1892 / 28 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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dem Unternehmen Allerhöchstsein die Königlichen haben fi unter

reichen

des Geheimen Raths Dr. Wittmack und des

und Blumenbücher die

javanishen Modelle sapaniss diesem Gebiet darlegte.

der Japaner auf

Wohlthätigkeits-Ausftellun rechnet und hat heute begonnen. wöhnlich von 10 bis 3 Uhr 50 x.

Am 29. v. M. ift der zeitige Prorector der Kaiser-Wilhelms- zu Straßburg, Professor Dr. Bernhard ten Brink Jahren nach kurzer Krankheit verstorben. Er be- fleidete seit 1872 die ordentliche Professur der englischen Sprache und

Universität im Alter von 51

L l \ war zugleich Director des damit verbundenen iteratur daselbst und zugleich ‘Geschichte der vier Bände berechnet war, find zweiten Bandes | am Freita (1889) erschienen; bei der Ausarbeitung gerade jenes Theils der_ Auf- er

abe, dem er mit besonderer Hingebung 1h gewidmet hatte, _„Shake- peare und dessen Vorläufer“, hat ihn der Tod hinweggerafft. Von seinen Einzelforshungen sind die Untersuchungen über Beowulf und

Seminars für englishe Sprachkunde. Von seiner

englischen Uteratur“, die im ganzen auf : nur der erste Band (1877) und die erste Hälfte des

Chaucer von Bedeutung.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Venloo ist die erste englische vom 30. Januar ausgeblieben.

Bon über Vlissingen rund: Nebel auf See.

Laut Telegramm aus Uerdingen hat die zweite eng- C lishe Post über Vlissingen vom 30. Januar in Duisburg Ba de Sarasate, den Anschluß an Zug 3 Köln—Hannover und Zug 9% Köln | 3 Grund: Zugentgleijung in Linn. Bremen, 30. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. von Brasilien kommend, hat am 29. Januar Nachmittags St. Catherines Point, der Dampfer

h ; Palm Le passirt, Le E

Ï Wilhelm Il.“ ift gestern Nachmittag in Suez, der

a ee, t ¿ten Abend in New-York ein-

(W. T. B.) Hamburg-Ameri-

—Osnabrück nicht erreicht.

Der Postdampfer „Straßburg“,

„Dresden“ gestern Las

Schnelldampfer „Trave“ getroffen.

Hamburg, 30. Januar. D. B) kanishe Padcketfahrt-Actiengesellschaft. Der „Holsatia“ ist, von Hamburg kommend, gestern 1n Vavanna eingetroffen.

314; Januar. - (W, T. B) London, 30. Januar. Inseln passirt. / Ausreise gestern von Southampton abgegangen. Triest, 31.

bier eingetroffen.

Kopenhagen, 31. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer - Warnemünde war Der Eisgang hatte die Ponton-

Verkehr zwischen Gjedser und Stucmes wegeu heute unterbrochen. brüdcke über den Ljimfjord gesprengt.

Theater und Musik. Fhre Majestäten der Kaiser

spiels „Ein treuer Diener seines Herrn“ im

Wetterbericht vom 1. Februar,

8 Uhr Morgens. SÉE E S 2E Sm Stationen. | #SS | Wind. | Wetter. |2 |] E S Daf E llaghmore | 737 |SSW 6\wolkig 6 Aberdeen 4 c N 4 wolkig G ristiansund | 739 2 5/Schnee Seri en. | 754 \SW 3/Nebel 1 Stotholm . | 749 still wolkenlos | —6 randa . | 745 |\NW 2lbalb bed. |—22 t.Petersbg. | 743 N 1Dunst O Moskau. 742 [WNW 1/bedeck# |—16 ork, Queens- | S | : A L 749 |WSW 6Re en 6 erburg .. | 760 |S [wolkig 7 Sever ° | To4 |SW A sbededt 5 plt …….. | 752 |[SW_ [Dunst 2 mburg .. | 756 |SSW 2sbedeckt 3 winemünde | 759 |SV 3/bedeckt 1 Neufahrwasser| 754 NW ch4shalb bed. 2 Memel ... | 749 _ \NW dhheiter 1 ris .…... | 762 |SSW 4bedeckt 6 Münste 4 8 [SW ana s Karlsruhe . 34 SW 2hheiter ÿ Wiesbaden . 763 | \tillbedeckt!) 4 München .. | 766 |SO Z3'heiter 1 Chemnitz 763 |SSW 2lhhalb bed. | 1 Berlin .…. | 761 |WSW 2hhalb bed.2)| 1 Breslau... | 762 W 4 heiter 1 Ile d’Aix 763 |SSO 3\/bedeckt 4 Nizza .….. | 766 |ONO 2\wolkig 6

1) Gestern Vormittag Regen. 2) Reif. Uebersicht der Witterung.

Während die Depression, welche gestern über den russishen Oftseeprovinzen lag, ostwärts nach dem Snnern Rußlands fortgeschritten ist, wobei das Wetter an der deutschen Küste wieder ruhiger ge- worden ist, ist nordwestlich von Schottland ein neues tiefes Minimum erschienen, welches auf den Hebriden Südweststurm, im Kanal \teife Südwestwinde ver- anlaßt, sodaß Wiederholung der unruhigen Witterung ostwärts fortschreitend für unsere Küste zu erwarten ist. Auf den Hebriden is das Barometer in den lezten 14 Stunden um 30, in der Jrischen See 92 mm gefallen. In Deutschland ist das Wetter warm, im Westen trübe, im Osten vorwiegend heiter, Niederschläge sind fast nur in Süddeutschland en. In O eg es gelern i E s eine

eftige Gewitterböe mit Graupelnfall statt.

s Deutsche Seewarte.

R O S S Le Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Dienstag : Opern- haus. 30. Borstellung. Die Hochzeit des Figaro. Komische Oper in 4 Acten von W. A. Mozart. Text

Wohlwollen Gärten in Berlin und Potsdam tung des Hof-Gartendirectors Vetter mit zahl- ruppen von Gewinden betheiligt; die hervorragendsten Gärtner von Berlin batten sich am Donnerstag früh auf Einladung

Professors Dr. Lessing im Kunstgewerbe - Museum vereinigt, wo der leßtere in aus-

führliher Weise an der Hand der im Museum vo eigenartige Kunst

Das Interesse ist ein so allgemeines, daß achtzig Blumengewinde ausgestellt E Die Ausstellung findet innerhalb und als ein Theil der japanische

statt, ist auf eine Woche be- as Eintrittsgeld beträgt wie ge-

Me Swpaupser Ia: hat, von New-York kommend, beute Morgen Lizard pasfirt.

A (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Downe Castle“ hat auf der Ausreise heute die Canarischen Der Union-Dampfer „Anglian“ ist auf der d i dex

Januar. (W. T. B.) Der l „Hungaria“ ist, von Konstantinopel kommend, beute Nachmittag

und die

Sonntag der Aufführung des Grillparzer’schen Trauer - wohnten am Sonntag _Auffü g O Sa:

ugewendet ; ielhause bei. Beide Majestäten folgten mit sichtlihem Inter- EN | | erke und ließen am Schlusse sämmt- lichen Darstellern die Allerhöchste Anerkennung aussprechen.

Für die auf Allerhöchsten Befehl in Aussicht genommenen Ge- sellshaftsabende im Königlichen Opernhaufe sind folgende Vor- stellungen ins Auge gefaßt worden: Oberon“, C „Cavalleria rusticana“, „Freund Friß“, „Der Widerspänstigen Zäh- mung“, „Carmen“, „Tannhäuser“, „Lohengrin“, „Meistersinger“.—Dems- nächst werden Richard Wagner's „Rienzi“ und „Meistersinger“ neueinstu- dirt, zur Darstellung gelangen, worauf ein vollständiger Wagner-Cyclus im Königlichen Opernhause veranstaltet werden soll. Am Todestage Wagner's n | wird „Tristan und Isolde“ mit Herrn Gudehus in Scene gehen. In der am Mittwoch stattfindenden Vorstellung der Oper „Zar und

immermann“ sind die Damen Herzog und Lammert, die Herren B Lieban, Krolop, Philipp, Mödlinger und Krasa beschäftigt. Zu- ( Cavalleria rusticana“ mit den Damen Pierfon, } Rothmühl und Fränkel zur Dar-

esse dem eigenartigen Dichterw

vorhandenen

gleich Eme

Dietrich und Lammert, den Herren stellung.

„Uriel Acosta“.

Diener seines Herrn“ beigewohnt.

Arie von Salvator Nofa,

„Valleria - Concert“ am

der Künstler wird Werke von positionen zum

Marr mitwirkt ,

erthe

Nftademie. ie

ostdampfer

der Mme.

française,

jüngsten Zeit

rector der böhmishen Oper

Lloyddampfer

heftigen anfangs Juli spielen.

Kaiserin

Vorbereitung sind ferner

von Beaumarchais. In Scene geseßt vom Ober- Regisseur Teßlaff. Dirigent : Kapellmeister Wein- gartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 33. Vorstellung. Ein treuer Diener seines Herru. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Grillparzer. In Scene geseßt vom Ober- Regisseur Mar Grube. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 31. Vorstellung. Ca- valleria rusticana (Baucrn-Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nah dem leichnamigen Volksstück von Verga. In Scene ge- segt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent : Kapell- meister Weingartner. Vorher: Zar und Zimmer- maun. Konische Oper in 3 Acten von Albert Lortzing. Dirigent : Musikdirector Wegener. An- fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 34. Vorstellung. Dou Carlos, Infant vou Spanien. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: College

Deutsches Theater. Crampton. Anfang 7 Uhr. .

Mittwoch: Das Käthchen von Heilbroun.

Donnerstag: College Crampton.

Berliner Theater. Dienstag

Goldfische. Anfang 7 Uhr. : "Mittwoch: Nachmittags 24 Uhr: Prolog. Wil- helm Tell. Abends 74 Uhr: Der Hüttenbefitzer. Die nächste Aufführung von Othello findet am Donnerstag statt.

Lessing-Theater. Dienstag: Der Unerbitt- liche. Unter vier Augen.

Mittwoch: Die Grofstadtluft.

Donnerstag: Die Grofstadtluft. 5

Nächste Nahmittags- Vorstellung zu kleinen Preisen: Der VProbepfeil. Vorverkauf von heute ab ohne Aufgeld.

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 3. Male: Lumpengesindel. Komödie in 4 Acten von Ernft von Wolzogen. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch u. folg. Tage: Lumpengesindel.

Sonntag: Nachmittags - Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs. Parquet 1 4 2. An- fang 4 Uhr.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Mit neuer Ausstattung zum 12. Male: Das Sounutagskind. Operette in 3 Acten von Quo Wittmann und Julius Bauer. Musik von

arl Millôcker. In Scene gefeßt von Julius Fritsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen

Im Königlichen Schauspielhause ift eine Verschiebung der angeseßten Vorstellungen nöthig geworden. Ï

seines Herrn“ wird und Dienstag wiederholt werden ; dann „folgt am Mittwoch „Don Carlos“, am Donnerstag „Der neue Herr“ und

eneral-Intendant der Königlichen Schauspiele Graf von Hochberg hat nah seiner Genesung am Sonntag zum ersten Male das Theater wieder besucht und der Vorstellung von

Alice Barbi wird in ihrem morgen in der Sing-Akademie stattfindenden Liederabend u. A. eine Arietta von Durante, eine mehrere von gehörte Brahms'\che Lieder u. }. w. 1ngen.

harmonie tritt als Solo-Pianist der Spanier Herr Albentz auf;

Vortrage bringen. T. Goncert worin wieder die Claviervirtuosin Frau

findet ; L Philharmonie statt; der Concertgeber tritt an diesem Abend viermal auf und wird u. A. Raff's „Liebesfee“ und eine eigene Com- position „Le chant du Rossignol“ zu Gehör Concertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Marie Bluhm ver- anstaltet am Donnerstag gemeinschaftlich mit der Pianistin Fräulein Alice Reinshagen aus Moskau ein Concert in der Sing- Concertfängerin | t i Elisabeth Feininger giebt am Freitag ihr zweites Concert im Saale der Gesellschaft der Freunde.

Von dem Bureau der Internationalen Aut stellung für Musik- und Theaterwesen in Wien erhalten wir folgende Mittheilung: Sowohl das Programm für die Musikhalle als jenes für das Ausstellungs-Theater gestaltet sich immer reicher und mannig- faltiger. Außer den R N Gastspielen der comédie

ejane, der l Eleonore Duse, sowie der verschiedenen reichsdeutschen Theater Vereinbarungen i : Herrn Schubert, mit einer plattdeutshen Gesellschaft, an deren Spiße Herr August Junker- mann steht, einer dänischen und einer russischen Truppe getroffen worden. Die comédie française wird wahrscheinlich îchon in den leßten Tagen des Mai, Herr Junkermann Ende Juli, Mme. Rejane in der Zeit vom 15. bis 20. Juni, Mme. Hennings von Kopenhagen Die comédie française wird Stücke von Moliòre, Sardou und Dumas fils, die böhmische Oper Werke von Dwokak, Smetana und Tschaikowsky, die dänishe Truppe Dramen von Holberg und Ibsen bringen. Die Unterhandlungen mit dem Warschauer Theater, dessen Ballet eines der besten sein soll, sind bereits im Zuge und dürften hon in den nächsten Tagen zum Abschluß gelangen. In ein hbistorischer Singsptel-,

SSÒSÒ - x

gelangen sollen.

„Figaro“, „Oberon“, „Aida“,

retten- und historifcher Pofsen-Abend. - Für die Musikhalle sind E und 7 hiî ; dem werden in der kleinen Musi : i welchen nur alte, jedoch noch spielbare Jnstrumente zur Verwendung

ische Concerte t; a 4 f D, Concèrte tattfinden, bei

„Ein treuer Diener Wien, 1.

„Ein treuer i meldet: Der

ibr hier noch nicht strandete

In den großen

Mittwoch in der Phil-

Scarlatti uud eigene Com- Das Il. Goncert von

am Donnerstag in der

bringen. Die

und Gesanglehrerin Frau Frühstück boten“ zufolge

italienishen Künstlerin

mit dem Di-

Rouvray.

historischer

Costume vom Garderoben-Inspector Venyky. An- fang 7 Uhr. i Mittwoh: Das Sonntagskind.

Refidenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- burg. Dienstag: Zumöd. Male: Musotte. Sitten- bild in 3 Acten von Guy de Maupassant. Jn Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Modecbazar Violet. Schwank in 1 Act von Benno Jacobson. Jn Scene geseßt von Emil Lessing. Anfang 7 Uhr. : : :

Die Aufführung von ,Musotte“ beginnt um 8 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Lelle-Alliance-Theater. Dienstag: 33. En- semble - Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich bayerischen Hofschauspielers Herrn Mar Hofpauer. Zum 5. Male: Der Herrgottschnitzer von Ammergau. Oberbayerisches Bolks\tück mit Gesang und Tanz in 5 Aufzügen von Ludwig Gang- bofer und Hans Neuert. Im 3. Act: „Schuhplattl- Tanz“. Anfang 7} Uhr. 4 :

Mittwoch: 34. Ensemble-Gastspiel der Münchener. Der Herrgottshunißer von Ammergau.

Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Zum 40. Malc: Der Tanzteufel. Gesagapoie n 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. In Scene geseßt von Adolph Ernst. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch: Der Tanzteufel.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Dienstag: um 29. Male: Der Kunst-Vacillus. Posse in 4 Acten von Rudolf Kneisel. (Igelfish: Herr Thomas.) An- fang 74 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe RUQig A

In Vorbereitung: Zum 1. Male: (Novität!) Rothköpfchen. Vaudeville-Posse in 3 Acten von Meilhac und Halévy, frei bearbeitet von Richard Genée. Musik von Richard Genée.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes - M „e (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglih Vorstellung im

wissenschaftlihen Theater. zettel. Anfang 74 Uhr.

Concerte.

Concert-Jaus. Dienstag: Concert. Anfang 7 Uhr.

Ouverture zu Schiller's Wallenstein (neu) von Oberholzer. Valse caprice von Rubinstein. Phan- tasie aus „Charles VI.“ von Halevy. „Espana“,

Näheres die Anschlag-

Karl Meyder-

Walzer (neu) von Waldteufel. „Zigeunerweisen“

Warnemünde, L Mar dampfschiffe zwishen Wa fehren heute wieder planmäßig. Dresden, ( über das Befinden der Königin ausgegebene Bulletin besagt: Die Königin hat die Nacht ruhig geschlafen und war gestern Abend fieberfrei; der Husten ist unbedeutend, das All- gemeinbefinden besser. f Regelmäßige Bulletins werden niht mchr ausgegeben.

Nach Schluß der Redaction eingegangene

Depeschen.

(W. T. B.) Die Post- arnemünde und Gjedser ver-

1. Februar. (W. T. B.) Das heute Mittag

Die Kräfte haben etwas zugenommen.

Februar. (W. T. B.) Der Kaiser hat dem

Handels-Minister Marquis von Bacquehem das Groß- kreuz des Leopold-Ordens verliehen.

London, 1. Februar. è j ; Lloyds aus St. Catherines Point auf der Jnsel Wight

(W. T. B.) Eine Depesche von

Dampfer des Norddeutschen Lloyd

„Eider“, auf der Fahrt von New-York nah Bremen, gestern Nebel auf den Rettungsschiff hat l nothwendige Hilfe zu bringen. ] i „Eider“ beim Eintritt der Hochfluth mit Hilfe eines Remor- queurs wieder flott werden.

Paris, 1. lihe französis L ds werden die Staaten aufgezählt, welhe den Minimal- tarif genießen, mit dem Bemerken, daß die aus dicsen Ländern stammenden Producte nur dann nach dem Minimal- tarif zu behandeln seien, wenn sie direct oder über ein den Minimaltarif genießendes Land eingeführt werden.

St. Petersburg, 1. imAnitshkow-

Abend 10 Uhr bei dichtem Felsen von Herfield Ledge. Ein h an die Hase begeben, um die

oraussihtlich dürfte der

ebruar (W. T. B.) Jn einem an sämmt- e Zollämter versandten Rundschreiben

alast waren dem „Regierungs-

Palast (W. T. B.) Zum gestern außer dem Kronprinzen von Schweden

und Norwegen mit Gefolge auch die zur Beisegung des Groß- fürsten Constantin auswärtigen Mächte geladen. :

Bern, 1. Februar. (W. T. B.) Das Centralcomité des Schweizerischen Typographenbundes : nationalen Buchdrucker-Congreß nah Bern auf den 26. August ein.

Zürtch, 1. Februar. T. i: Oreili, Professor der Staatswissenschaft an der Hochschule, ist heute gestorben.

Kairo, 1. Februar. „Reuter’shen Bureaus“). L ( ich vestitur des Khedive mit dem ihm von dem Präsidenten Carnot verliehenen Großkreuz der Ehrenlegion durh den französishen General-Konsul Marquis de Reverseaux de

erschienenen Bevollmächtigten der

beruft einen inter-

(W. T. B.) Dr. Alois von

(W. T. B.) (Telegramm des Heute erfolgte die feierlihe Zn-

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

für die Violine von Sarasate (Herr Hellriegel)- The lost chord für Pifton von Sullivan (Berr Böhme).

Circus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends t Uhr: Auf Es oder: Ebbe uud Fluth.

roße hydrol. Ausstattungs - Pantomime in 2 Ab- theilungen mit Nationaltänzen (60 Damen) , Auf- zügen. Neue Einlage: „Die Garde - Husaren“ und „Tscherkessen“. Dampfschiff- und Bootfahrten, Wasser- fälle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten 2c., arrangirt und infcenirt vom Director E. Renz. Hippol. Potpourri mit 32 der bestdressirten Freiheits- pferde, arrangirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. fache Fahrschule, geritten von 4 Herren mit 8 Schulpferden. „Trepido“, geritten von der Schulreiterin Frl. Oceana Renz. 4 Gebrüder Briatore, Akrobaten. Mlle. Theresina auf dem 20 Fuß hohen Drakhtseil. 6 Gladiatoren. Auftreten der vorzüglihsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clotwns 2c.

Täglich: Auf Helgoland.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Lina Wolf von Gudenberg mit Hrn. Regierungs-Rath Gustav von Hauteville (Schlüchtern—Berlin). ]

Verehbelht: Hr. Pastor Meyenthin mit Frl. Elisabeth von Gersdorff (Tschirnau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Diakonus W. Viebich (Zibelle O.-L.). Hrn. Regierungs-Bau- meister Mar Sorge (Berlin). Hrn. Regierungs- Assessor Dr. Glünicke (Berlin). Hrn. Landrath von Tiele-Winckler (Neustadt i./Schl.). Hrn. Hauptmann Messershmidt (Castel).

Gestorben: Hr. Seminar-Director Joseph Kokott (Ober-Glogau). Hr. Gymnasial-Director a. D., Geheimer Negierun - Rath Carl Nieberding (Gleiwiß). Hr. Stabsarzt Dr. Paul Goerliß (Wahlstatt bei Liegnitz). Stistsdame Frl. Hermine von Boyen (Berlin). Hrn. Pastor Baumann Tochter Käthe Due, Westf.). Hrn. Landrath Mar Spiller von uenschild Sohn Egon (Cosel). Hr. Oberst-Lieut. a. D. Eduard Oswald (Oels). Hr. Consistorial-Rath a. D. Albert Bärthold (Magdeburg).

u

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage), (174) und die amtliche Gewiunliste der zweiten Klasse

der Deutschen Antiklaverei-Geld-Lotterie.

M 28,

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 1. Februar

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köuiglih Preußischen Staats-Anzeiger.

1892.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be- zeichnete Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nah den Verdingungs- anshläâgen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Veri ingungs- ansclägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung

der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbs anzuordnen, bleibt der Bau- leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Véralitrng wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein- beitépreise berechnet. j :

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnsäßen. :

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Nebenleistungen,

Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Veorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. #. w. nit besondere Preisansäße vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsäße zuglei die Vergütung für die zur plan- mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, inébesondere auch für die Heranichaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lager- plätzen nah der Verwendungsstelle ain Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. f. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, oyue daß demselben eine besondere Ent- schädigung hierfür gewährt wird.

4) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrücéliche schriftliche nordnung oder Genehmigung des Garnifon-Baubeamten darf der Unternehmer feinerlei vom Vertrage E E oder im Verdingungéanschlage nicht vorgesehene Leistungen aus uhren.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be- CASTAS A (T, . . . 2 : M seitigen zu lassen; auch Vat der Unternehmer niht nur keinerlei Ver- gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnifon-Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Ber- trage festverdungenen Menge zurü, so hat der Unternehmer Anspruch e den Ersatz des ihm nachweislih hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Itöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Versäumnikß;strafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nah den in den befonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. i,

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Bercinbarung nicht enthalten, fo hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

_ Die Listung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs- fristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Borrâthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

__ Eine im Vertrage bedungene Versäumnifß;strafe gilt nicht für er- lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne VBorbebalt angenommen worden ist.

Gine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansaß.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sih in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison- Baubeamten oder des baulecitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer bebindert, jo hat er bei dem bauleitcnden Beamten hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten.

Anderufalls werden {on wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich bindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor- behalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für be- gründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Ver- trage festgeseßten Vollendungsfristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitéhinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausfüßrung bc- reits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den vertrags- mäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung. Ist für ver- sciedenwerthige Leistungen cin nah dem Durchschnitt bemessener Ein- heitspreis vereinbart, so ift, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Wertbes der auëgeführten Leistungen gegenüber den noch rüständigen, cin von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprehend abwcichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er- mitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berehnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterktrehung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersaß des ihm nachweislich entstandenen wirflihen Schadens beanspruchen, wenn die cine Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen verschuldet find, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, fih auf Seiten derfelben zu- getragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falll beansprucht werden. z

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadencrsaßz ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues bindern- den Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu- getragen haben.

Auf dic gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden-

J

ersaßforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirften Ver-

fäumnißstrafen in Anrehnung. Ist die Schadenersaßforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

Jn Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg- lichen Ansprüche das Schiedsgericht (25).

__ Dauvert die Unterbre{ung der Bauausführung länger als 6 Monate, so stcht jeder der beiden Vertragsparteien der Nücktritt vom Vertrage frei. Die Nücktrittserklärung muß s{riftlich und svätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden : anderenfalls bleibt unbeschadet der inzwishen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersaz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrehung verlängert wird. s 8) Güte der Leistung.

__ Die Leistungen müfe1 den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter bes{häf- tigt werden. /

Leistungen, welhe der Garnison-Baubeamte den gedachten Be- dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und dur untadelhafte zu erseßen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu balten.

_Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig sind, müfsen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden. Personen, welche an gemeingefährlihen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht beshäftigt werden.

__ Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be- dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison-Baubeamten innerbalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugs3quelle bezeichneten Fa- brifanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sih Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Liefe- rungen ergeben.

Bebufs Ueberwachung steht dem Garnison-Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits- stunden der Zutritt zu den Arbeitspläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unternehmer

Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen. __ Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbciten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternchmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht vünttlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Vertrag genebmigt hat, berehtigt, die von dem Unternehmer geshuldeten. Beträge für dessen Nehnung unmittelbar an die Berechtigten zu zablen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lobnlisten u. f. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen*).

Der Unternehmer ift ferner verpflichtet, für die Errichtung ciner Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. leßtere nah Maßgabe des Gefeßes vom 15. Juni 1883 MNeids-Gesetblatt Nr. 9 für 1883 —, betreffend die Krankenversiche- rung dex Arbeiter, bei einer Krankenkasse, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1884 Reichs-Geseßblatt Nr. 19 für 1884 gegen Unfall zu versihern. Unternehmer haftet der Militär-Verwal- tung für Ausführung dieser Bestimmungen, fowie auch für alle Nach- theile, welche der genannten Verwaltung etwa dur Unterlassung in Beziehung auf die vorgedadten Gefeße entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haftgelde, sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleiher Weise haftet der Unternehmer der Militär-Verwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber dur das Gefetz, be- treffend die Invaliditäts- und Altersversiherung voin 22. Juni 1889, auferlegten Berpflichtungen. (ctr. §8 19 und 109.)

Eine besondere Entschädigung wird für dice durch Vorstehendes übernommene Verpflichtung eitens der Militär - Verwaltung nicht gewährt.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ift berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nah Abschluß desselben herausftellt, daß der Unternehmer vorher mit anderen Verabredungen behufs Ent- haltung von der Verdingung oder fonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf scine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Arbeiten untüchtig find, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend

gefördert find, oder

c. der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht

nachkommt.

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein- geschriebenen Brief unter Androhung der Entzichung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der getroffenen An- ordnungen unter Bewilligung einer angemesfenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer dur ein- geschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berehnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Vervflichtung desselben zum Schadenersat finden die Bestimmungen in 7) gleich- mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sih ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entzichung dem Unter- nehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Gutbaben desselben unter Berückfichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ift. *

Ueber die in Folge der Gntziehung etwa zu erhebenden vermögens- rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütliher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorfchriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß \ih zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beatuten auf der Baustelle einfinden, fo oft nah dem Ermessen des Leßteren die zu treffenden baulichen An- ordnungen ein mündlißes Benehmen auf der Baustelle erforderli machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternchmers find bezüglich der Bauaus- führung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatze den Anordnungen des baulcitenden Beamten bezw. dessen Stell- vertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre fofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn niht ein anderes ausdrücklih ver- cinbart worden ift, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dics von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erahtct wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewicsenen Orten dic nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Destnfection und demnächstige Be- scitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zn tragen, ist ledigliÞ Sache des Unternehmers.

*) Die Bestimmungen über die Krankenversicherung u. \. w. der Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprechend hier anzu-

ihließen,

_— 12) Mitbenußung von Rüstungen.

L Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Baubandwerkern unentgeltlih zur Be- uußung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benußung seitens der übrigen Bauhandwerker vor- zunehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung polizeiliher Vorsc{ßtiften, Haftung des Unternehmers

S für feine Angestellten.

_Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu beobachtenden polizetlihen Vorschrifter ufd der etwa besonders ergehenden volizei- lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragësmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Auch bat derselbe die zur Verhütung von Unfällen sons noch erforderlihen Schutz- vortehrungen an seinen Arbeiten, solange si diese in unvollendetem Zustande befinden, auf cigene Kosten und cigene Verantwortung zu treffen. Kosten, welhe ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukaffe nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbefondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver- antwortungen unbeschadet ift er aber au verpflihtet, eine von dem baulecitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Küstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken. /

Für alle Ansprüche, die wegen einer ibm felbst oder seinen Be- vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernac- lassigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erboben werden hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen. / __ Ueberbaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten , Gebilfen und Arbeiter versönlih. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten eder der Baukasse zugefügt wird.

14) Aufmessung während des Baucs und Abnahme.

Der bauleitende Beamte is berechtigt zu verlangen, daß über alle später niht mehr nahzumessenden Leistungen von beider’eits Be- auftragten während der- Ausführung gegenseitig anzuerkennende Auf- zeichnungen gemaht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen find. : :

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit tbunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftli gegen Behändigungsscein oder mittels eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird. i

Ueber die Abnahme wird in der Regek eine Verhandlung auf- genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geshebhen. Die Verbandlung ift von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternchmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

__ Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternebmer felbst, noch ein A eh A. 15 29 desselben, so gelten die durch die Organe der bau- leitenden Behörde bewirkten Aufzeichnungen als anerfannt.

__ Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleihmäßige An- wendung. ;

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, fo bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nit, vielmehr ist es Sache desselben, für scinc Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen. : i

15) Rechnungsauffstellung. __ Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweife, Bezeichnung ‘der Nâume und Nethenfolge der Anfäte genau nah dem Verdingungéansclage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anforde- rungen zu entsprechen. S

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rehnung nachzuweifen, unter deutlichem Hinweis auf die s{riftlihen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen find. :

16) Tagelobnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten scitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbsiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ibrer Nichtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Auëstellungen dagegen werden dem Unternebmer binnen längstens abt Tagen mitgetheilt.

Die Tagelohnrechnungen find längstens von zwei zu zwei Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen. :

17) Zablunag. ___ Die Sqchlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureichende A alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der- selben.

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nah Maßgabe des jewcilig geleisteten, bis zu der von dem Garnifon-Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.

Bleiben bei der SYlußabre{nung Meinungsversciedenbeiten be- stchen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichbwobl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht auësdrückli

vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung ar- gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverbältniß über die behördlicherseits anerkannten binaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und si vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung diefer Ansprüche später ausgeschloffen ift.

19) Zahbleude Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen an der in den befonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde.

20) Haftpflicht.

Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nah den allgemeinen geseßlichen Vorschriften sih bestimmende Frist für die dem Unternebmer obliegende Haft- vfliht füx die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt dex Abnahme. i;

Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgeseßbuches) *) ist nicht statthaft.

*) Art. 347 des Handelsgesetzbuches lautct: „Jst die Waare von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer obne Verzug nah der Ablieferung, soweit dies nah dem ordnungsmäßigen Geschäfts- gange thunlich ist, die Waare zu untersuchen, und wenn sich dieselbe nit als vertragsmäßig oder gesezmäßig (Art. 535) ergiebt, dem Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen. s

Versäumt er dies, so gilt die Waare als genchmigt, soweit ih nicht um Mängel handelt, welhetbei der sofortigen Untersuchung nah ordnungsmäßigem Geschäftsgange nicht erkennbar waren.

Ergeben si später folhe Mängel, so muß die Anzeige ohne Verzug. nah der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare auch rücksihtlich dieser Mängel als genchmigt gilt. L

Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf Besicht oder Probe, oder nah Probe Anwendung, insoweit es fich um

SUES der übersendeten Waare handelt, welche bei ordnfingsmäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren“.

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