1911 / 190 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Aug 1911 18:00:01 GMT) scan diff

[44979] Aufgebot,

Die Eiuwohnerfrau Megine Kuchenbecker, geb. Lapke, und der Adwesenheitspfleger Besißer August Musolf, beide in Granau, haven beantragt, den ver- i{ollenen Besiger Josevh Joachim Kuchenbecker, geboren am 20. März 1860 zu Granau, zuleßt wohn- haft in Granau, für tot zu erflären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, fih spätestens in dem auf den L6G, März L912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. P anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver- \chollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Konitz W.-Vr., den 18. Juli 1911.

Köntgliches Aitsgericht.

[44977] Aufgebot.

1) Die Ehefrau Theobald Düringer, Magdalena geb. North, 2) der Michael North, Ackerer, 3) der Theobald North, Aerer, 4) der Georg North, Schuster, 5) die Ehefrau Theobald Ostermann, Maria geb. North, sämtlich in Winzenheim, 6) die Witwe Theodor Heny, Katharina geb. North, in Lütelburg, haben beantragt, den verschollenen Jo- hann North, Sobn von Johann, geboren am 23. Mai 1848 in Winzenheim U.-E., zuleßt wohn- haft in Winzenheim U -E., für tot zu erklären. Der bezeihnete Berschollene wird aufgefordert, fich spätestens in dem auf den 22, Februar 1912, Vormittags 10 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 6 (Sitzungssaal), anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Truchtersbeim, den 5. August 1911.

Kaiserliches Amtsgericht. [44980] h

Durch Aus\{klußurteil vom 9. August 1911 ift der am 18. Oktober 1910 in Notterdam von der Firma Gebrüder Schnitßer in Rotterdam ausgestellte, auf die Firma Karl Friedrih Roth in Frankfurt a. M. gezogene Prima- und Sekundawechsel über 3347,45 S6 Dreitausendvierhundertsiebenundvierzizg Mark 45 Pfenuige —, zahlbar drei Monate dato bei der Frankfurter Gewerbekasse, dessen Prima von der Firma Karl Friedrich Noth akzeptiert worden ift, für kraftlos erflärt worden. (18 F 49/11.)

Frankfurt a. M., den 11. August 1911.

Königliches Amtsgertch1. Abt. 18.

[44738] Oeffentliche Zustellung.

Der Leutnant a. D. Alfred»Tetens zu Schöneberg bei Berlin, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Levy zu Berlin, Friedrichstr. 203, klagt gegen die Chefrau Frieda Tetens, geb. Sommer, geschiedene Gornicki, früher in Eihwalde, jeßt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 402. 11 wegen Ghescheidung, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu \cheiden und die Beklagte für allcin \chuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgertchts 11 in Berlin auf den 15. Dezember 191, Vor- mittags 40 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verlin, den 5. August 1911.

Erk nig, Aktuar,

Gerihtss{reiber des Königlichen Landgerichts 11.

[44742] Oeffentliche Zustellung.

Die Ghefrau des Handlangers Friedrich Wilms, Paula geborene Schmitz, in Ohligs-Merscheid, Turn- straße 20, Prozeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Dr. Herkerösdorf in Elberfeld, klaat gegen ihren Ehemann, den Handlanger Friedrih Wilms, ohne bekannten Aufenthalt, früher in Ohligs, auf Grund des § 1568 B. G.-B,, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den huldigen Teil zu erklären, ihm ferner die Koslen des Rechts- streits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König- lien Landgerichts in Elberfeld auf den 6. No- vember 1942, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur cinen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke dec öffentlichen Zustellung wird diescr Auëszug der Klage bekannt gemacht.

Elberfeld, den 10. August 1911.

H 1 g 0, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[44740] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Marie Gertrud Unden, geb. Ohrem, in Cöln a. Nhein, Engelbertstraße 53, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Dr. Wolter in Hannover, gegen den Kellner Oskar Jakob Linden, früher in Hannover, jeßt unbekannten Auf- enthalts, Beklagten, wegen Ghescheidung, ladet die Klägerin, das ruhende Verfahren wieder aufnehmend, den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des MNechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 3. November 1911, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anivalt zu bestellen.

Hannover, den 7, August 1911.

Der Gertchts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[44739] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Arbeiters Johann Pater, Ella geb. Scholz, in Nüstringen. Mittelstr. 41, Prozeßbevollmächtigte: N.-A Justizrat Krahnstöver 1. Fimmen in Oldenburg, klagt gegen ihren ge- nannten Ebemann, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Nüstringen, Grenzstr. 47, auf Grund der 88/1568 u. 1565 B. G.-Bs. mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ghe zu heiden und den Beklagten für den \{uldigen Teil zu er- kÉlärèn. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großherzogliben Land- gerichts in Oldenburg auf den 7. Dezember 1901, Vormittags 97 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu-

öffenllißen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oldeuburag. den 29. Juli 1911. Menzel, Ger .-Akt.-Geh., Gerichtéschreiber des Großherzogllchen Landgerichts.

[44741] Oeffentliche Zustellung. Tie Ehefrau Pauline Krimmel, geb. Zeißze, in Nue, Weißenfelserstraße 3, Prozeßbevollmächtigter : Nechtsanwalt Brunkoro in Magdeburg, klagt gezen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Krimmelt, früher in Magdeburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses, mit dem Antrage, die Che der Parteien zu trennen und den Beklagten kostenpflihtig für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivillammer des Königlichen Landgerichts in Magdeburg, Halberstädterstraße 131, auf den 18, Dezember A911, Vormittags L] Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mäckchbtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 1. August 1911. Baumgarten, Landgerichtsassistent, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[44737 Oeffentliche Zustellung. Der Engelbert Degen, Schwemmsteinfabrikant zu Nickenich, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hirt zu Andernach, klagt gegen den Bauunternehmer Karl Schmidt aus Malo les Bains in Frankreich, früher in Andernach, z. Zt. ohne bekannten Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für auf vorherige Bestellung käufliß geliefert erhaltene Schwemmsteine 213,80 6 verschulde, mit dem An- trage auf Verurteilung zur Zahlung von 213,80 (6 nebst 9%. Zinsen sett dem 1. Mat 1911. Se mündlihen Verhandluna des Nechtsitreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Andernach auf den 6, Oktober 1984, Vormittags 9 Uhr, geladen. Audernach, den 9. August 1911. Faber, Aktuar, ;

als Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts. {44183] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Frau Lina Schovplick, aeb. Netmann, in Oranienburg, Noonftraße 7, im Bei- stande ihres Ehemanns, des Kaufmanns Kurt Schopplick, vertreten durch die Rechtsanwälte Arster 1. und Hampf, Berlin, Wilhelmstraße 57/58, gegen den Kaufmann Karl Stolzenberg, zuletzt Berlin, Höchststraße 50, wohnhaft, jegt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung vor die 22. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts T11 in Berlin- Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, 11. Sto, Zimer 84, auf den 16. Oktober 1981, L060 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten (Be- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dte Ein- lassungssrist ist auf drei Wochen festgesezt worden. 39, O 407, 10. Gharlottenburg, den 7. August 1911. JIorberg, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber

des itglichen Landgerichts 111 in Berlin.

[44733] Oeffentliche Zustellung.

Die Erben des Rentners Hermann Conrad 1) der Mühlenbesitzer, jeßt Rentner Marx Conrad in Quedlinburg, Lindenstraße, 2) der Optiker Her- mann Conrad in Weißenfels a. S., 3) die Ebefrau des Militärbauinspektors Johann Müller, Frieda Deb. Conrad, tin Würzburg, 4) die Ehefrau des Oberlehrers Dr. Hermann Garke, geb. Conrad, in Halberstadt, zu 2, 3, 4 vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Max Conrad in Quedlin- burg Prozeßbevollmächtigter: Hechtsanwalt Dr.Müller in Quedlinburg, klagen gegen 1) den Kutscher, früheren Bäcker Robert Blume aus Halberstadt, 2) dessen Ehefrau Therese Blume, geb. Opper- mann, ecbendaher, jetzt beide unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten die im nachstehenden Klageantrag aufgeführten Gegenstände durch Vertrag vom 19, November 1905: von dem Möbelhändler Danneberg in Halberstadt für den Preis von 1093 4 gemietet und übergeben erhalten haben, daß ferner dur notarielle Urkunde vom 22. Juni 1906 Danneberg sein Restkaufgeld hezw. Mietszin6forderung von 627,14 é an den Mühlenbesiter Hermann Conrad in Quedlinburg abgetreten habe, womit die Beklagten in der ge- nannten Ürfunde ibr Einverständnis erklärt haben unter den daselbst angegebenen näheren Bedingungen, daß ferner der Zessionar Hermann Conrad verstorben und von den vorstehend genannten Klägern beerbt sei, und daß die Beklagten bisher von ihrer Schuld ratenweise 37350 A getilgt und mithin noch 373,90 M zu zahlen haben, mit dem Antrage, die beiden Beklagten als Gesamtschuldner zu verurtetlen, an die Kläger, 4. H. des Mitklägers zu 1 Nentners Pax Conrad in Quedlinburg, Lindenstraße, 373,50 16 nebst 49% Zinsen a. von 120,00. 6 J1eit 1. Suli 1908, b. von 120,00 6 seit 1. Juli 1909, c. von 120,00 6 seit 1. Juli 1910, d. von 13,50 4 seit 1. Juli 1911, zu zahlen, oder falls sie dies nicht tönnen oder wollen, die folgenden Gegenstände an die Kläger zu Händen des Mitklägers Max Conrad heraus zu geben: 1) eine Garnitur, bestehend aus Sofa, 2 Sesseln grün mit Decke, 2) ein Vertiko, 3) 2 Kleiderschränke, 4) ein Stegtish, 5) 8 Stühle (4 Muschelstüble und 4 Waltenstühle), 6) etn Spiegel mit Schrank, 7) 2 Negulatoren, 8) 4 voll- ständige Betten, Bettstellen mit Matraßzen mit Dettcn, 9) 3 Bilder, 10) einen Vogelbauer mit Ständer, 11) ein Plüschsofa, 12) eine Nähmaschine, 13) ein Spieael mit Goldrahmen, 14) cine Spiel- dose, 15) 2 Waschtoiletten, die Kosten des Nechts- streits als GesamtsHuldner zu tragen, den be- flagten Chemann zu verurteilen, die Zwangsvoll- \treckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung sür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Be- lagten werden zur mündlihen Verhandlung des Nechtsflreits vor das Königlihe Amtsgericht in Halberstadt auf den 16. Novembcr 1911, Vor- mittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 5. August 1911.

Der Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abt.5:- Geyer, Aktuar. [44728] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Deutsch-Nussishes Handels-Syndikat

in Hamburg G. m. b. H. zu Hamburg, Körnerhaus,

gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der

Wassermann & Voß zu Hamburg, klagt gegen Adolph von Vogel, früher zu Hamburg, jeßt un- bekanuten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Be- klagten fostenpflihtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin folgende, im Körnerhaus, Zimmer Nr. 12, befindlihen Sachen herauszugeben : 1 Streibtisch, 1 Sessel, 2 Robrstühle, 1 Schrank, 1 beweglichen Bücherständer, 1 Papierkorb. Klägerin hat auétgefübhrt: fe habe dem Beklagten die klagend geforderien Sachen leihweise mit der Beredung über- lassen; daß er den Kaufpreis abzahlen oder abarbeiten und dafür das Eigentum erwerben könne. Beklagter habe aber nicht bezahlt, und set sie daher berechtigt, die Sachen herauszuverlangen. Der Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 19, Zivil- justizgebäude vor den Holstentor, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 118, auf Dicns1ag, den 21. Oktober 1911, Vormittags LO0 Uhr, geladen. Zum Zwee der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 29. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[44736] Oeffentliche Zustellung. D Die Firma Dr. Fr. Schoenfeld & Co. in Düssel- dorf, Adlerstraße 41a—b, Prozeßbevollmächtigte : Nechtsanwälte Dr. Hesse und Thoms in Hannover, flagt gegen den Ernst Achtecrmann, Farbhwaren- handlung, früher in Hannover, Scheffelstraße 20, jezt unbekannten Aufenthalts, auf Grund käuflicher Wacenlicferung aus März 1911, mit dem Antrage, den Beklagien zu verurteilen, der Klägerin 405 4 10 Pfennt e nebst 5% Zinsen darauf. scit dem 14. Marz 1911 zu zahlen und dîte Kosten des Nechts- streits zu tragen, au das Urteil gegen Sicherheits- leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlißhen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Königlihe Amtsgericht in Hannover, Abteilung 15, auf dea #. November 1911, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 331, Bolgersweg 1, geladen.

Hannover, ven 3. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des - Königlichen Amtsgercthts. [44680]

Nr. 1 2659. Die Frau Magdalena Viktoria A1mbrusler, geb. Meister, in Eggenst.in, Prozeß- bevollmächligter: Rechtéanwalt Elbel in Karlsruhe, ‘lagt gegen den früberen Nechtäpraktikanten Emmerich Hornbach aus Hövfingen (Baden), zuletzt in Karl&- ruhe, jeßt unbekannten Orts, unter der Behauptung, daß Bekl. ihr aus Darlehen lt. Schuldschein vom 253. Dezember 1905 8000 4, verzinsbar zu 95 9%, \{ulde, mit dem Antrage auf kostenfällige, gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstrebare WBer- urteilung des Bekl. zur Zahlung von 10 000 4 nebst 59%) Zinsen seit 23. Dezember 1910 aus 8000 4. Die Klägerin lädt den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Mechtsstreits vor die 1. Zivil- kammer des Großherzoglichen Landgerihts zu Karls- ruhe auf Dienstag, deu 17. Oftober 191, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 5. August 1911. Gerichtsschreiber des Großherzoglidden Landgerichts.

[44726] Oeffeutliche Zustellung.

Die Firma Neudammer Holzindustrie Shmidt & Jahn zu Neudamm, Prozeßbevollmächtigter : Prozeß- agent Paul Magtdorf in Neudamm, klagt gegen den Th. Balinsti, früher in Kiel, Herzog ¿Friedrichstraße 29, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauplung, daß der Beklagte ihr durch Wechselshuld 170 6 \{chulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig voll streckbares Urteil kostenpflihtig zu verurteilen, an Klägerin 170 46 ncbst 69% Zinsen seit 11. Juli 1911 und 2,80 4/46 Wechselunkosten zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kiel, Ningstraße 21, Zimmer 80, auf den 27. Of- tober 1911, Vormittags LO Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kiel, den 10. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 9.

[44724] Oeffentliche Zustellung.

Dte Firma Neue Photographishe Gesellschaft, Aktiengesellshaft zu Steglitz-Berlin, Prozeßbevoll- mächtigte: Nehtsanwälte O. E. Freytag, Scha und Dr. Eduard Freytag in Leipzig, klagt im Wechsel- prozesse gegen den Inhaber ciner Kunstanstalt Franz Schmugter, früher in Leipzig, Dufourstr. 18, jetzt unbekannten Aufenthalts, unler der Behauptung, daß fie selbst legitimierte Inhaberin, der Beklagte Akzeptant ¿weier am 31. Mä1z 1911 bez. 10. Mai 1911 fällig gewesenen, mangels Zahlung protestierten

mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurtellt, der Klägerin 1) 241 M 50 „4 Wechsel- regreßsumme nebst 69%, Zinsen vom b. April 1911 ab, 2) 205 # 40 „F Wechselregreksumme nebst 6 9/6 Zinsen vom 15. Mai 1911 ah, nebst 40 „4 Wechsel- unkosten (Porto), abzüglih unter dem 13. Mai 1911 gutzubringender 25 4 70 „F zu zahlen und die Kosten dee Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Könialiche Amtsgeriht zu Leipzig, Petersstein- weg 8, Zimmer 154, auf den 20. September 9E, Vormittags 9 Uhr, geladen. Leipzig, den 11. August 1911. Der Gerichtsshreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[44461] Oeffentliche Zustellung. Der Dienstknecht Hermann Zander, früher in Gr. - Breese, jetzt unbekannten Aufenthalts, klagt gegen den Hofbesißer Wilhelm Kaisec in Gr.-Breeje auf Grund des mit dem Beklagten abgeschlossenen Dienstrertrages, mit dem Antrage auf Zahlung von 44 4. Der Kläger wird zur mündlichen Verhand- lung des Nechtsstrcits vor das Königliche Amts- geriht in Lüchow auf den D7. Oktober A911, Vormittags L0 Uhr, geladen. Lüchow, den 8. August 1911. Der Gerichtsshreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[44736] Oeffentliche Zustellung.

Die Eheleute Gustav Kirsch und Marie geb. Masgaîi in Ludwigslust, vertreten dur tie Deutsche Meittelstandekasse zu Posen G. m. b. H., klagt gegen 1) den Friedrich Hermann Krüger, 2) den Martin

Wechsel über 234 M 40 ,„ bez. 199 4 25 „Z sei,"

enthalts, unter der Behauptung, däß im Grundbuch von Ludwigslust Bl. 6 in Abt. 11 unter Nr. H für den Beklagten Martin Krüger ein Leibgedinge und in Abt. 111 unter Nr. 6 für den Beklagten Frtedrich Hermann Krüger cin Muttererbteil von 52 lr. 21 Sgr. 92 Pp. eingetragen ist. Die Beklagien find bezügli ihrer Ansprüche aus dieser Eintragung von den Klägern abgefunden. Löschungébewilligung ift von den Beklagten nicht zu erlangen, dieselben sind auch von Ludwigslustunbekatint verzogen. Klägerbeantragen : A. 1) Den Beklagten Martin Krüger kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung des für thn in dem Grundbuche von Ludwigslust Bl. 6 in Abt. 11 Nr. H eingetragenen Auêsgedinges zu willigen. 2) Den Be- flagten iFriedrih Hermann Krüger kostenpflichtig zu verurteilen, in tie Löschung des für ihn im Grund- buche von Ludwigslust Bl. 6 in Abt. IT[ Nr. 6 ein- getragenen Muttererbteils von 52 lr. 21 Sgr. 9 Pf. zu willigen. B. Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kläger laden die Beklagten vor das Königliche Amtsgeriht Margonin zu dem von diesem auf den 4. November 1911. Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 9, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung. Dieser Klageauszug wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.

Margouin, den 30. Juli 1911. S Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[44727] Oeffentliche Zustelluna. : Das Fräulein Becta Pagels in Pasewalk, Ning slraße 34 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwali Lawerenz in Pasewalk —, klagt gegen den Bäcker Wilhelm Königsverg, früher in Hammer bei Jatznick, jeßt unbekannten Aufenthalts , unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten die auf feinen Grundstücken Hammer Band V Blatt Nr. 246, Band 1 Blait Nr. 29 und Band [ll Blatt Nr. 98 in Abt. [IIT- unter Nr. 1 bezw. Nr. 1 bezw. Nr. 2 für die Klägerin haftende Darlehnshypothek von 3000 6 zur Rückzahlung zum 19. Juli 1911 recht- zeitig gekündigt habe und daß fie einstweilen von der bezeichneten Forderung den Teilbetrag von 600 s verlange, mit dem Antrage 1) den Beklagten kosten- pflichtig zu verurt ?ilen, an. die Klägerin 600 /6 zu zahlen und wegen der gleihen Summe die Zwangs vollstreckung in die Grundstüke Hammer Band \ Blatt Nr. 246, Band I Blatt Nr. 29 und Band Il] Blatt Nr. 98 zu dulden, 2) das Urteil gegen Sicher- beitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor vas Köntgliche Amtsgericht in Pasewalk auf den 10. Oktober 19x, Vor- mittags 9 Uhr, geladen. Pasfetvalk, den 10. August 1911. PLOB,

Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts.

[44734] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Hans Leinrih Most in Hohn- horst (Mathe Nr. 4), Prozeßbevollmächtigter : Prozeß- agent und Mandator Kast in Rodenberg, klagt gegen 1) den Hans Heinri Mosft, 2) den Johann Konrad Most, beide früher in Hohnhorst, jeßt in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten verpflichtet seien, ihre ideellen Anteile an der im Grundbuche von Hohnhorst Band 11 Blatt 92 eingetragenen Stätte Nr. 4 in Mathe auf den Kläger zu übertragen, mit dem Antrage, die Beklagten mittels vorläufig vollstreckbaren Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, ihre tideellen Anteile an dem im Grundbuche von- Hohnhorst Bd. 11 Bl. 92 eingetragenen Grundeigentum aufzulassen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Rodenberg auf Mittwoch, den 4, Oktober 19A, Vormittags 9! Uhr, geladen.

Rodenberg, den 3. August 1911.

Mühlenkamvy, Amtsger.-Sekr., Gerichts\hreiber des Köntglichen Amtsgerichts.

[44732] Oeffentliche Zustellung.

Der Iosef Fossati, Likörfabrikant in Frankfurk a. M., Taunuss{raße Nr. 45, Prozeßbevollmächtigter Nechtsbeistand Barthel in Nombach, klagt gegen den Wirt Georg Weidmann, früher in Groß-Veoyeuvre, jeßt in Frankreich, ohne nähere Adresse, unter der Behauptung, daß ter Beklagte ihm für käuflich ge lieferte Waren im Jahre 1911 als Restbetrag dil Summe von 248,30 A \{uldet, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger den Betrag von zweihundert aht und vierzig Mark 30 Pfennig nebst 59/9 Zinsen 1) aus 100 vom 28. April 1911 ab, 2) aus 100 46 vom 28. Mai 1911 ab,: 3) aus 48,30. vom 10; Juni 1911 ab zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlihen Ber- handlung des Nechts\treits vor das Kaiserliche Amts geriht in Nombah auf Freitag, den 13. Oktober 19156, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungzfrist wird auf 2 Wochen festgesetzt.

Nombach, den 5. Augujir 1911.

(L. S8) Kieffer, Amtsgerictssekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerii18.

[44731] Oeffentliche Zustellung.

Stadler, Josef, Müller in Aihmühle bei Würding, vertr. durch Nehtsanwalt Senninger in Passau, klagt gegen Stadler, Johann, Müllersfohn von Aich mühle, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung und beantragt, denselben kostenpflichtig zu verurteilen, die Löschung der für ihn am Anwefken des Klägers Hs.-Nr. 28 in Aichmühle der Gemeinde Würding im Grundbuche des K. Amtsgerichts Not thalmünster für Würding Bd. V Bl. 448 zugunsten seines Unterschlufsrechts und seiner Verpflegungs- ansprüche im jährlihen Anschlage von 5 46 einge- tragenen Hypothek zu bewilligen. l wird zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sigzung des K. Amtsgerichts Notthalmünster vom Dienstag, 38. Oktober 1914, Vorm. 10 Uhr, Sitzungssaal, geladen. Offentlihe Zu stellung ift bewilligt.

Roithalmiünster, 9. August 1911.

Amts8gerichts|chretberei.

[44725] Oeffentliche Zustellung. i Der Tischlermmeister Paul Glaw aus Nikolaiken, Westpreußen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gosse in Riesenburg, klagt gegen den Tischler Theodor rFreundt, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Nikolaiken, Westpreußen, auf Grund der Behaup- tung, daß ibm der Beklagte für Kost und Logis vom 23. August 1907 bts 31. Oktober 1907 =-69- Tage à 1,40 M, für Miete: für die Zeit vom 11. No- vember 1907 bis 11. November 1908, ferner für bar

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Pels,

Krüger, beide in Ludwigslust, jeßt unbekannten Auf-

gelichene und verauslagte Beträge zur Beschaffung

SFohann Stadler

von Kleidungsstücken c füx den Bekl d für Diese Ge igung i i j R a las N O Diese Genehmigung ist mit den Anlagen îm zuge mitgenommene Sachen insgesamt 370,40 46 shulde, mit dem Antrag f Gretel er Der V sulde, m ntrage auf Verurteilung, an de Ver Minister für La irt- Kläger 370,40 #6. nebít 49/6 Zinsen seit diu 1. No- E ena vember 1907 zu zahlen, die Kosten des Nechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufia vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des MNePtsstreits vor das @öntalihe Amtsgericht in Stuhm auf den 14. Ok- A Zum |{ V Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug | V

drethundertsiebjig Mark 40

tober L191, Vormittaas 10 Uher. der Klage bekannt aemackt

Stuhm, den 3. August 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[44729] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wilhelm Keil in Halle a. S. ro- | T Nr. 6733 zeßbevollmächtigte : Rehtsanwälte RorD S. ub De R von Ortloff in Werdau, flagt gegen den Kaufmann Cmil Dittes, früher in Werdau, jeßt unbekannten Wechsels vom

Aufenthalts, auf Grund eines 14. April 1911 über 119 4 05 Z und aus Kauf vertrag, mit dem Antrage, zu erkennen: Dex Be tlagte wird verurteilt, an die Klägerin 145 4 10 neblt 59% Zinsen von 26 4 05 4 seit dem 5. Ma [911 und 69/6 Zinsen von 119 46 05 „4 seit den 1. August 1911 zu zahlen. i streits werden dem Beklagten auferlegt. Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

7. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, ge- S

laden. Die Sahe ist als i

Worden

Der Gerichts\{reiber des Königlichen Amt3gericßts Werdau, am 9. August 1911.

[432201

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Gutgeheunde Wirtschaft, der Neuzeit entsprechend eingerihtet, in Industrie- stadt (Regierungsbezirk Düsseldorf) und an verkehrs- reiben Straßen gelegen, ist per bald an tüchtige lautionsfähige Wirtsleute zu vermieten oder zu ver- laufen. Näheres: M. Derstappen, Neuß a. Rh. Korn- & Cognacbrennereìi. M

[42909] _ De unter unscrer Verwaltung stehende, dem Stifte Neuzelle gehörige Herrschaft Weine im Kreise ¿çrausladt, Provinz Posen, soll am Montag, den 21. August 191A, Vormittags 104 Uhr, im hiesigen Negierungsdienstgebäude, Große Scharrn- ftraße, Zimmer 98, für die Zeit von Johanni 1912 bis zum 30. Juni 1930 meistbietend verpachtet werden. j

#Flächengröße 1206,3684 ha, aegenwärtiges Pacßt- geld 18 118,33 4, erforderlihes Vermögen 222 000.46.

Nähere Auskunft, au über die Borauss\etzungen der Zulassung zum Mitbieten, erteilt die unterzeichnete Behörde.

Fraukfurt a. O., den 2. August 1911.

: i Königliche Regierung,

Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.

Scch{werin.

[44454]

, Die Lieferung des Bedarfs der Marincbekleidungs amter Kiel und Wilhelmshaven an

wollenen Halstüchern,

Tropenstrümpfen,

gewirkten Handschuhen,

Abzeichen für Einjährig-Freiwillige joll vom 1. Upril 1912 an auf ein Jahr oder auf fünf Jahre mit halbjährliher Kündigung neu ver geben werden.

Die Gegenstände müssen im cigenen Betriebe her- gestellt werden.

Lieferungsbedingungen liegen beitn Bekleidungsamt

Kiel (Magazinverwaltung) aus, können aber auch gegen (insendung von 2 M in bar bezogen werden. Besichtigung der Normalproben jederzeit gestattet : Nachproben werden auf Wuns gegen Bezahlung übersandt. __ Angebote, gut verschlossen, mit der äußeren Auf- \hrift: „Angebot auf Lieferung von * And bis zum Eröffnungstermin, den 9. Oktober 2911, Vormittags 114; Uhr, dem Beklcidungsamt Kiel cinzusenden. Die Angebote werden in Gegenwart der erschienenen Bieter geöffnet. Proben sind bis 90. September 1911 beim Amt cinzureihen. Zu \{lagsfrist 14 Tage. Die Erteilung des Zuschlags lann von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig gemacht werden.

Kaiserliches Marincbckleidungsamt Kiel.

4) Verlosung x. von Wert: papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert- papteren befinden sih aussließlich in Unterabteilung 2. [44707]

Nachstehende Genehmigungsurkunde für den Pro- binztalverband der Provinz Westfalen zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber:

Genehmigunasurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtiguna erteilen wir hier- durch auf Grund des' 8 795 des Bürgerlichen Gesetz- bus und des Artikels 8 der Königalihen Verord nung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbuchs vom 16. November 1899 dem Provinzialverbande der Provinz Wefslfalen die Genehmigung zur Aus- gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 200 000 000 4, buchstäblich „Zwethundert Milltonen Mark“ nah Maßgabe des nebst Anlagen angehefteten Negulativs zwecks Be- hafung der Mittel zur Verstärkung des Betriebs- londs der Landesbank der Provinz

Diese Genehmigung wird vorbehaltlihß der Nechte Dritter und mit der Bedingung erteilt, daß der Zinsfuß für die Schuldverschreibungen 4 0/9 nicht îübershreiten darf. Für die Befriedigung der In- haber der Schuldverschreibungen wird eine Ge-

) S1: l | Der Provinzialverband der Provinz Westfalen hat der Betriebsmittel der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster, und zwar dur Vermittlung der Landesbank, Geld darüber auf den Jnhaber lautende, Schuldverschret-

Die Kosten des N-chts- U A rfi vorl Der Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits

¿Ur Munde 1 g )t8liretté vor das Königliche Amtsgericht zu Werdau auf den

Feriensahe bezeidnet

Deutschen Neichs- und Könlglich Preußischen Staats anzeiger bekannt zu machen. : : Berlin, den 18. Jult 1911. Der Minister des Innern. Fim Auftrage : v. Kitzing.

schaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schroeter. Der Finanzminister, Im Austrage : / Fernow. D S ad S M. f. L. 1A 11e 3826, Fin.-Min. 1. 10857. 11. 8813. wird hierdurh veröffentlicht. Münster, den 11. August 1911.

Dr. Hammer| chmidt. Regulativ,

fern°re Schuldverschreibungen des

betreffend die haber lautender

A

«4 mittlung der Laridesbank der Provinz Westfalen. L

nz chVve

l} die Befugnis, zur Verstärkunä

anzuleihen und seitens der Gläubiger unkündbare bungen unter der Bezeichnung „Schuldverschreibung. des Prov!nzialverbandes E der Provinz Westfalen“ auszustellen und nach Bedarf, über Provinzialaus\chuß zu entscheiden hat, und zwar unter sofgenden Einschränkungen : ._ Ver Gesamtbetrag der auszugebenden Schuldver- [reibungen darf ‘die Summe von 200 Millionen Mark nicht überschreiten. Auch darf die Summe der von der Landesbank ausgegebenen Schuldver- {reibungen die Summe der von desb ausgegebenen, ftatutgemäß sicherzestellten und jes weilig noch nicht getilgten Darlehen niht über- steigen. : S 21 Die Schuldverschreibungen, Zinsscheine und Er- neuerungé|cheine werden nah den in den Anlagen 1, [I und 111 beigefügten Mustern ausgefertigt. _Diejentgen Schuldverschreibungen, bei welchen die Ullgung für einen bestimmten Zeitraum auêgeschlossen ill (I 4), tragen auf der Vortecseite den Vermerk : „Diese Schuldverschreibung darf dem Inhaber niht vor dem i [19 .. zur Ein- lôfung ausgefündigt werden.“ i §3 Den Zinsfuß für die Schuldverschreibungen, die Zinsverfalltage, die Höhe der einzelnen Reihen sowie die sonstigen Bedingungen der Anleihe fe, t der Provinzialaus\Muß fest. j Den Schuldverschreibungen werden Zinsscheine auf zwanzig halbe Jahre nebst Erneucrungs\ceinen bei- gefügt. Die Zalsung der Zinsen erfolgt gegen Nüdct- gabe der betreffenden Zinsscheine vom Berfalltage ab durch die Landesbank der Provinz Westfalen in Münster oder an den von dieser bekannt gegebenen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des ¿Falligkeitstages folgenden Zeit. Der Anspruch aus einem folchen Zinsscheine erlischt, wenn der leßtere niht innerbalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welch(em er fällig geworden ift, zur Zahlung vorgelegt wird. Mit dem Ablauf der zehnjährigen Zeiträume erfolgt die Ausgabe einer neuen VNeiße von Zinsscheinen bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er neuerungéscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld- verschreibung bei der Landesbank der Ausgabe wider- [prochen hat. Jn diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehär digt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 2 §4. Die Tilgung der Schuld geschieht dur Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder dur An fauf von Schuldverschreibungen. Die Tilgung der einzelnen Reihen der Schuldverschreibungen beginnt nad Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. Der Provinzialaus\{huß ist bere- tigt, für einen von ihm zu bestimmenden Zeitraum die Tilgung gänzlih auszuschlicßen. Wird von diesem Neht Gebrau gemacht, so sind nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres dic jährlihen planmäßigen Tilgungsbeträge zu cinem verzinslich anzulegenden Fonds (Tilgungsstock) anzu- sammeln, der nah Ablauf des betreffenden Zeitraums auf einmal zur Tilgung des entsprechenden Anleihe- betrages zu verwenden ist. Im übrigen hat die Tilgung mit jährlich wenigstens einem Halb vom YOundeit des Anleihekapitals unter Zurechnung der Binsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu erfolgen und nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres zu beginnen. L Auch wenn die Kündigung für einen bestimmten Betiraum ausgeschlossen ist, muß die Tilgung in der gleichen Zeit vollendet sein, als wenn sie durch jährliche Auslosung oder Rückkäufe ges{chen wäre. Die Auslosung geschieht in dem Monat Februar jeden Jahres. Dem Provinzialaus\{uß bleibt jedoc das Recht vorbehalten, soweit er nicht auf eine Tilgung der Schuld für einen bestimmten Zeitraum verzichtet hat, cine stärkere Tilgung cintreten zu lassen oder au sämtlihe noch im Umlauf befindliche Schuldverschretbungen auf cinmal zu kündigen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- versbreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch staben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunktes, an welchem die Nückzahlung erfolgen foll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens drei Monate vor dem Zahlungstage. _ Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses umer Angabe des Betrages der angekauften Schuldver- schreibungen gleichfalls bekannt zu machen. S5. Die Auszahlung des Kapitals erfolgt gegen Nück- gabe der Schuldverschreibung dür die Landesbank oder die von dieser zu bezeihnende Zahlstelle, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeits- tages folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereibten Schuldverschreibung sind auch die dau gehörigen Zinssdeine der späteren ¡Fâlligkeitstage zurüdckzuliefern. Für die fehlenden

währleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Der Landeshauptmana der Provinz Westfalen.

Ausgabe auf den In- HoT ( M00 * 1. vinztalverbandes der Provinz Westfalen durch Ber-

welchen der auszugeben,

der Landesbank

Der Anspru aus der S huldverschreibung erlischt - j mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Nücck- zahlungstage, wenn nit dle Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlösung vorgelegt wird. Grfolgt die Vorlegung, so verjährt dec Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfcist an. Ver Vorlegung {teht die gzrichtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. r : a r c Î s. cr Alle die Shuldverschreibungen betreffenden Be- kanntmachungen, einshließlich dec Kündigung, ec- folgen durch den Deutschen MNeichs- und Preußischen Staatsanzetger und die Amtsblätter der Königlichen JKegierungen zu Münster, Minden und Arnsberg. Der Landesbank bleibt es vorbebalten, in den Aus- gabebedinaunagen noch andere Blätter für diese Be- fanntmaMungen einschließli der Kündigung zu be- O i: _Solte ein für die Bekanntmachungen bestimmtes Vlatt eingehen oder die Landesbank andere Blätter [ür die Veröffentlichungen wählen, so muß die Wahl anderer Vlâtter in den biéher benußten und noch etiWetnenden Blôêttern bekannt gemacht werden. f / S T. Das Aufgebot und die Kraftloterklärung verlorener oder vernihtetec Schuldverschreibungen erfolgt nah den allgemeinen, hierfür geltenten geseßlichen Be- immungen. Zinsscheine und Erneuerungs\cheine fonnen weder aufgeboten noch für Éraftlos erklärt werden. Es foann jedoch nah dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der vier- lahrigen Dorlegungsfrist 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anzeigt, der Betrag des Zinsscheins nach Ablauf der Frist ausgezahlt werden sofern nicht vor Ablauf der Frist der .ab- handen gekommene Schein der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gertchtlich geltend gemacht worden ilt. 8&8, Für die Sicherheit der ausgegebenen S{huld- vershretbungen und deren Zinsen haftet der Provinzial- verband der Provinz Wesifalen mit seinem Bermögen und mit seiner Steuerkraft. ; 8 9. Der Landeshauptmann überwacht die Befolgung c Landesbank überwiesenen (Geschäfte. en vom 52. Westfälishen Provinziak- i ner VI. Vollfißung am 16. März 1911. Münster, den 16. März 1911. Der Vorsitzende 92, Westfälishen Provinziallandtages. Freiherr von Landsberg.

Amlage 1. Schuldverschreibung des Provinzialverbandes der Provinz Weslfalen be Ausgabe, . ¿T0 ULEIDEe, Buchstabe )

Y L M Reichswährung. *) «usSgesertigt auf Grund der mit Allerbö{ster Er mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats- anzeiger vom . . (9 N In Gemäßheit des Beschlusses fälishen Provinziallandtages vom 1911 und des Beschlusses des Provinzialaus\{husses vom O E O BET Provinzialverband der Provinz Westfalen durch diefe, sur jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu ciner scitens des Gläubigers uñfündbaren Darlehns \{uld von M6, welche mit . . . . Prozent ¡ahrlih zu verzinsen ift. / Die Tilgung der Schuld beginnt mit dem Jahre und muß spätestens im Jahre 6 vollendet sein; sie geschieht durch Einlösung aus- ¿ulosender Schuldverschreibungen od von Scbuldverschreibungen. Die Tilgung erfolgt mit jährli wenigstens cinem halben Prozent des Anleihekapitals unter Zurehnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- bungen. **) Die Auslosung geschieht vom Jahre . . . . ab iu dem Monate Februar jeden Jahres. Dem Pro vinzialverband bleibt von da ab das Necht vor behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlihe noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. __ Die auégelosten fowle die gekündigten Schuldvers- {reibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch staben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunkts, an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemaht. Diese Bekanntmacbung erfolgt mindestens 3 Monate vor dem Zahlungstage in dem Deutschen 9eihs- und Königlich Preußischen Staats- anzeigèr, den Amtsblättern der Königlichen Negie- rungen zu Münster, Minden und Arnsberg sowie in denjenigen Blättern, welche etwa die Landesbank der Provinz Westfalen in den Ausgabebedingungen hier- sür bezeichnen möchte. __Wird die Tilgung der Schuld dur{ch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieïes unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldver- {reibungen alsbald nah dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vor- bezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle Von der Landesbank der Provinz Westfalen ein anderes Blatt bestimmt und in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern als solches bekannt gemacht. h Bis zu dem Tage, an welchein hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es halbjährlih, am und , mit . . . Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins- cheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der

i f er durch Ankauf

Ce E Zusäße bezw. Aenderungen

sür diejenigen Schuldverschreibungen, bei welchen der

Provinzialverband auf die Tilgung nach Maßgabe

der weiter unten folgenden Bestimmungen für cinen __ bestimmten Zeitraum verzichtet hat:

Als Eingang:

dem Inhaber nicht vor dem

zur Einlösung aufgekündigt werden.“

2) (Zusatz):

Innerhalb des Zeitraums, für welchen die Tilgung

ausgeschlossen ist, sind die jährlihen planmäßigen

Tilgungébeträge zu einem Tilgungestock anzusammeln,

der yach Ablauf des Zeitraums auf . einmal zur

Zinsscheine wind der Betrag vom Kapital abgezogen.

zwar auch in der nah dem Cintritte des Fälligkeits- tagcs folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme

Falligkeitstaze zurüdusltefern.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er- lishc mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Nückzahlungstage, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlosung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Borlegung steht die aerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Uckunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt mit dem Sthlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden getommener oder vernihteter Schuldverfchretbungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. dec Zivil= prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erflärt werden. Es fann jedoch dem bis- herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Ver- lust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungs- frist bei der Landesb1nk der Provinz Westfalen anzeigt, nah dem Ermessen der leßteren nah Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins\chelne aegen Quittung ausgezahlt werden, \ofern niht vor Ablauf der Frist der abhanden gekommene Schein der Landesbank der Provinz Westfalen zur Einlöfung; vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gee riGtlih geltend gemaht worden ist.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinéscheine bis zum Des Ae N ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zwanzig halbjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster gegen Ablieferung des der älteren Zins- scheinreibe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern niht der Inhaber der Schuldverschreibun1 bei dér Landeëbankt der Ausgabe widersprochen hat. Fn diesem Falle fowie beim Verluste eines Erneuerungs- scheins werden die Zinsscheine dein Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Shuld- vershreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet der Provinziälverband der Probinz Westfalen mit fscinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Desscn zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Münster, den I e Namens des VBrovinzialverbandes der Königlich Preußischen Provinz Westfalen:

Der Mitglieder Landeshauptmann: des Provinzialaus\{chusses:

(Faksimile.) (Faksimile zweier Mitglieder.) (Siegel der Provinz Westfalen.)

Eingetragen in das Negisler der Landesbank

der Provinz Westfalen. Blatt Ausgefertigt : (CEigenhändige Unterschrift des damit.von dem Landes- hauptmann der Provinz Westfalen beauftragten Kontrollbeamten.)

Anlage 11.

Provinz Westfalen. «Ter Zinnen... Le Ube zu der Schuldvershreibung vinzialverbandes der Provinz Westfalen. c tE Vleibe, BItBitabe. v. e, . . Mark, zu . . . Prozent Zinsen Uber .. ,. . Mart, / Pfennig. Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom... ah die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom i: . . Pfennig bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster oder den von dieser bekannt zu machenden Einlöfe- stellen. Münster, den 10 Namens des Provinzialverbandes der Königlich Preußischen Provinz Westfalen: Der PViitglieder Landeshauptmann : des Provinztalaus\chusses: (Faksimile.) (Faksimile.) (Trockenstempel der Provinz Westfalen.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welhem der Zinsanspruch fällig ge- worden ift, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab laufe dieser Frist der Landesbank der Provinz West- falen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Borlegung, fo vecjährt der Un}pruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungsbfrist. Der Vor- legung steht die gerihtlihe Geltendmachung des An |pruchs aus der Uikunde glei.

Anlage 111. Provinz Westfalen.

Erneuerungs schein

für die Zinsscheinrethe Nr. . . zur Schuldverschrcibung des Provinzialverbandes der Provinz Westfalen, « „le Ausgabe, .. . .te Reihe, Buchstabe

MIT. »« «4 UbeL ¿6 C UTACE

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . „te Neihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19, . bis 19 . . nebst Erneuerungsschein bei der Landesbank der Provinz Westfalen zu Münster i. W., sofern nit der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Landesbank widersprochen hat. Jn diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zint scheine nebst Erneuerungts{hein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt,

„Diese Schuldverschreibung darf | wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 19 C

Münster, den «O N Namens des Provinzialverbandes der Königlich Preußischen Provinz Wetfalen: Der wutglieder Landesbauptmann: des Provinzialaus\chusses: (Faksimile.) (Fafsimile.) (Trockenstempel der

TilgMg zu verwenden ist.

Provinz Westfalen.)

Lindesbauk der Provinz W-slfalen zu Münster oder, an den von dieser bekannt gegebenen Zahlstellen, und.

des Kapitals eingereihten Schuldverschreibung find“ au die dazu gehörigen ZWscheine der späteren! Für die fehlenden: Zinsscheine wird der Bekcag vom Kapital abgezogen!

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