und BVearwmten zu entziehen. Erhalten dieselben aber die A über dic fußeren Schulangelegenheiten, so muß ihnen bei dem a Zu- fammenhange der leßteren mit allen Fragen der inneren Schulleitun auch die leßtere unter den dur die besonderen Verhältnisse der Schul- verwaltung gebotenen Modificationen zufallen. Wird fo in diesen Instanzen ein organischer Zusammenhang mit
der Coinmunalverwaltung und Communalaufsiht herbeigeführt, so wird bei der weiteren Ausgestaltung auch den Bestrebungen nah h r wren land g ung iu tragen sein, e fie in den
Jahrzehnten bereits auf anderen ieten der mit Erfolg eingeführt ift bind
‘Die Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 bestätigt die Noth- 000 usgabe wi wendigkeit des (ragaurtunde in dér Bestimmung des Mai els 21 A s E en E E E T s Ds E ea tan
p x eGltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder m ganzen würden hiernah mehr erforderlich werden etwa
N Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.
Parlamentarische Nachrichten. M 13. Berlin, Sonnabend, den 16. Januar 1892.
— Dem B auie der Abgeordneten ist der Nechen- E i nen Pfarreien der Rheinprovinz in Gemäßheit des Staats-Ministerial-
shaftsberiht über die weitere Aus hrung des des ation preußi- Aus dem Staatshaushalts-Etat für 1892/93. ae Freien Dex erri Eo T Loilligende Stanttgchalt b elMlules vom .- Y(OVember zu bewitlutgende aartvgeya on
icher & So nlcih 1869, betreffend die er Staats-Anleihen, zugegangen. De : ; E ; / r Etat des Finanz - Ministeriums weist eine Einl|- M S Os ator. e
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf nahme von 2598 516 & auf, um 9 750 G geringer als im Jahre darunter 7300 zur Erbêhung des Gehalts der Provinzial-Shulräthe eines Geseßes, betreffend die bänderung er 18, 19 1891/92. Tse Abminderun At den durchschnittlichen Ein- da es mit Rücksicht auf die beabsi tigte Erböbun des Gehalts der 20, 22, 28, 31 des Geseges über die allgemeine hnen oe dts Mies E E E. 2 A Directoren an den höheren Lehranstalten erforderli erscheint, das Landesverwaltun , vom . Juli 1883 (Geseß-Samml. oi ben Ober - Präsidenten, Regierungs 3 Présidenten und Regie- sehen worden, weil sich danach je nas der Verschiedenheit so- | Gehalt: der Provinzial-Schulräthe im Minimum von 5100 # auf S. 195) nebst Begründung zugegangen. oen u, \ w.. 13 502900 M (S 64000 40, bei den wohl der gesammten . bis zur Erreihung des Höchstgehalts | 5400 M zu erhöhen; für die Universitäten 8 050 618,38 A,
Dee Entwurh lautet: Badener Bo e U 208 e) dei “tes Witwen | p ten "dle Dau pr "De blant | 1 O drófs 1 mite manie fi Jl M09 d mehe n ablen
Artikel 1. Der § 18 i i ¿ trois 3 / E * | den Mindest- und Höchstgehältern die Dauer | erbleibens ,03 M. mehr, worunter si mehr an Zahlungen
§ 18 des Geseßes über die allgemeine Landes und Waisen-Verpflegungsanstalten 5 569 100 4 (— 62950 4), | in den es A Gehalts\tufen ‘nit nur für die vershiedenen Beamten- | vermöge rechtliher Verpflichtungen, 13 523,37 M. S an Zuschüssen
fategorien sehr ungleiamälng gestalten, sondern auch für einzelne B die von Anderen zu unterhaltenden, aber vom Staat zu unterstützenden Beamtenkategorien eine zu lange werden würde. Es würden z. B. nstalten, 1 400 000 4. zur Durchführung des dem Landtage Dora A L die Beamten der Gehaltsklassen VII (1000 bis 1500 46), X (800 | Normal-Etats vom Jahre 1892 für die irectoren und Lehrer höherer bis 1200 M) und XIT (400 bis 800 M), wenn fie in div A Lehranstalten sowie zur Erhöhung der Remuneration für Hilfsunter- von je 100 das Höchstgehalt nah 21jähriger Dienstzeit erhalten | richt, ferner 297 487,66 4 mehr für Versorgung der Hinterbliebenen sollen, in drei Gehaltsstufen je 5 Jahre und in einer 6 Jahre bleiben | von Lehrern und Beamten an nicht staatlichen höheren Unterrichts- müssen, d. h. also nur alle 5 Jahre und einmal nah 6 Jahren eine | anstalten; für Elementar-Unterricht8wesen 61 140 022,66 M, mehr Zulage von je 100 M erhalten. Demgegenüber erschien es wünschens- | 1 701 817,47 #, darunter mehr 285 329 # zu Gehaltserhöhungen werth und auch grundsäßlich richtiger, die Zeit , welche die Beamten | der Seminar-Directoren, und Lehrer ferner_ zu Oa für zwei in den einzelnen Gehalts\tufen zuzubringen haben, einerseits möglichst | erste Seminarlehrer, neun ordentliche Seminarlehrer _ und einen für alle Beamtenkategorien und zugleih auch für alle Gehaltsstufen Hilfslehrer, 33 000 # zu e von Seminaristen, leihmäßig zu bestimmen, andererseits aber au diese Zeit nicht zu | 10800 # zu Gehaltserhöhungen für die Präparanden - ang zu bemessen, sondern die Beamten lieber in kürzeren Zwischen- | anstalts-Vorsteher und erste Lehrer, 20000 # zur L räumen um minder erhebliche Beträge, als in längeren Zwischen- | des Dispositionsfonds zu Unterstüßungen für angehende Turnlehrer, räumen um erheblichere Me im Gehalte aufsteigen zu lassen.
da die Gewinnung eines A größeren Ersaßes namentlich an Ersteres - ist nicht nur für die Beamten und eintretenden Falles für
akademisch gebildeten Turnlehrern um so a Sett E ihre Hinterbliebenen vortheilhafter, sondern empfiehlt sich auch im | als für den Turnunterriht an den höheren Lehranstalten eine Ver- dienstlichen Interesse.
mehrung des wöchentlihen Turnunterrihts bevorsteht, 20 400 e für _Als eine angemessene Jet für das Verbleiben in jeder einzelnen | die Besoldung je eines neuen \{chultechnischen Raths bei den Regie- Gehalts\tufe erscheint eine solhe von drei Jahren, wie sie auch bei
der Eisenbahnverwaltung für alle Kategorien von Unterbeamten festgeseßt ist. Durch die Seh hung eines dreijährigen Zeitraums für das Verbleiben in jeder Gehalts\tufe- wurde es aber, wie {hon oben er- wähnt, nöthig, die gesammte Dienstzeit, welche bis zur Erreichung des Höchstgehalts zurückzulegen sein wird, überall jg eine durch drei theil-
gebefohlenen nit ohne den Unterricht lassen, wel ür di a
1 Volts Ea d : her für die öffent- | 9 000 000 j eihrnäßigen Ausführung dieser Anordnung der Verfassung und der feften Thea diesér ältnifse di i E schriften [6s Gute 8 tes ifse dienen die betreffenden Fin
Jum Schluß führea wir aus der Begründung des achten Abschnitts, Leistungen des Staates zur Unterhal-
Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, beabsichtigt der Entwurf { tUng der Len Gen Volksschulen, Folgendes an: die Geschäfte der Regierun s Abthetlungen für at und u ‘Die Verfafsungsurkunde bestimmt im Art. F : eDie Mittel zur esen auf den Regierungs-Präfidenten zu übertragen. Es erfordert | Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volks- dies die Aufhebung jener Abtheilungen — ein Vorschlag, der, über [len werden von den Gemeinden, und im Falle des nahgewiesenen den Rahmen dieses Geseßes hinausgehend, in einer besonderen Vor- | Unvermögens, ergänzungöweise vom Staate aufgebracht. Die auf lage seine Erledigung finden wird. besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflihtungen Dritter bleiben ie Aufficht über die äußeren Angelegenheiten der Volksschule bestehen. Der Staat M secistet demn den Volksshullehrern
wird, soweit nicht im Geseß (wie bei Shulbauten 2c. §8 21, 23, bei | ein festes, den Localverhältnissen angemessenes Einkommen.“ der Festscßung der Lehrergehälter 88 135, 140) besondere Bestimmungen ie Beiträge des Staates zur S eiierung der s en getroffen ind, von den Regierungs-Präsidenten und Landräthen nah und zur Unterstüßung der Gemeinden find in den leßten Jahrzehnten aßgabe der Gemeindeverfafsungsgeseße geübt (§8 54, 55). Die mit den zunehmenden Anforderungen an das Volks\hulwesen in Kreis«, Bezirks-Ausschüfse 2c. üben eine Mitwirkung nah dêm Zu- | fteigendem Maße gewachsen. ftändigkeitsgeseß, soweit die communalrechtlihe Seite in Frage kommt,
J. Be î an getat run en t f Ü
So vereinigt in der Bezirksinftanz der Regierungs-Präsident die gesammte Leitung des Volks\hulwesens (§8 54 bis 56.) Din werden die erforderlichen tehnishen und Verwaltungsbeamten idt über
der Gehaltsbeträge, also der
sammen mit der rage der Demessen e enen Alters\stufen. In leßterer
Abstufung der Gehälter für die verschiede Beziehung kam in Frage, ob etwa die Gehälter für alle Unter- beamten möglich gleihmäßig, vielleiht in der Weise abzustufen seien, daß die Unterschiede nen den einzelnen Gehalts\tufen überall je 100 M betrügen. Von einer solhen Regelung i} indessen e
onsoli
bei der Verwaltung des Thiergartens bei Berlin wie im Vorjahre 144700 M., 2 Wartegelder, Pensionen und Unterstützungen - 37978181 M (+ 2553 878 MÆ) und bei den allgemeinen Fonds 2816 300 M (+ 4300 M). Der Mehrbetrag von ‘2553 878 M. bei dem Capitel , Ee, Pensionen und Unterstüßungen“ ist dadurch begründet, daß in den drei Jahren von 1887/88 bis 1890/91 durch- \hnittlih in jedem Jahre eine Steigerung von 1 049 349 # ein- getreten ist. Hierzu treten noch die für die Landgendarmerie von ‘dem Ministerium des Innern übernommenen 1526 500 4, sodaß mit Rücksicht auf die zu erwartende Steigerung statt der im Vorjahre eingestellten 26 000 100 /., 28 000 000 „46._ angeseßt werden - mußten. An einmaligen und außerordentlihen Ausgaben werden zu Umbauten in den Königlichen Theatergebäuden zu Berlin 500 000 verlangt. Diese Umbauten sind nothwendig geworden dur die im Interesse der Feuersicherheit neuerdings erlassenen Polizei- vorschristen und sind ha wt fie das Schauspielhaus auf 520 000 e, für das Opernhaus auf 900 000 6 Da die Bauten spätestens bis zum 1. Oktober 1893 zur Ausführung gelangt sein sollen, so sind für das erste Jahr 500 000 (4. eingestellt worden. Ob und in welcher HoNe diese Kosten von der Kronkasse zu übernehmen seien, {weben noch Verhandlungen. Dem Etat ist eine Denkschrift über die Regelung der Gehälter der etatsmäßigen Unterbeamten nach Dienstaltersstufen : Peigegcen der wir Folgendes entnehmen: Es 1st in Aussicht genommen, die Gehälter der etats Meh: Unterbeamten vom 1. April 1892 ab nah a S
Im Jahre 1859 betrug der Elementarshul-Fonds 216 744 Thlr. 1868 nah Aufnahme der aus den Etats der neuen Landestheile über- nommenen 280 523 Thlr. bereits: 725 109 Thlr.
Im weiteren scheidet sh die Zeit bis zum Jahre 1886 von der O ivád L Gebal
m Jahre wurden zu Gehaltsverbesserungen der Lehrer 100 000 Thlr., 1872 weitere 500 000 Thlr. bewilligt. : Der N in den Jahren 1873 bis ‘1878 betrug 8060432 M (darunter 3 300 000 4 für Alterszulagen der Lehrer). Außerdem wurde ein be- sonderer Fonds zur Errichtung neuer Schulstellen ausgebraht. Der Fonds zu O R en war in derselben Zeit von 39 060 A auf 300 000 A gewachsen und wurde bis 1884 um weitere 529 000 M an e Endlich E SoE zu E für Schulbauten als besonderer Fonds eingestellt, und diefer
s 150 000. vermehrt. : i E fer wurde 1885
erna seßte der Staatshaushalt für 1885/86 aus: Cap. 121 Tit. 27: Besoldungen und Zuschüsse für Lehrer, Lehrerinnen und Schulen (darunter 3 300 000 4 zu Alters- MUlage) i e 12165513 K
Tit. 28: Behufs Errichtung neuer Sc{ul-
E E P E N E A 218362. Tit. 28a: Zur ting unvermögender Gemeinden und ulverbände bei Ele-
Geschäfte derselben werden, soweit niht das Volksshulge]eß anderweite Bestimmungen trifft, bei sämmtlichen Regierungen von dem Regierungs- Präsidenten mit den der Regierung zuftehenden Befugnissen verwaltet. Artikel I1. Der § 19 Absay 1 des Gesepes über die all- emeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 erhält folgende Fafsung: em Regierungs-Präsidenten werden für die thm persönli über- tragenen n ein oder zwei Ober-Regierungs-Räthe und die erforderliche Anzahl von Räthen und ilfsarbeiterr, von denen mindestens einer die Befähigung zum Richteramt haben muß, bei- gegeben, welche die Dre Ls nad einen Anweisungen bearbeiten. Artikel 111. Der § 20 des Gesehes über die allgemeine Landes- verwaltung vom 30. Juli 1883 erhält folgende pafung: Die Stell- vertretung des Regierungs-Präsidenten in Fällen der Behinderung. erfolgt dur den ihm beigegebenen ‘Ober-Regierungs-Rath und, wenn ihm zwei Ober-Regierungs-Räthe beigegeben sind, durch denjenigen von ihnen, welchen der Minister des Innern dazu bestimmt. ah be:
verwaltung vom 30. Juli 1883 erhält folgenden Zusaß: Die ies rungsabtheilung für Kirchen- und A R aeben. Die
In der Kreisinftanz _ übt der Landrath die Aufsicht über die äußeren Volksshulangelegenheiten. Im übrigen dn ihm ein oder mehrere schultechnische Beamte, die i, zur Seite, mit denen zusammen er die Kreis-Schulbehörde bildet (§8 60, 61). Dieser sind wichtige aae Dla e übertragen (§ 62), so eine Mitwirkung bei Feststellung des Lehrplans und der inneren Einrichtung der Schule (§ 6), die Initiative bei der Bildung und Aenderung der Schulverbände (§ 30), die Einrichtung von Schulbesu ébezicfen (§ 32), die Bestimmung über die Schulpflicht (59 76, T7, 80, 84, 92, 96) und über die Sculversäumnißstrafen 2c. (§ 87), die Minwirkung bei Beaufsichtigung des Privatunterrihts (§ 82), bei der Einrichtung der Seminar-Uebun M 108), bei der Anftellung (§ 118), WPer- eidigung (§ 122), Beurlaubung (S 125) der Lehrer, bie Bestimmung über die einftweilige Verwaltung erledigter Schulstellen (§ 127), über die Derpfiung der Lehrer zur Ertheilung von Unterricht an Fort- bildungsschulen (§ 128), die Genehmigung zur Uebernahme von Neben- ämtern durch die Lehrer (§ 129), die Betheiligung an der Disciplinar- auffiht über dieselben (§ 131 Nr. 2), die F tseßung der Anrechnung von Naturalien beim Dien ego men 149 Nr. 3), die Beftimmung i E Vater, altszushüfsen
S 186 000 ,
über Gnadencompetenzen (§ 180) u. \. f. Tit. 30: Dispositionsfonds 14 069 875 M
Der Kreis-Schulbehörde treten für besonders tige Angelegen- Der allgemeine Druck der Schullasten ließ es in den E
èn die gewählten Mitglieder des Kreisausschufses hinzu (§ 61) so bei tft in i è o bei der Feststellung der Anforderungen in Bezug auf die Aus Jahren nothwendig erscheinen, allen Gemeinden eine durgreifende allgemeine Hilfe zu Theil werden zu lasen.
ättung und den Bau der Schulen (§ 21), bei der Festseßung der Das ces vom 6. Juli 1885, betreffend die Pensionirung der
Hôhe s gte (§ 33), bet der vorläufigen Entscheidung B T Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen, (Ges.-Samml.
g is O i Lee i; zwis D abgehenden und anziehenden Mes Kreisausschuß d sol Sein Lie Mf cobere bretreden: die | S. 298) ordnete daher im § 26 an: „die Pension wird bis zur Höhe G : von 600 A aus der N ezahlt.“ Gerade bei der Pensions- Artikel VI. laft erschien eine allgemeine Bei ilfe- des Staates geboten, weil sie | Landesverwaltun vom 30. B 1883 erhält folgende Faffung: itglieder nehmen an den Plenarberäthungen der bestehenden
der mit der Stellvertretung. beauftragte Ober-Regierungs-Rath be- hindert, so übernimmt der bei der ngb-Präf angestellte Ober-Regie-
rungen zn Marienwerder, Breslau, Magdeburg und Schleswig, 68 400 M. zu Gehaltserhöhungen (ür die Kreis-Schulinspectoren, 79 028,06 A. zu Beihilfen an Schulverbände wegen Unvermögens für das Stellenein- kommen dex Lehrer und Lehrerinnen, 20 000 4 zur Verstärkung des Be für Förderung des deutschen Völksshulwesens in den Provinzen estpreußen und Posen und im Regierungsbezirk Oppeln, 200 000 46. um den auf dem Gebiete des Elementarshulbauwesens vor- handenen Nothständen Abhilfe zu gewähren; für Kunst und Wissenschaft 3 981 395 #, 88724 A mehr, worunter 22 650 A. mehr für das geodätishe Institut in Potsdam, 33 000 4 für die bio- logische Anstalt auf Helgoland, 12 970 mehr Zuschuß an die Akademie der Künste in Berlin; für technisches Unterrichtswesen 1620 898 M, 71 242 M. mehr, unter denen sih 65 000 #4 als Antheile der Do- centen der tehnishen Hochschulen an den Collegiengeldern befinden, da es die Absicht ist, durh mäßige Erhöhung der bisher sehr niedrigen Honorarsäße an den Technischen Hochschulen zu Berlin und Han nover es zu ermöglichen, den Docenten durchschnittlich ein Viertel des für ihre Collegien eingehenden E S keines- falls aber mehr als 3000 G, zu überweisen; für Cultus und Unterriht gemeinsam 9812537,68 M, 652 965,92 í. mehr, hierbei find 750 000 4 als halbjährlicher Betrag des auf Grund des dem Landtage vorgelegten Geseßentwurfs zur theilweisen ges der Stolgebühren ertorberli@en Staatszuschusses eingestellt ; für edizinalwesen 1 828 410,97 M, 68325 #Æ mehr — dabet 235 405 M. für das Institut für Jnfectionskrankheiten zu Berlin, wo- gegen bei dem Charité-Krankenhause 165 000 6. in Abgang kommen. Unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben befinden sih 300 000 M als erste Rate für den Neubau des Domes in Berlin und einer Gruft, für das preußische Königshaus. Der Bau ist ins- gesammt auf zehn Millionen veranschlagt, als Bauzeit is ein Zeit- raum von zehn Jahren vorgesehen. - Da der alte Dom nur die süd- westlihe Hälfte des für den Neubau bestimmten Platzes einnimmt, während die nordöstlihe Hälfte schon jeßt verfügbar ist, so besteht die Absicht, an dieser Stelle S mit den Fundamentirungs- arbeiten zu beginnen, und ist hierzu die oben genannte Summe
rungs-Rath und wenn dem Regierungs-Präsidenten ein zweiter Ober- Regierungs-Rath beigegeben ist, der dem Dienftalter nah ältere von ihnen die Vertretung. Die zuständigen Minister sind befugt, in be- sonderen Fällen eine andere Stellvertretung anzuordnen. : Artikel IV. Der § 22 des Gesepes über die allgemeine Landes- verwaltung vom 30. Juli 1883 wird aufgehoben. Artikel V. Der § 28 Absay 2 3 des Gefezes über die allgemeine Landesverwal ung vom 30. Juli 1883 erhält folgende Fassung: Zur sonstigen Stellvertretung des Regierungs-Präsidenten im Bezirksaus\chuß und zur Stellvertretung jedes der beiden auf Lebenszeit ernannten Mitglieder ernennt der zuständige Minifter ferner aus der Zahl der am Siße des Bezirksaus|chusses ein richterli oder ein höheres Verwaltungsamt bekleidenden Beamten einen Stell-
vertreter. Der § 31 des Geseßes über die allgemeine
. 650000
860000 ,„ Dienftaltersftufen nach gabe der beiliegenden Nachweisung zu regeln,
sodaß das Aufsteigen der Beamten nicht mehr, wie bisher, von dem Eintritt von Vacanzen oder der Schaffung neuer Se: Stellen abhängig sein soll, sondern jeder Beamte, ohne daß ihm übrigens ein diesbezüglicher Rechtsanspruch beigelegt werden soll, doch bei befriedi- endem dienstlihen und außerdtienstlichen Verhalten ie Erhöhung eines Gehalts um bestimmte Beträge in bestimücten Zeiträumen er- warten darf. i Von der neuen Negelung auêëgenommen sind — außer denjenigen Unterbeamten, welche nur nebenamtlich beschäftigt sind oder deren Diensteinkommen ganz oder zum theil in Emolumenten oder Natural- _ bezügen besteht — das Personal der Landgendarmerie, deren vor- wiegend militärischer Charakter eine Regelung der Gehälter nach S bocetatia, nicht angezeigt erscheinen läßt; die erst dur den Staatshaushalts-Etat für 1891/92 neu gebildete Kategorie der unteren | jedem sllea aus einer Dienstalters\tufe in die folgende in Aussicht Werksheamten der Bergwerks-Verwaltung, bezüglich deren es z. Z. | genommen. o dies nicht angängig war und die Gehaltserhöhungen noch an- den ecforderlichen Unterlagen für die Festseßung von Soul von einer B B n zur anderen verschieden normirt werden alters\tufen fehlt; die Wald-, Torf-, Wiesen- 2c. Wärter der Forst- | mußten, is im Interesse der Beamten überall das stärkere Steigen verwaltung, bei welchen der verschiedene Umfang u. st. w. der Geschäste | der Gehälter in den unteren Dienstaltersftufen in Rusficht genommen. der einzelnen Stellen die besondere Festseßung des Gehalts für jede Im übrigen ist darauf Bedacht genommen worden, den Betrag Stelle erforderlich macht; ein Dünenplanteur und ein Dünenaufseher | der von einer zur anderen Stufe eintretenden Gehaltserhöhung nicht inder landwirthschaftlichen Verwaltung, welche schon bisher einer | unter ein gewisses Maß herabzuseßen, damit dieselbe von dem Beamten Besoldungsgemeinschgft - niht angehört haben und für welche auh wirklich" als Verbesserung - seiner Einkommensverhältnisse sih au künftighin wegen der Cigenartigkeit ihrer Stellung und | empfunden werde. Es ist daher nur da, wo dies unvermeidlih war, thrér Dienstobliegenheiten die Ausbringung fester Einheitsgehälter | bis zu Gehaltödifferenzen von nur 50 #Æ zwischen je zwei Dienstalters- - empfiehlt; fowie endli die Leggediener im Bereiche der | \tufen heruntergegangen, wobei zu bemerken ist, daß eine solche oder E für Handel und Gewerbe, deren Stellen im Er- | sogar eine noch geringere Abstufung der Gehälter auh {hon jeßt ledigungsfclle voraussichtlih zur Einziehung gelangen werden. | mehrfah besteht. Eine Berechnung, welcher das Dienstalter der Indem davon auszugehen war, daß bei der neuen Regelung eine | einzelnen Beamten am 1. Ofktöber 1890 zu Grunde gelegt t, hat / : ? Z s i NARS Aenderung in dem- bisherigen Gesammtaufwande an Ge- | ergeben, daß nah vollständiger Durchführung des Systems der Dienst- erforderlich. Zum Neubau eines Dienstgebäudes für das Consistorium hältern nicht einzutreten hat, ist der Bemessung der Dienstzeit, welche | alterszulagen nah Maßgabe der Nachweisung, unter T Cts der | zu Posen werden als erste Rate 80000 # verlangt, für die die Beamten der einzelnen Kategorien künftig von der ersten etats- | bestchenden Festseßungen für die Unterbeamten der Eisenbahnver- | Restauration der Schloßkirhe in - Wittenberg als legte Rate E Anstellung in der betreffenden Gehaltsklasse ab bis zur Er- | waltung, in dem gesammten Jahresbedarf an Gehältern für die | 95 000 4, zum Neubau eines Dienstgebäudes für das Consistorium reichung des Höchstgehalts der leßteren zurüzulegen haben werden, im | Unterbeamten keine wesentliche Aenderung gegen die nah Durchschnitts- | zu Stade als erste Rate 50 000 #, zum Bau von Universitäts- wesentlichen dieselbe ga zu Grunde gelegt, welche bisher zur | säßen zu berehnende Gesammtsumme eintreten wird. Es versteht | gebäuden und zu anderen Universitätszwecken in Königsberg Erreichung. dieses Zieles durhschnittlich erforderlih war. Dabei er- | sih von selb|t, daß im einzelnen das der Berechnung zu 71800 G, in Berlin 390 600 A, in Greifswald 11 800 M, schien es aber geboten, diejenigen verschiedenen, zu einer und derselben | Grunde gelegte Material bei den wechselnden Dienstalters- | in Breslau 364 050 #4, in Halle 185 405 #, in Kiel 19 600 M, Gehaltsklasse gchörenden Kategorien von Beamten, deren Dienst- | verhältnissen der Beamten fortgeseßten Schwankungen unterworfen | in Göttingen 24280 H, in Marburg 51 000 4, in Bonn obliegenheiten 2c. wesentlich gleihe sind, alle nach einer | ist und daher in so fern einen zuverlässigen alias für die Zukunft | 126 600 (, für Kunst- und wissenschaftlihe Zwecke 429 257 M, C Zeitdauer zum Höchstgehalt gelangen zu lassen, und | nicht bildet. Im ganzen aber und für die Ge ammtheit aller Kate- | darunter sür die Grrichtung einer biologischen Anstalt auf Helgoland ebenso auch für die einander gleih zu achtenden Beamten- | gorien wird im Hinblick auf die große Zahl aller Unterbeamten an- | 103 000 M, | | i : fategorien verschiedener Gehaltsklassen, die bis zur Erreichung | genommen werden können, daß die Ab- und Zugänge f untereinander Was die leßtgenannte Anstalt anbetrifft, so liegt dem Etat eine der Höchstgehälter zurüchzulegende Dienstzeit gm zu bemessen. | ausgleichen werden und die angestellte Berechnung sih im allgemeinen Denkschrift bei, worin darüber nähere Auskunft gegeben wird. Danach Denn es würde si beispielsweise niht rechtfertigen assen, in dieser ttnb: für die Folge als zutreffend erweisen wird. Für die Uebergangs- | ist die Bestimmung der Anstalt eine S einmal eine wissen-
Beziehung die in verschiedenen Gehaltsklassen wiederkehrenden Kategorien von Boten, Kanzleidienern und anderen mit Ae Obliegenheiten, wie die genannten, betrauten Beamten lediglich des- halb S zu behandeln, weil dieselben theils Central-, theils Provinzial-, theils Local-Behörden angehören. Diese Verschiedenheit in der Stellung der Behörden rechtfertigt zwar die verschiedene Be- messung der Gehälter der betreffenden Beamten, kann aber einen Ünterschied für die- Zeitdauer des Aufsteigens bis zum Höchstgehalte nicht begründen. i:
_ Konnte schon aus diesen Gründen nicht für jede einzelne Be- amtenkategorie die für sie speciell berechnete, bisher bis zur Erreichung des par n durchschnittlich erforderlihe Zeitdauer auch für
eti llen : Rate 10 eres Ad ries ad nOG ( einem entsprehenden Auffteigen im Gehalt erfolgen kann. Uünslig sestgeha erden, v erwies 1) dies auc) noch) aus dem L Ä i: Gute als nicht angängig, weil die Ergebnisse der Dur In dem Etat für das Ministerium der geistlichen,
weiteren - : B \hnittsberehnungen für. zahlreihe Beamtenkategorien als geei s Unterrichts- und Mena Aug Een uEtten ist die Summe
Grundlagen für eine künftige dauernde Regelung nicht anerkannt | der dauernden Ausga ben auf 101 445 384 4, 4 460 780 4 mehr werden fönnen. Es gilt dies insbesondere bezü lich solcher Beamten- | als im Vorjahre, die der cinmaligen und g Tategorien, welche nur eine geringe Zahl von Personen umfassen und Ausgaben auf 3 392 732 4, 2 398 556 # weniger als im Vorjahre, bei denen ahe A jufällige Gn E in ‘weit höherem Grade ange eh \ O pöh F ieh De l \ M, M
N ¿ ‘ , s ‘ L U ú v “ s 7 ) Y s N a t . . . L eiten Kbemlides S 400 i n Fr B 4 uns M , Die Uebertragung der Geschäfte auf den Regierungs-Präsibenten A O O Bramien beunflußt haben als bei ben Kategorien die Summe der Einnahme beträgt 2794077 A, 40953 M Parlamentarische Nachrichten. Rücksicht auf kleinere, minder leistun sfähi e Seu verbände mit ihren | Ledingt eine Beseitigung der collegialischen Behandlung, wie sie bis- eine größere Zahl von Beamten umfasfen. ; weniger als im Vorjahre. Von den Mehreinnahmen entfallen — Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Ge- diese Einsicht fehlt, da gewährt das Gese dem Kinde selbst den ihm | ein- upd zweiklassigen Schulen erf hei t L b u Abs ände mit ibu her bei den Regierungsabthèilungen für Kirchens- und ulwesen a es sodann angemessen erscheint, die Zeitdauer des Verbleibens | 83 804,24 4 auf den öffentlichen Unterricht, hiervon 65 000 4, allein seges, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen En ub un ge ihm jen echt auf Entwickelung und } dieser Stellen erechtfert Ls Gerade in om cllen ‘o feine Ge E geiehes exsheint A E M L E a erie T : N (0e ein n Da e nit Ine Preise Ae Erbóba N n Ls 18 A in E. ue E gle „der Zoll fte auf T A A ena faga B Deut) ch- Ausbildung der ihm von Gott verliehenen Gaben und Anlagen. Auch | meinden (Gutsbezirke, Schulverbände) zuc ründung einer zweiten | Befugnisse i î . in die L j ven aus für gits Da L auf dret Aubre izi ämli ( nd hand [lte ausländis A i ; : N : N 1 gnisse in die Kreis- und Localinstanz ezw. in die Hand der E te, bis “ot ere, | aus dem Medizinalwesen, nämli 375 / Erlös aus dem Verkauf | (and, vorhandene unverzolile ausländi che ê L Engen Detectt vie Gn Bai R V | u n mde E Ta fie an Gta Ne S D | O Bein Wmf Unglaznbaien ele A eule See ral axf cie mt b lan | j eng e Wle a M a8 Brau | De BANE T ovoigien Serre en Nou i ; : : 12408 : ng vorzuschreiben. 6 rden.' iker, Aerzte, Zahnärzte und Apotheker u ) ) i , , N “auf Ta afaeia Laifides Ü bes Pecdtifbea E befind L Mecbsel in der Zahl der Stell d der Ei ür die mehr erwähnten kirchlichen Sachen erscheint dié Auf- Oi Lahr eiihinten: Grundsätzen angestellten Ermitte- | des Instituts für Infectionskrankheiten. Diesen Mehreinnahmen afer, See Mais und Dülfea ten), welche nah amt- Monatble euweitect worden it, seinen Arsdrud des Értrages des S L E Q l, t E en S er Einfluß oung der Collegialverfafsung N: Was insbesondere die lungen haben dazu geführt, für die meisten Kategorien der Unter- | gegenüber steht cine Mindereinnahme von 197 432 c einmaliger | Ücher Feststellung am - 1. Februar 1892 innerhalb des deutschen Dieses verordnet Theil 11 Titel 12 & 43: „Jeder Einwohner, | unbedingt. sichere Racnung über den hiernach erforverlihen Mehr- | Q Lenpauresolute betrifft, fo verlieren dieselben an Bedeutung mit beamien den Zeitrazim, in welhem das Hôchsigehalt der betreffenden | Einnahmen des vorigen Etats. “eee in Frivatläger Frier contlichem MiwersGluß bder ‘ ht füy foi Ms T : : 2 4 ahsenden Autonomie der Gemeinden. Unter den Betheiligten ; : ; R tntftert ' welcher den nöthigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht (big nicht zu. Derselbe ift aber ungefähr auf 4 300 000 Mark zu | ift zudem der Rechtsweg über ihre Verpflichtungen zulässig. / ( P A L eint, pie E Se E E, Au Unter den dauernden Ausgaben befinden fich: für das Ministerium | i gémisciten rivat-Tränsitlägern ohne amtlichen Mitverschluß,
2 s 4 sowie in den deutschen t üen vorhanden sind, werden b
1IL. Der vom Staat zu den Alterszulagen der Lehrer und Lehre- — Auf Veranstaltung der Centcumsfractionen tes Reichstags und
bare Zahl von Jahren festzuseßen. Es hat Y dies auh meist ohne wesentlihe Abweichungen -von der Zahl der bisher bis zur Erreichung des Höchstgehalts durchschnittlich zurück{zulegenden Dienstjahre durch- führen lassen. Wo Abweichungen nöthig wurden, ist nahezu übera
zu gunsten der Beamten für p eine Abkürzung der bisherigen Gesammtzeit vorgesehen; wo eine Verlängerung sich nicht vermeiden ließ,- ist dieselbe auf das mindestmöglihe Maß beschränkt worden. Ie nah der Zabl der für die einzelnen Beamtenkategorien si er- gebenden Dien A: einerseits und dem Betrage der Differenz zwischen Mindest- und Höchstgehalt der betreffenden Kategorie anderer- seits hat die Abstufung der Gehälter für die verschiedenen Dienstalters- \stufen bemessen werden müssen. Soweit angängig, is dabei die Differenz zwischen je zwei Gehaltöstufen immer gleichmäßig normirt worden, also für die Beamten stets dieselbe Gehaltserhöhung bei
Ergänzung der Zustimmung einer Gemeinde zur Errichtung einer ungleihmäßig auftritt und daher die Gemeinden 2c. {wer bedrüdckt. | Die ernannten
Confessionsschule (§ 15), die Entscheidung in streitigen Schulbausachen (8 23), die Bildung und Aenderung der ulverbände (8 30), die o Im ganzen sind für diesen Zweck 1891/92: 3 700 000 Mark aus- Regierung nah Maßgabe der für die Regierungsmitglieder geworfen. LAE theil.
mmung über das Gaftshulgeld (§ 31), die Entscheidung bei In noch umfassenderer Weise ift sodann eine Erleichterung der rtikel VIT. Dieses Geseß tritt gleichzeitig mit dem Volks-
Streitigkeiten über Fremdenschulgeld (§ 33), die Beschlußfassung über
i ô useinand i inrid die et (e a R D e BesGluge A über Ae Volksschullasten dur die Geseße vom 14. Juni 1888 (Ges.-Samml. | {ul eseß in Kraft Fefe ungen in Gutsbezinken (& 39) und in Gulverbänden (88 40, 7) | S: 246) und vom 31. März 1889 (Ges--Samml. S. 64) herbei: | Urkundlich x. Fe eun bei Festseßung des Grundgehalts (8 135) und der | 9 ührt. E Maßgabe derselben ift „jur Erleichterung der nach - J d Be änd ; s Alterszulage (§ 140) ffe Lehrer, die Bestimmung über die g | Mentlichem Recht O, er Volksschulen Verpflichteten“ Per vorllègenve Geseten h pel i | der Erträge des Dienstlandes (§ 149 Nr. 1). aus der Staats affe ein jährlicher Beitrag zu dem Diensteinkommen it d e eth liegende Geseßentwurf beabsichtigt im umen dana Die Kreis-Schulbehörde ift im übrigen das Organ des Regierungs- | der Lehrer und Lehrerinnen an diesen Schulen zu leisten. Die Höhe abth fu lie Kren, und Scbulreefea cute unt U Cer Präfidenten und hat defsen Weisungen zu entsprechen (8 59). dieses Beitrags wird so ae daß für die Stelle chà f M 0e Kirchen- und Schulwesen Gisune en und die Ge- ür die Städte R in analoger Weise eine Stadt-Schulbehörde 1) febre E owie eines erften ordentlichen Porscbrifte it C ben Mer erag F t D a Ps BüÙ mei er - î f , - r! « . . . . . é L ¿r R L E è N R A D f. t : cl - l r L E E r Se S Minsperior m wesentlid | 9 eines anberéx ordentien Lehrers. “200 4%, | Die Zustänbgteil ver Kegierungacbtbeilnngen für Kirchen: und soweit nicht, wie bereits zu & 23 erwähnt, die besond iltnife | 8) einer ordentlichen Lehrern 150 1 | Se Tee be Dante U A s E S ; z / , eren Verhältnisse 4) eines Hilfslehrers und einer Hilfslehrerin . u eine sehr beshränkte. Jhre Wirksamkeit erstreckt sih Hauptsächlich
nrehnung
eine anderweite Regelung erfordern (§§ 65, 66, 67). In wichtigen gezablt werden. 100 auf die Verwaltung der Volks\hulen. Was leßtere betrifft, so liegt
ällen (§ 6: Einrichtung neuer Klassen und Lehrerstellen in Stadt- ; freisen, L 19: Festsezun L erien, § 21: erfte Der Gesammtbetrag der hiernah zu leistenden Beiträge beziffert bau- und -Ausf\ Ct. ngelegenbeilen, 8 33 fe sich im Staatshaushalt auf 26 000 000 4.
\ gene treten der Stadt-Schulbehörde M
behörden hinzu (§ 66).
__ Die dem Kreisaus{uß übertragenen Befugnisse, soweit sie für ‘die Städte überhaupt in Frage kommen, übt im allgeineinen der Be- zirksaus\chuß ew, 88 15, 28, 30, 31, 34, 43).
Es laßt sih erwarten, daß bei dieser weitgehenden Decentralisa- tion und bei dieser umfassenden Mitwirkung der Nädchstbetheiligten an den Geschäften der Schulverwaltung ihre freudige und opferwillige Theilnahme an dem Gedeihen der Schule wachsen wird.
Neben den so gebildeten Kreis- und O üben die Schulaufsichtsbeamten die R iht nach Maßgabe des Gesetzes ron Al a e e Seit ie M na E desselben in en iegenden Entwurßfß erscheint niht zweckmäßig, weil fie über den Rahmen der Volksschule hinausgehen. B N
Zum Vierten Abschnitt, Schulpfliht und Be- strafung der Schulversäumnisse, Privatunterricht heißt es in der Begründung:
Die Forderung, daß kein Kind ohne die Bildung bleiben solle, welche die Volksschule gewährt, ist im Preußischen Staate t den Pen des Großen Kurfürsten an ununterbrochen, mit fteigender Klar- eit und Bestimmtheit geste worden. Erschien ihre Erfüllung an-
ihre Unterhaltung in einem großen Theil des Staates bisher den be- sonders gebildeten Schulsocietäten (Schulgemeinden) ob, ihre Verwaltung überall in wesentlihen Punkten in der Hand der Regierung. Der Entwurf eines NLOAILS nimmt in Aussicht, die Schullast durhweg den bürgerlichen Gemeinden unt den ihnen gleich- efrellten Gutsbezirken bezw. den aus Gemeinden (Gutsbezirkten) ge- Udeten weiteren kommunalen nahbarlihen Verbänden zu übertragen, fowie diesen Gemeinden (Gutsbezirken, Schulverbänden) und tér Selbstverwaltungsbehörden in der Kreis- und Bezirksinstanz einen weit fenen uy auf die Volksschule zu gewähren. Geschieht dies, so erscheint es zweckmäßig,- die Aufsicht über das \ Volksshulwesen in der Bezirksinstanz dur diejenige Beate üben zu lassen, welche im übrigen die Aufsicht über die Communalangelegen- heiten der bürgerlichen Gemeinden (Gutsbezirke, nachbarlihe Com- Tut dee Sun und zu welcher die an der Verwaltung und d Au E e Cs R Un A en Behörden in ; Í i j L ES % | engster Beziehung stehen, d. h. zur Zeit durch den Regierungs-Präsi- ; E hiernah Laie erst die Méglichkeit gegen, mit | denten. Die Schulaufsichtsbehörde geht sonft der Gefahr ee Js: E neuen eie der Schullaft vorzugehen, ohne durch die damit | lirung entgegen, und es fehlt eine \sihere Garantie, daß bei der verbundene Verschiebung der Last die neuen Träger über Gebühr zu | Bearbeitung der Schulsachen die allgemeinen Bedürfnisse des com- belafter, so lafsen do die mannigfahen Schwierigkeiten, welche natur- | munalen Lebens voll berücksihtigt werden. gemäß mit dem Organs in die neuen Verhaltnisse und mit der Diese Erwägung führt mit dem Zeitpunkt der Eingliederung der euen Ordnung der Lehrerbesoldungen verbunden find, eine weitere | Sculverwaltung in die Communalverwaltung, d. i. mit dem Inkraft- geme t Tad O8 lde N B treten „ des Vo lGulgeseyes zu einer Auflösung der Regierungs- fangs als ein Ideal, dessen Erreihung nur langsam erftrebt und von | 1) die völlige Desciiguins des Schulgeldes, welches zur Zeit noch h e U t e O n E aden j A E späterer Zeit erhofft werden konnte, so wurde doch nichts unterlafsen, | in Höhe von etwa 1 100 000 M erhoben wird; durhgän ig von den bürgerlichen Gemeinden * ibtirba ten werden um sie herbeizuführen. Von Anfang an wurde diese Forderung aber 2) die Beseitigung der befonderen fiscalischen Leistungen aus dem | nicht Aera als die Volksschulen behandelt werden könneu. Und nit einseitig mit dem Ziele der Aneignung eines gewissen Maßes | Patronatsbaufonds in. Höbe von rund 500 000 4; dasselbe gilt von dem Privatunterrichtswesen, soweit der Unterricht die religiós-sttliche Bildung des heranwachsenden Geslechtes und auf | und Militärpersonen welche bisher von ven Schulsectäten jur Spur, | (9 in dem Rahmen der Volks- und mittleren Schulen bewegt und i - i € onen, we isher von den Schul- ; Es die Begründung feiner Arbeits- und Ermerbofähigteit gelegt. Das E n Hn Ceriaten ergan spricht hon die erwähnte ea Verordnung vom 28. tem- ber 1717 aus, welche die Unwissenheit der armen Jugend im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie in denen zu ihrem Heil und Seligkeit dienenden, höchstnöthigen Stücken beseitigen will, und dieser Gedanke s in jeder späteren Kundgebung des Landesherrn über die Schul- iht wieder. So dient ihre Erfüllung ven Interefsen des Staates, der Gesellschaft, der Kirhe uud au denjenigen der Familie, wenn diese die ihr daraus erwachsende Wohlthat ri E Wo aber
remden- emeinde-
h
eststellung in Schul- j tellung des 4 itglieder der
Ferner sind die Fonds zu Alterszulagen der Lehrer so weit erhöht, L tet in den oben (zu §8 134 ff.) erwähnten Beträgen a nnen.
Besondere Summen sind sodann zur Verbesserung des Vu]ks- hulwesens in den Provinzen Westpreußen und Posen, sowie n egierungsbezirk Oppeln bewilligt.
_ Auch die Fonds zur Errichtung neuer ulftellen, zu! Unter-
üßungen bei Elementarshulbauten und für allgemeine Zwecke des Ea Se ind eiter P ß D F
: ie sämmtli iernach in Rede ftehenden Fonds Kapitel 121,
Tit. 32 bis 40, 43, 44 betrugen nah dem Staatshaushalt 1891/92
48 526 977 M
also gegen 1885/86 14 069875 ,
e
ae deren Gegenstand die reine Meeresbiologie mit besonderer eztehung auf die Men dann aber auch eine prakti sche, indem die Anstalt durch ihre Arbeiten auf vem Gebiete der angewandten att “auch der ' deutschen Polen lere förderlih fein soll. An Arkeitskräften zur Durchführung ihrer Aufgaben Verfügung stehen: der Director, zwei Assistenten, ein Fischmeister und ein Präparator. Die gesammten Kosten werden \ich, und zwar ‘die A Aus- gaben auf 33 000 4, die einmaligen auf 103 000 4 belaufen. Von den ersteren wird das Reich F mit 11 000 übernehmen, während Vei aus dem Versand von lebenden und conservirten Seethieren auf eine Einnahme von etwa 3000 4 gerechnet wird. Bei diesem Aufwande dürfte es mögli sein, eine Anstalt zu schaffen, von der die Wissenschaft und die Dome ei die besten Früchte erwarten dürfen und welche für Le oland selbst eine ähnliche Bedeutung haben wird, wie ctwa die Kaiser Wilhelms-Universität Straßburg für die Reichslande.
zeit jedoch, bis die Regelung der d ems der Unterbeamten nah Dieastalters\tufen vollständig durchgeführt sein wird, wird A ein vielleicht niht unerheblicher, jedoh von Jahr zu Jahr sih ermäßigen- der Mehrbedarf gegenüber den jeßigen bezw. den nah vollständiger Durchführung des - neuen Systems erforderlichen Etatsbeträgen an Gehältern ergeben, da von dem Zeitpunkte des Jnkrafttretens der neuen Regelung ab für jeden Beamten, welcher nah der leßteren ein höheres Gehalt, als bis dahin, zu beziehen hat, dieses höhere Gehalt zahlbar zu inan sein wird, dagegen allen Beamten, welhe nah der neuen Regelun} weniger, als vor er, zu beziehen haben würden, das bisherige Gehalt belassen werden muß und die Ausgleichung erst bei
werden der Anstalt zur
_Was endlich die kirhlichen Zuftändigkeiten der erwähnten Ab- theilung betrifft, so sind dieselben, wie vorstehend dargelegt, sehr be- ränkt, und es erscheint unbedenklich, dieselben auf den NRegierungs- räsidenten zu übertragen, welcher me der oben gegebenen Dar- tellung schon jeßt einen weitreihenden Wirkungskreis auf dem Gebiet der kirhlihen Verwaltung hat.
ftever eanetogen werden konnten;
4) die Aenderung des Sa bon Berent der Lehrer, welche unter Umständen für die Pensionslast von Bedeutung sein kann. Der Entwurf s{chlägt daher vor: I. Die nah Gesepen vom 14. Juni 1888 und 31: März 1889 zu a Stellenbeiträge in der Weise zu erhöhen, daß für cinen
1 090 650 M, 32 000 6 mehr, davon 30 000 M für die Remuneri- rung von D Beetin infolge vermehrten Geschästsganges; für den
Evangelischen Ober-Kirchenrath 151 997 4, 5100 # mehr; für die vhne Nahweis der Abstammung
nterbeamten, da sie der Rege in der ersten Hälfte der dreißiger ändern
zum 30. April 1892 einschließ
elangen, etwa in der aus Vertragsstaaten oder meistbegünstigten
fünften Jahre zur Schule zu schicken.
Ferner im § 46: „Der ulunterriht wu so lange fortgeseßt werden, bis ein Kind nah dem E es eelsorgers die einem jeden vernünftigen Mens seines Standes nothwendigen Kenntnisse
gef t.“
e nliche Vorsdheitiés beftehen in den nach dem Inkr
des gemeinen Landrehts erworbenen Landestheilen (s. . für 3 bis 6 des G chulwesen vom
besorgen fann oder will, i Bz dieselben nah zurückgelegtem
eten
währ. Es wird damit eine- angemessene Durhführung der neuen oldungsordnun
rinnen gezahlte Beitrag wird um den Betrag einer sechfsten Stufe vor 100 bezw. 70 4 erhöht, die erste Alterszulage wird fünf Jahre nah definitiver Anstellung gezahlt, und der Beitrag wird in allen Ort- nicht bloß wie bisher in denen bis zu 10 000 Einwohnern,
gewährleistet, auf welche der Lehrerstand gerechten Anspruch erheben Tann. Der hierfür e li b i n 3 200 000 M i E C Ban
a ei », ‘für das He thum Na U L 43 der all 26. , für rzogthum Nafsau i all- gétacuen Schulordrung von 181
M L R ci E E E e.
des Abgeordnetenhauses wird, wie die „Germ.“ berichtet, am Montag, 10- Uhr, für den verewigten C
straße 8/9, eine Seelenmesse abgehalten werden. Dr. indthorst würde, wenn er noch am Leben wäre, morgen fein achtzig es ‘Lebens- jahr vollendet haben. Morgen Abend vereinigen ih die Mitglieder eider l i aus Anlaß des Geburtstages des Verblichenen zu
einem Festmahl im Kaiserhof.
I1I. Der Staatsbeitrag zu den Lehrerpensionen - wird von 600
entrumsführer Dr. Windthorst in der neuen Capelle des Klosters der Grauen Schwestern, Niederwall-
Mitte der Lebensjahre das Höhstgehalt erreichen werden. Ein längerer als 21jà iger Zeitraum ist für keine der jeßt in Betracht kommenden Beamtenkategorien in Aussicht genommen. Da- egen ist der - nah dem Ergebnisse der stattgehabten Ermittelungen bis er durchs{nittlih nur erforderlih gewesene kürzere als 21jährige eitraum da beibehalten, wo- dies auch aus sahlihen Gründen gereht- ertigt ers Die Frage der Bemessung der Zeit, welche die Be-
Lebensjahre Ani ten etatsmäßigen Boistach fifziger
evangelishen Consistorien 1 198 241,24 A, 12366 Ms mehr; evangelische Geistlihe und Ki ü evangelische
davon 17 098 A. r Zu die an Unterhaltung ihrer Înstitule 12
Kir emeinden zur i ümer und die zu thnen gehörigen Institute 1 255 687,47 it Kirchen 12
r fkatholishe Geistli l ér taus 47 632,44 M. für das in 121 auf dem linken R
amten auf den einzelnen Gehalts\stufen zuzubringen haben, fällt zu-
ufer ím Bezirk des chemaligen Appellations-Gerichtshofs Köln be
ür n 1581722,28 Æ, 17 125 E
en- (5 M.
1
2 349,20 M, 50 574,47 Le ein“
‘dèr für diese Getreidearten am 1. ermäßigten Zollsäße zugelassen.
Die Begründung lautet:
ege-
den neuen Handels- und Zo ägen Kraft treten werden, {ind in den verschieden
Februar 1892 in ieses Geseß tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. ebruar 1892 mit
Jn der Erwartung, daß in Deutschland am 1. ermäßigte Getreidezollsäße in. n cas Zolllügern.
gen deutschen
e A
treteiden