1891 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Dec 1891 18:00:01 GMT) scan diff

Für die Zeit vom 1. April 1891 bis zum Schluß des Monats November 1891 find vonEinnahmen (einshließlich der kreditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaft- liwen Verbrauch3steuern, sowie von anderen Einnahmen im Deutschen Reih zur Anschreibung gelangt:

Zölle 268 788 895 A6 (gegen denselben Zeitraum des Vor- jahres + 2641 486 4), Tabadsteuer 6449 882 Æ (—+ 73 864 A6), Zuckermaterialsteuer 33 533 198 (— 689 299 6), Ver- brauhsabgabe von Zuder 37901 257 M (+ 2333 429 M), Salzsteuer 28 701915 A (+ 627573 F), Maiscbottich- und Branntweinmaterial steuer 4 953 308 M (42 622 275 M), Verbrauchsabgabe von Branntwein _und Zuschlag zu der- jelben 82857588 M (— 7143457 M), Brausteuer 17014 526 A (— 159 484 A), Ucbergangs8abgabe von Bier 2227229 (147263 Æ),;, Summe 415361398 M (+ 6762650 M4). Spielkartenstempel 795216 M (+17858 A), Wechselstempelsteuer 5476 776 46 (4 257 329 A), Stempelsteuer für a. Werthpapiere 2762683 f (— 1 036 901.46), b, Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte 7773515 (— 1598 692 A), c. Loose zu Privatlotterien 1 270394 A (+923 789 A), Staatslotterien 4541 805 M6 (+ 361 752 4).

Die zur Reichskasse gelangte JFst-Einnahme ab ¡üglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeihneten Einnahmen bis Ende November 1891: Sölle 235 689 471 M (— 5 026 769 A6), Tabadsteuer 8 658 117 M (+ 134 543 A6), Sudermaterialfteuer 14 571 969 A (-—+ 7 114 789 E), Verbrauchsabgabe von Zucker 36 878 363 46 (—+ 809 477 M), Salzsteuer 26 035 003 # (+ 935 484 M),

Maischbottih- und Branntweinmaterialsteuer 10 505 593 s | + 742217 M), VerbrauWëabgabe von Branntwein und | bote titi L é N 0 l ( : giôje Zwecke verfolgt. Wird Einipruh erhoben, so

Zuschlag zu derselben 72457570 A (+ 1850 529 A), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 16 351 904 A (— 87183 4); Summe 421 147 990 #4 (—+ 6 473 087 M). Spielkartenstempel T51 512 M (— 35821 A

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs erledigte in den Sigßungen vom 14. bis 17. Dezember die £8. 49 bis 57, sowie die auf die Eintragurg der Vereine mit idealen Tendenzen in das Vereinsregister bezüglihen Vorschläge.

Der Abs. 1 des § 49 wurde, soweit er über das Schicksal des Vermögens einer erleshenen Körveiscaft in ersier Linie das Statut entscheiden lößt, gebilligt; verdeutliht soll werden, daß im Statut die Bestimmung der Anfallberewiigten nit unmittelbar zu erfolgen braucht, sondern insresondere auc in der Weise vorgesehen werden fann, daß die nähere Bezeichnung einem Beschlusse der Mitgliederversammlung oder des Vor- standes vorbehalten wird. _ : ,

Für den Fall, daß eine siatutarishe Bestimmung über die Verwendung des Vermögens nicht getroffen 1, giaubte die Kommission unter Abweichung vom Entwurf nicht auf die Landesgeseße verweisen, sond:xn die Anfallbere{tigung reihsgeseplich regeln zu sollen und zwar nah folgenden Grundsäßen. Das Vermögen einer Körperschaft, welche ausê- shließlich dem Jnteresse ihrer Mitglieder zu dienen bestimmt ist, soll unter die beim Eriöschen vorhandenen Mitglieder zu gleihen Theilen vertheilt werden, das Vermögen anderer Körperschaften dagegen dem Fiskus desjenigen Bundes- fiaats, in welchem sie ihren Sig haben, mit der Aufiage zufallen, das Vermögen thunlihst in einer den Körperschaftszwecken entsprehenden Weise zu verwenden. Dem dieser Auflage zu Grunde liegenden Bestreben, das Vermögen dem Körperschaftszwecke zu erhalten, trug die Kom- mission durch Aufnahme der weiteren Vorschrift Resnunag, daß bei einer Körperschaft mit idealen Tendenzen die Mit: gliederverfammlung, sofern das Statut eine Bestimmung über die Anfallberehtigten nicht enthält, die Zuwendung des Vermögens an eine öffentlihe Stiftung oder Anîtalt mit einfaher Stimmenmehrheit beshlicßen kann. Die Prüfung der von einer Seit: angeregten Frage, ob dieje Regelung sih auch für die zur Zeit des Jukiaft- tretens des Geseßbuchs bestehenden Körperschaften cigne, blieb der Berathung des Einführungsgesetes vorbehalten. Hin- sihilih der Ueberleitung des Vermögens auf die Bezug- berechtigten wurde die Liquidation in Abweichung von der Borschrift des Abs. 2 des §. 49 für alle Fälle vorgeschrieben, in welchen das Vermögen niht an den Fiskus fällt. :

Die in den 88. 50 bis 56 enihaltene Regelung des Liquidationsverfahrens blieb im Wesentlichen unbeanstandet. Der §. 55 ershien gegenüber dem 8. 50 Abs. 4 verb, mit S. 47 entbehrlih. Abweichend von dem zu 8. 44 Abs. 5 ge- faßten Beschlusse, nah welchem die Enlscheidungen des Vorstandes nach Stimmenmehrheit erfolgen, soll beim Vorhandensein mehrerer Liquidatoren an demErforderniß der Stimmeneinheit festgehalten und dies durch Aufnahme eines Zusaßes zum Ausdrucke g2- bracht werden. Jm Uebrigen wurden noch einige, vor- wiegend redaktionele Aenderungen vorgenommen, welche durch die beshlossene Ausdehnung der Liquidation ih erforderlich machten. Der den Konkurs über tas Vermögen einer Körperschaft behandelnde §. 57 wurde in die Konkursordnung verwiesen. Der zu 8. 44 Absay 2 gefaßte Beschluß, wonach die Bestellung des Vorstandes, so-

weit nit im Statut ein Anderes bestimmt ist, jeder Zeit widerruflich sein soll, erfuhr nachträglih eine Ergänzung da- bin, daß durch statutarishe Bestimmung die Zulässigkeit des Widerrufs auf die Fälle beshränkt werden kann, in welhen ein wichtiger den Widerruf rechtfertigender Grund vorliegt ; ein solher Grund joll als vorliegend insbesondere dann an- zunehmen sein, wenn der Vorstand sich grober Pflichtver- legungen schuldig maht oder wenn er zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung unfähig geworden ist.

Mehrere Anträge, welche beuwveckten, die Ncchtsstellurg der- jenigen Vereine, welche die Nechte fähigkeit nicht erlangt haben, besonders zu regeln, wurden bis nah Erledigung des Gesellshaftêrechts zurückgestellt. Die Berathung wandte si sodann zu der Eintragung der Vereine mit idealen Tendenzen in das Vereinsregister und den sih anschließenden eFragen.

Die Voraussetzungen der Eintragung wurden folgenderweise festgestellt: Wesentlihes Erforderniß für die Gültigkeit der Eintragung ist ein Statut, welches Namen, Sit und Zweck des Vereins enthalten und ergeben muß, daß der Verein eingetragen werden fol. NReglementäre Er- fordernisse, ohne deren Vorliegen zwar die Ein- tragung nicht erfolgen soll, deren Fehlen aber die gleichwohl erfolgte - Eintragung nicht hinfällig macht, find: ein Bestand von mindestens 7 Mitgliedern ;

deutlihe Unterscheidung des Namens von den Namen der an !

demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits besichenden eingetragenen Vereine; Statutbestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, übzr die von diesen zu [leistenden Beiträge, über die Zusammenseßung des Vor- standes, über die Vorausseßungen und die Form der Berufung der Mitglieder-:Verfsammlung, sowie über die Beu:kundung der gefaßten Beschlüsse. Die Anmeldung des Vereins bei dem Amts3geriht Behufs Eintragung hat durch den Vorstand zu erfolgen. Der Anmeldung sind beizufügen: das von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnete Statut nebst einer Abschrift desselben, eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands und ein Verzeichniß der dem Verein angehörenden Mitglieder. 2

Zu einer eingehenden Erörterung aab die Frage Veran- lassung, ob den vom Standpunkte des öffentlichen Rechts gegen die in Ausfiht genommene Erleihterung des Erwerbs der Nechtsfähigkeit erbobenen Bedenken dadurch abzuhelfen jei, daß vor der gez!lih:n Eintraoung des Vereins die Sate zur Kenntniß der zuständigen Verwaltungsbehörde gebracht und dieser ein Einspruhsre&t für gewisse Fälle gewährt werde. Das Ergebniß der Berathung war: das Amtégericht soll zunächst prüfen, ob den im Gesey für die Eintragung aufgestellten Vorausfezungen genügt ist, und, Falls dies nicht der Fall ist, das Eintragurgégesuch unter Angabe der Gründe zurü@weisen. Jt den bezeihneten Vorausseßungen genügt, so hat das Amtsgeriht das Eintragungsgesuh der nach den Landes- gesezen zuständigen Ve:waltungsbehörde mitzutheilen. Diese kann geaen die Eintragung Einfprucz erheben, wenn der Ver- ein nah dem öffentlihen Vercinsrecht unerlaubt ist oder ver- boten werden kann, oder politische, sozialpolitish2 oder reli-

bleibt die Eintragung aus®gesezt; das Amt2geri#t hat don Einsprue{ dem Vorstande mitzutheilen. _Der Einspruh fann im Wege des Verwaltungsstreit- verfahrens und, wo ein soldes niht besteht, im Wene des Rekurses nah Maßgabe der §8 20, 21 der Gewerbeordnung angefohten werden. Die Eintragung ist erst zulässia, wenn seit der Mittheilung des Gesuchs an die Verwaltungebehörde ses Wochen abgelaufen sind und Einfpruh niht erhoben oder der erhobene Einspruch endgültig verwazfen ist. L: : Anlangend den Fnhalt der Eintragung, so sollen im Negister der Name und der Siß des Vereins, das Datum des Siatuts und die Mitglieder des Vorstandes angegeben weiden. Ferner jfollen, wenn die Vertretungsmacht des Vorstandes durch die Verfassung beschränkt ist, diese Beshränkuna und, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht, die Be- stimmungen eingetragen werden, welche für die Willenserklä- rungen des Vorstandes gelten. : i Nach erfolgter Eintragung ist das Statut, mit der Bescheinigung derselben versehen, zurückzu zeben, während die

Abschrift des Statuts ra vorgängiger Beglaubigung sammt den übrigen Sthristitülen bei Geriht aufbewahrt wird. Mit der Eintragung erhält der Nzme des Vereins die zusäglihe Bezeihnung „eingetragener Verein“, Das Amtsgeritt hat die Eintragung zu vzröffentlihen. :

Jede Aenderung in der Zusammenseßzurg des Vor- standes sowie die Wiederwahl eines früyeren Vorstands- mitgliedes is zur Eintragung in das Vereineregister an- zumelden. Eine nicht eingetragene Aenderung kann von dem Verein einem Dritten nicht entgegengeseßt werden, es sei denn, daß der Dritte die Aenderung kannte; anderer- seits muß der Diilte die eingetragene Aenderung gegen fih gelten lassen, wenn er nicht nahweifen kann, daß er fi? weder kannte noch kennen mußte. Gleiche Folgen soll die Nichteintragung bezw. Eintragung haben bei einer Beschränkung ver Vertretungsmacht des Vorstandes fowie bei der Feststellung besonderer Grundsäße für die Gültigkeit der Willenserklärungen eines mehrgliedrigen Vorstandes. Zur Legitimirung des Vorstandes Behörden gegenüber genügt ein Zeugniß des Amtsgerihhts über die Eintragung. Aenderungen des Statuts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleihfalls der Eintragung; die Eintragung ist nur zulässia, wenn die zu- ständige Verwaltungsvehörde Kenntniß von der Aenderung genommen und von dem oben bezeihneten Eir.spruch{srecht feinen Gebrau gemacht hat. Jm Uebrigen ist dem Voritande noch zur Pfliht gemacht, dem Gericht auf dessen Verlangen zu jeder Zeit ein Verzeihniß der Vereinêämitglieder einzu- reichen.

is die Beendigung der Rechtefähigkeit, so soll zu den allgemeinen Eclöshungegründen a!s Spezialvorschrift hinzutreten, daß das Amtsgeriht, wenn die Zahl der Mit- glieder eines eingetragenen Vereins unter drei herabsinkt, auf Antrag des Vorstandes und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestelt wird, von Amtswegen nah An- hörung des Vorstandes die Auflöung auszusprehen hat. Als allgemeiner Erlös{ungëarund für alle Körperschasten wurde sodann noch aufgestellt: Die Körperschaft kann auf: gelöst werden, wenn sie im Widerspruze mit den im Statut angegebenen Zwedcken einen auf einen wiribschaftlihen Ge- schäftsbetrieb gerihteten Zweck verfolgt oder durch gesetz- widriges Verhalten ihres Vorstandes oder durch gesezwidrige Beschlüss2 das Gemeinwohl gefährdet; hat die Körperschaft nh ihrem Statute keinen politischen, \ozialpolitishen oder religiösen Zwed, so kann die Auflösung au dann erfolgen, wenn fie einen solhen Zweck verfolgt. Das Verfahren und die Zu- ständigkeit der Behörden soll si entspreheènd dem S. 79 Abs. 2 des Genossenshaftsgeseßes gestalten.

Das Erlösch.n eines eingetragenen Vereins ist, abgesehen von dem Fall des Konkurses, in das Register einzutragen. Werden Liquidatoren ernannt oder tritt eme Aenderung in der Zusammensezung derselben cin oder bestehen besondere Grundsäße sür die Gültigkeit ihrer Willenserklärungen, so ift dies ebenfalls in das Register eirzutragen.

Schließlih fanden noch Bestimmungen Aufnahme über die Oeffentlichkeit des Registers, über die Art und Weise, wie der Vorstand bezw. die Liquidatoren die ihnen obliegenden Anmeldungen zum Register zu bewirken heben, sowie über die Besugniß des Gerichts, den Vorstand und die Liquidatoren zur Befolgung gewisser Vorschriften durch Ordnungsstrafen anzuhalten.

Nachdem hiermit die in Gemäßheit des früheren Be- s{lusses eventuell vorgenommene Durchberathung einer reis: geseßlihen Regelung oer Körperschaften zu Ende geführt war, trat die Kommission in die Erörterung der grundsäzlichen Frage ein, ob im B, G.-B. die Entstehung und der Verlust der juristischen Persönlichkeit in Ansehung der privatrect- lichen Körpershasten geregelt werden solle, „oder ob es bei dem die Frage aus dem Bereih der Kodififation aus- scheidenden Standpunkte des Entwurfs zu bzwenden habe. Nah eingehender Erwägung der Gründe für und wider entschied

die Mehrheit zu Gunsten der reihsgeseßlihen N ugen Maßgabe der bisher eventuell an- genommenen Bestimmungen.

Zur Beattung bei der Anwendung der Vorschriften unter Nr. 3 und 6 des Artikels IT der Branntweinsteuer- Novelle vom 8. Juni 1891 hat der FinanxMirister bestimmt, daß die darin für landwirthshaftlihe Brennereien vorgesehene 81/, monatliche Beiriebsfrist schon dann als gewahrt gilt, wenn nach dem stattgehabten Betrieb für die Zeit vom 1. September des einen Jahres bis zum 15. Juni des nächsten Jahres einschließlich niht mehr als 255 Tage “als Ein- maishunsstage für die Brennerei in Ansaß zu bringen sind.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath. Kaiserliher Unter- Staatssekretär von Schraut und Königlich bayerischer Ministerial-Rath Heller, find von Berlin wieder abgereist.

Der General-Lieutenant von Krosigk, Inspecteur der T. Kavallerie: Fnspektion, hat einen Urlaub nah Werna bei Ellrich angetreten.

Hannover, 18. Dezember. Nah Erledigung der Wege- ordnung nabm der Provinzial: Landtag in seiner heutigen Sitzung folgende Anträge an: ;

1) Die Frage, ob und cve?ntuell in welcher Wrise die bestebende S@ließung des Etats von Provinzialftraßen zu beseitigen ist, wird ¿u nobmaliger Prüfung an den Provinzial-Ausschuß bezw. das LandeS-Direktortum zurückverwiesen und der Provinzial-Ausfhuß beauftragt, dem äften Provinzial-Landtag über das Ecagebniß dieser Prüfung unter eventueller Vorlegung der von ibm be!chlo}senen An- träge zu beriiten. i U

2) Die Königlihe Staatêregierung zu ersuchen, eine armtlide Zusammenftellunz des nach Verabscicdung dieser Wegegesetziovelle in der Provinz Hannover geltenden Wegere{chts aufstellen zu lassen und in der Gescz-Samtnlung zu veröffentlichen.“

Es wurden sodann eine Anzahl Sthreiben über Ver- handlungen und Beschlüsse des Landtags an den Königlichen Ober-Präsidenten verlesen und genehmigt. 8

Der Provinzial - Landiag wurde darauf durh den König- lichen Kommissarius, Ober-Präsidenten der Provinz Hannover, Wirklichen Geheimen Nath Dr, von Bennigsen mit folgender Rede geschlossen :

Hobgeebrte Herren! ;

Na Berattunzien während - mebr als zwei Woten haben Sie Ibre diesjäbrigen Arbeiten beendigt. e

Dbwoktl die Finanzlage der Provinz sich aus verschiedenen G-:ünden in den litten Jahren weniger _günftig gestaltet hat, ist es nen do% mögli gewesen, in dem Hausßzaltsplan für das näQïte I2br cine Neibe von wünschenêwerthen Ver- beferungcn vorzunchnen, insbefondere nothwendig gewordene Gre böhungen der Gebälter einzciner Beamten und Beamtengruppen ein- treten zu lasen, für eine Anzabl gemeinaüßiger und wohltbätiger Ixftitute die bisher immer nur für cin Jabr aus den Ueberschüssen des Vorjahres gewährten Beibülfen durh Aufnabme in den Etat dauernd fiber zu stellen, sowie zu den Kosten der Vorarbeiten für den Rhein-W:fer Elbe-Kanal einen namhaften Beitrag zu bewiLigen. :

Für den Landstraßen- und Gemeindewegebau stand Shnen im näGsten Jahre noch cin Rest aus der letzten Wegeanleiße zur Ver- fügung, weler feeilih Avfwendungen in der bisherigen Höhe neben den übrigen bereiten Mitteln nit mehr gestattete. Der nächste Landtag wird fih vorausfihtlid von Neuem mit dieser wibtigen Grage zu bes{äftiaen haven. Dabei werden die von Ihnen beshlos- fenen Anträge auf Abänderung einer Reibe von Beftimmungen der geltenden Wegegesetze, deren sorgfältiger Prüfung Seitens der König- liœen Staatsregierung Sie si versitert balten dürfen, von eingrei- fender Bedeutung werden, sobald die Gesetzgebung denselben Folge gegeben haben wird. A i

Ihren Antrag, daß bei Vertibeilung der Kosten des Landarmen- und Korrigendenwesens fortan nur die Einfommensteuer zu Grunde gelegt werde, werde ih den Herren Refsort- Ministera zur Gntf(eidung vorlegen, erivnere aber daran, daß ein gleicher Antrag bereits wieder- bolt abgelehnt worden ist.

Einem mir ausgedrückt:n Wunschz, die beantragte Ausdebnung des Krankenversi®erungëzwanges auf die Dienstboten einsließlich des in der Land- und Forstœwirté\Laft beshäftigten Gesindes betreffend, bin i gern dur eine Befürw-rtuna des Inhalts der von J5nen bes{lossenen Petition an den Reistag bei den Herren Refsort- Minitern nawackommen. E

Auf Gecund des § 286 der Peovinzialordnung shließe ih den 25. Hannoverschen Provinzial-Laadtag. 5

Nah dem SÿHluß dieser Ansprahe bratte der _stell- veriretende Vorsitzende des Provinzial: Landtags, Ober:Bürger- meister Lauenstein zu Lüneburg ein dreimaliges Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung lebhaft einstimmte.

Vayern.

München, 18. Dezember. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg traf nah der „Allgem, Ztg.“ heute Vormittag hier ein und jezte sofort die Reise nah Tölz weiter fort. Von Tölz begiebt sich der Großherzog nach Schloß Hoheènburg, wo seine Schwiegermuttec, die Pcin- zessin Marte von Anhalt, erkrankt ift. y

Jn der heutigen Sißung der Kammer der Neichs-

räthe kündigte der Finanz-Minister Freiherr von Riedel an, daß gleichzeitig mit der Vorlage über die Aufbesserung der Beamtengehälter eine Novelle über ne Ipaueo dem Landtage zugehen werde. Die Regierung hoffe, da tadurch die Annahme der Gehaltsaufbesserung der Kammer erleihtert werde. Seine Königlihe Hoheit der Prínz Ludwig trat, wie dec „Köln. Ztg.“ berihtet wird, im Laufe der Sitzung lebhaft in zweimaliger Rede für die Kanalifirung des Mains bis Bamberg ein, Der Minister Freiherr von Crailsheim befürchtete davon eine Shädigung der Schiffahrt und der Flößerei und hielt die Frage noh nicht für spruchreif. Der Prinz Ludwig erwiderte, dem he- stehenden Wassermangel vermöge die moderne Technik dur Schleusen abzuhelfen, und vecwies auf das, was in Nord- deutshland Alles für Hebung der Wasserstraßen neben den Bahnen geshehe. Was am Rhein und der Elbe möglich jei, müsse auh am Main gelingen, Die Mainschiffahrt könne fich in ihrem jezigen Zu- stande nicht hazlten; daß am Eade des 19 Jahrhunderts nochch Schiffe von Menschen aufwärts gezogen werden, sei ein Anahroniemus. Auswärts könne die Kette helfen, Der Prinz Ludwig regte auch die Bildung einer Genossenschaft der Mainschisffer an. Im weiteren Verlauf der Sißung nahm die Kammer, wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig die Forde- rungen für Telegraphen- und Telephonanlagen an und ge- nehmigte eine Reihe kleinerer Etats nah den von der Kammer gefaßten Beschlüssen.

geordneten brahchte nach der gen Abendsißung die? General- s Ministeriums des Jnnern sters Freiherrn von Feil ißzs\ch zum ssion vorgebrahten bezeihnete hierbei u. A. g der pfälzishen Jagdgesezgebung an der durch die Reichsgeseßgebung ch die Juvaliditätsversiherung lasse doch werde das Urtheil mit Eintritt derx Die bayerische lagen&werthen Darlegungen des Abg. Zott Jede Anregung sei der Regierung willlommen und werde thunlichite Berücksichtigung finden. Spezialdebatte wurden eine Rei

Die Kammer der Ab Ztg.“ in ihrer gestri diskussion über den Etat de mit einer Rede des Mini Abschluß, in welch Anregungen erledigte. die Frage ciner Aenderun für noch nicht spruqhreif ;

geschaffenen B:lastung dur sih nihts ändern, Wirkungen des Geseges sih günstiger gestalten.

Landwirthschaft befinde sich niht in dem bek Zußande, wie dies nah den

er er die in der Disku Der Minister

In der folgenden he Petitionen erledigt; der agner wünschte eine liveralere Gestaltung der

Abg. Jos. W ht A ahme von Archivalien, wel(che der Minister zusicherte,

Oefterreih-Ungarn.

Gegenüber einer gestern früh von der ldung von Kon ferenze rafen Taaffe und den

„Neuen Freien n zwischen dem Abga. Dr, von hlumedcky, in Folge deren Graf dem Kaiser die Ernennung eines reinigten deutschen Linken zum ortefeuille vorzuschlagen,

Presse“ gebrahten Me Minister-Präsidenten G und von C Taaffe beabsichtige,

Mitgliedes der ve Minister ohne P

Minifier:Präsidenten Verhandlungen ß sei j2doch nits bekannt, zumal Konferenzen unter Ausshluß jeder ur zwischen den drei Genannten itatt- gen Avendblätter besprechen der vereinigten veutsben Linken ortefeuille in das Kabinet Taaffe als sehr wahrscheinlih, Das „Fremderb!att“ und die Presse“ bezeihnen die Annahme, werden solle, als unzutreffend. Jn der gestrigen Vormittags-Sißzung des Aus des Abgeordnetenhauses zur verträge erklärte nach einer Sektions-Ch:f von Wittek, wenn als Natt gehoben worden sei, daß Deutschland tarife auf den österreichish - ungaris® Export na dem Orient werde be dem das große Jnteresse sich bei der

genannten gefunden; über ihr Ergebni die streng vertraulichen anderen Persönlichkeit n gefunden hätten. den Eintritt eines Mitgliedes als Minister ohne P

Abgeordneten

Auch die übri

j : „Neue Freie ? e daß der Ada. von Plener hierzu berufen

Vorberathung der Ha ndel8- Meldung des „W. T. B.“ zeil hervor- sih billigerer Eifenbahn- en Eisenbahnen bei dem dienen können, so stehe Oesterrei - Ungarns gegenübz Beförderung von Zucker und Getreide der 1! Norden und Westen führenden Cisenbah falls unter den gleihzen Bedingu Auch die Refaktien seien in die Ta gierung werde jedo bestrebt f Im weiteren ih fast sämmtliche Redner zu Gunsten Der Abg. Schuklje erklärte, Dezennium Dreibund an, weil sie darin eine

ten Deutschlands eben- ngen bedienen zu können. rife einzubeziehen; die Re- zin, die Nefaktien möglichst cin- ¿rathung sprachen der Handel3verträge die Skovzenen stimmten

uschränken. lauf der B

litif zu und nähmen den Garantie für den Frieden Europas erblick daß die Handelsverträge dieses würden, bestärk2 die Slovene: zustimmen. im Namen der Deutschnationalen

Hob hervor,

Der Hinweis, Fciedensbündniß noch kräftigen in ihrem Entschlusse, für die Bareyther , daß auch sie für die Ver- Jedszejowicz daß der

Ueberzeugung, Siärkung Basis der österreih:sh-ungarisheza Volitik Verträge stimmen. Scoxr und Rolsberg diz de Verträgen gewährten Vortheile an. fi Interesse einer

wirthschaftliche Volksvertreter

wirthschaft- Dreibundes , , beitraae, für die bung erkannten die Abgg. r Landwirthschaft in den Der Abz. Rainer spra friedliSen Gestaltung des zu den Vertragsstaaten für die Verträge aus. _behauptete, i Deutschland

n der Abendsi

Der Vbg. Oesterreich übervorth:iit

Abgg. Popper und Menger befürworteten das Zustandekommen eines rumänischen Handel Berathung LieŸtenstein auf Einholung d kammern und Gewerbegenoÿ von Zaleski dem Aus|chuß und raïce Berathung der Verträg Förderung der großen bistoris Der Minister wiederholte sodann d Ministers Marquis de Bacquehe1 handlungen dürfe durch Befirebu1 zelner Jnteressen niht gestört wer Gutachten sei zweck( der Regierung Verträgen selbst enthalten Prinzen Liechtenstein, vorher die Handelskammerz Verträge zu befragen, aegen die Stimme d23 A gelchnt. Der Aus die Handelsve der Schwei

svertrages.

er Gutachten nschafien dankte der Minister die gründliche, einsihtsvollz e, sowie füc die damit be- hen Bedeutung d2s Werkes. ie Aeußerung des Handels- n, das Ergebniz der Ver- igen vom Standpunkte ein- Die Einholung neuer 08, da eine praftish: Verwerthung vox den genossenschastlihen Wünschen in den Hierauf wurde der

der Handels8-

Antrag des wègen der t ntragstellers ab- {us schritt hierauf zur Abstimmung. Es wurden rträge mit Deutschland, Belgien und z mit 25 gegen die Stimmen der A Liehtenst-in, Tekly, W Italien mit 22 gegen 6 St Klaic meldete zu dem italieni votum an, das die Regierung auffordert einzuleiten. Zum Berichterstatter für das Pi gewählt. Dann hob der Vorsitzende S werthe Leistung des Ausschusses hervor aus, daß die Anträge des Aus\{hu} angenommen würden,

das segensreih inauguri bundenen Vö.kern eine Quelle neu b Thätigkeit sowie ein wah

dgeordneten ohanka, der Handelsvertrag mit immen angenommen. Der Abg. schen Vertrage ein Minoritäts- , neue Verhandlungen enumwurde Hallwich chwegel die dankens- und sprach die Hoffnung : es Seitens des Hauses Er {loß mit den Worten: ur die Verträge ver- elebender, \{hafensfroher res Bollwerk des Friedens

rie Werk den d

Arbeit und den Landtagsersazwahlen im Trentino e Städte Trient und Roveredo wieder drei An- er Abstinenzpolitik zu Abgeordneten.

garishen Unterhause hat vorgestern die entwurf wegen Regelung der Volksschullehrer begonnen. wurde nah cinem Bericht der Ministers Grafen Csáky, en Lebensjahre in jedem Falle die volle

wählten di

Speziald:batte über den Gese ee Pensions Amendement

wonach Lehrer ium fünfundsehzigft ¿ Gag

Pension erhalten, angenommen. §8. 3 wurde auf Antrag des Miristers dur die Bestimmung ergänzt, daß im Mobilisirungsfalle die im Heeresdiens oder in der Kriegshaft verbrachte Zeit eingerechnet werde. Bei 8. 4 wurde ein von dem Abg. Franyi beantragtes Amendement, welhem auh der Minister zustimmte, wona bei Feststellung der Pension die Durchschnittsziffer der Schulgebühren von fünf Jahren eingerehnet werde, angenommen. Die Debatte wurde bei 8. 9 abgebro&en.

Großbritannien und JFrland.

Dem „New-York Herald“ is ein telegraphischer Bericht über Unruhen aui der zur westindishen Jnselgruppe ge- hörigen Jnsel St. Vincent zugegangen. Den Anlaß dazu soll der Versu der Regierung geboten haben, die Zahl der Appellationsrichter von vier auf drei herabzusezon. Dies habe bei der Bevölkerung große Erbitterung hervorgerufen. Jn der Meldung heißt es dann weiter:

Die Proteste der Bevölkerung warcn nußTos, und der Gouverneur empfing von dem britishen Kolonialamt die Weisung, den betreffenden Erlaß durchzuführen. Als der Gouverneur von Grenada eintraf, folgte ibm das Volk unter lauten VerwünsHungen und wildem Ge- screi bis zum Regierung8zebäude, in w:lch28 er seine Zuflut nahm. Der Govverneur citirte darauf die Kriegs\{aluppe „Buzzard“ von Barbados herbei, welche kald darauf vor der Hauptstadt von St. Vircent, Kingstown eintraf, Kapitän Browne begab id ans Land, wurde jedoch von dem Mob verfolgt und mit Steinen bom- bardirt, wobei er mebrere nit unerbeblice Verleßungen ewrfing. Die Haltung der Menge wurde so drohend, daß dreißig Matrosen landen mußten, welche die Straßen auf kurze Zeit von den Aufrührern säuberten. Die Unruben erneuecten h am Abend, als Kapitäa Browne das Regierungsgebäude verließ, und es wäre zweifellos zu Blutvergießen aekommen, wenn nicht weitere siebzig Matrosen mit cinem Norder fly@t-Geshüz erschienen wären und die Ordnung wieder bergesteut bâtten Der Gouverneur berief Hierauf tas Legiélatur- Conseil ein, in welhem der Antrag von der amtlicen Majorität gegen das einstimmige Votum der nihtamtliben Mitglieder an- genommen wurde,

Frankrei.

Paris, 19. Dezember. Der Deputirte Léon Say wird, wie verlautet, nächsten Montag ein Amendement zum Zoll: gesezentwurf beantragen, in welchem die Verlängerung der bestehenden Handelsverträge auf ein halbes Jahr festgeseßt wird. Die Regierung sol dadur Zeit zu neuen Verktandlurgen gewinnen. Der Deputirte Deloncle und Genossen würden einen Antrag auf Vertagung der Berathung des gesammten Zollgesezes einbringen.

Der Bischof von Annecy hat nah der „Köln. Ztg.“ aus Anlaß der Kammerverhandlung einen Brief an den Minister-:Präfidenten de Freycinet gerichtet, in wel&em er die religiösen Rechte auseinandersezt. Da die Bischöfe die Ue?berzeuaung gewonnen häiten, der christl:che Glaube sei in Gefahr, so müßien sie an das Bibelwort denken: „Urtheilt selbst, ob es recht, daß wir uns vor den Menschen mehr beugen als vor Go!t“. Hoffentlich, so schließt der Bischof, roerde er niht gezwung?n sein, zwishen den Geboten Gottes und den Gefezen der Mensten zu wählen.

Rußland und Polen.

Die Petersburger Zeitung „Nowoje Wremja“ giebt in einer Besprehung des Konflikts zwischen Bulgarien und Frankreich der Meinung Auzdruck, daß das Recht auf Seiten des Letteren sei, indem \ie die prinzipielle Wichtigkeit der Respektirung der Kapitulationen betont. Wenn Fcankreih nahgäbe, so würde es einen in Egypten gefährlichen Präzedenzfall shafffen. Das Blatt meint, Frank- reih werde sih niht auf die Abberufung seines diplomatisGen Vertreters in Sofia beschränken können, und nimmt an, der französishe Botschafter in Konstantinopel Cambon werde dem Sultan niht die Nothwendigkeit verhehlt baben, daß die französishe Regierung noch weitergehende Maßnahmen ergreife.

Wie die „Köln. Zta.“ meldet, ist der Commandeur des

IV, Armee-Corps - in Minsk, Petroshewsky zur Vezr- fügung des Kriegs-Ministers gestellt worden.

Jtalien. Die Deputirtenkammer hat am Mittwoh die Be-

rathung des sogenannten Sperrgeseßzes begonnen. Man wird fih erinnern, daß durH ein am 23. November publizir1es Königliches Dekret (vgl. Nr. 277 d. Bl) die Zölle auf Bier, Zucker und Spirituosen und gleichzeitig die Steuern für die Erzeugung dieser Artikel namhaft erhöht worden find. Die Verme hrung der Staatseinnabmen, weiche fih aus diesen am 30. v. M. in Kraft getretenen Erhöhungen ergeben soll, | wird auf 17 Millionen Lire veranschlagt. Es handelt fih nun darum, das Königlihe “Dekret dur die Zustimmung der Kammer in ein Gesetz zu verwandein, d. b. die Jndemnität

der Kammer für das Ministerium zu erbalten, welches die

Verantwortung für das Dekret auf fi genommen hat. Der Beginn der Debatte trug, wie dem „Hamb. Corr.“ berihtet wird, durch das Eingreifen Cri8pi's einen stürmischen Charakter, 2 Der Minister - Präsident Marchese di Rudini hatte die von Jmbriani gestellte Vorfrage bekämpft und ein Vertrauensvotum gefordert. Da erhob si Crispi und be- zeihnete dies als eine Vergewaltigung der Kammer. Rudini warf Critpi vor, sich hinter der Vorfrage zu ver- ]hanzen, um der Diskussion zu entgehen, worauf Crispi eine persönliche Beleidigung gegen Rudini rihtete. Dies rief den lebhaften Protest einer ttarken Majorität bervor, die die Ausführungen Rudini's beifällig aufnahm. Vor der Abstimmung zog Zmbriani zur Ueberrashung Aller die Vorfrage zurüdck, weil er eine große Mehrheit für die Regierung vorausfah, Die sachliche Diskussion war zunächst nur unbedeutend. Gestern seßte die Kammer die Berathung fort. Ez sind niht weniger als sechzehn verschiedene Tagesordnungen beantragt worden.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Mas sovah meldet, ist

durch einen gestern dort veröffentlihten Erlaß der Kriegs- | zustand in der gesammten KolonieEritrea vom 1. Januar 1892 an aufgehoben worden.

Der Büchof von Genf Kardinal Mermillod ift am

Dienstag in Rom angekommen, um dort, wie er selbst sagt, sein Ende zu erwarten. Der 87 jährige Greis leidet {wer am Magenkrebs, und die Aerzte halten seinen Zustand für boffnungslos.

Spauien.

rinz Albrecht von Preußen besuhte, wie Le Bru aus t meldet, gestern den Escorial und

beabsichtigt, sih heute nah La Granja zu begeben.

Schweiz.

Ueber die Sizung der Vereinigten Bundes- | versammlung vom 17, Dezember, in welcher die Neuwahl

indien und dem britis diesem Vertrage vervflihten fih die genannten Kolonien, als Entgelt für die weitere freie Einfuhr von Zudckder und Kaffee in die Vereinigten Staaten, bedeutend mebr Produkte auf ihre Freiliste zu seßen und den Zoll auf die bedcutendsten landwirthschaftlichen und andere Erzeugnisse der Vereinigten Staaten in großem Maße zu reduziren. Der Vertrag wird wahrscheinlich noch vor dem 1. Januar bekannt gemacht werden.

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eines Bundesrathêmitgliedes sowie eines Bundes-Präfidenterr und Vize-Präfidenten voraenommen wurde, entnehmen wir dem Bericht des Berner „Bund“ Folgendes: Zur Verhand- luna gelangte zunächst das Entlofsungsaesuch des Bundes- Präsidenten Welti. Nachdem Präsident Lachenal das Ent- lassungsgesuch verlesen, verlangte Göttisheim, Präsident des Ständeraths, das Wort zu einer längern Ansprache, in welcher er der Verdienste Welti’'s um die Eidgenossenschaft gedachte und zum Schlusse den Antrag stellte, es sei dem Gesuche zu entsprechen und dem Bundesrath Welti für die geleisteten aus&- gezéihneten Dienste der Dark auszusprehen durch Ueber- reihung einer entsprehenden Urkunde. Dies wurde einstimmig beschlossen. Es folgte nun die Wahl cines neuen Bundes- rathsmitgliedes. Abgegeben wurden 183 Stimmen, davon 28 leer und eine ungültig; gültige Stimmen somit 154, ab- fsolutes Méhr 78. Gewählt wurde (wie schon gemeldet) Nationalrath Zemp. mit -121 Stimmen. Weitere Stimmen erhielten: Keel neun, Munzinger fünf, Künzli und Muheim je drei. Zemp erklärte, die Wahl anzunehmen in dem Gefühl der Erfüllung einer Pflicht, und er thue dies um so lieber, als nit nur seine näher stehenden Freunde, sondern aub die übrigen Gruppen der Bundesversammlung seine Kandidatur wohlwollend aufgenommen bäiten. Zuglei möchte er fonstatiren, daß die Näthe mit der eben vollzogenen Wahl eines Vertreters der fkonservativ- fatholishen Kreise dem Wunste hätten AusdruÆ geben wollen, daß auch diese mitwirken mötten an der gesebgeberishen Arbeit. Es sei dem Redner ferne, in der neuen Stellung in den Dienst einer Partei zu treten; er fasse seine Aufgabe vielmehr dahin auf, die Gesammtinteressen des Baterlandes gleihartig wahrzunehmen und zu vertreten. Dabei hoffe er, daß er mit offenem Vertrauen in seiner neuen Stellung aufgenommen werde und daß die Bundesversamm- lung ihm dieses Vertrauen andauernd {enken möge. Namens feines Heimathkantons dankte ließli Herr Zemp für die ihm erwi:sene Ehre, wünschte jedoch die Verschiebung seines Amts- antritts bis Ende Januar zum Zwéecke der Abwidelung seiner Berufzgeschäfte, Dann erfolgte die Beeidigung des neu- gewählten Mitgliedes des Bundesraths. Hierauf ging die Ver- fammlung über zur Wahl des Bundes: Pr äsidenten. Gewählt wurde, wie s{on mitgetheilt, Bundesra(| Hauser mit 165 Stimmen. Die Wahl des Vize-Präsidenten fiel mit 129 Stimmen auf den Bundesrath Schenk. Der neue Vundes:-Präsident Hauser war bisher Vize-Präsident und Chef des Finanzdepartements, der neue Vize-Präsident Dr. Schenk stand an der Spize des Departements.

Der „Bund“ begleitet die Wahl Zemp's mit folgender Bemerkung:

Seit dem Befteben des neuen Bundes, d. h. seit 1843, war Ïein Ultramontaner im Bundesrath.

Die Waßl eines Uitramontanen in den Bundesrath ist eine that- \äclice Neuerung, cine grundfäßlihe kaum. Haben wir do jüngst erst einen Bundesriter aewählt, um der Minderheit einen Vertreter zu geben, und zwar gegenüber der gegebenen Kandidatur cines vorzüg- lien Juristen, Bei der Bestellung des obersten Gerichtshofs follten aber im Prinziv viel weniger politishe RücküHten maßgebend sein, als bei der Wabl der obersten Verwaltungsbehörde. Die Politik der Freisinnigen wird durch die heutige Bundesrathswahl in keiner Weise modifizirt. Wohl aber dürfte sie an irestigkeit und Ent- \{iedenheit gewinnen, nahdem der Gegner in der Lage ift, ihr in allen Stellen die Spiße zu bieten. Der ultramontanen Minderheit legt die Wahl äber Pfli&ten auf; sie wird mit zur Regierung berufen und ift nit mehr reine Opyositionépartei.

Es war ganz natürlich, daß na der Gründung des neuen Bundes, dem dic Niederwerfung des Sonderbundes vorausgehen mußte, der Bundeêrath aus lauter verfassungstreuen Männern zusammengeseßt wurde. Man sah aber längst voraus, daß der ultramontanen Partei, naSd:m sie sih mit der Neuordnung der Dinge vertragen gelernt,

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im Laufe der Zeit eine Vertretung einzuräumer sei. Mit dem Rücktritt Welti’'s war cine Bresche da, die Freisinnigen { waren rit cinig und ges{lofsen, sie m decken, und so gelangten die Geaner mühc!os ins Bundesrathshaus. Nun ift aber die Kampf- stellung gegeben; die Wabl des Herrn Zemv ift also cine ernste Mabrung an den s\chweizerishen Freisinn.

Amerika. Das Staatsdepartement in Washington kat, wie ein

Kabeltelegramm des „R. B.“ meldet, am 16. d. den Abs{luß eines Handelsvertrages mit dem britischen We-

hen Guiana angekündigt. Nah

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien

Peixoto hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro an den gestern dort zusammengetretenen Kongreß eine Botschaft geriÿtet, in welcher es heißt: Das Land habe am 23. November seine Stärke bewiesen. Das brasilianische Volk sei eifersühtig auf seine Freiheiten. Der Konareß werde ih mit der Handelskrisis zu beschäftigen und zur Abhülfe derselben das Bankwesen zu organisiren haben. Das Defizit des Jahres 1890 werde auf 30 000 Contos geschäßt, das Defizit des laufenden Rehnungzjahres dürfte unerheblih fein.

Asien. Der Aufstand im Norden von China sheint nunmehr

unterdrüdckt zu sein. Dagegen meldet ein Telegramm ‘der „A. C.“ aus Shanghai vom 16. Dezember: Jn vielen Theilen der westlichen Provinz Shan:Si würden jetßt Plakate angeschlagen, die zu einer allgemeinen Ermordung der chrift- lihen Missionare auffordern. Ein ernfiliher Ueberfall fei gegen die Missionare in Ho-Nan verübt worden, doch lägen derzeit noch keine näheren Meldungen vor.

Afrika. Das „Neuter’she Bureau“ meldet aus Kairo, der Pater

Ohbrwalder habe, bevor er Korosko verlassen, erklärt: es befänden sich in Omdurman gegen 40 Gefangene, darunter der Kaufmann Neufeld und Slatin Bey. Neus- feld sei in Ketten gelegt und Slatin Bey werde aufmerksam bewacht. Die Nahrungèmittel im Sudan seien billig, do wünsche Jedermann, daß die Oberhoheit Egyptens wiederher- gestellt werde.

Der Afrikareisende Oskar Borchert ift gestern in Kaire

angeTommen.