1892 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

E n S Ls L S

Vorstand des Art. Depots von Wilhelmshaven in gleicher Eigenschaft nah Curxhaven über. Hornung, Corv. Capitän, von der Stellung als Ausrüstungs-Director der Werft ¿u Kiel entbunden. Foß, Corv. Capitän, zum Ausrüstungs-Director ‘der Werst zu Kiel er- nannt. Draeger, Corv. Capitän, von der Stellung als Ausrüstungs - Director der Werft zu Danzig entbunden. Wodrig, Corvetten - Kapitän, Commandant des Torpedo- {hifffes „Blücher“, zum Präses des Torpedo-Verfuchscommandos ernannt. Jaeschke, (orv. Capitän, unter Entbindung von der Stellung als Präses des Torpedo-Versuchscommandos, zur Dienst- leistung beim Neichs-Marincamt commandirt. Frhr. v. Lyncker, Corv. Capitän, von der Stellung als Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots zu Friedrihsort entbunden. Stolt, Corv. Capitän, unter Entbindung von der Stellung als Art. Offizier vom Plat und Vorstand des Art. Depots zu Cuxhaven, zum Art. Director der Werft zu Wilhelmshaven ernannt. v». Dresky, Corv. Capitän, zum Ausrüstungs-Director der Werft zu Danzig, Vüllers, Corv. Capitän, zum Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots zu Wilhelmshaven, Bröker, Corv. Capitän, zum Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots zu Friedrihsort, ernannt. Holzhauer, Capitän-Lt., vom Com- mando zur Dienstleistung beim Hydrographischen Amt, v. Heeringen, Capitän-Lt., vom Commando zur Dienstleistung beim Reichs-Marinecamt, Paucke, Capitän-Lt., von der Stellung als Referent beim Torpedo- Nersuchscommando, entbunden. Paschen TI., Capitän-L., als Referent zum Torpedo-Versuchscommando commandirt. Schäfer I., Lt. zur See, von der Stellung als Referent beim Torpedo-Versuchs- commando entbunden. Bauer, Lt. zur See, als Neferent zum Torpedo-Versuchscommando kommandirt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend um 5 Uhr 10 Minuten von Bückeburg zurück- gekehrt. i : S :

Heute Vormittag arbeiteten Seine Majestät von 10/4 bis 119/4 Uhr mit dem Chef des Generalstabs und von 11% bis | Uhr mit dem Chef des Militärcabinets. Alsdann nahmen Seine Majestät militärishe Meldungen entgegen.

Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundes- raths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr zu einer Sißung zusammen.

Dem Bundesrath ist der Entwurf eincs Geseßes, be- treffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etais von Elsa ß- Lothringen für das Etatsjahr 1892/93, vorgelegt worden.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Vürgerlichen Geseßbuchs seßte in den Sißungen vom 11. bis 13. Januar die am 17. Dezember v. J. abgebrochene Berathung des Abschnitts über die juristishen Per onen fort. Erledigt wurden zunächst die von den Stiftungen handelnden 88 58 bis 62. Die Vor- schriften des S 58 Saß 1 und des S 59, daß eine rehtsfähige Stiftung sowohl durh Rechtsgeschäft unter Lebenden als durch Verfügung von Todeswegen errichtet werden kann, fanden feinen Widerspruch. Angenommen wurde die Bestimmung des S 58 Sag 1, daß das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der gerichtlichen oder notariellen Form bedarf. Dagegen erfuhr der Entwurf insofern eine sahliche Aenderung, als zur Er- rihtung der Stiftung reihsgeseßlich staatliche Ge- nehmigung, und zwar die Genehmigung des Staats erforderlich sein soll, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Siß hat, während der Entwurf (Z 62 Abs. 1) bezüglich des Érfordernisses staatliher Genehmigung es bei den landesgeseßlichen Vorschriften belassen wollte. Als Siß der Stiftung soll, wenn niht ein Anderes erhellt, der Ort gelten, wo die Verwaltung geführt wird. Zum Zwecke der Verdeut- lihung wurde ferner der Zusay beschlossen, daß die Stiftung, vorbehaltlih der Vorschrift des § 62 Abs. 3, die Rechtsfähig- keit mit der Ertheilung der staatlichen Genehmigung erlangt, der leßteren mithin rückwirkende Kraft nicht beïwohnen soll. Jm Laufe der Berathung war von einer Seite die Frage angeregt, ob es sich nicht empfehle, nah dem Vorgange des preußischen Rechis für reine Familien - Stiftungen von dem Erfordernisse der staatlichen Genehmigung eine Ausnahme zu machen oder doh mit Rücksicht auf die nahe Verwandtschaft der Familienstiftung mit dem von dem Entwurfe der landes- geseßlichen Regelung überlassenen Familienfideicommisse in das Einführungsgeseß eine Bestimmung aufzunchmen, daß die landesgeseßlichen Vorschriften, unberührt bleiben, nah welchen solhe Stiftungen, welche ausschliezlich die Fürsorge von Angehörigen einer bestimmten Familie bezwecken, staat- liher Genehmigung nicht bedürfen. Man war jedoch Über- wiegend der Ansicht, daß die für das Erforderniß staatlicher Genehmigung ciner Stiftung Lg wirthschaftlichen und socialen Gründe im wesentlichen auch bei Familienstiftungen zuträfen und deshalb für diese die Zulassung einer Ausnahme nicht angemessen sei. Auch die Aufnahme der von anderer Seite angeregten Bestimmung, daß für bestimmte Arten von Stiftungen die Genehmigung durch allgemeine staatliche An- ordnung im voraus folle ertheilt werden können, fand keinen Anklang. Zu einer längeren Erörterung führte der die uristishe Construction des Stiftungsgeschäfts bezielende Vor- | lag: im Anschluß an die für Körperschaften gefaßten Be-

lüsse, nah welchen, abgesehen von den Vexeinen mit soge- nannten idealen Tendenzen, in Ermangelung besonderer reihs- (Ger Vorschriften Vereine die Rechtssähigkeit durch Ver- eihung von Seiten der Staatsgewalt erlangen, auch bei den Stif- tungen zu bestimmen, daß diese durch VerleihungvonSeiten der Staatsgewalt zur Entstehung kommen, Vorausseßung der Verleihung aber die Errichtung und Vorlegung des Aus ungogeshäfts sei. Die Mehrheit {loß sich jedoch der Auffassung an, daß es den Vorzug verdiene, die Wirksamkeit des Stiftungsgeschäfts von staatlicher Gen ehmigung ab- hängig zu machen, da diese Art der Regelung deutlicher zum Ausdru bringe, daß das Stiftungsgeshäft der eigentliche consütutive Aft sei, zu welhem die staatliche Ge- nehnuigung als ein weiteres Erforderniß hinzutreten müässe. Ein Antrag, ausdrücklich im Gesez auszusprechen, daß as Stiftungsgeschäft über den Zweck der Stiftung, über die

Zuwendung des Vermögens, mit welhem die Stiftung

errichtet wird, und, sofern niht die Verwaltung einer öffent- lichen Behörde obliegt, über die Bestellung eines die Stistung vertretenden Vorstandes Bestimmung treffen müsse, wurde ab- gelehnt, da die vorgeschlagene Bestimmung, soweit richtig, selbstverständlih, in ihrer Allgemeinheit und Schärfe aber bedenklich sei. : A

Bezüglih der Frage, von welchem Zeitpunkte an der Stifter bei einer Stiftung ünter Lebenden an das Stiftungs- geschäft gebunden sein solle, wurde, abweichend vom Entwurfe (S8 58 Say 2, 8 62 Abj. 2), beschlossen, daß der Stifter das Stiftungsgeschäft, solange nicht die staatlihe Genchmigung er- theilt sei, widerrufen, der Widerruf aber von dem Zeitpunkte an, in welchem die Ertheilung der Genehmigung bei der zu- ständigen Behörde nachgesucht sei, nur dieser Behörde gegen- Über erklärt werden könne. Stirbt der Stifter nah diesem Zeitpunkte, so foll der Widerruf durch die Erben des Stifters überhaupt niht mehr zulässig sein. Die Vorschrift des § 58 Say 3, welcher für Stiftungen unter Lebenden den Uebergang des in dem Stiftungsgeschäfte zugesicherten Vermögens auf die Stiftung betrifft , tand im mwesentlihen Zustimmung;

dagegen wurde der die Gewährleistungspflicht bei der Stiftung

regelnde § 58 Sah 4 in der Erwägung gestrichen, daß es den Vorzug verdiene, die Entscheidung der Frage, ob in dieser Richtung und in anderen Beziehungen die Vorschriften des Schenkungsrechts auf das I entsprechend anzu- wenden seien, der Rechtswissenschaft zu überlassen. Die 1m S 62 Ab}. 3 für das Stiftungsgeschäft von Todeswegen ge- gebene besondere Vorschrift, daß, wenn die staatlihe Genehmi- gung ertheilt wird, sie in Ansehung des Anfalls als {hon vor dem Erbfalle ertheilt gilt, wurde, oorbehaltlih der Frage, ob die Vorschrift in das Erbrecht zu verseßen sei, gebilligt. Zu- säßlih wurde bestimmt, daß die Genehmigung erforderlichen- falls durch das Nachlaßgericht einzuholen sei. Die weitere im S 62 Abs. 3 sih findende Vorschrift, daß das Stiftungs- geschäft von Todeswegen durch Versagung der Ge- nehmigung unwirksam werde, hielt man für entbellieh: Ab- gelehnt wurde ferner der Antrag: ausdrücklih im Geseße aus- zusprechen, daß, wenn der Nachlaß als Ganzes der Stiftung zugewendet sei, die Vorschriften über die Erbeinsezung, bei anderweiter Zuwendung im u die Vorschriften über das Vermächtniß entsprehende Anwendung fänden. Man war der Ansicht, daß der sahlihe Jnhalt dieses Satzes auch in Er- mangelung einer besonderen geseßlichen Vorschrift nicht werde in Zweifel gezogen werden, es aber nicht angemessen sei, dur Aufnahme einer solchen Vorschrift der juristishen Construction des Stiftungsgeschäfts von Todeswegen vorzugreifen.

Die Vorschrift des 8. 60, daß die Verfassung einer Stiftung, soweit sie nihcht auf NeichÞ- oder Landes-' gesetz beruht, durh das Stiftungsgeschäft bestimmt wird, wurde sachlih genehmigt. Der von einer Seite beantragte Zusaz, daß durh das Stiftungsgeschäft Dritten ein Necht auf die Verwaltung oder auf bestimmte Leistungen gegen die Stiftung eingeräumt werden könne, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Man ging davon aus, daß der Saß, soweit nicht nach Maßgabe des § 60 die Verfügungsfreiheit des Stifters in der hier fraglihen Richtung Beschränkungen durch Neichs - oder Landesgeseß, wie È B. in Baden, unterliege, fselbstverständlich fei, ein Eingreifen in die die Verfassung der Stiftungen regelnden landesgeseß- lichen Vorschriften aber wegen ihres engen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Recht sich nicht empfehle. Abgelehnt wurde ferner die Aufnahme einer Vorschrift, daß, wenn nach der Verfassung der Stiftung Dritten ein Recht auf die Ver- waltung oder auf bestimmte Leistungen gegen die Stiftun zustehe, dieses Reht im Wege der gerichtlichen Klage oder do wenigstens im Verwaltungs|treitverfahren solle verfolgt werden können. Die Mehrheit theilte die Ansicht, daß es in dieser Hin- ficht bei den Vorschriften des § 13 des Gerichtsverfassungs- geseßes bewenden müsse.

Der sachliche Inhalt des § 61, welcher verschiedene für Körperschaften gegebene Vorschriften "auf Stiftungen für ent- sprechend anwendbar erklärt, wurde mit den aus den früheren Beschlüffen sih ergebenden Modificationen im wesentlichen ge- billigt. Zusäglih wurde im Anschluß an die zu § 49 be- \{lossenen Vorschriften bestimmt, dak der Fiscus, wenn diesem mit dem Erlöschen der Stiftung deren Vermögen zufällt, das- selbe thunlichst in einer den Zwecken der Stiftung entsprechen- den Weise zu verwenden hat.

Anlangend das Erlöschen der Stiftungen, {loß die Commission sih dem Standpunkte des Entwurfs an, welcher in dieser Beziehung auf die Landesgeseße verweist 62 Abs. 1). Ein Antrag, zu bestimmen, daß die Stiftung auf- gelost wird, wenn der Concurs über ihr Vermögen eröffnet wird, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Wie die auf das Erlöschen der Stiftung sih beziehenden landesgeseß- lichen Vorschristen sollen auch die landesgeseßlihen Vor- R über die Umwandlung der Stiftungen unberührt

eiben.

Der S 63 wurde durch eine Vorschrift erseßt, welche, ent- gegen dem Standpunkte des Entwurfs, zum Ausdruck bringt, daß die Vorschriften der S8 41 bis 62 über Körperschaften und Stiftungen für öffentlihrehtlihe Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten nicht gelten sollen, jedoh mit Aus- nahme der Vorschrift des S 46 und, soweit nicht die Zu- lässigkeit des Concurses bei diesen Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten ausgeschlossen is, auch der Vorschrift des § 47. Zu einer eingehenden Erörterung gab ein Antrag Veranlassung , zu bestimmen, daß die Vorschrift des 8 46 auch dann Anwendung finde, wenn die zum Schadens- ersay verpflichtende Handlung in Ausführung von Ver- rihtungen begangen worden sei, welche der Vertreter oder Beamte kraft einer 1hm anvertrauten öffentlihen Gewalt vorzunehmen hatte. Die Mehrheit trat jcdoch dem Stand- punkte des Entwurfs bei, welcher die Haftung der Körper- \chaften 2c., vorbehaltlich weiter gehender landesgeseßlicher Vorschriften (vgl. Art. 56 des Entw des Einf.-Ge}.), auf solche Fälle beschränkt, in welchen der Vertreter in Ausübung einer pri vatrehtlichen Vertretungsmacht gehandelt hat.

In Nr. 3 des „Justiz-Ministerialblatts“ wird der General- bericht des Präsidenten der Justiz-Pr üfungscommission für das Jahr 1891 veröffentliht. Wir heben daraus das Folgende hervor:

Auch für das Jahr 1891 zeigt fih in den Geschäften der Justiz- Prüfungëcommission ein allerdings wiederum nur unbedeutender Rückgang. Die Zahl der neuen - Prüfungsaufträge betrug im Vorjahre 647, im leßten Jahre 644, während die Gejammtzabl der Candidaten, mit welchen sih die Justiz-Prüfungscommission zu

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beschäftigen hatte, im Vorjahre 983 (im Jahre 1887 1274), iy

leßten Jahre aber 957 betrug. _

Von den ertheilten 957 Prüfungêeaufträgen fielen 37 auf fol Candidaten, welche die Prüfung lediglih in Bezug auf ihren die lichen Theil zu wiederholen hatten. Es blieben sonach 929 GuE daten, von denen die mündlihe Prüfung abzulegen war. Unter ibr S förderten 577 ihre schriftlihen Arbeiten so weit, daß sie in die Liste der für die Anfetung des Prüfungstermins notirten Candidat-n üb : gehen konnten, 16 gingen in diese Liste über, weil sie ledigli di, mündlihe Prüfung zu wiederholen hatten. Die Zahl der Fit d E 1. Januar 1891 bis zum Jahreéshluß zur mündlichen Prüfur notirten Candidaten betrug demnach 593 (gegen 586 im Vorjahre und gegen 690 in 1889). ps

Der Nückgang der Prüfungsaufträge von 818 im Jahre 1885 auf 644 im Jahre 1891 ift darauf zurückzuführen, daß durh\{nittlig jährlih 26,1% der Referendare aus der Justizverwaltung ausgetret und daß etwa die Hälfte der Ausgetretenen (nämli 987 von 1926) zur allgemeinen Staatsverwaltung übergetreten ist. Gleihwohl ist eino Verminderung der Zahl der Gerichts-Afsessoren niht eingetreten: t Wahrheit ist die Zahl dieser im Jahre 1891, ebenso wie in iebe der früheren fünfzehn Jahre, gestiegen. E

Bon’ den Candidaten entfielen auf den Kammergerichtsbezirk 168 auf den Bezirk Köln 133, auf den Bezirk Breslau 108, auf den R-“ zirt Naumburg 107, auf Pofen 21, Caffel 29, Marienwerder 33 und Kiel 359. Vom Herzoglich anhaltischen Staats-Ministerium waren 2 Candidaten zur Prüfung vräsentirt. i

Von den 37 Candidaten, denen lediglich die Wiederholung der Prüfung in ihrem schriftlihen Theile oblag, lieferten 33 ihre Arbeiten noch vor dem Schlusse des Jahres 1891: die Censur dieser Arbeiten und die Berichterstattung über dieselben is erledigt; bei cinem Cay- didaten, welcher die schriftliche und mündliche Prüfung zu wiederbolen hatte, mußte wegen der gänzlich mißlungenen schriftlichen Probe- arbeiten die Prüfung, gemäß § 41 Absfay 2 des Regulativs von 1. Mai 1883, als nicht bestanden angesehen werden. G

Daneben haben weitere 587 Aufträge dur Abhaltung der mündlichen Prüfung ihre Erledigung gefunden. Diese Zahl würde sich auf 605 erhöht hoben, wenn nih: 18 Candidaten in den ihnen angesetzten Prüfitngsterminen ausgeblieben wären.

Die Frist zwischen der Abiieferung ver zweiten Arbeit his zum

Prüfungêtermine stellte sich in der MNegei auf 21 bis Z Monate. Dem Antrage einzelner Cantidaten anf fchleunigere Anberoumunz des Termins konnte in der Regel dadurch entsprocher. werdzn daf die sofort zur Prüfung bereiten Candidaten als Ersaß für die, ert n erhaltener Borladung um Ausstand nachsuchenden Prüflinge herange- zogen wurden. __ Von der oben avf 957 berehnaetca Gesammtzahl dex überwiefenen Candidaten find 15 vorweg zurüc{gewiesen, es blieben also 942, Davon find gepcüft 621, und zwar \chriftlich und mündlih 571, nur mündlich 16, pur *Hriftlih 34, nämlih die oben {on gedatten 3s Candidaten, welche nur die schriftlichen Arbeiten zu wieterhelen hatten, und cin Candidat, welcher wegen gänzlichen Mißlingens vex chriftlihen Arbeiten von der zu wiederholcnder Prüfung zurückgewiesen wurde. Demnach blieb am Schluß des Jahres 1891 ein Bestand von 321 Cuandidaten, welhe zum arößten Theil niht zum Abschluß ihrer Prüfung gelangten, weil sie in ihren schriftlihen Arbeiten noch nicht fo weit vorgerückt waren, daß ihre Ladung zum Prüfungsterinin vor Ablavf des Jahres hätte er- folgen können. Am Ende des Jahres 1890 betrug die Zahl solcher Candidaten 313, im Jahre 1889 336, im Jahre 1888 390, am Schlusse des Jahres 1882 bis 1886 betrug sie mehr als 500 bis 600. Die in der Prüfung verbleibenden 321 Candidaten find bis auf 3 sämmtli im Jahre 1891 und zwar meist in dec leßten Hülfte deé- selben präsentirt. Jene 3 waren lediglih durch Umstände, welche in ihrer Person lagen, bisher an Ablegung der Prüfung verhindert.

Die Prüfungscommission darf hiernach die Geschäfte, welche ibr für das verflossene Jahr oblagen, als völlig erledigt ansehen.

Das Ergebniß der Prüfungen ist folgendes: Von den 621 geprüften Candidaten bestanden die Vrüfung 511 (in 1890: 530) und zwar mit der Censur „gut“ 66, mit dem Zeugniß „ausreichend“ 445 (im Borjahre 1890: 72 bezw. 457). Die übrigen 110 Candidaten haben die Prüfung nicht bestanden. Im Vorjahre betrug die Zahk der Nichtbestandenen 119.

Von den 33 Candidaten, welche nur s{riftliche Arbeiten noch zu wiederholen und folche abgeliefert hatten, bestanden 30 die Prüfung, während bei 3 Candidaten, von welchen 2 beide Arbeiten und 1 die Relation nohmals anzufertigen hatten, die Wiederholung auch dieser theilweisen Prüfung als mißlungen erachtet werden mußte.

Unter den 110 nitbestandenen Candidaten befanden fich diesmal 12, welche sh der Prüfung wiederholt unterzogen hatten. Im Jahre 1890 betrug diese Zahl 15, in 1889 14, in 1888 27, in 1887 22.

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, General-Lieutenani und Commandeur der 2. Garde-Jnfanteric- Division, ist von Kicl hierher zurückgekehrt.

Der Referendar Hocha pfel in der Justizverwaltung von Elsaß-Lothringen ist auf Grund der bestandenen Staatsprüfung zum Gerichts-Asessor ernannt worden.

Potsdam, 15. Januar. Dem Magistrat und der Stadtverordneten - Versammlung ist folgendes Handschreiben Jhrer Majestät der Kaiferin zugegangen :

Dem Magistrat und den Stadtverordneten zu Potsdam sage Ih für die Mir zum Jahreswechsel dargebrachten Glückwünsche Meinen aufrichtigen Dank und sprehe bei dieser Gelegenheit Jhnen Meine Freude darüber aus, daß Sie alle Werke, welche der sittlich-religiöfen und leiblichen Hebung der Einwohnerschaft Potsdams dienen, mit Verständniß und Freude begrüßen und fördern. Wir müssen mit diefen Werken au den in Potsdam immer ernster hervortretenden Notk- ständen gemeinsam und fo rechtzeitig begegnen, daß dieselben nit weiter um sih greifen können, sondern von Jahr zu Jahr vermindert werden.

Berlin, den 9. Januar 1892.

Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.

Sigmaringen, 15. Januar. Jhre Königlichen Hoheiten der Fürst von Hohenzollern und der Prinz Ferdinand von Rumänien find, wie „W. T. B.“ meldet, heute nah Pallanza abgereist.

Bayern.

München, 15. Januar. Die Kammer der Ab-

geordneten fuhr heute mit der Berathung des Eisenbahn-

États fort. Sämmtliche Personalvermehrungen wurden der „Köln. Ztg.“ zufolge nah der Regierungsvorlage bewillig!.

Sachsen.

Dresden, 15. Januar. Die Zweite Kammer bc willigte heute, wie das „Dr. J.“ berichtet, die Cap. 73 bis 87 (mit Ausnahme des Cap. 77a), 102 und 103, 32 bis 37 deé Staatshaushalts-Etats, Departement der Finanzen, Ministern! des Auswärtigen und Gesandtschaften, Gesammt-Ministerium und Dependenzen, auf den Bericht der Finanzdeputation A, und zwal/

1as die geforderten Summen anlangt, unverändert nach der R |

E ; j i orlage. Eine Debaitc knüpfte sich nur an Cap. 79, E r d Masserbauverwaltung, zu welhem von mehreren

Wünsche ausgesprochen wurden , namentlih auf Se Ca des für den Gemeindestraßenbau bestimmten

Betrags. Baden.

Karlsruhe, 14. Januar. Am vergangenen Sonntag wurde in Schopfheim der 10. Verbandstag der süddeuischen Arbeiterbildungsvercine abgehalten. Auf ein an Seine - Königliche Hoheit den Großh erzog abgesandtes Ergebenheits- telegramm ging nah der „Karlsr. Ztg.“ folgende huldreiche Antwort ein: N E

„Jch danke den Vertretern der badischen Arbeiterbildungsvereine, meiner bei Gelegenheit des 10. Verbandstages fo freundlih gedacht u haben. Ich \sreue _mich dieser werthen Kundgebung und erwidere Ze mit meinen wärmsten Wünschen für ein ferneres Gedeihen Ihrer Nereine und deren nüßlichen Bestrebungen, welche zu unterstüßen und “1 fördern ih nicht unterlassen werde. _ Ich bitte Herrn Professor Keller um nähere Mittheilung über diesen Verbandstag und seine Beschlüsse. Friedrich, Großherzog.“

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Weimar, 15. Januar. Aus Anlaß der am 8. Okto- ber d. J. stattfindenden goldenen Hochzeit Jhrer König- lichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin hat sich cin Comité gebildet, dem angesehene Staats- bürger aus allen Theilen des Landes angehören, um zur Erinnerung an das seltene Fest eine segensreihe Stiftung zu begründen, nämlich die Einrichtung einer geordneten, durch berufene Pflegerinnen ( Schwestern) ausgeübtenGemeinde- oflege für alle Orte des Großherzogthums, wo ein Bedürfniß hierfür hervortritt. Diese Gemeindepflege soll sich nicht auf die Vflege Kranker allein beschränken, sondern namentlich au die Kleinkinderpflege, die Fürsorge für die der Schule ent- wachsene weibliche Jugend, sowic die Fürsorge für Verlafsene und Arme umfassen.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg, 15. Januar. Jhre Hoheit die Herzogin hat ich, wie die „Cob. Ztg.“ meldet, gestern von hier nah Nizza begeben.

Lippe.

Detmold, 14. Januar. Jn der heutigen Sißung des Landotags erfolgte, wie wir dem „Hannov. Cour.“ entnehmen, die Beantwertung einer von 15 Abgeordneten unterschriebenen Interpellation betreffs eines Regentschaftsge}eßes. Der Präsident von Lengerke begründete die Interpellation ungefähr folgendermaßen: Die Negentschaftsvorlage der Re- gierung vom Jahre 1890 sei gescheitert, weil der Landtag den Contutoren (Beiräthen des Regenten) eine Gewalt habe verleihen wollen, die der Regierung mit dem monarchischen Princip nicht oereinbar erschienen sei; sie habe deshalb die Vorlage zurückgezogen. Jene Vorlage habe eine Regentschaft fesisezen wollen für den Fall, daß der geisteskranke Prinz Alexander Fürst würde; heute fordere der Landtag eine Vor- lage, im Falle Prinz Alexander vor Seiner Durchlaucht sterbe. Wenn Prinz Alexander gesund oder krank zur Regierung ge- lange, jo bestehe doch eine Basis, auf der weitergearbeitet werden fönne: Gerichte und Behörden könnten in jeinem Namen Neht fsprehen, sterbe aber Prinz Alexander vor dem Fürsten, so würde nah des Fürsten Tode ein vollständig rehtloser Zustand im Lande herrschen. Die Urtheile der Gerichte und der Behörden könnten angefochten, Lücken im Beamteupersonal könnten nit besezt werden. Der Landtag verlange daher ein Regentschaftsgejez wie das, nah welchem in Braunschweig vor Berufung des Prinzen Albrecht die Regentschaft geleitet worden sei. Es scheine ihm (Redner) niht thunlih, einen fremden Prinzen ins Land zu rufen, da hierdurch die Gerechtigkeit in der Behandlung der Thronfolgestreitigkeit leiden würde. Republikanisch sei der Ge- danke eines solchen Regentschafstsgeseßes nicht, da auch in Braun- shweig, einem streng monarchishen Staate, darnach gehandelt worden sei und der Bundesrath das dortige Geseß anerkannt habe. Er wünsche keine Dictatur des Ministers, obgleich er ihm volle Sympathie entgegenbringe, er wünsche aber auch feine Dictatur des Reichs, die eintreten würde, wenn man feine Bestimmungen treffe. Die beste Regelung würde ja ein Thronfolgegeseßz in: ein solches sei aber nur mögli, wenn eine Einigung zwischen den streitigen Linien erzielt würde. Einer der streitenden Agnaten könne hier aber nicht die Initiative ergreifen, da sie fürchteten, den Schein zu erwecken, als seien sie von ihrem Recht nicht völlig überzeugt. Der Fürst, der am geeignetsten sei, die Jnitiative zu ergreifen, werde es nicht thun, da er für die eine der Linien ein- genommen sei. Der Minister von Wolffgramm verlas hierauf eine Erklärung der Regierung, nah welcher diese keinen Grund habe, eine neue Vorlage zu machen, da der Landtag in seiner Majorität wohl noch diejelbe Ansicht habe, wie vor zwei Jahren, dur welche die damalige Vorlage der Regierung gescheitert sci. Die Regierung sei zur Vorlage eines neuen Negentschafts-Geseßentwurfs bereit, doch nur auf dem Boden des 1890 gescheiterten, wenn begründete Ausficht vorhanden sei, daß die Majorität des Landtags ihre Ansicht geändert habe.

Deutsche Colonien.

Das „Deutsche Colonialblatt“ veröffentlicht die Rang- liste der Offiziere und Aerzte der Kaiserlichen S E iruppe für D eutsch-Ostafrika. Hiernach is die Stelle des Commandeurs zur Zeit unbesezt. Öberführer ist Wilhelm Schmidt. Ferner sind neun Compagnieführer, neunzehn Lieutenants, ein Compagnieführer à la suite (Ramsay), ein Oberarzt und neun Aerzte vorhanden.

Oesterreich-Ungarn.

_ Wien, 16. Januar. Der Minister des Aeußern (Graf Kälnoky hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ namens der Regierungen von Oesterreich und Ungarn dem englischen remier-Minister Lord Salisbury telegraphish das tiefste eileid über den unersezlichen Verlust ausgesprochen, welcher das englishe Königshaus und die englische Nation durch den Tod des Herzogs von Clarence wai p hat. Graf Kälnoky ersuchte Lord Salisbury, auch der Königin Vic- toria sowie dem Prinzen von Wales die Gefühle innigster Theilnahme auszudrüdcken. : G Der General-Jnspector der Cavallerie Freiherr von

Bei der gestern im Abgeordnetenhause fortgeseßten Generaldebatte über die BApDe ov erer aüe wies der Abgeordnete von Koslowski darauf hin, wie die loyale Haltung der preußishen Polen von der deutschen Negierung anerkannt worden sei; umsomehr müßten die österreihishen Polen für die Handelsverträge eintreten, bei denen das Vorbild des Kaisers, welcher ein Leitstern in der Politik der Versöhnung und der Völkerliebe sei, sowie die Dankbarkeit der Polen in Betracht kämen. Der Redner polemisirie energisch gegen die russophilen Ausführungen der Abgg. Kramarz und Vasaty und hob hervor, er wolle als Pole über die Unterdrückung der Polen durch Rußland schweigen, aber die Bedrängung der Bulgaren dur den General Kaulbars sei nicht geeignet, slavishe Sympathien für Rußland zu wecken. Würden solche Redcn, wie Vasaty gehalten, in Rußland ge- halten werden, so würde der Redner bald dahin befördert werden, von wo es feine Rückkehr gebe. (Beifall.) Der Redner kündigte an, die Polen seien gegen den Vertrag mit Rumänien. Prinz Liechtenstein (gegen die Verträge) sprach die Hoffnung aus, der Dreibund werde fortbestehen, auch wenn die zweifelhafte Errungenschaft der Handelsverträge wieder vergessen sei; er sei aus wirthschaftlichen und socialen Gründen gegen die Handelsverträge. Jm weiteren Verlaufe der Sißung erklärte der Abg. Fournier, die Jungcezechen seien den Dele- gationen fern geblieben aus Besorgniß, mit ihren Ansichten über den Dreibund nicht ernst genommen zu werden; he entgingen aber einem gleichen Schicfsal auch im Abgeordnetenhau)e nicht. Der Abg. Bulat sprach die Befürchtung aus, Dalmatien werde seinen Weinbau aufgeben müssen und ein krankes Mit- glied des Reichs werden. Achnliche Besorgnisse brachte der Abg. Malfatti bezüglich Südtirols vor und bemängelte gleichzeitig die Zollposition „rohe gezwirnte Seide“ als Schä- digung der Südtiroler Seidenzucht.

Großbritannien und Frland.

Für den verstorbenen Herzog von Clarence ijt am Königlichen Hofe eine sechs8wöchige und für die Oeffentlichkeit eine dreiwöchige Trauer angeordnet worden. Die Leiche wird von Sandringham nah Windsor übergeführt, mit militärishem Gepränge nach der Älbert-Memorial-Kapelle ge- braht und dort aufgebahrt. Die Beisezung findet voraus- sihtlih am Mittwoch in der Königsgruft der Skt. (Georgs- Kapelle in Windsor statt. Öfficielle Bestimmungen sind indeß noch niht getroffen. Das „Court- Cir- cular“ vom Donnerstag Abend schreibt: ?Die Königin Victoria sei ihrem geliebten Enkel innig zugethan gewesen, der auch seinerseits stets die größte Zärtlichkeit gegen Jhre Majestät bezeugt habe und dessen liebenswürdige Eigen- haften und vornehmer Charakter ihn ihr seit seiner Kindheit theuer gemacht hätten. Die gestrigen Londoner Morgen- zeitungen bringen Leitartikel über den Tod des Prinzen, in denen sie ihre warme Sympathie für die Königliche Familie Und ihre Theilnahme für die hohe Braut, Prinzessin Mary von Teck, aussprechen. Aus allen Landestheilen werden noch immer Kundgebungen innigen Bedauerns der Bevölkerung mitgetheilt. Allenthalben sind die Festlichkeiten abgesagt. Wie mehrere Blätter melden, ist die Gesundheit der Prinze})jin von Wales sehr stark angegriffen, doch ist der Zustand Ihrer Königlihen Hoheit bis jeßt nicht beunruhigend. Der italienishe Minister - Präsident Marchese di Rudini hat den italienishen Botschafter in London beauftragt, der englischen Regierung das Beileid Jtaliens anläßlich des Ab- lebens des Herzogs von Clarence zu übermitteln. Der König der Belgier wird neueren Meldungen aus Brüssel zufolge wegen der {lehten Witterungsverhältnisse den Leichenfeierlichkeiten nicht persönlich beiwohnen. / /

An dem gleichen Tage wie der jugendlihe Herzog von Clarence ist, wie schon gemeldet, auch der hochbetagte Cardinal Manning aus dieser Zeitlichkeit abberufen worden. Er war im Jahre 1808 in Totteridge in der Grafschaft Herefordshire geboren und bis zum Jahre 1851 Geistlicher der anglifanischen Kirche. Jn dem genannten Jahre trat er zur röômisch-katho- lischen Kirche über, die ihn zu ihren bewährtesten Streitern rechnete. Nah dem Tode des Cardinals Wiseman empfing er am 8. Zuni 1865 die Weihe zum Erzbischof von West- minster, und im Dezember 1877 wurde er zum Cardinal er- nannt. Cardinal Manning war in weiten und nicht allein fatholischen Kreisen des Königreichs geschäßt und beliebt, da er an den großen socialen Fragen der Gegenwart lebhaften Antheil nahm und häufig von strikenden Arbeitern als Ver- mittler zur Beilegung des Streites angerufen wurde. :

Die „Morning Post“ erfährt, der bisherige Gesandte in Bukarest Sir Drummond Wolff sei zum englischen Bot- schafter in Madrid ausersehen. A

Vor dem Polizeigeriht in Walsali (Staffordshire) erschienen, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, in Sachen des Anarchistencomplotts gestern sechs Angeklagte, darunter ein Franzose Cailes, und der Schuhmacher Bartola alias Devganof unter der Beschuldigung des geseßwidrigen Be- sißes von Sprengstoffen. Der Ober-Constabler von Walsall beschrieb seinen Besuch im Socialistenclub, wo er Vomben- modelle vorfand sowie in französisher Sprache angefertigte Anweisungen zur Anfertigung von Bomben, ferner ein Manifest in der Handschrift Cailes’, welches zur Herstellung von Bomben und Dynamit behufs Umwälzung der Gesellschast auffordert und Instructionen ectheilt, um öffentliche Gebäude in die Luft zu sprengen. Der Staatsanwalt beantragte die Vertagung des Prozesses, um die Polizei in Stand zu seßen, sich über eine mit dieser Angelegenheit zu- sammenhängende, in England und dem Auslande weit ver- breitete Vershwörung zu informiren. Die Verhandlung wurde shließlih vertagt. Eine Cautionsannahme seitens der Angeklagten wurde von dem Gericht verweigert.

Frankreich.

Paris, 16. Januar. Jn hiesigen unterrichteten Kreisen verlautet, wie „W. T. B.“ berichtet, die Unterhandlungen zwischen Frankreich und den Niederlanden über die gegen- seitige ollpolitishe Behandlung würden voraussihtlich in äster Zeit zu einem befriedigenden Abschlusse führen. Frankreich würde das Recht der meist begünstigten Nation erhalten, wogegen es den Niederlanden seinen Minimaltarif ge- währen würde. Eine Fristbestimmung werde das Ueberein- fommen nit enthalten. Zu den Handelsvertrags-Ver- handlungen mit der Schweiz wird dem „Temps“ aus Bern gemeldet, der Bundesrath habe an die französische vis tien eine Note gener worin gesagt werde, daß der Bundesrat die Forderung, die Schweiz möge Frankreich dieselben Zuge- ständnisse machen, welche sie Deutschland und Oesterreich-

Gemmingen-Guttenberg ist an der Jnfluenza gestorben.

Ungarn bewilligt habe, als eine zu weitgehendé betrachte, denn

diese beiden Staaten häticn der Schweiz umfangreiche Con- Mfanen gemacht, im Gegenfatze zu Frankreich, welches nichts bewillige. Die Meldung des „Temps“ sagt weiter, die Note lasse aleidivobl hoffen, daß ein Tariffrieg vermieden bleiben würde, indem Frankreich Zeit gelassen werde, die Situation zu prüfen und den Minimaltarif zu modificiren.

Der Deputirte Dreyfus wird am Montag an den Minister des Auswärtigen Nibot eine Anfrage über die Lage in Tanger und über die den Commandanten der französischen Schiffe ertheilten Instructionen richten.

Ftalien. Die italienishe Deputirtenkammer seßte gestern die

“Berathung der Handelsverträge fort. Jm Verlaufe der

Debatte führte Pantano nah dem Bericht des „W. T. B.“ aus, der E taa mit Deutschland, verschlehtere zwar die Beziehungen zwischen Jtalien und Deutschland nicht, könne auch ein lebensfähiges Element enthalten, er shüge aber die Volkswirthschaft, Industrie und den Ackerbau JZtaliens nicht wirksam genug. Den Vertrag mit VDesterrei ch-Ungar n bemän- gelte der Redner deshalb, weil er dieunvortheilhafteLage Jtaliens auf Grund des Vertrages von 1887 nicht ändere; für den italienishen Handel im Öriente könnte der Vertrag verhäng- nißvoll werden, da der Einfluß Oesterreih-Ungarns in den Balkanstaaten wachse. Materi erklärte sih für die Verträge, verlangte jedoch Oesterreih-Ungarn gegenüber die Anwendung einer Clausel auf Zulassung italienischer Weine zu dem Zollsaß von 5 Fres. 77 Cims. Saponito sprach gegen die Verträge. Der am Donnerstag in der Kammer eingebrahte V or- anschlag für das Rechnungsjahr 1892/93 {ließt nach einer Mailänder Meldung der „Köln. Ztg.“ mit einem Fehlbetrag von 17 377 000 Lire, wobei jedoch zu berüctsichtigen bleibe, daß 30 Millionen für Eisenbahnbauten unter den ordentlichen Aus- gaben eingestellt find. Der Schagz-Minister hoffe, obigen Fehl- betrag durch 22700000 höhere Einnahmen und 3 800 000 geringere Ausgaben zu decken.

Spanien.

Das Standgericht in Xeres hat, wie man der „Magdb. Itg.“ aus Madrid meldet, drei der verhafteten Anarchisten- hrer zum T ode verurtheilt; die Kön1gi n-Negentin habe zwei von ihnen begnadigt; der dritte werde am Montag s\tand- rechtlich erschossen werden.

Portugal.

Das amtliche Lissaboner „Diario do Governo” vom 15. d. M. veröffentliht ein Decret, dur welches eine aus fünf Staatsbeamten bestehende Commission ernannt wird, welche mit der Untersuchung gegen die Verwaitungs- räthe der portugiesischen Eisenbahn-Gesellschaft, die sih gegen dic Landesgejeße vergangen haben, sowie mit der

Untersuchung der Statuten der Gesellschaft betraut ist.

Schweiz.

Der Bundesrath hat nah einer Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Bern zum Commandanien der Gotthardbefesti- gung mit dem Range und den Competenzen eines Divistions- Commandeurs den Obersten Heinrich von Segesser in Luzern und zum Artillerie-Chef _und Chef-Jnstructor der Festungs-Artillerie in demselben Wirkungskreis den Oberst- Lieutenant Ferdinand Affolter aus Deitingen ernanni.

Türkei.

Wie die „Agence de Constantinople“ meldet, dürfte die demnächst erwartete Aeußerung der bulgarischen Regie- rung über die franzöosishe Note, betreffend die Aus- weisung Chadourne’s, dem Bedauern. über den be- gangenen Formfehler Ausdruck geben und zur Vermeidung von Mißverständnissen in der Zukunft die Auswei)ungs- bedingungen festseßzen. Danach folle 14 Tage vor der Ausweisung der betreffende Konsul davon benachrichtigt werden, damit zu einem eventuellen Ausgleih Zeit gewonnen werde. Nach Ablauf dieser Frist solle, falls der betreffende Konsul nicht interveniren oder eine Verständigung nicht erzielt werden sollte, die Ausweisung erfolgen. Andere Fragen, wie die Ent- schädigung der Betroffenen zu erledigen jet, sollen der Zukunft überlassen bleiben. Die von mehreren Mächten anläßlich des Falles „Chadourne“ vorgeschlagene analoge Auslegung der Capitulationen sei von der Pforte angenommen worden.

Schweden und Norwegen.

(F) Stocholm, 13. Januar. Der Kronprinz wird, wie „Aftonbladet“ berichtet, seine Reise nah St. Petersburg am 22. d. antreten und seinen Weg über Berlin nehmen.

Die Arbeiten an den einzelnen États des Budgets sind jeßt troß der in den Ministerien herrschenden Kränlklich- feit soweit vollendet, daß das Budget heute in einer außerordentlihen Staatsrathssigung zur Vorlage kommen fann. Am Freitag wird die verfassungsmäßige Prü- fung der Mandate der neugewählten Abgeordneten stattfinden und am folgenden Tage der Zusammentritt der Kammern unter ihren Alters-Präsidenten, um die Er- nennung der ordentlichen Präsidenten und Vice-Präsidenten vom König zum erbitten. Die feierlihe Eröffnung des Neichstags im Neichssaale ist noh nicht bestimmt. :

Der Chef der politischen Abtheilung des Departèments des Aeußern Freiherr Fleetwood ist am Sonnabend ge- storben. Er war seiner Zeit den Gesandtschaften in Kopen- hagen, Paris und London attachirt und auch als Legations- Secretär thätig. L 3 .

—— En gemeinschaftlichen na N Staats- rath ist der Handelsvertrag zwishen Schwe en-Norwegen und Frankreich genehmigt worden. Der Vertrag enthält eine Verlängerung der Handels- und S iffahrtsconvention mit Ausschluß dessen, was die Zolltarife betrifft. Jn Kraft tritt der Vertrag am 1. Februar. Er ist auf ein Jahr abge- gesGrolten mit zwölfmonatliher Kündigungsfrist.

Christiania, 13. Januar. Wie verlautet, ist nunmehr

e Norwegen und Spanien über die Verlängerung

es Handelsvertrags bis zum 1. Juli Einigung erzielt, wobei alle Zollsäße mit Ausnahme derjenigen fur- Alkohol unverändert bleiben.

Afrika.

Aus Alexañdrien meldet ein Wolff fes Telegramm, daß der Dampfer e ea Massimiliano“ mit dem Khedive Abbas an Bord heute früh 7 Uhr dort in Sicht

ekommen ijt. j

/ Die h e in Tanger ist nah cinem Pariser Telegramm des „Wolff bn Bureaus“ unverändert; der Sultan von Marokko Lobe den Gouverneur von Tanger nah Fez berufen.

In einem Drahtbericht der „Times“ vom 13. d. ‘aus Tanger