1892 / 33 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

bis Mswa von dritter Seite zugleih mehr und Ausführlicheres erfahren würden. Jndeß ijt nicht bekannt, daß Briefe oder Berichte von dritter Seite angekommen wären.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (165.) S des Reichstags, welcher der Staatssecretär Dr. von Boetticher beiwohnte, wurde unähst die Ermächtigung zur ortseßzung des Privatklageverfahrens gegen den Abg. Werner, der Praxis des Hauses gemäß, nicht ertheilt und sodann die zweite Etatsberathung fortgeseßt.

Zur Besprehung standen heute die wegen s

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des Staatssecretärs Dr. von Boetticher seiner Zeit zurü gestellten Capitel 7a Titel 16 und 17 E, und Altersversicherung) und Capitel 13a (Reichs- Versicherungsamt) des Etats des Reichsamts des Jnnern.

Abg. Moeller wünschte die Aufnahme der Modelle und Einrichtungen für Unfallversicherung, die auf der betreffenden Ausstellung in Berlin ge eigt wurden, in ein Museum, das ein Bestandtheil des Rei G oil OY 16 B sein müßte.

Staatssecretär Dr. von Boetticher theilte diesen Wunsch, mit dem er durhaus sympathisire, bezeichnete ihn aber als zur Zeit noh nicht ausführbar, weil das Reichs-Ver- siherungsamt alle Räumlichkeiten seines jeßigen Ge- bäudes für seine amtlihen Zwecke selbst brauche; aber in dem neuen Gebäude werde hoffentlich im Jahre 1894 der Wunsch des Vorredners erfüllt werden fönnen und zwar um so sicherer, wenn die Industrie die Kosten für die Ein- rihtung und Weiterführung des Museums übernähme, wozu sih der Berufsgenossenschaftentag hon bereit erklärt habe. (Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (13.) Sigzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Jnnern Herrfurth und der Finanz-Minister Dr. Miquel beiwohnten, ftand auf derx Tagesordnung als erster Gegenstand die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Kosten König- liher Polizeiverwaltungen 1n Stadtgemeinden.

Aba. Dr. Langerhans (dfr.) erkannte die Nothwendig- keit einer Neuregelung dieser Materie an, bedaucrte aber, daß der Entwurf nit die Wohlfahrts- von der Sicherheitspolizei trenne und die erstere den Städten übertrage, anstatt dies nur durch Verhandlungen der Städte mit der Regierung und nur auf Widerruf zuzulassen. Manche Städte sollten lieber

anz von der Königlichen Polizeiverwaltung befreit werden. Ausgleichende Gerechtigkeit sei in dem Entwurf nicht zu er- fennen. Berlin komme bei der Vertheilung der Polizeikosten sehr hlecht weg, und dazu müsse die Berliner Polizei für das ganze Land mit Dienste thun. t :

Abg. von Eynern (nl.) sprah für die Vorlage, die besser sei als die frühere, namentlih dur Hinzufügung der Regelung des M AR S uy Der auf Berlin entfallende Kostenbeitrag sei für diese Stadt N zu hoh. Die aus dem Geseß sich für den Staat ergebenden Mehreinnahmen

sollten zur Verstärkung der Gendarmerie verwendet werden,

dienten also zur Vermehrung der Sicherheit des Landes. Wünschenswerth sci, daß den Städten, welhen die Wohl- fahrtspolizei übertragen werde, im Falle des Widerrufs die Kosten ersezt würden. Er begleite den Entwurf mit seinen besten Segenswünschen in die Commission. :

Abg. Ebert y (dfr.) beschwerte sh über die ann hohe Belastung Berlins durch die Vorlage, zumal diejer Stadt wohl faum irgendwelhe Zweige der Polizeiverwaltung selbständig übertragen werden würden. Solle die Vorlage Geseh werden, so müsse sie eine ganz andere Grundlage erhalten. N

Der Minister des Jnnern Herrfurth betonte, daß die Vorlage wesentlich mit den früheren Beschlüssen des Hauses übereinstimme. Das Nachtwachtwesen müsse als ein Theil der Sicherheitspolizei auf den Staat übergehen. Dagegen habe die Verwaltungspolizei, wie er sie statt Wohlfahrtspartei nennen wolle, fließende Grenzen, und die Zulässigkeit der Ueber- tragung derselben auf die Städte müsse daher von Fall qu Fall geprüft werden. Eine ganze Reihe von Städten wolle feine Polizeiverwaltung übernehmen. Die Negierung sei be- reit, Städten, welhe die Wohlfahrtspolizei über- nehmen wollten, diese zu übertragen. Die Uebertragung müsse aber widerruflih sein für den Fall, daß sih Uebelstände herausstellten. Widerruflih habe Berlin bereits die Straßen- bau-Polizei übernommen, ohne daß ein Mißstand dadurch entstanden sei. Der Minister führte dann aus, daß die von den Städten zu zahlenden Kostenbeiträge angemessen seien und daß der höhere Beitrag für Berlin sich aus den höheren Anforderungen an die Ber- liner Polizei rehtfertige. Namentlich sei die Reformirung des Berliner Nachtwachtdienstes niht länger aufzuschieben, werde aber das Doppelte und Dreifache wie bisher kosten. Eine Ueberlastung mit Communalsteuern habe Berlin angesichts der Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse durh das neue Einkommensteuergesesp nicht zu fürhten, zumal auch die Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer und eine Einnahme aus dem neuen Schulgeseß in Aussicht ständen. Er hoffe, daß die Vorlage nunmehr angenommen werden werde. S

Abg. Althaus (cons.) sprah si für die Vorlage aus, welche die Sicherheitspolizei durh Uebernahme des Nachtwacht- wesens auf den Staat verbessere und die Städte in gerehtem Maße zu den Kosten heranziche. i :

Abg. Dr. Krause (nl.) sah keine ausgleichende Gerechtig- feit im Sinne einer Entlastung der Städte mit eigener Polizeiverwaltung in der Vorlage und bat den Minister um möglihstes Entgegenkommen bei der Uebertragung einzelner Zweige der Polizeiverwaltung an die Städte.

Der Minister des Jnnern Herrfurth erwiderte, daß die Verwendung der Mehrerträge für die öffentliche Sicherheit der Umgebungen der Städte wohl ausgleichende Gerechtigkeit erkennen lasse. e E

Abg. Barth (freicons.) sprach sih für die Vorlage aus und verwandte sih bei dieser Gelegenheit für cine Besser- stellung der Gendarmen. E L

Abg. T\ch oke (nl.) erklärte, mit einigen jener Freunde

gegen das Geseh stimmen zu wollen, wenn die hohe Belastung er Städte nicht gemildert werde.

Abg. von Eynern (ul.) beionie dem Abg. Eberiy egenüber, daß dieses Beley_ My allein vom Standpunkt Berlins betrachtet werden dürfe. Jnfolge des neuen Ein- fommensteuergeseßes würden die Communalsteuern Berlins ge- ringer und damit der Zuzug wohlhabender Leute nah Berlin rer werden. : j

Darauf wurde ein Schlußantrag angenommen, und nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wurde die Vorlage einer Commission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts -Etats für 1892,93 mit dem Specialetat der Berg-, Hütten- und Salinen- verwaltung. (Schluß des Blattes.)

Jn der Budgetcommission des Reichstags wurde gestern folgender Antrag mit sehzehn gegen zehn Stimmen angenommen: f

1) Die Militär-Strafprozeßordnung baldigst einer Re- form, namentlih in der Richtung einer größeren Oeffentlichkeit des Verfahrens zu unterwerfen, 2) die Bestimmungen über das Beschwerde- ret der Militärversonen namentlich in der Richtung einer Erleichte- rung dieses Beschwerderechts einer Nevision zu unterziehen. 3) Auf die Pflege religiösen Sinnes unter den Angehörigen des Heeres, fowie im gesammten Volksleben, insbefondere bei der Erziehung der Jugend thunlichst hinzuwirken.“

Von dem Abg. Dr. Pieschel und Genossen is dem No der Antrag zugegangen, dem nachstehenden Geseß- entwurf die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen:

Gesetz, betreffend Aufführung der justificirenden Ca- binetsordres in den Bemerkungen des Nechnungshofes des Deut- hen Reichs zu den allgemeinen Rechnungen über den Reichshaushalt. Die Kaiserlichen oder landesherrlichen Erlasse, auf Grund deren für Nechnung des Reichs Beträge verausgabt oder in Ausgabe belassen oder zu vereinnahmende Beträge niedergeschlagen worden find, find in den Bemerkungen des Rechnungshofes des Deutschen Reichs zu den allgemeinen Rechnungen über den JIahrcshaushalt des Reichs befon- ders kfenntlih zu machen.

Die XXIV. Commission des Reichstags zur Vor- berathung des Entwurfs eines Heimstättengeseßes besteht aus folgenden Mitgliedern: von Colmar, Vorsizender; von Koscielsfi, Stellvertreter des Vorsißenden; Graf Douglas, Schriftführer; von Neibnitz, Schriftführer; Prinz von Arenberg, Dr. von Bar, Dr. Cassel- mann, Graf von Chamaré, Dau, Graf von Dönhoff-Friedrichstein, Gamp, Goeser, Greiß, Jordan, Klose, Graf Kwilecki, Dr. Lingens, Dr. Graf von Matuschka, Menzer, von JIanta-Polczynski, Tröltsch.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

St. Petersburg, 6. Februar. (W. D B) D&@ Reichsrath hat Geseßzentwürfe über die Unveräußerlichkeit der Bauern-Ländereien und über die Gründung von Hilfs- und Pensionskassen für die Arbeiter an den KLéon-Eisenbahnen votirt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

t vom 6. Februar, Morgens.

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Nizza »-... | 798 | 1\wolfenlos et l 06 still|wolkenles Vebersicht der Mes Das Minimum, welches gestern nördlih von den Shetlands lag, is ostwärts nah der norwegischen Küste fortgeschritten, wobei das Theilminimum fich nah der südlichen Ostsee verlagert hat. Bei mäßiger südwestlicher bis nordwestlicher mde tair ist das Wetter in Deutschland trübe und allenthalben wär- mer; vielfa i} Niederschlag gefallen; die Tempera- tur liegt an der Küste 1/2 bis 4, im Binnenlande 1 bis 5 Grad über dem Mittelwerthe. Eine neue De- pression naht vom Ocean im Westen der Britischen Inseln und hat ihren Einfluß bereits auf Irland aus- gebreitet.

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Deutsche Seewarte.

Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 35. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Acten von Georges Bizet. Text von H. Meilhac und L. Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent : Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 38. Vorstellung. Die Quitßow's. Vaterländishes Drama in 4 Aufzügen von Ernst

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Der Zutritt zum 1. Rang und zum Parquet ist nur im Gesellshafts-Anzuge gestattet (Herren im Frack und weißer Binde).

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Crampton. Anfang 7 Uhr. Montag: Das Käthchen von Heilbronn. Dienstag: College Crampton. Mittwoch: Dou Carlos.

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Mittwoch: Zum 1. Male: Der Värenführer. Schwank in 3 Acten yon Franz Wallner und A. Teuscher. Vorher, zum 1. Male: Der berühmte Mitbürger. Burleske mit Gesang in 1 Act. Musik von V. Holländer.

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rxl Millöcker. In Scene Ariblcve. Dirigent: Kapellmeister

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bearbeitet von Richard Genée.

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Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten- burg. Sonntag: Zum 10. Male: Musotte. Sitten- bild in 3 Acten von Guy de Maupassant. Jn

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Belle-Alliance-Theater. Sonntag: 38. En- semble - Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich bayerischen Hofschauspielers Herrn Max f Zum 10. Male (leßte Sonntags - Auf- O : Der Herrgottschnizer von Ammergau.

berbaverishes Volks\tück mit Gesang und Tanz in 5 Aufzügen von Ludwig Ganghofer und Hans Neuert. Im 3. Act: „SchuhplattlTanz“. Anfang 75 Uhr. 39. Ensemble-Gastspiel der Münchener. Der Herrgottschnißzer von Ammergau.

Adolph Ernsi-Theater. Sonntag: Zum Der Tanzteufel. Gesangsposse in 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von

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Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Sonntag: Zum 2. Male: (Novität!) Rothköpfchen. Vaudeville - Posse mit Gesang in 3 Acten von Meilhac und Halévy, frei Musik von Richard Genée. In Scene geseßzt von Emil Thomas. An-

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Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag® Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (cinschlielid Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 33

Berlin, Sonnabend, den 6. Februar

Deutsches Neid.

S : __Zuckermengen, die in der Zeit vom 16. bis 31. Januar 1892 innerhalb des deutshen Zollgebiets mit dem Anspruch auf s

abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den inländischen Verkehr zurückgebraht worden [710: Rohzucker von mindestens 90 Proc. Zuckergehalt und raffinirter Zucker von unter 98,

90 Proc. Zuckergehalt.

ind. aber mindestens

711: Candis und Zucker in weißen vollen harten Broden 2c., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

sogenannte Krystals 2c.

712: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (niht über 1 Proc. s i Krystall-, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 Proc. Andcreebait] E E E R O) Bud: la

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt kg Aus

öffentlihen Niederlagen

Staaten bezw. Verwaltungs-Bezirke.

zur unmittelbaren Ausfuhr

oder Se E en unter amtlihem Mitvers luß wurden gegen Erstattung der Vergü- tung in den inländischen Verkehr zurückgebraht kg

zur Aufnahme in eine öffent-

lihe Niederlage oder eine

Privatniederlage unter amt- lichem Mitvers{hluß

710 |- “711 |

710 711 712

Preußen. Provinz Westpreußen .

Pommern .

Wo

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„Sachsen, eins{l. der {warzb. Unterherrschaften 4

Schleswig-Holstein .

Hannover . S

Westfalen .

Rheinland

608 589| 134354 92100001 978 501| 3 261 626 2476| 42 650 318 4293| -. 9 948

400 000

2 100 649 3 070 216 600 585 150 008

2)8 047590) 1 991 143 7 227 042

549 961 1454 283 228 283 H

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1 679 995 150 000

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700 000| 110 350 50 000!

17 1) 2517 988| 3 62 100 000

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Bayern . Sachsen Baden . Hessen 4 Mecklenburg . Braunschweig S A E Biel S Dana

50 000 349 922 24 079 380 000 . 825 413 . 192 418

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Veberhaupt im deutsche Zollgebiet N Hierzu in der Zeit vom 1. August 1891 bis Sa S A

167 943|2) 16909763| 4 626 556 205 853 302/87 951 871| 1 796 505/169739654/18 787 740| 1 290 36322 065 258| 2 325 699| 1016 385

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183 555] 3 964 376 2 49 713

Zusammen . « « In demselben Zeitraum des Vorjahres)

210 293 122/92 489 419| 1 964 448/186649417/23 414 296| 1 473 918/25 629 634| 2 404 701) 1 066 098 174 157 123/99 749 598] 3 502 7681216844048/26 138 264| 1 407 951130 503 371|

465 946] 245013

1) Darunter 699 000, 2) 3 549 895 kg, welche in Vormonaten abgefertigt, aber jeßt ers nachgewiesen worden sind. 3) Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nahträglih eingegangenen Berichtigungen.

Berlin, im Februar 1892.

Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.

Dentscher Reichstag. 164. Sißu ng vom Freitag, ö. Februar. 2 Uhr.

Am Bundesrathstishe die Staatssecretäre Dr. von Boetticher, Dr. Bosse und Freiherr von Marschall.

Die zweite N des Reichshaushalts - Etats für 1892/93 wird fortgeseßt beim Etat der Reichs - Ju sttiz- verwaltung, der ohne Besprehung genehmigt wird.

Zu dem Etat liegt eine Resolution der freisinnigen Partei vor, wonach die verbündeten Regierungen zur Vor- legung eines Geschentwurfs, betreffend die Aus lieferung von verurtheilten und angeschuldigten Personen an auswärtige Regierungen, aufgefordert werden sollen, in dem 1) Die Auslieferung, in Ansehung sowohl der Bewilligung der einzelnen Auslieferungen wie der Abschließung von Auslieferungsver- trägen, der aus\chließlichen Zuständigkeit des Reichstags überwiesen, 2) die Bewilligung der einzelnen Auslieferungen von der Mitwirkung der Gerichtshöfe abhängig gemacht wird, und 3) die Regierungen ver- pflichtet werden, die Aufhebung der von ihnen mit auswärtigen Ne- gierungen abges{chlossenen besonderen Auslieferungsverträge herbei- ¿uführen, unbeschadet jedo derjenigen etwa bestehenden Verträge und E E Le, Bestimmungen, welche die Nechtshilfe in Grenz- bezirken bezüglich der Feld-, Forft- und Jagdfrevel betreffen.

_Abg. Dr. von Bar (dfr.): Sein Antrag sei kein Parteiantrag; er sei der Unterstüßung aller Derer sicher, die wünschten, daß der Gedanke des Re tôftaats und der politischen Freiheit des Deutschen Neichs bis in feine lezten Consequenzen zum Ausdruck gelange. zahlreiche Aus lieferungsverträge seien seit der Gründung des Deutschen Reichs geschlossen worden, aber diese Verträge genügten für die Rechtssicherheit niht. In vielen auswärtigen Staaten sei diese Brage bereits geregelt worden, oder solle geregelt werden in dem Sinne, wie es sein Antrag wünsche. Er nenne Belgien, England, Srankreih, Jtalien und die Schweiz. Das Ausliefe- bescttgeriahren in Deutschland sei lediglih ein Polizeiverfahren. Es beshlössen die betheiligten Ministerien des Auswärtigen Amts, der Justiz und des Innern, die Gerichtshöfe kämen überhaupt nicht in Betracht. Dieses Verfahren widerspreße dem Gedanken des Rechts\taats. Die Bewilligung der einzelnen Auslieferungen müsse wenigstens von der Mitwirkung der Gerichtshöfe ab- \ngig gemaht werden. Eine centrale Regelung der Frage empfehle sich aber \{chon deswegen, weil die meisten der deutshen Staaten heutigen Tages keine diplomatische Vertretung im Auslande hätten. In manchen Staaten fehle es felbst an dem S Va ani 268 Material, um in einzelnen Fällen eine \{chwie- rige Frage entsprechend zu beantworten. Man werde doch immer an le Centralregierung verwiesen sein. Die Auslieferung müsse Sache der Centralregierung sein, wie es auh in der Schweiz demnächst sein werde. Die einzelnen Cantone hätten bereits in diesem Betracht auf ihre sämmtlichen Rechte verzichtet. In Deutschland bestehe die Com- petenz der Einzelstaaten, Auslieferungsverträge abzuschließen, fort, nit kraft der erfa ung, sondern nux fraft Gefeßes. Nach Art. 11 der Reichsverfassung bedürften Auslieferungsverträge der Suftirdmnutiti des Deutschen Reichstags, nah den Bestimmungen mancher Einzel- verfassungen sei die Zustimmung der Landtage nicht erforderlih. Im Jahre 1884 habe der damalige Reichskanzler einen Auslieferungs- vertrag mit Rußland geplant. Dieser Vertrag fei \ließlich niht vom

eiche, sondern von Preußen, und hinterher auch von Bayern geschloffen

worden. Der Vertrag habe berehtigtes Aufsehen erregt, denn er habe z. B. bestimmt, daß die politische Tendenz des Verbrechens oder Vergehens in keiner Weise die Auslieferung hindere. Er wolle das Verfahren der russishen Regierung gegen ihre Angehörigen nit kritisiren. Wenn man aber berücksihtige, in welhem Umfange in Rußland von der administrativen Verschickung politischer Bestrafter us ibirien Gebrauch gemaht werde, dann dürfe man sih nicht verhehlen, daß es angemessen erscheine, diesen Verträgen ein Ende zu machen. Es dürfte sich überhaupt der Gleich- mäßigkeit wegen empfehlen, die Auslieferungsverträge der Einzel- staaten zu beseitigen. Würden sämmtliche Verträge gekündigt, dann könnte auch die russishe Regierung niht empfindlich werden. Die

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Auslieferungsverträge der meisten Staaten bezögen sich noch auf mehr Punkte, als in seinem Antrage enthalten seien. Seine Partei habe aber geglaubt, sich auf das Nothwendige beschränken zu müssen. Der Antrag stehe durhaus auf dem Boden der heutigen Rechts- wissenschaft.

Staatssecretär Dr. Bosse:

Meine Herren, ih würde mi ganz außerordentlih freuen, wenn ih durch eine furze Erklärung vielleiht die Discussion über diesen Antrag einigermaßen abzukürzen im Stande wäre. Ich bin dabei nit gerade in einer bequemen Lage. Ich erkenne vollständig an, daß die wissenschaftlihe Autorität des Herrn Abg. Dr. von Bar es mir außerordentlich {wer macht, Anträgen, die er wiederholt überlegt hat, und denen seine Partei zugestimmt hat, widersprehen zu müssen. Ich will hier gar niht den Refrain, auf den ich mich bei Jnitiativ- anträgen des Reichstags beziehen muß, ausdrüdcklich wiederholen, daß wir niht wissen, welhe Stellungen die verbündeten Regierungen zu dieser Nesolution einnehmen werden. Ih muß mich darauf be- schränken, meine persönlihe Meinung, oder die Meinung der Justiz- verwaltung hier auszusprehen; aber sie trägt doch vielleiht zur Klä- rung der Sache etwas bei, zumal wenn ih hinzufüge, daß auch das Auswärtige Amt, mit dem ih mich über diese Frage in Verbindung geseßt habe, im wesentlichen von denselben Gesichtspunkten ausgeht.

Zunächst hebe ih hervor und darin unterscheidet sih meine Meinung {hon wesentlich von der des Herrn Vorredners —, daß irgend ein Bedürfniß dafür, die Auslieferung von verurtheilten und anges{huldigten Personen an auswärtige Negierungen durch ein Reich8- geseß einheitlih zu regeln, bis jeßt weder bei dem Auswärtigen Amt noch bei der Neichs-Justizverwaltung sich herausgestellt hat. Auch Wünsche und Anregungen zu einer solhen Regelung find bisher noch in keinem einzigen Falle weder an das Auswärtige Amt noch an die Justizverwaltung herangetreten, und das scheint mir wenigstens zu dem Bedenken Anlaß zu geben, ob es richtig is, eine so \chwierige, eine so verwickelte und in ihrer Regelung außerordentlichß weit aus- ehende Materie das wird mir der Herr Vorredner gewiß zugeben der geseßlihen Neuregelung zu unterziehen.

Schon der Punkt 1 der beantragten Refolution enthält ein doppeltes Moment : einmal foll das Reich für zuständig erklärt werden für ‘einzelne Auslieferungen, und zwar das Reich ausschließlich; und dann

1892.

zuständig sein, Auslieferungsverträge abzu-

soll das Reich \chließen.

Ich will hier zunähst die Frage cinmal dahingestellt sein lassen, ob und in wie weit hier eine Verfassungsänderung vor- liegen würde. Diese Frage ist und darin stimme ih nit ganz mit dem Herrn Vorredner überein mindestens zweifelhaft, und sie ift sehr complicirt. Ih will darauf niht weiter eingehen, weil sie uns sehr tief in -unfer Verfassungsrecht hineinführen würde; jedenfalls wird aber durch die Resolution cin vollständiger: Bruch mit der bisherigen Praxis auf dem Gebiete der auswärtigen Politik und mit dem geltenden Recht gefordert, und ih versönlih neige mich der Ansicht zu, daß diese Praxis nicht nur unserer Verfassung ent- spricht, sondern daß eine geseßlihe Regelung in dem Sinne der Resolution auch eine Aenderung der Verfassung bedingt.

Die Bewilligung der Auslieferung im einzelnen Falle ist, wie vor der Gründung des Neichs, fo auch heute noch allerdings Sache des einzelnen Bundesstaates. Dieser Grundsaß i} bisher auch ganz ausnahmslos bei sämmtlichen vom Reich mit Zustimmung des Reichs- tags geschlossenen Auslieferungsverträgen durhgeführt worden, fo z. B. noch in dem Auslieferungsvertrage mit Belgien vom 24. Dezember 1874. Das entspriht auhch ganz der allgemeinen Regel, wo- nah das Reich in den seiner Zuständigkeit unterliegenden An- gelegenheiten zwar die Aufstellung der allgemeinen Norm und die Beaufsichtigung ihrer Befolgung sh vorbehält, die unmittelbare Geschäftsführung aber immer den einzelnen Bundesstaaten überläßt.

In den Vereinigten Staaten, auf die der Herr Vorredner exemplificirt hat, liegt ja das Verfassungsreht in dieser Beziehung völlig anders. Ich werde darauf niht näher einzugehen brauchen; es ist aber zweifellos, daß die Verfassung der Vereinigten Staaten in dieser Beziehung das Recht der einzelnen Bundesbehörden erheblih weiter beschränkt, als dies bei uns der Fall ist. In der Schweiz war es früher ganz ähnlich wie bei uns, und, wie auch der Herr Vorredner erwähnt und richtig hervorgehoben hat, ift in die neuere Praris und auch in die neuere Gesetzgebung diese centralisirende Richtung, wie sie in der Resolution auch für uns in Anspruch genommen wird, übergegangen. Nun, meine Herren, ganz ähnlich wie es mit der cinzelnen Auslieferung ‘und der Befugniß zu ihrer Bewilligung steht, steht es auh mit der Befugniß zum Abschluß von Aus- licferungsverträgen. Daß das Reich bei uns zuständig ist, Auslieferungs- verträge abzuschließen, ist unbestritten, und das hat auch der Herr Vorredner ausgeführt; aber diese Zuständigkeit des Reichs ist eben feine ausschließliche, sondern sie ist eine facultative, und warum daran irgend etwas geändert werden sollte, das muß ih fagen, dafür habe ih noch feinen Nachweis auch in der Begründung des Herrn Abg. Dr. von Bar gefunden. Bayern und Preußen haben ja that- \fächlih, wie Sie wissen, Uebereinkommen dieser Art mit Rußland abges{lossen. Allein immer wird das Reich, durch welches alle Auslieferungésachen gehen mit Ausnahme ganz vereinzelter Fälle in denen der einzelne deutshe Staat, der einen gesonderten Aus- lieferungsvertrag mit dem Auslande abgeschlossen hat, eine diplo- matische Vertretung in dem betreffenden Reiche hat in den Aus- lieferungssachen die Rechte der Deutschen wahrnehmen; es müssen ja {hon der diplomatischen Vermittelung halber alle diefe Sachen dur das Auswärtige Amt gehen, und sie werden dort au, wie ih glaube, fahgemäß, und, wie ih hinzufügen darf, jedesmal unter Zu- ziehung der Reichs-Justizverwaltung bearbeitet und erledigt.

Der Herr Vorredner hat gemeint, jedes dieser Verfahren sei ein lediglih polizeilihes, und man kann es ja auch fo bezeihnen, aber ih möchte viel lieber sagen, es ist ein aus\chließlich administratives Ver- fahren. Es giebt verschiedene Systeme bezüglih des Auslieferungs- verfahrens. Das englishe und das nordamerikanishe System ist ein ausschließlich gerihtlihes, das belgishe ift ein theilweise gerihtlihes, insofern der Auszuliefernde wenigstens vernommen werden muß; aber auch in Belgien ift die Entscheidung des Gerichts keineswegs bindend für die Verwaltung und für das Ministerium; und endlich das dritte System ist das unserige, das frühere preußishe und das ältere französishe. Danach erfolgt das ganze Auslieferungsverfahren innerhalb genau derselben Grenze wie in Belgien, {ließt also eine Prüfung der Schuldfrage vollkommen aus, die Gesammtinstruction erfolgt aber und darin liegt der Unter- schied von dem belgishèn Verfahren lediglih bei den Verwaltungs- behörden, ohne jede Mitwirkung der Gerichte. Im Resultat kommt die Sache so ziemlich auf dasselbe hinaus, wie es in Belgien ge- handhabt wird. Nun hat auch der Herr Abg. von Bar die Frage, wie die gerichtliße Mitwirkung gehandhabt werden soll, ofen gelassen und hat anerkannt, daß es dazu einer besonderen Discussion be- dürfe, und nah dieser Seite hin würde in der That Punkt 2 der Resolution noch einer näheren Klarlegung ohnehin bedürfen.

Aber, meine Herren, der Punkt 3 der Resolution, wona

die Regierungen verpflichtet werden, die Aufhebung der von ihnen mit auswärtigen Regierungen abgeschlossenen, besonderen Aus- licferungsverträge herbeizuführen, unbeschadet jedoch derjenigen etwa bestehenden Verträge und vertragsmäßigen Bestimmungen, welche die Rechtshilfe in Grenzbezirken bezüglih der Feld-, Forst- und Iagdfrevel betreffen,

wäre ja an sich noch keine nothwendige Consequenz des Antrags von Bar. Ich tnache aber darauf aufmerksam, daß in der That dieser Antrag der Stellung, die das Reich bei früheren Gelegenheiten zu den vor seiner Gründung abgeshlossenen Verträgen eingenommen hat, entspricht. Er hat überdies factisch das sehr erhebliche Bedenken gegen sich, daß durch die vom Reich erzwungene Kündigung der bestehenden Particularverträge im Verhältniß zu mehreren gerade für unseren deutshen Auslieferunsgverkehr befonders wichtigen Staaten, wie z. B. Frankreich und die Niederlande, ein vollständig vertragloser Zustand herbeigeführt werden würde, und zwar ohne daß wir irgend eine Gewähr haben würden, ob es gelingen möchte, diese Lücken durch einen Vertrag des Reichs in irgend-

allein

wie absehbarer Zeit wieder auszufüllen, und das, meine Herren, scheint

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