitung für Aus\tands8angelegen- beiten in Leipzig oder die deutsche Tarifkommission befugt ist. In einer Versammlung der Dresdner Bucdruckereibesiter wurde dieser Standpunkt nohmals in einer Resolution zum Ausdruck gebra@t und weiter betont, daß vor einer etwaigen Wiederaufnahme der Verhanb- [ungen die Forderung der Gehülfen auf Verkürzung der Arbeitszeit fallen gelassen werden müfse.

In Frankfurt a. M. hat, wie wir der „Frkf. Ztg." ent- nehmen, die Societäts-Druckerei den aus ihrem Verbande geschiedenen 39 S@hriftseßern die Beträge ausbezahlt, die sie no% in dex Haussparkasse gut hatten. Die Ersparnisse dieser 39 Arbeiter iín der Kasse hatten bis zu ihrem Austritt 6 40 463,86 betragen. Von dieser Summe wareg bereits früber bei hes sonderen Veranlafsungen als Vorschüsse Æ 12000 ausbezahlt worden. Am Freitag wurden an diese 39 Kassenmitglieder noch 27 842,84 4 baar ausgeschüttet. Die Zeit, welche diese Arbeiter im Gesckäft gearbeitet haben, beträgt durckschniitlid 6 Jahre Mo- nat2. Wäbrend dieser Zeit betrögt die durchschnittlicze Ersparniß eines Arbeiters 1016 @ 80 F, Der hö&bste an einen Arbeiter effekliv ausgezahite Betrag war 3018,80 4 Lei cchtzehnjähriger Thätigkeit in der Druckerei. Der geringste ausgezahlte Betrag war 46,80 M, die in weniger als einem halben Jahre erspart worden,

Aus Saarlouis schreibt man der Berliner „Volksztg.": Am Mittwoch und Donnerstag wurden an sech8 Octen (des Saarreviers) je zwei Versammlungen von Bergleuten abgehalten und- bei dieser Gelegenheit Gaben für ausständige französishe Bergleute gesammelt. Nächsten Dienstag findet eine Versammlung des Grubenaus \chusses statt zur Besprechung der Pflichten und Rechte desselben.

_ Der Bergarbeiterausstand in Nord-Frankreih ist an einer Stelle des Departements Pas de Calais wi-der aufgelebt. Ein Wolff's{es Telegramm berichtet aus Lens: __In den Koblengruben von Bethune baben die Arbeiter wegen einiger, von der Betriebsgesellshaft niht bewilligten Forderungen die t ams E dS gene, G

le der „Köln. Ztg.“ aus Courtrai geschriebzn wird, batten mebr als 200 Arbeiter der Leinenfabrik Gilles in N outees die Arbeit eingestellt, weil die Leitung aht Weber, die mit den Löhnen nicht zufrieden waren, entlassen batte. Die Verwaltung hat fi aber dur& die Gemeindevertretung bewegen lassen, wieder die früheren Löhne zu bewilligen. Die Arbeiter, die unter diesen Umständen den Uusftand aufgeben wollen, sind aufgefordert worden, ihre Namen in eine auf dem Rathhause aufliegende Liste einzutragen. Sobald 40 Unterschriften erfclgt sind, soll der Betrieb der Fabrik wieder aufgenommen werden.

Kunft und Wissenschafi.

Der Verein für Deutsches Kunstgewerbe hat soeben auf Veranlaffung eines seiner Mitglieder ein Preisaus\chreiben er- lafsen zur Erlangung neuer origineller Entwürfe zu Plakaten für Shaufenfter 2c. Für Preise gelangt die Gesammtsumme von 1200 4 in einzelnen Beträgen zur Vertheilung. Die näheren Bestimmungen sind dur den Schriftführer Professor Hildebrandt, Derfflinger- straße 20a, zu beziehen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Wongrowißt, 4. Dezember. Die Influenza bat sid, wie dem „Pos. Tgbl.* mitgetheilt wird, nit nur in der Stadt erbeblih ausgebreitet, sondern auch auf dem Lande. Hier if selten ein Haus unberührt, und auf dem Lande tritt die Krankheit so epidemisch auf,

daß auf einzelnen Wirthschaften der Betrieb fat ganz ruht.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengesteliung für Kozlen und Koës

2 g der Ruhr und in ODberswlesien. S An der Ruhr sind am 5. d. M. gestelli 10571, nit re@tzeliig gestellt keine Wagen. In Obers@lesien find am 5. d. M. gesielli 4004, nit rechtzeitig geftellt keine Wagen.

Berlin, 5. Dezember. (Wochendberiwi tür S Stärke fabrikate und Hülsenfrücte von tar Sab

T ers

Ia. Kartoffelmebl 38—39 #, Ta. Kartoffelstärke 38 "84 #,

Ma. Kartoffelstärze und »Mebl 36—375 4, feuwte Kartoffel-

| stärke loco und Parität Berlin 213 #4, Fabriken bei Frankfurt

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