1892 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

3) Boers, Friedrich, Chausseearbeiter in Vieriß, . 4) Brauer, L

xad, Gustav, Rittergutsbesißer in Klein-Zindel, 3) Höhne, Josef, Sha OSTIeE in Grottkau, 4) S-idel, Paul, Chausscewärter in ühshmalz. rste stellvertretende Beisißer: 1) Klemme, Bürger- meister in Ottmachau, 2) Wiedemann, Gutsbesißer in Lichtenberg, A Pitt, August, Chausseewärter in Nitterwiß, 4) Kushmann, rl, Chausseewärter in Tharnau. hs E Zweite stellvertretende "Beisißer: 1) Scholz, Paul, Rittergutsbesißer in Starrwiß, 2) Scholz, Mühlenbesißer in Ellguth, 3) Honig, August, Chausseewärter in Klein-Zindel, 4) Zimmermann, Julius, Chausteewärter in Leuppusch.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Groß-Strehliy in Groß-Strehliß. G a4 orsißender: Schaht, Königlicher Regierungs-Rath in ppeln. C

StelTlvertretender Vorsißender:“ Stier, Königlicher Regierungs-Assessor in Oppeln. l y i

Beisitzer: 1) von Woyski, Constantin, General-Director in Stubendorf, 2) Graf von Posadowsky-Wehner, Leopold, in Groß- Pluschnit, ‘3) Mletkow, Andreas, Chausseearbeiter in Dombrowka, 4) Minarek, Michael, Chausseearbeiter in Salesche.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) von Schweder, Albert, Major z. D. in Roswadze, 2) Dieterici, Otto, Gutspächter in S loß roß-Strehliy, 3) Thomanek, Joseph, Arbeiter in Niewke, 4) Pollok, Johann, Chausseearbeiter in Klutschau.

Zweite stellvertretende Vorsißende: 1) Prankel, Louis, Fabrikbesißer in Groß-Strehlit, 2) Pobl, Berthold, Land- wirth in Cy Strehliß, 3) Adamik, Stanislaus, Arbeiter in Nosniontau, 4) Lachetta,. Johann, Chaufsseearbeiter in Wierchlesche.

Schiedsgericht für den Communalverband des,

Kreises Leobschüß in Leobschüß.

Vorsißender: Schaht, Königlicher Regierungs - Rath in.

‘Oppeln. L E Stellvertretender Vorsißender: Vit, Königlicher Ne-

Gage ns in Oppeln. in Leobshüb s in Leobschüß,

eisißer: 1) Wrage, Kreis - Baumeister

R Erbrichtereibesißer in Krevzendorf, 3) Olesh, Vinzent,

2 raßenwärter in Hohndorf, 4) Rother, Karl, Straßenwärter in Gröbnig. L

Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Bernardt, König- bee Domänenpächter in Schineisdorf, 2) Langer, Oscar, Grund- besißer in Knispel, 3) Jung, Wilhelm, Straßenwärter in Babit, 4) Koschek, Constantin, Straßenwärter in Gröbnitg.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Barnert, Erb- rihtereibesißer in Königsdorf, 2) Kromer, Joseph, Grundbesißer in Bieskau, 3) Droger, Wilhelm, Straßenwärter in Dirschel, 4) Wilsch, Johann, Straßenwärter in Kreéling.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Jerichow Il in Genthin.

Vorsißender: Dr. Osius, Königliher Regierungs-Rath in Magdeburg. : :

Stellvertretender Vorsißender: von Savigny, König- lier Regierungs-Assessor in Magdeburg.

Beisiß er: 1) von ODstau, Eugen, Rittergutsbesißer in Dregel, 2) Mewes, Karl, Ackermann und Schulze in Groß¿Wulkow, 3) Jaeger, Karl, Chaussecarbeiter in Roßdorf, 4) Schinlaue® August, Chaussee- arbeiter in Genthin.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Graf von Wartens- Teben, Gustav, Rittergutsbesiger ‘in Seedorf, 2) Rühle, Georg, Aer- mann und Schulze in Tucheim, 3) Rulff, Johann, Chausseearbeiter in Klein-Wusterwiß, 4) Leue, Wilhelm, Chausseearbeiter in Kade.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Stage, Ferdinand, Rathmann in Genthin, 2) Busse, Karl, Amtsvorsteher in d A

ugust, Chaussecarbeiter in Karow. guf

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Wolmirstedt in Wolmirstedt.

Vorsißender: Dr. Osius, Königlicher Regierungs - Rath in

Magdeburg.

Stellvertretender Vörsißender: von Saviguy, König- licher Regierungs-Assessor in Magdeburg. :

Beisißer: 1) Schallehn, Negierungs-Baumeister in Wolmir- stedt, 2) a Rittergutsbesißer in Schrike, Ms Wilhelm, Arbeiter in Wolmirstedt, 4) Müller, Heinrich, Arbeiter in Gutens-

wegen. ; / Erste stellvertretende Beisißer: 1) Buchholz, Gutsbesißer

4

. 4) Peine, Heinrich, C

in Groß-Rodensleben, 2) Lüdke, Rentier in Par en, 3) Beer, Adolf, Arbeiter in Wolmirstedt, 4) NRiecke, Joachim, Arbeiter in Hohenwarösleben.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Druckenbrodt, Guts- besißer in Gutenswegen, 2) Loß, Friedrich, Fabrikbesißer in Wolmir- stedt, 3) Wunow, Theodor, Arbeiter in Gliedenberg, 4) Hanse, Joachim, Arbeiter in Groß-Rodensleben.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Oschersleben in Oschersleben.

Vorsitzender: Dr. Osius, Königlicher Regierungs - Rath in Magdeburg.

Stellvertretender Vorsißender: von Savigny, König- licher Regierungs-Asessor in Magdeburg.

Beisißer: 1) Schulz, Kreis-Baumeister in Schhwanebeck, 2) Große,

ulius, schersleben, 3) Moehring, Friedrich, Chaussee-

wärter in Oschersleben, 4) Birkenfeldt, Heinrih, Chausseewärter in Oschersleben.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Dieß, Wilhelm, Deconom in Hamersleben, 2) Klune, Fri Halbspänner in Badersleben, 3) Spe Andreas, Chausseewärter in Oschersleben, : ausseewärter in Hornhbausen.

weite stellvertretende Beisißer: 1) Kahmann, Andreas, S ulte f T L A | p bac N Dsibrualob in

rêleben nnibal, Heinrich, ausseewärter in ersleben, 4) Oehly, Christoph, Chaufowieter in Oschersleben.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises i Heiligenstadt in Heiligenstadt. S ißender: von Reck, Königlicher Regierungs-Rath in

urt. Stellvertretender Vorsißender: du Vinage, Königlicher

Julius, Kaufmann in

- Regierungs-Assessor in Erfurt.

ißer: 1) Goldmann, E P: e

, Beis Birkenfelde, 2) Sachse, Amtsvorsteher in inholteïode, 3) Rieth-

. Müller, Christian, Kreisstraßenwärter in Frett 7 Kreis\straßenwärter in h Fretterode, 4) Sünder, Georg,

stellvert en Weis 1) Lorenz, A / rste stellvertretende Beisiger: ore tsvorst in Geismar, 2) Klinge, Amtsvorsteher in tber, 3) Trost, eher

Kreisstraßenwärter in Kirhgandern, 4) Hildmann, Christoph, Kreis-

Hausen, 3) Glocius, Johannes,

\traßenwärter in Gerbershausen. weite stellvertretende Del liben

1 i é vorste er in Dieterode, 92) Gerstenber g, ) Schneider, Amts

rnst, Gutsbesißer in Werles- Kreis\traßenwärter fn Lenterode,

4) Thrièn, Conrad, Kreisstraßenwärter in Günterode.

“* lier Regierungs-Rath in Aurich. : Ger eg d h urich

*

pet 2) Bo

Schiedsgericht für den Communalverband: des Kreises : Emden in Emden.

n Vorsißender: Dr.’ Tillmanns, Königlicher Regierungé-Afessor König-

_ in Aurich.

_Stellvertreten der Vorsitzender: von Seeba,

iger: 1). von Hove, Gemeindevorsteher in Logumer Vor- ana B ang roi teher Pa e busew 3) Sloter, Jan, 1 in Ó ; F er in rimer]um, 4) Maas, Tönjes, Landstraßen

Rittergutsbesißer in |

Erste stellvertretende Beisißer: 1) van Senden, Ge- meindevorsteher in Nulum 2) Dammeyer,_ Rentmeister in Petkum, 3) Kannegießer, G., andstraßenwärter in Oldersum, 4) Wiltfang, A., Landstraßenwärter in Pewsum.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Habben, A., Ge- meindevorsteher in Manslagt, 2) Ohling, H., Landwirth in Dster- husen, 3) Riecken, H., Landstraßenwärter in Manslagt, 4) Breyer, Landstraßenwärter in Borssum.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Norden in Norden. i: u A ißender: Dr. Tillmanns, Königlicher Regierungs-Affessor in Aurich.

Stellvertretender Vorsißender: von Seebach, König- liher Regierungs-Rath in Aurich.

Beisißer: 1) Dr. Petersen, E. F., E in Berum, 2) Swart, O., Gutsbesißer in Westermarsh T., 3) Claaßen, H., A IEwAeter in Berumbur, 4) Schmidt, H., Landstraßenwärter in Arle.

Erste stellvertretende Beksißer: Y König, H., Bürger- meister in Norden, 2) Hagena, O., Landwirth in Joachimsfelde bei Dornum, 3) Beenders, E., Landstraßenwärter in Lintel, 4) Stüren- burg, J., Landstraßenwärter in Hage.

Zweite stellvertretende De per: 1) Graf zu Inn- und Knyphausen, Landschaftsrath in Lüßburg, 2) Buismann, J., *Gemeindevorsteher in Süderneuland I., 3) Tjaden, Landstraßenwärter in Westermarsch, 4) Theen, E., Landstraßenwärter in Schott.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises e Leer in Leer.

: ¿2 o sw fißender: Dr. Tillmanns, Königlicher Regierungs-Affessor

in Aurich.

Stellvertretender Vorsißender: von Seebach, Königlicher Regierungs-Rath in Aurich.

Beisißer: 1) Cassens, H., Gemeindevorsteher in Westrhauder- fehn, 2) Hinrichs, H., Gemeindevorsteher in Warsingfehn, 3) Knipper, W., Landstraßenwärter in Köllinghorst, 4) Buttjer, Thole, Land- \traßenwärter in Neermoor.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Buß, A., Gemeinde- vorsteher in Hesel, 2) Steen, O., Gen eindevorsteher in Terborg, 3) Sanders, H., Landstraßenwärter in Wekelborg, 4) Junker, A., Landstraßenwärter in Neermoor.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Pannenborg, Senator in Leer, 2) Beening, Gemeinde-Vorsteher in Völlen, 3) Schmidt, Tamme, Landstraßenwärter in Velde, 4) Schüdde, H., Landstraßenwärter in Nortmoor. -

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Lüdtnghausen in Lüdinghausen.

Vorsißender: Freiherr von Droste-Hülshoff, Königlicher Regierungs-Rath in Münster. :

Stellvertretender Vorfißender: Heidborn, Königlicher Negierungs-Assessor in Münster. /

Beisiger: 1) Fischer, Felix, Ober-Rentmeister und Amtmann in Nordkirchen, 2) Henße, Adolf, Königlicher Rentmeister a. D. in Lüdinghausen, 3) Thering, Joseph, Chausseearbeiter in Selm, B L er, Bernard, ChaufernMelter in Bechtrup, Kirchspiel Lüding-

ausen.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Reiß, Paul, Apotheker in Lüdinghausen, 2) Nopto, Theodor, Kaufmann in Seppenrade, 3) Homann, Carl, Chausseearbeiter in Nordkirchen, 4) Möller, Bexnard, Chausseearbeiter in Rechede, Kirchspiel Olfen.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Havestadt, Hein- ri, Kaufmann' in Lüdinghausen, 2) Jansen, Wilhelm, Kaufmann in Lüdinghausen, 3) Schüßler, Veh Chausseearbeiter in Lüding- hausen, 4) Kleimann, Johann, Chausseearbeiter in Aldénhövel, Kir: spiel Lüdinghausen.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises Ahaus in Ahaus. Vorsißender: Pastor, Königliher Regierungs - Assessor in Münster.

Stellvertretender Vorsißender: Heidborn, Königlicher Negierungs-Assessor in Münster. A

Beisitzer: 1) Gerdemann, G., Fabrikant in Gronau, 2) Brü- zing, Postverwalter in Legden, 3) Bruns, Jos., Chausseewärter in Legden, 4) Gesenhues, W., S in Nienborg. |

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Elfering, Käufmann in Wessum, 2) Huesker, Fabrikant in Vreden, 3) Bengfort, H., Chausseewärter im Kirchspiel Stadtlohn, 4) Rosing, H.. Chaussee- wärter in Heek. h Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Weßling, Rentner in Legden, 2) Wolfering, Mühlenbesißer in Alstätte, 3) Pet es, Ioh., Chausseewärter in Stadtlohn, 4) Möllmann, Aug., Chausseewärter in Südlohn.

Schiedsgericht für den Communalverband des Kreises : Wittgenstein in Berleburg.

Vorsigßender: Völkel, Königliher Amtsgerichts - Rath in Berleburg. E i Stel lvertretender Vorsißender: von der Vet, König- licher Amtsrichter in Berleburg. j ;

Beisitzer: 1) Kranold, Landes - Bauinsyector in Segen, 2) Bernsau, Bürgermeister in Laasphe, 3) Womelsdorf, D., Chentsscee arbeiter in Arfeld, 4) Wied, Friedri, Chausseearbeiter in Qo.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Martin, Kaufmann in Emdtebrück, 2) Rothenpieler, Gemeindevorsteher in Feudingen, 3) Mübhse, L., Chausseearbeiter in Birkelbach, 4) Hoffmann, Bern- hard, Chausseearbeiter in Langewiese.

Zweite stellvertretende Beisißer: 1) Kaiser, Bäter- meister in Berleburg, 2) Dickel, Kaufmann in Wemlinghausen, 3) Vollmar, Friedri, Chausseearbeiter in Banfe, 4) Hüster, Jacob, Chausseearbeiter in Bettelhausen.

Schiedsgericht für die Stadt Dortmund in Dortmund. __ Vorsitzender: Harz, Königlicher Geheimer und Ober-Bergrath in Dortmund.

__ Stellvertretender Vorsißender: Dr. Weidtmann, König- licher Ober-Bergrath in Dortmund. :

Beisißer: 1) Marx, Stadt-Baurath in Dortmund, 2) Was[é, Stadtrath in Dortmund, 3) Cornelius, Christ., Straßenarbeiter in Dortmund, 4) Aßmann, Heinrid), Straßenarbeiter in Dortmund.

Erste stellvertretende Beisißer: 1) Relling, Bauunter- nehmer in Dortmund, 2) Kniebühler, Ingenieur in Dortmund, Seidel, Heinri, Straßenarbeiter in Dortmund, 4) Hassenáck,

ustav, Straßenarbeiter in Dortmund.

* Zweite stellvertrètende Beisißer: 1) Polscher, W., Maurermeister in Dortmund, 2) Heine, Maurermeister in Dortmund, e Pohlenz, A., Straßenreinigungsarbeiter in Dortmund, 4) Möller, W., traßenreinigungsarbeiter in Dortinund.

Berlin, den 19, Januar 1892. Der Minister für Handel und Gewerbe. Jm Auftrage: Lohmann.

Deutscher Reichstag. 156. Sigung vom Montag, 25. Januar. 2 Uhr.

e Tische des Bundesraths dér Staatssecretär Freiherr von Marschall, der Königlich preußishe Handels-Minister eiherr: pon Berleps\ch, die Unter-Staatssecretäre Dr. von

ottenburg und von Schraut, sowie der Director im

Reichsamt des Jnnern Nieber ding.

On stcht das Uebereinkommen zwischen dem

Reich und Jtalien über den gegenseitigen Patent-,

Ne und Markenschuß zur ersten und eventuell zweiten erathung.

Abg. Schmidt- Elberfeld (dfr.): Der Reichstag befinde ih in der eigenthümlichen Zwangslage, daß er die erste und zweite Les heute und die dritte morgen fertig machen solle, weil die Ratifi- cationsurkunde am E e hier abge en müsse. Die vorliegende Abmachung laufe in vielen Punkten parallel mit der O chen. Die Abmachung mit Oesterreich sei einer Commission überwiesen, die erst morgen ihren Bericht abstatten könne. Wenn der Reichstag nun heute in die zweite Lesung eintrete, so entstehe die eigenthümliche Lage, daß er heute Dinge E, zu denen er ers morgen die Be- gründung abgebe. Seine Bedenken gegen die Vorlage deckten si in vielen Punkten mit denjenigen, die 0egen die österreichische bereits hier vorgebracht worden sein. In Artikel 5 Absaß 1 des vorliegenden Vertrags habe man mit Jtalien das erreicht, was seine Partei bei Gelegenheit des österreihishen als dringend wünschenswerth E habe, er meine die Beseitigung des Aus- pas bei Patenten, an der alle vertragshlicßenden Staaten ein gleiches Interesse hätten. Er vermisse dagegen hier den § 8 des österreichischen Vertrages, der die sogenannte concurrence déloyale beseitige. Es sei in Deutschland s{chwerer ihr zu begegnen als in England und Frankreih. In diesen Ländern müsse einfah auf Antrag des Interessenten die Zollbehörde eine Waare mit falshem Ursprungszeugnisse confisciren. Jn Deutschland gebe es eine solche Bestimmung nicht; hier sei die Sache auf den langwierigen, oft gar nicht betretbaren Weg der gerihtlihen Entscheidung gewiesen. Er möchte darum bitten, daß die verbündeten Regierungen bei weiteren Abmachungen dieser Art den Art. 8 des österreichishen Vertrags in den Vordergrund stellten. Er halte es für unmögli, sofort in die zweite Berathung einzutreten und beantrage, sie von der heutigen Tagesordnung abzusetßen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Auch ihm erscheine es als ein Widerspruch, daß der Reichstag heute Beschlüsse über Dinge fassen solle, über die doch sließlich erst morgen eine Commission be- richten werde; denn in der That stimmten die beiden Conventionen in wesentlihen Punkten überein. Um der Regierung entgegenzu- kommen, bitte er den Präsidenten, die zweite ünd dritte Aefunta morgen auf die Tagesordnung zu seßen, wogegen wohl kein Mitglied des Hauses Einsprüutb erheben werde. Auch - er bedauere das Fehlen der die . concurrence déloyale betreffenden Bestimmung, die man, wenn auch unvollständig, in dem österreichischen Abkommen habe. Sei hierauf in dem italienishen Abkommen von deutscher Seite kein Werth je worden oder weswegen sonst sei die Bestimmung fortgeblieben? In Bezug auf den Ausführungszwang der Patente sei dieser Vertrag besser als der österreichishe, denn die Erklärungen wegen der E Gegenstandes in dem österreihishen Ab- kommen, die in der Commission gegeben worden, befriedigten ihn nicht ganz, wenngleich er zugeben müsse, daß 8 dem Reich gewisse Vortheile aus diefen Abmachungen mit Oesterrei erwüchsen.

Direktor Nieberding: er Grund dafür, daß in das Ab- kommen mit JItakien abweichend von dem mit Oesterreich-Ungarn keine Bestimmung aufgenommen sei, die zu geseßlichem Vorgehen egen die concurrence déloyale verpflihte, set einfah der: in. der italienischen Gesetzgebung seien bereits jeßt Vorschriften vorhanden, die dem Bedürfniß, das die Regierung auf diesem Gebiet empfinde, ent- P Das italienische Recht enthalte theils in dem Handelsgesep- uh, theils in den allgemeinen Strafvorschriften, theils auch in den Markenschußgbestimmungen ausreichende Vorsorge dagegen, daß ein Mißbrauch dort eintreten könnte, wie ihm dur österreichischen Convention vorgebeugt werden solle. Hätte die MRegierung unter diesen Umständen, worauf übrigens von der italienischen Regierung kein Werth gelegt worden sei, in das Abkommen mit Italien | eine Bestimmung aufgenommen, die ähn- lihe Vorschriften vorsehe, so wäre das sa O nux eine ein- ei Verpflichtung Deutschlands gegen Jtalien ohne eine ent- sprehende Verpflichtung Italiens gegen Deutschland gewesen, uñd dazu habe eine Veranlassung niht vorgelegen. Im übrigen könne er dem Abg. Schmidt darin nur beipflichten, daß es nothwendig sein werde allen denjenigen Ländern gegenüber, mit denen Deutschland noch in entsprechende Verhandlungen einzutreten haben werde, darauf zu sehen, daß sie sih zum Erlaß von Vorschriften gegen die illoyale Concurrenz verpflichteten, soweit solhe nicht. bei bén schon be- stehen sollten. Wenn das Haus auf die Anregung des Abg. Dr. Häm- macher eingehen sollte, in die zweite Lesung heute ‘nicht einzutreten, fo würde er ihm sehr dankbar sein.

Auch Abg. Menzer ist dafür, die zweite Lesung morgen vorzunehmen.

Damit ist die erste Lesung beendigt; die zweite wird für heute abgeseßt.

Es folgt die zweite Berathung des Handels- und Zoll- vertrags zwischen dem Reich und der Schweiz.

Bei Artikel 1 bemerkt Abg. Siegle/ (nl): Dieser Vertrag habe ' sowohl in der Schweiz als auch ganz besonders in Deutschland große Beunruhigung hervorgerufen. Um fo dringender müsse man ihn ruhig und ohne Vereingenommenheit prüfen. Bisher habe sih die deutsche Aus- fuhr nah der Schweiz der s{hweizerishen Einfuhr nach Deutschland 7 Gas in einem günstigen Verhältniß befunden. Hierin eine enderung zu schaffen, habe sih die Schweiz als Hauptaufgabe ge- stellt, und sie habe zu diesem Zweck einen autonomen Tarif geschaffen. Die deutsche Regierung habe daher Recht gethan, Verhandlungen anzu- knüpfen, als deren Frucht sie diesen Vertrag habe vorlegen können. Was würde sich nun dadurch gegen die bisherige Lage ändern? Er habe sich eine Berehnung gemacht von dem was die deutshen Einfuhrartikel in dex Schweiz na dem alten und nach dem neuen Vertrage zu zahlen hätten, unter Zugrundelegung der ns reissäße. Die Steige- rung des Zolls für die einzelnen Artikel sei sehr verschieden. Redner belegt dies durch ein reiches Zahlenmaterial. Jn Summa ergäben My für die deutshe Ausfuhr nah der Schweiz folgende Verhältnisse: tah dem bisherigen Tarif hätten die deutschen rtikel an Zoll zu zahlen etwas über drei Millionen; nah dem neuen Conventialtarif würden sie Millionen und nah dem autonomen Tarif würden sie 84/5 Millionen zu zahlen haben, oder in rocenten des Werths ausgedrückt, 3,6, 54 und 8,5 9%/. ei den Zoll- e en, die das Deuts e Neih gewährt habe, es hi äuptsählih um Baumwollwaaren, durch deren Be- vorzugung “die deutsche Industrie ges{ädigt werde. Seines Er- ahtens müßte ein Zollbeirath p afen werden, damit diese Lud alias Fragen bei Abschluß solcher Verträge in sahverständiger eise erörtert und Mißgriffe vermieden würden. [

Industrielle der Baumwollenbrandhe hätten sih mit einer Eingabe vom 14. Januar 1892 an den s{weizerishen Bundesrath gewandt, worin e die Beibehaltung der E beklagten. ODie- selben O empfinde S au die deutshe Jundustrie. Er hoffe, daß durch den gerehten Sinn des s{chweizer Volkes diese Frage thre Erledigung finden, und habe das- Vertrauen zu der deutshen Regierung, daß sie eine -vortheilhaftere Regelung anbahnen werde. Jedenfalls dürfe man den Vertrag deswegen n! t ablehnen, denn seine Annahme werde immer noch besser jein, als

der autonome Tarif. Auch. wünsche er nicht, daß die Annahme no länger hinausgeshoben werde, es würde sonst durch die Besprehung aller dieser Fragen leiht eine Ie Aufregung und leidens, ast- lihe Behandlung der Sache entstehen, sodaß es unmöglich sein wecde, die Dinge unbefangen so zu sehen, wie sie. lägen. Gewiß wäre es im Feutfähen Interesse angenehmer gewesen, mit der Schwels auf der Grundlage des alten Tarifs- zu unterhandeln, und e wären die Ergebnisse günstiger gewesen. Aber die Schweiz würde ebenso sicher keinen Augenblick gezögert haben, den autonomen Tarif anzuwenden, « wenn keine Einigung zu stande gekommen wäre. Er gele, daß der

Abschluß der Verträge auf zwölf Jahre den Anfang etner

icd

ch Art. 8 der deutsch- |

gerichtet. Die tiefsten T

gewesen ; jegt werde dieser Zoll auf 15 4. n S

allgemeine Beste brächten, und weil er hoffe, d

handele

Schweizerische -

der Industrie Raum zu größerer Ausdehnung zu geben.

neuen maßvollen A bedeute, und daß die Verträge noch innerhalb der Dauer ihrer Geltung eine Reihe von Aenderungen erfahren würden, für welche die Shweiz in erster Linie ein Be- dürfniß empfinden werde. Für den Augenblick hätten die deut-

‘schen Unterhändler so viel Vortheile erreiht, als es ihnen eben

den Vertrag in seiner

S lich E sei. Er stimme daher für vorliegenden Fassung.

bg. von Kehler (Centr.) berihtet über die zum Vertrag eingegangenen Petitionen und beantragt im Namen der ret commission, sie durch die über die Vorlage zu fassenden Beschlüsse für erledigt zu erklären. y L / Zum deutschen Conventionaltarif verliest Abg. Ruhland (b. x. F.) eine Rede, in der er die Herabseßung der Feingarnzölle für die Feinspinnerei so verderblich erklärt, daß er aus dieser Rüksicht allein schon den Vertrag nicht annehmen könne. : : Abg. Samhammer (dfr.): Der vorliegende Vertrag bringe eine Reihe von Zollerhöhungen für Waaren der Kleinindustrie des Meininger“ und Thüringer Oberlandes: Spielwaaren, Schiefertafeln, Griffel. Alle die Branchen befänden sich schon seit Jahren in bedrängter Lage, und \{uld daran sei der Zolltarif von 1879, denn seitdem habe fich ein at nach dem andern der deutshen Einfuhr verschlossen. Außerdem lasteten auf der ärmeren Bevölkerung jener Gegenden die hohen Lebensmittelpreise, namentli für Roggen und Erbsen, und man fönne so recht sehen, wie die Schußzölle die Leute den Agitatoren der Socialdemokratie in die Arme trieben, nicht weil diese sie be- friedigen könnten, sondern weil sie ihrer Unzufriedenheit den schärfsten Ausdruck gäben. Abhilfe sei nur zu erhoffen von einer weiteren Herabseßung der Zölle. Er lehne also den Handelsvertrag ab. Abg. Adt (ul.): Die Schweiz habe bisher bei der Verzollun keinen Unterschied zwischen groben und feinen Schuhen gemacht ; nad dem schweizerischen Conventionaltarif sollten aber grobe Schuhe nur einem Zoll von 40 Fres. unterliegen, während feine S 60 Fres. zu tragen hätten. er A der feinen Schuhe stehe aber noch nicht vollständig klar fest. Die Schweiz scheine jeden Schuh, wenn er nur eine Strippe trage, für einen feinen zu erklären, und deshalb müsse die deutshe Regierung darauf hinwirken, daß die Schweiz eine ähnlihe Unterscheidung wie die deutsche Industrie mache: daß als feines Schuhwerk nur betrachtet werde, was aus Lack- leder, Chevreuleder u. s. w. gemacht sei. Wenn nach der Unterscheidung der Schweiz auch andere Schuhe den höheren Zollsaß von 60 Frs. tragen sollten, so schädige das die bedeutende Schuhindustrie von Pir- masens in der Pfalz, die 3500 Arbeiter beschäftige, auf die Ausfuhr nah der Schweiz angewiesen sei und bisher jährlich für mehr als 1 Million Mark Stbahiwaären dorthin ausgeführt habe. Dasselbe elte für die Schuhindustrie von Baden, Württemberg und Bayern, eren Ausfuhr nah der Schweiz 2—2§ Millionen Mark betrage. Die Regierung müsse ihren ganzen Einfluß dahin geltend machen, ea in dem amtlichen Waarenverzeichniß der Schweiz nur solhe Schuhe in die Kategorie des. * höheren Zolles einge- seßt würden, die anch nah dem deutschen Waarenverzeichniß als feine Schuhe gälten. Ein Compenusaticn8obsect für den höheren Zoll sollten die Positionen der Ballshuhe aus Seide, Halbseide oder Sammet bilden, aber diese Fabrikation komme für die von ihm erwähnte Schuhindustrie gar niht“ in Betracht. Was verstehe ferner die Schweiz unter „Plüschschühen"? Es handele sih dabei um ganz ewöhnlihe Pantoffeln aus Baumwollenplüsch. Bei Abschluß fünftiger Handelsverträge müßte die Feststellung des amtlichen Waäarenverzeichnisses, das ieg jeder Staat selbständig für \ich auf- stelle, ohne daß der andere Concurrent darauf Einfluß habe, nah ge- nauer Vereinbarung erfolgen. : Abg. Landes - Kaufbeuren (Centr.): Nachdem in den früheren

Verträgen Getreide und Wein hätten Opfer bringen müssen, sei sein

Wahlkreis sehr gespannt darauf gewesen, wer diesmal die Kosten des Verfahrens tragen müsse; es sei der Käse. Man habe in voriger

: Woche sehr leichthin von dem „bishen Käse, das nur Dessert sei“,

gesprochen, für die Algäuer sei der Käse die Hauptmahlzeit, und werde diese Industrie oeldbêdigt so seien die Algäuer ganz zu Grunde äler lägen zu hoh, zu kalt und zu feucht,

als daß man Getreide bauen fönnte, man sei auf Milch- und

. Käsewirthschaft angewiesen ; in dieser Beziehung habe man schon bisher

nur schwer mit der Schweiz concurriren können, darum sei 1879 die Erhöhung des Käsezolls von 10 auf 20 # seiner Heimath sehr nüßlich | Î ( #4. herabgeseßt und uin eben diese etrag der Käse natürlich verbilligt; den Schaden trage der kleine Bauer, der dem Käsefabrikanten die Milch liefere; dieser Schaden belaufe sich auf Millionen! Dennoch sei er nah längeren ha en in seinem Wahlkreis geneigt, für den Vertrag zu stimmen, weil die Süddeutschen in threr Vaterlandsliebe gern Opfer für das a / es den Algäuern pengen werde, dur Fleiß und Uinsicht den s{weizer Wettbewerb zu legen.

Geheimer Ober-Regierungs-Nath von H uber: Während der

Eingangszoll für schweizer Waaren in Deutschland bisher 14,4 9/0

des Werthes betragen' habe, sei er jeßt nur auf 13,5 la also um nicht |.

ganz ein Procent, herabgeseßt worden; -die shweizer Einfuhrzölle da- gegèn seien von 8,4 %/o des Werthes sie seien also [hon vorher E als die deutschen gewesen auf 5,4 9/0 herabgeseßt worden.

a fönne man doch von shweizerishen Prohibitivmaßregeln nicht sprehen. Wo selbst die {chweizer Zölle erhöht seien, seien ie noch in den meisten Fällen niedriger als die entsprechenden eutschen. (Der Redner giebt eine zahlenreihe Ueber- sicht über viele einzelne Positionen des Conventionaltarifs, aus denen hervorgeht, daß unsere deutschen Zölle mehrfackch,“ in einzelnen Fällen zehnmal so hoh sind, als die entsprehenden schweizerischen.) In Bezug auf die Meistbegünstigung sei Deutschland durh die Ab-

machungen des Vertrages günstig gestellt, und in Bezug auf den

Transitverkehr und die Veredlungsindustrien müsse man erst Er- fahrungen saminelu, und danah habe man jeder Zeit freie Hand, die Abtnachungen mit der Schweiz n Erfahrungen anzupassen. Abg. Broemel. fe Die Ausführungen des Regierungs- vertreters seien in so fern sehr lehrreih, als sie zeigten, daß in Ver- tragsverhandlungen“ ein kleines Land mit geringen: Zöllen einem {huBtzöllnerishen gegenüber durchaus niht_ wehrlos sei. Man sage, die deutschen . Unterhändler seicn bet den Vertrags- unterhandlungen nicht genügend unterrihtet gewesen; und in der That hätten gd Handelskammerbeschlüsse dahin erklärt, daß neben Beamten auch sachkundige Reichstagsmitglieder und Industrielle zu den Verhandlungen Da würden. Die Schweiz habe so verfahren, und man sehe in der That die Verhandlungen unter- zeihnet voa zwei Müitgliedern des \chweizerischen Pärlaments. In Deutschland würden nur Männer, die die Beamten- oder

. Militärlaufbahn ergriffen hätten, mit solhen Unterhandlungen betraut.

Gutachten der Handelskammer folge, daß keine Industrie zu folchen Opfern bereit sei. Eine badische Handelskammer z. B., die fehr industriereiche Bezirke umfasse, die an dem s{chweizer Handelsverkehr sehr interessirt seien, babe #1ch dafür exklärt, daß die h die geßen

Concéssionen f Han in jedem Vertrag gemacht werden, aber aus

Eingangszólle für Seidenbänder auf die Hälfte vermindert, ‘die gleichen deutschen Zölle aber um ein Drittel erhöht würden. Und in welcher ute efinde sih denn die deutshe Seidenbandindustrie? Die Aus- und. Einfuhrziffern bewiesen deutlich, daß die deutsche S4 Mie M fue der auswärtigen geradezu überlegen sei, jedenfalls überwiege die Ausfuhr die Einfuhr. Die Reichsregierung habe erheblihe Concessionen in dieser Beziehung erlangt, wenn man den Generaltarif mit dem vor- liegenden Vertrage vergleiche. Die Anklage, daß die deutsche Industrie preisgegeben werde, dürfe niht erhoben werden. Eine Erniedrigung der Zölle und damit einé Verbilligung des Exrzeugnisses trage dazu du L enn aber irgend welche Klagen aus einer Industrie auf freundliche Aufnahme zu rechnen hâtte, so seien es die Aeußerungen aus der elsässischen Spinnerei, weil hier auch politische ia Rten ‘maßgebend seien. Aber die Art und Weise, wie die elsässer Spinner hier Augetreen seien, müsse ihnen jede Sympathie Aen: Die Angaben und Berechnungen in den eiden erichten seien ungenau.

Auch die chweizer Industrie sci. auf die Benugzung

der Dampfkraft angewiesen, und die Ausgaben, die jährlich gemacht werden müßten zur Wiederherstellung der von dem Wasser gestörten Einrichtungen, seien ganz erheblih. Es sei eine unbestreitbare That- sache, daß der größte Theil der Erzeugung der elsässer Garnindustrie in den Etablissements selbst verwendet werde. Das Garn nun, das der Fabrikant selbst verwende, koste ihm niht mehr, ob der Zoll nun da sei oder niht. Für ein Kilogramm betrage die Zollerhöhung 6 „9; im ganzen ergebe si ein Zollverlust von 36 000 # bei einer In- dustrie, die sich mit Recht eine Weltindustrie nennen könne, und wo die Besißer meist Millionäre seien. Die Klagen und Beunruhi- gungen, welche die Herren hätten hören lassen, dienten nur dazu, den ruhigen Sinn dex arbeitenden Bevölkerung in das Gegentheil zu verkehren. Und den Vortheil hätten die Socialdemokraten, nicht die Arbeitgeber.

Abg. Dr. 4 (nl.): Die Ausfuhrfähigkeit der elsäfsischen Baumwollenindustrie werde durch die Herabseßung der Garnzölle eschädigt werden. Entweder werde die Feinspinnerei einfa einge- stellt werden, oder es müsse gänzlich zur Erzeugung von Rohgarn übergegangen werden. Er finde die Schuld auf Seiten der deutschen Unterhändler, die sich den Bedingungen der s{weizer Unterhändler einfah gefügt hätten. Er bedauere auch, daß man versäumt habe, die elsässer Spinnereibesißer vor Abschluß des Ver- trags zu hören. Ob das etwas genüßt hätte, wisse er allerdings niht. Es handele sich durchaus nit in erster Linie um dle elfässishen Spinnereibesißer, sondern um die elsässishen Arbeiter, deren ens mehr oder weniger davon abhänge, ob man diese Garnzölle annehme oder niht. Eine Agitation werde nicht ent- stehen, dazu seien die elsäffishen Arbeiter und Bevölkerung vernünftig genug. Cr wisse niht, aus welher Quelle der Abg. Broeinel die von ihm angeführten Zahlen ges{chöpft habe. Richtig sei, daß 58 000 kg feine Garne in Clsaß-Lothringen gesponnen würden, davon sei aber abzuziehen das Quantum , das die Feinspinner , die zugleih Weber sfeien, für sis verwendeten. Der Abg. Broemel übersche ferner, daß diese Weber, wenn die ausländischen e sih billiger stellten als diejenigen, die sie selbst hHer- tellten, auch für sich felöst ausländische Mage kaufen würden. Den Nachtheil davon habe nut der Arbeiter, der nach Hause geshickt werden müsse. Wenn der Abg. Broemel den Zollverlust auf 36 000 M berechne, so glaube er D daß der Abg. Broemel sich mindestens um eine Null geirrt habe. r (Nedner) sei zwar nicht Sachverständiger, ihm sei aber von der zuständigsten Seite gesagt, daß sih der Verlust für die Feinspinner auf 4 9/6 belaufe. Wenn man diesen Sag zu Grunde lege, komme man zu einem andern Ergebniß der Rechnung. Troß aller Gründe für und wider sei es ihm unmöglich, für diesen Vertrag zu stimmen, weil die Baumwollenindustrie zu sehr dadurch geschädigt werde, und weil diese Schädigung durch seine Vortheile niht ausgeglichen werde.

Königlich preußisher Staats - Minister Freiherr von Berlepsch: Der Umstand, daß der Herr Vorredner der Meinung ift, daß bei

* Entscheidung der Frage der Ermäßigung der Zölle auf baumwollene

Garne von wesentlicher Bedeutung die Interessen der niederrheinischen Halbseidenweberei gewesen find, veranlaßt mich, cinige Worte zu dieser Frage zu sprechen, namentlich in Verbindung mit der Thatsache, daß eine große Zahl der nicderrheinishen Baumwollspinner mit dem Abg. Petri zusammen diese Zollermäßigung bekämpft, und in Verbindung mit der ferneren Thatsache, daß die Gegner der Ermäßigung sogar in der Lage sein würden, eine Reihe von Petitionen der Halbseidenweberei anzuführen, die ebenfalls sich gegen eine Er- mäßigung dieser Zölle ‘aussprechen.

Die elsâfsishen Herren behaupten, direct geschädigt zu sein da- durch, daß die Zölle auf Baumwollengarne, roh und eindrähtig, über 60 heruntergeseßt werden. Die niederrheinishen Baumwollspinner find der Ansicht, daß sie indirect ceschädigt werden, und zwar dadurch, daß die elsässishen Baumwollspinnereien, wenn sie niht mehr fein spinnen können, was die Folge der Ermäßigung fein würde, ih auf die groben Nummern werfen würden, und die Concurrenz, die schon so wie so eine ziemli rege auf dem Markt sei, übermäßig vergrößert würde, sodaß {ließlich die Baumwollspinner ihrem Ruin durch diese Zollermäßigung entgegengeführt würden.

Die Halbseidenweberei hat sih, wie erwähnt, auch in einzelnen Petitionen gegen die Ermäßigung ausgesprochen. Sie geht allerdings hierbei von einem anderen Standpunkt“ aus, von der principiellen Gegnerschaft gegen jede &rmäßigung des Zolles als gegen einen Ein- bruch in das Schußtzollsystem. Dahingegen verlangen sie eine Rück- vergütung des Zolles bei der Ausfuhr, denn nur unter dieser Vorausseßung tönnten sie die gegenwärtige Höhe der Zölle auf Baumwollengarne über 40 ertragen. Die vereinigten Handelskammern des Niederrheins, in welhen die Halbseidenweberei vertreten ist, haben sich bereits zu dem Antrag vereinigt, es möge der Bundesrath und der Reichstag ihnen eine Zollrückvergütung gewähren, und zwar ohne Identitätsnahweis, weil erfahrungsmäßig die Zoll- rückvergütung mit Identitätsnahweis die Wirkung nicht habe, die man sih von einer solchen Maßregel verspreche; sie verweisen hierfür auf das Beispiel von Frankreich.

Nun scheint mir zur Beurtheilung der Frage, ob der Fein- spinnerei Schaden, anderen Industrien Vortheile dur die Ermäßigung des Zolles zugewendet werden, nothwendig zu sein, sh klar zu machen, wie denn die Verhältnisse der Feinspinnerei - sich bisher unter dem Schuß des Zolles von 1879 entwidelt haben. Als die Zölle im Jahre 1879 mit Nummernabstufung eingeführt wurden, ging man von der Anschauung aus, daß dadurch die Feinspinnereien erheblich gekräftigt werden würden und daß sie in die Lage kommen würden, auch die decutschen Consumenten mit ihren Producten in hinreichender Weise zu versorgerk. Man ging von dieser Anschauung auch noch später aus, als in vielfahen Eingaben die Feinweber sih bemühten, eine Erleichterung des Imports der feinen Baumwollengarne zu er- langen, und als die begehrte admiesion temporaire im Jahre 1884 zurückgewiesen wurde. Dieser Forderung traten nament- lich die elsässishen Herren mit der Bemerkung entgegen, man möge ihnen nur Zeit lassen, die Feinspinnereien im Elsaß ‘würden ih hinreichend entwickeln und sie würden in die Lage kommen, dem

.deutshen Markt und dem deutschen Consumenten, dem Feinspinner

vollauf die nöthigen Producte zu liefern. Meine Herren, diese Zu- sagen haben sih nun allerdings in keiner Weise erfüllt.

Die Zahlen des JImports und die Zahlen der Production sind hon in der Discussion hin und wieder gestreift worden. Jch möchte mir noch ‘einmal daran zu erinnern erlauben, daß im Jahre 1880 der Import der Baumwollengarne über Nr. 60 bis 79 32 400 kg betrug, im Jahre 1890 1 072 500 kg, der Import der Nummern über 79 im Jahre 1880 27 600 kg und im Jahre 1890

‘285 000 kg. Ich will nebenbei bemerken, daß von der Einfuhr auf

England etwa zwei Drittel und auf die Schweiz etwa ein Drittel entfällt. |

Was die Productionsziffern- der feinen Garne anlangt, fo teht uns eine zuverlässige Statistik über das, was eindrähtig über 60 her- gestellt wird, leider nicht zu Gebot; ih weiß auch nicht, ob die

Zahlen, die Herr Abg. Petri am vorgestrigen . Tage genannt hat, als unbedingt siher und zuverlässig anzusehen ind. Mir ist z. B. zweifelhaft, ob er bei seinen Zahlen nur eindrähtigen, niht auch die zweidrähtigen Garne berücksichtigt hat. Ich würde das nicht für unmöglich halten, weil in den wenigen vor- handenen statistischen Angaben in der Regel die ein- und zweidrähtigen Garne zusammengegriffen worden sind. So i} beispielsweise im Jahre 1884 festgestellt worden, daß ein- und zweidrähtige Garne über 60 im ganzen 1 199 000 kg, im Jahre 1885 1 173 000 kg gesponnen wurden. Seit der Zeit is, wie die Herren aus dem Elsaß auch zu- geben, ein Rückgang der Feinspinnerei eingetreten, und zwar ein ziemli erhebliher Rückgang.

Nun, meine Herren, meine ih doch, daß aus diesen Zahlen her- vorgeht, daß die Erwartungen, die man an die Zollhöhe von 30 resp. 36 M. geknüpft hat, niht in Erfüllung gegangen sind, und daraus resultirt weiter für mi, daß man den Vorwurf, den man gegen den Zoll von 24 4 erhebt, genau mit demselben Recht gegen den Zoll von 36 und 30 4 erheben kann. Ich glaube behaupten zu dürfen, daß ein Unterschied für die Entwicklung der Feinspinnerei in der Zollhöhe von 36 4. über Nr. 79, von 30 M über Nr. 60 und von 24 4. für beide Positionen nicht besteht, daß die Verhältnisse der Feinspinnerei sih in Zukunft unter dem Zoll von 24 nicht anders gestalten werden, als sie heute sind, und daß all? die s{chwarzen Prophezeihungen, die von den Herren bezüglich des Rückgangs der Feinspinnerei, das Brodloswerden und Auswandern ungezählter Arbeiterschaaren gemacht worden sind, in keiner Weise in Erfüllung gehen werden. Es ist eine bemerkenswerthe Thatsache, meine Herren, daß das Elsaß bis heute nur für si fein gesponnen hat, nicht für den übrigen deutshen Markt, wenigstens soviel mir bekannt ist, und wir haben doh versuht, uns nah Möglichkeit zu- informiren, ih fann das sagen, - wenn auh neuerdings immer lebhafter behauptet wird, daß alle Regierungs-Commissare und alle Behörden, an und für sih fo {lecht informirt sind, daß sie gar kein Recht haben, mitzusprehen. (Heiterkeit.)

Mit Ausnahme eines großen Etablissements in Bielefeld bezogen bis- her nur einige Fabriken in Sachsen in irgendwie nennenswerthem Umfange feine Baumwollengarne aus dem Elsaß. Daß das so ist, ist eine Folge natürlicher Entwicklung. Im Elsaß ist vielleiht mehr als irgendwo anders die Spinnerei mit der Weberei verwachsen, ih möchte sagen: vershwägert und verwandt. (Hört! hört!) Es existiren dort eine große Menge von alten verwandtschaftlichßen und geshäftlihen Beziehungen, die dazu geführt haben, daß die Spinnerei vorwiegend mit der elsässishen Weberei - arbeitet, und daß ihr das Geschäft außerhalb des Elsasses von geringerer Bedeutung erschienen ist.

Ich behaupte und das ist nicht eine Erfindung von mir, sondern ist mir {hon vor Jahren am Rhein laut ausgesprochen worden: die elsässishen Herren haben für den übrigen deutschen Markt nicht spinnen wollen. (Hört! hört !) Meine Herren, das soll kein Vorwurf sein, das liegt mir vollständig fern die Elsässer waren dec Meinung, daß es ihren geschäftlichen Interessen entspräche, im großen und ganzen nur fo viel zu spinnen, wie sie verweben; sie hätten damit eine sihere Grundlage für ihre Spinnerei und Weberei, die -weniger durch die wechselnde Conjunctur ershüttect werden könnte , während, wenn sie sih auf weitere \ Marktgebiete begaben, ganz naturgemäß diese sihere Grundlage weniger vorhanden war. Mir ist wiederholt vom Niederrhein erzählt worden, daß man sich die denkbarste Mühe ge, geben habe, vom Elsaß aus diejenigen Feinnummern, die man brauchte, zu bekommen, diese Versuhe sind abgewiesen worden. Die elsässishen Herren haben sich niht darauf eingelassen; sie haben gesagt: wir können das nur dann, wenn ihr uns auf Jahre hinaus in einem bestimmten großen Quantum sichere Auf- träge gebt. Diese Forderung war unmögli zu erfüllen, so ist es geblieben, wie es war, und die elsässishe Spinnerei arbeitet nah wie vor in der Hauptsache für die essässishe Weberei.

Wenn das aber so is, meine Herren, so ist das meines Er-- ahtens ein Beweis dafür, daß die Befürchtungen, ‘die sich an die Ermäßigung dieser Zölle knüpfen, niht in Erfüllung gehen werden und in gar keiner Weise die Bedeutung haben, wie sie von den Herren hier dargestellt worden isi. Jch meine, es liegt entschuldigen Sie diesen Auëdruck eine ungebeure Uebertreibung in der Behauptung, daß die Herabsetzung der Zölle über Nr. 60 ein Brotloswerden großer Schaaren von Arbeitern zur Folge haben würde. (Sehr richtig! links.)

Ich kann nur wiederholen: ih halte es für völlig ausgeschlossen, daf: diese Folge durh die Herabseßung des Baumwollzolls von 36: und 30 auf 24 herbeigeführ: wird. Daß die Baumwollenindustrie sich in einer bedauerlichen, kritishen Lage befindet, ist mir sehr wohl bekannt; das hängt aber niht ab ven dem Unterschied der Zollhöhe zwischen 30 und 24, sie kommt daher, daß zwei Jahre hintex- einander eine reihe Ernte an Baumwolle gewesen is, daß infolge dessen die Rohbaumwolle shnell und gewaltig im Preise gestürzt ist, und die Fabrikate dieser Preisbewegung ohne große Verluste nicht: folgen konnten. Das ift die wesentliche Ursache dieses niht unbedenk- lichen Zustandes für die Baumwollenindustrie, der sie ängstlich und aufgeregt macht und sie dahin bringt, sich an solche kleinen Momente zu klammern und in ihnen ihre Rettung zu suchen.

Meine Herren, ich möchte mir betreffs der Frage, ob ein Zoll von 36 und 30 4 überhaupt im stande is, unsere Baumwoll- industrie auf die gewünschte Höhe zu bringen, einen kurzen Hinweis auf Frankreich gestatten. Der französishe Zoll und ¿war au derjenige, der bis zur neuesten Zollgeseßgebung in Geltung war ist sehr viel höher als unser Zoll. Und troßdem i} es in Frankreich nicht gelungen, die Feingarnspinnerei in. die Höhe zu bringen! Das ist eine notorishe Thatsache, die sih daraus erklärt, daß die eng- lische Concurrenz. in der Spinnerei der feinen Baumwollengarne so übermächtig ist, daß die Franzosen, wie wir, niht im stande sind, gegen sie anzukommen. Diese Stärke beruht wesentlich in dem großen Capitalreichthum, in gewissen natürlihen Verhältnissen, die ‘wir uns nicht geben können, in dem Alter der Fabrikation, und be- sonders in dem Umstand, mit dem die englishe Baumwollspinnerei sih auf Specialitäten gelegt hat. Die großen englischen Spinnereien, die an und für sih dur ihre Größe einen Vortheil haben sie“ gehen bis zu 150000 Spindeln —, arbeiten einzelne bestimmte Garn-- nummern für einzelnc bestimmte Branchen der Weberei und Wirkerei. :

Meine Herren, die Concurrenz von England in der Feingarn- spinnerei ist uns in Deutschland überwältigen nit mögli, es se}