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- erhalten wünschen, dieselbe zu übertragen. (Hört! links.) Es ift ein
und wenn allerdings eine vershiedenartige Behandlung dieser beiden Materien stattfindet, so sind dafür innere und äußere Gründe maßgebend. Innere Gründe zunähst nach der Richtung bin, daß ganz zweifellos, wie allgemein anerkannt wird, das Nacht - wachtwesen lediglich und ausfcließlih einen Theil der Sicher- heitspolizèei bildet. Hier sind die Grenzen so fest gezogen, daß das Gese ohne weiteres die Uebertragung auf die Königliche Polizeiverwaltung vornehmen konnte. Bei den Zweigen der Ver - waltungspolizei — der Ausdruck „Wohlfahrtspolizei“ trifft ja niht ganz zu — liegen die Verhältnisse anders; die Grenzen sind hier überaus fließend. Jch darf die Herren nur an das kürzlich er- gangene Erkenntniß des Ober-Verwaltungsgerichts über das Verhältniß der Baupolizei zur Sicherheitspolizei, Feuerpolizei, Verkehrspolizei erinnern. Hier läßt fih die Sache nicht mit einem Worte ein für allemal abmachen, sondern hier müssen die Grenzen speciell für den einzelnen Fall festgelegt werden.
Sodann ift für die im Geseßentwurf vorgesehene Regelung ein anderes Moment mit maßgebend, das auch, glaube i, zweifellos anerkannt werden muß: das Nachtwachtwesen befindet sich besser in den Händen der Königlichen Polizei als in den Händen der städtischen. (Sehr richtig! rechts.)
Auf der anderen Seite aber kann ih nicht zugeben, daß sich die Verwaltung der Zweige der Wohlfahrts- oder Berwaltungspolizei befser in den Händen der Gemeinden befinde, als in den Händen der Königlichen Polizeiverwaltung; ih kann höchstens zugeben, daß sie sich ebensogut in Händen der Stadtgemeinden befinde, und daß die- selbe allerdings ein berehtigtes Interesse habe, wegen anderer communaler Rücksichten, diese Zweige der Polizei überwiesen zu er- halten. Es liegt allerdings die Gefahr vor, daß diese anderen commu- nalen Nücksihten auf die Ausübung der Polizei niht immer den günstigsten Einfluß haben; und vom rein polizeilichen Standpunkte aus gesehen, muß ih sagen: Auch diese Zweige befinden sich min- destens ebensogut in den Händen der Königlichen Polizeiverwaltung, als wie in den Händen der Städte. (Sehr richtig!) Nun aber sind endlih äußere Gründe dafür maßgebend gewe]en, daß die Regelung so vorgeschlagen wird, wie es hier geshehen ist, nämlih der Umstand, daß bei den Verhandlungen, die ih mit sämmtlihen Städten einge- Ieitet habe, irgendwie ein principieller Einwand gegen die Uebertragung des Nachtwachtwesens an die Königliche Polizeiverwaltung, weder von den Provinzialbehörden, noch von den Städten selbst erhoben worden ist, daß aber andererseits gegen die Uebertragung der Zweige der Wohlfahrtspolizei san die Stadtgemeinden in verschiedenen Bezirken sehr ‘erhebliche Einwendungen von den Provinzialbehörden erhoben worden sind, daß eine Reihe von Städten erklärt hat, sie wünschten nicht diese Zweige der Wohlfahrtspolizei zu erhalten, und daß kein genügender Grund vorliegt, sie hierzu wider ihren Willen zu zwingen.
Meine Herren, ih kann ausdrücklich erklären, und zwar niht nur in meinem Namen, sondern namens der Königlichen Staats- regierung auf Grund der Verhandlungen, die ih mit den be- treffenden Herrn Ressortchefs innerhalb der leßten zwei Jahre un- ausgeseßt gepflogen habe, — es handelt sich bei den Zweigen der Wohlfahrtspolizei ja zum größten Theil um solche Zweige, die nicht zu meinem Geschäftsbereich, sondern zu dem Ressort anderer Ministerien gehören — ih kann also namens der Königlihen Staatsregierung erklären; wir sind bereit, denjenigen Stadtgemeinden, welche die Zweige der Wohlfahrtspolizei in eigene Verwaltung überwiesen zu
WBorbehalt inbetref eines Zweiges für drei Städte gemacht worden, nämlich inbetref der Baupolizei für die Städte Berlin, Charlottenburg und Potsdam, wo eine besondere Regelung durch cin Allerhöchst zu bestätigendes Regulativ vorbehalten „ist. In allen übrigen Fällen werden irgend welhe Schwierigkeiten nicht gemacht werden, den Anträgen der Städte nah dieser Nichtung voll zu ent- sprechen. Aber, meine Herren, es ift bisher allerdings nur eine wider- ruflihe Uebertragung in Aussicht genommen worden, um für den Fall, daß schwere Uebelstände aus dieser Maßnahme entstehen follten, demnächst wieder baldigst Abhilfe schaffen zu können. Wenn Herr Abg. Langerhans behauptet, mit diesem Vorbehalt der Widerruflichkeit würde sich keine Stadt darauf einlassen, die Wohl- fahrtspolizei zu übernehmen, so muß ih ihm entgegnen: die Stadt Berlin hat ih ohne weiteres darauf eingelassen, die Straßenbau- polizei widerruflich zu übernehmen, und die Uebertragung ift nur widerruflich erfolgt. Bei allen übrigen 22 Städten, denen fast aus- nahmslos irgend ein Zweig der Wohlfahrtspolizei widerruflih über- tragen ift, hat dies bisher niemals Anstoß erregt. Es hat auch nirgends von dem Recht des Widerrufs Gebrauch gemaht werden müssen: ich hoffe, das wird auch in Zukunft nicht der Fall sein. Aber ein principielles Bedenken kann meines Erachtens hieraus nicht hergeleitet werden.
Ich komme nun zu der zweiten wesentlihen Abweichung, nämlich in Bezug auf die Verwendung der Beiträge, welche die Städte fünftig zu zahlen haben. Bei den Verhandlungen von 1889 wurde es ausdrücklih als ein Uebelstand bezeichnet, daß diese Beiträge in den großen Säckel des Fiskus fallen sollten, daß ein Gedanke der aus- gleihenden Gerechtigkeit dabei gar niht verfolgt werde, und gerade mit Rücksicht darauf wurden die Beiträge so wesentlih herabgeseßt. Es wurde nicht mit Unrecht auf die Unbilligkeit hingewiesen, daß auf dem platten Lande ein großer Theil der Polizeikosten von dem
Staate getragen werde in Form der Einrichtung des Institutes der
Landgendarmerie, und daß von den 1260 Städten der preußischen Monarchie 22 größere Städte eine Königliche Polizeiver-
waltung hätten, deren Kosten ihnen nur zum kleinsten Theile zur Last fallen, daß die 1240 übrigen Städte aber die sämmtlichen Kosten
hin in Aussicht nimmt, daß die städtishen Polizeiverwaltungen dabei eine Stärkung erfahren, und das foll in der Weise geshehen, wie es in § 1 angedeutet und în den Motiven näher ausgeführt ift.
Ich erkenne an, daß auch hierbei die größeren Städte, die selb- \tändigen Stadtkreise, im ganzen 35, welche keine Königliche Polizei- verwaltung haben, in genügendem Maße berücksichtigt werden und nur einen mittelbaren Vortheil durch die Verstärkung der Polizei in ihren Vororten erhalten. Immerhin hat aber Herr von Eynern, der selbst eine dieser Städte hier vertritt, anerkannt, daß auch diefen Stadtkreisen dadur wirklih ein Vortheil zugeführt werde.
Nun komme ih \{chließlich auf die H öhe der Säße, der von den Stadtgemeinden zu zahlenden Kopfbeiträge, und das ist ja seitens der Herren Vorredner der am meisten angegriffene Punkt. Hierbei muß ih allerdings unterscheiden zwishen Berlin einerseits und den 21 anderen betheiligten Städten in der Provinz. In Bezug auf diese leßteren liegt die Sache so, daß man sagen kann, es enthält der jeßige Entwurf ein Compromiß zwischen den RNegierungsvorshlägen von 1889 und den damaligen Beschlüssen dieses hohen Hauses. Um in runden Zahlen zu sprehen, so war für die 21 Städte in den Provinzen im Sahre 1889 ein Betrag von 2300000 4 in Ausficht genommen ; dur den Beschluß dieses Hauses wurde er herabgeseßt auf 1 300 000 4 Ießt verlangt der neue Geseßentwurf einen Beitrag dieser 21 Städte von 1 600 000 1, welcher Betrag zwischen jenen beiden Zahlen liegt, ih aber weit mehr an den Beschluß des Abgeordnetenhauses von 1889 annähert; er repräsentirt ungefähr ein Drittel der gesammten Kosten, welche für die Polizei in diesen 21 Städten aufgebraht werden, Anders liegt die Sache bei der Stadt Berlin, und da muß ih allerdings zugeben, die Stadt Berlin ist \{chlechter behandelt wie alle diese anderen Städte. Denn die Stadt Berlin sollte nach der Vorlage von 1889 3 100 000.463 aufbringen, ¿nah? den Beschlüssen dieses Hauses 2300000 #, und nach der jeßigen Vorlage, 3400000 4, sodaß also, während bei den! Provinzialstädten eine Verminderung des Beitrags eintritt, für Berlin eine ¡Erhöhung [dieses Beitrags in Ausficht genommen is. Meine Herren, ih erkenne an, daß cin solches Verfahren einer besonderen Rechtfertigulng bedarf, ih glaubeßaber, diese Rechtfertigung läßt sih auch sehr wohl geben. Zu- nächst dadurch, daß seit dem Jahre 1889 sih au die Ausgaben des Staates für die Polizei in Berlin sehr erheblich gesteigert haben, Wenn Sie den jeßigen Etat vergleihen mit dem Etat von 1888/89, so ergiebt sih eine Steigerung um rund 1 700000 46 Und, meine Herren, wenn der Herr Finanz-Minister bei der jeßigen Finanzlage des Staates in der Lage gewesen wäre, den Anträgen vollständig zu entsprechen, die ih an ihn in Betreff einer Erhöhung der Polizei- fosten für Berlin gestellt hatte, so würde es noch eine halbe Million Mark mehr sein. (Hört! Hört!) Sodann liegt wesentlih der Grund für die vorgeschlagene Erhöhung des Beitrags der Stadt Berlin mit in dem Umstande, daß Berlin bisher einen ganz auffallend geringen Betrag für seinen \tädtishen Nachtwachtdienst zahlt. Ich kann auch hier konstatiren, daß, ehe die Einbringung des Geseßes beschlossen war, ih bereits Anordnungen getroffen hatte, daß auf die Stadt von Aufsichtswegen hingewirkt werden sollte, um eine andere und bessere Organisation des Nachtwachtwesens herbeizuführen, welche für die Stadt mit sehr erheblichen Kosten verbunden gewesen wäre, und daß weitere Maßnahmen nur im Hinblick auf den bevorstehenden Erlaß dieses Gesetzes unterblieben sind.
Das Nachtwachtwesen, d. h. die Wahrnehmung der Sicherheit der Stadt während der Nacht, ist hier in Berlin nur dem Namen nach städtish. Faktisch wird die nähhtlihe Sicherheit nicht von den städtischen Nachtwächtern, sondern von dem Shußmann übernommen. (Sehr richtig!) Wenn man plößlich dazu übergehen wollte, Abends um 9 Uhr die Polizeibureaux zu schließen, den Schußz- leuten die wohlverdiente Nachtrußhe zu gönnen und lediglich die Sicherheit der Stadt den Berliner Nachtwächhtern zu über- lassen, ich glaube, wir würden binnen 8 Tagen zu absolut unhaltbaren und unerträglichen Zuständen kommen. (Sehr richtig!) Daß Berlin nach dieser Richtung hin auffallend wenig thut, das zeigt eine Vergleichung der Kosten des Nachtwachtwesens in Berlin mit den- jenigen der anderen Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung. Köln, Frankfurt a. Main, Hannover, Königsberg zahlen pro Kopf mehr als das Doppelte von dem, was Berlin für das städtische Nachtwachtwesen zahlt. Jch glaube, Sie können nicht lediglih diese Summe von noch nicht } Millionen Mark, welche in Berlin für das städtische Nacht- wachtwesen bezahlt wird, als diejenige Zahl bezeichnen, welche aus- reicht, die nächtlihe Sicherheit in der Stadt zu gewährleisten. Wir haben Ermittelungen dahin angestellt, daß, wenn wir diese Aufgabe vollständig übernehmen und erfüllen follen, wir ziemlich 17 Millionen Mark gebrauchen werden. (Hört! hört !)
Dann muß ich aber au darauf hinweisen, daß das Verhältniß des Gesammtbetrages der Kosten zu diesem Beitrag der Stadt Berlin gerade infolge der Erhöhung sich nicht anders stellt, wie in den Pro- vinzen, fondern daß er genau « derselbe is und sih auf ungefähr ein Drittel der Gesammtkosten beläuft, gerade so wie der Gesammtbetrag der Beiträge der Provinzialstädte zu den Kosten sih ebenfalls auf ein Drittel beläuft. :
Wenn nun der Herr Abg. Eberty darauf aufmerksam gemacht hat, man dürfe die Steuerzahler in Berlin gerade unter den jeßigen Theuerungsverhältnissen nicht allzusehr mit Steuern belasten, so möchte ich ihm doh entgegnen, daß gerade durh die neuere Gesetzgebung, wie dieselbe theils bereits emanirt, theils in bestimmte Aussiht genommen is, für Berlin si eine erheblihe Verbesserung seiner finanziellen Lage herausstellt (Sehr richtig!) Wir sind ja heute noch nicht in der Lage, irgend-
Ich glaube aber, es i} eine wohlbegründete communis opinio,
wie das Ergebniß der neuen Einkommensteuer übersehen zu können.
finanziellen Lage; denn der Gemeinde werden neue Steuerquellen, die bisher latent waren, ershlossen; sie ist in der Lage, von diesen neuen Steuerquellen Gebrauch zu machen; sie kommt ohne Belastung namentli der unteren Klassen, dahin, daß sie erheblich höhere Be. träge mit dem bisherigen Prozentsaß erreicht.
Sodann möchte ih daran erinnern, daß, wenn die in Ausficht
genommene Ueberweisung auch nur der Hälfte der Grund- und Ge.
bäudesteuer in Ausführung gebracht wird, gerade Berlin ganz be.
sonders gut dabei fortkommt. (Sehr wahr! rechts.) Berlin würde
von diesen 374 Millionen ungefähr 3 800 000 4 erhalten. Meine
Herren, ih will einmal, ohne irgendwie Zukunftsmusik zu machen,
sagen, wenn man die lex Huene aufhübe .und den Betrag von
374 Millionen, die die Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer re-
präsentirt, lediglih überwiese, fo würde gegenüber der“ Vertheilung
nah den Grundsäßen des Ueberweisungsgeseßes voi 1885 die Stadt Berlin ungefähr um 600000 (4 besser wegkommen. (Hört, bört!
rets.)
Wenn das neue Schulgeseß in Betreff seines finanziellen Theils unverändert angenommen werden sollte, würde Berlin von den
9 Millionen Mehrausgaben dieses Geseßes ungefähr 6- bis 700000 4 erhalten. (Hört! hört! rechts.) Denn Berlin würde nicht nur als Mehrbeträge für den ersten und zweiten Lehrer die erhöhten Beiträge bekommen, sondern es würde auch die Alterszulagen, welche Berlin bisher nicht erhalten hat, bekommen, nnd ebenso die Zuschüsse zu den Penfionen. Also ih meine, daß Berlin doch nicht allzu un- günstig auch gerade bei der neuen Gefeßgebung situirt is und daß man es wohl rechtfertigen kann, ihm hier bei diefem Geseg einen etwas höheren Beitrag aufzuerlegen, es hier etwas anders zu be- handeln. Und das geschieht allerdings in dieser Vorlage. Dagegen muß ih bestreiten, daß Berlin nach einer anderen Richtung hin hier absichtlich und irriger Weise / {lecht behandelt .worden sei, indem man den Grund und Boden, auf dem das Polizei- präsidialgebäude errichtet worden ist, bei der Berechnung der Höhe der Aufwendungen nicht in Ansaß gebraht habe, indem man ferner überschen habe, daß das hiesige Polizeipräsidium eine erste Ab- theilung habe, welche niht Ortspolizei, sondern Lande s polizei ver- walte, und daß man nicht darauf Rücksicht genommen habe, daß Berlin gewissermaßen als Centralpolizeistelle polizeilihe Aushilfe für den ganzen Staat leiste, indem Berliner Criminalcommissarien, wenn es sich um Entdeckungen von shweren Verbrechern handelte, dur das ganze Land geshickt werden.
Was zunächst den leßteren Punkt, der in finanzieller Hinsicht fast bedeutungslos ift, anbelangt, fo entsteht weder dem Staat noch der Gemeinde Berlin ein Pfennig Kosten aus einer derartigen Entsendung von Criminalcommissarien; denn eine solhe Entsendung erfolgt nur, wenn diejenigen, welhe es beantragt haben, sei es der Justizfiskus, sei es nun Gemeinde oder Korporation, sei es ein Privater, die vollen Kosten zahlen. (Hört, hört! rets.)
Was nun aber die beiden anderen Einwendungen anbelangt, so kann ih dieselben mir nur daraus erklären, daß das Gesetz schon heute sehr ras auf die Tagesordnung geseßt worden is, nachdem es erst vorgestern eingebracht worden ist. Ich glaube, der Herr Abg. Dr, LUngerhans hat wohl noch nit Zeit gefunden, ganz genau die Motive zu lesen. Auf Seite 15 und auf Seite 21 sind die Beträge für den Grund und Boden des Polizei-Präsidial-Gebäudes mit 4 500 000 M angegeben, und es ist daraus ein Betrag von 0,35 -& pro Kopf auf die Kosten des Polizeigebäudes incl. Grund und Boden berechnet worden.
Sodann ergiebt die Tabelle 11 der Motive, daß hier nur für Berlin die Kosten der Ortspolizei in Ansaß gebracht sind, und daß die Kosten der Lan despolizei gänzlich außer Ansaß gelassen sind.
Meine Herren, cs is ja richtig, daß im wesentlichen das vor- liegende Gefeß in seinen einzelnen Theilen nur in der Commission wird berathen werden können ; ih gebe mich aber der Hoffnung hin, daß, wenn dieses Gesetz jeßt zum dritten Male vorgelegt wird, es Ihnen au zum leßten Male vorgelegt is, und daß es in der Form, wie es Ihnen jeßt vorgelegt ist, die Zustimmung beider Häuser des Land- tags finden wird. (Beifall.)
Abg. Althaus (cons.) hält die Vorlage für eine Verbesserung der früheren Vorlage, namentlih weil die Sicherheitspolizei ver-
bessert werden solle durch die Uebertragung des Nachtwachtdienstes auf den Staat. Die Heranziehung der Städte sei eine durchaus erechte.
N Va: Dr. Krause (nl.): Er habe bereits vor drei Jahren aus- geführt, daß er die Principien der Staatsregierung grundsäßlich nicht für rihtig ansehen könne. Wenn man der Gemeinde die Nechte nehme, könne man ihr auch keine Pflichten auferlegen. Aber da die große Mehrheit für diese Auffassung nicht zu gewinnen sei, fühlten feine teunoe sih nicht stark genug, gegen den Strom zu s{hwimmen. Die Gegner des Entwurfs hätten durchaus nicht bloß die Intereffen der Städte im Auge. Als Vertreter der Stadt Königsberg \tebe er um
fo vas in diesem Verdacht, als die Stadt zu seinem Bedauern
die Uebernahme der Wohlfahrtspolizei abgelehnt habe. Wenn man sage, daß diese 22 Städte Privilegien genössen, weil der Staat einen Theil der Kosten trage, so müsse man doch auch gerecht sein und sagen, dah das platte Land sih derselben Vortheile erfreue, weil der Staat die Kosten der Landgendarmerie ebenfalls trage. Die Vor¡chläge des Geseßentwur!t fönne er übrigens für den Auësdruck der ausgleichenden Gerechtigkeit niht halten; würden denn den privilegirten Städten irgendwelche Kosten erspart? Nein, sondern es sollten Mehraufwendungen für die Landgendarmerie im staatlichen Interesse erfolgen. Diese Ansicht der Staatsregierung sei seines Wissens auf keinen Widerspruch ge: stoßen. Der Entwurf enthalte ja gegen den früheren einige gans wesentlihe Verbesserungen; aber es müßten doch z. B. gegen dlé jederzeitige Widerruflichkeit der Verträge noh Eautelen geschaffen werden. Auch die Berehnung der Sätze mit dem Hinweis auf di Einkommensteuer scheine ihm nicht ganz richtig zu sein. Das be- deute wieder eine Mehrbelastung der wohlhabenderen Klassen, und er fürchte, man werde hierbei bald an der Grenze der Leistungsfähigkeit
beiden vorhergehenden Redner sprachen so pro domo, ganz aus» \li{lih für Berlin, daß ich glaubte, zu einer solchen Bemerkung nicht ganz unberechtigt zu fein. y '
Jch möchte ihm gegenüber nur in Betreff des zweiten Absayes des § 1 cinige Worte hinzufügen. Er hat ganz Recht: es ist in diesem Paragraphen nit beabsichtigt, einen Verwendungszweck geseh- li festzulegen. Im Gegentheil, es \oll lediglih in dem Staats- haushaltéetat darüber disponirt werden, und es wird der künftigen Entseidung diefes hohen Hauses in keiner Weise präjudicirt und dasselbe nicht gehindert, demnächst die Uebersüsse aus § 1 auch anders
zu verwenden. F :
In so fern kann. ih ihm nit Unrecht geben, daß dieser Satz mehr orer minder einen geseßgeberischen Monolog enthält. Er war áber meines ‘Era@htens nothwendig, weil fonst die Absicht, die die Staatéregierung ‘verfolgt und die allerdings, glaube ih, als eine Maß- nahme anzufehen is, welche auf dem Wege der ausgleihenden 'Ge- retigkeit liegt, überhaupt nit hätte zum Ausdruck gebraht werdea
Fönnen. z 2
Im übrigen muß ih aber hm gegenüber doch daran festhalten : es licgt cine Maßnahme der ausgleihenden Gerechtigfkeit vor. Denn ‘s sollen diefe Summex aus Staatsfonds verwendet werden zur Stärkung der Sichexheitspolizei in denjenigen
Städten, in welchen bisher die Gemeinden die Kosten ganz allein tragen müssea. Insofern liegt es auf demselben Boden wie das JIn- stitut der Landgendarmerie axf dem platten Lande, wel@e au nicht ausschließlich die Polizei wahrzun:hmen hat, sondera eine Unter- stüßung des Staats bei Wahrnehmung der Sichecheitspolizei auf dem Lande enthält. L
Abg. Bart h (freicons.) erkennt die Vorzüge der Vorlage an und bezeichnet ‘es als einen Act der ausgleichenden Gerechtigkeit daß die Gendarmerie in der Nähe der großen Städte vermehrt werden solle. Redner bittet nur den Minister, für die Gehälter und Wohnungs- elder der ‘Gendarmen in den Vororten der Großstädte deren Theuevun verhältnisse in Betraht zu ziehen. Bedenklih sei Fol- gendes: Die Gendarmen sollten auch in den kleinen Städten :even- tuell Executivpolizei ausüben. Während sie sonst ihve Weisungen pom Amtsvorsteher empfingen, würden sie sie in diesen Kleinstädten von dem ‘Polizeicommissar empfangen müssen, der ebenso wie fie die Unteroffizierslaufbahn durchgemacht habe, also ihnen gleichgeste t sei. Hier werde die Instruction aushelfen müssen. Bezüglich Ver Ueber- tragung ‘einzelner Zweige der Polizeiverwaltung köune, wenn diese E auch ausdrücklich Pbezeihnet würden, denno eine große nzahl won Competenzstreitigkeiten entstehen. Deshalb müsfe man sich diefe e in der Commission näher ansehen.
__ Abg. Tschocke (nl.): Der Minister könne niht exwarten, ‘daß die Ver#reter der zweiundzwanzig Städte, die dur die gegenwärtige Vorlage schwer belastet würden, dieselbe freudig aufuehmen sollten. Er habe ‘aber niht lediglich .als Vertreter einer großen Stadt, sondern, wie der Abg. Krause, als Vertretec des Landes das Wort gegen die Vorlage genommen. Unzweifelhaft habe dieser Géseßentwurf gegauühber dem vor drei Jahren vorgelegten sehr erhebliche Vortheile: fo sei, wie hon hervorgehoben, der un- natürliche Unterschied zwischen Sicherheitsdienst bei Tag und in der Nacht beseitigt. Ferner kömten nach § 6 die nee eine Anzahl van Zweigen der Verwaltungspolizei in eigene erwaltung übernehmen. Bedenklih sei hm zwar die Widerruflichkeit dieser Vebertragung, am allerbedeuflihsten die Höhe der Säße. Der Minister habe bei derselben GeLegenheit vor drei Jahren aut efordert, kein Mitleid zu haben mit den Städten der Millionäre. Üngereht würde es sin, wenn darunter auch die Städte des Ostens gemeint sein sollten. Diese Behauptaaug könne zutreffen bei Städten im Westen, wie ¡die Declaration zeigen werde. (Heiterkeit.) Nicht .nur in Breslau, sondern au in Posen, Stettin, Danzig blieben :nur die Leute wohnen, die durch Beruf oder Grundbesiß an die Schalle ge- fesselt seien, ‘die anderen, die ihr Schäfhen im Trocknen Hätten, zögen nach Berlin oder Wiesbaden. Der Schwerpunkt liege in der Höhe der Kosten. Der Minister oder die Commission werde {heiden müssen zwischen Städten im Osten und im Westen; wenn nicht, werde isen einigen Fracticnsgenofsen gegen den Gesetzentwurf immen müssen. i _ Abg. vonGynern (nul.): Wenn auch in Berlin eine kleine Unzu- friedenheit bestehen bleibe, so werde ‘die Vorlage doch sonst überall Zufriedenheit verbreiten. Berlin genieße immer noch einen Staats- zushuß zu seinen Polizeikosten von 8 Millionen Mark, abgesehen von allen andexen Vortheilen, die der Stadt Berlin als der Reichshauptstadt, als dem Sammelpunkt des Verkehrs zufielen. Auch
aus den kleineren Städten des Westens zögen die Rentiers h
Berlin. Der Zuzug werde fich immer mehr verstärken, namentli
wenn Berlin jetzt auf 166 9% Zuschlag zu den Staatssteuern * herunterkomme. Ér habe die Ueberzeugung, in der Commission werde : die Entscheidung dahin ausfallen, daß das, was der Abg. Eberty für | die Berliner Steugrzahler angeführt Habe, niht der wahren Ge- !
rehtigkeit entspreche. Damit schließt .die erste Lesung. Die Vorlage wird einer Commission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Darauf wird vie zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats [orge und zwar beim Etat der
Berg-, Hütten- und alinenverwaltung. Referent ist Abg. Stengel.
ms _Abg. Schultz - Bochum (nl.), daß die Folgen des Bergarbeiter- ausftandes sich noch immer bemer#har ma *4 namentli in dem Rückgang der Leistungen der Arbeiter. Die U LNn eines Arbeiters habe in den Jahren 1888 bis 1890 ün Saar S Eetbvier 253 bezw. 233 bis 223 t, in Niederschlesien 221, 218, 19% t, im Ruhrgebiet 315, 293 und 278 t betragen. Dieser Rückgang sei nur zum Theil erklärlich E die Verkürzung der Arbeitszeit ; denn im westfälischen Kohlengebiete seè eine erheblihe Verkürzung der Arbeitszeit niht eingetretea. Die Löhne hätten dagegen eine teigende Tendenz angenommen, und zwar betrügen in den ge- nannten drei Jahren die Jahreslöhne in Niedershlesien 630, 632, 9 M; an der Nuhr 869, 941, 1067 6 und in Saarbrücken 842,
93, 1140 A hne ließen \sih nur aufrecht erhalten, wenu
Preis der Kohlen nit erheblih zurückgehe. Dazu sei aber yothwendig, daß zwei alte {Forderungen erfüllt würden: die Neform er Bergwerksteuer und die Ermä igung der Eisenbahntarife.
_ Abg. Schmieding (nl.): Die E Ei T uicht so ge- nugend geklärt, daß man sie hier in der Oeffentli keit hon besprechen ônne. Er halte es auch für wünschenswerth, daß eine Reduction
Beim ersten Titel der Einnahmen „Aus Bergwerken“ |
sein werde. Das sei : ) ü i tren R Ee d ReTen ee von Verhandlungen über die
Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlep\ch:
Meine Herren! Es is "mir peinlich — ich kann das nicht leugnen — genöthigt zu sein, die Interpellation, die der Herr Vor- redner an mi gerichtet hat, zu beantworten, weil ih ihm zu meinem Bedauern heute keine andere Antwort geben kann, als ih im vorigen Jahre gegeben habe, troßdem ih mit ihm der Ueberzeugung bin, daß in der Bruttobes&uerung der Bergwerke, wie sie augenblicklich in unserem Vaterlande existirt, ein ungerehtes und übermäßig er- \{hwereudes Element für den Bergwerksbetrieb liegt. Dieser Auf- fassung hat mein Herr Amtsvorgänger Ausdruck gegeben, und ih schließe mich hm darin an. Nur fann ih mich beute noch nicht definitiv darüber äußern, ob ih es für rihtig halte, die Bergwerks- steuern ganz gu beseitigen, oder ob es nit vielmehr vorzuziehen wäre, fie zunächst zu reduziren. Die Schwierigkeit der Beurtheilung dieser Frage liegt idarin, daß es eine ganze Reihe von Bergwerksbetrieben giebt, die eine Abgabe an private berechtigte Personen zu zahlen haben, die erheblich hößer is als die fisfalishe Steuer. Man wird sih fragen müssen, ob, wenn man zu einer Aenderung der Bergwerkssteuer übergeht, man die ganzen 20% zu bescitigen hat, von denen wir 1 °/o als Aufsichtssteuer bezeihnen, das andere als Zehnt, oder ob man sich damit wird begnügen müssen, zunächst nur das eine Prozent der Aufsichts\teuer zu beseitigen, wie ih {on hervorgehoben habe, im wesentlihen mit Rüksicht auf den Umstand, daß eine große Reihe ‘von Bergwerken nicht 1, fondern 5 und mehr Prozent an private Berechtigte zu zahlen haben. Zu diesen gehört z. B. der größte Theil ‘ver sehr bedeutenden obers{lesishen Montanindustrie; die Ver- größerung der vorhandenen Unglei{hheit der Behandlung unserer Berg- werke in steuerliher Beziehung würde nicht unbedenklih sein.
Der Herr Vorredner hat bemerkt, daß bisher von Verhandlungen oder wenigstens von erfolgreihen Verhandlungen des-Handelsministers mit .dem Herrn Finanzminister nichts verlautet habe. Von erfolg- reichen Verhandlungen konnte allerdings leider nichts verlauten ?hwpeil diefe Verhandlungen bisher zu einem Abschluß nicht geführt haben. Cingeleitet aber sind sie, und fie sind eingeleitet zu ‘dem in ¡Aussicht gestelltenFZeitpunkt, nachdem die Einkommensteuer- "und die Gewerbe- steucr-Geseßgebung ihren Abs{chluß gefunden hat; ih nehme auch an, daß fie in Zukunft einen erfreuliheren Fortgang nehmen können, als sie bisher gehabt haben, je méhr sich herausstellen wird, daß auf der einen Seite die erwarteten Einnahmen aus der Einkommensteuer sich erhöhen, andererseits die Lage der Bergwerke eine Abänderung dieser Bruttobesteuerung immer dringender erfordert. Jn {früheren Jahren is ja eine Umänderung der Bruttobefteuerung zur Netto- besteuerung auf die Schwierigkeiten gestoßen, daß man sie zur Ein- fommensteuer nicht überführen wollte, weil man dos damit verbundene Eindringen in die Erwerbsverhältnisse der Bergwerke fürchtete; daß man auf der anderen Seite sie niht zur Gewerbesteuer Üüberführen wollte, weil da derselbe Fehler vorlag, wie au bei der Brutto- besteuerung der Bergweike, ‘daß nämli die kleinen Bergwerke un- verhältnißmäßig stark getroffen werden gegenüber iden großen. Beide Momente, die damals aus dem Zustande der ‘Einkommensteuer und Gewerbesteuer hergeleitet sind, liegen heute, in demselben Maße wenigstens, niht vor. Heute sind unsere Bergwerke, wenigstens zum großen Theil der Einkommensteuerdeklaration unterworfen, die sih niht vollziehen kann, ohne daß ein Ein- dringen „anderer Kreise in die Verhältnisse der einzelnen Bergwerke stattfindet; andererseits is die Gewerbesteuer dahin reformirt worden, daß die kleinen Betriebe entlastet, die größeren entsprehend mehr be- lastet sind. Es rückt also die Möglichkeit, die Frage der Bergwerks- besteuerung dahin zu lösen, daß man an Stelle dex Bruttobesteuerung die Nettobesteuerung treten läßt, meines Erachteus näher. Jch kann nur versichern, daß ih es weiter versuchen werde, mit dem Herrn Finanznünister über diese Fragen zu einer Einigung zu gelangen.
Auch bei demHerrn Finanz-Minister ist eine Abneigung über diese Frage, nt dem Handels-Minifter sih zu verständigen, in keiner Weise vorhanden. Daß das Wort „Sparsamkeit“, welhes über allen Titeln unseres Ctats shwebt, auh in dieser Beziehung nicht ganz olme Ein- fluß sein ann, werden Sie ja selbstverständlich findeu; und infolge dessen ist allerdings der gegenwärtige Augenblick für eine energische Behandlung tüeser Fragen kein außerordentli günstiger.
Wenn ih nun noch wenige Worte mir gestatten darf zu den ‘Lusführungen, die der Herr Abg. Dr. Schulß gemaht hat, so möchte ih zunächst ihm sowohl wie au den nderen Herren Rednern meinen Dank dafür ausfprechen, daß sie es vermieden haben, des weiteren und nuheren auf die Frage der Bergarbeiteraus\stände einzugehen. Es ift ja xihtig und zutreffend, daß die Folgen der Ausftände heute noch niht verwunden find, daß sie uaclzittern in einer Menge von Erscheinungen, die wir durchaus niht zu unserer Freude empfinden. Im großen und ganzen ist aber doch das ver- gangene Jahr von Bergarbeiterausftänden nur wenig be- rührt worden, und ih bin der Meinung, daß, wenn solche Fragea in der Praxis nicht vorliegen, wir besser thun, möglih#t wenig von ihnen zu reden. Ich glaube, dieser Standpunkt beeinträchtigt durhaus nicht die nöthige Vorsicht und auch nicht das Gefühl der Verpflichtung, die wir uns auferlegen, auf alle Erscheinungen auf diesem Gebiet unser Augenmerk zu richten. Indessen, wie gesagt, je weniger in der Oeffent- lichkeit von diesen Dingen verhandelt wird, desto weniger findet die künstliheAgitation zum Ausstand, die meines Erachtens heute allein noh vorliegt, ihre Nahrung. Es ist rihtig, wenn angeführt worden ist, daß die Verminderung der Arbeitsleistung auch auf die Strikezeit
4 zurüczuführeu ist. Indessen, meine Herren, ausschließlih, glaube ich,
ist sie doh nicht darauf zurückzuführen. Es treten da noch eine Reihe anderer Momente hinzu, z. B., daß die Arbeiten der Bergwerke sich auf eine größere Reihe von Vorrichtungsarbeiten erstrecken als vor und
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i, ist das doch nicht, so weit ist die Arbeitsleistung nicht zurückgegangen. Meine Herren, die Lohnhöhe ist eine erhebliche; daß sie zu hoch ift, fann ih nit zugeben, und ich nehme auch an, daß die beiden Herren Vorredner auf demselben Standpunkte stehen: denn sie haben beide bemerkt, sie würden es lebhaft beklagen, wenn eine Reduction der Löhne erfolgen müßte. Genau auf demselben Standpunkte bewegt sich die preußische Bergverwaltung au; sie muß indeß ebenso wie die Privatindustrie sih darüber klar sein, wenn die Kohlenpreise die Höhe niht mehr haben wie im Augenblick, daß dann die Aufrechthaltung der augenblicklih gezahlten sehr hohen Löhne auf die Dauer nit durchzuführen ist. Wir haben den Grundsay, als Betriebsverwaltung müssen wir im großen und ganzen gerade so wirthschaften wie die Privat- industrie, und wir halten uns nicht für befugt, aus dem Sätel der Steuerzahler bedeutende Zuwendungen an die Arbeiter zu machen über das Maß dessen hinaus, was sie für ihre redliche Arbeit verdienen. Dabei, meine Herren, kann man aber sehr wohl auf dem Standpunkte stehéèn — und wir stehen darauf — daß eine fiskalische Verwaltung immer verpflichtet ist, sobald eine Möglichkeit einer Lohnzulage vorliegt, ihrerseits die ersten Schritte nah dieser Richtung zu thun; sie hat meines Erachtens die Aufgabe, ein gutes Beispiel au in diesem Sinne zu geben, immer unter den von mir bereits erwähnten Kautelen. (Sehr richtig !)
Ich habe mit den Herren aus dem Hause die aufrichtige Hoff- nung, daß es möglich sein wird, die Löhne auf der Höbe zu halten, wie sie augenblicklih stehen. Eine Erhöhung ist für die nächste Zeit nach der Lage unserer allgemeinen industriellen Verhältnisse aus- ges{lofsen ; es kann sich nur darum handeln, ob wir in der Lage sind, die bestehenden Löhne auf dieser Höhe zu balten. Sie sind gewachsen bis in die Mitte des vorigen Jahres etwa: seitdem ist ein ganz ent- schiedener Stillstand eingetreten, und, wie gesagt, deshalb ist es nur zu wünschen, daß wir in der Lage bleiben, nicht zu einem Nückgang n dieser Beziehung übergehen zu müssen.
Abg. vonSchals\cha (Centr.): Die jeßigen Kohlenpreise seien
N l a \ .): B Ol von den früheren so verschieden, daß man wohl sagen fine: aus ba ales erheblichen Verringerung derselben werde es noch möglich sein, die jeßigen Löhne der Bergarbeiter zu bezahlen. Es frage id, ob man nicht bei einer ungesunden Höhe der Kohlenpreise angekommen sei. Daß hohe Löhne ein Mittel gegen die Socialdemokratie seien, möchte er estreiten; der Appetit komme beim Essen; man wolle bald höhere Löhne haben. Es werde leiht gesagt, daß man nicht mehr ausïomme, man verlange höhere Löhne. Aber die Kunst sei, auszufommen mit dem, was man habe. Die Kohlenproducenten seien von Conjuncturen abhängig ; man könne es diesen nicht verdenken, daß sie bei guten Zeiten etwas ersparten für S Zeiten. Unter den hohen Kohlenpreisen litten alle Industrien, namentlich die Eisenindustrie. Bedenklich scheine es ihm daher, wenn die fiscalishen Werke eine Erhöhung der Kohlenpreise anstrebten, denn die fiscalishen Werke hätten die allgemeinen Interessen wahrzunehmen, um so mehr, als die L S Gruben nur mit einem Händler ihre Production ab- Gefen âtten, so daß ungezählte Millionen in diese zwei Hände
Abg. Graf Strachwiß (Centr.) weist darauf hin, daß die Selbstkosten der Bergwerke sich S vermehrt hätten, aas durch die Unfall- und Inbvalidenversiherung. Nur bei der besten E Würfelkohle, werde ein Verdienst erzielt, die anderen Kohlensorten müßten oft unter dem Selbstkostenpreis weggegeben werden. Die Kohlenpreise seien noch nicht \olche, daß man berechtigt sei, einen Feldzug gegen die Kobhlenproducenten zu eröffnen. Man fprehe von dem großen Verdienst des Zwischenhandels, aber der Grubenbesißer könne nicht seine Producte selbst abseßen, er müsse an feste Abnehmer _verfaufen, welche zahlungsfähig seien. Ring- bildungen, welhe für Massengebrauchsartikel die Preise in un- gemessene Höhe trieben, verwerfe er; aber eine gewisse Stetigkeit der Preise sei nur durch eine Art von Ningbildung zu erreichen. Den A E E an E werden, wenn die Eisen- aHnverwallung statt der ausländischen Holzschwellen inländische eis T S E wollte. O
Abg. Szmula (Centr.): Dem Vorredner müsse er doch entacaen- treten. Es bestehe ein Kohlenring. Die beiden O Firinen Cüfar Wollheim und Sriedländer hätten die kleineren Zwischenhändler aus- gekauft und nun die Macht, die Kohlenpreise zu diktiren, umso- mehr, da die Staatswerke „ihnen auh ihren Verschleiß übertragen hätten. Die Kohlenwerke könnten sehr wohl einen Theil ihrer Pro- duktion direkt verkaufen, wenn sie auch den größten Theil an Händler verschleißten. Die Eisenindustrie sei wichtiger als die Kohlen- industrie und man überlege sich schon in Oberschlesien, ob man nicht einen Theil der Hochöfen demnächst ausblasen solle, weil die Absaß- verhältnisse sich verschlechterten. Für die Eisenindustrie würde es angenehm fein, wenn die Regierung etwas für die Ermäßigung der Kobhlenpreise thun würde. Dazu komme noch, daß Oberschlesien keinen bequemen Absaßmarkt habe. Nach Rußland sei der Absag außer zu Schleuderpreisen, verschlossen ; nah Oesterreich habe der Handelsvertrag den Absaßz nicht gerade erleichtert. e _ Regierungêscommissar Geheimer Ober-Bergrath Bendemann: Cine Crhöhung der Preise der fiskalischen Bergwerke sei nicht an- E die Etatsansäße blieben noch zurück hinter den bisher chon erzielten Preisen. Das Bestreben werde allerdings dahin gehen müssen, die Preise nicht plößlich allzu stark sinken zu lassen Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:
Nur noch wenige Worte auf den direkten Appell, der an mich gerichtet worden ist, bei den fisfalishen Werken mit einer Preis- ermäßigung und zwar in der Weise vorgehen, daß die oberschlesische Eisenindustrie dabei wieder mit Vortheil — fo, glaube ich, waren die Worte — arbeiten kann. Meine Herren, es is mir bekannt, daß die obershlesishe Eisenindustrie wie andere Eisenindustrien unseres Vater- landes sih augenblicklih in einer sehr üblen Situation befindet, und ih will es auch nicht bestreiten, daß das in Oberschlesien härter und für einzelne ershwerender auftritt, weil die geographische Lage unserer oberschlesischen Eisenindustrie für den Absatz außerordentlih ungünstig ist. Indessen so schlimm, daß bei dem jetzigen Kohlenpreise unsere Eisenindustrie in Oberschlesien zum Erliegen kommen mußte, in cinen Zustand zurückverseßt wurde, wie er vor 26 Jahren bestand, fo liegt die Sache doch nicht.
Es sind an die fisfalishe Grubenverwaltung im Laufe des ver-
gangenen Jahres eine ganze Reihe von Anforderungen herangctreten auf Ermäßigung der Kohlenpreise, denen auch bis zu einem gewissen Grade Rechnung getragen is. Gegner derartiger Ermäßigungen sind alle diejenigen Eisenwerke, die selbs Kohlengruben haben, und ich bitte zu beachten, daß sih in Oberschlesien cine ganze Reihe solcher Werke vorfinden, wo die große Eisenindustrie mit der großen Kohblenproduktion verbunden ist, und ganz naturgemäß ist die Höhe der Kohlenpreise für die betreffenden Herren wichtiger gewesen, weil sie besonders hoch waren, als die bessere Ausgestaltung der Eisenindustrie.
Das soll uns aber uicht abshrecken, denjenigen, die sih in einer folh günstigen Lage einer Verbindung ihrer Kohlengruben mit Eisen- werken nicht befinden, die gewünschte Preisermäßigung zu geben, soweit wir dazu in der Lage sind. Wir baben aber auch die fiskalischen Interessen ins Auge zu fassen, und ich glaube, die fiskalishen Inter-
ihrer Polizeiverwaltungen aus eigenen Mitteln bestreiten müßten.
Nun geht der jeßige Entwurf davon aus, daß derjenige Betrag, welcher übrig bleibt, nahdem die von den Städten bisher aufge- brachten sächlichen Kosten und die Kosten für das Nachtwachwesen ge- deckt sind, verwendet werden soll zu Gunsten derjenigen vorbezeichneten 1240 Städte, welche bisher cine Unterstüßung in der Wahrnehmung ihrer Polizei seitens des Staates überhaupt nicht hatten. Herr Abg. von Eynern hat angeregt, ob es nicht möglich wäre, die 1 300 000, welche nah dem jetzigen Gesetzentwurf hierfür übrig bleiben würden, unter die übrigen Städte zu vertheilen. Ich glaube, es is von vorn- herein {hon die Geringfügigkeit des Betrages, welche die Vertheilung unmöglih macht, denn danach würde im Durchschnitt jede Stadt etwa nur 1000 erhalten, auf den Kopf noch niht 15 4 entfallen. Aber auch abgesehen davon, hat die Staatsregierung geglaubt, richtiger zu handeln, wenn sie die Verwendung von vornherein nah der Richtung
nit Plaß greifen möge. Wenn die auswärtige Concurrenz es zulasse, di der hohe Stand der Löhne ein Segen [N das Land, weil le Kaufkraft dadurch wachse. Die hohen Löhne seien immer noch der beste Schuß gegen die Socialdemokratie. Die plöß- he Steigerung der Löhne verführe allerdings die jungen ie ¿u unnüßgen Ausgaben ; aber der Fehler habe dann Gen nur in der Plöglichkeit der Steigerung gelegen, denn auch 1
ankommen. Endlich sollte man den geseßgeberishen Monolog über die Verwendung der Ersparnisse zur Stärkung der S oan in den Vororten doch streichen. Etwaige Ersparnisse müßten jedesma
daß in Berlin sich der Betrag dieser Steuer sehr erheblih erhöhen wird, fo erheblich, daß die Stadt in die Lage- fommen wird, den Gesammtbetrag ihrer bisherigen Steuern mit einem geringeren | iz Etat besonders gerechtfertigt und darnah verwendet werden. Prozentsaß der Zuschläge aufzubringen, als sie bisher erhoben hat. | Er hoffe, daß der Minister diesen Wünschen entgegenkommen werde) Es wird gesagt, statt 100% würden in Zukunft 66/0 genügen, das | denn er habe ja selbst diesen Entwurf {on als einen Gompras ist ja nicht vorauszusehen, es können ja vielleicht 80% oder 90 /0 O P R E E diesem Gebiete sei Stetigkeit die Hauptsache. Freilich müßten au sein. Jedenfalls aber ist das die allgemeine Annahme, in Berlin wird E M ¿ 4 7 | die Kohlenpreife die bisherige Höhe behalten. Redner wendet sih da- sich der Prozentsatz der Steuerzuschläge ohne Verminderung des aufzu- Minister des Jnnern Herrf urth: L f A die Budgetcommission den Fonds für unvorhergesehene bringenden Steuerquantums ermäßigen lassen. (Hört! hört !) Nun gebe ih Wenn der Herr Vorredner Dr. Krause zunächst gegen den Cin- bei gaben von 280 000 auf 100 000 M ‘ermäßigt habe. Gerade j 5 das Hi ; S Vol eidbter , ér Doutne h gewe Nerwahrung m Bergbau sei Sparsamkeit bei unvorhergesehenen Ausgaben am ja zu, daß das für den einzelnen Steuerzahler keine Erleichterung be- | gang meiner vorigen Rede sih gewendet und dagegen DBerway wenigsten am Plate. Redner verlangt shließlich die Aufhebung deutet ; für diese 8 9/0 der „Obern Zehntausend“ die die Herren | eingelegt hat, daß ih die Gegner des Gefeßes lediglich als Nertreter E X aus alter Zeit stammenden Bruttobergwerksteuer, deren Be- Abgg. Eberty und Langerhans anführten, bedeutet das sogar eine er- | der Städte bezeichnet hätte, welche mit höheren Beiträgen heral- gung hon bom Minister von Maybah seit vielen Jahren in heblihe Erhöhung ihrer Steuern. “ Aber, meine Herren, für die R
i C C C Att t gestellt sei. Auch der jeßige Minister habe die Reform der gezogen werden sollen, so will ich ihm zugeben, daß, wenn ih E Beraw . Au jeßige J l Stadtgemeinde als solche bedeutet cs eine Verbesserung ihrer | ihm gesprochen hätte, ih ihn ausgenommen haben würde. Aber dié N erffteuer zugesagt, sobald die See GECE ONoTEO
während der Strikezeit vorgenommen wurden und infolge dessen die Arbeiterzahl im Verhältniß zu der Arbeitsleistung im ganzen eine größere geworden ist.
Ein zweites Moment, was wenigstens einigermaßen die ver- minderte Arbeitsleistung erklärt, das ist die in dem leßten und vor- leßten Jahre vermehrte Zahl der durchaus ungeübten Arbeiter im Steinkohlenbergbau. Dies gilt sicher für Rheinland und Westfalen, sicher auh für Saarbrücken. Es is das eine Erscheinung, meine Herren, die wir niht ändern können, und sie erklärt einigermaßen das — wie ih anerkenne — s{chlechte Resultat in Bezug auf die Arbeitsleistung gegenüber der Arbeitsleistung früherer Jahre.
În umgekehrtem Verhältniß zur Arbeitsleistung steht, wie der Abg. Dr. Schuly bemerkt, die Erhöhung des Lohns. Ganz ridtig, glaube