1892 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

ehen maßgebenden Grundsäße entsprechend Anwendung zu finden. M Einem ohne Pensionsberehtigung angestellten Sch ul- diener an einer staatlihen höheren Schule, welcher nach den einschlägigen dienstpragmatischen E Beamteneigenschaft besißt, ist die Altersrente abgesprochen worden.

Dem mit einem 2000 # übersteigenden Jahresgehalt angestellten Vorsteher eines größeren Rechtsanwalts- bureaus steht als einem Betriebsbeamten ein Anspruch auf Altersrente nicht zu. s S

Auch die in handwerksmäßigen Schlossereien und Schmiedebetrieben nur gelegentlih und vereinzelt aus- geführten Bauschlosser- und Änschlägerarbeiten unterliegen der Unfallversicherungspflicht. S h

Die von einem Milchhändler, der die gesammte Milch eines Landwirths bezog, dur einen von ihm bestellten Arbeiter auf dem Gute besorgte Milchkühlung ist als Theil des land- wirthschaftlichen Betriebes des Gutsbesitzers erklärt worden.

Nachdem die von dem Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten erforderten Gutachten über eine anderweite Ordnung der Universitätsferien eingegangen sind, ist nunmehr folgender neue Entwurf einer Semester- und Ferien-Ordnung für die Universitäten einshließlih der Akademie zu Münster und das Lyceum Hosianum zu Brauns- berg, vom 5. Januar 1892, aufgestellt worden:

I. Semester-Ordnung. .

& 1. Das Sommer-Semester beginnt am Mittwoch nah Ostern und in den Jahren, in welchen dieser Tag vor dem 1. oder nah dem 91. April eintritt, am 1. desselben Monats. ; 8

Es endigt am Sonnabend der 16. Kalenderwoche, jedo spätestens am 31. Juli. Bei Berechnung der 16. Kalenderwoche wird die Woche, in welcher das Semester beginnt, für voll gerechnet, wenn wentgitens vier Tage derselben in das Semester fallen, während fie sonst außer Ansaß bleibt. |

& 2. Das Winter-Semester beginnt am 10. Oktober.

Es endigt am leßten Februar. j E

& 3. Die Vorlesungen sind alsbald nah Beginn des Semesters zu eröffnen und dürfen erst gegen Ende desselben geschlossen werden.

Genauere Bestimmungen darüber wird erforderlichen Falls Unfer

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Minister der geistlichen, Ünterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten

treffen, : I. Ferien-Ordnung. E

8 4. Die Herbst: und Frühbjahrsferien fallen mit den, Zwischen- zeiten zwishen beiden Semestern zusammen. 2 :

& 5. Die Pfingstferien beginnen am Pfingstsonntag und sind auf höchstens 7 Tage zu bemessen. i s i

Die Weihnachtsferien sollen mindestens zehn und höchstens fehs- zehn Tage dauern. i:

Die näheren Festseßzungen über die Pfingst- und Weihnachts- ferien bleiben für jede Universität dem akademischen Senat (in Göt- tingen: dem Verwaltungsaus\{huß, in Marburg: der Universitäts- Devutation) überlassen. E

8. 6. Dieser Erlaß tritt mit dem in Kraft.

Mit diesem Zeitpunkte verlieren die bisherigen Bestimmungen, welche den gleihen Gegenstand betreffen, ihre Geltung.

Da der Minister Werth darauf legt, in dieser Angelegen- heit zu einer möglichst umfassenden Verständigung zu gelangen, jo ist au dieser Entwurf den akademishen Behörden zur Prüfung vorgelegt worden. Der Minister hat hieran folgende Bemerkungen über seine grundsägliche Stellung in dieser Frage

eknüpft: E

Y Der Gegensaß, welcher sich in Betreff der Universitäts- ferien zwischen den geltenden Bestimmungen und dem that- fächlihen Brauche entwickelt hat, muß beseitigt werden. Es liegt besonders auch im eigensten Interesse der Univerhtäten, sich vor jedem Schein zu bewahren, als ob fie sich über be- stehende Vorschriften eigenmächtig hinwegseßten. 3

Die Aufgabe, um welche es sih hiernah handelt, läßt sich zweckmäßig niht durch eine unbedingte E zu den geltenden Bestimmungen und deren genauer Durchführung er- ledigen, weil zugegeben werden muß, daß diese in mehrfachen Beziehungen, z. B. in der zu knappen Bemessung der Herbst: und Frühzjahrsferien, der Festsezung des Semestershlusses auf Mitte März und Mitte August und in der fast durhgängigen Nichtanerkennung von Pfingjt- und Weihnachtsferien, den obwal- tenden Bedürfnissen nicht ausreichend entsprehen. Andererseits erscheint es aber auch nit rathsam, die Lösung in einer ein- fachen Legalisirung der thatsächlihen Gepflogenheiten zu suchen, indem diese ebensowenig den Anforderungen der Sachlage überall, z. B. nicht dur die zu weite Ausdehnung der Ferien, gerecht werden. Daraus ergiebt sich das Bedürfniß einer anderweiten Ordnung, welche unter Berücksichtigung der bis- herigen Erfahrungen und mit Vermeidung zu großer Neuerungen, wie z. B. der von namhafter Seite vorgeschlagenen Trimester-Eintheilung, dasjenige festzustellen sucht, was den Verhältnissen am angemessensten ist. : :

Gegen eine weite Ausdehnung der Ferien habe ich meiner- seits nihts einzuwenden. Denn ih verkenne durhaus nicht, daß die Universitätsferien ihre besondere Natur haben, daß fte nur zum theil zur Erholung, zum größeren theil aber so- wohl für Universitätslehrer wie für Studenten zur Arbeit be- stimmt sind, und daß es daher völlig unrichtig ist, an dieselben den Maßstab bloßer Erholungsferien an-

ulegen. Aber das Semester muß doch immer im Vordergrunde stehen und die Us überwiegende Aus- dehnung und Bedeutung behalten. iesem doppelten Ge- fichtspunkte sucht der Entwurf dadur gerecht zu werden , daß er zwischen den bisherigen vorschriftömäßigen und thatfächlichen Ferien ungefähr die Mitte hält. Die ersteren betragen nah ¡ihrer mittleren Dauer: im Herbst 8 Wochen 5 Tage (von den besonderen Bestimmungen für Königsberg is hier, wie im folgenden, abgesehen), im Frühjahr 4 Wochen 5,83 Tage, usammen 13 Wochen 3,83 Tage, während die thatsächlichen Ferien, unter Hinzurechnung der von den geltenden VBe- stimmungen (mit ganz véreinzelten Ausnahmen) niht aner- fannten Pfingst- und Weihnachtsferien, allmählih auf 22— 23 Wochen und darüber hinaus gestiegen sind. Nach dem Entwurfe dagegen werden die Ferien durchschnittlich dauern: im Herbst 10 Wochen 5,83 Tage, im Frühjahr 5 Wochen 346 Tage, zu Pfingsten (vgl. § 5 Abs. 1 des Entw.) etwa 5 und zu Weihnachten (vgl. Z Abs. 2 des Entw.) 13 Tage. sammen 18 Wochen 6,29 Tage. Es will mir en, daß dieser Zeitraum das erforderliche Maß vielleicht schon überschreitet, jedenfalls aber dem besonderen Charakter der Universitätsferien vollständig gerecht wird, zumal ja auch im Semester zahlreihe Tage und Stunden lie wissenschaftliche Arbeit frei bleiben, wie denn noch jüngst einer der hervor-

S Das E _ u- ein

ihm seine wichtigsten Entdeäungen mitten im Semester und infolge der Anregungen durch seine Vorlesungen gelungen find.

Bei dieser reihlihen Bemessung der Ferien wird aber vorausgeseßt, daß die Eröffnung und der Schluß der Vor- lesungen in Zukunft wieder mit dem Flag und Ende des Semesters zusammenfallen werden. Es ist ein zweifel: loser Uebelstand, daß dies, entgegen der ursprünglichen Absicht der Semester-Ordnungen, nicht mehr der Fall ist. Auf eine Einschränkung dieses Uebelstandes war bereits mein Erlaß vom 8. Juli v. J. gerichtet, und leßterer hat auch ‘unverkennbar eine vortheilhafte Einwirkung geübt. Jn demselben sind aber noch die ersten so- wohl wie die leßten sieben Tage des Semesters offen gehalten. Dazu fehlt es bei der in dem Entwurf BOraiE enen zweckck- mäßigeren Festseßung der Anfangs- und Endpunkte des Semesters an jedem weiteren Anlaß, zumal es in meiner Absicht liegt, die §8 6 und 12 der Vorschrifien vom 1. Oktober 1879 dahin abzu- ändern, daß die Meldung zur Jmmatriculation sowie diese selbst und die Annahme von Vorlesungen auch schon während einer gewissen Zeit vor dem vorgeschriebenen Anfang des Semesters statthaft werden. Demgemäß bestimmt S 3 Abs. 1 des Entwurfs, daß die Vorlesungen alsbald, also in den ersten geeigneten Tagen, nah Beginn des Semesters zu eröffnen und erst gegen Ende desselben zu schließen find. Wird dieser Bestimmung genau entsprochen, jo verstärkt sich die jährliche Vorlesungszeit um etwa vier Wochen. Das macht für das akademische Triennium der Theologen, Juristen, Philologen 2c. 3/4 der Zeitdauer eines Semesters, für die 41/zjährige Studien- zeit der Mediziner die volle Zeitdauer eines Semesters aus und erscheint daher auch wohlgeeignet, den hauptsählich aus afademishen Kreisen hervorgetretenen Wünschen nach einer Verlängerung der vorgeschriebenen Studienzeit bis zu einem gewissen Grade Genüge zu leisten. :

Wenn gegen einen rehtzeitigen Anfang und Schluß das Bedenken erhoben ist, ob die Studenten früh genug erscheinen und lange genug bleiben würden, so theile ih diesen Zweifel nicht. Viclmehr habe ih, gestüßt auf die langjährigen Er- fahrungen der Unterrichtsverwaltung, das volle Vertrauen zu denselben, daß sie an ihrem Theil gern dazu beitragen werden, den Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Anfang und Schluß der Vorlesungen ein Ende zu machen. Soweit aber dieses Ver- trauen ausnahmsweise nicht gerechtfertigt werden sollte, kann, wie dies auch in mehreren Gutachten angeregt ist, durh eine sahgemäße Aenderung der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 Abhilfe geschafft werden. : :

In den Gutachten ist fast durhweg als wünschenswerth hervorgehoben, daß mit den übrigen deutschen Bundesstaaten, in welchen sih Universitäten befinden, eine Verständigung über die Universitätsferien erzielt werde. Dies war auh von vorn- herein meine An- und Absicht, und ih werde einen Versuch in dieser Richtung machen, sobald die Angelegenheit erst für Preußen vollständig spruchreif sein wird. -

Diese Bemerkungen werden, wie ih denke, ausreichen, meinen Standpunkt in der Sache klar erkennen zu lassen und zugleih jeden Gedanken zu beseitigen, als ob im vorliegenden Falle irgendwie eine Beeinträchtigung der akademischen Lehr- ee in Frage stände, während es sich in Wahrheit nur

arum handelt, den vielseitig und namentlich auch aus Uni- versitätskreisen hervorgetretenen Wünschen gemäß, Ordnung und Klarheit in die bestehenden Verhältnisse zu bringen.

Am 1. Januar 1892 waren in den Höfe- bezw. Lan d- güterrollen eingetragen: in der Provinz Hannover 65 672, im Kreise Herzogthum Lauenburg 515, in der Provinz West- falen 2115, Brandenburg 75, Schlesien 41, Schleswig-Holstein (mit Ausnahme von Lauenburg) 21 und im Regierungsbezirk Cassel 72 ländliche Besizungen.

Zu den etatsmäßigen Beamten, für welhe das System der Dienstalters-Zulagen vom 1. April 1892 ab in Aussicht genommen ist, gehören nah einer Verfügung des Ministers für E U M Domänen und Forsten bei der Forstverwaltung die Förster einschließlih der Revierförster, soweit es sih um deren Förstergehalt handelt) und die Torf-, Wiesen-, Wege-, Flöß- 2c. Meister der forstlihen Neben- betriebsanstalien, während die Wald- x. Wärter, deren Gehälter je nah dem Umfange ihrer Dienstgeschäfte bemessen werden, davon ausgenommen sind. Damit inzwischen die en Ungleichheiten nicht noch weiter vermehrt werden und das Uebergangsverhältniß bis zur vollständigen Durchführung des Systems niht un- nöthig verlängert wird, sollen die Königlichen Regierungen Besoldungszulagen an Förster und an Meister der forstlihen Nebenbetriebsanstalten nah dem bisherigen System {hon von jeßt ab niht mehr gewähren. Dagegen wird es als zweck- mäßig erachtet, das Dienstalter jedes einzelnen Försters und Meisters der forstlihen Nebenbetriebsanstalten von seiner ersten Anstellung in einer etatsmäßigen Förster- oder Meister- stelle ab inzwischen vorbereitend genau festzustellen.

Der General-Lieutenant von Kx opff, Commandeur der 15. Division, hat nach beendetem Urlaub Berlin wieder verlassen.

Der General-Lieutenant Freiherr von Rössing, Com- mandeur der 3. Jnfanterie-Brigade, ist zur Abstattung persön- licher Meldungen hier eingetroffen.

Potsdam, 5. Februar Den hiesigen städtishen Behörden ist folgendes Schreiben Seiner Majestät des Kaisers und Königs zugegangen:

Aus Anlaß Meines Eintritts in ein neues Lebensjahr haben Mir auch der Magistrat und die Stadtverordneten tiefempfundene Segens- wünsche dargebraht. Der Festgruß aus Meiner Mir fo theuren Residenzstadt Potsdam hat Mich aufs angenehmste berührt. Indem Fch den Vertretern der treuen Bürgerschaft Potsdams für die erneute Kundgebung licbevoller Anhänglichkeit Meinen Dank zu erkennen gebe, hofe Ich, daß Ih Mich mit den Meinen des angenehmen Aufent- balts in dem {nen Potsdam unter gleich glücklihen Verhältniffen wie biéber durch Gottes Gnade noch recht oft werde erfreuen fönnen.

Berlin, den 3. Februar 1892.

WilhelmR.

Dirschau, 5. Februar. Heute tagte hier, wie „W. T. B.“ berichtet, eine Versammlung von etwa 400 westpreußishen Landwirthen unter dem Vorsiße des Abg. von Putkt- famer auf Plauth. Der Zweck der Versammlung war die Constituirung eines Vereins zur einheitlichen und energischen Vertretung der - materiellen Interessen Westpreußens namentlich auch im Land- tage. Der Vorsizende eröffnete die Versammlung mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, in welches die Anwesenden begeistert einstimmten. Es wurde dann ein vom Vorsißenden entworfenes Statut eines zu begründenden west- preußishen Wahlvereins angenommen. Die Anwesenden er- klärten ihren Beitritt zu demselben.

Vayern. Jn der gestrigen Sißung der Kammer der Abgeord- neten wurden die Erörterungen über die bayerishe Schu l- reform fortgescßt. Nach dem Bericht der öln. Ztg.“ er- klärte sich der Abg. Orterer im allgemeinen mit der Reform einverstanden. Die Art und Weise der Neformder höheren Schulen in Bayern habe in wohlthuendem Gegensaß zu dem Vorgehen in Preußen gestanden, wo man mit grundstürzenden Gedanken aufgetreten sei. Gottlob seien auh dort niht soviel Aen- derungen zum A gekommen, als man erwartet habe, Die Éinheits\chule sei ein gefährliches Experiment. Eine Aen- derung der Berechtigungen der verschiedenen Schulen hielt auch der Abg. Orterer für nothwendig. Die erweiterte Bürger- oder Realschule sollte als Vorbildung auch für gewisse Staatsdiensie enügend erklärt werden, für tehnishe Fächer, wie Post, Eisen- Pein u. \. w. Für Mediziner und Juristen allerdings fei eine humanistishe Vorbildung festzuhalten. Dringend bat der Aba. Orterer den Minister, die preußishe Zwischenprüfung für die Berechtigung zum einjährigen Dienst zwischen der 6. und der 7. Klasse des Gymnasiums nicht einzuführen, wobei er die Hoffnung aussprach, daß diese Éinrihtung niht für das Reih werde verallgemeinert werden. Der Abg. Keßler wünschte die baldige Errichtung einer sechsten Klasse an den isolirten Latein- schulen. Die Abgg. Sellner und Wirth führten Beschwerde darüber, daß wegen Ueberfüllung der Gymnasien zunächst die Studirenden aus ländlichen Kreisen zurückgewiesen und vorzugsweise die städtishen Kinder aufgenommen würden. Der Abg. Beckh vertheidigte das Princip confessioneller Gymnasien und wünschte Erhaltung der bestehenden vorwiegend protestantishen Gymnasien. Der Cultus-Minister Dr. von Müller erwiderte, es sei der ausgesprohene Wille der Re- gierung, daß bei Aufnahme in Gymnasten feinerlei Unterschied des Standes oder der Herkunft gemacht werde; es sei ihm auch der- artiges niht bckannt geworden, andernfalls würde es ab- gestellt werden. Der Minister beklagte gleichfalls den über- großen Zudrang zu den Gymnasien. Den Gymnasien in fleinen Städten lasse die Regierung jegliche Förderung ange- deihen. Ob die Gymnasien durh eine andere Organisation der Realschulen entlastet werden könnten, hänge auch von an- deren Ressorts ab. Eine weitere längere Erörterung ver- anlaßte die Forderung der Regierung für die Ueber- nahme der Lateinschulen in Kaiserslautern und Burghausen auf den Staat. Der Ausschuß beantragte Ablehnung, wäh- rend der Cultus-Minister und die Abgg. F. W. Müller, Diehle, Kuby, Brünnings und von Schauß sich für Bewilligung aus- sprachen. Schließlih wurde die Forderung der Regierung von der Rechten und den Conservativen gegen die Stimmen der Liberalen abgelehnt. Sachsen.

Leipzig, 5. Februar. Seine Königlihe Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prin- zessin Friedrih August sind, wie die „Leipz. Ztg.“ meldet, heute Vormittag von hier nah Dresden zurückgekehrt.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Dem Landtag des Pera e Gotha ist, wic bereits in Nr. 29 des „R. u. St.-A.“ vom 2. d. M. kurz erwähnt wurde, eine Vorlage wegen Abänderung des jeßt geltenden Sch ulgeseß es zugegangen. Ueber die einzelnen Bestimmungen dieser Vorlage bringt die „Goth. Ztg.“ fol: gende nähere Mittheilungen: : : Die Dauer der Schulpflicht besteht z. Z. für alle zwischen dem 1. April und 1. Oktober jeden Jahres geborenen Kinder nur sieben Jahre, wogegen die in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. April ibren Geburtstag feiernden Kinder zu achtjährigem Schulbesuh ver- flichtet sind. Um Weiterungen und Unzuträglichkeiten für die Zukunft vorzubeugen, follen_ künftig alle Kinder von Anfang desjenigen Schuljahres die Schule besuchen, in welchem fie bis Ende April das sechste Lebensjahr erfüllt haben. Die Schul- vfliht dauert aht Jahre. Bezüglich der Ausbildung der Lehrer wird cine zweite Prüfung der Schulamtskandidaten etn- geführt, wie solche. in allen deutschen Staaten besteht. Diese Prüfung wird ein Jahr nah der Entlassung vom Seminar abgelegt; fie zerfällt in einen theoretishen und prafktishen Theil und ift vor einer vom Herzoglichen Staats-Ministerium zu ernennenden Commisfion abzulegen. Erst nach zweijähriger, erfolgreiher Thätigkeit im öffentlihen Schuldienste des Landes foll die unwiderrufliche Anstellung erfolgen. Auch diese Neuerung beseitigt bisher vorhanden? Ungleichmäßigkeiten, die in den betheiligten Kreisen mehrfach {wer empfunden wurden. Directoren sollen in Zukunft eine besondere Prüfung ablegen. Eine Anstellung der Lehrerinnen wird mi! Hinweis auf. die vorzüglichen Erfahrungen, welche man mit Lehrerinnen in den meisten deutshen Staaten gemacht hat, empfohlen. Da den Lehrerinnen eine zweite Prüfung nicht auferlegt wird, ihnen auch die Möglichkeit gegeben is, bereits mit achtzehn Jahren die Amtsprüfung abzulegen, so sollen sie eine fünfjährige Probe- dienstzeit vor der endgültigen Anstellung zu erfüllen haben. An Slkelle einer E ist auch auf dem Lande für die Lehrerinnen die Gewährung einer Meg A A vorgesehen. Das Dienstalter der Lehrer wird von dem Zell punkt der bestandenen zweiten Prüfung ab gerechnet. Die Be sol- dung wird nah Dienstaltersklassen gewährt, sodaß der Lehrer nad) je fünf vollendeten Dienstjahren um eine Stufe aufrüt. Es bestehen fünf folher Stufen, sodaß das Höchstgehalt mit Beginn dés 26. Dienstjahres erreicht wird Die Bezüge sollen jährli mindestens betragen: a. für widerruflich angestellte Lehrer: An Landshulen 720 &; in den Städten Gotha, a9 pt und A 820 (, b. für definitiv an; gestellte Lehrer: a. An Landschulen außer freier Wohnung, nal dem Dienstalter 1030, 1180, 1330, 1480 und 1630 46 b. In den Städten 1200, 1350, 1500, 1650, 1800 und 1950 A Die Gehälter der Sculdirectoren in den Städten müssen als Anfangsgehal! mindestens 2100 4 jährlih betragen; zu diesen Gehältern trägt die Staatskasse 750 4 für jede Stadt bei. Die übrigen Directoren (r- halten 3—600 A Amtszulage. Die nah dieser Festseßung zu währenden Alterszulagen sind vom 1. April cr. ab aus der Staat: fasse zu zahlen, und es ist in Zukunft keine Gemeinde gezwungen, die Durd/ das steigende Dienstalter ihrer Lehrer d wachsende Ausgabe [ur das Séfulwesen zu übernehmen. Die Kosten der Mehrforde- rungen sind auf 72000 Æ jährlich berechnet, und eine befondert Vorlage stellt diesen Betrag der Staatskasse für die laufende Finanz?

zxagendsten Forscher der Gegenwart öffentlich bekundet hat, daß

An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Potsdam.

periode zur Verfügung.

Oesterreich-Ungarn.

Der Eisenbahnaus\chuß des Abgeordnetenhauses at die von dem Jungczechen Kaftan beantragte Resolution, die Regierung aufzufordern, dem Reichsrathe alsbald ein rationelles Eisenbahnprogramm über die unter Berücksichtigung der einzelnen Kronländer zu erbauenden Lokalbahnen vorzu- legen, abgelehnt, dagegen den Antrag, die Regierung auf- ufordern, die Südnorddeutsche Verbindungsbahn so bald wie möglich zu verstaatlichen, angenommen.

Nach einer der „Pol. Correfp.“ zugegangenen Mittheilung

wird der ungarishe Reichstag am 20. d. M. in Buda- pest zusammentreten. Die Thronrede wird am 22. ge- halten werden. Von den bis zum 4. d. M. vollzogenen 412 Reichsta gs- wahlen find nah der „Wien. Ztg.“ 243 im Sinne der liberalen Partei ausgefallen. Diese hat 46 Bezirke an die übrigen Parteien abgegeben, ihnen aber 39 abgenommen.

Frankreich.

Die indirecten Staatseinnahmen im Monat

Januar überstiegen wie „W. T. B.“ meldet, den Voranschlag um 6 680 000 Fr. und die Einnahmen in dem gleichen Zeit- raum des vorigen Jahres um 9800 000 Fr. Die Einnahme aus den Zöllen betrug 190 000 Fr. mchr als im Budget ver- anschlagi und 10 000 000 Fr. mehr als die Einnahme in dem gleichen Zeitraum des vorigen Jahres. Ueber das bereits in Nr. 30 des „R.- u. St.-A.“ erwähnte Gelbbuch über die Unterhandlungen mit den fremden Staaten bezüglich der neuen Tarife bringt der „Schw. Merk.“ folgende Mittheilungen :

Das Gelbbuch bringt auf 177 Seiten 140 Actenstücke. Den Anfang macht unter dem 16. Januar 1891 die Kündigung der französischen Handelsverträge mit den verschiedenen fremden Staaten, und den Schluß bildet der jüngst im „Journal officiel“ veröffentlichte Bericht des Ministers des Auswärtigen Nibot nebst dem Decret, welches die Anwendung des Mindesttarifs auf mehrere Mächte verfügt. Die Actensammlung giebt Aufschluß über die Verhandlungen mit Belgien, Spanien, den Vereinigten Staaten, Griechenland, Holland, Portugal, Schweden-Norwegen und der Schweiz. Sie sondert sich in zwei Theile. Der erste Theil bezieht fih auf die Kündigung der am 1. Februar 1892 ablaufenden Verträge und bebt mit einem Nund- schreiben an, in welhem der Minister des Auswärtigen den fran- zöfischen Agenten im Auslande mittheilt, was er an Méline, den Vorsitzenden des Zollausschusses im Palais Bourbon, geschrieben, daß nämli die französishe Regierung beschlossen habe, für den 1. Fe- bruar d. J. alle jene Berträge zu kündigen, um in Tarifsachen völlig freie Hand zu gewinnen. Was die besonderen, den Handelsverträgen hinzugefügten Claufeln betreffs der Schiffahrt, sowie des industriellen, literarischen und künstlerisen Eigenthums anlange, so habe die Ne- gierung nicht die Absicht, dieselben zu kündigen ; sie wolle sih bemühen, in dieser Hinsicht zu provisorischen Abmachungen zu gelangen. Hierauf folgen die von den diplomatischen Agenten übersandten Antworten auf diese Kündigung. Schweden-Norwegen und Spanien erklären sich bereit, auf eine Verständigung einzugeben, um mit Ausschluß der Zolltarife die Verlängerung jener Claufeln herbeizuführen, wogegen Belgien kündigt und die Schweiz sich vorbebält, die fraglichen Abmachungen zu kündigen. Aus den Verhandlungen mit der Schweiz ist befonders das Schreiben des Bundesraths-Präsidenten Hauser vom 15, Januar an den “Ge- sandten Arago hervorzuheben: „Unser Wunsch und unsere Hoffnung waren es, über den 1. Februar 1892 hinaus auf dem so wichtigen Gebiete der Handelsbeziehungen unser gutes Verhältniß zu Frankreich befestigen und entwickeln zu können. Aber durch seine neue Zollgeseß- gebung, welche unsere Interessen, sowohl diejenigen, die wir mit anderen Ländern gemeinsam haben, als diejenigen der besonderen s{weizer Gewerbe, {hwer schädigt, hat Frankreich einen Weg eingeschlagen, der uns beträchtlich von diesem Ziele entfernt. Es ist unmöglich, den Mindesttarif auf Grund seiner hohen Zölle und seines Mangels an Dauer als gleihwerthig mit dem Vertragssystem zu betrachten, das wir für eine Dauer von 12 Jahren mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn festgestellt haben und das wir auh mit Italien festzustellen im Begriffe sind. Infolge dessen müssen wir Franfreich gegenüber völlig freie Hand behalten, indem wir be- dauern, daß ein Land, mit welchem wir durh enge Freundschaft ver- bunden sind, eine Wirthschaftspolitik annehmen zu müssen geglaubt hat, deren Folgen für das gute Einvernehmen zwischen den beiden Nationen nur ärgerlihe sein können.“ Unter dem 23. Ja- nuar meldet Arago nah Paris, der Bundesrath habe die Verlängerung des Literaturvertrages niht zugestanden: „Herr Vroz*, fügt er hinzu, „hat mich foeben hiervon in Kenntniß gefeßt. Er hâlt übrigens dafür, daß man sich nit allzusehr zu beunruhigen habe; sobald es mögli fein werde, zu einer endgültigen Verständigung über die Hauptfrage, die des Zolltarifs, zu gelangen, würde eine neue Abmachung über das literarische Eigenthum die sofortige Wirkung haben, die andere wieder ins Leben zu rufen. M. a. W.: Es würde leicht sein, dem Art. 14 des Berner Vertrags von 1886 entsprechend, die etwa vorübergehend in Gemeingut Tfallenez französishen Werke wieder aus demselben herauszuziehen.

Hn der Ecole Centrale in Paris, der Anstalt, wo die Civilingenieure herangebildet werden, haben sich die Zöôg- linge derartige Ausschreitungen zu Schulden kommen lassen, daß die Vorlesungen aufgehoben werden mußten. Jn Folge der gestern Nachmittag gefaßten Beschlüsse der Anstalts- direction wird der Unterridit bis auf Weiteres und ohne An- gabe des Datums der Wiederaufnahme unterbrochen.

Paw

Schule untersteht dem Handels-Ministerium.

Rußland und Polen.

Der Kaiser hat angeordnet, daß die Regimenter, welche den Namen des verstorbenen Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch M bbs von jeßt an wieder ihre früheren Namen zu führen haben.

_ Der Emir von Buchara hat, wie „W. T. B.“ aus

St. Petersburg meldet, dem General-Gouverneur von Tur-

kestan mitgetheilt, daß er, nachdem er von der N oth gehört, welche

eimge Gegenden Rußlands heimgesuht habe, dem Großz-

fürsten-Thronfolger als Beweis seiner Ergebenheit für den

russischen Thron und das russishe Reich 100 000 Nubel zur erfügung stelle.

Das bereits erwähnte Geseß, welches das Verbrechen des Ueberfall s eines Theils der Bevölkerung seitens eines andern unter Strafe stellt, ist jegt in offizieller Veröffent- lichung in der Gesezsammlung Nr. 8 vom 21. Januar 1892 cite N und hat nah der „St. Pet. Ztg.“ folgenden

aut: A Der Schuldige an der Betheiligung an einem öffentlichen uflauf, bei welhem mit vereinigten Kräften Vergewaltigung von Personen, aub oder Schädigung fremden Eigen- Ums, oder Einbruch in eine fremde Wohnung verübt worden oder ersuhe zu diesem Pp infolge von Anstiftungen statt- fesunden haben, die aus religiöser, Rassen - oder Standes- eind\haft, oder aus ökonomischen Gründen entstanden,

unterliegt: der Entziehung aller besonderen , persönlißen und Standes- rechte und Vorzüge und der Verbannung nah Sibirien, oder der Abgabe in die orrections - Arrestanten - Abtheilungen nach dem dritten, vierten oder fünften Grade des Art. 31 des Strafgeseßzes. alls aber die Bande mit vereinten Kräften der bewaffneten

Die

der Entziehung aller Ae und der Verbannung zur Zwangs- arbeit für die Zeit von sechs bis acht Jahren, oder von vier bis sechs Jahren.

Der Anstifter des im ersten Theil dieses Artikels vorgesehenen Auflaufs, oder der Theilnehmer an demselben, der bei der Meribung der Vergewaltigung von Perfonen, der Beraubung oder Schädigung fremden Eigenthums, oder beim Einbruch in eine fremde Wohnung, oder bei dem Versuch dieser Handlungen als Anführer diente, sowie derjenige, der zur Verübung oder Fortsezung derselben aufhette, unterliegt: : . i

der Entziehung aller besonderen, persönlichen und Standesrechte und Vorzüge und der Verbannung nah Sibirien, oder der Abgabe in die Corrections-Arrestanten-Abtheilungen nach dem ersten oder zweiten Grade des Art. 31 des Strafgeseßzes.

Dem Theilnehmer an dem Auflauf, der bei der Verübung des gewaltsamen Widerstandes gegen die zur Zerstreuung der Bande herbeigerufene bewaffnete Macht als Leiter diente, oder zur Ver- übung oder Fortseßzung des erwähnten Widerstandes aufheßte, fann die Strafe nah Ermessen des Gerichts um ein, zwei oder drei Grade gesteigert werden.

Ftalien.

Der Gesetentwurf zum Schuße der römischen Kunst- Galerien (vgl. Nr. 29. d. Bl.) 1st, nahdem er von der Deputirtenkammer durhberathen und angenommen, nun auch vom Senat in seiner gestrigen Sißung genehmigt worden. Der gegen Cipriani und 61 Mitangeklagte seinerzeit eingeleitete, dann am 31. Oktober 1891 vertagte Proceß Denen anarchistisher Umtriebe ist am 1. d. M. in Nom wieder aufgenommen worden.

Die Wahl eines neuen Jesuiten-Generals ist nunmehr für den Monat Mai angeseßt. Jn der Versamm- lung, die im deutsh-ungarishen Collegium zu Rom stattfinden soll, wird der interimistishe \panishe Generalvicar Pater Martin den Vorsiß führen. Alle 30 Provinzen des Ordens werden den Provinzial und zwei Rectoren zu der Wahlhand- lung entsenden. Die Wahl erfolgt mit absoluter Majorität.

Spanien.

Die General-Direction der Zölle hat laut Mel- dung des „W. T. B.“ aus Madrid gestern die für das Königreich Spanien geltenden Zollvorschriften be- kannt gemacht und zugleich auf Befehl des Finanz-Ministers mitgetheilt, daß auch die Handelsverträge Spaniens mit Norwegen, Jtalien, Desterreih-Ungarn, Belgien und der Schweiz bis zum 30. Juni verlängert worden sind. Es sind daher für Waaren aus den vorbenannten Ländern die in den entsprechenden Verträgen festgeseßten Zollsäße zu zahlen, ausge- nommen Branntwein und Alkohol, für welche die Zölle nah dem neuen Tarif zu zahlen sind. Die Producte aus Schweden und Deutschland unterliegen den Tarifen der meistbe- uigios, Nation bis zum 30. Juni; nur für Alkohol ift der neue Zoll zu zahlen. Saßtmehl zu industriellen Zwecken und Dextrin deutsher Provenienz haben 1 Peseta per n zu zahlen, auch ist ein Ursprungszeugniß noth- wendig.

Portugal.

Die Deputirtenkammer hat in ihrer gestrigen Sizung beinahe mit Einstimmigkeit die Berathung des schon in Nr. 31 d. Bl. erwähnten Antrags des Deputirten Ferreira Almeida auf Verkauf der portugiesischen Colonien ab- gelehnt. Der Deputirte Manuel Arriaga (Republikaner) hat in der Kammer einen Antrag eingebracht, der dahin lautet, den ogen Finanz-Minister Mariano de Carvalho wegen der der Eisenbahngesellshaft geleisteten Vorschüsse in Anklagezustand zu verseßen.

In der Pairskammer erklärte gestern der Marine- Minister: er habe den Behörden in Mossamedes (südwestlich vom Congostaat) anbefohlen, die Einwanderung nah dem Congostaate streng zu controliren, um einer Gefährdung der portugiesischen Jnteressen vorzubeugen.

Belgien. __ Die Berathung der Sectionen der Kammer über die Regierungsvorschläge für die Verfassungsrevision beginnt, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Brüssel meldet, neueren Bestimmungen zufolge erst am Mittwoh. Die Sectionen haben inzwischen über den Antrag wegen Erseßung der Werth- jölle durch Gewichtzölle für Webstoffe berathen. Drei Abtheilungen sind für, drei gegen den Antrag. Bulgarien.

Der „Agence Balcanique“ zufolge wird die am 2. d. M. der Pforte gemachte Mittheilung des Botschafters Cambon inSofia, über den Zwischenfall Chadourne (siehe die gestrige Nummer des „R.- u. St.-A.“) sehr bemerkt, da der ‘aide Vertreter Lanel Tags zuvor dem Minister Grekow erklärt hatte, er betrahte den Zwischenfall als ge- chlossen und nehme die Beziehungen wieder auf. Die „Agence Balcanique“ bemerkt, auch die bulgarishe Regierung jehe den Zwischenfall als geschlossen an, sodaß jede weitere Mitthei- ung Cambon's an die Pforte für Bulgarien unverbindlich fei.

Behufs probeweiser Concentrirung der Truppen wurde vorgestern Nachmittag die Garnison von Sofia alarmirt. Die Concentrirung wurde bei sämmtlihen Waffengattungen befriedigend durchgeführt. Der Prinz Ferdinand inspicirte die Truppen und ließ sie Revue passiren.

Schweden und Norwegen.

._ (F) Stockholm, 4. Februar. Der König und die Königin begaben sih heute nah Christiania. Prinz Eugen reist heute Abend nah Jtalien ab, wo er ee Kunststudien wegen einige Monate zu verweilen gedenkt. nterwegs wird er kee Tante, der verwittweten Kürstin von Wied in Neu-Wied einen Besuch abstatten. Alle Tagesblätter geben ihrer tiefen Entrüstung über den am 1. Februar von den socialistishen Führern inscenirten Tumult (vgl. Arbeiterbewegung in Nr. 31 des „R.- u. St.-A.“) un- zweideutigen Ausdruck. Die „Post- och Jnr. Tidn.“ weist darauf hin, welche Maßnahmen von allen Seiten ergriffen worden sind, um unter den herrshenden ungünstigen Arbeits- A den Bedürftigen zu Hilfe zu kommen. Mit- glieder des Königshauses haben si für die Errihtung von Volks- küchen interessirt und sich unter Spendung von reihen Bei- trägen an die Spiße dieser Wohlthätigkeitseinrihtungen ge- stellt: die Stadtbehörden haben eine bedeutende Summe be- willigt, um e für viele Arbeiter zu A von vielen wohlhabenden Privatpersonen sind reichliche Spenden gegeben worden, um auf alle erdenklihe Weise den Nothleidenden zu helfen. „Jndessen hat sih die Dankbarkeit für alles, was zur Linderung der Méerilhendet Noth gethan ist und ge- schieht, auf vielen Seiten als gering erwiesen, man hat verlangt

Matt, die zu ihrer Zerstreuung herbeigerufen, gewaltsam Widerstand geleistet, so unterliegt der an Mist Widerstande Betheiligte :

fann und darf. Dieses Pochen hat fich am Montag ‘in Demonstrationen gegen die Communalverwaltung Luft ge- macht, wodurch die allgemeine Ordnung in der Hauptstadt gestört worden 1st. Dies ist umsomehr zu beklagen, nicht am wenigsten von dem eigenen Gesichtspunkte der Hilfsbedürftigen aus, als es unbestreitbar sein dürfte, daß hierdurch das Interesse für die Arbeitslosen und andere Arme keineswegs an Stärke zunehmen kann.“

Das Departement des Aeußern hat von dem {hwedis{h- norwegischen General-Konsul in Valparaiso eine Summe von 6740 Pfd. Sterl. zugesandt erhalten, welche die chilenische Regierung als Entschädigung für das auf Befehl Bal- maceda’s seiner Zeit auf den Grund gesetzte norwegische Schiff „Aino“ ausgezahlt hat. :

Amerika.

Der Senats-Ausschuß ‘für auswärtige Ange- legenheiten hat zu Gunsten einer Bill des Senators Dolph berichtet, welche - bestimmt, daß das jeßige Verbot der chinesishen Einwanderung in die Vereinigten Staaten für cine weitere Zeit von 10 Jahren in Kraft bleiben soll. j Die Finanzvorlagen der Regierung von Uruguay ind nah einer über Paris eingegangenen Meldung aus Montevideo von der dortigen Deputirtenkammer angenommen worden. Die Vorlagen beziehen sich auf die Gründung einer Nationalbank von Uruguay mit einem Capital von aht Millionen Pesos, von dem mindestens die Hälfte ein- gezahlt werden muß. s

Asien.

_Die gestrigen Mittheilungen über Kämpfe dek chinesishen Truppen mit den Rebellen werden durch folgende Depesche der „A. C.“ aus San Francisco vom 3. Februar bestätigt und ergänzt:

Aus Hongkong wird gemeldet, daß eine Kaiserliße Kundmachung vom 4. Januar mehrere Niederlagen der Rebellen in verschiedenen, niht weit von der Mandschurei entfernten Theilen des nördlichen China anfündigt. Das von jeher als unruhig bekannte Partsefu wurde am 31. Dezember gestürmt: Jang Ching und andere fanden dabei ihren Tod. Die Cavallerie verfolgte die Auf- ständischen, tödtete 300 von diesen und erbeutete eine große Anzahl von Geschüßen. Bei Haia-Chang-Kao ergriffen die Rebellen die Flucht, sobald die Kaiserlichen Truppen das Feuer e-öffneten. Wang Fan und zwei andere Rädelsführer, sowie mehr als 1000 ihrer Anhänger mußten ihr Unterfangen mit dem Tode bezahlen. Der strategische Rathgeber der Aufständischen, Heng-Tek-Kworg, fiel den Truppen lebend in die Hände. Eine zweite Kund- machung vom 7. Januar theilt mit, daß der Aufstand in Chae-Yang in der Zeit vom 9. bis 26. Sant: unterdrückt worden sei. Es fanden sechs Schlachten statt, in welchen die Nebellen sämmt- lih unterlagen. Der Hauptsiß der Empörung, die Stadt Koutse, erlag einem Sturm, und der Oberstcommandirende sowie 300 Jn- surgenten wurden gefangen genommen. Eine große Menge Kriegs- materialien fiel den Siegern in die Hände.

_ Der Gouverneur der britischen Straits Settlements Sir Cecil Clementi Smith hat, nah einem Telegramm aus Singapore, vom 4. Februar, amtlich mitgetheilt, daß der Auf- stand in Pahang zu Ende sei; im Einvernehmen mit dem britishen Residenten Rodger und Major Mc Cullum habe er h den Rückmarsch der Contingente von Perak und Salangor angeordnet. Der Gouverneur erkannte dankend an, daß der Sultan treu zu dem Residenten gehalten habe. Afrika, __ Von Emin Pascha liegen neue Nachrichten vor, welche bestätigen, daß er in seine frühere Provinz Acquatoria zurück- Dg ist. Wie die „Post“ mittheilt, erhielt am 4. Januar er Jeit längerer Zeit in Sansibar weilende Dr. F. Finsh (niht zu verwechseln mit Dr. O. Finsh) über Mombasa fol- genden Brief von Emin: Miswa, Anfangs August 1891. l (Westufer des Albert-Sece.) Ießt erst kann ih auf Ihre noch in Bukoba erhaltenen liebené- würdigen Zeilen zurükkommen. Es bietet sich mir vielleicht {hon in den nächsten Tagen Gelegenheit, Post an die Küste gelangen zu lassen. Ihr kleines Werkhen habe ih mit großem Interesse und mit Genu; O gelesen und wieder gelefen. Auch auf meinen jegigen Märschen habe i reiche ornithologishe Ausbeute gehabt und edauere ih sehr, daß ich Ihnen niht eine eingehende Betrachtung der verschiedenen Ordnungen und Familien der Avifauna des Seen-Gebietes übermitteln kann, noch weniger aber einige bis jeßt noch unbestimmte Eremplare und Doubletten. Zwei fast unerseßliche Lasten mit Bälgen sind mir in Usongora (nördlich vom Albert Edward-See) verloren gegangen, darunter solche einiger neuen Spec. Saxicolinae, Sycobrotus, Lamprotornithinae etc In Uganda und Unyoro (óöftlich vom Albert-See) sieht es ret traurig aus, die muselmännishe Partei macht fich die ewigen Fehden der christlihen Eingeborenen zu Nuten. Nördlih von Usfongoro zwischen Gordon Bennet Berg und Nuwenzori haben die arabischen Sklavenjäger furhtbare Ernte ge- habt. Wie am Tankanyka die Wagala, Wabende und Wasißa, fo find hier die Waganda die Treiber derselben. Auf meinem Marsche nah dem Albert Nyanfa habe ih Furchtbares vernommen und ge- sehen. Die Fährte eines diefer Käuber, Omar ben Chalid, verfolgte ih fechs Tagemärsche und zählte 51 bis zum Skelett herabgemagerte frische Leichen, darunter 39 mit zershmettertem Schädel. Nur acht Tage früher hier angelangt, wäre es meinen braven Leuten wohl gelungen, folch bestialishe Gréuelthaten zu verhindern und zu be- strafen. An Ketten zu 20 bis 30 beiderlei Geschlechts gefesselt, fo follen ca. 1200 Mann nach Mengo (?) ges{leppt worden sein. 27, darunter 4 Frauen, stießen halb verhungert auf uns, thnen war es gelungen, zu entfliehen Kibiro (Oftufer des Albert-See ). Wie vorausgesehen, so ift es mir gelungen, Boten zu finden, die diese Zeilen über Uganda befördern. Ein erlebtes Erdbeben veranlaßt mih, dem {on geschlossenen Brief darüber etwas hinzu- zufügen. Zwet Tage nah meiner Ankunft (zu Schiff), es war am 11. August Vormittags, vernahmen wir plößlih ein furchtbares Getöse, die Erde erzitterte heftig, in dem vorher ruhigen Wasser A und brodelte es, als beginne der See zu kochen. Mit gellendem Geschrei stürzten si meine Leute und ebenso viele von Kibiro in unsere Boote. Drei Stöße constatirte Q in der Richtung von NNO zu SSW. In Kibiro scheinen übrigens Erdbeben keine große Selten- heit zu sein. Wie mir mitgetheilt wurde, ist das leßte erst am 7. Ja- nuar d. I. bemerkt worden und hatte sih durch die Stärke des Stoßes ein großes Stück einer nur circa 1 km entfernt liegenden dvr in die Ébene herabgestürzt und dreizehn Hütten mit Mann und Maus darunter begraben. Infolge dieses Absturzes waren auh mehrere der bekannten beißen Quellen (Schwefel) versiegt, nas einigen Tagen kamen diese, egen Hautkrankheiten sehr heilsamen aer wieder zum Vorschein. er Jubel der Wanjoro soll unbeschreiblih gewesen sein, i ihnêèn die Quellen, die Fundgruben ihres wertbollten Handelsartikels, nicht verloren. gegangen waren. / Auch hier war kurz vor meiner Ankunft die Kriegsfackel erst erloschen. Die Salzfrage ist zwishen Unyoro und Uganda wieder einmal mit dem Schwerte entschieden worden j j Zum Schlusse schreibt Etnin noh, daß Herr Finsch, sowie

und sogar auf eine Hilfe gepoht, die niht gewährt werden

andere Freunde über seine Märsche und Erlebnisse von Bukoba