1892 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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S8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Montag, den 1. Februar, Abends.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers /

nud Königlich Preußischen Staäts-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Die Feier Meines Geburtstags, auf welche leider die jüngsten tiefshmerzlihen Ereignisse in Mir nahe verwandten und eng befreundeten Fürstenhäusern ihre Schatten warfen, hat wiederum in den weitesten Kreisen Anlaß gegeben, Mir mannigfache Beweise liebevoller Theilnahme darzubringen. Groß ist die Zahl schriftlicher und telegraphischer Glückwünsche, welche Mir aus allen Gauen des engeren und weiteren Vaterlandes sowie von außerhalb lebenden Deutschen zugegangen sind. Jch bin durch diese Aufmerksamkeiten zu Meinem Geburts- tage aufs freudigste bewegt, kann Jch doch in ihnen den er- neuten Ausdruck treuer Gesinnung und zuversichtlichen Ver- trauens seitens Meines Volkes erblicken, auf dessen Wohl- ergehen unausgeseßt bedaht zu sein die vornehmste Pflicht Meines fürstlihen Berufes is. Es drängt Mich daher, Allen, welche Meiner sei es einzeln, sei es als Mitglieder von Behörden, Corporationen und Vereinen oder als Theil: nehmer an festlihen Veranstaltungen in sinniger Weise gedacht haben, hierdurch Meinen wärmsten Dank zu erkennen zu geben, und beauftrage Jh Sie, diesen Erlaß zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 1. Februar 1892.

Wilhelm TI.R. An den Reichskanzler.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Gattin des früheren Gutsbesigers, ep en Rentners Rudolf Doellen zu Pudewigz im Kreise Beoba, Elise wtanka Alwine, geborenen Hünerasky, die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar : des Verdienstkreuzes in Silber des Großherzogli ch mecklenburgishen Haus - Ordens der Wendischen Krone: dem Eisenbahn-Stationsvorsteher zweiter Klasse Gielow zu Halensee ; der Fürstlih waldeckschen Verdienst-Medaille: dem Eisenbahn-Stationsdiätar Wolfram zu Bettenhausen ;

ferner :

des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens i zweiter Klasse: __ dem Regierungs- und Baurath Schneider, Mitglied der Eisenbahn-Direction Berlin, : dem Regierungs- und Baurath Siehr, ständigem Hilfs- arbeiter beim Eisenbahn-Betriebsamt Bromberg, und __ dem Negierungs- und Baurath Dr. zur Nieden, ständigem Hilfsarbeiter beim Eisenbahn-Betriebsamt (Directions- bezirk Bromberg) zu Berlin; ; des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Hafen-Bauinspector Wilhelms zu Neufahrwasser; des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: dem Eisenbahn-Stationsvorsteher erster Klasse Ziekurs ch zu Berlin; des Ritterkreuzes des Kaiserlih und Königlich osterreihisch-ungarishen Franz-Joseph-Ordens: dem Eisenbahn - Werkstättenvorsteher Benckendorff zu Potsdam ; sowie des Kaiserlich und Königlich österreichisch- Ce silbernen V erdionßtreuies:

den L Sagenmnaistern Buchmann zu Potsdam, Mordhorst, Peine und Krühne zu Berlin.

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Deutsches Reiech.

Seine Majestät dér Kaiser haben Allergnädigst geruht:

_ _Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister am Königlich portugiesischen Hofe Frei- L von Waecker-Gotter behufs anderweiter dienstlicher Verwendung von diesem Posten abzuberufen.

Verordnung über die Jnkraftsezung des Geseßes, betreffend das Reichsschuldbuch.

Vom 24. Januar 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. ; verordnen auf Grund des 8 24 des Gesetzes, betreffend das Reichs\huldbuch, vom 31. Mai 1891 (Reichs-Geseßbl. S. 321) im “Fat: des Neichs, mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Das Gesetz, betreffend das Reichs\chuldbuch, vom 31. Mai 1891 “auen S. 321) tritt mit dem 1. April 1892 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnstegel. ;

Gegeben im Schloß zu Berlin, den 24. Januar 1892.

8 Wilhelm. Graf von Caprivi.

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Bekanntmachung,

betreffend den Schutz deutsher Waarenzeichen in der Schweiz.

Vom 31. Januar 1892.

Unter Hinweis auf 20 des he über Markenschuß vom 30. November 1874 (Reichs-Gesegbl. S. 143) wird hier- durh bekannt gemacht, daß deutsche Waarenzeichen in der Schweiz nach Maßgabe des dort geltenden Cartes vom 26. September 1890 den gleichen Schuß, wie s{hweizerische Waarenzeichen, genießen. Berlin, den 31. Januar 1892. Der Reichskanzler. Jn Vertretung : von Boetticher.

_ Der am 31. Januar 1891 seitens der Königlich portugie- sishen Regierun Ae Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen dem Reih und -Portugal vom 2. März 1872 (Reichs-Gesetblatt 1872 S. 254) ist nah Ablauf der Kün- digungsfrist mit dem 1. Februar d. J. außer Kraft getreten.

Die Nummern 2, 3, 5, 6 und 8 des Reichs-Geset- L, welche von heute ab zur Ausgabe gelangen, enthalten unter

îr. 1983 den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reih und Oesterreih-Ungarn. Vom 6. Dezember 1891; unter

Nr. 1984 das Viehseuchen- Uebereinkommen zwi- schen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn. Vom 6. Dezember 1891; unter

Nr. 1985 den Handels -, Zoll- und Schiffahrts- vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Jtalien. Vom 6. Dezember 1891 ; unter

Nr. 1986 den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz. Vom 10. De- zember 1891; unter

Nr. 1988 den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Belgien. Vom 6. Dezem- ber 1891; unter

Nr. 1989 das Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reih und Desterreih-Ungarn über den ene Ai Patent-, Muster- und Markenschußt.

om 6. Dezember 1891 ; unter

Nr. 1991 das Gesetz, betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsäße auf Getreide, Holz und Wein. Vom 30. Januar 1892; unter

Nr. 1992 das Gesetz, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nah Deutshland vertrags- mäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll- e Haun engegenüber den niht meistbegünstigten Staaten. Vom 30. Januar 1892; und unter

Nr. 1993 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zoll- befreiungen und Zollermäßigungen auf die spani- hen Boden- und Jndustrie-Érzeugnisse. Vom 30. Januar 1892.

Berlin, den 31. Januar 1892.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Jn Vertretung : Bath.

Die Nummer 9 des Reichs-Gesegzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1994 die Verordnung über die Jnkraftseßung des

Gesetzes, betreffend das Reichsshuldbuh. Vom 24. Januar

1892: und unter

Nr. 1995 die Bekanntmachung, betreffend den Schuß deutsher Waarenzeichen in der Schweiz. Vom 31. Ja- nuar 1892.

Berlin, den 1. Februar 1892.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Jn Vertretung : Bath.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs-Rath Rohloff in Hildesheim auf Grund

des S 28 des Landesverwaltungs-Gesezes vom 30. Juli 1883

(G.-S. S. 195) zum Mitgliede des Bezirksausschusses in

Oppeln und zum Stellvertreter des Regierungs-Präsidenien

im Vorsige dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts- Director“ auf Lebenszeit zu ernennen.

Berlin, den 31. Januar 1892.

Heute Mittag um 12 Uhr hat im Königlichen Stadtschlosse zu Potsdam in Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin die Taufe des am 17. v. M. geborenen Prinzen, Sohnes Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrih Leopold von Preußen, durch den stellvertretenden Schloßpfarrer Consistorial- Rath D. Dryander stattgefunden.

Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen Joachim Victor Wilhelm Leopold Friedrih-Siegesmund erhalten.

Von den Allerhöchsten und Höchsten Pathen waren außer

\# Zhren Kaiserlichen und Königlihen Majestäten anwesend:

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrih von Preußen, 2 Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich is Preußen, S “Ar Hoheit die Prinzessin Margarethe von reußen, Jhre an Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen Seine Köni liche Hoheit der Prinz Albreht von Preußen, Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Albreht von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Oldenburg, Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig- Holstein: abwesend: Jhre Majestät die Kaiserin Friedrich, Jhre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin von Oldenburg, Seine Königliche Hoheit der Herzog von Connaught, ne Königliche N die Herzogin von Connaught, Wre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise von Preußen, eine Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen, Jhre Königliche Hoheit die Landgräfin von Hessen, Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolf zu Schaum- burg-Lippe, Jhre Hoheit die Herzogin zu Schleswig-Holstein, Zhre Sli die Sue Amalie zu Schleswig-Holstein, Ihre Hoheit die Herzogin zu Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glücksburg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergwerks-Director, Ober-Bergrath Zix von Grube Kronprinz ist dem Ober-Bergamt zu Dortmund als technisches Mitglied überwiesen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Den Domänenpächtern Georg Koppe zu Kieniß und Zeinrich Steinbach ju Krummendorf, Regierungsbezirk a ist- der Charakter als Königlicher Ober-Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Wasser-Bauinspector Z\chinß#\ch in Kolbergermünd? ist nah Münster i. W. verseßt und der dortigen Königlichen Kanalcommission zur Beschäftigung überwiesen worden.

Der bisher bei der Königlichen Kanalcommission in Münster beschäftigte Wasser-Bauinspector Lauenroth ist als Hafen- Bauinspector nah Kolbergermünde verseßt worden.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats- Anzeigers“ wird eine Bekanntmachung der Fntendantur des Garde-Corps über allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung vom Garnisonbauten veröffentlicht.

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