1892 / 26 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Dissidenten und die Zusammenseßung des Schulvorstandes. Warum gerade diese Abweichung von der Goßler's{hen Vorlage, welche dem Ge- meindevorstande seinen Einfluß gewahrt habe? Dieser Schulvorstand fei nur gemaht der Confessionalität zu Liebe, und gerade dadurch werde die Herrschaft des Geistlichen über den Lehrer und die Schule herbeigeführt; denn der Geistlihe habe überall den größten Ein- fluß, Thal der Lehrer dagegen niht aufkommen könne. Wenn man in der Confessionalität \so weit gehe, dann komme man schließlich zu confessionellen Gymnasien und zur con- fefsionellen Schulaufsicht und \{ließlich auch dazu, zwei Cultus- Minister anzustellen. Die fkatholishe Abtheilung sei das mindeste, was gewährt werden müsse. Einen Entwurf, wie er hier vorliege, könne seine Partei nicht annehmen; er widersprehe ihrem Gewissen und den Bedürfnissen einer gewissen Bevölkerung, die sih nicht mehr verstehen würde, wenn sie in Confessionen auseinander gerissen werde. Wenn der Minister-Präsident dafür kein Verständniß habe, so könne seine Partei es ihm nicht beibringen. (Zustimmung links.) Dem gegenüber R lo8zuschlagen und die Gegner des Atheismus zu beschuldigen, das sei in den Annalen des e amentarismus über- haupt noch nit dagewesen. (Lebhafter Beifall links.) Warum habe män bezüglich der Privatschulen nicht die Bestimmungen des badischen Gesetzes angenommen ? Danach dürften Stiftungen und Corporationen nur mit Genehmigung der Regierung Privatshulen errihtcn und firhlide Corporationen nur auf Grund eines besonderen Ge- seßes. Ob freilich der Minister bei Aufnahme folcher Bestim- mungen -noch die Unterstützung seiner Getreuen im Centrum ge- funden haben würde, sei ihm (Nedner) zweifelhaft. Daß auch er mißverstanden werde, wolle er mit Geduld hinnehmen. Bezüglich der Kampfesweise des Ministers wolle er bemerken: Es sei cine Ehre, mit jedem Mitglicde des Hauses zn kämpfen; ob es Vergnügen mache, sei etwas anderes. Der Minister habe seinem Kollegen von Evnern persönlich begegnet, wie es dessen Rede wohl nicht verdient habe. Wenn der Minister daran eine Ap ordede des Herrn Richter geknüpft habe, so werde sich; dieser dafür wohl nächstens bedanken; Herr Richter habe mit dem früheren Reichskanzler sehr s{lecht gestanden; er stehe mit dem jeßigen Reichskanzler nicht besser, wohl aber, wie es scheine, mit dem neu aufgehenden Stern am varlamentarishen Himmel. Der Vorstoß des Ministers habe lib nicht gegen Herrn von Eynern gerichtet, sondern gegen die ge- heime Berirodrita, die der Minister mit der Mütliscene bezeichnet habe. Die Auslassungen des Herrn von Bennigsen hätten nur die politishen Confequenzen aus diesem Entwurf gezogen. Die wegwerfende Art und Weise der Bemerkung werde Herrn von Bennigsen die Herzen des Volkes nicht rauben. Das Bild sei übrigens \{lecht gewählt gewesen. Der Schwur auf dem Nütli sei erfolgt zur Abwehr einer großen Tyrannei; wenn damit zu- gegeben* werden solle, daß es {ih lier um eine geistige Tyrannei handele, so könne man damit einverstanden sein. Ebenfo wenig richtig finde er den Hinweis auf den liberalen Musterstaat Baden. Es sei wobl niht schr ges{hmackvoll, daß der Minister in dieser Weise spreche von diesem Staat, dessen liberale Politik der badische Landesherr noch jetzt A vollständig gebilligt habe. (Sehr rihtig! links.) Vielleicht habe der Minister seine neuen Freunde beim Centrum dadur captiviren wollen; denn nur aus dem Centrum habe er Beifall gefunden. (Unruhe im Centrum.) Der Minister habe in Aussicht -gestellt, daß der Neligionsunterriht da, wo es mit dem staatlichen Interesse vereinbar sei, in polnischer Sprache ertheilt werde, während der Abg. Graf S fich kurz vorher dagegen auêgesprochen gehabt habe. Es handele sich dabei wohl auch ‘unt eine gewisse Taktik, denn man brauche die Polen zur Durch- bringung dieses Gesczes. Der Minister-Präsident habe sich einen Standpunkt als Jupiter zurecht gemacht, von dem Herab er auf die Parteien herabblicke. Seine (des Redners) Partei habe die Regierung unterstüßt bei der Einbringung der nationalen Errungenschaften, und wenn der Minister-Präsident das Wort „national“ für veraltet er- klärt habe (Widerspruch rechts), dann scheine er vergessen zu haben, deß der verstorbene Führer des Centrums ein Particularist bis an scin Lebensende geblicben fei. Das Centrum habe seine Zustimmung in jeder Lage nur gegeben, wenn es Gegenconcessionen erhalten habe. (Widerspruh im Centrum.) Durch folhe Rücksichten habe die nationalliberale Partei \ich niemals leiten lassen. Von dem Amtsvorgänger des Minister-Präsidenten sei auf das Zusammen- gchen aller gemäßigten Elemente ein großes Gewicht gelegt worden ; dicse gemäßigten Elemente bildeten einen GrundstoË für die Re- gierung; Herr Graf von Caprivi habe aber dieses kostbare Gut der cmäßigten Elemente vollstäntig abgewirthschaftet. Seine Partei jade feinen Anlaß zur Opposition gesuht; das sei eine Unterstellung, die er aufs entschiedenste zurückweisezu müsse; sie sei in die Opposition hineingedrängt worden. Sie nehme selbstverständlih, wenn er ihr hingeworfen werde, ‘en Fehde- _ handshuh auf. Sie {lösse aus der brüsken- Art und Weise, wie De von Eynern abgefertigt wordeu sei, daß der Cultus-Minister erufen sei , thr den Handschuh hinzuwerfen. Was sei aus dem vor- jährigen Programm dec Regierung geworden! Die Massen sollten mit Kopf und Herz dem Vaterlande gewonnen werden, und N die Gemüther auf das tiefste erregt; ein Gefühl der Bitterkeit werde in allen Schichten der Bevölkerung bleiben. Zum Kampfe gegen die Socialdemokratie sollten die Parteien vereint werden; das Centrum habe ja die tatholi\fde H immex aufgedrängt als Heil- mittel. Die Socialdemokratie sei auch eine Weltanschauung; aber wenn die Gefahr der Socialdemokratie noch größer würde, die Religion wolle seine Partei niht als Schußmann gegen die Socialdemokratie verwenden, denn wer solche Nebenzwede mit der Religion ver- binde, der werde danach beurtheilt. Der Curs führe jeßt hinaus in das dunkle Meer der Abhängigkeit des Staats von der Centrums- partei. Seine Partei habe auf einige Verständigung gehofft. Wenn uan, wic der Minister-Präsident, sie zusammenwerfe, wenn auch nicht mit Arheisten, so doch mit Leuten, deren Handlungen zum Atheismus führten, fo sei die Verständigung ausgeschlossen. Er glaube nicht, daß diese Worte draußen im Lande feiner Partei [aden würden. Das seien vergiftete Pfeile; sie prallten zurück auf den, der sie ab- gesandt habe. (Zustimmung links.) Seine Partei kônne sih damit trösten, daß dann die Herren von Goßler und der Professor Beyschlag, weldhe den vorjährigen Entwurf für besser hielten, auch Atheisten seien. Dem Minister-Präfidenten köune er nur empfehlen, feinen eigenen Nath zu befolgen und selber objectiv zu urtheilen. (Lebhafter Beifall links; Lachen rechts.)

_ Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Graf von

Zedliß:

i Meine Herren! Abg. Dr. Friedberg hörte, hatte ih die Empfindung: wie hade, daß

dieser Herr nicht am ersten Tage namens der Fraction der National-

Als ich den ersten Theil der Rede des Herrn

liberalen gesprochén hat. (Zuruf.) Meine Herren, ih darf doch wohl eine folche Empfindung haben! Sind Sie denn so liberal, daß Sie nit einmal andere Empfindungen dulden? Ich werde es ja auch glei begründen.

Also ih möchte sagen : in dem ersten Theil seiner Rede war die Sachlichkeit der Ausführungen so durhschlagend, daß ih die volle Ueberzeugung hatte: der Kampf, der auf diesem Boden an uns heran- getreten wäre, würde zu fruchtbaren Resultaten geführt haben. Leider, meine Herren, kann ih das nun aber auf den zweiten Theil der Rede gar nicht anwenden ; da ist der Herr Abgeordnete in den Ton verfallen, den niht ih angeschlagen habe (Nufe links : ja, ja!) ich muß das auf das entschiedenste von mir abweisen —, sondern der mir gegenüber angeschlagen worden ist. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.)

Meine Herren, ih habe nicht die Absicht, die materiellen Diffe-

enzpunkte im einzelnen zu berühren; sie sind nun, glaube ich, so viel

durchgesprohen worden, daß wir sie übergehen können. Aber auf zwei Punkte muß ih eingehen.

Der Herr Abg. Dr. Friedberg hat sich die Sache mit meiner Bekämpfung auf einem Gebiet doch etwas schr leiht gemacht, das betrifft meine Anführungen aus der badishen Geseßgebung. Meine Herren, wenn man mir den Vorwurf macht, ih hätte do dies und jenes auch anführen müssen, wenn man also durhleuhten läßt vielleicht habe ih Sie wieder mißverstanden, aber ih glaube, die anderen Herren haben die Empfindung auch gehabt —, als hätte ih dech umfassender citiren sollen, und wenn man dann selbst so wenig umfassend citirt hat, wie Sie, mein verehrter Herr Abgeordneter, dann trifft doch wirklich das Wort zu von dem Steinewerfen, wenn man im Glas- hause sit.

Jch werde also genöthigt, auch die badische Geseßgebung, die ich, glaube ich, ebenso gut kenne, wie der Herr Abg. Friedberg, noh etwas eingehender heute zu behandeln, und da steht zunächst auf dieser idealen Grundlage, die das Simultanprincip voll zur Geltung zu bringen sucht, ein etwas stark einshränkender § 19, der folgender- maßen lautet :

Bei Beseßung der Lehrerstellen an Volksschulen foll auf das religiöse Bekenntniß der die Schule besuchenden Kinder thunlichst Rücksicht genommen werden.

(Bewegung.) Aber bitte, meine Herren, hören Sie doch, was noch weiter folgt! Insbesondere wird bestimmt:

1) An- Schulen, die nur Kinder eines Bekenntnisses zu unterrichten haben, follen nur Lehrer des betreffenden Bekenntnisses angestellt werden.

(Hört! Hört! rechts.) entwurfs.

2) Gehören die Schulkinder vershiedenen Bekenntnissen an, und ist nah dexen Gesammtzahl nur ein Lehrer erforderlich, \ o wird dieser dem Bekenntniß der Mehrheit der Schüler entnommen.

(Hört! Hört!) Ganz positive Vorschriften, die unzweifelhaft für jeden, der diese Dinge vorurtheilsfrei prüft, die Uebereinstimmung der Bekenntnißmäßigkeit- des Lehrers mit den Schülern feststellen !

Nun, meine Herren, weiter: Privatshulen! Der Herr Ab- geordnete hat dann, wenn ih nich: irre, bei den Privat- \chulen leider niht ganz wertgetreu einen Paragraphen gelesen, den § 115, auf den er seine gauze Deduction vor- nehmlih stüßt. (Zuruf: §§ 108 und 109!) Jch bitte um Ent- \chuldigung, Sie haben die §§ 108 und 109 gar nicht lesen können, denn' die 88 108 und 109 handeln über ganz andere Dinge, über orts- statutarische Festscßungen. (Große Heiterkeit.) Ich habe hier den Entwurf des badischen Volksschulgeseßes zur Hand; ich bitte zu prüfen meine Herren. (Zuruf) Da werde ich wohl wieder einmal Neht gehabt haben. (Große Heiter- keit.) Meine Herren, der Paragraph, auf den es ankommt, ich werde ihn ja wieder verlesen —, hat nah meinem Exemplar, von dem ih bemerke, daß ich es auf offiziellem Wege erlangt habe; ich muß also annehmen, daß es zutreffend ist dieser bekannte § 115, auf den der Herr Abgeordnete den Accent legt, hat also darin fol- genden Wortlaut:

Die Errichtung solcher Privatlehr- und Erziehungsansta!ten, in welche aus\scließlich Schüler unter oder über dem \{ul- pflichtigen Alter aufgenommen werden, ist der Staatsbehörde anzuzeigen.

„Unter oder über“ die unterliegen der Anzeigepflicht. Und dann § 116:

Corporationen und Stiftungen können Lehr- und Erziehunçs- anstalten nux mit Staatsgenehmigung errichten.

(Zuruf seitens der Nationalliberalen: Jst vorgelesen.) Gewiß haben Sie das vorgelesen. Jch bitte nur den Herrn Abgeordneten, mix den Paragraphen meines Schulgeseßes nachzuweiser, wo Corpo- rationen und Stiftungen ohne eine solche Staatsgenehmigung bei uns in Preußen künftig von frcien Privatschulen unterrichten sollen. Er steht überhaupt nit darin. (Sehr gut! rets. Zurufe links.) Alle Bemerkungen kann ih natürli nicht berücksichtigen.

Der § 110 aber, meine Herren, auf den es überhaupt in der ganzen Discussion ankommt, lautet:

Die Errichtung von Privat-, Lehr- und Erziehungsanstalten, in welche [{hulpflihtige Kinder aufgenommen werden, ist unter folgenden Bedingungen gestattet :

1) Die sittliche Würdigkeit des Unternehmers, des Vorstehers und der sämmtlichen Lehrer muß unbeanstandet sein.

2) Vorsteher und Lehrer haben si über ihre Befähigung zum Lehr- und Erziehungsfache erforderlichen Falls durch) eine vor den S{ulbehörden zu bestehende Prüfung genügend auszuweisen.

3) Der Lehrplan muß so beschaffen fein, daß er mindestens die Zwecke der Volksschule sicherstellt, und darf nichts den guten Sitten Zutwviderlaufendes oder den Staat Gefährdendes enthalten.

4) Die Einrichtungen müssen derart sein, daß für die Gesund- heit der Kinder keine Nachtheile zu befürchten sind.

Nun bitte ih, unterscheiden sich diese Bestimmungen materiell in irgend einer Weise von den §§ 81 bis 83 meines Entwurfs? Genau dieselben Bedingungen, nur mit andern Worten. Also wie kann man’ aus der badischen Geseßgebung gegen die Vorschriften dieses Ge- seles irgendwie auftreten ?

Ich gehe dann weiter, meine Herren. Jn - einer sehr scharfen Weise hat der Herr Abgeordnete meine gestrige Rede kritisirt, die sich wesentli gegen Herrn von Eynern richtete. Jch habe, glaube ih, bewiesen, daß ih im allgemeinen ziemlich gute Nerven habe und auch Ruhe bewahre. Aber. der Eindruck, den ih gestern hatte und den schr viele Leute hier in diesem. Saâl und außerhalb dieses Saales gehabt haben, war der: wenn ein Mann wie ih-so starke Invectiven hat anhören müssen, wie ih sie gestern erfahren habe, wenn er un- unterbrochen dargestellt wird als abhängig von Einflüssen (Zurufe seitens der Nationalliberalen) abhängig von Einflüssen, die Sie verurtheilen —, wenn in der geschmackvollen und tactvollen Weise ich benuge die Worte, die eben gehört worden sind auf meine Familien- beziehungen angespiel: worden ist, wie das gestern geschah (sehr richtig ! rechts), wenn dann einen Mann keine Erregung ergreift, dann ist er über- haupt empfindungslos (sehr richtig! rechts) und wenn er dann dieser Empfindung nicht in scharfen Worten Ausdruck giebt, dann ist er \{lapp. (Große Heiterkeit. Lebhaftes Bravo rechts.)

So hat der Ton, der an mich gerichtet war, nur denselben Ton wieder hervorgerufen. 7

Heute ist nun neu in der Rede des Herrn Abg. Friedberg der

Confer § 17 des Zedliß’shen Geseß-

hältniß steht, ge : ) L fenats, vom 7. November 1891, im Falle einer Veräußerung des

lassung bétriebenen Handelsgeshäfts au

Hinweis auf ein kleines Entrefilet, welches ih bezüglich der bekannten Rede des Herrn von Bennigsen im Reichstag gemacht habe. Meine Herren, ih lege auf diese Zwischenbemerkung wirklich gar kein Ge. wicht, und alles, was der Herr Abg. Friedberg mir heute bezügli der viel größeren Bedeutung des Herrn Abg. von Bennigsen gegen mich zu Gemüthe geführt hat, habe ih ja heute Morgen in der „Nationagk[- Zeitung“ auch {hon gelesen. (Große Heiterkeit rechts und im Centrum.) Ich unterschreibe es aber au, meine Herren. Jh bin durcaug bereit, mih garnicht in Vergleich zu stellen mit Herrn von Bennigsen: ih bin au durchaus bereit, objectiv anzuerkennen, was dieser Mann seiner Zeit für Deutschland und Preußen geleistet hat. Das bestreite ih garnicht; aber ih bestreite, daß ih selb meinerseits ihn durch eine ziemlih nebensähliche Bemerkung gestern hätte verkleinern wollen. Dann hat der Herr Abg. Friedberg einen Hinweis darauf gemacht, es wäre doch eine wunderbare Erscheinung, wenn ein preußischer Minister die Institutionen eines befreundeten Staats in die Dig, cussion und in die Debatte hineinzöge, und wenn er sich nebenbei dabei sagen müßte, daß möglicherweise sogar die Allerhöchste Person oder der Regent dieses Landes ganz vor Kurzem noch ausdrüdckli seine Allerhöchste Sanction zu den Grundsäßen dieses Landes bekannt hat. Meine Herren, es ist sehr {wer auf eine solche Bemerkung zu antworten; denn sie trägt einen Charakter, den ih hier niht nennen will; wir fühlen ihn, glaube ih, alle. Nun bin ih jemand, der sich nicht fürchtet, und deswegen mag au diese Bemerfung in jener Beleuchtung in die Welt unwiderlegt von mir hinausgehen. Aber das will ih doch aussprechen: Jch habe die Institutionen dieses befreundeten Landes angezogen, um den Beweis zu liefern, daß das, was ih bringe, nicht \chlimmer ist, als die Institutionen dieses Landes, und dann wird mir vorgeworfen, ih wäre Land. und Herrscher damit —*nun ich will einmal sagen zu nahe getreten. (Abg. von Eynern: Liberaler Musterstaat!)

Liberaler Musterstaat, is das ein Tadel? (Abg. von Eynern: |

Ironish gemeint !)

Ja, meine Herren, Sie haben vorhin mir zu verstehen gegeben, ih verstünde immer nicht recht; und nun soll ich nicht einmal etwas, was ganz unzweifelhaft ist, sagen: Daß Baden cin liberaler Muster- staat ift. Das hat doch in allen Zeitungen feit 30 Jahren gestanden; jeder Mensch weiß das. (Heiterkeit.)

Nun, meine Herren, nur noch eine ganz kurze Bemerkung für mi! Der Herr Abg. Friedberg sagte vorhin: mein gestriger heftiger Aus-

fall gegen seinen Freund, den Abg. von Eynern, habe wohl nur dic |

Absicht gehabt, ihm den Fehdehandshuh hinzuwerfen und gewisser maßen den Krieg anzukündigen. nicht im Traume eingefallen ist; und wenn der Herr Abg. Friedberg

vorhin seine Supposition selbs nach dieser Richtung einschränkte, so

hat er das Nichtige getroffen. Jch habe von Anfang an in dieser ganzen

Discussion, heute vor aht Tagen ih glaube, es war heute vor M aht Tagen, als wir anfingen und heute nicht im geringsten die |

Absicht gehabt, mich mit irgend jemand zu brouilliren und großen Streit anzufangen. Wo der Streit gewesen ist, da ist er uns auf gedrängt worden.

Und nun, meine Herren, (wiederholte Zurufe. Glocke des Präsidenten) noch eine Bemerkung, die ih eigentlih niht für mich zu machen habe.

Der Herr Abgeordnete hat es für nothwendig erachtet, an den Herrn | Minister-Präsidenten Grafen von Caprivi sehr scharfe Worte und eine M \harfe Auseinandersetzung zu rihten. Jch bin überzeugt, daß der Herr |

Minister-Präsident Veranlassung nehmen wird, seine Stellung demgegen- über selbstzu wahren. Aber ein oder zwei Worte mußich shon jeßt und zwar als Mitglied des Ministeriums auf das entschiedenste zurückwrisen. Meine Herren, die Unterstellung, daß der Herr Minister-Präsident auf

das Wort „national“ in unserer gesammten politishen Entwickelung M Der Herr Minister-Pri- F

kein Gewicht mehr legte, trifft nicht zu. sident hat nun gesagt: Heute, wo wir glücklicherweise so weit vor-

geschritten sind, daß alle Parteien auf dem Boden “der nationalen

Einigung stehen, heute kann keine einzelne Partei mehr diesen Boden für sih pachten. (Sehr richtig !)

Dann zweitens die Abhängigkeit des Staats vom Klerikaliëmus. Ja, meine Herren, wenn es ein Schlagwort giebt, bei dem man si alles und wobei man sih nichts denken kann, dann ift es dieses (sehr rihtig!), und ih wundere mich, wie man beweislos solche Schlag- worte der Regierung ununterbrochen ins Gesicht \{leudern kann, ciner Regierung, die unzählige Male den Beweis geliefert hat, daß sie selbständig ist und selbständig ihre Ziele verfolgt. Und damit schließe ich. (Bravo!)

Nach einer Reihe persönliher Bemerkungen wird die e Berathung gegen 4 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr fest: geseßt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Hat die vom Ehemann getrennt lebende Frau das in der Obhut des Vaters befindliche gemeinschaftliche Kind- durch List dem Vater entzogen, so is sie, nah einem Urtheil des Reichs- E I. Strafsenats, vom 15. Oktober 1891, aus § 235 des

A e s mit Gefängniß zu bestrafen, gleichviel ob dem Vater das auêschließliche Aufsichts- und Erziehungsreht gerichtlich übertragen ist oder ob auf Grund eines zwischen beiden Betheiligten bestehenden Uebereinkommens der Vater das Kind bei fh hat.

Die Zweigniederlassung eines Kaufmanns, welche zu der Der aing desselben in einem inneren Abhängigkeitbper- t, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Civil-

von diesem betriebenen Handelsge schäfts stillschweigend mit der

auptniederlassung cuf den Erwerber über. „Die Zweigniederlassung eines tausmanns bildet zwar einen nah außen selbständig erscheinenden ör lichen Mittelpunkt des Gewerbebetriebes, unterscheidet si jedoch von einer wirklich selbständigen Handelsniederlassung dadurch, daß sie in dem p Verhältniß zu der Hauptniederlassung ihres Inhabers den Zweck hak, dem Betriebe der letzteren in einer oder der anderen Weise zu dienen. Sie verhält sich also troß räumlicher Trennung von der Hauptnieket talurs zu dieser, wie eine Pertinenz zur Hauptsache. Daraus fo 6 daß sie, solange sie zu der Hauptniederlassung in diesem Verhälin 2 bleibt, an den Rechtsbeziehungen derselben theilnimmt und insbeson im Falle einer Veräußerung des von dem Inhaber der Hauptnie ft hen Erwerber mit überge is s fie niht durch den erklärten Willen der Contrahenten von as Veräußerung ausgeschlossen wird und damit aufhört, eine Zw niederlassung zu sein.“

Ich kann versichern, daß mir das |

(Sehr richtig! rets, Widerspruch links.) Das | muß ih wiederholt erklären (Zurufe) und zwar vom exsten Tage an. *

M 26.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 30. Januar

1. Unierfuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. ders

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2x. von Werthpapieren.

1892.

iederlassung 2c. von 9. Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\{. rwerbs- und E E m EE

Oeffentlicher Anzeiger. | |*

\chafts-Genofsenschaften. echt8anwälten.

1) Untersuchungs-Sachen. s

62340] i \ Der Kolonistensohn Julius Lieske, zuleßt in -Gutenpaaren, Kreis Westhavelland, wird beschuldigt, als Exrsatreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber- tretung gegen § 360 .Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts- gerichts hierselbst auf den 30. April 1892, Vor- mittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffen- ericht zu Brandenburg a./H., Zimmer 41, zur Hau A geladen. Bei unentschuldigtem [usbleiben wird derselbé auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Be- zirkskommando zu Brandenburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Brandenburg, den 8. Januar 1892.

(Unterschrift), Aktuar, / als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[62920] Vekanutmachung. A Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Undgerichts Zabern vom 16. l. M. wurde das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der der Verleßung der Wehrpflicht angeklagten / 1) Albert Bauer, geboren 26. März 1869 in Bühl, zuleßt in Greßweiler, 2) Friedrih Uffler, geb. 21. September 1869 M S zuletzt in Zabern, mit Beschlag elegt. : Zabern, den 20. Januar 1892. j Der Kaiserl. Erste Staatsanwalt. Hasemann.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [63886]

je In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braun- weig, Klägerin, wider den Tischlermeister Wilhelm Dempewolf in Braunschweig, Beklagten, wegen rückständiger Veränderungssteuer und O wird, nachdem auf Autrag der Klägerin die Beschlag- nahme des dem Beklagten gehörigen Planes Nr. 180 der Karte oon Mascherode zu 56 a 29 qm, wie solcher im dortigen Grundbuche Band 1 Blatt 50 einge- tragen ist, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 15. Januar 1892 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage exfolgt i}, Termin zur Zwangsver- steigerung auf Montag, den 9. Mai 1892, Morgens 10 Uhr, vor Pran Amtsgerichte Riddagshausen E in welchem die Hypothek- gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 23. Januar 1892. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann.

[19123] Aufgebot. ; RücLsitlich der nachbenannten abhanden gekom- menen Urkunden :

I, Der von der Deutschen Lebensversicherungs- Gesellschast in Lübeck am 3. November 1871 über das Leben des Carl Friedrich Christian Meyer, S(irmfabrikant in Köln, ausge- stellten, auf Jnhaber lautenden Police Nr. 55 314, groß 500 Thlr. Pr. Crt.,

. Der .voa derselben Gesellshaft am 3. No- vember 1871 über das Leben. der Frau Ger- trude Meyer, geb. Winkelshoff, in Köln ausgestellten, auf Jnhaber lautenden Police

: Nr. 55 315, groß 500 Thlr. Pr. Crt, ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden, und zwar ad I, von dem Schirmfabrikanten Carl Friedri Christian Meyer in Köln, ad II. von der Ehefrau Gertrude. Meyer, geb. Winkelshoff, in Köln, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fehling in Lübe. i Diesem Antrage gemäß werden die unbekannten Inhaber der bezeichneten Urkunden ‘aufgefordert, ihre Ansprüche an dieselben spätestens in dem auf Dieustag, den 22. März 1892, Vor- mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeihneten Amtsgerichte anzumelden und die

Urkunden vorzulegen, unter dem Rehtsnachtheile, daß

n gedahten Urkunden für kraftlos erklärt werden

en. Lübeck, den 19. Juni 1891. Das Amtsgericht. Abth. I. As\chenfeldt, Dr. VeröffentliGt: Propp, Gerichtsschreiber.

[43767] Aufgebot.

Die Wittwe des Kaufmanns Gottlieb Lösch, Bertha, gebor. Hesse, zu Kottbus, als Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes Georg Lös, vertreten dur den Rechtsanwalt Nickse zu Kottbus, hat das Aufgebot des angebli verlorenen, dem verstorbenen Friedrih Karl Gottlieb Lösch in Kottbus unterm Ti Mai 1882 von der Versicherungs8gesell schaft pouringia in Erfurt ausgestellten Pfandscheins

eantragt, Inhalts dessen diese Gesellshaft sich zurn Hfandbesipe ihrer Lebensversiherungspolice Nr. 7945 b A. nebst Prämienquittung 20b bekennt und Ls verpflichtet, an Jeden, welher diesen Pfandschein lepdeigt und die Thuringia als Geberin eines Dar- ehns von 170 4 an Herrn Friedri Karl Gottlieb b ah durch Zurückzahlung des Darlehns nebft Zinsen

Tnedigt, die Pfandobjekte herauszugeben. er Inhaber dieses Pfandsheines wird aufgefor-

dert, späteftens in dem auf den 18. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- rihte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebots- termine seine Rebte anzumelden und den Pfandschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Erfurt, den 24. Oktober 1891. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

[63888] Aufgebot.

In den Jahren 1889, 1890 und in den s sechs Monaten des Jahres 1891 sind von den An- gestellten der Breslauer - Straßen - Eisenbahn - Gesell- [haft in den Wagen derselben folgende Gegenstände gefunden worden :

1 goldenes, sehsgliedriges Armband, 1 silbecnes, vergoldetes Armband mit 3 Steinen, 1 silbernes, shwarzemaillirtes Armband, 1 goldene, {chwarz- emaillirte Kapsel, 1 Opernglas mit Lederfutteral, 1 Kiste mit 78 Stück Cigarren, 6 Stück t e A Kaulbach’sher Gemälde, 1 Stück Butter (verkauft; Erlös: 1,25 4), 1 Stück Käse (verkauft; Erlös: 1,20 6), 1 Câdchen Mehl (verkauft; Erlös: 0,95 46) ree 1 Zwanzigmarkstük, 4 Zehnmarkstücke, 3 Thcler- tüde, 3 Zweimarkstücke, 2 Einmarkstücke, 1 Fünfzig- pfennigstück fowie 1 Portemonnaie mit 11,27 M. 1 solches mit 10,07 M, 1 solches mit 7,40 M. 1 folhes mit 5,96 4. und 36 Portemonnais mit verschiedenen kleineren Geldbeträgen von zusammen 36,06 M. (in Einzelbeträgen von 0,06 M. bis 3,86 46) gefunden worden. Ferner ist Anfang Februar 1890 von der verehelihten Schlosser Clara Kuhnt, geb. Christ, zu Breslau auf der Tauenßzienstraße in der Nähe der Brüderstraße hierselbst die Reichsbanknote Nr. 0787720c über 100 M gefunden worden.

Auf Antrag der Breslauer Straßen - Eisenbahn- Gesellschaft und bezw. der Schlosser Ernst und Clara Kuhnt’fchen Cheleute zu Breslau, werden die Ver- lierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände auf- gefordert, spätestens in dem auf den 28. März 1892, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle im B 89 des II. Stockes des Gerichtsgebäudes am

hweidnißerstadtgraben Nr. 4 anberaumten Auf- gebotstermin ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruches noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Necht derselben «bex ausgeschlossen werden wird.

Breslau, den 16. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63924] Aufgebot.

Der Stationsaspirant Christian Meyer in Verden hat das Aufgebot einer Schuldurkunde der Spar- und Leihkasse für das vormalige Amt Celle Litt. C. Nr. 4002, vom 5. Mai 1875, ausgestellt für den Abbauer Christoph Lindemann in Altencelle, über- tragen am 15. August 1887 auf den Antragsteller, über ein Darlehn von 1200 6, verzinslih jährlich mit 4%, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, ‘spätestens in dem auf Sonnabend, den 17. September 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Berichte an- beraumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Celle, den 23. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung TV. [63891] Aufgebot.

Das Aufgebot des nachstehend aufgeführten, an- A im Jahre 1879 verloren gegangenen Spar- assen ues ist beantragt worden, und zwar:

des Quittungsbuches der hiesigen Kreis-Sparkasse Nr. 6634, ausgefertigt auf den Namen der Ghe- frau Johanne Grosch aus Großkamsdorf über 309 6 67 y.

Es wird demnach der Inhaber Ms e ien, Quittungsbuches aufgefordert, szine Rechte spätestens in dem am 20. Oktober cr., Nachmittags 4 Uhr, abzuhaltenden Termine bei dem unterzeich- neten Gerichte anzumelden und das aufgebotene e age vorzulegen, widrigenfalls auf Antrag die Kraftloserklärung desselben Ed wird.

Ziegenrück, den 22. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[35950] Aufgebot.

Den folg. Personen: 1) Johs. Hahn in Hußdorkf, 2) Marg. Röhm in Frau Rombach, 3) Marg.

ainer in Schlitz, 4) Elise Echardt das, s) Anna

ippel das, 6) Karl Ludwig Schwarz das, 7) Karl Schwarz das., 8) Elise Bäß zu Wernges sind die Einlagescheine der Spar- und Leitkasse Schliy ab- handen gekommen.

: Auf deren Antrag ergeht an alle Betheiligte die Aufforderung, Ansprüche und Rechte unter Vorlage der Urkunden „spätestens im Termine Mittwoch, 6. April 1892, Vorm. 11 Uhr, bei Vermei: dung der Kraftloserklärnng anzumelden.

Schlitz in Hessen, 18. September 1891.

: Großherzogl. I Sqhlig. ahl.

[36711] Ausfgedvot. ael Sparkassenbücher der \tädtishen Sparkasse zu ettin: a. Nr. 259 854 über 1071,08 46 ausgefertigt für rau Louise Gabriel, b. Nr. 286 288 über 9339,25 G ausgefertigt für Karl Ferdinand Gabriel, nd angeblich verloren gegangen und sollen auf den ntrag der Eigenthümer, nämli zu a. der Frau Louise Gabriel, geb. Lorent, zu Stettin,

zu b. des Swneidermeisters Karl Ferdinand Gabriel zu Stettin, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Jnhaber der Bücher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 12. April 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte Zimmer 13 ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Stettin, den 22. September 1891.

Königliches Amts38gericht. Abtheilung IX.

[56696] Aufgebot.

Das Sparkasscnbuh Nr. 939 der Sparkasse des Kreises Niederung über 346 4 24 F, ausgefertigt für den 1 Köllmischen Feuerversicherungsvereiu im Kreise Niederung ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers zum Zwecke der Neuausfertigung amortisirt werden,

Es wird deshalb der Johaber des Buches aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermine den 14. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 4, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desfelben erfolgen wird.

Heinrichswalde, den 24. Dezember 1891.

Königliches Amtegericht.

[64049] Berichtigung.

In der Bekanntmachung des Königlichen Amts- erichts zu Görliß vom 19. Januar d. J., betreffend Aufgebot von Sparkafsenbüchern, abgedruckt unter Nr. 62470 in Nr. 20 d. Bl., muß es am Schluß statt kostenlos „Fraftlos“ heißen.

[54708] /

Der von dem Müller Adolf Hoß zu Langenfeld am 17. November 1890 ausgestellte, auf den Händler Wilhelm Funke zu Immigrath gezogene, über 60 M lautende und am 17. Februar 1891 fällige Wechsel, dessen leßter Inhaber der S(Whlofser Karl Croon zu Leichlingen war, ift angebli verloren gegangen und soll auf Antrag des genannten Schlossers Carl Croon für fkrastlos erklärt werden.

Es wird raher der Inhaber des Wechsels aufgefordert, \pâätestens im Termin, am 25. August 1892, Vor: mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraft- los erklärt wird.

Opladeu;, den 1, Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht. I1.

[57002] Aufgebot.

Der Tischler Wilhelm Warlih aus Zorge, jeßt in Braunschweig, hat das Aufgebot der abhanden geLommenen gerihtlihen Schuldurkunde vom 29. Sep- tember 1880 nebst angehängtem Hypothekenbriefe, wonach ihm der Hufschmiedemcister Ecnst Gropp in Zorge ein Darlehn von 600 46 \chuldet welches auf defscn Wohnhaus No ass. 104 sammt Zubehör und Gatten daselbst zur Hypothek unter Nr. 3 eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte - anberaumten Aufgebotstermine seine Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks8, oder dem Schuldner, oder dessen Rehtsnachfolger gegenüber erfolgen wird.

Wealkeuried, den 18. Dezember 1891.

Herzogliches Amtsgericht.

gez. WBoges. Beglaubigt : (L. 8.) (Unterschrift), Sekretär.

[63892] Aufgebot. ;

Im Grundbuche des dem Gastwirth Friedrich Wilhelm Hagenow gehörigen, im Grundbuche von UVenze Band I. Seite 453 Nr. 30 verzeichneten Grundstücks steht in Abtheilung I[I1. Nr. 6 aus dem Vertrage vom 2. Februar 1824 für den Tage- arbeiter gas Haverland und dessen eau Anna Maria, geb. Tiede, 8 Uenze folgende Lo t:

„Nach dem Vertrage vom 25. Februar 1824 hat die Besißerin, Wittwe Tiede, geb. Schaeffer, dem Tagearbeiter pan Haverland und dessen

rau Anna Marie, geb. Tiede, zu Uenze dieses rundstück dahin zu einem Unterpfand einge- seßt, daß sie sih daraus bezahlt machen können wegen alles dessen, was sie wegen der Leistungen des Tiede’shen Bauernguts zu Uenze pag, 295 dieses Hypothekenbuchs registrirt an das NMitter- gut daselbst und der darauf heut einge- tra en Schulden zu bezahlen angehalten werden möchten. zufolge Verfügung vom 17. Juli 1824 eingetragen. Die Ale ist angeblich getilgt und soll im Grund- buche gelö]cht werden. : 4 Auf den Antrag des Grundstückseigenthümers werden deshalb die Rehtsnachfolger des Tagearbeiters I Haverland und dessen Frau Anna Maria, eb. Tiede, zu - Uenze aufgefordert, ihre Rechte und nsprüche auf die B spätestens im Aufgebots- termine den 29, Juni 1892, ormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu- melden, widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Perleberg, den 13. Januar 1892. t Königliches Amtsgericht.

[63925] Ladung.

Der Ackerer Hermann Schmitz zu Wersbach bezw. dessen Erben werden een Anmeldung ihrer Rote an die in der Gemeinde Wißhelden belegenen, unter Artikel 378 verzeihneten Grundstücke Flur Nr. 387/34, 389/58, 79, 385/156, Flur 8 Nr. 1128/144,

ders

150, 182, 1121/228, 1122/229, 1543/230, 1115/234, 1117/23595, 1119/235, 1123/241 und 262 zu dem auf den 26. März cr., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termin geladen.

Wird ein Anspruch an die Grundstücke nicht an- emeldet, so wird die Eintragung des Spezerei- händlers Carl Robert Brinkmann zu Solingen und dessen Geschwister Emma, Emilie und Henriette als Eigenthümer im Grundbuche erfolgen.

pladen, den 20. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Abth. I.

[63926]

Auf Antrag des Grafen von Westerholt Gysenberg zu Westerholt wird das in der Steuergemeinde Buer belegene Grundstü Flur 7 Nr. 1613/470 Auf der Dahlerheide, Holz 5,68,01 ha mit 26,70 Thlr. N. E. foweit darin die zum Grundbuche nicht über- nommenen Parzellen Flur 10, Nr. 874/657, Flur 7, Nr. 1107/470 und 1108/470 enthalten sind, zum Zweck der Sire zum Grundbuche aufgeboten. Es ergeht an alle unbekannten Eigenthumspräten- denten die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche auf das -Grundstück spätestens in dem auf den 24, Mäxz 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden und gegebenen Falls zu bescheinigen, widrigenfalls der Ausschluß derselben und die Ueber- ne zum Grundbuche des Antragstellers erfolgen wird.

Buer, den 23. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63062] Aufgebot.

Der Justizrath Kayfer zu Bocholt hat Namens des Fabrikarbeiters Wilhelm Geukes daselbst das Aufgebot der zum Grundbuche noch niht übernom- menen Grundstüe :

1) Flur 50 Nr. 223/78 (Im Siekenhof) Garten, groß 49 qm,

2) Flur 50 Nr. 224/78 (daselbst) Garten, groß 1 a 19 gm der Ee Bocholt beantragt.

Es werden daher alle unbekannten Eigenthums- prätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ausprüche auf die bezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 9. April 1892, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an- zumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden.

Bocholt, den 18. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[63887] : Aufgebot von Verschollenen zum Zwecke der Todeserklärung.

Auf Antrag der Schneiderin Marie Dorothee Elisabeth Ahrens zu Hannover, werden

1) Johann August Ahrens, geboren am 20. Sep-

tember 1837 zu Breese, 2) Iohann Carl Henne Ahrens, geboren am 13. November 1839 zu Breese,

Söhne des Hauswirths Johann Jürgen Ahrens und dessen Ehefrau Dorothee Magdalene, geb. Rodenberg, zu Breese, welche vor 30 bis 35 hren nah Nord- Amerika ausgewandert sind und über: deren Leben seit 10 Jahren keine glaubwürdige Nachricht ein- gegangen ist, aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 22. Februar 1893, 10 Uhr Morgens, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß sie im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen werden soll.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und, für den Fall der dem- nächstigen Todeserklärung, etwaige Erb- und Nach- folgeberehtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, M: bei der Ueber- weisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden foll.

Danuenberg, 21. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht I.

[638390] Aufgebot.

Auf Antrag der Cinsassenfrau Anna Bartkowski, geb. Waszkiewicz, im Beistande ihres Ehemannes Anton Bartkowski in Neuhoff, vertreten dur den Rechtsanwalt Karkowski zu Lautenburg, werden

) dec am 30. August 1846 zu Neuho Kreis Strasburg W./Pr. geborene Adam Wasz- fiewicz,

2) der am 9. August 1853 zu Neuhoff Kreis

Strasburg W./Pr. geborene Lorenz Wasz-

__ fiewicz

Söhne des Einsassen Lorenz Waszkiewicz und seiner Ehefrau Victoria, geb. Margalski, in Neuhoff, welche in den Jahren 1865 bis 1870 nah Amerika aus- gewandert und seitdem verschollen sind, bezr». deren unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich persönlich oder \riftlich spätestens im Aufgebots- termine am 26. November 1892, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls in diesem Aufgebotstermine die ver- {chollenen Adam Waszkiewicz und Lorenz Waszkiewicz werden für todt erklärt werden.

Lauteuburg, den 14. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. T1.

[63709] Oeffentliche prnlfordernng, / Nach einem yon Balthasar Bierau Eheleuten von Lollar am 13. Dezember 1873 errichteten und beim - Tode des s Bierau eröffueten. Testamente ist unter Anderem bestimmt, daß deren Sohn Philipp nur den Pflichttheil als Erbe erhalten_ und darauf

{ih die Kosten der Erlernung seines Schreinerhand-

werks und was er fonst auf Tein élterliches Erbtheil empfangen habe, folhes auf zusammen 500 Fl. festgeseßt ist, verrechnen lassen solle, fowie daß dem.