1891 / 295 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

schauungen man si in den industriellen Kreisen trug, darübet sind wir keinen Augenblick im Zweifel gewesen.

Wir haben aber weiter während der vershiedenen Stadien der Verbandlungen bei allen denjenigen Fragen, über welhe uns das uns zur Verfügung stehende Material eine ausreitende Information nicht gab, veranlaßt, daß spezielle Enqueten angestellt wurden. So ift es beispielsweise geshehen bezügli der Weinzölle, rücksihtlich deren ih

Aba. Möller: Er fasse die Handelsverträge in keiner Weise \sanguinis auf. Nach seiner Meinun habe Deuts{land au dena dieselbe entsagungsvolle Rolle zu spielen, die Preußen vor Jahren der Gründung und Ausdehnung des Zollvereins gespielt habe. Der Schwerpunkt bei der Gntscheidung liege für ibn in der weitgehenden

erspektive. In gleicher Weise, wie Preußen Deutscland geeinigt Lebe, müsse man daran denken, daß Mittel-Europa si handelspolitisch zusammen|c{ließen müsse, wolle es gegen die wirtbschaftlihen Kolofse

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

rüfen, da asse diese Frage uy E ja fmann Ie, ein warmes Hera fr die, Landinetblas: : Arbeitern in die Romane

ilderung von den h den E fen, in die Wirklichkeit gehöre se niht. Aus Unterhaltungen

A 295.

im Often, im fernen der Koloß China si erst Jahrzebnten sehr gefährlich werden könne ,

Dauer no@© irgeud politisGen Gedanke

eine Wirkung davon bereits bei in Frage komme. Die Aeußerungen der französishen Presse seien

zwar zunächst nur Aeußerungen freibändleriswer oder ganz gemäßigt \chugtzölnerisher Gruppen, und man Fönne ibnen nit ganz all-

gn Bídeutung

o große Zahl bedeutender Zeitungen den Gedanken ausorüde, daß

dur den AbsŒckluß Suprematie erheblich

das do beahtet werden und könne Deutschland mit einer gewissen freudigen Genugthuung erfüllen. Wie ein rother Faden ziehe fih

dur die Verträge,

sei auf landwirtbschastlibem Gebiet. Ale 1 mäßigt \{uzzöllnerishen Richtung könnten sih damit

Gröndlage abfinden, daß die landwirthschaftlihen Zölle dagegen in den

trägen überwögen, Hintergrund ‘träten.

rei, so babe der Wein Italien gegenüber die Zeche zu bezahlen ge- habt. Was die Industrie betreffe, so sei fast durchweg das öîter- reihishe Interesse begünstigt, das deutshe nur ganz vereinzelt. Die Oesterreicher häiten die Zölle der Halbfabrikate herabgesezt, weil sie Konkurrenzfähigkeit e Ti e

Deshalb seien aber auch diese Herabsetzungen für Deutsctland großen: theils von äußerst geringem Werthe. reihische Zoll von 10 auf 14 Gulden aus dem dortseitigen Begründungsberit ergebe , nur deshalb, weil

damit die

eine so blühende

Industrie

ch mit dem Eisenz

fe Roheisen seine erheblih, aber der Zweck sei az bier nur, im Stabeisen und Schienen besser konkurriren zu könnca, wofür die

Herabsetßzungen ganz

geschrieben, daß auch diese ganz werthlos si© erweisen würden, weil reis\tellung von Eisen na Oesterrei erdebli dur

die Frage der die sehr hohen Re wirthschaft fei dort

handene Rest genüge, um dur besondere Tarifverstellungen diete kleinen Vergünstigungen auf dem Gebiete des fabri;irten Eisens zu beseitigen.

Fabrikanten; für Y | man, wie der Begründungsbericht ergebe, ein \{weres Opfer bringen Was die Textilindustrie betreffe, \o blieben die ermäßigten

wieder Solinger

müßen. österreihishen Zölle

deuten, fie blieben in der Mitte zwischen denen von 1882 und 1887, während {on diejenigen des 1882er Tarifs ganz erheblih die deutshen von 1879 überstiegen hätten.

klagten, daß bei der Parität der Zollhöhe der Umstand nit beachtet zu sein seine, daß Oesterreich no@ einen Lumpenausfuhrzoll habe, der eine große Rolle spiele; in die Einzelheiten sei er, da Mangels einer Kommissionsberathung Information nur {wer zu erlangen ias einzutreten nit in der Lage.

ätten die Zollsäte für Mühlenfabrikate erfahren; der Say für Mehl

solle bei 3,50 Korn

bei 3 4 Kornzoll 7,50 Meblzoll gehabt habe. bätte im Verhältniß

ja nach gewissen

8,25 # zu normiren sein. verkehrt. Eine

rechnung Zudckerraffineuren, di

Belgien berücksichtigt werden müssen,

Prämien gewährten,

noch bei den Verhandlungen mit Nordamerika für raffinirten Zucker

ähnliche Garantien

der Gerbereibranhe werde Beschwerde geführt, daß für Lalkleder ein Zollsay von 9, Leder ein solher von 18 Gulden berechnet werde. \{werde falle in das System der Ermäßigung der Zölle für Halbfabrikate ;ur Förderung der Konkurrenzfähigkeit der Ganzsabrikate Scuhwaarenfabrikation sei sehr bedeutend überlegen, produkts , welhes System die österreichishen Unterhändler mit viel

Geshick durchgeführt bätten. } fammer zu Gera im Allgemeinen darüber, daß die Regierung es für

der deutschen

untbunlih eratet

vor dem Abschluß der Verträge in unmittelbare Verbindung zu setzen, wie es in Oesterrei in weitgebendstem Maße gescheben sei. Er er- kenne an, daß die Art und Weije,

efsenten gehört wor

künftigen Verbandlungen nit wiederbolt werden sollte. In der Vor- sicht bei den Vorverhandlurgen, in der Gebeimhbaltung der Verein- man wobl ein klein wenig zu weit gegangen. Die Schweiz bestelle sogar unmittelbar aus dem Gescäftsleben Unterbändler und sei dabci immer vortreffli gefahren. seien in erster Linie gescäftlite Aktionen,

barungen si

der deutschen Vert

die wesentli eine bureaukratishe Vorbildung genossen hätten, die geshäftlihe Befähigung nicht voll innewohnen könne. —” Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Gs kommt mir darauf an, die Klagen, die der Herr Vorredner am Swluvß seiner Betrahtung vorgebracht hat, auf Grund ver- schiedener Zuschriften, die ibm zugegangen sind, richtig zu stellen.

Meine Herren, der Herr Reichskanzler hat bereits in seinen

Auss\ührungen zur sei, Handelsvertra

führen, und er bat den Vorwurf zurückgzewiesen, als ob die deutsche Regierung nit in ausreihendem Maße den sahverständigen Beirath der industriellen Kreise bei Gelegenheit der Handelsvertragsverhand-

lungen zugezogen unbegründet.

Es lag uns râmlich ein ausgiebiges, über das ganze Gebiet der

Industrie si rver welcher gehalten hatte, bezügli der stehen. Neben

durch den Handelstag zugetragen ist, sind wir in dem Besitz einer

grofen Zahl Peti

Fnnern und sie sind nicht die einzigen, die solche Petitionen in {h aufgenommen haben, auch das Auswärti Amt und das Königlih

preußishe Handel —, welche die m

Interessenkreisen enthalten, sind bereits bis zum Volumen 10 oder 11

vorangeschriiten.

in Oesterreich, sich doch nickt entwickeln werde, anderer- seits aber die öôsterreihishe Kattundruckerei, Färberei u. s. w. in ibrer Konkaurrenzfähigkeit sehr gestärkt würden.

seinerseits in allen

Westen und in Oft - Asien, wo allerdings zu recken beginne, aber in einigen überhaupt auf die ciwas ausridten. Man babe cinem großen n Geltun vershafît, und man sche rankrei, das in erfter Linie hierbei

beilecenz wenn aber doch eine verhältnißmäßig

dieser Verträge Deutschlands hardelspolitische zu Ungunsten Frankreichs gesteigert sel, so müsse

daß der Ausgleih gesucht und gefunden Freunde einer ge- nur auf der

die politishen Momente bei diesen Ver- Wie das Getreide im Vertrag mit Oester-

ihrer Ganzprodukte erböbt hätten.

Für Farbstoffe fei der öster- ermäßigt, aber, wie fi

Industrie, wie die deutse Anilinfarben- Ebenso verbalte cs

oll, Die Herabsezung von 8 avf 6 Gulden geringfügig seien. Aus Oberschlesien werde ibm

faktien modifizirt werde. Die alte Refaktien- freili® ridt mehr. vorbanden, aber der vor-

verhielten f nur die

Zustimmend Ï Sägen und Feilen habe

blanke noch immer sehr ho, erheblich Löôher als die

Die Papierindustriellen

Eine weitere Anfechtung

zoll 7,30 M betragen, während man bis 1887 Der Zoll für Mebl um 70—80 höher scin müssen, Mübhleninteressenten würde er als richtig auf Jedenfalls sei die rein mechanische Ab-

weitere Beschwerde liege vor von e behaupteten, es hätte bei dem Zollabkommen mit daß die Belgier erheblice und die wün|chten, daß, wenn mögli, auch

wie für Robzucker erlangt werden möchten. In

für das viel billigere einfahe und \{hwarze Auch diese Be-

Oesterreichs und in feineren Sachen

deshalb die Verbilligung des Halb-

Endlich beshwere sich die Handels- babe, sch mit den betheiligten Industrien selbst

wie in Deutschland die JInter-

den seien, nicht hbinreihend gewesen sei und bei

Die Handelsverträge und ohne die Fähigkeiten ragshließer anzuzweifeln, dürfe er sagen, daß ibnen,

ersten Berathung darauf hingewiesen, daß es unmöglich gêverhandlungen mit fremden Staaten nicht geheim zu

habe. Dieser Vorwurf ift denn auch in der That

breitendes Gutachten des deutshen Handelstags vor, Interessentenkreisen Rükfrage Wünsle und welche Anschauungen Gestaltung der Handelsverträge be-

reichaltigen Material, das uns

welche künftigen diesem sehr

tionen. Ich glaube, die Akten des Reichsamts des

s-Ministerium haben zablreihe Zuschriften erhalten ir zugegangenen Aeußerungen aus den verschiedenen

aus einer mir eben zugehenden Druckschrift entnehme, daß darüber Klage geführt wird, daß man sich nit mit den Interessenten ins

Einvernehmen geseßt habe. Ich weiß nit, welcher Interessent dieses Shriftstuck verfaßt hat; es ist sehr wobl mögli, daß der Verfasser dieses Schriftstücks nit zugezogen ist. Die Thatsache aber steht feft,

jenigen Orten, an welchen der Weinhandel besonders florirt, um uns über verschiedene Fragen, namentli darüber zu unterrihten, was man dort wüns{t und ersehnt. Also dieser Vorwurf ist nit begründet. Wenn der Herr Vorredner darauf bingewiesen bat, daß andere Staaten zu den Handelsverträgen, speziell zum Abschluß der Handels8- verträge Sachverständige zugezogen haben, so weiß ih nicht, ob gerade dieser Weg von großem Werthe ist; es ist meiner Ueberzeugung nah

viel besser, wenn eine unabhängige Regierung, geftüßt auf die Jafor- ce a vai mationen, welche sie aus den versiedenen Berufskreisen si verschafft Eta. m hat, ihre Entschließungen darüber faßt, was fie verlangen und was | eine sie zugestehen will, als wenn fie unmittelbar an solchen Entschließungen Interessenten betheiligt, wele doch nit immer in dem erwünschten Grade unbefangen urtheilen können, weil sie eben in einem bestimmten praktischen Beruf stehen und also auch die widerstreitenden Interefsen nicht so ausreihend zu würdigen wissen, wie dies von Seiten der un- mittelbaren Regierung8organe gesehen kann. Ih glaube au nicht zu irren, wenn ich annehme, daß der Weg, Interessenten zu den Ver- handlungen hinzuzuziehen, da, wo er betreten ift, niht ungetheilten

Beifall gefunden hat.?

auf diejenigen Anregungen zu maten, welche der Herr Vorredner gegeben hat Ich werde dabei freilich nicht erschöpfend sein können; und wenn ih nicht alle seine Anfragen beantworte, so möge er mir das zugute halten. Es sind au an uns in Bezug auf die Handelsverträge so zahlreiche Anfragen und An- forderungen bezüglih der Punkte, von denen die Interessenten wünschen, daß sie eine bestimmte Bebandlung in den Handelsverträgen gefunden baben mö@ten, gelangt, daß man sie wirklih nit alle berüdcksihhtigen

Was, nun die Mühlenindustrie anlangt, so bat mein verehrter Kollege, der Herr Staatssekretär des Reibsshaßamts, bereits darauf dirgewiesen, daß unsere deute Mükbleninduftrie in ibrer Export- fähigkeit sich urter einem böberen Zolisaß ret erfreulih entwickelt hat, und er hat Ihnen die Zabl vorgefübrt, welche für das Jahr In 1890 die Statistik bezüglih des Exports liefert. Vergleicht man die Exporte unser Mühlenindustrie mit den Importen an Müûtblen- fabrikaten, die nah Deutschland eingegangen sind, \so kann man kaum darüber im Zweifel sein, daß unsere Mühlenindustrie durchaus leistungsfähig ist, daß ihre Gntwickelung ihr die Konkurrenz mit der aus- wärtigen Müblenindustrie durhaus gestattet. Der Herr Abgeordnete hat ganz mit Recht darauf hiugewiesen, daß früher bei dem niedrigeren Zollsay für Brotgetreide der Zollsaß für Mübhlenfabrikate prozentual erbeblich höher ¡gewesen ist, als dies in Zukunft der Fall sein wird. Allein ich bitte ihn, zu berücksihtigen, daß das gegen- wärtige prozentuale Verbältniß zwishen dem Zollsay von

werden.

Bestimmung, lih ermäßigten kann. Zollfret) Das würde doch zu weit gehen. ntrole des Verschnittgeshäfts möchte er lieber in der freien Kom- mission besprehen, die sch zur Erörterung solcher kleiner, formeller Dinge gebildet babe. beute Abend erfahren, daß die Kontrole loyal geübt werden und Mißbräuche beseitigen werde. einer persônlidben Bemerkung Schöônaih-Carolath: Wenn der A Menzer sage, der frierende und bungernde Arbeiter gehöre in eir er nur bedauern, daß so traurige und ernste Dinge fo leiht genommen (Sebr wahr! links) Er empfehle Herrn Menzer, die täg- lihen Hülferufe in der Presse aller Feen und aller Religions- gesellsaften zu lesen; er würde eines . die Sate in dieser Weise abzuurtbeilen. Abg. Menzer (persönlich): Gr habe nur die Verallgemeinerung, in welcher der Vorredner den hungernden und frierenden Arbeiter vor Augen führe, bemängelt. e auf russische, aber nicht auf deutsche Zuftände. Darauf er sih das Haus. Schluß 51/4 Uhr.

mit den Vertretern großer theilen, daß Niemand eine Aufhebung der Getreidezölle verlangt habe, meist sei ein Zoll von 3 & als ausreichend erachtet und die Noth- wendigkeit eines Schußes der Landwirtbschaft allgemein anerkannt worden. Die Getreidezölle könnten dieTheuerung nicht all Ri | S D Ula des e Ir Ie Cat Bi daß wir bezüglih der Weinzölle eine Untersuchung veran aben, 8 nnigbrot, also von 0 ergeben. an s E e E sollte doch einmal erst solhe Verschiedenheiten auftlären.

nit allein in den Wein produzicenden Distrikten, sondern auch an den-

Mannheimer Getreidefirmen könne er mit-

hervorrufen ; Gewichts-

Redner

wendet si dann den Weinzöllen zuz er befürhte, daß Spanien eben- falls erbeblihe Konzessionen bei den bevorftehenden Verhandlungen für seine Weine herausschlagen wolle; als Kompensation werde es die Ermäßigung der kürzlih verdreifachten Branntweinzölle anbieten. Die Herabseßung des : deutende und werde schr \{werwiegende Folgen nah sih ziehen. Was die Kontrole betreffe, geben können, wenn man wüßte, regierungen diese Kontrole ausüben wollten. von Roth- werde, so ob das Verfälschung gehalten. Basis, um den Krieg gegen die französischen Weine auf deutschem pri zu S E es der Reichskanzler gewünscht habe. er werpunkt für die gr Welt mit billigen Weinen beberrs sei ein Kunstprodukt, das zumeist in Cette aus griewischen Ko id 32 Millionen Francs eingeführt und Sprit, gemis{t mit serbi]chem, dalmatinishem, griehishem, spanishem und früher italienischem Wein bergeftellt werde. 1 man keine großen Erfolge erzielen und ebenso wenig den Ftalienern Vortheile verschaffen. Besser ihrem E DETEE zur aare Mga Prov on von Cognac, der ; ; ; w aus Weintrauben hergestellt würde. rum Nun, meine Herren, habe i noh einige Bemerkungen in Bezug megrs gewesen, die italienische Monopolverwaltung für die deutschen Tabatcke zu interessiren? Warum seien nicht die österreihischen Wein- zôlle im Interesse der deutschen Qualitätsweine ermößigt worden? Er s\tche bier als Vertretec des weinbautreibenden Badens und könne bei den Handelsverträgen nur den faufmännischen kalkulatorischen Maßstab anlegen. Unter-Staatssekretär von Scraut: Der Herr ratbe, die Einfubr von Wein zur Bereitung von ju begünstigen. Das sei ja gesehen. daß Weine zur Bereitung von Cognac zu einem beträcht-

Zolls auf Verschnittweine sei eine ganz be- so würde man leicbteren Herzens nach Hause in welher Weise die Bundes- Wenn auch von einer und Weißwein in der Denkschrift möchte er das Reichs - Gesundheitsamt zulässig sei; er babe das bisher für Man habe bis jeyt gar nicht die oße franzöfishe Weinkultur, welche die ganze

en es würden jährli für

So lange man es niht ebenso mate, werde wäre es. wenn man die Italiener von sei es niht

Vorredner nac besonders Der Vertrag enthalte die

ollsoß eingeführt werden dürften. (Abg. Menzer : e Die Einrichtung der

In dieser Kommission werde der Abg. Menzer

erkläct der Abg. Prinz

en Roman, so könne effseren belehrt werden, anstatt

Er bleibe dabei, diese Schilderung passe (Zustimmung rets.)

5 M für Getreide und 1050 M für Mühlenfabrikate und das künftige Verhältniß von 3,50 für Getreide und 7,30 für Mühlen- fabrikate sich nicht wesentli von einander unterscheiden. Wollte man das frühere Verkältniß auch für die Zukunft festhalten, so wäre es freilich kor- rekter gewesen, statt 7,30 7,3546 einzustellen. Und wenn ih ferner binzufüge, daß von österreichisch: ungarischer Seite Lezüglih dieser Position eine sehr viel höhere Forderung gestellt worden ist, indem mau den Zoll- say im deutschen Tarif für Müblenfabrikate auf 3,75 herabgeseßt zu sehen wünschte, und wenn ih weiter sage, daß gerade die Ansprüche

mit ganz besonderem Eifer verfohten worden sind, so wird der Herr Vorredner, wie ich glaube, mit mir das Gefühl der Befrie- digung theilen, daß es uns do gelungen ist, nit weiter herunter- gehen zu müssen, als wie auf den Say von 7,30 Ich darf bei der gedeiblihen Entwickelung, die unfere Müßhlenindustrie bisher genommen hat, hoffen, daß diese Zollherabseßung sie nit schädigen wird. Ich komme dann mit einem Wort auf den Zoll für Gerberlobe, von dem der Herr Abg. Luy gesprochen hat. Es ist richtig, wir haben den Zoll für Gerberlobe aufgegeben durh den Vertrag; allein, meine Herren, ich bitte dabei zu berücksichtigen, daß Deuishland in Bezug auf die Produktion von Lohe si keineswegs selbst genügt. (Se hr richtig! im Centrum.) Wir müssen eine große Quantität von Lobe aus dem Auslande einführen; die Gesammt- einfuhr beträgt eine Million Doppel-Centner, und an dieser Gesammt- einfuhr if Oesterreich - Ungarn betheiligt gewesen mit 576 000 zün Doppel-Centnern. Nun is aber keineswegs die entscheidende Rücklsiht für den Verzicht auf den Zoll für Gerberlohe die gewesen, | zum daß man Oesterreih-Ungarn in diesem Artikel besonders hat entgegen- kommen wollen, sondern es hat dabei das Interesse auf die deutsche Lederindustrie eine Rolle gespielt, der man ein gewisses Aequivalent für die Herabsezung der Lederzölle, die gleichzeitig vorgenommen ift, hat gewähren wollen, und man hat gegenüber der Thatsache, daß die Gicenschälwälder sich bei uns doh weitaus noch nicht in ausreichen- dem Maße entwickelt haben, geglaubt, diese Konzession machen zu dürfen.

Nun muß ich mich noch eines Versehens zeihen, das ih bei meiner ersten Ausführung heute begangen habe und das Sie darauf zurückführen wollen, daß wir {hon seit vielen Wochen unter dem Zeichen der Tarispositioneu stehen, daß es daher verzelhlih ist, wenn man einzelne Positionen mit einander verwehselt, Ih habe vorhin gegenüber dem Herrn Abg. von Kardorff behauptet, daß ein Gänsezoll eingeführt werden könne, weil der Geflügelzoll in dem österreichischen

rechnet).

gegangenen akute

dies ein Irrthum war; der Geflügelzoll ist allerdings gebunden, und da die Gänse ja zum Geflügel gehören (sehr rihtig! Heiterkeit), so werden wir ihnen mit einem Zolle vorläufig den Vertragsstaaten

gegenüber niht zu Hülfe kommen können, wenn der Vertrag von joweit vis

Influenza

Also mit welhen Wünschen und mit welchen An-

Ihnen, wie ih hoffe, angenommen werden wird.

Dar

Entscheidungen des Reichsgerichts.

krankungen au krankungen an Grippe (Influenza) kamen in Vorschein, Aufnahme L und

wieder mehr 1 des Zellgewebes der Haut kamen nit selten in ärzt Dagegen wurden E gemeldet. Eckrankungen an Keuchhusten waren hâu

durch sie \{werden aller Art m Vertrag nicht gebunden sei. JIch habe mich davon überzeugt, daß E R Ae in Ee “Meldung des „W. T. B.“ nunmehr v

Vereinigten Staaten aufgetreten Die Anzahl der im Laufe der ver- gangenen Woche in New-York der Kran bez

je e

&, 54 Z. 2 der Reichs-Konkureordnun

Ï 5 orrechtsklasse der Oesterreih-Ungarns bezüglich der Getreidezôlle und der Mühlenfabrikate Ford erungen wegen öffentliher Abgaben, wrelhe im letzten

ahre vor der Crôffnung des Verfahrens fäl i na 8. 58 als fällig gelten; es mat hierbei keinen Unterschied, ob der Steuererheber die Abgabe bereits vors@ufiweise zur Kasse ent- ri@tet hat“. Jn Bezug auf diese Bestimmung bat das Reichëgericht, VI. Civilsenat

daß die Ge e : C 1 vorliegenden Falle: bremisce Banteli t agngetare aa diesem

Vorreht nicht theilnehmen und einen Konkursforderungen nicht genießen. j

mkranfkheiten einen weiteren N bedingten Gm und Sterbefálle, sodaß nur noch 38 Ster fälle (gegen 44 der

nahme des Säuglingéalters an der die Vorwotte

von et ern, Séharlah ‘und Diphtherie etwas mehr Erkrankungen als

Saving in der Rosenthaler E Söôneberger Vorstadt, Diphtherie

in Moabit sehr bäufig. A

Gegen den bezw. gegen die nit eingetragenen Eigen- thümer eines Grundstücks, beispielsweise Miterben eines ererbten Grundstücks, darf, nah einem Urtbeil des Reichsgerichts, Ÿ. Civilsenats, vom 30. September 1891, im Geltung8bereih des preußischen Eigenthum-Erwerbsgesezes die Eintragung eines Arrestes nit stattfinden.

Nah zweite V

fallen în die Konkur8gläubiger „die

ällig geworden sind oder

, dur Urtheil vom 15. Oktober 1891 auszeiproen, bühren der Gerichte und der anderen Bebörden (im

o:zuz vor den übrigen

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-

Maßregeln.

Auch in der Woche vom 29. November bis 5. Dezember d. J. war der Gesundheitsstand in Berlin kein günstiger und die Sterblich- keit eine hohe (von je 1000 Ginwohnern starben 29,0 aufs Jahr be- Inébesondere blieb das Vorkommen von akuten Ent- dungen der Athmungsorgane ein zablreihes, welche Er-

in großer Zahl zum Tode führten. Auch Er-

roßer Zahl von denen 137 in die Krankenhäuser zur in der der Berihtswohe voran-

oe 61 Todeéfälle veranlaßten. Dagegen zeigten ahlaß der durch

orwohe) zur Mittheilung kamen. Die Theil- Sterblichkeit war nur wenig aegen gesteigert ; von jz 10000 Lebenden ftarben, aufs Jahr Î Non den Infektionskrarkheiten wurden Masern zeigten si besonde/s im Stralauer u E A E de orven

d osenartige zündungen

Anzeige gebracht und auc r h, U rkranfungen an Unterleibstyphus fue jeve werde

ck54

ten Sterbefälle ftieg auf 14. eumatische Be- im Vergleih zur Vorwoche keine wesent-

ommen.

orf, 15. Dezember, Die Sufluenzs f e eer

t E en ert fi,

t festgestellt t, auf fünf e Seen ry is an der ankt.

o

- Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz.

Seine Majestät der Deutshe Kaiser, König von D / reußen, im Namen 2 Een Reichs einerseits, und ber Bindeieent der f Ove ie ais ; genoffenschaft andererseits, von dem Wunsche ge- L t Dane legien milden been Maven mehr und mehr , haben zu die

eröffnen laffen und zu Bevollmächtigten Annant: A R IIIeRY der Deutsche Kaiser, König von

Allerböchstihren General-Adjutanten und General der Ka Seine Dur(lautt den Prinzen Heinri VII. Reu Ce ordentlihen und bevollmähtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterrei, König von Böhmen 2c. s und Apostolishem König von Ungarn, er Bundesrath der Schweizerishen Eidgenossen-

haft: Seinen außerordentli äti R e E t Ret Gesandten und bevollmäStigten Minister

den National-Rath Bernha d va aler WERl V o V ad Cr P ü ex F sf y , unter Vorbehalt der beiderseiti i 0 Handels- und Zollvertrag vereinbazt O Ee E : rtifel 1 : , Die Heiden vertragshließenden Theile geben di in Beziehung auf Eingangê- und I E Bul rriade auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation zu behandeln. Jeder der beiden Theile verpflidtet si{ demgemäß, jede Be- günstigung, jedes Vorreht und jede Ermäßigung, welche er in den gedachten Beziehungen einer dritten Macht bereits zugestanden hat E al dle de gelemen ie gleihmäßig auch dem anderen en Theile ge i Le Kraft treten zu laser gegenüber ohne irgend welche Gegenleistung ie vertragschließenden Theile ma indli gegen einarder kein Einfuhrverbot und êin Ätfubererbor ie Se zu feßen, welches nit zu gleicher Zeit oder do unter gleihen Vor- ausfeßungen au auf die anderen Nationen Anwendung fände x ie vertragshließenden Theile werden jedoch während der Dauer es gegenwärtigen Vertrags die Ausfuhr von Getreide, Schlahtvieh und Brennmaterialien L idt verbieten. f: rtifel 2 Die in der Anlage A bezeichneten Gegenstände \Gweizeri E eder Aovrifation werden La eee Gute L dingurgen pugelasen zu den durch diesen Tarif festgestellten Be- ie in der Anlage B bezeichneten Gegenstände d oder deutscher Fabrikation werden bei l Einfuhr. ur SELS zu den dur diesen Tarif festgestellten Bedingungen zugelassen. Die aus einem der beid Si g eiden Gebiete eingehend d [elben ausgehenden Waaren aller Art A a an o Gebiete von jeder Durhgangsabgabe befreit sein. sließenden Bun Gf jede Durchfuhr sihern sich die vertrag- df stigien Natita zuf er Hinsicht die Behandlung der meistbe- Artikel 4.

Zur Erleichterung im gegenseiti gen Grenzverkehr . find Aber! Miehenden en dienen Be Cabaren S o , weile 1a) 7 trage angeschlofsen finn, nlage Q dem gegenwärligen Bere Artikel 5.

Die Befreiung von Eingangs- und A i Tetts gde iee Singangs- un usgangêabgaben wird beider- Gegenftände außer Zwei e S der aus- und wieder eingeführten r Waaren (mit Ausnahme von Verzehrungs ständ

welche aus dem freien Verkehr im Gebiet det O G in das Gebiet des nbeuên E

E ee oder Messen, oder auf ungewissen Verkauf außer dine eß- und Marktverkehr, oder als Muster BVrequs beste alle diese Gegenstände, wenn sie binnen einer im

2) fu Sei um enten Frist unverkauft zurückgeführt werden ;

E ey welches aus dem einen Gebiet auf Märkte des

5 LR E mi unverkauft von dort zurückgeführt wird;

ven Ba G âfser, Säe u. \. w., welhe entweder zum Einkauf I A Gti e und dergleihen von dem einen Gebiet in das andere E O Gu, i Wiederausgangs eingebracht werden oder, jurüfommen; L und dergleichen darin ausgeführt worden, 4) für Vieb, wel{es zur Fütterung, i e s einen Gebiet in das andere eal a ee n L âflung oder na der pit in das erstere zurückgefübrt wird. ; rtifel 6 Zur Regelurg des Verkehrs zum Zweck T Gn. a E L gil Ba den Gebieten “ag meaii a ets Mao and bei der Rüeb ; infuhr in das Veredlungsland abgaben befreit bleiben: 16 demselben von Cingangs» und Ausgangs- a. Gewebe und Garne, wel@e zum Waschen, Blei ; Walken, Aprretiren, Bedruck en, Aüeben, . Gespinnste (eins{lie#li{ch der erforderli;

Herstellung von Spißen und Se Ee pur

Q, 8 Dare (au s Ketten nebst dem er- t garn, twe ¿ur He Gew

; See wte gus : rage fer Umf ae E us ies

; e und Felle, welche zur Leder- und Pelzro

. Gegenstände, welche zum Lackliren, Poliren Ard tar aug :

in das andere Gebiet ausgeführt worden sind;

. sonftige zur Ausbefserung, Bearbeitung oder Veredelung be- stimmte, in das andere Gebiet cebrachte und nach Erreichung jenes Zweckes unter Beobacbtung der deshalb getroffenen be- De Bectteses rrilgciüdete E, wenn die

ie Beschafferheit und die o L verliert bielt, : j enennung derselben un ar in allen diesen Fällen, sofern die Identiät d wieder eingeführten Waaren und Gegenftände außer Lweifel A u Außerdem kann bei Garnen und Geweben die Zollfreiheit von dem Nohweis der einbeimishen Erzeugung der zur edelung aus8- rten Waaren abhängig gemacht werden, Seide zum Färben oder S ausgenommen, für wel@e dieser Nachweis nit ver-

1E ion G delébezich

| g der gegenseitigen Handelebeziehungen werd ins dern Theile die Zollabfertigung “ia L cie A éhr so weit erleichtern, als si dies mit der Zollsiherheit verträgt.

Artikel 8. T Ah T wie E “ego der ert caglGlieientt y i nung aates oder für Rehnung von Kantonen, Län Kommunen oder Korporationen, auf der Bervoei

Berlin, Dienstag, deu 15. Dezember

anderen Theiles unter keinem Vorwand höher oder in treffen, als die gleihartigen Erzeugnisse des eigenen L Nie Keiner der beiden vertragschließenden Theile wird Gegenftände welche im eigenen Gebiet nit erzeugt werden und welche in den Fa seu n | ivie fs MOE begriffen sind, unter dem Vor- n Besteuer î i E Ginfubr A ung mit neuen oder erhöhten Abgaben bei

enn einer der vertrags{ließenden Theile es nöthi einen in den Tarifen zu gegenwärtigem Vertrage La cia Wan stand einheimischer Erzeugung oder Fabrikation eine neue innere Steuer oder Accifegebühr oder einen Gebührenzushlag zu legen, so soll der gleichartige ausländische Gegenstand sofort mit einem gleichen Zoll oder Zollzushlage bei der Einfubr belegt werden können. Erzeugniffe, wele Staatsmonopole eines der vertrags{ließenden Theile bilden, sowie Gegenstände, welche zur Erzeugung von sol{en monopolisirten Waaren dienen, können bei ihrer Einfuhr einer zur reh ptrciabi e E ppa aa „Foe auch in dem Falle n en, wenn die gleichartigen Erzeugni stände des Inlandes dieser Abaabe niht T Si catints Die vertrags{ließenden Theile behalten sh das Recht vor, die- jenigen Produkte, zu deren Herstellung Alkohol verwendet wird unter Wahrung des in Absatz 1 dieses Artikels enthaltenen Grund- saßes —, bei der Einfuhr außer mit dem No etwa entfallenden L AlEboL ehe g regen, deren s der auf den entfallenden i

Velen n inneren fiékalif

Artikel 9.

Kausleute, Fabrikanten und andere Gewerbetreibende, wel durh den Besiß einer von den Behörden des Héehmatblecades Ms fertigten Gewerbe-Legitimationskarte darüber ausweisen, daß sie in dem Staat, wo sie ihren Wohnsiy haben, zum Gewerbebetrieb be- rechtigt find und die fes lihen Steuern und Abgaben entrichten, 9 befugt sein, persönlich oder durch in ihren Diensten stehende eisende in dem Gebiet des anderen vertragshließenden Theils bei Kaufleuten oder in offenen Verkaufsstellen oder bei \solhen Personen, welche die Waaren produziren, Waarenankäufe zu machen oder bei Kaufleuten, oder Personen, in deren Gewerbebetriebe Waaren der an- Cs Sn Ans finden, Bestellungen, auch unter Mit- ustern, zu : ierfür ei i entriciten ju müssen zu suchen, ohne hierfür eine weitere Abgabe e mit einer Gewerbe- Legitimationskarte versehenen Gewerb treibenden (Handlungsreisend Aer Tas Waaren mit is R ürfen wohl Waarenmuster, aber e Ausfertigung der Gewerbe-Legitimati E E Ertrag Gat t olgen, S S A Die vertragschließenden eile werden fi i - theilurg darüber machen, welche Behörden e E s E R O befugt sein follen und welche Vorschriften he adten fin p E Karten bei Ausübung des Gewerbebetriebes uf den Gewerbebetrieb im Umherziehen einschließlich d , handels und des Aufsuchens von Bestellungen bei Rede finden die vorstehenden Do keine Anwendung. rtilel 10 Der gegenwärtige Vertrag erstreckt sich auf die mit einem der N Ode Theile gegenwärtig oder künftig zollgeeinten Länder Artikel 11.

Der gegenwärtige Vertrag soll vom 1. Februar 189 treten und bis zum 31. Dezember 1903 in Con Heiben, Ri Fol keiner der . vertra [een Theile zwölf Monate vor diesem Tage seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lassen, kundgegeben haben sollte, bleibt derselbe in Geltung bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage ab, an wel{em der eine oder der andere der vertragshließenden Theile denselben gekündiat hat. Die vertrags{ließenden Theile behalten ih die Befugniß vor nah gemeinsamer Verständigung in diesen Vertrag jederlei Abâände- e i t dem Geiste und den Grundlagen m erspru ehen und deren i Erfabrung dargethan werden ‘wird. Es, G Mis Gegenwärtiger Vert R chf i : g er Bertrag soll ratifizirt und es i ifi- kations-Urkunden sobald als möglich ausgewechselt A E So geschehen Wien, den 10. Dezember 1891. (L. S8.) H. VII. P. Reuß. (L. 8) Roth. (L, 8.) ammer. (L. 8.) C. Cramer- Frey.

Der erläuternden Denkschrift entne i i Folgendes: \hrif hmen wir zunächst Der Text des neuen Vertrages {ließt \sich im Wesentliche gg des bestehenden Handelsvertrages nee der ti ou

3. Mai 1881 an, welcher durch den Zusaßvertrag vom 11. November 1888 fe A E e ee worden war.

[rtike iert die gegenseitige Meistbegünstigung hinsichtli der Eingangs- und Ausgangs-Abgaben. Im an Ml ee S@&weiz fih ausdrückli bereit erklärt, für das aus dem freien Ver- kehre der Séweiz nach Deutschland eingehende, aus einem in Deutsch- land nicht meistbegünftigten Lande stammende Getreide, sowie für dergleiben Weine die _deutshen Vertragszöôlle, auf Verlangen der deutshen Regierung, nit zu beanspruhen. Es ist dies geschehen, um deutscerseits nöthigenfalls verhindern zu können, daß dieie Gegen- See „aus nit meistbegünftigten Ländern auf dem Wege über die N Es zu den ermäßigten Vertragszöllen nah Deutschland eingeführt Die Zuläffigkeit von Einfuhr- und Ausfuhrverboten is an die E E Ausdebnung folher Verbote auf S anderen En geknüpft, auf welhe die gleihen Vorausseßungen zutreffen.

t as ere, in dem bisherigen Vertrage niht enthaltene Zusatz en E iener das neuere Vertragêreht ane:kannten Prinzip. an uf ¿ weizerishen Wunsch ist für diejenigen Artikel, für welche

L ÉLEE estehenden Vertrage der Erlaß eines Ausfuhrverbotes aus- es Es E diese Bestimmung aufrecht erhalten worden. Im ube va S find die Fälle, für welhe die Zulässigkeit von Ein- en ne fuhrverboten ausdrücklid vorbehalten wird, wie in auf Kri E erreiW-Ungarn, auch auf Staatsmonopole und Be egSbedürfnisse unter außerordentliben Umständen ausgetehnt

Der erfte Absaß des S({lufprotokolls zu Artikel 1 des bis- Son Vertrages, welcher jedem der vertcoalhlirkenden Theile des sei wahren follte, fremde Staaten oder Theile fremder Staaten in i n Zollgebiet auf;¡unebmen und zollmäßig als Inland zu behandeln, st, weil dieses Ret si von selbst versteht, in Wegfall gekommen. b Was die beiderseitigen Vertragstarife (A und B) an- etrifft, so nehmen wir von ihrer Publikation Abstand, um dafür eine Zusammenstellung der beiderseits einander (ger währten Konzessionen, aus denen sih die Tarispositionen selbst ergeben, wiederzugeben.

Zölle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet.

en Belastung

1890,

ift, wird von einer Erörterung der betreffenden Tarifkonzes abgesehen werden können. Neu zu Tonn e folgende Zollermäßigungen: zugestanden wurden der Schweiz aumwollengarn, eindrähtiges, roh: über Nr Nr. 79 englisch, neuer Zollsaß 24 A für 100 kg (statt bisher 30 P: über Nr. 79 englis 24 4 (36 £4), Baumwollengarn, drei- und mehrdrähtiges, einmal gezwirnt, roh (Stickgarn) auf Erlaubnißsch{ein zu Stickereizwecken 36 Æ (48 Æ), Rohe Filztüc§ er (endlos gewebte und gerauhte filzartige- Walzenüberzüge, Trockenfilze u. \. w.) aus Baumwolle, zur Holzstoff-, Strobstoff-, Cellulose- und Papier- fabrikation 65 M (80 A), Baumwollene Wirkwaaren 9 c (120 4), Tüll aus Baumwolle, gebleiht 2c. 150 A (200 M) Robe sogenannte PlattftiGgewebe, welde mit gebleihtem Baumwollengarn gewebt sind, beim Eingang über be- stimmte Zollstellen 120 #4 (200 46). Gebleite, gefärbte 2c. sogenannte Plattstihgewebe,beim Eingang über bestimmte Zollstellen 150 46 (200 A) Stickereien, baumwollene 275.4 (300 ( vertragsm., 350 46 autonom). Aluminium, gewalzt9 (12,46).Telegraphenkabel 8.4(12,46). Gol d, gewalzt, mindestens 1 mm dick 100 M (200 A vertragsmäßig, 600 autonom). Golddraht, mindestens 2 mm dick 100 4 (600,4). Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solhen : in goldenen Ge- häufen für das Stück 0,80, (0,80 # vertragsmäßig, 3 4 autonom), in silbernen Gehäusen, auch vergoldeten oder mit vergoldeten oder plattirten Rändern, Bügeln oder Knöpfen 0,60 4 (0,60 J vertrag8mäßig), 1,50 A autonom). Werke obne Gehäuse 0.40 A (0,40 bvertrag8mäßig, 1,50 M autonom) in Gebäusen aus anderen Metallen 0,40 Æ (0,40 M vertragsmäßig, 0,50 J autonom), goldene Gehäuse ohne Werk 0,40 4 (0,40 4 vertragsmäßig, 1,50 Æ autonom), andere Getäuse ohne Werk 0,40 A (0,40 „A vertrag8mäßig, 0,50 A autonom). Treibriemen, lederne für 100 kgm 45 Æ (50 Æ). Hartkäse, in müblsteinförmigen Laiben, das Stück im Gewicht von mindestens 50 kg 15 M (20 M) Kindermehb 1 (Nestle-Mehl und dergleichen) 50 % (60 4) Ge- kfämmte Abfälle von gefärbter Seide (peignées) frei (36 4) Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide u. \#. w.} ge- färbt und ungefärbt 140 4 (150 Æ vertragsmäßig, 200 4 autonom) Waaren aus Seide oder Floretseide 600 4 (600 M vertrags- mäßig, 800 autonom). Bänder mit offenen Geweben: seidene M (800 A6 vertrag8mäßig, 1000 autonom), halbseidene 450 A (450 M vertrag8mäßig, 1000 A autonom), Seidenbeuteltuh 600 4 600 Æ vertragömäßig, 1000 A autonom). Robe Filztüher aus Wolle auch in Verbindung mit Baumwolle oder Leinen, endlos gewebt zur Se Strohstof-, Cellulose- und Papierfabrikation 100 M iezzu kommen noch nachverzeihnete Zollbindu der Schweiz neu zugestanden wurden: a A fälle von Mee Ee Z fabrikation (Hammers§hlag, Eisenfeilspäne) und von Eisenblech verzinntem (Weißblech) und verzinktem; von Glashütten au Swerben von Glas- und Thonwaaren; von der Watsbereitung ; von Seifensiedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder i auch abgenugte alte Lederstücke und sonstige zur Verwendung als Fabri- kationsmaterial geeignete Lederabfälle frei. Blut von geshlahtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thierflechsen; Treber; Branntwein- spülig; Spreu; Steinkohlenashe; Dünger, thierisher, und andere Düngungsmittel, als: ausgelaugte Asche, Kalkäsher, Knochen- shaum oder Zuckererde und Thierknohen jeder Art frei Alle undihten Gewebe, wie Jaconet, Mufselin, Marly Gaze, soweit fie nicht unter Nr. 2d 1, 3 und 4 begriffen oder im Zoll ermäßigt sind 200 s Edle Metalle, gemünzt, in Barren oder Bruch frei. Hornspäne, Klauen, Knochen (als Stnigstoff), rohe frei. Müllereimaschinen; elektrishe Maschinen; Baumwoll- spinnmaschinen: Webereimashinen; Dampfmaschinen; Dampfkessel ; Maschinen für Holz stoff- und Papierfabrikation ; Werkzeugmascinen - Turbinen ; Transmissionen; Pumpen, und zwar je nahdem der über- wiegende Bestandtheil gebildet wird: aus Holz 3 M, aus anderen unedlen Metallen 8 M; ferner Maschinen für die Thon- und Cement- industrie; Strickmaschinen mit Gestell; Teigwaarenmaschinen und landwirthschaftlihe Maschinen, und zwar je nachdem der über- wiegende Bestandtheil gebildet wird: aus Holz 3 #4, aus Gußeisen 3 F, aus s{miedbarem Eisen 5 „4, aus anderen unedlen Metallen 8 f, Kraßen (mit Ausnahme der im Zoll ermäßigten) und Kraßzen- beshläge 36 #, Eisenbahnfahrzeuge: weder mit Leder- noch mit Polfterarbeit 6 %/% vom Werth, andere 10 °/%% vom Wertb, Flußschiffe, einschließlib der dazu gehörigen gewöhn- lien Shiffsutensilien, Anker, Anker- und fonstigen Schiffs- ketten, wie auch Dampfmaschinen und Dampfkessel, frei. Aluminium, rein, in rohem Zustande frei. Leinene Stickereien 150 4 Fleischextrakt, flüssiger und Tafelbouillon 20 A Chokolade 80 Seidenwatte 24 A Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets 36 M4 Seidene und halbseidene Stickereien 600 A Wollene Stickereien

300 M Zölle bei der Einfuhr nah der Schweiz.

Der zum 1.Februar 1892 C gee Oie Ilie Deuts ch{- land und der Schweiz von 1881 nebst Zusaßvertrag vom 11. November 1888 ift im Wesentlichen einMeistbegünstigungêvertrag mit gegenseitiger Regelung des sogenannten passiven Veredlungsverkehrs und mit gegen- seitiger Bindung einer Reihe von Zollbefreiungen. In dem Zusatzvertrage sind nur 26 Positionen des bisherigen s{hweizerischen ZolUtarifs theils gebunden, theils ermäßigt. Die Zollermäßigungen erjtreken ih auf Portlandcement, Kaffeesurrogate, Faßbier, Papierwäshe, Baumwoll- sammet, elastishe Gewebe, feine Stroh- Rohr- und Bastwaaren baumwollene und seidene Kleidungsstücke, garnirte Herrenhüte und Lampen. Der bisherige Meistbegünstigungstarif gründet {ih vor- zugsweise auf den an dem bezeihneten Termine ablaufenden \{chweizerisch{- französishen Handelsvertrag von 1882 mit seinem umfangreichen D e aeaen u die gleichfalls ablaufenden

râge der Schweiz m esterreich-

1888 betebentlich 1899. z \ ch-Ungarn und Italien von n dem zur Grundlage für neu e Tarifverträge erlassenen s{chwei- zerishen allgemeinen Zolltarif vom 10. April 1891, der h der ls: abstimmung vom 18. Oktober 1891 angenommen worden ist, sind nunmehr dem Deutschen Reih und ebenso auh Oesterreich-Ungarn dur den neuen Vertragstarif Aa unge und Bindungen bei 293 (unter insgesammt 476) Positionen zugestanden worden. Der Hauptsache nah bewegen si die _ jeßt erzielten Zollermäßi- gungen auf dem Gebiete der Leinen-, Seiden- und Wollen- industrie sowie der Konfektionsbranche. Die erzielten Zollbindungen werden im Folgenden bei den einzel- nen Gruppen ni&t besonders erwähnt. Gegenüber dem allgemeinen Tarif von 1891, der neben einzelnen uns interessirenden Zollnahläfsen zumeist sehr beträbtlihe Zollerhöbungen im Vergleih zum all- gemeinen Tarif der Schweiz von 1882/87 enthält, sind im Zoll er- ägt ruppe IT (Chemikalien): A. Alkaloïd n Gruppe emikalien): A. aloïde, chemische andere Produkte 2c., Chinaextrakt und raffinirter araphee E 20%

aus Nr. n Mineralwasser 2c. um 50 %% (Nr. 11); pharmaceutishe

râparate in Pana (Nr. 12) um 109/60; Pastillen aus

uell- und“ Badefalzen in Detailpackung (aus Nr. 13) um 609%. B. Gewifse Natronsalze, Salpetersäure, Anilin und Anilinverbindun- gen 2c. (aus Nr. 18) um 40 9%/%; flüssige Kohlensäure (Nr. 19) um 1240/6. Kartoffelmebl (Nr. 21) um 179%/; Stärke, Dextrin und Stärke-

Die deutscherseits der Schweiz eingeräumten Pes Be-

eitung oder dem Verbrau eines Erzeugnisses oder künftig ruhen möchten, dürfen Erzeugnisse a

günftigungen Theil in den Tarifen der Verträge mit Oefter- Lian Sialien und Belgien enthalten. Soweit dies dee Fe

gummi in Engrospackung 2c. (Nr. 22) und in Detailpacku 4 je um 373%; Sprengshnüre (aus Nr. 27) um 20 d/o: 7 T4

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