1892 / 19 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Ausführungen des Herrn Finanz-Ministers und nach meiner überein-

{timmenden Auffassung zunächst eine Periode der Zurückhaltung für die Staatseisenbahnverwaltung angebrochen ist, so ist es doch durch- aus vit etwa die Absicht derselben, nunmehr, da sie mit umfassenden Reformen nicht vorgehen kann, ihrerseits die Hände in den Schoß zu legen ; im Gegentheil, wir halten diese Zeit für willkommen dazu, die verschiedenen

- Reformprojecte, die vorliegen, näher zu prüfen und besser abzuklären, um dereinst zu hoffentlicht bald eintretender günstigerer Zeit damit vorgehen zu können. 2

Andererseits ist die Staatseisenbahnverwaltung bemüht gewesen und wird auch ferner bemüht bleiben, im eigentlichen Betriebe Ver- besserungen und Vervollkommnungen einzuführen: im Personenverkehr, in Bezug auf die Pünktlichkeit, Schnëlligkeit, Bequemlichkeit und Sächerheit der Beförderung, im Güterverkehr in Bezug auf die Regelmäßigkeit und Beschleunigung des Dienstes für das Personal in Bezug auf die Verminderung der Gefahr. Jn dieser Beziehung ist bereits uianes geschehen und manches in Vorbereitung begriffen. Ich glaube heute davon absehen zu dürfen, Einzelheiten Jhnen vor- zuführen; ih nehme an, daß demnächst in der Commission und auch bei den Berathungen hier im Hause sih dazu noch Gelegenheit er- geben wird.

Ich darf dann noch vielleiht zurükkommen auf einige Bemer- kungen des Herrn Abg. Rickert. Der Herr Abg. Rickert hat den Wunsch ausgesprochen, es möchte zunächst einmal festgestellt werden, welchen Einfluß die Nebeubahnen auf die Rentabilität des Staats- bahnneges überhaupt ausüben. Meine Herren, diese Frage ist genau z¿tffermäßig schr {wer zu beantworten, da für die betreffenden Bahnen kein besonderer Etat, auch keine besonderen Einnahmen- und Aus- gaben-Controle geführt werden.

Die Berechnungen, die meinerseits auf Grund des vorhandenen Materials angestellt sind, lassen nun darüber wenigstens keinen Zweifel, daß die Nebenbahnen sih im Durchschnitt zu einem Betrage rentiren, der dem landesüblichen Zinsfuße mindestens gleichkommt und ihn, wenn man den Einfluß der Nebenbahnen auf den Verkehr der Hauptbahnen hinzurechnet, uicht unerheblih übersteigt. bört! links)

Der Herr Abg. Rickert hat es ferner als eine beklagens8werthe Folge der Verstaatlichung der Eisenbahnen hingestellt, daß Tarif- reformen eigentlih dadur ausges{lossen oder wenigstens nicht in dem Maße erfolgt seien, wie das früher unter der Herrschaft des fogenannten gemischten Sysiems der Fall gewesen set.

Der Herr Finanz-Minister hat Ihnen {hon mitgetheilt, daß nah den Ausfstellungen, die gemacht worden sind, die Ermäßigungen, die seit dem Beginn der Verstaatlihung auf dem Net der preußischen Staatseisenbahnen und auf den benachbarten von dem Einfluß der Staatsbahnen abhängigen fonstigen deutshen Bahnen cingetreten sind, ungefähr den Betrag von jährlih 100 Millionen erreicht, also immer- hin eine ganz erheblihe Ermäßigung, die dem wirthschaftlihen Leben ¿n gute. gekommen ift. :

Meine Herren, cs ift aber auch seit der Zeit in manchen anderen Richtungen, die sich der strikten Berechnung entziehen, eine wesentliche Verbesserung der Lage der Verkehrsinterefsenten eingetreten, es ist namentlich das eingetreten, daß jeßt wenigstens jeder mit gleichem Maße gemessen wird, während früher unter ver Herrschaft der Privat- bahnen derjenige, der si der Gunst erfreute, an einer von der Nachbar- bahn concurrenzirten Linie zu liegen, billigere Tarifsäße hatte: der- jenige aber, der mitten im concurrenzfreien Lande lag, die boben Säße bezahlen mußte, die die Privatbahnen für gut fanden, ein- zuführen. Der Herr Abg. Nikert hat auch vielleicht vergessen, er hat es wenigstens nicht angeführt, daß unter der Herrschaft der gemishten Systeme noch kurz vor der Verstaatlichung eine zwanzigprocentige Erböhung der Tarife vorgenommen worden ist (Bewegung), die die Staatsbahnen erst naher wieder abgeschafft haben. Es hat sich eine viel größere Stetigkeit uzid eine viel größere Gleichmäßigkeit des ganzen Eisenbahnwesens durch die Verstaatlichung der Bahnen angebahut, und darin liegt ih glaube, die Uebereinstimmung aller wirthschaftlichen Zweige des Landes zu finden eine der größten Wohlthaten der Verstaatlichung.

Dann hat Herr Abg. Rickert sehr rühmend der Staatsbabnu- - verwaltung eine kleine Privatbahn vor Augen geführt: das ist Marien- burg-Mlawka, die in Zeiten des Sturms und des Drangs unmittel-

bar nah Schluß der russischen Grenze das geleistet haben fell, was nmenschenmöglich ist. Meine Herren, ih bestätige das sehr gern : die ausführenden Organe von Marienburg-Mlawka haben mit hoch anzuerkennender Umsicht und Thatkraft wirklich geleistet, was irgend zu leisten war; allein, meine Herren, die Staatsbahn hat dazu wesent- lich mitgeholfen; (Hört! hört! rechts) denn wir baben ihr die Wagen dazu gegeben. (Heiterkeit.)

Meine Herren, wenn ih hier die Leistungen der Staatseisenbahn- verwaltung in der Hochfluth des Verkehrs vorführen wollte wir hängen gewöhnli unsere Erfolge niht an die große Glocke so dürfte ich vielleicht nur ein Beispiel hervorheben. Es hat bekanntli) die Ausstellung des heiligen Rocks in Trier im Spätherbst \tattge- O ian haben, OheE daß irgendwie der allgemeine Verkehr in

Mera oder Personen dadurch alterirt worden wäre, diesen Verkehr bewältigt, der in den \{limmsten Perioden oder in den besten R will ih sagen (Heiterkeit), tägli bis zu 70000 S Cisenbahnverwaltung damals in 70 R an N nvery allen Tonarten gesungen worden. Wir haben im ganzen etwa 1 800000 Meoschen befördert, ohne daß icgend welche Störung vorgekommen ist. 1 ; É feln Beterbaein e ne Mind bij, baß Se aus É laats-Giselbabuberwaltin el erzeugung gewinnen werden, daß die Se / tung noch auf dem Posten ist, und, wenn _auh die Zeiten nicht so günstig sind, daß sie mit großen Reformen hervortreten kann, sie doch ‘ihre “in vollstem Maß erfüllen. und“ mit Hingebung aller ihrer Kräfte bestrebt fein wird, ihrer großen Aufgabe nah wie vor geredcht zu werden. (Lebhaftes Bravo rets und im Centrum.)

Minister der geistlihen 2c. i Bedi Tensf hte E hen ». Angelegenheiten Graf von

_ Meine Herren! Jh habe den Eindruck, etwas unbescheiden zu scin, daß ich mich nuñ schon zum zweiten Male in die Etats-Debatte hineinmische, aber die der Form nach fo außerordentlich milde, dem Princip nah so außerordentlich scharfe Ausführung (sehr rihtig! bei den Nationalliberalen) des verehrten Herra Vor- -

(Hört!

Pflicht f}

‘das eigentlich nicht

als -der geehrte Herr Redner noch nach einer andern Richtung hin auf eine Angelegenheit eingegangen ift, die, glaube ih, nicht ganz mit dem Shulgeseß zusammenhängt, aber doch an meine Adresse gerichtet war; ih meine die sogenannte Polenfrage.

Meine Herren, wie vorhin schon hervorgehoben, bitte ih, es mir zu erlassen, heute des näheren auf das Schulgeseß selbs einzugehen. Das zu thun, ist ganz unmögli, ohne sich in sehr ausführliche Anseinanderseßungen zu verlieren und damit Ihre Zeit noch mehr in Anspruch zu nehmen; aber zwei kurze Hinweisungen wollen Sie mir gestatten.

Der Herr Abg. Hobreht caracterisirt gewissermaßen das neue Schulgesey mit dem Wort: es ist die Ausführung der Windthorst'schen Anträge. (Sehr richtig! links.) Ja, meine Herren, Sie rufen : «Schr richtig!“ Jh habe mir soeben die Windthorst’shen Anträge kommen lassen und habe sie hier im Wortlaut. Jch kenne sie und bin bereit, sie vorzulesen, wenn Sie sie nicht mehr kennen sollten.

Schulgeseß enthält, absolut niht. Gerade das gänzlih freie Ermessen der kirhlihen Organe, wie es die Windthorst'shen Anträge fordern, ist dur das Sqchulgesey beschränkt durch die staatlihe Genehmigung beziehentlich staatlihe Einwirkung, und das, was Herr Abg. Hobreht forderte, daß auf diesem Gebiete Staat und Kirche gemeinsam zu arbeiten hätten, is in den Bestimmungen des Schulgefeßes zum Ausdruck und: zur Geltung ge- braht worden. (Sehr richtig!) Meine Herren, eine weitere Ausführung geht dahin, der Einfluß des Geistlichen solle sich in der Schule nur insoweit geltend machen dürfen, als wenn ih recht verstanden habe, in jedem einzelnen Falle die staatliche Instanz dies für zulässig erachte. Wäre dies die Aufgabe einer Neuregelung des Schulgeseßentwurfs,

\{lechterung des bestehenden Zustandes herbeiführen würde; denn gerade damit, worin ja jeßt {hon in vielen Beziehungen der Kern der vorkommenden Reibungen liegt, würde diese Conflictsperiode ver- ewigt werden. (Schr richtig !)

Nun hat der Herr Abg. Hobrecht seine Bedenken insbesondere motivirt aus den Erfahrungen in den östlihen Provinzen. Ih gehöre durch Geburt den östlichen Provinzen an und, wie Ihnen be- kannt ist, au durch meine frühere Stellung und dur meinen Besitz. Ich glaube alfo über die östlihen Provinzen auch ein Urtheil zu haben. Und da finde ih mich nun in einer Beziehung mit dem Herrn Abg. Hobrecht vollständig auf demselben Bodeu stehend. Auch ich bin der Meinung ich habe es mir aufgeschrieben —, „daß mit allen der Staatsregierung gesebßlich.zustehenden Mitteln diese Provinzen fortdauernd für die deutsche Cultur zu gewinnen sind“. Gewiß, Herr Abg. Hobret, ih {lage meine Hand iz die Ihre und will, so lange ich auf irgend einer Stelle maßgeblihen Einflusses stehe, nah dieser Richtung hin völlig mit Ihnen Hand in Hand gehen. Aber das schließt nah meiner Ansicht nicht in sich, däß man den, der zur Zeit noch nicht völlig der deutschen Cultur gewonnen ift, der an seinen Traditionen nationaler Art festhält, absolut außerhalb des Landesrechts \tehend betrachtet. (Sehr richtig !)

Ich behaupte nicht, daß die Herren das thun, ich bitte dringend das nicht von mir anzunehmen. Ich sage uur i treibe es ab- sichtlih auf die Spitze —, es giebt eine ganze Reihe von Zwifchen- punkten, wo man sich fragen muß: Wie ist in dem einzelnen Falle zu procediren ? und da bin ih allerdings der Meinung, daß derjenige, der niht von Geburt Deutscher ist, im übrigen sich aber den Gesetzen des Landes pure fügt, ebenso zu behandelu is, wie jeder andere, ver sich den Geseßen unbedingt unterwirft. (Bravo!) Das ist meine principielle Stellyng.

Nun hat der Herr Abg. Hobrecht darauf hingewiesen: Es ginge eine schwere tiefe Beunruhigung dur die Bevölkerung der östlichen Provinzen, daß die bisherige Politik in ihr Gegentheil verkehrt werde daß mit anderen Worten das deutsche Jnteresse durch die gegenwärtige Staatsregierung oder meinetwegen auch dur den } gegen- wärtigen Cultus - Minister vernachlässigt würde zu gunsften ausländischer, niht deutshnationaler Juteressen. Herr Abg. Hobreht hat dann in sehr vorsihtiger Weise gesagt: Ja, bestimmte Momente und bestimmte Thatsachen, aus denen ih in der Lage wäre, das hier zu bewcisen, kann ih allerdings nit angeben: ich fann nur sagen, die Befürchtung besteht.

Ja, meine Herren, das ist doch die Reincultur des Beunruhigungs- bacillus in der allerhöchsten Potenz. (Sehr richtig !)

| Das einzige, worauf der Herr Abgeordnete hingewiesen hat, ist mein bekannter Erlaß vom 11. April vorigen Jahres wegen der Privatsculen. Nun gestatten Sie, daß ih die Entwicklung dieses Erlasses- Jhnen vortrage.

Eine Reihe von Familienvätern {reibt an den CGultus-Minister und bittet ihn, doch zu gestatten, daß ihre Kinder, da in der Schule polnisch nicht gelehrt werde, privatim im Polnischen unterrichtet werden dürfen. Sie sagen, natürlih if eine folche Genehmigung für uns nue dann von Werth, wenn auch gleichzeitig das einzige Local

was dafür brauchbar ist, man weiß ja, wie auf dem Lande die Dinge liegen —, das Schullocal zur Verfügung gestellt wird. Meine ea welcher Cultus-Minister hätte auf diese Anfrage Nein sagen

‘önnen ?

Zunächst, wo ist die geseßlihe Basis für dieses Nein ? Daß

jeder Vater seine Kinder ebenso gut Poluish lehren lassen tann wie Französish oder Lateinish oder Sanskrit, ist

doch zweifellos im preußischen Staat. Daß cine Schulgemeinde ver-

fügt über Schulanstalten, die ihr gehören, soweit dadurch das Schul-

interesse an sih, welhem das Gebäude dient, nicht verleßt wird, ift

auch zweif:llos. Es geschieht auch toto die. Eine große Zahl von

Schularstalten werden ‘zu-Gemeindeversammlungen, zum Impfgeschäft,

zu allen möglichen Zwecken der Gemeinde benutkt. Natürlich, und * man könnte nur fragen, wie fommt der Cultus-Minister dazu, für * einen Zroeck, ‘der außerhalb - der Aufgabe des Staates liegt,

feine Genehmigung zu ertheilen? Meine Herren, ih habe sie gar nicht : ertheilt, sondern ih habe mich auf den sehr vorsichtigen Standpunkt

zurückgezogen, wenn diejenigen Instanzen, welche darüber zu. befinden

haben, einverstanden sind, fo will ih nit dagegen sein. Ich glaube,

vorsichtiger kann man nicht sein. i 4 Und nun. endlih der | Lehrer! Ja mit den“ Lehrern ist : es eine eigene Sache! Sie wisseu, unsere Lehrer ih möchte 1 öffentlih aussprehen sind bis jeßt « doch wenigstens nicht so gestellt, daß sie auf jeden Nebenverdienst so' ohne weiteres verzichten dürften. Außerdem ist der Lehrer wünschens-

rcdners j aus dem i Hause. nöthigen mich umsomehr dazu,

Ei i Ln, v Zes H dai Vie

Nun muß ih sagen: der Wortlaut stimmt doch mit dem, was das |

dann würde ih allerdings glauben, daß sie eine wesentlihe Ver-

per

den. Also wenn. ein solcher Lehrer fi bereit finden lassen will, diesen Sprachunterricht zu ertheilen - außerhalb seiner Amtsftunden und in einer Form, die aufsihtlich controlirt wird und die Ge- nehmigung würde ganz zweifellos nicht ertheilt werden, wenn in irgend einer Weise aus der Person des Lehrers oder dem Zustande der Schule Bedenken entgegenständen —, ja warum soll einem solchen Lebrer nicht die Genehmigung ertheilt werden, Privatunterriht zu geben? Ich muß wirklich sagen, für diese Auffassung fehlt mir das Verständniß, trozdem ih in den östlihen Provinzen geboren, erzogen, angesessen bin, und den größten Theil meines Lebens in ihrer Verwaltung thätig E bin, und glaube, Menschen, Verhältnisse und Dinge dort zu ennen.

Nun aber, meine Herren, hat man noch eine besondere Besorgniß daraus entnommen, es könnte der Fall eintreten, daß auf diese Weise einige Kinder deutscher Eltern Polnisch lernten. Erlauben Sie, meine Herren, Jhnen hier ein höchst interessantes Factum mitzutheilen, statistish nahweiébar. Jn der Provinz Posen, wahrscheinlih auch in Westpreußen i kenne in Westpreußen die Verhältnisse nicht so —, ist es ganz zweifellos, daß nicht etwa seit kurzem, sondern seit einer langen Reihe von Jahren in den Städten das Handwerk und der Handel mehr und mehr in polnische Hände übergehen. Jn der Stadt Posen ist beispielsweise im Jahre 1840 nur ein einziges größeres polnisches Handelsgeschäft gewesen. Jeßt sehen Sie eine große Zahl von Hotels, Restaurationen, Handelshäusern jeder Art, -Handwerken überall - in polnischer Hand. Auch einen großen Theil des Hausbesißes hat jeßt die polnische Hand. Jch habe natürli dieser auffälligen Erscheinung in der Zeit, wo ich an der Spitze der Provinz Posen stand, meine Aufmerksamkeit gewidmet. Ich bin dabei zu folgendem Resultat ge- kommen. Wenn in einer zweisprahigen Provinz der Chef eines Geschästshauses oder au der Chef einer Verwaltung einen Beaniten nimmt, so fordert er von ihm Doppelsprachigkeit. Mir find eine große Zahl von Herren aus der Provinz Posen bekannt ih bin überzeugt, Viele von ihnen, nicht Alle, ih weiß es, Ginzelne machen Ausnahmen, aber Viele von ihnen, auch wenn sie nur einen landwirthschaftlichen Beamten haben wollen, schreiben in die Zeitungen: „beider Landessprachen mächtig“. Der Commis des Kaufmanns, der Apothckerlehrling, der Schreiber des Rechtsanwalts muß unter allen Uniständen beider Sprachen mächtig sein; denn fonst ist er unbrauchbar in einer Bevölkerung, von der thatsählich ein Theil nicht beide Sprachen kennt, und ein anderer vielleiht auch nicht beide Sprachen kennen will. Was ist die Folge dieses Zustandes? Daß derjenige Theil der Bevölkerung, welcher dopvelsprahig ist, ein eminentes wirthschaftlihes und fociales Uebergewicht hat. (Sehr richtig! im Centrum.)

Mit dieser Tendenz einer völligen Abschließung der beiden Nationalitäten \prachliher Art erreichen wir nichts weiter als daß die Polen hohkommen und die Deutschen unterdrückt werden. (Sehr richtig!) |

Meine Herren, auf den höheren Schulen der Provinz Posen wird seit längerer Zeit polnischer Sprachunterricht ertheilt; er ist früher ertheilt worden in einer Form, die für den Deutschen absolut unbrauchbar war. Der polnische Sprachunterricht war eine Geschichte des Poleureihs, er war eine Literaturgeschichte, eine Kunstgeschichte Polens, er regte die Phantasie und das Interesse der von Hause aus poluischen Schüler auf das lebhafteste an; und ih habe mich nih: einen Augenblick gewundert, als auf meine Veran- lassung —- meine Herren, nicht, wie ih Cultus-Minister war, sondern wie id) noch Ober-Präsident war dieser Unterricht auf die Basis gestellt wurde, daß er für deutsche Schüler das Hilfsmittel bilden sollte, um Polnisch zu lernen, zu dem Zwecke, sich künftig in der Provi:z Posen in geschäftlichen Beziehungen tanti zu machen! ich sage: ih habe mich niht gewundert, daß, als ih das erreicht hatte, von den Polen in der erbittertsten Weise gegen mich gearbeitet wurde. Meine Herren, das is der deutlichste Beweis, wie fals es is, in diesen Dingen die Sache übertreiben und auf die Spiße treiben zu wollen (sehr wahr!), wie richtig es ist, daß nirgends das Schwert schartiger wird als in den Fragen, die mit dem focialen und dem wirthschaftlichen Leben unmittelbar zusammenhängen. Dicse Dinge können nicht aus der Abstraction irgend einer Theorie ent- ¡chieden werden, sondern da muß man mitten im Leben gestanden haben und muß wissen, wie die Dinge sind, um sie zu entscheiden. (Bravo! im Centrum und rets.)

Um 31/5 Uhr wird die weitere B Frei!

11 Ubr H / h eitere Berathung auf Freitag

Handel und Gewerbe.

_ Leipzig, 21. Januar. (W. T. B) Kammzug-Termin- h andel. La Plata. Grundmuster B. per Sanuar 3591 6 vie &Februar 3,925 M, per März 3,55 4, per April 3,55 4, per Mai L M, per Juni 3,975 #6, per Juli +3,60 #6, per August 3,60 Mi, eptember 3,60 4, per Oktober 3,60 M4, per November 3,60 M per Dezember 3,60 4 Umsaß 50 000 kg. : j __ Kämmlings-Auction. Stimmung lebhaft. Feine Kämm- linge 20, gute correcte 10 bis 15, fehlerhafte. 5 „3 höher, als in ‘der leßten Auction. Von 332 000 ke wurden 250 000 verkauft. __ London, 21. Januar. (W. T. B) Die Londoner Handelskammer lehnte den Antrag Montagu's zu gunften der Einführung von Einpfundnoten ab und erklärte es für unrathsam;, derartige Noten einzuführen, ehe die Nüßlichkeit dur eine eingehende parlamentarische nieluGuno aws sei.

Bradford, 21. Januar. (W. T. B.) Wolle ruhig aber stetig, Exportgarne ruhiger, 2 ruhig. _ París, 21. Januar. ( . L. B.) Der Minister des Innern Constans hat es abgelehnt, das regelmäßige Stattfindeu der Aben dbörse zu untersagen, ebenso wie der Finanz-Minister

gesprochen hat. / ; Antwerpen, 21: Januar. (W.T. B.) Wollauc tion. An-

E waren 1740 B. “La Plata,’ ‘davon 1045 B. verkauft, Die

etheiligung war „eine mittelmäßigè, die Kauflust eine rege. Die reise waren 10 niedriger gegen November- Auction. :

„New-York, 21. Januar. (W. T. B.) - Nach fester, lebhafter Eröffnung entwidelte- die Börse eine schwächere Haltung. Der Schluß war lustlos, aber fest. Der Umsay der Äctien betrug

404 000 Stück. Der Silbervorrath.: wird auf 3 200 000 Unzen

geschäßt. Die Silberverk äufe betrugen 33.000 Unzen.

Nach einer Meldung der „New - York - Times“ | erhielt die „Central ‘E, Eisenbahn - Compagnie“ ein Tele- gramm des Inhalts, daß die Regierung: von Uruguay die pa E Dbligallnen der Compagnie bis zum 31. Dezember v. I.

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werther Weise organisd) mit den Eltern seiner Kinder nahe verbun-

I —_ A S E L L T T I r

Rouvier si für die Zulässigkeit ‘des C oulisfenverke hrs aus-

zahlreihen ihr ang

c 19.

Deutscher Reichstag. 153. Sißung vom Donnerstag, 21. Januar. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths der Director im Reichsamt des Jnnern Nieberding.

Zur ersten und event. zweiten Berathung steht das Ab- kommen zwischen dem Reich und Desterreih-Ungarn über den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschug8.

Abg. Schmidt- Elberfeld (dfr.): Die Bemühungen, den inter-

nationalen Muster- und Markenschuß auszudehnen, würden von den Gewerbetreibenden freudig begrüßt; denn die bisherige Art, diese Dinge zu ordnen, habe auf die Dauer nicht befriedigen können, son- dern es bedürfe besonderer Abkommen mit den einzelnen Staaten. Ferner sei erfreulih, daß die Gründe zu dem des S ejed den die Waaren durch Angabe des Herkunfts8ortes genö

Abkommen wegen sien,

in der Geseßgebung eine Lüe anerkennten, die zu beseitigen die Reichsregie- rung für ihre Pflicht halte. Ein Sus müsse ferner den Bezeichnungen der Waaren gewährt werden, wenn fie auf den Markt gebraht würden unter cinem eigens zu dem Zwecke erfundenen Namen, dessen Nach- ahmung in anderen Ländern von den Gewerbetreibenden als ein illoyaler Wettbewerb angesehen und von der Geseßgebung verfolgt werde. Gerechtfertigt sei au, wenn ‘man sih bestrebe, in der Folge jeden Schein zu vermeiden, als ob eine im Auslande ge- fertigte Waare deutschen ee sein könnte. Den Ausländern dürfe eine angemeldeie Marke nah Art. 6 des Abkommens deshalb nicht zurückgewiesen werden, weil sie den N des Landesgeseßes nicht entspreche. Man sei bisher wegen der Behandlung der Ausländer viel weiter gegangen, als man es nach den bestehenden geseßlihen Vor- schriften nöthig gehabt habe. Aber dieses Entgegenkommen sei dem Reiche nicht gedankt worden, sondern es habe bei den anderen Staaten nur Beschränkungen erfahren, namentlich bei denjenigen, die der Staatenconvention von 1883 angehörten. Die geseßliche Be- stimmung, ‘daß in Deutschland Zahlen, Buchstaben oder Worte i angébracht werden dürften, habe bisher Ausländern gegenüber nicht angewendet wecden können. Jeßt sei wegen dieses Paragraphen eine neue wichtige Entscheidung des cichögerits herausgekommen, die für die in den Gründen in Aussicht gestellte Novelle zum Marken- shußgeseß von besonderer Bedeutung sein werde. Es handele sich um die Anwendung eines Wortes von einem Ausländer und es sei hier der Grundsaß vom Reichsgeseß vom 12. Oktober 1891 anerkannt, daß für den Ausländer in Deutschland der geseßliche Schuß im Gebrau einer Marke nur innerhalb der durch das deutsche Markenshußgeseß geschaffenen Grenzen gelte. Das sei sehr wichtig und widersprehe einer Reihe früherer Entscheidungen. Es sei ausgeführt worden, daß der Wortshuß nah dem bestehenden Geseß niht in so weit gelte, als das Wort bei der Aus- ae einen gewissen Klang habe, sondern daß der Schuß nux in der zur Eintragung angemeldeten charakteristischen Form gelte. Deutschland sei in der Begünstigung des Auslandes sogar noch weiter gegangen infolge der mangelnden Vorprüfung der von- den Ausländern angemeldeten Zeichen in Leipzig. Nach § 20 des Gesetzes von 1874 müsse der anmeldende Ausländer in seinem Lande für das Zeichen einen Schuß beanspruchen und folle ihn in Deutschland nur fo lange haben, als er ihn in diesen fremden Ländern genieße. Das heiße und werde auch in der Convention so verstanden, daß der Aus- Länder scin Zeichen im Auslande bereits angemeldet habe. Bei den Leipziger Gerichten sei aber die 2a so gehandhabt worden, daß der cin in England nit registrirtes Zeichen anmeldende Engländer troßdem hier habe registriren dürfen, wenn ‘ex die Versicherung ab- gegeben habe, daß das Zeichen in England nah common law, nah dem gewöhnlichen bürgerlichen Recht (eldupt sei. Es sei verwunderlich, daß die deutschen MNichter diese Erklärung anerkannt hätten, ob- wohl in England seit 1875 Geseßze zur Markenregistrirung in Krast seien, und dexr Engländer, der in Deutschland anmélde, ganz gewiß auch in England angemeldet hätte, wenn er glaubte, die Marke dort registriren zu können. Die Berufung auf das common law sei in den in Leipzig a Prozessen ‘unbegreiflicher O zugelassen worden, obwohl nad) § 77 des englischen Markenshußgeseßes von 1883 Niemand berechtigt sei, wegen Mißbrauchs seines Zeichens in England eine Klage anzustrengen, wenn er seine Marke nit registrirt habe. Also Deutschland pflege den Ausländern große Rechte zu gewähren und die Ausländer pflegten ‘die Deutschen dagegen recht s{lecht zu behandeln. Der Artikel 1 des Abkommens gewähre das Recht für den Erwerb des Schutzes, gehe aber nicht weit genug ; denn er garantire nicht die Ausübung dieses Rechts, der Einführung der betreffenden Waare in das andere Land, die, wie das Beispiel Englands beweise, troy des gewährten Rechts verhindert werden könne. Nah dem Wiener Friedents{luß von 1815 habe die Schifffahrt auf dem Rhein frei von Zöllen und Abgaben sein sollen jusqu’ à la mer: dje Holländer hätten das wörtlih genommen und ihr Zollkutter habe. kein Schiff heraus- gelassen, das nit den Zoll bezahlt hätte. Genau o machten es die Engländer: sie legten die Sache wörtlih aus und verhinderten die Einführung der deutschen Waaren. Der Redner legt einen von ihm gefaßten Zusaß zu Art. 1 vor, der dem vorbeugen soll und empfiehlt auch die Aufnahme einer Meistbegünstigungsclausel darin, die vielleicht dem so eng befreundeten und verbündeten ODesterreih gegenüber nicht eben nothwendig sein möge, wohl aber den Staaten gegenüber, die der Pariser Convention von 1883 angehörten, unter denen sich au Jtalien befinde. England gewähre Deutschland nit die Ver- günstigungen, die es den Conventionsstaaten, namentlich den Ver- einigten Staaten, gewähre. Die Engländer sagten, daß bei einer in England eingetragenen Marke eines Deutschen durh diese Ein- tragung das deutsche Zeichen ein englisches werde und den englischen Gesèken unterliege; das geschehe, um die Anwendnng der Madrider Conventionsbes{hlüsse von 1890 und einer ehen Bestimmung ihres Gesetzes bewirken zu können, womit die Einfuhr einer ganzen Reihe von Waaren unmöglich werde. _ Nach dieser Bestimmung dürfe eîn mit einer englischen Marke bezeichneter Gegenstand nux dann einge- führt werden, wenn der Ursprung deutlich darauf verzeichnet sei, z. B. mit den Worten: „manufacture of Germany“. Dadurch werde die Einfuhr zahlreiher Gegenstände in England, z. B. der Stahl- waaren, bei denen die Marke eine ganz hervorragende Bedeutung habe, vollständig unmögli. Die Amerikaner, die das ae, eingesehen hätten, namentlich auch für andere kleine Gegenstände und Kunstwerke, kennzeichneten für England den Ursprung der Waare Das ( dur die Buchstaben „U. 8. A.“ (United States America). Das jei möglich und verringere die Waare nicht in der Weise, wie das Aufseßen dreier fanger Worte. Das gleiche Recht wolle man dem Deutschen Reiche in- England nicht gewährleisten, und auch die Syn- dikate der anderen Staaten verhinderten durh dieses Mittel den Ein- gang deutscher Waaren. Das müsse dur das Abkommen unmöglich gemacht werden, oder das Reich müsse darin zu rana egn gee en, wie es analog im Zolltarif Wlep von 1879 geschehe. Dem Rath, daß Deutschland einfah der Staatenkonvention von 1883 bei- trete, könne er N beistimmen, da es durh die Abstimmung der ehörenden kleineren Staaten in seinen Interessen

Bei Abkommen mit anderen Staaten

nicht gefördert werden würde. i 1 j ein können, wie man es bei dem

werde man nicht so gemäßigt

mit Desterreich gewesen sei und habe sein dürfen.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Verlin, Freitag, den 22. Januar

Director im Reichsamt des Innern Nieberding: Die Re- gierung sei dem Vorredner dankbar dafür, daß er mit den allgemeinen Grundanschauungen, die für dieses vorliegende Abkommen maßgebend falen seien, seine Zustimmung und seine Anerkennung ausgesprochen yabe. Er glaube in der That, daß in der ganzen deutschen Industrie fein Zweifel darüber bestehe, daß dic Art und Mi ‘wie die Fra- gen, die dieses Abkommen berühre, bisher nebensächlih in den Handels- verträgen ihre Regelung gefunden hätten, nach den jeßigen Bedürfnissen des internationalen Verkehrs niht mehr genügt habe. Nichtsdesto- weniger habe die Regierung, bevor sie den Weg beschritten habe, auf dem das vorliegende Abkommen die erste Etappe darstelle, es für zweckmäßig gehalten, sich mit hervorragenden Vertretern der deutschen Industrie ins Benehmen zu seßen, und diese hätten sich einstimmig dahin ausgesprohen, daß die Absichten, welhe die NRe- gierung verfolge, r seien, und fie hätten insbesondere auh was er mit Rücksicht auf die Schlußbemerkung des Vor- redners nicht unterdrücken wolle sich dahin ausgesprochen, daß es zur Zeit nmcht N sei, der bekannten internationalen Union beizutreten, sondern daß den deutschen Interessen besser gedient wäre, wenn die Regierung gungen auf dem Wege von Separatabkommen die Beziehungen zwischen Deutschland und den einzelnen Staaten zu regeln versuhe. Sie werde natürlih in den verschiedenen Separat- abkommen die besonderen Verhältnisse, die zwischen Deutschland und den einzelnen Staaten beständen, niht außer Betracht lassen, und er möchte zu den Ausführungen des Vorredners, die er über die Praxis der englischen Behörden bei der Einführung deutscher Waaren gemacht habe, zur Beruhigung bemerken, daß die Regierung selbstverständlich in den Verhandlungen, die fie etwa mit Großbritannien zu führen haben werde, auch alle die Gesichtspunête in Betracht ziehen werde, die in seinem Vortrage Ausdruck gefunden hätten. Er halte es für di tiger, den Gegenstand gegenüber England in diesem Augenblick nicht weiter zu berühren. Er glaube, die Regierung führe die Verhand- lungen günstiger, wenn man zunächst hier in eine Erörterung der Einzelheiten auch der gegenwärtigen practischen Handhabung dec englischen Geseze nicht eintrete. Er bitte den Vorredner, sich damit zu beruhigen, aber auch aus seinem Schwei en nicht herleiten zu wollen, als wenn er mit allen feinen Ausführungen einverstanden wäre. Er dürfe uur noch hinzufügen, daß die Regierung inzwischen mit der italienishen Regierung im wesentlichen auf dem Boden des vorliegenden Abkommens zu einer Verständigung gelangt sei. Das Abkommen sei unterzeichnet worden und werde, wte er nicht zweifle, in den nächsten Tagen dem hohen Hause vorgelegt werden. Er habe dann zu den Ausführungen des Vorredners in zwei Beziehungen noch einige Bemerkungen zu machen. Er habe sich zu einer Erörterung der Mängel des bestehenden Markenschußzgeseßes gewendet. Er (Redner) glaube, s in diesem Punkt auf die ja hon in den Gründen der Vorlage hervorgehobene Thatsache beschränken zu können, daß die Regierung mit der Ausarbeitung cines neuen Markenshußgeseßes fo weit vorgeschritten sei, daß sie mit einiger Sicherheit hoffen dürfe, dem hohen Hause in der nächsten Sißung eine Vorlage zu machen, eine Vorlage, in der auch diejenigen Mängel ihre Erwägung und, \o- weit es gehe, auh ihre Lo Bakceh würden, die von dem Vorredner vorhin ausdrücklich D Erden en worden seien. Er habe dann zweitens gesagt, daß das gegenwärtige Abkommen in manchen Beziehungen niht weit genug ginge. Er habe aber, wenn er (Redner) ihn richtig verstanden habe, diese seine Bemerkungen nicht aus den ERSES P Nden a Da wie sie zwishenDesterreih-Ungarn und Deutsch- land beständen, heraus gerechtfertigt, sondern mit der Praris der englishen Behörden gegenüber der Waareneinfuhr aus Deutschland. Er möchte dem Vorredner gegenüber ausdrücklih betonen, daß der Verkehr zwischen Deutschland und Desterreih-Ungarn sich ohne alle diejenigen Beschwerden bisher vollzogen abe, die in dem Verkehr mit England allerdings hervorgetreten seten. Die Regierung werde zu er- wägen haben, wie weit sie diesen Beschwerden Rechnung tragen könne in einem Abkommen mit Großbritannien. Sie habe aber keine Ver- anlassung gehabt, in dem Abkommen mit Desterreih-Ungarn auf diese Verhältnisse Rücksiht zu nehmen. Er glaube, daß das Abkommen, wie es vorliege, den beiderseitigen Verhältnissen auch nach Maßgabe der Erfahrungen in dem bisherigen Veckehr genugsam Rechnung A und er bitte das hohe Haus, die Zustimmung ihm nicht zu versagen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Die vorliegende Convention werde in den betheiligten Kreisen Deutschlands mit großer Genugthuung entgegengenommen, insofern darin die Tendenz hervortrete, die geseß- lichen Bestimmungen über daë geistige gewerblihe Eigenthum auf internationale Weise zu regeln. Die Interessen der Gewerbe- treibenden hätten jedoch seiner Meinung nah nicht genügende Be- rücksichtigung gefunden. Man hätte bei Gelegenheit dieses Ab- kommens. mit Oesterreich auch eine Vereinbarung treffen sollen, die den sogenannten Ausführungszwang beseitige. In dem Patentgeseß sei die Bestimmung enthalten, daß das Patent zurückgenommen werden könne, wenn der Erfinder es niht innerhalb dreier Jahre aus- i das österreichische Patentgeseß sei schärfer, es bemesse die Frist auf ein Jahr, nur daß die Bestimmung obligatorisch sei, d wie in Deutschland facultativ. Freilich sei {ie in S bisher nicht fo streng gebandhabt, aber man habe feine Sicherheit, daß es in Zukunft so bleibe. Ein Deutscher könne in I AAE sein Patent ver- lieren, wenn er es exst im zweiten oder dritten Jahre practish ausführe. Sollte in diesem Punkte von Oesterreih niht eine Gleichstellung mit dem D Gend zu erlangen sein? Ferner wäre eine Bestimmung wünschenswerth, welhe die Bezeichnung des Landes vor- schreibe, aus dem die Waare herkomme. Die internationale Pariser Convention vom 20. März 1883 habe hohen Werth für die betreffen- den Länder; die Industriestaaten Europas und die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika seien der Union beigetreten. Die deutschen Inter- essenten, meinten, daß der Beitritt Deutschlands zu dieser Union nicht so bedenklich sei, wie der Regierungs-Commissar es hinstelle. Das wesentlichste dieser internationalen Union bestehe in der Anerkennung des Grundsatzes, daß der Angehörige-eines der Unionsländer in allen Unionsländern den Schu Fines gewerblichen geistigen Eigenthums genieße, und in Deutfchland werde der Tag der r i Ma Patents als der n der Frist für seine Dauer betrachtet, in Desterreich der Tag der Anmeldung. In Deutschland dauere die Patentertheilung ses bis sieben Monate, zuweilen jahrelang, wenn Einspruch erhoben werde. Die Anmeldung des Patents werde in Deutschland veröffent- licht, in Oesterreih-Ungarn nicht. Unter diesen Umständen könne es vorkommen, daß jemand in Deutschland gleidzeitig dieselbe Erfindung mache, in gutem Glauben sein Patent anmelde und erlange und hließlich dem Oesterreicher gegenüber, der es früher angemeldet habe, zurückstehen nas § 3 des Entwurfs, der diesen Punkt | be- treffe, bedürfe einer Abänderung, ebenso der § 4. Beide Para- graphen seien au unklar. In Deutschland würden viele Erfindungen nicht patentirt, die in Oesterreich-Ungarn zur Patentirung gelangten. Nun könne folgender Fall eintreten: Ein deutscher Erfinder habe ih darauf verlassen, daß er ein Patent erhalte, es werde ihm aber nicht ertheilt. Mitklerweile habe irgend ein Oesterreicher das gleiche Patent in Oesterreich erlangt und der Deutsche sei um seine Priorität gekommen. In der Convention seien Bestunmungen enthalten, die für ihn unannehmbar een er beantrage die Ueberweisung an éine Commission von vierzehn Mitgliedern. : i

Abg. Liebermann von Sonnenberg (b. k.F.): Bei der cin- heitlichen Regelung des Marken-, Muster- und Patentshuges sollte man auch das Urheberrecht für Erzeugnisse der Kunst und Wissen-

1892.

schaft zwischen Deutschland und Oesterreih-Ungarn regeln. Deutsch- lands Entgegenkommen Oesterreich gegenüber gehe ja doch bis zur Selbstverleugnung. In Deutschland sei die Dauer des Schutzes des illigen Eigenthums auf pre pi Jahre nah dem Tode des Urhebers emessen, in Oesterreih auf zehn Jahre. Im nächsten Jabre würden die Werke Richard Wagners in Oesterrei frei sein, in Deutschland niht. Die Erben seien. dadurch E Hoffentlich werde die Regierung neue Unterhandlungen in dieser Richtung mit Oesterreich eröffnen.

0g Menzer (cons.): Seine Partei sei der Meinung, daß Deutschland England gegenüber cine andere Stellung einzunehmen habe, als Oesterreich-Ungarn gegenüber. Sie habe einige leichte Bedenken gegen den Entwurf, er sei jedoch im ganzen für sie an- nehmbar. Deutschland habe einen Vortheil vor Oesterreich-Ungarn dur scine Gebrauchsmu|ter-Geseßgebung. Was hier als Gebrauchs- muster ges{chüßt werde, könne dort nur als Erfindung geshüßt wer- den, wenn es als solche anerkannt werde. Die Kosten in Dester- ris seien in solhen Fällen höher als in Deutschland. In Oester- reih seien für das Patent für fünfzehn Jahre zu zahlen im Ganzen 330 Gulden, in Deutschland koste der Mustershuy nur 250 \#. Hier wäre eine einheitlihe Regelung der Tarifsäße angebracht. Gegen Art. 4 habe seine Partei auch Bedenken. Die Bestimmung, daß Marken, die gegen die Sittlichkeit und öffentlihe Ordnung ver- stießen, in Oesterreih niht zugelassen werden sollten, halte er für überflüssig, weil sowieso keiner der beiden Staaten solche Marken zulasse. Seine Partei halte eine commissarische Berathung des Abkommens für überflüssig und werde ihm zustimmen.

Director im Reichsamt des Innern Nieberding: Die vom Abg. von Liebermann angeregte Frage wegen des Schußes des lite- rarishen und fkünstlerischen Eigenthums werde zur Verhandlung kommen bei der Juterpellation, die dem Hause vorliege und diese Materie zum Gegenstand habe. Zugleich mit den i P R habe diese Sache nicht geregelt werden können. Der Vorbehalt wegen der Marken, die gegen die Sittlichkeit oder öffentlihe Ordnung verstießei, sei auf einen österreichishen Wunsh zurüczuführen , den die deutshe Regierung niht empfunden habe, dem sie jedoch ‘habe entsprechen müssen. Eine E Regelung der Gebühren sowohl für die Erfindungen wie für die Muster und Marken in Deutsch- land und Oesterreih-Ungarn fei unmöglih. Durch die Gebrauchs- muster-Geseßgebung habe Deutschland zwar einen Vortheil vor Oester- rei, dafür seten aber auch die Patentgebühren in Deutschland erheblich höher. Die Gebrauchsmuster entbehrten eines Schußes in Oesterreich- Úngarn ebenfalls niht. Der Abg, Dr. Hammacher habe sich zu seinem Bedauern in ziemlih scharfer Weise gegen das nur mühsam zu Stande gebrahte Abkommen gewandt. Wegen des Ausführungszwanges sei er vollkommen mit ihm einverstanden, der Zwang sollte in jedem der beiden Länder nicht aufrecht erhalten werden. Die Regierung habe jedoch vergeblih versucht, die Regierung von Oesterreih-Üngarn von ihrer Auffassung zu überzeugen und habe sih bei dem bescheiden müssen, was die Vorlage enthalte. Jn der mit Jtalien geshlossenen Convention sei der Ausführungszwang vollständig beseitigt. Die Frage der Bezeichnung von Waaren zum Zweck der Täuschung mit dem Namen des Auslandes werde durch ein künftiges a geregelt werden. Art. 3 und 4 des Abkommens seien nicht unklar, jsonst hätte sie der Abg. Dr. Hammacher nicht voll und richtig verstanden. (Heiterkeit.) Seine Bedenken gegen den Beginn der Prioritätsfrist seien nicht be- gründet, diese Bedenken könnten auch gemaht werden, wenn die E von dem Zeitpunkt der Patentanmeldung beginnen sollte.

in solches Abkommen hätte die deutschen Interessen wee geschädigt. Die Regierung sei der Ansicht, daß das Abkommen, so wie es sei, n VE der deutschen NEDgELUn für Deutsche sogar einen sehr roßen Vorzug enthalte, der darin liege, daß, wenn die Frist mit der

atentanmeldung begänne, der Deutsche, der auf Grund der Anmel- dung in Oesterreich seine Erfindung auch anmelde, später ja genöthigt sein könne, noch einmal anzumelden, weil im Lause des in Deutsch- land üblichen Prüfungsverfahrens die Anmeldung eine neue Gestalt erhalten fönne und dann in Desterreich keineswegs mehr als identisch mit der früheren Anmeldung angeschen werden könne. Das wäre ein sehr erheblicher Nachtheil, daher halte die Regierung dafür, daß das Abkommen in der gewählten Fassung der beste Weg sei. Zur Com- E möchte er nicht rathen, denn es könue dort nichts mehr geändert werden. Da man sih auch fagen müsse, daß das Ab- kommen im großen und us den deutschen Interessen günstig sei, so möge man über das Abkommen gleich in zweiter Lesung beschließen, umsomehr, als es ja am 1. Februar gleihwie die Handel8verträge in Kraft treten solle. ]

Abkg. Dr. Horwiß (dfr.): Das Abkommen gebe allerdings zu mannigfachen Bedenken Veranlassung und zeuge von einer allzu großen Rüksichtnahme auf Oesterreich-Ungarn, aber man könne an der" Vor- lage ja nichts ändern, sondern müsse sie annehmen, wie sie sei, oder ablehnen. Und Ca sei dieses Abkommen noch besser als der bestehende Zustand. a man Anträge der Commission auf Abände- rung doch nicht annehmen könne, möge man den Umweg über die Commission lieber ersparen, und er bitte den Abg. Dr. Hammacher, seinen Antrag auf Coumissionsberathung zurückzuzichen.

Abg. Samham mer (dfr.): Er schließe sih dem Antrage Ham- macher an. Eine Verzögerung durh- eine Commissionsberathung hätte nur die Folge, daß man ein besseres Geseg etwas später bekomme.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er würde seinen Antrag nicht so hartnäckig aufrehterhalten, wenn er niht die Grundlagen dieses Abkommens, die doch wohl für ähnliche Abkommen mit auderen Staaten typish sein sollten, geradezu für hädlich im Interesse der deutschen Industrie hielte. Der Regierungs-Commissar habe seine Bedenken niht widerlegt und auch nicht die Gesichtspunkte angegeben, mit denen die Ebi: e di: den deutschen Interessen dienen zu können glaube. Die Bedingungen für Erlangung eines B seien in Desterreihh viel milder als hier, sodaß -: ein în

eutshland abgewiesener Patentsucher in Oesterreih doch ein Patent erhalten und dann nah diesem Abkommen auch in Deutfsch- land Patentschuß genießen könne. Ebenso 8 es mit Jtalien, welches das Anmeldeverfahren für Patente habe. Man treibe alfo die deutschen Patentsucher ins Ausland. Dieser Vertrag | dürfe nicht typisch werden, sonst sei er ihm nicht annehmbar. Auch mit der Dn egan könne man die Vorlage bis zum 1,-Februar erledigen.

Abg. Schmidt - Elberfeld (dfr.): In der Commission könne man die Ausstellungen gegen die Vorlage genau feststellen und in Resolutionen. festlegen, welche die ean bei Abschluß fernerer Abkommen berücksichtigen könne. Den Ausführungszwang für Patente könnte man vielleicht auf Oesterreih-Ungarn beschränken. Wenn auch der Regierungs-Commissar die Ausstände nicht in einer Commission erörtert - wissen wolle, fo bitte er doch um Ueberweisung an eine Commission. |

Director Nieberding: Er sei niht gegen die Commissions- berathung, um eine Erörterung der Uit oe zu untérdrücken, im Gegentheil, der Regierung könnten mögli f gründliche Erörterungen nur erwünscht sein; sie würde die Herren dann :hoffentlih von ihren Ansichten überzeugen können. Aber es sei zu befürchten, daß dann die Vorlage nicht rechtzeitig zu stande. komme. :

Damit ließt die erste Berathung. Der Antrag Ha m- macher auf Ueberweisung an eine Commission von 14 Mit- gliedern wird angenommen. i i