1892 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

t, und daß es deswegen unerwünscht wäre, die zum Eingang fertigen Vorräthe an Roggen längere Zeit noch vom Eingang zurückzuhalten. Man hat aber geglaubt, die gleiche Begünstigung auch den übrigen Getreidearten zugestehen zu sollen, weil unmittelbar oder mittelbar

sämmtliche Getreidearten für die Ernährung des Volkes von Be-

deutung sind. Es schlägt Ihnen daher der Ihnen vorliegende Geseßz- entwurf vor, alles dasjenige Getreide, welches am ersten Februar nah amtlicher Feststellung in deutschen Zolllägern unverzollt lagert, ohne Forderung eines Ursprungsnachweises zu dem niedrigen Zollsaß zuzulassen. (

Der Entwurf geht aber über den eben von mir skizzirten Kreis noch etwas hinaus, indem er die Begünstigung auf diejenigen Ge- treidebestände ausdehnen will, welche in den deutschen Zollaus\lüssen vorhanden sind. Dies Getreide befindet sih ¡war nach zolltechnischen Begriffen im Auslande und is in einem noch höheren Grade als ausländisches anzusehen, als das unverzollte, etwa auf Freilägern be- findliche Getreide. Aber au dieses Getreide befindet sich am ent- scheidenden Tage bereits auf deutshem Boden, und wir haben geglaubt, auch die Einfuhr dieses Getreides nit dur die Schwierigkeiten des Ursprungsnachweises verzögern zu sollen."

Die verbündeten Regierungen glauben in dem Ihnen vorliegenden Geseßentwurfe die rihtigen Grenzen der zu gewährenden Vergünstigung gefunden zu haben, und ih kann meine einleitenden Worte damit schließen, daß ih Sie bitte, dem Geseßentwurf, so wie er Ihnen vor- liegt, zuzustimmen.

Abg. Rickert (dfr.): Die Vorlage sei nur eine der Folgen der Handelsverträge, auf die seine Partei schon bei ihrem Abschlusse hin- gewiesen habe. Es wäre eine unbegreifliche Unbilligkeit und Ungerech- tigkeit, wenn niht noch andere Consequenzen aus den Handelsverträgen gezogen würden. Die heute eingebrachte Vorlage erfülle feine Er- wartungen aber nit. Wenn die Bestimmung in Bezug auf die Transitlager niht gegeben würde, so würden die Lagerinhaber gezwungen sein, am 1. Februar à tout prix an das Ausland zu verkaufen; der Consument würde also um das Quantum, . das nach außen verkauft werde, geshädigt werden. Ueber die Bedeutung der Vorlage mache man \ich in vielen Kreisen haltlose Vor- stellungen. Die Herren auf der Rechten sähen darin ein unverdientes Geschenk an die Handelsleute. Er {ebe darin nur das Mittel, sie vor Verlusten zu bewahren. Man betrachte einmal die Verhältnisse seiner Heimathsstadt Danzig. Man frage: warum verkaufen die Herren denn das Getreide niht vor dem 1. Februar, dann wären ie es ja los. Ja, das lasse sih mitunter A so machen.

ie Dazwischenkunft des russishen Ausfuhrverbots habe sich nicht voraussehen lassen. Die Preise in Danzig seien bedeutend höher als auf dem Weltmarkt ; gestern habe z. B. Weizen 12 4 in Danzig höher als in Berlin notirt ; ähnlich stehe es mit dem Roggen, der das Haupt- nahrungsmittel des Volks sei. Es handele sich in der Borlageum eine Rethe von tehnishen Erörterungen, die am besten in einem engeren Kreise zur Spraÿe kämen. Er schlage deshalb eine Commission von 21 Mit- glicdern zur Berathung der Vorlage vor, und hoffe, daß es hier zu einer Veritändigung fomme, namentlich wenn die Herren von der Rechten der Sache mit Wohlwollen näher träten. Commissions- berathung sei auch deswegen nothwendig, weil die E nicht ausreihe und in manchen Punkten geändert werden müsse. Er zalte es E für begründet, als Endtermin den 30. April zu wählen, sei vielmehr der Meinung, der 1. August dürfte der rihtige Augenblick sein, dean bis dahin fönne der Handelsstand die Conjunctur nach Be- lieben benußen. Er verstehe ferner nicht, weshalb man die Ver- günstigung nur auf das in Transitlagern befindliche Getreide anwen- den, und weshalb man niht auch dem Westen, der keine Transit- lager habe, dieselbe Vergünstigung zukommen lassen wolle. Die ühlenlager würden: damit ungünstiger behandelt als die Tran itlager. Die Müblenbesi er im Rheinland und Westfalen hätten ihr Getreide zum Theil in Holland lagern und nicht alles, was auf Mühlenlagern liege, sei auch bereits im Lande. Kein Mensch in der Praxis werde es begreifen, daß der Müller hier anders behandelt werden solle, als der Getreidehändler. Wenu die Herren die an den Reichs- tag gerichtete Petition der Berliner Humboldt-Mühle ansähen, dann würden sie zugeben, v es sich hier nicht um ein Beneficium handele, das den Müllern gegeben werden solle, fondern um eine gerechte und billige Forderung. Die Differenzialzoll- politik sei seiner Meinung nach überhaupt E vor allen Dingen aber in Betreff des Holzes. Was auf das Getreide ‘zutreffe, treffe auch für das Holz zu, das Holz werde keineswegs immer früher ekauft, als "es eingeführt werde. Das russishe Holz komme nach eutshland in Flößen auf der E am Bestimmungsorte werde es aufgebunden, gehe in das Transitlager und mische fich dort mit dem galizishen. Dann sei hwer festzustellen, welches Holz russischen und welches galizishen Ursprungs sei. Eine Zollpolitik ibi aber so beshaffen sein, daß ihre Vorschriften von dem ehrlichen Manne befolgt werden könnten. an nenne auh das Holz russis), das gar niht ‘russischen Ursprungs sei, nur weil es dur Rußland hierher komme. Die Bestimmungen des Gesetzes seien bei dem redlichsten Willen der Zollbehörden und der Kaufleute undurchführbar. Es handele sih auch beim Holz um die ganze Arbeiterbevölkerung des Ostens, denn das Holz schaffe Arbeit. Vier Minister hätten sih nach den östlichen Provinzen begeben, um die dortigen Verhältnisse kennen zu lernen; seine Partei werde sich im Abgeordnetenhaus bei der ersten Ang dee preußischen Etats nach den Resultaten dieser Reisen erkundigen. Vie Leute, die dort ün Holzhandel beschäftigt seien, lebten seit Monaten in den allertraurigsten Verhältnissen, und wenn keine Hilfe dur das Geseß komme, werde ihre Lage noch viel \{limmer werden. Ausweislih des Iahresberihts der Danziger Kaufmannschaft habe im Jahre 1890 das auf Lager gebrachte Holz 532 888 Festmeter betragen , nur ein Viertel davon falle unter diejenigen Unterabtheilungen der Zolltarifposition Holz, die unverändert geblieben seien. Diese Ungerechtigkeit und Un- billigkeit müße beseitigt werden. Es fei nicht zutreffend, daß der Handelsstand sich vom Blute und - Schweiße der - übrigen. Bevölkerung ernähre, der Handels\tand habe unter der Unsicherheit der Zollgeseßgebung vor Abschluß der Handelsverträge {wer gelitten. Diese Un E eit sei jeßt geshwunden, aber es jei gerecht und billig, nun auch die Consequenzen aus den Hanhels- verträgen zu ziehen. Seine Partei habe gedaht, die verbündeten Re- eaen würden von selbst diese Gccechtigkeit üben und hätten die ‘rflärungen des Reichskanzlers in diesem Sinne ausgelegt. Unter dieser Vorausseßung habe a für die Handelsverträge gestimmt und fie hoffe, daß man nun auch die Amendements, die seine Partei bean- * tragen werde, ohne Vorurtheil prüfen und ihnen beitreten werde.

Staatssecretär Freiherr von Malzahn: i Das Eingehen auf die einzelnen Ausführungen des Herrn Vor- redners gehört in die zweite Berathung des Gegenstandes. Jch würde

das Wort jeßt ‘nit erbeten haben, wenn niht nah dem von dem

Herrn Abgeordneten gestellten Antrage die Möglichkeit vorläge, daß der Gegenstand vor der zweiten Berathung in eine Commission ver- “wiesen wird, und wenn es mir in dieser Vorausseßung nicht erwünscht wäre, in zwei kleinen Punkten die Ausführungen des Herrn Vor- : redners richtig zu stellen. Der Herr Vorredner hat zur - Motivirung des in Aussicht gestellten Antrags, die von “dem ‘Gesetzentwurf in Aussiht genommene Begünstigung auch dem s{chwimmenden, im Transport nah Deutschland begriffenen Ge- ¿treide zuzuwenden, gesagt: (Fs' sei unbillig, den westlichen Provinzen,

benen man - die Getreidetransitläger abshlage, die Vergünstigung zu

versagen, welche der Geseßentrourf anderen deutschen Provinzen zu

theil werden läßt. Diese Angabe, daß dem Westen Getreidetransit- läger nicht bewilligt werden, entspricht niht der Wirklichkeit. Es ift noh ganz vor kurzem in das Verzeichniß derjenigen Orte, in welchen Getreidetransitläger gestattet sind, Duisburg aufgenommen, und ih bin überzeugt, wenn andere Städte aus dem Westen Deutschlands mit derartigen Anträgen an den Bundesrath kämen, würden sie ebenso gut die Genehmigung erhalten wie Duisburg, wie auch Frankfurt a. M. sie erhalten hat, resp. erhalten wird, wenn ihren Anträgen nicht be- sondere Bedenken entgegenstehen sollten.

Daun hat der Herr Abgeordnete gefragt, welhe Gründe denn vorliegen könnten, die Mühlenläger anders zu behandeln, als die im Gesetzentwurf benannten Läger. Diese Gründe liegen einfah in dem Inhalt und dem Zweck des Regulativs für die sogenannten Mühlen- conten. Schon die Ueberschrift dieses Regulativs zeigt, daß die Müblenläger ganz andern Zwecken dienen, als die sämmtlichen übrigen zollfreien Läger. Das Regulativ heißt: Regulativ, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mübhlenfabrikaten. Keinem Müller ist es versagt, ein Getreidetransitlager sih bewilligen zu lassen, ebenso wie jeder andere Einwohner Deutsch- lands, der die geseßlichen Vorbedingungen erfüllt, ein solhes Ge- treidetransitlager beantragen kann. Wenn aber der Müller, statt dieses zu wählen, ein Lager nach dem Mükhlenconto-Regulativ beantragt, weil es ihm größere Vortheile bietet, so glaube ih, muß er au die Consequenz übernehmen, daß die Bestimmungen dieses Regulativs den Zweck haben und darauf berehnet sind, die Ausfuhr der Mühlenfabrikate aus den auf den Mühlenlägern befindlichen Ge- treidemengen zu erleichtern. Das auf den Mühlenlägern lagernde Getreide is verzollt, zum Zoll angeschrieben, ist in den inländischen freien Verkehr übergegangen, so gut wie alles andere Korn, welches lirgend jemand aus dem Auslande kauft, allerdings mit der Beschränkung, daß ein Weiterverkauf dieses! Getreides in un- vermahlenem Zustande der Regel nah nicht gestattet is, sondern nur in der Gestalt von Mühlenfabrikaten. Es wird aber für alle binnen einer bestimmten Zeit von dem Inhaber des Mühlencontos aus- geführten Mühlenfabrikate, gleichgültig, ob sie aus inländishem oder dem ausländischen Getreide hergestellt sind, ein entsprechender Zoll- betrag abgeschrieben. Nun würden ja die Inhaber von Mühlencontos geschädigt sein, wenn etwa vom 1. Februar ab diese Abschreibung der ausgeführten Mühlenfabrikate nur nah* dem Saße von 3,50 #. er- folgte, während das Getreide, welches auf diejen Mühlencontos ange- schrieben ward, noch nach dem Saße von 5 4 angeschrieben würde. Dies ist aber nicht der Fall; denn der § 9 des betreffenden Reglements bestimmt :

Bei Gemischen von Weizen- und Roggenmehl, sowie bei Weizen- oder Roggenmehl, welches aus Weizen- oder Roggenmengen hergestellt ist, die verschiedenen Zollsätßen unterliegen, ist das Ver- hältniß der zur Mischung verwendeten Getreidearten, bezw. der verschiedenen Zollsäßen unterliegenden Getreidemengen derselben Gattung anzumelden und gelangen diese Gemische bei nahgewiesener Ausfuhr dementsprechend zur Abschreibung. /

Das it allerdings richtig, daß der Müller, wenn er seine Fa- brifate im Inlande absett, für diejenigen Fabrikate, welche aus aus- ländischem Korn, das er noch zu 5 # angeschrieben erhalten hat, hergestellt find, in, dem Herstellungspreise des Fabrikats auch diese 5 6 zu entrichten hat, soweit si dieser Zoll überhaupt im Preise des Korns ausdrückt. Ganz das Gleiche ist aber der Fall bei jedem kleinen Wind- und Wassermüller in Deutschland, der im Januar d. J. Korn gekauft hat und im Februar das daraus gewonnene Mehl verkauft, und es will mir nicht unbedenklih erscheinen, wenn man den ent- gegengeseßten Vortheil den doch meist sehr viel capitalkräftigeren Inhabern der Mühblencöntos zuwenden wollte, die sich doch ohnehin in günstigerer Position gegenüber den kleinen Müllern, dié in Deutsch- land sehr zahlreich sind, befinden, welche ihrer ganzen Lage nach nicht im stande sind, sich ein Mühlenconto zu schaffen.

Wenn die Angelegenheit in eine Commission verwiesen wird, wird diese Frage mit ihrem Für und Wider dort eine genaue Erörterung finden können; eventuell würde eine solhe genauere Erörterung hiec im Plenum bei der zweiten Lesung stattfinden können. Das aber, was ih ebex ausgeführt habe, fühlte ich mich verpflichtet jeßt son bei der ersten Lesung zu sagen, damit nicht der falsche Eindruck ent- stehe, als ob in dem Ausshluß der Mühlencontos eine besondere Unbilligkeit liege.

Was nun s{chließlich die Frage betrifft, ob die Geseßeêvorlage im Plenum oder in der Commission weiter berathen werden soll, fo ist das ja ein Internum des Reichstags, und auf die Beschlußfassung des Reichstags in dieser Beziehung einen Einfluß üben zu wollen, liegt mir fern. Nur die Bitte habe ich auszusprechen, daß, wenn der Neichstag die Commission beschließen ollte, die Com- mission ihre Berathungen so schleunig als möglich auf- nehnuien und so sehr als möglich fördern möge. Denn die Zeit von jegt bis zum 1. Februar ist so knapp bemessen, daß wir ehnebin nur unter erheblihen Schwierigkeiten in der Lage sein werden, die Interessenten rechtzeitig in Kenntniß zu seßen von derjenigen geseßlichen Lage, in der sie sich am 1. Febcuar befinden werden.

Abg. Dr. Buhl (ul): Mit dem Vorschlag der commissarischen Berathung sei er völlig einverstanden; die Frage des s{wimmenden Getreides müsse zur Erledigung gebraht werden, sei doch auch bei der leßten Getreidezollerhöhung das s{hwimmende Getreide im Sinne des Antrags Rickert behandelt worden. Ferner habe er hier eine amtliche Nachricht, wonach die Creditlager niht gleich den Transit- lagern behandelt werden: sollten. Wenn seine Partei also dieser Fragen wegen für Commissionsberaihung sei, so stimme sie darin doh mit dem Staatssecretär überein, daß die commissarishe Ver- handlung nah Möglichkeit zu beschleunigen sei. :

Staatssecretär Freiherr von Malgahn:

Der Herr Vorredner ist der Meinung, daß eine Unbilligkeit darin liegt, daß nit die Creditläger aufgenommen sind. Meine Herren, wir haben nah unserm Zollgeseß zwei verschiedene Arten von Lägern:; das - eine sind diejenigen Läge® in denen unverzollte : aus- ländishe Waare licgt, deren Verzollung erst eintritt, wenn die Waare aus diesen Lägern heraus in den freien Verkehr des JFnlandes tritt. Auf derartige Läger . bezieht sih die Ihnen gemachte Vorlage. Wir haben daneben aber auch andere Läger, in denen nur solche Waaren aufgenommen sind, welche bereits verzollt d. h. zum Zoll angeschrieben sind, wo aber der bereits bei Einbringung auf das Lager“ fällige Zoll dem Lagerinhaber creditirt ist. Das find die sogenannten Creditläger. Für eiue Waare, welche auf Creditlager

gebracht ist im Januar und dort den dreimonatlichen Zollcredit genießt,

würde im April thatsächlih die Zahlung des Zolls erfolgen, sie ‘ist

aber geseßlih verzollt bei der Einbringung auf das Lager, und nah dem Grundsaß, auf dem unsere ganze Zollverwaltung und Geseß- gebung ruht, entscheidet für den anzuwendenden Zollsay derjenige Moment, in welchem die Waare aus dem Auslande über die Zoll- grenze in das. Inland eintritt. Dieser Eintritt liegt bei den Crédit- lägern aber in dem Moment des Verbringens des Korns auf das Lager.

Abg. Menzer (cons.): Er habe im Namen seiner Partei die Erklärung abzugeben, daß sie bereit sei,

sti ür den Geseßentwurf zu immen, wenn

manche Bedenken dagegen vor allen Dingen, daß der Entwurf Material über seine wahrscheinliche Md Zei S B N L e e

wachen Füßen \tehe, müsse man jede Vorlage auf ihr f Ein Anhaltepunkt für diese Bere hätte fih vielleiht ergeben, wenn man die vorjährigen Bestände Transitlager elf Monaten des Jahres 1891 sei die dem gleichen Noggen gelte nicht das-

nanzielle Wirkung enthalte, und und in Preußen auf finanziell

Ergebniß genau prüfen.

von Weizen irgend eines Jahres seit 1880 gewesen; von selbe, woran aber das russishe Ausfuhrverbot durhaus nit {huld sei; der Vorwurf also, daß die Speculation das ausländische treide künstlih zurückgehalten habe, fei nit so berechtigt.

ierung dem Reichstage das gewünschte Material hier zugehen o halte seine Partei eine weitere Commissionsberathung für egen die Handelsverträge gestimmt, aber sei ge au der Mantel fallen. Rickert wolle wunderbarer Weise Differencialtarife vermieden sehen Handelsverträge gestimmt, anderes ethan, i ührt? Derübertriebenen und unzulä Speculation würden die von seiner Partei vorgeschlagenen Geseßentwürfe : Ende machen, den legitimen , thn wünsche sie erhalten zu sehen. Wenn der elegenheit zu einer philosemitischen Bemerkung be- nuten zu sollen geglaubt habe, so erwidere er ihm, daß einfallen werde, den Kaufmann in einen zu theilen. Der Theil des Kaufmannsstandes, der sich seiner Auf- abe bewußt sei, werde stets in ristlih-germanischem Sinne seine Man könne nicht hoffen und erwarten, daß die ute kommen werde, davon ziehen.

überflüssig. Sie habe einmal der Herzog gefa

was habe er denn, indem er fürdie als Differencialzolltarife. eingef

in Zukunft hoffentlih ein auch sie für nôt Abg. Rickert die

Handel halte

ere es niemand üdischen und einen christlichen

ufgabe erfüllen. Zollermäßigung den Konsumenten zu der Handel werde den ganzen Vorthei werde aber troßdem für die Vorlage stimmen, aber gegen ihre com- missarishe Berathung.

Abg. Dr. Freiherr von

Seine Partei

A Heereman (Centr.): Er halte eine com- missarische Berathung für unbedingt nothwendig, glaube auch nich dadur das Zustandekommen des Gesetzes verzögert werde. Er g daß diesex Gesehentwurf, den er | Westen nit mit der Sorgfalt ins So weit ihm bekannt, habe man kein einziges Transitlager im Westen, auch die große Mühlenindustrie habe nicht. Ein Theil des Bedürfnisses für diese Geschäfte werde dadurch befriedigt, daß man die angekauften Getre:demengen im Auslande lagern lasse. ein ganz ehrliches, redliches Geschäft, von einer wilden Speculation sei hierbei gar keine Rede. Für Rheinland und Westfalen vermittele nament- der die Zufuhr , aber einen großenTheil des Winters sei dec Rhein nicht schiffbar, also könne die Menge der an der Grenze liegenden Getreidemassen, welche die Mühlen für ihr Geschäft brauchten, nicht zu i Die Getreidevorräthe auch auf das Conto der Mühlen und seien Cigenthum der In diesem Punkte liege die Sa so fern, als die

e, die Verhältnisse im e, wie es nothwendig

der Rhein die

erheigeshaffft werden. ingen aber « ctreffenden anders als bet

ühlenbesißer das

Mühlenbesitzer. den Transitlagern und auch Getreide, das sie zu einem höheren Zollsaze aufgespeichert hätten, In dieser Beziehung dürfte eine Aufklärung | , _Das gleiche dürfte uud î sein in Bezug auf die“ shwimmenden Lager. . Die fleinen Mühlen würden schon deswegen keinen Schaden haben, weil sie meistens für. das Inland und nicht für das Ausland arbeiteten. i Abg. Freiherr von Münch (b. k. F.): Erst heute habe er aus Süddeutschland ein Schreiben erhalten mîit denselben “Argumenten,- die der Vorredner soeben vorgebraht habe. In Süddeutschland finde die Einfuhr größtentheils nicht über die See statt, fondern bei Weizen pon Rumänien mit der Bahn durch Oesterreich-Ungarn. egenüber dem mit Transitlagern niht begabten süddeutschen Setreidehandel als eine Unbilligkeit erscheinen mengen , die er bereits im vorigen Jahre fe eingeführt - habe, Er habe geglaubt, au diese Beschwerde der

nicht verkaufen dürften.

in der Commission sehx am Platze sein.

Es würde

wenn die Getreide- stt gekauft, aber n

unterliegen

] ohne einex Partei anzugehören,

í ( süddeutshen Getreidehändler vorbringen zu müssen, um sie der möglihsten Berücksichtigung in So gern èêr für die Handelsverträge e, fo bedauere er, daß die konservative Partei so leichten Dieses Gese

der Commission zu empfehlen. gestimmt habe, | l jeßt für dieses Gese stimme. \taude, der Landwirthschaft einen größeren Schaden zuzufügen als die Handelsverträge selbst. Es seien

} roße Mengen von Getreide aus Amerika unterwegs.

Wenn nun diese Getreidemengen zu 3,50 4. eingeführt würden, so sehe er hon einen kolossalen Preissturz des . Er stimme gegen das Geseß auh inanzverwaltung auch welche die

Getreides voraus. von seiten der sei, wie die Nachtheile, erleiden würden, ausgeglichen werden follten.

Abg. Broemel (dfr.):

deówegen, weil gar niht nahgewiesen worden

inanzen durch dieses Geseß : 1 [ Von denjenigen, die für die Handels- verträge gestimmt hätten, werde der Vorredner wohl der einzige sein, der gegen diese Vorlage stimme, die scheidene Consequenz der Handelsverträge. sturz infolge der Einfuhr amerikanischen sehe er, daß die unterwegs befindlichen Getreidemengen - gar nicht alle für Deutschland, sondern auch Wenn der Abg. Menzer von Specul: als eine wilde und wüste Speculation. der Börse und des Termingeschäftes auseinandergeseßt hätte, welche Umschkäge in niht vorhandenem Getreide alltäglich an der Getreide=- börse vorkämen , hätte er noch ein Schreckge\penst an die W Er weise aber auf die großen Mengen Getreide ollfreien Lagern vorhanden h erangeshafft ? Der allersolideste Getreide- o würde der Getreidepreis zum

Deutschland noch eine ganz

nichts sei als eine be- Wenn er einen Preis- etreides befürchte, so über-

ür andere Länder bestimmt seien. ation spreche, kenne er keiné andere Wenn ex, wie andere Gegner

malen können. hin, die zur Zeit in den habe diese Getreidemengen Hâtte er es nicht gethan, Volksernährung

Vorwurf daraus zu Zolländerun

jemand verantwortli

Getreidehandel, welche“ die Zolländerung vornehme, verantwortlich g. Menzer sei, soviel . er wi ob er als Wei

dem Getreidehandel einen j vornherein auf die

die Geseßgebun me, 1 e, Geschäftömann, und er (Nedner) wisse nicht, Weinhändler einen Standpunkt einnehme als ein Getreidehändler ; aber er wisse ferner, daß das Urtheil des Abg. Menzer nur ein jede Spur eines Beweises fehle. Getreidezoll von

Sentiment sei, Zweifellos habe

1 Durchschnitt das

Getreidepreises in Deutschland um 5 4 höher als auf dem Weltmarkte _ Angesichts dieser Thatsache übrig, daß wie die Ershwerung, so auch die Erleichterun Verkehrs eine Ausgleichung zwischen dem deutschen und Der Abg. Menzer meine, ein redlidcher, legitimer Handel könne nur im christlich - germanischen Sinne be- / Er (Nedner) finde es recht wenig Gebiet des legitimen Handels - nicht allein auf eine Confession, sondern ch geradezu auf eine Nation zu beschränken. Hätten denn die : großen und ganzen eine christ- lihe Bevölkerung hätten, niht auch einen legitimen und - soliden Gebe es denn etwa nur in Deutschland und allen- einen - Handel, ? Er finde es nicht tolerant, in. so ah-

bleibe nur der. Schluß

markt herbeiführen werde.

trieben werden. istlich, das

Staaten Europas,

: Griechenland ezeihnung verdiene ?

sprehender Weise die Kaufleute und Gewerbetreibenden anderer Nationen in Bausch und Bogen als illegitime und unredliche Geschäftsleute hinzustelle? Wenn der Abg. Menzer gemeint habe, vas seine Partei für eine weitere Ausdehnung des Geseßes niht zu haben sei, fo beiße das, an einen Geseßentwurf niht mit unbefangener fa licher Brun, sondern mit Voreingenommenheit herantreten. Durch ihre ustimmung zu den Handelsverträgen habe seine (des Redners) Partei ganz und gar nicht das Princip der Differentialzölle angenommen. In den Handelsverträgen stehe kein Wort einer Beschränkung der Zollsäte auf diejenigen Staaten, mit denen das Reich die Verträge vereinbart habe. Hätte ein Staat ein aus\cließlihes Anreht auf den ermäßig- ten Zollsaß haben sollen, so würde seine Partei gegen einen folhen Vertrag gestimmt haben. Schließlih gebe er die Versicherung ab, daß seine Partei mit dem Vorschlage auf Commissionsberathung feine Verzögerung der Vorlage beabsichtige. E :

Abg. von Vollmar (Soc.): Jett handele es sih für seine Partei lediglich darum, die außerordentlich mangelhaften Wohlthaten der bereits abgeschlossenen Verträge nah allen Seiten hin auszu- dehnen, was ja ihre Aufgabe sein werde, aus dem Grunde und'mit der Rücksicht, den Consumenten die geringe Be der Zölle möglichst fühlbar zu machen. Deshalb werde seine Partei für das Geseß stimmen; es könne ihr freilih nicht genügen , sondern die Ver- günstigungen müßten zweifellos noch eine Ausdehnung erfahren in Be- zug auf Mehl und vielleiht auch Holz. Hierüber werde in der Commission weiter zu sprechen sein, und seine Partei werde daher für die Ueberweisung an eine Commission eintreten. /

Abg. Richter (dfr.): Er möchte den verschiedenen Aufklärungen, die der Abg. Menzer bereits erhalten habe, noch eine kleine finanz- politische incufsigan Er habe auf die ungünstige N e im Reich und in Preußen hingewiesen, die durch dieses Gesey noch ver- \hlechtert werden würde. Die Finanzlage werde aber weder im Reich noch in Preußen durch Annahme des heutigen Vorschlags um eine einzige Mark verändert. Denn die Zollerträge würden an die Einzelstaaten überwiesen, also auch an Preußen. Wenn sich" der Abg. Menzer nun der Frethen annehmen wolle, so könnte er auh wissen, daß der Anthei A an den Getreidezöllen nit in der Staatskasse bleibe, sondern an die Kreise vertheilt werde. Die Kreise aber könnten eine Verminderung ihrer Einnahmen sehr gut ertragen, denn es würden ihnen sehr viel höhere Summen liberwiesen, als sie verwenden könnten. Je weniger an Getreidezoll einkomme, um so besser für die A der Kreise. Ucbrigens seien ja alle Diejenigen, die noch Getreide auf Transitlagern hätten, nicht verpflichtet, dieses Getreide zu verzollen; es sei ihnen nah wie vor freigestellt, dies Getreide in das Ausland auszuführen und dort zu verkaufen. Dann trete an die Stelle der mangelnden Zufuhr anderes

Getreide, das dann, auh nur mit einem Zollsaß von 3,90 A.

belastet, verkauft werde. Er habe allerdings im Dezember die Erwar- tung gehegt, daß ‘nan einen Geseßentwurf vorlegen würde, der die Zoll- ermäßigungen verallgemeinerte. Das jeßt vorgelegte Geseß sei in dieser Richtung zu dürftig, ein Uebergangs aragraph, der noch dazu beschränkt sei auf einzelne Artikel. Er kei der Meinung, daß man allmählich die ih fe Zollsäße werde verallgemeinern müssen ; denn was würde \{ließlich herauskommen, wenn es nicht geschähe ° Entweder ‘man bedürfe der Einfuhr bestimmter Artikel oder nicht. Komme ein solcher aus einem nichtbegünstigten Lande, fo richteten sich alle inländischen Preise nah dem Weltmarktpreise plus diesen höchsten Zoll. In diesem Fall werde der ganze Vortheil nicht dem Consum zu Theil, sondern uur dem Importhandel. Wenn man dabei nit auf ein bestimmtes Land angewiesen sei, so werde diese nach- theilige Wirkung sih freilich nux in denjenigen Theilen Deutsch- lands äußern, die geographisch am nächsten lägen jenen Ländern, für welche die höheren Zollsäge beibéhalten jeien. Er habe noch den besonderen Wunsch, daß die Verallgemeinerung geseßlih geregelt werde. Man habe jeßt Zollsäße, die nicht geseßlich fixirt seien, z. B. in den spanischen und italienischen A t von 1883, dem \ch{chweizeri- schen von 1889. Die ‘Folge davon fei, daß im Augenblick, wo ein Handelsvertrag ablaufe und nicht erneuert werde, der alte geseßliche Tarifsat von 1879 in Kraft trete. Der Handel werde aber durch solche plöplichen Aenderungen in den Zolltarifen geschädigt. Wenn ein Zollsaß nur durch Verträge festgestellt sei, so könne die Regierung Ursprungs- zeugnisse verlangen. Sie habe. es seines Wissens bis jeßt zwar nicht gethan. Aber wenn so viel in das discretionâre Ermessen der Verwaltung gelegt sei, so bringe das ‘eine Unsicherheit in den Handel, die at eilig wirken könne. Die Handhabung und Dauer des Zolltarifs müsse daher Ml lih geregelt ‘sein. Denn jene Un- sicherheit sei eine unsolide Grundlage des Handels; und wenn man über unsoliden Handel * klage, fo sollte man alles beseitigen, was den Handel unsicher mache. Deshalb wünsche er, daß die Vertrags- verhandlungen eine solche Form annähmen, wodur die Regierungen in den Stand geseßt würden, ein Tarifgeseß vorzulegen, wodurch die Zollsäße allgemein und geseßlich fixirt würden. E

Damit schließt die erste Lesung. Die Vorlage wird einer Commission von 21 Mitgliedern überwiesen und darauf die Berathung des Etats der Post- und Telegrgphen- verwaltung, fortgesezt. A

“Für die Herstellung eines Dienstgebäudes in Altona find 100 000 A ausgeworfen.

Abg. Münch (dfr.): Der Finanz-Minister habe neulih im Ab- geordnetenhause Sclagk, seine Kollegen hätten sich bei der Etats-Auf- stellung große Entsagung auferlegt wegen der finanziellen Verhält- nisse. Der Staatssecretär des cihs-Postamts scheine solhe Ent- saguna noch nicht zu üben. Die Entwürfe für neue Postgebäude sähen aus, als handle es sich um ein Concurrenzausshreiben für Kirchen und Kapellen. Das Charlottenburger Postgebäude habe einen Thurm, der den Namen Stephansthurm erhalten habe. Weder an der äußeren luxuriösen, noch bei der inneren Einrichtung werde bei den Postgebäuden gespark. Die Dienstwohnungen seien häufi zu. groß. Ein Reichsbeamter habe einmal eine Dienstwohnung so groß erhalten, daß er und seine Frau sich darüber gefreut hätten. Aber nachher seien die Gardinen zu furz gewesen, das Meublement habe nur spärlich für zwei bis drei Zimmer gereicht; die Frau habe niht locker gelassen, bis neue Gardinen und neues Meublement da gewesen sei, wodur das geringe Vermögen des Mannes draufgegangen sei. Nach dreipiertel

ahren sei er anders wohin versegt worden, wo er keine Dienstwohnung ehabt habe. Da seien die neuen Gardinen zu lang gewesen; er habe Ge zwar helfen können dite Umschlagen, aber die Möbel habe er nicht Ce ringen können; er habe sie verkaufen oder einen großen Theil seines Gehalts für, Speichermiethe geben müssen. Der Staatssecretär habe au, wenn er auf eine Be- willigung des E für einen Neubau niht habe renen Xönnen, dur Private Gebäude mit dên erforderlihen Räumen her- tellen lassen, das Lokal dann zu ziemli hohem Zins gemiethet und abe dann von dem Reichstage Miethe des Fe verlangt, weil das noch billiger sei, als die Miethe. Früher abe er (Nedner) dieses Verfahren getadelt, aber heute, glaube er, komme man doch noch billiger dabei weg. Tadele man die Luxusgebäude, so werde man natürlich für einen Barbaren erklärt; selbst der Abg. Singer habe gesagt: je theurer wir bauen, desto mehr verdienen die Ar- beiter. Besser als Luxusbhauten wäre eine Aufbesserung der anerkannt \chlechten Beamtengehälter.

Staatssecretär Dr. von Stephan: Meine Herren! Jch gehe nur auf die sachlichen Punkte ein, die

‘der Herr Vorredner berührt hat, zunächst also auf die Thürme, die

feinen Unwillen erregt haben. Jch kann ihm nur sagen, daß ih in dieser Empfindung mit ihm ganz übereinstimme; meinen Unwillen

‘erregen die Thürme auch: sie sind kostspielig und verhindern uns, weitere Bauten aufzuführen, die wir font noch in den Etat einge eßt

haben würden. Sie sind aber unbedingt nothwendig wegen der Tele- it und Fernsprechleitungen, die wir font niht unterbringen önnen.

Also für die Thürme habe au ich keine Sympathie, die würde

ih Ihnen sofort preisgeben, wenn Sie mir ein anderes Mittel an- geben können, wie wir die Telegraphen- und Telephonanlagen ein- führen sollen. Wenn Sie mit unterirdischen Anlagen kommen, so sage ich Ihnen von vornherein, daß dabei ganz andere Ziffern in Betracht kommen würden, als die paar Hunderttausend Mark, die Sie vielleiht in Vorschlag bringen würden, zu ersparen und die wir übrigens nit im entferntesten zu Gehaltöverbesserungen der Beamten verwenden fönnen, weil das auf einem anderen Titel steht; die beiden Titel lassen sich überhaupt niht vermischen.

Der zweite Punkt, den der Herr Abgeordnete berührt hat, waren die Miethsgebäude, die wir auf Grund von Privatverträgen über- . nommen haben. Die Sache ist einmal vor etwa fünfzehn Jahren in der Budgetcommission aus Anlaß des Falles von Glatz fehr gründlich und ex professo erörtert worden, und man hat si damals über- zeugt, daß das cin nüßlihes und zweckmäßiges Verfahren sei, die privaten Miethspostgebäude zu bauen. Vorredner angegeben worden sind, treffen bei weitem nicht das Nichtige; sie beziehen sich auf kleinere Orte, wie z. B. Haspe, Warmbrunn Sie doch die Kosten nicht vergleichen mit den bedeutenden Städten, die wir in Vorschlag gebracht haben, wie Halle, Dortmund, Schwerin u. \. w. Also diesen Punkt betrahte ih nah den vorangegangenen Die Budgetkommission und auch der Reichstag haben si entschieden auf den Standpunkt der Verwaltung gestellt und wir haben genau und gewissenhaft dieselbe Linie seit der Zeit inne gehalten.

Endlich, meine Herren, der dritte und leßte Punkt betrifft die Meine Herren, ih habe noch niemals den Fall erlebt, daß der Vorsteher cines Postamts gegen die große Wohnung ‘protestirt hat; im Gegentheil : mehrmals sind Fälle vor- gekommen, wo die Wohnungen zu klein waren, namentli in folchen Familien, wo gleichzeitig erwachsene Töchter und erwachsene Söhne eine zahlreiche Familie; Umständen ab. Es is möglich, taß einmal eine Dienstwohnung etwas größer ausfällt, als es für die unbedingten Bedürfnisse im Moment er- forderlich ist. Das liegt aber dc.ran, daß wir eben im oberen Geschoß noch irgend einen Raum frei haben, weil das untere Geshoß doch über- baut werden muß, und weil die Post- und Telegraphenverwaltung ihrer ganzen Natur nah auf die Parterrelokäle für den Betrieb an- gewiesen ist, also viel Räume zu ebner Erde braucht.

Wenn den Beamten daraus Einrichtungskosten erwachsen sind, so haben sie, soviel ih weiß, dieselben immer noch bestritten, und wenn in dem Fall, den der Herr Abgeordnete anführte, die Gardinen zu kurz waren, und die Frau Postdirector, wie er sagte, nicht eher geruht hat, als bis längere Gardinen angeschafft wurden, so bedauere ich den Mangel: an Energie seitens thres Mannes, daß er im Widerstande geruht hat und sih das hat gefallen lassen. meren Gardinenpredigten gäbe, dann könnten wir alle zufrieden sein! (Große Heiterkeit.)

Abg. Münch:

cht des Amtsgerichts-Präfidenten erstreckt

Das Recht der Au erft sgeriht angestellten oder beshäftigten

auf alle bei dem

Die in § 13 des Geseßes vom 7. Mai 1851, betreffend die Dienstvergehen der Richter (Gesez-Samml. S. 218) vorgesehene Be- steht in Ansebung der b

einer Mahnung ellten oder beschäftigten rihterlihen Beamten auh

gniß zum Erla Amtsgericht ange

dem Amtsgerichts-Präsidenten zu.

& 5. :

Die Geldstrafen, welche auf Grund der Disciplinargeseße von den

Amtsgerichten verhängt werden dürfen, können von dem Amtsgerichts- Präsidenten bis zum Betrage von Dreißig Mark festgeseßt werden.

8 6.

Der Amtsgerichts-Präsident kann die Aufsicht über die bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten nicht richterlihen Beamten Die Zahlen, di G dur Richter desselben Gerichts ausüben. Die Richter, welhe von

ie Zahlen, die vom Perrn ] ¡hm zu beauftragen sind, werden durch den Justiz-Minister bestimmt. 8 7.

Die nah Maßgabe des § 6 von dem Amtsgerichts-Präsidenten beauftragten Richter haben seinen dienstlihen Anordnungen nach- zukommen und handeln als seine Vertreter. Sie sind zu allen in dem Necht der Aufsicht liegenden Amtshandlungen desselben ohne den - Nachweis eines besonderen Auftrags berechtigt.

und dergl.

: e s fann die Aufsicht über die bei dem, Landgericht angestellten oder beschäftigten niht rihterlichen Be- amten durch die ihm unterstellten Directoren ausüben.

des Präsidenten des Landgerichts dur die Vorschriften des § 7 entsprechende Anwendung.

Verhandlungen als erledigt. Der Präsident des Landgericht

__ Auf die Vertretun Directoren finden die

8& 9. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft. In der Begründung heißt es:

Die Zahl der beim Amtsgericht T und dem Landgericht 1 in Berlin angestellten und beschäftigten Beamten if fo groß, daß der Umfang beider Behörden über dasjenige Maß hinausgeht, auf welches die gegenwärtig geltenden Vorschriften über die Justizverwaltung und insbesondere die Dienstaufsicht berehnet sind. ist das Landgericht T mit 1 Präsidenten, 22 Directoren, 107 Richtern und nicht bloß zur Vertretung bewilligten Hilfsrichtern, 44 Handelsrichtern und ebensovielen Stellvertretern, 105 Bureaubeamten (und 1 Ingenieu 86 Kanzleibeamten und Lohnschreibern, 92 Unterbeamten (einschließli und der Hilfsbeamten) beseßt gewesen. dem Amtsgericht T waren zu jenem Zeitpunkt 136 Ri lediglih zur Vertretung bewilligte Hilfsrichter, 302 248 Kanzleibeamte und Lohnschreiber, 85 Gerichtsvollzieher, 114 Unter- sse 1 Berlin überdies 3 obere Beamte, reiber, 45 Hilfsgerichtsvollzieher, 7 Ge- Hilfsbeamten) beschäftigt.

Dienstwohnungen.

vorhanden waren, das hängt ja von den

Am 1. Oktober 1891

des Hauspersonals er und nicht ureaubeamte,

beamte, bei der Gerichtsfa 89 Kassenbeamte, 31 Kassen rihtsdiener (ebenfalls einfchließlich der noch die sonstigen Personen, welche der Aufsi Landgerichts-Präsidenten beziehungsweise des aufsichtführenden rihters unterstellt sind, nämlich zu der angegebenen Zeit: 1 beziehungs- weise 28 unentgeltlih beschäftigte Assessoren, 46 Referendare, 57 beziehungsweise 14 sonstige unbefoldete Beamte und Anwärter, 108 Notare, 652 Schiedsmänner und deren Stellvertreter. Die bestehenden Vorschriften über die Aufsicht können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn der gufsichtführende Amtsrichter sich genügende Kenntniß von dem Dienstbetrieb der cinzelnen bei seinem Gericht an- estellten oder beschäftigten niht richterlichen Beamten verschaffen ann, und wenn ferner der Landgerichts-Präsident die Gerichte feines Bezirks zu übersehen in der Lage ist.

Diese Vorausseßungen treffen jedoch bei den beiden oben er- wähnten Gerichten schon jeßt niht mehr zu, und es liegt daher die Gefahr nahe, daß bei denselben der rashe und zuverlässi gang eine Beeinträchtigung erleidet. wiederholte

Hierzu treten noch

135 beziehungsweise Wenn es keine \chlim-

/ i Er fönnte dem Staatsfecretär billigere Einrichtungen entwerfen als die Thürme. Einmal sei ein Thurm. der Revisionsinstanz niht hoh genug gewesen und sie habe ihn doppelt so hoh gemacht, weil erx nicht schön Er ziehe zum Vergleih der Kosten nicht k

und Warmbrunn

enug ausgesehen ine Städte wie fondern größere wie eim und Kattowiß. Der Staatssecretör dürfe natürlih Freiburg nicht Berlin gegenübersteller.

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Was der Herr Abgeordnete eben gesagt hat, zeigt, daß er die Freiburg kenn er mit Northeim und Katto- wiß nicht vergleichen, weil die beiden Orte einen großen Transit und Eisenbahn-Postdienst haben, der wesentlich dabei in Betracht kommt. orderung für Altona wird bewilligt.

von 80 000 (6 als erste Rate für ein ge 1 Elberfeld wird au commission gestrichen, nahdem Abg Schmidt- Elberfeld (dfr.) darauf hingewiesen hat, daß die Nothwendigkeit cines Ver- größerungsbaues in Elberfeld bereits vom Reichstag anerkannnt ostverwaltung mit der Hinaus- , ahr einverstanden sei, sih auch Publikum noch gedulden werde, und den Wunsch aus- gesprochen habe, daß diese Position in den nächsten Etat wieder eingestellt werde.

Bei der ersien Rate von 70 000 /6 für cin Dienstgebäude in Siegen bemerkt

Abg. Stöcker (cons.): Er könne dem Staatssecretär nur seine Freude ausdrücken darüber, daß man bei der Errichtung von Post-

ebäuden den Gesichtspunkt des Schönen niht aus dem Auge ver- teren wolle. Er sei der Meinung, daß solche öffentlihen Gebäude, welche die Reichsidee repräsentirten, niht im Casernenstile gebaut Sie sollten den Einwohnern den Eindru Größe und Kraft machen, und dazu reiche der Ein edler Stil diene zur Pflege des habe ohnehin nicht zuviel des Idealismus. ch nicht, daß es bei seinen Gebäuden um 10- oder 20000 M. L Abg. Münch meine, man solle, ftatt èurusbauten aufzuführen, die Gehälter erhöhen, .so denke er (Redner), man solle das eine thun und das andere nicht lassen.

Der Titel wird bewilligt.

Dagegen werden die Für Danzig 218 000 M6, 130 000 / und für Warmbrunn 100 000 #6 entsprechend den Anträgen der Budgetcommission gestri : Postetat cingegangenen erledigt erklärt. j

Ohne Be

Besondere Maßn

1E men, welche Revisionen

d j ausführliche fügungen versuht worden sind, haben fi als ungenügend herausgestellt und werden auf die Dauer immer weniger ausreichen, weil mit dem shnellen Wachsthum der Bevölkerungsziffer selbstverständlich die Be- seßung der Gerichte entsprehend verstärkt werden muß. hinzu, daß die Unterbringung der verschiedenen Kammern und Ab- theilungen der Gerichte in mehreren räunlich von einander getrennten Gebäuden erfolgen mußte und unter allen Umständen nöth wird, dies aber eine weitere Ershw&ung der Uebersicht zur Folge hat. Unter diesen Umständen ist eine baldige Abhilfe der bestehenden Miß- stände, welche bei der Unmöglichkeit, eine geordnete Aufsicht zu führen, immer größer und bedrohlicher werden, dringend geboten.

Um dies zu erreichen, bieten sich vershiedene Wege. __ Am nächsten scheint es zu liegen, für die Stadt Berlin mehrere Landgerichte und Amtsgerichte mit voller Zuständi Diese Maßnahme würde insofern eine Neuerunç l in Deutschland seit Geltung der Theilung eines Stadtbezirks in mehrere Gerichtsbezirke nod nicht ekommen ist; indeß würde dieselbe zulässig sein und nur eine Reibe, übrigens nicht sehr erheblicher Aenderungen der Reichs- und Landesgefeßc bedingen. Danach ist die Möglichkeit einer räumlichen Theilung zuzugeben, jedoh sprechen überwiegende Gründe der Z mäßigteit dafür, von diesem Plane, soweit das je Berlin in Frage kommt, Abstand zu ne würde mannigfache Unzuträglichkeiten zur unverhältnißmäßtgen Kosten verbunden sein, weil die Bildung mehrerer selbständiger Amtsgerichte wohl nicht ohne eben so viele Gerichts- gebäude durchzuführen sein würde. könnte sodann in Frage kommen, ob für die Stadt Berlin äftsgattungen, also mit räumlicher ezirk, aber mit beshränkter sahlihher Zu- lan ift in Anlage B er- Durch die Bil-

Verhältnisse nicht kennt. ( Es fommt-

Dienstgebäude in der Budget-

worden sei, daß aber, da die auf das nächste J

keit zu errichten.

eichs-Justizgeseze die

ige Weichbild der Stadt enn seine Durchführung haben und überdies mit

werden dürften. wöhnliche Stil nicht chönheitsfinns; man

Ss art 0 bas Nad mehrere Gerichte nah Ges

ständigkeit für den ganzen ständigkeit zu bilden seien. Auch dieser P órtert, fann aber ebenfalls niht empfohlen werden. dung von Gattungsgerichten würden allerdings kleinere, von einander getrennte Behörden geschaffen, an deren Spiße je ein Präsident be- ziehungsweise aufsichtführender Amtsrichter . stände. Da diese Einrichtung mit allen denjenigen Vorschriften in treten, welche auf dem Grundsatze keruhen, da und jedes Amtsgericht für alle Angelegenheiten z zugewiesen sind.

ilshen müßte. Wenn der

t : l ür neue Postgebäude ausgeseßten e ned für Forst (Lausitz) “jedes Landgericht Ü | uständig ift, die ihm, 1ge 1 Es müßte daher, um die Anwendung vieler Vorx schriften über das gerichtliche Verfahren gleihwohl noch zu ermöglichen, eine Reihe von Sondervorschriften bestimmt werden, daß die tehrere! n Gerichte in vielen Beziebungen als ein einziges Gericht zu gelten hätten, und deshalb würde die Bildung von Gattungsgerichten in Wirklichkeit darauf hinauslaufen, daß ein Theil der inneren Geschäftövertheilung, welche ' jeyt der Justizver- waltung überlassen ist und zweckmäßiger Weise überlassen bleiben du ch das Gesetz geregelt werden müßte.

Beide vorstehend erörterte Pläue gehen davon aus, daß es zur Abhilfe der bestehenden Mißstände unerläßlich sei, kleinere Berichte n : ) Es handelt f¿ch nur darum, die Dienstaufsicht wirksamer zu gestalten, und dies ist möglich, en Gerichtsbezirke getheilt oder die Grundzüge der eft zu E Le A ; n ; its die äfte zwischen dem Landgerichts- identen und dem aufsihtführenden Amtsrichter anders, als jeßt, jene beiden Beamten in ihren zu um- ffiht entlastet und darin von

ntwurf“ eingeschlagen, dessen Grund- mtsgericht soll: die

etitionen werden für

\prehung erledigt das Haus darauf noch den MEYTErEn QGNDEL gIEICITEHENHER

Etat der Reichsdrucerei. Schluß 38/4 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die der Aufsiht bei dem Amtsgericht T und dem geriht | in Berlin, sowie die Handhabung

isciplinargewalt bei dem ersteren Gerichte, lautet:

Neber die Führun

Der dem Dies 1} jedoch uicht zuzugeben. ohne daß die jez bestehenden Gerichtsverfassung a ar dadur), daß einerseits die vertheilt und daß andererseits fangreichhen Geschäften der Dienstau

anderen Organen unterstüßt werden. Dieser Weg wird in dem E züge die folgenden sind: 1) Bei dem einem der bei demselben an Amtsrichter bleibt, dem je Amtstitel Amtsgerichts-Präsident). und ‘ein höheres Diensteinkommen ieser Richter soll die volle Dienstaufsicht, also au

» L E j | cht bei dem Amtsgericht 1 und dem Landgericht 1 in Berlin, sowie über die Handhabung der Disciplinar-

g der Aufsi

‘bei dem ersteren Geri Vorschriften erlassen.

i § 2 :

Bei dem Amtsgericht steht das Recht der Aufsicht einem Amts- mtstitel Amtsgerichts-Präsident führt und in den Befoldungs-Etat der Landgerichts-Präsidenten aufgenommen wird. Derselbe wird vom Könige ernannt.

chte werden die folgenden besonderen

‘allgemeine Dienstaufsicht von stellten Richter geführt werden, welcher

richter zu, welch mtscharakter (mit dem

oh ein höhßercr

: gewährt wird.