1892 / 12 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Seiner Majestät des Kaisers und des Reichskanzlers geflossen

- find. Jch habe hier eine Aufzeihnung von Ausgaben, die lediglich

für Zwecke der Kunst in den verschiedenen Jahren gemacht sind, und diese Ausgaben beziffern sich auf eine ganz erhebliche Summe. Das wird au weiter geshehen. Das Reich wird sih gewissen fünst- Ierishen Aufgaben gegenüber nicht passiv verhalten dürfen, und ins- besondere wird das Reih und damit komme ih auf einen Punkt, den der Herr Vorredner berührt hat, sih nicht enthalten können, bei seinen cigenen Bauwerken, jeßt bei der Herstellung des Reichstags- gebäudes, der ausübenden Kunst auch cin ausgiebiges Feld einzuräumen. Der Herr Vorredner is des Glaubens gewesen, daß die Betheiligung der Kunst bei dem Reichstagsgebäude nur eine untergeordnete \ ein werde, und daß es sih da mehr um cine Anwendung kunstgewerblicher Arbeiten handeln werde. Das ist nicht richtig. Es sind jeßt schon acht oder ¿zwölf Bildhauer für das Neichstagsgebäude beschäftigt, darunter die ersten Namen: Begas, Schaper, Lessing, sodaß also die Bildhauer- kunst in auêgiebigem Maße, und foweit das überhaupt nah Maßgabe der vorbandenen Mittel möglich ift, betheiligt sein wird. Ebenso steht es mit der Malerei. Ein ungefährer Ueberschlag über die fünstlerishen Darstellungen, welche die Malerei im Reichstagsgebäude zu fertigen haben wird, hat doch son die Summe von 15 Millionen Mark ergeben. (Zuruf.) Ja, wir sind noch nicht so weit, wir machen überhaupt im Reichs- bausbalts-Etat feine speciellen Ausführungen über die einzelnen Theile des Reichstagsgebäudes, sondern wir fordern hier nur in einer Summe das Pauschquantum, was in dem betreffenden Jahre verbraucht werden soll, und darin \tecken natürlih au die Ausgaben für die Kunst. Damit kann i diesen Gegenstand verlassen. :

Was sodann die Bemerkungen des Herrn Vorredners anbetrifft über das Kaiser Wilhelm-Denkmal, so hat er die historishe Ent- wicklung der Angelegenheit richtig geschildert. Der Reichs- tag hat befanntlih Seiner Majestät dem Kaiser überlassen, den Plaß zu bestimmen und die Art der Ausführung, und Seine Majestät hat befohlen, es solle noch zu einer engeren Con- currenz gegenüber der, wie ih mit dem Herrn Vorredner einer Meinung bin, nicht sehr ergiebigen Vorconcurrenz geschritten werden, um einen brauchbaren Entwurf zu erlangen. Zu dieser Con- currenz wurden neben den preisgekrönten Künstlern der Vorconcurrenz aus allen Theilen Deutschlands Künstler zur Betheiligung aufgefor- dert; es waren deren, wie der Herr Vorredner ebenfalls richtig hervor- gehoben hat, zehn. Was der Grund gewesen ift, weshalb von diesen zehn Künstlern si nur vier an der Concurrenz betheiligten, ist mir nit recht klar geworden : ih habe einen vernünftigen Grund nicht erkennen fönnen. Das allerdings is mir bekannt, daß ein Theil der Künstler, die aufgefordert waren, große Bedingungen stellten und namentlich eine Bedingung, daß dem Sieger in der Concurrenz auh die Aus- führung des Denkmals oder wenigstens die Mitbetheiligung an der Ausführung gesichert bleiben sollte. Mir ist es zweifelhaft, ob eine folhe Mitbetheiligung an dem Werk eines anderen Künstlers, der ließli mit der Ausführung derSache beauftragt wird, überhaupt möglich ist ; aber abgeschen davon, bin ih der Meinung, daß ein Bauherr, der sich ein Kunstwerk bestellt oder dazu übergeht, Entwürfe zu fordern für ein Kunstwerk, sich niemals für die Ausführung derartig die Hände binden fann, daß er von vornherein erklärt: wer das relativ Beste liefert, der soll die Ausführung bekommen, denn dieses relativ Beste kann immer noch den Bedürfnissen und Anschauungen des Bau- herrn nit genügen. Namentlich, wenn es sich um ein fo wichtiges Bauwerk handelt, wie das Denkmal für den Hochseligen Kaiser Wilhelm 1., dann glaube ih, kann das Reih sih gar nicht die Hände dahin binden, daß cin noch unbekannter Entwurf zur Aus- führung bestimmt werden sollte.

Ich beklage cs, daß die Herren an der Concurrenz nicht theil- genommen haben, wir hätten ja dann vielleiht cine größere Anzahl von Entwürfen vor uns. Allein nun liegt die Sache augenblicklih so: vier von den Herren haben sich betheiligt, die Entwürfe sind in der Ruhmeshalle des Zeughauses ausgestellt, Seine Majestät hat die Entwürfe in Augenschein genommen, hatSich aber die Entscheidung über die definitive Gestaltung des Denkmals noch vorbehalten. Aber selbst wenn die Kaiserliche Entscheidung in diesem Augenblicke bereits ergangen wäre, so würde der Wunsh des Herrn Vorredners, nun eine Summe für eine neue Concurrenz in den Reichshaushalts-Etat einzustellen oder gar {hon den Antrag auf Bewilligung der Summe für die Ausführung des Denkmals vor sich zu haben, doch nicht in Erfüllung gehen können.

Meine Herren, was die neue Concurrenz anlangt, so glaube ih eigentli, daß es mit zwei Concurrenzen genug ift; ih habe wenigstens keinen Anhalt für die Annahme, daß nun eine dritte Concurrenz ein Werk ergeben würde, mit dem männiglich im Reich zufrieden wäre, das wird man ja überhaupt nicht erreichen, die Kritik wird immer dies oder jenes an dem Entwurf auszuseßen haben und man wird cin vollständig auf allen Seiten Beifall findendes Werk s{werlich erreichen.

Alfo ih würde do recht zweifelhaft fein, ob es gerathen ist,

* nun noch eine dritte Concurrenz auszuschreiben. Und was die Bildung

einer neuen Jury anlangt, ja, meine Herren, da habe ich nun in der alten Jury gesessen und habe die Erfahrung gemacht, daß in einer solhen Jury die Ansichten ganz unversöhnlih sh gegenüber- treten, und daß es außerordentli unsicher ist, wohin das Zünglein der Wage, namentli bei einer stark beseßten Jury, sich neigt. Jch halte es für viel richtiger, daß man sich einen Entwurf ausarbeiten Iäßt und ihn prüft, daß man sein eigenes Urtheil fragt: genügt der Entwurf, erfüllt er das, was von solchem Denkmal zu fordern ist ? und daß man dann den Auftrag ertheilt. Dieser Auftrag aber wird, glaube i, auch noch, wenigstens soweit er hier durch den Etat zur Entscheidung kommt, etwas auf sih warten lassen; denn, meine Herren, die Errichtung des Denkmals und namentlih, wenn Seine Majestät an der Auffassung festhält, daß das Denkmal auf der Schloßfreiheit errichtet wird, macht eine ganz erhebliche Reibe von Vorarbeiten er- forderlih: es muß der Spreelauf regulirt werden, es muß mit der Stadtverwaltung, es muß mit dem preußischen Fisfus verhandelt werden, und das find alles Dinge, die nicht dazu beitragen, daß man {on in naher Frist mit einem voll-

_ ständigen Project hervortreten kann. Also ih bitte den Herrn Vor-

redner, Geduld zu haben mit der Ausführung. Ich zweifle gar nicht und ih erblicke die Gewähr auch in dem bisherigen Verlauf der Angelegenheit —, daß \{chließlich ein Denkmal zu Stande kommen wird,

" wie es den Anschauungen und den Bedürfnissen der Nation entspricht, “Und das Seiner Majestät dem unvergeßlichen Kaiser zur Ebre gereicht.

Außerdem aber glaube ich auch, den Herrn Vorredner darüber beruhigen zu können, daß das Reih davon ab- lassen wird, für Kunstzwecke weiter thätig zu sein. Wir werden nah Maßgabe der vorhandenen Mittel auch weiter die Kunst nit vergessen und auf diesem Gebiete thun, was retens ist; ih er- innere z. B. daran, daß wir gerade für das Reichstagsgebäude und jeßt wicder für Chicago doch auch Summen in Aussicht genommen haben. Im übrigen stelle ich ganz anheim, ob der Herr Vorredner uns mit weiteren Mitteln für diese Zwecke* bedenken will. Jch für meine Person würde dagegen nichts zu erinnern haben; wie die ver- bündeten Regierungen darüber denken, weiß ih nicht.

Abg. von Meyer (cons.): Er sprehe dem Staatssecretär zunächst seinen Dank aus für seine eingehenden Mittheilungen; was aber den Vorwurf anlange, daß er seine Ausführungen an einen Titel angeknüpft hätte, zu dem sie nit gehörten, nämlih zum „Germa- nischen Museum“, so bemerke er, daß er sih zu dem ganzen Kapitel 7a „Allgemeine Fonds“ zum Wort gemeldet habe. :

Titel 1 „Unterstüßung für das Germanishe Museum in Nürnberg 48 000 4“ wird darauf bewilligt, desgleichen ohne BespreQung eine Reihe weiterer Positionen dieses Kapitels.

Für Postdampferverbindungen sind ausgeworfen: nah Ost-Asien und Australien 4400 000 s, nah Ost-Afrika 900 000 M

Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Das Reich sei vertragsmäßig verpflichtet, für die subventionirten Dampfer, die nah Ost-Asien und Australien gingen, eine jährlitße Summe von 4 400 000 ( während fünfzehn Jahren zu zahlen. Daran sei nichts zu ändern. Es sei aber lohnend, die Ergebnisse dieser Subventionen nah den bekannt ge- wordenen, freilich recht dürftigen Nachweisen zu untersuchen. Er fei überrascht von den geringen Erfolgen, welche die Dampfersubvention aufzuweisen habe. Er habe immer geglaubt, daß die 60 Millionen, die das Reich für Dampfersubventionen ausgebe, eigentlih eine Geld- verschwendung seien und daß der solide Handel auch ohne diesen Zu- schuß seinen Weg nach den östlichen Ländern finden könne. Aber er habe gehofft, daß, wenn diese Schiffe in Bewegung gesetzt würden, dies doch wenigstens einen Zufluß von Waaren bewerk- stelligen werde. Das fei nun nah den vorliegenden Zahlen durchaus niht der Fall. Er könne allerdings die - vor- liegenden Ziffern nicht klar übersehen, “denn der „Reichs-Anzeiger“, auf den er sih stüße, unterscheide niht genau zwischen Raumtonnen und Gewichtstonnen. Wenn er aber auch die vortheilhaften Ziffern zu Grunde lege, so finde er doch noch immer einen Widerspruch zwischen den Zahlen des Generalberihts des Bremer Lloyd und denen des „Reichs-Anzeigers“. Ihn . interessirten aus\c{ließlich diejenigen Zahlen, die sih bezögen auf die Ausfuhr deutscher Waare nach diefen östlichen Ländern. Der „Reichs-Anzeiger“ gebe an, daß die Ausfuhr deutsher Waaren im Jahre 1890 34 009 Tonnen betragen habe. Es werde dabei rühmend hervorgehoben, daß die Zunahme gegen zwei Jahre zurück etwa 209/% ausmache. Das beweise aber wenig, wenn die vorhergehenden Zahlen gering gewesen seien. Die Berichte des Bremer Lloyd s{chwankten, je nachdem sie sih auf Raum- tonnen oder Gewichtstonnen bezsgen, zwischen 90700 und 90500. Selbst wenn er annehme, daß dabei niht mit- gerechnet sei, was in Antwerpen noch mit eingeschifft sei, und wenn die vom „Reichs-Anzeiger“ aufgeführten 34 000 t richtig feien, fo bleibe immer noch die Benußung dieser subventionirten Schiffe nach 44 Jahren eine recht geringfügige gegenüber dem zur Verfügung stehenden Raum. Der Bremer Lloyd erkläre allerdings in feinem Generalberiht, die Schiffe seien voll befrahtet worden, aber nicht mit Waaren, fondern mit Reisenden. Unter den 14000 Fahrgästen aber, die in diesem Jahre hinaus- und hereingegangen scien, hätten fich fehr wenig Deutsche befunden, und man müsse cigentlih froh sein, daß es sehr wenig Deutsche seien, denn der Haupttheil dieser MNei- fenden sei ohne Zweifel Auswanderer. Es würden alfo fremd- ländishe Auswanderer mit deutschen Reichszuschüssen unterstüßt. Hätte man wenigstens den Trost, daß der Bremer Lloyd, dieses außerordentlich gut geführte Unternehmen, dabei auf feine Kosten käme, dann ließe sih noch über die Sache reden, aber leider habe ‘der Bremer Lloyd bedeutend zugeseßt bei diesen fsub- ventionirten Dampfern , und zwar 7 211 000 4. Dazu komme der Verlust der „Oder“ mit 1 400 000 Æ - Nechne man dazu den NReichs- zuschuß während der 44 Jahre mit 19800 000 4, so kämen im (aen 284 Millionen heraus, die das Reih ins Wasser geworfen

abe. Das Reich habe jährlich im Durchschnitt 6 310 000 A zu- geschossen. NRechne man nah dem günstigsten Jahre die deutsche Aus- Ebe auf 24 Millionen Mark, so zahle das Deutsche Reich jährlich cine Ausfuhrprämie von 259/96 der ausgeführten Waaren. Man werde gut daran thun, daraus cine Nutzanwendung für die Zukunft zu zichen. Der Bremer Lloyd habe mit der Subvention ret herzlich \chlechte Geschäfte gemacht. Die Actien ständen unter pari. Er wolle allerdings niht ungerecht sein und zugeben, daß daran auh die Ungunst der Zeitverhältnisse {uld sei. Er wolle nun nicht sagen, daß man den Vertrag gütlich in der Weise löfen könnte, daß das Reich scine Subvention zurückziehe und der Lloyd seiner Dienste enthoben werde. Aber es wäre möglich, daß das Reich feine Subvention herabmindere und der Lloyd von einem Theil seiner Lasten enthoben würde. Es wäre vielleicht nüßlich, wenn die Commission diese Frage prüfte. Man habe {hon einmal eine Remedur eintreten lassen, indem man eine Mittelmeerlinie anders gelegt habe. Der Linie nah Samoa könnte in erster Linie die Subvention entzogen werden. Von Deutschland nah Samoa sei im Jahre 1890 im ganzen für* 107 900 ausgeführt worden. Vielleicht werde in der Commission darüber nähere Auskunft gegeben und erwogen werden, ob es wirklich zu spät sei, um noch eine Remedur ein- treten zu lassen, um das Reich von unnützen Verlusten zu befreien.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Es ift richtig, daß die Erwartungen, die vielfah an die Ent- wicklung der subventionirten Linien geknüpft worden sind, sih nicht in dem erhofften Maße erfüllt haben; allein so ganz trostlos, wie der Herr Vorredner die Sache anzusehen scheint, liegt sie doch nicht. Wir haben, was das Gesammtgeschäft betrifft hätte ih gewußt, daß der Herr Vorredner diesen Gegenstand eingehender besprechen würde, so würde ih nech das weitere Material zur Stelle geschaft haben —, nach der mir vorliegenden Gesammtübersiht doch immerhin gegen die Vorjahre eine Steigerung des Verkehrs zu verzeihnen. Ich gebe dem Herrn Vorredner durchaus zu, daß es bei diesem Verkehr der subventionirten Dampfer mehr auf das ankommt, was aus Deutschland erportirt wird, als auf das, was nah Deutschland ein- geführt wird. Aber auch was die Ausreise anlangt, weist die Ueber- sicht, die ich bier in der Hand habe, nach, daß der Verkehr der Ausreise auf der oftasiatischen und australischen Linie zusammen von 58477 Tonnen d. h. Gewichts-Tonnen (Zuruf links) oder vielmehr auf der Ausreise und Heimreise zusammen genommen auf 70 503 gestiegen ist. Die Ausreise hat allerdings etwas weniger an Fracht gebracht als die Heimreise, indem die Ausreise 34 092 Tonnen umfaßt bat, während die Heimreise 36 411 nahweist.

Nun hat aber der Herr Vorredner selber schon zugegeben, daß die Verhältnisse für die Entwicklung der Rhederei und für den fruchtbaren Betrieb der Rhederei im vergangenen Jahre nicht günstig gewesen sind, und ich möchte deshalb glauben, daß man die freilih geringe Steigerung des Verkehrs doch nicht in dem Sinne nußbar machen kann, daß man, weil diese Steigerung eine zu geringe is, nun dazu über- gebt, zu erklären: das ganze Unternehmen ist nichts werth, denn es hat uns keinen ausreihenden Nugen verschafft.

Meine Herren, der definitive Erfolg der Subventionirung E Dampferlinien nah Ost-Afrika und Australien kann meines Enbing heute noch gar nit übersehen werden. (Sehr richtig! rets.)

Was das für einen Einfluß auf die Entwicklung unseres Exports nah jenen Ländern haben wird, das werden wir erst ermessen können wenn die fünfzehn Jahre, auf die wir die Subvention bewilligt habey. abgelaufen sein werden, und nun das Facit gezogen ist, wie si bon ersten Jahre ab der Ertrag gestcigert hat. Wollte man heute da:» übergehen, was der Herr Vorredner zu empfehlen scheint, nämlich R Vertrag aufzulösen, um den Lloyd vor weiterem. Deficit zu bewahreu und das Reich vor einer Weiterzahlung der Subvention zy behüten, so würde man si, wie ih glaube, von Seiten der Freunde dieses Unternehmens dem sehr berechtigten Vorwurf auszuseßen, daß man zu früh einen Entschluß gefaßt hat, der dazu führt, daß das Kind, das man in die Welt geseßt hat, nicht zur Reife gekommen ist. Also möchte ih empfehlen, cinen solchen Antrag heute zu unterlassen. Wir sind bereits in Verhandlungen eingetreten mit dem Bremer Lloyd um gemeinsam zu erwägen, was zu thun ist, um das Unternehmen zu beleben und es namentlich in ertragreiheren Fluß zu bringen. Ob diese Verhandlungen, bei denen ja auhch die Interessen vielfa collidiren, zu einem erwünschten Resultat führen werden, vermag ih beute nicht zu übersehen; aber sie werden fortgeseßt und dann nament- lih auch, was ih beiläufig bemerke, das Interesse der Post in aus- reichendem Maße zur Geltung gebracht werden. Ich hoffe, daß wir in wenigen Jahren dem Herrn Vorredner glanzvollere und mebr ge- steigerte Zahlen vorführen können, als wie das zu meinem eigenen Bedauern beute der Fall gewesen ift.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Die an die australisce Dampferlinie gehängte Dampferverbindung zwischen Sydney und Samoa entspreche den in * sie geseßten Erwartungen nicht. Die Subvention für diese Linie beziffere sih auf 250 000 M, der Werth des deutschen Handels belaufe sih nur auf 100 000 #, es handele sich also hier um eine unfruchtbare, unöconomische, niht länger zu rechtfertigende Ausgabe. Er unterstütze die S des Abg. Dr. Bamberger, foweit sie auf diesen Punkt Bezug hätten, voll: ständig , allerdings nicht zu dem Zwecke, daß das Reich diese Subventionsfumme ceinziehe, sondern um reiflih zu erwägen, ob nicht diese Summe in anderer Weise für das pvaterländishe Interesse nüßlih verwendet werden könne. Auch er bedauere, daß der Reichstag über die Wirkungen der Subventionen fo wenig Mit- theilungen erhalte. Bis jeßt seien dein Reichstag amtliche Nachrichten darüber nicht zugegangen, die einzige Erfenntnißquelle seien mehr oder weniger flüchtige Mittheilungen in den Zeitungen gewesen. Er möchte den lebhaften Wunsch äußern, daß die verbündeten Re- ae fich veranlaßt sähen, bei der Vorlage des näâchstjährigen Stats dem Reichstag eine Denkschrift zugehen zu lassen über di Entwickelung des Postdampferverkehrs auf den aus Reichsmitteln subventionirten Linien. Er sei sciner Zeit ein lebhafter Befürwerter der Dampfersubventionen im Interesse der Entwickelung des deutschen Verkehrs und der Vermelbirung der Arbeitsgelegenheit in Deutschland gewesen. Er gebe auch heute die Hcffnung nicht auf, daß diefe Anlage jih bewähren werde. Dié verflossenen vier Jahre reichten niht aus, um ein abfchließendes Urtheil über die wirthschaftliche Bedeutung der Postdampferverbindungen zu gewinnen. Seither seien von Jahr zu Jahr die Gütertransporte und die Perfonenbeförderungen im Steigen gewesen. In Ost-Asien und Australien entwickele fich der wirthscaftlice Verkehr riesenhaft, sodaß eine erhebliche Steigerung des Verkehrs für die Zukunft zu erwarten sei. Man dürfe zur Geschicklichkeit des Norddeutschen Llovd das Vertrauen hegen, daß er bemüht fein werde, diesen Verkehr nah Möglichkeit zu fördern. Zur Zeit habe es keinen Zweck, in eine commijsarische Berathung einzutreten, auf welchem Wege eine Besserung herbeizuführen fei. Die Regierungen hätten den richtigen Weg eingeschlagen, und er hoffe, daß sie dem Reichs- tag im nächsten Jahre eine bessere Grundlage für die Beurtheilung dieser Frage liefern würden.

Abg. Nichter (dfr.): Der Staatssecretär meine, man müsse hoffen, daß die Sache künftig sih besser entwickle. Man brauche nicht erst die fünfzehn Jahre abzuwarten, um ein Urtheil zu gewinnen; schon nach diesen 43 Jahren könne man einen gewissen Rückschluß ziehen, und dieser Nückshluß gestalte sich in jedem Jahre ungünstiger. Es sei bezeihnend, daß der Abg. Dr. Hammacher, der damals mit warmer Begeisterung die erste Rede hier für die Subvention gehalten habe, einen \o resignirten Ton in dieser Sache angeschlagen habe. Es sei nicht rihtig, daß die Ber- kebrsziffern sich von Jahr zu Jahr steigerten. Auch ex (Redner) wünschte bessere amtlihe Ziffern. Schon vor zwei Jahren habe der Abg. Dr. Bamberger eine Denkschrift verlangt; damals sei sie von der anderen Seite nicht gewünscht worden, weil fie mit dem Geschäftsinteresse des Norddeutschen Lloyd in Widerspruch stehe. Der Geschäftsbericht des Norddeutshen Lloyd sei von einer muster- haften Knapphèeit und büte sich, die ungünstige Lage der fubven- tionirten Linien irgendwie klarzustellen. Gewiß leide die Rhederei an einer gewissen Ungunst, aber die billigen Frachten, die dadur entständen, würden doch die Ausfubr geradezu erleichtern. Der Abg. Dr. Bamberger habe die Sache noch viel zu günstig dargestellt. Er habe Gi daß das Reich und der Lloyd in den 45 Jahren 284 Millionen, 25 Procent des Ausfuhrwerthes der deutschen Waaren, zugeschosfen bâtten. Die osftafrikanishe Subvention habe der Abg. Dr. Bamberger nicht mit in Rechnung gezogen. Sie betrage 900000 Æ, während sich der Werth des ganzen Ausfuhr- und Einfuhrhandels zwischen Deutschland und den oft- afrikanischen Colonieen nur auf etwa 820 000 M beziffere. Und dafür gewähre das Reich eine Subvention von 900000 #, scieße außer- dem für OÖst-Afrika 24 Millionen zu, unterhalte dort ständig Kricgs- \chiffe und debattire noch mehrere Tage darüber im Reichstag. Vel der Berechnung des Ausfubrwerthes auf den Subventionslinien dürfe nit mitgerechnet werden, was in Antwerpen und England verladen werde; er (Redner) habe herausgerechnet, daß Deutschland nicht 29, sondern 36 9/6 des Ausfuhrwerthes an Subventionen zuschieße. Bei den einzelnen Linien liege dieses Verhältniß verschieden, am günstigsten für die ostasiatische und am ungünstigsten für die australiscke Unie; bei der leßteren |chieße das Reich über 50 °/% zu. Die Samoalinic habe früher für die Krönung des ganzen Gebäudes gegolten, damals sei noch eine große Samoapolitik für diese Linie mil- bestimmend gewesen. Der Dampfer der Zweiglinie Sydney-Samoa habe für 18 000 t Laderaum, fei aber immer nur mit 3000 k befrahtet. Von dieser Fracht habe aber nur der Theil Interesse, der von der taustralishen Hauptlinie nal) Samoa übergeführt werde, nit aber die Fracht des Lokalverkehrs, möhte er sagen, zwischen Australien und Samoa. Was von der Hauptlinie nach Samoa che, nehme von den 18000 t nur 1000 t in Anspruch. Die

ost habe überhaupt fein Interesse an der Samoalinie, der Poft verkehr na diesen Inseln vollziehe sih schneller über San Francisco, als über Australien. Er habe im vorigen Jahre beantragt, die Samoalinie ganz aufzugeben, und es schienen in Folge dessen aud hon Verhandlungen gepflogen zu sein, denn man habe Zeitungé- nachrihten aus Australien gelesen, daß diese Linie nächstens auf gehoben werden würde. Offenbar könne man dort niht begreifen daß das Deutsche Reih soviel Geld für diese Schiffe ausgebe. Ein Beschluß des Reichstags sei wegen Ablaufs der Session nicht mehr ¿l Stande gekommen. Ér verwahre sih aber entschieden dagegen, daß, wenn diese Linie aufgegeben werde, das Geld für irgend. eine neuf Linie verwendet werde, um dieses unglücklihe Subventionssystem, das

[ sis nach keiner Seite bewährt habe, noch weiter auszubilden. g.

Dr. Hammacher scheine den Grundsaß zu haben, es müßten unter allen Umständen 44 Millionen ins Wasser geworfen werden, und wen? es in Samoa nicht tief genug fei, dann an anderer Stelle,

Abg. Samhammer (dfr.): Die Leute seien {hon vielfa v0

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: j Es f z Begeiterung. für die Dampfersubvention bekehrt, denn De ents fe fer führen zum Theil langsamer und s{lechter die englischen Mar er. Auf seine Heimath L MecEngen

en von subvention für die Dampferlinien jährlich 90000 # Von irgend einem fleinen Landtag wäre die Bewilligung von jährlih 20 000 auf fünfzehn Jahre felbst für den allerbesten nur unter den a a a; oos Umständen zu erreihen. s

ebe eine große Menge von nah cliegenden Zwecken, für die eine solche umme verwendet werden könnte, wie Verkehrswege, Eisenbahn- verbindungen 2c. Für folche Reichssubvention sollte man kein Geld

, so lange nit die näcstliegenden Bedürfnisse im eigenen Lande gedeckt seien. s A E

Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Bezüglich scines Wunsches auf

urückverwcisung an die Commission sei er dur dic Erklärung des Sicatssecretärs über neue Verhandlungen befriedigt. Warum solle man mit dem Urtheil bis nah Ablauf der fünfzehn Jahre warten, die abgelaufenen 43 Jahre seien ein genügender Maßstab für das Urtheil, und er könne bia annehmen, daß auch das Jahr 1891 feinen besseren Erfolg ergeben werde. Er wünsche auch ausführlichere Be- ridte über dicse Verhältnisse. Es wäre z. B. sehr interessant, zu wissen, welches Personal, wober und wohin man mit deutschen Sub- ventionsgeldern auf deutschen Schiffen nah Australien befördere. Was würde man sagen, wenn man hören würde, daß die deutschen Post- dampfer hauptsächlich dazu dienten, fremde Auswanderer aus fremden Ländern nah fremden Colonien zu befördern? Das stimme mit den Colonialideen in keiner Weise. Er sei auch nicht der Ansicht, daß aus eingezogenen Linien erspartes Geld für andere Linien verwendet werden olle. Er warne angesihts der bisherigen Erfahrungen vor allzu sanguinishen Hoffnungen. Bei neuen Vorschlägen auf neue Bewilligungen werde. er an dicse Erfahrungen erinnern.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er habe niht das Geld für die eiwa aufzubebende Samoalinie für cine andere neue Linie verwenden wollen; über den Verwendungszweck dieser Summe werde er sich ein Urtbeil bilden, wenn die Frage an den Neichstag herantrete. Ein Vergleich der Erträgnisse der abgelaufenen vier Jahre ergebe eine fortsteigende Erhöhung der Einnahmen. Bei der wirthschaftlichen Ungunjst, mit der die Vampfergesellschaften zu kämpfen bätten, habe er an die hohen Kohlenpreise und an die politischen und wirthschaft- liden Störungen in Ost-Asien und China gedacht, die zweifellos der deutschen Auéfubr dorthin nachtbeilig seien. Strenge Kritik müsse der Reichstag an der Wirkung der Postdampfersubvention üben, aber die finanziellen Ergebnisse und der gegenwärtige Verkehr allein seien nicht maßgebend, man babe auch die mittelbaren Vortheile für Deutsch- lands Anschen und Deutschlands wirthschaftlihe Entwicklung in Betracht zu ziehen. Und das Erscheinen der deutschen Postflagge in fremden Meeren habe zur Hebung des deutschen Ansehens und Handels beigetragen. Eine bessere Jnformirung des Reichstags wünsche er ebenfalls, aber dic Zeit sei zu früh, um nach der positiven oder negativen Seite hin die Frage zu entscheiden.

Abg. Richter (dfr.): Die hohen Kohlenpreise hätten dem Nord-

deutschen Lloyd allerdings sehr viel Schmerzen verursacht, sodaß er {on daran gewesen fei, Lieferungen von amerikanischen Kohlen ab- zuschließen, um den hohen Preisen der westfälischen Kohlen zu ent- gehen. Er möchte dem Abg. Dr. Hammacher anheimgeben , seine Anstrengungen mit denen der freisinnigen Partei zu vereinigen, um Alles zu bescitigen , was eine Vertheucrung der Kohlen namentlich im rbeinish-westfälishen District nach sich ziehe. : » « Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er wisse niht, weshalb der Abg. Richter diese Bemerkung gerade gegen ihn richte, als ob ihm auf die Gestaltung der Kohlenpreise außerhalb des Hauscs ein Einfluß zustände. Er habe immer den Anträgen des Abg. Richter, den aus- ländischen Kohlen dieselben Tarife zu gewähren wie den inländischen, zugestimmt und würde es auch in Zukunft thun. :

Abg. Richter (dfr.): Er habe nicht auf die Beziehungen des Abg. Dr. Hammacher außerhalb des Hauses Bezug nehmen wollen. Bekanntlich seien die hohen Kohlenpreise ein Ergebniß der Begünsti- gung der inländischen Kohlen ‘bei der Ausfuhr, und zur Beseitigung dieser Ungleichheit habe er den Abg. Dr. Hammacher anrufen wollen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er * werde abwarten, ob der Abg. Richter eine Abänderung der Kohlentarife beantrage, und dann darüber urtheilen.

Die Positionen für die Postdampfersubventionen werden bewilligt.

Bei dem Titel „Kosten der Maßregeln gegen die Reblaus- krankheit 5000 4“ bemerkt

Abg. Dr. Bubl (ul.): Der Verkehr in Trauben mit Italien werde feit dem Abschluß des Handelsvertrages lebhafter, und die Gefahr der Reblausverseuhung damit sich steigern. Es herrsche die Unsitte, daß die Fässer, in denen Trauben transportirt würden, als Unterlage alte Reben hätten. Diese seien aber besonders gefährliche Träger der Reblauskrankheit; die Infizirung auf solche Art sei also viel leichter. Die verbündeten Regierungen hätten das Recht, die Zollbehörden anzuweisen, Fässer mit folhen Unterlagen zurückzu- weisen, und er- bitte die Reichsregierung, daß sie cine solhe An- weisung an die Zollbehörden ergehen laffe.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Ich habe zwar den Glauben, daß .cs kaum noch nöthig sein wird, die Zollbehörden zu immer forgfältigerer Beobachtung der Vorschriften, die zur Abwendung der Reblausgefahr erlassen sind, befonders aufzu- fordern. Aber die Frage der vermehrten Reblausgefahr hatte schon die Aufmerksamkeit der Regierung erweckt, und es is gar nicht zu zweifeln, daß wir alles das thun werden, was erforderlich ist, um die Gefahren von dem heimishen Weinbaue fernzuhalten.

Der Tit. 15 wird bewilligt.

Zu Tit. 16 (Ausgaben für die Uecberwahung des Aus- wanderungswesens) bemerkt

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er möchte bei der Regierung anfragen, ob das angekündigte Gese über das Auswanderungswefen bald fertig sei. Bereits zu Anfang der siecbziger Jahre babe der frühere Abg. Kapp sich mit der geseßlichen Lösung dieser Frage be- schäftigt. Ohne Zweifel helfe ein solches Geseß cinem dringenden Bedürfniß ab. Mit dem Gefeß allein sei es aber nit abgethan, es entstehe vielmehr die Frage, werde es fich darauf beschränken, die polizeilichen Grundlagen für die Thätigkeit der Agenten festzu- stellen, oder suche es umfassend die Frage der deutschen Auswanderung zu lösen. Während früher die Auffassung bestanden habe, daß jede Auswanderung ein Verlust an Kapital und Menschenkräften bedeute, sei man jeßt zur Ansicht durcgedrungen, das wenn überall die Länder colonisirend vorgingen, auch das Deutsche Reich seinen Auswanderern bei und nach der- Auswanderung eine gewisse Fürsorge zuzuwenden habe. Andere Staaten- hätten es längst anerkannt, daß , sie Ler tet seien, den Auswanderern zur Seite zu stehen. In Eng- land, Belgien, in der Schweiz beständen seit lange Bureaux, deren Aufgabe’ es sei, diejenigen, welche auswandern'wollten, über den Cultur- zustand des gewählten Landes und über die zweckmäßigsten Wege dahin zu unterrichten; England habe fogar eine eigene Agentur in Argentinien. Wenn sih die verbündeten Regierungen die Berichte über die Thätigkeit dieser Bureaux kommen liefen, so würden sie überzeugt sein, daß sie dem Vaterlande zum Segen qrreidten: Be- sonders wichtig sei dies für N deshalb, weil hier durch ein Rescript des Herrn von der Heydt aus dem Jahre 1859 für Preußen die Auswanderung nach Brasilien untersagt worden fei, was in vieler Beziehung heute bedauerlich erscheine, denn von sahkundigen Per- sonen werde versichert, daß die subtropishen Provinzen Brasiliens in sanitärer Ra iht durchaus genügten; und dann wäre die deutsche Kolonie in Brasilien, die damals 150 000 Menschen betragen habe, s{on’ jeßt wohl auf cine halbe Million angewachsen und hätte bei den großen politischen Umwälzungen in Brasilien dem deutschen Geist den ibm gebührenden Antbeil j fönnen. Da außerdem die Verhbältnifse, auf denen das Rescript von der Heydt's beruht habe,

sih jeßt sehr verändert hätten, liege kein Grund dazu vor, jenes.

Rescript beizubehalten. Er frage also die verbündeten Regierungen auch, wie es mit der Beseitigung jenes Rescripts stehe.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Für die verbündeten Regierungen bin ih außer Stande, eine solche Erklärung abzugeben, denn die verbündeten Regierungen haben sich bisher weder mit der Frage des Erlasses eines Auswanderungsê- gesetzes, noch mit der Frage der Nüßlichkeit oder Unnüglichkeit des von der Heydt’schen Rescripts beschäftigt. Ich kann nur das fagen, was seitens der Reichsverwaltung auf diesem Gebiete ge- schehen ist, und die Thätigkeit der Reichsverwaltung bewegt sich auch lediglich auf dem Felde, welhes der erste Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners berührt hat, nämlih auf dem des Erlasses eines Auswanderungsgesetzes. Der Entwurf eines Gesetzes ist fertiggestellt, er unterliegt gegenwärtig der commissarischen Berathung zwischen den betheiligten Neichs- und preußischen Ressorts, und die Herren Commissarien haben den Auftrag, ihn bis Mitte Februar zur Berathung an den Bundesrath fertig zu stellen. Ich zweifle nicht, daß diesmal die Hindernisse, die früher der Fertig- stellung eines folhen Gefeßes entgegentraten, sich werden beseitigen lassen, und daß ein Entwurf dem Reichstag voraussichtlich noch in dieser Session zugehen wird. Ob so zeitig, daß er noch durberathen werden fann, das lasse ich dahingestellt. Ueber den Inhalt des Entwurfs, und namentli über die Frage, ob nah der von dem Herrn Vorredner betonten Richtung hin der Entwurf auch Vorsorge treffen wird, kann ih in diesem Augenblick, wo es sich um geheime Verhandlungen handelt, mih nit äußern.

Was die Frage des von der Heydt’schen Rescrivts anlangt, fo ist das bekanntli eine preufische Maßregel, und ich möchte glauben, daß, wenn die Aufhebung dieser Maßregel begehrt und für nüßlich erachtet wird, zunächst in Preußen der Versuch zu machen ist, sie auf- zubeben. Mit cinem Neichsgesch dürfte sie {hwerlich im Widerspru stehen, und da der Reichskanzler bloß die Aufsicht über die Ausübung der Neichs geseße, niht aber über diejenige der Landesgeseßte hat, und im übrigen in Bezug auf die Landespolitik der Regierung keinen Einfluß hat, so würde der Neichskanzler nicht in der Lage sein, seinerseits auf eine Aufhebung des von der Heydt’schen Rescripts einen entscheidenden Einfluß nehmen zu können.

Abg. Dr. Lingens (Centr.): Er freue si, daß jeßt Verhand- Tungen über das Auswanderungsgeseß s{webten und damit den Bestrebungen, die der Raphaelverein seit langer Zeit verfolge, von Reichswegen Folge gegeben werde, daß namentlich das sittliche Interesse der Auswanderer wahrgenommen werden selle, so wie es in den von Bremen und Hamburg erlassenen Vorschriften hon gesehen sei. Die Stellung der verbündeten Regierungen zu der Frage der Auswanderung habe sich inzwishen wesentlich geändert. _Es sei jegt bei der erfreulichen Vermehrung des deutschen Volkes eine Ueberfülle an Volfsfraft vorhanden. Wenn s\ich nun dafür cine nußbringende Unterkunft biete, solle dem deutschen Volke die günstigste Ableitung des Ueberschusses ermöglicht werden. : O

Bei den Ausgaben für die Reihs-Schulcommission

beantragte der Abg. Richter: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in Ausführung der Bestimmung des Reichs-Militär- geseßes vom 2. Mai 1874 (Die Vorschrift lautet: „Ein Geseß wird die Vorbedingungen regeln, welche zumfeinjährigen Dienst berehtigen“) dem Reichstage cinen Geseßentwurf vorzulegen zur Regelung der Vorbedingungen, die zum einjährig-frei- willigen Dienst berechtigen. S : __ Abg. Richter (dfr.): Er erinnere die Regierung an die Er- füllung einer Verpflichtung, die sie beim Erlaß des Reichs-Militär- geseßzes im Jahre 1874 eingegangen sei; der damalige Reichstag habe durch Resolutionen und eine Bestimmung im Gefe felbst die geseßliche Regelung der Anforderungen gefordert, die an die Be- rechtigung zum ceinjährig-freiwilligen Militärdienst zu knüpfen feten. Die Bevölkerung habe ein größeres Interesse an diesem Gefeß als die Regierung, welche die Materie auch durch Verordnungen regeln könne. Bisher sei eine wesentliche Aenderung in den Bercchtigungs- bedingungen nicht erfolgt, und darum habe man ruhig das Gefeß abwarten fönnen; jeßt solle aber in Preußen zu Ostern d. J. eine Prüfung in Unter-Sceunda eingeführt werden, von deren Ausfall die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienjst abhängen solle, und der sich alle Unter-Secundaner unterziehen müßten, auch diejenigen, die das Gymnasium noch weiter besuchen wollten. Diefe Prüfung sei nicht im Interesse der Schule, sondern nur in dem der Militärverwaltung eingeführt, die für die Einjährig-Freiwilligen eine möglichst abgeschlossene Vil- dung wünsche; dann wäre es aber praktischer gewesen, für die ein- jährige Berechtigung die Absolvirung der fechsklassigen Schule zu fordern, oder das Gymnasium in zwei möglichst getrennte Theile, eine sechsflassige Unterstufe und eine dreiklassige Oberstufe zu fondern; die Prüfung habe aber keinen Zweck, sie hindere nicht einmal das Ersiken der Berechtigung. Diese ganze Prüfung habe eine rein formale Bedeutung. Sie sei cine Folge der vorjährigen preußischen Schulconferenz, und auch da bâtten sih mehrere Referenten dagegen erklärt, und der Referent, der sich für die Prüfung ausgefprochen, habe darunter etwas Anderes verstanden, als was jeßt ein- geführt werden folle, nämlich nur die Prüfung der von Unter- Secunda abgebenden jungen Leute. Eine folhe Abänderung der Bestimmungen über den cinjährig - freiwilligen Dienst set aber ungeseßlich, sie widersprehe dem Stnn des Ge- setzes von 1874: denn da stehe deutlich, daß die Bedingungen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst durch ein Gefeß geregelt werden sollten, und der damalige Referent Abg. Lasker habe dabei ausgeführt, daß diescs Geseß früher kommen müsse, als eine wesentliche Aende- rung in den jeßt bestehenden Bedingungen erfolge. Seine Partei wolle sich ja über den materiellen Inhalt der Prüfung gar nicht mit ihrem Antrag äußern, sie wolle nur, daß eine so wichtige Aenderung nicht durch Verordnung, sondern durch Geseß eingeführt werde. Glaube man, daß cine solche Prüfung nöthig sei, fo möge man dieje in dem Gesetze vorschlagen. Freilich glaube er, daß eine genaue Prüfung hier im Hause diese Anforderungen zurückweisen werde, denn diese Sand sei nur ein Ballast, der die Schüler \chädige und das Bildungswesen hindere.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Ich babe die Verabredungen, welche in der preußischen Schul- conferenz gepflogen worden sind und welche demnächst durch die regle- mentarishen Bestimmungen des Königlich preußischen Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten zum Ausdruck kommen, doch etwas anders aufgefaßt als der Herr Vorredner. Es hat sich bei der An- ordnung ciner Prüfung für den Uebergang aus der Unter-Secunda nach der Ober-Secunda nicht allein darum gehandelt, die Qualification für den einjährig - freiwilligen Dienst festzustellen , sondern es ist das eine generelle Maßregel gewesen, welche dahin geht, daß jeder ohne: Rüksicht darauf, ob er demnächst als Einjährig-Frei- williger in die Armee eintreten will oder niht, wenn er die Neife für Ober-Secunda nahzuweisen wünscht, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen hat. Jch glaube also, nicht annehmen zu sollen, und es fehlt mir an jedem Anhalt für das Gegentheil, daß es sih darum gehandelt hat, eine Ershwerung in der Ableistung des cinjährig-frei- willigen Dienstes berbeizuführen.

Meine Herren, die Wehrordnung \chreibt vor, daß der Nachweis der wissenschaftlihen Befähigung durch Schulzeugnisse

erbraht werden fann bei denjenigen, welhe gewisse darin näber bezeidnete Anstalten besuht haben: durch einen er- folgreihen einjährigen Besuch der Unter-Secunda resp. bei ge- wissen anderen Anstalten dur einen erfolgreichen Besuch der ersten Klasse. Wie der erfolgreiche Besuch festzustellen ist, darüber zu be- stimmen ist nach der bisherigen Anschauung lediglich Sache der Schul- verwaltung: ob zu diesem Zwecke eine Prüfung abgelegt werden muß oder nit, bleibt der Schulverwaltung überlassen. Die Neichs- Schulkommission bat die Aufgabe, diejenigen Anstalten zu be- zeichnen, deren absolvirter Cursus die erforderlibe Gewähr für die Qualification der zum einjährig - freiwilligen Dienst übergehenden jungen Leute bietet. Es is in dieser Bestimmung der Wehrordnung bisher nichts geändert, und ih halte deshalb dafür, daß die Besorgniß, es sei nun lediglich darauf abgesehen, den Eintritt in die Armee zum einjährig-freiwilligen Dienste zu erschweren, eine unbegründete ist; ih kann wenigstens nah den ‘tnir bekannten Ver- »ältnissen feine Begründung hierfür finden.

Im übrigen is es ganz richtig, was der Herr Abg. Nichter sagt und was er auch in scinein Antrage zum Ausdruck gebracht hat, daß es eine Forderung des Reichs-Militärgeseßes sei, daß die Vorbedingungen für den cinjährig-freiwilligen Dienst im Wege der Gefeßgebung festgestellt werden. Wenn das bisher noch nicht geschehen ift, fo liegt das einfach daran, daß eben die Ausbildung der Schulverhältnifse in den verschiedenen einzelnen Staaten eine außerordentlich verschieden- artige ist. Wir stehen ja jeßt unter anderen in Preußen vor einer größeren Schulreform, und man wird, glaube ih, wobhlthun, mit dem Erlaß jenes Gesetzes zu warten, bis man in Bezug auf die Organi- sation der Schulen zu einem gewissen Abs{luß innerbalb der ein- zelnen deutschen Staaten gekommen fein wird. Es wird dann um so leiter scin, sich über diejenigen Bedingungen zu verständigen, welche für die Zulassung zum einjährig-freiwilligen Dienst maßgebend sein sollten.

Abg. Dr. Hartmann: In dem Antrage Nichter werde zweifel- los nichts gefordert als die Durchführung einer Bestimmung des Reichs-Militärgesetzes. Ob der Zeitpunkt, dies jeßt zu fordern ge- eignet sei, erscheine ihm zweifelhaft. Ja, bei den umfassenden Re- formen im Schulwesen, die jeßt im Werden feien, halte er mit dem Staatsfecretär den jeßigen Zeitpunkt für durchaus ungeeignet. Das sei aber kein Grund, gegen diesen Antrag zu stimmen. Und da in dem Antrage des Abg. Nichter kein Zeitpunkt genannt fei, wann der Bundesrath dieses Geseß vorlegen folle, so werde dem Bundesrath die Bestimmung des Zeitpunktes überlassen bleiben können, und in diesem Sinne bitte er, für den Antrag zu stimmen.

Abg. Nichter (dfr.): Die Darstellung des Staatsfecretärs, als ob es si hier niht um eine Maßregel handle, die un Intereffe der Militärverwaltung erlassen sei, stehe im Widerspruch zu Allem, was man über diese Angelegenheit bisher gehört habe. Die Prüfung sei eingeführt worden, nachdem ein Commissar des Kriegs-Ministeriums, der zu diesem Zweck der Schulconferenz beigewohnt habe, sh über diesen Punkt cingehend geäußert habe. Richtig sei es ja, daß es sih hier niht nur um die zum Militär- dienst Gecigneten handeln solle, sondern um alle Unter-Secundaner, aber man werde eben in diesem Alter nur selten Diejenigen erkennen fönnen, die sih aus körperlichen Ursachen zum Militärdienst nit eigneten, d. h. alle Unter-Secundaner wollten eben den einjährigen Berechtigungsschein fich erwerben. Für feine Auffassung sprehe auch die Thatsache, daß auh diejenigen jungen Leute der Prüfung sich unterziehen sollten, von denen die Lehrer überzeugt seien, daß sie die Reife für Ober-Secunda hätten. Der Abg. Dr. Hartmann sage, man solle mit der Sache warten, bis die jeßt in Fluß gekommene Schulreform beendet sei. Das möchte er (Redner) gerade nicht, denn diese Schulreform werde eben im Ver- waltungswege geordnet, und dann werde sich die geseßliche Regelung nach diefer Verwaltungs-Organisation rihten müssen, während seine Partei gerade eben jeßt die ganze Angelegenheit geseßlich geregelt sehen wolle. Richtig fei ja, daß in seinem Antrag kein Zeitpunkt für das Gesetz bestimmt sei. Daraus folge aber, daß dicfer Antrag in dem Sinne aufgefaßt werden solle, wie damals das NRNeichswehr- gesez die Bestimmungen nah der unwidersprohenen Meinung des Abg. Lasker aufgefaßt habe, daß nämlich das Gesetz eher erlassen werden solle, als cine wesentlihe Aenderung der Bedingungen für deu einjährig-freiwilligen Dienst im Verwaltungswege eintrete.

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

Ih muß zu meinem Bedauern gestehen, daß mich die Aus- führungen des Herrn Vorredners nicht davon überzeugt haben, daß ich mit meiner Auffassung auf dem unrechten Wege bin.

Wie liegt denn die Sahe? Die Wehrordnung bestimmt, daß junge Leute, die gewisse Schulen ganz oder bis .zu einer bestimmten Stufe erfolgreih absolvirt haben, zum Einjährig- freiwilligendienst zugelassen werden sollen. Das ist bisher rechtens und wird auch ferner rechtens bleiben. Die preußische Schulreform hat, so wie ih fie verstehe, nit bloß dic Absicht, die Qualification zum Einjährigfreiwilligendienst zu reguliren, sondern überhaupt die ganze höhere wissenschaftliche Ausbildung unserer Jugend zu regeln. Die Prüfung zum Zwecke des Ueberganges aus Unter-Secunda nach Ober-Secunda ist niht bloß vorgeschrieben als Vorbedingnng für den Einjährigfreiwilligendienst, sondern fie ist hin- gestellt als Vorbedingung für die Carrière der jungen Leute in einer ganzen Reihe von anderen Fächern, beispielsweise im Subalterndienst.

Nun fage ih, wenn jeßt cin Geseß erlassen wird, wie es der Herr Abg. Richter durch seinen Antrag anstrebt, und wie es das Militärgesetz erfordert, und wie ih es bezüglich seiner Nüßlichkeit an ih gar nicht bestreite, so wird sih dieses Geseh wabrscheinlich damit zu befassen haben, daß es materiell die Bedingungen feststellt, die erfüllt werden müssen, um zum Einjährigfreiwilligendienst zu be- fähigen. Also man wird, da nicht jeder junge Mensch dieselbe Anstalt besucht, der nachher als Einjährigfreiwilliger in den Militärdienst treten will, materiell umschreiben müssen, welhes Maß von Kenntnissen jemand haben foll, der in die Armee als Einjährigfreiwilliger eintreten will. Db die Bedingungen, welche das Gesetz vorschreibt, nun erfüllt sind, und wie ihre Erfüllung festgestellt wird, das, meine Herren, glaube ich, wird Sache der Schulverwaltung sein müssen. Denn Sie werden, wenn Sie, wie cs {on bisher der Fall ist, vorschreiben, jeder junge Mensch, der erfolgreih ein Jahr in der Secunda gesessen hat, darf einjährig-freiwillig dienen, daun werden Sie das Urtheil, ob er ein Jabr erfolgreich in der Secunda gesessen, seinen Lehrern überlassen müssen, und Sie werden auch den Modus der Feststellung dieses er- folgreichen Besuchs nicht durch das Gesey reguliren können. Wenn also der preußische Cultus-Minister vorschreibt, daß, wenn jemand ein Jahr in der Secunda gesessen hat, die Frage, ob er- erfolgreih in der Secunda gesessen hat, durh eine Prüfung festgestellt werden soll, fo, behaupte id, bewegt er sich auf dem Gebiete des geseßlih Zulässigen und auf einem Gebiet, in welches wir s{hwerlich durch die Reichsgeseßgebung werden eingreifen können. Wie würde sich ein Geseß ausmachen, welches vorschreibt : der junge Mann muß ein Jahr in der Secunda gesessen haben, aber bei Leibe darf er nicht

geprüft . werden, ob der Besuch - ein erfolgreicher - gewesen

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