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A ÉHA E B ren
Nummer
des
österreihisch- ungarischen Zolltarifs.
Benennung der Gegenfiände.
aus
im Jahre 1889
des bestebenben begünstigun
ermäßigt | gebunden worden sind.
1000 A
Benennung der Gegenstände.
: zum Deutsch Fé 289.
Dritte Beilage
en Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats
aus 127.
XXII. Baumwolle.
Baumwollgarne: einfa, rob: s
bis Nr. 12 englis . .
Über Nr. 12 bis Nr. 29 englis doubliïrt, roh:
bis Nr. 12 englisch . . L
über Nr. 12 bis Nr. 29 englis E oder doublirt, gebleiht oder
bis Nr. 12 englisch . : über Nr. 12 bis Nr. 29 en 126, drei- oder mebrdrähtig, rob, ge- bleiht oder gefärbt... den Detailverkauf Baumwollwaaren: 128, Gemeine, glatte, d. i. Gewebe aus Nr. 50 und darunter, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend; glatt, au ein- fah gets
mehrfarbig gewebt, bedruckt
Gemeine, gemusterte, d. i. Gewebe Garn Nr. 50 und darunter, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger zählend, gemustert:
mehrfarbig gewebt, bedruckt . . Gemeine, dite, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 und darunter, auf 5 wm im Quadrat mehr Fäden zählend:
mebrfarbig gewebt, bedruckt : Feine, d. i. Gewebe aus Garn über
Nr. 50 bis einsch{ließlich Nr. 100;
geblei@t, gefärbt, me gewebt oder bedrudckt. . ; Feinste, d, i. Gewebe aus Garn über Nr. 100; Tülle (Bobbincts, derlei Vorhangftoffe
Verbindung mit ; e g. Steifnetze, bob-
Gestickte Webewaaren; Spitzen . Sammete und fammetartige Webe- aufgeshnittenem oder nicht aufgesbnittenem Flor) ; Bands, Posamentier- und Knopf-
waaren (mit
Wr 2
Gurten, Treibriemen, S(läuce; Netze und Seile, grobe XXIIT. Flachs, Hanf, Jute 2c.
Flachs und Hanf, rob, geröstet, ge- brochen, gebechelt, gebleiht, und Abfälle von Flas und Harf
Leinengarne :
Flad8- und Harnfgarne; Garne, nicht besonders benannte:
einfach, rob
c gebleit, geäscert oder
L pen gebleiht, geäshert oder Leinenwaarcen ;
Graue Padckleinwand, : glaites, grobes, au einfa ges kTôpertes Gewebe obne Muster, aus Hanf od:r Flachs, welches niht mehr als 5 Kettenfäden auf ; au fertige Säte
Anmerkung. Gebrauhte sig- nicte Sâcke aus grauer Pack- leinwand, welhe zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen ¡wei M wieder ausgeführt werden, unter den im Verordnungêwege vor- zuzeihnenden Bedingungen und
Flach8- und Hanfagewebe, i Es rob, bis 20 Kett
und Hanfgewebe, unge-
mustert, gebleiht, gefärbt, mehr- farbig gewebt, bedrudckt;:
bis 10 Kettenfäden auf 5 mm .
11 bis 20 Kettenfäden auf 5 mm
Flas- und Hanfgewebe, gemustert,
bis 29 Kettenfäden auf 5 mm;
E gebleiht, gefärb webt oder bed è Damaft aller Art, au roh . . Flach8- und Hanfgewebe, über 20 Kettenfäden auf 5 mm. .
9 mm enthält
E ‘mehrfarbig ‘ge- rudi . 6
Batitiste; Saze, Linons und andere undihte Webewaaren . 1) Die Ziffern enthalten nur 5 Bedrudt, bis 6 Fo arbig gewebt. Zum Besti
das Garn bis Nr. 17 ecinshl. des Grundes, zeigend.
4 Erlaubn unter Kontrole. G Roher E Tüll E V
Frift zur Wiedereinfuhr 6 Monate.
auf Grlaubnißschein unter Kontrole.
Spives, R E e Webewaaren. . . Posamentiers, Knopf-, Band- und
Wirkwaaren . ;
Jutegewebe : : S ee stoffe aus Jute, roh,
ungebleiht, ungefärbt,ungemustert, auch einfa geköpert, niht mebr als 5 Kettenfäden auf 5 mm ent- haltend, sowie fertige Sâcke daraus Anwerkung. Gebrau(hte sig- nirte Säcke aus Jute, welhe zum Füllen mit Getreide ein- aeführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Ver- ordnungswege vorzuzeihnenden Bedingungen und Kontrolen .
Möbel- und Bekleidungs ftoffe,
Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilishen Spinnftoffen, ein- \{ließlid der Baumwolle, inso- fern die Jute in der Fadenzahl überwiegt, auch dergleihen Jute- gewebe gestickt oder in Verbin- dung mit Metallfäden . .
Jutegewebe, nicht besonders ‘be-
nannte; Fuß- und Wagendecken, Laufteppiche aus Jute und anderen nicht besonders benannten vege- tabilischen Spinnstoffen, au ge- bleiht, gefärbt, bebrudt, gemusiert
Seilerwaaren:
Seile, Taue, Stricke, auc ge-
bleiht, getheert
Bindfaden. . . ., XRXIV.- Wolle.
Wolle, roh, gewaschen, gekämmt,
gefärbt, gebleiht, gemahlen und in Abfällen ..
Wollengarne (aus Wolle oder Thier-
haaren) und Vigognegarne : Mohair-, Alpakka- (au mottled Alpacca-) und Genappesgarn; alle diese einfa oder doublirt, roh, bei der Einfuhr über be- sonders ermä{htigte Zollämter . Garne: nit besonders benannte, roh, einfa : bis Nr. 45 metrish . . über Nr. 45 metrisch i Garne, nit besonders benannte, roh, doublirt, oder mehr-
rähtig: bis Nr. 45 metrishch . über Nr. 45 metrisch . Garne, nit besonders benannte, gebleiht, gefärbt, bedrudckt, einfa: : bis Nr. 45 metrisch. über Nr. 45 metrisch . ., Garne, nicht besonders benannte, gebleiht, gefärbt, bedrudckt, doublirt oder mebhrdrähtig : bis Nr. 45 metrish. . über Nr. 45 metrisch
Fußteppiche :
andere, auch bedruckt
Wollene Webewaaren, nicht ‘befon-
ders benannte ; im Gewichte von mehr als 500 g E im Gewichte von 500 g bis 200 g Ma s L im Gewichte von 209 g und weniger per 1 qm, auch be- E A
Sammete und sammetartige Gewebe
(mit aufgeschnittenem oder nit aufges{nittenem Flor); Band-, Polamentier., Knopf- und Wirk- waaren .
Bedruckte wollene Webewaaren (mit
Ausnahme der unter Nr. 156 b, 158 e und 159 genannten). .
Filze, andere, und Filzwaaren, beide
unbedruck . F: Seide.
Seidengalleten (Cocons), Seiden-
abfälle, ungesponnen .
Seide, abgehaspelt oder filict, auch
gezwirnt :
E E Floretseide (Seidenabfälle, gespon-
nen), au gezwirnt : rob oder weiß gemacht
Seidenwaaren, geftickt oder mit
Metallfäden; Tülle, Ga e; Blonden, Spigen! (Spiten- tücher)
Besatartikel aus seidenen oder balb-
seidenen Schnüren, Biesen, Che- nillen und dergl. Posamenten E EE Ee Ns
Ganzseidenwaaren, d. i. aus Seide
oder Floretseide allein : Knopf- und Posamentierwaaren Ganzseidene glatte Gewebe und
E A S andere Ganzseidenwaaren . ï
Halbseidenwaaren, d. i. alle nit
unter Nr. 168 genannten Wag- Sloretseide na che ts oder
oretseide noch andere - materialien enthalten, g ¡war :
Sammete und Sammetbänder .
andere Halbseidenwaaren . ä
» rifi ia uhe 6 Monate.
des österreihisch- ris unga “sn
Benernung der Gegenstände.
All- gemeiner Tarif.
stehender Meist- begünsti-
k
Gulden Gold per 100 kg
Gulden
per 1c0 kg
oft ibi inaaris@ee
Berlin, Dieustag, den 8. Dezember aran Be- | Werth der Einfubr
aus Deutschland nah Oefterreih-Ungarn im Jahre 1889, für gungs- } welche die Zolls, - des bestehenden begünstigungstarifs
Gold ermäßigt | gebunden
worden sind. 1000 M
Beriennung der Gegenstände.
Cc, aus 176.
Anmerkungen :
1) Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnft von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Padckleinwand haben und zu Preßtüchern, Pußlappen u. \.w. verwendet werden, au mit einzelnen gefärbten Fäden . .
eide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien ver- \ponnen ist, ohne die Um- büllung derselben zu bilden oder ohne zusammenhängend durch die ganze Länge des Ge- webefadens si zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Gar-
nen he Betracht. XXVI. Kleidungen, Wäsche und Pugzwaaren. errenbüte aus Filz, auch garnirt üte aus Stroh, Holzspahn, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palm- blättern: ungarnirt B arnirt . E A amenhüte aus Filz, garnirt Damenhüte aus Filz, aufgepußt
Damenmäntel und Damenumhänge aus Wollenwaaren mit Zuthaten (Futter, Aufpuß und dergl.), aus
eidenwaaren der Nr. 168, 169 M
Wäsche, mit Ausnahme der Puh- wäsche, wird nah dem Haupt bestandtheile mit einem Aufschlage von 40% verolt
XXVII. Bürftenbinder- und Sieb-
maherwaaren,
«Gemeine Bürsten, Besen und
robe Pinsel, d. i. aus Borsten, eißftrob, Piafsava und an- deren animalishen oder vege- tabilishen Stoffen, au mon- tirt mit Holz oder Eisen, un- gefärbt, ohne Politur oder Lack und zwar: Besen aus Moorhirseftroh (sag- gina), mit oder ohne Sti:l M E Hölzerne Siebe, fertige, mit Böden von Helgeflecht oder Eisendraht ; Holzsiebbêdn. : Pinsel, feine, aus weiter zuge- rihteien (gebleihten, geshliffe- nen 2c,) Borsten oder Haaren Gischpinsel), sowie solhe aus arn, au in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Kaut- \chuk-, Leder-, Bein-, Metall- oder Kurzwaaren fallen
XXYVIIL. Strob- und Bastraaren. Fußdecken und Matten aus Strob,
Baît, Rohr, Kokosnußfasern, Gräsern, auch Seegras, Schilf, Holz¿span, Stahlrohr, Wurzeln und dergl. ;
ungefärbt
gefärbt ,
Spangeflechte zu Siebböden, Hüten,
Tischdedcken 2c : 1) ungefärbt 2) gefärbt
Strohbänder (bandartige Stroh-
giflechte aller Art), nicht in Ver- bindung mit anderen Materialien
XX1IX. Papier und Papierwaaren. Pavletieug, gebleiht oder unge- eiht :
aus Lumpen (Halbzeug) . , aus Holz, S Ésparto und ähnlihen Fasern
Graues Löscpapier, raubes Pack-
papier, ungefärbt
Theer- und Steinpappe, Stroßpappe Ordinäre Pappendeck:l, mit Aus-
nahme der vorgenannten . ea ter, P TPet oder gefärbt,
adirt, get a Ta Preßspäne; Glanz- und Lederpappe Papier, ungeleimtes, ordinäres
(grobes, graues, halbweißes und efärbtes); alles ungeleimte ruppe ier, nit besonders benauntes
ithographirtes, bedrucktes oder li-
niirtes ier, zu Devisen, Eti-
ketten, FraHtbriefen, Rechnungen und dergl. vorgerihtetes Papier ;
Zeihenpapier, Pauspapier, Al-
buminpapier, Gelatinepapier, Per-
gamentpapier, Kupferdruckpapier,
Buntpapier; Malerpappe. .
2 Rauhes Padckpapier auch in der Masse gefärbt. I) Padpapier, auf einer Seite geglättet, auch in der Masse gefärbt.
90.—
Stü. —.20 40 —.40 —.50
legten Beftand-
Zoll des efland- | | feate + 40%.
wie nebenstehend
90.—
Stü. —.10 —.20 —.40 —.50
Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silbermustern (echt oder unecht, au bronzirt); epreßtes oder durGgeschlagenes apter; Streifen von diesen Haytergallungen : Papier und appendeckl mit aufgeklebter Leinwant (auch Baumwolllein- D O E Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlihen Stoffen, weder angestrihen noch ladckirt, auch in Verbindung mit Holz G A Papierwaaren, d. i. Waaren aus Papier und Pappe, aus Papier- masse oder Holzfasermasse, au in Verbindung mit anderen Ma- terialien, sofern sie nit unter Nr. 195 oder höher belegte Kautschuk-, Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen; Hutfutter aus Papier, auch mit Geweben über- E E Lurxuspapeterien ; feine Cartonnagen ; Etiketten und Vignetten mit verschiedenen Farben (Chromo- lithographien); Spielwaaren ; Popierwäsche; Einbanddeckel mit Leinwand (au Baumwolllein- wand) überzogen; auc in Ver- bindung mit anderen Materia- lien, sofern fie nit urter 536er belegte Leder- oder Kürztvaaren S XXXR. Kautschuk und Gutta- per®ba und Waaren daraus. Schläuche und Treibriemen aller Art, aus oder mit Kaut\chuk, au mit Gewebelagen oder Draht- T E O : Waaren aus weihem Kautschuk mit Ausnahme der unter Nr. 200, 201 und 202 genannten . j Anmerkung, Platten und Strei- fen aus weihem, nit vulkani- firtem Kautshuk. S chuheinsäße mit eingeklebten Kautshukfäden . Andere elastishe Gewebe. Hartgummiwaaren. , e Die unter Nr. 203, 206 und 207 genannten Waaren, auch in Vecbiz dung mit anderen Mate- rialien, sofern sie nicht unter höher belegte Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen. XXXRT R ey und Wa§s-
taffet.
Wachstuch, nibt besonders benann- tes, auch Wachsmusselin; dann sogenannte Bubinderleinwand . XXXNII, Leder und Lederwaaren,
Lackleder; Juhten, Krokodilleder, Seehundsleder und Schweins- leder, echt oder imitirt, gefärbt; \chwarz gefärbtes Handsc@uhbleder
Arderes feines Leder, d. i. \chwarzes Leder mit Ausnahme der unter Nr. 213 genannten Rinde- und Roßhäute; Hand\{uhleder, Cor- duan, Maroquin, Saffian, sowie im borstehenden Absatze nicht ge- nanntes gefärbtes und alles bron- zirte Leder, dann Leder mit ein- gepreßtem Teynz Pergament .
Lederwaaren, feine, d. i, Waaren aus weißgarem , fämischgarem Leder, Pergament oder aus unter Nr. 215 genanntem feinem Leder, aus nicht besonders benanntem Wacchstuh oder Wahstaffet ; Sattler-, Riemer- und Täschner- waaren aus den unter Nr. 216 genanuten Zeugstoffen, gebleiht, gefärbt, dann aus Fu teppichzeug
Die unter Nr, 217 genannten Waaren, au in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nit unter höher belegte Kaut- {chouck-, Metall- oder Kurzwaaren fallen.
Schuhwaaren aller Art aus oder mit Leder, au in Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren oder anderen Materialien, sofern sie nit unter Kurzwaaren fallen .
Handschuhe, lederne, au bloß zu-
geschnittene oder in Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren XXXIIT. Kürshnerwaaren.
Pelzwerk, zugerichtet, niht konfek- tionirt:
aus gemeinen Fellen aus feinen Fellen
Pelzwerk, kor fektienirt:
aus geweinen Fellen ins! feine s Anme g. Kleidungen, niht seidene, und Lederhandsuhe, uit feinem Pelzwerk überzogen,
- Anzeiger. 18918.
Werth der Einfuhr aus Deutschland nach Desterreih-Ungarn : im Jahre 1889, für welche die Zo des bestehenden begünstigungstarifs
ermäßigt | gebunden
worden sind. 1000 A | 1000 M