1892 / 13 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Vorstand des - Art. Depots von Wilhelmshaven in gleicher Ei enschaft nah Curhaven über. Hornung, Corv. Capitän, von der tellung als Ausrüstungs-Director der Werft zu Kiel entbunden. Foß, Corv. Capitän, zum Ausrüstungs-Director der Werft zu Kiel er- nannt. Draeger, Corv. Capitän, von der Stellung als Ausrüstungs - Director der Werft -zu Danzig entbunden. Wodrig, Corvetten - Kapitän, Commandant des Torpedo- hiffes „Blücher“, zum Präses des Torpedo-Versuchscommandos ernannt. Jaeschke, Corv. Capitän, unter Entbindung von der Stellung als Preis des Torpedo-Versuchscommandos, zur Dienst- leistung beim Reichs-Marineamt commandèrt. rhr. v. Lyncker, Corv. Capitän, von der Stellung als Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots zu SFriedrisort entbunden. DEely, Corv. Capitän, unter Entbindung von der Stellung a Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots zu Cuxhaven, zum Art. Director der Werft zu Wilhelmshaven ernannt. v. Dresky, Corv. Capitän, zum Ausrüstungé-Director der Werft zu Danzig,- Vüllers, Corv. Capitän, zum Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots zu Wi elmskaven, Bröker, Corv. Capitän, zum Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots ¿u Friedrihsort, ernannt. Holzhauer/, (Zapitän-Lt., vom Com- mando zur Dienstleistung beim Hydro raphishen Amt, v. Heeringen, Capitän-Lt., vom Commando zur Dienstleistung veimNeichs-Marineamt, audcke, Capitän-Lt., von der Stellung als Neferent beim Torpedo- Bersuchscommando, entbunden. Paschen I11., Capitän-Lt., als Referent zum Torpedo-Versuhscommando commandirt. Schäfer 1., Lt. zur See, von der Stellung als Neferent keim Torpedo-Versuchs- commando entbunden. Bauer, Lt. zur See, als Referent zum Torpedo-Versuchscommando kommandirt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König sind ia Abend um 5 Uhr 10 Minuten von Bückeburg zurück- gekehrt.

Heute Vormittag arbeiteten Seine Majestät von 103/, bis 11/4 Uhr mit dem Chef des Generalstabs und von 113/, bis 1 Uhr mit dem Chef des Militärcabinets. Alsdann nahmen Seine Majestät militärishe Meldungen entgegen.

Heute traten die vereinigten Aus\hü}e des Bundes- raths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr zu einer Sihung zusammen.

Dem Bundesrath ist der Entwurf cines Geseßes, be- tréffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsa ß- Lothringen für das Etatsjahr 1892/93, vorgelegt worden.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesezbuchs seßte in den Sizungen vom 11. bis 13. Januar die am 17. Dezember v. J. abgebrochene Berathung des Abschnitts über die 1uristishen Per onen fort. Erledigt wurden zunächst die von den Stiftungen handelnden 88 58 bis 62. Die Vor- schriften des § 58 Saz 1 und des 8 59, daß eine rechtsfähige Stiftung sowohl durh Rechtsgeshäft unter Lebenden als durch Verfügung von Todeswegen errichtet werden kann, fanden keinen Widerspruh. Angenommen wurde die Bestimmung des 8 68 Saz 1, daß das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der gerichtlichen oder notariellen Form bedarf. Dagegen erfuhr der Entwurf insofern eine sa liche Aenderung, als zur Er- rihtiung der Stiftung reihsgeseßlich itaatlihe Ge- nehmigung, und zwar die Genehmigung des Staats exforderlih sein soll, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sig hat, während der Entwurf 62 Abs. 1) bezüglich des Erfordernisses staatliher Genehmigung es bei dea Stitiagelesiben Vorschriften belassen wollte. Als Siß der Stiftung joll, wenn nicht ein Anderes erhellt, der Ort gelten, wo die Verwaltung geführt wird. Zum Zwecke der Verveut- lihung wurde ferner der Zusag beschlossen, daß die Stiftung, vorbehaltlih der Vorschrift des § 62 A 3, die Rechtsfähig- keit mit der Ertheilung der staatlihen Gene migung erlangt, der leßteren iniibin rückwirkende Kraft niht beiwohnen soll. Im Laufe der Berathung war von einer Seite die Frage angeregt, ob es sih niht empfehle, nah dem Vorgange des Preudise en Rechts für reine Familien - Stiftungen von dem Erfordernisse der siaatlihen Genehmigung eine Ausnahme zu machen oder doch mii Rücksicht auf die ala Verwandtschaft der Familienstiftung mit dem von dem Entwurfe der landes- aa Regelung überlassenen Familienfideicommisse in das

inführungsgeses eine Bestimmung aufzunehmen, - daß die landesgeseßlihen Vorschriften unberührt bleiben, nah welchen solhe Stiftungen, welhe ausschließlih die Fürsorge von Angehörigen einer hestimmten Familie bezwecken, staat- liher Genehmigung nit bedürfen. Man war edoh Über- wiegend der Ansicht, daß - die für das Erforderni staatlicher Genehmigung einer D Oen wirthschaftlichen und socialen Gründe im wesentlihen auch bei Famllienstiftungen zuträfen und deshalb für diese die Zulassung einer Ausnahme niht angemessen e Auch die Aufnahme der von anderer Seite angeregten estimmung, daß für bestimmte Arten von - Stiftungen die Genehmigung dur allgemeine staatlihe Án- ordnung im voraus solle ertheilt werden können, fand keinen rie Zu einer längeren Erörterun führte der die uristishe Construction des Stiftungsgeschäfts bezielende Vor- lag: im Anschluß an die Ls Körperschaften gefaßten Be-

lü)se, nah welchen, abgese

hen von den Vereinen mit soge- nannten idealen Tendenzen, in Ermangelung besonderer eihe

peseblidher Vorschriften Vereine die Rechtsfähigkeit durch Ver- eihung von Seiten der Staatsgewalt erlan en, auch bei den Stif- tungen zu bestimmen, daß diese durch Verle hungvonSeiten “der Staatsgewalt zur Entstehung kommen, Vorausseßung der Verleihung aber die Errichtung und Vorlegung des Stiftungsgeshäfts sei. Die Mehrheit \hloß ih N der Auffassung an, daß es den Vorzu verdiene, die Wirksamkeit des Stiftungsgeschäfts von staatlicher Ens ab: ängig zu machen, da diese Art der Regelung deutlicher A usdru 4 daß das Stiftungsgeschäft der eigentliche constitutive sei, zu welchem die staatlihe Ge- Glqung ‘als ein weiteres Erforderni hinzutreten müsse. Ein Antrag, ausdrücklich im Gesey aus usprechen, daß das Stiftungsgeshäft über den Zweck der Sti tung, über die

4 Ansicht, daß der sahlihe Inhalt

gelehnt, da die vorgeschlagene Bestimmun , jelbstverständlih, in Thoréc Allgemeinheit und bedenklich sei.

Bezüglich der Frage, Stifter bei einer Stiftun

2, § 62 Abs. 2), beschlossen, Stiftungsgeschäft, solange nit die staatlich

ständigen Behörde nachgesucht sei, Über erklärt werden könne.

überhaupt nicht mehr zulässig sein. Die ‘Vors Saß 3, welcher für Stiftungen unter Lebenten

die Stiftung betrifft, fand im wesentlichen

Vorzug verdiene, die

Schenkungsrechts auf das Stiftun sgeshäft ent wenden Lu der Rechtswissenschaft S 62 Ab). 3 für das Stiftungsgeschäst gebene besondere Vorschrift, daß, wenn die staat

dem Erbfalle ertheilt gilt, wurde, vorbehaltlich

die AOE in das Erbrecht zu verseßen sei,

O wurde bestimmt, daß die Gene

alls dur das Nachlaßgericht einzuholen sei.

8 62 Abj. 3 ih findende Vors

geshäft von Todeswegen durch migung unwirksam werde, hielt man für en

zusprechen, daß, wenn der Na

Vermächtniß entsprechende s fänden. mangelung einer besonderen geseßlichen Vorschr Aufnahme einer solchen Vorschrift der juristi Die Vorschrift des 8. gesecz beruht, du:

wurde sahlih genehmigt. Zusaß, daß E de

Der von einer Se

der Mehrheit. Stifters in der hier durch Reichs - oder Landesge eß, wie unterliege, selbstverständlih sei, ein die Verfassung der Stiftungen regelnden lichen Vorschriften aber wegen ihres

der Bifassung der Stiftung Dritten ein Recht wenigste4s im Verwaltungs|treitverfahren solle v

können.

geseßes bewenden müsse.

sprechend anwendbar erklärt, wurde mit den aus

billigt. M lih wurde im Anschluß an die shlofenei orschriften bestimmt, da

mit dem Erlös

den Weise zu oerwenden hat. .

in dieser Beziehung auf Abs. 1). Ein Antrag, zu bestimmen,

auf das Erlöschen der Stiftun lichen Vorschriften sollen au schriften über die Umwandlung bleiben.

die landesgese

die Vorschriften, der

nahme der ‘Vorschrift des &

u einer eingehenden Erörterung eranlassung, zu bestimmen, daß die 8 46 auch dann Anwendung finde, wenn die zu ersaß verpflihtende Handlung in Ausführun rihtungen begangen worden fei, welche der t Beamte kraft einer ihm anvertrauten öffentlich vorzunehmen hatte. Die M trat jedoch unkte des Entwurfs bei, welcher die Haftung schaften X., vorbehaltlich weiter

beriht des Präsidenten der Just iz-Pr üfungsc L das Jahr 1891 veröffentliht. Wir heben olgende hervor:

Prü E Ot, on ein allerdings wiederum nur

ang. ie . Zahl der neuen Prüfungsaufträ

„ZUwendung des Vermögens, mit welhem die Stiftung

P E E T T E C I E D T E N

Candidaten, mit welchen sih die Justiz-Prüfungsc

errichtet wird, und, sofern nicht die Verwaltung einer öffent- lichen Behörde obliegt, über die Bestellung eines die Stiftung vertretenden Vorstandes Bestimmung treffen müsse, wurde . ab-

von welchem Zeitpunkte? an der e i unter Lebenden an das Stiftungs- geschäft Fes sein solle, wurde, abweihend vom Entwurfe (S 58 daß der Stifter das i h e Genehmigung er- theilt sei, widerrufen, der Widerruf aber von dem Zeitpunkte an, in welchem die Ertheilung der Genchmigung bei der zu- nur dieser Behörde gegen- ( ._ Stirbt der Stifter nah diesem Zeitpunkte, so soll der Widerruf durch die Erben des Stifters

des in dem S O agogesGiste zugesicherten Vermögens au

dagegen wurde der die Gewährleistungspflicht bei der Stiftung regelnde § 58 Sag 4 in der Erwägung gestrichen, daß es den ( [ Entscheidung der Frage, ob in dieser Richtung und in anderen Beziehungen die en des

u überlassen. Die 1m von Todeswegen ge-

gung ertheilt wird, sie in Ansehung des Anfalls als schon vor

migung erforderlichen-

Die weitere im

chrift, daß das Stiftuags-

Detiagung der ch

ne gelehnt wurde ferner der Antrag : ausdrüdcklich im Geseße aus- ß, 1 Nachlaß als Ganzes der Stiftung M sei, die Vorschriften über die Erbeinseßzung, bei anderweiter Zuwendung im Zweifel die Vorschriften über das

eses Sagtes auch in Er-

in Zweifel gezogen werden, es aber nicht angemes. } Wen Construction

des Stiftungsgeschäfts von DTodeswegen vorzugreifen.

de 60, daß die Verfassung einer

Stiftung, soweit sie nicht. auf Neichs- oder Landes-

durch das Stiftungsgeschäft bestimmt wird,

/ urch das Stiftungsgeschäft Dritten ein Recht auf die Verwaltung oder auf bestimmte Leistungen gegen die Stiftung eingeräumt werden könne, fand nicht die Llsnung b Man ging davon aus, daß der S nicht nach Maßgabe des § 60 die Verfügungsfreiheit des fraglihen Richtung Beschränkungen

È: B. Fingreifen

] hriften 1 engen Zusammerhangs mit dem öffentlihen Recht sih ‘nit empsfchle. ‘wurd&ferner die Aufnahme einer Vorschrift, daß, wenn nah

M „oder ‘auf bestimmte Leisturigen gegen die Stiftun zustehe, dieses Neht im Wege der gerichtlichen Klage oder bot

i Die Mehrheit theilte die Ansicht, daß es in dieser Hin- siht bei den Vorschriften des § 13 des Gerichtsverfassungs-

Der sachliche Jnhalt des § 61, welcher verschiedene für Körperschaften gegebene Bor Lten rauf Stiftungen für ent-

Beschlüssen sich ergebenden Modificationen im wesentlichen ges e-

j der Fiscus, wenn diesem hen der Stiftung deren Vermögen zufällt, das- selbe thunlichst in einer den Zwecken der Stiftung entsprechen: {

Anlangend ‘das Erlöschen der Stiftungen, {loß die Commission sih dem Standpunkte des Entwurfs an, welcher die Landesgesege verweist (8 62 D daf: die Stiftung auf- gelöst wird, wenn der Concurs über * ihr Vermögen evöffnet wird, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit.

fd beziehenden landesgeseg-

der Stiftungen unberührt

Der § 63 wurde durch eine Vorschrift erseßt, welche, ent-

gegen dem Standpunkte des: Entwurfs, zum Ausdruck bringt, | daß S8 41 bis 62 über Körperschaften und Stiftungen für sffentlihrechtliche Körperschasten, Stiftungen oder Anstalten nicht gelten sollen, jedoch j 46 und, soweit nicht die Zu- lässigkeit des Concurses bei diesen Körperscha ten, Stiftungen oder Anstalten ausgeschlossen ist, auh det Vo rift des 8 47. gab ein Antrag Vorschrift des

chender landesgesehlicher Vorschriften (vgl. Art. 56 des Entw des Einf.-Ge).), auf solhe Fälle beshränkt, in welchen der Vertreter in Ausübung einer pri vatrechtlichen Vertretungsmacht gehandelt hat.

In Nr.- 3 dés „Justiz-Ministerialblatts“/ wird der General-

u für das Jahr 1891 zeigt sih in den Geschäften der Justiz-

g Vorjahre 647, im leßten Jahre 644, während die Gesammtzahl der

soweit richtig, Schärfe aber

rift des 8 58 den Uebergan;

Zustimmung;

préchend anzu-

lihe Genehmi-

der Frace, ob gebilligt. Zu-

Ge-

tbehrlih. Ab-

Man war der

ift niht werde essen sei, durch

ite beantragte

aß, soweit

in Baden, in die landesgeseß- Abgaelehnt

auf die Ver-

erfolgt werden

den früheren zu 8 49

Wie die lichen Vor-

mit Aus-

m Schadens- von Ver- ertreter oder en Gewalt dem Stand- der Körper-

ommission daraus das

unbedeutender je beicrug im

#

leßten Jahre aber 957 betrug.

Von den ertheilten 957 Prüfungsaufträgen fielen 37 auf fold: Candidaten, welche die Prüfung lediglich in Bezug auf ihren schrift- Tichen Theil zu wiederholen hatten. Es blieben sona 920 Candi- daten, von denten die {Ne rüfung abzulegen war. Unter ihnen förderten 577 ihre shriftlihen Arbeiten so weit, daß sie in die ste der für die Ansetung des Prüfungstermins notirten Candidat-n über- gehen konnten, 16 gingen in diese Liste über, weil sie ledi lich die mündliche Prüfung zu wiederholen hatten. Die Zahl der seit dem 1. Januar 1891 bis zum Jahress{luß zur mündlichen notirten Candidaten betrug demnach 593 (gegen 586 im und gegen 690 in 1889).

_ Der Rückgang der Prüfungsaufträge von 818 im Jahre 1885 auf 644 im Jahre 1891 ist darauf zurückzuführen, daß durchschnittlich jährlich 26,1% der Referendare aus der Justizverwaltung ausgetreten und daß- etwa die Hälfte der Ausgetretenen (nämli 987 von 1926) zur allgemeinen Staatsverwaltung übergetreten ist. Gleichwohl ist eine Verminderung der Zahl der Gerichts-Ässessoren nicht eingetreten; in Wahrheit ist die Zahl dieser im Jahre 1891, ebenso wie in jedem der früheren fünfzehn Jahre, gestiegen. j

Von den Candidaten entfielen auf den Kammergerichtsbezirk 168,

rüfung orjahre

zirt Naumburg 107, auf Posen 21, Cassel 29, Marienwerder 33 und Kiel 35. Vom Herzoglich anhaltishen Staats-Ministerium waren 2 Candidaten zur Prüfung präsentirt.

__Von den 37 Candidaten, denen lediglich die Wiederholung der Prüfung in ihrem schriftlichen Theile oblag, lieferten 33 ihre Arbeiten noch vor dem Schlusse des Jahres 1891 : die Censur dieser Arbeiten und die Berichterstattung über dieselben ist erledigt; bei einem Can- didaten, welcher die schriftliche und mündliche Prüfung zu wiederholen hatte, mußte wegen der gänzlih mißlungenen schriftlichen Probe- arbeiten die Prüfung, gemäß § 41 Absatz 2 des Regulativs von 1. Mai 1883, als nicht bestanden angesehen werden.

„_ Daneben haben weitere 587 Aufträge durch Abhaltung der mündlichen Prüfung ihre Erledigung gefunden. Diese Zahl würde sich auf 605 erhöht baben, wenu niht 18 Candidaten in den thnen angesetzten Prüfungsterminen ausgeblieben wären.

Prüfungstermine stellte \sich in der Negel auf 21 bis 3 Monate. Dem Antrage einzelner Candidaten auf schleunigere Anberaumung des Termins konnte in der Regel dadurch entsprochen werden, daß die sofort zur Prüfung bereiten Candidaten als Grsaß für die, erst nach erhaltener Vorladung um Ausstand nachsuheunden Prüflinge herange- zogen wurden.

Von der oben auf 957 berechneten Gesammtzahl der überwiesenen Candidaten sind 15 vorweg zurückgewiesen, es blieben also 942. Davon sind geprüft 621, und zwar schriftlich und mündlich 571, nux mündlich 16, rur schriftli 34, nämlih die oben s{on gedachten 33 Candidaten, welche ‘nur die schriftlihen Arbeiten zu wiederholen

chriftlihen Arbeiten von der zu wiederholenden Prüfung zurückgewiesen wurde. Demnah blieb am Schluß des ahres 1801 ein Bestand von 321 Candidaten , welche zum größten Theil nicht zum Abschluß ihrer Prüfung gelangten, weil sie in ihren schriftlihen Arbeiten noch nit so weit vorgerückt waren, daß ihre Ladung zum h folgen können. Am Ende des Jahres 1890 etrug die Zahl solcher Candidaten 313, im * Jahre 1889. 336, im Jahre 1888 390, am Schlusse ‘des Jahres 1882 bis 1886 betrug sie mehr als 500 bis 600. Die in der Tg verbleibenden 321 Candidaten sind bis auf 3 sämmtlich im Jahre 1891 und zwar meist in der lebten Hälfte des- » selben präsentirt. Jene 3 waren ledigli durch Uustände welche in threr Person lagen, bisher an Ablegung der Prüfun verhindert.

___ Die Prüfungscommissien darf hiernah die Geschäfte, welche ihr für das verflossene Jahr oblagen, als völlig erledigt ansehen.

Das (Frgebniß der Prüfungen ist folgendes: Von den 621

geprüften (Landidaten bestanden die Prüfúng 911 (in 1890 : 530) und

Vorjahre 1890: 72 bezw. 457). Die übrigen 110 Candidaten cit die Prüfung nicht bestanden. Jm Vorjahre betrug die Zap dec . Nichtbestandenen 119.

wiederholen und solche abgeliefert hatten, bestanden 30 die Prüfüng,

wähxend bei 3 Candidaten, von welchen 2 beide Arbeiten und 1 die Nelation nochmals anzufertigen batten, die Wiederholung auch dieser theilweisen Prüfung als mißlungen erachtet werden mußte.

» Unter den 110 nihtbestandenen Candidaten befanden sich diesmal 12, welche sih der Prüfung wiederholt unterzogen hatten. Im Jahre 1820 betrug diese Zahl 15, in 1889 14, in 1888 27, in. 1887 ‘99.

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen. General-Lieutenant und Commandeur der 2. Garde-Jnfanteric- Division, ist von Kiel hierher zurügekehrt.

Der Referendar Hochapfel in der Justizverwaltung vor: Elsaß-Lothringen ist auf Grund der bestandenen Staatsprüfung zum Gerichts-Assessor ernannt worden.

Potsdam, 15. Januar. Dem Magistrat und der Stadtverordneten - Versammlung ist folgendes Handschreiben Jhrer Majestät der Kaiserin zugegangen : Dem Magistrat und den Stadtverordneten zu Potsdam sage. Ich: für die Mir zum Jahreswechsel dargebrahten Glückwünshe Meinên aufrichtigen Dank und spreche bei dieser Gelegenheit Jhnen Meine Freude darüber aus, daß Sie alle Werke, welche der sittlih-religiösen und leiblichen Hebung der Einwohnerschaft Potsdams dienen, mit Verständniß und Freude begrüßen und fördern. Wir müssen mit diesen Werken au den in Potsdam immer ernster hervortretenden Noth- ständen gemeinsam und so rechtzeitig begegnen, daß dieselben nicht weiter um sich greifen können, sondern von Jahr zu Jahr vermindert werden. / : Berlin, den 9. Januar 1892. | Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.

j Sigmaringen, 15. Januar. Zhre Königlichen Hoheiten der Fürst von R S: und der Prinz Ferdinand: von Rumänien sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute nach- Pallanza abgereist. |

Vayerù. München, 15. Januar. Die Kammer der Ab- ordneten fuhr heute mit der Berathung des Eisenbahn- tats fort. Sämmtliche Per: onalvermehrungen wurden der „Köln. Ztg,“ zufolge nah der Regierungsvorlage bewilligt.

Sachsen. i | 1, Dresden, ‘15. Januar. Die. Zweite Kammer be- willigte heute, wie das „Dr. J.“ berichtet, die Cap. 73 bis 87 (mit Ausnahnte des Cap. 77a), 102 und 103, 32 bis 37 des Sn alalio Cas, Departement der Finanzen, Ministerium des Auswärtigen und Gesandtschaften, Ges ammt-Ministerium und Dependenzen, auf den Bericht der Finanzdeputation A, und zwar,

ommission zu

1yas die geforderten Summen anlangt, unverändert nach der Rex

Die Frist zwischen der Ablieferung der zweiten Arbeit bis zum .

Prüfungstermin vor Ablauf des Jahres hâtte er-

beschäftigen hatte, im Vorjabre 953 (im Jahre 1887 1274), if

auf den Bezirk Köln 133, auf den Bezirk Breslau 108, auf den Be- ,

hatten, und cin Candidat, welcher wegen gänzlichen Mißlingens dex

zwar mit der Censur „gut“ 66, mit dem Zeugniß „ausreichend“ 445 in. c

e

Bon den 33 Candidaten, welche nur schriftliche Arbeiten n

L

ierungsvorlage. Eine Débatte knüpfte sich nur an Cap. 79, Eirabeie und Wasserbauverwaltung, zu welhem von mehreren Rednern Wünsche ausgesprochen - wurden namentlih auf fünftigé Erhöhung des für den Gemeindestraßenbau bestimmten Betrags.

Vaden.

Karlsruhe, 14. Januar. Am vergangenen Sonntag wurde in Schopfheim der 10. Verbandstag der süddeutschen Arbeiterbildungsvereine abgehalten. Auf ein. an Seine Königliche Hoheit den Großherzog abgesandtes Ergebenheits- telegramm’ ging nach - der „Karlsr. Ztg.“ folgende huldreiche Antwort ein: f L Ms d

„Ich danke den Vertretern der badischen Arbeiterbildungsvereine, meiner bei Gelegenheit des 10. Verbandstages fo freundlich gedacht zu haben. Ich freue mich diefer werthen Kundgebung und erwidere sie mit meinen wärmsten Wünschen für ein ferneres Gedeihen Ihrer Vereine und deren nüßlichen Bestrebungen, welche zu unterstüßen und zu fördern ih nicht unterlassen werde. Ich bitte Herrn Professor Keller um nähere“ Mittheilung über diesen Verbandstag und seine Beschlüsse. Friedrich, Großherzog.“

Sachsen-Weimar-Eisenach.

_ Weimar, 15. Januar. Aus Anlaß der am 8. Ofkto- ber d. J. stattfindenden goldenen Hochzeit Jhrer König- lichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin hat sich ein Comité gebildet, dem angesehene Staats- bürger aus allen Theilen des Landes angehören, um zur Erinnerung an das seltene Fest eine segensreihe Stiftung zu begründen, nämlih die Einrichtung einer geordneten, durch berufene Pflegerinnen (Schwestern) ausgeübten Gemei n de- pflege für alle Orte des Großherzogthums, wo ein Bedürfniß hierfür hervortritt. Diese Gemeindepflege soll sih nicht a die Pflege Kranker allein beschränken, sondern namentlich au die Kleinkinderpflege, die Fürsorge für die der Schule ent- wachsene weiblihe Jugend, sowie die Fürsorge für Verlaässene und Arme umfassen.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg, 15. Januar. Jhre Hoheit die Herzogin hat sich, wie die „Cob. Ztg.“ meldet, gestern von hier nah Nizza begeben. Ä

Lippe.

Detmold, 14. Januar. Jn der heutigen Sißung des Landtags erfolgte, wie wir dem „Hannov. Cour.“ entnehmen, die Beantwortung ciner von 15 Abgeordneten unterschriebenen JZnterpellation betreffs eines Regentschaftsgeseßes. Der Präsident von Lengerke begründeie die Jnterpellation ungefähr folgendermaßen: Die Regentschastsvorlage der Re- gierung vom Jahre 1890 sei gescheiiert, weil der Landtag den Contutoren (Beiräthen des Regenten) eine Gewalt habe verleihen wollen, die der Regierung mit dem monarchischen Princip nicht vereinbar erschienen sei; sie habe deshalb die Vorlage zurückgezogen. Jene Vorlage habe eine Regentschaft festsezgen wollen für den Fall, daß der geisteskranke Prinz Alexander Fürst woürde ;* heute fordere der Landtag eine Vor- lage, im Falle Prinz Alexander vor Seiner Durchlaucht sterbe. Wenn Prinz Alexander gesund oder krank zur Regierung ge- lange, jo bestehe doch eine Basis, auf ‘der weitergearbeitet werden „könne: Gerichte und Behörden könnten in seinem Nanien Recht sprehen, sterbe aber Prinz Alexander vor dem Fürsten, so würde nah des Fürsten Tode ein vollständig rehtloser Zustand im Lande herrschen. Die Urtheile der Gerichte und der Behörden könnten angefochten, Lücken im Beamtenpersonal könnten nicht besezt werden. " Der Landtag verlange daher ein Regentschaftsgeseß. wie das, nach welchem in Braunschweig vor Berufung des Prinzen Albreht die Regentschaft geleitet worden sei. Es heine ihm (Redner) nichi thunlich einen fremden Prinzen ins Land zu rufen, da hierdurh die Gerechtigkeit in der Behandlung der ThHronfolgestreitigkeit leiden würde. Republikanisch sei der Ge- danke eines solchen Regentschaftsgeseßes nicht, da auch in Braun- shweig, einem streng monarchischen Staate, darnach gehandelt worden sei und der Bundesrath das dortige Geseß anerkannt habe. ® Er wünsche keine Dictatur des Ministers, obgleih er ihm volle Sympathie entgegenbringe, er wünsche aber auch keine Dictatur des Reichs, die eintreten würde, wenn man keine Bestimmungen treffe. Die beste Regelung würde ja ein Thronfolgegeseß fin ein solches sei aber nur möglich, wenn eine Einigung zwischen den streitigen Linien erzielt würde. Einer der streitenden Agnaten könne hier aber nicht die Jnitiative ergreifen, da sie fürchteten, den Schein zu erwecken, als seien ste von ihrem Reht nicht völlig überzeugt. Der

Fürst, der am E A sei, die Jnitiative zu ergreifen, werde es niht thun, da er für die eine der Linien ein- genommen sei. Der Minister von Wol ffgramm verlas hierauf eine Erklärung der Regierung, nah welcher diese keinen Grund habe, eine neue Vorlage zu machen, da der Landtag in seiner Majorität wohl noch dieselbe Ansicht habe, wie vor zwei Jahren, durch welche die damalige Vorlage der Regierung gescheitert sei. Die Regierung sei zur Vorlage eines neuen Regentschafts-Geseßentwurfs bereit, doch nur auf dem Boden des 1890 gescheiterten, wenn begründete Aussicht vorhanden sci, daß die Majorität des Landtags ihre Ansicht geändert habe.

i Deutsche Colonien.

Das „Deutsche Colonialblatt“ veröffentliht die Rang- liste der mp und Aerzte der Kaiserlichen E truppe für eutsch-Ostafrika. iernach ist die Stelle des Commandeurs zur Zeit unbesezt. Öberführer ist Wilhelm Schmidt. - Ferner sind neun ompagnieführer, neunzehn Lieutenants, ein R UOL voteai à la suite (Ramsay), ein Oberarzt und neun Aerzte vorhanden.

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 16. Januar. Der Minister des Aeußern Graf Kälnoky hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ namens der Regierungen von Oesterreih und Ungarn dem omen Premier-Minister Lord Salisbury telegraphisch das tiefste

Beileid über den unexrsezlihen Verlust Wes wélcher

das englische Königshaus und die englische Nation dur den Tod Bes Dee von Clarence N hat. Graf Kälnoky ersuchte Lord Salisbury, auch der Königin Vic- toria sowié dem ‘Prinzen- von Wales die Gefühle innigster Theilnahme auszudrückén.

. Würden solche Redcn, wie Vasaty gehalten, in Rußland ge-

Bei der gestern im Abgeordnetenhause fortgeseßten Generaldebatte über die Handelsverträge wies der Abgeordnete von Koslowski darauf hin, wie die loyale Haltung der preußischen Polen von der deutschen Regierung anerkannt worden sei; umsomehr müßten die österreichischen Polen für die Handelsverträge eintreten, bei denen das Vorbild des Kaisers, welcher ein Leitstern in der Politik der Versöhnung und der Völkerlicbe sei, sowie die Dankbarkeit der Polen in Betracht kämen. Der Redner polemisirte energisch gegen die rufsophilen Ausführungen der Abgg. Kramarz und Vasaty und hob hervor, er wolle als Pole über die Unterdrücung der Polen dur Rußland shweigen, aber die Bedrängung der Bulgaren durch deú General Kaulbars sei nicht geeignet, slavishe Sympathien für Rußland zu wecken.

alten werden, so würde der Redner bald dahin befördert

a von wo es feine Rückehr gebe. (Beifall.) Der Redner kündigte an, die Polen seien gegen den Vertrag mit Rumänien. Prinz Liechtenstein (gegen die Verträge) sprach die Hoffnung aus, der Dreibund werde forrbestehen, auch wenn die zweifelhafte Errungenschaft der Handelsverträge wieder vergessen sei; er sei aus wirthschaftlichen und socialen Gründen gegen die Handelsverträge. Jm weiteren Verlaufe der Ss erklärte der Abg. Fournier, die Jungczechen seien den Dele- gationen fern geblieben aus Besorgniß, mit ihren Ansichten über den Dreibund nicht ernst genommen zu werden; sie E aber einem gleichen Schicksal auch im Abgeordnetenhause nicht. Der Abg. Bulat sprah die Befürchtung aus, Dalmatien werde seinen Weinbau aufgeben müssen und ein krankes Mit- glied des Reichs werden. Aehnliche Besorgnisse brachte der Abg. Malfatti bezüglich Südtirols vor und bemängelte gleichzeitig die Os „rohe gezwirnte Seide“ als Schä- digung der Südtiroler Seidenzucht.

Großbritannien und Jrland.

ür den verstorbenen Herzog von Clarence ist am Köni ichen Hofe eine sechswöchige und für die Oeffentlichkeit eine dreiwöhige Trauer angeordnet worden. Die Leiche wird von Sandringham nach Windsor übergeführt, mit militärishem Gepränge nah der Albert-Memorial:- Kapelle ge- braht und dort aufgebahrt. Die Beisezung findet voraus- sichtlich am Mittwoch in der Königsgrust der St. Georgs- Kapelle in Windsor statt. OÖfficielle Bestimmungen sind indeß noch nicht ‘getroffen. Das „Court - Cir- cular“ vom Donnerstag Abend schreibt: Die Königin Victoria . sei ihrem geliebten Enkel innig zugethan gewesen, der auch seinerseits stets die größte Zärtlichkeit gegen Ihre Majestät bezeugt habe und dessen liebenswürdige Eigen- schaften und vornehmer Charakter ihn ihr seit seiner Kindheit theuer - gemacht hätten. Die gestrigen Londoner Morgen- eitungen bringen Leitartikel über den Tod des Prinzen, in denen fe ihre warme Sympathie für die Königliche Familie und ihre Theilnahme für die hohe Braut, Prinzessin Mary von Teck, aussprechen. Aus allen Landestheilen werden noch immer Kundgebungen innigen Bedauerns der Bevölkerun E ars Allenthalben sind die Festlichkeiten abgesagt. Wie mehrere Blätter melden, ist die. Gesundheit der Prinzessin von Wales sehr stark angegriffen, doch is der Zustand Zhrer Königlichen Hoheit bis jeßt nicht beunruhigend. Der italienishe Minister - Präsident Marchese di Rudini hat den italienishen“ Boischafter in London beauftragt, der englishen Regierung das Beileid Jtaliens anläßlich des Ab- lebens des Herzogs von Clarence zu übermitteln. Der König der Belgier wird neueren Meldungen aus Brüssel zufolge wegen der shlehten Witterungsverhältnisse den Leichenfeierlichkeiten nicht persönlih beiwohnen. : ,

An dem gleichen Tage wie der jugendliche : Herzog von Clarence ist, wie schon gemeldet, auh der hochbetagte Cardinal Manning aus s Zeitlichkeit abberufen worden. Er war im Jahre 1808 in Totteridge in der Grafschaft Were rie geboren und bis zum Jahre 1851 Geistlicher der anglikanischen Kirche. Jn dem genannten Jahre trat er 2 e römisch-katho- lishen Kirche über, die ihn zu gs bewährtesten Streitern rechnete. Nah dem Tode des Cardinals Wiseman empfing er am 8. n 1865 die Weihe zum Erzbischof von West- minster, und im Dezember 1877 wurde er zum Cardinal er- nannt. Cardinal Manning war in weiten und nit allein katholischen Kreisen des Königreihs geschäßt und beliebt, .da er an den großen socialen Fragen der Gegenwart lebhaften Antheil nahm und häufig von strikenden Arbeitern als Ver- mitiler zur Beilegung des Streites angerufen wurde. :

Die „Morning Post“ erfährt, der bisherige Gesandte in Bukarest Sir Drummond Wolff sei zum englischen Bot- schafter in Ma drid ausersehen. j i

Vor dem Poligcigen t in Walsali (Staffordshire) erschienen, wie dem „W. T. B.“ berihtet wird, in Sachen des Anaxchistencomplotts gestern sechs Angeklagte, darunter ein Franzose Cailes, und der Schuhmacher VBartola alias Devgano}f unter der Beschuldigung des gesezwidrigen Be- sißes von Sprengstoffen. Der Ober-Constabler von Walsall beschrieb seinen Besuh im Socialistenclub, wo er Bomben- modelle „vorfand sowie in ftanzösisher Sprache angefertigte Anweisungen zur Anfertigung von Bomben, ferner ein Manifest in der Handschrift Cailes’, welches zur Herstellung von Bomben und Dynamit behufs Umwälzung der esellschaft auffordert und Sustructionen ertheilt, um öffentliche Gebäude in die Luft zu sprengen. Der Staatsanwalt beantragte die Vertagung des Prozesses, um die s l in Stand zu seßen, sich über eine mit dieser Angelegenheit zu-

ammenhängende, in England und dem Auslande weit ver- reitete D wörung zu informiren. Die Verhandlung wurde shließlih vertagt. Eine Cautionsannahme seitens der Angeklagten wurde von dem Gericht verweigert.

Frankreich. j aris, 16. Januar. Jn hiesigen unterrichteten Kreisen via wie E T. B.“ berichtet, die Unterhandlungen wischen Frankreich und den Niederlanden über die gegen- seitige ollpolitishe Behandlung würden voraussichtlich n nächster Zeit zu einem egenen Abschlusse | Frankreih würde das Recht der meist begün tigten Nation erhalten, wogegen es den Niederlanden seinen Minimaltarif ge- währen würde: Eine Fristbestimmung werde das Ueberein-

ühren.

handlungen mit der Schweiz wird dem „Temps“ aus Bern

eine Note gerichtet, worin gesagt werde, daß der Bundesrath die Forderung, Vie ‘Schweiz möge Frankreich dieselben Zuge- ständnisse machen, welche sie

kommen nicht enthalten. Zu den Handelsvertrags-Ver- gemeldet, der Bundesrath habe an die französische egierun

utshland und Oesterreih-

diese beiden Staaten hätten der Schweiz umfangreiche Cón- cessionen gemacht, im Gegensagze zu Frankreich, welches nichts bewillige. Die Eng des „Temps“ sagt weiter, die Note lasse gleichwohl hoffen, daß ein Tarifkrieg vermieden bleiben würde, indem Frankreih Zeit gelassen werde, die Situation zu prüfen und den Minimaltarif zu modificiren.

Der Deputirte Dreyfus wird am Montag an den Minister des Auswärtigen Ribot eine Anfrage über die Lage in Tanger und über die den Commandanten der

französishen Schiffe ertheilten Jnstructionen richten.

Jtalien. Die italienishe Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung der Handelsverträge fort. Jm Verlaufe der Debatte führte Pantano nah dem Bericht des „W!: T. +B. aus, der Handelsvertrag mit Deutschland vershlehtere zwar die Beziehungen zwischen Jtalien und Deutschland nicht, könne auch ein lebensfähiges Element enthalten, er shüße aber die Volkswirthschaft, Fndustrie und den Ackerbau Jtaliens nicht wirksam genug. Den Vertrag mit Oesterreih-Ungarn bemän- gelte der Redner deshalb, weil er dieunvortheilhafte Lage Jtaliens auf Grund des Vertrages von 1887 nicht ändere; für den italienishen Handel im Oriente könnte der Vertrag verhäng- nißvoll werden, da der Einfluß Oesterreih-Ungarns in den Balkanstaaten wachse. Materi erklärte sih für die Verträge, verlangte jedoh Oesterreich-Ungarn gegenüber die dem SonaL einer Clausel auf Zulassung italienischer Weine zu dem Zollsa von 5 Fres. 77 Ctms. S aponito sprach gegen die Verträge. Der am Donnerstag in der Kammer eingebrahte V or- anshlag für das Rehnungsjahr 1892/93 {ließt nah einer Mailänder Meldung der „Köln. Ztg.“ mit einem O von 17 377 000 Lire, wobei jedoch zu berücksichtigen bleibe, da 30 Millionen für Eisenbahnbauten unter den ordentlihen Aus- aben eingestellt sind. Der Schaß-Minister hoffe, obigen Fehl- etrag durch 22700000 höhere Einnahmen und, 3800 000 geringere Ausgaben zu decken. Spanien. :

Das Standgericht in Xeres hat, wie man der „Magdb. tg.“ aus Madrid meldet, drei der verhafteten Anarchisten- ührer zum Tode verurtheilt; dieKönigin-Regentin habe zwei von ihnen begnadigt; der dritte werde am Montag \tand- rechtlich erschossen werden.

Portugal. Das amtliche Lissaboner „Diario do Governo“ vom 15. d. M. veröffentliht ein Decret, durh welches eine aus fünf Staatsbeamten bestehende Commission ernannt wird, welche mit der Untersuchung gegen die Verwaltungs- räthe der portugiesischen Eisenbahn-Gesellschaft, die sich gegen die Landesgeseze vergangen haben, sowie mit der Untersuchung der Statuten der Gesellschaft betraut ist.

Schweiz. Der Bundesrath hat nah einer- Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Bern zum Commandanten der Gotthardbefesti- gung mit dem Range und den Competenzen eines Divisions:

ommandeurs den Obersten Fein rih von Segesser in

Luzern und zum Artillerie-Chef und Chef-Jnstructor der Festungs-Artillerie in demselben Wirkungskreis den Oberst- Lieutenant Ferdinand Affolter aus Deitingen ernannt.

Türkei.

Wie die „Agence de Constantinople“ meldet, dürfte die demnächst erwartete Aeußerung der bulgarischen Regie- rung über die französische Note, betreffend die Aus- weisung Chadourne’s, dem “Bedauern “über den be- gangenen Formfehler Ausdruck geben und zur Vermeidung von Mißverständnissen in der Zukunft die Au3sweisungs- bedingungen festseßzen. Danach solle 14 Tage vor der Ausweisung der botreftende Konsul davon benachrichtigt werden, damit zu einem eventuellen Ausgleih Zeit gewonnen werde. Nach Ablauf dieser Frist solle, falls der betreffende Konsul nicht interveniren oder eine Verständigung nicht erzielt werden sollte, die Ausweisung erfolgen. Andere Fragen, wie die Ent- schädigung der Betroffenen zu erledigen sei, sollen der ukunft Überlassen bleiben. Die von mehreren Mächten anläßlich des

alles „Chadourne“ vorgeschlagene analoge Auslegung der apitulationen sei von der Pforte angenommen worden.

Schweden und Norwegen.

(F) Stockholm, 13. Januar. Der Kronprinz wird, wie tonblatett berihtci, seine Reise nah St. Petersburg am 22. d. antreten und seinen Weg über Berlin nehmen.

Die Arbeiten an den einzelnen Etats des Budgets sind jeßt troß der in den Ministerien herrshenden Kränklich- feit soweit vollendet, außerordentlihen Staatsraths} ung zur Vorlage kommen kann. Am Freitag wird die verfassungsmäßige Prü- fung der Mandate der neugewählten Abgeordneten stattfinden und am folgenden Tage der Zusammentritt der Kammern unter ihren Alters-Präsidenten, um die Er- nennung der ordentlihen Präsidenten und Vice-Präsidenten vom König zum erbitten. Die feierlihe Eröffnung des Reichstags im Reichssaale ist noch nicht bestimmt.

Dex Chef der politishen Abtheilung des Departements des Aeußern Freiherr Fleetwood ist am Sonnabend ge- storben. Er war seiner Zeit den Gesandtschaften in Kopen- hagen, Paris und London attachirt und auh als Legations- Secretär thätig. | , :

Jn dem gemeinschaftlichen {chwedi\ Genorwegil hen Staats- rath ist der Handelsvertrag zwischen Schweden-Norwegen und Frankreich genehmigt worden. Der Vertrag enthält eine Verlängerung der Handels- und Ae on mit Ausschluß dessen, was die Zolltarife betrifft. Jn Kraft tritt der Vertrag am 1. Februar. Er ist auf ein Jahr abge- geschlossen mit zwölfmonatlicher Kündigungsfrist.

Christiania, 13. Januar. Wie verlautet, ist nunmehr - zwischen Norwegen und Spanien über die Verlängerung

es Handelsvertrags bis zum 1. Bet igon Mind erzielt, wobei alle Zollsäße mit Ausnahme derjenigen für Alkohol unverändert bleiben. | Afrika.

daß der Dampfer „Ferdinando Massimiliano“ mit dem Khedive Abbas an Bord heute früh 7 Uhr dort in Sicht gekommen ist. i : : :

Die, Lage in Tanger ist nah einem Pariser Telegramm des „Wolff Sen! Bureaus“ unverändert; der

Der General-Jnspector der Cavallerie Freiherr: von Gemmingen-Guttenberg ist an der Jnfluenza gestorben.

Ungarn bewilligt habe, als eine zu weitgehende bétrachte, denn

daß; das Budget heute in einer »

Aus Alexandrien meldet ein Walff sches Telegramm,

ultan von

Marokko habe den Gouverneur von Tanger nah Fez berufen. Jn einem Drahtbericht der „Times“ vom 13. d. aus Tanger

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