1892 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Hauptwerth lege ih auf eine Stimme, die mir heut zugegangen ift, und die si abgedruckt findet in der Beilage zu Nr. 2 der „Amt- liden Nachrichten der Invaliditäts- und Altersversiherungs-Anstalt Hannover“. Da ist eine Ansicht des Ober-Inspectors dieser Aú- stalt enthalten, welcher sich mit der Frage beschäftigt, ob die Alters- und Invaliditätsversicherung nun wirklich in ihren Wohlthaten so hoch anzuschlagen sei gegenüber der Versorgung, die auf dem vlatten Lande bisher {hon die alten Leute gefunden baben, und er zieht da in Parallele einerseits den Betrag *der Leib- zut, des Altentheils, der auf dem Lande in den einzelnen Di- stricten der Provinz Hannover gewährt zu werden pflegt, und anderer- seits die Altersrente. Ih kann natürlih auf die Details diefes sehr eingehenden Auffatzes nicht eingehen, aber ih möchte doch als das Zeugniß eines Mannes, der doch auch mit offenen Augen gesehen bat, der seine Forshungen auf dem platten Lande gemaht und hier nun das Resultat dieser Forschungen niederlegt , einige Worte verlesen. Der Mann sagt Folgendes :

Die früber wohl vernommene wegwerfende Aeußerung von Gegnern des Gesetzes unter den Arbeitern, daß „diese wenigen Pfennige nur ein Almosen seien, zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben, daß damit nichts anzufangen sei“ u. st. w., ist jeßt verstummt, seitdem der Werth einer solchen festen Monatseinnahme für die Alten auf dem Lande durh die Beobachtung der Wirkung ibrer Verwendung allseitig anerkannt worden ist.

Und weiter sagt er: 5

Nicht allein, daß die bisherigen wirklichen Bezüge, zu Gelde gerenet, die Altersrente oft kaum crreichen und selten erheblich höher gehen, sondern vor allem, die Rente wird den alten Arbeitern im Dorfe jeßt ohne ihr Zuthun regelmäßig monatlich im voraus gezahlt, ohne Verdruß und Streit und bis zu dem Tode; sie können dieses Geld verzehren, wo es ihnen beliebt, ohne an den oft wenig angenehmen Aufenthalt bei den Kindern oder Schwiegerkindern gebunden zu sein; sie finden mit dieser festen und sicheren Einnahme, die ibnen niemand nebmen darf, überall ofene Thüren und gute Behandlung dieses und noch anderes-+ giebt der Rente, gegenüber den oft so fragwür- digen, ja bitteren Altentheilsbezügen, einen erhöhten Werth, so sehr, daß mancher kleinere Besißer, der vor der Stellenabgabe steht, ich mir gegenüber dahin äußerte: „Die alten Leute feines Dorfes hätten es als Rentenempfänger weit besser, als die kleineren Besißer, die am Lebensabend auf ihren Altentheil angewiesen feien.“

Nun, meine Herren, dies Zeugniß spricht wahrlih nit gegen die Alters- und Invaliditätsversicherung.

Es ist na den uns zugegangenen Stimmen ganz unzweifelhaft, daß da, wo man die Sache richtig angefangen hat, {hon heute ihr Werth anerkannt wird, und daß da auch die Unbequemlichkeiten nicht allzu sehr empfunden werden. Noch heute Morgen war ein früheres bochgeshäßtes Mitglied dieses Hauses bei mir, der Vorsteher der Communalverwaltung einer größeren Stadt. Ich richtete an ihn die Frage: Wie \teht's mit der Alters- und Invaliditätsversiche- rung, ist bei Ihnen Unzufriedenheit darüber? Und da sagte er:

s steht vortrefflih, und von Unzufriedenheit ist in meinem Heim- wesen au noch nicht eine einzige Stimme laut geworden. Darauf seßte er mir auseinander, daß in dieser Commune von der Facultät des § 112 Gebrauch gemaht worden sei, daß man dort das ganze Klebegeschäft aus die Communalverwaltung übernommen habe, und als ih nach der Belastung fragte, ob denn das nicht sehr theuer wäre, da hat r gesagt: Nein, die Sache läßt sich halten. Natürlich fostet das Geld, wir haben Rechnungsführer angestellt, die fungiren gleichzeitig als Rechnungsführer bei der Krankenkasse, sind also nur im Nebenamt in diesem Geschäft und dadurh macht sich die Sache erheblich billiger. Und nun habe ih ihn weiter gefragt: Wie steht es denn mit den unständigen Arbeitern? sind da nicht Un- bequemlichkeiten vorgekommen? Da hat er mir gesagt: „Für diese unständigen Arbeiter bezahlen wir allerdings aus der Kämmereikasse den Betrag, den die Arbeitgeber zahlen müssen.“ Und als ich ibm entgegengehalten habe, daß dies doch unter Umständen eine reht hohe Belastung der Kämmereikasse involviren könne, hat er mir erwidert : Erfahrungsmäßig betrüge diefer Theil der Ausgaben nur einige Hundert Mark im Jahre. Sein Gesammturtheil ging dahin, daß die Invaliditätsversicherung nit allein in ihrer Organisation be- friedige, sondern au in der Empfindung der Bürger seiner Stadt einen durchaus guten Boden gefunden habe.

Nun, meine Herren, komme ich auf den Punkt, den der Herr Abg. Grillenberger neulich berührt hat, und den ich vergaß, in meiner Er- widerung auf die Ausführungen des Herrn Abg. Grillenberger zu berühren, und über den auch heute der Herr Abg. Hiße gesprochen hat, das ist nämlich die Entwerthung der Marken. Ich gebe dem Herrn Abg. Grillenberger zu, daß ih früher bei der Berathung des Alters- und Invaliditätsgeseßes mich auf den Standpunkt gestellt habe, und zwar in Uebereinstimmung mit der Auffassung der verbündeten Negierungen , daß vermieden werden müsse, durch die Quittungs- farte ein Arbeitsbuch herzustellen und dem Arbeiter bezüglich seines Fortfkommens Ungelegenheiten zu schaffen. Diese Auffassung theile id au heute noch. Auch heute noch wünsche ih ver- hindert zu sehen, daß die Quittungskarte ein Arbeitsbuch wird. Sie ist dazu nicht bestimmt. Nun hatte der Bundesrath in gewissenhafter Auffassung dieses Zweckes bestimmt, daß die Entwerthung erfolgen solle dur einen Strich. Meine Herren, die kurze Praris der Hand- habung des Geseßes hat aber ergeben, daß diefer Strich wirklich niht genügt und eigentlich so gut wie keinen Zweck hat. Der Strich enthält in der That keine Entwerthung um deswillen, weil die Marke, die bloß leiht aus der Quittungskarte entnommen und für eine Quittungékarte verwendet werden kann. Dié Klagen

man an

sei, zwangen dazu, sich zu überlegen, was

Striches seßen könne.

nimmt. marke in die Quittungskarte eingeklebt ist, spätere Verwendung außerordentli erschwert.

Wenn der Herr Abg. Grillenberger der Meinung gewesen ift, daß durch die Eintragung eines Datums doch die Möglichkeit gegeben sei, über die vita anteacta des betreffenden! Arbeiters Nachforshungen

und dann

mit einem Strich versehen i}, sehr

andere darüber, daß in diesem Strich eine ausreichende Entwerthung nit zu finden Stelle des Dabei ist die Nücksiht, daß die Quittungs- farte fein Arbeitsbuch werden dürfe, niht außer Acht gelassen; man hat sich gesagt: das is nicht anders mögli, als daß man die Ent- werthung durch die Einfügung des Datums der Entwerthung vor- Dann fann man fehen, an welchem Tage die Quittungs- ist eine

anzustellen, so verstehe ih nicht, wie er an Stelle dieses Verfahrens

und darauf hat der Herr Abg. Hitze {hon mit Recht hingewiesen hat vorschlagen können, daß nicht die Eintragung des Datums, sondern des Firmenstempels gewählt werden könne. Der Firmen- stempel macht doch urbi et orbi flar, bei welchem Arbeitgeber der Ar- beiter in Beschäftigung gewesen ist, und es wäre dann für Jemanden, der einen Arbeiter in Arbeit nehmen will, dem er nicht traut, ein Leichtes, feine vita anteacta festzustellen an der Hand der Quittungs- farte. (Zuruf.) Das is ein Vorschlag, mit dem Tintenfaß! Der gefällt mir. Nur \chade is dabei, daß man dann nicht sagen kann, was unter dem Tintenkleckse steht, und es ist für die Zukunft des Arbeiters recht wichtig. Ich glaube, wir, die wir das Tintenfaß nit anwenden, sorgen besser für die Interessen des invalide werdenden Arbeiters als der Herr Abg. Grillenberger. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.) Also, meine Herren, ih sage, der Firmenstempel ist viel gefährlicher für den Arbeiter als der Tag der Eintragung; denn aus der Handschrift der Eintragung des Datums wird man den Arbeitgeber niht erkennen können, dazu müßte noch ein ver- abredeter S{nörkel hinzukommen, welcher dem erkennbar ist, in dessen Hände die Quittungskarte nachher kommt.

Der Herr Abg. Hitze hat nun gemeint, man könnte vielleicht diesen Bedenken noch dadurch Rechnung tragen, daß man die Ein- tragung des Datums unter der Quittungsmarke vornehmen laffe. Das ist aber keine Entwerthung, denn dann fann ja die Quittungsmarke sehr gut abgelöst und wiederum anderweitig ver- wendet werden. Dann hilft das Datum, was darunter steht, gar nichts, Dieser Modus is, glaube ih, auch nicht gangbar, und ih würde empfehlen, daß man es rücksihtlich der Markenentwerthung einmal versucht mit dem Verfahren, was der Bundesrath eingeschlagen hat.

Meine Herren, ich will damit s{ließen. Ich kann nur wieder- holen, was ih neulih gesagt habe: Wir sind bereit, alle Vorschläge auf Abänderung des Alters- und Invaliditätsversicherung8geseßes in eine ernste und wohlwollende Erwägung zu nehmen, und wir werden uns freuen, wenn es uns im Verein mit Ihnen gelingt, die noch vorhandenen Unbequemlichkeiten zu beseitigen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Hirsch (dfr.): Er wolle zunächst feststellen, daß fi zwischen dem Staatssecretär Dr. von Boetticher und den Social- demofraten eine grundsäßlibe Annäherung vollzogen habe, indem, abgesehen von einigen s{härferen Ausdrücken beim Angriff und bei der Abwebr, in den Grundsäßen und in den großen Zielen eine entente cordiale zwischen ibnen herrshe. Der Staatssecretär Dr. von Boetticher habe wenigstens die Annahme des Abg. Grillenberger, daß der Staatsfocialismus des Alters- und Invaliditätsgesetzes si be- denflih dem Socialismus der Socialdemoktratie annähere, nicht zurü- gewiesen. Gegenüber seiner Aeußerung, daß er überrascht gewesen fei durch die günstige Aufnahme des Gefeßes, müsse er erklären, daß es ein Gegenstand der Abneigung in den weitesten Volkskreisen sei, und mit Recht. Er habe zwar für seine Ansicht eine Reihe von Beweisen vorgeführt und als gefchickter Advokat seine Sache ver- theidigt: aber es sei doch wohl nicht ganz zutreffend, daß die frei- sinnige Partei und besonders die Parteilcitung die Miyßstimmung im Lande erst künstlich erregt habe. Im Gegentheil sei auch der Fürst von Bismarck einer von Denjenigen gewesen, die dieses Gefeß in abfälligster Weise fkritisirt und {ließli verleugnet hätten. Im übrigen fei das Gese niht wegen des Klebens verhaßt, fondern weil es dem Volke in seiner großen Mehrheit wider seinen Willen aufgedrängt worden sei durh die persönlihe Intervention des Fürsten Bismarck im Cartell-Reichstage. In dem jeßigen Reichstage würde es niemals eine Mehrheit gefunden haben. Das Gese ver- lange zunächst in materieller Beziehung hohe und zwar unstund- bare Beiträge, die im leßten Jahre die Höhe von 89 Millionen Mark erreicht hätten. Das bedeute eine gewaltige Steuerlast, die durch Verminderung anderer Steuern nicht ausgeglichen, fondern zu den übrigen hinzugetreten sei. Diese Beiträge müßten Woche für Woche weiter gezahlt werden, troß der {weren Bedrängniß der Zeit, der boben Lebensmittelpreise, des geringen Verdienstes, der vielfachen Geschäftsstokungen, die auf Arbeitern und Arbeitgebern gleich \chwer lasteten. Es sei daher kein Wunder, wenn folhe Mehr- belastung die betheiligten Kreise nicht mit Freude erfülle. Für diejenigen Altersrentner, denen schon jeßt, ohne daß sie einen Pfennig beigetragen hätten, eine Rente zugefallen sei, habe diese Liebesgabe von 5 Millionen Mark ja ihr Angenehmes. Diese humane Einrichtung sei zugleich eine sehr geshickte gewesen. Was aber hätten die anderen Arbeiter für ihre Beiträge nach fünf oder nach dreißig Jahren ? Ein großer Theil der Arbeiter sei überzeugt, daß er niemals in den Genuß einer Rente kommen werde. Der Abg. Grillenberger habe ganz übersehen, daß nicht nur die Arbeiter als Gegner des Ge- seBes. daständen, sondern auch viele Arbeitgeber, die fih in ebenso \chle{chten und schlechteren Verhältnissen befänden, wie die Arbeiter. Auch die Arbeitgeber seien vielfa der Meinung, daß die Belastung durh die Beiträge eine unerträgliche sei. 1! würden jedenfalls froh sein, wenn das Gefeß würde; man sollte auf die Stimmung der großen

\chihten Rücksicht nehmen. Die Socialdemokraten hätten

aufgehoben Bolks-

vorausgesagt hätten, sei eingetroffen.

erst in fleinerem Kreise eine Probe zu machen.

entscheiden, daß eine Versicherungspfliht nicht vorliege.

sicherheit im Volke hervorgerufen.

mehrerer . Erfahrungen bedürfe. Mit

dazu noch versicherungskassen verfahren.

fassen nah ihrem Lohn in die höheren Beitragsklassen

des ganzen Gesetzes vorgegangen werde.

und Nationalliberalen, anerkannt würden.

Beiträgen aus und litten T ( fideing, vie auf fie bacvalit sei Die fommen, um die bessernde Hand anzulegen, und J sich über das Versprehen des Staatssecretärs, im nächsten Jahre eine Novelle einzubringen. Besonders reformbedürftig sei die Er- ledigung der Streitsahen. Von dem Unfallver icherungsgesez habe man ein Aufhören der Prozesse und eine s{hleunige und glatte Erledigung der Unfallgeschäfte erhofft, was dieses Geseß gegenüber

Die tmneisten Arbeiter

zwar versprochen, daß sie an seiner Stelle einen anderen Bau aufführen wollten, aber wie sie ihn ausführen wollten, hätten sie nit gesagt. Alles, was seine politischen Freunde bei Schaffung dieses Gefeßes ff Die Regierungen hätten damit unvorsichtigerweise einen Sprung ins Dunkle gethan, ohne vorher | \ Von verschiedenen Seiten würden Klagen laut, daß man die Versicherungspflicht will- fürlich auf Fälle ausdehne, die nah dem Sinne des Geseßes nicht versicherungspflichtig seien. Im Falle des Zweifels sollte man immer B Geschehe dies nicht, so werde naturgemäß eine große Beunruhigung und Un- Die Ziffern des ersten Jahres fönnten niht maßgebend sein für die Beurtheilung der zukünftigen Wirkungen des Geseßes. Von allen Seiten werde zugegeben, daß es C [{werer Un- gerechtigkeit werde besonders gegen die Nichtmitglieder der Zwangs- Während die Mitglieder der Zwangs- fämen, würden die Mitglieder der freien Kassen in eine niedrigere Lohn- klasse geseßt, weil bei ihnen nur der ortsübliche Tagelohn angerechnet werde. Auch von den Wahlen und von der Vertretung der Arbeiter seien die Mitglieder der freien Kassen ausgeshlossen. Die Geschäfts- führung ruhe überhaupt viel zu sehr in den Händen der Beamten, die ganze Organisation sei viel zu bureaukratisch. Seine Partei wünsche deshalb ebenfalls, daß möglichst bald mit einer gründlichen Revifion : S Die Erfahrungen mit dem Unfallversicherungsgesetz hätten eine große Zahl von Mängeln und Uebel- ständen hervortreten laffen, die allseitig, auch von den Confservativen Mit den Svpecialwünschen des Antrags Auer stimme er vielfah überein, nur gehe ihm das sehr berechtigte Verlangen des ersten Punktes nicht weit genug. Die Carenzzeit müsse überhaupt wegfallen oder auf höchstens vier Woche: beschränkt werden. Die Krankenkassen kämen immer weniger mit ihren i {wer unter der Last der Unfallver- [ B e 0E er freue

Hoffnung habe sich leider nicht erfüllt. Es komme eine große Zahr von Berufungen gegen die Rentenfestsezungen der Berufsgenossenschaften vor. Und diese Berufungen beruhten keineswegs auf frivolen An- trieben, denn der Geschäftsberiht des Neichs-Verficherungsamts führe die Vermehrung der Berufungen felbst auf die gesteigerte Thätigkeit in manchen Betrieben, namentlich in der Eisenindustrie und im Bauy- gewerbe, und die dadurch vermehrten Unfälle, fowie auf die häufigen Aenderungen der bereits gewährten Renten zurü. Bon 950175 Feststellungs- oder Ablehnungsentscheiden dez Reichs - Versicherungsamts beträfen 30385 allein die Ab- änderung laufender Renten, welhe Abänderung fast ausnahms- los eine Herabsetzung gewesen sei. Nichts mache so viel böfes Blut, wie diese häufigen Rentenberabseßungen, die in den Augen der Ar- beiter geradezu den Charakter des Chifanösen hätten. Allerdings ge- hére dazu ein ärztlihes Gutachten über die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, aber bei den Recursen gegen die Rentenänderungen fämen geradezu entgegengeseßte Ansichten der Aerzte zum Vorschein. Mindestens zwei Aerzte sollten darüber urtheilen, ob eine Rente geändert werden fönne, wovon den einen der Rentenempfänger stellen müßte. 1890 seien 2354 Recurse erhoben worden, rückständig seien aus 1888 noch 6, aus 1889 noch 894 gewesen. Die Verheißung einer schnellen Erledigung der Prozesse treffe alfo leider nicht zu. Auch die Unfallverbütung habe man bei Schaffung des Geseßes proclamirt. DieBe- triebsunfälle hätten sich 1890 auf 200 439 beziffert, wovon 5922 den Tod, 2700 dauernde und völlige Erwerbsunfähigkeit und 21671 dauernde theilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge gehabt hätten. Das sei eine ungeheure Verlustliste. Einige Berufsgenofsenschaften bâtten zwar vielerlei für Unfallverhütung gethan, aber angesichts dieser Ziffern müsse man doch sagen, es hätten sich diese Maßregeln nicht als wirksam genug erwiesen. Die Arbeiter hätten die Un- fälle niht verschuldet, die Hauptschuld liege an der übermäßigen Ausdehnung der Arbeitszeit, wobei fkörverlihe Frische und geistige Aufmerksamkeit erschlafften, sodaß der Arbeiter die Gefährlichfeiten des Betriebs niht genügend vermeiden könne. Die neue Gewerbeordnungs - Novelle habe die Unfallver- hütungsmaßnahmen theilweise ten Berufsgenofsenschaften entzogen und dem Staat übertragen. Hoffentlih werde hier staatliches ‘Vorgehen dahin wirken, daß man nicht mehr mit fo hoben Unfallzahlen zu rechnen habe. Möge sowohl für das Invaliditäts- als auch das Unfallverficherungsgeseß von allen Seiten, von der Regierung und dem hohen Hause die größte Sorgfalt und Thatkraft verwendet werden, um, nachdem man in das Svstem der foctalpolitischen Geseßz- gebung eingetreten sei, es so zu gestalten, daß es in jeder Beziehung materiell wie erzieherisch zum Woble der Arbeiter diene. Das werde nur geschehen tÉönnen, wenn mehr und mehr zur genofssenschaftlichen Selbstverwaltung auch auf diesem Gebiet übergegangen werde.

Abg. von Helldorff (cons.): Es sei niht richtig vom Norredner, sich in so scharfer Weise gegen die Altersver- sicherung zu wenden und die Last, die hier aufgelegt werde, als eine Steuer zu bezeichnen. Das Gese bezwe@e dasselbe, was der Abg. Dr. Hirsch dur seine Vereine bezwecke. Das Gefey folle dem Volke aufgedrängt worden sein. Die Bedenken dagegen seien allerdings natürlich, aber sie rihteten sih niht gegen den Gedanken des Gefeßes, sondern gegen seine Construction. Ver Gedanke des Gesetzes habe immerhin die große Mehrheit des Reichstags gefunden. Wenn man von der Abneigung spreche, mit der das Gescß aufgenommen sei, so übertreibe man hierbei und werde darin unterstüßt von einer gewissen Presse. Die Abneigung sei nicht so groß, wie der Abg. Dr O Meine Das Wille er aus Tei eigenen Wahrnehmungen. Wenn er der Meinung wäre, daß der Abg. Hirsch recht hätte, so würde er ihm den Vorschlag machen: den Antrag auf Abschaffung des Gefeßes zu stellen. Das Geseß habe allerdings eine Menge von verbefserungsbedürftigen Punkten: die Landwirthschaft werde bei ihrer schlechten Lage schwer belastet. Doch die Last, die hier den Landwirthen auferlegt sei, sei dielelbe Last, die ihnen bisher schon aufgelegen habe, wenn sie ibre Ver- vflihtungen gegen die Arbeiter richtig hätten erfüllen wollen. Es handele si nur um cine andere Form für die Tragung dieser Last. Diese Last bringe auch wieder eine nicht unerhebliche Ersparniß in dem Aufwand für Armenlasten mit sih. Seine Partei sei bei dem Gesetz von der Annahme ausgegangen, daß die Beiträge der Arbeitgeber 1 9/9 des gezahlten Lohnes betragen würden. Nach Berechnungen, die er mit feinen Nachbarn angestellt babe, habe er das bestätigt gefunden. 1% des Arbeitsaufwandes sei aber wirklich feine drückende Last, die Schwankungen des Arbeitslohnes in der Landwirthschaft betrügen meistens mehr. Cin wesentlicher Theil der Beschwerden beziehe sich auf die Art der Erhebung der Beiträge, auf die Belästigung dur das Kleben. So weit es sih um kleine Unternehmer handele, seien diese Belästigungen nicht sehr erheblih. In den großen Geschäften träten Unbeguemlichkeiten ein, aber die ließen sih mit gutem Willen überwinden. Das Einziehen der- Beiträge und die Einklebung der Marken würden hier wesentli erleihtert werden, wenn es periodisch auf Grund geführter Listen geshähe. Hier werde eine Aenderung des Gesetzes helfen müssen. Eine wesentlihe Erleichterung würde ge- schaffen werden, wenn die gemeinsame Erhebung der Beiträge dur die Krankenkassen ermögliht würde. Vom Markensystem könne man aber nit abgehen, eine Controle durch Listen lasse sich“ nicht an die Stelle seßen. Es komme darauf an, den Betheiligten die Be- deutung ‘der Quittungskarten klar zu machen. In Sachsen, wo die Wohlhabenheit auf dem guten, wirthschaftlichen Verständniß der Bevölkerung beruhe, mache das jeßige System durchaus keine Schwie- rigkeit. Die Arbeiter seien sehr bedacht darauf, ihre Karte voll zu haben. Der Arbeiter sei der beste Executor in der Ausführung des Gefeßes. Die Fälle, in denen einzelne Arbeiter durch Ablösung der Marken die Gesammtheit shädigten, seien verhält nißmäßig nur recht wenige. Die Kleinheit der Marken sei el Hinderniß für die Handhabung.

i Die Aengstlichkeit, daß die Beschrei- bung der Marken mit dem Datum eine Gefahr haben könnte, !e! unberechtigt.

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Jeder Arbeitgeber werde doch den Arbeiter fraget, woher er komme, er könne dann besser Erkundigungen einziehen, als wenn die Marke mit der Firma gestempelt wäre. Die Lasten eien für die Gemeinden häufig unerträglich. Die focialen Reformen könne man nur durchführen mit willigen und thatkräftigen Organen. Man müsse vorbeugen, daß die Mißstimmung über das Geseß nicht größer werde. Soweit er die Stimmung der Arbeiter kenne, seien diejenigen, weldhe die Sache nur einigermaßen verstanden hätten, sehr zufrieden damit und brächten das kleine Opfer gern. Die Renten, befonders die Altersrenten, seien nicht zu niedrig bemessen. Er habe schon fruyer einigen von seinen alten Arbeitern eine Pension, 5 Silbergroschen tag- lich, gewährt: sobald sie diese Pension erhalten hätten, seien fie nit mehr auf Arbeit gekommen, weil sie in ihrer Familie eine natur gemäße Beschäftigung gefunden hätten. So werde es auch mit den Altersrentnern gehen. Dieses Geseß sei fo groß, wie man es so groß seit einem Menschenalter niht gemacht habe. Seine Partei werde immer stolz darauf sein, daß sie für dieses Geseß gestimmt babe. Man möge die Wirkung des Geseßes abwarten; ein abschließzende® Urtheil könne man heute noch nit fällen. Ehe man Aenderungen vornehme, müsse man erst Erfahrungen sammeln. Das Deutsche e! habe in seinen drei socialpolitishen Geseßen eine gewaltige That vollbracht. E Abg. Möller (nl.): Er bedauere, daß man bei diesem Geseh den vorsichtigen Weg verlassen habe, den man bei den anderen Arbeiter- geseßen verfolgt habe, daß man die N auf etnen zu großen Kreis von Versicherungspflichtigen ausgedehnt habe. Man hätte ih auf diejenigen beschränken follen, die den Kranken- W Unfallversicherungen angehörten. Denn das Gesetz habe nur dort vet friedigung erregt, wo man die Krankenkassen als Grundlage benußt habe, indem man dort, wo das Klebesystem Schwierigkeiten mache, die Sache einfach den Gemeinden überlassen habe. Die Opposition werde E der Zeit verstummen, denn sie sei nicht im Volksbewußtsein begründe”. In einem Punkte fei er allerdings mit dem Abg. Gri enberger einvet standen, nämlich, daß bei diesen Verhandlungen die Anwesenheit eines tehnishen Vertreters des Reichs - Versicherungsamtes wünschenswêF gewesen wäre. Er müsse den Vorwurf des Abg. Dr. Hirsch zur!

dem Haftvyflihtgesez besonders sympathish gemacht habe; aber diese

weisen, daß die Aerzte die Neigung hätten, die Unfälle nicht un

i 8, Wünsche 1

Sinne der Arbeiter, fondern im Sinne der Berufsgenofsenschafts- Vorstänve zu begutachten. Solche Pflichtvergessenheit könne man den Sectionévorständen nicht vorwerfen; diese thäten lediglih ihre Pflicht, wenn fie fortlaufende Prüfungen über das Vorhandensein der Vorbedingungen zur Rente anstellten. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Sectionsvorstände mehr als einen Arzt zuziehen ollten. In der Auswahl fei man fehr forgfältig; wenn Zweifel vorhanden seien, ziehe man einen zweiten und dritten Arzt zu. In dieser Session {hon Reformen vorzunehmen, halte er nicht für thunlih. Die Nothwendigkeit einer Revision der Unfallversicherung sei ja allseitig anerkannt, auch von der Regierung. Deshalb genüge der allgemeine Antrag. Der Antrag der Socialdemokraten hebe nur einige Punkte hervor, die durchaus nit die Hauptsache seien. Namentlich sei es unrichtig, den Berufs- genossenschaften die Fürforge für einen Verunglückten vor der Beendi- gung der dreizehnten Woche aufzuerlegen. Man habe versucht, bei der Unfallversiherung auch die Arbeiter heranzuziehen, und habe {ließli den Ausweg dafür gefunden, die Fürsorge für die ersten dreizehn Wochen der Krankenkasse zu übertragen. Nedner empfiehlt seinerseits, daß die leinen, wegen geringer, die Erwerbsfähigkeit nit beeinträhtigender Verleßungen gewährten Renten so lange ruhten, wie der Lohn derselbe wie früher fei, daß ferner den Ascendenten die Rente nur im Falle der Bedürftigkeit gewährt werde, daß bei der Concurrenz mehrerer Berufsgenoffenschaften das Feststellungsverfahren beshleunigt werde, daß die Nenten ausländischer Versicherter capitalisirt, daß au auéländische Betriebsunternehmer zur Versicherung heran- gezogen werden könnten. Schließlich verlangte Redner, daß den Berufs- genossenschaften in ihrer Vermögensverwaltung und -Anlage eine größere Freiheit gewährt, z. B. auh der Ankauf von Grundbesiß gestattet werden müsse. : : Darauf wird um 41/4 Uhr die weitere Berathung ab- gebrohen. S Ï Präsident von Leveßow s{chlägt vor, den Weltposstt- vertrag, dessen dritte Berathung auf der Tagesordnung steht, noch zu erledigen. :

Der Vertrag wird ohne Besprehung angenommen und zwar mit dem Uebereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Kästhen mit Werthangave, betreffend den Post- anweisungsdienst, betreffend den Austausch von Posipaeten, betreffend den Postauftragsdienst, und betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften.

Schluß 43/4 Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Einrichtung und Thätigkeit der Arbeiterausschüsse im Bereiche der preußischen Staatseisenbahnverwaltung.

Die im Hauptblatt erwähnten, von dem Minister der öffent- lien Arbeiten festgeseßten Bestimmungen über Arbeiteraus\chüsse im Bereiche der preußischen Staatseisenbahnverwaltung lauten :

8& 1. Um den in den Werftstätten, Gasanstalten und ähnlichen Anstalten der Staatseisenbahnverwaltung beschäftigten Arbeitern Ge- legenheit zu geben, durch felbstgewählte Vertreter Anträge, Wünsche und etwaige Beschwerden allgemciner Natur vorzutragen, und hierüber, fowie über sonstige allgemeine Fragen des Arbeitsverhaältnisses und solche Fragen, welche sih auf das Wohl der Arbeiter beziehen, auf Verlangen der vorgeseßten Dienststelle gutachtlichhe Aeußerungen abzugeben, wird für jede Werkstätte, Gasanstalt und jede fonstige unter den Begriff der „Fabrif“ im Sinne der Gewerbeordnung fallende Anstalt der Staatseisenbahnverwaltung, in welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, cin Ausschuß eingesetzt, welcher von den Arbeitern aus ibrer Mitte zu wählen ist. Befinden sich mehrere derartige Anstalten an einem Orte, so kann für sie ein gemeinschaftlicher Ausschuß gebildet werden. Ebenso tann für mehrere Anstalten, welche au verschiedenen Orten belegen sind, ein gémein- famer Ausschuß gebilden werden, wenn sich dies aus Zweckmäßigkeits- rücksihten empfiehlt. Beträgt in einzelnen Anstalten die Zahl der wablberehtigten Arbeiter 3) niht mindestens 15 und die der wählbaren 4) nicht mindestens 6, so tann die Errichtung cines Ausschusses für dieselben oder ihre Vereinigung mit anderen Anstalten zur Bildung eines gemeinsamen Ausschusses unterbleiben. Die Be- stimmung über die Zahl und den Siß der zu bildenden Ausschüsse steht den Königlichen Eisenbahn-Directionen für ihren Verwaltungs- bezirk zu. Denselben bleibt vorbehalten, in der Abgrenzung der Aus- \hußbezirke Aenderungen eintreten zu lassen, sobald sich hierzu cin Bedürfniß ergeben sollte.

§ 2. Der Arbeiterausshuz besteht aus mindestens 3 und höch- stens 15 Mitgliedern. Die Zahl der für jeden Ausshuß zu wählen- den Mitglieder wird von der Königlichen Eisenbahn-Direction nach Maßgabe der Zahl der in jeder Anstalt beschäftigten Arbeiter und der dzu in welche diese nah § 5 Abs. 2 einzutheilen sind, fest- gesekßt.

§ 3. Wahlberechtigt sind alle mindestens 21 Jahre alten Arbeiter, welche seit mindestens 3 Jahren im Dienste der Staatseisenbahn- verwaltung beschäftigt sind und sich im Vollbesiße der bürgerlichen Chrenrechte befinden. ¡

§ 4. Wählbar sind folhe Arbeiter, welhe mindestens 30 Jahre alt und feit mindestens 5 Jahren im Dienst der Staatseisenbaln- verwaltung, fowie mindestens 1 Jahr in derselben Anstalt beschäftigt lind und fich im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.

—, § 0. Die Wahl ift eine geheime únd wird durch Abgabe von Stimmzetteln an den dieselbe leitenden Beamten vollzogen, welcher ga zwei Arbeiter zu seiner Unterstüßung heranzuziehen hat. Die “rveiter “der Hauptwerkstätten können von der zuständigen Koniglichen Eisenbahn - Direction nach ihrer Beschäftigung und nah besonderen Abtheilungen des Betriebes in Gruppen eingetheilt werden, welche je ein Ausshußmitglied und einen Ersat- mann aus ihrer Mitte zu wählen haben. Werden mehrere örtlich getrennte Anstalten zur Bildung eines Ausschusses vereinigt, so wählt Jede derselben besondere Vertreter. Ort, Tag und Stunde der Wahl G 9 Tage vorher durch die vorgeseßte Behörde (Königliche Arbeitn-Direction, Eifenbahn-Betriebsamt) durch Anschlag in der an lait: bekannt gemacht. Bor der Bekanntmachung ist ein B der wahlberechtigten und der wählbaren Arbeiter unter godbe, in _welche Wahlgruppen sie eingetheilt sind, zur Einsicht aus- ei E L Dorn nicht binnen acht Tagen be- Wahl Uet j e dasselbe die Grundlage, für die Zulaffung zur Ms Ausstellungen gegen das Verzeichniß entscheidet die in Zl: 2 bezeichnete Behörde. Gewählt ist, wer die Mehrheit der On der erschienenen Wähler einer Gruppe erhält. Ist ab- wischen nmenmehrheit nicht vorhanden, fo findet thunlichst sofort e E beiden Personen, welche “Die meisten Stimmen endgültig oen , eine engere Wahl statt, deren Ergebniß llg ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Q Gewählten haben si über die Annahme der Wahl alsbald nach die Rezanntgabe des Wahlergebnisses zu erklären. Beschwerden über Wahste t gültigkeit der Wabl sind nur binnen3_einer Woche, vom

lage ab gerechnet, E / 5 folgt f Die „Wahl der Ausschußmitglieder, und Erfaßmänner er-

fie drei Jahre. Auéscheidende sind wieder wählbar.

„Ærpflichtung zur Annahme der Wahl liegt nicht vor. sdieitag Das Amt als Ausschußmitglied erlischt: a. mit dem Aus- reen des Arbeiters aus der Beschäftigung in der Anstalt, für

gewählt ift, þ. dur freiwillige M llabexlegitit des Amts,

eine mehr als dreimonatliche Dienstunfähigkeit oder Be-

l, d. dur ftrafrehtlihe Verurtheilung zu Gefängniß oder in Mit f e. durch Uebertritt in das Beamtenverhältniß. Scheidet it ais ied und dessen Ersatzmann vor Ablauf der Zeit, für welche + gewahlt sind, aus, so ist für die Gruppe, welche sie gewählt hat, eine Neuwal.] anzuordne

l dnen. j

Die Arbeiteraus\hüfse haben die Aufgabe, 1) Anträge,

Beamten und Arbeitern wurden im Jahresdurchschnitt beschäftigt:

von 404 286 555 M; bei der Werkstäattenverwaltung 59 129 Personen mit einer Besoldung von 63 549861 A. ih im Berichtsjahre 3618, nämlich 535 Entgleisungen, 372 Zu- sammenstöße und 2711 sonstige Betriebsunfälle. verunglückten Personen tödtet und 2452 verletzt wurden. sich 282 Neisende, von denen 46 ohne eigenes Verschulden getödtet und 236 obne eigenes Verschulden 1 000 000 beförderten Reisenden wurden somit 0,11 Personen getödtet und 0,55 verletßt. s unglückten 2465 Personen, davon 272, von denen 19 getödtet wurden, durch Unfälle der Züge während der Fahrt, und 435 Todesfälle, auf sonstige Weise. ohne eigenes Verschulden 10 getödtet und 49 verletzt, infolge eigener Unvorsichtigkeit 216 getödtet und 156 verletzt. Nebenbeschäftigungen §8 Personen getödtet und 547 verlett: Selbstmord kamen 187 Personen um; 17 wurden durch Selbstmord- versuche verletzt.

bat den Zweck, den nicht Capitalkräftigen jeden Standes ein eigenes Heim zu gründen, ohne daß dazu größere Baarmittel erforderli sind. Ieder, der je nah der Größe des 200 bis 500 Æ verfügt, um daraus mindestens die Lebensversicherung auf cin Jahr und die Kosten des Kaufvertrags zu zahlen, kann si ein eigenes, seinen Verhältnissen angepaßtes Grundstück erwerben.

der Amortisation des bahnen Deutschlands, nach den Angaben der Eisenbahnverwal-

tungen bearbeitet im Neis-Eifenbahnamt. 1890/91.

Angaben der deutschen Eisenbahn-Statistik nebst er- läuternden Bemerkun E lungen, bearbeitet im Yeihs-Eisenbahnamt.

vorgebraht werden und die Arbeiter der betreffenden Anstalt oder einzelne Gruppen im ganzen berühren, bei dem Vor- stande der Anstalt vorzubringen und in Zusammenkünften mit diefem über dieselben sih gutachtlih zu äußern; 2) über sonstige das Arbeitsverhältniß betreffende Fragen, insbesondere über die zu erlassende Arbeitsordnung, über Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und solhe Einrichtungen, welche zum Wobl der Arbeiter und ihrer An- gehörigen getroffen sind oder fünftig getroffen werden sollen, auf Anfordern ihr Gutachten abzugeben; 3) soweit fie von beiden Theilen angerufen werden, Streitigkeiten der Arbeiter unter einander zu schlichten. In den zu 1 und 2 erwähnten Fällen können von dem Vorstande der Anstalt auch andere derselben Anstalt angehörige Arbeiter zur Berathung zugezogen werden. An der Abstimmung 10) nehmen dieselben nit theil. Von der Erörterung in den Arbeiterauss{üssen ausges{lossen sind, abgesehen von den zu 3 bezeichneten, alle Anträge, Wünsche und Beschwerden, welche ledig- lich die Angelegenheiten Einzelner betreffen. Nur bleibt jedo dem Vorstande der Anstalt nah seinem Befinden vorbehalten, den Aus- chuß vor der Bewilligung von Unterstüßungen über die Bedürftig- keit und Würdigkeit der zu Unterstüßenden zu hören. § 9. Verhandlungen der Ausschüsse finden nah Bedürfniß , , " f E , jedoch niht bäufiger als vierteljährlih einmal ftatt, ausgenommen, wenn die vorgeseßte Behörde oder der mit dem Vorsitz beauftragte Beamte die Einberufung für erforderlich er- achtet oder wenn zwei Drittel der Ausschußmitglieder darauf antragen. Die Verhandlungen finden unter dem Vorsitz eines von der vorgeseßten Behörde zu bezeihnenden Beamten oder feines Vertreters statt. Dieser seßt Ort und Zeit des Zusammentretens und die Tagesordnung fest. Der vorgeseßten Behörde bleibt vor- behalten, außer dem Vorsißenden noch weitere Beamte zur Theilnahme an den Verhandlungen des Ausschusses anzu- ordnen. Die Tagesordnung sfoll den Auss{ußmitgliedern der Negel nah eine Woche vor dem Situngstage ttagihetlt werden. Berathungsgegenstände, welche erst nah Mittheilung der Tagesordnung bei dem Vorsitzenden angemeldet werden, kann derselbe von der Er- örterung ausschließen. 10. Ueber die Berathungen sind Niederschriften in ein Proto- follbuch aufzunehmen, welhe die Namen der Anwesenden, die ein- zelnen verhandelten Gegenstände und das Ergebniß der Abstimmungen enthalten müssen. Die Niederschriften sind von dem Vorsitzenden und einem Mitgliede des Ausschusses zu vollziehen und von dem Ersteren zu sammeln und zu verwahren. Soweit darin Anträge, Wünsche und Beschwerden enthalten find, welche der Entscheidung durch die vor- geseßte Behörde bedürfen, ist dieser alshald eine Abschrift unter gut- achtliher Aeußerung des Vorstands der Anstalt, auf welche si die Anträge u. #. w. beziehen, vorzulegen. Den Ausschußmitgliedern steht frei, von dem Inhalte der Niederschriften jederzeit Kenntniß zu nehmen. § 11. Die Sizungen des Ausschusses sollen thunlichst in die Arbeitszeit fallen. Aus Anlaß der Theilnahme an den Aus\chuß- fißungen finden feine Lohnkürzungen statt. Soweit die Aus\chuß- mitglieder zur Theilnahme an den Auss{ußsitzungen Reisen vorzu- nehmen haben, erhalten sie freie Eisenbahnfahrt und Neisekosten, welche ebenso, wie die Entschädigungen für entgangenen Arbeitsverdienst, nah den für die Besißer der Unfallschiedsgerichte erlassenen Vor- schriften zu bemessen sind. § 12. Die Königliche Eisenbahn-Direction ist befugt, Arbeiter- ausschüsse, welche sich nah ihrem Ermessen zur Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben als ungeeignet erwiesen haben, aufzulösen und cine Neuwahl anzuordnen. § 13. Aenderungen der vorstehenden Vorschriften bleiben vor- behalten.

Statistik der im Betriebe befindlihen Eisenbahnen Deutschlands. *

Die Gesammtlänge der normalspurigen Eisenbahnen in Deutsch- land betrug am Schluß des Jahres 1890/91 41 817,70 km, es entfielen mithin auf je 100 gkm 7,74 km, auf je 10000 Einwohner 8,50 km. An Betriebsmitteln waren vorhanden: 14188 Locomotiven, 26 399 Personenwagen, 287 704 Gepäck- und Güterwagen und 1664 Post- wagen. Der Gesammt-Personenverkehr belief ch auf 426 056 116 Personen mit 11 224 437 610 Personen-Kilometern. Hiervon kamen auf die I. Klasse 2263 408 Personen mit 204 204 351 Personen- Kilometern, auf die Il. Klasse 43462826 Personen mit 1 801 139846 Pexsonen - Kilometern, auf die 11. Klasse 258 673 5933 Personen mit 5 417 778 545 Personen - Kilometern, auf die IV. Klasse 112 450 099 Personen mit 3145 826 156 Personen- Kilometer und auf Militärbeförderung 9206 250 Personen mit 655 488 712 Perfonen-Kilometern. An Gütern gegen Frachtberechnung wuden 215 910742 6 mit 22237258 947 tkm befördert, davon 162934 6 E 85336395 Gm . Eilgut, 192444731 6 mit 20 164518 034 tkm Frachtgut, 407796 t mit 49062108 tkm Militär, 2497847, b Mt 887710019 Um - Vieh und 19797434 t mit 1600632391 tkm frahtpflihtiges Dienst- gut. Außerdem wurden 1 834567 t mit 173 890 309 tkm Güter ohne Frachtberechnung befördert. Die gesammten Bauaufwendungen beliefen ih auf 10213 968954 M oder 244591 M auf 1 km Eigenthumslänge, das verwendete Anlagecapital der gegen- artigen Vena felt fd auf : 1045615568 s over 250 590 Æ auf 1 km Eigenthumslänge. Die gesammten Betriebsein- nahmen, aus\ch{ließlich des Pachtzinses, stellten fich auf 1 300 §73 605 M. oder 31 248 M. auf 1 km Betriebslänge, die gesammten Betriebs- ausgaben auf 783 392 528 M. oder 18818 auf 1 km Betriebs- länge, der Uebershuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsaus-

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gaben betrug 500 668 687 M oder 4,86 9/9 des Anlagecapitals. An bei der Betriebsverwaltung 340 558 Personen mit einer Besoldung Betriebsunfälle ereigneten

tige Ÿ Die Zahl der dabei belief sich auf 3178, von denen 726 ge- Unter den Verunglückten befanden

verleßt wurden. Von je

Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst ver-

2193, darunter Bon anderen Personen wurden

Außerdem wurden bei dur)

Die Deutsche Volks-Baugesellschaft

zu erwerbenden Anwesens über

Die Deutshe Volks - Baugesellshaft hat an Stelle

Erwerbscapitals eines Anwesens die *) Statistik der im Betriebe befindlihen Eisen-

i te Ÿ Band X1. Betriebsjahr Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. Preis 16 Ï

Vebersihtlihe Zusammenstellung der wichtigsten und graphischen Darstel- Band X. Betriebs-

Bemerkungen

Bürgermeister eine Versammlung, die unter freiem Himmel abhalten wollte, verboten habe.

Tage: heute die eine mit sich forderung der Polizei, auseinander zu gehen, mit Pfeifen, Geschrei und Drohungen. j war, zerstreuten sih die Arbeiter. Se die an der Kundgebung theilgenommen hatten, wurden ver- jaftet. -

Form der in der Regel auf 60 Jahre abgekürzten Lebens- versicherung gescßt. Stirbt im Falle der Amortisation der Er- nährer einer Familie, so wird leßgtere sehr häufig niht in der Lage sein, die Amortisationsquote weiter zu zahlen und das bis zum Tode Gezahlte geht verloren. Anders bei der Lebensversicherung, welche niht höhere Abgaben erheischt, als die Amortisationsquote beträzt. Stirbt der versicherte Ernährer, so erhält die Familie das Anwe!znr \chuldenfrei. Erreicht. er das 60. Jahr, so tritt er noch bei Lebzeite in den s{huldfreien Besiß desselben. ; ; Bis jeßt hat die Deutsche Volks-Baugesellschaft in der Um- gebung von Berlin anderer Orte nicht zu gedenken folgende Colonien in Angriff genommen: in Lichterfelde an der Pots- damer Bahn bei der Garde-Schüßen-Caserne, am sogenannten „grünen Wege“ es sind daselbst sämmtliche der Gesellschaft gehörige Terrains bebaut; in Lichterfelde-Giesensdorf an der Anhalter Bahn, wo demnächst auf dem Terrain der Gesellschaft ein Bahnhof er- rihtet wird die Colonie hat die Aussiht auf den Teltower See und die Kadettenanstalt; in Hermsdorf Station der Nord- bahn inmitten herrliher Waldanlagen und in unmittelbarster Näbe des Bahnhofs; die zunächst angekauften Parcellen sind bereits fes: vergeben, neue Parcellen in- der- Erwerbung begriffen: in Nabnus - dorf zwischen Friedrihshagen und Erkner, wo ebenfalls auf den Terrains der Gesellshaft ein Bahnhof errichtet wird. Umgeben von Müggelsee, Dämeriß-See und Flaken-See und berr- lihen Waldungen und Gebirgen verspricht die Colonie, dauernd etne große Anziehungskraft auszuüben. Auch in Grünheide am Peetz- See werden demnächst verschiedene Villen in Angriff genommen. Alle diese Orte zeichnen sih durh wundervolle und besonders gesunde Lage aus. Die Nachfrage ist bei den billigen Preisen der Bauten un Terrains eine sehr lebhafte. Es sind etwa 30 verschiedene Bau- projecte ausgearbeitet und im Bureau der Gesellschaft, Friedric- straße 108 1, zur Ansicht ausgestellt. : i ; :

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Der Alkoh olismus in den Irrenanfstalten.

Unter den Urfachen geistiger Erkrankung wird, abgesehen von Erblichkeit und Familienanlage, nit nur beim Säuferwahnsinn fondern bei fast allen Formen der Geistesfranfheit verhältnißmäßig oft der Alkohol is mus genannt, insbesondere bei männlichen Kranken. Im ganzen liegen, wie wir einem auf Grund der Vreukit- schen Statistik, Heft 111, bearbeiteten Artikel der „Veröffent- lihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts"“ entnehmen, von den während der Jahre 1886 bis 1888 in die Irrenan stalten Preußens aufgenommenen 32068 Personen nähere Angaben über die Crfrankungsursache für 12 288 Geistesfranfe (darunter 6982 1nänn- liche Personen) vor; bei 2836 derselben (2594 männlihe Per'onen) wurde Alkoholismus als Krankheitsursahe ermittelt, und zwar bei 1284 (1232) an Säuferwahnsinn leidenden und bei 1552 (1362) anderen Geistesfranken. ; j

_ Für die einzelnen Formen der Geisteskfrankheit ergiebt die Sta- tistik der lezten drei Iabre (1886—1888) Folgendes: Éine bestimmte Grkrankungsursahe wurde ermittelt bei 5935 männlichen Geistes- kranken (excl. Idioten), und zwar: a. 3118 männlichen Personen mit einfaher Seelenstörung, b. 1114 mit paralytischer Seelenstörung, c. 436 mit epilevtisher Seelenstörung, d. 1267 mit Säuferwabnsinn: Alkoholismus war die Erkrankungsursache bei a. 930, þ. 273 C 232 bin ber a 3000, D e L @ 970 n der Erkrankten. (Es muß bierzu bemerkt werden, daß bei 2196 an Säuferwabnsinn leidenden Kranken die Erkrankungsursache als „un- bekannt“ oder „niht angegeben“ verzeihnet ist, daß ferner bei 51 dieser Kranken ausdrücklih eine andere Erkrankungsursahe als Alkoholismus, z. B. „Kopfverleßzung“, „Tyvhus", sih verzeichnet findet.)

__ Soweit eine bestimmte Erkrankungsursacße überhaupt ermittelt ist, waren von je 100 den preußischen Irrenanstalten zugegangenen männlichen Personen infolge von Alkoholismus erkrankt:

1986: 30 L887, 362 L888: 40:

Während der vier Jahre von 1880—1883 hatte die eutsvrechende Procentziffer zwischrn 30 und 31,7 ges{wankt. j

Schließt man die Personen mit angeborener Geisteskrankheit aus, fo find in den Jahren 1886 1888 von je 100 männlichen Insassen der Irrenanstalten, deren Erkrankungsursache bekannt war, nah- einander 39 41 44 infolge von Alkoholismus erkranft gewesen. (In den Jahren 1880—1883 : 33 bis 34.)

Läßt man endlich auch die wenigen geistes\chwachen Personen (Idioten, Imbecille), bei denen ein angeborenes Leiden niht vorlag, und die wenigen nicht geistesfranfen Personen außer Betracht, welche den Irrenanstalten überwiesen waren, so erhöhen sich die Verhältniß- ziffern noch ein wenig. Es waren alsdann in den Jahren 1886—183S3 von den eigentlich geisteskranken männlichen Insassen der Irrenanstalten, soweit eine Erkrankungsursahe überbaupt festgestellt wurde,

l ( ber! nach- einander 40,4 42,3 44,59% infolge von Alkoholismus ertranft.

Zur Arbeiterbewegung.

__ In Elberfeld fand am Sonntag eine von mehr als 2200 Per- sonen besuchte socialdemokratische Versammlung statt, in der, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, nah einer Nede des soctaldemoktratischen Neichstags-Abgeordneten Harm über den wirthschaftlichen Niedergang und die materielle Lage des Arbeiterstandes eine Resolution über Arbeitslosigkeit und capitalistische Productionsweise angenommen wurde.

Aus Leipzig theilt die „Zeitsh. f. Deutshl. Buchdr." mit, daß diejenigen BuchdrucÉereien, welche bei Ausbruchß des Ausstandes die höheren Lohnsäße bewilligt haben, jeßt ebenfalls zu den alten Tarif- säßen zurückgekehrt sind. Bei diesem Nückzuge wollte fich auch der Buch- druckereibesißzer E. Thiele, der Druer des socialdemokratischen Blattes „Der Wähler“, betheiligen. Nach ernsten Auseinanderseßungen mit den Betheiligten hat er sih aber bewogen gesehen, von diesem Vor- haben abzustehen. Bemerkenswerth it ferner, daß in der Thiele'schen

Druckerei in leßter Zeit mehrere Gehilfen entlassen und dafür einige

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Führer der Ausständigen eingestellt orden sind.

In der Brauerei Marienthal in Wandsbek haben, wie

der „Vorwärts“ berichtet, am 2. d. M. 41 Braugehilfen infolge von Streitigkeiten die Arbeit niedergelegt.

In Kolmar i. P. hat, wie dasselbe Blatt mittheilt, das

Malerperfonal der Steingutfabrik wegen Lohnverkürzung die Arbeit eingestellt.

Hier in Berlin beabsichtigen die Leihenträger, nahdem sie

zu einem Verein zusammengetreten sind, durch Anträge bei den kir lichen Behörden auf eine Verbesserung threr Löbne hinzuwirken.

Aus Brüssel meldet ein Wolffshes Telegramm, daß der die Arbeiterpartei

Wie der „Voss. Ztg.“ aus Paris geschrieben wird, befinden sich

in Lille sämmtlihe Dmnibus- und Pferdebahnbediensteten im Ausstande und verüben Gewaltthaten gegen neu angeworbene Leute, die thren Dienst versehen wollen.

, Ein Wolff’\hes Telegramm aus Nom berichtet vom gestrigen Nach einer Meldung aus MReggio d’Emilia zogen Morgen mehrere Gruppen von Feldarbeitern, _Fahne. mit der . Inschrift „Brot und Arbeit führten, zum Stadthause und beantworteten die Auf-

Erst als das berbeigerufene Militär eingetroffen Der Fahnenträger und 36 andere

Das Trucksystem Trotz des Truckgeseßes von 1831 und einer im Jahre 1887 hin-

ind etwaige Beschwerden, welhe von ihren Mitgliedern

jahr 1890/91.

Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. Preis 3 M

zugekommenen Ergänzung und Verschärfung ist, wie aus den Be-