1911 / 161 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Jul 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Kuznißky în Berlin, Belle Alüianceplaß 6 a, hat beantragt, die verschollene Netsende Chaja Liba genannt Friederike Woitowsrïa, geboren un- gefähr im Jahre 1848 als Tochter des Hirsch Woitowski und der Feiga Woitowska, geb. Leib, in Wolkowyschki, Gouvernement Suwalki in Rußland, deren leßter Wohnsiß unbekannt ist, für tot zu

erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufge- fordert, fi spätestens in dem- auf den 24. Januar 1912, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeich- neten Geriht, Neue Friedrichstr. 13/14, 111. Stock- wert, Zimmer 113/115, anberaumten Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls sie mit Wirkung für diejenigen Nechtsverhältnisse, welche sich nach den deutschen Geseßzen bestimmen, sowie mit Wirkung für ihr im Inland befindliches Bermögen für tot erklärt werden wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Verlin, den 19. Juni 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 154.

[35028] __ Aufgebot.

Sofie Bolzhauser, geb. Schedel, Ehefrau des Fabrikarbeiters Johann Friedrich Bolzhauser in Bietigheim, hat beantragt, den verschollenen Karl Jakob Schedel, geb. in Bietigheim am 7. Okt. 1853, Sohn des + Wilhelm Friedrih Schedel, Bäckers, u. der 7 Christiane Barbara geb. Zeh daselbst, zulW{t wohnhaft in Bietigheim und sett 1880 mit unbe- tanntem Aufenthalt abwesend, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. Ja- nuár 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, \pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Besigheim, den 7. Jult 1911.

_Königliches Amtsgericht. Vberamtsrichter Ke hrer.

[35036] Aufgebot.

Der Maurer Ivhann Wronteckt în Culm, ver- treten durh den Nechtsanwalt Blumenthal in Culm, hat beantragt, den verschollenen Franz Wronuiecki, geboren am 20. September 1848 tn Culm, zuleßt wohnhaft in Culm, welcher als Soldat des 33: Infanterieregiments den französishen Feldzug mitgemaht und seitdem verschollen ist, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge- fordert, sih spätestens in dem auf den 4. April 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrtgenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Culm, den 6. Juli 1911.

Königliches Amtsgericht.

[35032] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute beschlossen : Auf Antrag der Schwester des verschollenen See- manns Albert Friedrich Gduard Manns, nämlich der Anna Marie Auguste Manns in Hamburg, vertreten durch den hiesigen Nechtsanwalt Dr. C. v. Duhn, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1) Es wird der in Hamburg als Sohn des Peter Manns und dessen Ehefrau, Varia Anna Christine Albertine Friederike geb. Jörns, am 5. August 1853 geborene Seemann Albert Friedrich Eduard Manns, welcher zuletzt im Mai 1884 von Hamburg in See ging und seit dem 13. Mai 1891, wo er aus London zuleßt an die Antragstellerin geschrieben hat, verschollen ist, hiermit aufgefordert, sih bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Holsten- play, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, \spä- testens aber in dem auf Freitag, den 29. März 19172, Vormittags 447 Uhr, anberaumten Auf- gebotstermin, daselbt, Heiligengeistfeldflügel, Erd- ges{choß, Zimmer Nr. 145, zu melden, widrigenfalls feine Todeserklärung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgerichte spätestens im Aufgebots- termine Aaieiae zu machen.

Hamburg, den 29. Mai 1911.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 35034] Aufgebot.

Die Ehefrau des Gymnasialprofessors Dr. phil. Karl Krüger, Elisabetha geb. Stiebing, zu Cassel, Prozeßbevollmächtigter: RNehtsanwalt Dr. Bruno Müller zu Cassel, hat beantragt, die verschollenen Gebrüder 1) Karl Marttn Günste, geboren am 11. Januar 1823 zu Marburg, 2) Karl Wilhelm Friedrih Günuste, geboren am 13. Mat 1835 zu Marburg, zuleßt wohnhaft in Marburg, für tot zu erflären. Die bezeihneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 29, März 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufge- botstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Marburg, den 6. Juli 1911.

Königliches Amtsgericht.

[35029] K. Amtsgericht Neuenbürg. Aufgebot.

Gottlob Stoll, Gemeinderat in Engelsbrand, hat die Todeserklärung der am 14. Juni 1851 zu Engels- brand geborenen, zuleßt in Grunbah, O.-14. Neuen- bürg, wohnhaften Gottliebin Friedrike Burghardt, Chefrau des J. F. Fischer, Meßgers, für welche in Engelsbrand ein Vermögen von ca. 82 4 öffent: li verwaltet wird, im Wege des Aufgebotsver- fahrens beantragt: der Antrag ist zugelassen. Es eraeht nun die Aufforderung: 1) an die Verschollene, {ih spätestens in dem auf Dienstag, den 282. Ja- nuar 1912, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung egen würde; 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 7. Iuli 1911. Hilfsrihter Kauffmann. Veröffentlicht durch Amtsgerihtssekretär Knodel.

[35027] Aufgebot.

Der Kirchsptelsaktuar Meier in Lüdingworth hat beantragt, den verschollenen Hinrich Wilhelm Rohde, geboren am 5. Mai 1845 in Nordleda, welcher vor vielen Jahren nah Amerika ausgewandert ist, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, fich spätestens in dem auf den 28, März 1912, Vormittags 411 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung , spätestens im Aufgebotstermine dem Gertcht Anzeige zu machen.

Otterndorf, den 6. Juli 1911.

Königliches Amtsgericht. 1.

[35033] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Heinrich in Eberswalde hat als Nachlaßpfleger für diejenigen, welhe Erben des am 6. Januar 1905 in Berlin verstorbenen Kaufmanns Hermann Hugo Bodstein werden, das Aufgebots- verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach- laßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Hermann Hug Bodstein spätestens in dem auf den 9, Ofk- tober 1911, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweis- stüde sind in Urschrift oder in Abschrift bei- zufügen. Die E läubiger, welche fih nicht melden, können, unbe adet des Nechts, vor den Verbindlichkeiten ‘aus Pflichtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nit ausgeslossenen Gläubiger noch ein Üebers{uß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver- bindlihkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nach-

der Verbindlichkeit haftet. Eberswalde, den 6. Jult 1911. Königliches Amtsgericht.

[35037] Bekanntmachung.

Die Besißerfrau Berta Dirksen, geb. Schubert, aus Wengelwalde hat die ihrem Ehemann, dem Besißer Abraham Dirksen in Wengelwalde am 13. November 1905 erteilte Generalvollmacht wider- rufen. Die sffen!lihe Zustellung der Kraftles- erklärung dieser Urkunde wird hiermit bewilligt. Marieuburg, den 7. Juli 1911.

Königliches Amtsgericht.

[35043] Im Namen des Königs! In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes- erklärung des verschollenen Schuhmachers Anton Wennemann in Düsseldorf hat das unterzeichnete Königliche Amtsgericht für Recht erkannt : Der verschollene, am 28. Januar 1862 in Harz- berg, Kirchspiel Lügde, geborene Schuhmacher Anton Wennemaun wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1907, Nachts 12 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last. Düsseldorf, den 1. Juli 1911.

Königlihes Amtsgericht. [350686]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, 1. Zivil- fammer, hat Sophia Mary Steger, geb. Glen, wohnhaft 335, Great Western Road, Glasgow, Schottland, Klägerin, durch Rechtsanwalt Justizrat Schweickert in Frankenthal vertreten, gegen thren Ehe- mann Albert Hermann Steger, Friseur, früher in Neustadt a. H. wohnhaft, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, Beklagten, Klage auf Chescheidung erhoben, mit dem Antrage: Es ge- falle Kgl. Landgericht Frankenthal, 1. Zivilkammer, zu erkennen wie folgt: 1. Die Ehe der Parteien wird geschieden. 11. Der Beklagte trägt dte Schuld an der Scheidung. 111. Der Beklagte hat die Prozeß- kosten zu tragen. 1V. ‘Die öffentliche Zustellung des Urteils wird bewilligt. Klägerin ladet den Beklagten in die Sißung des Kal. Landgeridsts Frankenthal, L. Zivillammer, vom Donnerstag, den 23. No- vember 19112, Vormittags 9 Uhr, im kleinen Sigzungssaale des K. Landgerichts Frankenthal zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zu- gelassenen Nehtsanwalt zu bestellen. Jn Ausführung der bewilligten öffentlihen Zustellung wird vor- stehendes bekannt gegeben.

Fraukeuthal, den 8. Juli 1911.

“Kgl. Landgerichts\chreiberei.

[35082] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Anna Maaß, geb. Bondeur, in Friedland i. Mekl., Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Moldenhauer daselbst, klagt gegen thren Ehe- mann, den Schlächter Ferdinand Maaß, früber zu Friedland i. Meckl., auf Grund der 88 1567 und 1568 B. G.-B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2 Zivilkammer des Groß- herzogl. Landgerichts zu Neustreliß auf Dienstag, den 7. November 1911, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch etnen bet diesem Gerichte zugelassenen Nechts8anwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Neustrelitz, den 7. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[35069] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Malers Paul Schrader, Ottilie geb. Nehrkorn, in Braunschweig, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Justizrat Heymann hier- selbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Braunschwetg, jeyt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß der Beklagte am 6. April 1911 heimlich die Klägerin verlassen, an dieselbe einige Tage nah seinem Fortgange von Ahrendsburg bei Paduta und einige Tage später von Hamburg aus geschrieben, seitdem aber nichts von sih habe hören lassen und der Aufenthalt des Beklagten als unbekannt bescheinigt sci, mit dem Antrage, den Be- klagten zu verurteilen, die häuslihe Gemeinschaft

mit der Klägerin wieder herzustellen. Die Klägerin

lasses nur für den seinem Grbteil entsprehenden Teil“

ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Braunschweig auf dèn 20. Dezember A911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen.

Braunschweig, den 5. Zuli 1911.

__ Jürgens, Gerichtsobersekretär, Gerichts\{hreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[35075] Oeffentliche Zustellung. "Die Chefrau Helene Weidemann, geb. Frimond, in Völklingen, Kreppstraße 19, Prozeßbevollmächtigte : Rechtëanwälte Justizrat Dr. Älbert Löwenthal und Dr. Richard Nheinstlein in Frankfurt a. M,, klagt gegen ihren Ehemann Friedri Weidemaun, zur- zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Frankfurt a. M., auf Grund der Behauptung, daß die Parteien schon seit langer Zeit getrennt leben, der Beklagte sich um seine Frau N nicht kümmere, auch sein Aufenthalt zurzeit unbekannt sei, mit dem Antrage: Königliches Landgeriht wolle den Be- lagten fostenfällig verurteilen, die chelihe Gemein- schaft - mit der Klägerin wteder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die \sechste Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 23. November U914, Vor- mittags 9 Uhr, Zimmer 16211, mit der Auf- forderung, fich dur einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung zum Termin bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 6. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[35070] Oeffentliche Zustellung.

Die geschiedene Ehefrau des Kaufmanns Theodor Vecker, Gerhardine Wilhelmine geb. Stubbmann, in Bremen, vertreten durch die Nehtsanwälte Dres. Barkhausen, Degener - Grishow u. Lürman in Bremen, klagt gegen ihren vormaligen Ehemann, früher in Bremen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin vierteljährlich im voraus 6 120,— vom 22. März 1907 an zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des. Nechts\treits vor das Landgericht, Zivil- kammer 1, zu Bremen, im Gerthtsgebäude, 1. Ober- ges{hoß, auf Donnerstag, den 16. November 1911, Vormittags Uhe, mit der Aufforde- rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechts- anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bremen, den 7. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts : Rodewald, Sekretär.

[35058] Oeffentliche Zustellung.

Die Köchin Clisabeth Dunkel zu Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Kinten zu Düsseldorf, klagt gegen den Bildhauer Peter Müller, früher in Düsseldorf, Nordstraße 50, dann in Basel, jedoch dort nicht zu ermitteln, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte, weler ter Vater ihres unehelichen Kindes Joseph sei, ihr die Kosten für Entbindung und Pflege mit 129,— 46 verschulde, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 129,— #4. Zur mündlihen Verhandlung des Nech1s\treits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgeriht in Düsseldorf auf den D. November 191141, Vormittags 9 Uhr, in Saal 63 im Justizgebäude am Königsplaß, Zugang dur das Gittertor am Königsplatz, geladen.

Düsseldorf, den 3. Juli 1911.

; Siede, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

35050] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Friedrih Wilhelm Bormann, vertreten durch den Vormund, Direktor des Watsen- hauses Dr. Petersen zu Hamburg, Prozeßbevoll- mächtigter: Assessor Dr. Poel zu Hamburg, Adresse : Waisenhauskollegium, Averhoffstraße Nr. 19, flagt gegen den Kaufmann Ludwig Wilhelm Kraemer, früher zu Hamburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten, dem Kläger von seiner Geburt, dem 23. Mai 1909, bis zum vollendeten sechzelhnten Lebensjahre des\elben eine Geldrente von jährli 360 6 zu zahlen, und zwar vierteljährlich im voraus, die verfallenen sofort, unter der Begründung, daß der Beklagte der Mutter des Klägers in der geseßz- lien Empfängniszeit beigewohnt habe. Der Be- flagte wird zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilun, X, Ziviljustizaebäude vor dem Holstentor, Erbgescoß Zimmer Nr. 114, auf Freitag, den A. Sep- tember 1911, Vormittags 10} Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 26. Juni 1911.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[35052] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Thekla Lindmeier, unehelihes Kind der Marie Lindmeier tin Frankfurt a. M, Nöderbergweg 22, vertreten durch den Sammelvor- mund Stadt|sekretär Heinrich Orf in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Noack in Lorsch, klagt gegen den Megger Peter in Heppenheim a. d. Bergstr., z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter der Mutter des Kindes während der geseßlihen Empfängniszeit, d. i. in der Zeit vom 19. Juni 1910 bis 19. Oktober 1910, ge\{chlechtlih beigewohnt hat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an das Kind Thekla Lindmeier z. H. feines Vormundes Heinri Orf vom 17. April 1911 bis zum 17. April 1917 vierteljähr- lih im voraus 75 4, vom 17. April 1917 bis zum 17. April 1927 vierteljährlih im voraus 90 M sowie 200 6 als Kosten der Vorbildung für etnen Beruf in vierteljährlich im voraus zu zahlenden Naten von 25 #4 vom 17. April 1925 ab zu zablen und das Urteil hinfichtlich der fälligen Unterhalts- beträge gemäß S 708 Z.-P.-D. für vorläufig voll- stredbar zu erflären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits wird der Beklagte vor das Groß- herzoglihe Amtsgericht in Lorsh auf Dienstag, den 19, September 1911, Vormittags S} Uhr, geladen.

Lorsch, den 5. Juli 1911.

[35080] Oeffeutliche Zustellung.

Die minderjährigen Geschwister Walter ünd Glisabeth Bartels, vertreten dur ihren Pflcger, den Berufsvormund Nößler in Veagdeburg, Prozeßbevoll. mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Kaufmann hier, klagen gegen ihren Vater, den Dreher Otto Bartels, früher in Magdeburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der geseßlichen Unterhaltspflicht, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, vom Tage der Klagezustellung ab an jeden der Kläger jährlich 180 6 Unterhaltsgeld in vierteljährlichen Raten im voraus. zu zahlen und das Urteil, erforder- lihenfalls gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts

gerichts in Magdeburg, Halberslädterstraße Nr. 131, auf den 20, November 1911, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 6. Juli 1911. Schildmacher, Landgerichts\ekretär,

Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts. [35060] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Heinri Hubert Shumather in Allerheiligen, vertreten dur setnen Vormund Heinrich Schumacher daselbst, Prozeßbevollmächtigter: Nechts= anwalt Nichen in Neuß, klagt gegen den Aergehilfen Heinrih Schnitler, früher zu Allerheiligen, jeßt ohne bekannten Aufenthalt, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außerehelihe Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger von seiner am 27. November 1910 erfolgten Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrihtende Geldrente von vierteljährlih 45 / und für die Schuljahre 54 4, und zwar die rüdständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Juni, 1. September, 1. Dezember und 1. März jedes Jahres, zu zahlen und die Kosten des Rechtg- sireits zu tragen. Zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte vor das Köntgliche Amtsgericht in Neuß, Sißzungssaal, auf den 19, Sep« tember 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Neuf, den 28. Juni 1911.

(L. S.) Stratmann, Amtsger.-Sekr.,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[25079] Oeffentliche Zustellung.

Der Händler Georg Stoiber in Tiefenbach, ver- treten dur Rechtsanwalt Dr. Steininger in Amberg, erhebt Klage gegen den Häusler Anton Schuster von Tiefenbach, nun unbekannten Aufenthalts, wegen eines demselben am 27. März 1910 gegebenen Dar- lehens, mit dem Antrage zu erkennen: 1. Be- TUagter ist s{huldig, an Kläger 832 4 Hauptsache nebst 49% Zinsen hieraus seit 27. Dezember 1910 fowie 9 H 60 A Kapitalskündigungskosten zu be- zahlen; II. derselbe hat die Kosten des Nechtss\treits zu tragen; III. das Urteil wird gegen Sicherheits- [leistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 25, Oktober 1918, Vormittags 9 Uhr, vor die Il. Zivilkammer des K. Landgerichts Amberg mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.

Amberg, den 8. U 1911:

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Amberg.

(35066] Oeffentliche Zustellung.

Der Bankier Leon Kehr in Kaiserslautern, Prozeß- bevollmächtigter: Nechtsanwalt Justizrat Stubenrauch in Berlin, Charlottenstr. 84, klagt gegen die Frau Clotilde Simon, geb. Stier, früher in Wickrath, Poststr. 6 bei Louis Stier, auf Grund der Be- hauptung, daß ihm dur rechtskräftige vollstreckbare Urteile des Kgl. Landgerichts Kaiserslautern vom 9. 1. 10 und des Kgl. Oberlandesgerihts Zweibrücken vom 26. 9. 10 ein Anspru auf Zahlung von 39 239,74 M nebst 6 9/6 Zinsen seit dem 24. III. 08 und 105,60 6 Kosten gegen den Kaufmann Albert Simon in Bordeaux zustehe. Das Geld ist hinter- legt, der Kläger verlangt mit vorliegender Klage Einwilligung der Beklagten, welche das Depot eben- falls gepfändet hat, mit dem Antcage, die Beklaate zu verurteilen, darin , zu willigen, daß die auf den Namen ihres Ehemannes Kaufmann Albert Simon bei der Kgl. Ministerial-, Militär- und Bau-Kom= mission zu Nr. 3. 808. 07 hinterlegten Wertpapiere a. 20000 M 3 9% Bayerische Eisenbahnanleihe von 1896, Þ. 19500 6 3 9/4 Deutsche Neichsanleihe, o. 39 900 M 3 9% Deutsche Neichsanleihe je mit den anhängenden Zins\{heinen und Erneuerungs- scheinen an den Kläger ausgehändigt werden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die 29. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts T in Berlin, Gruner=« straße, 2. Stock, Zimmer 27, auf den 23. No- vember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedahten Gerichte zu= gelassenen Anwalt zu bestellen. s Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser ? uszug der Klage bekannt gemaht. Aktenz. 64. O. 143. 11.

Verlia, den 5. Juli 1911. Orczykowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Z.-K. 29.

[35041] Aufgebot, Die Gheleute Mathias ©alboth, Ackerer, und Elisabeth geb. Peet, zu Freilingen haben das Auf- gebot zum Zwecke dex Auss\{ließzung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatte von Freilingen Artikel 157 Abteilung 111 Nr. 2 und 3, Artikel 158 Abteilung 111 Nr. 2 und 3, Artikel 159 Abteilung 11T Nr. 2 und 3 für den Handelsmann Salomon Kauf- mann zu Binningen bei Carden auf Grund Urteils des Königlichen Amtsgerichts zu Blankenheim vom 13, Juni 1893 eingetragenen, mit 9 9/9 verzinslichen Sicherungshypotheken von 30 6 und 276 M gemäß §5 1170 B. G.-B. beantragt. Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 12, September 194A, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Nechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Nechte erfolgen wird. Blankenheim (Eifel), den 5. Juli 1911. Königliches Amtsgericht. D 1/11,

Der Gerichts\hreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.

streits vor die 4, Zivilkammer des Königlichen Land«.

M2 16A

. Untersuchungs\achen.

; Bufgevols Berlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verläufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellshaftèn auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

2) Aufgebote, Verlust- u. Fund- sachen, Zustellungen u. dergl.

[35071] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wilhelm Nathjen in Bremen, Bernhardtstraße 6, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Otto Cohn und R. Wedemeyer tn Bremen, klagt gegen den Kaufmann Carl Haude, früher in Bremen, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: den Beklagten aus der offenen Handels- gesellschaft Haude & Co. auszuschließen und thn zur Zahlung von 4 1500,— nebst 49/9 Prozeßzinsen kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar event. gegen Sicherheitsleistung zu verurteilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor das Landgericht, 11. Kammer für Handels- sachen, zu Bremen, im Gerichtsgebäude, 1. Ober- geschoß, auf Dienstag, den 31. Oktober 1911, Nachmittags 4 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bremen, den 8. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts, Kammern für Handels\achen :

(L. S.) Degenhardt, Sekretär.

[35056] Oeffentrliche DERLORS j

1) Der Eigentümer Iohann Gottlieb Bähr, 2) die Witwe Mathilde Schäßke, geb. Schmidt, beide in Putzighauland, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dobberstein -in Czarnikau, klagen gegen die Justine Schähzke, früher in Pußighauland, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß im Grund- buche der Grundstücke Pußighauland Blatt Nr. 20 und 94, deren eingetragene Tee die Kläger seien, in Abteilung TIT unter Nr. 1 bezw. 13 für die Beklagte einé elterlide Abfindung von 300 4 eingetragen, und daß die Beklagte wegen ihrer Forderung bereits befriedigt sei, mit dem Antrage, die Beklagte koslenpflihtig durch vorläufig vollstreck- hares Urteil zu verurteilen, in die Löschung dieser elterlichen Abfindung von 300 4 zu willigen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Czarnikau auf den 30, Oktober 1911, Vormittggs 9 Uhr, zeladen.

Czarnifau, den 8. Iult 1911. Ï j Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [35054] Oeffentliche Zustellung.

Der Meßtgermeister Nikolaus Ehlinger in Groß- hettingen klagt gegen 1) den Bergarbeiter David Detto Meloni, 2) den Bergarbeiter Ernst Meloni, beide früher in Großheitingen, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, unter der Behauptun daß ihm die Beklagten für im Jahre 1911 käufli geliefert erhaltene Waren den Betrag von 123,00 4 vershulden würden, mit dem Antrage auf Ver- urteilung der Beklagten zur Zahlung von 123,00 (in Worten: Einhundertdreiundzwanzig Mark), und zwar: des Beklagten zu 1 zur Zahlung von 84,00 M6 (in Worten: Vierundachtzig Mark) nebst 49/9 Zinsen seit dem Tage der Klagezujtellung, und des Beklagten zu 2 zur Zahlung von 39,00 4 (in Worten: Neun- unddreißig Mark) nebst 4 9/6 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, sowie zur Tragung der Kosten des Nechtestreits einschließlich derjenigen des vorher- gegangenen Arrestverfahrens. Zur mündlichen Ver- handlung des Nechts\treits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgeriht in Diedenhofen auf den 25, September 1911, Nachmittags 3} Uhr, geladen.

Diedenhofen, den 5. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht. [34168] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Hannover|hes Pianohaus Thielbörger & Pröhl in Hannover, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heinr. Müller 11. in Hannover, klagt gegen die Frau Sofie Riisgaard, zuletzt in Hannover wohnend, ‘jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihr aus dem Kauf eines Pianos auf Teilzahlung noch einen Restbetrag {ulde, mit dem Anirage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 486,10 4 nebst 49/6 Zinsen seit der Klage- ustellung, Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird die Beklagte vor das Königliche Amts- geriht in Düsseldorf auf Dienstag, den 5. Sep- tember 1911, Vormittags 9 Uhr. im Saal 24 des Königlilhen Amtsgerichts, Josefinenstraße 8, 11. Etg., geladen. i

Düsseldorf, den 5. Juli 1911.

Rothenburg 1.,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

99007 Oeffentliche Zuftellung.

Die Firma Alfons Homann in Werne a d L., Prozeßbevollmächtigter: “Rechtsanwalt Potthoff in Werne, klagt gegen den Josef Laumann, früher in Bergkamen , jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Klageschrift, mit dem Antrage, den Be- klagten zur Zahlung von 24,64 4 nebft 4 9/9 Zinsen seit dem 1. Januar 1911 und in die Kosten des Verfalzrens und des Mahnverfahrens zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- llären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mlündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtégericht in Kamen auf den 22. Sep- tember 1911, Vormittags 9 Uhr. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kamen, den 4. Juli 1911.

öller, Gerihtdschreiber tW Königlichen Amtsgerichts. [35074] Bekanntmachung.

zum Deutschen Reichsanzei

| [35059]

7

Zweite Beilage

Dr. Stölzle in. Kempten, gegen Huber, Anton, Gastwirt, früher in Niederstaufen, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage mit diesgerichtlihem Beschluß vom 6. Juli 1911 bewilligt und ijt zur Verhand- lung über diese Klage die öffentlide Sitzung der Zivilkammer des K. Landgerichts Kempten vom Montag, den 2. Oktober 1911, Vor- mittags 9 Uhe, bestimmt, wozu Beklagter ge- laden wird mit der Aufforderung, rechtzeitig einen bei dem diesseitigen K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Klägerischer Anwalt wird beantragen, zu erkennen: T. Bie beklagte Partei ist \s{chuldig, an Kläger in einem halben Jahre nach Zustellung der Klage 1000 é und 49/0 Zinsen , hieraus seit 24. Februar 1910 zu bezahlen. 11. Der Beklagte hat die Kosten des Nechts\treits zu tragen. 111. Das Urteil wird, eventuell gegen Sicherheitsleistung, vorläufig voll- streckbar erklärt. Zum Zwedke der öffentlihen Zu- O wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. i;

Gerichtsschreiberei des K, Landgerichts Kempten.

[35073] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma R. Wittenberg in Rawitsch, ron bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Facobsohn in Lissa in Posen, klagt gegen den Bauunternehmer Michael Kreuz, früher in Kriewen, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte laut Rechnung Ware im Gesamtbetrage von 3307,00 #4 von thr bezogen hat und nach Ab- zug von Abschlagszahlungen noch 2299,22 A ver- \chuldet, mit dem Antrage 1) den Beklagten kosten- pflichtig zu verurteilen, an die Klögerin 2299,22 M nebst 49/9 Zinsen seit dem 1. Juni 1911 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Lissa (Posen) auf den 30. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwelke der fentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lissa, den 7. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Köntglichhen Landgerich18.

[35053] Oeffeutliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte Dr. Teutsch und Regelsberger dahier stellen als Vertreter des Dachdeckungs- und Holzzementgeschäftsinhabers Johann Haussen daselbst Klage im Wechselvrozefse gegen: 1) die Firma Suiter «& Cie., Betonbauunternehmung in Nürn- berg, vertreten durch Anselm Albert Suiter, früher hier, Wodanstraße 64, nun unbekannten Aufenthalts, 2) Anselm Albert Suiter selbst, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Beklagten haben samtverbindlih an Kläger 409 f 48 Wechselsumme nebst 5 9/6 Zinsen hieraus seit dem 17. Juni 1911 zu bezablen und die Kosten des Rechtéstreits zu tragen. 11. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das K. Amtsgericht Nürnberg hat die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und Termin zur Verhandlung des Nechts- streits anberaumt auf Dounerstag, deu 24. August 1911, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des Justizgebäudes an der Augustinerstraße. Zu diesem Termin wird die beklagte Partei hiermit geladen.

“GerichtssGreiberei des K. Amtsgerihts Nürnberg.

[35077 Oeffentliche Zustellung.

In der Streitsache 1) des Bahnarbeiters Johann Nottner in Nürnberg, Shwabacherstraße Nr. 79, 2) dessen minderjährigen Kinder: Paul Nottner, Lorenz Nottner, Babette Nottner, Johann Veit Nottner, geseßlich vertreten durch ihren Vater Johann Nottner ad 1, 3) dessen minderjährigen Stiefkinder : Marie Zölls, Barbara Zöls, geseßlich vertreten durch ihren Vormund Iohann Kandel in Nürnberg, Wilhelmstraße 26/11, Kläger, sämtlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rein in Nürn- berg, gegen den Holz- und Kohlenhändler Johann Körber, zuleßt in Nürnberg wohnhaft, jeßt unbes kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, ist zur mündlichen Verhandlung über die eingereichte Klage die öffentliche Sißung der I1I. Zivilkammer des K. Landgerichts Nürnberg vom Dienstag, den 17, Oktober 1911, Vormittags 87 Uhr, Sizungsfaal Nr. 62 des alten Justizgebäudes, Augustinerstraße, bestimmt. Hierzu wird der Be- klagte durch die Kläger mit der Aufforderung ge- laden, rechtzeitig einen beim K. Landgerichte Nürn- berg zugtlassenen Nechtêanwaklt- zu seiner Vertretung u bestellen. Der Vertreter der Klagspartei wird Liarüraara: zu ‘erkennen: 1. Der S hat an den Kläger ad 1 Johann Nottner 400 4 nebst 49/0 Zinsen hieraus seit dem Tage der Klagszustellung an zu- bezahlen. 11. Der Beklagte hat an die Kläger zusammen zu Händen des Klägers ad 1, Johann MNottner, 900 4. zu bezahlen. 111. Der Beklagte hat auf die Dauer von 20 Jahren an die Kläger zusammen zu Händen des Klägers ad 1 ab 1. Sep- tember 1911 eine in vierteljährlihen Naten voraus- zahlbare Rente von monatli 100 #4 zu bezahlen. IV. Der Beklagte hat die Kosten des N: htsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. V. Das Urteil wird ohne eventuell gegen Sichêrhetitsleistung für vor- läufig vollstreckbar erklärt. Den Klägern wurde das Armenrecht bewilligt. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde angeordnet.

Nürnberg, den 8. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des K Landgerichts Nürnberg.

Oeffentliche Zustellung. Das K. Amtsgeribt Regensburg hat in Sachen des Viehhändlers Michael Fischer in Stadtamhof,

N. Gutmann, beide Viehhändler in Regensburg nunmehr unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, Werhandlungstermin auf: Freitag, 25, August 194A, Vormittags 817 Uhr, Zimmer Nr. 21/1, anberaumt unter glei{zeitiger Er- klärung der Sache als Feriensahe. Zu diesem Términe werden die Beklagten hiermit vorgeladen. Klagepartei wird im Termine beantragen, Urteil zu erlassen: I. Die beiden Beklagten sind samtverbindlih s{chuldig, an Kläger 370 #4 Hauptsache nebst 4 9% Zinsen seit Zustellung der Klage zu bezahlen. 11. Die Beklagten haben samtverbindlih die Kosten des Nebtss\treits zu tragen. 111, Das Urteil wird N MetgeitNeistung für vorläufig vollstretbar erklärt.

Regensburg, dèn 7. Juli 1911.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

[35063] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Else Heinrich in Charlottenburg, Goethe- lirala 14, ladet den Reisenden Leo Heiurich, früher in Weißensee b. Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, L er seit seiner Leistung des Offenbarungseides im Jahre 1908 wieder Ver- mögen erworben hat, von neuem zur Leistung des Offenbarungseides, mit dem Antrage, den Bilaaten aufzufordern, ein Vermögensverzeihnis, welches namentli enthält: 1) sämtliche ihm gehörigen Gegen- stände, auch diejenigen, welche nicht gepfändet werden können; 2) fämtliche ausstehenden Forderungen unter Bezeichnung des Grundes und der Bewetsmittel; 3) genaue Angabe über seine Beschäftigung und Be- nennung aller seiner Erwerbs- und Einnahmequellen und Angabe des Verdienstes. Zur Abnahme tes Offenbarungseides wird der Beklagte vor das König- lihe Amisgeriht in Weißensee b. Berlin, Park- straße 52, Zimmer 30, auf den 9. September 1911, Vormittags 410 Uhr, geladen, mit der Aufforderung, ein Vermögensverzeihnis zu über- reichen, welches namentlich enthält: 1) sämtliche ihm gehörigen Gegenstände, auch diejenigen, welche nicht gepfändet wergen können ; 2) sämtliche ausstehenden «orderungen unter Bezeichnung des Grundes und der Beweismittel : 3) genaue Angabe über seine Beschäf- tigung und Benennung aller seiner Erwerbs- und Einnahmequellen und Maga des Verdienstes.

Weißensee b. Berlin, den 3. Juli 1911. Königliches Amtsgericht. Abteilung 1b.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

(3870) Für Finanzleute! Geschäftsanteile aus lukrativem Unternehmen Familienverhältnisse halber sfofort zu verkaufen. Nef. Sekretär Frey, Berlin N. 65, Luxemburger- straße 28, 3—5 Uhr.

[35461]

Der Bedarf an Gemüsekonserven in Dosen für die Küchen der 111. Matr.-Artl.-Abtlg. soll für die Zeit vom, 1. November 1911 bis 31. Oktober 1912 ver- geben werden. Die näheren Bedingungen können vom ‘unterzeihneten Kommando gegen Beifügung von 10 S Porto bezogen werden. Versiegelte Offerten sind bis zum 10. August L911 einzureichen.

Kommaudo Ix. Mtr.-Artl.-Abtlg.

4) Verlosung 2c. von Wert- papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert- papteren befinden si aus\chließlich in Unterabteilung 2.

[35471]

Bekanntmachung, betr. Auslosung von 4 9% hypothekarischen Obligationen der Firma Thyssen & Comp. in Mülheim a. d. Ruhr. Auf Grund des § 2 der Anlecihebedingungen, welher vom Jahre 1901 ab jährli die Rükzablung von mindestens 2F 9%, des ursprünglicken Anleihe- betrages von nom. #& 4 000 000,— vorschreibt, sind durch eine vom A. Schaaffhausen’shen Bankverein in Berlin zu Protokoll des Königlichen Notars Herrn Justizrat Benno Mühsam, daselbst, am 7. Juli cr. vorgenommene Auslosung folgende

100 Nummern obiger Obligationen 12 18 27 70 83 126 127 132 172 185 224 248 251 269 408 412 463 515 596 741 760 866 957 969 989 1009 1071 1089 1093 1195 1294 1371 1469 1540 1597 1664 1677 1728 1731 1762 1845 1853 1890 1904 1949 1959 1963 1966 1992 2003 2006 2010 2012 2018 2033 2103 2118 2143 2166 2168 2171 2186 2313 2332 2377 2378 2439 2483 2511 2576 2592 2683 2757 2773 2789 2860 2906 2943 2969 3043 3160 3255 3274 3280 3377 3467 3478 3479 3481 3592 3599 3640 3651 3688 3736 3777 3815 3829 3911 3980 zur Rückzahlung am K. November 19211 aus- gelost worden. Die Nückzahlung erfolat zum Nomi- nalbetrage, also mit 4 1000,— per Stü, bei dem A, Schaaffhausen’schen Baukverein in Berlin, Cöln, Düsseldorf, der Effener Credit-Anstalt in Essen, Dort- mund, Bochum, Gelsenkirchen, Mülheim a. d. Ruhr, der Nheinischen Bank in Essen und der Kasse unserer Gesellschaft in Mülheim

, In Sachen Schmid, Ludwig, Privatier in St. Anton in Montafon, Kläger, vérträtén dur Rechtsanwalt

Klägers, vertreten durch die Réchtsanwälte Zeitler und Clos dortselbst, gegen Justin Vechhöferx und

a. d, Ruhr. Mülheim a. d. Ruhr. im Juli 1911. Thyssen & Comp.

i A Erwerbs: und Wirtscha 8genofsenf. é ten. 7. Niederlassung 2c. von s erla S L E 2c. Versicherung.

Co ausweife. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger. d Berlin, Den L Öffentlicher Auzeiger.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 20 g.

tsanwälten.

[35470] Bekanntmachung. Breslauer Stadtanleihe von 1906. Die UIX. und X. Ausgabe der Breslauer Stadtanleihe von 1906 im Betrage von 4 Millionen und 6 Millionen Mark werden dem- vächst an der Börse in Breslau eingeführt. Sie sind mit 4 9/6 jährlich verzinslich; dié Zinstermine sind der 1. April und der 1. Oktober ; die Zins\ceine lguten für die Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30, Sep- tember 1921 der erste Zinsschein ist also fällig am 1. April 1912 und der leßte am 1. Oktober 1921 —. Die 1X. Ausgabe ist eingeteilt in: 177 Abschnitte zu je 5000 4, Buchstabe A

500 M,

Buchstabe F

Nr. 1424—1600. 2000 Æ, Budhstabe B 1411 Abschnitte zu je Nr. 18992—20402,

888 Abschnitte zu je Nr. 29630—30d517, j

200 M,

334 Abschnitte zu je 100 4,

Nr. 40351—40684, und die X. Ausgabe in:

266 Abschnitte zu je 5000 4, Buwhstabe A Nr. 6867—7702,

2115 Abschnitte zu Nr. 20403—®22517,

1332 Abschnitte zu je 500 , Buchstabe D

200 Æ, Buchstabe E

Nr. 36850— 37684,

500 Abschnitte zu je 100 4, Bu(stabe F Nr. 40685—41184.

Die Schuldverschreibungen lauten auf den JIn-

Die 1. Ausgabe der Anleihe wird nah einem genehmigten LTilgungéplane durch Einlösung aus- zulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von sfolhen vom 1. April 1909 ab in längstens des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ge- tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die IT. bis X. Ausgabe werden von dem jeweiligen Gesamtbetrage der begebenen II. bis X. Abteilun genden zweiten Rechnungsjahres den vorher be- gebenen Beträgen hinzugerehnet wird. Der Stadt bleibt jedoch für die VII. bis X. Ausgabe frühestens zum 1. April 1921 das Recht vor- Schuldverschreibungen auf einmäl zu kündigen. Die durh die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen. Die Aus- losung geschieht im Monat Dezember j. F., falls

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an dem die Rückzahlung erfolgen soll, Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau und in zwei hiesigen Zeitungen veröffentliht. Wird die Tilgung der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nah dem Ankauf in gleiher Weise bekannt gemaht. Geht eins der zur Veröffentlihung bestimmten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat selben Zeitungen erfolgen au sonstige auf die An- leihe bezüglihe Bekänntmachungen. Zinsen und Kapital werden gegen Rückgabe der fälligen Zins- scheine und der ausgelosten Schuldverschreibungen häusern

Delbrück, Schickler & Co.,

Georg Fromberg «& Co.,

S. L. Landsberger, Berlin, auêgezahlt. CSLA

Dieselben Stellen geben auch gebührenfrei die neuen Reihen von Zinsscheinen gegen Ablieferung des der älteren Zinéscheinreibe beigedruckten Er- widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs\cheins werden die Zins- scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung außs- gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Für den Fall einer Konvertierung geschieht die Konvertierung kostenfrei bet der Stadthauptkasse in Breslau. _

Nach der Anordnung des Herrn Ministers für und X. Ausgabe an der Börse in Breslau der Ein- reichung eines Prospekts nicht. Breslau, 7. Juli 1911. Der Magistrat

558 Abschnitte zu je Nr. 6309—6866,

1000 A, Buchstabe C

Buchstabe D

553 Abschnitte zu je

Nr. 36297—36849, Nr. 1601—1866, 836 Abschnitte zu je 2000 (, Buchstabe B 1000 t, Buchstabe C Nr. 30518—31849,

835 Abschnitte zu je haber und können von den Gläubigern nicht ge- kündigt werden.

39 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, ‘dem jährli wentgstens 14 9% derart getilgt, daß jeder zur Begebung gelangte Teils betrag von dem 1. April des seiner Begebung fol- behalten, eine \tärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch s\ämtlihe noch im Umlaufe befindlichen nicht die Tilgung durch Ankauf von Stücken in der vorgeschriebenen Höhe erfolgt.

öffentlih bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung wird drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen be- wirkt, so wird’ dies unter Angabe des Betrages der mit Genehmigung des Königlihen Negierungs- präsidenten etn anderes Blatt bestimmt. In den- kostenfrei bei dér ; :

Stadthauptkasse in Breslau und bei den Bank-

Nationalbank für Deutschland,

Bank für Handel und Judustrie, neuerungssheins aus, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe Die Talonsteuer wird von der Stadt Breslau über- nommen.

Handel und Gewerbe vom 29. Mai 1911 [I b 4586 bedarf es vor der Einführung der IX. hiefiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt, Trentin. Matthes.

E E ¿E Eh O AE 2 E F S R I

E T L Kt e I ltt Ne A Ta a, L

Buchstabe E