Zollfäge. Erster | Ivei-: Tarif Tarif Pesetas | Pesetas
Artie
r Position.
B
Artikel. Erster
Tarif
Ar tit Tee
Nummer
der Position. |
| de iter
Desgleichen und Stahl und Draht von 43 Hunderttheilen des Millimeters bis zu 1 cm Durchmesser, d. h. von Nr. 30 bis PP des Parifer Kalibrators
Desgleichen in Draht von 42 Hundert- theilen des Millimeters bis zu 3 Hunderttheilen Durchmesser, d. h. von Nr. 8 bis 50 des Carcasse ge- nannten französischen Kalibrators .
Desgleichen in Drabtgeflecht, unver- arbeitet, bis zu 20 Faden im Zoll 7)
Deégleichen in Drahtgefleht, unver- arbeitet, von mebr als 20 Fäden im Zoll 7) E
Deégleichen in Draht, zu Kabeln, Zaun- (Stachel-)Drabt, Möbel - Sprung- federn, Drahtstiften und ähnlichen Waaren verarbelt
Desgleichen in Ankern und Schiffsketten, in Hemm- und sonstigen Vorrichtun- gen, Achsen, Felgen und Federwerk für Wagen, die nicht Eisenbahn- oder Pferdebabn - Wagen find, fowie in Weichen, Kuppelungen und Signal- scheiben S
Desgleichen und Stabl in großen Stücken, welche aus Stangen oder aus dur Verbandstücke oder Schrauben an cinander befestigten Stangen und Blechen zusammengeseßt sind, sowie dieselben unvernietet, durchlöchert und nach Maß verschnitten, für Brücken, Gerüste oder andere Constructionen, ferner die Wasserbehälter und Ma- nufacturen ähnlicher Einrichtung für den Industriegebrauch, sowie endlich die Gerippe für Personen - und Güterwaagen von Eisenbabnen
Desgleichen in fonstigen Waaren von ordinärer Qualität, in denen das Blech vorwaltet, aud wenn sie verbleit, verzinnt, verzinfkt, oder mit Farbe oder L Aber D
Desgleichen in denselben Waaren von feiner Qualität, d. b. wenn fie emaillirt oder mit Verzierungen aus anderen Metallen verseben sind, fowie die Betten aus mit Messing überzogenen Röhren
Desgleichen in sonstigen Waaren von ordinârer Qualität, in denen Blech weder vorwaltet noch vorhanden ist, auch wenn sie verbleit, verzinnt, ver- zinkt, oder mit Farbe oder Lack über- Ie O E A
Desgleichen in denselben Waaren von feiner Qualität, d. h. wenn fie emaillirt oder mit Verzierungen aus anderen Metallen verschen find
Weißblech, unverarbeitet
Waaren aus Weißblech E
Nähnadeln, Stecknadeln, Schreibfedern, Bestandtheile von Taschenuhren, Haken zum Einhäkeln und andere ahnliche Gegenstände... .…..
Messer , Vorlegemesser , Nasirmesser, S CDELICNEE a e aains
Scheeren für Näharbeit ......….
Blanke Waffen und Bestandtheile von D A
Kurze Feuerwaffen, d. b. Pistolen und Revolver, sowie Läufe und andere Theile von solhenW
Tragbare Piston-Feuerwaffen mit Vorder- adung., sowie. lose Theile von i E
Tragbare Feuerwaffen mit Hinterladung, fowie lese Theile von solchen 18)
Vierte Gruppe : Kupfer und Legirungen
Kupfer
desselben. E Abfällen (cascara é cemento) . .
in Spähnen oder Kupfer erster Schmelzung und altes K S U e Kupfer und Messing in Barren und Lingots, sowie altes Messing Bronze, unverätheitee Kupfer und Messing in Blechen und N S S Kupfer und Messing in Röhren und großen, nur roh vorgearbeiten Ob- jecten, wie Koblenpfannen, Kefssel- E N O e E Draht von Kuvfer, Messing oder Bronce Drahtgeflecht aus Kupfer, Messing oder Bronce, unverarbeitet, bis zu 100 Naben n Dasselbe, mit mehr als 100 Fäden im O L 2e Kupfer, Bronze und Messing in ver- arbeitetem Zustande, sowie alle Le- girungen unedler Metalle, in denen Kupfer sich befindet, in Quincaillerie- waaren, auch wenn sie lackirt sind) 165! 1,25
V7) Für die Anwendung des Zollsaßes dieser Position sind nur die Fäden der Kette zu zäblen, welche jeder Zoll umfaßt. 18) Damit die Bestandtbeile der Feuerwaffen nah diesen Säßen verzollt werden, müssen sie aus dem Groben bearbeitet und außerhalb gefeilt sein. 19) Für die Anwendung dieses Zollsaßes sind nur die Fäden der Kette zu zählen, welche ein Zol) umfakt. -__N2—21) Um die vergoldeten Gegenstände zu erkennen, reibt man dieselben zunächst mit heißem Alkohol und berührt sie darauf mit _ einem Tropfen Salpetersäure. Sind sie lackirt, so versbwindet der Lack mit dem Alkobol und die Salpetersäure übt ihre Wirkung aus; _\ind sie jedo vergoldet, so werden sie weder vom Alkohol verändert, noh von der Salpetersäure angegriffen. Versilberte Gegenstände sind derart anzufeilen, daß die Farbe des unter der Außenslähe befindlichen und den Hauptbestandtheil bildenden Metalls erkenntlich_ wird; und - wenn außerdem ein Tbeil des versilberten Metalls in Schwefelsäure aufgelöst und dieser Lösung Chlorwasserstoffsäure zugeführt wird, so : bildet si, wenn Silber vorhanden ist, ein Nieder - filber, welches in- Ammoniak löslih ist und au die übrigen Merk- male jenes Metalls aufweist. Bei vernickelten Gegenständen ist die ; äußere Nickelflähe derart zu feilen, daß das darunter befindliche Metall, aus welcbem sie hauptsächlich bestehen, sichtbar wird.
lag von Chlor-
Dietelben Metalle und Legirungen in vergoldeten, ilberten oder ver- nickelten Gegenständen*®) .. .., Fünfte Gruppe: Uebrige Metalle.
Zinn in Lingots . S
Zink in Stangen, Blöcken oder Kuchen
Des Fen in Tafeln, Nägeln und
5 S
Desgleichen in fertigen Waaren, auch ladirten?1) s s
Alle übrigen, nicht befonders aufgeführten |- Metalle und Legirungen in Tafeln, Blöcken, Nägeln, Röhren u. f. w. .
Dieselben in wverarbeitetem Zustande (Waaren daraus), lackirt oder nicht L
Dieselben Metalle und Zink in vergol- deten, versilberten oder vetnidetien GégenftändenWY s aae e
Dritte Klasse.
Substanzen, welche in der Pharmacie, der Parfümerie und den chemischen Gewerben Verwendung finden. Erste Gruppe: Einfache Droguen.
Cocosnußól und Palmöl, sowie die übrigen festen Dele)
Die übrigen vegetabilishen Oele, aus-
enommen Olivenöl ¿
Farbhölzer und Gerbrinden S
Sesamsamen, Leinsamen und andere Oel- sämereien, Kopra und Kokosnüfse Cart S
Kolophonium, S und sonstige Harz- erzeugnifse ähnlicher Art . ...….
Krapp oder Färberröthe und die übrigen Erzeugnisse des Pflanzenreihs, welche niht unter anderen Positionen auf- aeb D
Erzeugnisse des Thierreichs, welche in der Medicin Verwendung finden Zweite GruüPpe: Farbstoffe, Farben
und Firniste.
Oer und natürliche Farberden zum Malen, mit Einschluß des Aluminium
íIndigo und Cochenille).
Farbeertracte c
Se S
Farben in Pulver oder in Tafeln). .
Dergleichen, zubereitete und Tinten . .
Dergleichen, aus Steinkohle gewonnen und andere künstliche, fowie Garan- cine und deren Mischung mit Färber- E s Dritte Gruppe: Chemische und
pharmaceutische Erzeugnisse.
Salzsäure oder Chlorwasserstoffsäure, Salvetersäure und Schwefelsäure .
Natürliche Mineralwasser s
Alkaloïde und deren Salze .
Man S L
Ca C A
Koblenfaure alkalinische Producte, Soda, Aeßtkali und Ammoniakfalze, mit Ausnahme des s{wefelsauren
G S
Chlorfali, s{chwefelsaures Natron, Chblor- magnesia, foblensaure und fchwefel- saure Magnesia A
Chlornatrium (Kochsalz)...
Leim und Albumin .….….
Phosphor E
Salpetersaures Kali (Kalisalpeter) . .
Salvetersaures Natron (Chilefalpeter) und s{chwefelsaures Ammoniak .
Bleiorvyde S 4
Schwefelsaures Kpfser.
Schwekelfaures und brenzlihholzsaures G A
Medizinishe Pillen, Kapseln, Streu- kügelhen und dergleihen*%) . .
Pharmazeutische Erzeugnisse, nicht beson- DeT8 AUfgeibre) r
Chemiscbe Erzeugnisse, nicht besonders Que
Vierte Gruppe: Verschiedene Artikel.
C L L L S
Satmeble zum Gewerbegebrauch und
ertrin . E A
See me L
Mey Ges und vegetabilisches Wachs,
Paraffin, Stearin, animalisches Wachs und Walralth h S
Desgleichen und fämmtlide Wachsarten, in verarbeitetem Zustande . .
D und Essenzen . S ilver, explodirende Mischungen und Minenzünder . ..….
Vierte Klasse. Baumwolle und Waaren daraus. Erste Grupve: Robe Baumwolle.
129 ] Baumwolle, rohe, mit cder obne Kern 7) 1100 kel 1,501 1,50
22—23) Val. Tarif Nr. 4, betreffend die Provenienzen von aufßer- halb Europas.
_2) Die in diefer Position begriffenen Farben sind die zusammen- geseßten mit metalliser Basis, welchbe mit Oel oder Terpentinöl gemischt werden und gewöhnlich in Wasser, Alkohol und Aether un- löslich, selten frystallijirt find und fast immer aus Pulver oder Tafeln bestehen, wie Bleiweiß, Chromgelb, Zinnober, Preußisch- und Thenard- Blau und Englisch- und Papagei-Grün.
_2) Die in dieser Position begriffenen Farben sind die sogenannten künstlichen oder organischen Erzeugnisse, in welchen selten mineralische Stoffe enthalten find, gewöhnlich fkrysftallisirte, in Wasser, Alkohol oder Acthber lösliche Substanzen, und La als zur Malerei, zur hi und zum Druck, mit oder ohne Aeßwasser (mordiente) ge- raucht, wie Pifrinsâure, Aldehydgrün, Englisch-Violett, Anilinroth und dessen Salze, Napbthalinfarben, künstliher Alizarin u. \. w.
2%) Die unter Position 118 und 119 gehörenden Erzeugnisse oder Stoffe werden durch die pharmaceutischen Inspectoren untersucht, welhe in Gemeinschaft mit den Zollbeamten die Declarationen in folgender Form ausfertigen: „Die aus der Abfertigung hervorgehenden Waaren sind diejenigen, welhe die Declaration enthält und werden .… . . oder nit .….. zur Einfuhr zugelassen, weil ihre Zubereitun (anzugeben wo) veröffentliht oder ihre Zusammenseßung mittel Analyse durch festgestellt worden ift.“
- 77) Vgl. Tarif Nr. 4, betreffend die Provenienzen von außer- balb Europas. H
05
o] Nummek S] der Position.
DO O D 0 G
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1 I D 0D
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p Q fd ONID
bi n D
+2». E S S
Zweite Gruppe : Gefpinnste.
Baumwolle, gesponnen, und ein- und zweidrähtiges Garn, roh, weiß oder gefärbt, bis zur Nummer 35 ein-
ließli 28)
Desgleichen, deéglei und darüber 8)
Desgleichen drei- roh, weiß oder gefärbt . ... ..
Dritte Gruppe: Gewebe.
Dichte Gewebe, s{ch{lichte, rohe, weiße oder gefärbte, in Stücken oder Tüchern, bis zu 25 Fäden ein- [M aa
Desgleichen, desgleichen von 26 Fäden
Mi Dafinii ed E E
Desgleichen bedruckte, sowie geköperte und auf dem Stubl gemusterte bis zu 25 Fäden eins{ließlih2) .
Desgleichen, deëgleihen von 26 Fäden und darüber 2) S
Durchsichtige Gewebe, wie Muffelin, Batist, Linon, Organdy und Gaze E A
Steppzeug und Pau
Plüsch, Sammet und andere Doppel- gewcbe zu Kleidungsstücken .
M
Spißen, ausgencmmen gehäfelte 2)
Hâäkelgewcbe, mit der Hand oder auf dem Stubl geferltig
Sogenannte Strumpfwaaren im Stü, in Jäckchen und in Beinkleidern .
Desgleichen in Strümpfen, Socken, Hand- schuhen und anderen Gegenständen .
Fünfte Klasse.
Hanf, Flachs, Pita, Jute und andere Pflanzenfasern fowie Waaren daraus. Erste Gruvpe: roh.
Hanf, roher und gehechelter . .. .. Flachs, roher und gehecelter. . . …. Jute, robe, Manilahanf, Pita, China- nessel und andere vegetabilische
Fen Zweite Gruppe: Gespinnfte.
Garn aus Manilahanf, Pita, Jute, und andere nicht tarifirte, bis zu Nummer 12 eins{ließlich. .
Des aus Hanf, Leinen oder China- nefsel, bis zu Nummer 20 einschließ- lich, fowie Jutegarn von Nummer 13 Quas L E
Desgleichen aus Hanf, Leinen und China- nessel, von Nummer 21 aufwärts
Zwirn, zwei- oder mebrdrähtiger
Tauwerk und Seilerwaaren22) .. „.
Dritte Gruppe: Gewebe 8).
Schlichte Gewebe aus Hanf oder Flachs, mit oder obne Beimischung von Baumwolle, bis zu 10 Fäden ein- H
Desgleichen von 11 bis 24 Fäden ein- [Ble 500
Desgleichen von 25 Fäden und darüber D 9,60
Gefköverte und gemusterte Gewebe. . . 5, 4,55
R S 37,50 | 31,2%
CIURIDIGaret 79 | 11,6
Desgleichen, s{lichte aus Iute, Manila- | hanf, Pita oder anderen vegetabilischen Stoffen, mit oder ohne Beimischung von Baumwolle ¿2 25 per 0,60
Desgleichen, geköperte oder gemusterte, aus denselben vorgedachten Stoffen, mit oder obne Beimischung von Wolle 2%
Teppiche aus den voraedahten Stoffen, mit oder obne Beimischung von Baumwoll
Sechste Klaffe.
Wolle, Borsten, Roß- und anderes Thier-
haar, fowie Waaren daraus. Erste Gruppe: roh.
Borsten, Roß- und anderes Thierhaar, einschließli Kameel-, Vigogne-, Angora- und Cachemir-Haar .
Wolle, unreine?#) .
Wolle, gewafchene E
Wolle, gefämmte und zu Kammgarn vor- bereitete, sowie die getrempelte rohe und die vom Verriß (destrape) ber- rübrender gekremvelten Wollabfälle, roh vder get A # 57,60 | 48
166 1 Wolle, gekämmte oder gekrempelte, gefärbt | „ 66 55
L 8
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__2) Um die Nummer des in diesem Tarife angenommenen en lishen Systems, welcher ein Baumwollengespinnst entspricht, zu er mitteln, nimmt man irgend eine Anzahl Meter Baumwollengarn uïd multiplicirt sie mit dem unveränderlichen Faktor 59 (Zahl der Centr gramme, welche ein Meter eindrähtiger Baumwollenfaden der Nun- mer 1 wiegt), dividirt das Produkt durch die Centigramme, wel: die zu unterfuchenden Meter Baumwollengarn wogen, und der Quotient, multiplicirt mit der Anzabl der Fäden, welche dasselbe enthält, ergiebt die entsprehende englische Nummer; man muß 7 oder 10 9/9 hinzufügen, je nachdem die mehr als eindrähtige Baumwoll: nur gezwirnt oder gezwirnt und gefärbt ist.
29) Die Anzabl der Fäden bestimmt man durch die halbe Summ? derjenigen, welche im Quadrat von 6 mm der Kette und des Schusscê des Gewebes entbalten sind, indem man zum Zäblen derselben sid des fogenannten Fadenzählers bedient.
_%) Die Spiyen, deren Marimalbreite 10 cm beträgt, sind nad dieser Position zu verzollen ; diejenigen, deren Breite dieses Maß über steigt, find als Tüll nah Position 140 zu verzollen.
31) Vgl. Tarif Nr. 4, betreffend die Provenienzen von außerhalb Europas.
_%2) Als Bindfaden oder Segelgarn, welches unter diese Posfitio! gehört, wird der Zwirn aus Hanf, Flachs oder Jute angesehen, wel zwei- oder mehrdrähtig ist und von dem 10 m mebr als 5 g wiegen
8) Bei den Geweben, wage je nah der Anzahl der Fäden ver ns werden, zählt man nur diejenigen der Kette im Raume v!
INm.
_34) Als unreine Wolle wird diejenige angesehen, welche durch daé QAGeo mit Schwefelkoblenstoff mehr als 100%/9 ihres Gewichte verliert.
3) Die Abfälle von gekrempelter Wolle, auf welche diese Positicn sich bezieht, sind diejenigen, welhe aus dem Verriß oder der Ver zupfung alter Lumpen und ordinâr sind.
- Blätter derart zu zerstückeln, daß sie nur no
T: - errübren, die in der Regel fast immer gefärt!
Artikel.
Nummer exr Position.
Zollsäge. Erster | Îwei --| ter Tarif | Tarif Pesetas | Pesetas
Art t Ee li
Nummer
Mrittel.
Nummer der Position.
\»
—— Zweite Gruppe: Gefpinnste.
Kammgarn, gesponnenes und gezwirntes, roh oder mit Oel) :
Desgleichen, reines oder gebleihtes
Desgleichen, gefärbts . .......
Dritte Gruppe: Gewebe. y
Tay aus reiner Wolle oder mit
§
-
p B S NSS
=
,
cimisbung anderer Stoffe. . ilze deégleichen, desgleichen . . . .…. BE desgleichen, desgleichen) . . - Tuche und alle anderen tuchartigen Ge- webe, aus reiner Wolle, Haar oder ao Dieselben Gewebe, wenn ihre ganze Kette oder der Einshlag aus Baum- wolle oder anderen vegetabilischen e De a Strumvyfwaaren, mit oder ohne Bei- mis{chung von Baumwolle oder an- deren vegetabilisden Fasern . ; Die übrigen Gewebe aus reiner Wolle, Haar oder Flockwolle . E Dieselben Gewebe, wenn ihre ganze Kette oder der Einschlag aus Baum- wolle oder anderen vegetabilischen Aer De S Astrachan, Felbel und Sammet aus Wolle oder Haar, auch wenn sie Beimischung von Baumwolle oder anderen vegetabilischen Fasern auf- weisen . S E Gewebe aus Borsten oder Noßhaar, mit oder ohne Beimishung von Baum- wolle oder anderen vegctabilischen A S S iebente Klafse.
Seide und Seidenwaaren. 88) Erste Gruppe: Kokons und Seiden- raupeneier.
Seide in Koïons, Abfälle von Kokons
und Seidenraupeneicr S Zweite Gruppe: Gespinnste. Seide, robe und gesponnene, nicht ge- zwirnte . S Desgleichen rohe, gezwirnte . Desgleichen, gezwirnt und gefärbt . Flockscide, gekämmte oder gekrempelte . Desgleichen, desgleichen gesponnene, nicht E E Desgleichen, desgleichen gezwirnte, zu zwei oder mehr Dräbten E Desgleichen, desgleichen, desgleichen ge- E e Dritte Gruppe: Gewebe. Gewebe, s{lichte oder geköperte . Sauumet und Fell Gewebe aus Floret-, Flock- oder Wirr- seide, sowie aus roher Seide und aus Flockseide, mit Scide gemischt . Tüll, Spißen und Zäckchen aus Seide Der So S Gestrickte Gewebe aus Seide oder Fleck- E E Sammet und Felbel aus Seide oder Flodckseide, Einschlag oder Kette ganz aus Baumwolle oder anderen vege- Man Sat e e s Gewebe aus Seide oder Flockseide, Kette oder Schuß ganz aus Wolle oder D E a e G eue d S Gewebe aus Seide oder Floseide, Schuß oder Kette ganz aus Baum- wolle - oder anderen vegetabilischen
Sen Achte Klasse.
Papier - und Waaren daraus. Erste Gruppe: Paviermasse. Pappmafse zur Papierfabrikation?) . Zweite Gruppe: Druck- und
Schreibpapier. E Papier obne Ende, weiß oder farbig, nicht geschnitten, dessen Gewicht pro Quadratmeter nit 35 g übersteigt Desgleichen, desgleichen, desgleichen, dessen Gewicht pro Qudratmeter 36 Dis 30.5 Da Ee Desgleichen, desgleichen, desgleichen, dessen Gewicht pro Quadratmeter 51 g und darüber beträgt S Desgleichen, weiß oder farbig, von jed- wedem Gewicht, geschnitten, ferner Büttenpapier, mit Bleistift oder Tinte liniirtes Papicr, sowie Brief- Um a Ls
Dritte Gruppe: Bedruktes Papier,
Kupferstiche und Photographien. Bücher, eingebunden oder nicht, und andere Orucksachen in spauischer Ce Mas Desgleichen, eingebunden oder nicht, und andere Drucksachen in fremder R E a
-
Mae t t} SSo
-
79,80 | 61,40 1
386) Als Kammgarn, roh oder mit Oel, ist dasjenige anzusehen, welches durch das Waschen mit Schwefelkohlenstoff mehr als 10/6 seines Gewichts verliert. : A :
‘ib Unter dicfe Positicn gehören nicht die fogenannten Plaids oder äbnlihe Decken, welde je nah der Klasse des Gewebes, aus welchem sie bestehen, verzollt werden. : L
8) Als Flockseide ist diejenige anzuschen, deren Fasern die Länge von 20 ecm nit erreichen. : M
39) Diese Position findet nur auf solche Masse Anwendung, welche durhlöchert cingeht, derart, daß sie zu feinem anderen Zweck
” 13 10
als nur zur Fabrikation von Papier und Pappen verwendet werden
kann. Wird die Masse undurchlöchert zur Abfertigung präsentirt, so haben die Zollämter A Rechnung der Interessenten die Bogen oder L zur besagten ¿Fabrika- tion dienen können. Nicht durlöcherte Masse ist wie ordinäre Pappendeckel zu verzollen. | _‘9) Die Einbände der Bücher werden nah den ihren Materialien entsprehenden Säßen verzollt. Wenn die Bücher broscirt oder in Schußcarton sind, werden sie wie Drucksahen nah dem Gesammt- gewit verzollt. L A : _ 4) Die Verfasser odex Verleger von im Auslande in spanischer Sprache gedruckten Bü sind die einzigen, welche gegen Zahlun der Holle dieselben, fünfzehn Tage nachdem in der „Gaceta“ dur das Ministerium de Fomento eine bibliographische Anzeige derselben veröffentliht worden it, in das Königreich einführen dürfen. Diese
Punkte deë
S
1] der Position.
Kuvferitiche, Karten und Zeichnungen . L 1,60| 1,25 Gestempeltes Papier, Facturen in blanco, Etiquetten, Visiten- 2c. Karten und
r S
Vierte Gruppe: Papiertapeten zur
Auss{chmückung von Wohnungen.
apiertapeten mit natürlihem Grund
esgleichen mit mnattem oder glänzendem C C S
Desgleichen mit Gold, Silber, Wolle V E aaa ade Fünfte Gruppe: Pappdeckel und
verschiedenes Papier.
Lösch-, ordinâres Pack- und Polirpapier (Sir a0
Dünnes Papier aus unfauberer «Masse, zum CEinwickeln von Früchten . .
Anderes, nicht befonders tarifirtes Pavier;
Papier zu Visitenkarten 2. (cartulina) und feine Pappen, glänzend und in Boden S
Die übrigen Pappendeckecl in Bogen, mit ordinârem Papier überzogene Papp- fästchen, sowie Gegenstände aus Papp- masse oder Steinpappe in unfertigem E S
Dieselben Gegenstände in fertigem Zu- stande und Pavvkästhen mit Ver- zierungen oder mit feinem Papier oder anderen Stoffen überzogen
Neunte Klasffe.
Holz und andere vegetabilische Mate- rialien zum Gebrauch in der Industrie und Waaren daraus.
: Erste Gruppe: Holz. SARGUDN. c S Holz, gemeines, in Brettern, Bohlen,
Balken und Bauholz, in NRundholz
Und Sao A Holz, gemeines, gehobelt oder gefalzt, zu
Kisten oder Fußböden S Holz, feines, zur Kunsttishlerci, in
Brettern, Boblen, Blécken oder
Stücken E Desgleichen in Fourniren (aserradas
en hojas)
Böttcherwaaren, U S
Zweite Gruppe: Möbel und Kunst-
sachen 8).
Holz, gemeines, in Tischlerwaaren und in allen Arten von Gegenständen, gleichviel ob gedreht, bemalt, ladirt oder nit, jedoch ohne Schnigzerci, Skulpturen oder eingelegte Arbeit ; ferner die gemeldeten und lackirten oder zum Vergolden vorgerichteten Le S EE
Holz, feines, in Möbeln und anderen Gegenständen, gedreht, polirt und lackirt; ferner ebensolhe aus gemei- nem Holz, mit anderen feinen four- nirt; endli Möbel aus gebogenem Holz fowie gevolsterte, ausgenommen mit Ueberzügen aus Seide, Seiden- mischungen oder Leder, vorausgeseßt, daß fie weder ausge!hnißt noch mit Sfulvturarbeit verseben find i
Holz, aller Arten, in Möbeln und an- deren Gegenständen, vergoldet, ein- s{ließlich der geschnißten Leisten, mit Skulpturarbeit, mit Perlmutter oder anderen feinen Materialien ein- gelegt oder fournirt, mit Verzierun- gen aus Metall sowie solche mit Ueberzügen aus Seide, Seiden- mischungen oder Leder gepolstert . .| kg Dritte Gruppe: Verschiedenes. Tonne
Koble, Brennholz und andere vegeta- | von bilifche Brennmaterialien . . 11000 kz
Ea O0 Ee
Reifenstäbe, Faßreifen und Gitter oder grobes Flehtwerk E
Fsóparto, in unverarbeitetem Zustande .
Robr, vegetabilisches Polsterhaar, Binsen, Flechtweide, feines Stroh, Palme und andere ähnlihe Materialien, in unvcrarbeitetem Zustande . E
Dieselben Materialien, sowie Esparto, in verarbeitetem Zustande . is
Zebnte Klasse.
Thiere und thbierische Erzeugnisse zur Verwendung in den Gewerben. Erste Gruppe: Thiere.
229 | Wallache (verschnittene Pferde), welche
das Maß überschreiten 4) . A A 180
9230 } Andere Pferde, auch Stuten . ...…. 135
231 | Maulthiere und Maulesel . 80
I E E ees 12
O T A 40
E
tausend
ebm
zusammengesetzt oder
234 | Kübe . . 39
235 | Kälber und Jungvieh (vecerros y be-
cerras,. terneros y terneras) .. 29 R U L S 20 237 | Woll- und Ziegenvieb, und die nicht be- | sonders aufgeführten Thiere . ¿ 2,40} 2,40
einmalige Veröffentlihung genügt für alle späteren Einfuhren, vor- ausgeseßt, daß es sih niht um eine besondere (distinta) Auflage oder um Eremplare handelte, die in irgend einem Detail von der veröffentlichten bibliographishen Anzeige abweichen, in welchem Falle zum Zwecke der Einfuhr die Ertheilung einer neuen Erlaubniß zu beantragen ist. S E :
Die periodischen Drueckschriften in _spanischer Sprache im Aus- lande bedürfen zu ihrer Einfuhr in Spanien keiner vorhergehenden Genchmigung.
42) Pappkästchen mit mehr oder weniger ordinärem Papier über- zogen, welche zur Verpackung von Tüchern, Einsaßkrausen, Knöpfen, Zeugstücken und anderen ähnlichen Artikeln dienen, werden nah dicsem Satze verzollt.
4) Die Marmorplatten der Möbel werden nah Position 2 dieses Tarifs verzollt, wenn sie getrennt von den Gegenständen, zu welchen sie gehöreu, präscntirt werden. :
41) Das Maß (marca) beträgt 1,47 m; die Messung geschicht mittelst einer Schaur, vom hinteren Theile der Tracht im Kranze des linken Vorderhufs, in senkrecht aufsteigender Richtung bis zum höchsten derristes (cruz).
Zweite Gruppe: Pelzwerkt und Leder. Ungegerbte Häute und Felle)... Ladckirte Felle und gegerbte oder zuge- He E a ee Vebrige gegerbte oder zugerichtete Häute, cinschließlich des Soblleders . . . Lederriemen für Maschinerie S Felle zum Schuß oder zur Verzierung in natürlihem oder veredeltem Zu- E S Dergleichen in confectionirten Waaren (Pelzwaaren) L Lederne Handschuhe . c C Riemer- und Täschnerarbeiten#6) . -,° Andere Gegenstände aus Leder oder mit folchem überzogen A Dritte Gruppe: Federn. Schmuckfedern in natürlichem Zustand oder bearbeitet S Andere Federn und Federwedel zum Ab- e E Vierte Gruppe: Andere Erzeugnisse. Thierische Fette . S Guano und- andere natürlide Dünger . Die übrigen künstlihen Dünger .
Do Nicht besonders aufgeführte, unver- arbeitete tbierische Erzeugnisse . Elfte Klasse. Instrumente, Maschinen und Avparate zum Gebrauche beim Acferbau, in den Gewerben und für den Transport. Erste Gruppe: Instrumente.
Flügel-Pianofortes) Andere Arten Pianofertes*) .. Harmoniums und Orgeln mit s{wellen- den und abnehmenden Tönen Taschenubren, goldene . Dergleichhen aus Silber D Gewichtubren, crdinäre, und Weker- al rad E Gehwerkte für Wand- und Tafelubren, fertige, mit oder ohne Gehäuse, fowie Chronometer 49) E Zweite Gruppe: Apparate und j Maschinen. BYUCLUaaaet Landwirthschaftlihe Maschinen 59)... Motoren: jeder Art, mit oder ohne Kessel, sowie die Kessel allen. Locomotiven, Locomobilen und Maschinen für das Secwesen, mit ibren Kesseln, oder leßtere besonders S Maschinen aus Kupfer und Legirungen desfelben, sowie einzelne Theile von folchen aus denselben Metallen 1) Näh- und Strickmaschinen, sowie Veloci- peden, und einzelne Theile der einen UND A Ss Maschinen und einzelne Maschinentbeile anderer Art und aus anderen Ma- terialien, welche nicht besonders auf- __ geführt sind*2) E E 740 01:72, Kratenbeschläge (cintas para cardas I kg
N
- -
und anderen
45) Vgl. Tarif Nr. 4, betreffend die Provenienzen von außerhalb
Europas. : 46) Unter Niemer- und Täschnerarbeiten versteht man Reitzeug und Ausrüstung für Pferde und Wagen, Geschirr jeder Art, Reise- gerätb, wie Nachtsäcke, Mantelsäcke, Koffer, Hutfutterale und andere Fabrifate aus Leder oder mit Fell überzogen.
47) Die Kasten der Pianofortes mit ihren Saitenbezügen zahlen den diesen entsprechenden Zollfatz, auch wenn sie nicht zusammen mit den übrigen Stücken eingehen, welhe verbunden das eigentliche musifalishe Instrument bilden.
48) Als Weckeruhren sind solche Uhren zu verstehen, welche mit Alarmglocke versehen sind und niht mehr als achtundvierzig Stunden laufen, gleihviel ob fie mit cinem einzigen oder zwei verschiedenen Mechanismen versehen sind, um die Stunden anzuzeigen und die Glocke in Bewegung zu setzen.
49) Die Gehäuse, Confolen, Glasglocken und die übrigen Be- standthcile werden wie fertige Waaren nah dem Zollsate des ent- \prechenden Materials verzollt.
Aus dem Groben gearbeitete Gehwerke für Wand- oder Tisch- ubren und Mesfingtbeile derselben zahlen den Zollfatz der Position 79.
Die aus dem Groben gearbeiteten Bestandtheile unterscheiden ih dadurch, daß sie nur roh und mit der Feile zugerichtet sind, die GCchapvements fehlen, die Zeiger nicht angepaßt sind und das leßte Rad nicht gezahnt ift.
Im Falle, daß die Gehwerke in den Gehäusen, Confolen u. f. w. ankommen und der Imvporteur sie zur Untersuhung nicht trennen will, nimmt man 1 kg als Gewicht des Gehwerks mit dem Ziffer- blatt an, und der Nest wird in der im vorhergchenden Paragraphen angegebenen Art verzollt.
50) Die unter diese Position fallenden Maschinen find solche, welche der Arbeiter oder Landmann gebraucht, um den Boden zuzu- bereiten und die Früchte zu ernten, und ebenso folche, welche er ge- braucht, um dieselben zu reinigen oder zu veredeln, ohne ihre natür- liche Gestalt wesentlich zu verändern. Die Eigenthümer und Pächter, welche die Vergünstigungen des Geseßcs vom 3. Juni 1868 genießen zahlen, wenn sie Geräthe, Instrumente oder Maschinen ausschließlich für den Ackerbau cinführen, den Zoll von 1 Peseta pro 100 kg.
Zu diesem Zweck hat der Importeur sich zu verpflichten, die böberen Tarifzölle zu entrihten, wenn er innerhalb eines angemessenen, von dem Zollamte näher zu bestimmenden Zeitraums niht eine Be- scheinigung des Orts-Alkalden beibringt, in welcher, unter Angabe der technischen Bezeichnung, der Klasse und des Gewichtes der Geräthe, Instrumente und Maschinen, attestirt wird, daß leßtere in den be- treffenden landwirthschaftlichen Anlagen Aufstellung gefunden haben, sowie ferner eine weitere Bescheinigung der zuständigen Behörde, in welcher bezeugt wird, daß die in Betracht kommende landwirthschaft- liche Anlage sih im Genuß der Vergünstigungen des vorgedachten Gesetzes befindet. Werden diese beiden Bescheinigungen nicht bei- ebracht, so sind die Zölle nah den entsprehenden Positionen dieses Tarifs zu erbeben.
51) Zu dieser Position gehören ebenfalls die Maschinen und ein- zelnen Stüccke aus Kupfer u. \. w.
52) Damit die bei der Fabrikation gebrauchten wollenen Schläuche und Filter unter diese Position fallen, muß die Industrie oder abrik, für welche sie bestimmt: sind, nahgewiesen werden.
Bei der Beurtheilung der Maschinentheile hat man nachstehende Regeln zu befolgen:
1) Unter einzelnen Maschinentheilen versteht man jeden nicht