1892 / 31 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

E ago M mee S Ee Y

Sor T BAR R

in welcher die Staatsregierung aufgefordert wird, wenn etwa Aende- rungen beabsihtigt werden, diese Aenderungen dem Landtage mit- zutheilen. Daraus ergiebt \sih von selbs, wenn ih namens der Staatsregierung dieser Resolution zustimme, daß ih damit die Absicht der Staatsregierung ausdrücke, in dem ganzen nächsten Etatsjahr nah diesen Grundsäßen zu verfahren. Will man das Etatsreht nennen, fo is das ein Wort, womit nicht viel erklärt wird. Ich glaube, in der Sache sind wir vollständig einig, und ih möchte bei dem großen Fortschritt, den wir hier machen, dringend bitten, keine Doctorfrage aufzuwerfen. In der Sache selbst wird es genau so kommen, wie alle Theile wünschen. Das aber muß die Staatsregierung festhalten, daß sie, wie bisher, formell rechtlich be- fugt ist, die Vertheilung der Summen, welche in den einzelnen Etatstiteln steben, sofern sie nicht durch ausdrücklihe Bestim- mungen des Etats beschränkt wird, nach ihrem Ermessen vorzu- nehmen.

Wenn nun Herr Abg. Boediker gewünscht hat, es solle die Staatsregierung sich darüber äußern, ob niht, wenn in einzelnen Fällen auf Grund des Verhaltens der Beamten das Aufrücken sistirt wird, den betreffenden Beamten die Gründe ausdrücklich mit- getheilt werden sollten, so wird #sch das ja ganz von selber machen. In der Regel wird der Beamte schon ganz genau wissen, aus welchen Gründen ihm ein folhes Aufsteigen nicht gewährt werden soll (sehr richtig!) —, fragt er darnach und wünscht er, den Grund zu wissen, so wird man zweifellos ihm den- selben sagen, namentlich, wenn er beabsichtigt, was ihm ja immer zusteht, an die vorgeseßzte Behörde beziehungsweise den Minister mit einer Beschwerde sich zu wenden.

Aber, meine Herren, das steht allerdings fest, daß jeder Chef einer Behörde verpflichtet is, diese Grundsäße zur Ausführung zu bringen, wenn er feine besonderen thatsächlichen Gründe hat, im Einzelfalle davon abzuweichen, und ih stehe durhaus niht an, dies ausdrüdli bier zu erklären. Ich glaube, damit könnten die verehrten Herren sich wobl beruhigen.

Daß wir diese ganze Sache in dieser Form machen, wird si doch empfehlen mit Rücksicht auf die gesammten Verhältnisse. Einmal sind wir noch garnicht fertig, weder mit der Lösung der Frage einer Stellenvermehrung und einer Verminderung der Diätarien und der Aenderungen, die sih daraus ergeben können, und ebenfo wenig mit der hoffentlich möglichs bald stattfindenden Aufbesserung der Beamtengehälter. Endlich is auch eine Verschiedenheit der allge- meinen Verwaltung gegen viele Einrichtungen in der Eisenbahn- Verwaltung stehen geblieben, die wir in diesem Augenblick noch nit baben überwinden fönnen. So ift es gewiß nicht gerathen, von allem Andern abgesehen, diese Frage durch ein Gesetz zu regeln; aber es wäre auch unmöglich, diese einzelne Frage durch ein Geseß zu regeln: dann müßten wir eine ganze umfassende Beamten- ordnung vorlegen, und das ist zur Zeit auh nicht möglich.

Unter diesen Umständen, glaube ih, dürfte das Haus wohl Ver- anlassung haben, \sich mit der Staatsregierung auf der hier vor- liegenden Grundlage zu verständigen.

Abg. Kieschke (b. k. F.) hält es für nothwendig, daß eine Bemerkung in den Etat aufgenommen werde, damit das System der Alterszulagen auh bei einem Personenwechsel im Ministerium festge- halten werde.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ih möchte do daran erinnern, daß das System des Aufrückens nach Alters\tufen in der ganzen Eisenbahn-Verwaltung, sogar, wenn ih nicht irre, ohne vorherige Mittheilung an den Landtag, durgeführt worden is, ohne daß daraus die mindesten Unzuträglich- feiten ecrwadsen wären. Auch is nach den Verhältnissen die Staatsregierung gar nicht in der Lage, ein f\olches System plöß- lih wieder zu ändern. Dagegen verliert das Haus an seinen Rechten, aud wenn eine folhe etatsrechtlihe Festlegung nah dem Ausdrucke des Herrn Abg. Kieshke niht stattfindet, nicht das Ge- ringste, denn im nächsten Jahr ist das Haus in der Lage, bei der Bewilligung der betreffenden Positionen die Mittelsäte wieder einzustellen, wenn die Art und Weise, wie die Staatsregierung die Sache ordnet, dem Hause nicht gefällt oder nit zweckmäßig erscheint. Also, irgend ein Verlust, eine Aufgabe con- stitutioneller Rechte findet gar nicht statt.

Machen Sie die Sache niht durch Einstellung der Denkschrift und ihres Inhalts in den Etat, legen Sie nicht die ganze Sache fest, fo greifen Sie nicht in die bisherige Befugniß der Executive ein und bringen hier so nit eine constitutionelle Streitfrage in die Sache, dazu is gar nicht die geringste Veranlassung da. Denn darüber fönnen Sie doch wohl zweifellos sein, daß, nach- dem die Staatsregierung erklärt hat, wir sind bereit, bei dem nâächsten Etat alle etwaigen Veränderungen und so fort bei allen weiteren Etats vorzulegen, sie gar nicht in der Lage ist, innerhalb des Etatsjahres an diesen Grundsäßen wesentliches zu ändern. Gefällt Jhnen eine Aenderung in der Zukunft nicht, so haben Sie, wie gesagt, das Recht, das ganze System wieder zu beseitigen.

Ich glaube also, die große Vorsicht, die Abg. Kieschke anwenden will, gegen andere Ressorts oder gegen einen Nachfolger des Finanz- Ministers, ist in keiner Weise nothwendig.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (cons.): Die Erklärung des Finanz-Ministers sei vollständig befriedigend; die Annahme der Refo- lution empfehle si, troßdem sonst Resolutionen keine erheblihe Be- deutung hätten, weil dadurch in etwas feierliher Form die Erklä- rung des Finanz-Ministers festgelegt werde.

Darauf werden der Titel und die Resolution angenommen. Der Rest des Etats des Finanz-Ministeriums wird ohne weitere Debatte genehmigt, ebenso ohne Debatte der Etat der indirecten Steuern.

Schluß 3 Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Invaliditäts- und Altersversicherung. ;

An Anträgen auf Gewährung von Altersrenten find bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt seit Beginn des Jahres 1891 bis Ende Januar 1892 eingegangen 1144. Von diesen entfallen auf das Gebiet der freien Hansestadt Lübeck 212, Bremen 244,

mburg 688. Von den eingegangenen Anträgen sind bis Ende

anuar erledigt: 1096 Anträge und zwar 949 durch NRenten- gewährung und 147 durch Ablehnung. Auf die Gebiete der drei Hansestädte vertheilen fih diese erledigten Anträge folgender- maßen: Es entfallen auf das Gebiet der freien Hansestadt Lübeck Rentengewährungen 175, Ablehnungen 30, der freien le tadt Bremen Rentengewährungen 208, Ablehnungen 24, der freien Hansestadt

der bis jeßt gewährten Renten macht inSgesammt 149 941,80 M aus. Nach den Berufszweigen vertheilen fich die 949 Rentenempfänger auf folgende Gruppen: Landwirthschaft und Gärtnerei: 72 Renten- empfänger, Industrie und Bauwesen: 370 Rentenempfänger, ndel und Verkehr: 128 Rentenempfänger, sonstige Berufséarten : 76 Renten- empfänger, Dienstboten 2c. : 303 Rentenempfänger.

___ Nord-Oftsee-Kanal.

Von den beim Bau des Nord-Ostsee-Kanals im ganzen zu be- wältigenden 77 Millionen Kubikmeter Bodenmasse waren bis zum 1. Oftober 1891 rund 36 Millionen ausgehoben worden. Die Be- festigung der Ufer durch Deckwerke, sowie der Bau der Hochbrüke bei Grünthal, als auch die Schleusenbauten bei Holtenau, Brunsbüttelerhafen und Rendsburg nehmen einen erfreulichen Fortgang : eine Störung im Arbeitsbetriebe is während des ver-

ossenen Jahres nicht zu beklagen gewesen. Für das Jahr der Eröffnung des Nord-Ostsee-Kanals, 1895, wird in Kiel eine Pro- vinzial-Gewerbe-Ausstellung in Verbindung mit einer Aus- stellung der Entwickelung des Schiffsbaues geplant, falls die in Berlin es stehende große Ausstellung 1896 oder später stattfinden ollte.

Hamburg R NEUUN 566, wad infge 93. Die Jahreësfumme

Zur Arbeiterbewegung.

In Bremen fand am leßten Sonntag ein social- demokratisher Parteitag statt, der nah dem „Vorwärts“ von 62 Delegirten aus Bremen, 5 hannoverschen und den 3 oldenburgischen Reichstagswahlkreisen besucht war. Folgende Beschlüsse wurden gefaßt : ;

Es wird ein Vorort gewählt, der A e zu wählende Com- mission, me aus drei Personen, die Day: des Parteitags zur Ausführung zu bringen und die laufenden Geschäfte zu erledigen hat. Jeder Wahlkreis, oder durch stattgehabte Sonder-Parteitage verbundene Kreise leiten ihre Geschäfte selbständig, haben jedoch auch sfolhe Orte mit in den Bereich ihrer Agitation zu ziehen, die threr geographischen Lage nach von diesen am besten bearbeitet werden ftönnen. Bei größeren Parteiactionen Wahlen, Verbreiten von Flugblättern, Zeitungen, Broschüren, sowie Abbalten einheitlih geregelter Versammlungen, hat die Commission des Vororts den Gegenstand zu ordnen. Die Vertrauensleute haben mindestens alle zwei Monate der Commission einen Situationsbericht einzusenden. E is nach Möglichkeit darauf hinzuwirken, daß Parteigenossen in den ländlihen Bezirken in unabhängige Stellung gebraht werden. Die für die Agitation entstehenden Kosten werden auf dem Wege des Umlageverfahrens, und zwar unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kreise, ge- deckt. Die Parteigenossen sind aufzufordern, für die Aufklärung und Organisirung der Frauen und Mädchen, die in der Industrie und Landwirthschaft thätig sind, zu wirken durch Abhaltung entsprechender Versammlungen und Verbreitung der Cs „Gleichheit“.

In Leipzig wurde in einer am Montag abgehaltenen öffent- lichen Versammlung der in Buchbindereien, Noten stechereten, Graveur- und Ciseliranstalten beschäftigten Arbeiter nah der Wahl eines Vertreters zum Gewerkschaftscongreß in Halberstadt mitgetheilt, daß gegenwärtig nah Beendigung des Buchdruterstrikes in Deutschland noch 5000 Gehilfen ausgesperrt seien. Arbeitslos seien in Leipzig 700 Gehilfen und 300 Arbeiterinnen, in Dreéden 300, in Berlin 1000, in Stuttgart und München je 350 Gehilfen, in Han- nover 300 und in Ham urg 200 Gehilfen. Eine Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Bekleidungs- industrie (Schneider, Schuhmacher, Textilarbeiter, Hut- macher u. #st w.) wählte an demjelben Abend gleichfalls einen Vertreter für den Gewerkschaftscongreß in Halberstadt und eine Commission für die Errichtung einer mit Arbeitsnachweis verbundenen Herberge. Die Betheiligung an einer für die Arbeiter aller Berufe zu errichtenden Herberge wurde abgelehnt.

Aus Hanau wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Eine außer- ordentliche Mitgliederversammlung des Fachvereins der hiesigen Diamantschleifer hat den Ausstand bei der Firma L. Kohn jun. zu Ke \\elstadt für beendet erklärt. Von den Forderungen der Arbeiter ist keine bewilligt worden; die Arbeit wird bedingungslos wieder aufgenommen.

In Z eli haben der „Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge die Social- demofraten das Central- Theater angekauft. Eine Brauerei gab den größeren Theil der Kaufsumme, die sich auf nahe an 150 000 Æ beläuft, leihweise her. :

Aus Stockholm wird der „Voss. Ztg.“ unter dem 1. d. M. berichtet: Die Socialdemokraten Stockholms hatten heute eine gewaltige Demonstration ins Werk geseßt, die bei dem Zuströmen der Laufende von Menschen zeitweise einen beunruhigenden Charafter annahm. Veranlassung war das Gesuch der Arbeits- losen an den Magistrat, zur Abhilfe der Noth ver- schiedene größere Arbeiten in Angriff nehmen zu lassen. Von der ins Werk geseßten Veranstaltung sollte auf die in der Börse ver- sammelten Stadtverordneten ein Druck ausgeübt werden. Die Arbeiter beabsichtigten, von verschiedenen Stellen aus in ge- \{lofsenen Zügen nach dem „Großen Markt“ zu marsciren, wurden aber hieran durch die Polizei verhindert: die Arbeiter zogen hierauf in kleinen Gruppen nach ihrem Ziele, fo daß der durch das Stockholmer Blutbad historisch berühmte Platz in kurzer Zeit von einer lärmenden Menge gefüllt war, der die Polizei an- fänglih machtlos gegenüberstand. Erst als Verstärkungen an Polizei und Soldaten, im ganzen etwa 400 Mann, geholt waren, gelang es den Play zu säubern; da dies jedoch niht ohne Widerstand der Menge abging, so wurden etwa 50 Verhaftungen vorgenommen.

Land- und Forstwirthschaft.

Deutscher Landwirthschaftsrath.

Für die am 7. März d. I. beginnende 20. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths is folgende Tagesordnung fest- geseßt worden :

__ A. 1) Eröffnung und Constituirung der Versammlung. 2) Be- riht über das Kassenwesen und Vorlegung der Rechnungen pro 1891 zur S 3) Feststellung des Etats pro 1892. 4) Bericht über die Ausführung der in der 19. Plenarversammlung gefaßten Beschlüsse. 5) Geschäftlihe Mittheilungen.

B. 1) Der Abschluß der Handelsverträge mit Oesterreih-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz in Beziehung zur deutschen Landwirthschaft. Jn Verbindung hiermit besondere Ver- handlung über: a. das Eisenbahntarifwesen und dessen internationale Beziehungen unter dem System der Handelsverträge. b. Die Staffel- tarife für Getreide auf den preußischen Staatsbahnen. c. Die Zölle der für die Landwirthschaft un ntbehrlichen Productionsmittel (ins- besondere Futtermittel). d. Maßnahmen zum Schuß des einheimischen Weinbaues. e. Beförderung der inneren Colonisation; Entwickelung des Verkehrswesens (insbesondere der Verkehrsstraßen untergeordneter Bedeutung und des Kanalwesens). 2) Die Abänderung des Unter- stüßungêwohnsiß-Gefeßes. 3) Maßnahmen gegen die Mißbräuche der Speculation im Getreidehandel. 4) Die Nothwendigkeit shärferer Maßnahmen zur Bekämpfung der Viehseuchen; a. Rothlauf der Schweine. þ. Tuberkulose des Nindviehs (in Verbindung damit: Srage der Viehversicherung). c. Maul- und Klauenseuhe (in Verbindung damit: Zweckmäßigere Organisation des Seuchen-Nachrichtendienstes). 5) Die Reform der Saatenstandsberihte und der Ernteermittelung. 6) Aae führung einheitliher Getreide-Preisnotirung an den deutschen Börsen. 7) Handel und Notirung nah Lebendgewicht für Schlachtvieh. 8) Die Bestrebungen zur Regelung des Handels mit fkäuflichen Futtermitteln: a. Bericht über die Arbeiten der Futtermittel-Com- mission. b. Die Gewinnung besserer Kenntniß über den Einfluß der täuflichen Futtermittel, ihrer Bestandtheile und der zu Fälshungs- zwecken benußten Zusäße auf den Gesundheitszustand der Thiere.

9) Berichte über neuere Vorgänge auf den Gebieten des Versihe- rungswesens und des Eisenbahntarifwesens. Aenderung bezw. Ergänzung der Tagesordnung ist vorbehalten.

: Stand der Saaten.

_ Die Bestellung der Wintersaaten hat im Regierungsbezirk Aurich überall unter den gensligüen Bedingungen beschafft, auch die Vor- dere, des Aers für die Frühjahrsbestellung ausreichend besorgt werden tönnen. Die Aterarbeiten wurden sogar vielfach bis Anfang Dezember ausgedehnt, sodaß verhältnißmäßig viel Winterfrüchte gesäet worden sind. Die junge Saat hat sih namentlich in der Geest kräfti

entwickelt und ist recht gut in den Winter gekommen, in der Mars

ist sie stellenweise durch den ausgetrockneten Boden beim Keimen und Aufgehen ungünstig beeinflußt worden und daher etwas zurückgeblieben. Der Weidegang des Rindviebs konnte überaus lange, stellenweise bis Mitte Degedher, ausgedehnt werden, wodurch eine Futterersparniß von zwei bis drei Wochen erroahsen ist.

Im Regierungsbezirk Merseburg is die Herbstbestellung, welche anfänglih durch Trockenheit ershwert wurde, gut von - statten gegangen. Der Stand der Wintersaaten ist ein guter.

In der Provinz Schleswig haben sih die Saaten recht gut entwickelt, und wenn sie auh anfangs unter den dur die Aerschnecke angerichteten Verheerungen zu leiden hatten, so hat die äußerst günstige Witterung den Schaden wieder AUSnegli E. Die Oelsaaten stehen ge und stellenweise fast zu üppig. eizen und Roggen steben räftig. Der junge Klee und die Grasweiden haben ein gutes Aus- sehen. Der Erdrusch des Getreides ist theilweise als gut zu bezeichnen und scheint dem Ergebniß des Probedreschens zu entsprechen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kofks an der Nuhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr find am 3. d. M. gestellt 9338, niht rechtzeitig

gestellt keine Wagen. _____ Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht T Berlin standen am 3. Februar 1892 die nachverzeichneten Grundstüke zur Versteigerung : Forsterstraße, dem Maurermeister Emil Petermann gehörig; für das Meistgebot von 83000 Æ wurde der Kaufmann Paul Lindenau zu Berlin Ersteher. Weißenburgerstraße 44, dem Bauunternehmer Otto Hargesheimer zu Friedrichshagen gehörig; Ersteher wurden die Kaufleute Arnold Facobfohn und A el Blumenthal zu Berlin für das Meistgebot von 5 M.

Der „Zeitshr. f. Spir.-Jnd.“ entnehmen wir folgenden Be- richt über den Han del mit Stärke nah Mittheilungen der Ver- traucnsmänner in der Zeit vom 27. Januar bis 2. Februar 1892: Nachdem in der Vorwoche überhaupt niht Abschlüsse in Kartoffel- fabrikaten mitgetheilt wurden, ist in der Berichtswohe auch nur folgender Abschluß bekannt gegcten worden: Es wurden verkauft an Kartoffelmehl: 100 Sack superior zu 37,50 M. gegen netto Kasse ohne Abzug und Provision, Lieferung Mitte März d. I. frei Station in Niederschlesien. : / i

Die in der gestrigen Aufsichtsraths\sizung vorgelegte Bilanz der Aachener Disconto-Gesellschaft ergiebt einen Reingewinn von 623 027 Æ, gleich 8/109) des Actiencapitals. Daraus sollen 68 453 A. an Rücklagen überwiesen, 30 356 auf neue Rechnung vor- getragen werden. Hternah wird die Vertheilung einer Dividende von 6 9/0 vorgeschlagen. Der Bestand der Rücklagen beträgt ohne An- rechnung des Delcredere-Contos in der Höhe von 250 000 #4. gegen- wärtig 540 000 Æ glei 73 9/6 des Actiencapitals.

In der gestrigen Generalversammlung der Defterreichi\ch- Ungarischen Bank wurde der Bericht des Generalraths vorgelegt, der eine erfreuliche Entwicklung der allgemeinen wirthschaftlichen Ver- hältnisse der Monarchie im Jahre 1891 constatirt. Namentlich in Ungarn sei das erkennbar gewesen, wo der Geschäftsverkehr die An sprüche an die Bank bedeutend gesteigert habe. Der Bericht und die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 7,78%, wurden einstimmig genehmigt. il : i

Der Aufsichtsrath der Hamburger Commerz-und Dis- conto-Bank wird der Generalversammlung eine vierprocentige Dividende vorschlagen. :

Leipzig, 3. Februar. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,425 Æ, ver März 3,45 #, per April 3,477 Æ#, per Mai 3,477 4, per Juni 3,475 M, per Juli 3,477 #, ver August 3,50 4, per September 3,90 4, per Oktober 3,524 4, per November 3,527 #4, per Dezember 3,924 M, per Januar 3,525 4 Umsay 130 000 kg.

London, 3. Februar. (W.T. B.) Wollauction. Lebhafte Betheiligung. _

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

New-York, 3. Februar. (W. T. B.) Nach ruhiger Eröffnung der Bör se trat im Verlaufe Abschwächung ein und die Börse {loß zu niedrigeren Cursen. Der Umsaß der Actien betrug 346 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 700 000 Unzen geschäßt. Die Silberverkä ufe betrugen 150 000 Unzen. Die Silberankäufe für den Staats\hatß betrugen 439 000 Unzen zu 90,80 à 91,10.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande. 13. Februar. 34 afdeeling der Noord-Brab. Maatschappy van Landbouw zu Kruisland (Zeeland) : Lieferung von 105900 kg Superphosphat, 25 000 kg Ammoniakphoëphat, 25 800 kg Chilifalpeter. Auskunft bei dem Secretariat der Afdeeling zu Kruisland. 15. Februar 2 Uhr. „Hollandsche Yzeren Spoorweg My“ in der „Centraal Personen Station“ zu Amsterdam : Lieferung von 30000 Stück mit Chlorzink getränkter flacher Gifenbäbuschwellen von Eichenholz. Bedingungen erhältlich für 1 Fl. in Centraal Administratie Gebouw der Maatschappy aan het Droogbak zu Amsterdam. 22. Februar 2 Uhr. Ministerie van Financien (afdeeling Comptabilität en Verificatie) im Hagg: Lieferung von 380 Ries und 2950 kg verschiedener Carton- papiere. i Auskunft und Muster im „bureau Materieel“ (Valkenhuis)

im Haag. Schwe den.

20. Februar 12 Uhr. Verwaltung der Schwedishen Staats- bahnen. Stockholm. Lieferung von :

15 000 kg Baumöl;

220 000 Petroleum (Americ. Stand. White);

2 000 Gafolin;

75 000 Cylinder-Mineralsl ;

45 000 Locomotiv-Mineral- (Sommer-) Del ;

70 000 Locomotiv-Mineral- (Winter-) Oel;

45 000 Wagen-Mineral-Oel ;

100 000 Nüböl :

40 000 Talg;

20 000 Schmierseife ;

80 000 Baumwollabfall.

_ Näheres und Angebotsformulare beim Ober-Director, der Ma- \chinen-Abtheilung, CentralstationStockholm, und beim, NReichs-Anzçiger (in s{chwedisher Sprache).

23. Februar 12 Ühr. Königlicher Münz-Director Stockholm. Lieferung von : 2 000 kg Silber ; 10 000 Kupfer. i Näheres im Bureau der Königlichen Münze und (in schwedischer Sprache) beim „Reichs-Anzeiger“.

V: 4 S D.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Kosten Königliher Polizeiverwaltungen in Stadt- gemeinden, zugegangen :

8 1. In denjenigen Stadtgemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung ganz oder theilweise von einer Een Behörde geführt wird, bestreitet der Staat alle dur diese Verwaltung ent- stehenden Ausgaben eins{ließlich der Kosten für das Nachtwachtwesen und erhebt, unbeschadet der Bestimmung des § 7 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. April 1883 Geseß-Samml. S. 65 alle mit dieser Verwaltung verbundenen Einnahmen. Zu den Ausgaben tragen nah Maßgabe der Kopfzahl der Civilbevölkerung jährlich bei:

a Die SIapigemeinde Werl je 2,50 M,

P S Gl u e O4 von den übrigen Stadtgemeinden mit Ua Polizeiverwaltung:

c. diejenigeir mit mehr als 75000 Einwohnern je 1,50 M,

d. diejenigen mit 25 000 bis 75 000 Einwohnern 1e: 110-7

e. diejenigen mit weniger als 25000 Einwohnern je 0,70 , für den Kopf der Bevölkerung.

Veber die Verwendung dieser Beiträge, insbesondere au zur Vermehrung der Landgendarmerie behufs Ausdehnung der Thätigkeit derselben auf die zu Landkreisen geyorigen Stadtgemeinden und be- hufs Verstärkung derselben in den Vororten der einen eigenen Kreis bildenden Städte mit communaler Polizeiverwaltung, wird durch den Staatshaushalts-Etat alljährlih Bestimmung getroffen.

2. Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung im Sinne des & 1 sind sämmtliche Dienstbezüge (Besoldungen, Remunerationen, Wohnungégeldzuschüsse, Local- und Stellenzulagen, Dienstaufwands-, Miethsentschädigungen, Equipagen- und Pferdeunterhaltungsgelder), Pensionen und Wartegelder der Polizeibeamten, Wittwen- und Waisengelder für Hinterbliebene solcher Beamten, Fuhr- und Trans- portkosten, Miethen für Dienstwohnungen, Kosten für Bekleidung und Ausrüstung der Schußmannschaft, für Bureaubedürfnisse, für Beschaffung und bauliche Unterhaltung der Polizeidienstgebäude, Polizeigefängnißkosten und besondere Ausgaben im Interesse der ört- lihen Polizeiverwaltung.

§ 3. Maßgebend für die Berechnung der Einwohnerzahl ist in Betreff der Bestimmungen dieses Gesetzes die durh die jedesmalige leßte Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden C ivilbevölferung. Die Aenderung dieser Zahl tritt ein mit dem Beginn des auf die jedesmalige Völkszäbhlung folgenden Etatsjahres.

Der von den Stadtgemeinden zu leistende Kostenbeitrag ist in vierteljährlichen Theilbeträgen vorauszuzahlen. -

§ 4. Die Stadtgemeinden sind verpflichtet, die ihnen gebörigen Grundstücke, Gebäude und _Inventarienstücke, welche gegenwärtig den Zwecken der Königlichen Ortspolizeiverwaltung dienen, au ferner auf Me Dauer des Bedürfnisses für diese Zwecke unentgeltlich her- zugeben.

§ 5. Erstreckt sh der Bezirk der Königlichen Ortspolizeiver- waltung in einer Stadtgemeinde auf benachbarte Gemeinde- oder Gutsbezirke, so sind die betheiligten Verbände verpflichtet, zu den Ausgaben der Polizeiverwaltung nah den Bestimmungen des § 1 mit der Maßgabe beizutragen, daß der auf den Kopf zu berechnende Beitragsfaz nah der Einwohnerzahl des beitragenden Gemeinde- oder Gutsbezirks 3) bemessen wird, und wo diese Einwohnerzahl unter 10 000 bleibt, dur den Ober-Präsidenten, jedoch in keinem Falle höher als auf 0,70 M für e Kopf festgesetzt wird. Werden solchen Gemeinde- oder Gutsbezirken einzelne Zweige der örtlichen Polizeiverwaltung belassen oder überwiesen, so tritt eine entsprechende Ermäßigung des Beitragssaßzes ein, dessen Höhe durch den Ober-Präsidenten festgesetzt wird.

Gegen den Festsezungsbeschluß des Ober - Präsidenten findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober-Verwaltungs- gericht statt.

6. In denjenigen Stadtgemeinden, in welchen einzelne Zweige der Ortspolizeiverwaltung den Gemeinden zur eigenen Verwaltung überwiesen sind oder, bei der auf Antrag der Gemeinden einzu- leitenden Neuregelung der Verwaltung der Wohlfahrtspolizei, zu- künftig überwiesen werden, tritt eine der Minderausgabe des Staats entsprehende Ermäßigung des nah Maßgabe der Kopfzahl der Civilbevölkerung zu zahlenden Beitragssazes ein. Die Höhe dieses ermäßigten Satzes wird von dem Ober - Präsidenten festgeseßt. Gegen den Festsezungsbes{luß des Ober-Präsidenten findet inner- halb zwei Wochen die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgericht statt.

S 7. Mit dem 1. April 1893 erlischt:

1) Die im Vertrage vom 21. Juni 1844 übernommene Ver- pflichtung der Stadt Königsberg i. Pr. zur Zahlung eines Zuschusses von 7500 A. jährlih zu den Kosten der dortigen Polizeiverwaltung;

H Gie F bes Mertirüie 15. August 1857 O ie im § es Vertrages vom 3 iSebriaë 1858 übernommene Verpflichtung der Stadt Breslau, zu den Uirtochaltungs: und Neubaukosten des dortigen E De anlgebaubes beizutragen.

L 2. Augu 2 N

I Die im Vertrage vom L Sépteuber 1879 übernommene erpsihinng der Stadt Danzig zur baulichen Unterhaltung des dortigen Polizeigeschäftshauses. _ 4) Die im Vertrage vom 31. Juli 1837 übernommene Ver- pllichtung der Stadt Berlin, die Kosten des Nachtwachtwesens zu ragen. Fe Im übrigen wird in den bestehenden Verträgen, welche bestimmte Ausgaben einer Königlichen DERD aas dem Staate oder der Gemeinde auferlegen, oder welche die Hergabe von Grundstücken und die Errichtung von Gebäuden für eine Königliche Polizeiverwaltung betreffen, dur dieses Geseß nichts geändert. „8 8. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. April 1893 in Araft. Mit diesem Zeitpunkte werden alle demselben zuwiderlaufenden Vestimmungen aufgehoben. 4

§ 9. Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des gegenwartigen Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlihen Anordnungen.

In der Begründung heißt es:

Im Jahre 1888 wurde von der Königlichen Staatséregierung dem Undta e ein Geseßentwurf zur Beschlußfassung vorgelegt, welcher cine enheit iche Regelung der Beitragépflicht der Gemeinden zu den Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen für den gesammten Umfang der zronarchie bezweckte. Dieser Gesehentwurf ging von folgenden Grund- Ben aus:

Die Theilung der Kosten der Königliheu Ortspolizeiver- waltung in Städten in persönlihe und sächlihe wird auf- gehoben und die Bestimmung getroffen, daß der Staat sämmit- liche Ausgaben dieser Verwaltung bestreitet und alle mit der- felben verbundenen Einnahmen erhebt. Die Stadtgemeinden zahlen zu diefen Ausgaben einen jährlichen Beitrag in Form eines Pauschquantums und nehmen in gleihem Verhältniß an den auffommenden Einnahmen theil. Als Beitragsquote der Gemeinden wird die Hälfte der durch den jedesmaligen Staats- baushalts-Etat festgesetzten gesammten Kosten der betreffenden Polizeiverwaltung festgesett.

- | Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M 31.

Berlin, Donnerstag, den 4. Februar

ck Der Staat und die Gemeinden haben die ihnen gehörigen, für die Zwecke der Königlichen Ortspolizeiverwaltung be- stiminten Grundstücke und Gebäude auch ferner für diese Zwecke unentgeltlich berzugeben.

Der Gesetzentwurf fand nur theilweise Anerkennung; namentlich waren es zwei Bedenken, welche gelegentlich der ersten Lesung in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 27. Februar 1888, fowie in den Verhandlungen der XV. Commission von den verschiedensten Seiten gegen denselben geltend gemaht wurden. Einmal erschien es mißlich, die Entscheidung über die Höhe der Beitragépflicht der betr. Stadtgemeinden in die Hände des Abgeordnetenhauses zu legen, wobei die Vertreter der in Frage kommenden 21 Städte natur- gemäß mebr die Rechte ihrer Städte, als die des gesammten Landes wahrnehmen würden; es sei auch nit billig, den Beitrag der Städte ohne Mitwirkung der betreffenden städtishen Verwaltungen lediglich durch den Staatshaushalts-Etat festzuseßen. Andererseits erachtete man die in dem Entwurf vorgesehene Beitragsquote (die Hälfte der Gesammktkosten) als so ho, daß die Städte unverhältnißmäßig belastet würden.

_ Der Gefeßentwurf wurde nach der ersten Lesung im Plenum einer besondéren Commission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung über- wiesen. Bei den Berathungen der leßteren war die Mehrheit der Mitglieder dahin einverstanden, daß eine stärkere Heranziehung der betreffenden Stadt; emeinden zu den Polizeiverwaltungskosten, als bis- her, angezeigt ciséetite: Die Commission vermochte aber zur Er- reichung dieses Zwecks niht dem von der Regierungsvorlage auf- gestellten Princip einer Vertheilung der Kosten nach Quoten zuzu- stimmen, sondern erachtete vielmehr eine Festscßung der städtischen Bei- träge nah Maßgabe der Bevölkerungsziffer für zweckmäßiger.

Bevor es zu einer endgültigen Beschlußfassung in der Commission kam, wurden die Berathungen des Landtags geschlossen, sodaß der Ge- seßentwurf unerledigt blieb.

Die Staatsregierung gelangte bei der weiteren Erörterung des Gegenstandes auf Grund eingehendster Erwägung zu der UÜeber- zeugung, daß das Princip der Festseßung der städtischen Beiträge zu den Polizeikosten nah Maßgabe der Bevölkerungsziffer allerdings den Vorzug vor dem Prinzip der Quotisirung verdiene, und legte einen dementsprehend gestalteten Geseßentwurf dem Land- tage in der Session des Jahres 1889 zur Beschlußfassung vor. Der Entwurf theilte die in Frage kommenden Städte in vier Categorien ein und normirte den Kopfbeitrag je nah der Größe der Städte. Es war ein Kopfbeitrag vorgesehen für

Berlin _ die Städte mit mehr als 75 000 Seelen : die Städte mit 25 000 bis 75 000 Seelen . .

__ _die Städte mit weniger als 25 000 Seelen .. ,„ 0,60 ,„

Die Staatsregierung war bei dieser Eintheilung von der Ansicht aus- gegangen, daß es nicht angezeigt sei, sämmtlihe Städte mit einem gleih hohen Betrage für den Kopf der Bevölkerung heranzuziehen, da sich naturgemäß die Kosten der Polizei in den kleineren Städten geringer als in den größeren stellen. Bestimmend für die Wahl der Höhe des Beitragssaßes war der für die Städte mit eigener Polizei- verwaltung berechnete Durdschnittssaß der Polizeiverwaltungskosten, hinter welchem übrigens der erstere um ein geringes zurückblieb. Für Berlin wurde ein höherer Beitragssaß, als der für die Städte mit mehr als 75 000 Einwohnern in Vorschlag gebrachte, für ange- messen erachtet. ___ In der diesen Geseßentwurf vorberathenden XI. Commission sowohl wie im Plenum des Hauses der Abgeordneten herrschte dar- über allseitiges Einverständniß, daß eine stärkere Heranziehung der Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung, insbesondere der Stadt Berlin, zu den Kosten der Polizei angezeigt sci. Dagegen erachtete man einerseits den in Vorschlag gebrahten Beitragssaz als zu hoch; insbesondere wollte man die den Städten verbleibenden Kosten für das Nachtwacht- und das Feuerlöshwesen bei der Normirung der Säße in Anrechnung bringen. Andererseits fand die Gruppeneinthei- lung der Städte, wie fie in dem Geseßentwurf enthalten war, nicht die Zustimmung des Hauses der Abgeordneten ; leßteres erachtete vielmehr eine Zweitheilung der Städte mit der Grenze von 50 000 Einwohnern für einfaher und zweckentsprehender. Demgemäß wurde die Regierungsvorlage dahin abgeändert, daß

a. Berlin

b. die Stadtgemeinden mit mehr als

wohnern c. die Stadtgemeinden mit weniger als 50 000 Ein- wohnern , je 0,40 , pro Kopf der Civilbevölkerung zu den Ausgaben der Polizeiverwal- tung beitragen sollten.

Mit diefer Beschränkung fowie einigen anderen weniger wesent- lien Abänderungen wurde der Gefseßentwurf vom Hause der Ab- geordneten in der Sißung vom 3. April 1889 mit überwiegender

ajoritât angenommen. 5

Gleichzeitig erhob das Haus eine von der Commission in Vor- schlag gebrahte Refolution zum Beschluß, nah welcher die Staats- regierung ersucht wurde, in den Stadtgemeinden mit Königlicher Polizeiverwaltung der Gemeinde, soweit dies nicht bereits geschehen, die Baupolizei einsc{ließlich Straßenbaupolizei, die Gewerbe- polizei bezw. einzelne Theile - derselben, die Schulpolizei, Hafen-, Markt-, Feld-, Jagd- und Forstpolizei zur eigenen Verwaltung zu überweisen. Man ging hierbei davon aus, daß die Handhabung dieser Zweige der Wohlfahrtspolizei in dem engsten Zusammenhang mit der allgemeinen Communalverwaltung stehe und daher im Interesse der Selbstverwaltung den Gemeinden zu überlassen sei._ 5

Nachdem der Gesetzentwurf demnächst an das Herrenbaus gelangt war, wurde derselbe dort an cine Commission von 15 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen. Jn dieser Commission wurde der § 1 des Entwurfs, welcher über die Höbe der Beitragssätße disponirt, zwar zunächst angenommen, demnächst aber die Gesammtvorlage abgelehnt. Zu einer Berathung im Plenum des Herrenhauses kam es infolge der Schließung des Landtags niht mehr. Wenngleich, wie bei den Berathungen des öfteren hervorgehoben worden it, es si bei dem Geseßentwurf um eine Maßregel der ausgleichenden Gerechtigkeit, nicht aber darum handelte, der Staatskasse erheblihe Mehreinnahmen zu- zuführen, so konnte doch die Staatsregierung in den vorstebenden, den Entwurf wesentlih abändernden Bes A eine zweckmäßige Lösung der in Rede stehenden Frage nicht erblicken. Da jedoch nach der be- stimmten Stellungnahme der großen Majorität des Haufes der Ab- eordneten und der Commission des Herrenhauses nicht zu erwarten ftebt, daß eine Wiedervorlage des Gef2ßentwurfs von 1889 auf un- veränderter Grundlage im Landtage eine günstigere Aufnahme finden werde, so ist die Staatsregierung bemüht gewesen, eine anderweite Grundlage zu gewinnen, die geeignet erscheint, den gegen den ursprüng- lihen Vorschlag erhobenen Widerspruch zu beseitigen und die mit den Beschlüssen des Landtags verbundenen Nachtheile dur anderweit zu gewinnende Vortheile auszugleichen.

Es find daber in dem vorliegenden Gesecßentwurf, der im übrigen wesentli nach der Fassung der Beschlüsse des Hauses der Abgeord- neten in der ersten S

je 1,50

ession der laufenden Legislaturperiode gestaltet ist, drei neue Gesichtspunkte aufgestellt, welche den Wünschen sowohl der Interessenten als denen des Landtags centsprehen dürften, nämlich:

1) Uebernahme des Nachtwachtwesens in den Städten mit König- licher Polizeiverwaltung auf den Staat;

18992.

2) Ausdehnung der Thätigkeit der Landgendarmerie auf die Stadt- gemeinden mit städtischer Polizeiverwaltung und zwar in der Weise, daß die hierdurch entstehenden Kosten zu 1 und 2 aus den von den Städten mit Königlicher Polizei- verwaltung zu leistenden Beiträgen entnommen werden; 9) Uebertragung der verschiedenen Zweige der Woßhlfahrtspolizei in den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung an die betreffenden Gemeinden zur eigenen Verwaltung.

Was zunächst die Uebernahme des Nachtwachtwesens in den in Rede stehenden 22 Stadtgemeinden seitens des Staats anlangt, so würde durch eine derartige Maßnahme einem wiederholt hervor- getretenen Bedürfnisse Abhilfe geschaffen werden. Denn die Sorge für die Sicherheit bei Tage und während der Nacht berubt auf den nämlichen Gründen und läßt sich au in der Praxis feineswegs fo scharf trennen, wie dies rens genommen bei dem Bestehen einer gelonderten communalen Verwaltung des Nachtwachtwesens der Fall jein müßte. Wenn die Kosten des communalen Nahtwachtwesens sih zur Zeit in Berlin nur auf rund 462 000 4, in den übrigen 21 Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung auf 1 047 000 4 belaufen, so findet die geringe Höhe dieser Summen ihre Erklärung einerseits in dem Umstande, daß die Organe der Königlichen Polizei- verwaltung thatsächlih auch für den nächtlichen Sicherheitsdienst dur Patrouillen u. \. w. wirksam sind, und andererseits in dem überaus ungenügenden Zustande des communalen Nachtwachtwesens, welcher bereits wiederholt zu lebhaften Klagen und zu einem Einschreiten der Aufsichtsbehörde Veranlassung gegeben hat, übrigens von einzelnen Stadtverwaltungen au gar nit in Abrede gestellt wird. Dieser unzureichende Zustand des communalen Nacht- wachtwesens, welcher in der ungenügenden Besoldung in Berlin erhält der Nahtwächter eine Besoldung von 600 jährlih und der meist mangelhaften persönlichen Qualification der mit der Wahr- nehmung des nächtlihen Sicherheitsdienstes beauftragten Perionen seinen Grund hat, macht es erklärlich, daß nach den angestellten Ermittelungen bei der Uebernahme des Nachtwachtwesens auf den Staat sih „die Kosten desselben verdoppeln bis ver- dreifachen würden. E würde unter Beschränkung auf das unbedingt nothwendige Maß für Berlin die Neuanîitellung von 20 Polizei-Offizieren, 51 Schußmanns-Wachtmeistern und 902 Schußz- männern, für die übrigen 21 Städte die Neuanstellung von 2 Polizeti- Inspectoren, 15 Polizei-Commissarien, 9% Shußmanns-Wachtmeistern und 1017 Schußmännern nothwendig werden. Hierdurch würde für Berlin eine Mehrausgabe von 1 662 578 c, für die übrigen 21 Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung eine Mehrausgabe von 1836 638 entstehen, sodaß die Gesammtkosten 3499216 gegenüber 1516 432 Æ, welche das communale Nachtwachtwesen insgesammt kostet, betragen würden. j

Durch diese Maßnahme würde auch gleichzeitig eine wünschens- werthe erheblihe Verstärkung der polizeilihen Erecutivmannschaften erzielt werden, zumal es \ich hierbei außer Berlin um eine Anzahl der volkreichsten und am meisten von unruhigen und gefähr- lihen Elementen durchseßten Stadtgemeinden bandelt.

_ Was sodann die Ausdehnung der Wirksamkeit der Landgendarmerie auf die Stadtgemeinden mit \tädtisher Polizeiverwaltung anlangt, so darf es als notorish bezeihnet werden, daß die in den mittleren und kleineren Städten vorhandenen Polizeierecutivorgane sich vielfach auf einem niedrigen Niveau befinden und nicht die erforderliche Autorität genießen. Die städtisen Polizeidiener, welche nicht verseßt, nur im Wege des Disciplinarverfahrens aus ihrem Amte entfernt werden können, welhe vielfah zu anderen als polizeilichen Geschäften mitverwendet werden müssen und jeder militärishen Disciplin ermangeln, stehen gegen die Gendarmen so weit zurück, daß in Fällen, wo es auf ein energisches Einschreiten ankommt, mit einigen Gendarmen mehr ausgzritet werden fann, als mit der doppelten Anzahl städtischer Polizeidiener. Es hat auch die Erfahrung, namentli bei den Strikebewegungen der leßten Jahre, unwiderleglih gezeigt, daß nur mit Hilfe der Land- endarmerie die Aufre{terhaltung der öffentlihen Nube und Ordnung in mittleren und Éleineren Städten bat gesichert werden fönnen. Aller- dings wird niht davon die Rede sein können, in diesen Städten den gesammten polizeilichen Erecutivdienst durch die Landgendarmerie wahrnehmen zu laffen. Vielmehr wird das Personal des städtischen Polizeiexecutivdienstes in unverminderter Stärke beizubehalten fein, dagegen durch eine Verstärkung der Landgendarmerie und durch die Einbeziehung der Stadtbezirke in die Gendarmeriepatrouillenbezirke eine wesentlihe Verbesserung des polizeilihen Zustandes in diesen Städten gewonnen und eine Loewe Gewähr für die Aufrehterhaltung der öffentlihen Nuhe und Sicherheit erzielt werden können.

Wenn die Kosten einer derartigen Verstärkung der Landgendarmerie ebenfalls aus den von den Stadtgemeinden mit Königlicher Polizeti- verwaltung zu zahlenden Beiträgen entnommen werden, so würde sich diese Maßnahme in hervorragendem Grade als ein Act der aus- gleihenden Gerechtigkeit darstellen, welche ja den Grundgedanken des Geseßentwurfs bildet.

Anlangend endlich die Uebertragung der Zweige der Wohlfahrts- polizei in den Stadtgemeinden mit Königlicher Polizeiverwaltung an die Gemeindeorgane zur eigenen Verwaltung, fo hat die Königliche Staatsregierung diese Frage aus Anlaß der von dem Hause der Ab- geordneten in der Sißung vom 30. März 1889 gefaßten, bereits oben erwähnten Resolution einer sehr eingehenden Erwägung unterzogen und ift zu der Ueberzeugung gelangt, daß es ohne Gefährdung öffent- liher Interessen thunlich sein wird, in dieser Beziehung den Wünschen der betheiligten Stadtgemeinden und der Landesvertretung in möglichst weitem Umfange entgegen zu kommen. Für einen Theil der Monarchie, die Provinz Schleswig-Holstein, ist bezüglich der Errichtung Königlicher Nea augen eine Theilung der Functionen der Sicherbeits- und

Voblfahrtspolizei zwischen Staat und Gemeinde bereits ausdrüdcklich vorgesehen, indem nah § 89 Absatz 3 der Städteordnung für die genannte Provinz vom 14. April 1869 (Gefseß-Samml. S. 589) eine Königliche N era ung in Stadtgemeinden der Negel nah sich auf die Sicherheitspolizei beshränken und eine Ausdehnung auf andere Zweige der Ortéspolizei nur zeitweilig aus dringenden Gründen erfolgen foll. Jm übrigen ist die Uebertragung einzelner Zweige der Wohl- fahrtspolizei in cinigen Stadtgemeinden bereits erfolgt, ohne daß bis- ber Unzuträglichkeiten irgend tb eblibet Art entstanden wären. Nament- lih kommt bei der geplanten Maßnahme die Uebertragung der Ver- waltung der Bau- und Gesundbeitspolizci, sowie auch der Gewerbe- und Marktpolizei in Betracht, weil einerseits gerade auf dem Gebiete dieser, insbesondere der beiden ersteren Zweige der polizeilichen Thätig- keit die Gemeinden ein erbeblihes Interesse an einer sahgemäßen Handhabung derselben haben und deshalb au für eine solche hin- reiche Gewähr bicten dürften, und weil andererseits die Handhabung gerade dieser Zweige der Polizeiverwaltung in dem engsten Zusammen- bange mit der allgemeinen Communalverwaltong steht. Die Staats- regierung hegt daber zu den Stadtverwaltungen das Vertrauen, daß dieselben die örtlibe Polizei auf den ihnen zu überweisenden Gebieten mit Verständniß und Energie handhaben, A au nicht dur weit- gehende Nücfsichten finanzieller Natur der Durchführung polizeilich gebotener Maßnahmen entziehen werden.